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Grundsatzbeschluss zur
Realisierung eines Designer Outlet Center
(DOC) auf
der Fläche der Duisburger Freiheit Süd
wie zuvor die
BV Mitte
mit Stimmern der CDU und
SPD mehrheitlich
beschlossen
Was
aus der Sicht der Verwaltung wichtig ist und erst
einmal umgesetzt werden muss:
- es ist zunächst nur ein
Grundsatzbeschluss
- zum neuen Antrag von Kurt Krieger auf ein
Bebauungsverfahren besteht
ein Anspruch, ist aber
auch ein Sonderfall
- das Verfahren muss zum 2010 vom Rat beschlossenen
Einzelhandelskonzept der Stadt überprüft werden
- es müssen Gutachten auf Kosten von Krieger
erstellt werden
- es müssen Bürgeranhörungen stattfinden
- das gesamte Verfahren muss mit dem
Landesentwicklungsplan abgestimmt werden, da das
Gelände der Duisburger Freiheit kein zentraler
Versorgungsbereich ist
- die gesamten Verfahren müssen gerichtsfest gemacht
werden
- es muss mit den seit 2013 vom Rat beschlossenen
Integrierten Innenstadt-Handlungskonzept in Einklang
gebracht werden
- es darf die Nachbarstädte nicht unzulässig
beeinflussen. Dies kann nur durch eine
Verträglichkeitsanalyse erfolgen
- der Flächennutzungsplan und der neue Bebauungsplan
ist nichts Neues, bis der Rat ihn als Satzung
beschließt
- es geht auch um die Einbeziehung des ,Grünen
Rings`, der Radschnellweges und die städtebauliche
Anbindung an die Innenstadt (1,5 Kilometer entfernt)
muss planerisch angegangen werden. Bis zum
Aufstellungsbeschluss wird also viel getan werden
müssen!"
Diese vorgetragenen Punkte
bedeuten grob geschätzt in etwa eine drei bis fünf
Jahre dauernde Prüfung vor der baulichen Umsetzung,
Klagen sind dabei noch nicht mit eingerechnet.
Harald Jeschke
Kommentar
Duisburg,
wo geht`s lang? Von Multi Casa zur Duisburger Freiheit,
vom FOC zum DOC: Begriffe mit Mega-Gegensätzen
Man ist leicht dazu geneigt es
auf gewisse plakative Formeln zu bringen, das Gerangel
um die unsäglichen Hinterlassenschaften der ehemaligen
Bundesbahn. Wenn man so einmal auflistet könnte man
leicht vom Teufel (Multi Casa mit SPD und dem ehemaligen
Planungschef Jürgen Dressler zum Belzebub (Kriegers
Möbel Höfner), von der Pest (FOC Douville in Marxloh)
zur Cholera (DOC für den Einzelhandel in der Innenstadt)
neigen. Dazwischen lag die Vision ohne Investoren
mit der Duisburger Freiheit, die jeder Bürger Duisburgs
hätte ausrufen können, da es nichts kostet.
Was nun Duisburg? Außer zur
Duisburger Freiheit wird irgendjemand (IHK und der
Einzelhandel bestimmt) erbost dagegen sein, die
politischen „Restgruppen“ in Duisburgs Rat sowie, hier
und da der BUND, NABU oder eine Institution dieser
Ausrichtung.
So oder so wird es Duisburgs
„GROKO“ zugunsten Kurt Krieger entscheiden. Ganz klar.
Optimal wäre hier ein Eingreifen von Donald J. Trump mit
einer Mauer um das Gelände drumherum… Also halten wir
es mit den oben beschrieben vier Möglichkeiten.
Das ehemalige
Güterbahnhof-Areal - Foto Manfred Schneider
Beschlussentwurf
1. Der Rat der Stadt befürwortet unter Kenntnisnahme
des dargestellten Sachstands das Vorhaben der Fa.
