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Loveparade 2010
Dezember 2018: Sachverständigengutachten liegt vollständig vor

 

Sachverständiger übergibt den dritten Teil seines schriftlichen Gutachtens an das Gericht

Duisburg, 06. Dezember 2018 - Im Loveparade-Strafverfahren hat der Sachverständige Prof. Dr. Gerlach im Hauptverhandlungstermin vom 05.12.2018 den dritten Teil seines vorläufigen schriftlichen Gutachtens an das Gericht übergeben. Damit liegt das schriftliche Gutachten vollständig vor. Das Dokument ist schriftlich und in elektronischer Form eingegangen und wird in den kommenden Tagen an sämtliche Verfahrensbeteiligten weitergeleitet.

Der dritte Teil des Gutachtens beleuchtet verschiedene Aspekte des Geschehens am Veranstaltungstag, unter anderem die Auswirkungen der am Veranstaltungstag auf der Rampe und in den Tunneln eingezogenen Polizeiketten. Dazu hat der Sachverständige umfangreiche Computersimulationen durchführen lassen. Allein der dritte Teil des Gutachtens bildet einen Datenbestand von ca. 20 Gigabyte. Das Gutachten umfasst nunmehr insgesamt mehr als 3.800 Seiten und enthält mehrere Simulationsvideos mit Analysen von Besucherströmen.

Aufgabe des Sachverständigen war es, aus technisch-sachverständiger Sicht die Ursachen für das Gedränge auf der Loveparade 2010 und Möglichkeiten der Verhinderung dieses Gedränges zu benennen. Das schriftliche Sachverständigengutachten soll auch im Rechtsgespräch am 16.01.2019 eine Rolle spielen.