Vorhandene Situation
Ausbau der A59 im
Hauptbahnhof-Bereich offiziell gestartet
Bei strahlendem Sonnenschein haben heute (Freitag, 3. April 2009) Ministerialrat Stefan
Strick vom Bundesverkehrsministerium, Landesverkehrsminister Lutz Lienenkämper, Oberbürgermeister Adolf Sauerland und
Ralf
Pagenkopf, Geschäftsführer von Straßen NRW, auf den berühmten roten
Knopf gedrückt, um damit eine Schlagramme in Gang zu setzen.
Stefan Strick vom Bundesverkehrsministerium, Oberbürgermeister Adolf
Sauerland, Landesverkehrsminister Lutz Lienenkämper und Straßen-NRW-Chef
Ralf Pagenkopf mit dem roten Knopf vor der Ramme
Die Ramme übernahm die Funktion des symbolischen Spatens. Damit wurden
die Arbeiten an der Verbreiterung auf sechs Spuren des 2,3 Kilometer
langen Stücks der Autobahn A 59 zwischen den Anschlussstellen
Duisburg-Duissern und Duisburg-Hochfeld offiziell begonnen. Hauptmerkmal
dieses Bauabschnitts wird ein 300 Meter langer nach Duisburgs
berühmtesten Sohn benannter "Mercator"-Tunnel sein. Die gesamte Maßnahme
wurde vom Landesbetrieb Straßen NRW mit 103,6 Millionen Euro
veranschlagt.
Oberbürgermeister Sauerland und Minister Lienenkämper nahmen keine
Spaten in die Hand, sondern steuerten eine Ramme fern
Fertigstellung soll spätestens Anfang 2012 erfolgen. "Von diesem
Bauprojekt werden Duisburg und die gesamte Region profitieren", betonte
der neue Landesverkehrsminister Lutz Lienenkämper. "Für Duisburg
bedeutet die Verbreiterung der A 59 weit mehr als die notwendige
Anpassung der Autobahn an das gestiegene Verkehrsaufkommen. Insbesondere
die mit der Maßnahme vorgesehene Abdeckung der Fahrbahnen bietet der
Stadt endlich die Gelegenheit, den Bahnhofsvorplatz mit der Königstraße
zu verknüpfen und ihn städtebaulich aufzuwerten", freute sich
Oberbürgermeister Adolf Sauerland.
Duisburg, 15. November
2007 - Der Rat der Stadt hat mit der DS 3974 v. 15.05.2002 der Planung
und dem Ausbau der A 59 zwischen den Anschlussstellen Duisburg-Duissem
und Duisburg-Hochfeld zugestimmt. Die seinerzeit ausgearbeitete
Planungsvariante war Grundlage für das Planfeststellungsverfahren, das
mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 22.02.2006 abgeschlossen werden
konnte. Hiermit liegt die planungsrechtliche Grundlage für den Ausbau
der Autobahn, der Anschlussstellen sowie der betroffenen städtischen
Straßen vor.
Auf dieser Grundlage wurden zwischenzeitlich die Ausbauplanungen sowie
die
Zuwendungsanträge (Förderrichtlinien Stadtverkehr — FäR1-Sta) für die
Südtangente (L
60/AS Zentrum) sowie die Anschlussstelle Hochfeld bei der
Bezirksregierung gestellt. Für die
Förderung des Antrages Südtangente (L 60/AS Zentrum) liegt eine
Einplanungsmitteilung
des Fördergebers zur Bewilligung des Antrages im laufenden Jahr vor.
Diese Beschlussvorlage legt den Ausbau der städtischen Straßen fest. Im
Hinblick auf den Bau ist beabsichtigt, dass der Landesbetrieb Straßen in
Verbindung mit der Realisierung der Autobahn hierfür die Federführung
für den Bereich der AS Zentrum / Südtangente (L60) übernimmt. Unter
anderem hierfür ist der Abschluss einer Baudurchführungsvereinbarung
notwendig.
Für den Ausbau der Autobahn liegt dem Landesbetrieb Straßen ein vom
Bundesverkehrsministerium genehmigter Entwurf vor, auf dessen Grundlage
zur Zeit die
Ausbauplanung erstellt und die Ausschreibung vorbereitet wird.
2. Geplanter Ausbau
Auf der Grundlage des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses zum
Ausbau der A 59 gliedert sich der gesamte umzubauende Bereich in mehrere
Einzelabschnitte bzw.
