Entlassende Angeklagte als Zeugen
vernehmen Duisburg, 06. Februar 2019 -
Soeben hat Herr Rechtsanwalt Markus Brink den Antrag
erstellt alle 7 heute entlassenden Angeklagten als Zeugen zu
vernehmen. Somit müssen sie sich das erste mal äußern und
sind verpflichtet die Wahrheit zu sagen. Sie haben jedoch
das recht die Aussage zu verweigern wenn ihre Schuld ihres
Wissens nach doch höher ist und sie sich somit selbst
belasten würden.
Duisburg, 05. Februar 2019 - Es ist für
die meisten Betroffenen unerträglich, dass die Mehrheit der
Angeklagten ohne ernsthafte Konsequenzen aus dem Verfahren
hervorgehen werden. Die Mehrheit der Betroffenen war von
Anfang an skeptisch, bezüglich der Ernsthaftigkeit der
Justiz im Hinblick auf eine möglichst vollständige
Aufklärung der Katastrophe betraf.
Gleichwohl haben
wir den Prozess unterstützt, in der Hoffnung das Geschehene
so weit wie möglich aufzuklären. Sehr zu unserem Bedauern
müssen wir feststellen, dass unsere anfängliche Skepsis mehr
als berechtigt war. Die Staatsanwaltschaft hat noch im
Rechtsgespräch am 16.1.2019 eine Zustimmung zu einer
Einstellung ohne Auflagen nach § 153 Abs. 2 StPO als kaum
vorstellbar bezeichnet.
Auch wenn wir eine
Einstellung nach § 153 s StPO gegen Auflagen nicht für
angemessen hielten, so hofften wir doch, dass die
Staatsanwaltschaft wenigstens in diesem Punkte hart bleiben
würde und weiterhin auf einem Vorgehen nach § 153 a StPO
bestanden hätte.
Heute mussten wir lernen, dass
„kaum Vorstellbar“ eine Halbwertszeit von 20 Tagen hat. Die
drei Angeklagten, die sich einer Einstellung verweigert
haben und auf ihrem Recht auf ein Urteil bestehen, verdienen
unseren Respekt. Auch wenn es nicht der Anlass ihrer
Weigerung ist, so ermöglichen sie doch eine weitere
Aufklärung durch Fortführung des Prozesses.
Erhebliche finanzielle Kosten Völlig
unverständlich ist uns, dass die Kosten der Nebenkläger
trotz der bereits geäußerten Bedenken immer noch von den
Betroffenen selber zu tragen wären. Im Ergebnis wird dies
bedeuten, dass einige Nebenkläger, also die Opfer des
Handelns der Angeklagten, finanziell weitaus stärker
belastet werden als die Täter.
Wenn die
Staatsanwaltschaft heute in ihrer Stellungnahme verspricht,
sich bei ihren übergeordneten Behörden für eine Lösung
hinsichtlich der den Nebenklägern drohenden erheblichen
finanziellen Kosten einzusetzen, so ist dies nach den
bisherigen Erfahrungen nichts weiter als heiße Luft.
Nach 8 Jahren, 6 Monate und 13 Tagen, leeren
Versprechungen seitens der Stadt, Land, Veranstalters und
der Justiz werden wir eigenständig Spenden sammeln, damit
den Opfern ein neuer Start ohne Schulden gewährleistet
werden kann.
Dennoch laden wir hiermit noch einmal
Herrn Rainer Schaller, die Politik NRW vertreten durch Herrn
Armin Laschet zu einem Gespräch ein, was seit dem Unglück
nie angenommen wurde.
Betroffenen
Initiative LOPA 2010 e.V.
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