Autohof Duissern
Festsetzung des Verpflegungsentgeltes für die Teilnahme am
Mittagessen in städtischen Kindertageseinrichtungen
Antrag auf
Umwandlung der GeBAG
Resolution des Rates zum Thema Kindergartenbeiträge
|
1 |
Niederschrift der öffentlichen Sitzung |
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Beschlussvorlagen |
2 |
Beschlussfassung über Ausschussvorlagen |
3 |
Dritte
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Duisburg Mehrheitlich zum 2. Mal im selben Wortlaut beschlossen |
4 |
Neuberufung von Mitgliedern des Ausschusses für
anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit
Duisburg für die am 01.08.2011 beginnende 12. Amtszeit - einstimmig |
5 |
Benennung von Mitgliedern und Vertretern zu den Organen des
Deichverbandes Friemersheim - einstimmig |
6 |
Gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbH - GfB
hier: Gesellschafterversammlung der GfB Wirtschaftspläne 2011
der GfB und der WerkStadt Duisburg GmbH - WDG - einstimmig , Enth. FDP |
7 |
Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Gesellschaft für
Beschäftigungsförderung mbH - GfB hier: Jahresabschlüsse 2010
der GfB und der WerkStadt Duisburg GmbH - WDG - einstimmig , Enth. FDP |
8 |
Gesellschafterversammlung der EG DU Entwicklungsgesellschaft
Duisburg mbH hier: Jahresabschluss 2010 - einstimmig , Enth. FDP |
9 |
Gesellschafterversammlung filmforum GmbH - Kommunales Kino &
filmhistorische Sammlung der Stadt Duisburg hier:
Jahresabschluss 2010 - einstimmig |
10 |
Gesellschafterversammlung filmforum GmbH - Kommunales Kino &
filmhistorische Sammlung der Stadt Duisburg hier: Verlängerung
des Anstellungsverhältnisses der Geschäftsleitung - einstimmig |
11 |
Hauptversammlung der Zoo Duisburg AG hier: Jahresabschluss 2010 - einstimmig , Enth. FDP, Linke |
12 |
Hauptversammlung der Niederrheinischen Verkehrsbetriebe
Aktiengesellschaft NIAG hier: Jahresabschluss 2010 - einstimmig , Enth. FDP |
13 |
Gesellschafterversammlung der Innenstadt Duisburg
Entwicklungsgesellschaft mbH (IDE) hier: Jahresabschluss 2010 - einstimmig , Enth. FDP |
14 |
Hauptversammlung der Duisburger Hafen AG (duisport) hier:
Jahres- und Konzernabschluss 2010 - einstimmig , Enth. FDP, Linke |
15 |
Änderung der Satzung der Duisburger Versorgungs- und
Verkehrsgesellschaft mbH und der Duisburger Verkehrsgesellschaft
AG - einstimmig |
16 |
Haushaltssicherungskonzept 2010; hier: Freiwillige Leistungen
aufgrund eines Gremienbeschlusses - mehrheitlich abgelehnt |
16.1 |
Haushaltssicherungskonzept 2010; hier: Freiwillige Leistungen aufgrund eines Gremienbeschlusses - mehrheitlich abgelehnt |
17 |
Beschluss zur Einrichtung eines neuen Produktes sowie die
Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für das
Bildungs- und Teilhabepaket - einstimmig |
18
Änderung der Geschäftskreise der Dezernenten I und IV
Beschlussentwurf
Mit Wirkung vom 01.08.2011 werden die Zentralverwaltung für
Personal, Organisation und
Informationstechnologie (Amt 10), das Institut für
Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin (bisher
IV-01) und die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Einkauf und
Service Duisburg“ (ESD)
vom Dezernat IV zum Dezernat I verlagert.