Krieger Grundstück GmbH auf dem Güterbahnhofsgelände
südlich der Koloniestraße im heutigen
Geltungsbereich des Bebauungsplans 1129 ein Designer
Outlet Center (DOC) zu verwirklichen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die
erforderlichen Verfahrensschritte (u.a. Änderung des
Einzelhandels- und Zentrenkonzepts, Aufstellung
eines Bebauungsplans, Flächennutzungsplan-Änderung)
einzuleiten und das Vorhaben zu flankieren. Eine
weitergehende Prüfung/Bewertung des Vorhabens
erfolgt in den nachfolgenden Verfahrensschritten auf
Basis der hierfür erforderlichen Unterlagen und
Gutachten
Begründung
1. Beschreibung des Vorhabens
2. Vorhabenfläche und aktuelles Planungsrecht
3. Wesentliche Strukturdaten der Stadt Duisburg im
regionalen Vergleich und mögliche Impulse durch das
Vorhaben
4. Planvorgaben und erforderliche Schritte zur
Realisierung eines DOC
5. Weiterhin zu beachtende Rahmenbedingungen
6. Notwendigkeit eines Grundsatzbeschlusses
7. Weiteres Vorgehen
1. Vorhaben
Die Krieger Grundstück GmbH ist an die Stadt
Duisburg mit dem Projektvorhaben herangetreten, auf
dem ehemaligen Güterbahnhofsgelände südlich der
Koloniestraße im heutigen Geltungsbereich des
Bebauungsplans 1129 -Dellviertel- „Duisburger
Freiheit“ ein Designer Outlet Center (DOC) mit einer
Spezialisierung auf hochwertige Designerwaren zu
entwickeln. Mit Schreiben vom 20.12.2016 hat die
Krieger Grundstück GmbH einen Antrag auf Einleitung
der erforderlichen Planverfahren gestellt.
In der Endausbaugröße von ca. 30.000 m²
Verkaufsfläche sollen ca. 140 - 175 Stores entstehen
mit ca. 3.000 Stellplätzen. Damit wird ein Center
angestrebt, das in der Zahl der Outlet Stores sowie
in der Verkaufsflächendimensionierung das größte in
Deutschland sein würde. Üblicherweise ist die
Sortimentskonzeption von DOCs weitgehend identisch;
ca. 60 - 70 % der Verkaufsflächen sind mit
Bekleidung (inkl. Sportbekleidung) belegt, ca. 10 -
20 % entfallen auf Schuhe und Lederwaren, während
die restlichen Flächen zumeist mit Heimtextilien,
Glas/Porzellan/Keramik, Spielwaren, Schmuck,
Haushalts- und Drogeriewaren belegt sind.
Angedacht ist ein DOC im „Village-Stil“,
dieser greift die städtebauliche Figur einer
gewachsenen Ortslage auf. Ladenlokale sind um
zusammenhängende kleinere Plätze und nachempfundene
Gassen gruppiert. Als zukünftigen Betreiber benennt
die Krieger Grundstück GmbH die spanische
NEINVERGruppe, welche der zweitgrößte
Outletbetreiber in Europa ist, in Deutschland
betreibt das Unternehmen bereits das Style-Outlet
Zweibrücken und das Fashion Outlet Center in Brehna.
Die marktwirtschaftliche Machbarkeit des
Vorhabens wurde im Rahmen eines von der
Krieger Grundstück GmbH beauftragten Gutachtens
untersucht und das DOC darin v.a. auf Grund des
einwohnerstarken Einzugsgebietes und der
hervorragenden Erreichbarkeit sehr positiv bewertet.
Als bedeutende Konkurrenzlagen wird das DOC in
Roermond eingeschätzt und die geplanten DOC-Vorhaben
in Wuppertal und Remscheid, deren
Genehmigungsverfahren sich aktuell durch anhängige
Klageverfahren verzögern könnten.
Hinsichtlich der Standortfaktoren
für ein Outlet-Center wird der Standort Duisburg
gegenüber Remscheid und Wuppertal als deutlich
überlegen eingeschätzt. Die Flächenleistung (Umsatz
in €/m² Verkaufsfläche) eines DOC der vorgesehenen
Größenordnung und damit die aus einem solchen Objekt
zu erwirtschaftende Rendite wird weit oberhalb eines
üblichen Einkaufszentrums liegen. Diese erhöhten
Umsätze werden vorrangig im Sortiment Mode erzielt
werden.
2. Vorhabenfläche und aktuelles
Planungsrecht
Die Vorhabenfläche liegt im Bereich des ehemaligen
Güterbahnhofgeländes südlich der Koloniestraße,
östlich der BAB A 59 und westlich der Bahntrasse.
Der Flughafen Düsseldorf International ist vom
Duisburger Hauptbahnhof innerhalb von 15 Minuten
erreichbar. Die zentrale Fläche ist damit extrem gut
und schnell für ein einwohnerstarkes Einzugsgebiet
erreichbar.
