- Vorgaben zum Schiffsrecycling: Kommission und
Evaluierungs-Ergebnisse
- Weniger Lebensmittelverschwendung und
Textilabfälle
Parlament und EU-Staaten einigen sich auf gezielte
Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie
Brüssel, 19. Februar 2025 - Das Europäische Parlament und
der Rat der EU-Staaten haben eine vorläufige Einigung
darüber erzielt, die EU-Abfallrahmenrichtlinie gezielt zu
überarbeiten. Der entsprechende Kommissionsvorschlag
stammt aus dem Sommer 2023. Ziel ist es, die
Lebensmittelverschwendung zu bekämpfen und Textilabfälle
zu reduzieren.
Jessika Roswall, EU-Kommissarin für Umwelt, resiliente
Wasserversorgung und wettbewerbsfähige
Kreislaufwirtschaft, begrüßte die Einigung: „Textilien
und Lebensmittel sind zwei Bereiche, in denen viele
wertvolle Ressourcen verschwendet werden. Daher freue ich
mich, dass wir uns gemeinsam mit den Gesetzgebern auf
einen Weg geeinigt haben, dies zu ändern. Die neuen
Vorschriften werden die Schaffung eines Binnenmarkts für
Textilabfälle vereinfachen und Investitionen in
Innovationen für die Bewirtschaftung von Textilabfällen
erleichtern.“
Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird die
Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU voranbringen,
insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den
Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und
Verbraucherpraktiken. Dies ist ein bedeutender
Fortschritt bei der Bekämpfung von Textil- und
Lebensmittelverschwendung und stärkt gleichzeitig die
Wettbewerbsfähigkeit der EU.
Harmonisierte gemeinsame Vorschriften
Ein wesentliches Merkmal der überarbeiteten Richtlinie
ist ihr gemeinsames Regelwerk. Es wird die Nachhaltigkeit
für Unternehmen und Verbraucher erhöhen und den
Binnenmarkt für gebrauchte Textilien und Alttextilien
harmonisieren.
Ziele zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung
Die Einigung unterstreicht das Engagement der
Mitgliedstaaten, Lebensmittelverschwendung entlang der
Produktions- und Lieferketten, einschließlich der
Haushalte, zu bekämpfen. Die EU ist bestrebt, das UN-Ziel
für nachhaltige Entwicklung 12.3 zu erreichen. Darunter
soll die weltweite Lebensmittelverschwendung pro Kopf
halbiert werden.
Um diese Arbeit zu unterstützen, wollen die
EU-Mitgliedstaaten bis 2030 die Lebensmittelverschwendung
bei der Verarbeitung und Herstellung um 10 Prozent
verringern. Die Lebensmittelverschwendung soll um 30
Prozent (pro Kopf) in Einzelhandel und Verbrauch sinken.
Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der
Erreichung der Ziele unterstützen, indem sie bewährte
Verfahren und Erkenntnisse über die EU-Plattform für
Lebensmittelverluste und -verschwendung austauscht.
Darüber hinaus werden Forschungsarbeiten finanziert und
maßnahmenbezogene Finanzhilfen gewährt.
Auf dem Weg zur Reduzierung von Textilabfällen
Mit der geänderten Abfallrahmenrichtlinie wird jeder
Mitgliedstaat sein eigenes System der erweiterten
Herstellerverantwortung (EPR) für Textil- und
Schuherzeugnisse einrichten. Im Rahmen dieser Regelungen
werden die Textilhersteller zur Bewirtschaftung von Alt-
und Alttextilien beitragen. Indem sie für das Ende der
Lebensdauer der von ihnen verkauften Produkte
verantwortlich sind, werden die Hersteller ermutigt,
länger haltbare Textilprodukte zu entwerfen, die leichter
wiederverwendet, repariert und recycelt werden können.
Dieser Beitrag wird auch Investitionen in getrennte
Sammlungs-, Sortier-, Wiederverwendungs- und
Recyclingkapazitäten fördern.
Mit den neuen Vorschriften wird gegen illegale Ausfuhren
von Textilabfällen vorgegangen. Durch eine klare
Definition des Begriffs „Abfall“ im Vergleich zu
„wiederverwendbaren“ Textilien erfolgt die Sortierung vor
dem Versand gebrauchter Textilien.
Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die
überarbeitete Richtlinie nun förmlich annehmen, bevor sie
in Kraft treten kann.
Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im
Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die
Richtlinie dann innerhalb von 20 Monaten nach ihrem
Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen.
Hintergrund
Im Jahr 2020 erzeugte die EU 6,95 Millionen Tonnen
Textilabfälle, was 16 kg pro Kopf entspricht. Davon
wurden nur 1,95 Millionen Tonnen Textilabfälle getrennt
gesammelt. Ohne verstärktes Sortieren und Recycling in
Europa wird zu viel Textilabfall verbrannt, deponiert
oder entsorgt.
Heute fallen in der EU jährlich mehr als 59 Millionen
Tonnen Lebensmittelabfälle an, das führt zu 252 Millionen
Tonnen CO2-Emissionen in der gesamten Lebensmittelkette.
Ungefähr 10 Prozent aller Lebensmittel in unserem
täglichen werden verschwendet. Wirtschaftlich gesehen
wird geschätzt, dass der Markt aufgrund von
Lebensmittelverschwendung jährlich 132 Milliarden Euro
verliert.
Darin enthalten sind Ressourcenverluste für
Lebensmittelunternehmer sowie unnötige Ausgaben der
Haushalte. Darüber hinaus werden die Kosten für die
Sammlung und Behandlung von Lebensmittelabfällen auf
weitere 9,3 Milliarden Euro geschätzt.
