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Syrien: Erklärung zum Sturz des Assad-Regimes
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Brüssel, 10. Dezember 2024 - Kaja
Kallas, die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und
Sicherheitspolitik, hat im Namen der Europäischen Union
die Unterstützung für das syrische Volk betont. „Der
Sturz des verbrecherischen Assad-Regimes ist ein
historischer Moment für das syrische Volk, das
unermessliches Leid ertragen und in seinem Streben nach
Würde, Freiheit und Gerechtigkeit außerordentliche
Widerstandsfähigkeit bewiesen hat.
nsere Gedanken sind bei allen Opfern des Assad-Regimes
und den Opfern des Syrien-Konflikts. Alle Syrerinnen und
Syrer sollten jetzt die Chance haben, die Wahrheit über
das Schicksal ihrer Angehörigen zu erfahren,“ erklärte
sie.
In der Erklärung vom gestrigen Montag heißt es weiter:
„Heute stehen wir an der Seite aller Syrerinnen und
Syrer, sowohl im Land als auch in der Diaspora, die
voller Hoffnung sind, aber auch derjenigen, die eine
ungewisse Zukunft fürchten. Alle müssen die Möglichkeit
haben, ihr Land wieder zu vereinen, zu stabilisieren und
wieder aufzubauen, die Gerechtigkeit wiederherzustellen
und die Rechenschaftspflicht zu gewährleisten.
Es ist von entscheidender Bedeutung, die territoriale
Integrität Syriens zu wahren und seine Unabhängigkeit,
seine Souveränität sowie die staatlichen Institutionen zu
respektieren und alle Formen des Extremismus abzulehnen.
Wir fordern alle Akteure auf, weitere Gewalt zu
vermeiden, den Schutz der Zivilbevölkerung zu
gewährleisten und das Völkerrecht, einschließlich des
humanitären Völkerrechts, zu achten.
Wir fordern insbesondere den Schutz der Angehörigen aller
Minderheiten, einschließlich der Christen und anderer
nicht der Mehrheit angehörender Konfessionen, sowie die
Sicherheit ausländischer Staatsangehöriger und die
Achtung der diplomatischen Vertretungen in Damaskus.
Wir appellieren auch an alle Parteien, das reiche
kulturelle Erbe Syriens und die religiösen Denkmäler zu
schützen. Jetzt ist es wichtiger denn je, dass alle
Beteiligten in einen inklusiven, von Syrien geführten und
von Syrien selbst verantworteten Dialog über alle
wichtigen Fragen eintreten, um einen geordneten,
friedlichen und inklusiven Übergang im Geiste der
Resolution 2254 des UN-Sicherheitsrates und im Einklang
mit dem Willen des syrischen Volkes zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang unterstützen wir nachdrücklich die
laufende Arbeit des Sondergesandten der Vereinten
Nationen für Syrien, Geir Pedersen, durch alle
einschlägigen EU-Instrumente. In dieser kritischen Phase
steht die Europäische Union an der Seite des syrischen
Volkes und bleibt in engem Kontakt mit den Partnern in
der Region und den wichtigsten internationalen Partnern.“
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1000 Tage russischer Angriffskrieg gegen die
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Statement von
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen
Brüssel, 19. November 2024 - Vor genau 1000 Tagen
hat Russland seine grundlose und ungerechtfertigte
militärische Aggression gegen die Ukraine begonnen.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte in
einem Videostatement: „Russland muss für tausend Tage
Verbrechen und Zerstörung bezahlen. Heute ist ein Tag der
Trauer, aber auch ein Tag der Verheißung. Wir
versprechen, ihnen zur Seite zu stehen, so lange es nötig
ist. Die Zukunft der Ukraine liegt in unserer Union. Ihre
Freiheit ist unsere Freiheit. Und unsere Union ist ihre
Heimat."
Seit Beginn der groß angelegten Invasion haben die EU und
ihre Mitgliedstaaten beispiellose wirtschaftliche,
humanitäre und militärische Hilfe für die Ukraine
mobilisiert, die sich bisher auf insgesamt rund 124
Milliarden Euro beläuft. Die EU hat 4 Millionen Menschen,
die vor dem Krieg geflohen sind, Schutz gewährt, die
internationalen Bemühungen zur Unterstützung der
Souveränität, Sicherheit und des Wiederaufbaus der
Ukraine angeführt und Russland zur Verantwortung gezogen.
Außerdem wurden eine Reihe weitreichender
Sanktionen gegen Russland und seine Führung verhängt.
Weitere EU-Unterstützung für Ukraine Ursula von der Leyen
sicherte der Ukraine in ihrem Statement die
kontinuierliche Unterstützung Europas und des Westens
zu: „50 Milliarden Euro bis 2027 von der Europäischen
Union sowie 50 Milliarden Dollar bis 2026 von den
G7-Staaten und der EU. Und jetzt nutzen wir die Erlöse
aus den eingefrorenen russischen Vermögenswerten, um die
Militärproduktion in der Ukraine zu steigern und die
Energieinfrastruktur vor dem Winter zu reparieren.“ Die
Kommissionspräsidentin kündigte zudem an, weitere 65
Millionen Euro bereit zu stellen, um die Initiative
der ukrainischen First Lady Olena Zelenska zum Kauf von
Schulmahlzeiten für ukrainische Kinder zu unterstützen.
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Kommission begrüßt Einigung auf den EU-Haushalt
2025
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Brüssel, 18. November 2024 - Die
Europäische Kommission begrüßt die Einigung zwischen dem
Europäischen Parlament und dem Rat über den jährlichen
EU-Haushalt 2025. Johannes Hahn, Kommissar für Haushalt
und Verwaltung, sagte: „Die zwischen den beiden
gesetzgebenden Organen erzielte Einigung schafft ein
ausgewogenes Verhältnis zwischen dem dringenden
Finanzierungsbedarf Europas und der Kontinuität
erfolgreicher Programme, die Europa voranbringen.“
Der jährliche EU-Haushalt für 2025 beläuft sich auf 199,4
Milliarden Euro. Aus den durch die Halbzeitüberprüfung
resultierenden Änderungen des Mehrjährigen Finanzrahmens
(MFR) ergeben sich auch für den Jahreshaushalt
Verschiebungen.
Kommissar Hahn sagte: „Wir erfüllen weiterhin unsere
politischen Verpflichtungen und stellen die finanziellen
Mittel bereit, um die derzeitigen und künftigen
Herausforderungen der Europäischen Union – den
ökologischen und den digitalen Wandel, die Stärkung der
Resilienz der Union, die Bewältigung der Folgen des
russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und die
anhaltende Krise im Nahen Osten – zu bewältigen.“
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EU stärkt Verteidigungsbereitschaft:
Förder-Genehmigung für die ersten gemeinsamen Projekte
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Brüssel, 14.
November 2024 - Die Europäische Kommission hat die
Finanzierung von fünf grenzüberschreitenden Projekten für
die Beschaffung von Verteidigungsgütern genehmigt. Das
soll ein besser koordiniertes und effizienteres Vorgehen
zwischen den EU-Mitgliedstaaten unterstützen und ihre
Verteidigungsbereitschaft stärken. Jedes Projekt wird 60
Millionen Euro erhalten, das entspricht einem
Gesamtbetrag von 300 Millionen Euro.
Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager spricht von
einem erfolgreichen Schritt, um kritische und akute
Lücken zu schließen: „Es ist das erste Mal, dass wir den
EU-Haushalt nutzen, um die Mitgliedstaaten bei der
gemeinsamen Beschaffung von Verteidigungsgütern zu
unterstützen. Dies wird es ermöglichen, den nationalen
Verteidigungshaushalten ein besseres
Preis-Leistungs-Verhältnis zu bieten, die
Interoperabilität der europäischen Streitkräfte zu
verbessern, unsere Industrie zu stärken und Europa besser
auf Verteidigungsbedrohungen vorzubereiten. Wichtig ist,
dass die ausgewählten Projekte auch unsere Unterstützung
für die Ukraine mit zusätzlicher Verteidigungsausrüstung
erhöhen werden.“
Neue Ära der europäischen Verteidigungszusammenarbeit
Die gemeinsame Beschaffung kritischer Verteidigungsgüter
durch die Mitgliedstaaten soll in drei Bereichen
unterstützt werden: Beschaffung von Luft- und
Raketenabwehrsystemen. Hier sind zwei Projekte
ausgewählt, zum einen MISTRAL (Zusammenarbeit von neun
Mitgliedstaaten - FR, BE, CY, EE, ES, HU, SI, RO, DK)
sowie JAMIE (Zusammenarbeit von sechs Mitgliedstaaten
– Deutschland sowie SI, BG, AT, EE, LV)
Beschaffung moderner gepanzerter Fahrzeuge. Hier geht es
um das Projekt CAVS, ein moderner gepanzerter Träger für
den geschützten Truppentransport. (Zusammenarbeit von
vier Mitgliedstaaten: Deutschland sowie FI, LV, SE).
Herstellung von Munition.
Hier geht es um zwei Projekte für die Beschaffung
verschiedener Arten von 155-mm-Artilleriemunition: „CPoA
155mm“ (sechs Mitgliedstaaten - NL, IT, PL, LT, DK, HR)
sowie „HE 155mm“ (vier Mitgliedstaaten
– Deutschland sowie DK, NL, EE). Die fünf ausgewählten
Projekte haben zusammen einen Auftragswert von mehr
als 11 Milliarden Euro. Das veranschaulicht die hohe
Hebelwirkung der EU-Mittel.
Verteidigungsbereitschaft stärken
Durch die gemeinsame Beschaffung, die durch Skaleneffekte
ein höheres Kosten-Nutzen-Verhältnis bietet, werden
kritische Verteidigungsfähigkeiten für die Streitkräfte
der Mitgliedstaaten erschwinglicher. Mit den gemeinsam
beschafften Produkten wird die Interoperabilität der
Streitkräfte der Mitgliedstaaten verbessert.
Die klareren Perspektiven und die größere
Vorhersehbarkeit, die mit größeren Aufträgen einhergehen,
werden die europäische Industrie stärken und es ihr
ermöglichen, ihre Produktionskapazitäten an die
Verteidigungsbedürfnisse Europas anzupassen. Alles in
allem wird die gemeinsame Beschaffung die
Verteidigungsbereitschaft in den EU-Mitgliedstaaten
stärken.
Die Auszahlung erfolgt im Rahmen des Instruments zur
Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch
das Instrument
für die gemeinsame Beschaffung (EDIRPA). Weitere
Schritte Die fünf ausgewählten EDIRPA-Projekte treten nun
in die Vorbereitungsphase der Finanzhilfevereinbarung.
Sie umfasst eine detaillierte Koordinierung zwischen der
Kommission und den Konsortien der Behörden der
Mitgliedstaaten.
Neben den ausgewählten Projekten wurden weitere
vielversprechende Vorschläge eingereicht. Sie wurden in
eine Reserveliste aufgenommen, so dass sie für eine
mögliche künftige Finanzierung identifizierbar sind. So
könnten die an diesen Vorschlägen beteiligten
Mitgliedstaaten versuchen, sie finanziell zu
unterstützen, indem sie ungenutzte EU-Mittel, die ihnen
im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung zugewiesen
wurden, übertragen.
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- Weltklimakonferenz: Die EU auf der COP 29
- EU-Kommission drängt Temu zur Einhaltung des
EU-Verbraucherschutzrechts
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Weltklimakonferenz: Die EU auf der COP 29
Brüssel, 8.
November 2024 - Auf der COP29-Klimakonferenz der
Vereinten Nationen vom 11. bis 22. November in Baku
(Aserbaidschan) müssen die Vertragsparteien des Pariser
Klimaabkommens dafür sorgen, dass die globalen
Finanzströme zunehmend an das Übereinkommen von Paris
angeglichen werden. Hauptpriorität der Verhandlungen in
Baku wird ein neues Klimafinanzierungsziel (New
Collective Quantified Goal, NCQG) sein.
Der für Klimapolitik zuständige
EU-Kommissar Wopke Hoekstra wird das Verhandlungsteam der
EU auf der COP 29 leiten und eng mit dem Ratsvorsitz und
den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um das im
vergangenen Monat angenommene Verhandlungsmandat zu
erfüllen.
EU-Energiekommissarin Kadri Simson wird am 14. und 15.
November an der COP29 teilnehmen und sich auf die
Umsetzung der Verpflichtung zum Übergang weg von fossilen
Brennstoffen, auf die Arbeit zur Verringerung der
Methanemissionen und die Entwicklung sauberer
Technologien konzentrieren. Die für Innovation,
Forschung, Kultur, Bildung und Jugend zuständige
EU-Kommissarin Iliana Ivanova wird am 12. November
ebenfalls in Baku sein, um an einer hochrangigen
Veranstaltung zum Thema „Die Zukunft der
Netto-Null-Wettbewerbsfähigkeit“ teilzunehmen.
EU-Beitrag zur Klimaschutzfinanzierung Die EU ist derzeit
der größte Geber internationaler
Klimaschutzfinanzierungen, leistet 2023
einen Beitrag von 28,6 Milliarden Euro an öffentlichen
Klimaschutzfinanzierungen und mobilisiert zusätzliche
private Finanzmittel in Höhe von 7,2 Milliarden Euro,
um Entwicklungsländer bei der Verringerung ihrer
Treibhausgasemissionen und der Anpassung an die
Auswirkungen des Klimawandels zu unterstützen.
Zwar sollten die Industrieländer weiterhin eine
Führungsrolle bei der Mobilisierung von Finanzmitteln für
den Klimaschutz übernehmen. Um die ehrgeizigen
Finanzierungsziele zu erreichen, ist jedoch eine breitere
Gruppe von Beitragszahlern sowie die Mobilisierung von
Finanzmitteln aus dem Privatsektor, aus neuen und
innovativen Quellen und die Arbeit an günstigen
Bedingungen auf globaler und nationaler Ebene notwendig.
Ein neues Klimafinanzierungsziel sollte dazu beitragen,
die Finanzströme mit dem Übereinkommen von Paris in
Einklang zu bringen und den multilateralen Diskurs über
die Klimafinanzierung zu verändern. Sie sollte die
Notwendigkeit globaler Anstrengungen zur Mobilisierung
von Finanzmitteln in großem Umfang aus einer Vielzahl
öffentlicher und privater, nationaler und internationaler
Quellen anerkennen.