Das Planareal umfasst eine zusammenhängende
Gesamtfläche von rund 30 ha. Damit ist die Fläche
eine der größten in der Region für die Entwicklung
eines flächenintensiven Großprojektes mit regionaler
und überregionaler Ausstrahlung. Aufgrund der
besonderen Lagegunst gab es bereits mehrere Anläufe
auf der Fläche Großprojekte zu verwirklichen. Im
Jahre 2005 konnte die Projektidee des
Einkaufszentrums „Multi Casa“ nicht realisiert
werden. Nach einer kontrovers geführten Diskussion
stieg der Investor aus der Entwicklung aus, nachdem
der Rat der Stadt beschlossen hatte ein Sondergebiet
auszuweisen.
Im Anschluss wurde für die Innenstadt der Foster
Masterplan erarbeitet und mit seinen Zielen
beschlossen. Dieser wurde später Grundlage für das
Integrierte Handlungskonzept Innenstadt. Für die
Fläche der Duisburger Freiheit wurde ebenfalls vom
Büro Foster der Masterplan Duisburger Freiheit als
Wohn- und Bürostandort erarbeitet und beschlossen.
Im Mai 2010 ist das Grundstück von Aurelis an
die Krieger Grundstück GmbH übergegangen, in
dem anschließenden Bauleitplanverfahren wurde neben
Büroflächen auch ein Möbelhaus festgesetzt. Durch
die aktuelle Standortplanung der Krieger Grundstück
GmbH in Düsseldorf wurde die Planung eines
Möbelhauses seitens der Eigentümerin aufgegeben. Für
den Bereich südlich der Koloniestraße setzt der
rechtkräftige Bebauungsplan Nr. 1129 -Dellviertel-
Duisburger Freiheit- in den nördlichen Teilflächen
Sondergebiete -Büro-, Dienstleistungszentrum- fest,
für die südlichen Teilbereiche beidseits der
Karl-Lehr-Straße Sondergebiete -Möbelhaus- sowie ein
Sondergebiet -Möbelmitnahmemarkt-. Weitere
großflächige Einzelhandelsnutzungen sind
ausgeschlossen.
Darüber hinaus setzt dieser Bebauungsplan eine
umfangreiche zentrale öffentliche Grünfläche
-Parkanlage- fest. Baugenehmigungen für die
Umsetzung der Möbelhäuser auf Grundlage des
Bebauungsplans Nr. 1129 liegen vor. Für den Bereich
nördlich der Koloniestraße setzt der rechtskräftige
Bebauungsplan Nr. 1170 -Dellviertel- „Duisburger
Freiheit Nord“ Sondergebiete -Dienstleistungs- und
Büropark“ sowie nordöstlich ein Sondergebiet für ein
Parkhaus fest. Der Bebauungsplan sieht für die
nördlichen Baufelder nur in den Erdgeschossen
Einzelhandelsnutzungen mit eingeschränkten
Sortimenten vor, in den südlichen Baufeldern zur
Koloniestraße ist Einzelhandel komplett
ausgeschlossen.
Der Bebauungsplan 1170 befindet
sich in der baulichen Umsetzung. Im westlichen
Bereich entlang der Straße „Zum Portsmouthplatz“
wurde bereits ein Hotel realisiert. Östlich und
westlich der Planstraße C werden in absehbarer Zeit
Gebäude des Landesamtes für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen entstehen. Die
entsprechenden Baugenehmigungen liegen vor.
Bezugnehmend auf die Planungshistorie stehen die
Bebauungspläne Nr. 1129 und Nr. 1170 in einem engen
inhaltlichen Zusammenhang. U.a. wird eine innere
zentrale Grünfläche mit integriertem Fuß- und Radweg
als zentrales Element zur Freihaltung der
Durchlüftungsbahn und des Grünen Rings in den beiden
genannten Bebauungsplänen gesichert.
Als Anbindung des Bebauungsplans Nr. 1170
-Dellviertel- Duisburger Freiheit Nord an den
südlich gelegenen Bereich des Bebauungsplan Nr. 1129
-Dellviertel- Duisburger Freiheit- ist im Bereich
des zentralen Grünzuges eine Fuß- und Radwegebrücke
über die Koloniestraße vorgesehen. Diese geplante
Anbindung ist bisher nicht hergestellt worden.
