Duisburg, 15. November 2023 - In der
Debatte um Cannabis schlägt das Pendel langsam, aber sicher
in eine neue Richtung aus. Lange als verbotene Substanz
geächtet, erkennen nun mehr und mehr Länder das
therapeutische Potenzial dieser Pflanze. In Deutschland
markiert das Jahr 2017 einen Wendepunkt in der
Drogenpolitik: Was einst unerreichbar schien, ist nun für
Patienten mit entsprechenden Indikationen im Rahmen des
Gesetzes zugänglich. Medizinisches Cannabis rückt als
legitime Behandlungsoption in den Fokus. Viele Patienten
fragen sich, unter welchen Umständen medizinisches Cannabis
als Behandlungsoption infrage kommt und welche Aspekte dabei
berücksichtigt werden müssen.
Die
Anwendungsfälle im Überblick Die therapeutische
Wirkung von medizinischem Cannabis wird primär durch zwei
Hauptkomponenten hervorgerufen: Tetrahydrocannabinol (THC),
auch unter dem Namen Dronabinol bekannt, und Cannabidiol
(CBD). THC ist bekannt für seine stimulierende,
stimmungsaufhellende und beweglichkeitsfördernde Wirkung und
kann darüber hinaus Übelkeit unterdrücken. CBD zeichnet sich
durch seine angstlösenden und entzündungshemmenden
Eigenschaften aus.
Derzeit wird medizinisches Cannabis vorrangig zur Behandlung
von chronischen Schmerzzuständen, Multipler Sklerose, Krebs
und Spastiken verschrieben. Bei HIV/AIDS-Patienten konnte
eine appetitsteigernde Wirkung von Cannabis festgestellt
werden. Weiterhin suggerieren Einzelfallstudien, dass CBD
eine antipsychotische Wirkung bei akuter Schizophrenie haben
kann, die ähnlich effektiv wie das Neuroleptikum Amisulprid
ist, jedoch mit weniger Nebenwirkungen einhergeht.
Mitunter über die
Grüneblüte Apotheke für Cannabis können entsprechende
Produkte bezogen werden. Dabei stehen verschiedene
Darreichungsformen zur Auswahl.
Welche
Darreichungsformen üblich sind Drei Hauptformen
der Verabreichung lassen sich unterscheiden: die Inhalation
von Cannabisblüten, die Einnahme von cannabinoidhaltigen
Medikamenten und die Verwendung von Vollspektrumextrakten.
Cannabisblüten werden typischerweise durch Rauchen oder
Verdampfen mittels eines Vaporizers inhaliert. Die genaue
Dosierung kann hierbei eine Herausforderung darstellen und
erfordert oft Erfahrung. Um die Anwendung zu erleichtern,
gibt es Cannabisblüten auch
als
Granulat, das von Apotheken vorgefertigt und portioniert
wird.
Cannabinoidhaltige Medikamente werden meist
oral eingenommen und sind beispielsweise als Spray, Kapseln
oder in öliger Lösung erhältlich. Sie ermöglichen eine
einfache Dosierung und bieten aufgrund der Isolierung
einzelner Cannabinoide wie THC eine vorhersehbare und
konstante Wirkung. Cannabisextrakte sind konzentrierte
Präparate aus den Blüten der Pflanze, die eine höhere
Konzentration an Wirkstoffen, hauptsächlich Cannabinoiden,
bieten. Sie zeichnen sich durch eine längere Wirkungsdauer
aus, die mehrere Stunden bis zu einem ganzen Tag anhalten
kann, was besonders für Patienten vorteilhaft ist, die eine
dauerhafte Linderung ihrer Symptome benötigen.
Wann medizinisches Cannabis verschrieben wird
Medizinisches Cannabis stellt eine mögliche
Behandlungsoption dar, die unter bestimmten Umständen sogar
von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.
Voraussetzung dafür ist zunächst das Vorliegen
einer schwerwiegenden Erkrankung. Ist diese Bedingung
erfüllt, muss zudem geprüft werden, ob anerkannte,
konventionelle Behandlungsmethoden nicht zur Verfügung
stehen oder ausgeschöpft sind. Abschließend bedarf es
hinreichender Anzeichen dafür, dass in dem spezifischen Fall
tatsächlich eine therapeutische Wirksamkeit von Cannabis zu
erwarten ist. Erst wenn alle drei Kriterien erfüllt sind,
kommt der Einsatz von medizinischem Cannabis in Betracht.
Im Vergleich zu anderen Medikamenten ist der Prozess
für die Verschreibung von medizinischem Cannabis
einzigartig, denn es bedarf einer zusätzlichen Genehmigung
durch
die Krankenkasse bei der erstmaligen Verordnung an einen
Patienten. Hierzu ist eine ausführliche Dokumentation
erforderlich, die von dem behandelnden Arzt eingereicht
wird. Diese muss überzeugend darlegen, weshalb in diesem
speziellen Fall medizinisches Cannabis als Behandlungsoption
in Betracht gezogen wird. Nach Einreichung der Unterlagen
hat die Krankenkasse eine Frist von drei Wochen, um über die
Genehmigung zu entscheiden und damit über die Übernahme der
Kosten für die Cannabis-Therapie.
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