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Loveparade 2010
November 2017: Weitere Ergänzungsschöffin von Mitwirkung entbunden

 

Weitere Ergänzungsschöffin von Mitwirkung entbunden
Sachverständiger: Belastung durch Verfahren nicht zumutbar

Duisburg, 10. November 2017 - Der Vorsitzende der 6. Großen Strafkammer hat am 09.11.2017 eine Ergänzungsschöffin von ihrer Mitwirkung bei der Hauptverhandlung zum sog. Loveparade-Strafverfahren entbunden.

Die Schöffin hat dem Gericht ein Attest vorgelegt und von psychischen Problemen auch durch ihren bevorstehenden Einsatz als Ergänzungsschöffin berichtet. Auf Anordnung des Gerichts hat ein psychiatrischer Sachverständiger sie daraufhin untersucht und festgestellt, dass ihre Angaben glaubhaft sind. Es bestehe eine konkrete Gefahr für Gesundheit bzw. Leben der Schöffin, wenn sie zu einer Mitwirkung an der Hauptverhandlung gezwungen werde. Dies stellt einen ernsthaften Hinderungsgrund für die Mitwirkung an der Hauptverhandlung dar.

Zum Hintergrund: Schöffen werden vom Gericht nicht ausgesucht, sondern nach dem Zufallsprinzip zugelost. Die Gemeinden im Gerichtsbezirk erstellen Vorschlagslisten. Ein Ausschuss bei den Amtsgerichten des Landgerichtsbezirks wählt alle fünf Jahre aus diesen Vorschlagslisten Schöffen aus. Die ausgewählten Schöffen werden vor Beginn jeden Jahres den einzelnen Strafkammern zugelost. Dies beruht auf dem Grundsatz des gesetzlichen Richters und dem Willkürverbot. Aufgabe der Strafkammer ist es, die zugelosten Schöffen daraufhin zu untersuchen, ob sie möglicherweise befangen sind und kann sie von der Mitwirkung entbinden, wenn ernsthafte Hinderungsgründe bestehen.