Autohof Duissern
Festsetzung des Verpflegungsentgeltes f�r die Teilnahme am
Mittagessen in st�dtischen Kindertageseinrichtungen
Antrag auf
Umwandlung der GeBAG
Resolution des Rates zum Thema Kindergartenbeitr�ge
|
1 |
Niederschrift der �ffentlichen Sitzung |
|
Beschlussvorlagen |
2 |
Beschlussfassung �ber Ausschussvorlagen |
3 |
Dritte
�nderung der Hauptsatzung der Stadt Duisburg Mehrheitlich zum 2. Mal im selben Wortlaut beschlossen |
4 |
Neuberufung von Mitgliedern des Ausschusses f�r
anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur f�r Arbeit
Duisburg f�r die am 01.08.2011 beginnende 12. Amtszeit - einstimmig |
5 |
Benennung von Mitgliedern und Vertretern zu den Organen des
Deichverbandes Friemersheim - einstimmig |
6 |
Gemeinn�tzige Gesellschaft f�r Besch�ftigungsf�rderung mbH - GfB
hier: Gesellschafterversammlung der GfB Wirtschaftspl�ne 2011
der GfB und der WerkStadt Duisburg GmbH - WDG - einstimmig , Enth. FDP |
7 |
Gesellschafterversammlung der Gemeinn�tzigen Gesellschaft f�r
Besch�ftigungsf�rderung mbH - GfB hier: Jahresabschl�sse 2010
der GfB und der WerkStadt Duisburg GmbH - WDG - einstimmig , Enth. FDP |
8 |
Gesellschafterversammlung der EG DU Entwicklungsgesellschaft
Duisburg mbH hier: Jahresabschluss 2010 - einstimmig , Enth. FDP |
9 |
Gesellschafterversammlung filmforum GmbH - Kommunales Kino &
filmhistorische Sammlung der Stadt Duisburg hier:
Jahresabschluss 2010 - einstimmig |
10 |
Gesellschafterversammlung filmforum GmbH - Kommunales Kino &
filmhistorische Sammlung der Stadt Duisburg hier: Verl�ngerung
des Anstellungsverh�ltnisses der Gesch�ftsleitung - einstimmig |
11 |
Hauptversammlung der Zoo Duisburg AG hier: Jahresabschluss 2010 - einstimmig , Enth. FDP, Linke |
12 |
Hauptversammlung der Niederrheinischen Verkehrsbetriebe
Aktiengesellschaft NIAG hier: Jahresabschluss 2010 - einstimmig , Enth. FDP |
13 |
Gesellschafterversammlung der Innenstadt Duisburg
Entwicklungsgesellschaft mbH (IDE) hier: Jahresabschluss 2010 - einstimmig , Enth. FDP |
14 |
Hauptversammlung der Duisburger Hafen AG (duisport) hier:
Jahres- und Konzernabschluss 2010 - einstimmig , Enth. FDP, Linke |
15 |
�nderung der Satzung der Duisburger Versorgungs- und
Verkehrsgesellschaft mbH und der Duisburger Verkehrsgesellschaft
AG - einstimmig |
16 |
Haushaltssicherungskonzept 2010; hier: Freiwillige Leistungen
aufgrund eines Gremienbeschlusses - mehrheitlich abgelehnt |
16.1 |
Haushaltssicherungskonzept 2010; hier: Freiwillige Leistungen aufgrund eines Gremienbeschlusses - mehrheitlich abgelehnt |
17 |
Beschluss zur Einrichtung eines neuen Produktes sowie die
Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel f�r das
Bildungs- und Teilhabepaket - einstimmig |
18
�nderung der Gesch�ftskreise der Dezernenten I und IV
Beschlussentwurf
Mit Wirkung vom 01.08.2011 werden die Zentralverwaltung f�r
Personal, Organisation und
Informationstechnologie (Amt 10), das Institut f�r
Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin (bisher
IV-01) und die eigenbetriebs�hnliche Einrichtung �Einkauf und
Service Duisburg� (ESD)
vom Dezernat IV zum Dezernat I verlagert.
