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Redaktion Harald Jeschke

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- Vorgaben zum Schiffsrecycling: Kommission und Evaluierungs-Ergebnisse
- Weniger Lebensmittelverschwendung und Textilabfälle

Parlament und EU-Staaten einigen sich auf gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie
Brüssel, 19. Februar 2025 - Das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten haben eine vorläufige Einigung darüber erzielt, die EU-Abfallrahmenrichtlinie gezielt zu überarbeiten. Der entsprechende Kommissionsvorschlag stammt aus dem Sommer 2023. Ziel ist es, die Lebensmittelverschwendung zu bekämpfen und Textilabfälle zu reduzieren.

Jessika Roswall, EU-Kommissarin für Umwelt, resiliente Wasserversorgung und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, begrüßte die Einigung: „Textilien und Lebensmittel sind zwei Bereiche, in denen viele wertvolle Ressourcen verschwendet werden. Daher freue ich mich, dass wir uns gemeinsam mit den Gesetzgebern auf einen Weg geeinigt haben, dies zu ändern. Die neuen Vorschriften werden die Schaffung eines Binnenmarkts für Textilabfälle vereinfachen und Investitionen in Innovationen für die Bewirtschaftung von Textilabfällen erleichtern.“

Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird die Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU voranbringen, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken. Dies ist ein bedeutender Fortschritt bei der Bekämpfung von Textil- und Lebensmittelverschwendung und stärkt gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der EU.

Harmonisierte gemeinsame Vorschriften
Ein wesentliches Merkmal der überarbeiteten Richtlinie ist ihr gemeinsames Regelwerk. Es wird die Nachhaltigkeit für Unternehmen und Verbraucher erhöhen und den Binnenmarkt für gebrauchte Textilien und Alttextilien harmonisieren.

Ziele zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung
Die Einigung unterstreicht das Engagement der Mitgliedstaaten, Lebensmittelverschwendung entlang der Produktions- und Lieferketten, einschließlich der Haushalte, zu bekämpfen. Die EU ist bestrebt, das UN-Ziel für nachhaltige Entwicklung 12.3 zu erreichen. Darunter soll die weltweite Lebensmittelverschwendung pro Kopf halbiert werden.

Um diese Arbeit zu unterstützen, wollen die EU-Mitgliedstaaten bis 2030 die Lebensmittelverschwendung bei der Verarbeitung und Herstellung um 10 Prozent verringern. Die Lebensmittelverschwendung soll um 30 Prozent (pro Kopf) in Einzelhandel und Verbrauch sinken.

Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Erreichung der Ziele unterstützen, indem sie bewährte Verfahren und Erkenntnisse über die EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung austauscht. Darüber hinaus werden Forschungsarbeiten finanziert und maßnahmenbezogene Finanzhilfen gewährt.

Auf dem Weg zur Reduzierung von Textilabfällen
Mit der geänderten Abfallrahmenrichtlinie wird jeder Mitgliedstaat sein eigenes System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textil- und Schuherzeugnisse einrichten. Im Rahmen dieser Regelungen werden die Textilhersteller zur Bewirtschaftung von Alt- und Alttextilien beitragen. Indem sie für das Ende der Lebensdauer der von ihnen verkauften Produkte verantwortlich sind, werden die Hersteller ermutigt, länger haltbare Textilprodukte zu entwerfen, die leichter wiederverwendet, repariert und recycelt werden können.

Dieser Beitrag wird auch Investitionen in getrennte Sammlungs-, Sortier-, Wiederverwendungs- und Recyclingkapazitäten fördern.

Mit den neuen Vorschriften wird gegen illegale Ausfuhren von Textilabfällen vorgegangen. Durch eine klare Definition des Begriffs „Abfall“ im Vergleich zu „wiederverwendbaren“ Textilien erfolgt die Sortierung vor dem Versand gebrauchter Textilien.

Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die überarbeitete Richtlinie nun förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten kann.

Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie dann innerhalb von 20 Monaten nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen.

Hintergrund
Im Jahr 2020 erzeugte die EU 6,95 Millionen Tonnen Textilabfälle, was 16 kg pro Kopf entspricht. Davon wurden nur 1,95 Millionen Tonnen Textilabfälle getrennt gesammelt. Ohne verstärktes Sortieren und Recycling in Europa wird zu viel Textilabfall verbrannt, deponiert oder entsorgt.

Heute fallen in der EU jährlich mehr als 59 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle an, das führt zu 252 Millionen Tonnen CO2-Emissionen in der gesamten Lebensmittelkette. Ungefähr 10 Prozent aller Lebensmittel in unserem täglichen werden verschwendet. Wirtschaftlich gesehen wird geschätzt, dass der Markt aufgrund von Lebensmittelverschwendung jährlich 132 Milliarden Euro verliert.

Darin enthalten sind Ressourcenverluste für Lebensmittelunternehmer sowie unnötige Ausgaben der Haushalte. Darüber hinaus werden die Kosten für die Sammlung und Behandlung von Lebensmittelabfällen auf weitere 9,3 Milliarden Euro geschätzt.

Am 5. Juli 2023 schlug die Kommission eine gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie mit Schwerpunkt auf Lebensmittel- und Textilabfällen vor. Die Abfallrahmenrichtlinie ist der EU-Rechtsrahmen für die Abfallvermeidung und -bewirtschaftung in der EU. Darin werden die Begriffsbestimmungen für die Abfallbewirtschaftung festgelegt, einschließlich der Begriffsbestimmungen für Abfall, Recycling und Verwertung, Abfallhierarchie und Grundkonzepte.


Vorgaben zum Schiffsrecycling: Kommission stellt Evaluierungs-Ergebnisse vor
Die Europäische Kommission hat die Ergebnisse ihrer Bewertung der EU-Verordnung über das Recycling von Schiffen veröffentlicht. Demnach wurden zwar die Ziele der Verordnung im Großen und Ganzen erreicht: sie trägt zu höheren Umwelt- und Sozialstandards beim Schiffsrecycling bei.


Das ist insbesondere das Ergebnis der europäischen Liste der Abwrackeinrichtungen, auf die alle großen Seeschiffe, die unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaats fahren, zugreifen müssen. Jedoch wird die Wirksamkeit der Verordnung erheblich dadurch beeinträchtigt, dass Schiffseigner vor dem Recycling die Flagge ihrer Schiffe wechseln. Zusätzliche Anstrengungen sind auch bei der Qualität der vorgeschriebenen Gefahrstoffinventare erforderlich.

Die Kommission wird weiterhin mit Mitgliedstaaten, Nicht-EU-Ländern und Interessenträgern zusammenarbeiten, um die Verordnung besser durchzusetzen. Darüber hinaus hat die Kommission gestern die europäische Liste der Abwrackeinrichtungen aktualisiert. Die Liste enthält nun 43 Anlagen: 21 in der EU, sieben in Norwegen, elf in der Türkei, drei im Vereinigten Königreich und eine in den Vereinigten Staaten.
Verordnung über das Recycling von Schiffen

EU-Kommission zur Zollpolitik der USA: „Schritt in die falsche Richtung“

Brüssel, 14. Februar 2025 - Die Europäische Kommission betrachtet die von Präsident Trump vorgeschlagene „gegenseitige“ Handelspolitik als einen Schritt in die falsche Richtung. Die EU setzt sich weiterhin für ein offenes und berechenbares globales Handelssystem ein, von dem alle Partner profitieren.

