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Download der Unterschriftenliste: Neuanfang f�r Duisburg

Sitzung Stadtrat -  Montag 11. Juli 2011 ab 15:00  �ffentlicher Teil
Von Harald Jeschke (15:49 Uhr)

Sauerlands Erkl�rung
Liebe Kolleginnen und Kollegen des Rates, meine Damen und Herren,
vor Eintritt in die Tagesordnung m�chte ich Sie bitten, sich von Ihren Pl�tzen zu erheben.
Dies ist die letzte Sitzung des Rates der Stadt vor dem Jahrestag der Love Parade- Katastrophe vom 24. Juli 2010.

21 junge Menschen fanden den Tod in einer beispiellosen Trag�die. Ungez�hlte wurden verletzt und leiden zum Teil noch heute unter den Folgen dieses unheilvollen Tages. Nach einem Jahr schmerzt die Erinnerung sehr. Die Wunden sind l�ngst nicht verheilt.
Als Oberb�rgermeister dieser Stadt trage ich moralische Verantwortung f�r dieses Ereignis. Es ist mir ein pers�nliches Bed�rfnis, mich an dieser Stelle bei allen Hinterbliebenen und Gesch�digten zu entschuldigen.
Ich danke allen, die im Jahr nach der Love Parade-Trag�die Opfer und Angeh�rige begleitet und Betroffene gest�rkt haben.

So viele von weither angereiste Medienvertreter gab es im gro�en Ratssaal zuletzt am Sonntag, 25. Juli zur Pressekonferenz nach der Loveparade
 

Ich danke allen, die als Polizeibeamte oder in Ordnungs-, Sicherheits- und Hilfsdiensten ihr Bestes gegeben haben und das Erlebte nicht vergessen k�nnen.
Ich danke allen, die sich f�r einen w�rdigen Umgang mit der Erinnerung engagieren und allen, die das Geschehene verstehen wollen und Gerechtigkeit suchen.
Ich danke allen, die mithelfen, dass unsere Stadt wieder nach vorn blicken kann.
Duisburg verneigt sich in Trauer vor den 21 jungen Menschen, die vor einem Jahr ihr Leben verloren haben. Ihnen und allen anderen Opfern sowie deren Angeh�rigen gelten unsere Trauer, unser Mitgef�hl und unser tiefer Respekt.
Ich bitte Sie um eine Minute stillen Gedenkens!  (Gedenkminute)
Ich darf Sie bitten, noch einen Augenblick stehen zu bleiben!
Am 18. Juni verstarb nach langer und schwerer Krankheit der langj�hrige Gesch�ftsf�hrer der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Duisburg, Herr Dr. Horst Conrady, im Alter von 69 Jahren.
Herr Dr. Conrady war von 1975 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand 2007 Fraktionsgesch�ftsf�hrer der CDU. Er hat die politische Meinungsbildung hier in diesem Ratssitzungssaal mehr als drei Jahrzehnte an wichtiger Stelle mit gestaltet. F�r seine Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung ist unsere Stadt Herrn Dr. Conrady zu Dank verpflichtet.
Viele von uns haben nicht nur einen gesch�tzten politischen Weggef�hrten und Ratgeber, sondern auch einen Freund verloren. Unser Mitgef�hl gilt seiner Witwe Gisela und seiner Familie.
Der Rat der Stadt Duisburg wird Herrn Dr. Horst Conrady ein ehrendes Andenken bewahren. Ich darf Sie bitten, f�r einige Augenblicke des Verstorbenen zu gedenken.
(Gedenkminute)
Erlauben Sie mir einige Worte zur aktuellen Berichterstattung in einigen Medien:
Auch wenn die heutige Berichterstattung den Eindruck erweckt, es l�gen neue Erkenntnisse vor, die rechtswidriges Verwaltungshandeln der Stadt best�tigen, m�chte ich Folgendes klar stellen:
Dort werden die ersten Ermittlungserkenntnisse der Staatsanwaltschaft vom Anfang des Jahres zitiert, die schon im Mai Gegenstand der Berichterstattung anderer Medien waren. In der aktuellen Berichterstattung werden bedauerlicher Weise auch die Namen einzelner Mitarbeiter der Stadtverwaltung Duisburg genannt.
Nach wie vor gilt die Unschuldsvermutung f�r alle Beschuldigten. Ich stelle mich an dieser Stelle ausdr�cklich vor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Und nach wie vor gilt auch: die heute wieder zitierten ersten Ermittlungserkenntnisse der Staatsanwaltschaft nehmen keine gerichtliche Bewertung vorweg.