Am 5. Juli 2023 schlug die Kommission eine gezielte
Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie mit Schwerpunkt
auf Lebensmittel- und Textilabfällen vor. Die
Abfallrahmenrichtlinie ist der EU-Rechtsrahmen für die
Abfallvermeidung und -bewirtschaftung in der EU. Darin
werden die Begriffsbestimmungen für die
Abfallbewirtschaftung festgelegt, einschließlich der
Begriffsbestimmungen für Abfall, Recycling und
Verwertung, Abfallhierarchie und Grundkonzepte.
Vorgaben zum Schiffsrecycling: Kommission stellt
Evaluierungs-Ergebnisse vor
Die Europäische Kommission hat die Ergebnisse ihrer
Bewertung der EU-Verordnung über das Recycling von
Schiffen veröffentlicht. Demnach wurden zwar die Ziele
der Verordnung im Großen und Ganzen erreicht: sie trägt
zu höheren Umwelt- und Sozialstandards beim
Schiffsrecycling bei.
Das ist insbesondere das Ergebnis der europäischen Liste
der Abwrackeinrichtungen, auf die alle großen Seeschiffe,
die unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaats fahren,
zugreifen müssen. Jedoch wird die Wirksamkeit der
Verordnung erheblich dadurch beeinträchtigt, dass
Schiffseigner vor dem Recycling die Flagge ihrer Schiffe
wechseln. Zusätzliche Anstrengungen sind auch bei der
Qualität der vorgeschriebenen Gefahrstoffinventare
erforderlich.
Die Kommission wird weiterhin mit Mitgliedstaaten,
Nicht-EU-Ländern und Interessenträgern zusammenarbeiten,
um die Verordnung besser durchzusetzen. Darüber hinaus
hat die Kommission gestern die europäische Liste der
Abwrackeinrichtungen aktualisiert. Die Liste enthält nun
43 Anlagen: 21 in der EU, sieben in Norwegen, elf in der
Türkei, drei im Vereinigten Königreich und eine in den
Vereinigten Staaten.
Verordnung über das Recycling von Schiffen
EU-Kommission zur Zollpolitik der USA: „Schritt
in die falsche Richtung“
Brüssel, 14. Februar 2025 - Die
Europäische Kommission betrachtet die von Präsident Trump
vorgeschlagene „gegenseitige“ Handelspolitik als einen
Schritt in die falsche Richtung. Die EU setzt sich
weiterhin für ein offenes und berechenbares globales
Handelssystem ein, von dem alle Partner profitieren.
•
Keine Rechtfertigung für höhere US-Zölle
Die EU hält an einigen der niedrigsten Zölle der Welt
fest und sieht keine Rechtfertigung für erhöhte US-Zölle
auf ihre Ausfuhren. Zölle sind Steuern. Durch die
Einführung von Zöllen besteuern die USA ihre eigenen
Bürgerinnen und Bürger, erhöhen die Kosten für die
Unternehmen, ersticken das Wachstum und treiben die
Inflation an. Zölle erhöhen die wirtschaftliche
Unsicherheit und stören die Effizienz und Integration der
globalen Märkte.
•
Ungerechtfertigte Zölle werden nicht ohne Antwort bleiben
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte bei
einem gemeinsamen Pressetermin mit dem bayerischen
Ministerpräsidenten Markus Söder in München: „Es war in
der Tat selten so wichtig, das Verbindende zwischen
Europa und den USA zu betonen. Wir teilen viele
Gemeinsamkeiten.
Amerika ist und bleibt unser engster Partner. Wir wollen
weiter gut mit den Vereinigten Staaten zusammenarbeiten.
Wir glauben aber auch, dass zum Beispiel Handelskriege
und Strafzölle sich für niemanden auszahlen.“ Die
Kommissionspräsidentin betonte ein weiteres Mal:
„Ungerechtfertigte Zölle auf die Europäische Union werden
nicht ohne Antwort bleiben. Wir werden proportionale und
eindeutige Gegenmaßnahmen ergreifen.“
Die EU wird entschlossen und unverzüglich gegen
ungerechtfertigte Hemmnisse für einen freien und fairen
Handel vorgehen - auch wenn Zölle dazu verwendet werden,
rechtliche und nichtdiskriminierende Maßnahmen
anzufechten. Die EU wird die europäischen Unternehmen,
Arbeitnehmer und Verbraucher stets vor ungerechtfertigten
Zollmaßnahmen schützen.
Mögliche US-Zölle auf Stahl
und Aluminium: Erklärung der EU-Kommission
Brüssel, 10.
Februar 2025 - Die EU-Kommission hat zur möglichen
Einführung von US-Zöllen auf Stahl und Aluminium aus der
EU folgende Erklärung abgegeben: „Zum jetzigen Zeitpunkt
haben wir noch keine offizielle Mitteilung über die
Einführung zusätzlicher Zölle auf EU-Waren erhalten.
Wir werden nicht auf allgemeine Ankündigungen ohne
Einzelheiten oder schriftliche Klarstellung reagieren.
Die EU sieht keine Rechtfertigung für die Einführung von
Zöllen auf ihre Ausfuhren. Wir werden reagieren, um die
Interessen der europäischen Unternehmen,
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Verbraucherinnen
und Verbraucher vor ungerechtfertigten Maßnahmen zu
schützen.“
In der Erklärung heißt es weiter: „Im Allgemeinen gilt:
Die Einführung von Zöllen wäre rechtswidrig und
wirtschaftlich kontraproduktiv, insbesondere angesichts
der tief integrierten Produktionsketten, die die EU und
die USA durch den transatlantischen Handel und
Investitionen aufgebaut haben. Zölle sind im Wesentlichen
Steuern.
