| Maskenpflicht auf WochenmärktenDuisburg, 
					3. Dezember 2021 - Weil das Infektionsgeschehen weiterhin 
					zunimmt, hat die Stadt Duisburg eine weitere 
					Allgemeinverfügung erlassen, um die Verbreitung des 
					Coronavirus zu verlangsamen. Daher gilt ab Montag, 
					6.12.2021, bis zum Ablauf des 21.12.2021, dass auf dem 
					Bauernmarkt in der Innenstadt sowie auf allen anderen 
					Wochenmärkten in den Stadtteilen zu den jeweiligen 
					Marktzeiten mindestens eine medizinische Maske (sog. 
					OP-Maske) zu tragen ist.
 
 3G-Regelung und 
					verschärfte Maskenpflicht in städtischen Gebäuden
 
  Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen 
					gilt in allen städtischen Dienstgebäuden ab sofort die 
					3G-Regelung und eine verschärfte Maskenpflicht. Mit diesen 
					Maßnahmen soll die Sicherheit der Mitarbeitenden sowie der 
					Besucherinnen und Besucher erhöht werden.
 
 Zugang 
					zu städtischen Einrichtungen haben daher nur Personen, die 
					nachweisen können, dass sie vollständig geimpft oder genesen 
					sind oder einen negativen Corona-Test vorlegen 
					können.
 Ein bestätigter Schnelltest (Bürgertest) 
					darf nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter 
					als 48 Stunden sein. Neben vorgenannten Nachweisen ist 
					ebenfalls ein amtliches Ausweisdokument vorzulegen.
 
 2G für Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, 
					Sport und Freizeitbereich
 Für städtische 
					Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport und 
					Freizeitbereich gilt weiterhin die 2G-Regel. Hier ist der 
					Besuch nur für immunisierte Personen möglich, die 
					vollständig geimpft oder genesen sind.
 
 Zudem muss
					in allen städtischen Dienstgebäuden eine FFP2-Maske 
					getragen werden. Das Tragen einer medizinischen Maske 
					reicht nicht mehr aus.
 
 Auf die vorgenannten 
					Bestimmungen wird bereits in Einladungsschreiben und durch 
					entsprechende Aushänge in den Dienstgebäuden hingewiesen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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