Öffentlicher Teil - begleitet von
Harald Jeschke
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Abschied
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Gitta Neisius (Bildmitte) neben den Sozialdemokraten
Dr. Lothar Tacke und Elvira Ulitzka veranschiedete
sich von der Bezirksvertretung Mitte. Nach der
Pensionierung von Wolfgang Komorowski leitete sie
als stellvertretende Bezirksamtsleiterin mit dem
Bezirksbürgermeister die Sitzungen der BV Mitte und
war Ansprechpartnerin für die Bezirkspolitiker in
Sachen Verwaltungsfragen rund um das politische
Geschäft. Die 58-Jährige macht Gebrauch von der
passiven Altersteilzeitregelung. Für sie wird der
stellvertretende Leiter des Bezirksamtes
Duisburg-Süd Ottmar Schuwerak übernehmen.
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1
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Einführung und Verpflichtung von
Herrn Marcel Urbanski, als Nachfolger des
ausgeschiedenen BV- Mitglieds Herrn Joachim
Schneider, durch den Bezirksbürgermeister -
Verpflichtung erfolgt
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2
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Niederschrift der öffentlichen
Sitzung am 27.09.2012
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2.1
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Antwort zum Antrag 12-1480:
Reduziertes Personal in der Citywache -
einstimmig beschlossen
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Beschlussvorlagen
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3
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Qualitätsverbesserung der
städtischen Spielplätze in Duisburg einstimmig
abgelehnt
dafür unter Top 34 ein
einstimmiger Beschluss zum Antrag der
SPD- und CDU-Fraktion
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4
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Eingabe nach § 24 der
Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) zum Thema "Verkehrssituation auf der
Karl-Lehr-Straße" der Eigentümergemeinschaft
Wegnerstraße 1-3
-
einstimmig beschlossen
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5
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Genehmigung eines
Dringlichkeitsbeschlusses: Errichtung eines
Ärztehauses mit zwei Ladenlokalen und acht
Tiefgaragenstellplätzen, Salvatorweg 13 - 15, 47051
Duisburg (Az.: BV 2012-0954)
-
einstimmig beschlossen
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6
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Errichtung eines Raucherpavillons
und einer Fahrradüberdachung,
Friedrich-Wilhelm-Straße 103, 47051 Duisburg (Az.:
BN 2012-0227) -
einstimmig beschlossen
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7
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Errichtung von
Fensterbeklebungen, Sternbuschweg 112, 47057
Duisburg (Az.: E 2012-0140)
-
einstimmig beschlossen
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8
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Errichtung von Werbeanlagen:
hier: Errichtung von zwei Werbefahnen, vier eins.
Lichtwerbungen, drei Werbetafeln und einer Non Food
Vitrine, Düsseldorfer Straße 438, 47055 Duisburg
(Az.: E 2012-0154) -
einstimmig beschlossen
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9
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Änderung einer Verkaufsstätte mit
mehr als 700 m² Verkaufsfläche, hier: 2. Nachtrag
zur Baugenehmigung Verlängerung Pfandlager,
Düsseldorfer Straße 438, 47055 Duisburg (Az.: BN
2012-0223) -
einstimmig beschlossen
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10
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Änderung einer baulichen Anlage
nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, hier: § 16
BImSchG sowie Antrag nach § 8 a BImSchG; Errichtung
einer Überdachung (System Legioblock-Steine) incl.
Flächenbefestigung, Kaßlerfelder Straße 137 - 158,
47059 Duisburg(GA 2012-0039) -
einstimmig beschlossen
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11
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Nutzungsänderung (bauliche Anlage
mit erhöhter Gefahr) von Lagerfläche in Lagerung und
Umfüllen von Aluminiumchlorid (max. 100 t je Halle),
Zur Kupferhütte 13, 47053 Duisburg (Az.: BN
2012-0251) -
einstimmig beschlossen
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12
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Errichtung von verschiedenen
Werbeanlagen, Max-Peters-Straße 3, 47059 Duisburg
(Az.: E 2012-0152) -
einstimmig beschlossen
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13
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Nutzungsänderung von Büro in
Studentenwohnheim und Versammlungsstätte, Weidenweg
87, 47059 Duisburg (Az.: BN 2012-0147) -
einstimmig beschlossen.