Aufgrund der tatsächlichen Entwicklung des
Plangebiets und geänderten Entwicklungsabsichten ist
es Ziel der derzeit in Aufstellung befindlichen 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 1170, die
bestehenden planungsrechtlichen Festsetzungen
entsprechend den konkreten Bauabsichten und
geänderten städtebaulichen und verkehrlichen
Rahmenbedingungen, u.a. durch weitere Rücknahme der
Einzelhandelsflächen, anzupassen. Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits
stattgefunden. Insbesondere die noch unbebauten
Baufelder in diesem Bereich sowie die hier
vorhandenen öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen
stellen potentielle Schlüsselflächen für eine
mögliche städtebauliche und funktionale Anbindung
des Vorhabens an die Duisburger Innenstadt dar.
3. Wesentliche Strukturdaten der Stadt Duisburg im
regionalen Vergleich und mögliche Impulse durch das
Vorhaben
*1 Landesbetrieb
Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT
NRW), Zugriff am 14.11.2016
*2 Ermittelt aus den Einwohnerzahlen zum Stichtag
31.12.2015 und den Sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigten zum Stichtag 30.06.2014; Quelle: Der
Landesbetrieb Information und Technik
Nordrhein-Westfalen (IT NRW), Zugriff am 14.11.2016
*3 Städtereport, Duisburg, Prima 1A-Lage, Ansonsten
Tristesse im Einzelhandel, Comfort Holding GmbH,
November 2015 *4 Städtereport, Essen, Im Aufwind,
Comfort Holding GmbH, September 2015
*5 Städtereport, Dortmund, Dortmunds Einzelhandel
spielt in der 1. Liga, Comfort Holding GmbH,
30.10.2014
*6 Städtereport, Krefeld, Viel Bewegung in der City,
Comfort Holding GmbH, November 2015
*7 Städtereport, Düsseldorf, Einer der attraktivsten
Handelsstandorte Deutschlands, Comfort Holding GmbH,
November 2016
*8 Städtereport, Duisburg, Der Einzelhandel kämpft
an vielen Fronten, Comfort Holding GmbH, 27.06.2014
*9 Städtereport, Essen, Integrierte Shopping-Center
stärken den Einzelhandelsstandort, Holding GmbH,
28.04.2014
*10 Städtereport, Krefeld, Die Seidenweberstadt
positioniert sich neu, Comfort Holding GmbH,
26.08.2014
*11 Städtereport, Düsseldorf, Quantensprung als
Einzelhandelsstandort, Comfort Holding GmbH, Mai
2015
*12 Duisburg, Einzelhandels-Eckdaten im
Zeitvergleich, Comfort Holding GmbH, Oktober 2016
*13 Städtereport, Düsseldorf, Quantensprung als
Einzelhandelsstandort, Comfort Holding GmbH, Mai
2015
*14 Krefeld, Einzelhandels-Eckdaten im
Zeitvergleich, Comfort Holding GmbH, Oktober 2016
Die Tabelle zeigt wesentliche Strukturdaten, welche
Rückschlüsse zur Struktur des Arbeitsmarktes und zur
Struktur des Einzelhandels in Duisburg im Vergleich
zu anderen regionalen Oberzentren zulassen. Im
regionalen Vergleich zu anderen Oberzentren bilden
die Duisburger Strukturdaten eine eher
unterdurchschnittliche Positionierung ab.
Die Zentralitätskennziffer stellt
dar, wie viel der in Duisburg vorhandenen Kaufkraft
der Duisburger Einzelhandel über alle
Sortimentsgruppen in der Gesamtstadt binden kann.
Der Wert von rd. 110 % bedeutet zwar, dass Kaufkraft
vom Umland in der Stadt Duisburg gebunden werden
kann, jedoch liegt die Zielzentralität eines
Oberzentrums bei ca. 120 %, um die oberzentrale
Funktion mit einer gewissen Anziehungskraft
wahrnehmen zu können. Die Modezentralität stellt
einen besonderen Indikator für die innerstädtische
Leitbranche „Mode“ (insbesondere Bekleidung) dar.
Hier ist Duisburg im Vergleich schwach aufgestellt,
und hat deshalb deutlichen Nachholbedarf. Ein
Indikator für die Strukturschwäche der
Einzelhandelsstruktur in der Duisburger Innenstadt
ist der Anteil der Verkaufsfläche in der Innenstadt
an der Gesamtverkaufsfläche der Stadt. Hier zeigen
die absoluten und prozentualen Werte Duisburgs im
regionalen Vergleich einen erheblichen
Entwicklungsbedarf auf.
