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Sitzung der Bezirksvertretung Mitte - Donnerstag, 30. August 2012

Öffentlicher Teil - begleitet von Harald Jeschke

Parkraumzone und -bewirtschaftung in Duissern

Neuer Busbahnhof in Neudorf

Schwerwiegender Umweltverstoß im Hochfelder Industriegebiet

  Baumfrevel im Klettergarten am Ruhrdeich

Nachdem die Tagespunkte abgearbeitet waren, gab es unter dem Punkt Verschiedes vernichtende Kritik am Hochseil-Klettergarten am Ruhrdeich. "Die Bilder von diesem Klettergarten erschrecken. Hier liegt ein extremer Baumfrevel vor", empörte sich SPD-Fraktionssprecher Dr. Lothar Tacke. Die BV Mitte fordert das städtische Amt für Umwelt und Grün auf, sich hier einzubringen.


 

Beschlussvorlagen

2

Qualitätsverbesserung der städtischen Spielplätze in Duisburg; Zwischenbericht 2012  

Beschlussentwurf
1. Der Zwischenbericht 2012 „Qualitätsverbesserung der städtischen Spielplätze in Duisburg“ (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen
2. Den Maßnahmeempfehlungen zur Veränderung der Spielplatzversorgung (Anlage 2) wird zugestimmt.
3. Der Verfahrensänderung bei der Aufstellung der Spielplatzsanierungsprogramme 2013 ff. (Anlage 3) wird zugestimmt.

 

Es gab seitens der BV Mitte viel zu bemängeln, wobei der Beschlussentwurfspunkt Nummer 3 auf erheblichen Widerstand der Bezirksvertreter stieß. "Da werden alle Mittel in einen Topf gesteckt. Das geht gar nicht", so Sozialdemokrat Dr. Lothar Tacke. So wurde dem Antrag der CDU durch Fredy Wagenmeyer, dass die Verwaltung eine neue Vorlage erstellt eintimmig beschlossen.

 

 

3

Bebauungsplan Nr. 1191 - Neudorf-Nord - "Fernbusbahnhof"
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste

einstimmig beschlossen

 

Busbahnhof wechselt auf Neudorfer Gebiet

Für den Neubau eines Hotels an der Mercatorstraße muss vorlaufend der dort befindliche Fernbusbahnhof verlegt werden. Die städtebauliche Zielvorstellung auf Basis des Masterplans für die Duisburger Innenstadt sieht eine Entwicklung des Bereichs als Hotel- oder Dienstleistungs-Standort vor. Dementsprechend wurde in dem seit 30.06.2006 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1009 A die Fläche als MK-Gebiet festgesetzt. Für die Vergabe des städtischen Grundstücks wurde im Jahr 2011 ein europaweiter Investorenwettbewerb durchgeführt.


Vom heutigen Standort des Fernbusbahnhofes - Foto Harald Jeschke - werden von vier Haltepunkten durch verschiedene Reiseveranstalter Ziele in Ost- und Westeuropa angefahren. Gleichzeitig wird die Haltestelle von dem Ryanair-Airport Shuttle nach Weeze sowie durch die Duisburger Stadtrundfahrten genutzt (insgesamt ca. 30 Fahrbeziehungen täglich).

Das Plangebiet liegt in Duisburg-Mitte nördlich des Multiplex-Kinos am östlichen Bahn­hofseingang zwischen Hauptbahnhof und Neudorfer Straße. Es umfasst einen Bereich zwischen Landfermannstraßel Mülheimer Straße, Klöcknerstraße / Otto-Keller-Straße und der Bahnanlage des Duisburger Hauptbahnhofes. Die Neudorfer Straße wird in den Geltungsbereich einbezogen.

Südlich des Plangebietes befindet sich der Gebäudekomplex des UCI-Multiplex-Kinos mit Parkhaus, Radstation sowie Gastronomie und weiter südlich angrenzend der Eingang des Hauptbahnhofes. Westlich des Plangebietes verlaufen die Gleisanlagen des Hauptbahnhofes in Hochlage. Östlich der Neudorfer Straße befindet sich Wohnbauung, die durch Gastronomie, Dienstleistung und Wohnungen geprägt ist. Nördlich grenzt das Plangebiet an eine Fußgängerpassage, die als Zugang zur Verknüpfungshalle dient.