Keine Rechtfertigung für höhere US-Zölle
Die EU hält an einigen der niedrigsten Zölle der Welt fest und sieht keine Rechtfertigung für erhöhte US-Zölle auf ihre Ausfuhren. Zölle sind Steuern. Durch die Einführung von Zöllen besteuern die USA ihre eigenen Bürgerinnen und Bürger, erhöhen die Kosten für die Unternehmen, ersticken das Wachstum und treiben die Inflation an. Zölle erhöhen die wirtschaftliche Unsicherheit und stören die Effizienz und Integration der globalen Märkte.

Ungerechtfertigte Zölle werden nicht ohne Antwort bleiben
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte bei einem gemeinsamen Pressetermin mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder in München: „Es war in der Tat selten so wichtig, das Verbindende zwischen Europa und den USA zu betonen. Wir teilen viele Gemeinsamkeiten.

Amerika ist und bleibt unser engster Partner. Wir wollen weiter gut mit den Vereinigten Staaten zusammenarbeiten. Wir glauben aber auch, dass zum Beispiel Handelskriege und Strafzölle sich für niemanden auszahlen.“ Die Kommissionspräsidentin betonte ein weiteres Mal: „Ungerechtfertigte Zölle auf die Europäische Union werden nicht ohne Antwort bleiben. Wir werden proportionale und eindeutige Gegenmaßnahmen ergreifen.“

Die EU wird entschlossen und unverzüglich gegen ungerechtfertigte Hemmnisse für einen freien und fairen Handel vorgehen - auch wenn Zölle dazu verwendet werden, rechtliche und nichtdiskriminierende Maßnahmen anzufechten. Die EU wird die europäischen Unternehmen, Arbeitnehmer und Verbraucher stets vor ungerechtfertigten Zollmaßnahmen schützen.


Mögliche US-Zölle auf Stahl und Aluminium: Erklärung der EU-Kommission

Brüssel, 10. Februar 2025 - Die EU-Kommission hat zur möglichen Einführung von US-Zöllen auf Stahl und Aluminium aus der EU folgende Erklärung abgegeben: „Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir noch keine offizielle Mitteilung über die Einführung zusätzlicher Zölle auf EU-Waren erhalten.

Wir werden nicht auf allgemeine Ankündigungen ohne Einzelheiten oder schriftliche Klarstellung reagieren. Die EU sieht keine Rechtfertigung für die Einführung von Zöllen auf ihre Ausfuhren. Wir werden reagieren, um die Interessen der europäischen Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Verbraucherinnen und Verbraucher vor ungerechtfertigten Maßnahmen zu schützen.“


In der Erklärung heißt es weiter: „Im Allgemeinen gilt: Die Einführung von Zöllen wäre rechtswidrig und wirtschaftlich kontraproduktiv, insbesondere angesichts der tief integrierten Produktionsketten, die die EU und die USA durch den transatlantischen Handel und Investitionen aufgebaut haben. Zölle sind im Wesentlichen Steuern.

Durch die Einführung von Zöllen würden die USA ihre eigenen Bürger besteuern, die Kosten für die Unternehmen erhöhen und die Inflation anheizen. Darüber hinaus erhöhen Zölle die wirtschaftliche Unsicherheit und stören die Effizienz und Integration der globalen Märkte.“


Ukraine-Krieg: Rechtliche Grundlagen für Sondergerichtshof zur Ahndung von Russlands Verbrechen

Brüssel, 5. Februar 2025 - Hochrangige Rechtsexperten der Europäischen Kommission, des Europäischen Auswärtigen Dienstes, des Europarats, der Ukraine und 37 weiterer Staaten haben die rechtlichen Grundlagen zur Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine geschaffen. Die Teilnehmer legten auch die Schlüsselelemente des „Schuman-Statutsentwurfs“ fest.


Das ist der zentrale Rechtstext, der die Arbeitsweise des Sondergerichtshofs regeln soll.  Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Als Russland sich dafür entschieden hat, seine Panzer über die Grenzen der Ukraine rollen zu lassen und damit die Charta der Vereinten Nationen zu verletzen, hat es einen der schwerwiegendsten Verstöße begangen: das Verbrechen der Aggression.

Jetzt aber waltet Gerechtigkeit. Gerechtigkeit für die Ukraine. Wir haben die rechtlichen Grundlagen für einen Sondergerichtshof festgelegt. Es kann auch keine Gerechtigkeit ohne Widergutmachung geben. Russland muss für seine Aggression zur Rechenschaft gezogen werden – und es muss zahlen. Wir haben einen ersten Schritt hin zu einer Kommission für Schadenersatz unter Beteiligung der EU unternommen. Dieses neue Gremium wird über die im Schadensregister eingetragenen Ansprüche entscheiden.“


Sobald der Gerichtshof seine Arbeit aufgenommen hat, wird er befugt sein, die politischen und militärischen Führer Russlands zur Rechenschaft zu ziehen, die die größte Verantwortung für das Verbrechen der Aggression tragen. Das heutige Treffen stellt einen Durchbruch in einem kontinuierlichen Prozess hin zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine sowie zur Stärkung des internationalen Strafrechtssystems dar.


Verhandlungen zur Einrichtung einer internationalen Kommission für Schadenersatz für die Ukraine
Die Europäische Kommission hat auch eine Empfehlung an den Rat zur Teilnahme an den förmlichen Verhandlungen über die Einrichtung einer Internationalen Kommission für Schadenersatz für die Ukraine angenommen. Die Kommission für Schadenersatz wird für die Überprüfung und Bewertung der im Schadensregister eingetragenen berechtigten Forderungen sowie für diesbezügliche Entscheidungen zuständig sein und die Höhe der jeweils fälligen Entschädigung bestimmen.


Die Einrichtung der Kommission für Schadenersatz wird ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Entschädigung der Kriegsopfer sein. Die Kommission für Schadenersatz wird auf der Arbeit des Schadensregisters aufbauen. Dieses dient der Erfassung von Schäden, Verlusten oder Verletzungen, die durch die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine verursacht wurden.


So geht es weiter
Der Sondergerichtshof wird durch ein Abkommen zwischen der Regierung der Ukraine und dem Europarat eingerichtet werden. Der Gerichtshof wird seine Zuständigkeit aus der Ukraine ableiten. Der Europarat wird für das Verfahren zur Annahme der Entwürfe der für die Einrichtung des Sondergerichtshofs erforderlichen Rechtsinstrumente und für die anschließende Unterzeichnung zuständig sein.


Bezüglich der Kommission für Schadenersatz wird die erste Verhandlungsrunde für dieses internationale Instrument gegen Ende März 2025 beginnen. Hintergrund Sobald der Sondergerichtshof für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine eingerichtet ist, werden die nationalen Behörden der Ukraine in der Lage sein, laufende innerstaatliche Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbrechen der Aggression an den Staatsanwalt des Sondergerichtshofs zu verweisen und einschlägige Informationen und Beweise zu übermitteln, die im Rahmen der Arbeit des Internationalen Zentrums für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression (ICPA) gesammelt wurden.


Die Einrichtung des Gerichtshofs innerhalb des institutionellen Rahmens des Europarats, der Einsatz internationaler Richter und die Anwendung des einschlägigen Völkerrechts gewährleisten bei den Strafverfahren die Einhaltung der höchsten Verfahrensgarantien und der geltenden internationalen Menschenrechtsnormen.


