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Loveparade 2010
September 2016 Loveparade-Strafverfahren:
Beschwerde begündet

 

Generalstaatsanwaltschaft folgte Begründung der Duisburger Staatsanwaltschaft    

Duisburg, 15. September 2016 - Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Ermittlungsakten dem zuständigen Strafsenat beim Oberlandesgericht Düsseldorf zur Entscheidung über die sofortigen Beschwerden der Staatsanwaltschaft Duisburg vorgelegt.
 
Verschiedene Nebenkläger hatten gegen den Beschluss des Landgerichts Duisburg vom 30. März 2016, mit welchem die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen zehn Angeschuldigte wegen fahrlässiger Tötung u. a. gemäß § 204 Abs. 1 StPO aus tatsächlichen Gründen abgelehnt worden ist, Beschwerde eingelegt.  

Der umfassenden und überzeugenden Beschwerdebegründung der Staatsanwaltschaft Duisburg ist die Generalstaatsanwaltschaft nach eingehender Prüfung uneingeschränkt beigetreten.