Duisburg, 13. Dezember 2017 - Der
Anklagesatz aus der Anklageschrift im sogenannten
Loveparade-Strafverfahren, der am 08.12.2017 von der
Staatsanwaltschaft Duisburg verlesen worden ist, lautet:
"Die Angeklagten D1, G1, D2, J, G2, B, S1, S2, W,
und S3, werden - unter Beschränkung der Strafverfolgung
gemäß § 154a StPO - angeklagt, zwischen März 2010 und dem
24. Juli 2010 in Duisburg jeweils durch dieselbe Handlung
a) durch Fahrlässigkeit den Tod von 21 Menschen
verursacht zu haben und b) durch Fahrlässigkeit 18
Menschen körperlich misshandelt und an der Gesundheit
geschädigt zu haben, wobei die Angeklagten D1, G1, D2, J, B
und G2 als Amtsträger während der Ausübung ihres Dienstes
handelten.
Den Angeklagten wird Folgendes zur Last
gelegt: Durch das fehlerhafte und pflichtwidrige
Verhalten der Angeklagten bei der Planung, Genehmigung,
Umsetzung und Kontrolle der „Loveparade 2010“ wurden am 24.
Juli 2010 in Duisburg 21 Menschen getötet und mindestens 652
Menschen verletzt.
Die komplette Anklage
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