Duisburg,
09. September 2015 - In dem am 1. September
2015 verhandelten Verfahren hat das Gericht den ursprünglich
auf den 5. Oktober 2015 anberaumten Verkündungstermin auf
Montag, den 28. September 2015, 14:00 Uhr vorverlegt. Der
ursprüngliche Termin war versehentlich in den Herbstferien
anberaumt worden. In der mündlichen Verhandlung vom 1.
September 2015 hat das Gericht darauf hingewiesen, dass die
Klage des 53-jährigen Feuerwehrmannes aus Duisburg aus
Rechtsgründen keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte.
Duisburg, 01.
September 2015 - Das mediale Echo zum ersten Verfahren zur
Loveparade-Tragödie vom Juli 2010 war schwächer als
erwartet, auch bei den Plätzen für "interessierte
Bürger" war der Andrang spärlich, das Platzangebot noch sehr
gut.
Kläger Ralf Strutz von Mikrofonen
umzingelt
Es sah nach einem stürmischen Andrang aus,
war aber lediglich den Profis aus dem Bereich TV und Ton mit
ihren Kameras und Mikrofonen im Eingangsbereich geschuldet.
Kurz vor der Eröffnung des Verfahrens durch Richter Stefan
Ulrich entspannte sich alles.
Barbara Schönhof, Anwältin des Klägers, war von
Medienvertretern umringt
"Ich erwarte heute gar nichts", meinte der Kläger, ein
Duisburger Feuerwehrmann vor der Eröffnung. "Mir geht es
sehr schlecht und deshalb wünsche ich mir Schadenersatz, um
weiter angemessen leben zu können." Der
Kläger war vor rund 40 Jahren noch Eishockeyspieler beim
schon legendären Duisburger SC Kaiserbereg. Er überwarf sich
aber mit dem damaligen Manager und Macher des Duisburger
Eishockeys des ersten Jahrzehnts, Fritz Hessellmann. Fortan
war`s mit der Puckjagd vorbei.
"Das war aber trotzdem eine tolle Zeit. Ich denke gern daran
zurück", kam der ehemalige Kufenflitzer ins Schwärmen. Dann
war er aber als Feuerwehrmann im Einsatz. Bis zum 24. Juli
2010. Dann gab er per Schriftsatz am 21. Dezember 2010
seinem Dienstherrn bekannt, dass nach seinem Einsatz bei der
Loveparade post-traumatische Beschwerden sein Leben ins
Wanken gebracht haben. Jetzt versucht er sein Leben mittels
Schadenersatzverfahren ein wenig besser gestalten zu können.
Um 11:05 Uhr eröffnet Vorsitzender Stefan Ulrich das
Zivilverfahren mit dem Hinwies, das es keinen Hinweis auf
einen Vergleich gibt. Um 11:40 verkündete er den Beschluss:
"Am Montag, 5. Oktober um 14 Uhr, Saal 256, ist der
Verkündungstermin. Die Entscheidung wird verkündet, aber
nicht erörtert.
Vorsitzender Stefan Ulrich (Zweiter von links) nach
der Verkündung Im Verfahren selbst nannte Vorsitzender
Stefan Ulrich Beispiele zum Schadenersatz aus
Oberlandesgerichtsurteilen (Aachen, Nürnberg/Führt) oder dem
Bundesgerichtshof. Es ging um Unfälle durch Geisterfahrer
mit Todesfällen, die miterlebt werden mussten, um
explodierenden Kesselwagen eines Güterzuges, um angespuckte
Polizisten im Dienst usw..
Der Vorsitzende macht
nicht nur anhand der Fallbeispiele klar, dass es zum
tragischen Ereignis Loveparade und der Klage zu
Pflichtverletzungen nicht um strafrechtliche Tatsachen gehen
würde. "Es geht ausschließlich um zivilrechtliche Belange,
um ein allgemeines Lebensrisiko und um den
Unmittelbarkeitsgrundsatz, was aber nicht die einfachste
Materie ist", gab er unumwunden zu. Und: "Bei ihnen
Herrn Strutz geht es ein typisches Berufsrisiko. Sie
verlangen für eine im Rahmen einer Hilfeleistung erlittene
post-traumatische Belastungsstörung Schadenersatz." Die
Anwältin des Klägers, Barbara Schönhoff, ergänzte: "Es geht
um die Unmittelbarkeit bei Herrn Strutz, da er den Auftrag
erhielt, zu den Menschen in den Tunnel zu gehen. Dort bekam
er die Tragödie mit den betroffenen Menschen mit. Er musste
dadurch alles selbst erfahren, war also durch den Auftrag
unmittelbar betroffen."
Ralf Strutz durfte sich
selbstverständlich äußern. "In meinem Beruf habe ich zum
genannten Berufsrisiko in 25 Jahren schlimme Sachen erlebt.
Aber es war nie so, dass ich zu einem Einsatz geschickt
wurde, bei dem es zu Verletzten und Toten kommen musste.
Wäre die Kamera nicht ausgefallen, wäre mein Einsatz nicht
erforderlich gewesen. Am 21.12.2010 habe ich nach
Expertenmeinung zu post-traumatischen Beschwerden die
Begutachten eingereicht. Im Dezember 2011 gab es eine
Forderung Stadt zu beweisen, dass ich überhaupt
post-traumatische geschädigt sei. Es gibt Experten, die
heute klar eine ost-traumatische Beschwerde begründen
können, aber doch nicht ich oder Anwälte."
"Ja
natürlich wäre ihnen nichts passiert, wenn sie nicht
hingeschickt worden wären, wenn sie krank gewesen wären oder
Urlaub gehabt hätten. Wir können uns nicht in einen Menschen
hineinversetzen, der post-traumatisch geschädigt ist. Wir
betrachten nur die rechtlichen Dinge", so der Vorsitzende
Richter."
Die Anwälte der Beklagten sahen dass auch so. "Es ist ja
nicht zwangsläufig so, dass etwas passiert. Ihre Darstellung
ist zu vereinfacht. Und es ist ja auch schon Entschädigung
geleistet worden," so Rechtsanwalt Hermann Schumacher,
(links im Bild) der die Interessen von Lovapent und Herrn
Schaller vertrat. Für das beklagte Land ist Anwalt Dr. Ingo
Minoggio (Zweiter von links) tätig.
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