Duisburg, 11. Februar 2016 - Die Anzahl
der Fälle der illegalen Müllentsorgung im Stadtgebiet
Duisburg befindet sich seit Jahren auf einem sehr hohen
Niveau. Im Jahr 2013 registrierte das
Bürger- und Ordnungsamt 6617 wilde Müllkippen und 307 Fälle
illegal entsorgten Sperrmülls. Im
Jahr 2014 waren es schon 6748 wilde Müllkippen und
922 Fälle unerlaubter Möbelentsorgung. Für das
Jahr 2015 wurden 6322 wilde Müllkippen und 889
illegale Sperrmüllablagerungen gemeldet.
Um dem größer werdenden Problem entgegen zu wirken, wird
die Stadt Duisburg nun die Bußgelder, die für Verstöße gegen
das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die
Abfallentsorgungssatzung erhoben werden, anheben. Letztlich
zahlt die Allgemeinheit für diese Vergehen einzelner.
Illegale Abfallentsorgung ist kein
Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die von
der Stadt konsequent geahndet wird.
Stadt setzt Sperrmüllregelung mit Augenmaß um
Teile der Änderung des Müllbußgeldkatalogs haben Wellen
geschlagen. Besonders im Fokus der Berichterstattung waren
die Regelungen zum Rausstellen des Sperrmülls. In diesem
Bereich hat es jedoch – abgesehen von der Erhöhung der
Strafzahlungen – keine inhaltliche Änderung der Regelungen
gegeben. Es war – auf dem Papier – schon immer so, dass der
Bürger gehalten wurde, seinen Sperrmüll erst kurz vor
Abholung auf die Straße zu stellen.
Dies
soll vermeiden, dass Müll, teilweise auch Sondermüll, von
anderen Personen an den Sperrmüllablagerungsort hinzugelegt
wird. Zugleich soll der Sperrmüll nicht schon mehrere Tage
vor der Abholung herausgestellt werden.
Oberbürgermeister Sören Link: „Seit es diese Regelung gibt,
wurde sie immer mit Augenmaß angewendet. Es wurde noch nie
ein Bußgeldverfahren eingeleitet, wenn jemand seinen Müll,
wie es der Lebenswirklichkeit entspricht, am Abend vorher
auf die Straße gestellt hat. Und so wird es auch weiterhin
sein. Die Duisburger müssen sich auch in Zukunft keine
Sorgen darum machen, dafür bestraft zu werden, wenn sie das
Richtige machen: nämlich den Sperrmüll bestellen, wenn sie
große Teile zu entsorgen haben.“
Anmerkung
der Redaktion: Wenn das schon immer so war,
dass es keine Strafgebühr gab, wenn der berufstätige oder
behinderte Bürger den Sperrmüll schon einen Tag vorher vor
die Tür stellte, weil es vom Ablauf her mit dem gesunden
Menschenverstand meist gar nicht anders geht, warum die
drastischen Hinweise auf die horrend hohe Strafgebühr?
Warum der deutliche schriftliche Vermerk, dass ab 06:00
Uhr erst bereitgestellt werden darf, ansonsten hagelt es
Herbes... Da das im Papier so steht, kann von der
rechtlichen Handhabung her sehr wohl eine Strafgebühr
verlangt werden, weil es eben so dort steht. Und die
Regierungspräsidentin weist nach wie vor darauf hin, dass
die Stadt wo auch immer ihre Einnahmen zu erhöhen hat. Erst
wenn es juristisch einwandfrei ist, also nicht mehr
schriftlich auftaucht, besteht keine Gefahr. Nur darauf kann
sich der Bürger in dieser Stadt leider verlassen. Das
Augenmaß bezieht sich bedauerlicherwesie in diesem Punkt nur
auf die Aussage des OB.
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