Maßnahmenteil
a. Straßenzug Kolonie-/Mercatorstraße (von ca. 80 m Rückbau Tunnel
Koloniestraße bis Düsseldorfer Straße)
b. Anbindung der Mercatorstraße (Haus Nr. 82 — 100) an den Straßenzug
Kolonie /Mercatorstraße
c. Haupterschließungsmagistrale Güterbahnhofsgelände von Koloniestraße
bis ca. 180 m südlich der Autobahnabfahrt der A59 (aus Fahrtrichtung
Süd)
d. Sonstige Baumaßnahmen, u.a.
- Parkplatzfläche Einmündungsbereich Mercator-/ Koloniestraße
2.1 Motorisierter
Individualverkehr
Die Planung berücksichtigt über die Abwicklung der derzeit vorhandenen
Verkehrsmengen hinaus insbesondere die zukünftige Entwicklung der
ehemaligen Güterbahnhofsflächen. Hieraus resultiert letztlich die
Dimensionierung der jeweiligen Knotenpunkte und die notwendige Anzahl
der einzelnen Fahrspuren sowie die vor den jeweiligen Lichtsignalanlagen
notwendigen Aufstellspuren zur Sicherung der Abbiege- bzw.
Fahrbeziehungen.
Die einzelnen Fahrspuren, die bituminös ausgebaut werden, weisen im
Bereich der städtischen Straßen eine jeweilige Breite von 3,25 m auf.
Die einzelnen Fahrbeziehungen werden im Vergleich zur vorhandenen
Situation in vollem Umfang aufrecht erhalten. Ein Linkseinbiegen von der
Mercatorstraße in die Cecilienstraße wird auch zukünftig möglich sein.
Darüber hinaus wird sich die Anbindung des „Bifunda“ — Geländes sowie
der unmittelbar angrenzenden Freifläche gegenüber der vorhandenen
Situation nachhaltig verbessern und eine städtebauliche Entwicklung auf
dem noch unbebauten Flächenareal ermöglichen.
Die unmittelbare Zufahrt aus der Autobahnausfahrt (Fahrtrichtung Süd) in
die Kölner Straße wird durch den Ausbau einer kleineren, durch Hochbord
eingefassten Fläche im Rahmen des Möglichen unterbunden, um zu
verhindern, dass Verkehre unmittelbar in den Bereich Deliviertel geführt
werden. Ebenso ist ein Linkseinbiegen in die Kölner Straße aus
westlicher Richtung zukünftig nicht mehr möglich.
Die Erreichbarkeit der vorhandenen Tankstelle der Fa. Eller Montan
(Ostseite) wird durch eine zusätzliche Linksabbiegespur für Verkehre aus
östlicher Richtung sichergestellt.
Der Ausbau der Koloniestraße berücksichtigt in einem ersten Schritt und
im Hinblick auf die zur Zeit nicht absehbare Entwicklung der Flächen um
den Hauptbahnhof die Anbindung an den bestehenden Straßenausbau, um die
Erschließung der Flächen des südlichen Hauptbahnhofbereiches (Zufahrt,
Parkplätze, BGS, etc.) zu sichern. Je nach städtebaulicher Entwicklung
dieses Bereiches sind hier zukünftig ggf. bauliche Anpassungen
notwendig.
Durch die Führung der Fahrbahn der Mercatorstraße in Höhe Haus Nr. 100 —
104, die hier von der bestehenden Bebauung deutlich abrückt, entsteht
eine Fläche, die mit 13 Parkplätzen die Situation für den ruhenden
Verkehr in diesem Bereich verbessert. Ebenfalls für die Belange des
ruhenden Verkehrs ist — gegenüber der heutigen Situation — ein
Parkstreifen an der Mercatorstraße ( von Kölner Straße bis Düsseldorfer
Straße) vorgesehen, der etwa 17 Kraftfahrzeugen Platz bietet.
2.2 Radverkehr
Der Radverkehr wird entlang der Hauptverkehrsstraßen in der
Ausbauplanung durchgängig in Form eines 2,0 m breiten Radweges zzgl.
eines Sicherheitsstreifen zum fließenden Verkehr berücksichtigt.
Besondere Bedeutung
kommt der Fuß- und Radwegbrücke im Bereich der Kölner Straße zu. Da der
Fuß- und Radverkehr im Zuge der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung
des ehemaligen Güterbahnhofsgeländes aus dem zentralen City-Bereich (Deliviertel)
erhebliche Umwege durch die Nutzung der Radverkehrsanlagen entlang der
Hauptverkehrsstraßen nehmen müsste, ist die vorgesehene Brücke von hoher
Bedeutung, um hier eine alternative, attraktive und deutlich
verkehrssicherere Lösung für den Radfahrer zu schaffen.