Sitzung Stadtrat -  Montag 11. Juli 2011 ab 15:00  �ffentlicher Teil

 

Autohof Duissern
Festsetzung des Verpflegungsentgeltes f�r die Teilnahme am Mittagessen in st�dtischen Kindertageseinrichtungen 
Antrag auf Umwandlung der GeBAG
Resolution des Rates zum Thema Kindergartenbeitr�ge

Niederschrift der �ffentlichen Sitzung  

 

Beschlussvorlagen  

Beschlussfassung �ber Ausschussvorlagen  

Dritte �nderung der Hauptsatzung der Stadt Duisburg  
Mehrheitlich zum 2. Mal im selben Wortlaut beschlossen

Neuberufung von Mitgliedern des Ausschusses f�r anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur f�r Arbeit Duisburg f�r die am 01.08.2011 beginnende 12. Amtszeit
- einstimmig  

Benennung von Mitgliedern und Vertretern zu den Organen des Deichverbandes Friemersheim  
- einstimmig  

Gemeinn�tzige Gesellschaft f�r Besch�ftigungsf�rderung mbH - GfB hier: Gesellschafterversammlung der GfB Wirtschaftspl�ne 2011 der GfB und der WerkStadt Duisburg GmbH - WDG  
- einstimmig , Enth. FDP

Gesellschafterversammlung der Gemeinn�tzigen Gesellschaft f�r Besch�ftigungsf�rderung mbH - GfB hier: Jahresabschl�sse 2010 der GfB und der WerkStadt Duisburg GmbH - WDG  
- einstimmig , Enth. FDP

Gesellschafterversammlung der EG DU Entwicklungsgesellschaft Duisburg mbH hier: Jahresabschluss 2010  
- einstimmig , Enth. FDP

Gesellschafterversammlung filmforum GmbH - Kommunales Kino & filmhistorische Sammlung der Stadt Duisburg hier: Jahresabschluss 2010  
- einstimmig

10 

Gesellschafterversammlung filmforum GmbH - Kommunales Kino & filmhistorische Sammlung der Stadt Duisburg hier: Verl�ngerung des Anstellungsverh�ltnisses der Gesch�ftsleitung  
- einstimmig 

11 

Hauptversammlung der Zoo Duisburg AG hier: Jahresabschluss 2010  
- einstimmig , Enth. FDP, Linke

12 

Hauptversammlung der Niederrheinischen Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft NIAG hier: Jahresabschluss 2010  
- einstimmig , Enth. FDP

13 

Gesellschafterversammlung der Innenstadt Duisburg Entwicklungsgesellschaft mbH (IDE) hier: Jahresabschluss 2010  
- einstimmig , Enth. FDP

14 

Hauptversammlung der Duisburger Hafen AG (duisport) hier: Jahres- und Konzernabschluss 2010  
- einstimmig , Enth. FDP, Linke

15 

�nderung der Satzung der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH und der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG 
 - einstimmig 

16 

Haushaltssicherungskonzept 2010; hier: Freiwillige Leistungen aufgrund eines Gremienbeschlusses  
- mehrheitlich abgelehnt

16.1 Haushaltssicherungskonzept 2010; hier: Freiwillige Leistungen aufgrund eines Gremienbeschlusses
- mehrheitlich abgelehnt

17 

Beschluss zur Einrichtung eines neuen Produktes sowie die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel f�r das Bildungs- und Teilhabepaket  
- einstimmig

18 

�nderung der Gesch�ftskreise der Dezernenten I und IV  

Beschlussentwurf
Mit Wirkung vom 01.08.2011 werden die Zentralverwaltung f�r Personal, Organisation und
Informationstechnologie (Amt 10), das Institut f�r Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin (bisher
IV-01) und die eigenbetriebs�hnliche Einrichtung �Einkauf und Service Duisburg� (ESD)
vom Dezernat IV zum Dezernat I verlagert.
Ab diesem Zeitpunkt f�hren die Dezernate folgende Bezeichnung:
Dezernat I - Dezernat f�r Finanzen, Beteiligungen, Personal, Organisation,
Informationstechnologie und Europaangelegenheiten
Dezernat IV - Dezernat f�r Arbeit, Soziales, Wohnen und Sport
Die mit der Verlagerung verbundenen �nderungen sind in dem als Anlage beigef�gten
Dezernatsverteilungsplan (Stand zum 01.08.2011) dargestellt.
- einstimmig 

