Öffentlicher Teil - begleitet von
Harald Jeschke
Parkraumzone
und -bewirtschaftung in Duissern
Neuer
Busbahnhof
in Neudorf
Schwerwiegender
Umweltverstoß
im Hochfelder Industriegebiet
|
|
Baumfrevel im
Klettergarten am Ruhrdeich |
|
Nachdem
die Tagespunkte abgearbeitet waren, gab es unter dem
Punkt Verschiedes vernichtende Kritik am
Hochseil-Klettergarten am Ruhrdeich. "Die Bilder von
diesem Klettergarten erschrecken. Hier liegt ein
extremer Baumfrevel vor", empörte sich
SPD-Fraktionssprecher Dr. Lothar Tacke. Die BV Mitte
fordert das städtische Amt für Umwelt und Grün auf,
sich hier einzubringen.
|
|
Beschlussvorlagen
|
2
|
Qualitätsverbesserung der städtischen Spielplätze in
Duisburg; Zwischenbericht 2012
Beschlussentwurf 1. Der Zwischenbericht 2012
„Qualitätsverbesserung der städtischen Spielplätze
in Duisburg“ (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen
2. Den Maßnahmeempfehlungen zur Veränderung der
Spielplatzversorgung (Anlage 2) wird zugestimmt.
3. Der Verfahrensänderung bei der Aufstellung der
Spielplatzsanierungsprogramme 2013 ff. (Anlage 3)
wird zugestimmt.
Es gab seitens der BV Mitte
viel zu bemängeln, wobei der Beschlussentwurfspunkt
Nummer 3 auf erheblichen Widerstand der
Bezirksvertreter stieß. "Da werden alle Mittel in
einen Topf gesteckt. Das geht gar nicht", so
Sozialdemokrat Dr. Lothar Tacke. So wurde dem Antrag
der CDU durch Fredy Wagenmeyer, dass die Verwaltung
eine neue Vorlage erstellt eintimmig beschlossen.
|
3
|
Bebauungsplan Nr. 1191 - Neudorf-Nord -
"Fernbusbahnhof"
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste
einstimmig beschlossen
Busbahnhof wechselt auf
Neudorfer Gebiet
Für den Neubau eines Hotels an der
Mercatorstraße muss vorlaufend der dort befindliche
Fernbusbahnhof verlegt werden. Die städtebauliche
Zielvorstellung auf Basis des Masterplans für die Duisburger
Innenstadt sieht eine Entwicklung des Bereichs als Hotel-
oder Dienstleistungs-Standort vor. Dementsprechend wurde in
dem seit 30.06.2006 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr.
1009 A die Fläche als MK-Gebiet festgesetzt. Für die Vergabe
des städtischen Grundstücks wurde im Jahr 2011 ein
europaweiter Investorenwettbewerb durchgeführt.
Vom
heutigen Standort des Fernbusbahnhofes - Foto Harald Jeschke
- werden von vier
Haltepunkten durch verschiedene Reiseveranstalter Ziele in
Ost- und Westeuropa angefahren. Gleichzeitig wird die
Haltestelle von dem Ryanair-Airport Shuttle nach Weeze sowie
durch die Duisburger Stadtrundfahrten genutzt (insgesamt ca.
30 Fahrbeziehungen täglich).
Das Plangebiet liegt in Duisburg-Mitte
nördlich des Multiplex-Kinos am östlichen Bahnhofseingang
zwischen Hauptbahnhof und Neudorfer Straße. Es umfasst einen
Bereich zwischen Landfermannstraßel Mülheimer Straße,
Klöcknerstraße / Otto-Keller-Straße und der Bahnanlage des
Duisburger Hauptbahnhofes. Die Neudorfer Straße wird in den
Geltungsbereich einbezogen.
Südlich des Plangebietes
befindet sich der Gebäudekomplex des UCI-Multiplex-Kinos mit
Parkhaus, Radstation sowie Gastronomie und weiter südlich
angrenzend der Eingang des Hauptbahnhofes. Westlich des
Plangebietes verlaufen die Gleisanlagen des Hauptbahnhofes
in Hochlage. Östlich der Neudorfer Straße befindet sich
Wohnbauung, die durch Gastronomie, Dienstleistung und
Wohnungen geprägt ist. Nördlich grenzt das Plangebiet an
eine Fußgängerpassage, die als Zugang zur Verknüpfungshalle
dient.
