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Redaktion Harald Jeschke

Politik der EU 

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Archiv 2024:07. - 12. | 01- 06. Archiv EU-Wahl 2024 +GG

 

Copernicus-Bericht: 2024 war das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen

Brüssel, 10. Januar 2025 - Das Jahr 2024 war das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen und das erste Jahr, in dem die globale Jahres-Durchschnittstemperatur 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau lag. Das zeigt der Bericht „Global Climate Highlights 2024“ des Erdbeobachtungssystems Copernicus der EU.  Die Erwärmung des europäischen Kontinents ist seit den 1980er Jahren doppelt so schnell vorangeschritten wie der globale Durchschnitt.


Er ist damit der sich am schnellsten erwärmende Kontinent der Erde. Das zeigen auch der europäische Bericht über den Zustand des Klimas 2023 und die europäische Klimarisikobewertung.  Extreme Wetterereignisse nehmen zu Insgesamt nehmen Häufigkeit und Schwere der extremen Wetterereignisse zu. Die Meeresoberflächentemperaturen sind nach wie vor außergewöhnlich hoch, wobei der Zeitraum Juli bis Dezember 2024 der zweitwärmste nach 2023 war.


EU-Klimapolitik 
Die EU hat sich verpflichtet, die globalen Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen und bis 2050 klimaneutral zu werden. Sie hat sich auf Ziele und Rechtsvorschriften geeinigt, um die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken, und die Kommission hat bereits ein Ziel von 90 Prozent für die Nettoverringerung der Treibhausgasemissionen bis 2040 empfohlen.

Die Kommission hat im April 2024 eine Mitteilung darüber veröffentlicht, wie die EU wirksam auf Klimarisiken vorbereitet und eine größere Klimaresilienz aufgebaut werden kann. Copernicus Copernicus ist die Erdbeobachtungskomponente des Weltraumprogramms der Europäischen Union. Das von der EU finanzierte Programm ist ein einzigartiges Instrument zur Beobachtung unseres Planeten und seiner Umwelt.


Aktuelles Eurobarometer zeigt große Unterstützung für die EU-Agrarpolitik

Brüssel/Duisburg, 9. Januar 2025 - Mehr Europäerinnen und Europäer als je zuvor kennen die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP), und mehr als 90 Prozent meinen, dass die Landwirtschaft und die ländlichen Räume in der EU wichtig oder sehr wichtig für unsere Zukunft sind. Das zeigt das aktuelle Eurobarometer zur Landwirtschaft.


Mehr als 70 Prozent der Befragten in der EU (71 Prozent) und Deutschland (73 Prozent) stimmen darin überein, dass die EU durch die GAP ihre Rolle bei der Bereitstellung sicherer, gesunder und nachhaltiger Lebensmittel von hoher Qualität erfüllt. In Deutschland ist eine Mehrheit der Befragten hingegen unzufrieden mit dem Zugang zu schnellen Internetverbindungen im ländlichen Raum: während EU-weit 37 Prozent der Befragten diesen als schlecht oder sehr schlecht bewerteten, sind es in Deutschland 62 Prozent.


Christophe Hansen, EU-Kommissar für Landwirtschaft und Ernährung, der in der kommenden Woche die Internationale Grüne Woche in Berlin besuchen wird, sagte über die Gemeinsame Agrarpolitik der EU: „Sie ist zu einem echten Baustein der europäischen Integration geworden und zeigt die Bedeutung der Landwirtinnen und Landwirte und der Landwirtschaft in unserer Gesellschaft. Dies ist eine echte europäische Erfolgsgeschichte, die eine nachhaltige Zukunft für alle gestaltet.“ 


Ergebnisse zur Höhe der Unterstützung für Landwirte 70 Prozent der Befragten in den EU27 und 72 Prozent in Deutschland geben an, dass von der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU alle EU-Bürgerinnen und Bürger profitieren. Mehr als die Hälfte (56 Prozent) gibt an, dass die Höhe der finanziellen Unterstützung der EU für Landwirte zur Stabilisierung ihres Einkommens angemessen ist, was einem Anstieg um zehn Prozentpunkte seit 2022 und dem höchsten Stand seit 2013 entspricht.


In Deutschland sagen dies 61 Prozent der Befragten.  Klimawandel und Landwirtschaft Die Ergebnisse zeigen auch, dass 62 Prozent der Befragten EU-weit zustimmen, dass die Landwirtschaft bereits einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels geleistet hat (Deutschland: 61 Prozent). Extremwetterereignisse und der Klimawandel werden als größtes Risiko für die Ernährungssicherheit in der EU gesehen (EU27: 49 Prozent, Deutschland: 54 Prozent).


