Dem Beschlusspunkt auf Erweiterung der
Parkraumbewirtschaftung Zone N (N1) sowie im
Folgepunkt den ruhenden Verkehr auf dem
Ludgerieplatz zu ordnen wurde einstimmig gefolgt.
Problembeschreibung
Mit der Bewirtschaftung des öffentlichen
Parkplatzangebotes in der ZONE N haben sich sowohl
in dem angrenzenden Wohnquartier zwischen
Grabenstraße, Sternbuschweg, Mülheimer Straße und
Oststraße als auch auf dem Parkplatz (PP)
Ludgeriplatz Probleme ergeben.
Wohnquartier Grabenstraße, Sternbuschweg etc.
Das Quartier liegt zwischen der kostenpflichtig
bewirtschafteten ZONE N und den bereits seit Jahren
bestehenden Parkzonen E1 und E2, wo ein Teil der
öffentlichen Parkplätze zugunsten der Bewohner der
ZONE E reserviert ist. Derzeit ist der Bereich
zwischen Grabenstraße und Sternbuschweg
unbewirtschaftet, entsprechend sind die Parkplätze
hier stark ausgelastet. In Nachbarbereiche können
die Bewohner jedoch nur eingeschränkt ausweichen. Es
stellen daher lediglich die unbewirtschafteten
Parkplätze der ZONE E eine adäquate Alternative
dar.
In der ZONE N sind während der
Bewirtschaftungszeiten entweder die Parkgebühren zu
entrichten oder die Parkdauerbeschränkung ist
einzuhalten. Untersuchungen der Parkraumsituation in
dem Quartier zu unterschiedlichen Zeiten
dokumentieren, dass der Straßenabschnitt Oststraße
auf Grund seiner direkten Nachbarschaft zur
Fußgängerzone ganztägig eine sehr starke
Parkraumnachfrage erfährt.
Auch das Parkplatzangebot auf dem Sternbuschweg war
zu allen Zeiten nahezu komplett belegt, was auf die
hohe Parkraumnachfrage der Bewohner, denen
wohnungsnah keine Parkalternative zur Verfügung
steht, zurück zuführen ist.
Die Straßenabschnitte der Grabenstraße in direkter
Nachbarschaft zur Gesamtschule Mitte weisen zu
Zeiten der üblichen Unterrichtszeit ebenfalls sehr
hohe Belegungsraten auf. Auf den anderen
Straßenabschnitten wurden tagsüber für Wohnstraßen
übliche Belegungsquoten ermittelt. In den Abend- und
frühen Morgenstunden dokumentieren die
Belegungsdaten aber auch dort eine sehr angespannte
Parkraumsituation, verursacht durch die große
Parkraumnachfrage der Bewohner selbst.
Da die Belegungsquoten der angrenzenden
Straßenabschnitte in der ZONE N noch zahlreiche
freie Kapazitäten offenbaren, kann mit einer
Ausweitung der ZONE N bis zum Sternbuschweg das
Parkraumproblem der Bewohner in dem Wohnquartier
Grabenstraße, Sternbuschweg etc. gelöst werden.
Um auch zukünftig den
gesetzlichen Vorgaben bezüglich der maximalen
Größenvorgabe für eine Bewohnerparkzone (1000m
Ausdehnung) gerecht zu werden, sollen die
Straßenabschnitte, die zum Ortsteil Duissern
gehören (Hedwigstraße und die Abschnitte der
nördlichen Mülheimer Straße) in die zukünftige
Parkzone von Duissern (ZONE Pi) eingebunden werden.
Die Parkraumnachfrage tagsüber wird aufgrund der
wenigen gewerblichen Ansiedlungen in dem Quartier
überwiegend durch die Bewohner bestimmt, ausgenommen
die Oststraße und die südlichen Abschnitte der
Grabenstraße. Auch zukünftig ist in dem Quartier
keine Fremdparkernachfrage tagsüber zu erwarten, so
dass eine Bewirtschaftung mit Parkscheinautomaten
in dem v. g. Wohnquartier als nicht wirtschaftlich
zu bewerten ist. Daher soll für das öffentliche
Parkplatzangebot in dem Quartier eine
Parkdauerbeschränkung von max. 90 Minuten gelten,
von der Bewohner mit dem Bewohnerparkausweis
ausgenommen sind. Diese Parkdauerbeschränkung soll
analog zur kostenpflichtigen Bewirtschaftung montags
bis freitags 8-20 Uhr und samstags 8-14 Uhr gelten.