Die Fläche des Plangebiets ist als öffentliche Grünfläche
und Verkehrsfläche ausgebaut. Die Grünfläche wird durch zwei
Fußwege gegliedert. Eine wichtige Funktion der Fläche ist
die direkte Wegebeziehung vom Osteingang des Hauptbahnhofes
zu den Ortsteilen Neudorf und Duissern sowie zur
Verknüpfungshalle. Das Plangebiet ist über die Neudorfer
Straße erschlossen. Über die Mülheimer Straße /
Landfermannstraße ist das Gebiet unmittelbar an die
Duisburger Innenstadt sowie das Autobahnnetz angebunden.
|
4
|
Bebauungsplan Nr. 1172 - Duissern - Wilhelmshöhe
Beschluss zur öffentlichen
Auslegung
einstimmig
beschlossen
|
5
|
Denkmalschutz - Gründerzeitliches Wohnhaus,
Hedwigstraße 1 in 47058 Duisburg (ZA-2011-0007)
einstimmig
beschlossen
Foto Stadt Duisburg
|
6
|
Errichtung
von 3 Einfamilienhäusern in 2-geschossiger, offener
Bauweise - 22. Verlängerung zu A 89-0045, Zum
Drachensteig 1, 47057 Duisburg (Az.: FB 2012-0087)
einstimmig
beschlossen
Rekord: es war der 22.
Antrag!
|
7
|
Errichtung
eines Parkplatzes mit 288 Stellplätzen als
Ersatzparkplatz für die MSV Arena, Kruppstraße,
47055 Duisburg (Az.: BN 2012-0157)
einstimmig
beschlossen
|
8
|
Nutzungsänderung von Leerstand in Lager für
Container / Textilwaren (Lager 5) und Reifenlager
mit Montage (Lager 6) sowie Errichtung von Wänden
und Anbau eines WC, Paul-Esch-Straße 94 - 122, 47053
Duisburg (Az.: BN 2012-0036)
einstimmig beschlossen
|
9
|
Errichtung
zweier Mobilfunkmasten auf einem Bürogebäude mit
Systemtechnik neben dem Gebäude, Kulturstraße 21 -
25, 47055 Duisburg (Az.: BV 2012-0805)
einstimmig beschlossen
|
10
|
Nutzungsänderung in einem Hochhaus von
KKH-Krankenkassenverwaltung in eine Arztrufzentrale
im 1. OG, Friedrich-Wilhelm-Straße 86 - 96, 47051
Duisburg (Az.: BN 2012-0078)
einstimmig
beschlossen
|
11
|
Errichtung
eines Mehrfamilienhauses mit einem Carport für 14
Stellplätze, Am Buchenbaum 24, 47051 Duisburg (Az.:
BV 2012-0591)
einstimmig
beschlossen
|
12
|
Änderung
eines gastronomischen Betriebes, hier: Schank- und
Speisewirtschaft mit regelmäßigen Musikdarbietungen
(Änderung der Betriebsart), Koloniestraße 99, 47057
Duisburg (Az.: BV 2012-0574)
einstimmig
beschlossen
|
13
|
Errichtung
einer internen Treppe von EG ins 1. OG und
Nutzungsänderung einer Wohnung im 1. OG in eine
Physiotherapiepraxis, Düsseldorfer Straße 512, 47055
Duisburg (Az.: BV 2012-0605)
einstimmig beschlossen
|
14
|
Errichtung
von zwei Eingangstransparenten, eines
Profilschriftzuges, 13 Hinweisschilder und einer
digitalen Preisanzeige, Mercatorstraße 15, 47051
Duisburg (Az: E 2012-0095)
einstimmig
beschlossen
|
15
|
Aufstockung von vier Starterhäuschen an der
Regattabahn Duisburg, Kruppstraße 30 a - 30 b, 47055
Duisburg (Az.: BV 2011-0863)
einstimmig
beschlossen
|
16
|
Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung von
Gewerbe-/Lagerhalle zu einer Pkw-Garage (=
Parkgarage) sowie Erstellung von zusätzlichen
offenen Stellplätzen im Hofbereich (insgesamt 50
Stellplätze) zur Nutzung von 6 - 22 Uhr, Am
Buchenbaum 20 a - 22 a, 47051 Duisburg (A 2012-0039)
einstimmig
beschlossen
|
17
|
Antrag auf
Abweichung von baurechtlichen Vorschriften zur
Errichtung einer Mobilfunkanlage, hier:
Mobilfunkstation, Duissernstraße 109, 47058 Duisburg
(Az.: FC 2012-0010)
einstimmig
beschlossen
|
|
Anträge/Anfragen
|
18
|
Verwendung
der Mittel "Pflege des Ortsbildes 2012"
einstimmig
beschlossen
Aus
den „Mitteln zur Pflege des Ortsbildes 2012“ werden
folgende Maßnahmen finanziert:
1. Weihnachtsbäume 6.500,00 €
2.