18.1 

�nderung der Gesch�ftskreise der Dezernenten I und IV, hier: Stellungnahme des Personalrates "Innere Verwaltung"  
- einstimmig

19 

Einstellung von Auszubildenden und Praktikantinnen/Praktikanten im Jahr 2012  

19.1 

Einstellung von Auszubildenden und Praktikantinnen/Praktikanten im Jahr 2012 hier: Stellungnahme des Personalrates "Innere Verwaltung"  
- 1 bis 3 einstimmig ,
- 4 mehrheitlich gegen CDU, Happel, OB
- 5 mehrheitlich gegen CDU, Happel, OB

20 

Einrichtung Integrativer Lerngruppen an der Comenius-Schule, GHS Reichenberger Stra�e in Duisburg-Hamborn  
- einstimmig

21 

Einrichtung Integrativer Lerngruppen an der Gesamtschule Duisburg-Meiderich  
- einstimmig

22 

Einrichtung Integrativer Lerngruppen an der Gesamtschule Globus am Dellplatz in Duisburg-Mitte  
- einstimmig

23 

HSK 2010, Nr. 3401012 - "Optimierung Fl�chenbindung an Schulen"
hier:
Aufl�sung der Gemeinschaftshauptschule Schulallee, 47239 Duisburg-Rheinhausen zum 01.08.2011  
- einstimmig

24 

Festsetzung des Verpflegungsentgeltes f�r die Teilnahme am Mittagessen in st�dtischen Kindertageseinrichtungen  

Beschlussentwurf
Das Verpflegungsentgelt f�r die Teilnahme am Mittagessen in den st�dtischen
Kindertageseinrichtungen wird ab dem 01.08.2011 mit einer einkommensabh�ngigen
Staffelung neu festgesetzt.
Die Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen f�r den Besuch st�dtischer Kindertageseinrichtungen
werden ab 01.08.2011 entsprechend ge�ndert

Problembeschreibung / Begr�ndung
Um mittelfristig die strukturelle Unterdeckung der Verpflegungskosten in st�dtischen
Kindertageseinrichtungen abzubauen und eine Kostendeckung zu erreichen, wurde gem�� Beschluss des Rates der Stadt Duisburg vom 13.05.2002 mit DS 3793 zum 01.08.2002 ein monatlicher Kostenbeitrag in H�he von 41,00 Euro f�r das Mittagessen in den st�dtischen Kindertageseinrichtungen festgesetzt. Damit verbunden war die Ma�gabe, eine regelm��ige Anpassung der Entgelte vorzunehmen.
Mit DS 06-0056 wurde eine Erh�hung auf durchschnittlich 45 Euro ab 01.08.2006
beschlossen und gleichzeitig eine dreistufige soziale Staffelung eingef�hrt, um auch Kindern aus Familien mit geringem Einkommen die Teilnahme an dem gemeinsamen Mittagessen zu erm�glichen. Eine Anpassung der Verpflegungsentgelte f�r das Mittagessen in Einrichtungen, in denen eine durchgehende Betreuungszeit angeboten wird, fand seit 2006 nicht statt. Aufgrund der Kostenentwicklung in den vergangenen Jahren ist eine Betragsanpassung erforderlich.
Das Angebot wurde in den vergangenen Jahren von rund 1.350 Kindern in Anspruch
genommen. Die Kosten f�r die Verpflegung in H�he von insgesamt 996.000 Euro setzen sich aus Kosten f�r die Nahrungsmittel und Personal- und Sachkosten f�r die Zubereitung der Verpflegung zusammen. Anhand des Rechnungsergebnisses f�r das Haushaltsjahr 2010 sind f�r die Beschaffung der Nahrungsmittel rd. 460.000 Euro aufgewandt (ca. 45 % der Gesamtkosten) worden. Rein rechnerisch w�re die Erhebung eines kostendeckenden Verpflegungsentgeltes in H�he von durchschnittlich 62,00 Euro erforderlich.
Mit der Einf�hrung des Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung zum 01.01.2011 bekommen Kinder aus Geringverdienerfamilien auf Antrag einen Zuschuss zu den Kosten der Verpflegungsentgelte. Es ist vom Leistungsberechtigten ein Eigenanteil von 1,00 Euro je Mittagessen und Tag selbst aufzubringen. Das entspricht einem Monatsbetrag von 20,00 Euro. Die Differenz zu dem tats�chlich festgelegten Beitrag f�r die Mittagsverpflegung wird durch die Zahlung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket abgedeckt. Es ist nicht mehr erforderlich, den unterschiedlichen Einkommensverh�ltnissen wie in bisherigem Umfang Rechnung zu tragen. Es wird vorgeschlagen die soziale Staffel auf zwei Stufen zu verringern und die bisherige erste und zweite Stufe zusammenzufassen.
Jahreseinkommen Entgelt neu Entgelt bisher 0 bis zu 49.084 Euro 55 Euro 40 Euro / 45 Euro ab 49.085 Euro 62 Euro 50 Euro.
Die Anpassung der Verpflegungsentgelte an die gestiegenen Kosten f�r die Beschaffung der Nahrungsmittel verfolgt das Ziel, die bisherige Qualit�t der Essensversorgung zu halten. Nicht nur das Ziel der gesunden Ern�hrung � gerade weil auch famili�re Versorgungsdefizite durch die in den Kindertageseinrichtungen stattfindende regelm��ige Ern�hrung aufgefangen werden, sondern auch die p�dagogische Bedeutung der gemeinsamen Nahrungsaufnahme verpflichtet zur Aufrechterhaltung dieses Angebots. Um dies ad�quat gew�hrleisten zu k�nnen, muss eine regelm��ige Anpassung der Verpflegungsentgelte vorgenommen werden.
Ebenfalls wird � wie bisher � eine Entgeltbefreiung nicht vorgesehen.
Nach den vorliegenden Rechnungsergebnissen und unter Einbeziehung der Au�enst�nde wird zzt. ein durchschnittliches Entgelt von ca. 39 Euro je Kind und Monat erzielt. Es ist auch f�r die Zukunft nicht davon auszugehen, das sich die seit Jahren fast unver�ndert zeigende Einnahmequote verbessert. Die H�he der Au�enst�nde f�hrt dazu, dass der tats�chlich erzielte Durchschnittswert knapp unter dem geringsten Beitrag liegt. Basierend auf diesen Erfahrungswerten ist unter der Annahme einer durchschnittlichen Entgeltzahlung in H�he von 55,00 Euro und der aktuellen Anzahl der Entgeltzahler (ca. 1.350) nach Erh�hung des Entgeltes mit einer Einnahmeverbesserung von ca. 259.200 Euro zu rechnen. Damit steigen die
Einnahmen aus den Verpflegungsentgelten von zzt. 680.000 Euro auf insgesamt 939.200 Euro.

