Duisburg, 15. Januar 2022 - Nach der
Zustimmung im Bundesrat sind die neuen
Corona-Quarantäneregeln bundesweit beschlossen worden. Hier
die
Landesregelung für NRW. Angesichts der rasant steigenden
Fallzahlen auch in Duisburg wendet das Gesundheitsamt diese
Regeln ab sofort an.
Dies bedeutet:
Infizierte und Kontaktpersonen erhalten 10 Tage Quarantäne
oder häusliche Isolation. Die Quarantäne kann am 7. Tag
durch einen negativen Schnelltest (nicht Selbsttest!) oder
eine PCR beendet werden, wenn die/der Betreffende zu diesem
Zeitpunkt symptomfrei ist.
Eine besondere Regelung
besteht für Schüler und Kita-Kinder, da sie regelmäßig in
den Einrichtungen getestet werden: Schüler*innen und
Kita-Kinder, die Kontaktpersonen sind und nicht
Infizierte, können sich bereits am 5. Tag testen,
wenn sie symptomfrei sind. Bei negativem Testergebnis kann
die Quarantäne /Isolation beendet werden. (Zählweise:
Hierbei gilt der Tag der PCR-Testung bei der Infizierten
Person als Tag 0.)
Das negative Testergebnis muss dem
Gesundheitsamt unter der Mail "kontaktpersonega@stadt-duisburg.de"
als Nachweis zugesendet werden. Eine Rückmeldung seitens des
Gesundheitsamtes erfolgt diesbezüglich üblicherweise nicht.
Bei möglichen Kontrollen des Bürger- und Ordnungsamtes
sind die Quarantäne- oder Isolationsanordnung und das
Ergebnis der Abschlusstestung vorzulegen.
Wie vom
Bund ebenfalls beschlossen, müssen geboosterte Personen
nicht in Quarantäne, außer sie sind infiziert. Dann gelten
die vorgenannten Regeln. Auch frisch geimpfte oder genesene
Personen (drei Monate nach positivem PCR-Befund oder 14 Tage
- entsprechend der Corona-Warn-App - nach der zweiten
Impfung bis drei Monate nach der zweiten Impfung) müssen
nicht in Quarantäne, außer sie sind infiziert. Dann gelten
ebenfalls die vorgenannten Regeln.
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