Instandsetzungen/Aufwertungen von öffentlichen
Einrichtungen, Sicherheitsmaßnahmen,
Vervollständigungen und notwendige Wartungen im
öffentlichen Bereich – einschließlich Pflege zur
Bestandssicherung 8.700,00 €
3.
Reinigungsmaßnahmen/-aktionen und Maßnahmen zur
Gefahrenabwehr
1.900,00 €
4. Mittel für kurzfristige,
unabweisbar notwendige Maßnahmen 2.800,00 €
Gesamt: 19.900,00
|
|
Mitteilungsvorlagen
|
19
|
Sachstandsbericht zur Ergebnisrechnung des
Fachbereichs 95 - Bezirksamt Mitte -
für den Zeitraum Januar bis
Juni 2012
Kenntnisnahme
|
20
|
Qualifizierung der Innenstadt-Nordtangente Köhnen-,
Gutenbergstraße mit der Anlage einer
Radverkehrsanlage in Duisburg-Mitte hier: Mehrkosten
Kenntnisnahme
(Dringlichkeitsbeschluss)
|
21
|
Eingabe
nach § 24 GO NW
hier: Aussetzung des
Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan "Duisburger
Freiheit" und
grundlegende Neuaufstellung
Kenntnisnahme
|
22
|
Bilanz
DUISBURGER UMWELTTAGE 2012 „Abfall und Umwelt“
Kenntnisnahme
|
23
|
Mündliche
Mitteilungen der Verwaltung
|
Nachtrag: 22.08.2012 *
|
Nachtrag
|
Nachtrag: 22.08.2012 *
|
Beschlussvorlagen
|
24
Nachtrag:
23.08.2012 *
|
Bahnhofsvorplatz - Sachstand und weiteres Vorgehen
einstimmig
beschlossen
|
25
Nachtrag:
22.08.2012 *
|
Parkraumbewirtschaftung
in DU-Duissern
einstimmig
beschlossen
Erhebungen in 2012
Im
Frühjahr 2012 wurden morgens, mittags, nachmittags
und abends an unterschiedlichen Tagen die parkenden
Fahrzeuge in der ZONE P1 erfasst. Die
Auslastungsraten der durchgeführten Erhebungen sind
in den Anlagen 3 - 7 dokumentiert. Zu üblichen
Zeiten stehen in dem gesamten Gebiet ca. 1811
öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Diese waren um
8:00 Uhr zu 88% und um 11 :00 Uhr zu 89% belegt.
Um 15:00 Uhr betrug die Belegung ca. 84%. Auf das
gesamte Gebiet betrachtet, können die v. g.
Auslastungsraten noch für Wohnquartiere mit geringem
Gewerbebesatz als durchaus üblich bewertet werden.
Betrachtet
man jedoch die Parkraumbelegung detailliert auf den
Straßenabschnitten, die aufgrund ihrer Lage und
ihrer Entfernung für die Beschäftigten der DB Netz
und für die Beschäftigten in Neudorf-Nord besonders
attraktiv sind, stellt sich die Situation wie folgt
dar: In diesem Gebiet befinden sich ca. 843 PP.
Diese waren um 8:00 Uhr zu 100%, um 11 :00 Uhr zu
101 % und um 15:00 Uhr zu 94% belegt.
Da diese
hohen Belegungsraten ausschließen, kurzfristig einen
freien Parkplatz in Zielnähe zu finden, ergeben sich
erhebliche Parksuchverkehre. Zu Zeiten der
Straßenreinigung wurde in diesem Teilgebiet eine
Auslastungsrate von 122% ermittelt. D. h. die
Nachfrage übersteigt das Angebot.
In den Abend- und
Nachtstunden (nach 20:00 Uhr) wurden in der gesamten
ZONE P1 ca. 1701 parkende Fahrzeuge erfasst. Da in
dem Wohnquartier keine Einrichtung besteht, die
maßgebliche Fremdparkverkehre in den Abend- bzw.
Nachtstunden auslöst, kann die Annahme getroffen,
dass es sich bei den um 20:00 Uhr erfassten Kfz um
Bewohnerfahrzeuge handelt.