Ludgeriplatz
Das Parkplatzangebot auf dem pp Ludgeriplatz,
welches innerhalb der ZONE N als einziges PP-Angebot
mit Ausnahme zu Zeiten des Wochenmarktes allen
Nutzern kostenfrei und ohne Dauerbeschränkung zur
Verfügung steht, wird ganztägig sehr stark
nachgefragt, auch in den Ferienzeiten.
Schon in den frühen Morgenstunden erfahren die
Anwohner erheblichen Parksuchverkehr, verbunden mit
Lärm und Abgasen, welcher bis in die späten Abend-
und Nachtstunden anhält. Auslastungsraten deutlich
über 100% ergeben sich durch den Umstand, dass der
Parkplatz ungeordnet ist und jeder sein Fahrzeug
nach Gutdünken abstellt, oft ohne gegenseitige
Rücksichtnahme. Weil dieses Parkverhalten mehrmals
täglich den Einsatz der städtischen
Überwachungskräfte einfordert, fordern sie dringend
eine Ordnung des ruhenden Verkehrs. Nur so kann
mittels Überwachung sichergestellt werden, dass sich
Fahrzeuge zukünftig nicht mehr gegenseitig zuparken.
Weil außerdem Nutzer der Platzfläche sehr häufig
Fahrzeugschäden mit Fahrerflucht zur Anzeige
bringen, ist dort derzeit auch ein
überdurchschnittlich hoher Einsatz der
Polizeibehörde erforderlich. Besonders kritisch
stellt sich die Parkplatzsituation während des
Wochenmarkbetriebes dar. Dann konkurrieren
Marktbesucher, Schüler des angrenzenden
Berufskollegs und die Beschäftigten in Neudorf-Nord
um das kostenlose, durch den Wochenmarktbetrieb
deutlich reduzierte Parkplatzangebot am Platzrand.
Diese werden während der Marktzeiten von zwei Seiten
über eine Fläche angefahren, die zeitgleich von
Marktbesuchern als Fußgänger oder Radfahrer genutzt
wird und Aufenthaltsfläche für die Schüler/-innen
des angrenzenden Berufskollegs ist.
Die Problematik des PP Ludgeriplatz kann nur durch
die Ordnung des ruhenden Verkehrs, einer
Bewirtschaftung des Parkraumes und einer
Einschränkung der Zufahrtmöglichkeiten gelöst
werden. Die Verwaltung hat unter der Maßgabe, auch
zukünftig das größtmögliche Parkplatzangebot auf der
Platzfläche bereit stellen zu können, ein Konzept
erarbeitet, welches vorsieht, den Parkplatz mittels
Poller zu trennen und in drei Parkbereiche zu
unterteilen.
Von der Klöckner Straße in Höhe der dort dauerhaft
eingerichteten Imbiss-Betriebe (Zufahrt A) können
zukünftig nur noch 13 Parkplätze angefahren und
verlassen werden. Sie können zu allen Zeiten
genutzt werden, jedoch gilt für jedermann dort
montags bis freitags von 8-20 Uhr und samstags von
8-14 Uhr eine Parkdauerbeschränkung von max. 90
Minuten. Dieser Bereich wird durch Poller von der
übrigen Platzfläche getrennt. Damit schließt sich
zukünftig eine Überfahrt über die Platzfläche aus.
Damit Marktfahrzeuge
zukünftig dennoch die Möglichkeit haben, die
Marktfläche über die v. g. Zufahrt zu erreichen,
werden 3 herausnehmbare Poller installiert. Die
beiden anderen Parkbereiche befinden sich auf der
übrigen Platzfläche und teilen sich auf einerseits
in den Bereich, der heute i. d. R. dienstags und
freitags von 6-15 Uhr vom Wochenmarkt genutzt wird
sowie andererseits in den bestehenden
Senkrechtparkstreifen vor dem Berufskolleg. Die 103
Parkplätze, die 2 Behinderten-PP und der Krad-PP auf
der Fläche des Wochenmarktes stehen nur außerhalb
der Marktzeiten zur Verfügung.
Dann gilt dort ebenfalls die v. g.
Parkdauerbeschränkung für jedermann. Die 32
Senkrecht-PP vor dem Berufskolleg können, wie
bisher, jederzeit genutzt werden, zukünftig jedoch
ebenfalls nur noch zeitlich beschränkt für
jedermann.
Durch die Trennung des Platzes mittels Poller können
diese beiden Parkbereiche (außerhalb der
Marktzeiten) nur noch über die zweite Zufahrt an der
Klöckner Straße (Zufahrt B) oder über die Zufahrt am
Ludgeriplatz (Zufahrt C) angefahren bzw. verlassen
werden. Die Markierung der einzelnen Parkplätze
berücksichtigt die in anerkannten Regelwerken
vorgegebenen Maße zum bequemen Ein- und Ausparken.