Ab diesem Zeitpunkt führen die Dezernate folgende Bezeichnung:
Dezernat I - Dezernat für Finanzen, Beteiligungen, Personal,
Organisation,
Informationstechnologie und Europaangelegenheiten
Dezernat IV - Dezernat für Arbeit, Soziales, Wohnen und Sport
Die mit der Verlagerung verbundenen Änderungen sind in dem als
Anlage beigefügten
Dezernatsverteilungsplan (Stand zum 01.08.2011) dargestellt. - einstimmig |
18.1 |
Änderung der Geschäftskreise der Dezernenten I und IV,
hier: Stellungnahme des Personalrates "Innere Verwaltung" - einstimmig |
19 |
Einstellung von Auszubildenden und Praktikantinnen/Praktikanten
im Jahr 2012 |
19.1 |
Einstellung von Auszubildenden und Praktikantinnen/Praktikanten
im Jahr 2012 hier: Stellungnahme des Personalrates "Innere
Verwaltung" - 1 bis 3 einstimmig , - 4 mehrheitlich gegen CDU, Happel, OB - 5 mehrheitlich gegen CDU, Happel, OB |
20 |
Einrichtung Integrativer Lerngruppen an der Comenius-Schule, GHS
Reichenberger Straße in Duisburg-Hamborn - einstimmig |
21 |
Einrichtung Integrativer Lerngruppen an der Gesamtschule
Duisburg-Meiderich - einstimmig |
22 |
Einrichtung Integrativer Lerngruppen an der Gesamtschule Globus
am Dellplatz in Duisburg-Mitte - einstimmig |
23 |
HSK
2010, Nr. 3401012 - "Optimierung Flächenbindung an Schulen"
hier:
Auflösung der Gemeinschaftshauptschule Schulallee, 47239
Duisburg-Rheinhausen zum 01.08.2011 - einstimmig |
24 |
Festsetzung des Verpflegungsentgeltes für die Teilnahme am
Mittagessen in städtischen Kindertageseinrichtungen
Beschlussentwurf
Das Verpflegungsentgelt für die Teilnahme am Mittagessen in den
städtischen
Kindertageseinrichtungen wird ab dem 01.08.2011 mit einer
einkommensabhängigen
Staffelung neu festgesetzt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Besuch städtischer
Kindertageseinrichtungen
werden ab 01.08.2011 entsprechend geändert
Problembeschreibung / Begründung
Um mittelfristig die strukturelle Unterdeckung der
Verpflegungskosten in städtischen
Kindertageseinrichtungen abzubauen und eine Kostendeckung zu
erreichen, wurde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Duisburg
vom 13.05.2002 mit DS 3793 zum 01.08.2002 ein monatlicher
Kostenbeitrag in Höhe von 41,00 Euro für das Mittagessen in den
städtischen Kindertageseinrichtungen festgesetzt. Damit
verbunden war die Maßgabe, eine regelmäßige Anpassung der
Entgelte vorzunehmen.
Mit DS 06-0056 wurde eine Erhöhung auf durchschnittlich 45 Euro
ab 01.08.2006
beschlossen und gleichzeitig eine dreistufige soziale Staffelung
eingeführt, um auch Kindern aus Familien mit geringem Einkommen
die Teilnahme an dem gemeinsamen Mittagessen zu ermöglichen.
Eine Anpassung der Verpflegungsentgelte für das Mittagessen in
Einrichtungen, in denen eine durchgehende Betreuungszeit
angeboten wird, fand seit 2006 nicht statt. Aufgrund der
Kostenentwicklung in den vergangenen Jahren ist eine
Betragsanpassung erforderlich.
Das Angebot wurde in den vergangenen Jahren von rund 1.350
Kindern in Anspruch
genommen. Die Kosten für die Verpflegung in Höhe von insgesamt
996.000 Euro setzen sich aus Kosten für die Nahrungsmittel und
Personal- und Sachkosten für die Zubereitung der Verpflegung
zusammen. Anhand des Rechnungsergebnisses für das Haushaltsjahr
2010 sind für die Beschaffung der Nahrungsmittel rd. 460.000
Euro aufgewandt (ca. 45 % der Gesamtkosten) worden. Rein
rechnerisch wäre die Erhebung eines kostendeckenden
Verpflegungsentgeltes in Höhe von durchschnittlich 62,00 Euro
erforderlich.
Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaket der
Bundesregierung zum 01.01.2011 bekommen Kinder aus
Geringverdienerfamilien auf Antrag einen Zuschuss zu den Kosten
der Verpflegungsentgelte. Es ist vom Leistungsberechtigten ein
Eigenanteil von 1,00 Euro je Mittagessen und Tag selbst
aufzubringen. Das entspricht einem Monatsbetrag von 20,00 Euro.