Durch die Einführung von Zöllen würden die USA ihre
eigenen Bürger besteuern, die Kosten für die Unternehmen
erhöhen und die Inflation anheizen. Darüber hinaus
erhöhen Zölle die wirtschaftliche Unsicherheit und stören
die Effizienz und Integration der globalen Märkte.“
Ukraine-Krieg: Rechtliche
Grundlagen für Sondergerichtshof zur Ahndung von
Russlands Verbrechen
Brüssel, 5.
Februar 2025 - Hochrangige Rechtsexperten der
Europäischen Kommission, des Europäischen Auswärtigen
Dienstes, des Europarats, der Ukraine und 37 weiterer
Staaten haben die rechtlichen Grundlagen zur Einrichtung
eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der
Aggression gegen die Ukraine geschaffen. Die Teilnehmer
legten auch die Schlüsselelemente des
„Schuman-Statutsentwurfs“ fest.
Das ist der zentrale Rechtstext, der die Arbeitsweise des
Sondergerichtshofs regeln soll.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte:
„Als Russland sich dafür entschieden hat, seine Panzer
über die Grenzen der Ukraine rollen zu lassen und damit
die Charta der Vereinten Nationen zu verletzen, hat es
einen der schwerwiegendsten Verstöße begangen: das
Verbrechen der Aggression.
Jetzt aber waltet Gerechtigkeit. Gerechtigkeit für die
Ukraine. Wir haben die rechtlichen Grundlagen für einen
Sondergerichtshof festgelegt. Es kann auch keine
Gerechtigkeit ohne Widergutmachung geben. Russland muss
für seine Aggression zur Rechenschaft gezogen werden –
und es muss zahlen. Wir haben einen ersten Schritt hin zu
einer Kommission für Schadenersatz unter Beteiligung der
EU unternommen. Dieses neue Gremium wird über die im
Schadensregister eingetragenen Ansprüche entscheiden.“
Sobald der Gerichtshof seine Arbeit aufgenommen hat, wird
er befugt sein, die politischen und militärischen Führer
Russlands zur Rechenschaft zu ziehen, die die größte
Verantwortung für das Verbrechen der Aggression tragen.
Das heutige Treffen stellt einen Durchbruch in einem
kontinuierlichen Prozess hin zur Gewährleistung der
Rechenschaftspflicht für das Verbrechen der Aggression
gegen die Ukraine sowie zur Stärkung des internationalen
Strafrechtssystems dar.
Verhandlungen zur Einrichtung einer internationalen
Kommission für Schadenersatz für die Ukraine
Die Europäische Kommission hat auch eine Empfehlung an
den Rat zur Teilnahme an den förmlichen Verhandlungen
über die Einrichtung einer Internationalen Kommission für
Schadenersatz für die Ukraine angenommen. Die Kommission
für Schadenersatz wird für die Überprüfung und Bewertung
der im Schadensregister eingetragenen berechtigten
Forderungen sowie für diesbezügliche Entscheidungen
zuständig sein und die Höhe der jeweils fälligen
Entschädigung bestimmen.
Die Einrichtung der Kommission für Schadenersatz wird ein
entscheidender Schritt auf dem Weg zur Entschädigung der
Kriegsopfer sein. Die Kommission für Schadenersatz wird
auf der Arbeit des Schadensregisters aufbauen.
Dieses dient der Erfassung von Schäden, Verlusten oder
Verletzungen, die durch die Aggression der Russischen
Föderation gegen die Ukraine verursacht wurden.
So geht es weiter
Der Sondergerichtshof wird durch ein Abkommen zwischen
der Regierung der Ukraine und dem Europarat eingerichtet
werden. Der Gerichtshof wird seine Zuständigkeit aus der
Ukraine ableiten. Der Europarat wird für das Verfahren
zur Annahme der Entwürfe der für die Einrichtung des
Sondergerichtshofs erforderlichen Rechtsinstrumente und
für die anschließende Unterzeichnung zuständig sein.
Bezüglich der Kommission für Schadenersatz wird die erste
Verhandlungsrunde für dieses internationale Instrument
gegen Ende März 2025 beginnen. Hintergrund Sobald der
Sondergerichtshof für das Verbrechen der Aggression gegen
die Ukraine eingerichtet ist, werden die nationalen
Behörden der Ukraine in der Lage sein, laufende
innerstaatliche Ermittlungen und
Strafverfolgungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem
Verbrechen der Aggression an den Staatsanwalt des
Sondergerichtshofs zu verweisen und einschlägige
Informationen und Beweise zu übermitteln, die im Rahmen
der Arbeit des Internationalen
Zentrums für die Strafverfolgung des Verbrechens der
Aggression (ICPA) gesammelt wurden.
Die Einrichtung des Gerichtshofs innerhalb des
institutionellen Rahmens des Europarats, der Einsatz
internationaler Richter und die Anwendung des
einschlägigen Völkerrechts gewährleisten bei den
Strafverfahren die Einhaltung der höchsten
Verfahrensgarantien und der geltenden internationalen
Menschenrechtsnormen.
Zeitplan
Am 24. Februar 2022 hat Russland seinen unprovozierten
und rechtswidrigen, groß angelegten Angriffskrieg gegen
die Ukraine begonnen. Er verstößt gegen die regelbasierte
internationale Ordnung, gemeinsame Grundsätze und Regeln
und die Charta der Vereinten Nationen. Im März 2022 wurde
mit Unterstützung von Eurojust eine gemeinsame
Ermittlungsgruppe (GEG) der EU für in der Ukraine
begangene Kernverbrechen des Völkerstrafrechts
eingesetzt.