Übergang weg von fossilen Brennstoffen: nationale Ziele,
CO2-Märkte
Ein weiteres wichtiges Element der diesjährigen Gespräche
wird darin bestehen, die im vergangenen Jahr in Dubai
vereinbarten globalen Energieziele für den Übergang von
fossilen Brennstoffen, die
Verdreifachung der Investitionen in erneuerbare Energien
und die Verdoppelung der Energieeffizienzmaßnahmen bis
2030 zu bestätigen.
Die Verhandlungsführer der EU werden daran
arbeiten, ehrgeizige Erwartungen an die national
festgelegten Beiträge zu setzen, die im nächsten Jahr von
allen Vertragsparteien vorgelegt werden sollen.Die EU hat
mit der Veröffentlichung der ihrer
Empfehlung für Europas Klimaziel für 2040 mit den
Vorbereitungen für ihr neues NDC begonnen. Die Kommission
beabsichtigt, einen Legislativvorschlag zur Verankerung
eines Emissionsreduktionsziels von 90 Prozent für 2040
im Europäischen
Klimagesetz vorzulegen.
Dieses Ziel wird anschließend in die Vorlage des neuen
NDC der EU einfließen. Das EU-Verhandlungsteam wird auch
daran arbeiten, die Verhandlungen über internationale
CO2-Märkte gemäß Artikel 6 des Übereinkommens von Paris
abzuschließen.
EU auf der COP29
Die EU wird auf der diesjährigen COP kein Rahmenprogramm
in ihrem eigenen Pavillon durchführen, sondern an einer
Vielzahl von Veranstaltungen vor Ort teilnehmen. Die
Kommission arbeitet auch im dritten Jahr mit der IAO
zusammen, um gemeinsam den Pavillon für einen gerechten
Übergang auszurichten, ein Forum für Diskussionen und den
Austausch über die beschäftigungs- und sozialpolitischen
Aspekte des Übergangs, einschließlich hochwertiger grüner
Arbeitsplätze, Kompetenzen und des sozialen Dialogs.
Hintergrund
Im Rahmen des Pariser Abkommens von 2015 einigten sich
194 Länder darauf, die durchschnittliche globale
Temperaturänderung bis zum Ende des Jahrhunderts deutlich
unter 2 Grad Celsius und so nahe wie möglich an 1,5 Grad
Celsius zu halten. Zu diesem Zweck vereinbarten sie,
national festgelegte Beiträge (Nationally Determined
Contributions, NDCs) einzureichen, die ihre individuellen
Emissionsreduktionsziele darstellen.
Die Europäische Union bekennt sich fest zum
Übereinkommen von
Paris und ist weltweit führend im Klimaschutz: ihre
Treibhausgasemissionen sind seit 1990 bereits um 37
Prozent gesunken, während gleichzeitig ihre
Wirtschaft um fast 70 Prozent gewachsen ist. Mit dem im
Dezember 2019 vorgelegten europäischen
Grünen Deal hat sich die EU verpflichtet, bis 2050
Klimaneutralität zu erreichen. Dieses Ziel wurde mit der
Annahme und dem Inkrafttreten des Europäischen
Klimagesetzes im Juli 2021 rechtsverbindlich.
Das Klimagesetz legt auch ein Zwischenziel fest, die
Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55
Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Dieses
Ziel für 2030 wurde dem UNFCCC im Dezember 2020 als NDC
der EU im Rahmen des Übereinkommens von Paris mitgeteilt.
Im Jahr 2021 legte die EU ein Paket
von Legislativvorschlägen vor, um ihre Klima-,
Energie-, Landnutzungs-, Verkehrs- und Steuerpolitik so
zu gestalten, dass die Nettotreibhausgasemissionen bis
2030 um mindestens 55 Prozent gesenkt werden können.
Irreführung von Verbrauchern: EU-Kommission
drängt Temu zur Einhaltung des EU-Verbraucherschutzrechts
Die EU-Kommission und das Netzwerk
für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) haben
den Online-Marktplatz Temu dazu aufgefordert, seine
Verkaufspraktiken in Einklang mit dem EU-Verbraucherrecht
zu bringen. Eine gemeinsame Untersuchung von
EU-Kommission, dem deutschen Umweltbundesamt sowie den
nationalen Verbraucherbehörden Belgiens und Irlands hat
eine Reihe von Praktiken festgestellt,
die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre führen
oder ihre Kaufentscheidungen unangemessen beeinflussen
können.
Temu steht nach wie vor unter Beobachtung und muss dem
CPC-Netz weitere Informationen übermitteln.
Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová, Vizepräsidentin
für Werte und Transparenz, betonte: „Die
Verbrauchersicherheit in der EU ist eine Priorität der
Kommission. Unsere Verbraucherschutzstandards sind also
nicht verhandelbar. Das Engagement und die koordinierten
Anstrengungen der nationalen Behörden spielen eine
entscheidende Rolle bei der Gewährleistung eines fairen
und sicheren Markts für alle. Wir haben heute Temu unsere
Bedenken mitgeteilt und das Unternehmen nachdrücklich
aufgefordert, seine Praktiken unverzüglich und in vollem
Umfang mit den EU-Verbraucherschutzvorschriften in
Einklang zu bringen.“
Irreführende Informationen, Ausübung von Druck,
gefälschte Bewertungen und falsche Rabatte
Die vom CPC-Netz ermittelten problematischen und gegen
EU-Verbraucherschutzvorschriften verstoßenden Praktiken
von Temu umfassen Folgendes: Falsche Rabattaktionen: Es
wird der Eindruck erweckt, dass Produkte mit einem
Nachlass angeboten werden, obwohl dies nicht der Fall
ist. Ausübung von Druck: Es wird der Eindruck vermittelt,
dass Produkte nur begrenzt oder für kurze Zeit verfügbar
sind, wodurch für Verbraucherinnen und Verbraucher
Kaufdruck entsteht.
Erzwungene Spielifizierung: Die Verbraucherinnen und
Verbraucher werden gezwungen, ein Glücksrad zu drehen, um
auf den Online-Marktplatz zuzugreifen. Dabei werden
wesentliche Informationen über die Nutzungsbedingungen im
Zusammenhang mit den Gewinnen des Spiels verborgen.
Fehlende und irreführende Informationen: Es werden
unvollständige und falsche Informationen über den
Rechtsanspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher auf
Rücksendungen und Erstattungen vermittelt. Temu
informiert die Verbraucherinnen und Verbraucher auch
nicht im Voraus, dass für den Kaufabschluss ein
bestimmter Mindestwert erreicht werden muss.
Gefälschte Bewertungen: Es werden unzureichende
Informationen darüber bereitgestellt, wie die
Authentizität der auf Temu veröffentlichten Bewertungen
sichergestellt wird. Die nationalen Behörden hielten
manche Bewertungen für unecht. Versteckte
Kontaktangaben: Verbraucherinnen und Verbraucher können
sich bei Fragen oder Beschwerden nicht ohne Weiteres an
Temu wenden. Darüber hinaus ersuchte das CPC-Netz Temu um
Informationen, um zu bewerten, ob das Unternehmen weitere
Verpflichtungen aus dem EU-Verbraucherrecht erfüllt, wie
die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher, ob
der Verkäufer eines Produkts ein Unternehmen ist oder
nicht.