Zeitplan
Am 24. Februar 2022 hat Russland seinen unprovozierten und rechtswidrigen, groß angelegten Angriffskrieg gegen die Ukraine begonnen. Er verstößt gegen die regelbasierte internationale Ordnung, gemeinsame Grundsätze und Regeln und die Charta der Vereinten Nationen. Im März 2022 wurde mit Unterstützung von Eurojust eine gemeinsame Ermittlungsgruppe (GEG) der EU für in der Ukraine begangene Kernverbrechen des Völkerstrafrechts eingesetzt.


Nach dem Bekanntwerden der Gräueltaten in Butscha und anderen befreiten Gebieten der Ukraine sagte die Kommission ihre Unterstützung bei der Ermittlung und Verfolgung von in der Ukraine begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu. Im Mai 2022 billigten die beiden gesetzgebenden Organe den Vorschlag der Kommission, mit dem Eurojust das Mandat erhält, Beweismittel für Kriegsverbrechen zu sammeln und aufzubewahren.


Mit Unterstützung der Kommission nahm das Internationale Zentrum für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine (ICPA) im Juni 2023 seine Tätigkeit in Den Haag auf. Das ICPA ist Teil der gemeinsamen Ermittlungsgruppe und bietet eine Koordinierungsstruktur zur Unterstützung und Verbesserung laufender und künftiger Ermittlungen zum Verbrechen der Aggression.


Es trägt zum Austausch und zur Analyse von seit Beginn der russischen Aggression gesammelten Beweisen bei. Im November 2023 legte die Kommission den Mitgliedstaaten verschiedene Optionen vor, um die Rechenschaftspflicht für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine sicherzustellen. Im Januar 2023 fand die erste Sitzung der Kerngruppe zur Einrichtung eines Sondergerichtshofs statt, um das am besten geeignete Modell für einen Gerichtshof für die strafrechtliche Verfolgung der russischen Führung wegen des Verbrechens der Aggression zu bestimmen.


Im Mai 2023 nahm das Schadensregister seinen Betrieb in Den Haag auf. Das Register ist eine internationale Einrichtung, die für die Erfassung von Schadenersatzansprüchen für Schäden, Verluste oder Verletzungen zuständig ist, die durch den Angriffskrieg gegen die Ukraine verursacht wurden. 


Im Juli 2023 wurde die EU Vollmitglied des Schadensregisters.
Seit April 2024 können ukrainische Bürgerinnen und Bürger sowie Personen mit Wohnsitz in der Ukraine Ansprüche wegen Beschädigung oder Zerstörung von Wohneigentum bei dem Register geltend machen. Darüber hinaus erfasst das Register seit dem 16. Januar 2025 Ansprüche wegen des Todes eines unmittelbaren Familienangehörigen.


Grundlage der Empfehlung zur Aufnahme von Verhandlungen über die Einrichtung einer Kommission für Schadenersatz ist die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen „Förderung von Rechtsschutz und Wiedergutmachung für die Aggression gegen die Ukraine“ vom November 2022. In dieser Resolution wurde anerkannt, dass die Russische Föderation für ihre Aggression gegen die Ukraine zur Rechenschaft gezogen werden muss und ein internationaler Mechanismus für die Wiedergutmachung erforderlich ist.


Von der Leyen zum informellen Treffen der EU-Führungsspitzen

Brüssel, 4. Februar 2025 - Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen hat das informelle Treffen der EU-Führungsspitzen in Brüssel als sehr gut und ergiebig bezeichnet. Bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Rats-Präsident António Costa und dem polnischen Premierminister Donald Tusk sprach von der Leyen die zentralen Schwerpunkte der Gespräche an: die transatlantische Partnerschaft, die Wettbewerbsfähigkeit der EU sowie die europäischen Verteidigungsfähigkeiten.

Video-Mischnitt

Informationen zum informellen Treffen der EU-Füh


Partnerschaft mit den USA
Von der Leyen beschrieb die transatlantische Partnerschaft als die „nach wie vor folgenreichste unserer Beziehungen. Sie ist von grundlegender Bedeutung für die Förderung von Frieden, Sicherheit und Wohlstand. Hier steht eine Menge auf dem Spiel, und vor diesem Hintergrund haben wir über Möglichkeiten beraten, eine sehr pragmatisch ausgerichtete Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten zu stärken.“

Es gebe neue Herausforderungen und eine zunehmende Unsicherheit: „Die Europäische Union ist daher bereit zu einem robusten, aber konstruktiven Dialog mit den USA. Wir erkennen aber auch mögliche Herausforderungen in der Beziehung mit den Vereinigten Staaten und sind darauf vorbereitet. Wenn die Europäische Union unfair oder willkürlich ins Visier genommen wird, wird sie entschlossen antworten.“

Multilaterale Verpflichtungen und Wettbewerbsfähigkeit
Die Kommissionspräsidentin betonte, dass die Europäische Union unverbrüchlich zu ihren multilateralen Verpflichtungen steht, ob im Bereich der Entwicklungshilfe oder bei ihren Klimazielen. „Und natürlich sind wir uns vollauf bewusst, dass wir eigene Herausforderungen zu bewältigen haben. Wir müssen unsere Hausaufgaben machen. Es war daher völlig klar, dass wir heute auch einen Schwerpunkt auf die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union legen würden. Wie ich im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit dargelegt habe, haben wir einen ganzen Fahrplan zu erfüllen. Dieser bildete den Hintergrund der gesamten Beratung.“

Europa muss im Bereich Verteidigung stärker werden
Von der Leyen verwies auf die Bedrohungen, vor denen Europa steht, und die stärker werden. „Wir müssen uns vorbereiten und gemeinsam, als Europäer, reagieren. Wir müssen im Bereich Verteidigung stärker werden. Europa benötigt im Wesentlichen eine Erhöhung seiner Verteidigungsfähigkeiten. Dafür muss die industrielle Basis unserer Verteidigung gestärkt werden.“

Konkret nannte von der Leyen eine Erhöhung der Ausgaben für Verteidigung, eine bessere Koordinierung in diesem Bereich, etwa durch gemeinsame Beschaffungen, vereinfachte Rechtsvorschriften, Förderung für Innovationen sowie - als Folge der vielen eingesetzten Milliarden an Steuergeldern - mehr Know-how und hochwertige Arbeitsplätze hier in Europa.

Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung
Die Europäische Kommission wird bis März ein Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung vorlegen. Von der Leyen sagte dazu: „Beginnend mit unseren heutigen Beratungen wird das Weißbuch den Mitgliedstaaten eine Grundlage liefern, damit sie im Juni die notwendigen Entscheidungen treffen können.“

Weitere Punkte in ihrem Statement nach dem Treffen war eine vertiefte Partnerschaft mit der NATO und mit Partnerländern außerhalb der EU, beispielsweise mit dem Vereinigten Königreich. „Wir werden im Mai auf unserem gemeinsamen Verteidigungsgipfel im Vereinigten Königreich Struktur und Format einer solchen vertieften Zusammenarbeit erörtern.“


KI-Gesetz: Erste Vorschriften in Kraft getreten

 Brüssel, 3 Februar 2025 - Die ersten Vorschriften des Gesetzes über künstliche Intelligenz (KI-Gesetz) sind in Kraft getreten. Dazu gehören die Definition von KI-Systemen, KI-Kompetenz sowie eine sehr begrenzte Zahl verbotener KI-Anwendungsfälle, die in der KI-Verordnung aufgeführt sind und in der EU unannehmbare Risiken bergen. 