Ab diesem Zeitpunkt f�hren die Dezernate folgende Bezeichnung:
Dezernat I - Dezernat f�r Finanzen, Beteiligungen, Personal,
Organisation,
Informationstechnologie und Europaangelegenheiten
Dezernat IV - Dezernat f�r Arbeit, Soziales, Wohnen und Sport
Die mit der Verlagerung verbundenen �nderungen sind in dem als
Anlage beigef�gten
Dezernatsverteilungsplan (Stand zum 01.08.2011) dargestellt. - einstimmig |
18.1 |
�nderung der Gesch�ftskreise der Dezernenten I und IV,
hier: Stellungnahme des Personalrates "Innere Verwaltung" - einstimmig |
19 |
Einstellung von Auszubildenden und Praktikantinnen/Praktikanten
im Jahr 2012 |
19.1 |
Einstellung von Auszubildenden und Praktikantinnen/Praktikanten
im Jahr 2012 hier: Stellungnahme des Personalrates "Innere
Verwaltung" - 1 bis 3 einstimmig , - 4 mehrheitlich gegen CDU, Happel, OB - 5 mehrheitlich gegen CDU, Happel, OB |
20 |
Einrichtung Integrativer Lerngruppen an der Comenius-Schule, GHS
Reichenberger Stra�e in Duisburg-Hamborn - einstimmig |
21 |
Einrichtung Integrativer Lerngruppen an der Gesamtschule
Duisburg-Meiderich - einstimmig |
22 |
Einrichtung Integrativer Lerngruppen an der Gesamtschule Globus
am Dellplatz in Duisburg-Mitte - einstimmig |
23 |
HSK
2010, Nr. 3401012 - "Optimierung Fl�chenbindung an Schulen"
hier:
Aufl�sung der Gemeinschaftshauptschule Schulallee, 47239
Duisburg-Rheinhausen zum 01.08.2011 - einstimmig |
24 |
Festsetzung des Verpflegungsentgeltes f�r die Teilnahme am
Mittagessen in st�dtischen Kindertageseinrichtungen
Beschlussentwurf
Das Verpflegungsentgelt f�r die Teilnahme am Mittagessen in den
st�dtischen
Kindertageseinrichtungen wird ab dem 01.08.2011 mit einer
einkommensabh�ngigen
Staffelung neu festgesetzt.
Die Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen f�r den Besuch st�dtischer
Kindertageseinrichtungen
werden ab 01.08.2011 entsprechend ge�ndert
Problembeschreibung / Begr�ndung
Um mittelfristig die strukturelle Unterdeckung der
Verpflegungskosten in st�dtischen
Kindertageseinrichtungen abzubauen und eine Kostendeckung zu
erreichen, wurde gem�� Beschluss des Rates der Stadt Duisburg
vom 13.05.2002 mit DS 3793 zum 01.08.2002 ein monatlicher
Kostenbeitrag in H�he von 41,00 Euro f�r das Mittagessen in den
st�dtischen Kindertageseinrichtungen festgesetzt. Damit
verbunden war die Ma�gabe, eine regelm��ige Anpassung der
Entgelte vorzunehmen.
Mit DS 06-0056 wurde eine Erh�hung auf durchschnittlich 45 Euro
ab 01.08.2006
beschlossen und gleichzeitig eine dreistufige soziale Staffelung
eingef�hrt, um auch Kindern aus Familien mit geringem Einkommen
die Teilnahme an dem gemeinsamen Mittagessen zu erm�glichen.
Eine Anpassung der Verpflegungsentgelte f�r das Mittagessen in
Einrichtungen, in denen eine durchgehende Betreuungszeit
angeboten wird, fand seit 2006 nicht statt. Aufgrund der
Kostenentwicklung in den vergangenen Jahren ist eine
Betragsanpassung erforderlich.