Überdies soll gewährleistet sein, dass die Präsentation
von Produktrankings, Bewertungen und Ratings nicht
irreführend ist, Preisnachlässe korrekt angezeigt und
berechnet werden und Angaben zu Umwelteinflüssen richtig
und begründet sind. Paralleles DSA-Verfahren gegen Temu
In der vergangenen Woche leitete die Kommission im Rahmen
des Gesetzes über digitale Dienste ein förmliches
Verfahren gegen Temu ein.
Solche Verfahren und die gemeinsamen
Durchsetzungsmaßnahmen des CPC-Netzes ergänzen einander
und sollen ein sicheres und vertrauenswürdiges
Online-Umfeld gewährleisten, in dem die Verbraucherrechte
in Europa umfassend geschützt sind. Neue Verpflichtungen
gemäß der Verordnung über die allgemeine
Produktsicherheit Im Sinne der am 13. Dezember in Kraft
tretenden Verordnung
über die allgemeine Produktsicherheit muss es einen
in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteur geben, der
dafür verantwortlich ist, die Einhaltung der
Produktsicherheitsanforderungen sicherzustellen.
Dazu gehören auch spezifische Verpflichtungen für auf
Verbraucherinnen und Verbraucher ausgerichtete
Online-Marktplätze. Gemäß der genannten Verordnung können
die nationalen Marktüberwachungsbehörden anordnen, dass
von ihnen als unsicher eingestufte Produkte aus dem
Internet entfernt werden. Diese Verpflichtungen ergänzen
das Gesetz über digitale Dienste. Nächste Schritte Temu
hat nun einen Monat Zeit, um auf die Ergebnisse der
Untersuchung durch das CPC-Netz zu antworten und
darzulegen, wie es die ermittelten verbraucherrechtlichen
Probleme beheben will.
Je nach Antwort von Temu kann das CPC-Netz einen Dialog
mit dem Unternehmen aufnehmen. Sollte Temu die vom
CPC-Netz geäußerten Bedenken nicht ausräumen, können die
nationalen Behörden Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen, um
die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Beispielsweise könnten Geldbußen auf der Grundlage des
Jahresumsatzes von Temu in den betreffenden
Mitgliedstaaten verhängt werden. Dies gilt unbeschadet
der Befugnis der nationalen Behörden, in laufenden
Verfahren Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen.
Hintergrundinformationen
Im Rahmen der Verordnung
über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz bilden
die nationalen Verbraucherschutzbehörden der
27 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegens und Islands
gemeinsam das CPC-Netz, welches grenzüberschreitende
Verstöße ermittelt und die
EU-Verbraucherschutzvorschriften durchsetzt.
Die Europäische Kommission erleichtert und koordiniert
gegebenenfalls solche gemeinsamen Untersuchungs- und
Durchsetzungsmaßnahmen. Die verbraucherrechtlichen
Verpflichtungen, die das CPC-Netz gegenüber Temu geltend
macht, finden sich in der Richtlinie
über unlautere Geschäftspraktiken, der Richtlinie
über die Rechte der Verbraucher, der Richtlinie
über Preisangaben, der Richtlinie
über den elektronischen Geschäftsverkehr und der Richtlinie
über missbräuchliche Vertragsklauseln.
Temu wurde am 31. Mai 2024 gemäß dem Gesetz über digitale
Dienste als
sehr große Online-Plattform eingestuft. Temu hatte
nach seiner Einstufung vier Monate Zeit, den strengeren
Verpflichtungen nachzukommen, die für sehr große
Online-Plattformen gelten. Dazu gehört die Verpflichtung,
systemische Risiken, die sich aus seinen Diensten
ergeben, ordnungsgemäß zu bewerten und zu mindern.
Im Anschluss an eine Voruntersuchung leitete die
Kommission am 31. Oktober 2024 ein
förmliches Verfahren ein, um zu prüfen, ob Temu
möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste
verstoßen hat. Dabei geht es um die Bewertung, das
Management und die Minderung von Risiken, die Transparenz
von Empfehlungssystemen und den Datenzugang für
Forschende. Die koordinierte Maßnahme des CPC-Netzes
gegen Temu lässt laufende Verfahren der nationalen
Behörden unberührt.
Bislang haben die ungarische
Wettbewerbsbehörde, das polnische
Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz und die französische
Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherfragen und
Betrugsbekämpfung nationale Verfahren im Zusammenhang
mit den Geschäftspraktiken von Temu angekündigt. Ebenso
wenig berührt sie Verfahren, die die Europäische
Kommission im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste
eingeleitet hat oder in Zukunft einleiten könnte. Darüber
hinaus schließt die koordinierte Maßnahme weder laufende
noch künftige Durchsetzungsmaßnahmen der
Marktüberwachungsbehörden im Rahmen des
Produktsicherheitsrechts aus.
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Erklärung von
Kommissionspräsidentin von der Leyen zum Ergebnis der
US-Präsidentschaftswahlen
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Brüssel, 6. November 2024 -
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat J. Trump
zu seiner Wahl zum 47. Präsidenten der Vereinigten
Staaten von Amerika gratuliert. Die
Kommissionspräsidentin erklärte: „Ich freue mich auf die
erneute Zusammenarbeit mit Präsident Trump für eine
starke transatlantische Agenda. Die Europäische Union und
die Vereinigten Staaten sind mehr als nur Verbündete.
Unsere 800 Millionen Bürgerinnen und Bürger vereint eine
wahre Partnerschaft. Diese Verbindung ist tief verwurzelt
in unserer gemeinsamen Geschichte, unserem Engagement für
Freiheit und Demokratie und unserem geteilten Streben
nach Sicherheit und Chancengleichheit.“
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EU-Solidaritätsfonds:
EU-Kommission schlägt 112 Millionen Euro Fluthilfe für
Bayern und Baden-Württemberg vor
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Brüssel, 25. OKtober 2024 - Mit
insgesamt 116 Millionen Euro aus dem Solidaritätsfonds
der Europäischen Union (EUSF) will die EU-Kommission
Deutschland und Italien helfen, die Folgen der schweren
Überschwemmungen im Mai und Juni dieses Jahres zu
bewältigen. Deutschland soll mit 112,07 Millionen Euro
unterstützt werden, um Schäden in Bayern und
Baden-Württemberg zu beheben. 3,96 Millionen Euro soll
Italien für Wiederaufbaumaßnahmen nach den
Überschwemmungen in der Region Aostatal erhalten.
Elisa Ferreira, Kommissarin für Kohäsion und Reformen,
sagte: „Der EU-Solidaritätsfonds ist ein konkretes
Beispiel für gelebte EU-Solidarität, denn er stellt die
Menschen und Regionen in den Mittelpunkt und hilft ihnen,
die Schäden von verheerenden Naturkatastrophen zu
bewältigen. Er ist ein wirksames Instrument, um unseren
Gemeinschaften beim Wiederaufbau zu helfen, Hilfe nach
Katastrophen zu leisten und die Widerstandsfähigkeit der
Mitgliedstaaten gegen künftige klimabedingte Katastrophen
zu stärken.“
Maßnahmen und Vorschlag
Die EUSF-Hilfe deckt einen Teil der Kosten für Notfall-
und Wiederaufbaumaßnahmen ab, einschließlich der
Reparatur beschädigter Infrastrukturen und der Sicherung
präventiver Infrastrukturen, des Schutzes des kulturellen
Erbes sowie der Aufräumarbeiten. Die beiden Länder hatten
Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds beantragt.
