Maskenpflicht auf Wochenmärkten Duisburg,
3. Dezember 2021 - Weil das Infektionsgeschehen weiterhin
zunimmt, hat die Stadt Duisburg eine weitere
Allgemeinverfügung erlassen, um die Verbreitung des
Coronavirus zu verlangsamen. Daher gilt ab Montag,
6.12.2021, bis zum Ablauf des 21.12.2021, dass auf dem
Bauernmarkt in der Innenstadt sowie auf allen anderen
Wochenmärkten in den Stadtteilen zu den jeweiligen
Marktzeiten mindestens eine medizinische Maske (sog.
OP-Maske) zu tragen ist.
3G-Regelung und
verschärfte Maskenpflicht in städtischen Gebäuden
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen
gilt in allen städtischen Dienstgebäuden ab sofort die
3G-Regelung und eine verschärfte Maskenpflicht. Mit diesen
Maßnahmen soll die Sicherheit der Mitarbeitenden sowie der
Besucherinnen und Besucher erhöht werden.
Zugang
zu städtischen Einrichtungen haben daher nur Personen, die
nachweisen können, dass sie vollständig geimpft oder genesen
sind oder einen negativen Corona-Test vorlegen
können. Ein bestätigter Schnelltest (Bürgertest)
darf nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter
als 48 Stunden sein. Neben vorgenannten Nachweisen ist
ebenfalls ein amtliches Ausweisdokument vorzulegen.
2G für Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-,
Sport und Freizeitbereich Für städtische
Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport und
Freizeitbereich gilt weiterhin die 2G-Regel. Hier ist der
Besuch nur für immunisierte Personen möglich, die
vollständig geimpft oder genesen sind.
Zudem muss
in allen städtischen Dienstgebäuden eine FFP2-Maske
getragen werden. Das Tragen einer medizinischen Maske
reicht nicht mehr aus.
Auf die vorgenannten
Bestimmungen wird bereits in Einladungsschreiben und durch
entsprechende Aushänge in den Dienstgebäuden hingewiesen.
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