Die Differenz zu dem tatsächlich festgelegten Beitrag für die
Mittagsverpflegung wird durch die Zahlung aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket abgedeckt. Es ist nicht mehr erforderlich, den
unterschiedlichen Einkommensverhältnissen wie in bisherigem
Umfang Rechnung zu tragen. Es wird vorgeschlagen die soziale
Staffel auf zwei Stufen zu verringern und die bisherige erste
und zweite Stufe zusammenzufassen.
Jahreseinkommen Entgelt neu Entgelt bisher 0 bis zu 49.084 Euro
55 Euro 40 Euro / 45 Euro ab 49.085 Euro 62 Euro 50 Euro.
Die Anpassung der Verpflegungsentgelte an die gestiegenen Kosten
für die Beschaffung der Nahrungsmittel verfolgt das Ziel, die
bisherige Qualität der Essensversorgung zu halten. Nicht nur das
Ziel der gesunden Ernährung – gerade weil auch familiäre
Versorgungsdefizite durch die in den Kindertageseinrichtungen
stattfindende regelmäßige Ernährung aufgefangen werden, sondern
auch die pädagogische Bedeutung der gemeinsamen Nahrungsaufnahme
verpflichtet zur Aufrechterhaltung dieses Angebots. Um dies
adäquat gewährleisten zu können, muss eine regelmäßige Anpassung
der Verpflegungsentgelte vorgenommen werden.
Ebenfalls wird – wie bisher – eine Entgeltbefreiung nicht
vorgesehen.
Nach den vorliegenden Rechnungsergebnissen und unter
Einbeziehung der Außenstände wird zzt. ein durchschnittliches
Entgelt von ca. 39 Euro je Kind und Monat erzielt. Es ist auch
für die Zukunft nicht davon auszugehen, das sich die seit Jahren
fast unverändert zeigende Einnahmequote verbessert. Die Höhe der
Außenstände führt dazu, dass der tatsächlich erzielte
Durchschnittswert knapp unter dem geringsten Beitrag liegt.
Basierend auf diesen Erfahrungswerten ist unter der Annahme
einer durchschnittlichen Entgeltzahlung in Höhe von 55,00 Euro
und der aktuellen Anzahl der Entgeltzahler (ca. 1.350) nach
Erhöhung des Entgeltes mit einer Einnahmeverbesserung von ca.
259.200 Euro zu rechnen. Damit steigen die
Einnahmen aus den Verpflegungsentgelten von zzt. 680.000 Euro
auf insgesamt 939.200 Euro.
- einstimmig |
25 |
Anträge auf Sonderzuschüsse zu den Betriebskosten der
Kindertagesstätten - einstimmig |
26 |
Verordnung zur Ersten Änderung der Gebührenordndung für
Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Duisburg
(Parkgebührenordnung) - mehrheitlich gegen FDP |
27 |
Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten
hier: Stand der Konzepterarbeitung, Ziele des Konzepts,
räumliche Umsetzung in den Stadtbezirken - .2 - einstimmig |
27.1 |
Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten
hier: Beschlussvorlage |
28 |
Stadterneuerungsprogramme 2010 und 2011 mit Fortschreibung des
mittelfristigen Programms ab 2012 - einstimmig |
29 |
Ausbau
der B 288 zur A 524 - mehrheitlich bei 1 Nein |
30 |
Aufenthaltsräume der freiwilligen Feuerwehr in der Feuerwache 4
Dr. Wilhelm-Roelen-Straße 200, 47179 Duisburg hier: 1.
Errichtung eines Büro- und Sozialgebäudes in Modulbauweise 2.