Die Hilfen stehen im Einklang mit den in der Verordnung
festgelegten Schwellenwerten. Weitere Schritte Sobald der
Vorschlag der Kommission vom Parlament und vom Rat
genehmigt ist, kann die Finanzhilfe in einer einzigen
Tranche ausgezahlt werden. Not- und Wiederaufbaumaßnahmen
können rückwirkend ab dem ersten Tag der Katastrophe
finanziert werden.
Lenarčič bei Katastrophenschutzübung in
Baden-Württemberg: „Katastrophenvorsorge auf lokaler,
nationaler und europäischer Ebene verbessern“
Bei seinem Besuch in Mosbach/Schwarzbach hat der
EU-Kommissar für Krisenmanagement, Janez Lenarčič, die
Organisation der Katastrophenschutzübung „Magnitude 2024“
durch Baden-Württemberg begrüßt: „Es ist die größte und
internationalste Übung im Rahmen des
EU-Katastrophenschutzverfahrens, die je in Deutschland
organisiert wurde. Fachleute aus ganz Europa arbeiten
zusammen, um unsere gemeinsame Katastrophenvorsorge zu
verbessern.“
Die Übung findet auf einer Trümmerstrecke in Mosbach
statt. Sie simuliert eine Erdbebensituation, bei der es
zunächst um Bergung und Versorgung von Personen und im
Anschluss um Schäden an Gebäuden, Infrastrukturen und
Versorgungsleitungen geht. Teams aus verschiedenen
Ländern beteiligt
Zu den Teilnehmern gehören 12 deutsche Einsatzteams, acht
internationale Einsatzteams aus Österreich, Griechenland,
Frankreich, der Schweiz, verschiedenen deutschen Behörden
sowie ein EU-Katastrophenschutzteam mit sechs Experten.
Kommissar Lenarčič unterstrich die Relevanz der
Vorbereitungen: „Diese Bemühungen sind wichtiger denn je.
Mit der Verschärfung der Klimakrise sind extreme
Wetterereignisse in ganz Europa und darüber hinaus ein
fast jährliches Ereignis. Als Reaktion darauf müssen wir
unsere Katastrophenvorsorge auf lokaler, nationaler und
europäischer Ebene verbessern, um mit dieser stetig
wachsenden Katastrophenrate Schritt zu halten.“
Größte Übung in Deutschland
Die EU trägt rund 1 Million Euro zu dieser Übung bei, das
deckt 85 Prozent der Kosten ab. Ziel der Übung ist es,
die Kapazitäten von Agenturen, Notdiensten und des
EU-Katastrophenschutzverfahrens bei Katastrophen größeren
Ausmaßes, z. B. im grenzüberschreitenden Gebiet
Baden-Württembergs, zu verbessern. Im Rahmen der Übung
findet ein Beobachterprogramm für Vertreter aus etwa 15
Ländern statt.
Das Projekt umfasst eine theoretische Übung in Stuttgart
am 15. und 16. Oktober 2024 und die groß angelegte Übung
in Mosbach, Mannheim und Schwarzach vom 24. bis 26.
Oktober 2024. Es ist die größte und internationalste
Übung in Deutschland im Rahmen dieses Programms seit
2007, und es ist das erste Mal, dass die Schweiz mit
Einsatzteams an einer solchen Übung teilnimmt.
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Neue Bewerbungsrunde für
DiscoverEU: rund 6.000 Zugtickets allein für junge
Reisende aus Deutschland European Union
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Brüssel, 2. Oktober 2024 -
Ab dem nächsten Frühjahr können
wieder über 35.000 junge Menschen im Alter von 18 Jahren
Europa kostenlos mit dem Zug kennenlernen. Für Reisende
aus Deutschland stehen 6104 Traveltickets zur Verfügung.
Die Kommission hat gerade die Bewerbungen für die neue
Runde der DiscoverEU-Initiative geöffnet. Wer 18 Jahre
alt ist und sich erfolgreich beworben hat, kann ab März
2025 für 30 Tage durch Europa reisen.
Wie das abläuft, bestimmen die Jugendlichen selbst: Bis
Ende Mai 2026 können die Tickets genutzt werden. Iliana
Ivanova, Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur,
Bildung und Jugend ermutigte alle 18-Jährigen, diese
Aktion im Rahmen des Programms Erasmus+ zu
nutzen: „DiscoverEU ist eine unglaubliche Gelegenheit für
junge Menschen, ihren Horizont zu erweitern, die reiche
Vielfalt Europas zu erleben und Verbindungen über Grenzen
hinweg aufzubauen.
Mit diesen kostenlosen Reisepässen fördern wir ein
tieferes Verständnis der europäischen Kulturen, Werte und
Geschichte.“
•
Teilnahme am Quiz gehört zur Bewerbung
Zur Verfügung stehen insgesamt 35.500 Reisepässe. Um sich
zu qualifizieren, müssen junge Menschen, die zwischen dem
1. Januar und dem 31. Dezember 2006 geboren sind,
zunächst ein Quiz beantworten, das aus fünf Fragen über
die EU besteht, sowie eine zusätzliche Frage zum Europäischen
Jugendportal. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden
auf der Grundlage ihrer Antworten in eine Rangliste
aufgenommen, und die Reisepässe werden auf der Grundlage
dieser Rangliste verteilt.
•
Die Aufforderung steht
jungen Menschen aus der Europäischen Union und den mit
dem Programm Erasmus+ assoziierten Ländern offen,
darunter Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen,
Serbien und die Türkei. Die Ausschreibung läuft bis
zum 16. Oktober um 12:00 Uhr.
•
Tipps zur Routenplanung
Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber können entweder
ihre eigenen Routen planen oder sich von bestehenden
Routen inspirieren lassen, wie z. B. der „Feel
Good Route“, die sich auf die körperliche und
geistige Gesundheit auf Reisen konzentriert. Die
Teilnehmer können sich auch von der DiscoverEU
Kultur Route inspirieren lassen, einer Initiative des
Europäischen Jahres der Jugend 2022, die verschiedene
Ziele mit Schwerpunkt auf Architektur, Musik, bildender
Kunst, Theater, Mode und Design miteinander verbindet.
•
Eine weitere Möglichkeit ist eine Reise zu den Kulturhauptstädten
Europas, den Stätten auf der UNESCO-Liste
des Weltkulturerbes oder mit dem Europäischen
Kulturerbe-Siegel oder in Städte, die mit dem Access
City Award ausgezeichnet wurden. Gute Vorbereitung
und Vernetzung Zusätzlich zum kostenlosen Reisepass
erhalten die Teilnehmer eine Rabattkarte mit
über 40.000 Angeboten für öffentliche Verkehrsmittel,
Kultur, Unterkunft, Essen, Sport und andere
Dienstleistungen.