Die Fläche des Plangebiets ist als öffentliche Grünfläche und Verkehrsfläche ausgebaut. Die Grünfläche wird durch zwei Fußwege gegliedert. Eine wichtige Funktion der Fläche ist die direkte Wegebeziehung vom Osteingang des Hauptbahnhofes zu den Ortsteilen Neudorf und Duissern sowie zur Verknüpfungshalle. Das Plangebiet ist über die Neudorfer Straße erschlossen. Über die Mülheimer Straße / Landfermannstraße ist das Gebiet unmittelbar an die Duisburger Innenstadt sowie das Autobahnnetz angebunden.  

 

 

4

Bebauungsplan Nr. 1172 - Duissern - Wilhelmshöhe
Beschluss zur öffentlichen Auslegung  einstimmig beschlossen

5

Denkmalschutz - Gründerzeitliches Wohnhaus, Hedwigstraße 1 in 47058 Duisburg (ZA-2011-0007)  einstimmig beschlossen

Foto Stadt Duisburg

6

Errichtung von 3 Einfamilienhäusern in 2-geschossiger, offener Bauweise - 22. Verlängerung zu A 89-0045, Zum Drachensteig 1, 47057 Duisburg (Az.: FB 2012-0087)  einstimmig beschlossen

 

Rekord: es war der 22. Antrag!

7

Errichtung eines Parkplatzes mit 288 Stellplätzen als Ersatzparkplatz für die MSV Arena, Kruppstraße, 47055 Duisburg (Az.: BN 2012-0157)  einstimmig beschlossen

8

Nutzungsänderung von Leerstand in Lager für Container / Textilwaren (Lager 5) und Reifenlager mit Montage (Lager 6) sowie Errichtung von Wänden und Anbau eines WC, Paul-Esch-Straße 94 - 122, 47053 Duisburg (Az.: BN 2012-0036)

einstimmig beschlossen

9

Errichtung zweier Mobilfunkmasten auf einem Bürogebäude mit Systemtechnik neben dem Gebäude, Kulturstraße 21 - 25, 47055 Duisburg (Az.: BV 2012-0805)

einstimmig beschlossen

10

Nutzungsänderung in einem Hochhaus von KKH-Krankenkassenverwaltung in eine Arztrufzentrale im 1. OG, Friedrich-Wilhelm-Straße 86 - 96, 47051 Duisburg (Az.: BN 2012-0078)  einstimmig beschlossen

11

Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit einem Carport für 14 Stellplätze, Am Buchenbaum 24, 47051 Duisburg (Az.: BV 2012-0591)  einstimmig beschlossen

12

Änderung eines gastronomischen Betriebes, hier: Schank- und Speisewirtschaft mit regelmäßigen Musikdarbietungen (Änderung der Betriebsart), Koloniestraße 99, 47057 Duisburg (Az.: BV 2012-0574)  einstimmig beschlossen

13

Errichtung einer internen Treppe von EG ins 1. OG und Nutzungsänderung einer Wohnung im 1. OG in eine Physiotherapiepraxis, Düsseldorfer Straße 512, 47055 Duisburg (Az.: BV 2012-0605) einstimmig beschlossen

14

Errichtung von zwei Eingangstransparenten, eines Profilschriftzuges, 13 Hinweisschilder und einer digitalen Preisanzeige, Mercatorstraße 15, 47051 Duisburg (Az: E 2012-0095)  einstimmig beschlossen

15

Aufstockung von vier Starterhäuschen an der Regattabahn Duisburg, Kruppstraße 30 a - 30 b, 47055 Duisburg (Az.: BV 2011-0863)  einstimmig beschlossen

16

Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung von Gewerbe-/Lagerhalle zu einer Pkw-Garage (= Parkgarage) sowie Erstellung von zusätzlichen offenen Stellplätzen im Hofbereich (insgesamt 50 Stellplätze) zur Nutzung von 6 - 22 Uhr, Am Buchenbaum 20 a - 22 a, 47051 Duisburg (A 2012-0039)  einstimmig beschlossen

17

Antrag auf Abweichung von baurechtlichen Vorschriften zur Errichtung einer Mobilfunkanlage, hier: Mobilfunkstation, Duissernstraße 109, 47058 Duisburg (Az.: FC 2012-0010)  einstimmig beschlossen