Gilt für beide Geschlechter. Gefragt wurde: Wer
kontrolliert das Projekt"
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14
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Nutzungsänderung in einer
baulichen Anlage mit mehr als 1.600 m² von Büroräume
in Wohnungen, Errichtung von Balkonen und Terrassen,
Münzstraße 19, 47051 Duisburg (Az.: BN 2012-0108) -
einstimmig beschlossen
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15
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Bürgereingabe gemäß § 24
Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen des
Herrn Alexander Confurius, wohnhaft Lomestraße 16,
47249 Duisburg vom 03.07.2012, hier: Denkmalschutz
für den Stadtwerketurm, Bungertstraße, 47053
Duisburg (Az.: PC 2012-0013)
-
einstimmig beschlossen
Problembeschreibung / Begründung
Mit Schreiben vom 03.07.2012 stellt
Herr Confurius im Wege einer Bürgereingabe gemäß
§ 24 GO NRW den Antrag, den Stadtwerketurm
unter Denkmalschutz zu stellen.
Aufgrund Ihrer Eingabe hat die
Untere Denkmalbehörde der Stadt Duisburg das
formelle Unterschutzstellungsverfahren eingeleitet.
Zwecks Prüfung der Denkmaleigenschaften wurde mit
Schreiben vom 23.07.2012 das unabhängige Fachamt des
Landschaftsverbandes Rheinland – Amt
für Denkmalpflege im Rheinland – um Erstellung eines
Gutachtens gem. § 22 Abs. 3 des
Denkmalschutzgesetzes NRW (DSchG) gebeten.
Wird in dem Gutachten festgestellt,
dass die Tatbestandsmerkmale gem. § 2 DSchG
erfüllt sind, ist eine
Eintragung in die Denkmalliste gem. § 3 DSchG
vorzunehmen. Sobald der Unteren Denkmalbehörde das
Gutachten vorliegt, werden Sie unaufgefordert
über das Ergebnis und das weitere Vorgehen
informiert.
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16
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Straßenreinigungs- und
Winterdienstverzeichnis -
einstimmig beschlossen
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17
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Grünordnungs- und
Freiraumentwicklungskonzept (GFK) Duisburg -
VERBINDEN UND VERNETZEN - DURCH GRÜN ZU BLAU - -
einstimmig beschlossen
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18
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Ordnungsbehördliche Verordnung
über die Festsetzung von
Naturdenkmalen
und geschützten Landschaftsbestandteilen in der
Stadt Duisburg
1. Beschluss über die Anregungen aus der Anhörung
gemäß § 42 b und § 42 c
Landschaftsgesetz NRW 2. Satzungsbeschluss -
einstimmig beschlossen
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Mitteilungsvorlagen
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19
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Sachstandsbericht zur
Ergebnisrechnung des Fachbereichs 95 - Bezirksamt
Mitte - für den Zeitraum Januar bis September 2012 -
Kenntnisnahme
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20
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Allgemeinverfügung zur Bestimmung
des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen
Gütern nach § 35 Abs. 3 GGVSEB im Bereich der Stadt
Duisburg (AV 2013) -
Kenntnisnahme
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21
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Errichtung eines Mahnmals zur
Erinnerung an die Deportation jüdischer Kinder aus
Duisburg/
Vorübergehender Standort -
Kenntnisnahme
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22
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Vorgehensweise und Zeitplan
Projekt Duisburg2027 / Teilräumliche
Strategiekonzepte
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23
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept
-
Kenntnisnahme
- City-Monitoring 2012 und Passantenfrequenzzählung
für die Duisburger Innenstadt -
>
Citymonitoring
2012
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24
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Mündliche Mitteilungen der
Verwaltung
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Nachtrag
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*
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Beschlussvorlagen
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25
*
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Umsetzung Schulkonsens
Sukzessive Auflösung der Städtischen
Gemeinschaftshauptschule Hitzestraße 23-25 in 47055
Duisburg -
einstimmig beschlossen
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26
*
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Bebauungsplan Nr. 1009 A 1.