Außerhalb der Markierung abgestellte Fahrzeuge
parken verbotswidrig und können geahndet werden. Die
neue Parkord-nung sieht zukünftig keine
Parkmöglichkeiten mehr unmittelbar am Rand der
Wochenmarktfläche in Längsaufstellung vor. Diese
Tatsache ist dem Anspruch an ein größtmögliches
Parkplatzangebot und den richtlinienkonformen
Abmessungen für Parkplatzanlagen geschul- det.
Das zukünftige PP-Angebot auf der gesamten
Platzfläche hat sich gegenüber den heute zu
beobachtenden max. 209 frei gewählten
Parkmöglichkeiten auf 150 Parkplätze reduziert.
Während des Wochenmarktes stehen weiterhin 45
Parkmöglichkeiten auf der Platzfläche zur Verfügung,
3 Parkplätze weniger als bisher.
Zukünftige Parkraumsituation Wohnquartier
Grabenstraße, Sternbuschweg etc.
Die Parkdauerbeschränkung auf max. 90 Minuten für
Fremdparker analog zu den kostenpflichtigen
Bewirtschaftungszeiten wird auf der Oststraße und
den südlichen Abschnitten der Grabenstraße dazu
beitragen, dass Langzeitparker diese Bereiche
zukünftig meiden. Damit steigen tagsüber die Chancen
auf einen freien Parkplatz sowohl für Kurzzeitparker
als auch für Bewohner. Gleichzeitig kann mit diesem
kostenlosen Parkplatzangebot dem Begehren
zahlreichen Besucher nach kostenfreiem Parkraum in
der ZONE N Rechnung getragen wer-den. Sie
kritisierten bislang, dass sie, obgleich sie ältere
Bewohner in der ZONE N pflegen oder unterstützen,
keinen Anspruch auf eine Sonderregelung haben und
empfinden die ständige Entrichtung von Parkgebühren
als unsozial.
Ludgeriplatz
Durch
die Platzunterbrechung wird sich die
Aufenthaltsfunktion und die verkehrliche Situation
für Fußgänger und Radfahrer verbessern. Durch die
Ordnung des Ruhenden Verkehrs mit ausreichend großen
Rangier- und Parkflächen schließen sich
Fahrzeugschäden und zugeparkte Fahrzeuge nahezu
aus. Obwohl zukünftig weniger Parkplätze zur
Verfügung stehen, erhöhen sich durch die
Parkdauerbeschränkung die Parkmöglichkeiten, weil
der einzelne Parkplatz täglich von mehreren
Fahrzeugen genutzt werden kann. Den Bewohnern der
ZONE N steht das kostenpflichtig bewirtschaftete
PP-Angebot im Umfeld des Platzes auch zum
langfristigen Parken kostenfrei zur Verfügung.
Weil in der ZONE N ganztägig ausreichend freie
Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen, sollen die
Bewohner auch der Parkdauerbeschränkung auf dem
Ludgeristraße unterliegen. Somit steht das gesamte
PP-Angebot während der Bewirtschaftungszeiten nur
Kurzparkern zur Verfügung und kann sowohl die
Parkplatznachfrage durch die Besucher der ZONE N als
auch die zu erwartende Parkplatznachfrage durch den
zukünftigen Fernbusbahnhof an der Neudorfer Straße
decken.
Die Fläche für den Wochenmarkt reduziert sich um die
Fläche, auf der zukünftig 13 Parkplätze vor den
Imbissbetrieben geschaffen werden. Durch die Aufgabe
des bisherigen Längsparkstreifens am südlichen Rand
der Marktfläche beschränken sich die
Zufahrtsmöglichkeiten auf den Markt zukünftig nicht
mehr nur auf die Zufahrten an der Klöckner Straße
bzw. Ludgeriplatz. Vielmehr können die
Marktbeschicker zukünftig die Marktfläche von Süden
her auf gesamter Länge anfahren, wobei die 6 m
breite Fahrgasse ausreichende Rangierflächen
garantiert.
Somit kann die Marktfläche zukünftig wesentlich
effektiver ausgenutzt werden.