Genehmigung der Haushaltsmehrbelastung aus Kaltmiete und
Betriebskosten 3. Fällung von zwei Bäumen - einstimmig |
31 |
Rheinhard-und-Max-Mannesmann-Gymnasium, Am Ziegelkamp 11-13,
47259 Duisburg hier: Genehmigung der Mehrbelastung des
städtisches Haushaltes - einstimmig |
32 |
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 3.27 - Bruckhausen
-Grüngürtel-Nord
Beschluss zur öffentlichen Auslegung - einstimmig |
33 |
Bebauungsplan Nr. 1104 - Bruckhausen - Grüngürtel Duisburg-Nord
Beschluss zur öffentlichen Auslegung - einstimmig |
34 |
Bebauungsplan Nr. 1144 - Meiderich - Umgehungsstraße
a) Aufstellungsbeschluss
b) Priorität - einstimmig |
35 |
Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 4.26 -Baerl-
Aufstellungsbeschluss - einstimmig |
36 |
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2033 -Baerl-
"Nahversorgungszentrum"
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste - einstimmig |
37 |
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.52 - Mitte -
Beschluss zur öffentlichen Auslegung - einstimmig |
38 |
Bebauungsplan Nr. 1129 - Dellviertel - "Duisburger Freiheit"
1. Namensänderung des Bebauungsplanes Nr. 1129 - Dellviertel -
"Entwicklungsfläche
südlich des Hauptbahnhofs" in Bebauungsplan Nr. 1129 -
Dellviertel - "DuisburgerFreiheit"
2. Verkleinerung des Geltungsbereiches
3. Beschluss zur öffentlichen Auslegung - einstimmig |
39 |
Bebauungsplan Nr. 1132 -Neuenkamp- "Essenberger Straße"
hier:
1. Entscheidung über vorgebrachte Stellungnahmen im Rahmen der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange
2. Satzungsbeschluss - einstimmig |
40 |
Flächennutzungsplan - Änderung Nr. 5.41 -Duissern-
Beschluss zur öffentlichen Auslegung - mehrheitlich angenommen |
41 |
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2021 -Duissern-
Beschluss zur öffentlichen Auslegung - mehrheitlich angenommen |
41.1 |
Fragen
der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Ausschuss für
Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr zur Drucksache (DS)
11-0424 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2021 - Duissern
- Autohof
- beantwortet |
42 |
Bebauungsplan Nr. 1172 - Duissern - Wilhelmshöhe
1. Aufstellungsbeschluss
2. Einstufung in die Prioritätenliste - einstimmig |
43 |
Bebauungsplan Nr. 1168 - Buchholz - "Am Schellberg"
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste - einstimmig |
44 |
Bebauungsplan Nr. 1145 -Buchholz Grazer Straße
Beschluss zur öffentlichen Auslegung - einstimmig |
45 |
Bebauungsplan Nr. 557 1. Änderung -Großenbaum-
1. Beschluss zur öffentlichen Auslegung - einstimmig |
|
Anträge/Anfragen |
46 |
Änderung der Ausschussbesetzung - einstimmig |
47 |
Fakir
Baykurt Kulturpreis - mehrheitlich gegen CDU, Wedding Ja, OB Enthaltung |
48 |
Kosten von Sondersitzungen - zu Protokoll |
|
Mitteilungsvorlagen |
49 |
Sparkassenzweckverband der Städte Duisburg und Kamp-Lintfort
hier: Entlastung der Organe der Sparkasse Duisburg für das
Geschäftsjahr 2010, Entscheidung über die Verwendung des
ausschüttungsfähigen Teils des Jahresüberschusses 2010 sowie
Bestimmung einer Zeitung für die Veröffentlichung des
Jahresabschlusses - zur Kenntnis |
50 |
Anstellungsvertrag des Geschäftsführers der Innenstadt Duisburg
Entwicklungsgesellschaft mbH (IDE), Herrn Dr. Ralf Oehmke
Mitteilung
Mit Erlass vom 29.10.2010 hat das Ministerium für Inneres und
Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen die Rechtsauffassung
geäußert, dass es sich bei der Verlängerung von
Anstellungsverträgen von Geschäftsführern und Vorständen von
Gesellschaften und Unternehmen mit unmittelbarer und mittelbarer
kommunaler Beteiligung um eine Angelegenheit von besonderer
Bedeutung i.S.d. § 113 Abs. 5 GO NRW handelt, die der
frühzeitigen Unterrichtung des Rates der Stadt Duisburg durch
das für die Vertragsverlängerung verantwortliche Gremium, i.d.R.
durch den Aufsichtsrat, bedarf.
Der Rat der Stadt Duisburg hat durch Beschluss vom 06.12.2010 zu
DS 10-2155 die Vertreter der Stadt Duisburg in Aufsichtsgremien
städtischer Beteiligungsunternehmen entsprechend informiert.