Leitlinien zur Definition von KI-Systemen 
Um Innovationen im Bereich der KI zu erleichtern, wird die Kommission Leitlinien zur Definition von KI-Systemen veröffentlichen.
Damit soll die Industrie dabei unterstützt werden, festzustellen, ob ein Softwaresystem ein KI-System ist. Die Kommission wird auch ein Live-Archiv für KI-Kompetenzverfahren veröffentlichen, das von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen gesammelt wurde. Das wird das Lernen und den Austausch zwischen ihnen fördern und gleichzeitig sicherstellen, dass die Nutzer die für den wirksamen Einsatz von KI-Technologien erforderlichen Kompetenzen und Kenntnisse entwickeln. 


Leitlinien zu verbotenen KI-Praktiken 
Um die Einhaltung des KI-Gesetzes sicherzustellen, wird die Kommission Leitlinien zu verbotenen KI-Praktiken veröffentlichen, die unannehmbare Risiken für die Sicherheit und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger darstellen. In diesen Leitlinien werden die rechtlichen Konzepte erläutert und praktische Anwendungsfälle auf der Grundlage der Beiträge der Interessenträger bereitgestellt. Sie sind nicht verbindlich und werden erforderlichenfalls aktualisiert. 


Hintergrund
Die Kommission hat mehrere Initiativen zur Förderung von KI-Innovationen auf den Weg gebracht, von dem KI-Innovationspaket zur Unterstützung von Start-up-Unternehmen und KMU bis hin zu den künftigen KI-Fabriken, die Zugang zu der massiven Rechenleistung bieten werden, die Start-ups, Industrie und Forscher benötigen, um ihre KI-Modelle und -Systeme zu entwickeln. 


Vertragsverletzungsverfahren: Kommission leitet in vier Fällen rechtliche Schritte gegen Deutschland ein

Brüssel, 31. Januar 2025 - Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer monatlichen Entscheidungen zu Vertragsverletzungen rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten beschlossen, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Die betreffenden Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und die Richtlinien vollständig umzusetzen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln. Deutschland ist in vier Fällen betroffen.

Entscheidungen zu Deutschland
Kommission fordert Deutschland und 8 weitere Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie hinsichtlich der Berichterstattung über die Emissionsprognosen für Luftschadstoffe vollständig umzusetzen

Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben Vertragsverletzungsverfahren gegen Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Zypern, Ungarn, die Niederlande, Portugal, die Slowakei und Finnland einzuleiten, weil sie es versäumt haben, die Delegierte Richtlinie (EU) 2024/299 der Kommission in nationales Recht umzusetzen.

Mit der Delegierten Richtlinie wird dafür gesorgt, dass die Berichterstattung über Emissionsprognosen für Luftschadstoffe durch die Mitgliedstaaten an die Kommission und die Europäische Umweltagentur auf die entsprechende Berichterstattung im Rahmen des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (LRTAP-Übereinkommen) abgestimmt ist. Durch die Angleichung der Berichterstattungspflichten haben die Mitgliedstaaten weniger unnötigen Verwaltungsaufwand.

Anhand dieser Berichte kann die Kommission überprüfen, ob die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen zur Emissionssenkung gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe nachkommen. Die fraglichen Mitgliedstaaten haben es jedoch versäumt, der Kommission bis zum 31. Dezember 2024 ihre Umsetzungsmaßnahmen mitzuteilen.

Die Kommission richtet daher Aufforderungsschreiben an diese Mitgliedstaaten, die nun zwei Monate Zeit haben, um darauf zu reagieren und die Umsetzung abzuschließen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an diese Länder zu richten.


EU schiebt missbräuchlicher Nutzung von KI den Riegel vor

Neue Regeln treten am 2. Februar in Kraft
Kehl/Duisburg, 30. Januar 2025 - Die Europäische Union geht als weltweit Erster gegen missbräuchliche Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI) vor. Mit dem 2024 verabschiedeten KI-Gesetz („AI Act“) schafft die EU verbindliche Regeln für den Einsatz von KI-Systemen. Diese wirken sich mittlerweile auf viele Lebensbereiche aus. Am 2. Februar treten erste Regelungen in Kraft. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) erklärt, was nun verboten ist.

Auch beim Online-Shopping kann KI das Kaufverhalten überwachen und beeinflussen / Adobe Stock - Stanisic Vladimir

KI-Gesetz: Worum geht es?
Bereits seit 2018 schützt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Privatsphäre von Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU. Doch der Einsatz ausgefeilter Künstlicher Intelligenz hat die Karten neu gemischt. KI-Systeme analysieren heute Internet-Suchen, Kaufverhalten und persönliche Daten, oft in Echtzeit, und häufig ohne das Wissen der Betroffenen.

Die anstehende Bundestagswahl gab Anlass zur Warnung vor KI-generierten Desinformationskampagnen und Deepfakes. Also zum Beispiel echt wirkende Videos, in denen bekannten Politikern Sätze in den Mund gelegt werden, die sie nie sagen würden. Aber auch andere bekannte Personen des öffentlichen Lebens, wie Sänger oder Schauspielerinnen, werben in künstlich erstellten Werbeclips im Internet für verschiedenste Produkte.

Für die europäischen Gesetzgeber besteht die Herausforderung darin, Verbraucherrechte zu schützen, ohne den technischen Fortschritt und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stark einzuschränken. 2024 wurde das EU Gesetz zur künstlichen Intelligenz („AI Act“) verabschiedet. Es gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und wird bis 2026 schrittweise umgesetzt. Die Regelungen betreffen alle Unternehmen weltweit, die KI-Systeme in der EU entwickeln, verkaufen oder nutzen. Sie schützen somit alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa.


Verbotene KI-Anwendungen ab dem 2. Februar 2025
Das sogenannte „Social Scoring“ („soziale Bewertung“) wird ab dem 2. Februar verboten. Ein Beispiel: Wer eine Ferienwohnung in Rom mieten möchte, könnte von einer Buchungsplattform aufgrund seines Social-Media-Verhaltens als „unzuverlässig“ eingestuft werden – etwa, weil frühere Beiträge auf wilde Partys hinweisen. Den Zuschlag für die Wohnung bekommt dann ein anderer Nutzer. Unternehmen dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher aber nicht aufgrund ihres sozialen oder wirtschaftlichen Verhaltens benachteiligen.


Weitere missbräuchliche KI-Praktiken, die ab sofort untersagt sind:
Manipulative Systeme, die Verbraucher beeinflussen, um sie zu finanziellen Verpflichtungen zu verleiten (z. B. gefälschte KI-generierte Videos, die zu riskanten Investitionen animieren).
KI-Systeme, die gezielt Kinder oder andere besonders schutzbedürftige Gruppen ausnutzen, etwa durch psychologische Tricks, um In-App-Käufe zu fördern.

