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Sondersitzung der Bezirksvertretung Mitte
Donnerstag, 25. Oktober 2012

Öffentlicher Teil:  

Einführung und Verpflichtung des Herrn Marcel Urbanski, als Nachfolger des ausgeschiedenen BV- Mitglieds Herrn Joachim Schneider, durch den Bezirksbürgermeister  - Unterlagen fehlten - wurde von Tagesordnung genommen

2. Lesung: Ausweitung der Bewohnerparkzone N (ZONE N - Neudorf-Nord)  

Dem Beschlusspunkt auf Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung Zone N (N1) sowie im Folgepunkt den ruhenden Verkehr auf dem Ludgerieplatz zu ordnen wurde einstimmig gefolgt. 

 

Problembeschreibung
Mit der Bewirtschaftung des öffentlichen Parkplatzangebotes in der ZONE N haben sich so­wohl in dem angrenzenden Wohnquartier zwischen Grabenstraße, Sternbuschweg, Mülheimer Straße und Oststraße als auch auf dem Parkplatz (PP) Ludgeriplatz Probleme ergeben.

Wohnquartier Grabenstraße, Sternbuschweg etc.
Das Quartier liegt zwischen der kostenpflichtig bewirtschafteten ZONE N und den bereits seit Jahren bestehenden Parkzonen E1 und E2, wo ein Teil der öffentlichen Parkplätze zugun­sten der Bewohner der ZONE E reserviert ist. Derzeit ist der Bereich zwischen Grabenstraße und Sternbuschweg unbewirtschaftet, entsprechend sind die Parkplätze hier stark ausgelastet. In Nachbarbereiche können die Bewohner jedoch nur eingeschränkt ausweichen. Es stellen daher lediglich die unbewirtschafteten Parkplätze der ZONE E eine adäquate Alterna­tive dar.
In der ZONE N sind während der Bewirtschaftungszeiten entweder die Parkgebühren zu entrichten oder die Parkdauerbeschränkung ist einzuhalten. Untersuchungen der Parkraumsituation in dem Quartier zu unterschiedlichen Zeiten doku­mentieren, dass der Straßenabschnitt Oststraße auf Grund seiner direkten Nachbarschaft zur Fußgängerzone ganztägig eine sehr starke Parkraumnachfrage erfährt.
Auch das Parkplatzangebot auf dem Sternbuschweg war zu allen Zeiten nahezu komplett belegt, was auf die hohe Parkraumnachfrage der Bewohner, denen wohnungsnah keine Parkalternative zur Verfügung steht, zurück zuführen ist.
Die Straßenabschnitte der Grabenstraße in direkter Nachbarschaft zur Gesamtschule Mitte weisen zu Zeiten der üblichen Unterrichtszeit ebenfalls sehr hohe Belegungsraten auf. Auf den anderen Straßen­abschnitten wurden tagsüber für Wohnstraßen übliche Belegungsquoten ermittelt. In den Abend- und frühen Morgenstunden dokumentieren die Belegungsdaten aber auch dort eine sehr angespannte Parkraumsituation, verursacht durch die große Parkraumnachfrage der Bewohner selbst.
Da die Belegungsquoten der angrenzenden Straßenabschnitte in der ZONE N noch zahlreiche freie Kapazitäten offenbaren, kann mit einer Ausweitung der ZONE N bis zum Sternbuschweg das Parkraumproblem der Bewohner in dem Wohnquartier Grabenstraße, Sternbuschweg etc. gelöst werden.

Um auch zukünftig den gesetzlichen Vorgaben bezüglich der maximalen Größenvorgabe für eine Bewohnerparkzone (1000m Ausdehnung) gerecht zu werden, sollen die Straßenab­schnitte, die zum Ortsteil Duissern gehören (Hedwigstraße und die Abschnitte der nördlichen Mülheimer Straße) in die zukünftige Parkzone von Duissern (ZONE Pi) eingebunden werden.

Die Parkraumnachfrage tagsüber wird aufgrund der wenigen gewerblichen Ansiedlungen in dem Quartier überwiegend durch die Bewohner bestimmt, ausgenommen die Oststraße und die südlichen Abschnitte der Grabenstraße. Auch zukünftig ist in dem Quartier keine Fremd­parkernachfrage tagsüber zu erwarten, so dass eine Bewirtschaftung mit Parkscheinautoma­ten in dem v. g. Wohnquartier als nicht wirtschaftlich zu bewerten ist. Daher soll für das öffentliche Parkplatzangebot in dem Quartier eine Parkdauerbeschränkung von max. 90 Minuten gelten, von der Bewohner mit dem Bewohnerparkausweis ausgenommen sind. Diese Parkdauerbeschränkung soll analog zur kostenpflichtigen Bewirtschaftung montags bis freitags 8-20 Uhr und samstags 8-14 Uhr gelten.