Nach dem Bekanntwerden der Gräueltaten in Butscha und
anderen befreiten Gebieten der Ukraine sagte die
Kommission ihre Unterstützung bei der Ermittlung und
Verfolgung von in der Ukraine begangenen Kriegsverbrechen
und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu. Im
Mai 2022 billigten die beiden gesetzgebenden Organe den
Vorschlag der Kommission, mit dem Eurojust
das Mandat erhält, Beweismittel für Kriegsverbrechen
zu sammeln und aufzubewahren.
Mit Unterstützung der Kommission nahm das Internationale
Zentrum für die Strafverfolgung des Verbrechens der
Aggression gegen die Ukraine (ICPA) im Juni 2023 seine
Tätigkeit in Den Haag auf. Das ICPA ist Teil der
gemeinsamen Ermittlungsgruppe und bietet eine
Koordinierungsstruktur zur Unterstützung und Verbesserung
laufender und künftiger Ermittlungen zum Verbrechen der
Aggression.
Es trägt zum Austausch und zur Analyse von seit Beginn
der russischen Aggression gesammelten Beweisen bei. Im
November 2023 legte die Kommission den Mitgliedstaaten
verschiedene Optionen vor, um die Rechenschaftspflicht
für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine
sicherzustellen. Im Januar 2023 fand die erste Sitzung
der Kerngruppe zur Einrichtung eines
Sondergerichtshofs statt, um das am besten geeignete
Modell für einen Gerichtshof für die strafrechtliche
Verfolgung der russischen Führung wegen des Verbrechens
der Aggression zu bestimmen.
Im Mai 2023 nahm das Schadensregister seinen Betrieb in
Den Haag auf. Das Register ist eine internationale
Einrichtung, die für die Erfassung von
Schadenersatzansprüchen für Schäden, Verluste oder
Verletzungen zuständig ist, die durch den Angriffskrieg
gegen die Ukraine verursacht wurden.
Im Juli 2023 wurde die EU Vollmitglied des
Schadensregisters.
Seit April 2024 können ukrainische Bürgerinnen und Bürger
sowie Personen mit Wohnsitz in der Ukraine Ansprüche
wegen Beschädigung oder Zerstörung von Wohneigentum bei
dem Register geltend machen. Darüber hinaus erfasst das
Register seit dem 16. Januar 2025 Ansprüche wegen des
Todes eines unmittelbaren Familienangehörigen.
Grundlage der Empfehlung zur Aufnahme von Verhandlungen
über die Einrichtung einer Kommission für Schadenersatz
ist die Resolution
der Generalversammlung der Vereinten Nationen „Förderung
von Rechtsschutz und Wiedergutmachung für die Aggression
gegen die Ukraine“ vom November 2022. In dieser
Resolution wurde anerkannt, dass die Russische Föderation
für ihre Aggression gegen die Ukraine zur Rechenschaft
gezogen werden muss und ein internationaler Mechanismus
für die Wiedergutmachung erforderlich ist.
Von der Leyen zum informellen Treffen der
EU-Führungsspitzen
Brüssel, 4.
Februar 2025 - Die Präsidentin der Europäischen
Kommission Ursula von der Leyen hat das informelle
Treffen der EU-Führungsspitzen in Brüssel als sehr gut
und ergiebig bezeichnet. Bei der gemeinsamen
Pressekonferenz mit Rats-Präsident António Costa und dem
polnischen Premierminister Donald Tusk sprach von der
Leyen die zentralen Schwerpunkte der Gespräche an: die
transatlantische Partnerschaft, die Wettbewerbsfähigkeit
der EU sowie die europäischen Verteidigungsfähigkeiten.
•
Partnerschaft mit den USA
Von der Leyen beschrieb die transatlantische
Partnerschaft als die „nach wie vor folgenreichste
unserer Beziehungen. Sie ist von grundlegender Bedeutung
für die Förderung von Frieden, Sicherheit und Wohlstand.
Hier steht eine Menge auf dem Spiel, und vor diesem
Hintergrund haben wir über Möglichkeiten beraten, eine
sehr pragmatisch ausgerichtete Zusammenarbeit mit den
Vereinigten Staaten zu stärken.“
Es gebe neue Herausforderungen und eine zunehmende
Unsicherheit: „Die Europäische Union ist daher bereit zu
einem robusten, aber konstruktiven Dialog mit den USA.
Wir erkennen aber auch mögliche Herausforderungen in der
Beziehung mit den Vereinigten Staaten und sind darauf
vorbereitet. Wenn die Europäische Union unfair oder
willkürlich ins Visier genommen wird, wird sie
entschlossen antworten.“
•
Multilaterale Verpflichtungen und
Wettbewerbsfähigkeit
Die Kommissionspräsidentin betonte, dass die Europäische
Union unverbrüchlich zu ihren multilateralen
Verpflichtungen steht, ob im Bereich der
Entwicklungshilfe oder bei ihren Klimazielen. „Und
natürlich sind wir uns vollauf bewusst, dass wir eigene
Herausforderungen zu bewältigen haben. Wir müssen unsere
Hausaufgaben machen. Es war daher völlig klar, dass wir
heute auch einen Schwerpunkt auf die Wettbewerbsfähigkeit
der Europäischen Union legen würden. Wie ich im Kompass
für Wettbewerbsfähigkeit dargelegt habe, haben wir einen
ganzen Fahrplan zu erfüllen. Dieser bildete den
Hintergrund der gesamten Beratung.“
•
Europa muss im Bereich Verteidigung stärker werden
Von der Leyen verwies auf die Bedrohungen, vor denen
Europa steht, und die stärker werden. „Wir müssen uns
vorbereiten und gemeinsam, als Europäer, reagieren. Wir
müssen im Bereich Verteidigung stärker werden. Europa
benötigt im Wesentlichen eine Erhöhung seiner
Verteidigungsfähigkeiten. Dafür muss die industrielle
Basis unserer Verteidigung gestärkt werden.“
Konkret nannte von der Leyen eine Erhöhung der Ausgaben
für Verteidigung, eine bessere Koordinierung in diesem
Bereich, etwa durch gemeinsame Beschaffungen,
vereinfachte Rechtsvorschriften, Förderung für
Innovationen sowie - als Folge der vielen eingesetzten
Milliarden an Steuergeldern - mehr Know-how und
hochwertige Arbeitsplätze hier in Europa.