Handelsabkommen
Die EU-Handelsabkommen werden von den Europäerinnen und Europäer weithin als Erfolg bewertet: Eine große Mehrheit ist der Ansicht, dass sie der Landwirtschaft (EU: 71 Prozent, Deutschland: 74 Prozent) und den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU (EU und Deutschland: 66 Prozent) erhebliche Vorteile bringen. 


76 Prozent EU-weit stimmen darin überein, dass diese Abkommen die Diversifizierung der Märkte und der Versorgung mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen in der EU gewährleisten. Mehr als sieben von zehn Befragten sind der Ansicht, dass diese Handelsabkommen die Ausfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der EU weltweit steigern (73 Prozent) und dass sie die Arbeits- und Umweltstandards der EU fördern, einschließlich des Tierschutzes für die landwirtschaftliche Produktion in anderen Ländern (71 Prozent).

Hintergrund
Dies ist die achte Eurobarometer-Umfrage zum Thema „Die Europäer, die Landwirtschaft und die GAP“. Sie wurde zwischen dem 13. Juni und dem 8. Juli 2024 in allen 27 EU-Mitgliedstaaten durchgeführt. 26.349 Befragte aus verschiedenen sozialen und demografischen Gruppen wurden in ihrer Landessprache befragt. Die Umfrage gibt einen umfassenden Überblick über die Einstellung der Europäer zur Landwirtschaft und zur GAP.



Chemnitz und Nova Gorica sind Kulturhauptstädte Europas 2025

Brüssel, 8. Januar 2025 - Seit Beginn des Jahres 2025 tragen zwei Städte den Titel „Kulturhauptstadt Europas“ (ECOC): Chemnitz und Nova Gorica in Slowenien. Glenn Micallef, EU-Kommissar für Generationengerechtigkeit, Jugend, Kultur und Sport, gratulierte den beiden Städten: „Ich freue mich auf ein ganzes Jahr voller Feierlichkeiten, die die Vielfalt, die Identitäten und die Werte der europäischen Kulturen hervorheben und gleichzeitig deutlichen machen, was die europäischen Bürgerinnen und Bürger zusammenbringt, um unsere Vielfalt, unsere Identitäten und unsere Werte zu feiern. Dies ist auch eine Gelegenheit, über die Auswirkungen dieser prestigeträchtigen Initiative in den letzten 40 Jahren nachzudenken.“


Offizieller Start in Chemnitz am 18. Januar, in Nova Gorizia am 8. Februar
Die Eröffnung von Chemnitz als ECOC 2025 findet am 18. Januar statt. Unter dem Motto „C the Unseen“ will die Stadt die Rolle der Zivilgesellschaft durch gemeinschaftliche Kulturprojekte stärken und ein Netz „europäischer Erbauer der Demokratie“ aufbauen. Nova Gorica wird seine Tätigkeit als ECOC am 8. Februar aufnehmen und das Kulturhauptstadtjahr dafür nutzen, sich zusammen mit der angrenzenden italienischen Stadt Gorizia weiter zu entwickeln und so zu einer „Kulturhauptstadt Europas ohne Grenzen“ zu werden.


Dies wird auch eine Gelegenheit sein, das Konzept der Grenzen in vielen Dimensionen mit kulturellen und künstlerischen Mitteln zu erkunden.  Chemnitz und Nova Gorica erhalten den Melina-Mercouri-Preis Um ausgewählt zu werden, mussten die Städte ein Kulturprogramm mit einer starken europäischen Dimension auflegen, dass die aktive Beteiligung der Gemeinden in ihren Städten förderte. Die Kommission hat den beiden Kulturhauptstädten Europas 2025 den mit 1,5 Millionen Euro dotierten Melina-Mercouri-Preis verliehen, der im Rahmen des Programms „Europa“ finanziert wird.


Das ganze Jahr über werden in beiden Städten kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen und Aufführungen stattfinden, die den Reichtum unserer gemeinsamen europäischen Kulturen veranschaulichen. In diesem Jahr erhalten die Feierlichkeiten eine zusätzliche Dimension, da 2025 der 40. Jahrestag der ECOC-Initiative begangen wird. Mit dem Titel „Kulturhauptstadt Europas“ können Städte ihre lokale und regionale Entwicklung durch Kultur fördern. Die Initiative bringt auch langfristige kulturelle, wirtschaftliche und soziale Vorteile - sowohl für die Städte als auch für die umliegenden Regionen. 