Die
94%ige Auslastung dokumentiert, wie sehr der
öffentliche Parkraum von den Anwohnern beansprucht
wird. Da in Wohnquartieren abends und nachts nur
noch eine geringe Parkraumnachfrage besteht, kann
auch diese hohe Auslastung zu den Zeiten als
akzeptabel bewertet werden.
Parkraumkonzept für die
zukünftige ZONE P1
Wie eingangs erwähnt, dient
der Bereich von Duissern überwiegend der
Wohnnutzung. In solchen Quartieren können als
Fremdparker die Besucher der Anwohner, die
Beschäftigten, die Kunden und die Besucher der
ansässigen Firmen, Betriebe, Büros und Praxen sowie
die Sozialen Dienste, Handwerker und Lieferanten
ausgemacht werden.
Eine
Bewirtschaftung des
öffentlichen Parkraumes mittels
Parkdauerbeschränkung wird lediglich die Interessen
der Langzeitparker (i. d. R. die Beschäftigten)
konterkarieren, denn
alle anderen v. g. Nutzergruppen stellen ihre
Fahrzeuge im allgemeinen nur stundenweise ab.
Eine
kostenpflichtige
Parkraumbewirtschaftung mittels Parkscheinautomat
(PSA) erscheint
hier unwirtschaftlich,
weil durch die wenigen gewerblichen Ansiedlungen in
dieser Zone, im Vergleich zur ZONE N, die zu
erwartenden Einnahmen aus den PSA den jährlichen
Unterhaltungsaufwand von den PSA vermutlich nicht
decken würden.
Mit einer
Parkdauerbeschränkung mittels
Auslegen einer
Parkscheibe wäre das
langfristige Parken ausgeschlossen, mit Ausnahme für
die Bewohner, die im Besitz des
Bewohnerparkausweises der ZONE P1 sind. Damit können
in der ZONE P1 zukünftig wieder viel mehr
öffentliche Parkplätze tagsüber von mehreren Parkern
genutzt werden.
Weil dann die Chancen auf
einen zielnahen Parkplatz wieder viel größer sind,
wird eine Parkdauerbeschränkung auf max. 90 Minuten
als ausreichend bewertet. Da zudem die
Parkscheibe bei der
Ankunft auf die nächste halbe bzw. volle Stunde
vorgestellt werden darf, ergibt sich eine
tatsächliche Parkdauer von bis zu 119 Minuten.
Bewirtschaftungszeiten
Sie orientieren sich an den zahlreichen
Einrichtungen für Bildung und Freizeitsport, die in
der angrenzenden ZONE N ansässig sind und teilweise
bis 22 Uhr sowie samstags geöffnet haben. Um den
Besuchern dieser Einrichtungen, denen genügend
private Stellplätze z. B. in der
Tiefgarage des Zentrums
für Bildung und Weiterbildung (ZBW/Berufskolleg)
angeboten werden, zukünftig keinen Anreiz
mehr zu bieten, den öffentlichen Parkraum in
Duissern langfristig zu belegen, soll die
Beschränkung der Parkdauer in der ZONE P1, ebenso
wie kostenpflichtige Bewirtschaftung in der ZONE N,
montags bis freitags von 8 - 20 Uhr und samstags von
8 - 14 Uhr gelten. Einheitliche
Bewirtschaftungszeiten in räumlich zusammenhängenden
Quartieren (hier Neudorf-Nord und Duissern) sind
zudem einprägsamer für Fremdparker. Die
Grenzziehung der ZONE P1
erfolgte unter Berücksichtigung der
Auswertungsergebnisse der Parkraumuntersuchungen,
der zu erwartenden Verdrängung der Langzeitparker in
heute noch unkritische Wohnlagen sowie unter
Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen
Maximalgröße für Parkzonen mit Bewohnerparkregelung.
Die Grenze der ZONE P1
umschließt zukünftig das Wohnquartier
Mülheimer Straße, Hedwigstraße, Hansastraße (bis zum
Duissernplatz), Blumenthaistraße und Zieglerstraße.
Zone P1
Auch diese Grenzziehung ist
für Anwohner und Nichtanwohner verständlich
definiert und daher auch leicht einprägsam. Als
Besonderheiten sind zu erwähnen, dass die
Hedwigstraße und die Teilabschnitte der Mülheimer
Straße, die bislang Bestandteil der ZONE N waren und
kostenpflichtig bewirtschaftet werden, zukünftig
Bestandteil der ZONE P1 sind. Die
kostenpflichtige
Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraumes soll
aber Bestandschutz genießen, die Bewohner der
ZONE P1 sind mit Erwerb des Bewohnerparkausweises
ihrer Zone von der Bedienpflicht an den
Parkscheinautomaten befreit.
