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Loveparade 2010
September 2015: Erstes
Loveparade-Zivilverfahren

 

Verkündungstermin im Schadensersatzprozess auf 28.09. vorverlegt
Urteils-Verkündung zum
Loveparade-Zivilverfahren am 5. Oktober 2015
Ehemaliger Duisburger Eishockeyspieler erwartet gar nichts!
Von Harald Jeschke (Text und Fotos)

Duisburg, 09. September 2015 - In dem am 1. September 2015 verhandelten Verfahren hat das Gericht den ursprünglich auf den 5. Oktober 2015 anberaumten Verkündungstermin auf Montag, den 28. September 2015, 14:00 Uhr vorverlegt. Der ursprüngliche Termin war versehentlich in den Herbstferien anberaumt worden.
In der mündlichen Verhandlung vom 1. September 2015 hat das Gericht darauf hingewiesen, dass die Klage des 53-jährigen Feuerwehrmannes aus Duisburg aus Rechtsgründen keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte.

Duisburg, 01. September 2015 - Das mediale Echo zum ersten Verfahren zur Loveparade-Tragödie vom Juli 2010 war schwächer als erwartet, auch bei den  Plätzen für "interessierte Bürger" war der Andrang spärlich, das Platzangebot noch sehr gut.

Kläger Ralf Strutz von Mikrofonen umzingelt

Es sah nach einem stürmischen Andrang aus, war aber lediglich den Profis aus dem Bereich TV und Ton mit ihren Kameras und Mikrofonen im Eingangsbereich geschuldet. Kurz vor der Eröffnung des Verfahrens durch Richter Stefan Ulrich entspannte sich alles.

Barbara Schönhof, Anwältin des Klägers, war von Medienvertretern umringt

"Ich erwarte heute gar nichts", meinte der Kläger, ein Duisburger Feuerwehrmann vor der Eröffnung. "Mir geht es sehr schlecht und deshalb wünsche ich mir Schadenersatz, um weiter angemessen leben zu können."
Der Kläger war vor rund 40 Jahren noch Eishockeyspieler beim schon legendären Duisburger SC Kaiserbereg. Er überwarf sich aber mit dem damaligen Manager und Macher des Duisburger Eishockeys des ersten Jahrzehnts, Fritz Hessellmann. Fortan war`s mit der Puckjagd vorbei.

"Das war aber trotzdem eine tolle Zeit. Ich denke gern daran zurück", kam der ehemalige Kufenflitzer ins Schwärmen. Dann war er aber als Feuerwehrmann im Einsatz. Bis zum 24. Juli 2010. Dann gab er per Schriftsatz am 21. Dezember 2010 seinem Dienstherrn bekannt, dass nach seinem Einsatz bei der Loveparade post-traumatische Beschwerden sein Leben ins Wanken gebracht haben. Jetzt versucht er sein Leben mittels Schadenersatzverfahren ein wenig besser gestalten zu können.

Um 11:05 Uhr eröffnet Vorsitzender Stefan Ulrich das Zivilverfahren mit dem Hinwies, das es keinen Hinweis auf einen Vergleich gibt. Um 11:40 verkündete er den Beschluss: "Am Montag, 5. Oktober um 14 Uhr, Saal 256, ist der Verkündungstermin. Die Entscheidung wird verkündet, aber nicht erörtert.


Vorsitzender Stefan Ulrich (Zweiter von links) nach der Verkündung
Im Verfahren selbst nannte Vorsitzender Stefan Ulrich Beispiele zum Schadenersatz aus Oberlandesgerichtsurteilen (Aachen, Nürnberg/Führt) oder dem Bundesgerichtshof. Es ging um Unfälle durch Geisterfahrer mit Todesfällen, die miterlebt werden mussten, um explodierenden Kesselwagen eines Güterzuges, um angespuckte Polizisten im Dienst usw..

Der Vorsitzende macht nicht nur anhand der Fallbeispiele klar, dass es zum tragischen Ereignis Loveparade und der Klage zu Pflichtverletzungen nicht um strafrechtliche Tatsachen gehen würde. "Es geht ausschließlich um zivilrechtliche Belange, um ein allgemeines Lebensrisiko und um den Unmittelbarkeitsgrundsatz, was aber nicht die einfachste Materie ist", gab er unumwunden zu.
Und: "Bei ihnen Herrn Strutz geht es ein typisches Berufsrisiko. Sie verlangen für eine im Rahmen einer Hilfeleistung erlittene post-traumatische Belastungsstörung Schadenersatz." 
Die Anwältin des Klägers, Barbara Schönhoff, ergänzte: "Es geht um die Unmittelbarkeit bei Herrn Strutz, da er den Auftrag erhielt, zu den Menschen in den Tunnel zu gehen. Dort bekam er die Tragödie mit den betroffenen Menschen mit. Er musste dadurch alles selbst erfahren, war also durch den Auftrag unmittelbar betroffen."

Ralf Strutz durfte sich selbstverständlich äußern. "In meinem Beruf habe ich zum genannten Berufsrisiko in 25 Jahren schlimme Sachen erlebt. Aber es war nie so, dass ich zu einem Einsatz geschickt wurde, bei dem es zu Verletzten und Toten kommen musste. Wäre die Kamera nicht ausgefallen, wäre mein Einsatz nicht erforderlich gewesen. Am 21.12.2010 habe ich nach Expertenmeinung zu post-traumatischen Beschwerden die Begutachten eingereicht. Im Dezember 2011 gab es eine Forderung Stadt zu beweisen, dass ich überhaupt post-traumatische geschädigt sei. Es gibt Experten, die heute klar eine ost-traumatische Beschwerde begründen können, aber doch nicht ich oder Anwälte."

"Ja natürlich wäre ihnen nichts passiert, wenn sie nicht hingeschickt worden wären, wenn sie krank gewesen wären oder Urlaub gehabt hätten. Wir können uns nicht in einen Menschen hineinversetzen, der post-traumatisch geschädigt ist. Wir betrachten nur die rechtlichen Dinge", so der Vorsitzende Richter."


Die Anwälte der Beklagten sahen dass auch so. "Es ist ja nicht zwangsläufig so, dass etwas passiert. Ihre Darstellung ist zu vereinfacht. Und es ist ja auch schon Entschädigung geleistet worden," so Rechtsanwalt Hermann Schumacher, (links im Bild) der die Interessen von Lovapent und Herrn Schaller vertrat. Für das beklagte Land ist Anwalt Dr. Ingo Minoggio (Zweiter von links) tätig.