Das Angebot wurde in den vergangenen Jahren von rund 1.350
Kindern in Anspruch
genommen. Die Kosten f�r die Verpflegung in H�he von insgesamt
996.000 Euro setzen sich aus Kosten f�r die Nahrungsmittel und
Personal- und Sachkosten f�r die Zubereitung der Verpflegung
zusammen. Anhand des Rechnungsergebnisses f�r das Haushaltsjahr
2010 sind f�r die Beschaffung der Nahrungsmittel rd. 460.000
Euro aufgewandt (ca. 45 % der Gesamtkosten) worden. Rein
rechnerisch w�re die Erhebung eines kostendeckenden
Verpflegungsentgeltes in H�he von durchschnittlich 62,00 Euro
erforderlich.
Mit der Einf�hrung des Bildungs- und Teilhabepaket der
Bundesregierung zum 01.01.2011 bekommen Kinder aus
Geringverdienerfamilien auf Antrag einen Zuschuss zu den Kosten
der Verpflegungsentgelte. Es ist vom Leistungsberechtigten ein
Eigenanteil von 1,00 Euro je Mittagessen und Tag selbst
aufzubringen. Das entspricht einem Monatsbetrag von 20,00 Euro.
Die Differenz zu dem tats�chlich festgelegten Beitrag f�r die
Mittagsverpflegung wird durch die Zahlung aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket abgedeckt. Es ist nicht mehr erforderlich, den
unterschiedlichen Einkommensverh�ltnissen wie in bisherigem
Umfang Rechnung zu tragen. Es wird vorgeschlagen die soziale
Staffel auf zwei Stufen zu verringern und die bisherige erste
und zweite Stufe zusammenzufassen.
Jahreseinkommen Entgelt neu Entgelt bisher 0 bis zu 49.084 Euro
55 Euro 40 Euro / 45 Euro ab 49.085 Euro 62 Euro 50 Euro.
Die Anpassung der Verpflegungsentgelte an die gestiegenen Kosten
f�r die Beschaffung der Nahrungsmittel verfolgt das Ziel, die
bisherige Qualit�t der Essensversorgung zu halten. Nicht nur das
Ziel der gesunden Ern�hrung � gerade weil auch famili�re
Versorgungsdefizite durch die in den Kindertageseinrichtungen
stattfindende regelm��ige Ern�hrung aufgefangen werden, sondern
auch die p�dagogische Bedeutung der gemeinsamen Nahrungsaufnahme
verpflichtet zur Aufrechterhaltung dieses Angebots. Um dies
ad�quat gew�hrleisten zu k�nnen, muss eine regelm��ige Anpassung
der Verpflegungsentgelte vorgenommen werden.
Ebenfalls wird � wie bisher � eine Entgeltbefreiung nicht
vorgesehen.
Nach den vorliegenden Rechnungsergebnissen und unter
Einbeziehung der Au�enst�nde wird zzt. ein durchschnittliches
Entgelt von ca. 39 Euro je Kind und Monat erzielt. Es ist auch
f�r die Zukunft nicht davon auszugehen, das sich die seit Jahren
fast unver�ndert zeigende Einnahmequote verbessert. Die H�he der
Au�enst�nde f�hrt dazu, dass der tats�chlich erzielte
Durchschnittswert knapp unter dem geringsten Beitrag liegt.
Basierend auf diesen Erfahrungswerten ist unter der Annahme
einer durchschnittlichen Entgeltzahlung in H�he von 55,00 Euro
und der aktuellen Anzahl der Entgeltzahler (ca. 1.350) nach
Erh�hung des Entgeltes mit einer Einnahmeverbesserung von ca.
259.200 Euro zu rechnen. Damit steigen die
Einnahmen aus den Verpflegungsentgelten von zzt. 680.000 Euro
auf insgesamt 939.200 Euro.