Anträge/Anfragen

18

Verwendung der Mittel "Pflege des Ortsbildes 2012"  einstimmig beschlossen

 

Aus den „Mitteln zur Pflege des Ortsbildes 2012“ werden folgende Maßnahmen finanziert:
1. Weihnachtsbäume 6.500,00 €
2. Instandsetzungen/Aufwertungen von öffentlichen Einrichtungen, Sicherheitsmaßnahmen, Vervollständigungen und notwendige Wartungen im öffentlichen Bereich – einschließlich Pflege zur Bestandssicherung 8.700,00 €
3. Reinigungsmaßnahmen/-aktionen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
1.900,00 €
4. Mittel für kurzfristige, unabweisbar notwendige Maßnahmen 2.800,00 €
Gesamt: 19.900,00

Mitteilungsvorlagen

19

Sachstandsbericht zur Ergebnisrechnung des Fachbereichs 95 - Bezirksamt Mitte -
für den Zeitraum Januar bis Juni 2012  Kenntnisnahme

20

Qualifizierung der Innenstadt-Nordtangente Köhnen-, Gutenbergstraße mit der Anlage einer Radverkehrsanlage in Duisburg-Mitte hier: Mehrkosten   Kenntnisnahme (Dringlichkeitsbeschluss)

21

Eingabe nach § 24 GO NW
hier: Aussetzung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan "Duisburger Freiheit" und
grundlegende Neuaufstellung  Kenntnisnahme

22

Bilanz DUISBURGER UMWELTTAGE 2012 „Abfall und Umwelt“  Kenntnisnahme

23

Mündliche Mitteilungen der Verwaltung

Nachtrag: 22.08.2012 *

Nachtrag

Nachtrag: 22.08.2012 *

Beschlussvorlagen

24 Nachtrag: 23.08.2012 *

Bahnhofsvorplatz - Sachstand und weiteres Vorgehen  einstimmig beschlossen

25 Nachtrag: 22.08.2012 *

Parkraumbewirtschaftung in DU-Duissern  einstimmig beschlossen 

 

Erhebungen in 2012
Im Frühjahr 2012 wurden morgens, mittags, nachmittags und abends an unterschiedlichen Tagen die parkenden Fahrzeuge in der ZONE P1 erfasst. Die Auslastungsraten der durchge­führten Erhebungen sind in den Anlagen 3 - 7 dokumentiert. Zu üblichen Zeiten stehen in dem gesamten Gebiet ca. 1811 öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Diese waren um 8:00 Uhr zu 88% und um 11 :00 Uhr zu 89% belegt.
Um 15:00 Uhr betrug die Belegung ca. 84%. Auf das gesamte Gebiet betrachtet, können die v. g. Auslastungsraten noch für Wohnquartiere mit geringem Gewerbebesatz als durchaus üblich bewertet werden.

Betrachtet man jedoch die Parkraumbelegung detailliert auf den Straßenabschnitten, die aufgrund ihrer Lage und ihrer Entfernung für die Beschäftigten der DB Netz und für die Beschäftigten in Neudorf-Nord besonders attraktiv sind, stellt sich die Situation wie folgt dar: In diesem Gebiet befinden sich ca. 843 PP. Diese waren um 8:00 Uhr zu 100%, um 11 :00 Uhr zu 101 % und um 15:00 Uhr zu 94% belegt.
Da diese hohen Belegungsraten ausschließen, kurzfristig einen freien Parkplatz in Zielnähe zu finden, ergeben sich erheb­liche Parksuchverkehre. Zu Zeiten der Straßenreinigung wurde in diesem Teilgebiet eine Auslastungsrate von 122% ermittelt. D. h. die Nachfrage übersteigt das Angebot.


In den Abend- und Nachtstunden (nach 20:00 Uhr) wurden in der gesamten ZONE P1 ca. 1701 parkende Fahrzeuge erfasst. Da in dem Wohnquartier keine Einrichtung besteht, die maßgebliche Fremdparkverkehre in den Abend- bzw. Nachtstunden auslöst, kann die Annahme getroffen, dass es sich bei den um 20:00 Uhr erfassten Kfz um Bewohnerfahrzeuge handelt.
Die 94%ige Auslastung dokumentiert, wie sehr der öffentliche Parkraum von den Anwohnern beansprucht wird. Da in Wohnquartieren abends und nachts nur noch eine geringe Parkraumnachfrage besteht, kann auch diese hohe Auslastung zu den Zeiten als akzeptabel bewertet werden.  


