Duisburg, 15. September 2016 - Die
Generalstaatsanwaltschaft hat die Ermittlungsakten dem
zuständigen Strafsenat beim Oberlandesgericht Düsseldorf zur
Entscheidung über die sofortigen Beschwerden der
Staatsanwaltschaft Duisburg vorgelegt.
Verschiedene Nebenkläger hatten gegen den Beschluss des
Landgerichts Duisburg vom 30. März 2016, mit welchem die
Eröffnung des Hauptverfahrens gegen zehn Angeschuldigte
wegen fahrlässiger Tötung u. a. gemäß § 204 Abs. 1 StPO aus
tatsächlichen Gründen abgelehnt worden ist, Beschwerde
eingelegt.
Der umfassenden und überzeugenden
Beschwerdebegründung der Staatsanwaltschaft Duisburg ist die
Generalstaatsanwaltschaft nach eingehender Prüfung
uneingeschränkt beigetreten.
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