Durch die Ansiedlung eines DOC kann der Einzelhandel
eine regionale Anziehungskraft erreichen und es
lässt sich eine deutliche Steigerung der
Zentralitätskennziffer erwarten. Insbesondere der
Wert der Modezentralität könnte durch das Vorhaben
deutlich gesteigert werden. Das Vorhaben bietet die
Chance die geringen absoluten und relativen
Verkaufsflächenanteile der Innenstadt um ca. 1/3 zu
erhöhen, was vor dem regionalen Vergleich als
gerechtfertigt erscheint.
Damit durch das Vorhaben Synergieeffekte zu den
heutigen zentralen Einzelhandelslagen und damit eine
nachhaltige Stärkung der Duisburger Innenstadt
erreicht werden kann, ist die funktionale und
städtebauliche Anbindung des Vorhabens an die
Innenstadt von zentraler Bedeutung. Im weiteren
Verfahren sind hierfür Lösungen zu entwickeln und
umzusetzen.
4. Realisierung eines DOC
4.1 Landesplanung – Landesentwicklungsplan
Nordrhein-Westfalen - Sachlicher Teilplan
Großflächiger Einzelhandel (12. Juli 2013) Der
Sachliche Teilplan großflächiger Einzelhandel zum
Landesentwicklungsplan NRW enthält 7 Ziele und 3
Grundsätze. Die Ziele des LEP sind zu beachten und
unterliegen nicht der Abwägung. Maßgebliche Ziele
für die Ansiedlung eines DOC sind die Ziele 1 bis 3.
Entsprechend Ziel 1 kann ein DOC nur in allgemeinen
Siedlungsbereichen (ASB) dargestellt und festgesetzt
werden. Da die Fläche im regionalplanerisch
ausgewiesenen ASB liegt, entspricht das Vorhaben dem
Ziel 1. Gemäß Ziel 2 kann ein DOC aufgrund des
zentrenrelevanten Sortiments nur in einem zentralen
Versorgungsbereich dargestellt und festgesetzt
werden.
Die Fläche befindet sich aktuell nicht in einem
zentralen Versorgungsbereich, grenzt aber an den
zentralen Versorgungsbereich des Hauptzentrums
Innenstadt. Es ist daher im weiteren Verfahren zu
prüfen und darzulegen, wie die Fläche in den
zentralen Versorgungsbereich Innenstadt
städtebaulich und funktional integriert werden kann.
Dazu ist insbesondere eine städtebauliche Einbindung
der Fläche in die Innenstadt sowie eine gute
fußläufige Anbindung an die Königstraße erforderlich.
Zudem ist darzulegen, welche Funktion der Standort
des DOC in Bezug zu den bestehenden Innenstadtlagen
übernehmen soll. Eine Änderung des zentralen
Versorgungsbereichs Innenstadt kann nur im Rahmen
einer Fortschreibung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzepts der Stadt Duisburg erfolgen, bei der
die bisherige Zentrenhierarchie sowie die Abgrenzung
der zentralen Versorgungsbereiche einer Überprüfung
bedarf.
...
5.2 Integriertes Handlungskonzept
Innenstadt (IHI) Am 12.12.2011 hat der Rat der Stadt
den Beschluss zur Festlegung des Stadtumbaugebiet
Duisburg- Innenstadt DS 11-1715 als Gebietskulisse
für das IHI Innenstadt beschlossen. Für das
Handlungskonzept wurden Ziele aus dem 2007
beschlossenen Foster Masterplan Innenstadt (DS
07-0347) übernommen und durch Fördermaßnahmen
konkretisiert. Das IHI wurde vom Rat der Stadt am
08.07.2013 im Sinne eines „städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes“ gemäß § 171b Abs. 2 BauGB als
Grundlage für die weitere Cityentwicklung und die
Umsetzung des „Masterplans zur Entwicklung der
Duisburger Innenstadt“ beschlossen. Das IHI wurde in
das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“
aufgenommen. Auf dieser Basis werden derzeit für die
Innenstadtentwicklung wesentliche Förderprojekte
umgesetzt (Portsmouthplatz, Mercatorstraße,
Mercatorquartier) oder für die nächsten Jahre
beantragt (z.B. Umbau Hauptbahnhof-Ostausgang,
Friedrich-Wilhelm-Straße, Unterstraße/Calaisplatz).