Parkraumkonzept für die zukünftige ZONE P1
Wie eingangs erwähnt, dient der Bereich von Duissern überwiegend der Wohnnutzung. In solchen Quartieren können als Fremdparker die Besucher der Anwohner, die Beschäftigten, die Kunden und die Besucher der ansässigen Firmen, Betriebe, Büros und Praxen sowie die Sozialen Dienste, Handwerker und Lieferanten ausgemacht werden.
Eine Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraumes mittels Parkdauerbeschränkung wird lediglich die Interessen der Langzeitparker (i. d. R. die Beschäftigten) konterkarieren, denn alle anderen v. g. Nutzergruppen stellen ihre Fahrzeuge im allgemeinen nur stundenweise ab.
Eine kostenpflichtige Parkraumbewirtschaftung mittels Parkscheinautomat (PSA) erscheint hier unwirtschaftlich, weil durch die wenigen gewerblichen Ansiedlungen in dieser Zone, im Vergleich zur ZONE N, die zu erwartenden Einnahmen aus den PSA den jährlichen Unterhaltungsaufwand von den PSA vermutlich nicht decken würden.
Mit einer Parkdauerbeschränkung mittels Auslegen einer Parkscheibe wäre das langfristige Parken ausgeschlossen, mit Ausnahme für die Bewohner, die im Besitz des Bewohnerparkausweises der ZONE P1 sind. Damit können in der ZONE P1 zukünftig wieder viel mehr öffentliche Parkplätze tagsüber von mehreren Parkern genutzt werden.
Weil dann die Chancen auf einen zielnahen Parkplatz wieder viel größer sind, wird eine Parkdauerbeschränkung auf max. 90 Minuten als ausreichend bewertet. Da zudem die Parkscheibe bei der Ankunft auf die nächste halbe bzw. volle Stunde vorgestellt werden darf, ergibt sich eine tatsächliche Parkdauer von bis zu 119 Minuten.

 

 Bewirtschaftungszeiten
Sie orientieren sich an den zahlreichen Einrichtungen für Bildung und Freizeitsport, die in der angrenzenden ZONE N ansässig sind und teilweise bis 22 Uhr sowie samstags geöffnet haben. Um den Besuchern dieser Einrichtungen, denen genügend private Stellplätze z. B. in der Tiefgarage des Zentrums für Bildung und Weiterbildung (ZBW/Berufskolleg) angeboten werden, zukünftig keinen Anreiz mehr zu bieten, den öffentlichen Parkraum in Duissern langfristig zu belegen, soll die Beschränkung der Parkdauer in der ZONE P1, ebenso wie kostenpflichtige Bewirtschaftung in der ZONE N, montags bis freitags von 8 - 20 Uhr und samstags von 8 - 14 Uhr gelten.
Einheitliche Bewirtschaftungszeiten in räumlich zusammenhängenden Quartieren (hier Neudorf-Nord und Duissern) sind zudem einprägsamer für Fremdparker. Die Grenzziehung der ZONE P1 erfolgte unter Berücksichtigung der Auswertungsergebnisse der Parkraumuntersuchungen, der zu erwartenden Verdrängung der Langzeitparker in heute noch unkritische Wohnlagen sowie unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Maximalgröße für Parkzonen mit Bewohnerparkregelung.
Die Grenze der ZONE P1 umschließt zukünftig das Wohnquartier Mülheimer Straße, Hedwigstraße, Hansastraße (bis zum Duissernplatz), Blumenthaistraße und Zieglerstraße.

Zone P1

 

Auch diese Grenzziehung ist für Anwohner und Nichtanwohner verständlich definiert und daher auch leicht einprägsam. Als Besonderheiten sind zu erwähnen, dass die Hedwigstraße und die Teilabschnitte der Mülheimer Straße, die bislang Bestandteil der ZONE N waren und kostenpflichtig bewirtschaftet werden, zukünftig Bestandteil der ZONE P1 sind.
Die kostenpflichtige Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraumes soll aber Bestandschutz genießen, die Bewohner der ZONE P1 sind mit Erwerb des Bewohnerparkausweises ihrer Zone von der Bedienpflicht an den Parkscheinautomaten befreit.

