Duisburg, 10. November 2017 - Der
Vorsitzende der 6. Großen Strafkammer hat am 09.11.2017 eine
Ergänzungsschöffin von ihrer Mitwirkung bei der
Hauptverhandlung zum sog. Loveparade-Strafverfahren
entbunden.
Die Schöffin hat dem Gericht ein Attest
vorgelegt und von psychischen Problemen auch durch ihren
bevorstehenden Einsatz als Ergänzungsschöffin berichtet. Auf
Anordnung des Gerichts hat ein psychiatrischer
Sachverständiger sie daraufhin untersucht und festgestellt,
dass ihre Angaben glaubhaft sind. Es bestehe eine konkrete
Gefahr für Gesundheit bzw. Leben der Schöffin, wenn sie zu
einer Mitwirkung an der Hauptverhandlung gezwungen werde.
Dies stellt einen ernsthaften Hinderungsgrund für die
Mitwirkung an der Hauptverhandlung dar.
Zum
Hintergrund: Schöffen werden vom Gericht nicht ausgesucht,
sondern nach dem Zufallsprinzip zugelost. Die Gemeinden im
Gerichtsbezirk erstellen Vorschlagslisten. Ein Ausschuss bei
den Amtsgerichten des Landgerichtsbezirks wählt alle fünf
Jahre aus diesen Vorschlagslisten Schöffen aus. Die
ausgewählten Schöffen werden vor Beginn jeden Jahres den
einzelnen Strafkammern zugelost. Dies beruht auf dem
Grundsatz des gesetzlichen Richters und dem Willkürverbot.
Aufgabe der Strafkammer ist es, die zugelosten Schöffen
daraufhin zu untersuchen, ob sie möglicherweise befangen
sind und kann sie von der Mitwirkung entbinden, wenn
ernsthafte Hinderungsgründe bestehen.
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