Ludgeriplatz
Das Parkplatzangebot auf dem pp Ludgeriplatz, welches innerhalb der ZONE N als einziges PP-Angebot mit Ausnahme zu Zeiten des Wochenmarktes allen Nutzern kostenfrei und ohne Dauerbeschränkung zur Verfügung steht, wird ganztägig sehr stark nachgefragt, auch in den Ferienzeiten.
Schon in den frühen Morgenstunden erfahren die Anwohner erheblichen Park­suchverkehr, verbunden mit Lärm und Abgasen, welcher bis in die späten Abend- und Nachtstunden anhält. Auslastungsraten deutlich über 100% ergeben sich durch den Um­stand, dass der Parkplatz ungeordnet ist und jeder sein Fahrzeug nach Gutdünken abstellt, oft ohne gegenseitige Rücksichtnahme. Weil dieses Parkverhalten mehrmals täglich den Einsatz der städtischen Überwachungskräfte einfordert, fordern sie dringend eine Ordnung des ruhenden Verkehrs. Nur so kann mittels Überwachung sichergestellt werden, dass sich Fahrzeuge zukünftig nicht mehr gegenseitig zuparken.
Weil außerdem Nutzer der Platzfläche sehr häufig Fahrzeugschäden mit Fahrerflucht zur Anzeige bringen, ist dort derzeit auch ein überdurchschnittlich hoher Einsatz der Polizeibehörde erforderlich. Besonders kritisch stellt sich die Parkplatzsituation während des Wochenmarkbetriebes dar. Dann konkurrieren Marktbesucher, Schüler des angrenzenden Berufskollegs und die Be­schäftigten in Neudorf-Nord um das kostenlose, durch den Wochenmarktbetrieb deutlich reduzierte Parkplatzangebot am Platzrand. Diese werden während der Marktzeiten von zwei Seiten über eine Fläche angefahren, die zeitgleich von Marktbesuchern als Fußgänger oder Radfahrer genutzt wird und Aufenthaltsfläche für die Schüler/-innen des angrenzenden Berufskollegs ist.
Die Problematik des PP Ludgeriplatz kann nur durch die Ordnung des ruhenden Verkehrs, einer Bewirtschaftung des Parkraumes und einer Einschränkung der Zufahrtmöglichkeiten gelöst werden. Die Verwaltung hat unter der Maßgabe, auch zukünftig das größtmögliche Parkplatzangebot auf der Platzfläche bereit stellen zu können, ein Konzept erarbeitet, welches vorsieht, den Parkplatz mittels Poller zu trennen und in drei Parkbe­reiche zu unterteilen.
Von der Klöckner Straße in Höhe der dort dauerhaft eingerichteten Imbiss-Betriebe (Zufahrt A) können zukünftig nur noch 13 Parkplätze angefahren und ver­lassen werden. Sie können zu allen Zeiten genutzt werden, jedoch gilt für jedermann dort montags bis freitags von 8-20 Uhr und samstags von 8-14 Uhr eine Parkdauerbeschränkung von max. 90 Minuten. Dieser Bereich wird durch Poller von der übrigen Platzfläche getrennt. Damit schließt sich zukünftig eine Überfahrt über die Platzfläche aus.

Damit Marktfahrzeuge zukünftig dennoch die Möglichkeit haben, die Marktfläche über die v. g. Zufahrt zu erreichen, werden 3 herausnehmbare Poller installiert. Die beiden anderen Parkbereiche befinden sich auf der übrigen Platzfläche und teilen sich auf einerseits in den Bereich, der heute i. d. R. dienstags und freitags von 6-15 Uhr vom Wochenmarkt genutzt wird sowie andererseits in den bestehenden Senkrechtparkstreifen vor dem Berufskolleg. Die 103 Parkplätze, die 2 Behinderten-PP und der Krad-PP auf der Fläche des Wochenmarktes stehen nur außerhalb der Marktzeiten zur Verfügung.
Dann gilt dort ebenfalls die v. g. Parkdauerbeschränkung für jedermann. Die 32 Senkrecht-PP vor dem Berufskolleg können, wie bisher, jederzeit genutzt werden, zukünftig jedoch ebenfalls nur noch zeitlich beschränkt für jedermann.
Durch die Trennung des Platzes mittels Poller können diese beiden Parkbereiche (außerhalb der Marktzeiten) nur noch über die zweite Zufahrt an der Klöckner Straße (Zufahrt B) oder über die Zufahrt am Ludgeriplatz (Zufahrt C) angefahren bzw. verlassen werden. Die Markierung der einzelnen Parkplätze berücksichtigt die in anerkannten Regelwerken vor­gegebenen Maße zum bequemen Ein- und Ausparken.
Außerhalb der Markierung abge­stellte Fahrzeuge parken verbotswidrig und können geahndet werden. Die neue Parkord-nung sieht zukünftig keine Parkmöglichkeiten mehr unmittelbar am Rand der Wochenmarktfläche in Längsaufstellung vor. Diese Tatsache ist dem Anspruch an ein größtmögliches Parkplatzangebot und den richtlinienkonformen Abmessungen für Parkplatzanlagen geschul- det.

