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Gemeinsame öffentliche
Sondersitzung des Ausschusses für Wirtschaft,
Stadtentwicklung und Verkehr, des
Umweltausschusses und der Bezirksvertretung
Rheinhausen
Rathaus, Saal 100 um18:00
Uhr
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr.
6.46 - Hohenbudberg -
1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
3. Beschlussfassung
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Ausschuss für Wirtschaft,
Stadtentwicklung und Verkehr
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Bezirksvertretung
Rheinhausen
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Bebauungsplan Nr. 946.1 Änderung
- Rheinhausen - "Gewerbepark Hohenbudberg"
1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
3. Satzungsbeschluss
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Ausschuss für Wirtschaft,
Stadtentwicklung und Verkehr
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Bezirksvertretung
Rheinhausen
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Bebauungsplan Nr. 1194
-Dellviertel- "ehemalige Sportanlage Mercatorstraße"
1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Bebauungsplan Nr. 1040 - Dellviertel - "Kölner
Straße"
2. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen
Teilbereich desBebauungsplanes Nr. 1009 B
3. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 1194
4. Prioritätenliste
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Bebauungsplan Nr. 1194
-Dellviertel- "ehemalige Sportanlage Mercatorstraße"
1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Bebauungsplan Nr. 1040 - Dellviertel - "Kölner
Straße"
2. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen
Teilbereich desBebauungsplanes Nr. 1009 B
3. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 1194
4. Prioritätenliste
1. Beschreibung des Plangebietes Plangebiet
Das Plangebiet umfasst die ungenutzten Sportflächen
und seine angrenzende Bereiche bis an die
Mercatorstraße zwischen Düsseldorfer Straße und der
sich derzeit im Bau befindenden Anschlussstelle
Zentrum der A 59 im Ortsteil Dellviertel.
Im Norden des Plangebietes an der Mercatorstraße war
bis vor kurzem ein Autohaus ansässig, das über die
Düsseldorfer Straße erschlossen war. Die Nutzung
besteht aktuell nicht mehr. Die noch vorhandenen
baulichen Anlagen sind abgängig und die von dem
Betrieb ehemals genutzten Flächen liegen heute
brach. Die Nutzung der Sportanlage wurde 2006
aufgegeben und liegt seitdem brach.
Umgebung des Plangebietes
Der südlich angrenzende Bereich um die
Curtiusstraße, Brockhoffstraße und Pilgrimstra- ße
stellt sich als ein, in seiner Entwicklung
weitgehend abgeschlossenes, hochwertiges
Wohnquartier mit Villencharakter in meist
zweigeschossiger Bauweise sowie mit einer
großzügigen Grundstückstruktur dar. Unmittelbar im
Westen des Gebietes, entlang der östlichen Seite der
Düsseldorfer Straße, befinden sich das
Polizeipräsidium, verschiedene repräsentative
Firmensitze und die Landeszentralbank. Diese
Einrichtungen weichen in ihrer Bau- und
Nutzungsstruktur recht auffällig von der umliegenden
ausgeprägten Wohnstruktur ab.
Die Mercatorstraße ist nördlich durch eine
mehrgeschossige Blockrandbebauung gefasst und durch
Mischgebietsnutzung (überwiegend Wohnnutzung aber
auch Dienstleistungsnutzungen) geprägt.
Die Mercatorstraße ist die südliche Tangende des
innerstädtischen Rings und wird derzeit zwischen der
Düsseldorfer Straße und der Kölner Straße ausgebaut.
Im weiteren Verlauf der Mercatorstraße in Richtung
Norden bis zum Hauptbahnhof sind weitere
Entwicklungsflächen planungsrechtlich durch den
Bebauungsplan Nr. 1009 A für Kerngebietnutzungen
gesichert.
Östlich begrenzt die sich derzeit im Bau befindende
Anschlussstelle Zentrum der Bun- desautobahn (BAB)
59 das Plangebiet. Nordöstlich anschließend befindet
sich ein Grundstück mit einer Tankstelle mit
Bürogebäude. Die Kölner Straße entfällt von der
Mercatorstraße in Richtung Süden durch die neue
Anschlussstelle der A 59. Die Planfeststellung
umfasst die Anschlussstelle der A59, sowie die
Mercatorstraße bis zum Kno- tenpunkt mit der
Düsseldorfer Straße. Ebenso wurden im Rahmen der
Planfeststellung nahe Kompensationsflächen im
nordöstlichen Plangebiet gesichert.
Der noch zu entwickelnde „Grüne Ring“ verläuft auf
der ehemaligen Bahntrasse, der sog. Bocksbarttrasse,
die in dem vorliegenden Planungsraum die nördliche
Abgrenzung des Geländes zur Mercatorstraße
darstellt. Diese gesamtstädtische relevante
Grünwegeverbindung steht im Zusammenhang mit den
Planungen „Duisburg an den Rhein“. In dem
Grünstreifen ist ein kombinierter Rad- und Fußweg
vorgesehen, der entlang der Mercatorstraße geführt
werden soll. Weiterhin ist vorgesehen, im
Zusammenhang mit dem Ausbau der A 59 eine Brücke für
den Fuß- und Radverkehr in Höhe der Curtiusstraße
auf das gegenüberliegende Entwicklungsgebiet der
„Duisburger Freiheit“ zu führen, um hier- durch eine
zukünftige Anbindung in Richtung Wedau-Sportpark
vorzubereiten. Diese Maßnahmen liegen im
planfestgestellten Bereich.
