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Gesundheitsamt Duisburg setzt neue Quarantäneregelung ab sofort um

Duisburg, 15. Januar 2022 - Nach der Zustimmung im Bundesrat sind die neuen Corona-Quarantäneregeln bundesweit beschlossen worden. Hier die Landesregelung für NRW. Angesichts der rasant steigenden Fallzahlen auch in Duisburg wendet das Gesundheitsamt diese Regeln ab sofort an.

Dies bedeutet: Infizierte und Kontaktpersonen erhalten 10 Tage Quarantäne oder häusliche Isolation.
Die Quarantäne kann am 7. Tag durch einen negativen Schnelltest (nicht Selbsttest!) oder eine PCR beendet werden, wenn die/der Betreffende zu diesem Zeitpunkt symptomfrei ist.

Eine besondere Regelung besteht für Schüler und Kita-Kinder, da sie regelmäßig in den Einrichtungen getestet werden: Schüler*innen und Kita-Kinder, die Kontaktpersonen sind und nicht Infizierte,  können sich bereits am 5. Tag testen, wenn sie symptomfrei sind. Bei negativem Testergebnis kann die Quarantäne /Isolation beendet werden. (Zählweise: Hierbei gilt der Tag der PCR-Testung bei der Infizierten Person als Tag 0.)

Das negative Testergebnis muss dem Gesundheitsamt unter der Mail "kontaktpersonega@stadt-duisburg.de" als Nachweis zugesendet werden. Eine Rückmeldung seitens des Gesundheitsamtes erfolgt diesbezüglich üblicherweise nicht.

Bei möglichen Kontrollen des Bürger- und Ordnungsamtes sind die Quarantäne- oder Isolationsanordnung und das Ergebnis der Abschlusstestung vorzulegen.

Wie vom Bund ebenfalls beschlossen, müssen geboosterte Personen nicht in Quarantäne, außer sie sind infiziert. Dann gelten die vorgenannten Regeln. Auch frisch geimpfte oder genesene Personen (drei Monate nach positivem PCR-Befund oder 14 Tage - entsprechend der Corona-Warn-App - nach der zweiten Impfung bis drei Monate nach der zweiten Impfung) müssen nicht in Quarantäne, außer sie sind infiziert. Dann gelten ebenfalls die vorgenannten Regeln.