Die Maßnahmen des IHI werden mit einem Volumen von
rund 18,6 Mio € gefördert, zuzüglich der städtischen
Eigenanteile von rund 4,6 Mio € umfassen die
Maßnahmen ein Gesamtvolumen von rund 23 Mio €. Zur
Sicherung des Förderzugangs des IHI muss die
DOC-Entwicklung funktional und städtebaulich in den
zentralen Versorgungsbereich Innenstadt mit
einbezogen werden. Sie muss den Nachweis erbringen,
dass die mit der o.g. Förderung beabsichtigte
Aufwertung und Stabilisierung der Duisburger
Innenstadt nicht gefährdet wird.
5.3 Weitere zu beachtende Rahmenbedingungen
Zur Integration des geplanten
DOC-Standortbereichs in den zentralen
Versorgungsbereich Innenstadt müssen die beiden
Bereiche städtebaulich und funktional verknüpft
werden, hierbei müssen insbesondere die
Entfernung zwischen dem möglichen DOC-Standort und
der Königstraße mit der Haupthandelslage und die
städtebaulichen Zäsuren beachtet werden. Der
attraktive Ausbau dieser Verknüpfung stellt für das
Vorhaben eine besondere Herausforderung dar, da sie
für die Rechtssicherheit des zentralen
Versorgungsbereiches existenziell ist.
Für die Herstellung dieser Anbindung entstehen
absehbar Kosten über die Grenzen des
Vorhabengeländes hinaus. Der Grüne Ring ist ein vom
Rat der Stadt Duisburg beschlossenes planerisches
Leitbild, wonach innerstädtische Rad- und
Fußwegeverbindungen die Innenstadt umranden und
Anschlüsse an überregionale Verbindungen gesichert
werden. Größtenteils wurde der Wegeausbau bereits
umgesetzt und wird zum jetzigen Zeitpunkt durch
Inanspruchnahme von Fördergeldern weiter ausgebaut.
Eine noch fehlende bedeutende Teilstrecke ist als
Nord-Süd-Verbindung auf der Fläche der Duisburger
Freiheit geplant, die die Innenstadt mit dem
Sportpark Duisburg, dem RheinPark und dem
zukünftigen Radschnellweg verknüpft. Diese Planung
wurde im Bebauungsplan Nr. 1129 gewürdigt und soll
auch im Rahmen zukünftiger Planungen weiter
berücksichtigt werden.
Auf dem Vorhabengelände befindet sich zudem die
bereits realisierte LoveParadeGedenkstätte. Diese
ist im Bebauungsplan Nr. 1129 planungsrechtlich
gesichert worden. Im Rahmen neuer Planungsansätze
ist die Gedenkstätte mit einem Umgebungsschutz zu
würdigen und zu sichern.
Weiteres Vorgehen Im Auftrag des Investors wird
aktuell eine einzelhandelsbezogene
Verträglichkeitsanalyse für das DOC-Vorhaben von
einem Gutachterbüro erarbeitet. Die Ergebnisse
werden anschließend seitens der Verwaltung geprüft,
da sie Grundlage für das folgende Verfahren werden.
Weiterhin muss seitens des Investors ein
städtebaulicher Entwurf erarbeitet werden, um das
Bauleitplanverfahren eröffnen zu können und weitere
Themen zu sichern wie die städtebauliche Anbindung
der Fläche an die innerstädtischen Handelslagen. Als
rechtliche Voraussetzung muss der zentrale
Versorgungsbereich Innenstadt auf die Vorhabenfläche
ausgeweitet werden, dazu ist die Fortschreibung des
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes notwendig.
Mit Vorliegen eines städtebaulichen Konzeptes können
die Bauleitplanverfahren durch
Aufstellungsbeschlüsse formal eingeleitet werden.
Auf Basis des städtebaulichen Entwurfs und der
Auswirkungsanalyse können weitere Verfahrensschritte
wie die Beteiligung der Öffentlichkeit, die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie
das regionale Moderationsverfahren zeitnah
durchgeführt werden.
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Antrag auf Sonderzuschüsse
zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen
des KITA Zweckverbandes im Bistum Essen
Antrag auf Sonderzuschüsse
zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen
des KITA Zweckverbandes im Bistum Essen
Beschlussentwurf
1. Dem in dieser Drucksache aufgelisteten Träger von
Kindertageseinrichtungen wird ein Sonderzuschuss zu
den Betriebskosten in der dort beschriebenen Höhe
gewährt.
