Enterbt? So ganz leer geht man nicht aus
Duisburg, 26. Mai 2022 - Erben mehrere Personen gemeinsam,
entsteht zwischen ihnen automatisch eine Erbengemeinschaft.
So sieht es das Bürgerliche Gesetzbuch vor, in dem auch das
Erbrecht geregelt ist. Doch statt dort an einem Strang zu
ziehen und den Nachlass im Sinne des Erblassers zu regeln,
drohen Familien an aufkommenden Erbstreitigkeiten zu
zerbrechen. Wer Mitglied in einer solchen Erbengemeinschaft
ist, kann davon ausgehen, dass in 65 Prozent der Fälle der
Streit von den eigenen Geschwistern ausgeht. Das ist das
Ergebnis einer Trend-Studie der Weilheimer Firma ErbTeilung
auf Basis von 781 Kundenanfragen.
Erbstreit mit
überlebendem Elternteil selten In 31 Prozent der
Auseinandersetzungen wirft ein Bruder den Fehdehandschuh in
die Erbengemeinschaft. Und in 34 Prozent der von ErbTeilung
untersuchten Fälle geht der Streit von der Schwester aus.
Nichtfamilienmitglieder in Erbengemeinschaften sind dagegen
nur für rund 11 Prozent der Streitigkeiten verantwortlich.
Der jeweils überlebende Elternteil sucht dagegen nur in
geringem Umfang Streit mit den weiteren Erben – die Mutter in
rund 5 Prozent, der Vater in 2 Prozent der untersuchten
Fälle. Onkel, Tante, Cousin und Cousine sorgen in 14 Prozent
der Fälle für Zwist in den Familien. „Auf den ersten Blick
überrascht das Ergebnis, weil man vermuten könnte, dass
Fremde am häufigsten Streitigkeiten in den Familienverband
bringen würden“, sagt Manfred Gabler, Geschäftsführer von
ErbTeilung. „Doch bei genauerer Betrachtung brechen in vielen
Familien mit dem Tod des Familienoberhaupts alte Wunden
wieder auf, die zu Lebzeiten des Erblassers unter den Tisch
gekehrt wurden“, hat Gabler in vielen Fällen beobachtet.
Eltern können die Kinder nicht immer gleich behandeln
Die Mehrzahl der Kinder wächst mit Geschwistern auf, die
meisten mit einem oder zwei, in 8 Prozent der Haushalte gibt
es drei oder mehr Kinder - nur 30 Prozent werden als
Einzelkinder groß. In der Geschwisterbeziehung wird die ganze
Bandbreite der Gefühle in dem Bewusstsein gelebt, dass die
Beziehung ein Leben lang hält und nicht durch Trennung
aufgelöst wird. Doch warum kracht es unter Geschwistern so
häufig? Ein wesentlicher Grund dürfte sein, dass die Eltern
ihre Kinder zu Lebzeiten immer gleich behandeln wollen.
Dieser hehre Erziehungsgrundsatz lässt sich allerdings in der
Praxis nicht strikt durchhalten. Ist die Tochter
beispielsweise musikalisch, fördern die Eltern ihr Talent,
schenken ihr vielleicht ein Klavier und bezahlen den
Musiklehrer. Wenn der Sohn lieber Motorrad fährt und die
Eltern das unnötige Risiko nicht auch noch finanziell
unterstützen wollen, entsteht auf der emotionalen Ebene bei
dem Sohn schnell das Gefühl, ungerecht behandelt zu werden.
In der individuellen Familienhistorie kann sich bei einem
Geschwister aber auch die subjektive Wahrnehmung entwickeln,
dass die Eltern eines ihrer Kinder mehr lieben als das
andere. Kommen dann noch materielle Benachteiligungen hinzu,
bricht diese alte Wunde aus Kindertagen später beim Teilen
der Erbschaft wieder auf. „Innerhalb von Familienverbänden
herrschen zwischen den Generationen ganz unterschiedliche
Einstellungen über Gerechtigkeit und Gleichbehandlung. Wie
soll beispielsweise die jahrelange Pflege der Eltern durch
die Tochter ausgeglichen werden? Wieviel ist das wert? Die
Antworten und auch das Schweigen auf diese ganz konkrete
Bewertungsfrage können in einer Erbengemeinschaft schwere
Zerwürfnisse bringen, die nie mehr ganz verheilen“, weiß
Gabler.
Rechtsstreit fremdfinanzieren oder
Erbanteil veräußern Weil keiner der Erben nachgeben
will, eskalieren die Gespräche irgendwann. Eine vernünftige
Lösung ist dann ausgeschlossen. Die emotionalen Verletzungen
nehmen derart Überhand, dass einzelne Erben krank werden und
den psychischen Druck nicht mehr aushalten. Spätestens dann
sollten sie in Erwägung ziehen, professionelle Hilfe bei der
Firma ErbTeilung in Anspruch zu nehmen und über einen Verkauf
des eigenen Erbanteils nachdenken. Eine gute Nachricht gibt
es auch für Erben, die keine oder nur geringe finanzielle
Rücklagen haben und sich deshalb einen jahrelangen
Rechtsstreit nicht leisten können. Diese lautet: Im Erbfall
sein gutes Recht zu bekommen, ist keine Frage des Geldes. Bei
der Erbabwicklung übernimmt ErbTeilung nämlich vorab
sämtliche Kosten, die erforderlich sind, um den Erbteil
letztlich zu Geld zu machen. Dazu gehört auch, dass einzelne
Erbgegenstände oder eine Immobilie auf den Erben übertragen
werden. Überall dort, wo juristische Fragen zu klären sind,
schaltet ErbTeilung in Abstimmung mit dem Erben einen
Erbrechtsspezialisten für die außergerichtliche wie
gerichtliche Begleitung ein. Auch diese Kosten übernimmt
ErbTeilung. Darüber hinaus zahlt das Unternehmen den Erben
nach entsprechender Prüfung vorab einen Teil der Erbschaft
aus oder kauft den Erbanteil auch vollständig an, falls der
Erbe dringend Geld benötigt. Erben, die ein maßgeschneidertes
Angebot für eine effiziente Erbabwicklung erhalten möchten,
können mit einer Online-Fallprüfung unter
www.erbteilung.de/ofpr/ schnell ihre Möglichkeiten
erkennen und unkompliziert ein Angebot anfordern.
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