Das Vorhaben der A 59 und der Ausbau der
Mercatorstraße genießen Priorität und sollen vor
Satzungsbeschluss für den Planbereich abgeschlossen
sein. Der Ausbau des innerstädtischen Rings als
Grünwegeverbindung richtet sich ebenfalls nach den
Vorgaben der Planungen der A59 und der
Mercatorstraße. Eine Ausbauplanung ist hierfür noch
nicht erfolgt. Nach Abschluss der Umsetzung der
planfestgestellten Straßenabschnitte der
Anschlussstelle Zentrum der A 59 können
erforderliche Änderungen in Abstimmung mit dem
Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßen NRW
vorgenommen werden. Die Bereiche der
Planfeststellung werden nachrichtlich in den
Bebauungsplan übernommen.
Anlass der Planung
Für die brachliegende innerstädtisch günstig
gelegene Entwicklungsfläche gibt es zwei
Nutzungsinteressen. Zudem bleibt die
planungsrechtliche Sicherung des Grünzuges
städtebauliches Ziel für den Planbereich.
Ansiedung Feuer- und Rettungswache
Das Amt 37 Feuerwehr und Zivilschutzamt benötigt
einen neuen Standort für eine neue Feuer- und
Rettungswache mit der primären Zuständigkeit für die
Stadtteile Altstadt, Dellviertel, Duissern,
Kaßlerfeld, Neudorf-Nord und Neuenkamp. Am
bestehenden Standort der Hauptfeuerwache an der
Wintgensstraße in Duissern sind die Ziele der
Erreichbarkeit nicht erfüllt. Der Standort an der
Wintgensstraße soll nur reduziert aufrecht erhalten
werden. Dieser Sachstand wird mit dem
Brandschutzbedarfsplan (DS-Nr. 12-0860) dargelegt.
Die Lage des Grundstückes an der Mercatorstraße
eignet sich für die Ansiedlung einer neuen
Hauptfeuerwache, um in der Verfügung stehenden Zeit
(5:45 min) und der ermittelten
Durchschnittsgeschwindigkeit auf Einsatzfahrten der
Feuerwehr Duisburg (36 km/h bzw. 0,6 km/min) die
o.g. Stadtteile abzudecken.
Weitere alternative Standorte in einem Suchraum um
das Innenstadtzentrum u.a. östlich der
Anschlussstelle Zentrum der A 59 sowie der
Grünfläche an der Kremerstraße wurden zur Ansiedlung
der neuen Feuer- und Rettungswache geprüft.
Kriterien waren u.a. Flächenbedarf und
-verfügbarkeit, Erreichbarkeitskriterien der
Feuerwehr und weiterer planungsrechtliche und
städtebauliche Kriterien. Amt 37 Feuerwehr und
Zivilschutzamt priorisiert aus einsatztaktischen
Gründen den Standort an der Mercatorstraße, so dass
hier ein Planungserfordernis entsteht.
Ansiedlung Autohaus
Ein Investor ist interessiert an einem neuen
Standort für ein Autohaus in Duisburg. Der Standort
an der Mercatorstraße an der Anschlussstelle Zentrum
der A59 ist für den Vorhabenträger aufgrund der Lage
und des Flächenbedarfes (ca. 10.000m²) geeignet.
Sicherung des Grünen Rings
Der noch zu entwickelnde „Grüne Ring“ verläuft auf
der ehemaligen Bahntrasse, der sog. Bocksbarttrasse,
die in dem vorliegenden Planungsraum die nördliche
Abgrenzung des Geländes zur Mercatorstraße
darstellt. Diese gesamtstädtische relevante
Grünwegeverbindung steht im Zusammenhang mit den
Planungen „Duisburg an den Rhein“. In dem
Grünstreifen ist ein kombinierter Rad- und Fußweg
vorgesehen, der entlang der Mercatorstraße geführt
werden soll. Weiterhin ist vorgesehen, im
Zusammenhang mit dem Ausbau der A 59 eine Brücke für
den Fuß- und Radverkehr in Höhe der Curtiusstraße
auf das gegenüberliegende Gelände der „Duisburger
Freiheit“ zu führen, um hierdurch eine zukünftige
Anbindung in Richtung Wedau-Sportpark vorzubereiten.
Diese Maßnahmen liegen zum großen Teil in
planfestgestellten Bereichen. Vor allem der Bereich
entlang der Mercatorstraße ist planungsrechtlich
über die planfestgestellten Verkehrsflächen hinaus
zu sichern.
4.