Weitere Informationen
Daily News vom 8. Januar Website der EU-Kommission zur Europäischen Kulturhauptstadt Website Europäische Kulturhauptstadt Chemnitz 

Neue EU-Bauprodukte-Verordnung: mehr Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit

Brüssel, 7. Januar 2025 - Heute tritt die neue Verordnung über Bauprodukte in Kraft. Sie erleichtert den Verkauf von Bauprodukten im EU-Binnenmarkt, unterstützt innovative Bautechniken und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Branche. 

Insbesondere bedeuten die neuen Regeln einen wichtigen Schritt bei der Digitalisierung des Bausektors: Digitale Produktpässe werden alle Informationen über Bauprodukte liefern. Sie beinhalten auch Leistungs- und Konformitätserklärungen, Sicherheitsinformationen und Gebrauchsanleitungen. Dadurch wird es auch möglich sein, den CO2-Fußabdruck eines Gebäudes zuverlässig zu berechnen. Die neue Bauprodukteverordnung hilft Bauherren, Architekten, Ingenieuren, Verbrauchern und Behörden dabei, auf der Grundlage der Leistung und Nachhaltigkeit von Bauprodukten die richtigen Entscheidungen zu treffen.


Innovation und Nachhaltigkeit Die neue Verordnung soll die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität des Bausektors stärken. Sie soll innovative und nachhaltige Techniken in der EU fördern, einschließlich vorgefertigter oder modularer Elemente wie z. B. Fassadensysteme. Der verstärkte Einsatz von Off-Site-Baumethoden soll dazu beitragen, die Kosten zu senken und die Bereitstellung dringend benötigter Wohnungen - sowohl neu gebauter als auch renovierter – zu beschleunigen. 


Weniger Abfall und längere Lebensdauer 
Diese Technologien können in der Produktions- und Fertigungsphase zu einer Reduzierung des Bauschutts um 10 bis 15 Prozent führen. Darüber hinaus können die vorgefertigten Einheiten am Ende ihres Lebenszyklus demontiert und neu konfiguriert werden, was die Vorteile der Nachhaltigkeit noch weiter verstärkt.


Frauen in Aufsichtsräten

Neue EU-Regeln für ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis sind in Kraft
Brüssel, 3. Januar 2025 - Die EU-Regelung über die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von börsennotierten Unternehmen ist Ende 2024 in allen Mitgliedstaaten in Kraft getreten. Hadja Lahbib, EU-Kommissarin für Gleichstellung, Vorsorge und Krisenmanagement, bezeichnete die Richtlinie als bedeutenden Meilenstein.

„Ich werde Folgemaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass diese wichtigen Rechtsvorschriften von den Mitgliedstaaten ordnungsgemäß umgesetzt und sorgfältig angewandt werden. Gemeinsam können wir die gläserne Decke durchbrechen.“


Geschlechtergerechtigkeit bedeutet Fairness für alle In der Richtlinie wird für große börsennotierte Unternehmen in der EU ein Ziel von 40 Prozent des unterrepräsentierten Geschlechts unter ihren nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern und von 33 Prozent unter allen Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern festgelegt.

Da Frauen im EU-Durchschnitt nur 33 Prozent der Mitglieder in den Leitungsorganen börsennotierter Unternehmen vertreten, wird dies in der Praxis dazu beitragen, den Anteil von Frauen in diesen Führungspositionen zu erhöhen. Die Frist für die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten endete am 28. Dezember 2024, die Unternehmen müssen die Ziele bis zum 30. Juni 2026 erreichen. 


Mehr Chancengleichheit in allen Lebensbereichen 
Bisher müssen die Mitgliedstaaten unter anderem Vorschriften über spezifische verbindliche Maßnahmen für das Auswahlverfahren für Verwaltungsratsmitglieder mit transparenten und geschlechtsneutralen Kriterien und die Offenlegung von Qualifikationskriterien auf Antrag eines nicht erfolgreichen Bewerbers umgesetzt haben. 

Im November 2012 hat die Kommission die Richtlinie über ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in den Leitungsorganen von Unternehmen vorgeschlagen. Nach zehnjährigen Beratungen erzielten das Europäische Parlament und der Rat im Juni 2022 eine politische Einigung. Die Kommission wird die Mitteilungen der Mitgliedstaaten über ihre Umsetzungsmaßnahmen prüfen und begutachten, ob diese Maßnahmen den Bestimmungen der Richtlinie ordnungsgemäß folgen. Die Kommission unterstützte die Mitgliedstaaten bei der Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung in nationales Recht, beispielsweise durch Workshops und bilaterale Konsultationen.