Der Anstellungsvertrag von Herrn Dr. Ralf Oehmke,
Geschäftsführer der IDE, endet am
30.07.2012. Der Vertrag verlängert sich jeweils um fünf Jahre,
wenn er nicht neun Monate vor Ablauf (hier: 30.10.2011) von
einer der vertragschließenden Parteien schriftlich gekündigt
wird. Die Anstellung und Kündigung der Geschäftsführer obliegt
gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages dem Aufsichtsrat der
IDE.
- zur Kenntnis |
51 |
Über-
und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen 2010, 2.
Nachweisung - zur Kenntnis |
52 |
Über-
und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen 2011 - zur Kenntnis |
53 |
NKF-Finanzbericht zur Ergebnisrechnung der Stadt Duisburg mit
Stichtag 30.04.2011 - zur Kenntnis |
54 |
Integrierte Stadterneuerung in Duisburg
hier: EG DU Entwicklungsgesellschaft Duisburg mbH - zur Kenntnis |
55 |
Fortschreibung des Nahversorgungskonzeptes für die Stadt
Duisburg - zur Kenntnis |
|
Nachtrag 11.07.2011 |
56
|
Besetzung der Duisburger
Werkstatt für Menschen mit Behinderung gGmbH - einstimmig |
56.1 |
Benennung eines
Nachfolgemitgliedes für den Aufsichtsrat der Duisburger
Werkstatt für Menschen mit Behinderung gGmbH (WfbM) - einstimmig |
57
|
Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2010
für die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des
öffentlichen Rechts - einstimmig |
57.1 |
Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2010
für die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des
öffentlichen Rechts - einstimmig |
58
|
Beendigung der
übertragenden Aufgabe Kulturzentrale HundertMeister - einstimmig |
59
|
Einrichtung der
KlimaAgentur Duisburg - 1. Lesung |
60
|
Luftreinhalteplan
Ruhrgebiet - Teilplan Ruhrgebiet West - mehrheitlich gegen FDP |
61
|
Bebauungsplan Nr. 1173
-Marxloh- "Weseler-Straße südl. Abschnitt"
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste
3. Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit - einstimmig |
|
Anträge |
62
|
Besetzung des
Aufsichtsrates Zoo Duisburg AG; - einstimmig |
63
|
Antrag auf
Umwandlung der GEBAG
Duisburger Gemeinnützige Baugesellschaft AG ("GEBAG") in
eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung
In den
vergangenen Monaten hat die GEBAG vielfach negative
Schlagzeilen geschrieben.
Zumeist hatten diese Schlagzeilen ihre Ursache im
Projekt Küppersmühle. Dieses Thema wiederum wurde in politischen Gremien des Rates zuvor
weitestgehend blockiert, Antworten wurden von der
Verwaltung mit Verweis auf die interne Angelegenheit
einer Aktiengesellschaft abgelehnt.
Die Berichtspflicht der Aufsichtsratsmitglieder der
GEBAG gegenüber dem Rat gemäß § 113 GO NRW ist
angesichts des vorrangigen Aktienrechts (Bundesrecht)
trotz der Sonderbestimmungen der §§ 394, 395 AktG eingeschränkt
und soll allenfalls gegenüber einem Ratsausschuss bzw. dem Bürgermeister bestehen.
Unter anderem wegen dieser nur eingeschränkten
Informationsmöglichkeiten des Rates sowie des
eingeschränkten
gemeindlichen Einflusses auf kommunale Unternehmen in
der Rechtsform der Aktiengesellschaft hat der Gesetzgeber in § 108 Abs. 4
GO NRW bei der Neugründung kommunaler Unternehmen ausdrücklich normiert, dass die
Rechtsform einer Aktiengesellschaft im Regelfall nicht gewählt werden
darf. Für die bereits im Jahre 1872 gegründete GEBAG konnte diese Vorgabe der
Gemeindeordnung jedoch noch keine
Geltung für sich beanspruchen.
