Duisburg, 21. Juni 2016 - Da sich das
Landgericht Duisburg aus Rechtsgründen daran gehindert
gesehen hat, selbst ein weiteres Sachverständigengutachten
zur Klärung der Ursachen für die tragischen Geschehnisse bei
der Loveparade 2010 im Zwischenverfahren einzuholen,
beabsichtigt die Staatsanwaltschaft, vorsorglich einen
weiteren Sachverständigen zu beauftragen.
Dadurch
wird sichergestellt, dass der Weg der notwendigen
juristischen Aufarbeitung der Loveparade-Tragödie in einer
öffentlichen Hauptverhandlung so schnell wie möglich
beschritten werden kann.
Gespräche mit möglichen
Gutachtern sind bereits abgeschlossen. Den
Verfahrensbeteiligten wird derzeit Gelegenheit zur
Stellungnahme hinsichtlich der Auswahl des Gutachters
gegeben.
Grund für die Beauftragung eines weiteren
Gutachters ist die Ablehnung des im Ermittlungsverfahren
eingeholten Gutachtens des Sachverständigen Professor Dr.
Still. Diese Kritik ist nach Auffassung der
Staatsanwaltschaft zwar nicht berechtigt, sie ist aber ein
zentraler Bestandteil der landgerichtlichen Entscheidung,
die von der Staatsanwaltschaft mit der sofortigen Beschwerde
angefochten worden ist.
Die Staatsanwaltschaft
arbeitet weiterhin an der Begründung der sofortigen
Beschwerde, die zeitnah der Generalstaatsanwaltschaft in
Düsseldorf zur Vorlage an den zuständigen Strafsenat des
Oberlandesgerichts vorgelegt werden wird. Die Erteilung des
Gutachtenauftrags steht nach Auffassung der
Staatsanwaltschaft dem weiteren Fortgang des
Beschwerdeverfahrens nicht entgegen, da bereits auf der
Grundlage der zur Verfügung stehenden Beweismittel die
Voraussetzungen für die Eröffnung des Hauptverfahrens
gegeben sind.
|