- einstimmig |
25 |
Antr�ge auf Sonderzusch�sse zu den Betriebskosten der
Kindertagesst�tten - einstimmig |
26 |
Verordnung zur Ersten �nderung der Geb�hrenordndung f�r
Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Duisburg
(Parkgeb�hrenordnung) - mehrheitlich gegen FDP |
27 |
Konzept zur Steuerung von Vergn�gungsst�tten
hier: Stand der Konzepterarbeitung, Ziele des Konzepts,
r�umliche Umsetzung in den Stadtbezirken - .2 - einstimmig |
27.1 |
Konzept zur Steuerung von Vergn�gungsst�tten
hier: Beschlussvorlage |
28 |
Stadterneuerungsprogramme 2010 und 2011 mit Fortschreibung des
mittelfristigen Programms ab 2012 - einstimmig |
29 |
Ausbau
der B 288 zur A 524 - mehrheitlich bei 1 Nein |
30 |
Aufenthaltsr�ume der freiwilligen Feuerwehr in der Feuerwache 4
Dr. Wilhelm-Roelen-Stra�e 200, 47179 Duisburg hier: 1.
Errichtung eines B�ro- und Sozialgeb�udes in Modulbauweise 2.
Genehmigung der Haushaltsmehrbelastung aus Kaltmiete und
Betriebskosten 3. F�llung von zwei B�umen - einstimmig |
31 |
Rheinhard-und-Max-Mannesmann-Gymnasium, Am Ziegelkamp 11-13,
47259 Duisburg hier: Genehmigung der Mehrbelastung des
st�dtisches Haushaltes - einstimmig |
32 |
Fl�chennutzungsplan-�nderung Nr. 3.27 - Bruckhausen
-Gr�ng�rtel-Nord
Beschluss zur �ffentlichen Auslegung - einstimmig |
33 |
Bebauungsplan Nr. 1104 - Bruckhausen - Gr�ng�rtel Duisburg-Nord
Beschluss zur �ffentlichen Auslegung - einstimmig |
34 |
Bebauungsplan Nr. 1144 - Meiderich - Umgehungsstra�e
a) Aufstellungsbeschluss
b) Priorit�t - einstimmig |
35 |
�nderung des Fl�chennutzungsplanes Nr. 4.26 -Baerl-
Aufstellungsbeschluss - einstimmig |
36 |
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2033 -Baerl-
"Nahversorgungszentrum"
1. Aufstellungsbeschluss
2. Priorit�tenliste - einstimmig |
37 |
Fl�chennutzungsplan-�nderung Nr. 5.52 - Mitte -
Beschluss zur �ffentlichen Auslegung - einstimmig |
38 |
Bebauungsplan Nr. 1129 - Dellviertel - "Duisburger Freiheit"
1. Namens�nderung des Bebauungsplanes Nr. 1129 - Dellviertel -
"Entwicklungsfl�che
s�dlich des Hauptbahnhofs" in Bebauungsplan Nr. 1129 -
Dellviertel - "DuisburgerFreiheit"
2. Verkleinerung des Geltungsbereiches
3. Beschluss zur �ffentlichen Auslegung - einstimmig |
39 |
Bebauungsplan Nr. 1132 -Neuenkamp- "Essenberger Stra�e"
hier:
1. Entscheidung �ber vorgebrachte Stellungnahmen im Rahmen der
Beteiligung der Beh�rden und sonstigen Tr�ger �ffentlicher
Belange
2. Satzungsbeschluss - einstimmig |
40 |
Fl�chennutzungsplan - �nderung Nr. 5.41 -Duissern-
Beschluss zur �ffentlichen Auslegung - mehrheitlich angenommen |
41 |
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2021 -Duissern-
Beschluss zur �ffentlichen Auslegung - mehrheitlich angenommen |
