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Ratgeber 2014

Tipps

 

Falsche Eingruppierung in Pflegestufe - Widerspruch gegen Bescheid der Pflegekasse möglich
Duisburg, 9. Januar 2014 - Wer durch Krankheit, Unfall oder hohes Alter immer mehr auf Hilfe von Anderen angewiesen ist, kann Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Wie viel Geld aus der Pflegekasse gezahlt wird, ermittelt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) anhand einer Skala von Pflegestufe Null für eingeschränkte Alltagskompetenz bis hin zu Pflegestufe Drei bei schwerer Pflegebedürftigkeit. Diese Begutachtung ist ein wichtiger Termin, auf den Betroffene wie Angehörige gut vorbereitet sein sollten.
„Sind Pflegebedürftige und Angehörige mit der anschließenden Einstufung nicht einverstanden, weil sie dem tatsächlichen pflegerischen und hauswirtschaftlichen Bedarf des betroffenen Menschen nicht entspricht, kann Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Damit der Einwand erfolgsversprechend ist, helfen folgende Tipps:
·       Besuch des Medizinischen Dienstes: Bei der Begutachtung des Pflegebedürftigen in dessen Wohnung oder im Pflegeheim ist es hilfreich, wenn eine persönliche Vertrauensperson an dem Termin teilnimmt. Diese Kontaktperson kann den Betroffenen unterstützen und wichtige ergänzende Hinweise zur persönlichen Lage und der Verfassung des pflegebedürftigen Menschen geben. Der Gutachter sollte einen möglichst wirklichkeitsnahen Einblick in den Alltag und über die Verfassung des betroffenen Menschen bekommen. Wichtig ist etwa, dass Probleme beim Toilettengang, Ankleiden und bei der Körperpflege realistisch geschildert werden.
·       Pflegetagebuch: Bevor Pflegeleistungen beantragt werden, ist es empfehlenswert, frühzeitig damit zu beginnen, mindestens eine Woche lang ein Pflegetagebuch zu führen. Je länger ein Pflegetagebuch geführt wird, desto mehr sagt es über die persönliche Situation des Antragstellers aus. Die schriftliche Dokumentation der täglichen Verrichtungen gibt Auskunft darüber, welche Hilfen in welchem Umfang stattfinden und notwendig sind. Die Auflistung ist eine wichtige Hilfestellung bei der Bewertung des Pflegebedarfs und für die Argumentation gegenüber der Pflegekasse unverzichtbar.

 

Aha-Effekte durch bunte Farben: Verbraucherzentrale NRW bietet unabhängige Energieberatung mit Wärmebildern vom Haus
Duisburg, 8.01.2014 - Wohlige Wärme im eigenen Heim kommt Verbraucher teuer zu stehen. Fürs Heizen geben private Haushalte rund zwei Drittel ihres Energiebudgets aus. Die Verbraucherzentrale NRW hilft, diesen großen Kostenblock nachhaltig zu senken.
Ab Anfang 2014 bietet die Energieberatung Ruhr West der Verbraucherzentrale NRW in Duisburg ein spezielles Winterpaket an: Ein 90-minütiger Beratungstermin beim Verbraucher zu Hause, inklusive so genannter Thermografien. Das sind eigens erstellte Wärmebilder des Wohngebäudes. Zum Angebot gehört ein schriftlicher Bericht über erkannte Wärmelecks, mit Hinweisen zum Sparen und Modernisieren sowie zur finanziellen Förderung.
„Die Tipps richten sich immer nach der individuellen Situation der Bewohner, ihrem Geldbeutel und den jeweiligen Bedürfnissen“, betont Norbert Mohr, seit Dezember letzten Jahres neuer Energieberater für das westliche Ruhrgebiet.   Bevor der Energieberater zur Energieberatung nach Hause kommt, fertigt ein Thermograf die Außenaufnahmen vom Haus mit einer speziellen Kamera an. Das geschieht am besten nachts, bei niedrigeren Außentemperaturen.
Die Thermografien, die so entstehen, erinnern an bunte Pop-Art-Werke, die fachmännisch interpretieren werden müssen. Auf dieser Grundlage wird dem Hausbesitzer gezeigt, ob und wo kostbare Wärme aus dem Gebäude entweicht. Häufig zieht es durch Dächer, Fenster und Türen. Klassische Kostentreiber sind auch dünne Heizkörpernischen sowie ungedämmte Rolladenkästen oder Außenwände. „Gerade Bewohnern älterer Häuser verschaffen wir durch die Thermografie viele Aha-Effekte“, sagt Berater Norbert Mohr. Oft enthüllt die Technik auch kuriose Wärmelecks –vom Voreigentümer dürftig zugemauerte Fenster zum Beispiel, oder nackte Heizungsrohre in der Wand. „Wir beraten unabhängig von Anbietern oder Geschäftsinteressen“, erklärt Energieberater Norbert Mohr.

Ratgeber 2013

Tipps
zu Gutscheinen, Online-Präsenten, brennende Bäume, gefährlichen Silvesterböllern, Umtausch und Reklamation unerwünschter Gaben
 

 

Präsente vom Onlinehändler: Tipps fürs Bestellen per Mausklick   Dezember 2013 - Weihnachtseinkäufe im Internet vom heimischen Sofa aus – das kann bequem und günstig sein: kein Ladenschluss, keine Parkplatzsuche und kein gestresstes Verkaufspersonal. „Doch sollten sich Onlineshopper weder von schönen Internetseiten noch von tollen Versprechungen und vermeintlich günstigen Preisen blenden lassen“, rät die Verbraucherzentrale NRW, bei Bestellungen per Mausklick etwa auf vollständige Anschriften der Firmen, auf den Datenschutz, die Art der Bezahlung sowie die Kosten für den Versand zu achten. Wer trotz des vorweihnachtlichen Präsente-Fiebers folgende Tipps beachtet, kann Geschenke-Stress aus dem Onlineshop locker wegklicken:
·       Preise vergleichen: Viele Produkte sind im Internet günstiger zu haben als im Ladengeschäft um die Ecke – aber nicht immer. Wer preisgünstig einkaufen will, sollte die Preise nicht nur im Internet, sondern auch im stationären Handel vergleichen.
·       Auf den Datenschutz achten: Bestellt werden sollte nur in solchen Shops, die eine verschlüsselte Datenübertragung ermöglichen. Das erschwert eine Einsicht durch Dritte. Verschlüsselte Datenverbindungen sind am „s" hinter dem „http" in der Adress-Zeile des Browsers zu erkennen. Außerdem ist es ein Muss, die Datenschutzbestimmungen aufmerksam durchzulesen! So sollte darauf geachtet werden, ob die Angaben nur verwendet werden, um die Bestellung zu erfüllen, oder beispielsweise auch für Werbung („Informationen über interessante Angebote") genutzt oder gar an Dritte weitergegeben werden sollen.

·       Den Vertragspartner kennen: Vor der Bestellung sollte sich der Kunde vergewissern, dass der Firmenname, die sogenannte ladungsfähige Adresse (Postanschrift mit Land, Ort, Straße) und der Verantwortliche des Anbieters leicht aufrufbar sind. Nur so weiß man, mit wem man es zu tun hat und an wen man sich wenden muss, wenn beispielsweise etwas Falsches oder gar nichts geliefert wird.
Findet sich auf der Homepage keine Adresse oder nur eine Postfachadresse, sollte man misstrauisch werden und besser von einer Bestellung Abstand nehmen. Hilfreich können oftmals auch Foren im Internet sein, in denen Kunden ihre Erfahrungsberichte mit bestimmten Firmen über die Vertragsabwicklung allgemein zugänglich darstellen. Wird dort bereits über Lieferengpässe, Probleme bei Reklamationen oder bei der Rückabwicklung von Verträgen nach einem Widerruf berichtet, sollte am besten auf eine Bestellung verzichtet werden.

 

Auf Gültigkeit achten: Gutscheine auf dem Gabentisch
Wenn man nicht weiß, was man schenken soll, sind Gutscheine immer eine prima Sache. „Wer an Weihnachten mit einer solchen Gabe zum Eintauschen bedacht wird, sollte jedoch auf die Fristen achten, auch wenn man sich mit dem Einlösen von Warengutscheinen Zeit lassen kann“ rät die Verbraucherzentrale NRW. Denn die Kupons für Kleidung, Küchenutensilien und Co. müssen in der Regel mindestens ein Jahr lang gültig sein. Lag unterm Weihnachtsbaum ein Gutschein für ein Freizeitvergnügen mit festem Termin, muss die Karte allerdings zum angegebenen Datum eingelöst werden, damit sie nicht verfällt. Folgende Tipps helfen, Frust mit dem Verstreichen von Fristen zu vermeiden:
·       Gültigkeit von Warengutscheinen: Auch wenn auf einem Gutschein keine Befristung vermerkt ist, kann der Bon nicht unbegrenzt lange eingelöst werden. Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Deshalb muss ein unbefristeter Gutschein spätestens innerhalb von drei Jahren eingelöst werden. Die Frist beginnt jedoch immer erst am Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Beispiel: Wer zum Weihnachtsfest mit einem Gutschein beschenkt wird, der im November 2013 erworben wurde, muss diesen bis spätestens zum 31. Dezember 2016 einlösen.
·       Abgelaufene Dauer: Ist die Frist auf Warengutscheinen verstrichen, müssen Händler den Bon zwar nicht mehr einlösen. Aber nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW müssen sie das Geld – abzüglich ihres entgangenen Gewinns – erstatten.
·   Fristen für Terminkupons: Bei Gutscheinen fürs Konzert oder Theater sind die angegebenen Einlösedaten zu beachten, sonst verfallen die Tickets.