Darüber hinaus organisieren die nationalen
Erasmus+ Agenturen vor der Abreise
Informationstreffen und DiscoverEU
Meet-ups, Lernprogramme, die ein bis drei Tage
dauern. Das Jugendinformationsnetzwerk Eurodesk
beantwortet in Deutschland alle Fragen
zu DiscoverEU.
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Digital Services Act: EU fordert Informationen
von YouTube, Snapchat und TikTok |
Brüssel, 2.
Oktober 2024 - European Union Die EU-Kommission hat im
Rahmen des Digital
Services Act (DSA) ein Auskunftsersuchen an YouTube,
Snapchat und TikTok gerichtet und die Plattformen
aufgefordert, mehr Informationen über die Gestaltung und
Funktionsweise ihrer Empfehlungssysteme zu liefern. Gemäß
dem DSA müssen die Plattformen Risiken bewerten, die von
ihren Empfehlungssystemen ausgehen, und angemessen
abmildern. Dazu gehören auch Risiken für die psychische
Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer sowie die
Verbreitung schädlicher Inhalte, die sich aus dem auf
Interaktion beruhenden Aufbau dieser Algorithmen ergeben.
Die Plattformen müssen bis zum 15. November antworten.
YouTube und Snapchat YouTube und Snapchat werden
aufgefordert, detaillierte Informationen zu folgenden
Bereichen zu liefern: zu den Parametern, die ihre
Algorithmen verwenden, um Nutzern Inhalte zu empfehlen;
zu ihrer Rolle bei der Verstärkung bestimmter
systemischer Risiken, einschließlich derjenigen, die mit
dem Wahlprozess und dem zivilgesellschaftlichen Diskurs,
dem psychischen Wohlbefinden der Nutzer (z. B.
Suchtverhalten und „Kaninchenlöcher“ in den Inhalten) und
dem Schutz von Minderjährigen zusammenhängen.
Zu den Maßnahmen, um den potenziellen Einfluss ihrer
Empfehlungssysteme auf die Verbreitung illegaler Inhalte,
wie die Förderung illegaler Drogen und Hassreden,
abzuschwächen. TikTok Die Plattform TikTok wurde
aufgefordert, mehr Informationen zu liefern, wie sie die
Manipulation des Dienstes durch schädliche Akteure
verhindert; wie sie die Risiken im Zusammenhang mit
Wahlen, Medienpluralismus und zivilgesellschaftlichem
Diskurs mindert, die durch bestimmte Empfehlungssysteme
verstärkt werden können.
Weitere Schritte Auf der Grundlage der Bewertung der
Antworten wird die Kommission die nächsten Schritte
festlegen. Dies könnte die förmliche Einleitung eines
Verfahrens nach Artikel 66 DSGVO zur Folge haben. Gemäß
Artikel 74 (2) des DSA kann die Kommission Geldbußen für
unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben in
den Antworten auf die RFI verhängen. Bei
Nichtbeantwortung kann die Kommission eine förmliche
Aufforderung durch Entscheidung erlassen.
In diesem Fall kann die Nichteinhaltung der Antwortfrist
die Verhängung von Zwangsgeldern zur Folge haben. Die
Kommission hat sich seit Inkrafttreten des DSA auf die
Einhaltung der Bestimmungen des DSA in Bezug auf
Empfehlungssysteme konzentriert. Empfehlungssysteme sind
unter anderem ein zentraler Bestandteil der förmlichen
Vertragsverletzungsverfahren, die gegen TikTok, AliExpress, Facebook
und Instagram eingeleitet wurden.
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EU-Kommission eröffnet zwei
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland |
Brüssel, 26.
September 2024 - 26 Mitgliedstaaten haben der
EU-Kommission nicht mitgeteilt, wie sie fünf
EU-Richtlinien in den Bereichen Justiz, Stabilität des
Finanzsystems, Energie und Umwelt in nationales Recht
umsetzen. Im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahrens
haben sie deshalb Aufforderungsschreiben erhalten. Sie
müssen nun binnen zwei Monaten antworten und die
Umsetzung vollständig abschließen. Andernfalls kann die
Kommission die nächste Stufe des Verfahrens, eine
begründete Stellungnahme, einleiten. Deutschland ist in
zwei Bereichen betroffen.
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland Richtlinie zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)
17 Mitgliedstaaten, auch Deutschland, haben ihre
nationalen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der
Rechnungslegungsrichtlinie (Richtlinie
2013/34/EU), der Transparenzrichtlinie (Richtlinie
2004/109/EG) und der Abschlussprüfungsrichtlinie (Richtlinie
2014/56/EU) in der durch die Richtlinie über die
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Richtlinie
(EU) 2022/2464, CRSD) geänderten Fassung noch nicht
mitgeteilt. Die Umsetzungsfrist ist am 6. Juli 2024
abgelaufen.
Die EU-Kommission hat daher Vertragsverletzungsverfahren
eingeleitet und Aufforderungsschreiben an die
betreffenden Mitgliedstaaten geschickt. Sie haben nun
zwei Monate Zeit, um zu antworten und ihre Umsetzung
abzuschließen. Erhält die Kommission keine
zufriedenstellende Antwort, kann sie beschließen, eine
begründete Stellungnahme abzugeben. Neben Deutschland
sind betroffen: Belgien, Tschechien, Estland,
Griechenland, Spanien, Zypern, Lettland, Luxemburg,
Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal,
Rumänien, Slowenien und Finnland.
Hintergrund zur CSRD
Mit der Richtlinie CRSD wurden neue Vorschriften für die
Nachhaltigkeitsberichterstattung
eingeführt: demnach müssen große Unternehmen und
börsennotierte Unternehmen (keine Kleinstunternehmen)
Informationen über die Risiken, denen sie in den
Bereichen Umwelt und Soziales ausgesetzt sind, und
Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Menschen und die
Umwelt offenlegen. So soll Anlegern und anderen
Interessenträgern geholfen werden, die
Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen zu bewerten.
Die neuen Vorschriften für die
Nachhaltigkeitsberichterstattung gelten für
Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024
beginnen. Ohne eine vollständige Umsetzung kann die
Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU nicht
harmonisiert werden, und Anleger haben keine Möglichkeit,
die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen bei ihren
Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen.
2. Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich
erneuerbare Energien Die Europäische Kommission hat
beschlossen, mit der Übermittlung von
Aufforderungsschreiben ein Vertragsverletzungsverfahren
gegen 26 Mitgliedstaaten einzuleiten, weil diese die
überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie in Bezug
auf vereinfachte und schnellere Genehmigungsverfahren
nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt haben.
Zu diesen Staaten gehört auch Deutschland. Die
überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie
(EU) 2023/2413 zur Änderung der Richtlinie
(EU) 2018/2001) trat im November 2023 in Kraft;
einige Bestimmungen mussten bis zum 1. Juli 2024 in
nationales Recht umgesetzt werden. Dazu gehören Maßnahmen
zur Vereinfachung und Beschleunigung der
Genehmigungsverfahren sowohl für Projekte im Bereich der
erneuerbaren Energien als auch für Infrastrukturprojekte
zur Einspeisung der zusätzlichen Energie aus erneuerbaren
Quellen in das Stromnetz.