41.1 |
Fragen
der Fraktion B�ndnis 90 / Die Gr�nen im Ausschuss f�r
Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr zur Drucksache (DS)
11-0424 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2021 - Duissern
- Autohof
- beantwortet |
42 |
Bebauungsplan Nr. 1172 - Duissern - Wilhelmsh�he
1. Aufstellungsbeschluss
2. Einstufung in die Priorit�tenliste - einstimmig |
43 |
Bebauungsplan Nr. 1168 - Buchholz - "Am Schellberg"
1. Aufstellungsbeschluss
2. Priorit�tenliste - einstimmig |
44 |
Bebauungsplan Nr. 1145 -Buchholz Grazer Stra�e
Beschluss zur �ffentlichen Auslegung - einstimmig |
45 |
Bebauungsplan Nr. 557 1. �nderung -Gro�enbaum-
1. Beschluss zur �ffentlichen Auslegung - einstimmig |
|
Antr�ge/Anfragen |
46 |
�nderung der Ausschussbesetzung - einstimmig |
47 |
Fakir
Baykurt Kulturpreis - mehrheitlich gegen CDU, Wedding Ja, OB Enthaltung |
48 |
Kosten von Sondersitzungen - zu Protokoll |
|
Mitteilungsvorlagen |
49 |
Sparkassenzweckverband der St�dte Duisburg und Kamp-Lintfort
hier: Entlastung der Organe der Sparkasse Duisburg f�r das
Gesch�ftsjahr 2010, Entscheidung �ber die Verwendung des
aussch�ttungsf�higen Teils des Jahres�berschusses 2010 sowie
Bestimmung einer Zeitung f�r die Ver�ffentlichung des
Jahresabschlusses - zur Kenntnis |
50 |
Anstellungsvertrag des Gesch�ftsf�hrers der Innenstadt Duisburg
Entwicklungsgesellschaft mbH (IDE), Herrn Dr. Ralf Oehmke
Mitteilung
Mit Erlass vom 29.10.2010 hat das Ministerium f�r Inneres und
Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen die Rechtsauffassung
ge�u�ert, dass es sich bei der Verl�ngerung von
Anstellungsvertr�gen von Gesch�ftsf�hrern und Vorst�nden von
Gesellschaften und Unternehmen mit unmittelbarer und mittelbarer
kommunaler Beteiligung um eine Angelegenheit von besonderer
Bedeutung i.S.d. � 113 Abs. 5 GO NRW handelt, die der
fr�hzeitigen Unterrichtung des Rates der Stadt Duisburg durch
das f�r die Vertragsverl�ngerung verantwortliche Gremium, i.d.R.
durch den Aufsichtsrat, bedarf.
Der Rat der Stadt Duisburg hat durch Beschluss vom 06.12.2010 zu
DS 10-2155 die Vertreter der Stadt Duisburg in Aufsichtsgremien
st�dtischer Beteiligungsunternehmen entsprechend informiert.
Der Anstellungsvertrag von Herrn Dr. Ralf Oehmke,
Gesch�ftsf�hrer der IDE, endet am
30.07.2012. Der Vertrag verl�ngert sich jeweils um f�nf Jahre,
wenn er nicht neun Monate vor Ablauf (hier: 30.10.2011) von
einer der vertragschlie�enden Parteien schriftlich gek�ndigt
wird. Die Anstellung und K�ndigung der Gesch�ftsf�hrer obliegt
gem�� � 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages dem Aufsichtsrat der
IDE.
- zur Kenntnis |
51 |
�ber-
und au�erplanm��ige Aufwendungen/Auszahlungen 2010, 2.