- einstimmig

25 

Antr�ge auf Sonderzusch�sse zu den Betriebskosten der Kindertagesst�tten  
- einstimmig

26 

Verordnung zur Ersten �nderung der Geb�hrenordndung f�r Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Duisburg (Parkgeb�hrenordnung)  
- mehrheitlich gegen FDP

27 

Konzept zur Steuerung von Vergn�gungsst�tten
hier: Stand der Konzepterarbeitung, Ziele des Konzepts, r�umliche Umsetzung in den Stadtbezirken  
- .2 - einstimmig

27.1 

Konzept zur Steuerung von Vergn�gungsst�tten
hier: Beschlussvorlage  

28 

Stadterneuerungsprogramme 2010 und 2011 mit Fortschreibung des mittelfristigen Programms ab 2012  
- einstimmig

29 

Ausbau der B 288 zur A 524  
- mehrheitlich bei 1 Nein

30 

Aufenthaltsr�ume der freiwilligen Feuerwehr in der Feuerwache 4 Dr. Wilhelm-Roelen-Stra�e 200, 47179 Duisburg hier: 1. Errichtung eines B�ro- und Sozialgeb�udes in Modulbauweise 2. Genehmigung der Haushaltsmehrbelastung aus Kaltmiete und Betriebskosten 3. F�llung von zwei B�umen  
- einstimmig

31 

Rheinhard-und-Max-Mannesmann-Gymnasium, Am Ziegelkamp 11-13, 47259 Duisburg hier: Genehmigung der Mehrbelastung des st�dtisches Haushaltes  
- einstimmig

32 

Fl�chennutzungsplan-�nderung Nr. 3.27 - Bruckhausen -Gr�ng�rtel-Nord
Beschluss zur �ffentlichen Auslegung  
- einstimmig

33 

Bebauungsplan Nr. 1104 - Bruckhausen - Gr�ng�rtel Duisburg-Nord
Beschluss zur �ffentlichen Auslegung  
- einstimmig

