Duisburg, 17. Januar 2019 - Mit
Bestürzung nimmt die Betroffene Initiative Lopa 2010 e.V.
die Absicht des Landgerichts Duisburg, das Verfahren nach
Paragraph 153 StPO ohne Auflagen gegen die meisten der
Angeklagten einstellen zu wollen, zur Kenntnis. Sollten die
Angeklagten wirklich ohne Konsequenzen aus dem Prozess
hervorgehen, ist dies unerträglich für die Betroffenen.
Die Betroffenen haben den Prozess trotz ihrer Skepsis
bezüglich seiner Ernsthaftigkeit unterstützt um wenigstens
die größtmögliche Aufklärung des Geschehens zu ermöglichen.
Völlig unverständlich ist uns, dass die Kosten der
Nebenkläger laut der derzeitigen Absicht des Gerichtes und
leider auch der Staatsanwaltschaft von den Nebenklägern
selber zu tragen wären. Im Ergebnis wird dies bedeuten, dass
einige Nebenkläger, also die Opfer des Handelns der
Angeklagten, finanziell weitaus stärker belastet werden als
die Täter.
Nach unserer Auffassung kommt eine
pauschale Einstellung des Verfahrens allein schon aus
Gerechtigkeitsgründen nicht in Betracht. Nicht alle
Angeklagten haben im gleichen Maße Schuld auf sich geladen.
Wenn sich herausstellen sollte, dass einige Angeklagte sogar
schuldlos sein sollten, so verdienen diese auch einen echten
Freispruch und keine Einstellung aus Opportunitätsgründen.
Auch wenn wir eine Einstellung nach § 153 StPO gegen
Auflagen nicht für angemessen halten, so hoffen wir doch,
dass die Staatsanwaltschaft wenigstens in diesem Punkte hart
bleibt und weiterhin auf einem Vorgehen nach § 153 a StPO
bestehen wird.
Dabei schlagen wir vor, dass etwaige
aufgreifen Geldauflagen in einen Topf zur Abfederung der
finanziellen Belastungen der Betroffenen gezahlt werden
sollen. Gleichzeitig bitten wir die Politik und die
Öffentlichkeit die Betroffenen nicht im Stich zu lassen. Es
darf nicht sein, dass die Opfer der Katastrophe ein zweites
Mal zu Opfern gemacht werden.
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