2. Der Sonderzuschuss wird rückwirkend ab dem
01.08.2016 für die Dauer von 3 Kindergartenjahren
gewährt.
3. Sollte sich bei der Abrechnung der Betriebskosten
ergeben, dass der Sonderzuschuss vom Träger der
Kindertageseinrichtungen nicht mehr zur Finanzierung
benötigt wird, kann dieser Sonderzuschuss durch
einen erneuten Ratsbeschluss in der Höhe geändert
oder aufgehoben werden.
4. Der Träger verpflichtet sich, die in der
Beschlussbegründung aufgelisteten Nebenbedingungen
einzuhalten.
Mit der DS 11-0231 vom
08.02.2011 ist detailliert über die Problematik
hinsichtlich der Gewährung von Sonderzuschüssen an
Freie Träger von Kindertageseinrichtungen zum
Weiterbetrieb von Kindergartengruppen durch die
Kommune berichtet worden. Aus diesem Grunde kann an
dieser Stelle - um Wiederholungen zu vermeiden – auf
weitere Ausführungen verzichtet werden.
Mit dieser Vorlage soll über die Gewährung von
Sonderzuschüssen zu den Betriebskosten der
Kindertageseinrichtungen des KiTa Zweckverbandes im
Bistum Essen entschieden werden.
KiTa Zweckverband im Bistum Essen
Der KiTa-Zweckverband im Bistum Essen betreibt
derzeit rechtsrheinisch 32 Kindertagesstätten in
Duisburg, in denen rd. 2.000 Kinder betreut werden.
Die Einrichtungen befinden sich in den Bezirken
Hamborn (7 Kita mit 551 Plätzen), Meiderich/Beeck (6
Kita mit 374 Plätzen), Mitte (10 Kita mit 580
Plätzen) und Süd (9 Kita mit 524 Plätzen).
Von diesen Einrichtungen sind 13 zum Familienzentrum
zertifiziert, 10 als Kindertageseinrichtung im
sozialen Brennpunkt und 12 als
Sprachfördereinrichtung anerkannt.
Seit Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)
im Jahr 2008 weist der KiTa Zweckverband regelmäßig
darauf hin, dass die im KiBiz festgelegten
Kindpauschalen nicht ausreichen, um die laufenden
Kosten zum Betrieb der Kindertageseinrichtungen zu
finanzieren. Insbesondere die massiven
Tarifaufwertungen im Sozial- und Erziehungsdienst
sowie die Tarifrunde 2016 verschärfen diese
Situation, die nach Angaben des Trägers auch nicht
durch die Überbrückungsfinanzierung des KiBiz
gemildert werden kann.
Infolge der seit Jahren fehlende Auskömmlichkeit der
öffentlichen Finanzierung über die KiBiz-Pauschalen
hat der Träger bereits im März 2016 die Absicht
erklärt, den Betrieb der KiTa St. Ewaldi (Duisburg -
Laar) und der KiTa St. Norbert (Duisburg –
Obermarxloh) zum 31.07.2018 auslaufen zu lassen.
Um auch in Duisburg weiterhin ein flächendeckendes
Angebot an katholischen Kindertageseinrichtungen
erhalten und die weitere Aufgabe von
Kindertageseinrichtungen abwenden zu können,
benötigt der Träger die finanzielle Unterstützung
der Stadt Duisburg durch die Übernahme von
anteiligen Trägeranteilen.
Vorgesehen ist eine anteilige Übernahme des
Trägeranteils in folgendem Umfang: - 01.08.2016 –
31.07.2017 Übernahme des Trägeranteils in Höhe von
17%, dies entspricht einer Absenkung des
Trägeranteils um rd. 2%-Punkte, - 01.08.2017 –
31.07.2018 Übernahme des Trägeranteils in Höhe von
25%, dies entspricht einer Absenkung des
Trägeranteils um 3%-Punkte , - 01.08.2018 –
31.07.2019 Übernahme des Trägeranteils in Höhe von
35%, dies entspricht einer Absenkung des
Trägeranteils um rd. 4%-Punkte.
Die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen
sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Bedarf und Wirtschaftlichkeit
In enger Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung sind
die angebotenen Plätze zur Sicherung der
Rechtsansprüche auf einen Betreuungsplatz zwingend
erforderlich, um die Versorgungsquoten mittel- und
langfristig halten bzw. verbessern zu können.
