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Neue Corona-Allgemeinverfügung in Duisburg
Gilt vom 6. bis 21. Dezember 2021

Maskenpflicht auf Wochenmärkten
Duisburg, 3. Dezember 2021 - Weil das Infektionsgeschehen weiterhin zunimmt, hat die Stadt Duisburg eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Daher gilt ab Montag, 6.12.2021, bis zum Ablauf des 21.12.2021, dass auf dem Bauernmarkt in der Innenstadt sowie auf allen anderen Wochenmärkten in den Stadtteilen zu den jeweiligen Marktzeiten mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen ist.

3G-Regelung und verschärfte Maskenpflicht in städtischen Gebäuden

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen gilt in allen städtischen Dienstgebäuden ab sofort die 3G-Regelung und eine verschärfte Maskenpflicht. Mit diesen Maßnahmen soll die Sicherheit der Mitarbeitenden sowie der Besucherinnen und Besucher erhöht werden.

Zugang zu städtischen Einrichtungen haben daher nur Personen, die nachweisen können, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind oder einen negativen Corona-Test vorlegen können.
Ein bestätigter Schnelltest (Bürgertest) darf nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Neben vorgenannten Nachweisen ist ebenfalls ein amtliches Ausweisdokument vorzulegen.

2G für Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport und Freizeitbereich
Für städtische Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport und Freizeitbereich gilt weiterhin die 2G-Regel. Hier ist der Besuch nur für immunisierte Personen möglich, die vollständig geimpft oder genesen sind.

Zudem muss
in allen städtischen Dienstgebäuden eine FFP2-Maske getragen werden. Das Tragen einer medizinischen Maske reicht nicht mehr aus.

Auf die vorgenannten Bestimmungen wird bereits in Einladungsschreiben und durch entsprechende Aushänge in den Dienstgebäuden hingewiesen.