•
Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung
Die Europäische Kommission wird bis März ein Weißbuch zur
Zukunft der europäischen Verteidigung vorlegen. Von der
Leyen sagte dazu: „Beginnend mit unseren heutigen
Beratungen wird das Weißbuch den Mitgliedstaaten eine
Grundlage liefern, damit sie im Juni die notwendigen
Entscheidungen treffen können.“
Weitere Punkte in ihrem Statement nach dem Treffen war
eine vertiefte Partnerschaft mit der NATO und mit
Partnerländern außerhalb der EU, beispielsweise mit dem
Vereinigten Königreich. „Wir werden im Mai auf unserem
gemeinsamen Verteidigungsgipfel im Vereinigten Königreich
Struktur und Format einer solchen vertieften
Zusammenarbeit erörtern.“
KI-Gesetz: Erste Vorschriften in Kraft getreten
Brüssel,
3 Februar 2025 - Die ersten Vorschriften des Gesetzes
über künstliche Intelligenz (KI-Gesetz)
sind in Kraft getreten. Dazu gehören die Definition von
KI-Systemen, KI-Kompetenz sowie eine sehr begrenzte Zahl
verbotener KI-Anwendungsfälle, die in der KI-Verordnung
aufgeführt sind und in der EU unannehmbare Risiken
bergen.
Leitlinien zur Definition von KI-Systemen
Um Innovationen im Bereich der KI zu erleichtern, wird
die Kommission Leitlinien zur Definition von KI-Systemen
veröffentlichen.
Damit soll die Industrie dabei unterstützt werden,
festzustellen, ob ein Softwaresystem ein KI-System ist.
Die Kommission wird auch ein Live-Archiv für KI-Kompetenzverfahren veröffentlichen,
das von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen
gesammelt wurde. Das wird das Lernen und den Austausch
zwischen ihnen fördern und gleichzeitig sicherstellen,
dass die Nutzer die für den wirksamen Einsatz von
KI-Technologien erforderlichen Kompetenzen und Kenntnisse
entwickeln.
Leitlinien zu verbotenen KI-Praktiken
Um die Einhaltung des KI-Gesetzes sicherzustellen, wird
die Kommission Leitlinien zu verbotenen KI-Praktiken
veröffentlichen, die unannehmbare Risiken für die
Sicherheit und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger
darstellen. In diesen Leitlinien werden die rechtlichen
Konzepte erläutert und praktische Anwendungsfälle auf der
Grundlage der Beiträge der Interessenträger
bereitgestellt. Sie sind nicht verbindlich und werden
erforderlichenfalls aktualisiert.
Hintergrund
Die Kommission hat mehrere Initiativen zur Förderung von
KI-Innovationen auf den Weg gebracht, von dem KI-Innovationspaket
zur Unterstützung von Start-up-Unternehmen und KMU bis
hin zu den künftigen KI-Fabriken,
die Zugang zu der massiven Rechenleistung bieten werden,
die Start-ups, Industrie und Forscher benötigen, um ihre
KI-Modelle und -Systeme zu entwickeln.
Vertragsverletzungsverfahren:
Kommission leitet in vier Fällen rechtliche Schritte
gegen Deutschland ein
Brüssel, 31.
Januar 2025 - Die Europäische Kommission hat im Rahmen
ihrer monatlichen Entscheidungen zu Vertragsverletzungen
rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten beschlossen,
die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht
nachkommen. Die betreffenden Mitgliedstaaten haben nun
zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu
antworten und die Richtlinien vollständig umzusetzen.
Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen
versehene Stellungnahmen zu übermitteln. Deutschland ist
in vier Fällen betroffen.
Entscheidungen zu Deutschland
Kommission fordert Deutschland und 8 weitere
Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie hinsichtlich der
Berichterstattung über die Emissionsprognosen für
Luftschadstoffe vollständig umzusetzen
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der
Übermittlung von Aufforderungsschreiben
Vertragsverletzungsverfahren gegen Bulgarien, Dänemark,
Deutschland, Zypern, Ungarn, die Niederlande, Portugal,
die Slowakei und Finnland einzuleiten, weil sie es
versäumt haben, die Delegierte Richtlinie (EU) 2024/299
der Kommission in nationales Recht umzusetzen.
Mit der Delegierten Richtlinie wird dafür gesorgt, dass
die Berichterstattung über Emissionsprognosen für
Luftschadstoffe durch die Mitgliedstaaten an die
Kommission und die Europäische Umweltagentur auf die
entsprechende Berichterstattung im Rahmen des
Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende
Luftverunreinigung der Wirtschaftskommission der
Vereinten Nationen für Europa (LRTAP-Übereinkommen)
abgestimmt ist. Durch die Angleichung der
Berichterstattungspflichten haben die Mitgliedstaaten
weniger unnötigen Verwaltungsaufwand.