Änderung - Dellviertel -
a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung
- einstimmig beschlossen
Gitta Neisius (Bezirksamt)
erklärte:"Die Änderungen hier sind im nördlichen
Teil sowie bei der privaten verkehrsfläche zu sehen.
Nachdem StraßenNRW den Mindestabstand zur A59
änderte, konnte das geplante Ggebäude näher zur A59
rücken. Somit bleiben die Bäume im Mittelstreifen
erhalten. Im nördlichen Teil wurde jetzt keine Zahl
der Geschosse sondern eine Gesamthöhe
vorgeschrieben. Bei der Zu- und Abfahrt gab es für
die private Verehrsfläche eine Festsetzung."
Bereich Königstraße, A59,
Friedrich-Wilhelm-Straße und Mercatorstraße
Mit Fertigstellung der Deckelung
der A 59 vor dem Hauptbahnhof sind die wesentlichen
Voraussetzungen zur städtebaulichen und
infrastrukturellen Aufwertung der innerstädtischen
Achse König – Heinrich – Platz / Königstraße /
Hauptbahnhof geschaffen worden. Diese Aufwertung
soll nunmehr durch die Anlage eines
abwechslungsreich gestalteten und eine hohe
Aufenthaltsqualität aufweisenden Platzes vor der
Hauptbahnhofsfassade dokumentiert werden. Dieser
neue Platz soll im Westen durch ein langgestrecktes
schmales Gebäude gefasst und von der in ihrem
Querschnitt reduzierten und vom Durchgangsverkehr
entlasteten Mercatorstraße getrennt werden.
Der seit dem 30.06.2006
rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 1009 A –
Dellviertel – setzt dieses städtebauliche
Entwicklungsziel bereits fest. Nach aktuellem
Sachstand ist nunmehr hier die Errichtung eines
attraktiven und großzügig zugeschnittenen Büro- und
Geschäftsgebäudes vorgesehen, dessen Realisierung jedoch eine Änderung des
gegebenen Planungsrechtes voraussetzt.
So ist neben anderen die östliche Verschiebung des
Baukörpers und damit in Abstimmung mit dem
Landesbetrieb Straßen NRW ein näheres Heranrücken an
die gedeckelte A 59 notwendig. Darüber hinaus
erfordert die für das Projekt im südlichen
Planbereich vorgesehene Zu- und Abfahrt der
Tiefgarage innerhalb einer öffentlichen
Verkehrsfläche gleichfalls eine Änderung der
bestehenden planungsrechtlichen Festsetzungen. Auch
wenn die im Bebauungsplan Nr. 1009 A festgesetzten
Strukturen mit dem aktuellen Vorhaben beibehalten
bleiben, wird unter Berücksichtigung vorgenannter
Sachverhalte aber auch im Hinblick auf weitere
untergeordnetere Abweichungen, wie eine
beabsichtigte Zulässigkeit von Geschäftsnutzungen
auch im 1. Obergeschoss sowie eine geplante
Gebäudeauskragung im Eckbereich Königstraße,
die Durchführung des Bebauungsplan – Verfahrens Nr.
1009 A 1. Änderung – Dellviertel – notwendig.
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27
*
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10. Änderung der Satzung über die
Erhebung von Verwaltungsgebühren
(Verwaltungsgebührensatzung) -
einstimmig beschlossen
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28
*
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Legalisierung eines bestehenden
gewerblichen Betriebes "erotische Massagen",
Paul-Esch-Straße 115, 47053 Duisburg (Az.: BV
2012-1208) -
einstimmig beschlossen
Es gab hier einige Bemerkungen,
warum man hier nicht mehr politisch intervenieren
könne. Die Verwaltung erklärte unmissverständlich,
dass es hier um eine Ansiedlung eines Gewerbes ine
inem Gewerbegeibet in einem Hinterhofbereich geht
und die BV nur die planunsgrechtlich reeavanten
Bestimmungen zu beurteilen habe.
