Duisburg, 03. März 2017 - Zwei neue Verhandlungstermine
stehen im März auf der Tagesordnung. Am 08.03.2017 verhandelt die 3.
Zivilkammer über die Klage eines 46jährigen Mannes aus Duisburg (s.
Presseerklärung vom 16.09.2016). Der Termin war zunächst für den 05.10.2016
vorgesehen, musste aber verlegt werden (Az. 3 O 389/14). 08.03.2017, 11:45 Uhr, Sitzungssaal 112
Am 29.03.2017
verhandelt die 10. Zivilkammer erneut die Klage einer 49 Jahre alten Frau aus
Essen. Der erste Termin hatte am 11.05.2016 stattgefunden (s. Presseerklärung
vom .4. April 2016; Az. 10 O 344/14). 29.03.2017, 09:30 Uhr, Sitzungssaal
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In beiden Fällen ist das
persönliche Erscheinen der Kläger nicht angeordnet und eine Beweisaufnahme
nicht vorgesehen.
2. Klageabweisendes Urteil der 8. Zivilkammer
Mit Urteil vom 23.02.2017 hat die 8.
Zivilkammer des Landgerichts die Klage eines 28jährigen
Mannes aus Herne (s. Presseerklärung vom 16.09.2016)
abgewiesen. Dabei ist die Kammer der Frage, wie es zu den
tragischen Ereignissen am 24.07.2010 kommen konnte, nicht
nachgegangen. Denn selbst wenn die Beklagten hierfür die
Verantwortung tragen müssten, hätte der Kläger nach
Auffassung des Gerichts keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Die Kammer hat bei der rechtlichen Würdigung Bezug auf die
Entscheidung über die Klage eines Feuerwehrmanns genommen,
über die die Kammer im September 2015 entschieden hatte.
Grund für die Klageabweisung sei wie damals insbesondere,
dass grundsätzlich nur der unmittelbar Verletzte Ansprüche
auf Schadensersatz habe (s. hierzu auch Presseerklärung vom
28.09.2015). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der
Kläger kann Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf
einlegen (Az. 8 O 344/14).
3. Aktueller
Verfahrensbestand Derzeit sind noch sechs Klagen auf
Schadensersatz und Schmerzens-geld im Zusammenhang mit den
tragischen Ereignissen der Loveparade 2010 anhängig. Anträge
auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe stehen nicht mehr zur
Entscheidung an.
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