Nachweisung - zur Kenntnis |
52 |
�ber-
und au�erplanm��ige Aufwendungen/Auszahlungen 2011 - zur Kenntnis |
53 |
NKF-Finanzbericht zur Ergebnisrechnung der Stadt Duisburg mit
Stichtag 30.04.2011 - zur Kenntnis |
54 |
Integrierte Stadterneuerung in Duisburg
hier: EG DU Entwicklungsgesellschaft Duisburg mbH - zur Kenntnis |
55 |
Fortschreibung des Nahversorgungskonzeptes f�r die Stadt
Duisburg - zur Kenntnis |
|
Nachtrag 11.07.2011 |
56
|
Besetzung der Duisburger
Werkstatt f�r Menschen mit Behinderung gGmbH - einstimmig |
56.1 |
Benennung eines
Nachfolgemitgliedes f�r den Aufsichtsrat der Duisburger
Werkstatt f�r Menschen mit Behinderung gGmbH (WfbM) - einstimmig |
57
|
Pr�fung des
Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2010
f�r die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des
�ffentlichen Rechts - einstimmig |
57.1 |
Pr�fung des
Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2010
f�r die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des
�ffentlichen Rechts - einstimmig |
58
|
Beendigung der
�bertragenden Aufgabe Kulturzentrale HundertMeister - einstimmig |
59
|
Einrichtung der
KlimaAgentur Duisburg - 1. Lesung |
60
|
Luftreinhalteplan
Ruhrgebiet - Teilplan Ruhrgebiet West - mehrheitlich gegen FDP |
61
|
Bebauungsplan Nr. 1173
-Marxloh- "Weseler-Stra�e s�dl. Abschnitt"
1. Aufstellungsbeschluss
2. Priorit�tenliste
3. Verzicht auf eine fr�hzeitige Beteiligung der
�ffentlichkeit - einstimmig |
|
Antr�ge |
62
|
Besetzung des
Aufsichtsrates Zoo Duisburg AG; - einstimmig |
63
|
Antrag auf
Umwandlung der GEBAG
Duisburger Gemeinn�tzige Baugesellschaft AG ("GEBAG") in
eine Gesellschaft mit beschr�nkter Haftung
In den
vergangenen Monaten hat die GEBAG vielfach negative
Schlagzeilen geschrieben.
Zumeist hatten diese Schlagzeilen ihre Ursache im
Projekt K�ppersm�hle. Dieses Thema wiederum wurde in politischen Gremien des Rates zuvor
weitestgehend blockiert, Antworten wurden von der
Verwaltung mit Verweis auf die interne Angelegenheit
einer Aktiengesellschaft abgelehnt.
Die Berichtspflicht der Aufsichtsratsmitglieder der
GEBAG gegen�ber dem Rat gem�� � 113 GO NRW ist
angesichts des vorrangigen Aktienrechts (Bundesrecht)
trotz der Sonderbestimmungen der �� 394, 395 AktG eingeschr�nkt
und soll allenfalls gegen�ber einem Ratsausschuss bzw. dem B�rgermeister bestehen.
Unter anderem wegen dieser nur eingeschr�nkten
Informationsm�glichkeiten des Rates sowie des
eingeschr�nkten
gemeindlichen Einflusses auf kommunale Unternehmen in
der Rechtsform der Aktiengesellschaft hat der Gesetzgeber in � 108 Abs. 4
GO NRW bei der Neugr�ndung kommunaler Unternehmen ausdr�cklich normiert, dass die
Rechtsform einer Aktiengesellschaft im Regelfall nicht gew�hlt werden
darf. F�r die bereits im Jahre 1872 gegr�ndete GEBAG konnte diese Vorgabe der
Gemeindeordnung jedoch noch keine
Geltung f�r sich beanspruchen.
Da sich bei der GEBAG ausweislich der Vorkommnisse in den letzten Monaten gerade das realisiert hat, was der
Gesetzgeber durch die Regelung des � 108 Abs. 4 GO NRW
verhindern m�chte, ist es dringend erforderlich, dem Rat
wieder die M�glichkeit zur unmittelbaren
Informationsbeschaffung und zur aktiven und
verantwortlichen Einflussnahme bei wesentlichen
Entscheidungen der GEBAG zu geben. Aus diesem Grund soll
die GEBAG von der Rechtsform der Aktiengesellschaft in