 

 · aufgrund der räumlichen Nähe zum Gewerbestandort OB Netz die Hansastraße bis zum Duissernplatz mit in die Bewirtschaftung einbezogen wird

· die öffentlichen Parkplätze auf den beiden Mittelstreifen der Mülheimer Straße weder Bestandteil der ZONE P1 noch der ZONE N sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis sind somit nicht von der Bedienpflicht der dort vorhandenen Parkscheinautomaten befreit

· die bestehenden zeitlichen Parkdauerbeschränkungen zugunsten des Kunden­verkehrs Lutherplatz auch zukünftig Bestand haben (Gerhard-Hauptmann-Straße), d. h. auch die Bewohner dürfen dort während der Bewirtschaftungszeiten nicht längerfristig parken.


Parkraumsituation zukünftiger Bewohner, die in der ZONE P1 gemeldet sind und dort auch tatsächlich wohnen, haben Anspruch auf Erteilung des Bewohnerparkausweises P1. Dieser kann für eine Jahresgebühr von 30,70€ für bis zu 2 Jahren erworben werden. Dieser Parkausweis berechtigt den Besitzer, den öffentlichen Parkraum in der ZONE P1 zeitlich uneingeschränkt zu nutzen und entbindet ihn von der Bedienpflicht der PSA in der ZONE P1. Alle anderen dürfen den Parkraum in der Zone nur noch entsprechend den Bewirtschaftungsvorgaben nutzen.
Durch die Parkdauerbeschränkung steigen die Chancen auf einen zielnahen freien Parkplatz deutlich an. Die nahezu zweistündige Parkdauer erscheint daher ausreichend bemessen, um Einkäufe, Arztbesuche etc. abzuwickeln. Durch die Parkdauerbeschränkung schließt sich zukünftig tagsüber eine langfristige Nutzung der Parkraumes durch Nichtanwohner aus. Da Duissern ebenso wie Neudorf-Nord sehr gut mit dem ÖPNV erschlossen ist, besteht für Berufspendler eine akzeptable Alternative.

 

Zeitschiene  

bis zum 15.09.2012
· Prüfung durch die Straßenverkehrsbehörde und entgültige Entscheidung hinsichtlich der verkehrsrechtlichen Anordnungen ab dem 01.10.2012
· Anpassung der verkehrsrechtlichen Anordnungen (so zeitig wie möglich)
· Erteilung der Bewohnerparkausweise ab dem 01.11.2012
· Beginn der Parkraumbewirtschaftung in der ZONE P1
· Überwachung des ruhenden Verkehrs mit Aufklärungskampagne ab dem 15.11.2012
• Beginn der normalen Überwachung   

Behindertenparkplätze sidn ebenfalls von der Maßnahme ausgenomen und benötigen keinen Anwohner-Parkschein. Motorräder sind von der Regelung ausgenommen. Sie werden geduldet.

 

26 Nachtrag: 22.08.2012 *

16. Verlängerung des Vorbescheides BS 92-0037, Paul-Rücker-Straße 6 b, 47059 Duisburg (Az.: FB 2012-0110) einstimmig beschlossen

27 Nachtrag: 22.08.2012 *

Errichtung eines Standpylons, Mercatorstraße 25, 47051 Duisburg (Az.: E 2012-0118)  einstimmig beschlossen

28 Nachtrag: 23.08.2012 *

Errichtung einer Flachschildanlage, Grabenstraße 149 a, 47057 Duisburg (Az.: E 2012-0117) einstimmig beschlossen

29 Nachtrag: 24.08.2012 *

Nutzungsänderung von Spitzboden in Wohnen (Nr. 29, 31, 37), Keller in Wohnen (Nr. 33, 35), Aus- und Umbau der Dachgeschosse und Anbau von Balkonen, Nahestraße 29 - 37, 47051 Duisburg (Az.: BV 2012-0414)  einstimmig beschlossen

30 Nachtrag: 24.08.2012 *

Gesamtschule Mitte, Zweigstelle Pappenstraße Pappenstr. 49 in 47057 Duisburg hier. Sanierung der Brandschutzklappen  einstimmig beschlossen 

 

Das Thema wurde auch hier nach dem Fall "Mercatorhalle" als sensibel angesehen. Die Gesamtmaßnahme zur Sanierung der Brandschutzklappen, Einbau von Rauchmeldern sowie Heizungs- und Sanitärarbeitender ist mit 100 000 Euro an Kosten veranschlagt worden.