FRISCHEKONTOR lehnt die Umplanung für den PP
Luderiplatz ab. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt
Stellung: Das Kurzzeitparkplatzangebot während der
Marktzeiten reduziert sich lediglich um 3
Parkplätze. Zwar entfallen die Parkplätze längs zur
Fahrbahn, um ausreichende Rangierflächen für die 32
Senkrechtparkplätze (hellblau) zu gewährleisten und
den Fahrzeugbeschädigungen zu begegnen. Dafür
kommen 13 PP (rot) auf einer Fläche hinzu, die heute
noch der Marktnutzung vorbehalten ist. zu Pkt. 2 Die
Fläche, die zukünftig dem Wochenmarkt nicht mehr zur
Verfügung steht, wird lediglich freitags von einem
Händler genutzt. Dieser hat augenscheinlich einen
größeren Platzbedarf (Textilhandel).
Aufgrund der
kostenpflichtigen Bewirtschaftung des öffentlichen
Parkraumes müssen auch die Markthändler, wenn sie
ihre Privatfahrzeuge in Marktnähe abstellen wollen,
Parkgebühren entrichten. Dieses umgehen sie
offensichtlich, weil die Marktfläche über
ausreichend freie Platzkapazitäten verfügt. Wenn
FrischeKontor nicht auf die Reduzierung der
Marktfläche verzichtet, würde sich das
Parkplatzangebot zu Zeiten des Wochenmarktes um 13
Parkplätze reduzieren. Aus verkehrsplanerischer
Sicht sollte auf diese Reduzierung des
Parkplatzangebotes während des Wochenmarktes
verzichtet werden, um die Attraktivität des Marktes
nicht zu schmälern.
Da zudem augenscheinlich Teile des Platzes
sinnvoller für die Marktabwicklung genutzt werden
können und die verbesserte Zufahrt von der
Parallelfahrbahn aus neue Fahrbeziehungen und
Rangiermöglichkeiten eröffnet, sollte FrischeKontor
den einmaligen Aufwand betreiben, die Marktfläche
Ludgeriplatz neu zu ordnen.
3 Während der Marktzeiten gilt auf der Marktfläche
absolutes Haltverbot. Das gilt für alle
Fahrzeugarten. Kräder, die die Anordnung
missachten, werden ebenso wie PKW abgeschleppt.
Schönhauser Straße
Im Zuge der Zonenausweitung soll auf der Schönhauser
Straße die Parkregelung "nur für Bewohner mit
Parkausweis" zugunsten einer Parkraumbewirtschaftung
mit Parkdauerbeschränkung aufgehoben werden. Damit
haben dann zukünftig auch wieder Besucher die
Möglichkeit, dass Parkplatzangebot auf der
Schönhauser Straße zeitlich befristet zu nutzen.
Auswirkungen auf die angrenzenden ZONEN E1, E2, E3
Um beurteilen zu können, ob die Ausweitung der ZONE
N bis zum Sternbuschweg Verdrängungsverkehre in den
angrenzenden ZONEN E1, E2 und E 3 verursacht, wird
vor dem 1.12.2012 in den Zonen eine
Parkraumuntersuchung durchgeführt.
Umbenennung der ZONE N in ZONE N1
Da schon zahlreiche Buchstaben des Alphabetes
Parkzonen in Duisburg zugeordnet sind, könnten sich
mittelfristig Probleme bei der Neubenennung ergeben.
Wie schon bei der Parkzone in Duissern geschehen,
soll auch die ZONE N zukünftig in ZONE N1 umbenannt
werden. Alle weiteren Zonen in Neudorf würden dann
fortlaufend nummeriert. Aus der bisherige ZONE N
wird ab dem 1.12.2012 die ZONE N1. 4.4
Benutzerfreundlichkeit der Parkscheinautomaten (PSA)
Entsprechend des Ratsbeschlusses zur
Parkgebührenordnung der Stadt Duisburg sind für die
Nutzung des öffentlichen Parkraumes in der ZONE N
1,00€ Parkgebühr pro angefangene Stunde zu
entrichten. D. h. die Parkgebühr kann nur für volle
Stunden entrichtet werden.
Die Parkscheinautomaten akzeptieren 20-Cent,
50-Cent, 1 € und 2€ Münzen. Der Parkscheinautomat
druckt jedoch erst nach Erhalt von vollen €-Beträgen
den Parkschein aus. Diese Regelung soll auf Wunsch
der Bürger mit der nächsten Änderung der
Parkgebührenordnung geändert werden. Zukünftig soll
für die Nutzung des kostenpflichtigen
Parkplatzangebotes in der ZONE N1 eine
Mindestparkdauer von 1 Stunde=1,00€ Parkgebühr
gelten. Danach bestimmt sich die Parkdauer anhand
der entrichteten Gebühr: 20 Cent entspricht 12
Minuten Parkdauer und 50 Cent entspricht 30 Minuten
Parkdauer. Diese Neuregelung tritt mit dem Beschluss
der Neufassung zur Parkgebührenordnung in Kraft.
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