Duisburg, 25. September 2015 -
Auf den Antrag einiger Verteidiger hat der Vorsitzende der
5. Großen Strafkammer die heute ablaufende Frist zur
Stellungnahme im Zwischenverfahren bis zum 31. Oktober 2015
verlängert. Die Verteidiger geben an, von der
Staatsanwaltschaft Duisburg neu eingereichte Unterlagen
näher prüfen zu müssen. Dies bezieht sich auf Unterlagen,
die die Staatsanwaltschaft in der vergangenen Woche bei
Gericht eingereicht hat. Im Hinblick auf die nunmehr zu den
Akten gereichten potentiellen Beweismittel hat der
Vorsitzende die Frist verlängert. Aktenzeichen: 35 KLs 5/14
Staatsanwaltschaft Duisburg sieht zu weiteren
Fristverlängerungen keinen Anlass Das
Landgericht hat die Frist zur Stellungnahme für Verteidiger
und Nebenkläger bis zum 31. Oktober 2015 verlängert. Die
weitere Fristverlängerung hat das Landgericht damit
begründet, dass die Staatsanwaltschaft in ihrer
Stellungnahme vom 14. September 2015 potentielle
Beweismittel vorgelegt habe.
Dazu ist Folgendes zu
bemerken: Mit ihrem Schriftsatz vom 14. September 2015
hat die Staatsanwaltschaft innerhalb der gerichtlichen Frist
umfänglich zu den Antworten des Sachverständigen auf die 75
Fragen des Gerichts Stellung genommen. Dazu hat sie
Unterlagen vorgelegt, die die Ausführungen lediglich
erläutern. Dabei handelt es sich etwa um eine Sammlung von
DIN-Vorschriften, einen Sonderband mit der Allgemeinen
Dienstanweisung der Stadt Duisburg sowie eine Vermessung der
Tunnelanlage Karl-Lehr-Straße, die das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen auf Bitte der Staatsanwaltschaft Ende
Juli 2015 erstellt hat. Den vorgelegten weiteren
Unterlagen kommt insgesamt keine besondere Bedeutung für das
Verfahren zu, da sie einerseits für die Würdigung der
Ereignisse unwesentlich sind und sie andererseits lediglich
bereits vorhandene Erkenntnisse bestätigen. Die
Staatsanwaltschaft respektiert die Entscheidung des
Gerichts, Dienstgebäude und sieht aber jedenfalls zu
weiteren Fristverlängerungen keinen Anlass.
BZ-auf ein Wort Es ist für den normalen und
nicht von der Loveparade-Tragödie betroffenen Bürger nicht
nachvollziehbar, dass hier in Sachen prüfen, sichten und
verzögern seit der Katastrophe mehr als fünf Jahre ins Land
gingen. Wie schlimm muss es erst den direkt Betroffenen
gehen? Es wird immer unerträglicher. Was kann noch
kommen? Gibt es eine Anfrage zum Wetter beim vielleicht
endlich anstehenden Verhandlungstermin am St.-Nimmerleinstag
und irgendeine Institution beantragt Prüfung und Vertragung?
Irgendwie reicht es.
Bei allem Respekt, wenn man
sich das Zuwerfen des „Schwarzen Peters“ oder was auch immer
näher betrachtet: Wo gibt es die übergeordnete
Instanz, die dem ganzen Fiasko ein schnelles Ende bereitet?
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