die Rechtsform der Gesellschaft mit beschr�nkter Haftung
(GmbH) umgewandelt werden, wobei die Mitbestimmung der
Arbeitnehmer gewahrt bleiben soll. Der Rechtsformwechsel
nach dem UmwG erfolgt dabei steuerneutral. In Sorge um
die GEBAG, ihre Mieterinnen und Mieter, begr�ndet aus
den Erfahrungen der letzten Monate, will der Rat der
Stadt die Steuerung der Gesellschaft und damit auch die
Verantwortung f�r diese enger an sich binden und
beschlie�t:
1. Die Verwaltung wird angewiesen, die Rechtsform der
GEBAG von einer Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschr�nkter
Haftung nach den Regelungen des Umwandlungsgesetzes (�Formwechsel�)
umzuwandeln, und zwar
durch die Umsetzung folgender Schritte:
a) Die Verwaltung f�hrt bis zum 31. August 2011 unter
Verzicht auf die Einhaltung der Bestimmungen der �� 121 bis 128 AktG eine
au�erordentliche Hauptversammlung in Gestalt einer Vollversammlung im
Sinne des � 121 Abs. 6
AktG der GEBAG Duisburger Gemeinn�tzige Baugesellschaft
Aktiengesellschaft mit dem Tagesordnungspunkt: �Beschlussfassung �ber den
Formwechsel der Gesellschaft in eine GmbH� durch, in der ein notariell
zu beurkundender
Umwandlungsbeschluss im Sinne des � 193 Abs. 1 UmwG
gefasst wird, der seinem wesentlichen Inhalt nach der diesem Beschluss als
Anlage 1 beigef�gten Vorlage entspricht;
b) Die Verwaltung veranlasst und tr�gt Sorge daf�r, dass
dem/den zust�ndigen Betriebsrat/r�ten der GEBAG Duisburger Gemeinn�tzige
Baugesellschaft Aktiengesellschaft der Entwurf des
Umwandlungsbeschlusses sp�testens einen Monat vor der Hauptversammlung, in der �ber den
Formwechsel beschlossen wird, nach Ma�gabe des � 194 Abs. 2 UmwG zugeleitet
wird.
2. Soweit die Einhaltung der unter Ziffer 1. lit a)
genannten Frist aus zwingenden Umst�nden, die von der Verwaltung gegen�ber dem Rat
ausf�hrlich schriftlich zu begr�nden sind, nicht m�glich ist, wird die Verwaltung
den Formwechsel zum n�chstm�glichen Zeitpunkt umsetzen.
3. Soweit der Umwandlungsbeschluss gem�� Anlage 1 und
der dieser Anlage beigef�gte Satzungsentwurf aus zwingenden rechtlichen
Erfordernissen ge�ndert und/oder erg�nzt werden muss, wird die Verwaltung die
zur Herstellung dieser Erfordernisse notwendigen Anpassungen unverz�glich
durchf�hren. Die �nderungen bzw. Erg�nzungen sind ausf�hrlich und schriftlich
gegen�ber dem Rat zu begr�nden.
F�r den ge�nderten bzw. angepassten Umwandlungsbeschluss
und den Satzungsentwurf geltend Ziffer 1. und 2. dieses
Beschlusses entsprechend.
4. Im �brigen ist die Verwaltung angewiesen, s�mtliche
Ma�nahmen zu ergreifen, die nach dem pflichtgem��en Ermessen zur Umsetzung des
zeitnahen Formwechsels der GEBAG Duisburger Gemeinn�tzige Baugesellschaft
Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschr�nkter Haftung und der Anmeldung
zum Handelsregister
notwendig oder zweckm��ig sind.
Betreff
Antrag auf Umwandlung der GEBAG Duisburger Gemeinn�tzige
Baugesellschaft AG ("GEBAG") in eine Gesellschaft mit beschr�nkter Haftung
Inhalt
Punkt 1 a) des Antragstextes wird wie folgt ver�ndert
(�nderungen fett markiert):
Die Verwaltung f�hrt nach Vorlage des von mbb Consult
bis zum 30.09.2011 verbindlich zugesagten Sanierungsgutachten sp�testens bis zum
31.10.2011 unter Verzicht auf die Einhaltung der Bestimmungen der �� 121 bis 128 AktG eine
au�erordentliche Hauptversammlung in Gestalt einer Vollversammlung im Sinne des � 121 Abs.