Gleiches gilt für die Fuß- und Radwegbrücke über die A 59 in Höhe der
Günterstraße, deren
Realisierung in zeitlicher Hinsicht jedoch an die weitere Entwicklung
der Flächen südlich des
Hauptbahnhofes gekoppelt sein wird.
2.3 Fußgängerverkehr
Die Abwicklung des Fußgängerverkehrs erfolgt über ausreichend
dimensionierte Gehwege, die eine Breite von mindestens 2,0 m aufweisen.
Im Bereich entlang der Mercatorstraße (ehemalige
Bergisch-Märkische-Hochfeldbahn) zwischen Düsseldorfer Straße und
Autobahnauffahrt (Fahrtrichtung Süd) wird ein 4,0 m breiter kombinierter
Fuß- und Radweg — durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn abgesetzt —
vorgesehen.
Bauliche und signaltechnische Leitelemente, die mobilitätseingeschränkte
Personen bzw.
Menschen mit Behinderungen unterstützen, werden ebenfalls gemäß den
„Anweisungen für
den Straßenbau in Duisburg (ASD)“ im Bereich der einzelnen
Querungsstellen bzw. an
Lichtsignalanlagen berücksichtigt.
Die Situation für Fußgänger verbessert sich insbesondere durch den
Teilrückbau des Tunnels im Verlauf der Koloniestraße. Inwieweit die
Aufhebung der Sperrung für Fußgänger in den Hauptverkehrszeiten von 7 —
9 Uhr sowie von 15 — 19 Uhr vollständig aufgehoben werden kann, ist nach
Fertigstellung der Maßnahme zu prüfen (vgl. Pkt. 2.7).
2.4 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Anlagen des ÖPNV werden mit den anstehenden Ausbaumaßnahmen nicht
tangiert. Lediglich im Bereich der Düsseldorfer Straße sind bauliche
Anpassungen notwendig, die jedoch die vorhandenen Gleis- und
Haltestellenanlagen der U 79 nicht unmittelbar betreffen.
Der vorgesehene Straßenausbau gewährleistet auch zukünftig in jedem Fall
die Abwicklung des ÖPNV, wenn zugrunde gelegt wird, dass sich mit der
städtebaulichen Entwicklung des ehemaligen Güterbahnhofs die
Notwendigkeit neuer oder geänderter Buslinienführungen ergibt
2.5 Kanalbau
Eine umfangreiche Neuverlegung bzw. Erneuerung des Kanals ist im Zuge
des Baues der städtischen Straßen nicht erforderlich. Anpassungsarbeiten
sowie einzelne Entwässerungstechnische Bauwerke sind im Zuge des
Autobahnausbaus notwendig. Hierzu zählt beispielsweise der Bau eines
Pumpwerkes im nordöstlichen Bereich des neuen Brückenbauwerkes, dass
vorrangig zur Entwässerung der Autobahn dient und das anfallende Wasser
gedrosselt in das städtische Kanalnetz einleitet.
2.6 Beleuchtung
Die Straßenbeleuchtung wird angepasst bzw. ergänzt.
2.7 Sonstige Maßnahmen
Die mit der Baumaßnahme erforderlichen Leitungsumlegungen und die
Neuverlegung von Leitungen erfolgen in enger Abstimmung mit den
Leitungsträgern. Von besonderer Relevanz sind die durch die
Flächenfreisetzung des ehemaligen Güterbahnhofsgeländes anstehenden
Verlegungen der bahnbetrieblichen Leitungen. Hierzu wurde eine
Kostenregelung mit der DB-Netz AG getroffen. Der durch die
Planfeststellung zur A 59 festgelegte prozentuale Teil an der
Gesamtfläche des früheren Güterbahnhofs wurde hierbei der
Kostenaufteilung zugrunde gelegt
Der heutige Tunnel im Verlauf der Koloniestraße wird gemäß
Planfeststellung um ca. 80 m zurückgebaut. Die Straßenneubaumaßnahmen
mit dem Bau einer neuen Brücke über die A 59 sowie dem Anschluss der
Hauptmagistralen in Richtung Güterbahnhofsgelände erfordern eine
Linienführung, die erst ca. 80 m vom vorhandenen westlichen Tunnelportal
in den Verlauf der bestehenden Koloniestraße überführt werden kann. Um
die Situation für Fußgänger bzw. Radfahrer zu verbessern — derzeit ist
der Tunnel zwischen 7 und 9 Uhr und 15 und 19 Uhr für Fußgänger gesperrt
— ist eine zusätzliche Öffnung ca. 200 m vom heutigen westlichen
Tunnelportal vorgesehen. Hierzu ist eine gesonderte Vereinbarung
zwischen der Stadt Duisburg und der DB AG bzw. der Flächeneigentümerin
erforderlich.
