Düsseldorf/Duisburg, 25. Januar 2023
- Im Gerichtsverfahren des Bundesligaschiedsrichters Manuel
Gräfe gegen den Deutschen Fußball-Bund (DFB) hat das
Landgericht Frankfurt/Main heute entschieden, dass es sich um
einen Fall altersbedingter Diskriminierung handelte.
Manuel Gräfe wurde nach der Saison 2020/21 nach 289
Bundesligaeinsätzen nicht mehr vom DFB als
Bundesligaschiedsrichter berufen. Zur Begründung war
seinerzeit veröffentlicht worden, dass Gräfe eine
Altersgrenze von 47 Jahren erreicht hatte. Trotz einer
Protestwelle von Spielern, Trainern und Funktionären, die
Gräfe durchgehend als besten Schiedsrichter weiterhin gerne
in der Bundesliga gesehen hätten, ließ sich der DFB nicht von
seiner Haltung abbringen.
Hiergegen richtete sich die
Klage wegen Altersdiskriminierung, die von der Kanzlei baum
reiter & collegen für Manuel Gräfe geführt wurde. Im Ergebnis
folgte das Landgericht Frankfurt nun dem Antrag auf
Feststellung der Altersdiskriminierung und verurteilte den
DFB auch zu einer immateriellen Entschädigung an Manuel Gräfe
in Höhe von 48.500 € für das vorzeitige Karriereende. Höheren
Schadenersatz wegen entgangener Einnahmen wollte das Gericht
ihm allerdings nicht zusprechen.
„Das Urteil ist ein
deutliches Signal gegen die rechtswidrige Praxis des
DFB, Schiedsrichter alleine wegen ihres Alters nicht mehr in
der Bundesliga zum Einsatz kommen zu lassen.
Entscheidend darf neben der körperlichen Fitness allein die
leistungsbezogene Auswahl sein, wie die aktuellen
Diskussionen in der Bundesliga zeigen. Zu begrüßen ist, dass
das Gericht den DFB immerhin zu einer „symbolischen“
Entschädigungszahlung an Manuel Gräfe verurteilt hat. Eine
wirkungsvolle Sanktion stellt dies aber noch nicht dar. Ob
wir wegen der Höhe des Schadenersatzes in die nächste Instanz
gehen, wird Manuel Gräfe mit uns nach dem Erhalt und der
Prüfung des schriftlichen Urteils entscheiden“, sagt Olaf
Methner, Partner bei baum reiter & collegen, der Manuel Gräfe
anwaltlich vertritt, zu der Entscheidung.
|