Duisburg, 13. Juni 2015 -
Im Loveparade-Strafverfahren hat
die Kammer das eingeholte
Ergänzungsgutachten mitsamt Übersetzung
den Verfahrensbeteiligten zugeleitet.
Diese haben nunmehr Gelegenheit, bis
zum 25.09.2015 zu den 78 Seiten
umfassenden Ausführungen des Sachverständigen
Stellung zu nehmen. Innerhalb dieser Frist besteht
zudem Gelegenheit, im Zwischenverfahren abschließend
Stellung zu nehmen.
Im
Loveparade-Strafverfahren prüft die
Kammer, ob die Anklage der
Staatsanwaltschaft Duisburg zugelassen und das
Hauptverfahren eröffnet wird (sogenanntes
Zwischenverfahren). Zentrales Beweismittel des Verfahrens
ist ein von der Staatsanwaltschaft eingeholtes
Sachverständigengutachten. Hierzu hatte
die Kammer zuletzt zahlreiche
Ergänzungsfragen an den Sachverständigen gerichtet. Die vom
Sachverständigen in englischer Sprache
vorgelegten Antworten hat die Kammer
übersetzen lassen und allen
Verfahrensbeteiligten zugeleitet.
Der
Grundsatz rechtlichen Gehörs gebietet es, den
Verfahrensbeteiligten vor einer Entscheidung
über die Eröffnung des
Hauptverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme auch zu
diesen Ausführungen des Sachverständigen zu
geben. Der Vorsitzende hat hierfür
sowie zugleich für abschließende
Stellungnahmen im Zwischenverfahren eine
Frist bis zum 25.09.2015 bestimmt.
Das
bei der Entscheidung zu
berücksichtigende Aktenmaterial beläuft sich
aktuell auf mehr als 44.000 Seiten Hauptakte,
800 Aktenordner Anlagenbände und einige Terabyte
Videomaterial. In die Prüfung über die Zulassung der
Anklage werden außerdem die noch
zu erwartenden Stellungnahmen der
Verfahrensbeteiligten zum Ergänzungsgutachten
einzubeziehen sein. Eine Entscheidung über die Zulassung der
Anklage dürfte daher nicht unmittelbar
nach Fristablauf ergehen. Eine
etwaige Hauptverhandlung dürfte damit voraussichtlich nicht
mehr im Jahr 2015 beginnen können.
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