Düsseldorf/Duisburg, 19. Juli 2016 –
Sechs Jahre warten nun schon die über 600 Opfer und
Hinterbliebenen der 21 Loveparade-Todesfälle auf Antworten.
Im März 2016 stellte das LG Duisburg den Strafprozess ein,
sodass weiterhin eine Aufklärung der Katastrophen-Umstände
offen bleibt. Für die Betroffenen eine unerträgliche
Situation. Nachdem die Nebenklägeranwälte, u.a. die Kanzlei
baum reiter & collegen, und die Staatsanwaltschaft
Beschwerde gegen den Beschluss einlegten, starteten die
Hinterbliebenen eine Petition auf der Plattform change.org.
Am 25. Juli werden nun die bisher über 350.000
Unterschriften an das zuständige Oberlandesgericht
übergeben.
„Als ich die Nachricht bekam, dass der
Prozess gegen zehn Verantwortliche eingestellt wird, war das
für mich, als wäre mein Sohn ein zweites Mal gestorben“,
berichtet Gabriele Müller, Mutter des Verstorbenen Christian
und Initiatorin der Petition. Ihr Sohn verlor im Gedränge
des Technofestivals sein Leben. Enttäuscht durch Justiz und
Politik, die nach dem verheerenden Tag am 24. Juli 2010
„lückenlose Aufklärung“ versprach, versucht sie mit ihren
Mitteln doch noch für die Eröffnung des Strafprozesses zu
kämpfen. So kam ihr die Idee, zusammen mit weiteren
Hinterbliebenen - u. a. in Spanien und Italien - eine
Petition aufzusetzen.
Nachdem die Petition startete,
ließen Unterstützer nicht lange auf sich warten. Aus den
Kommentaren lässt sich nicht nur Anteilnahme, sondern auch
Unverständnis über den Beschluss ablesen: So ist von
„Staatsversagen“ und „Bananenrepublik“ die Rede. Auch die
Presse berichtete intensiv, sodass mittlerweile über 350.000
Unterschriften gesammelt werden konnten. Die Hinterbliebene
Müller hofft durch die große Unterstützerzahl zu beweisen,
dass eine breite Öffentlichkeit die Durchführung eines
Strafprozesses fordert, nicht nur um die Umstände des
Unglücks aufzuklären, sondern auch um ein Zeichen für
zukünftige Großveranstaltungen zu setzen.
„Verantwortungslosigkeit muss angemessen bestraft werden“,
betont die Mutter, „damit zukünftig solche Katastrophen
verhindert werden können.“ Ihr Rechtsanwalt Prof. Dr.
Julius Reiter, der mit seiner Kanzlei baum reiter & collegen
an die 100 Betroffene der Loveparade 2010 vertritt, gibt
sich optimistisch: „Wir bleiben nach wie vor hoffnungsvoll,
dass das Oberlandesgericht den Beschluss des Landgerichts
aus rechtlichen Gründen aufheben und an eine andere Kammer
des Landgerichts zurückverweisen wird. Auch wenn das OLG
selbstverständlich unabhängig und unbeeinflusst entscheiden
wird, bringt die Petition die Erwartung der Betroffenen und
der Öffentlichkeit an den Rechtsstaat zum Ausdruck.“
Im Rahmen des Jahrestages wird nun die Petition an das OLG
Düsseldorf überreicht.
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