· aufgrund der
räumlichen Nähe zum Gewerbestandort OB Netz die
Hansastraße bis zum Duissernplatz mit in die
Bewirtschaftung einbezogen wird
· die
öffentlichen Parkplätze auf den beiden
Mittelstreifen der Mülheimer Straße weder
Bestandteil der ZONE P1 noch der ZONE N sind. Die
Bewohner mit Bewohnerparkausweis sind somit nicht
von der Bedienpflicht der dort vorhandenen
Parkscheinautomaten befreit
· die
bestehenden zeitlichen Parkdauerbeschränkungen
zugunsten des Kundenverkehrs Lutherplatz auch
zukünftig Bestand haben (Gerhard-Hauptmann-Straße),
d. h. auch die Bewohner dürfen dort während der
Bewirtschaftungszeiten nicht längerfristig parken.
Parkraumsituation zukünftiger Bewohner,
die in der ZONE P1 gemeldet sind und dort auch
tatsächlich wohnen, haben Anspruch auf Erteilung des
Bewohnerparkausweises P1. Dieser kann für eine
Jahresgebühr von
30,70€ für bis zu 2 Jahren erworben
werden. Dieser Parkausweis berechtigt den Besitzer,
den öffentlichen Parkraum in der ZONE P1 zeitlich
uneingeschränkt zu nutzen und entbindet ihn von der
Bedienpflicht der PSA in der ZONE P1. Alle anderen
dürfen den Parkraum in der Zone nur noch
entsprechend den Bewirtschaftungsvorgaben nutzen.
Durch die Parkdauerbeschränkung steigen die Chancen
auf einen zielnahen freien Parkplatz deutlich an.
Die nahezu zweistündige Parkdauer erscheint daher
ausreichend bemessen, um Einkäufe, Arztbesuche etc.
abzuwickeln. Durch die Parkdauerbeschränkung
schließt sich zukünftig tagsüber eine langfristige
Nutzung der Parkraumes durch Nichtanwohner aus. Da
Duissern ebenso wie Neudorf-Nord sehr gut mit dem
ÖPNV erschlossen ist, besteht für Berufspendler eine
akzeptable Alternative.
Zeitschiene
bis zum
15.09.2012
· Prüfung durch die
Straßenverkehrsbehörde und entgültige Entscheidung
hinsichtlich der verkehrsrechtlichen Anordnungen ab
dem 01.10.2012
· Anpassung der
verkehrsrechtlichen Anordnungen (so zeitig wie
möglich)
· Erteilung der
Bewohnerparkausweise ab dem 01.11.2012
· Beginn der
Parkraumbewirtschaftung in der ZONE P1
· Überwachung des ruhenden
Verkehrs mit Aufklärungskampagne ab dem 15.11.2012
• Beginn der normalen
Überwachung
Behindertenparkplätze sidn
ebenfalls von der Maßnahme ausgenomen und benötigen
keinen Anwohner-Parkschein. Motorräder sind von der
Regelung ausgenommen. Sie werden geduldet.
|
26
Nachtrag:
22.08.2012 *
|
16.
Verlängerung des Vorbescheides BS 92-0037,
Paul-Rücker-Straße 6 b, 47059 Duisburg (Az.: FB
2012-0110)
einstimmig beschlossen
|
27
Nachtrag:
22.08.2012 *
|
Errichtung
eines Standpylons, Mercatorstraße 25, 47051 Duisburg
(Az.: E 2012-0118)
einstimmig
beschlossen
|
28
Nachtrag:
23.08.2012 *
|
Errichtung
einer Flachschildanlage, Grabenstraße 149 a, 47057
Duisburg (Az.: E 2012-0117)
einstimmig beschlossen
|
29
Nachtrag:
24.08.2012 *
|
Nutzungsänderung von Spitzboden in Wohnen (Nr. 29,
31, 37), Keller in Wohnen (Nr. 33, 35), Aus- und
Umbau der Dachgeschosse und Anbau von Balkonen,
Nahestraße 29 - 37, 47051 Duisburg (Az.: BV
2012-0414)
einstimmig
beschlossen
|
30
Nachtrag:
24.08.2012 *
|
Gesamtschule Mitte, Zweigstelle Pappenstraße
Pappenstr. 49 in 47057 Duisburg hier. Sanierung der
Brandschutzklappen
einstimmig
beschlossen
Das Thema wurde auch hier
nach dem Fall "Mercatorhalle" als sensibel
angesehen. Die Gesamtmaßnahme zur Sanierung der
Brandschutzklappen, Einbau von Rauchmeldern sowie
Heizungs- und Sanitärarbeitender ist mit 100 000
Euro an Kosten veranschlagt worden.
