Duisburg,
20. Januar 2023 - Die Bezirksregierung
Düsseldorf hat das Konzept der Stadt Duisburg für
die Beschulung von Schülerinnen und Schülern in der
Erstförderung genehmigt. Erstförderung für
geflüchtete Kinder und Jugendliche bedeutet, dass
Schwerpunkt des Unterrichts das Erlernen der
deutschen Sprache ist. Sie sind damit noch keinem
Bildungsgang oder einer Schulform zugeordnet. Das
geschieht beim überwiegenden Teil der Schülerinnen
und Schüler erst nach zwei Jahren, wenn sie nach der
Erstförderung eine Regelschule besuchen.
Kurzfristig können jetzt 220 Schülerinnen und
Schüler in die Erstförderung starten. Am Standort
Gneisenaustraße als Dependancestandort des
Landfermann-Gymnasiums können ab dem 1. Februar fünf
Seiteneinsteigerklassen für 100 Schülerinnen und
Schüler eingerichtet werden. In der ehemaligen
Kranichschule als Dependancestandort der
Karl-Lehr-Realschule können ab dem 1. März insgesamt
sechs Seiteneinsteigerklassen für 120 Schülerinnen
und Schüler beginnen.
Zu diesen Zeitpunkten
wird die Stadt Duisburg als Schulträger die Gebäude
in einem für die Beschulung geeigneten Zustand und
mit entsprechender Möblierung bereitstellen. Zu
diesem Zeitpunkt ist auch die Versorgung der neuen
Standorte mit Lehrkräften durch die Schulaufsicht
sichergestellt.
„Ich freue mich sehr, dass
nach intensivem Austausch mit dem Schulträger ab
Februar beziehungsweise März viele geflüchtete
Kinder und Jugendliche in Duisburg einen Schulplatz
bekommen und damit ein wichtiger Teil der
Integration umgesetzt werden kann“, so Thomas
Hartmann, Leiter der Schulabteilung der
Bezirksregierung Düsseldorf.
Vorausgegangen
waren zahlreiche Abstimmungen der Schulaufsicht mit
dem Duisburger Dezernat für Bildung, Arbeit und
Soziales, zuletzt in einem Gespräch am 13. Januar.
Thomas Hartmann erklärt: „Unser nachhaltiges Ziel
ist es, dass die Schülerinnen und Schüler nach ihrer
sprachlichen Erstförderung in zwei Jahren auch einen
Platz an einer Regelschule in Duisburg finden.
Aktuell haben die Gesamt- und Sekundarschulen in
Duisburg keine freien Kapazitäten. Die
Bereitstellung von Schulplätzen liegt in der
Verantwortung des Schulträgers. Als Schulaufsicht
haben wir die Stadt unterstützt und
Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.“
Da
Duisburg sich bereit erklärt, eine ausreichende
Anzahl an Schulplätzen zu schaffen, konnte die
Bezirksregierung nun die Konzepte für den Standort
Gneisenaustraße und die ehemalige Kranichschule
genehmigen. „Wir wünschen uns, dass der Schulträger
nun die notwendigen Planungen entsprechend
vorantreibt und umsetzt, damit die Kinder und
Jugendlichen in zwei Jahren ihren Bildungsweg
nahtlos fortsetzen können“, so Hartmann.
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