Anhand dieser Berichte kann die Kommission überprüfen, ob
die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen zur
Emissionssenkung gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2284 über
die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter
Luftschadstoffe nachkommen. Die fraglichen
Mitgliedstaaten haben es jedoch versäumt, der Kommission
bis zum 31. Dezember 2024 ihre Umsetzungsmaßnahmen
mitzuteilen.
Die Kommission richtet daher Aufforderungsschreiben an
diese Mitgliedstaaten, die nun zwei Monate Zeit haben, um
darauf zu reagieren und die Umsetzung abzuschließen.
Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen
versehene Stellungnahmen an diese Länder zu richten.
EU schiebt missbräuchlicher Nutzung von KI den
Riegel vor
Neue Regeln treten am 2. Februar in
Kraft
Kehl/Duisburg, 30. Januar 2025 - Die Europäische Union geht als
weltweit Erster gegen missbräuchliche Anwendungen Künstlicher
Intelligenz (KI) vor. Mit dem 2024 verabschiedeten KI-Gesetz („AI
Act“) schafft die EU verbindliche Regeln für den Einsatz von
KI-Systemen. Diese wirken sich mittlerweile auf viele Lebensbereiche
aus. Am 2. Februar treten erste Regelungen in Kraft. Das Europäische
Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) erklärt, was nun verboten ist.
Auch beim Online-Shopping kann KI das Kaufverhalten überwachen und
beeinflussen / Adobe Stock - Stanisic Vladimir
KI-Gesetz: Worum geht es?
Bereits seit 2018 schützt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
die Privatsphäre von Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU.
Doch der Einsatz ausgefeilter Künstlicher Intelligenz hat die Karten
neu gemischt. KI-Systeme analysieren heute Internet-Suchen,
Kaufverhalten und persönliche Daten, oft in Echtzeit, und häufig
ohne das Wissen der Betroffenen.
Die anstehende Bundestagswahl gab Anlass zur Warnung vor
KI-generierten Desinformationskampagnen und Deepfakes. Also zum
Beispiel echt wirkende Videos, in denen bekannten Politikern Sätze
in den Mund gelegt werden, die sie nie sagen würden. Aber auch
andere bekannte Personen des öffentlichen Lebens, wie Sänger oder
Schauspielerinnen, werben in künstlich erstellten Werbeclips im
Internet für verschiedenste Produkte.
Für die europäischen Gesetzgeber besteht die Herausforderung darin,
Verbraucherrechte zu schützen, ohne den technischen Fortschritt und
die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stark einzuschränken. 2024 wurde
das EU Gesetz zur künstlichen Intelligenz („AI Act“) verabschiedet.
Es gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und wird bis 2026
schrittweise umgesetzt. Die Regelungen betreffen alle Unternehmen
weltweit, die KI-Systeme in der EU entwickeln, verkaufen oder
nutzen. Sie schützen somit alle Verbraucherinnen und Verbraucher in
Europa.
Verbotene KI-Anwendungen ab dem 2. Februar 2025
Das sogenannte „Social Scoring“ („soziale Bewertung“) wird ab dem 2.
Februar verboten. Ein Beispiel: Wer eine Ferienwohnung in Rom mieten
möchte, könnte von einer Buchungsplattform aufgrund seines
Social-Media-Verhaltens als „unzuverlässig“ eingestuft werden –
etwa, weil frühere Beiträge auf wilde Partys hinweisen. Den Zuschlag
für die Wohnung bekommt dann ein anderer Nutzer. Unternehmen dürfen
Verbraucherinnen und Verbraucher aber nicht aufgrund ihres sozialen
oder wirtschaftlichen Verhaltens benachteiligen.
Weitere missbräuchliche KI-Praktiken, die ab sofort untersagt sind:
Manipulative Systeme, die Verbraucher beeinflussen, um sie zu
finanziellen Verpflichtungen zu verleiten (z. B. gefälschte
KI-generierte Videos, die zu riskanten Investitionen animieren).
KI-Systeme, die gezielt Kinder oder andere besonders
schutzbedürftige Gruppen ausnutzen, etwa durch psychologische
Tricks, um In-App-Käufe zu fördern.
Alexander Wahl, Jurist im Europäischen Verbraucherzentrum
Deutschland (EVZ) begrüßt das Inkrafttreten des Gesetzes: „Der AI
Act der EU schützt Verbraucher vor missbräuchlicher Nutzung von KI,
indem er manipulative und diskriminierende Praktiken verbietet.
Verbraucher müssen künstlicher Intelligenz (KI) vertrauen können. Es
braucht aber nicht nur klare Regeln, sondern auch eine starke
Kontrolle. Nur so kann KI sicher und fair für alle sein.“
KI-Kennzeichnungspflicht ab 2026
Ab dem 2. August 2026 wird das KI-Gesetz weiter verschärft. Dann
gilt eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte – egal ob
Video, Audio, Bild oder Text. Verbraucherinnen und Verbraucher
müssen es klar erkennen können, wenn Inhalte durch KI erstellt oder
manipuliert wurden, beispielsweise durch ein Wasserzeichen auf
Videos. Unternehmen, die sich nicht an die neuen Regeln halten,
drohen Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent ihres
weltweiten Jahresumsatzes.
EU-Kommission stellt Kompass
für Wettbewerbsfähigkeit vor
Brüssel, 29.
Januar 2025 - Wie die EU wieder wettbewerbsfähig werden
und nachhaltigen Wohlstand sichern kann, hat die
EU-Kommission in dem „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“
vorgestellt. Der Kompass gibt den Weg für Europa vor,
damit es sowohl zu dem Ort wird, an dem künftige
Technologien, Dienstleistungen und saubere Produkte
erfunden, hergestellt und auf den Markt gebracht werden,
als auch zum ersten klimaneutralen Kontinent.