34 

Bebauungsplan Nr. 1144 - Meiderich - Umgehungsstra�e
a) Aufstellungsbeschluss
b) Priorit�t  
- einstimmig

35 

�nderung des Fl�chennutzungsplanes Nr. 4.26 -Baerl-
Aufstellungsbeschluss  
- einstimmig

36 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2033 -Baerl- "Nahversorgungszentrum"
1. Aufstellungsbeschluss
2. Priorit�tenliste  
- einstimmig

37 

Fl�chennutzungsplan-�nderung Nr. 5.52 - Mitte -
Beschluss zur �ffentlichen Auslegung  
- einstimmig

38 

Bebauungsplan Nr. 1129 - Dellviertel - "Duisburger Freiheit"
1. Namens�nderung des Bebauungsplanes Nr. 1129 - Dellviertel - "Entwicklungsfl�che
s�dlich des Hauptbahnhofs" in Bebauungsplan Nr. 1129 - Dellviertel - "DuisburgerFreiheit"
2. Verkleinerung des Geltungsbereiches
3. Beschluss zur �ffentlichen Auslegung  
- einstimmig

39 

Bebauungsplan Nr. 1132 -Neuenkamp- "Essenberger Stra�e"
hier:
1. Entscheidung �ber vorgebrachte Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Beh�rden und sonstigen Tr�ger �ffentlicher Belange
2. Satzungsbeschluss  
- einstimmig

40 

Fl�chennutzungsplan - �nderung Nr. 5.41 -Duissern-
Beschluss zur �ffentlichen Auslegung  
- mehrheitlich angenommen

41 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2021 -Duissern-
Beschluss zur �ffentlichen Auslegung  
- mehrheitlich angenommen

41.1 

Fragen der Fraktion B�ndnis 90 / Die Gr�nen im Ausschuss f�r Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr zur Drucksache (DS) 11-0424 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2021 - Duissern - Autohof  
- beantwortet

42 

Bebauungsplan Nr. 1172 - Duissern - Wilhelmsh�he
1. Aufstellungsbeschluss
2. Einstufung in die Priorit�tenliste  
- einstimmig

43 

Bebauungsplan Nr. 1168 - Buchholz - "Am Schellberg"
1. Aufstellungsbeschluss
2. Priorit�tenliste  
- einstimmig

44 

Bebauungsplan Nr. 1145 -Buchholz Grazer Stra�e
Beschluss zur �ffentlichen Auslegung  
- einstimmig

45 

Bebauungsplan Nr. 557 1. �nderung -Gro�enbaum-
1. Beschluss zur �ffentlichen Auslegung  
- einstimmig

 

Antr�ge/Anfragen  

46 

�nderung der Ausschussbesetzung  
- einstimmig

47 

Fakir Baykurt Kulturpreis  
- mehrheitlich gegen CDU, Wedding Ja, OB Enthaltung

48 

Kosten von Sondersitzungen  
- zu Protokoll

 

Mitteilungsvorlagen  

49 

Sparkassenzweckverband der St�dte Duisburg und Kamp-Lintfort hier: Entlastung der Organe der Sparkasse Duisburg f�r das Gesch�ftsjahr 2010, Entscheidung �ber die Verwendung des aussch�ttungsf�higen Teils des Jahres�berschusses 2010 sowie Bestimmung einer Zeitung f�r die Ver�ffentlichung des Jahresabschlusses  
- zur Kenntnis

50 

Anstellungsvertrag des Gesch�ftsf�hrers der Innenstadt Duisburg Entwicklungsgesellschaft mbH (IDE), Herrn Dr. Ralf Oehmke  
Mitteilung
Mit Erlass vom 29.10.2010 hat das Ministerium f�r Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen die Rechtsauffassung ge�u�ert, dass es sich bei der Verl�ngerung von Anstellungsvertr�gen von Gesch�ftsf�hrern und Vorst�nden von Gesellschaften und Unternehmen mit unmittelbarer und mittelbarer kommunaler Beteiligung um eine Angelegenheit von besonderer Bedeutung i.S.d. � 113 Abs. 5 GO NRW handelt, die der fr�hzeitigen Unterrichtung des Rates der Stadt Duisburg durch das f�r die Vertragsverl�ngerung verantwortliche Gremium, i.d.R. durch den Aufsichtsrat, bedarf.
Der Rat der Stadt Duisburg hat durch Beschluss vom 06.12.2010 zu DS 10-2155 die Vertreter der Stadt Duisburg in Aufsichtsgremien st�dtischer Beteiligungsunternehmen entsprechend informiert.
Der Anstellungsvertrag von Herrn Dr. Ralf Oehmke, Gesch�ftsf�hrer der IDE, endet am
30.07.2012. Der Vertrag verl�ngert sich jeweils um f�nf Jahre, wenn er nicht neun Monate vor Ablauf (hier: 30.10.2011) von einer der vertragschlie�enden Parteien schriftlich gek�ndigt wird. Die Anstellung und K�ndigung der Gesch�ftsf�hrer obliegt gem�� � 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages dem Aufsichtsrat der IDE.
 - zur Kenntnis