 

31 Nachtrag: 23.08.2012 *

Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW durch Frau Horstmann, Pappenstr. 5, 47057 Duisburg.

hier: Jugendwahn und Altersdiskriminierung in 47057 Duisburg- Neudorf - Nord

 

Die Antwort von Stadtdierktor Dr. Greulich wurde einstimmig begrüßt

 

Nachtrag: 22.08.2012 *

Mitteilungsvorlagen

32 Nachtrag: 22.08.2012 *

Parkraumbewirtschaftung in der ZONE N
Mitteilungsvorlage über die Wirkungsanalyse nach der Umsetzung des Konzeptes 2011  Mitteilungsvorlage zum Top 25

33 Nachtrag: 22.08.2012 *

Verschiedenes

33.1

Schwerwiegender Umweltverstoß im Hochfelder Industriegebiet

Antrag der CDU und der SPD

 

Schwerwiegender Umweltverstoß im Hochfelder Industriegebiet
Der Bezirksbürgermeister des Bezirks Duisburg-Mitte wird gebeten, bei der Bezirksregierung zu erfragen, inwieweit durch den schwerwiegenden Umweltverstoß auf dem Hochfelder Industriegebiet von einer Gefährdungslage für die benachbarten Anwohner/innen in Hochfeld und Neuenkamp auszugehen ist.

Begründung: Über die Medien war zu erfahren, dass ein schwerwiegender Umweltverstoß vor einem Duisburger Schöffengericht verhandelt wird, der sich auf dem ehemaligen Gelände der Kupferhütte im Hochfelder Industriegebiet zugetragen hat.
Seit Jahren weist die BV-Mitte gemeinsam mit dem Bürgerforum Duisburg 2027 eindringlich auf die Notwendigkeit der Umstrukturierung und Verlagerung der dort ansässigen Industrie­unternehmen hin, die sich durch staub- und lärmintensive Emissionen hervortun.
Vor diesem Hintergrund ist die Informationspolitik der Duisburger Fachverwaltung umso unverständlicher, die weder die politischen noch die bürgerlichen Gremien über den Vorfall informiert hat.   einstimmg angenommen

33.2

Lärmminderung Düsseldorfer Straße  

Antrag der Grünen

Der Oberbürgermeister wird gebeten, für die Düsseldorfer Straße, zwischen der Kreuzung Karl-Jarres-Straße im Norden und der Kreuzung Wedauer Straße im Süden, ein
Verkehrsverbot für Lkw über 7,5 t nachts von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr aus Gründen des Schutzes der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen mit sofortiger Wirkung anzuordnen.
Begründung:
Auf der Düsseldorfer Straße ist laut Lärmminderungsplan von Fassadenmittelungspegeln für den ganzen Tag (LDEN) von mehr als 75 dB auszugehen. Dies ist die höchste Schallimmissionsklasse in der Kartierung.
Nach der Lärmkartierung wurden erhebliche bauliche Verdichtungen auf beiden Seiten der Düsseldorfer Straße durch Sozialwohnungen und durch altengerechte Wohnungen sowie ein Altenwohnheim (AWO-Cura) vorgenommen. Insofern ist die Priorität im Lärmminderungs- plan zwischenzeitlich erheblich nach oben gerutscht. Zeitgleich liegen Beschwerden von Anwohnern vor, wonach Lastzüge nachts auf der Düsseldorfer Straße mit erheblicher Geschwindigkeit (also über Tempo 50) fahren. Die dadurch hervorgerufenen Erschütterungen seien noch in den Häusern der Nebenstraßen spürbar. Überprüfungen ergaben, dass diese Wahrnehmung zutrifft.
Das nächtliche Fahrverbot für Lkw erscheint angemessen und geeignet, einen maßgeblichen Beitrag zur Senkung des nächtlichen Geräuschpegels und zur Vermeidung von Erschütterungen zu leisten.

Der Antrag der Grünen wurde als Prüfauftrag einstimmg angenommen