 

Wenn das Geschenk kein Volltreffer war: Umtausch und Reklamation Duisburg, Dezember 2013 -  Das Smartphone tritt seinen multimedialen Dienst erst gar nicht an, das heiß begehrte Tablet liegt doppelt unterm Tannenbaum, SOS-Päckchen mit Schlips, Oberhemd und Socken erfreuen nur scheinbar: Die Verbraucherzentrale NRW gibt rund um Reklamation und Umtausch unliebsamer Gaben nach dem Weihnachtsfest folgende Tipps:
·       Umtausch: Trifft das Geschenk partout nicht den Geschmack oder lag es gleich zweimal unter dem Weihnachtsbaum, haben Käufer keineswegs automatisch ein Recht, das Präsent umzutauschen. Vielmehr sind sie auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Wer sich nicht schon beim Kauf schriftlich hat zusichern lassen, dass das Geschenk umgetauscht werden kann, der hat hernach schlechte Karten, wenn der Händler die Ware nicht zurücknehmen will, weil sie nicht gefällt.
·       Reklamation: Wenn die gekaufte Ware nicht in Ordnung ist, also die Spielekonsole streikt oder der Reißverschluss an der Skijacke klemmt, hat der Käufer klare Rechte gegenüber dem Verkäufer. Denn bei Neukäufen besteht zwei Jahre lang die Möglichkeit, Ansprüche beim Händler geltend zu machen. ·       Rechte des Händlers: Bevor der Kunde jedoch den Kaufpreis der fehlerhaften Ware zurückerhält oder mindern kann, muss er dem Händler die Möglichkeit geben, zu reparieren oder mangelfreien Ersatz zu liefern.
·       Vorteile für Kunden: Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf liegt es beim Händler nachzuweisen, dass die Ware einwandfrei war, als sie über die Ladentheke ging. Auch das ist Musik für Kundenohren: Bei schlecht verständlichen oder fehlerhaften Montage- oder Bedienungsanleitungen haftet der Verkäufer!


Wenn der Baum brennt oder Böller gefährliche Blindgänger sind Regulierung von Versicherungsschäden
Dezember 2013 - Brennt der Adventskranz, steht der Weihnachtsbaum in Flammen oder schießt eine Rakete an Silvester plötzlich nach hinten los, geht das nicht immer glimpflich aus. „Wer für den Schaden aufkommt, wenn Brandschäden oder Verletzungen zu beklagen sind, hängt von der eigenen Umsicht und vom jeweiligen Versicherungsschutz ab“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Wer keine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung hat, muss meistens für entstandene Schäden selbst geradestehen. Doch auch Versicherte, die solche Policen im Ordner haben, sind nicht immer auf der sicheren Seite: „Werden beim Hantieren mit Kerzen und Knallern eigene Sachen beschädigt, zahlt der Versicherer möglicherweise nur einen Teil des Schadens. Wie viel das ist, hängt vom Grad der Mitschuld des Versicherten am Schadensfall ab“, mahnt die Verbraucherzentrale NRW zum sorgsamen Umgang mit Kerzen, Knallern und Co.: „Denn einen Rundum-Versicherungsschutz gibt es nicht.“
Bei Schäden rund um die Festtage springen folgende Versicherungen ein:
·       Hausratversicherung: Weihnachtsbaum, Adventskranz und -gesteck dürfen selbstverständlich in brennendem Kerzenglanz erstrahlen. Setzen die flackernden Flämmchen trotz aller Sorgfalt die Tannenzweige in Brand und kommt es zu Schäden an Möbeln, Gardinen, Geräten und Teppichen, dann haftet die Hausratversicherung. Sie ersetzt sämtliche Verluste, die sowohl durch Feuer als auch durch Löschwasser entstanden sind. Ruinierte Geschenke gehören ebenso dazu. Die Versicherung zahlt jedoch zumeist nicht oder nur teilweise, wenn Baum oder Kranz unbeaufsichtigt waren.
·       Wohngebäudeversicherung: Steht das Haus in Flammen oder wird das Gebäude durch einen kleineren Brand beschädigt, ist dies ein Regulierungsfall für die Wohngebäudeversicherung.
·       Private Haftpflichtversicherung: Wer als Partygast Geschirr, Gläser oder Geschenke unabsichtlich demoliert oder im Garten ungeschickt mit Feuerwerkskörpern hantiert, ist für den Schadensfall über seine private Haftpflichtversicherung abgesichert. Kinder unter sieben Jahren (bei Teilnahme am Straßenverkehr unter zehn Jahren) können in der Regel nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sie verursacht haben. Stattdessen haften Eltern – und die sind, haben sie beim Zündeln und Hantieren des Nachwuchses mit Feuerwerkskörpern ihre Aufsichtspflicht verletzt – durch die Familien-Haftpflichtversicherung geschützt.

 

 

Silvesterknaller Zündende Tipps fürs schadenfreie Böllern
Wie schon in den Vorjahren ist der Verkauf von Knallern & Co. offiziell nur vom 28. bis 31. Dezember 2013 erlaubt. Wer sich fahrlässig verhält oder gegen bestehende Gesetze und Verordnungen verstößt, muss in der Regel für den Schaden haften. „Auch deshalb empfiehlt es sich, nur zugelassene Feuerwerkskörper zu zünden und sich beim Silvesterspaß strikt an die Bedienungsanleitung zu halten. Zudem dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden. Das gilt auch für reetgedeckte und Fachwerk-Häuser“, gibt die Verbraucherzentrale NRW zündende Tipps zum Jahreswechsel mit auf den Weg:
·       Nur zugelassene Ware kaufen: Die explosiven Stoffe in Feuerwerkskörpern können bei unsachgemäßer Handhabung nach dem Zünden gefährliche Verletzungen verursachen. Deshalb müssen sie von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen werden. Diese Zulassung bedeutet nicht, dass die Feuerwerkskörper ungefährlich sind, sondern dass man mit Krachern und Raketen bei sachgerechter Verwendung sicher hantieren kann. In Deutschland geprüfte Ware ist an der Kennzeichnung BAM P I oder P II plus einer vierstelligen Zahlenreihe (zum Beispiel BAM - P II – 1912) zu erkennen. Europäische Ware trägt das CE-Zeichen mit Prüfnummer.

·       Auf Kennzeichnungsnummer achten: Kleinstfeuerwerk der Klasse F1 ist weniger gefährlich und darf deshalb das ganze Jahr über an Personen ab zwölf Jahren verkauft werden. Dagegen dürfen Raketen und Böller mit der Bezeichnung F2 nur zu Silvester an Personen über 18 Jahre abgegeben und in der Nacht zu Neujahr im Freien abgebrannt werden. Für Feuerwerkskörper ohne amtliche Prüfnummer gilt: Finger weg! Diese Waren entsprechen meist nicht dem deutschen Sicherheitsstandard. So fehlen bei diesen Produkten sowohl Zulassungsnummer als auch Verwendungshinweise in deutscher Sprache. Zudem lässt ihre Qualität sehr häufig zu wünschen übrig (Fehlzündungen), oder sie entfalten sich wegen ihrer oftmals erheblich höheren Sprengkraft heftiger als erwartet.

 

SEPA-Umstellung: Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps zu Überweisungen  
Dezember 2013 - Zum 1. Februar 2014 enden europaweit die nationalen Zahlungssysteme. Das betrifft vor allem Überweisungen und Lastschriften; ab dem Stichtag werden alle Zahlungen nach den SEPA-Regeln erfolgen. SEPA bedeutet Single Euro Payments Area. Grenzüberschreitende und inländische Zahlungen in Euro sollen nach dem Willen der EU schneller und für den Verbraucher günstiger werden.
„Kunden sollen demnach sämtlichen Zahlungsverkehr im SEPA-Raum mit nur einem Konto abwickeln können", informiert die Verbraucherzentrale NRW und gibt Tipps, was bei der anstehenden Umstellung in Bezug auf Überweisungen zu beachten ist.
·       Welcher Zeitplan gilt? Zukünftig werden für den Zahlungsverkehr die IBAN (International Bank Account Number, also die internationale Kontonummer) und – zeitlich befristet – die BIC (internationale Bankleitzahl) bedeutsam sein. Für Deutschland bedeutet dieser Zeitplan, dass
·       zwischen dem 1. Februar 2014 und 31. Januar 2016 o   bei inländischen Überweisungen nur die IBAN oder die Kontonummer und Bankleitzahl, o   bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen in der EU die IBAN und BIC anzugeben sind,
·       ab dem 1. Februar 2016 o   bei inländischen und grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen innerhalb der EU allein die IBAN zählt

·       Was ist IBAN?
Die IBAN besteht aus den alten Bankdaten, die jeweils nur um das Länderkennzeichen und die Prüfziffer ergänzt werden. Kontonummern, die keine zehn Stellen haben, werden am Anfang mit Nullen aufgefüllt. Man findet die eigene IBAN bereits seit einigen Jahren auf dem Kontoauszug, allerdings noch nicht auf allen Bankkarten. Mit Einführung der IBAN wird die Wahrscheinlichkeit einer fehlerhaften Überweisung geringer. Die Prüfziffer vorne korrespondiert mit der Bankleitzahl und der Kontonummer, so dass Zahlendreher bei Eingabe der Bankleitzahl und Kontonummer zu einer anderen Prüfziffer führen.

 

Spendensammler: Woran man wahre Wohltäter erkennt

Dezember 2013 - Ob für Notleidende in Krisengebieten oder für kulturelle Anliegen, ob für Tier- oder Umweltschutz: Alle Jahre wieder wird insbesondere in den Wochen vor Weihnachten zu Spenden aufgerufen. So viele Vereine (über 580.000) und Stiftungen (fast 19.000) wie noch nie wurden im Sommer gezählt, die private Geldspenden in Höhe von etwa sechs Milliarden Euro einsammelten. „Wer helfen möchte, der tut jedoch gut daran, seine Gaben nicht allzu leichtgläubig zu verteilen. Denn in den meisten Bundesländern dürfen Sammler mittlerweile ohne Anmeldung und Genehmigung auf Klingeltour gehen“, weiß die Verbraucherzentrale NRW. Um die wahren Wohltäter von unseriösen Trittbrettfahrern der Mildtätigkeit zu unterscheiden, hat sie folgende Hinweise zusammengestellt:

·       Spendensammeln leicht gemacht: Nur noch in den drei Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen müssen Spendensammlungen behördlich angemeldet und genehmigt werden. In allen übrigen Bundesländern genügt es, einen Verein zu gründen, sich eine Satzung zu geben und auf Sammeltour zu gehen. Während früher eine Sammelbüchse verplombt sein musste, gibt es inzwischen oftmals keine Regelung, um Münzen und Scheine vor zweckentfremdetem Zugriff zu sichern. Grund genug, genau hinzuschauen und sich zunächst über die jeweilige Organisation zu informieren.