Da sich bei der GEBAG ausweislich der Vorkommnisse in den letzten Monaten gerade das realisiert hat, was der
Gesetzgeber durch die Regelung des § 108 Abs. 4 GO NRW
verhindern möchte, ist es dringend erforderlich, dem Rat
wieder die Möglichkeit zur unmittelbaren
Informationsbeschaffung und zur aktiven und
verantwortlichen Einflussnahme bei wesentlichen
Entscheidungen der GEBAG zu geben. Aus diesem Grund soll
die GEBAG von der Rechtsform der Aktiengesellschaft in
die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(GmbH) umgewandelt werden, wobei die Mitbestimmung der
Arbeitnehmer gewahrt bleiben soll. Der Rechtsformwechsel
nach dem UmwG erfolgt dabei steuerneutral. In Sorge um
die GEBAG, ihre Mieterinnen und Mieter, begründet aus
den Erfahrungen der letzten Monate, will der Rat der
Stadt die Steuerung der Gesellschaft und damit auch die
Verantwortung für diese enger an sich binden und
beschließt:
1. Die Verwaltung wird angewiesen, die Rechtsform der
GEBAG von einer Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter
Haftung nach den Regelungen des Umwandlungsgesetzes („Formwechsel“)
umzuwandeln, und zwar
durch die Umsetzung folgender Schritte:
a) Die Verwaltung führt bis zum 31. August 2011 unter
Verzicht auf die Einhaltung der Bestimmungen der §§ 121 bis 128 AktG eine
außerordentliche Hauptversammlung in Gestalt einer Vollversammlung im
Sinne des § 121 Abs. 6
AktG der GEBAG Duisburger Gemeinnützige Baugesellschaft
Aktiengesellschaft mit dem Tagesordnungspunkt: „Beschlussfassung über den
Formwechsel der Gesellschaft in eine GmbH“ durch, in der ein notariell
zu beurkundender
Umwandlungsbeschluss im Sinne des § 193 Abs. 1 UmwG
gefasst wird, der seinem wesentlichen Inhalt nach der diesem Beschluss als
Anlage 1 beigefügten Vorlage entspricht;
b) Die Verwaltung veranlasst und trägt Sorge dafür, dass
dem/den zuständigen Betriebsrat/räten der GEBAG Duisburger Gemeinnützige
Baugesellschaft Aktiengesellschaft der Entwurf des
Umwandlungsbeschlusses spätestens einen Monat vor der Hauptversammlung, in der über den
Formwechsel beschlossen wird, nach Maßgabe des § 194 Abs. 2 UmwG zugeleitet
wird.
2. Soweit die Einhaltung der unter Ziffer 1. lit a)
genannten Frist aus zwingenden Umständen, die von der Verwaltung gegenüber dem Rat
ausführlich schriftlich zu begründen sind, nicht möglich ist, wird die Verwaltung
den Formwechsel zum nächstmöglichen Zeitpunkt umsetzen.
3. Soweit der Umwandlungsbeschluss gemäß Anlage 1 und
der dieser Anlage beigefügte Satzungsentwurf aus zwingenden rechtlichen
Erfordernissen geändert und/oder ergänzt werden muss, wird die Verwaltung die
zur Herstellung dieser Erfordernisse notwendigen Anpassungen unverzüglich
durchführen. Die Änderungen bzw. Ergänzungen sind ausführlich und schriftlich
gegenüber dem Rat zu begründen.
Für den geänderten bzw. angepassten Umwandlungsbeschluss
und den Satzungsentwurf geltend Ziffer 1. und 2. dieses
Beschlusses entsprechend.
4. Im Übrigen ist die Verwaltung angewiesen, sämtliche
Maßnahmen zu ergreifen, die nach dem pflichtgemäßen Ermessen zur Umsetzung des
zeitnahen Formwechsels der GEBAG Duisburger Gemeinnützige Baugesellschaft
Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Anmeldung
zum Handelsregister
notwendig oder zweckmäßig sind.
Betreff
Antrag auf Umwandlung der GEBAG Duisburger Gemeinnützige
Baugesellschaft AG ("GEBAG") in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Inhalt
Punkt 1 a) des Antragstextes wird wie folgt verändert
(Änderungen fett markiert):
Die Verwaltung führt nach Vorlage des von mbb Consult
bis zum 30.09.2011 verbindlich zugesagten Sanierungsgutachten spätestens bis zum
31.10.2011 unter Verzicht auf die Einhaltung der Bestimmungen der §§ 121 bis 128 AktG eine
außerordentliche Hauptversammlung in Gestalt einer Vollversammlung im Sinne des § 121 Abs.
