Düsseldorf/Duisburg, 21. Mai 2024 - Die
Amtsdauer der XVII. Kammerversammlung der Apothekerkammer
Nordrhein nähert sich ihrem Ende. Die neuen Mitglieder der
XVIII. Kammerversammlung müssen gewählt werden. In den Tagen
rund um Pfingsten sind den Apothekerinnen und Apothekern im
Kammerbezirk Nordrhein die Wahlunterlagen zusammen mit der
neuen Ausgabe „Kammer im Gespräch“ zugegangen, in der sich
die zur Wahl stehenden Listen vorstellen.
Bis
Donnerstag, 20. Juni 2024, 18.00 Uhr, sind rund 12.000
Wahlberechtigte in den Regierungsbezirken Köln und
Düsseldorf aufgerufen, genau diese Standesvertretung neu zu
wählen. Dass Apothekerinnen und Apotheker zentrale Fragen
und Regelungen ihres beruflichen Alltags selbst regeln
dürfen, ist keineswegs selbstverständlich. Diese Rechte
räumt der Gesetzgeber nur wenigen Berufen ein.
„Unser Status als weitgehend eigenverantwortliche und
fachlich unabhängige Heilberufler begründet diese Form der
Selbstverwaltung“, sagt Dr. Stefan Derix,
Hauptgeschäftsführer der Apothekerkammer Nordrhein. „Damit
hat jede und jeder von uns die Chance, mit der Nutzung des
Wahlrechts auch den künftigen berufspolitischen Kurs
mitzubestimmen. Eine starke Selbstverwaltung war noch nie so
wichtig wie heute.“
Es ist ratsam, die Stimmabgabe
möglichst zeitnah vorzunehmen – um den Wahltag nicht
eventuell zu verpassen – dieser ist im rechtlichen Sinne am
Donnerstag, 20. Juni 2024. An diesem Tag müssen die
Umschläge mit dem Stimmzettel spätestens um 18.00 Uhr beim
jeweiligen Wahlleiter eingegangen sein – nicht bei der
Kammergeschäftsstelle. Gelegentlich kam die Frage auf,
ob die Wahl wirklich geheim sei, wo doch der Versandumschlag
nummeriert sei. Ja, die Wahl erfüllt alle Voraussetzungen,
wie sie auch bei Landtags- oder Bundestagswahlen zugrunde
gelegt werden. Der äußere, mit der Adresse des für den
Wahlkreis zuständigen Wahlleiters versehene Umschlag muss
nummeriert sein, um zu registrieren, wer von den
Wahlberechtigten sein Wahlrecht ausgeübt hat, und um
gleichzeitig zu gewährleisten, dass von den Wahlberechtigten
niemand sein Wahlrecht mehrfach aus- übt. Die eigentlichen –
gänzlich neutral in hellblau gestalteten – Wahlbriefe werden
nach der Registrierung (anhand der auf den äußeren
Umschlägen aufgedruckten Nummern) ungeöffnet in ein
gesondertes Behältnis gelegt. Mit der Öffnung und
Auszählung der eigentlichen Wahlbriefe wird erst nach Ablauf
der Wahlzeit und nach Abschluss der Registrierung, das heißt
am Freitag, 21. Juni, begonnen, sobald eine Zuordnung der
äußeren Umschläge zu den eigentlichen Wahlbriefen nicht mehr
möglich ist. Andererseits ermöglicht die Registrierung der
zurückgesandten Umschläge den notwendigen Abgleich mit der
Gesamtzahl der auszuzählenden Stimmzettel.
Die
Stimmen werden am Freitag, 21. Juni 2024, im Kammerhaus an
der Poststraße in Düsseldorf gezählt. Für Montag, 24.
Juni 2024, ist die Sitzung des Hauptwahlausschusses geplant.
Anschließend erfolgt die Bekanntgabe des Wahlergebnisses
durch Prof. Dr. Limpens, den Hauptwahlleiter. Der genaue
Beginn wird jeweils noch auf www.ak.nrw/wahl24 bekannt
gegeben. Anschließend wird die „Dritte Wahlbekanntmachung“
erstellt und versandt. Am Donnerstag, 22. August, ist für
10.00 Uhr die konstituierende Kammerversammlung geplant.
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