·       Nicht impulsiv, sondern überlegt spenden: Wenn es an der Haustür klingelt oder man an Ständen auf der Straße bedrängt wird, sollten sich Spendenwillige nie unter Druck setzen lassen. Spenden ist freiwillig! Soll mit Fotos von Folteropfern, hungernden Kindern oder gequälten Tieren Mitleid erregt werden, stecken möglicherweise nur gestellte Aufnahmen dahinter. Aufdringlichen und überwiegend auf die Gefühle zielenden Werbern sollte man die kalte Schulter zeigen.

 ·       Überweisung statt Sammelbüchse: Wer eine Organisation nicht kennt und unsicher ist, ob sie seriös arbeitet, sollte sich neben ausführlichen Informationen auch ein Antragsformular oder einen Überweisungsträger zuschicken lassen. So lässt sich die Entscheidung in Ruhe überdenken. Die meisten seriösen Unternehmen können zudem in einem Geschäftsbericht darlegen, wofür sie das Geld aus Spenden oder Mitgliedsbeiträgen ausgegeben haben. Ist eine Organisation als gemeinnützig anerkannt, ist dies ein Indiz für ihre Lauterkeit. Karitativ anerkannte Spenden können zudem steuerlich abgesetzt werden.

·       Spendenwerber im Internet: Eine eigene Homepage ist kein Garant für die Seriosität einer Organisation. Professionell gestaltete Internetseiten können zwar vordergründig einen vertrauenswürdigen Eindruck erwecken. Doch besser ist, hinter die Kulissen zu blicken und zu prüfen, ob im Impressum ein Ansprechpartner sowie eine ordentliche Adresse genannt sind. Hilfreich ist auch, ergänzende Informationen – etwa Jahresberichte und Prospekte – anzufordern oder im Internet zu schauen, was andere Quellen über die jeweilige Organisation und ihre Aktivitäten äußern.

·       Vorsicht bei Fördermitgliedschaften: Viele unseriöse Gruppen werben sogleich feste Mitglieder. Meist sind die Beiträge sehr hoch, und geboten wird kaum etwas. Zudem bindet man sich in der Regel für einen längeren Zeitraum. Denn im Unterschied zu sonstigen Haustürgeschäften lässt sich die Verpflichtung zumeist nicht innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Oft fließt auch nur ein kleiner Teil der Beträge in Hilfsprojekte. Den weit größeren Teil der Spendengelder verschlucken meist Werbung und Verwaltung.

·       Wegweiser durch den Spendendschungel: Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) in Berlin vergibt an förderungswürdige Organisationen ein Spenden-Siegel. Derzeit dürfen sich damit 246 überwiegend soziale Organisationen schmücken. Deren Spendenaufkommen liegt bei rund 1,486 Milliarden Euro; davon entfallen 332 Millionen auf Spenden für Katastrophen. Das Zeichen des DZI kann von gemeinnützigen Organisationen, die sich durch überregionale Spendensammlungen finanzieren, sowie für regelmäßige abgegrenzte Sammlungen jeweils für ein Jahr beantragt werden. Allerdings: Geprüft werden nur Hilfswerke, die sich selbst beim DZI melden und die Kosten für die Prüfung übernehmen. Vor allem kleinere Organisationen sparen sich das. Wenn ein Verein also in der DZI-Liste fehlt, muss das nicht zwangsläufig bedeuten, dass er unseriös ist. Trägt ein Spendenaufruf den DZI-Sternenkranz, ist garantiert, dass die Organisation eindeutig und sachlich wirbt, sparsam wirtschaftet und nachprüfbar ausweist, wie das Geld der Spender verwendet wird.

 

 

Koalition mit schwarzen Zahlen: Haushaltsbuch hilft beim privaten Finanzmanagement
Dezember 2013 - Ob höhere Versicherungsbeiträge, Strompreisanhebungen oder neue Kosten für Verbraucher aus dem Koalitionsvertrag – für 2014 müssen sich Haushalte auf eine Vielzahl neuer Ausgaben einstellen. Wer am Ende des Geldes schon jetzt noch viel Monat übrig hat, dem droht dann ein dickes Loch im Budget. Einnahmen und Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen, lautet deshalb die Empfehlung der Verbraucherzentrale NRW. Hilfe beim Kassensturz und bei der langfristigen Budgetplanung bietet cleveren Finanzplanern dabei das „Haushaltsbuch“ der Verbraucherzentrale NRW.

Der Ratgeber verschafft einen umfassenden Überblick über die Finanzlage eines Haushaltes im Laufe eines Jahres und ermöglicht es, Einsparpotenziale auszuloten oder roten Zahlen schnell entgegenzusteuern. In dem praktischen Ringbuch lassen sich die täglichen Ausgaben in Wochentabellen festhalten. Zwölf Monatsübersichten und eine Jahresbilanz zeigen auf einen Blick, ob es noch finanziellen Spielraum gibt. Zahlreiche Übersichtslisten beispielsweise für laufende Ratenzahlungen, für Wartungstermine für Auto oder Heizung und geleistete Zuzahlungen bei Krankheitskosten sorgen dafür, dass alle Ausgaben im persönlichen Etat berücksichtigt werden. Geldwerte Tipps, wie bei Strom, Wasser oder Versicherungen sowie beim Waschen und Kochen bares Geld gespart werden kann, runden das Haushaltsbuch ab.
Der Ratgeber kostet 7,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.

 

 

Ratgeber / Neuerscheinung   
Große Wirkung mit kleinen Beträgen
Ratgeber gibt Tipps für die effektive Altersvorsorge mit wenig Geld

27. November 2013 - Wer glaubt, im Alter mit seiner Rente ein gutes Leben führen zu können, wird womöglich alt aussehen. Denn laut Bundesarbeitsministerium muss in Zukunft jeder dritte Arbeitnehmer mit einer Rente unterhalb des Grundsicherungsbedarfs auskommen.
Private Vorsorge ist also zwingend angesagt – auch wenn das Budget knapp ist.
Die richtige Strategie für die optimale Finanzplanung für Normal- und Wenigverdiener zeigt der Ratgeber „Altersvorsorge mit wenig Geld“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch informiert, wie auch mit kleinen Beträgen eine große Wirkung bei der Altersvorsorge erzielt werden kann.
Dazu gibt es Tipps für die Auswahl kostengünstiger, transparenter und sicherer Spar- und Vorsorgeprodukte.
Das Handbuch verschafft zudem einen Überblick über staatliche Spar- und Vorsorgeförderung und verrät, welche Kapitalanlagen bei der Zahlung von Arbeitslosengeld oder Hartz IV angerechnet werden und welches Vermögen unangetastet bleibt.
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.  


Bestellmöglichkeiten: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

 

Rettung fürs Weihnachtsgeld 500 Euro pfändungsfrei – aber nur auf Antrag  
Weihnachten hält für alle, die wegen Kontopfändungen nur ein mageres Budget verwalten können, ein Präsent bereit: Vom Weihnachtsgeld bleiben bis zu 500 Euro pfändungsfrei im Geldbeutel. „Den Schutz für das Weihnachtsgeld gibt es nur auf einem Pfändungsschutz-Konto (P-Konto)“, weiß die Verbraucherzentrale NRW.
„Doch auch wer ein P-Konto führt, auf dem der Schutz sonst ja (fast) automatisch geht, darf sich nicht in Sicherheit wiegen. Denn der geschützte Sockelbetrag und weitere schon bescheinigte Freibeträge werden in der Regel nicht ausreichen, um das Plus beim Weihnachtsgeld zu sichern“, warnt die Verbraucherzentrale NRW vor vorweihnachtlicher Sorglosigkeit. P-Konto-Inhabern rät sie dringend, beim Vollstreckungsgericht oder bei der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers (z.B. bei einer Pfändung durch das Finanzamt) einen Antrag auf Schutz dieser außerplanmäßigen Zahlung zu stellen.
„Denn ist das Geld erst einmal an die Gläubiger gezahlt, lässt sich nichts mehr retten“, gibt die Verbraucherzentrale NRW folgende Tipps:  
·       Automatischer Schutz: Beim P-Konto läuft in Sachen Pfändungsschutz eigentlich (fast) alles automatisch. Unabhängig von der Art des Einkommens ist ein Sockelbetrag von 1.045,04 Euro immer geschützt – zuzüglich weiterer Freibeträge für Unterhaltsverpflichtungen und bestimmter anderer gesetzlich geschützter Gutschriften wie zum Beispiel das Kindergeld. Vorausgesetzt, der Bank liegt eine Bescheinigung des Arbeitgebers, der Familienkasse, des Sozialamts/Jobcenters oder einer Schuldnerberatungsstelle vor, dass es sich um solche geschützten Geldeingänge handelt.
·       Schutz nur auf Antrag: Weihnachtsvergütungen bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens bis zum Betrag von 500 Euro, sind unpfändbar (§ 850 a Zivilprozessordnung). Das Weihnachtsgeld lässt sich jedoch nicht wie die geschützten Geldeingänge bescheinigen, sondern die Freigabe muss umgehend beim jeweiligen Vollstreckungsgericht oder der Vollstreckungsstelle separat beantragt werden.
Einen Musterbrief hierzu gibt es unter www.vz-nrw.de/weihnachtsgeld-p-konto oder in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.