6 AktG der GEBAG Duisburger Gemeinnützige Baugesellschaft
Aktiengesellschaft mit dem Tagesordnungspunkt:
„Beschlussfassung über den Formwechsel der Gesellschaft
in eine GmbH“ durch, in der ein notariell zu beurkundender Umwandlungsbeschluss
im Sinne des § 193 Abs. 1 UmwG gefasst wird, der seinem wesentlichen Inhalt nach
der diesem Beschluss als
Anlage 1 beigefügten Vorlage entspricht;
Dem Punkt 1 des Antragstextes werden folgende Punkte c)
und d) angefügt:
c)
Die Verwaltung hat vor Durchführung der unter Punkt a)
genannten außerordentlichen Hauptversammlung die Gläubigerbanken der GEBAG
(Kurzfristgläubiger) einzuladen, um über das Vorhaben zu informieren und das Einvernehmen
der Bankenrunde zu dem Rechtsformwechsel
einzuholen, damit die Stabilität der Finanzierung der
Gesellschaft gesichert ist.
d)
Die Verwaltung wird beauftragt, vor Durchführung der
unter Punkt a) genannten außerordentlichen
Hauptversammlung die Kreditverträge der Kreditgeber der
GEBAG (Kurzfristgläubiger)
zu prüfen, bzw. sicher zu stellen, dass die
Kreditverträge nicht im Falle eines Rechtsformwechsels
gekündigt werden können. Ggf. ist eine Zustimmung der
Kreditgeber einzuholen
Vor der Beschlussfassung beantragte die CDU-Fraktion 'namentliche Abstimmung'. Der Antrag wurde mit den Stimmen der SPD + BL, Linke und FDP mehrheitlich mit 37 Stimmen angenommen. Herr Hagenbuck (DWG) enthielt sich, CDU, Grüne, 2 DWG und BU stimmten mit 'Nein' (35 Stimmen).
|
|
Mitteilungsvorlage |
63.1 |
Antrag auf Umwandlung der
GEBAG Duisburger Gemeinnützige Baugesellschaft AG ("GEBAG")
in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
64
|
Resolution des Rates zum
Thema Kindergartenbeiträge hier: Antwortschreiben des
zuständigen Staatssekretärs Herrn Prof. Klaus Schäfer
Resolution des Rates zum Thema Kindergartenbeiträge hier:
Antwortschreiben des zuständigen Staatssekretärs Herrn Prof.
Klaus Schäfer
Resolution des Rates zum Thema Kindergartenbeiträge
hier: Antwortschreiben des zuständigen Staatssekretärs Herrn
Prof. Klaus Schäfer
Inhalt der Mitteilung
Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung am 28.03.2011
einstimmig folgende
Resolution beschlossen:
1. Der Rat der Stadt Duisburg appelliert an den Landtag NRW, die
Wiedereinführung
von einheitlichen Kindergartenbeiträgen zu beschließen. Damit
reagiert die
gesetzgebende Ebene auf den Anspruch jedes einzelnen auf gleiche
Lebensverhältnisse und beseitigt die ungerechte Verteilung von
beitragsfreien
Kindergartenjahren, z.B. in der Stadt Düsseldorf, und hohen, von
der
Aufsichtsbehörde vorgeschriebenen, Beiträgen in der Stadt
Duisburg.
2. Der Landtag NRW wird aufgefordert, ein Kindergartenjahr für
jedes Kind beitragsfrei
zu stellen, um auch in finanzschwachen Städten wie Duisburg ein
beitragsfreies
Kindergartenjahr anbieten zu können.
3. Die Duisburger Landtagsabgeordneten und der Oberbürgermeister
werden vom Rat
der Stadt Duisburg aufgefordert, sich für diese Punkte im
Landtag und in/bei der
Landesregierung einzusetzen.
Das Antwortschreiben des zuständigen Staatssekretärs:
- zur Kenntnis |
65. |
- einstimmig |
66. |
- einstimmig |
67. |
- einstimmig |
68. |
- einstimmig |
69. |
- 1. Lesung |
70. |
- einstimmig |
|