|
31
Nachtrag:
23.08.2012 *
|
Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW durch
Frau Horstmann, Pappenstr. 5, 47057 Duisburg.
hier: Jugendwahn und
Altersdiskriminierung in 47057 Duisburg- Neudorf -
Nord
Die
Antwort von Stadtdierktor Dr. Greulich wurde
einstimmig begrüßt
|
Nachtrag: 22.08.2012 *
|
Mitteilungsvorlagen
|
32
Nachtrag:
22.08.2012 *
|
Parkraumbewirtschaftung in der ZONE N
Mitteilungsvorlage über die
Wirkungsanalyse nach der Umsetzung des Konzeptes
2011 Mitteilungsvorlage
zum Top 25
|
33
Nachtrag:
22.08.2012 *
|
Verschiedenes
|
33.1
|
Schwerwiegender Umweltverstoß im Hochfelder
Industriegebiet
Antrag der CDU und der SPD
Schwerwiegender
Umweltverstoß im Hochfelder Industriegebiet
Der Bezirksbürgermeister des Bezirks
Duisburg-Mitte wird gebeten, bei der
Bezirksregierung zu erfragen, inwieweit durch den
schwerwiegenden Umweltverstoß auf dem Hochfelder
Industriegebiet von einer Gefährdungslage für die
benachbarten Anwohner/innen in Hochfeld und
Neuenkamp auszugehen ist.
Begründung: Über
die Medien war zu erfahren, dass ein schwerwiegender
Umweltverstoß vor einem Duisburger Schöffengericht
verhandelt wird, der sich auf dem ehemaligen Gelände
der Kupferhütte im Hochfelder Industriegebiet
zugetragen hat. Seit Jahren weist die BV-Mitte
gemeinsam mit dem Bürgerforum Duisburg 2027
eindringlich auf die Notwendigkeit der
Umstrukturierung und Verlagerung der dort ansässigen
Industrieunternehmen hin, die sich durch staub- und
lärmintensive Emissionen hervortun. Vor diesem
Hintergrund ist die Informationspolitik der
Duisburger Fachverwaltung umso unverständlicher, die
weder die politischen noch die bürgerlichen Gremien
über den Vorfall informiert hat.
einstimmg angenommen
|
33.2
|
Lärmminderung Düsseldorfer Straße
Antrag der
Grünen
Der
Oberbürgermeister wird gebeten, für die Düsseldorfer
Straße, zwischen der Kreuzung Karl-Jarres-Straße im
Norden und der Kreuzung Wedauer Straße im Süden, ein
Verkehrsverbot für Lkw über 7,5 t nachts von 22:00
Uhr bis 06:00 Uhr aus Gründen des Schutzes der
Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen mit sofortiger
Wirkung anzuordnen. Begründung: Auf der
Düsseldorfer Straße ist laut Lärmminderungsplan von
Fassadenmittelungspegeln für den ganzen Tag (LDEN)
von mehr als 75 dB auszugehen. Dies ist die höchste
Schallimmissionsklasse in der Kartierung. Nach
der Lärmkartierung wurden erhebliche bauliche
Verdichtungen auf beiden Seiten der Düsseldorfer
Straße durch Sozialwohnungen und durch altengerechte
Wohnungen sowie ein Altenwohnheim (AWO-Cura)
vorgenommen. Insofern ist die Priorität im
Lärmminderungs- plan zwischenzeitlich erheblich nach
oben gerutscht. Zeitgleich liegen Beschwerden von
Anwohnern vor, wonach Lastzüge nachts auf der
Düsseldorfer Straße mit erheblicher Geschwindigkeit
(also über Tempo 50) fahren. Die dadurch
hervorgerufenen Erschütterungen seien noch in den
Häusern der Nebenstraßen spürbar. Überprüfungen
ergaben, dass diese Wahrnehmung zutrifft. Das
nächtliche Fahrverbot für Lkw erscheint angemessen
und geeignet, einen maßgeblichen Beitrag zur Senkung
des nächtlichen Geräuschpegels und zur Vermeidung
von Erschütterungen zu leisten.
Der Antrag
der Grünen wurde als Prüfauftrag
einstimmg angenommen
|