51 

�ber- und au�erplanm��ige Aufwendungen/Auszahlungen 2010, 2. Nachweisung  
- zur Kenntnis

52 

�ber- und au�erplanm��ige Aufwendungen/Auszahlungen 2011  
- zur Kenntnis

53 

NKF-Finanzbericht zur Ergebnisrechnung der Stadt Duisburg mit Stichtag 30.04.2011  
- zur Kenntnis

54 

Integrierte Stadterneuerung in Duisburg
hier: EG DU Entwicklungsgesellschaft Duisburg mbH  
- zur Kenntnis

55 

Fortschreibung des Nahversorgungskonzeptes f�r die Stadt Duisburg  
- zur Kenntnis

 

Nachtrag  11.07.2011

56

Besetzung der Duisburger Werkstatt f�r Menschen mit Behinderung gGmbH  
- einstimmig

56.1

Benennung eines Nachfolgemitgliedes f�r den Aufsichtsrat der Duisburger Werkstatt f�r Menschen mit Behinderung gGmbH (WfbM) 
 - einstimmig

57

Pr�fung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2010 f�r die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des �ffentlichen Rechts  
- einstimmig

57.1 

Pr�fung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2010 f�r die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des �ffentlichen Rechts  
- einstimmig

58

Beendigung der �bertragenden Aufgabe Kulturzentrale HundertMeister  
- einstimmig

59

Einrichtung der KlimaAgentur Duisburg  
- 1. Lesung

60

Luftreinhalteplan Ruhrgebiet - Teilplan Ruhrgebiet West  
- mehrheitlich gegen FDP

61

Bebauungsplan Nr. 1173 -Marxloh- "Weseler-Stra�e s�dl. Abschnitt"
1. Aufstellungsbeschluss
2. Priorit�tenliste
3. Verzicht auf eine fr�hzeitige Beteiligung der �ffentlichkeit  
- einstimmig

 

Antr�ge  

62  

Besetzung des Aufsichtsrates Zoo Duisburg AG; 
 - einstimmig

63  

Antrag auf Umwandlung der GEBAG Duisburger Gemeinn�tzige Baugesellschaft AG ("GEBAG") in eine Gesellschaft mit beschr�nkter Haftung  

In den vergangenen Monaten hat die GEBAG vielfach negative Schlagzeilen geschrieben.
Zumeist hatten diese Schlagzeilen ihre Ursache im Projekt K�ppersm�hle. Dieses Thema wiederum wurde in politischen Gremien des Rates zuvor weitestgehend blockiert, Antworten wurden von der Verwaltung mit Verweis auf die interne Angelegenheit einer Aktiengesellschaft abgelehnt.
Die Berichtspflicht der Aufsichtsratsmitglieder der GEBAG gegen�ber dem Rat gem�� � 113 GO NRW ist angesichts des vorrangigen Aktienrechts (Bundesrecht) trotz der Sonderbestimmungen der �� 394, 395 AktG eingeschr�nkt und soll allenfalls gegen�ber einem Ratsausschuss bzw. dem B�rgermeister bestehen.
Unter anderem wegen dieser nur eingeschr�nkten Informationsm�glichkeiten des Rates sowie des eingeschr�nkten

gemeindlichen Einflusses auf kommunale Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft hat der Gesetzgeber in � 108 Abs. 4 GO NRW bei der Neugr�ndung kommunaler Unternehmen ausdr�cklich normiert, dass die Rechtsform einer Aktiengesellschaft im Regelfall nicht gew�hlt werden darf.
F�r die bereits im Jahre 1872 gegr�ndete GEBAG konnte diese Vorgabe der Gemeindeordnung jedoch noch keine