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von
der Leyen, erklärte: „Europa hat alles, was es braucht,
um bei diesem Rennen zu gewinnen. Gleichzeitig müssen wir
jedoch unsere Schwächen überwinden und wieder
wettbewerbsfähig werden. Der Kompass für
Wettbewerbsfähigkeit macht aus den hervorragenden
Empfehlungen des Draghi-Berichts einen Fahrplan. Unser
Plan steht also. Wir haben den politischen Willen. Jetzt
kommt es auf Geschwindigkeit und Einigkeit an. Die Welt
wartet nicht auf uns. Darin sind sich alle
Mitgliedstaaten einig. Nun wollen wir diesem Konsens
Taten folgen lassen.“
In den letzten zwei Jahrzehnten ist Europa aufgrund einer
über längere Zeit bestehenden Lücke im
Produktivitätswachstum hinter anderen großen
Volkswirtschaften zurückgefallen. Mit ihren talentierten
und ausgebildeten Arbeitskräften, ihrem Kapital, ihren
Rücklagen, dem Binnenmarkt und der einzigartigen sozialen
Infrastruktur hat die EU alles, um diesen Trend
umzukehren; sie muss jedoch umgehend Maßnahmen ergreifen
und die seit Langem bestehenden Hindernisse und
strukturellen Schwächen angehen, die sie ausbremsen.
Drei Handlungsschwerpunkte: Innovation,
Dekarbonisierung und Sicherheit
Im Draghi-Bericht wurden drei Anforderungen an die
Transformation benannt, um die Wettbewerbsfähigkeit zu
steigern; der Kompass enthält einen Ansatz und eine
Auswahl von Leitinitiativen, um jeder dieser
Anforderungen zu entsprechen:
Die Innovationslücke schließen
Die EU muss ihren Innovationsmotor wieder ans Laufen
bekommen. Wir wollen ein Umfeld für junge innovative
Start-up-Unternehmen schaffen, die industrielle
Führungsrolle in wachstumsstarken Sektoren auf Basis von
Deep Tech stärken und die Verbreitung von Technologien in
etablierten Unternehmen und KMU fördern.
In diesem Zusammenhang wird die Kommission
„KI-Gigafabriken“ und Initiativen unter dem Motto „KI
anwenden“ vorschlagen, um die Entwicklung der KI und
ihren Einsatz in Schlüsselsektoren der Industrie zu
fördern. Außerdem wird sie Aktionspläne in Bezug auf
fortgeschrittene Werkstoffe, Quanten- und
Biotechnologien, Robotik und Weltraumtechnologien
vorlegen.
Mit einer eigens auf Start-up- und Scale-up-Unternehmen
zugeschnittenen Strategie der EU werden jene Hindernisse
angegangen, die der Entstehung und Expansion neuer
Unternehmen im Wege stehen. Durch einen Vorschlag für
eine 28. Rechtsordnung werden die geltenden Vorschriften
vereinfacht, darunter die einschlägigen Aspekte des
Gesellschaftsrechts, der Insolvenz, des Arbeits- und des
Steuerrechts, und die Kosten eines Scheiterns gesenkt.
Innovative Unternehmen können so die Vorzüge eines
einheitlichen Regelwerks nutzen, wo auch immer sie im
Binnenmarkt investieren und ihren Aktivitäten nachgehen.
Ein gemeinsamer Fahrplan für Dekarbonisierung und
Wettbewerbsfähigkeit
Im Kompass werden hohe und volatile Energiepreise als
eine der größten Herausforderungen genannt, zugleich
werden Interventionsbereiche festgelegt, um den Zugang zu
sauberer erschwinglicher Energie zu erleichtern.
Im künftigen Deal für eine saubere Industrie wird ein
wettbewerbsorientierter Ansatz für die Dekarbonisierung
dargelegt, der darauf abzielt, die EU als attraktiven
Standort für die Fertigung zu sichern, darunter auch für
energieintensive Industrien, und saubere Technologien
sowie neue kreislauforientierte Geschäftsmodelle zu
fördern.
Ein Aktionsplan für erschwingliche Energie wird
dazu beitragen, die Energiepreise und -kosten zu senken.
Zugleich werden mit einem Rechtsakt zur beschleunigten
Dekarbonisierung der Industrie beschleunigte
Genehmigungsverfahren auf Sektoren im Übergang
ausgeweitet. Darüber hinaus sieht der Kompass
maßgeschneiderte Aktionspläne für energieintensive
Sektoren wie Stahl, Metall und Chemie vor, die das
Rückgrat des europäischen Produktionssystems sind, für
die diese Phase des Übergangs jedoch mit den größten
Risiken verbunden ist.
Verringerung übermäßiger Abhängigkeiten und
Stärkung der Sicherheit
Die Fähigkeit der EU, zu diversifizieren und
Abhängigkeiten zu verringern, wird von effektiven
Partnerschaften abhängen. Die EU verfügt bereits über das
weltweit größte und am schnellsten wachsende Netzwerk von
Handelsabkommen, an dem 76 Länder beteiligt sind, auf die
fast die Hälfte des Handels der EU entfällt.
Um unsere Lieferketten auch weiterhin zu diversifizieren
und zu stärken, wird mit dem Kompass eine neue Reihe von
Partnerschaften für sauberen Handel und Investitionen
dargelegt. Sie sollen dazu beitragen, die Versorgung mit
Rohstoffen, sauberer Energie, nachhaltigen Kraftstoffen
und sauberen Technologien aus der ganzen Welt zu sichern.
Im Binnenmarkt wird es mit der Überarbeitung der
Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge
möglich, eine europäische Präferenz bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge für kritische Sektoren und
Technologien einzuführen.