 

Ratgeber 
Mit effizienter Technik die Energiekosten senken Handbuch hilft bei der Modernisierung von Heizungsanlagen
Mit Blick auf die stetig steigenden Energiekosten jagt der nahende Winter Hausbesitzern einen kalten Schauer über den Rücken. Und so mancher stellt sich die Frage, ob der Austausch einer alten Heizungsanlage gegen ein effizienteres Modell dabei helfen kann, die Kosten spürbar zu senken. Orientierungshilfe für potentielle Modernisierer bietet der Ratgeber „Heizung und Warmwasser“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das Buch vermittelt einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Energieträger und zeigt die Vorteile moderner Technologien wie Solarkollektoren, Pelletheizungen und Wärmepumpen gegenüber herkömmlichen Öl- und Gasheizungen. Hausbesitzer erfahren zudem, wie die einzelnen Komponenten einer Heizungsanlage am besten zusammenarbeiten und welche neuen Techniken auch im Altbau sinnvoll sind. Geldwerte Tipps zur optimalen Wärmedämmung sowie zu staatlichen Fördermöglichkeiten alternativer Systeme komplettieren das Handbuch. Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

Ratgeber / Neuerscheinung: Handbuch für Häuslebauer
Basiswissen schützt vor Ärger mit Architekten und Handwerkern Nicht selten endet der Traum vom Eigenheim für Häuslebauer im Albtraum, weil ihnen die Planung und Überwachung des Baus über den Kopf wächst, sie über Bauverträge stolpern, Mängel die Baustelle lahmlegen oder die Kosten explodieren.
Hilfreiches Basiswissen für alle, die ihr Eigenheim vom ersten Spatenstich an auf ein sicheres Fundament stellen wollen, bietet der Ratgeber „Recht und Verträge beim Hausbau“ der Verbraucherzentrale NRW.

Das Buch informiert kompakt und verständlich, worauf private Bauherren von der Wahl des Grundstücks bis zur Vertragsgestaltung mit Architekten und Handwerkern achten sollten. Auch ist zu erfahren, wie kostspielige Fehler auf dem Weg in die eigenen vier Wände vermieden werden. Darüber hinaus ist nachzulesen, welche Rechte nach der Bauphase noch gelten und wie diese durchgesetzt werden können. Informationen über notwendige Versicherungen rund um den Hausbau runden das Handbuch ab.
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

EINER ZAHLT ZUNÄCHST FÜR ALLE RUNDFUNKBEITRAG IN STUDENTEN-WG  
Der Start ins Studium ist für viele Erstsemester nicht nur mit einem regelmäßigen Gang in die Uni, sondern auch mit einem Tapetenwechsel verbunden: Weil das Büffeln im Single-Appartement einsam macht und meist auch zu kostspielig ist fürs schmale Budget, hat’s so manchen Studienanfänger in den letzten Wochen in eine Wohngemeinschaft gezogen. Küche, Diele, Bad, Balkon und die Kosten für Wasser und Strom werden in einer WG meist unter allen Mitgliedern gerecht geteilt. „Den einmal im Monat fälligen Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro muss abwicklungstechnisch jedoch zunächst eine oder einer für alle zahlen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Sie liefert die nötigen Fakts, damit’s untereinander bei der Aufteilung des Rundfunkbeitrags gerecht zugeht:

 ·       Anmeldepflicht: Volljährige Schüler, Auszubildende oder Studenten, die allein oder zu mehreren in eine eigene Wohnung ziehen, werden zu Beitragszahlern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Als Wohnung sind hierbei auch mehrere Einzelzimmer mit gemeinsamer Wohn- oder Etagenküche und einem gemeinsamen Wohnungseingang definiert. Auch ein Einzelappartement in einem Studentenwohnheim gilt als eine eigene Wohnung. In einer WG ist ein volljähriger Bewohner verpflichtet, sich beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio anzumelden. Auch wenn die ausgesuchte Person für die regelmäßige Abbuchung geradesteht, sollte der monatliche Rundfunkbeitrag fair untereinander aufgeteilt werden.
·       Ausnahmen: Ist ein Mieter in einer WG berechtigt, einen Antrag auf Befreiung zu stellen, weil er BAföG oder eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bezieht, sind die anderen Mitbewohner zur Zahlung verpflichtet. Grundsätzlich gilt: Ein volljähriges WG-Mitglied (das keine Befreiung oder Ermäßigung erhält), muss den vollen Beitrag für die gemeinsame Wohnung zahlen.

 ·       Aus- und Umzug: In einer Wohngemeinschaft herrscht oft ein ständiges Kommen und Gehen. Für den Fall des Ein- und Auszugs sollten klare Regelungen getroffen werden, damit nicht derjenige, der sich angemeldet hat, weiterhin auf den monatlichen Kosten für den Beitrag sitzen bleibt. Zieht der bisher angemeldete WG-Mitbewohner aus, sollte er sich schriftlich beim Beitragsservice abmelden und seine neue Anschrift mitteilen. Wird er Mitglied in einer anderen WG, benötigt der Beitragsservice lediglich die Beitragsnummer des Wohngenossen, der die Zahlung des Rundfunkbeitrags regelt.

 

Schnelles Geld per Mausklick - Fallstricke bei Kreditvermittlung   Minimaler Papierkram, keine Sicherheiten, keine Schufa – im Internet ist das schnelle und diskrete Geld vermeintlich nur einen Mausklick entfernt. „Ob Wünsche schnell erfüllt, Löcher gestopft oder alte Schulden umgeschichtet werden sollen, windige Kreditvermittler versprechen individuelle Lösungen per Mausklick“, warnt die Verbraucherzentrale NRW davor, kostenträchtigen Fallstricken ins Netz zu gehen. Verbreitet ist, dass für Aufträge zur Kreditvermittlung zunächst ein Vorschuss kassiert wird. Antragsunterlagen sollen dann per Post gegen Nachnahme angefordert werden.
Der Postbote trägt aber häufig bloß einen Stapel wertloses Papier ins Haus, zum Beispiel für eine angeblich genehmigte Finanzsanierung, die überhaupt nicht gewünscht war. „Das Geld ist dann weg, ohne dass ein Kreditvertrag unter Dach und Fach ist“, mahnen die Verbraucherschützer zu besonderer Vorsicht bei der virtuellen Suche nach Geldquellen, wenn ein finanzieller Engpass existiert. Beim Seriositäts-Check helfen die folgenden Tipps:
·   Vorsicht bei Soforthilfe: Versprechen Angebote schnelle Soforthilfe, ist größte Vorsicht geboten. Denn Kreditvermittler vergeben selbst keine Darlehen, sondern reichen Anfragen bloß an Banken weiter. Sicher ist, dass diese Tätigkeit den Kredit verteuert – falls der überhaupt gewährt wird. Darüber entscheiden nämlich allein die Geldinstitute. Das gilt übrigens auch, wenn angeblich keine Sicherheiten gebraucht und die Schufa-Einträge ohne Bedeutung sind.
·    Kein blindes Vertrauen: Selbst wenn Vermittler wohlklingende und Vertrauen erweckende Namen tragen oder auf Mitgliedschaften in Verbänden hinweisen, ist das noch kein Grund, ihnen blind zu trauen. Das gilt auch, wenn Vermittler auf die Zulassung nach Paragraph 34c der Gewerbeordnung verweisen. Die behördliche Zulassung ist im Wesentlichen eine Formsache und sagt nichts über die Angebote eines Darlehensvermittlers oder über das Auftreten gegenüber dem Kunden aus.
·    Keine Vorauszahlungen: Grundsätzlich sollte Offerten die kalte Schulter gezeigt werden, bei denen etwas gezahlt werden muss, bevor das Darlehen gewährt wird. Kreditvermittler haben nur dann einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Darlehen aufgrund ihrer Bemühungen tatsächlich genehmigt und ausgezahlt wurde. Diese Vergütung muss in einem schriftlichen Vertrag geregelt sein und auch im Kreditvertrag ausgewiesen werden. Unseriöse Darlehensvermittler versuchen diese gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen und verlangen angebliche Auslagen. Diese muss der Kreditsuchende nur zahlen, wenn sie nachweisbar bei der Darlehensvermittlung entstanden sind und tatsächlich notwendig waren.
·    Vorsicht bei Hausbesuchen: Darlehensvermittler sagen sich bei ihren Interessenten auch gern zum Besuch an. Meist haben sie Versicherungen oder Verträge über vermögenswirksame Leistungen im Gepäck. Mit dem Hinweis, dass die Bank Sicherheiten brauche, drängen sie zur Unterschrift. Die Folge: Die Schulden wachsen. Denn der Kunde hat jetzt auch noch eine teure Versicherung am Hals – und obendrein keine Gewissheit, dass das Darlehen gewährt wird.   Tipps und Hilfestellungen, wie rote Zahlen solide in den Griff zu bekommen sind, hat der Ratgeber „Geschafft: Schuldenfrei!“ der Verbraucherzentrale NRW parat.

Für Selbstabholer zum Preis von 9,90 Euro in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Zu bestellen (plus 2,50 Euro für Porto und Versand) beim Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf oder übers Internet: www.vz-nrw.de/shop oder telefonisch (02 11) 38 09-555.

 

Ratgeber/Neuerscheinung  
Basiswissen für Wohnungseigentümer
Lexikon informiert über Verträge und Vereinbarungen

Wer eine Eigentumswohnung kauft, geht neben dem Erwerb auch zahlreiche Pflichten gegenüber der Eigentümergemeinschaft ein – egal ob die Wohnung selbst genutzt oder vermietet wird. Eigene Interessen drohen dabei häufig auf der Strecke zu bleiben. Einen Wegweiser durch die Gesetze und Regeln einer Eigentümergemeinschaft bietet die Verbraucherzentrale NRW mit dem „Lexikon Eigentumswohnung – Praxiswissen von A bis Z“.