Betroffen sind außerdem die Festlegung klarer Fristen für
die Genehmigungsverfahren für bestimmte Technologien oder
bestimmte Arten von Projekten, die Stärkung der Rolle der
zentralen Anlaufstelle für Anträge und die Annahme, dass
Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien und der
damit verbundenen Netzinfrastruktur von überwiegendem
öffentlichen Interesse sind.
Bis dato hat nur Dänemark die vollständige Umsetzung
dieser Bestimmungen fristgerecht bis zum 1. Juli
2024 gemeldet. Die Kommission richtet daher
Aufforderungsschreiben an alle anderen EU-Staaten, neben
Deutschland also auch Belgien, Bulgarien, Tschechien,
Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich,
Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg,
Ungarn, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen,
Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland und
Schweden. Sie müssen nun innerhalb von zwei Monaten
reagieren und die Umsetzung abschließen. Andernfalls kann
die Kommission beschließen, mit Gründen versehene
Stellungnahmen zu übermitteln.
Die Vertragsverletzungsverfahren vom 26. September
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Hitze, Hagel, Dürre, Frost: EU-Kommission will
Bauern auch in Deutschland mit Millionensummen helfen
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Brüssel, 23.
September 2024 - Die Europäische Kommission hat
vorgeschlagen, 119,7 Millionen Euro aus der
Agrarreserve bereitzustellen und damit Landwirtinnen und
Landwirte in Deutschland und vier anderen EU-Staaten
(Bulgarien, Estland, Italien und Rumänien) zu
unterstützen. Sie waren im Frühjahr und Anfang des
Sommers von außergewöhnlich widrigen
Witterungsverhältnissen betroffen. Für bäuerliche
Betriebe in Deutschland sollen 46,5 Millionen
Euro bereitstehen.
Im April hatte Frost in Teilen des Landes Obstplantagen
und Reben erheblich geschädigt, nachdem sie nach milden
Temperaturen im März zu wachsen begonnen hatten.
EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski sprach
von Solidarität der EU mit Bauern und Bäuerinnen, die
Schäden und Einkommensverluste erlitten haben. „Unsere
Landwirtinnen und Landwirte sind bei der Bekämpfung des
Klimawandels nicht allein – sie können auf die
Unterstützung der Europäischen Kommission zählen, um auf
Krisen zu reagieren, sich an neue Herausforderungen
anzupassen und die Zukunft ihrer landwirtschaftlichen
Betriebe und Familien zu schützen.“
Wojciechowski betonte auch, dass diese Zuweisung
durch bis zu 200 Prozent aus nationalen Mitteln ergänzt
werden kann. Betroffene in Bulgarien sollen insgesamt
10,9 Millionen Euro erhalten, in Estland 3,3 Millionen
Euro, in Italien 37,4 Millionen Euro und in Rumänien 21,6
Millionen Euro. Nächste Schritte Nach ihrer Annahme
müssen die nationalen Behörden diese Beihilfen bis zum
30. April 2025 verteilen und sicherstellen, dass die
Landwirte die Endbegünstigten sind.
Die betreffenden Mitgliedstaaten müssen der Kommission
außerdem bis zum 31. Dezember 2024 unter anderem
mitteilen, welche sie Kriterien für die Gewährung von
Einzelbeihilfen anwenden werden und wie
Wettbewerbsverzerrungen und Überkompensationen vermieden
werden sollen. Der Vorschlag der Kommission wird mit
allen Mitgliedstaaten erörtert, bevor diese auf der
Sitzung des Ausschusses
für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte am 7.
Oktober über seine Annahme
entscheiden.
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Ursula von der Leyen stellt Kollegium der
EU-Kommission 2024-2029 vor
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Brüssel, 17.
September 2024 - Kommissionspräsidentin Ursula von der
Leyen hat dem Europäischen Parlament die geplante
Struktur und die designierten Mitglieder des neuen
Kollegiums der EU-Kommission vorgestellt. Nach ihrem
Treffen mit der Konferenz der Fraktionsvorsitzenden des
Parlaments sagte von der Leyen: die Struktur leite sich
von Kernprioritäten ab, die sich um Wohlstand, Sicherheit
und Demokratie drehen, sowie vom Thema
Wettbewerbsfähigkeit im aktuellen digitalen und
ökologischen Wandel. „Das gesamte College ist der
Wettbewerbsfähigkeit verpflichtet. Wir haben die engen
und starren Zuständigkeitskorridore abgeschafft.“
Gemeinsames Ziel: Europa stärker machen Insgesamt gibt es
26 Kommissarinnen und Kommissare, sechs von ihnen
sogenannte Exekutive Vizepräsidentinnen bzw.
-präsidenten. Von der Leyen betonte bei der
Vorstellung: „Sie haben unterschiedliche Hintergründe.
Aber alle eint das gemeinsame Ziel und das ist, Europa
stärker zu machen.“
Die sechs Exekutiv-Vizepräsidentinnen/-präsidenten
•
Teresa Ribera: zuständig für einen
sauberen, gerechten und wettbewerbsfähigen Übergang. Das
beinhaltet die Wettbewerbspolitik und die Umsetzung des
europäischen Grünen Deals. Von der Leyen: „Wir wollen
unsere Wirtschaft gleichzeitig dekarbonisieren und
industrialisieren.“
•
Henna Virkkunen: zuständig für
Sicherheit, Demokratie und Werte.
Das beinhaltet Digitales, disruptive Technologien,
Aspekte der inneren und äußeren Sicherheit und die
Grundlagen unserer Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit. „Wir müssen sie schützen, wo immer
sie angegriffen wird.“
•
Stéphane Séjourné: zuständig für
Wohlstand und eine europäische Industriestrategie.
Das umfasst Industrie, KMUs und den Binnenmarkt. „Er wird
die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass unsere
Unternehmen weiter Erfolg haben – von Investitionen und
Innovation, über wirtschaftliche Stabilität, bis hin zu
Handel und wirtschaftlicher Sicherheit.“
•
Kaja Kallas: Hohe Vertreterin der
EU für Außen- und Sicherheitspolitik.
Von der Leyen sieht ihre Aufgabe darin, Brücken zwischen
der europäischen Innen- und Außenpolitik zu
schlagen: „Wir befinden uns in einer Ära geostrategischer
Rivalitäten und Instabilität. Unsere Außen- und
Sicherheitspolitik muss diese Realität stets im
Hinterkopf haben. Und sie muss stärker auf unsere eigenen
europäischen Interessen ausgerichtet sein.“
•
Roxana Mînzatu: zuständig für
Fachkräfte, Kompetenzen und Vorausschau.
Dazu gehören Kompetenzen, Bildung und Kultur, hochwertige
Arbeitsplätze und soziale Rechte. „Roxana wird sich
führend um eine Europäische Union der Kompetenzen und die
europäische Säule sozialer Rechte kümmern. Diese Bereiche
sind entscheidend, um unsere Gesellschaften
zusammenzuhalten.“
•
Raffaele Fitto: zuständig für
Kohäsion und Reformen.
„Er soll zur Modernisierung Europas beitragen, und unsere
Kohäsions- und Wachstumspolitiken stärken.“ Dazu kommen:
Maroš Šefčovič: Kommissar für Handel und wirtschaftliche
Sicherheit (umfasst auch die Zollpolitik) sowie die
Zuständigkeit für interinstitutionelle Beziehungen und
Transparenz.
