Duisburg, 06. Dezember 2018 - Im
Loveparade-Strafverfahren hat der Sachverständige Prof. Dr.
Gerlach im Hauptverhandlungstermin vom 05.12.2018 den
dritten Teil seines vorläufigen schriftlichen Gutachtens an
das Gericht übergeben. Damit liegt das schriftliche
Gutachten vollständig vor. Das Dokument ist schriftlich und
in elektronischer Form eingegangen und wird in den kommenden
Tagen an sämtliche Verfahrensbeteiligten weitergeleitet.
Der dritte Teil des Gutachtens beleuchtet verschiedene
Aspekte des Geschehens am Veranstaltungstag, unter anderem
die Auswirkungen der am Veranstaltungstag auf der Rampe und
in den Tunneln eingezogenen Polizeiketten. Dazu hat der
Sachverständige umfangreiche Computersimulationen
durchführen lassen. Allein der dritte Teil des Gutachtens
bildet einen Datenbestand von ca. 20 Gigabyte. Das Gutachten
umfasst nunmehr insgesamt mehr als 3.800 Seiten und enthält
mehrere Simulationsvideos mit Analysen von Besucherströmen.
Aufgabe des Sachverständigen war es, aus
technisch-sachverständiger Sicht die Ursachen für das
Gedränge auf der Loveparade 2010 und Möglichkeiten der
Verhinderung dieses Gedränges zu benennen. Das schriftliche
Sachverständigengutachten soll auch im Rechtsgespräch am
16.01.2019 eine Rolle spielen.
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