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29
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Änderung des Großtanklagers durch
Err. eines Dämpfespeichers und Umrüstung der Bühne 4
Spur 7 auf Bottom-Loading, Am Schlütershof 12, 47059
Duisburg (Az.: GA 2012-0049)
bei 1 Enthaltung (SPD)
- einstimmig beschlossen
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30
*
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Aufstellung eines Stickstofftanks
mit Verdampfer und Einfriedung, Bismarckstraße 81,
47057 Duisburg (Az.: BN 2012-0261) -
einstimmig beschlossen
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31
*
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Wirtschaftsplan 2013 des
Immobilien-Management Duisburg -
bei 1 Enthaltung(FDP)
einstimmig beschlossen
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32
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Entfernen eines Naturdenkmals in
Duisburg-Duissern hier: Rosskastanie an der
Wintgensstraße -
einstimmig beschlossen
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Anträge/Anfragen
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34
35
36
37
38
39
39.1
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Herrichtung des Rad- und
Fußweges „Rheinische Bahn“ von Essen nach
Duisburg hier: Abschnitt Duisburg -
einstimmig
beschlossen
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Anträge/Anfragen
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Antrag zu DS 05-2604/4:
Qualitätsverbesserung der städtischen
Spielplätze in Duisburg
Der Oberbürgermeister und
der Jugendhilfeausschuss werden
gebeten, die bewährte
Finanzierung zur
Qualitätsverbesserung der
städtischen Spielplätze, wie sie
mit der DS '11- 1604 beschlossen
wurde, mit folgender
Modifikation beizubehalten:
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Die bezirklichen Budgets
für Spielplätze werden im Bezirk
um 7.500,- Euro pro Jahr
reduziert. Die damit gewonnenen
Mittel werden prioritär für
Bezirke mit einer geringen
Sanierungsquote von Spielplätzen
eingesetzt.
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Dieses Verfahren gilt
auflösend bedingt bis zum Ablauf
der laufenden Legislaturperiode
im Jahr 2014.
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Nach Ablauf dieses
Zeitraums ist über eine
Verlängerung dieses Verfahrens,
je nach Bedarf, erneut durch die
zuständigen politischen Gremien
zu entscheiden.
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einstimmig
beschlossen
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Änderung der Besetzung
des Stadtteilausschusses Hochfeld der
Entwicklungsgesellschaft Duisburg mbH (EG
DU) -
einstimmig beschlossen
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Aufstellung eines
Bebauungsplanes im Bereich Hochfeldstraße
(Hochfeld)
-
einstimmig
beschlossen
Der Oberbürgermeister wird
gebeten, einen Bebauungsplan für
den Bereich zwischen
Hochfeldstraße und dem
bestehenden Bebauungsplan 500A
nördlich begrenzt von der
Blücherstraße bis zur
Rheinhauser Straße aufzustellen,
der eine wohnbauliche
Entwicklung
vorsieht.
Zur
Gewährleistung einer
geordneten
städtebaulichen
Entwicklung soll ein
Bebauungsplan
aufgestellt werden,
mit dem Ziel, einer
wohnbaulichen
Entwicklung. Hierzu
soll vor allem in
den zurückliegenden
Teilen
ausschließlich
Wohnen bevorzugt
werden.
-
einstimmig
(3 Enthaltungen)
beschlossen
"Wir wollen
hier ein
nachhaltiges
ökologische Projekte
auf den Weg bringen.
Dies könnte ein
Bebauungplan vom
Rheinpark - auch wie
beim grünen Ring
gefordert - bis zu
den Neuenkämper
Rheinwiesen werden.
Wir wollen hier eine
Wohnbebauung
etablieren ohne
Industrie oder
Gewerbe
jeder Art. Dies
auch analog zur
Vergnügungsstättenverordnung,"
bergündete Dr.
