Duisburg, 29. November 2019 - Im
Hauptverhandlungstermin am 27.11.2019 hat das Gericht
bekannt gegeben, dass der Sachverständige Prof. Dr. Gerlach
mündlich angehört werden soll. Die Anhörung findet nach den
Planungen des Gerichts ab dem 19.03.2020 statt. Für die
Anhörung hat das Gericht derzeit ins-gesamt acht
Sitzungstage bis einschließlich 08.04.2020 vorgesehen.
Der Sachverständige soll an den vorgenannten Terminen
sein vorläufiges schriftliches Gutachten erläutern. Aufgabe
des Sachverständigen war es, aus technisch-sachverständiger
Sicht die Ursachen für das Ge-dränge auf der Loveparade 2010
und Möglichkeiten der Verhinderung dieses Gedränges zu
benennen. Der Sachverständige hat den dritten und letzten
Teil des vorläufigen schriftlichen Gutachtens am 05.12.2018
an das Gericht übergeben (s. dazu Presseerklärung vom
06.12.2018). Die beiden ersten Teile hatte er im Oktober
2017 und im August 2018 eingereicht. Das gesamte Gutachten
umfasst insgesamt mehr als 3.800 Seiten und enthält mehrere
Simulationsvideos mit Analysen von Besucherströmen. Es
bildet einen Datenbestand von ca. 20 Gigabyte.
Das
Gericht hat angekündigt, dass es nach der Anhörung des
Sachverständigen mit allen Verfahrensbeteiligten den
Sachstand auf der Basis der bis dahin gewonnen Erkenntnisse
erörtern möchte.
Zudem hat das Gericht die Frage
einer möglichen Verjährung angesprochen. Hinsichtlich des
Vorwurfs der fahrlässigen Tötung sei von einer absoluten
Verjährung Ende Juli 2020 auszugehen. Hinsichtlich des
Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung könnten jedoch
andere Verjährungszeitpunkte in Betracht kommen. Soweit es
nämlich um psychische Spätfolgen gehe, könnte sich der
Verjährungsbeginn auf den Zeitpunkt verschieben, ab dem
solche Folgen eingetreten sind. Ob und ggf. ab wann es
solche psychischen Spätfolgen gebe, die unmittelbar auf die
Ereignisse der Loveparade zurückzuführen seien, müsse mit
Hilfe von weiteren Sachverständigen geklärt werden.
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