Alexander Wahl, Jurist im Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) begrüßt das Inkrafttreten des Gesetzes: „Der AI Act der EU schützt Verbraucher vor missbräuchlicher Nutzung von KI, indem er manipulative und diskriminierende Praktiken verbietet. Verbraucher müssen künstlicher Intelligenz (KI) vertrauen können. Es braucht aber nicht nur klare Regeln, sondern auch eine starke Kontrolle. Nur so kann KI sicher und fair für alle sein.“

KI-Kennzeichnungspflicht ab 2026
Ab dem 2. August 2026 wird das KI-Gesetz weiter verschärft. Dann gilt eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte – egal ob Video, Audio, Bild oder Text. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen es klar erkennen können, wenn Inhalte durch KI erstellt oder manipuliert wurden, beispielsweise durch ein Wasserzeichen auf Videos. Unternehmen, die sich nicht an die neuen Regeln halten, drohen Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.


EU-Kommission stellt Kompass für Wettbewerbsfähigkeit vor

Brüssel, 29. Januar 2025 - Wie die EU wieder wettbewerbsfähig werden und nachhaltigen Wohlstand sichern kann, hat die EU-Kommission in dem „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ vorgestellt. Der Kompass gibt den Weg für Europa vor, damit es sowohl zu dem Ort wird, an dem künftige Technologien, Dienstleistungen und saubere Produkte erfunden, hergestellt und auf den Markt gebracht werden, als auch zum ersten klimaneutralen Kontinent.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, erklärte: „Europa hat alles, was es braucht, um bei diesem Rennen zu gewinnen. Gleichzeitig müssen wir jedoch unsere Schwächen überwinden und wieder wettbewerbsfähig werden. Der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit macht aus den hervorragenden Empfehlungen des Draghi-Berichts einen Fahrplan. Unser Plan steht also. Wir haben den politischen Willen. Jetzt kommt es auf Geschwindigkeit und Einigkeit an. Die Welt wartet nicht auf uns. Darin sind sich alle Mitgliedstaaten einig. Nun wollen wir diesem Konsens Taten folgen lassen.“

In den letzten zwei Jahrzehnten ist Europa aufgrund einer über längere Zeit bestehenden Lücke im Produktivitätswachstum hinter anderen großen Volkswirtschaften zurückgefallen. Mit ihren talentierten und ausgebildeten Arbeitskräften, ihrem Kapital, ihren Rücklagen, dem Binnenmarkt und der einzigartigen sozialen Infrastruktur hat die EU alles, um diesen Trend umzukehren; sie muss jedoch umgehend Maßnahmen ergreifen und die seit Langem bestehenden Hindernisse und strukturellen Schwächen angehen, die sie ausbremsen.

Drei Handlungsschwerpunkte: Innovation, Dekarbonisierung und Sicherheit
Im Draghi-Bericht wurden drei Anforderungen an die Transformation benannt, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern; der Kompass enthält einen Ansatz und eine Auswahl von Leitinitiativen, um jeder dieser Anforderungen zu entsprechen:

Die Innovationslücke schließen
Die EU muss ihren Innovationsmotor wieder ans Laufen bekommen. Wir wollen ein Umfeld für junge innovative Start-up-Unternehmen schaffen, die industrielle Führungsrolle in wachstumsstarken Sektoren auf Basis von Deep Tech stärken und die Verbreitung von Technologien in etablierten Unternehmen und KMU fördern.

In diesem Zusammenhang wird die Kommission „KI-Gigafabriken“ und Initiativen unter dem Motto „KI anwenden“ vorschlagen, um die Entwicklung der KI und ihren Einsatz in Schlüsselsektoren der Industrie zu fördern. Außerdem wird sie Aktionspläne in Bezug auf fortgeschrittene Werkstoffe, Quanten- und Biotechnologien, Robotik und Weltraumtechnologien vorlegen.

Mit einer eigens auf Start-up- und Scale-up-Unternehmen zugeschnittenen Strategie der EU werden jene Hindernisse angegangen, die der Entstehung und Expansion neuer Unternehmen im Wege stehen. Durch einen Vorschlag für eine 28. Rechtsordnung werden die geltenden Vorschriften vereinfacht, darunter die einschlägigen Aspekte des Gesellschaftsrechts, der Insolvenz, des Arbeits- und des Steuerrechts, und die Kosten eines Scheiterns gesenkt. Innovative Unternehmen können so die Vorzüge eines einheitlichen Regelwerks nutzen, wo auch immer sie im Binnenmarkt investieren und ihren Aktivitäten nachgehen.

Ein gemeinsamer Fahrplan für Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit
Im Kompass werden hohe und volatile Energiepreise als eine der größten Herausforderungen genannt, zugleich werden Interventionsbereiche festgelegt, um den Zugang zu sauberer erschwinglicher Energie zu erleichtern.

Im künftigen Deal für eine saubere Industrie wird ein wettbewerbsorientierter Ansatz für die Dekarbonisierung dargelegt, der darauf abzielt, die EU als attraktiven Standort für die Fertigung zu sichern, darunter auch für energieintensive Industrien, und saubere Technologien sowie neue kreislauforientierte Geschäftsmodelle zu fördern.

Ein Aktionsplan für erschwingliche Energie wird dazu beitragen, die Energiepreise und -kosten zu senken.
Zugleich werden mit einem Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie beschleunigte Genehmigungsverfahren auf Sektoren im Übergang ausgeweitet. Darüber hinaus sieht der Kompass maßgeschneiderte Aktionspläne für energieintensive Sektoren wie Stahl, Metall und Chemie vor, die das Rückgrat des europäischen Produktionssystems sind, für die diese Phase des Übergangs jedoch mit den größten Risiken verbunden ist.

Verringerung übermäßiger Abhängigkeiten und Stärkung der Sicherheit
Die Fähigkeit der EU, zu diversifizieren und Abhängigkeiten zu verringern, wird von effektiven Partnerschaften abhängen. Die EU verfügt bereits über das weltweit größte und am schnellsten wachsende Netzwerk von Handelsabkommen, an dem 76 Länder beteiligt sind, auf die fast die Hälfte des Handels der EU entfällt.

Um unsere Lieferketten auch weiterhin zu diversifizieren und zu stärken, wird mit dem Kompass eine neue Reihe von Partnerschaften für sauberen Handel und Investitionen dargelegt. Sie sollen dazu beitragen, die Versorgung mit Rohstoffen, sauberer Energie, nachhaltigen Kraftstoffen und sauberen Technologien aus der ganzen Welt zu sichern.

Im Binnenmarkt wird es mit der Überarbeitung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge möglich, eine europäische Präferenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für kritische Sektoren und Technologien einzuführen.
Fünf horizontale Faktoren für Wettbewerbsfähigkeit

Die drei Säulen werden durch fünf horizontale Faktoren ergänzt, die für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in allen Sektoren entscheidend sind:
Vereinfachung: Mit diesem Faktor soll der Regelungs- und Verwaltungsaufwand drastisch reduziert werden. Hierbei wird systematisch vorgegangen, um die Verfahren für den Zugang zu EU-Mitteln und für Verwaltungsentscheidungen der EU einfacher, schneller und schlanker zu gestalten.

Mit dem bevorstehenden Omnibus-Vorschlag werden die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit, die Sorgfaltspflicht und die Taxonomie einfacher gestaltet. Darüber hinaus wird es die Kommission für Tausende kleinerer Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung erleichtern, ihren Geschäftstätigkeiten nachzugehen.

Durch den Kompass wird das Ziel festgelegt, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um mindestens 25 Prozent und für KMU um mindestens 35 Prozent zu senken.
Abbau von Hindernissen für den Binnenmarkt
Seit 30 Jahren ist der Binnenmarkt Europas bewährter Motor für Wettbewerbsfähigkeit. Damit er in allen Branchen noch besser funktioniert, werden im Zuge einer horizontalen Binnenmarktstrategie der Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung modernisiert, Hindernisse innerhalb der EU beseitigt und neue Hindernisse vermieden.