Der Rechtsanspruch zur Erfüllung auf einen
Kindergartenplatz richtet sich ausschließlich gegen
die Kommune, die also im Falle eines Platzabbaus
gehalten wäre, zusätzliche (neue) Angebote zu
schaffen, um eine möglichst ortsnahe Versorgung mit
Kindergartenplätzen sicherzustellen.
Aufgrund der angespannten Betreuungssituation der
3-Jährigen und Älteren in Duisburg, für die die
Betreuungsquote bei 96% liegt, muss pauschal und
unabhängig von einer speziellen Situation im
Sozialraum festgestellt werden, dass jeder Platz
benötigt wird und auch perspektivisch aufgrund der
ansteigenden Einwohnerkinderzahl künftig
erforderlich bleibt. Aktuell bedarf es größter
Anstrengung aller Beteiligten, die Plätze zu
ersetzen, die sich durch die sukzessive Schließung
der beiden dreigruppigen Einrichtungen in
Obermarxloh und Laar ergeben.
Die Betreuungssituation für unter 2-Jährige stellt
sich nicht ganz so angespannt dar. Hier liegt die
Betreuungsquote bei rd. 44%.
Wie der u.st. Übersicht zu entnehmen ist, stellt
sich die Übernahme der Trägeranteile in Form der
Gewährung von Sonderzuschüssen als die für die Stadt
Duisburg wirtschaftlichste Alternative dar.
Laufzeit und
Nebenbestimmungen
Grundsätzlich soll der Sonderzuschuss zunächst für
die Dauer von 3 Kindergartenjahren gewährt werden.
Die Zahlung von Sonderzuschüssen unterliegt generell
der jährlichen Bedarfsplanung. Sollten unterjährige
Prüfungen der Bedarfssituation zu dem Ergebnis
kommen, dass die mit einen Sonderzuschuss
betriebenen Plätze nicht mehr benötigt werden, kann
der Sonderzuschuss – soweit ein entsprechender
Ratsbeschluss gefasst wird- mit einem entsprechenden
zeitlichen Vorlauf gekündigt werden.
Der Träger der mit einem Sonderzuschuss finanzierten
Einrichtung verpflichtet sich, den Weiterbetrieb der
in Rede stehenden Plätze / Gruppen in enger
Abstimmung mit dem Jugendamt zu gestalten. Hierzu
gehört u.a., dass bei dem Aufnahmeverfahren die
Frage des Anteils der Kinder mit
Migrationshintergrund zu beachten ist, dass es zu
gesetzeskonformen Überschreitungen der Gruppenstärke
kommen kann und dass die Träger sich am Ausbau von
Plätzen zur Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis
unter 3 Jahren beteiligen.
Finanzielle Auswirkungen
Zusätzliche Mittel brauchen auf Grundlage dieses
Beschlusses nicht in den Jugendhilfeetat eingestellt
zu werden, da diese bei der Haushaltsaufstellung
2017 ff in ausreichendem Umfang geplant wurden.
Begründung der Dringlichkeit
Die kommunale Jugendhilfeplanung muss nach § 19 Abs.
3 und 4 KiBiz bis zum 15.03. eines Jahres
beschließen, welche Gruppenformen und
Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen und
wieviel Plätze in der Kindertagespflege angeboten
werden, damit die Landeszuschüsse zum Betrieb der
Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen für
das kommende Kindergartenjahr beantragt werden
können.
Für das Kindergartenjahr 2016/2017 ist die
Bedarfsanmeldung am 10.03.2016 beschlossen worden
und für das Kindergartenjahr 2017/2018 muss dieser
Beschluss spätestens am 14.03.2017 erfolgen.
Um dem Träger und der Stadt Duisburg
Planungssicherheit hinsichtlich der angebotenen
Plätze zu verschaffen und eine weiterer Schließung
von Kindertageseinrichtungen zu vermeiden, muss
kurzfristig über den Antrag auf Übernahme von
Sonderzuschüssen entschieden werden. Somit kann die
Entscheidung nicht bis zur planmäßigen Ratssitzung
am 13.03.2017 aufgeschoben werden. Aus diesem Grund
liegt ein Fall äußerster Dringlichkeit nach § 60
Abs. 1 Satz 2 GO NRW vor.
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