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Loveparade 2010
12. Februar 2014: Ermittlungen nach über 3,5 Jahren endlich abgeschlossen!

15. Oktober 2014: Keine Entscheidung über Eröffnung des Hauptverfahrens
23. Dezember 2014: Stellungnahmen zu Anklagevorwürfen bis 31.03.2015

 

Loveparade-Strafverfahren: Stand des Zwischenverfahrens

Stellungnahmen zu Anklagevorwürfen bis 31.03.2015
Duisburg, 23. Dezember 2014 - Im Loveparade-Strafverfahren hat der Vorsitzende den Beteiligten nunmehr weitergehende Akteneinsicht gewährt und die Frist zur Stellungnahme zu den Anklagevorwürfen auf den 31.03.2015 festgesetzt. Diese auf Antrag der Verteidiger bereits mehrfach verlängerte Frist hatte das Gericht zuletzt ausgesetzt. Grund dafür war die Ankündigung der Staatsanwaltschaft Duisburg, zu den Angriffen gegen das von ihr eingeholte Sachverständigengutachten weitere Informationen einzuholen und weiteres Original-Bildmaterial vorzulegen.

Die von der Staatsanwaltschaft eingeholten Stellungnahmen zu der Frage, inwieweit neben dem Gutachter weitere Personen an der Erstellung des Gutachtens beteiligt waren, liegen nunmehr vor. Auch liegen weitergehende Stellungnahmen des Gutachters in der Sache und eine Neuübersetzung des Gutachtens vor. Ferner hat die Staatsanwaltschaft Datenträger mit dem Bild- und Videomaterial vorgelegt, mit dem der Sachverständige gearbeitet hat.

Schließlich hat die Staatsanwaltschaft die in der Anklage als Beweismittel bezeichneten Bild- und Videodateien neu aufbereitet und die elektronische Akte überarbeitet. All dies ist Gegenstand der jetzt gewährten Akteneinsicht. Diese umfasst jeweils die Übersendung von vier Festplatten und einer DVD.

Die zuständige 5. große Strafkammer des Landgerichts setzt ihre ununterbrochene Arbeit im Zwischenverfahren unter Einbeziehung des genannten Materials fort. In die Prüfung über die Zulassung der Anklage werden auch die noch zu erwartenden weiteren Stellungnahmen der Beteiligten einzubeziehen sein, so dass mit einer Entscheidung über die Zulassung der Anklage nicht unmittelbar nach Fristablauf zu rechnen ist. Aktenzeichen: 35 KLs 5/14 


Entscheidung über Eröffnung des Hauptverfahrens nicht mehr in 2014
Unbefangenheit des Gutachters wird angezweifelt

Duisburg, 15. Oktober 2014 - Im Loveparade-Strafverfahren ist mit einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr zu rechnen, so das Landgericht.

Nachdem einige Verteidiger das im Ermittlungsverfahren eingeholte Gutachten des Sachverständigen Prof. Still – auch im Hinblick auf die Unbefangenheit des Gutachters – angezweifelt haben, hat die Staatsanwaltschaft Duisburg angekündigt, hierzu weitere Informationen einzuholen und dem Gericht vorzulegen. Insbesondere soll eine Stellungnahme des Sachverständigen angefordert werden.

Weiterhin hat die Staatsanwaltschaft Duisburg dem Gericht angekündigt, ca. 90 weitere DVDs und einige CD-ROMs mit Bildmaterial der Polizei zu übersenden. Die Auswertung dieses Materials sei bereits Gegenstand der Akten, allerdings seien die elektronischen Originaldaten dem Gericht bisher versehentlich nicht zugeleitet worden. Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, das Material nunmehr in geordneter Form für das Gericht und alle Verfahrensbeteiligten zur Verfügung zu stellen.

Einige Verteidiger hatten auf diese Ankündigung der Staatsanwaltschaft beantragt, die heute ablaufende Stellungnahmefrist im Zwischenverfahren zu verlängern. Der Vorsitzende der zuständigen 5. Strafkammer hat daraufhin mitgeteilt, dass zunächst der Eingang des von der Staatsanwaltschaft angekündigten weiteren Materials abgewartet werden müsse und die Verteidiger dann eine angemessene Frist zur Stellungnahme erhalten werden. Auch die Kammer müsse das angekündigte Material erst sichten, bevor eine Entscheidung im Zwischenverfahren möglich sei.

Anknüpfend an die heutige, obige Presseerklärung des Landgerichts über den Stand des Loveparade-Strafverfahrens teilt die Staatsanwaltschaft Duisburg für ihren Geschäftsbereich mit:

Die Staatsanwaltschaft wird zu den vom Landgericht angesprochenen Schriftsätzen der Verteidiger Stellung nehmen. Zur Vorbereitung wird sie – rein vorsorglich – an die Beteiligten herantreten und diese um klarstellende Stellungnahmen in schriftlicher Form bitten. Bislang sieht die Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte, die Zweifel an dem Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Still begründen könnten.
Dies gilt namentlich für die auch in der Presseberichterstattung thematisierte angebliche Befangenheit einer „Mitarbeiterin“ von Prof. Still. Diese hat gegenüber der Staatsanwaltschaft Duisburg bereits mündlich bestätigt, an der Erstellung des Gutachtens inhaltlich nicht beteiligt gewesen zu sein.

Ferner wird die Staatsanwaltschaft – ebenfalls rein vorsorglich und um für größtmögliche Transparenz zu sorgen – dem Landgericht eine ausreichende Anzahl von exakten Kopien des Datenmaterials vorlegen, das der Sachverständige von der Staatsanwaltschaft zur Erstattung seines Gutachtens erhalten hatte, damit diese zeitgleich allen Verteidigern zur Verfügung gestellt werden können.

Die Vervielfältigung des in der Presseerklärung des Landgerichts ebenfalls angesprochenen Bildmaterials, wird mit Hochdruck betrieben, um den Fortgang des Verfahrens zu gewährleisten.
Die Staatsanwaltschaft betont in diesem Zusammenhang, dass es sich insoweit nur um einen geringen Teil des im Verfahren insgesamt erhobenen Bildmaterials handelt; dem weit überwiegenden Teil der Auswertungs-ergebnisse (insgesamt 18 von 21 Sonderbänden) waren die zugrunde liegenden Bilddaten bereits beigefügt.