Das zukünftige PP-Angebot auf der gesamten Platzfläche hat sich gegenüber den heute zu beobachtenden max. 209 frei gewählten Parkmöglichkeiten auf 150 Parkplätze reduziert.
Während des Wochenmarktes stehen weiterhin 45 Parkmöglichkeiten auf der Platzfläche zur Verfügung, 3 Parkplätze weniger als bisher.

Zukünftige Parkraumsituation Wohnquartier Grabenstraße, Sternbuschweg etc.
Die Parkdauerbeschränkung auf max. 90 Minuten für Fremdparker analog zu den kosten­pflichtigen Bewirtschaftungszeiten wird auf der Oststraße und den südlichen Abschnitten der Grabenstraße dazu beitragen, dass Langzeitparker diese Bereiche zukünftig meiden. Damit steigen tagsüber die Chancen auf einen freien Parkplatz sowohl für Kurzzeitparker als auch für Bewohner. Gleichzeitig kann mit diesem kostenlosen Parkplatzangebot dem Begehren zahlreichen Besucher nach kostenfreiem Parkraum in der ZONE N Rechnung getragen wer-den. Sie kritisierten bislang, dass sie, obgleich sie ältere Bewohner in der ZONE N pflegen oder unterstützen, keinen Anspruch auf eine Sonderregelung haben und empfinden die ständige Entrichtung von Parkgebühren als unsozial.

 


 Ludgeriplatz
Durch
die Platzunterbrechung wird sich die Aufenthaltsfunktion und die verkehrliche Situation für Fußgänger und Radfahrer verbessern. Durch die Ordnung des Ruhenden Verkehrs mit ausreichend großen Rangier- und Parkflächen schließen sich Fahrzeugschäden und zuge­parkte Fahrzeuge nahezu aus. Obwohl zukünftig weniger Parkplätze zur Verfügung stehen, erhöhen sich durch die Parkdauerbeschränkung die Parkmöglichkeiten, weil der einzelne Parkplatz täglich von mehreren Fahrzeugen genutzt werden kann. Den Bewohnern der ZONE N steht das kostenpflichtig be­wirtschaftete PP-Angebot im Umfeld des Platzes auch zum langfristigen Parken kostenfrei  zur Verfügung.

Weil in der ZONE N ganztägig ausreichend freie Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen, sollen die Bewohner auch der Parkdauerbeschränkung auf dem Ludgeristraße unterliegen. Somit steht das gesamte PP-Angebot während der Bewirtschaftungszeiten nur Kurzparkern zur Verfügung und kann sowohl die Parkplatznachfrage durch die Besucher der ZONE N als auch die zu erwartende Parkplatznachfrage durch den zukünftigen Fernbusbahnhof an der Neudorfer Straße decken.
Die Fläche für den Wochenmarkt reduziert sich um die Fläche, auf der zukünftig 13 Parkplätze vor den Imbissbetrieben geschaffen werden. Durch die Aufgabe des bisherigen Längsparkstreifens am südlichen Rand der Marktfläche beschränken sich die Zufahrtsmöglichkeiten auf den Markt zukünftig nicht mehr nur auf die Zufahrten an der Klöckner Straße bzw. Ludgeriplatz. Vielmehr können die Marktbeschicker zukünftig die Marktfläche von Süden her auf gesamter Länge anfahren, wobei die 6 m breite Fahrgasse ausreichende Rangierflächen garantiert.

Somit kann die Marktfläche zukünftig wesentlich effektiver ausgenutzt werden.
FRISCHEKONTOR lehnt die Umplanung für den PP Luderiplatz ab. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Das Kurzzeitparkplatzangebot während der Marktzeiten reduziert sich lediglich um 3 Parkplätze. Zwar entfallen die Parkplätze längs zur Fahrbahn, um ausreichende Rangierflächen für die 32 Senkrechtparkplätze (hellblau) zu gewährleisten und den Fahrzeugbeschädigun­gen zu begegnen. Dafür kommen 13 PP (rot) auf einer Fläche hinzu, die heute noch der Marktnutzung vorbehalten ist. zu Pkt. 2 Die Fläche, die zukünftig dem Wochenmarkt nicht mehr zur Verfügung steht, wird lediglich freitags von einem Händler genutzt. Dieser hat augenscheinlich einen größeren Platzbedarf (Textilhandel).