Lothar Tacke
den gemeinsamen
Antrag von SPD undn
CDU.
Grüne und FDP
sahen hier den
vollständigen
Ausschluss von
Gewerbe skeptisch.
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Mitteilungsvorlagen
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Vorlage des Entwurfs der
Haushaltssatzung 2012 und des Haushaltsplans
2012 mit seinen Anlagen sowie der
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
bis 2015
hier: Verfügung der Bezirksregierung
Düsseldorf vom 27.09.2012
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Verstärkte Zuweisung von
Asylbewerbern und anderen ausländischen
Flüchtlingen nach Duisburg
hier: Kurzfristige Schaffung neuer
Unterbringungsplätze
Unterbringungserfordernisse
Aktuell stehen in den 5 Übergangsheimen der
Stadt Duisburg nur noch 31 belegbare Plätze
zur Verfügung. Dass überhaupt noch
Freiplatzkapazitäten vorhanden sind, liegt
einerseits an der Unterbringung von
einzelnen Familien in sog. "beschlagnahmten
Wohnungen" und zum anderen an einer
stringenteren Platzausnutzung in den
Übergangsheimen.
Eine weitere Unterbringung von Familien aus
Übergangsheimen in Wohnungen ist kaum mehr
möglich, da die noch in den Übergangsheimen
befindlichen Familien in überwiegender
Anzahl wegen ihrer soziokulturell
gravierend unterschiedlichen
Lebensgewohnheiten bestehende
Nachbarschaften überfordern würden.
Die dargestellte Gesamtsituation und der
weitere zu erwartende nicht abschätzbare
Flüchtlingsstrom über die Wintermonate macht
die kurzfristige Schaffung weiterer
Unterbringungskapazitäten unumgänglich.
Prüfung diverser Unterbringungsalternativen
Die Verwaltung hat in den letzten Wochen mit
Hochdruck eine Vielzahl von
Unterbringungsalternativen geprüft:
Übergangsheime, leerstehende Schulgebäude
Turnhallen, Hotelschiff, Industriehallen,
leerstehende Jugendherberge, Aufstellung
von Containern, vorübergehende Nutzung
leerstehender Wohneinheiten im Grüngürtel
Marxloh.
Als Ergebnis lässt
sich festhalten, dass Feuerwehr und
Bauordnung empfehlen, von der Überlegung,
leerstehende Schulen, Verwaltungsgebäude,
Jugendherbergen etc. für die Unterbringung
asylsuchender Menschen herzurichten, wegen
der hierfür nötigen enormen Zeitschiene und
der hohen Kosten Abstand zu nehmen.
Aus Brandschutz- und bauordnungsrechtlichen
Erfordernissen notwendige umfangreiche
Investitionen – je nach Objekt in Höhe von
bis zu 1,2 Mio. € – und der Umstand, dass
ein Umbau in der Regel zwischen 6 Monate
und einem Jahr Zeit in Anspruch nimmt, haben
die Erkenntnis gebracht, dass hiermit die
kurzfristig bereitzustellenden
Unterbringungsressourcen nicht zu beschaffen
sind.
Die vorübergehende Nutzung einer Turnhalle
zur Unterbringung von ca. 100 Personen für
einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten ist
nach Aussage der Duisburger Feuerwehr aus
brandschutztechnischer Sicht zwar tolerabel,
wenn keine Trennwände gezogen werden und die
Halle von einem Ende zum anderen
überschaubar ist.
Dies würde aber nur eine konfliktreichere
Alternative sein, da die dort
untergebrachten Personen keine Intimsphäre
hätten. Andererseits könnten die Hallen über
einen längeren Zeitraum nicht für den
Vereins-/Schulsport genutzt werden. Alternativen in anderen
Hallen, um die Ausfälle an Vereins-
/Schulsport zu kompensieren, gibt es nicht
bzw. lediglich in Ausnahmefällen.
Unkalkulierbar wären auch die Kosten für die
Renovierung/Instandsetzung der Halle bei Beendigung der Nutzung.