Der Ratgeber vermittelt ein breites Basiswissen rund um die Rechten und Pflichten der Eigentümergemeinschaft. Das nötige Grundvokabular wie Eigentümerversammlung, Sondereigentum, Jahresabrechnung sowie die Aufgaben eines Verwalters wird anschaulich erklärt. Zudem skizziert das Buch typische Konflikte, wie sie in punkto Balkon- oder Gartennutzung, Keller und Treppenhaus oder bei baulichen Veränderungen immer wieder auftreten. Zahlreiche Ratschläge, wie Streitfälle vermieden werden können, runden die einzelnen Kapitel des Nachschlagewerks ab.
Der Ratgeber kostet 16,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.   Bestellmöglichkeiten: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

 

Doppelt und dreifach abgesicherter Schutz unnötig
Ratgeber-Klassiker „Richtig versichert“ hilft
Duisburg, 18. Oktober 2013 - Viele Versicherte zahlen im Schnitt zu viel für ihre Versicherungspolicen, besitzen oft zu teure Verträge und haben zum Teil unsinnige Verträge abgeschlossen. Auf der anderen Seite werden schwerwiegende Risiken vielfach verdrängt; und im Ernstfall fehlt die entscheidende Absicherung. Bei der Ermittlung des passenden persönlichen Versicherungsbedarfs hilft der Ratgeber „Richtig versichert" der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch sorgt für Orientierung und informiert darüber, welche Versicherungen bei möglichen Schadensfällen wichtig und welche entbehrlich sind. Zudem gibt der Ratgeber Tipps und Ratschläge, wie Versicherte aus überflüssigen Verträgen herauskommen, was sie beim Wechsel zu einem günstigeren Versicherer beachten sollten und worauf es beim Neuabschluss ankommt.
Der Ratgeber „Richtig versichert“ ist für 12,90 Euro in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro Porto und Versand kann er auch bestellt werden.
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

 

Ärger um Schall und Rauch
Hilfe bei Konflikten mit Nachbarn
Im Herbst ist fallendes Laub von Bäumen und Sträuchern oft Stein des Anstoßes für Nachbarschaftsstreit. Wer die Blätter beseitigen muss, ob der Laubsauger zu laut ist oder ob überhängende Zweige abgeschnitten werden dürfen – solche und ähnliche Streitpunkte behandelt der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ der Verbraucherzentrale NRW. Von A wie Altglascontainer bis Z wie Zimmerlautstärke stellt das Buch konkrete Beispiele und Gerichtsurteile vor und zeigt Lösungen für Gespräche oder Schlichtungen auf. Streithähne erfahren, welche Beeinträchtigungen sie hinnehmen müssen und in welchen Fällen sie auf ihr Recht pochen und sich gegen Bebauungen, Schall oder Rauch zur Wehr setzen können.

Lassen sich Auseinandersetzungen nicht beilegen, hat der Ratgeber auch Tipps für gütliche Einigungen ohne langwierige Gerichtsprozesse parat.
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

 

 

Konfliktfall Erbengemeinschaft
Ratgeber informiert über Regeln und Rechte

Duisburg, 15. Oktober 2013 - Hinterlässt ein Erblasser im Todesfall sein Vermögen einer Erbengemeinschaft, weil er die gesetzliche Erbfolge erwünscht oder es versäumt hat, konkrete Regelungen zu treffen, sind Konflikte häufig vorprogrammiert. Denn die Interessen der einzelnen Erben machen es oft unmöglich, einstimmige Entscheidungen über den Nachlass zu treffen. Welche Schwierigkeiten auftauchen können, wenn die gesetzliche Erbfolge eintritt und welche Regelungen bei der Teilung und Verwaltung eines Erbes greifen, das zeigt der Ratgeber „Erbengemeinschaft“ der Verbraucherzentrale NRW.

Anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis informiert das Handbuch, auf welche Rechte Erben pochen und wie sie diese durchsetzen können, und in welchen Fällen es sinnvoll ist, einvernehmliche Lösungen zu finden. Erblassern bietet der Ratgeber Anregungen und Tipps, wie mit einer gut durchdachten Nachlassregelung  Streit unter den Erben vermieden werden kann. Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert. Bestellmöglichkeiten: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

 

Schnell und sicher ins Eigenheim
Handbuch-Klassiker hilft bei Kauf und Bau eines Fertighauses

Duisburg, 7. Oktober 2013 - Fertighäuser liegen im Trend: Immer häufiger entscheiden sich Bauherren für die Vorteile des Hausbaus mit kurzer Bauzeit, verbindlichem Preis und der Möglichkeit, das Wunschobjekt vorher besichtigen zu können. Doch die Angebote der Hersteller sind kaum überschaubar und nur schwer zu vergleichen. Einen Überblick über Vor- und Nachteile des Fertigbaus sowie Tipps für den Erwerb bietet der Ratgeber „Kauf und Bau eines Fertighauses“ der Verbraucherzentrale NRW.

Schritt für Schritt erfahren Bauherren, worauf sie von der Grundstückssuche bis zur Entscheidung für ein Haus achten sollten: Holz- oder Massivbauweise? Keller oder Bodenplatte? Der Klassiker unter den Bauhandbüchern unterstützt zudem Hausbesitzer in spe bei der Prüfung der Anbieter und der Vertragsgestaltung. Anhand von Checklisten verlieren Bauherren auch bei Hausabnahme und Mängelbeseitigung nicht den Überblick.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.

Bestellmöglichkeiten: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

 

Maximale Sicherheit bei Mini-Zinsen
Solide Budgetplanung fürs Traumhaus

Maximale Sicherheit bei Mini-Zinsen Solide Budgetplanung fürs Traumhaus Für den Erwerb eines gebrauchten Eigenheims ist derzeit dank niedriger Zinsen bei Immobilienkrediten ein günstiger Zeitpunkt. Mit der Kreditaufnahme für die eigenen vier Wände steht die Finanzierung jedoch noch nicht auf einem sicheren Fundament. Leicht werden Posten für die Abwicklung sowie für Renovierung oder Umbau eines bereits bewohnten Hauses bei der finanziellen Kalkulation übersehen.
Damit mit einem Darlehen der finanzielle Rahmen für den Eigenheimerwerb von Anfang an solide ist, liefert der Ratgeber „Vom gebrauchten Haus zum Traumhaus“ der Verbraucherzentrale NRW eine sichere Budgetplanung. Eigenheimbesitzer in spe erfahren, mit welchem Renovierungsstau bei gebrauchten Immobilien zu rechnen ist und informiert über mögliche Fallstricke bei der Kostenkalkulation für die Sanierung vom Keller bis zum Dach.
Mit dem Leitfaden können die verschiedenen Phasen von der Planung und der Finanzierungssicherung über den Bauantrag bis zur Ausschreibung der Handwerkerleistung, Zeit- und Kostenrahmen genau ermittelt werden.

Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.

Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

 

Wohngebäudeversicherung: Kündigung durch Versicherer vermeiden   Vielen Hausbesitzern flattern derzeit Schreiben ihrer Wohngebäudeversicherung ins Haus, in denen ihnen das Weiterführen der Verträge nur mit erheblichen Preiserhöhungen angeboten wird. Wer etwa beim Versicherer Ergo seine Unterschrift unter die im Schnitt 14 Prozent teureren Verträge verweigert, dem droht gar die Kündigung.
„Eine Kündigung durch den Versicherer sollte auf jeden Fall vermieden werden“, warnt die Verbraucherzentrale NRW, „denn rausgeschmissene Kunden gelten als große Risiken, die deshalb dann nur schwer wieder Verträge mit guten Preis- und Leistungsverhältnissen bekommen. Im schlimmsten Fall gibt es gar keinen Schutz oder muss dieser mit hohen Selbstbehalten teuer erkauft werden.“ Wer es angesichts der drohenden Kündigung nicht mehr schafft, nach einem günstigeren Anbieter Ausschau zu halten und zu wechseln, sollte deshalb erst das unterbreitete Angebot annehmen und sich dann aus dieser abgesicherten Position heraus nach einem günstigeren Versicherer umsehen.

Den vielen Ratsuchenden, die in den Beratungsstellen nach Hilfestellungen fragen, gibt sie folgende Tipps mit auf den Weg: ·       Wohngebäudeversicherung ist quasi ein Muss: Die Wohngebäudeversicherung schützt Hausbesitzer vor Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben. Versichert ist das Wohngebäude selbst – nicht dessen Inhalt. Im Schadensfall zahlt der Versicherer für alle Maßnahmen, um die Immobilie wieder instandzusetzen oder im schlimmsten Fall komplett wieder aufzubauen.
Die Wohngebäudeversicherung ist für jeden Hausbesitzer daher fast ein Muss. Geldinstitute verlangen deren Abschluss zwingend, wenn sie ein Hypothekendarlehen zur Hausfinanzierung vergeben. Und wer seinen Wohngebäudeversicherer wechseln will, muss dafür die Zustimmung der Bank oder Sparkasse einholen, wenn diese zur Absicherung des Darlehens im Grundbuch eingetragen ist und dies dem Versicherer mitgeteilt hat.

Verbraucherzentrale Duisburg in neuen Räumen
Von Harald Jeschke

Duisburg, 30. September 2013 - Es ist geschafft und alle atmen auf! "Das war ein hartes Stück Arbeit, aber es hat sich gelohnt," war Marina Steiner, Leiterin der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Duisburg nach einer Woche Umzug so richtig erleichtert. 
Direkt gegenüber dem Seiteneingang des Kaufhofs an der Friedrich-Wilhelm-Straße 30 liegt nun das neue Domizil der Duisburger Ratgeber-"Familie". Das ist gar nicht so weit weg von der alten Stelle, aber es ist für die Berater eine ganz andere Arbeitswelt.

"Wir haben uns von der Quadratmeterzahl gar nicht verbessert, sind nun aber barriereferei und haben ebenerdig Beratungsräume auch für die sensibleren Fälle", freuten sich Marina Steiner und Matthias Arkenstette, Bereichsleiter und Mitglied der Geschäftführung gleichermaßen. 

"Es ist einfach wichtig, die Arbeit der Verbraucherzentrale hier in Duisburg zu ermöglichen", stellte OB Sören Link zufrieden fest. "Aktuelle Themen in der Stadt wie Energie oder Inklusion sind enorm wichtig geworden und in Hinsicht auf Inklusion ist das hier ein sehr gutes Beispiel." 