 Aufgrund der kostenpflichtigen Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraumes müssen auch die Markthändler, wenn sie ihre Privatfahrzeuge in Marktnähe abstellen wollen, Parkgebühren entrichten. Dieses umgehen sie offensichtlich, weil die Marktfläche über ausreichend freie Platzkapazitäten verfügt. Wenn FrischeKontor nicht auf die Reduzierung der Marktfläche verzichtet, würde sich das Parkplatzangebot zu Zeiten des Wochenmarktes um 13 Parkplätze reduzieren. Aus verkehrsplanerischer Sicht sollte auf diese Reduzierung des Parkplatzangebotes während des Wochenmarktes verzichtet werden, um die Attraktivität des Marktes nicht zu schmälern.
Da zudem augenscheinlich Teile des Platzes sinnvoller für die Marktabwicklung genutzt werden können und die verbesserte Zufahrt von der Parallelfahrbahn aus neue Fahrbeziehungen und Rangiermöglichkeiten eröffnet, sollte FrischeKontor den einmaligen Aufwand betreiben, die Marktfläche Ludgeriplatz neu zu ordnen.
3 Während der Marktzeiten gilt auf der Marktfläche absolutes Haltverbot. Das gilt für alle Fahr­zeugarten. Kräder, die die Anordnung missachten, werden ebenso wie PKW abgeschleppt.  

Schönhauser Straße
Im Zuge der Zonenausweitung soll auf der Schönhauser Straße die Parkregelung "nur für Bewohner mit Parkausweis" zugunsten einer Parkraumbewirtschaftung mit Parkdauerbeschränkung aufgehoben werden. Damit haben dann zukünftig auch wieder Besucher die Möglichkeit, dass Parkplatzangebot auf der Schönhauser Straße zeitlich befristet zu nutzen.
Auswirkungen auf die angrenzenden ZONEN E1, E2, E3
Um beurteilen zu können, ob die Ausweitung der ZONE N bis zum Sternbuschweg Verdrängungsverkehre in den angrenzenden ZONEN E1, E2 und E 3 verursacht, wird vor dem 1.12.2012 in den Zonen eine Parkraumuntersuchung durchgeführt.
Umbenennung der ZONE N in ZONE N1
Da schon zahlreiche Buchstaben des Alphabetes Parkzonen in Duisburg zugeordnet sind, könnten sich mittelfristig Probleme bei der Neubenennung ergeben. Wie schon bei der Parkzone in Duissern geschehen, soll auch die ZONE N zukünftig in ZONE N1 umbenannt werden. Alle weiteren Zonen in Neudorf würden dann fortlaufend num­meriert. Aus der bisherige ZONE N wird ab dem 1.12.2012 die ZONE N1. 4.4 Benutzerfreundlichkeit der Parkscheinautomaten (PSA) Entsprechend des Ratsbeschlusses zur Parkgebührenordnung der Stadt Duisburg sind für die Nutzung des öffentlichen Parkraumes in der ZONE N 1,00€ Parkgebühr pro angefangene Stunde zu entrichten. D. h. die Parkgebühr kann nur für volle Stunden entrichtet werden.
Die Parkscheinautomaten akzeptieren 20-Cent, 50-Cent, 1 € und 2€ Münzen. Der Parkscheinautomat druckt jedoch erst nach Erhalt von vollen €-Beträgen den Parkschein aus. Diese Regelung soll auf Wunsch der Bürger mit der nächsten Änderung der Parkgebührenordnung geändert werden. Zukünftig soll für die Nutzung des kostenpflichtigen Parkplatzangebotes in der ZONE N1 eine Mindestparkdauer von 1 Stunde=1,00€ Parkgebühr gelten. Danach bestimmt sich die Parkdauer anhand der entrichteten Gebühr: 20 Cent entspricht 12 Minuten Parkdauer und 50 Cent entspricht 30 Minuten Parkdauer. Diese Neuregelung tritt mit dem Beschluss der Neufassung zur Parkgebührenordnung in Kraft.

Änderung einer Aufstockung, hier: Abgrabung gemäß §§ 65, 68, Herstellung einer Grünwegverbindung, Heerstraße, 47053 Duisburg (Az.: BV 2012-0973)  

 

Einstimmig beschlossen 

Bebauungsplan Nr. 1191 -Neudorf-Nord- "Fernbusbahnhof"
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  

Einziehung einer Teilfläche der im B-Plan 1009 A als südliches Kerngebiet MK 2 ausgewiesenen Fläche im Bereich des Bahnhofsvorplatzes (Fernbusbahnhof) in Duisburg-Dellviertel