Bei dieser Gelegenheit wird die Kommission die Normungsverfahren schneller und leichter zugänglich machen, wobei der Fokus insbesondere auf KMU und Start-up-Unternehmen liegt.

Die Wettbewerbsfähigkeit finanzieren: Der EU fehlt es an einem effizienten Kapitalmarkt, damit aus Ersparnissen Investitionen werden. Die Kommission wird eine Europäische Spar- und Investitionsunion vorstellen, um neue Spar- und Anlageprodukte sowie Anreize für Risikokapital zu schaffen und sicherzustellen, dass Investitionen in der gesamten EU nahtlos möglich sind. Im neu ausgerichteten EU-Haushalt wird der Zugang zu EU-Mitteln im Einklang mit den Prioritäten der EU gestrafft.
Kompetenzen und hochwertige Arbeitsplätze fördern

Für die Wettbewerbsfähigkeit Europas sind die Menschen entscheidend. Damit die Kompetenzen und die Anforderungen des Arbeitsmarkts miteinander übereinstimmen, wird die Kommission eine Initiative vorlegen, um eine Union der Kompetenzen zu schaffen.

Deren Schwerpunkte liegen auf Investitionen, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen, dem Aufbau zukunftssicherer Kompetenzen und ihrem Erhalt, der fairen Mobilität, der Anwerbung und Integration qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland sowie der Anerkennung unterschiedlicher Arten der Ausbildung, um Menschen in die Lage zu versetzen, in unserer gesamten Union zu arbeiten.

Bessere Koordinierung der politischen Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene
Die Kommission wird ein Instrument zur Koordinierung der Wettbewerbsfähigkeit einführen, um zusammen mit den Mitgliedstaaten die Umsetzung der gemeinsamen politischen Ziele der EU auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene sicherzustellen, grenzüberschreitende Projekte von europäischem Interesse zu ermitteln und damit verbundene Reformen und Investitionen fortzusetzen.

Im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen wird ein Fonds für Wettbewerbsfähigkeit an die Stelle mehrerer bestehender EU-Finanzinstrumente mit ähnlichen Zielen treten und die finanzielle Unterstützung für die Durchführung von Maßnahmen mit dem Instrument zur Koordinierung der Wettbewerbsfähigkeit gewährleisten.
Hintergrund

Am 27. November 2024 kündigte Präsidentin von der Leyen einen Kompass für Wettbewerbsfähigkeit als erste großangelegte Initiative der Kommission während dieses Mandats an. Dieser basiert auf dem Draghi-Bericht und stellt den Rahmen für die Arbeit zur Wettbewerbsfähigkeit der Kommission in dieser Amtszeit dar.

In ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union im Jahr 2023 legte Präsidentin von der Leyen dar, dass sie den ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten Mario Draghi gebeten habe, einen Bericht über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit auszuarbeiten. Der Bericht beinhaltet die Warnung, dass Europa sich auf viele der Faktoren, die dem Wachstum in der Vergangenheit zuträglich waren, nicht mehr verlassen kann. Er stellt eine eindeutige Diagnose und gibt konkrete Empfehlungen, wie Europa auf einen anderen Kurs gebracht werden kann. Viele der Empfehlungen finden sich bereits in den politischen Leitlinien und Mandatsschreiben der Präsidentin an die Mitglieder des Kollegiums.
Jahresbericht über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit 2025  



Internationaler Holocaust-Gedenktag: Erklärung der Mitglieder des Europäischen Rates

Brüssel, 27. Januar 2025 - Die EU-Staaten haben anlässlich des Internationalen Tages des Gedenkens an die Opfer des Holocaust vor einer Zunahme des Antisemitismus in Europa gewarnt. Am diesjährigen Internationalen Holocaust-Gedenktag jährt sich die Befreiung des deutschen nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau zum 80. Mal.


In der Erklärung heißt es: „Derzeit erleben wir einen beispiellosen Anstieg von Antisemitismus auf unserem Kontinent, wie er seit dem Zweiten Weltkrieg nicht zu beobachten war. Wir verurteilen auf das Schärfste die besorgniserregende Zunahme gewaltsamer antisemitischer Vorfälle, von Leugnung und Verfälschung des Holocaust sowie von Verschwörungstheorien und Vorurteilen gegenüber Jüdinnen und Juden.“


In der Erklärung heißt es weiter: „Mehr denn je ist es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir unserer Verantwortung, die Opfer des Holocaust zu ehren, gerecht werden. Wir sind entschlossen, Antisemitismus zu bekämpfen und jüdisches Leben in Europa zu schützen und zu fördern.

Wir verurteilen alle Formen von Diskriminierung, Intoleranz, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und werden entschlossene Maßnahmen ergreifen, um diesen Bedrohungen für demokratische Gesellschaften entgegenzuwirken. Die Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte, einschließlich der Meinungs-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit, sowie der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, muss und wird – im Einklang mit den Werten, auf die sich unsere Europäische Union gründet und die uns allen gemeinsam sind – unser Handeln stets leiten. „Nie wieder“ gilt jetzt.“


Fünf Jahre Europäische Hochschulallianzen: Mobilität der Studierenden deutlich gestiegen

Brüssel, 24. Januar 2025 - Zum internationalen Tag der Bildung hat die EU-Kommission Schlüsseldaten zur frühkindlichen Bildung und Betreuung vorlegt und eine Bilanz der Initiative „Europäische Universitäten“ gezogen. 


Roxana Mînzatu, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission und zuständig für soziale Rechte und Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und Vorsorge, sagte: „Der Europäische Bildungsraum ist ein Ort, an dem jeder sein Recht auf Zugang zu einer qualitativ hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung wahrnehmen kann, von klein auf bis zur Hochschulbildung und darüber hinaus, unabhängig von der sozialen Herkunft.

An diesem Internationalen Tag der Bildung möchte ich mein Engagement bekräftigen, in den nächsten fünf Jahren mit allen EU-Mitgliedstaaten Hand in Hand zu arbeiten und den Aufbau einer besseren, gleichberechtigten und zugänglichen Bildung fortzusetzen.“


Europäische Hochschulallianzen: Anstieg der Studierendenmobilität um 400 Prozent Der Bericht skizziert die Fortschritte und Errungenschaften der 
Europäischen Hochschulallianzen fünf Jahre nach ihrem Start. Die Hochschulallianzen sind bereits ein Eckpfeiler des europäischen Hochschulsystems. Allein in den ersten drei Jahren verzeichneten sie einen Anstieg der Studierendenmobilität innerhalb der Allianzen um 400 Prozent.


Derzeit gibt es 65 Allianzen, an denen über 570 Hochschuleinrichtungen aus 35 Ländern, darunter alle Mitgliedstaaten, beteiligt sind. Aus Deutschland sind insgesamt 67Hochschulen an den 65 geförderten Allianzen beteiligt. Damit ist Deutschland einer der Spitzenreiter bei der Beteiligung an der Initiative.


Flaggschiff-Initiative der Europäischen Hochschulstrategie der EU-Kommission 
Die Hochschulallianzen bilden ein neues Modell der transnationalen Zusammenarbeit in der Hochschulbildung mit einer langfristigen strategischen Perspektive. Die europäischen Hochschulallianzen haben erfolgreich europäische interuniversitäre Campus geschaffen, in denen Studierende grenzüberschreitend studieren und zusammenarbeiten und von innovativen Lern- und Lehrmethoden profitieren. 