 

Matthias Arkenstette hob hervor, wie wichtig das gute Zusammenspiel mit der Stadt und den Wirtschaftsbetrieben Duisburg ar udn ist. "Ein Anruf und es funktionierte", freute sich der Bereichsleiter. "Das ist auch darum so wichtig, weil wir hier ab Dezemberi im fünften Stock das landesweite Verbrauchertelefon ansiedeln werden. Dazu werden vier Mitarbeiter sowie die Regionalleiterin aus Gelsenkirchen ihre Tätigkeit nach Duisburg verlegen. Es wir die EU-Vernetzung auch in Hinblick auf die Anfragen der Verbraucher aufzulisten sein. Wir hatten in Duisburg jährlich 14 000 Kontakte. Das wird nun von der Statistik her auf eine ganz andere Ebene angesiedelt. Die EU will wissen, welche Fälle wir bearbeiten. Die alles wird hier in Duisburg durch den neuen Vertrag mit der Stadt möglich. Zudem kommt die Hälfte der Fnanzierung aus den Mitteln des Landes-Aufbauprogramms."
Duisburgs OB ergänzte: "Ohne die Spende der Wirtschaftsbetriebe wäre dieser neue Vertrag gar nicht möglich gewesen." Auf Nachfrage gab er an, dass die die Höhe der Spende der Wirtschaftsbetriebe über die nächsten Jahre im sechstelligen Bereich liegen würde. "Das hätte die Stadt gar nicht machen können", bekräftigte er. 

 

Die Duisburger Beratungsstelle an der Friedrich-Wilhjelm-Straße 30 ist am Montag und am Freitag von 09:00 hr bis 15 Uhr, am Dienstag und am Donnrstag von 09:30 Uhr bis 13 Uhr sowie von 14:0  Uhr bis 18 Uhr geöffnet.

Ratgeber

Umzug der Verbraucherzentrale Duisburg

Ab 30. September 2013 ist die Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Duisburg in der Innenstadt unter der Adresse Friedrich-Wilhelm-Str. 30 in 47051 Duisburg beheimatet.

Tel.: 0203 / 36 22 49 Fax: 0203 / 36 22 05. Öffnungszeiten:   Mo + Fr   9:00 – 15:00 Uhr Di   + Do 9:30 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr.

9. September

Neuerscheinung: So trickst und täuscht die Lebensmittel-Branche
Top Ten beim Etikettenschwindel Pferdefleisch in Lasagne, Light-Produkte als Kalorienbomben, Alkohol in Kindersnacks oder statt Inhalt Luft in der Verpackung: Täglich werden Verbraucher beim Einkauf mit falschen Qualitätsversprechen, irreführenden Deklarationen oder Mogelpackungen ausgetrickst und abgezockt.
Die Top Ten der Täuschungsmanöver zeigt die Verbraucherzentrale NRW in ihrem neuen Ratgeber „Lebensmittel-Lügen – wie die Ernährungsbranche trickst und tarnt“. Das Buch dokumentiert die Maschen und Methoden der Hersteller – und zwar von irreführenden Produktnamen über zweifelhafte Tierartenbezeichnungen bei Wurst oder Käse, falsche Fruchtangaben in Säften oder Marmeladen bis zu Zucker- und Fettfallen in Light-Produkten. Verbraucher erfahren, wie sie Lebensmittel kritisch unter die Lupe nehmen können und worauf sie beim Blick aufs Etikett unbedingt achten sollten. Zudem ermutigt der Ratgeber dazu, Ärger über Schwindel und Schlampereien nicht zu schlucken, sondern mit den richtigen Tipps zu reklamieren.
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 5 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird das Buch auch nach Hause geliefert. Die Lektüre gibt’s auch als E-Book für 7,99 Euro.  
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

29. August.
Was tun wenn jemand stirbt?
Kompass bei der Erledigung notwendiger Formalitäten

Zur Trauer über den Verlust eines nahen Angehörigen gesellen sich die Bestattungs- und Nachlassregelungen oftmals als erdrückende Last hinzu: Verwandte und Freunde müssen benachrichtigt, die Beerdigung muss organisiert werden. Hilfreicher Kompass in dieser persönlichen Ausnahmesituation ist der Ratgeber „Was tun, wenn jemand stirbt?“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch informiert über die verschiedenen Formen der Bestattung und zeigt, mit welchen Kosten für Grab, Bestattungsunternehmer und notwendige Dokumente Angehörige rechen müssen.
Die 20. Neuauflage des Ratgebers bietet zudem einen Überblick über die aktuellen Friedhofsgebühren von rund 75 Städten. Wer für den Ernstfall vorsorgen und seine Familie entlasten möchte, kann mit Hilfe einer Checkliste wichtige Reglungen für den eigenen Todesfall treffen.
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 5 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

 

15. August:

Von der Schule ins Leben: Budgetplanung mit am Start
Mit Schulabschluss und großen Plänen in der Tasche wagen viele junge Leute jetzt den Sprung in ein neues Leben. Studium oder Ausbildung stehen an, bei einigen auch ein Auslandsjahr oder ein großer Trip. Beim Ansteuern und Umsetzen aller Ziele gilt es jedoch, die Kosten für den Gang auf eigenen zwei Beinen stets mit auszubalancieren.
Einen klaren Durchblick bei der Budgetplanung verschaffen sich Auszubildende und Studenten mit Hilfe des Ratgebers „Endlich erwachsen“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch informiert, mit welchen Einnahmen junge Leute – etwa Unterhalt, Kindergeld, BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfen – rechnen können und wie sie mit Minijobs oder Praktika die eigene Kasse aufbessern können. Damit der Budgetrahmen nicht gesprengt wird, hilft der Ratgeber bei der Kalkulation der Ausgaben. Das Buch zeigt, wie Kostenfallen bei Bankgeschäften, Handytarifen oder Krediten erkannt und umschifft werden können. Alltagstaugliche Tipps rund um Auszug, Ausbildung, Studium, Auslandsaufenthalt oder Freiwilligenjahr machen das Starter-Paket auf dem Weg in die Unabhängigkeit komplett.
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 5 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert. Bestellmöglichkeiten: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

 

 

8. August 2013:
Weichmacher in Wasserbällen und Co.
Auf phthalatfreie Produkte für Kinder achten
Bunt und aufgeblasen sorgen Wasserbälle, Kunststofftiere, Planschbecken, Gummiboote, Schwimmflügel und kleine Rettungsringe beim Badespaß im Freien für einen hohen Spaßfaktor. Getrübt wird die Freude im kühlen Nass nur dadurch, dass die meisten Badespaßgaranten aus dem Kunststoff Polyvinylchlorid (PVC) hergestellt sind. In dem strapazierfähigen Kunststoff lauern gefährliche Weichmacher, die sich durch Wasser, Speichel und Fette aus dem Kunststoff lösen.
Durch Haut- und Mundkontakt können sie den menschlichen Körper schädigen. Vor allem Phthalate stehen als Weichmacher im Verdacht, ähnlich wie Hormone zu wirken und die Fortpflanzungsfähigkeit zu beeinflussen. Die gesundheitsschädlichen Zusätze, die den spröden und harten PVC weich und geschmeidig machen, sind in vielen Produkten nach wie vor mehr als grenzwertig überschritten: Ein zu hohes Maß an gefährlichen Phthalaten und anderen Stoffen wurde bei der Hälfte von zwölf im Labor untersuchten Wasserbällen und –tieren festgestellt.
„Nicht als schadstofffrei gekennzeichnete Produkte sollten besorgte Kunden von daher beim Kauf am besten links liegen lassen“, rät die Verbraucherzentrale NRW. Sie gibt einige nützliche Tipps, wie man Produkte mit schädlichen Weichmachern erkennen kann:
·       Kennzeichnung: Beim Kauf sollte man bevorzugt auf Produkte achten, die mit Hinweisen wie „phthalatfrei“ oder„frei von schädlichen Weichmachern“ versehen sind. Solche Kennzeichnungen sind Anhaltspunkte, dass die Produkte zumindest in punkto gefährliche Weichmacher die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Das häufig zu findende CE-Zeichen bietet hingegen keinerlei Sicherheit, weil es sich hierbei nicht um ein unabhängiges Prüfsiegel handelt, sondern lediglich die Verkaufserlaubnis für den europäischen Markt signalisiert.
·       Produktqualität: Viele Kunststoffprodukte – auch Wasserbälle, Gummienten und Co. – werden im fernen China hergestellt und gelangen unkontrolliert hier auf den Markt. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Käufer die Geldausgabe für Wasserspielzeug meiden, das einen qualitativ schlechten Eindruck macht – wie etwa dünne Folie, scharfkantige Nähte, fehlerhafter Druck und schlecht verarbeitete Ventile. Außerdem auch dem eigenen Riecher vertrauen: Stark riechende Produkte sind ein mögliches Indiz für verwendete Schadstoffe. Solche Artikel lieber im Regal lassen oder zurücksenden. Eltern sollten auch darauf achten, dass ihre Kinder nur Gegenstände in den Mund nehmen, die dafür bestimmt sind.
·       Recht auf Information: Verbraucher können beim Händler, Hersteller oder Importeur nachfragen, ob besonders besorgniserregende Stoffe in dem begehrten Produkt enthalten sind. Sie benötigen hierzu nur die Nummer, die unterhalb des Strichcodes GTIN (Global Trade Item Number) auf der Ware angegeben ist. Innerhalb von 45 Tagen müssen Ratsuchende – unabhängig vom Kauf – kostenlos eine Antwort erhalten. Die Auskunftspflicht gilt für bestimmte gesundheitsgefährdende Substanzen, sobald die Konzentration eines anerkannt giftigen Stoffes im Erzeugnis ein Gramm pro Kilogramm übersteigt.

Das passende Online-Formular gibt’s unter www.reach-info.de/verbraucheranfrage.   Mehr Tipps rund um Kinderspielzeug gibt’s im Internet unter www.vz-nrw.de/kinderspielzeug oder bei der nächsten Umweltberatung der Verbraucherzentrale NRW. Kontakt und Sprechzeiten unter www.vz-nrw.de/umweltberatung.