Der Planfeststellungsbeschluss legt im Bereich der AS Zentrum einige
Bereiche fest, die die Eingriffe in Natur und Landschaft kompensieren
werden. Dies ist in erster Linie eine Fläche südlich des
Einmündungsbereiches Mercatorstraße/Kölner Straße. Ergänzend werden
vorhandene Fahrbahnbereiche, die zukünftig nicht mehr benötigt werden,
entsiegelt und begrünt.
3. Finanzierung
3.1. Kosten
Die Kosten für die Stadt Duisburg ergeben sich aus der
planungsrechtlichen Grundlage der
Planfeststellung sowie auf Grundlage einer Kostenteilungsvereinbarung
zwischen
Landesbetneb und Stadt..
Sie setzen sich wie folgt zusammen:
Grunderwerb 3.677.000 €
Bauausgaben 37.253.000 €
40.930.000 €
davon Anteil der Stadt 23.647.961 € davon zuwendungsfähig 23.621.104 €
zzgl. Honorare 1.100.000 € davon zuwendungsfähig 426.873 €
Städt.
Gesamtkosten 24.747.961 € davon zuwendungsfähig 24.047.977 €
3.2. Zuwendungen und sonstige Einnahmen
Die von der Stadt zu tragenden Kosten werden wie folgt finanziert:
Zuwendungen von 80 % der
zuwendungsfähigen Kosten
von 24.047.977 €. 19.238.382€
Anliegerbeiträge nach KAG 26.857 €
Erstattung durch Deutsche Bahn AG 123.502 €
Erstattung durch Stadtwerke DU AG
und WBD AÖR 442.779 €
19.831.520€
Verbleibender Eigenanteil der Stadt 4.916.441 €
3.3 Anliegerbeiträge
Beitragsfähig gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) sind die Erneuerung des
nördlichen
Gehweges der Mercatorstraße (zwischen Düsseldorfer Straße und neue
Einmündung der
Mercatorstraße) sowie die Herstellung von Parkstreifen zwischen
Düsseldorfer Straße und
Kölner Straße. Nach KAG können 60 % der beitragsfähigen Kosten durch
Straßenbaubeiträge für diese Verkehrsanlagen refinanziert werden.
3.4. Haushaltsauswirkungen
Der städtische Kostenanteil ist im Vermögenshaushalt 2007 unter
Maßnahmennummer 66023 veranschlagt (s. Seite 2). Dort wurden bereits in
Vorjahren Ausgaben von 1.479.827 € geleistet, auf die Einnahmen von
1.225.502 € entfallen.
Die weitere Finanzabwicklung ab 2008 erfolgt mit Umstellung des
Rechnungswesens auf das NKF getrennt nach dem Investitionsanteil
(Ausgaben für die Schaffung städt. Anlagevermögens) und einem
konsumtiven Anteil (Ausgaben für Verkehrszeichen,
Signalanlagen, Kanal, Straßenbeleuchtung, die später in das Eigentum der
WBD AÖR bzw. der Stadtwerke DU AG übergeben werden).
Danach entfallen auf
den investiven Finanzplan
Ausgaben 21.054.235
Einnahmen
Zuwendungen 16.365.263
Beiträge 26.857
den Ergebnisplan (konsumtiv)
Aufwendungen 2.213.899
Erträge
Zuwendungen 1.771.119
Erstattung Eigenanteil 442.779
Der Bedarf wird bei der Aufstellung des NKF-Haushaltsentwurfes
berücksichtigt. |
Duisburg,
22. Februar 2007
-
„Gesägt, Getan“ lautet derzeitig das passende Werbeplakat
im Bereich des Verteilerkreises an der Koloniestraße/Mercatorstraße.
Gesägt wurde reichlich, um Platz zu schaffen, für den geplanten
sechsspurigen Ausbau der A 59. Getan wurde bisher noch nichts, aber das
wird sich ab Mai ändern, um den angestrebten Fertigstellungstermin ca.
2009 einhalten zu können.
Der bisherige Verteilerkreis wird weichen müssen und statt dessen wird
es zukünftig nur noch eine Brücke geben. Auch die Unterführung
Koloniestraße (schwarzes Nadelöhr) unter den Gleisanlagen wird sich
verändern. Eine Verkürzung des Tunnels ist geplant. Diese Maßnahme wird
möglich, da die darüber liegenden Gleise teilweise nicht mehr von der
Deutschen Bahn AG benötigt werden. Somit
können sicherlich auch bald die Verbotsschilder für Fußgänger demontiert
werden, wenn auch zukünftig noch ein Belüftungs-System vorgesehen wird.
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