Hotelschiffe verfügen über eine
durchschnittliche Aufnahmekapazität von bis
zu 200 Personen. Neben der Unterbringung
wäre Vollverpflegung (als Sachleistung) zu gewähren, da den
untergebrachten Flüchtlingen keine eigenen Kochgelegenheiten zur Verfügung
stehen. Die Kosten für ein Schiff betragen
nach ersten Marktrecherchen 20.000 € pro
Tag; monatlich somit 600.000 €.
Hinzuzurechnen wären ganz erhebliche
monatliche Personalkosten für städtische
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und Kosten für
einen Wachdienst sowie die gegenüber der
Barleistungsgewährung deutlich teurere
Sachleistung in Form der Vollverpflegung.
Zusätzlich dürfte sich die Suche nach einem
geeigneten Liegeplatz schwierig gestalten.
Mit Kosten im höheren einstelligen
Millionenbereich wäre diese
Unterbringungsalternative wirtschaftlich
nicht vertretbar.
Fazit
Nach genauer Prüfung verbleiben zwei
Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber
um dem kurzfristigen Platzbedarf zu
begegnen:
Die Nutzung von Turnhallen oder die Nutzung
leerstehender Wohnungen im Grüngürtel
Marxloh. Vor dem Hintergrund entstehender
Kosten sowie der in der Vorlage
dargestellten weiteren Aspekte wird der
vorübergehenden Nutzung der leerstehenden
Wohnungen im Bereich des Grüngürtels Marxloh
zur kurzfris- tigen Unterbringung von
Asylbewerbern und Flüchtlingen der Vorzug
gegeben.
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Verschiedenes
- Teilsanierung der Fliesen im
Außenschwimmbecken des DSV 98
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Bewohnerparkzone in
Duissern – Parkmöglichkeiten für Besucher
der Bewohner und Gewerbetreibende
Der Antrag
der FDP wurde einstimmig in einen
Prüfauftrag für die Verwaltung umgewandelt.
Mit der Beschlussvorlage
DS-Nr. 12-1223 "Parkraumbewirtschaftung in
DU-Duissern" wurde eine Bewohnerparkzone P1
(Duissern) beschlossen. Das Parkraumkonzept
soll durch das in anderen Großstädten
übliche Angebot von ganztägigen, aber in der
Anzahl limitierten und gebührenpflichtigen
Parkkarten für Besucher der Anwohner und
begrenzte und gebührenpflichtige
Ausnahmeparkmöglichkeiten für
Gewerbetreibende ergänzt werden.
>Begründung:
Viele Anwohner in der Zone P1-Duissern
begrüßen aufgrund der angespannten
Parkraumsituation die Einrichtung einer
Bewohnerparkzone. Sie beklagen aber zurecht,
dass es nun keine Möglichkeiten gibt, dass
Besucher, z.B. auch betagtere Verwandte,
einen ortsnahen Parkplatz finden, der Ihnen
auch ganz- oder mehrtägige Besuche
ermöglicht. Hier würde das Angebot der
gebührenpflichtigen Ausgabe einer pro
Anwohner und Jahr begrenzten Anzahl von
Besucherparkkarten Abhilfe schaffen.
Ebenso gibt es
Gewerbetreibende/Freiberufler, die zur
Ausübung ihrer Tätigkeiten auf ein ortsnah
geparktes Fahrzeug angewiesen sind. Es
sollte möglich sein, gebührenpflichtige
Parkausnahmegenehmigungen zu erteilen, wenn
der Gewerbetreibende zur Ausübung seiner
Tätigkeiten auf ein Fahrzeug angewiesen ist
(z.B. Auslieferungsfahrten, Kundendienst)
und ihm keine Firmenparkplätze zur Verfügung
stehen. Die Anzahl entsprechender
Gewerbebetriebe in Duissern dürfte auch
vergleichsweise überschaubar sein. In
anderen Großstädten in der Region (z.B.
Essen, Köln) haben sich solche ergänzenden
Parkregelungen für Besucher und
Gewerbetreibende bewährt.
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