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Loveparade 2010
April 2016: Erstes
Loveparade-Zivilverfahren

 

Zwei weitere Schadensersatzklagen werden verhandelt

Duisburg, 05. April 2016 - In zwei weiteren am Landgericht Duisburg laufenden Zivilverfahren wegen der tragischen Ereignisse bei der Loveparade 2010 hat das Gericht Termine zur mündlichen Verhandlung bekannt gegeben. Am 11. Mai 2016 beginnen vor der 10. Zivilkammer die Verhandlungen über die Klagen einer 48-jährigen Frau aus Essen (Sitzungsbeginn 9:00 Uhr) und einer 30-jährigen Frau aus Melle (Sitzungsbeginn 10:30 Uhr).

Beide Klagen richten sich gegen die Lopavent GmbH als Veranstalterin, deren Ge- schäftsführer, die Stadt Duisburg und das Land Nordrhein-Westfalen. Bei der Loveparade-Veranstaltung am 24. Juli 2010 kam es zu einem Gedränge, durch das 21 Menschen getötet und zahlreiche verletzt wurden. Die 48 Jahre alte Essenerin verlangt ein Schmerzensgeld in Höhe von 80.000 Euro sowie Schadensersatz in Höhe von 93.000 Euro.
Sie gibt an, sie habe sich im Gedränge befunden und sei dort gestürzt. Andere Veranstaltungsteilnehmer seien über sie hinweg gelaufen. Neben einer Schulterverletzung und einer Vielzahl an Prellungen habe sie insbesondere eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten. Vorgerichtlich hat die Versicherung der Veranstalterin an sie 26.800 Euro gezahlt.

Die 30 Jahre alte Klägerin aus Melle verlangt Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 65.000 Euro. Sie gibt an, sich im Gedränge befunden zu haben. Sie sei nicht in der Lage gewesen, sich selbstständig zu bewegen. Sie habe im Gedränge auf dem Boden liegende Personen und später Tote und Verletzte gesehen. Nach dem Unglück habe sie als ausgebildete Intensivkrankenschwester anderen Verletzten geholfen. Aufgrund der Vorfälle habe sie eine posttraumati- sche Belastungsstörung erlitten. Vorgerichtlich hat die Klägerin von der Versicherung der Veranstalterin 14.212 Euro sowie von der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 20.000 Euro erhalten.

Die Klägerinnen meinen, die L. GmbH habe die Veranstaltung fehlerhaft geplant und durchgeführt, die Stadt Duisburg habe eine fehlerhafte und rechtswidrige Baugenehmigung erteilt und die als Sicherheitskräfte eingesetzten Polizeibeamten des Landes Nordrhein-Westfalen hätten Fehler begangen. Dies habe zu dem Gedränge und damit zu den von ihnen erlittenen Schäden geführt.

Die Beklagten treten dem entgegen und bestreiten das Vorliegen und den Umfang der Schäden. Das Gericht hat in jedem dieser Zivilverfahren zu entscheiden, ob der jeweiligen Klägerin Schadensersatz und Schmerzensgeld zusteht. Eine Aufklärung der Ereignisse wird dabei insoweit erfolgen, wie dies für die Streitentscheidung im konkreten Einzelfall erforderlich ist. In der Verhandlung wird das Gericht die Sach- und Rechtslage mit den Anwälten diskutieren und gegebenenfalls die Möglichkeit einer gütlichen Einigung besprechen. Eine Beweiserhebung ist in den angesetzten Terminen nicht vorgesehen. Das Gericht hat aber in beiden Fällen das persönliche Erscheinen der Klägerinnen angeordnet.

Kommt es zu einer abschließenden Entscheidung, so wird diese üblicherweise nicht an dem Tag der Verhandlung selbst, sondern erst einige Wochen später getroffen und bekannt gegeben. Dieser sogenannte Verkündungstermin wird zum Schluss der jeweiligen Sitzung bestimmt.
Aktenzeichen 10 O 238/14 und 10 O 369/14

Hintergrund: Überblick über die Loveparade-Zivilverfahren
(Stand: 5. April 2016)

In den Jahren 2010 bis 2015 wurden bei dem Landgericht Duisburg insgesamt 26 Zivilverfahren eingeleitet, die die tragischen Ereignisse anlässlich der Loveparade-Veranstaltung 2010 zum Gegenstand haben. Es wurden 13 Klagen erhoben und 12 Anträge auf Gewährung von Prozesskostenhilfe gestellt. Darüber hinaus wurde ein selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet, das durch Rücknahme des Antrags aber bereits erledigt ist.
Die Klagen bzw. Prozesskostenhilfeanträge verfolgen das Ziel, Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeld gerichtlich geltend zu machen. Sie richten sich – in unterschiedlichen Kombinationen – gegen die Veranstalterin Lopavent GmbH, ihren Geschäftsführer, die Stadt Duisburg sowie das Land Nordrhein-Westfalen. Aktuell werden noch zwölf Verfahren geführt, darunter zehn Klagen und zwei Anträge auf Prozesskostenhilfe.
Die übrigen Verfahren sind entweder durch Vergleich, Klageabweisung oder endgültige Versagung von Prozesskostenhilfe in der Beschwerdeinstanz beendet worden. In zwei der noch anhängigen Klageverfahren finden am 11. Mai 2016 die mündlichen Verhandlungen statt. In den übrigen Verfahren werden entweder noch Vergleichsverhandlungen geführt, sind noch weitere Schriftsätze der Parteien erforderlich oder es ist mit der Bestimmung und eines Termins zur mündlichen Verhandlung zu rechnen.