•
Valdis Dombrovskis: Kommissar für
Wirtschaft und Produktivität, außerdem verantwortlich für
Implementierung und Vereinfachung.
•
Dubravka
Šuica: Kommissarin für den Mittelmeerraum, zuständig auch
für die weitere südliche Nachbarschaft.
•
Olivér Várhely: Kommissar für
Gesundheit und Tierschutz.
Dazu gehört der Aufbau der Europäischen Gesundheitsunion,
der Kampf gegen Krebs und Gesundheitsvorsorge.
•
Wopke Hoekstra: Kommissar für
Klima, Netto-Null Emissionen und sauberes Wachstum.
Das umfasst die Implementierung der Klimaziele und
Klima-Anpassung, Klimadiplomatie und Dekarbonisierung.
Hoekstra soll auch für Steuern zuständig sein.
•
Andrius Kubilius: Kommissar für
Verteidigung und Raumfahrt.
Dazu gehört die Entwicklung der Europäischen
Verteidigungsunion und mehr Investitionen und
industrielle Kapazitäten.
•
Marta Kos: Das
Nominierungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Sie soll Kommissarin für Erweiterung werden, auch
zuständig für die östliche Nachbarschaft und den
Wiederaufbau der Ukraine.
•
Jozef Síkela: Kommissar für
internationale Partnerschaften.
Dazu gehört Global Gateway.
•
Costas Kadis: Kommissar für
Fischerei und Ozeane.
Dieser Sektor soll resilienter, wettbewerbsfähiger und
nachhaltiger werden. Von der Leyen kündigte an: „Er wird
den ersten Europäischen Pakt für die Ozeane vorstellen.“
•
Maria Luís Albuquerque:
EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen und die Spar-
und Investitionsunion.
•
Hadja Lahbib: Kommissarin für
Vorsorge und Krisenmanagement, ein neues Portfolio, das
sich mit Resilienz, Vorsorge und Katastrophenschutz
befasst. Dazu gehört auch die Koordinierung der
humanitären Hilfe.
•
Magnus Brunner: Kommissar für
Inneres und Migration.
Dazu gehört die Implementierung des Asyl- und
Migrationspakets, die Stärkung unserer Grenzen und eine
neue Strategie der inneren Sicherheit.
•
Jessika Roswall: Kommissarin für
Umwelt, Wassersicherheit und eine wettbewerbsfähige
Kreislaufwirtschaft.
„Es geht um den wichtigen Schutz unserer Umwelt und ein
Bewusstsein dafür, dass es keine nachhaltig intakte
Wirtschaft ohne intakte Umwelt gibt.“
•
Piotr Serafin: Kommissar für
Haushalt, Betrugsbekämpfung und öffentliche Verwaltung.
Ein Kernpunkt ist die Vorbereitung des nächsten
langfristigen Haushaltsplans.
•
Dan Jørgensen: Kommissar für
Energie und Wohnungswesen.
Dazu gehören Investitionen in saubere Energie und ein
Abbau von Abhängigkeiten. Im Bereich Wohnungsbau geht es
um Aspekte von der Energieeffizienz über Investitionen
bis hin zum Bauwesen.
•
Ekaterina Zaharieva: Kommissarin
für Start-Ups, Forschung und Innovation.
„Sie wird dazu beitragen, dass wir mehr investieren und
unsere Gelder stärker auf strategische Prioritäten und
bahnbrechende Innovationen konzentrieren.“
•
Michael McGrath: Kommissar für
Demokratie, Justiz und Rechtsstaatlichkeit.
Dazu gehört auch der Kampf gegen Korruption sowie der
Verbraucherschutz.
•
Apostolos Tzitzikostas: Kommissar
für nachhaltigen Verkehr und Tourismus, verantwortlich
für die Mobilität von Gütern und Personen.
•
Christophe Hansen: Kommissar für
Landwirtschaft und Ernährung. „Auf der Grundlage des
Strategischen Dialogs wird er in den ersten 100 Tagen des
Mandats eine neue Vision für Landwirtschaft und Ernährung
in Europa entwickeln.“
•
Glenn Micallef: Kommissar für
Generationengerechtigkeit, Kultur, Jugend und
Sport. „Generationengerechtigkeit ist ein
Querschnittsthema. Es betrifft uns alle und vor allem
junge Menschen. Es geht um die richtige Balance in einer
Gesellschaft.“
Sechs Kernprioritäten, die die Struktur der neuen
Kommission prägen Stärkung unserer technologischen
Souveränität, unserer Sicherheit und Demokratie.
Aufbau einer wettbewerbsfähigen, dekarbonisierten
Kreislaufwirtschaft – und einem fairen Übergang für
alle.
Entwicklung einer mutigen Industriestrategie, bei der
Innovation und Investitionen im Mittelpunkt stehen.
Stärkung des europäischen Zusammenhalts und der
Regionen.
Die Menschen in Europa bestmöglich unterstützen, ihre
Kompetenzen stärken und unser Sozialmodell zukunftsfest
machen.
Alles dafür tun, dass Europa seine Interessen durchsetzt
und in der Welt eine Führungsrolle einnehmen kann.
Vernetztere und schlankere Struktur
Bei der Strukturierung waren auch noch andere
Gesichtspunkte prägend. Ursula von der Leyen begründete
den Wegfall der Ebene
„Vizepräsidentinnen/-präsidentinnen“ so: „Wir
verschlanken die Struktur, wir wollen interaktiver und
vernetzter agieren.“
Die Kommissionspräsidentin betonte in diesem
Zusammenhang, dass alle Mitglieder des Kollegiums
gleichberechtigt sind, sich für die gemeinsamen
Prioritäten einsetzen und zusammenarbeiten müssen: „Denn
was die Sicherheit betrifft, tangiert zwangsläufig auch
die Demokratie. Was die Wirtschaft beeinflusst, wirkt
sich meist auch auf die Gesellschaft aus. Und was Klima
und Umwelt beeinflusst, trifft am Ende auch Menschen und
Unternehmen.“
Gut austarierte Balance
Zum Gesichtspunkt Balance nannte von der Leyen mehrere
Aspekte, die zu berücksichtigen sind: Geschlecht,
Themenschwerpunkte und Geografie. In dem von ihr
vorgeschlagenen Kollegium sitzen elf Frauen, das
entspricht einer Quote von 40 Prozent (und ist damit
besser als die ursprünglichen 22 Prozent, die sich aus
den ersten Nominierungen der EU-Mitgliedstaaten ergeben
hätten).
Nächste Schritte
Die designierten Kommissionsmitglieder gehen nun in ihre
Anhörungen vor dem für ihr Ressort zuständigen Ausschuss
des Europäischen Parlaments. Sobald alle 26 designierten
Kommissionsmitglieder bestätigt worden sind, müssen sie
zusammen mit der gewählten Präsidentin und der Hohen
Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik in einem
Zustimmungsvotum vom Europäischen Parlament bestätigt
werden. Der Europäische Rat ernennt alle
Kommissionsmitglieder formell mit qualifizierter
Mehrheit in ihr jeweiliges Amt.
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