6 AktG der GEBAG Duisburger Gemeinn�tzige Baugesellschaft
Aktiengesellschaft mit dem Tagesordnungspunkt:
�Beschlussfassung �ber den Formwechsel der Gesellschaft
in eine GmbH� durch, in der ein notariell zu beurkundender Umwandlungsbeschluss
im Sinne des � 193 Abs. 1 UmwG gefasst wird, der seinem wesentlichen Inhalt nach
der diesem Beschluss als
Anlage 1 beigef�gten Vorlage entspricht;
Dem Punkt 1 des Antragstextes werden folgende Punkte c)
und d) angef�gt:
c)
Die Verwaltung hat vor Durchf�hrung der unter Punkt a)
genannten au�erordentlichen Hauptversammlung die Gl�ubigerbanken der GEBAG
(Kurzfristgl�ubiger) einzuladen, um �ber das Vorhaben zu informieren und das Einvernehmen
der Bankenrunde zu dem Rechtsformwechsel
einzuholen, damit die Stabilit�t der Finanzierung der
Gesellschaft gesichert ist.
d)
Die Verwaltung wird beauftragt, vor Durchf�hrung der
unter Punkt a) genannten au�erordentlichen
Hauptversammlung die Kreditvertr�ge der Kreditgeber der
GEBAG (Kurzfristgl�ubiger)
zu pr�fen, bzw. sicher zu stellen, dass die
Kreditvertr�ge nicht im Falle eines Rechtsformwechsels
gek�ndigt werden k�nnen. Ggf. ist eine Zustimmung der
Kreditgeber einzuholen
Vor der Beschlussfassung beantragte die CDU-Fraktion 'namentliche Abstimmung'. Der Antrag wurde mit den Stimmen der SPD + BL, Linke und FDP mehrheitlich mit 37 Stimmen angenommen. Herr Hagenbuck (DWG) enthielt sich, CDU, Gr�ne, 2 DWG und BU stimmten mit 'Nein' (35 Stimmen).
|
|
Mitteilungsvorlage |
63.1 |
Antrag auf Umwandlung der
GEBAG Duisburger Gemeinn�tzige Baugesellschaft AG ("GEBAG")
in eine Gesellschaft mit beschr�nkter Haftung |
64
|
Resolution des Rates zum
Thema Kindergartenbeitr�ge hier: Antwortschreiben des
zust�ndigen Staatssekret�rs Herrn Prof. Klaus Sch�fer
Resolution des Rates zum Thema Kindergartenbeitr�ge hier:
Antwortschreiben des zust�ndigen Staatssekret�rs Herrn Prof.
Klaus Sch�fer
Resolution des Rates zum Thema Kindergartenbeitr�ge
hier: Antwortschreiben des zust�ndigen Staatssekret�rs Herrn
Prof. Klaus Sch�fer
Inhalt der Mitteilung
Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung am 28.03.2011
einstimmig folgende
Resolution beschlossen:
1. Der Rat der Stadt Duisburg appelliert an den Landtag NRW, die
Wiedereinf�hrung
von einheitlichen Kindergartenbeitr�gen zu beschlie�en. Damit
reagiert die
gesetzgebende Ebene auf den Anspruch jedes einzelnen auf gleiche
Lebensverh�ltnisse und beseitigt die ungerechte Verteilung von
beitragsfreien
Kindergartenjahren, z.B. in der Stadt D�sseldorf, und hohen, von
der
Aufsichtsbeh�rde vorgeschriebenen, Beitr�gen in der Stadt
Duisburg.
2. Der Landtag NRW wird aufgefordert, ein Kindergartenjahr f�r
jedes Kind beitragsfrei
zu stellen, um auch in finanzschwachen St�dten wie Duisburg ein
beitragsfreies
Kindergartenjahr anbieten zu k�nnen.
3. Die Duisburger Landtagsabgeordneten und der Oberb�rgermeister
werden vom Rat
der Stadt Duisburg aufgefordert, sich f�r diese Punkte im
Landtag und in/bei der
Landesregierung einzusetzen.
Das Antwortschreiben des zust�ndigen Staatssekret�rs:
 - zur Kenntnis |
65. |
- einstimmig |
66. |
- einstimmig |
67. |
- einstimmig |
68. |
- einstimmig |
69. |
- 1. Lesung |
70. |
- einstimmig |
|