Schlüsseldaten zur frühkindlichen Bildung und Betreuung Darüber hinaus hat die Kommission neue Schlüsseldaten zur frühkindlichen Bildung und Betreuung (FBBE) veröffentlicht, die eine umfassende eingehende Analyse des Stands der FBBE, der Politik, der Praxis und der Trends in 37 europäischen Ländern bietet. Der Bericht zeigt, dass bei der Ausweitung des Zugangs zu FBBE Fortschritte erzielt wurden.


Allerdings sind die Unterschiede zwischen den Ländern nach wie vor groß sind, auch was die Qualität der Dienstleistungen betrifft. Zwei Drittel der europäischen Länder berichten über einen Mangel an Fachkräften in der FBBE. Die zeigt den dringenden Bedarf an verbesserten Arbeitsbedingungen und verstärkter beruflicher Weiterbildung deutlich macht, um qualifizierte Erzieherinnen und Erzieher zu gewinnen und zu halten. Der Bericht untersucht auch die ECEC-Lehrpläne: Die meisten europäischen Länder beziehen die Erziehung zur Nachhaltigkeit und die Entwicklung digitaler Kompetenzen mit ein.


Copernicus-Bericht: 2024 war das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen

Brüssel, 10. Januar 2025 - Das Jahr 2024 war das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen und das erste Jahr, in dem die globale Jahres-Durchschnittstemperatur 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau lag. Das zeigt der Bericht „Global Climate Highlights 2024“ des Erdbeobachtungssystems Copernicus der EU.  Die Erwärmung des europäischen Kontinents ist seit den 1980er Jahren doppelt so schnell vorangeschritten wie der globale Durchschnitt.


Er ist damit der sich am schnellsten erwärmende Kontinent der Erde. Das zeigen auch der europäische Bericht über den Zustand des Klimas 2023 und die europäische Klimarisikobewertung.  Extreme Wetterereignisse nehmen zu Insgesamt nehmen Häufigkeit und Schwere der extremen Wetterereignisse zu. Die Meeresoberflächentemperaturen sind nach wie vor außergewöhnlich hoch, wobei der Zeitraum Juli bis Dezember 2024 der zweitwärmste nach 2023 war.


EU-Klimapolitik 
Die EU hat sich verpflichtet, die globalen Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen und bis 2050 klimaneutral zu werden. Sie hat sich auf Ziele und Rechtsvorschriften geeinigt, um die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken, und die Kommission hat bereits ein Ziel von 90 Prozent für die Nettoverringerung der Treibhausgasemissionen bis 2040 empfohlen.

Die Kommission hat im April 2024 eine Mitteilung darüber veröffentlicht, wie die EU wirksam auf Klimarisiken vorbereitet und eine größere Klimaresilienz aufgebaut werden kann. Copernicus Copernicus ist die Erdbeobachtungskomponente des Weltraumprogramms der Europäischen Union. Das von der EU finanzierte Programm ist ein einzigartiges Instrument zur Beobachtung unseres Planeten und seiner Umwelt.


Aktuelles Eurobarometer zeigt große Unterstützung für die EU-Agrarpolitik

Brüssel/Duisburg, 9. Januar 2025 - Mehr Europäerinnen und Europäer als je zuvor kennen die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP), und mehr als 90 Prozent meinen, dass die Landwirtschaft und die ländlichen Räume in der EU wichtig oder sehr wichtig für unsere Zukunft sind. Das zeigt das aktuelle Eurobarometer zur Landwirtschaft.


Mehr als 70 Prozent der Befragten in der EU (71 Prozent) und Deutschland (73 Prozent) stimmen darin überein, dass die EU durch die GAP ihre Rolle bei der Bereitstellung sicherer, gesunder und nachhaltiger Lebensmittel von hoher Qualität erfüllt. In Deutschland ist eine Mehrheit der Befragten hingegen unzufrieden mit dem Zugang zu schnellen Internetverbindungen im ländlichen Raum: während EU-weit 37 Prozent der Befragten diesen als schlecht oder sehr schlecht bewerteten, sind es in Deutschland 62 Prozent.


Christophe Hansen, EU-Kommissar für Landwirtschaft und Ernährung, der in der kommenden Woche die Internationale Grüne Woche in Berlin besuchen wird, sagte über die Gemeinsame Agrarpolitik der EU: „Sie ist zu einem echten Baustein der europäischen Integration geworden und zeigt die Bedeutung der Landwirtinnen und Landwirte und der Landwirtschaft in unserer Gesellschaft. Dies ist eine echte europäische Erfolgsgeschichte, die eine nachhaltige Zukunft für alle gestaltet.“ 


Ergebnisse zur Höhe der Unterstützung für Landwirte 70 Prozent der Befragten in den EU27 und 72 Prozent in Deutschland geben an, dass von der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU alle EU-Bürgerinnen und Bürger profitieren. Mehr als die Hälfte (56 Prozent) gibt an, dass die Höhe der finanziellen Unterstützung der EU für Landwirte zur Stabilisierung ihres Einkommens angemessen ist, was einem Anstieg um zehn Prozentpunkte seit 2022 und dem höchsten Stand seit 2013 entspricht.


In Deutschland sagen dies 61 Prozent der Befragten.  Klimawandel und Landwirtschaft Die Ergebnisse zeigen auch, dass 62 Prozent der Befragten EU-weit zustimmen, dass die Landwirtschaft bereits einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels geleistet hat (Deutschland: 61 Prozent). Extremwetterereignisse und der Klimawandel werden als größtes Risiko für die Ernährungssicherheit in der EU gesehen (EU27: 49 Prozent, Deutschland: 54 Prozent).


Handelsabkommen
Die EU-Handelsabkommen werden von den Europäerinnen und Europäer weithin als Erfolg bewertet: Eine große Mehrheit ist der Ansicht, dass sie der Landwirtschaft (EU: 71 Prozent, Deutschland: 74 Prozent) und den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU (EU und Deutschland: 66 Prozent) erhebliche Vorteile bringen. 


76 Prozent EU-weit stimmen darin überein, dass diese Abkommen die Diversifizierung der Märkte und der Versorgung mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen in der EU gewährleisten. Mehr als sieben von zehn Befragten sind der Ansicht, dass diese Handelsabkommen die Ausfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der EU weltweit steigern (73 Prozent) und dass sie die Arbeits- und Umweltstandards der EU fördern, einschließlich des Tierschutzes für die landwirtschaftliche Produktion in anderen Ländern (71 Prozent).

Hintergrund
Dies ist die achte Eurobarometer-Umfrage zum Thema „Die Europäer, die Landwirtschaft und die GAP“. Sie wurde zwischen dem 13. Juni und dem 8. Juli 2024 in allen 27 EU-Mitgliedstaaten durchgeführt. 26.349 Befragte aus verschiedenen sozialen und demografischen Gruppen wurden in ihrer Landessprache befragt. Die Umfrage gibt einen umfassenden Überblick über die Einstellung der Europäer zur Landwirtschaft und zur GAP.