Geltung f�r sich beanspruchen.
Da sich bei der GEBAG ausweislich der Vorkommnisse in den letzten Monaten gerade das realisiert hat, was der Gesetzgeber durch die Regelung des � 108 Abs. 4 GO NRW verhindern m�chte, ist es dringend erforderlich, dem Rat wieder die M�glichkeit zur unmittelbaren Informationsbeschaffung und zur aktiven und verantwortlichen Einflussnahme bei wesentlichen Entscheidungen der GEBAG zu geben.
Aus diesem Grund soll die GEBAG von der Rechtsform der Aktiengesellschaft in die Rechtsform der Gesellschaft mit beschr�nkter Haftung (GmbH) umgewandelt werden, wobei die Mitbestimmung der Arbeitnehmer gewahrt bleiben soll. Der Rechtsformwechsel nach dem UmwG erfolgt dabei steuerneutral. In Sorge um die GEBAG, ihre Mieterinnen und Mieter, begr�ndet aus den Erfahrungen der letzten Monate, will der Rat der Stadt die Steuerung der Gesellschaft und damit auch die Verantwortung f�r diese enger an sich binden und beschlie�t:

1. Die Verwaltung wird angewiesen, die Rechtsform der GEBAG von einer Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschr�nkter Haftung nach den Regelungen des Umwandlungsgesetzes (�Formwechsel�) umzuwandeln, und zwar
durch die Umsetzung folgender Schritte:
a) Die Verwaltung f�hrt bis zum 31. August 2011 unter Verzicht auf die Einhaltung der Bestimmungen der �� 121 bis 128 AktG eine au�erordentliche Hauptversammlung in Gestalt einer Vollversammlung im Sinne des � 121 Abs. 6
AktG der GEBAG Duisburger Gemeinn�tzige Baugesellschaft Aktiengesellschaft mit dem Tagesordnungspunkt: �Beschlussfassung �ber den Formwechsel der Gesellschaft in eine GmbH� durch, in der ein notariell zu beurkundender
Umwandlungsbeschluss im Sinne des � 193 Abs. 1 UmwG gefasst wird, der seinem wesentlichen Inhalt nach der diesem Beschluss als Anlage 1 beigef�gten Vorlage entspricht;
b) Die Verwaltung veranlasst und tr�gt Sorge daf�r, dass dem/den zust�ndigen Betriebsrat/r�ten der GEBAG Duisburger Gemeinn�tzige Baugesellschaft Aktiengesellschaft der Entwurf des Umwandlungsbeschlusses sp�testens einen Monat vor der Hauptversammlung, in der �ber den Formwechsel beschlossen wird, nach Ma�gabe des � 194 Abs. 2 UmwG zugeleitet wird.
2. Soweit die Einhaltung der unter Ziffer 1. lit a) genannten Frist aus zwingenden Umst�nden, die von der Verwaltung gegen�ber dem Rat ausf�hrlich schriftlich zu begr�nden sind, nicht m�glich ist, wird die Verwaltung den Formwechsel zum n�chstm�glichen Zeitpunkt umsetzen.
3. Soweit der Umwandlungsbeschluss gem�� Anlage 1 und der dieser Anlage beigef�gte Satzungsentwurf aus zwingenden rechtlichen Erfordernissen ge�ndert und/oder erg�nzt werden muss, wird die Verwaltung die zur Herstellung dieser Erfordernisse notwendigen Anpassungen unverz�glich durchf�hren.
Die �nderungen bzw. Erg�nzungen sind ausf�hrlich und schriftlich gegen�ber dem Rat zu begr�nden.

F�r den ge�nderten bzw. angepassten Umwandlungsbeschluss und den Satzungsentwurf geltend Ziffer 1. und 2. dieses Beschlusses entsprechend.
4. Im �brigen ist die Verwaltung angewiesen, s�mtliche Ma�nahmen zu ergreifen, die nach dem pflichtgem��en Ermessen zur Umsetzung des zeitnahen Formwechsels der GEBAG Duisburger Gemeinn�tzige Baugesellschaft Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschr�nkter Haftung und der Anmeldung zum Handelsregister
notwendig oder zweckm��ig sind.
 

