Duisburg, 10. März 2014 - Im Loveparade-Strafverfahren ist
die Zustellung der Anklageschrift an die Beschuldigten und
deren Verteidiger veranlasst worden. Sie haben nunmehr
Gelegenheit, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Dazu
hat ihnen der Vorsitzende eine Frist von drei Monaten
eingeräumt.
Gleichzeitig mit den Beschuldigten erhält
ein Großteil derjenigen, die eine Zulassung als Nebenkläger
beantragt haben, die Anklageschrift zugestellt. Wegen des
sich aus dem Aktenumfang ergebenden technischen und
organisatorischen Aufwandes erhalten einige dieser
Antragsteller die Anklageschrift jedoch erst im Verlauf der
nächsten Wochen.
In der weiteren Folge wird die
Kammer als Abschluss des derzeit laufenden
Zwischenverfahrens über die Zulassung der Anklage und die
Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Angesichts des
Umfangs der Akten wird das Zwischenverfahren nicht innerhalb
weniger Monate abzuschließen sein.
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