Duisburg, 02. November 2016 - Das Urteil vom
Oberverwaltungsgericht vom 27.04.2015 zur beanstandeten Höhe
der Abfallgebühren 2012, ist vom Bundesverwaltungsgericht am 24.08.2016
nicht zur Revision zugelassen und dieses den Wirtschaftsbetrieben Duisburg (WBD) am
04.10.2016 zugestellt worden. Damit war das OVG-Urteil
rechtskräftig.
Eine gute Nachricht,
nicht nur für die Kläger. Denn, so WBD-Geschäftsführer
Thomas Patermann, "Wir werden die zu viel gezahlten
Abfallentsorgungsgebühren nicht nur an die, die geklagt
haben, zurückzahlen, sondern natürlich an alle
Gebührenzahler!"
In einer kleinen, aber feinen Runde
informierte Thomas Patermann, unterstützt von
Kommunikationsleiterin Silke Kersken, sehr umfangreich über
den Ablauf der Rückzahlungen, die den aktuellen Haushalt
nicht belasten werden, und die Zukunft der
Müllverbrennungsanlage in Oberhausen (GMVA).
Die Fakten: - das vertraglich
festgelegte Verbrennungsentgelt lag 2012 bei ca. 270 Euro
pro Tonne - das abgerechnete Verbrennungsentgelt lag bei
-netto- 173,09 Euro pro Tonne - die Preisprüfungsstelle
legte jetzt -netto- 106,47 Euro pro Tonne fest
Statistisch betrachtet bekommt jeder Einwohner Duisburgs für
- 2012 ca. 22 Euro, - 2013 ca. 20 Euro, - 2014 ca. 12
Euro und 2015 ca. 14 Euro erstattet. Wohlgemerkt
'statistisch betrachtet'.
Realistischer wird da
schon ein Blick auf ein Einfamilienhaus mit
Vier-Personenhaushalt und einer 80er-Rolltonne ohne Service.
Hier liegen zwischen gezahlter (€ 262,20) und jetzt neu
berechneter Gebühr (€ 198,56) für das Jahr 2012 eine
Erstattung von € 63,64.
Bei einem Vierfamilienhaus
mit 12 Bewohnern und drei 80er Rolltonnen mit Vollservice
liegt die Erstattung bei € 214,48 für den Vertragspartner
der WBD.
Die neuen Gebührenbescheide für das Jahr
2012 werden ab Mittwoch, 07.12.2016, verschickt, die
Erstattung erfolgt ab dem 12.12.2016 auf die Konten der
Kunden. Bis Ende des Jahres 2016 sollten die 'Abfallgebühren
2012' abgeschlossen sein.
Und 2013, 2014 und
2015? Die neuen Preise der Preisprüfungsstelle
liegen noch nicht vor, sodass aktuell nicht gewährleistet
ist, dass die geänderten und neuen Abfallgebührensatzungen
für diese Jahre dem Rat der Stadt Duisburg noch in der
letzten Sitzung des Jahres 2016, die am 24.11.2016
stattfindet, vorliegen werden. Dann werden diese
Entscheidungen auf die erste Ratssitzung im Jahr 2017, die
am 13.03.2017 stattfindet, verschoben. In dieser wird auch
die neue Satzung für das Jahr 2016 vorgelegt. Die
Erstattung wird zeitnah vorgenommen.
Zu den Kosten
der Erstattung steuert die WBD 10 Millionen Euro bei, die
sie bereits seit 2012 aus Gewinnrückstellung aus
Geschäftseinnahmen außerhalb der Gebühreneinnahmen gebildet
hat, und die GMVA 24 Millionen Euro, die aus der
Rückstellung nicht vorgenommener Gewinnausschüttung,
ebenfalls seit 2012, entnommen werden.
Geht
es mit der GMVA weiter? Um die Insolvenz der
Müllverbrennungsanlage auszuschließen, haben die
Gesellschafter, die Städte Duisburg, Oberhausen und Kleve,
sowie die Firma Remondis, das Kapital um acht Millionen Euro
erhöht und Remondis sowohl eine Anlieferungsgarantie gegeben
, als auch einen Sanierungsbeitrag geleistet.
Die
GMVA gehört jetzt zu den beiden preiswertesten
Müllverbrennungsanlagen unter den 16 im regionalen Umkreis.
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