Städtebauliche Zielsetzungen und Mittel zur
Umsetzung im Bebauungsplan
Zur Entwicklung der geplanten Ansiedlung einer
Feuer- und Rettungswache sollen Flä- chen für den
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr
festgesetzt werden.
Zur Entwicklung der geplanten Ansieldung eines
Autohauses soll die Art der baulichen Nutzung
Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO festgesetzt werden. Im
Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Duisburg
(Ratsbeschluss 2010) liegt das Plangebiet außerhalb
des zentralen Versorgungsbereiches Hauptzentrum
Innenstadt. Daher soll Einzelhandel
ausgeschlossen werden. Im gesamtstädtischen Konzept
zur Steuerung von Vergnügungsstätten der Stadt
Duisburg (Ratsbeschluss 2011) ist für das Plangebiet
ein Ausschluss von Vergnügungsstätten vorgesehen.
Daher sollen Vergnügungsstätten sowie Bordelle und
bordellartige Betriebe ausgeschlossen werden.
Zur Entwicklung der geplanten Gebietsstruktur sollen
das Maß der baulichen Nutzung, eine
Grundflächenzahl, überbaubare und nicht überbaubare
Flächen sowie örtliche Bauvorschriften festgesetzt
werden.
Zur Sicherung der Erschließung sollen private
Verkehrsflächen und ein Bereich für die Ein- und
Ausfahrt an die vorhandene Mercatorstraße
festgesetzt werden. Zur Entwicklung des grünen Rings
sollen öffentliche Grünflächen festgesetzt werden.
5. Vorhabenträger
Vorhabenträger der Planungsmaßnahme ist für die
Feuer- und Rettungswache und Sicherung des Grünen
Rings die Stadt Duisburg. Vorhabenträger der
Planungsmaßnahme Ansiedlung eines Autohauses ist die
Firma Arcus Betriebsgesellschaft mbH.
Die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung
(Erarbeitung und Entwicklung des Bau- leitplanes,
einschließlich erforderlicher Gutachten) soll -
unbenommen der Planungshoheit der Kommune - durch
ein externes Planungsbüro erfolgen.
Hierzu wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der
Stadt Duisburg und dem Vorhabenträger Firma Arcus
Betriebsgesellschaft mbH geschlossen.
6. Beschleunigte Aufstellungsverfahren nach § 13a
BauGB
Das Baugesetzbuch wurde mit Inkrafttreten am 01.
Januar 2007 durch das „Gesetz zur Erleichterung von
Planungsvorgaben für die Innenentwicklung der
Städte“ geändert.
Zur Verminderung der Flächeninanspruchnahme und zur
Beschleunigung wichtiger Pla- nungsvorhaben - vor
allem im Hinblick auf Arbeitsplätze, Wohnbedarf und
Infrastrukturausstattung - wurde das Planungsrecht
für Vorhaben zur Stärkung der Innenentwicklung
vereinfacht und beschleunigt. Kernpunkt der
Gesetzesänderung ist die Einführung des
beschleunigten Verfahrens zur Aufstellung von
Bebauungsplänen für die Wiedernutzbarmachung von
Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen
der Innenentwicklung (§13 a BauGB).
Weiterer Verfahrensablauf
Der Bezirksbürgermeister und ein weiteres Mitglied
der Bezirksvertretung Mitte haben den
Aufstellungsbeschluss per Dringlichkeit gefasst.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt
wird ein städtebauliches Konzept er- arbeitet,
welches den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der
gemäß § 3 (1) BauGB vorgeschriebenen Beteiligung der
Öffentlichkeit vorgestellt wird.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates wird ein
Bebauungsplanentwurf erarbeitet, wel cher dem Rat
der Stadt zur Beschlussfassung über die Öffentliche
Auslegung vorgelegt wird.
Der Beschluss über die Aufstellung des
Bebauungsplanes wird gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich
bekannt gemacht.
Mit der Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, dass
der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §
13 a BauGB aufgestellt wird. Auf die Durchführung
einer Umweltprüfung wird verzichtet.
Alle nach früheren baurechtlichen Vorschriften und
städtebaulichen Plänen im Bereich dieses
Bebauungsplanes getroffenen Festsetzungen werden bei
Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes durch die
hiermit getroffenen Festsetzungen ersetzt.
Einstufung in die Prioritätenliste
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan, gemäß
den in DS 07-1481 (Verfahren zur verbindlichen
Bauleitplanung) dargestellten Kriterien, in der
Prioritätenliste unter Position 6 zu führen.
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Ausschuss für Wirtschaft,
Stadtentwicklung und Verkehr
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Ausschuss für Wirtschaft,
Stadtentwicklung und Verkehr
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Herrichtung des Rad- und Fußweges
„Rheinische Bahn“ von Essen nach Duisburg hier:
Abschnitt Duisburg
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Ausschuss für Wirtschaft,
Stadtentwicklung und Verkehr
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Reduzierung der Lärmbelastung an
der A 524 im Bereich Duisburg-Rahm;
hier: Antrag aus der BV Süd
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Ausschuss für Wirtschaft,
Stadtentwicklung und Verkehr
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