Stellungnahmen zu Anklagevorwürfen bis 31.03.2015
Duisburg, 23. Dezember 2014 - Im
Loveparade-Strafverfahren hat der Vorsitzende den
Beteiligten nunmehr weitergehende Akteneinsicht gewährt und
die Frist zur Stellungnahme zu den Anklagevorwürfen auf den
31.03.2015 festgesetzt. Diese auf Antrag der Verteidiger
bereits mehrfach verlängerte Frist hatte das Gericht zuletzt
ausgesetzt. Grund dafür war die Ankündigung der
Staatsanwaltschaft Duisburg, zu den Angriffen gegen das von
ihr eingeholte Sachverständigengutachten weitere
Informationen einzuholen und weiteres Original-Bildmaterial
vorzulegen.
Die von der Staatsanwaltschaft
eingeholten Stellungnahmen zu der Frage, inwieweit neben dem
Gutachter weitere Personen an der Erstellung des Gutachtens
beteiligt waren, liegen nunmehr vor. Auch liegen
weitergehende Stellungnahmen des Gutachters in der Sache und
eine Neuübersetzung des Gutachtens vor. Ferner hat die
Staatsanwaltschaft Datenträger mit dem Bild- und
Videomaterial vorgelegt, mit dem der Sachverständige
gearbeitet hat.
Schließlich hat die
Staatsanwaltschaft die in der Anklage als Beweismittel
bezeichneten Bild- und Videodateien neu aufbereitet und die
elektronische Akte überarbeitet. All dies ist Gegenstand der
jetzt gewährten Akteneinsicht. Diese umfasst jeweils die
Übersendung von vier Festplatten und einer DVD.
Die
zuständige 5. große Strafkammer des Landgerichts setzt ihre
ununterbrochene Arbeit im Zwischenverfahren unter
Einbeziehung des genannten Materials fort. In die Prüfung
über die Zulassung der Anklage werden auch die noch zu
erwartenden weiteren Stellungnahmen der Beteiligten
einzubeziehen sein, so dass mit einer Entscheidung über die
Zulassung der Anklage nicht unmittelbar nach Fristablauf zu
rechnen ist. Aktenzeichen: 35 KLs 5/14
Entscheidung über Eröffnung des
Hauptverfahrens nicht mehr in 2014 Unbefangenheit des
Gutachters wird angezweifelt Duisburg, 15. Oktober 2014 - Im Loveparade-Strafverfahren
ist mit einer Entscheidung über die Eröffnung des
Hauptverfahrens voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr zu
rechnen, so das Landgericht.
Nachdem einige Verteidiger das im
Ermittlungsverfahren eingeholte Gutachten des
Sachverständigen Prof. Still – auch im Hinblick auf die
Unbefangenheit des Gutachters – angezweifelt haben, hat die
Staatsanwaltschaft Duisburg angekündigt, hierzu weitere
Informationen einzuholen und dem Gericht vorzulegen.
Insbesondere soll eine Stellungnahme des Sachverständigen
angefordert werden.
Weiterhin hat die
Staatsanwaltschaft Duisburg dem Gericht angekündigt, ca. 90
weitere DVDs und einige CD-ROMs mit Bildmaterial der Polizei
zu übersenden. Die Auswertung dieses Materials sei bereits
Gegenstand der Akten, allerdings seien die elektronischen
Originaldaten dem Gericht bisher versehentlich nicht
zugeleitet worden. Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt,
das Material nunmehr in geordneter Form für das Gericht und
alle Verfahrensbeteiligten zur Verfügung zu stellen.
Einige Verteidiger hatten auf diese Ankündigung der
Staatsanwaltschaft beantragt, die heute ablaufende
Stellungnahmefrist im Zwischenverfahren zu verlängern. Der
Vorsitzende der zuständigen 5. Strafkammer hat daraufhin
mitgeteilt, dass zunächst der Eingang des von der
Staatsanwaltschaft angekündigten weiteren Materials
abgewartet werden müsse und die Verteidiger dann eine
angemessene Frist zur Stellungnahme erhalten werden. Auch
die Kammer müsse das angekündigte Material erst sichten,
bevor eine Entscheidung im Zwischenverfahren möglich sei.
Anknüpfend an die heutige, obige Presseerklärung des
Landgerichts über den Stand des Loveparade-Strafverfahrens
teilt die Staatsanwaltschaft Duisburg für
ihren Geschäftsbereich mit:
Die Staatsanwaltschaft
wird zu den vom Landgericht angesprochenen Schriftsätzen der
Verteidiger Stellung nehmen. Zur Vorbereitung wird sie –
rein vorsorglich – an die Beteiligten herantreten und diese
um klarstellende Stellungnahmen in schriftlicher Form
bitten. Bislang sieht die Staatsanwaltschaft keine
Anhaltspunkte, die Zweifel an dem Gutachten des
Sachverständigen Prof. Dr. Still begründen könnten. Dies
gilt namentlich für die auch in der Presseberichterstattung
thematisierte angebliche Befangenheit einer „Mitarbeiterin“
von Prof. Still. Diese hat gegenüber der Staatsanwaltschaft
Duisburg bereits mündlich bestätigt, an der Erstellung des
Gutachtens inhaltlich nicht beteiligt gewesen zu sein.
Ferner wird die Staatsanwaltschaft – ebenfalls rein
vorsorglich und um für größtmögliche Transparenz zu sorgen –
dem Landgericht eine ausreichende Anzahl von exakten Kopien
des Datenmaterials vorlegen, das der Sachverständige von der
Staatsanwaltschaft zur Erstattung seines Gutachtens erhalten
hatte, damit diese zeitgleich allen Verteidigern zur
Verfügung gestellt werden können.
Die
Vervielfältigung des in der Presseerklärung des Landgerichts
ebenfalls angesprochenen Bildmaterials, wird mit Hochdruck
betrieben, um den Fortgang des Verfahrens zu gewährleisten.
Die Staatsanwaltschaft betont in diesem Zusammenhang,
dass es sich insoweit nur um einen geringen Teil des im
Verfahren insgesamt erhobenen Bildmaterials handelt; dem
weit überwiegenden Teil der Auswertungs-ergebnisse
(insgesamt 18 von 21 Sonderbänden) waren die zugrunde
liegenden Bilddaten bereits beigefügt.
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