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Ratgeber „Pflegeversicherung“
Ein schwerer Sturz oder ein Schlaganfall – wird ein Mensch plötzlich oder aufgrund einer schweren Erkrankung pflegebedürftig, müssen Ehepartner oder erwachsene Kinder dessen Leben und Versorgung oft von Grund auf neu regeln. Zur Frage, wie die Pflege am besten zu organisieren ist, gesellt sich auch die, wer die Kosten hierfür übernimmt:
Was zahlt die Pflegekasse für den Pflegedienst oder für die stationäre Unterbringung?
Gibt’s Zuschüsse für den Umbau der Wohnung?
Welche Hilfsmittel werden bezahlt?
Der Ratgeber „Pflegeversicherung“ der Verbraucherzentrale NRW bietet einen gebündelten Überblick über alle Leistungen der Pflegekasse – von der abgestuften Kostenübernahme für häusliche oder stationäre Pflege, über Zuwendungen für Ersatz- und Kurzzeitpflege sowie über eine mögliche Finanzspritze bei Hilfsmitteln oder Umbaumaßnahmen.
Das Buch informiert  außerdem über Rechte und Leistungen für Angehörige, wenn sie die Pflege eines Angehörigen selbst übernehmen wollen. Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 5 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert. Bestellmöglichkeiten: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

Krankenkassen treten auf die Schuldenbremse: Rückkehrer müssen bis Ende 2013 nix nachzahlen
Ratgeber „Heizung und Warmwasser“

1. August 2013
Krankenkassen treten auf die Schuldenbremse Rückkehrer müssen bis Ende 2013 nix nachzahlen
 Gute Nachricht für Menschen, die ihre Beiträge für die Krankenversicherung nicht aufbringen können: Versicherte mit Beitragsschulden und Nichtversicherte profitieren ab 1. August von einem gesetzlichen Schuldenerlass. Vor allem diejenigen, die bisher nicht krankenversichert sind oder vorübergehend ohne Krankheitsschutz dastehen, scheuen den Gang in eine Krankenkasse. Der häufigste Grund: Fällige Nachforderungen, die sich seit Einführung der Versicherungspflicht erbarmungslos meist zu mehreren tausend Euro angesammelt haben!
Der Gesetzgeber zeigte ein Einsehen und hat diese drückende Last den Betroffenen nun vorübergehend genommen. „Bis zum 31. Dezember werden aufgehäufte Schulden von den Krankenkassen gestrichen. Nichtversicherte sollten die Neuregelung für sich nutzen und schuldenfrei neu oder nochmals in einer Krankenkasse starten. Ab 2014 wird die Nachzahlung versäumter Beiträge wieder fällig“, rät die Verbraucherzentrale NRW Nichtversicherten dazu, sich umgehend zu versichern. „Hierbei spielt es keine Rolle, ob jemand gesetzlich oder privat versicherungspflichtig ist“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Zur Orientierung liefert sie weitere wichtige Hinweise:
·       Nichtversicherung bleibt nicht ohne Folgen: Grundsätzlich gilt: Jeder ist für seinen persönlichen Krankenschutz verantwortlich und muss sich bei einer Kasse versichern! Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt dies verbindlich seit 2007. Die Crux: Wer nicht versichert war, musste beim Eintritt in eine gesetzliche Kasse bislang Beiträge und Säumniszuschläge für die nichtversicherte Zeit nachzahlen.
Diese Regelung ist vielen nicht klar: Erwachsene Kinder etwa, die aus Altersgründen oder nach abgeschlossener Berufsausbildung nicht mehr über ein Elternteil versichert sind, müssen sich lückenlos weiterversichern, um Leistungen der Krankenkassen zu erhalten. Wer dies versäumt, gerät leicht in Verzug, weil auch die Beiträge für nicht versicherte Monate fällig werden, sobald sich jemand wieder krankenversichert. Seit 2009 gilt diese Regelung auch bei den privaten Kassen: Selbstständige ohne Krankenversicherung müssen seitdem hohe Beträge nachzahlen, wenn sie unter das schützende Dach einer privaten Krankenkasse schlüpfen wollen.

 

Die richtige Wärme fürs Haus Tipps zu moderner Heiz- und Warmwassertechnik
Steigende Energiekosten, Wertverbesserung der Immobilie, Klimaschutz, mehr Wohlbehagen: Es gibt viele Gründe für den Einbau neuer Heiztechnik. Mit Solarkollektoren, Pelletheizungen, Wärmepumpen und Blockheizkraft­werken sind gute Alternativen zu Öl- und Gasheizungen am Markt erhältlich. Doch nicht jede Heizungsanlage eignet sich für jedes Haus.
Der Ratgeber „Heizung und Warmwasser“ der Verbraucherzentrale NRW hilft bei der Wahl des besten Systems. Haus- und Wohnungseigentümer erhalten auf 200 Seiten einen Überblick zu Energieträgern und Heizungssystemen. Sie erfahren wie die verschiedenen Komponenten einer Heizung am besten zusammenarbeiten und bekommen nützliche Hinweise zur Trinkwassererwärmung, Lüftung und Dämmung. Grafiken und Tabellen helfen, Kostenbilanz, Energieeffizienz und Abgaswerte der verschiedenen Möglichkeiten gegeneinander abzuwägen. Informationen zu staatlichen Fördermitteln sowie nützliche Adressen und Links runden das Buch ab.

Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 5 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.

Bestellmöglichkeiten: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235   Hinweis an die Redaktionen: Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. (02 11) 38 09-363 oder Fax (02 11) 38 09-235, oder E-Mail publikationen@vz-nrw.de Druckfähiges Titelbild unter: www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/DE-NW/media1153472A.jpg

P-Konto Zusatzentgelte und Leistungseinschränkungen gekippt

26. Juli 2013 - Wird ein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt, dürfen keine höheren Kontoführungsentgelte fällig und bisher vereinbarte Leistungen nicht automatisch aufgehoben werden – so hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt (Urteil vom 16.7.2013, Az.: XI ZR 260/12) entschieden und eine entsprechende Preisklausel der Deutschen Bank für unwirksam erklärt. „Damit haben die Richter unmissverständlich klargestellt, dass ein P-Konto nicht mit Nachteilen und Einschränkungen für die Kunden verbunden sein darf“, bringt die Verbraucherzentrale NRW die verbraucherfreundliche Rechtsprechung auf den Punkt: „Betroffene sollten überhöhte Entgelte zurückfordern und automatischem Dispo-Entzug oder gekappten Leistungen etwa beim Lastschriftverfahren oder beim Onlinebanking widersprechen. Denn die Grundsätze des Urteils sind auf alle Banken und Sparkassen übertragbar.“
Mit folgenden Tipps und Musterbriefen gibt sie dabei handfeste Hilfestellungen:
·       Gesetzliche Pflicht: Seit Juli 2010 sind Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet, P-Konten zu führen: Unbürokratisch ist hier für Guthaben ein pauschaler Basisschutz von 1.045,04 Euro je Kalendermonat gegeben. Kunden können bei ihrer Bank beantragen, dass ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Kosten für die Umwandlung dürfen nicht berechnet werden. Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass sich die Kontoführungskosten an denen des normalen Gehaltskontos orientieren. Denn die Führung eines P-Kontos sei eine gesetzliche Pflicht, mit der keine gesonderten Entgelte verbunden sein dürften. Dies hat der Bundesgerichtshof inzwischen in drei Urteilen bestätigt.
·       Überhöhte Entgelte zurückfordern: Für das Kontomodell mit dem unbürokratischen Schutz bei Pfändungen hatten manche Geldinstitute – im Vergleich zum normalen Gehaltskonto – einen Mehrbetrag zwischen 2 und 15 Euro monatlich für Kontoführung, Überweisungen oder Lastschriften berechnet. Ein Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW (unter www.vz-nrw.de/entgelte-p-konto) hilft, Bank oder Sparkasse schriftlich aufzufordern, die nach den BGH-Entscheidungen unzulässig erhobenen Entgeltbestandteile zurückzuzahlen. Als Nachweis reicht ein Kontoauszug vor und ein Kontoauszug nach der Anhebung bzw. alternativ die Vorlage der Umstellungsvereinbarung, aus der sich der neue Preis fürs Führen des P-Kontos ergibt.

Richtige Ernährung für Krebspatienten: Hilfe beim Kampf gegen Gewichts- und Energieverlust

18. Juli 2013 - Übelkeit, Appetitlosigkeit oder Magenprobleme und die damit verbundenen Gewichtsverluste sind stark beeinträchtigende Folgen einer Krebserkrankung. Um Körper und Immunsystem fit zu halten, sollte eine optimale Kost bei einer solch schweren Erkrankung möglichst viel Energie liefern sowie fett- und eiweißreich sein. Welche Lebensmittel dabei helfen, Gewichtsabnahmen zu vermeiden und das Wohlbefinden zu stärken, zeigt der Ratgeber „Wie ernähre ich mich bei Krebs“ der Verbraucherzentrale NRW.

Das Buch erklärt anschaulich, welche positiven Wirkungen Fette, Eiweiße, Kohlenhydrate, sekundäre Pflanzenstoffe, Vitamine und Ballaststoffe im Körper auslösen. Hierzu erfahren Krebspatienten, wie sich mit gezielter Ernährung der Heilungsprozess fördern lässt – etwa mit welchen Mitteln Übelkeit, Schluck- oder Verdauungsprobleme bei der Zubereitung der Mahlzeiten oder eine Abneigung gegen Essen gelindert werden können. Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 5 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert. Bestellmöglichkeiten: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

 

Mit Bus oder Bahn in den Urlaub starten
Wenn sich zum Beginn der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen ab 19. Juli die alljährliche Reisekarawane in Bewegung setzt, sind Erholungssuchende vor zeitlichen Pannen bei der Abfahrt zu ihrem Urlaubsort nicht gefeit. „Wer Bus und Bahn bei der Anreise zu den nordrhein-westfälischen Flughäfen nutzt, kommt vielfach ins Schwitzen, wenn der Zug bummelt und der Flug ohne die Bahnreisenden abzuheben droht“, weiß die Schlichtungsstelle Nahverkehr der Verbraucherzentrale NRW. Sie empfiehlt daher, einen großzügigen Zeitpuffer von mindestens 30 bis 45 Minuten zwischen Ankunft der Bahn am Flughafen und vorgeschriebener Eincheckzeit einzuplanen. Dabei sollten auch die Wege auf dem Flughafengelände einkalkuliert werden.
Für einen problemlosen Ferienstart liefert die Verbraucherzentrale NRW weitere Hinweise mit nützlichen Links im Internet:
·       Kombi-Angebote nutzen: Viele Reiseveranstalter bieten Kombi-Tickets – zum Beispiel Rail&Fly der Deutschen Bahn (DB) – zu den Flughäfen in Nordrhein-Westfalen an. Allerdings können mit Rail&Fly-Fahrkarten nur ICE und IC, aber keine Züge des örtlichen Nahverkehrs genutzt werden. Infos zur Nutzung und Gültigkeit finden Reisende unter www.bahn.de – Suchwort: Rail&Fly.
·       Rechtzeitiger Abfahrts-Check: Bevor die Haustür verschlossen und zum Koffer gegriffen wird, sollte gecheckt werden, ob Busse und Bahnen auch planmäßig und pünktlich fahren. Informationen zu kurzfristigen Fahrplanänderungen oder Baustellen finden Fahrgäste auf den Internetseiten der Verkehrsunternehmen, die sie nutzen wollen. Die Deutsche Bahn liefert neben Fahrplanauskünften auch Informationen über alternative Verbindungen bei Verspätungen und Ausfällen. Infos unter www.bahn.de oder beim Smartphone über die App „DB-Navigator“. Telefonische Fahrplanauskünfte zum Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen erhalten Kunden rund um die Uhr über die „Schlaue Nummer“ des KompetenzCenters Fahrgastinformation unter 01803/504030. Kosten: 9 Cent pro Minute bei Festnetzgesprächen oder maximal 42 Cent für Gesprächsminuten per Handy.

