BZ-Home  Bürger aktuell Sonderseiten



BZ-Sitemap

Bürger-Sitemap

VERMISST
Moderne Märchen










 

 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 






Bürgertelefon   363 44 66 
 

WBD muss für Erstattung zu hoher Abfallgebühren tief in die Tasche greifen
34 Millionen Euro Erstattung für Abfallgebühren 2012 bis 2015
Jochem Knörzer


Duisburg, 02. November 2016 - Das Urteil vom Oberverwaltungsgericht vom 27.04.2015 zur beanstandeten Höhe der Abfallgebühren 2012, ist vom Bundesverwaltungsgericht am 24.08.2016 nicht zur Revision zugelassen und dieses den Wirtschaftsbetrieben Duisburg (WBD) am 04.10.2016 zugestellt worden. Damit war das OVG-Urteil rechtskräftig.

Eine gute Nachricht, nicht nur für die Kläger.
Denn, so WBD-Geschäftsführer Thomas Patermann, "Wir werden die zu viel gezahlten Abfallentsorgungsgebühren nicht nur an die, die geklagt haben, zurückzahlen, sondern natürlich an alle Gebührenzahler!"

In einer kleinen, aber feinen Runde informierte Thomas Patermann, unterstützt von Kommunikationsleiterin Silke Kersken, sehr umfangreich über den Ablauf der Rückzahlungen, die den aktuellen Haushalt nicht belasten werden, und die Zukunft der Müllverbrennungsanlage in Oberhausen (GMVA).

Die Fakten:
- das vertraglich festgelegte Verbrennungsentgelt lag 2012 bei ca. 270 Euro pro Tonne
- das abgerechnete Verbrennungsentgelt lag bei -netto- 173,09 Euro pro Tonne
- die Preisprüfungsstelle legte jetzt -netto- 106,47 Euro pro Tonne fest

Statistisch betrachtet bekommt jeder Einwohner Duisburgs für
- 2012 ca. 22 Euro,
- 2013 ca. 20 Euro,
- 2014 ca. 12 Euro
und 2015 ca. 14 Euro erstattet.
Wohlgemerkt 'statistisch betrachtet'.

Realistischer wird da schon ein Blick auf ein Einfamilienhaus mit Vier-Personenhaushalt und einer 80er-Rolltonne ohne Service.
Hier liegen zwischen gezahlter (€ 262,20) und jetzt neu berechneter Gebühr (€ 198,56) für das Jahr 2012 eine Erstattung von € 63,64.

Bei einem Vierfamilienhaus mit 12 Bewohnern und drei 80er Rolltonnen mit Vollservice liegt die Erstattung bei € 214,48 für den Vertragspartner der WBD.

Die neuen Gebührenbescheide für das Jahr 2012 werden ab Mittwoch, 07.12.2016, verschickt, die Erstattung erfolgt ab dem 12.12.2016 auf die Konten der Kunden. Bis Ende des Jahres 2016 sollten die 'Abfallgebühren 2012' abgeschlossen sein.

Und 2013, 2014 und 2015?
Die neuen Preise der Preisprüfungsstelle liegen noch nicht vor, sodass aktuell nicht gewährleistet ist, dass die geänderten und neuen Abfallgebührensatzungen für diese Jahre dem Rat der Stadt Duisburg noch in der letzten Sitzung des Jahres 2016, die am 24.11.2016 stattfindet, vorliegen werden. Dann werden diese Entscheidungen auf die erste Ratssitzung im Jahr 2017, die
am 13.03.2017 stattfindet, verschoben. In dieser wird auch die neue Satzung für das Jahr 2016 vorgelegt.
Die Erstattung wird zeitnah vorgenommen.

Zu den Kosten der Erstattung steuert die WBD 10 Millionen Euro bei, die sie bereits seit 2012 aus Gewinnrückstellung aus Geschäftseinnahmen außerhalb der Gebühreneinnahmen gebildet hat, und die GMVA 24 Millionen Euro, die aus der Rückstellung nicht vorgenommener Gewinnausschüttung, ebenfalls seit 2012, entnommen werden.

Geht es mit der GMVA weiter?
Um die Insolvenz der Müllverbrennungsanlage auszuschließen, haben die Gesellschafter, die Städte Duisburg, Oberhausen und Kleve, sowie die Firma Remondis, das Kapital um acht Millionen Euro erhöht und Remondis sowohl eine Anlieferungsgarantie gegeben , als auch einen Sanierungsbeitrag geleistet.

Die GMVA gehört jetzt zu den beiden preiswertesten Müllverbrennungsanlagen unter den 16 im regionalen Umkreis.