Duisburg, 25. Februar 2014 - Niemand hat
etwas dagegen, wenn Kinder mit ihren Eltern lustig sind und
Karneval feiern wollen. Auch für Jugendliche gilt das. Nur
bitte achten Sie darauf, dass der Alkohol aus dem Spiel
bleibt. Immer wieder fallen junge Menschen durch
unkontrollierten Alkohol Genuss auf. Es hat in den
vergangenen Jahren Fälle gegeben, dass Kinder im Alter von
12 (!) Jahren völlig alkoholisiert ins Krankenhaus gebracht
werden mussten. Es muss doch nicht sein, dass die Partys
junger Leute auf dem Jungenamt, bei der Polizei oder grad im
Krankenhaus enden.
Das Jugendschutzgesetz hat da
ganz klare Richtlinien vorgegeben. Gewerbetreibenden
wird ausdrücklich verboten alkoholische Getränke an
Jugendliche unter 16 Jahren zu verkaufen oder auszuschenken.
Wer hochprozentige Alkoholika erwerben will, muss mindestens
18 Jahre alt sein. Gastronomen sollen sich zur
Sicherheit Ausweise zeigen lassen. Das Nichtbeachten dieser
Vorschriften kann zu einem Konzessionsentzug führen.
Verboten ist auch, dass der von den 18-Jährigen gekaufte
Alkohol an Kinder weitergeben wird.
Das Ordnungsamt
weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kontrollen an den
Karnevalszügen verschärft durchgeführt werden. Also,
liebe Eltern, passt auf Eure Kinder auf, dann wird es ein
schönes Fest für ALLE!.
Ein kräftiges, nüchternes
HELAU ruft der Chronist Klaus de Jong, bekennender,
nüchterner Karnevalist.
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