Duisburg, 27. April 2020 - Mit Beschluss
vom 27.04.2020 hat die 6. Große Strafkammer festgestellt,
dass die Corona-Pandemie der Fortsetzung des
Loveparade-Strafverfahrens vorerst nicht mehr zwingend im
Wege steht und der Prozess fortgesetzt werden kann – wenn
auch mit besonderen Hygienemaßnahmen.
Das Gericht
begründet seine Entscheidung mit einer verringerten
Ansteckungsgefahr, die sich aus einer Verbesserung der
allgemeinen Gefährdungslage in Bezug auf Infektionen mit dem
SARS-CoV-2-Virus und aus der zwischenzeitlich erfolgten
Umsetzung von Schutzmaßnahmen im Sitzungssaal und im
gesamten Gebäude ergibt. Bei der Beurteilung der
Gefährdungslage stützt sich das Gericht auf Informationen
des Robert-Koch-Instituts sowie der Bundes- und der
Landesregierung und folgt der Empfehlung der Landesregierung
in deren Erlass vom 23.04.2020.
Im gesamten Gebäude
und insbesondere auch im Sitzungssaal sind bauliche
Vorkehrungen getroffen worden, um den erforderlichen
Sicherheitsabstand zu gewährleisten. Für
Verfahrensbeteiligte und Besucher stehen zudem Spender mit
Desinfektionsmittel bereit. Jede Person, die das Gebäude
betritt, wird eingehend nach ihrem Gesundheitszustand
befragt. Um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu
können, werden sämtliche Personen, die das Gebäude betreten,
namentlich erfasst.
Diese Maßnahmen hat das Gericht
in Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, dem zuständigen
Gesundheitsamt und dem Bauaufsichtsamt der Stadt Düsseldorf
umgesetzt.
Wichtiger organisatorischer Hinweis:
Verfahrensbeteiligte und Zuschauer, die an der Sitzung am
04.05.2020 teilnehmen, werden dringend gebeten, im Gebäude
besonders darauf zu achten, ausreichenden Abstand zu anderen
Personen zu halten und die Hygienevorschriften strikt
einzuhalten. Beim Aufenthalt im Sitzungsraum muss der
Sicherheitsabstand zu anderen Personen nicht nur während der
Sitzung, sondern insbesondere auch in Pausen bei der
Bewegung im Saal eingehalten werden. Trotz aller
Vorkehrungen bleibt ein Restrisiko, bedingt durch die
Vielzahl an Personen im Gebäude und deren Anreise aus dem
gesamten Bundesgebiet sowie der Verhandlung in dem
fensterlosen klimatisierten Saal. Für mehrere
Hochrisikopatienten ist die Teilnahme an der Sitzung
zwingend. Bitte helfen Sie mit, diese Personen zu schützen.
Aktenzeichen: Landgericht Duisburg, 36 KLs 10/17
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