Betreff
Antrag auf Umwandlung der GEBAG Duisburger Gemeinn�tzige Baugesellschaft AG ("GEBAG") in eine Gesellschaft mit beschr�nkter Haftung
Inhalt
Punkt 1 a) des Antragstextes wird wie folgt ver�ndert (�nderungen fett markiert):
Die Verwaltung f�hrt nach Vorlage des von mbb Consult bis zum 30.09.2011 verbindlich zugesagten Sanierungsgutachten sp�testens bis zum 31.10.2011 unter Verzicht auf die Einhaltung der Bestimmungen der �� 121 bis 128 AktG eine au�erordentliche Hauptversammlung in Gestalt einer Vollversammlung im Sinne des � 121 Abs. 6 AktG der GEBAG Duisburger Gemeinn�tzige Baugesellschaft Aktiengesellschaft mit dem Tagesordnungspunkt:
�Beschlussfassung �ber den Formwechsel der Gesellschaft in eine GmbH� durch, in der ein notariell zu beurkundender Umwandlungsbeschluss im Sinne des � 193 Abs. 1 UmwG gefasst wird, der seinem wesentlichen Inhalt nach der diesem Beschluss als
Anlage 1 beigef�gten Vorlage entspricht; Dem Punkt 1 des Antragstextes werden folgende Punkte c) und d) angef�gt:
c)
Die Verwaltung hat vor Durchf�hrung der unter Punkt a) genannten au�erordentlichen Hauptversammlung die Gl�ubigerbanken der GEBAG (Kurzfristgl�ubiger) einzuladen, um �ber das Vorhaben zu informieren und das Einvernehmen der Bankenrunde zu dem Rechtsformwechsel einzuholen, damit die Stabilit�t der Finanzierung der Gesellschaft gesichert ist.
d)
Die Verwaltung wird beauftragt, vor Durchf�hrung der unter Punkt a) genannten au�erordentlichen Hauptversammlung die Kreditvertr�ge der Kreditgeber der GEBAG (Kurzfristgl�ubiger) zu pr�fen, bzw. sicher zu stellen, dass die Kreditvertr�ge nicht im Falle eines Rechtsformwechsels gek�ndigt werden k�nnen. Ggf. ist eine Zustimmung der Kreditgeber einzuholen

 

Vor der Beschlussfassung beantragte die CDU-Fraktion 'namentliche Abstimmung'.
Der Antrag wurde mit den Stimmen der SPD + BL, Linke und FDP mehrheitlich mit 37 Stimmen angenommen
.
Herr Hagenbuck (DWG) enthielt sich, CDU, Gr�ne, 2 DWG und BU stimmten mit 'Nein' (35 Stimmen).

 

 

Mitteilungsvorlage  

63.1 

Antrag auf Umwandlung der GEBAG Duisburger Gemeinn�tzige Baugesellschaft AG ("GEBAG") in eine Gesellschaft mit beschr�nkter Haftung  

64

Resolution des Rates zum Thema Kindergartenbeitr�ge hier: Antwortschreiben des zust�ndigen Staatssekret�rs Herrn Prof. Klaus Sch�fer  

Resolution des Rates zum Thema Kindergartenbeitr�ge hier: Antwortschreiben des zust�ndigen Staatssekret�rs Herrn Prof. Klaus Sch�fer  

Resolution des Rates zum Thema Kindergartenbeitr�ge
hier: Antwortschreiben des zust�ndigen Staatssekret�rs Herrn Prof. Klaus Sch�fer
Inhalt der Mitteilung
Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung am 28.03.2011 einstimmig folgende
Resolution beschlossen:
1. Der Rat der Stadt Duisburg appelliert an den Landtag NRW, die Wiedereinf�hrung
von einheitlichen Kindergartenbeitr�gen zu beschlie�en. Damit reagiert die
gesetzgebende Ebene auf den Anspruch jedes einzelnen auf gleiche
Lebensverh�ltnisse und beseitigt die ungerechte Verteilung von beitragsfreien
Kindergartenjahren, z.B. in der Stadt D�sseldorf, und hohen, von der
Aufsichtsbeh�rde vorgeschriebenen, Beitr�gen in der Stadt Duisburg.
2. Der Landtag NRW wird aufgefordert, ein Kindergartenjahr f�r jedes Kind beitragsfrei
zu stellen, um auch in finanzschwachen St�dten wie Duisburg ein beitragsfreies
Kindergartenjahr anbieten zu k�nnen.
3. Die Duisburger Landtagsabgeordneten und der Oberb�rgermeister werden vom Rat
der Stadt Duisburg aufgefordert, sich f�r diese Punkte im Landtag und in/bei der
Landesregierung einzusetzen.
Das Antwortschreiben des zust�ndigen Staatssekret�rs:

- zur Kenntnis

65. - einstimmig
66. - einstimmig
67. - einstimmig
68. - einstimmig
69. - 1. Lesung
70. - einstimmig

 


Duisburg hat die Wahl
Download der Unterschriftenliste:
Neuanfang f�r Duisburg