Chemnitz und Nova Gorica sind Kulturhauptstädte Europas 2025

Brüssel, 8. Januar 2025 - Seit Beginn des Jahres 2025 tragen zwei Städte den Titel „Kulturhauptstadt Europas“ (ECOC): Chemnitz und Nova Gorica in Slowenien. Glenn Micallef, EU-Kommissar für Generationengerechtigkeit, Jugend, Kultur und Sport, gratulierte den beiden Städten: „Ich freue mich auf ein ganzes Jahr voller Feierlichkeiten, die die Vielfalt, die Identitäten und die Werte der europäischen Kulturen hervorheben und gleichzeitig deutlichen machen, was die europäischen Bürgerinnen und Bürger zusammenbringt, um unsere Vielfalt, unsere Identitäten und unsere Werte zu feiern. Dies ist auch eine Gelegenheit, über die Auswirkungen dieser prestigeträchtigen Initiative in den letzten 40 Jahren nachzudenken.“


Offizieller Start in Chemnitz am 18. Januar, in Nova Gorizia am 8. Februar
Die Eröffnung von Chemnitz als ECOC 2025 findet am 18. Januar statt. Unter dem Motto „C the Unseen“ will die Stadt die Rolle der Zivilgesellschaft durch gemeinschaftliche Kulturprojekte stärken und ein Netz „europäischer Erbauer der Demokratie“ aufbauen. Nova Gorica wird seine Tätigkeit als ECOC am 8. Februar aufnehmen und das Kulturhauptstadtjahr dafür nutzen, sich zusammen mit der angrenzenden italienischen Stadt Gorizia weiter zu entwickeln und so zu einer „Kulturhauptstadt Europas ohne Grenzen“ zu werden.


Dies wird auch eine Gelegenheit sein, das Konzept der Grenzen in vielen Dimensionen mit kulturellen und künstlerischen Mitteln zu erkunden.  Chemnitz und Nova Gorica erhalten den Melina-Mercouri-Preis Um ausgewählt zu werden, mussten die Städte ein Kulturprogramm mit einer starken europäischen Dimension auflegen, dass die aktive Beteiligung der Gemeinden in ihren Städten förderte. Die Kommission hat den beiden Kulturhauptstädten Europas 2025 den mit 1,5 Millionen Euro dotierten Melina-Mercouri-Preis verliehen, der im Rahmen des Programms „Europa“ finanziert wird.


Das ganze Jahr über werden in beiden Städten kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen und Aufführungen stattfinden, die den Reichtum unserer gemeinsamen europäischen Kulturen veranschaulichen. In diesem Jahr erhalten die Feierlichkeiten eine zusätzliche Dimension, da 2025 der 40. Jahrestag der ECOC-Initiative begangen wird. Mit dem Titel „Kulturhauptstadt Europas“ können Städte ihre lokale und regionale Entwicklung durch Kultur fördern. Die Initiative bringt auch langfristige kulturelle, wirtschaftliche und soziale Vorteile - sowohl für die Städte als auch für die umliegenden Regionen. 


Weitere Informationen
Daily News vom 8. Januar Website der EU-Kommission zur Europäischen Kulturhauptstadt Website Europäische Kulturhauptstadt Chemnitz 

Neue EU-Bauprodukte-Verordnung: mehr Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit

Brüssel, 7. Januar 2025 - Heute tritt die neue Verordnung über Bauprodukte in Kraft. Sie erleichtert den Verkauf von Bauprodukten im EU-Binnenmarkt, unterstützt innovative Bautechniken und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Branche. 

Insbesondere bedeuten die neuen Regeln einen wichtigen Schritt bei der Digitalisierung des Bausektors: Digitale Produktpässe werden alle Informationen über Bauprodukte liefern. Sie beinhalten auch Leistungs- und Konformitätserklärungen, Sicherheitsinformationen und Gebrauchsanleitungen. Dadurch wird es auch möglich sein, den CO2-Fußabdruck eines Gebäudes zuverlässig zu berechnen. Die neue Bauprodukteverordnung hilft Bauherren, Architekten, Ingenieuren, Verbrauchern und Behörden dabei, auf der Grundlage der Leistung und Nachhaltigkeit von Bauprodukten die richtigen Entscheidungen zu treffen.


Innovation und Nachhaltigkeit Die neue Verordnung soll die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität des Bausektors stärken. Sie soll innovative und nachhaltige Techniken in der EU fördern, einschließlich vorgefertigter oder modularer Elemente wie z. B. Fassadensysteme. Der verstärkte Einsatz von Off-Site-Baumethoden soll dazu beitragen, die Kosten zu senken und die Bereitstellung dringend benötigter Wohnungen - sowohl neu gebauter als auch renovierter – zu beschleunigen. 


Weniger Abfall und längere Lebensdauer 
Diese Technologien können in der Produktions- und Fertigungsphase zu einer Reduzierung des Bauschutts um 10 bis 15 Prozent führen. Darüber hinaus können die vorgefertigten Einheiten am Ende ihres Lebenszyklus demontiert und neu konfiguriert werden, was die Vorteile der Nachhaltigkeit noch weiter verstärkt.


Frauen in Aufsichtsräten

Neue EU-Regeln für ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis sind in Kraft
Brüssel, 3. Januar 2025 - Die EU-Regelung über die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von börsennotierten Unternehmen ist Ende 2024 in allen Mitgliedstaaten in Kraft getreten. Hadja Lahbib, EU-Kommissarin für Gleichstellung, Vorsorge und Krisenmanagement, bezeichnete die Richtlinie als bedeutenden Meilenstein.

„Ich werde Folgemaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass diese wichtigen Rechtsvorschriften von den Mitgliedstaaten ordnungsgemäß umgesetzt und sorgfältig angewandt werden. Gemeinsam können wir die gläserne Decke durchbrechen.“


Geschlechtergerechtigkeit bedeutet Fairness für alle In der Richtlinie wird für große börsennotierte Unternehmen in der EU ein Ziel von 40 Prozent des unterrepräsentierten Geschlechts unter ihren nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern und von 33 Prozent unter allen Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern festgelegt.

Da Frauen im EU-Durchschnitt nur 33 Prozent der Mitglieder in den Leitungsorganen börsennotierter Unternehmen vertreten, wird dies in der Praxis dazu beitragen, den Anteil von Frauen in diesen Führungspositionen zu erhöhen. Die Frist für die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten endete am 28. Dezember 2024, die Unternehmen müssen die Ziele bis zum 30. Juni 2026 erreichen. 


Mehr Chancengleichheit in allen Lebensbereichen 
Bisher müssen die Mitgliedstaaten unter anderem Vorschriften über spezifische verbindliche Maßnahmen für das Auswahlverfahren für Verwaltungsratsmitglieder mit transparenten und geschlechtsneutralen Kriterien und die Offenlegung von Qualifikationskriterien auf Antrag eines nicht erfolgreichen Bewerbers umgesetzt haben. 

Im November 2012 hat die Kommission die Richtlinie über ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in den Leitungsorganen von Unternehmen vorgeschlagen. Nach zehnjährigen Beratungen erzielten das Europäische Parlament und der Rat im Juni 2022 eine politische Einigung. Die Kommission wird die Mitteilungen der Mitgliedstaaten über ihre Umsetzungsmaßnahmen prüfen und begutachten, ob diese Maßnahmen den Bestimmungen der Richtlinie ordnungsgemäß folgen. Die Kommission unterstützte die Mitgliedstaaten bei der Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung in nationales Recht, beispielsweise durch Workshops und bilaterale Konsultationen.