Duisburg, 30. März 2020 - Die
Corona-Pandemie berührt auch den Fortgang des
Loveparade-Strafverfahrens. Eine Richterin befindet sich
derzeit vorsorglich in Quarantäne; das Ergebnis des Tests
auf das Coronavirus (SARS- CoV-2) steht noch aus. Zudem
können zeitweilig zwei weitere Verfahrensbeteiligte aus
anderen medizinischen Gründen nicht an der Haupt-verhandlung
teilnehmen. Deshalb hat der Vorsitzende heute zwei
Sitzungstermine aufgehoben, die ursprünglich – zur Sicherung
des Fortgangs des Verfahrens – auf den 02.04. und 03.04.2020
bestimmt waren.
Ob die Hauptverhandlung am 06.04.2020
mit der Anhörung des Sach-verständigen Prof. Dr. Gerlach (s.
dazu Presseerklärung vom 27.11.2019) fortgesetzt werden
kann, ist noch nicht sicher.
Das Gericht beobachtet
die sich verändernde Gefährdungslage und bezieht diese in
seine Risikobewertung ein. Wegen der dynamischen Entwicklung
der Corona-Pandemie kann es deshalb zu weiteren
kurzfristigen Abweichungen vom ursprünglich geplanten
Verfahrensablauf kommen.
Aktenzeichen: Landgericht
Duisburg, 36 KLs 10/17
|