Maximaler Wohnkomfort bei Mini-Zinsen: Leitfaden für den Kauf einer gebrauchten Immobilie

Maximaler Wohnkomfort bei Mini-Zinsen: Leitfaden für den Kauf einer gebrauchten Immobilie
4. Juli 2013 - Dank niedriger Kreditzinsen ist jetzt ein günstiger Zeitpunkt, sich auf dem Markt nach einer geeigneten Immobilie umzusehen. Doch künftige Eigenheimbesitzer sollten sich nicht allein auf den Kaufpreis schielen: Beim Erwerb eines Hauses aus zweiter Hand wird meist auch eine stattliche Summe für Umbau und Renovierung fällig. Wie Sanierung und Budget in Einklang unter Dach und Fach gebracht werden können, dabei hilft der Ratgeber „Kauf eines gebrauchten Hauses“ der Verbraucherzentrale NRW: Von der Planung über die Finanzierungssicherung und den Bauantrag bis zur Ausschreibung der Handwerkerleistung ist das Buch ein Leitfaden, um den Zeit- und Kostenrahmen genau abzustecken.
Auf rund 180 Seiten wird verständlich erläutert, welche charakteristischen Knackpunkte je nach Baujahr bei Häusern vorhanden sein können, was bei Besichtigung und Übergabe zu beachten ist und wie sich der Sanierungsbedarf realistisch einschätzen lässt.. Wichtige Hinweise zum Notarvertrag und Erläuterungen zu den gesetzlichen Vorgaben beim Energieverbrauch runden den Ratgeber ab.
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 5 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.

Richtig reklamieren: Rechtskunde für König Kunde

2. Juli 2013 - Zum Ärger über mangelhafte Ware stellt sich vielfach noch der Königssturz bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten ein. „Nicht selten verweisen Verkäufer nämlich auch bei Mängeln innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist an die Hersteller, obwohl sie in vielen Fällen für die Behebung dieser Macken zuständig sind", moniert die Verbraucherzentrale NRW eine inzwischen um sich greifende Praxis.
Damit Kunden ihre Rechte wirkungsvoll durchsetzen können, gibt sie die folgende Checkliste an die Hand:
·       Kaufzeitpunkt-Check: Innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kauf bzw. nach Übergabe der Kaufsache an den Kunden, muss der Verkäufer im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts für die Mangelfreiheit der Ware einstehen. Wichtig zu wissen: Zeigt die Ware innerhalb der ersten sechs Monate einen Mangel, wird vermutet, dass dieser schon von Anfang an bestand und der Verkäufer somit dafür verantwortlich ist, diesen zu beheben. Danach muss der Käufer nachweisen, dass die Sache bereits beim Kauf defekt oder der Fehler bereits angelegt war.
·       Reklamations-Check: Defekte Ware sollte am besten immer schriftlich reklamiert werden. In einem Brief oder per E-Mail sind die aufgetretenen Mängel möglichst genau zu beschreiben. Wer im Geschäft mündlich reklamiert, sollte eine Notiz über das Gespräch anfertigen: Name des Gesprächspartners, Datum, Reklamationsgründe und das Ergebnis des Gesprächs sind dabei festzuhalten.
·       Fristen-Check: Bei einer Reklamation innerhalb der Gewährleistungsfrist sollte der Kunde dem Verkäufer immer eine Frist setzen, innerhalb der die Ware entweder repariert oder durch ein neues Produkt ersetzt wird. Ein Zeitraum zwischen einer und zwei Wochen ist dabei in den meisten Fällen angemessen.
·       Rechte-Check: Reagiert der Verkäufer innerhalb dieser angemessen gesetzten Frist nicht oder scheitern die Reparaturversuche, kann der Kunde weitere Rechte geltend machen. So kann er dann zum Beispiel vom Vertrag zurücktreten oder auch den Kaufpreis mindern. Allerdings: Bei unerheblichen Mängeln gelten diese Rechte nicht.

Offene Immobilienfonds: Anlage vor Unterschrift auf Fallstricke prüfenlassen

17. Juli 2013 - Erspartes sicher und flexibel anlegen – dieses Anlageziel hatten viele vor Augen, als sie ihr Geld in offene Immobilienfonds investierten. Sie gingen davon aus, ihre Fondsanteile jederzeit verkaufen und zu Geld machen zu können. Wegen der Finanzmarktkrise setzten jedoch auch die größten Fonds – der SEB Immoinvest und der CS Euroreal – ihre Anteilsrücknahme aus. Als im letzten Jahr nach der maximalen Dauer der Aussetzung ihre Liquidation beschlossen wurde, suchten etliche Betroffene bei der Verbraucherzentrale NRW Hilfe.
Im Jahr 2012 nahmen insgesamt 1.781 Verbraucher das Beratungsangebot „Schadensfall Kapitalanlage“ in Anspruch. Viele suchten Rat in Sachen „offene Immobilienfonds". Dabei ging es durchschnittlich um mehr als 40.000 Euro pro Fall. Die Mehrheit berichtete, nicht ausreichend über die Risiken informiert worden zu sein. „Oftmals schlossen Kunden ein Produkt ab, welches sie gar nicht verstanden haben“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Wer Geld beispielsweise in offene Immobilienfonds anlegen möchte, sollte daher folgende grundsätzliche Tipps der Verbraucherzentrale berücksichtigen:
·       Verbraucher sollten nur Produkte kaufen, die sie auch verstehen: Blindes Vertrauen in den Rat von Anlageberatern kann teuer werden. Häufig ist die Beratung von Finanzdienstleistern nicht auf den Bedarf des Kunden ausgerichtet, sondern auf die Erhöhung der eigenen Provision. Ratsam ist es, sich bereits im Vorfeld über die verschiedenen Anlageformen zu informieren, sich über die eigenen Ziele im Klaren zu sein und die verschiedenen Angebote miteinander zu vergleichen.
·   Zeugen mitnehmen: Um auf Nummer sicher zu gehen und sich später an das Beratungsgespräch erinnern zu können, empfiehlt es sich, einen unabhängigen Zeugen mitzunehmen. Dieser sollte nicht Vertragspartner werden und direkt nach dem Gespräch ein Gedächtnisprotokoll anfertigen. So besteht auch Jahre nach der Beratung noch die Möglichkeit, sich durch das Heranziehen eigener Notizen an die Inhalte des Beratungsgespräches zu erinnern.

Ärger rund um Grillrauch, Grenzbebauung oder Gartenteich
Ratgeber erläutert Rechte von Nachbarn

17. Juli 2013 - Stinkt der Komposthaufen des Nachbarn zum Himmel oder sorgen Grillrauch, quakende Frösche oder zu hoch wachsende Bäume für dicke Luft, ist guter Rat oft teuer. Beim Streit am Gartenzaun schaffen es viele Nachbarn nicht, sich über Rechte und Pflichten einvernehmlich zu einigen. In welchen Fällen Hausbesitzer oder Mieter auf ihr Recht pochen können und welche Beeinträchtigungen dagegen hingenommen werden müssen, darüber informiert der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das Buch erläutert anhand zahlreicher Beispiele, an welchen neuralgischen Punkten häufig Nachbarschaftsstreit entbrennt und welche Möglichkeiten es gibt, sich etwa gegen Rauch, Lärm oder Grenzbebauungen zu wehren. Lassen sich Auseinandersetzungen nicht gütlich beilegen, gibt der Ratgeber Tipps wie die Kontrahenten vorgehen sollten, um den Konflikt zu lösen.
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 5 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert. Bestellmöglichkeiten: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-ratgeber.de, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

Beim Studienstart ausgebremst? Ratgeber Praktikum

16. Juli 2013 - Mit einem Praktikum punkten statt abhängen Beim direkten Studienstart werden viele Bewerber angesichts des doppelten Abi-Jahrgangs in Nordrhein-Westfalen wohl ausgebremst werden. Ein Praktikum kann da mehr als ein bloßer „Pausenfüller“ während der Wartezeit sein. Wie es zur echten Chance wird, zeigt das Buch „Chance Praktikum“ der Verbraucherzentralen. Wer clever plant, kann unter Umständen die für manche Studiengänge nötigen Fachpraktika schon während der Wartezeit absolvieren. Zudem können praktische Erfahrungen oder ein Auslandsaufenthalt später Pluspunkte bei der Jobsuche bringen.
Der Ratgeber unterstützt bei der Planung und hilft bei der Suche nach einem Praktikumsplatz. Dabei weisen über 200 Internetadressen von Praktikumsbörsen, internationalen Organisationen, Berufsverbänden sowie Vermittlern von Praktika im In- und Ausland mögliche Wege zur passenden Praktikantenstelle oder zum Auslandsaufenthalt. Zudem wird gezeigt, wie eine Erfolg versprechende Bewerbung aussehen sollte und worauf es beim Vorstellungsgespräch ankommt. Informationen rund um Versicherungen, Steuern und die Finanzierung eines Praktikums komplettieren das Servicepaket.
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 5 erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.  
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-ratgeber.de, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235