Fünf horizontale Faktoren für Wettbewerbsfähigkeit
Die drei Säulen werden durch fünf horizontale
Faktoren ergänzt, die für die Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit in allen Sektoren entscheidend sind: Vereinfachung: Mit diesem Faktor soll
der Regelungs- und Verwaltungsaufwand drastisch reduziert
werden. Hierbei wird systematisch vorgegangen, um die
Verfahren für den Zugang zu EU-Mitteln und für
Verwaltungsentscheidungen der EU einfacher, schneller und
schlanker zu gestalten.
Mit dem bevorstehenden Omnibus-Vorschlag werden die
Berichterstattung zur Nachhaltigkeit, die
Sorgfaltspflicht und die Taxonomie einfacher gestaltet.
Darüber hinaus wird es die Kommission für Tausende
kleinerer Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung
erleichtern, ihren Geschäftstätigkeiten nachzugehen.
Durch den Kompass wird das Ziel festgelegt, den
Verwaltungsaufwand für Unternehmen um mindestens 25
Prozent und für KMU um mindestens 35 Prozent zu senken. Abbau von Hindernissen für den Binnenmarkt
Seit 30 Jahren ist der Binnenmarkt Europas bewährter
Motor für Wettbewerbsfähigkeit. Damit er in allen
Branchen noch besser funktioniert, werden im Zuge einer
horizontalen Binnenmarktstrategie der Rahmen für die
wirtschaftspolitische Steuerung modernisiert, Hindernisse
innerhalb der EU beseitigt und neue Hindernisse
vermieden.
Bei dieser Gelegenheit wird die Kommission die
Normungsverfahren schneller und leichter zugänglich
machen, wobei der Fokus insbesondere auf KMU und
Start-up-Unternehmen liegt.
Die Wettbewerbsfähigkeit finanzieren:
Der EU fehlt es an einem effizienten Kapitalmarkt, damit
aus Ersparnissen Investitionen werden. Die Kommission
wird eine Europäische Spar- und Investitionsunion
vorstellen, um neue Spar- und Anlageprodukte sowie
Anreize für Risikokapital zu schaffen und
sicherzustellen, dass Investitionen in der gesamten EU
nahtlos möglich sind. Im neu ausgerichteten EU-Haushalt
wird der Zugang zu EU-Mitteln im Einklang mit den
Prioritäten der EU gestrafft.
Kompetenzen und hochwertige Arbeitsplätze fördern
Für die Wettbewerbsfähigkeit Europas sind die Menschen
entscheidend. Damit die Kompetenzen und die Anforderungen
des Arbeitsmarkts miteinander übereinstimmen, wird die
Kommission eine Initiative vorlegen, um eine Union der
Kompetenzen zu schaffen.
Deren Schwerpunkte liegen auf Investitionen,
Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen, dem Aufbau
zukunftssicherer Kompetenzen und ihrem Erhalt, der fairen
Mobilität, der Anwerbung und Integration qualifizierter
Fachkräfte aus dem Ausland sowie der Anerkennung
unterschiedlicher Arten der Ausbildung, um Menschen in
die Lage zu versetzen, in unserer gesamten Union zu
arbeiten.
Bessere Koordinierung der politischen Maßnahmen
auf EU- und nationaler Ebene
Die Kommission wird ein Instrument zur Koordinierung der
Wettbewerbsfähigkeit einführen, um zusammen mit den
Mitgliedstaaten die Umsetzung der gemeinsamen politischen
Ziele der EU auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene
sicherzustellen, grenzüberschreitende Projekte von
europäischem Interesse zu ermitteln und damit verbundene
Reformen und Investitionen fortzusetzen.
Im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen wird ein Fonds für
Wettbewerbsfähigkeit an die Stelle mehrerer bestehender
EU-Finanzinstrumente mit ähnlichen Zielen treten und die
finanzielle Unterstützung für die Durchführung von
Maßnahmen mit dem Instrument zur Koordinierung der
Wettbewerbsfähigkeit gewährleisten.
Hintergrund
Am 27. November 2024 kündigte Präsidentin von der Leyen
einen Kompass für Wettbewerbsfähigkeit als erste
großangelegte Initiative der Kommission während dieses
Mandats an. Dieser basiert auf dem Draghi-Bericht und
stellt den Rahmen für die Arbeit zur Wettbewerbsfähigkeit
der Kommission in dieser Amtszeit dar.
In ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union im Jahr
2023 legte Präsidentin von der Leyen dar, dass sie den
ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten Mario Draghi
gebeten habe, einen Bericht über die Zukunft der
europäischen Wettbewerbsfähigkeit auszuarbeiten. Der
Bericht beinhaltet die Warnung, dass Europa sich auf
viele der Faktoren, die dem Wachstum in der Vergangenheit
zuträglich waren, nicht mehr verlassen kann. Er stellt
eine eindeutige Diagnose und gibt konkrete Empfehlungen,
wie Europa auf einen anderen Kurs gebracht werden kann.
Viele der Empfehlungen finden sich bereits in den
politischen Leitlinien und Mandatsschreiben der
Präsidentin an die Mitglieder des Kollegiums.
Jahresbericht über den Binnenmarkt und die
Wettbewerbsfähigkeit 2025
Internationaler
Holocaust-Gedenktag: Erklärung der Mitglieder des
Europäischen Rates
Brüssel, 27. Januar 2025 - Die
EU-Staaten haben anlässlich des Internationalen Tages des
Gedenkens an die Opfer des Holocaust vor einer Zunahme
des Antisemitismus in Europa gewarnt. Am diesjährigen
Internationalen Holocaust-Gedenktag jährt sich die
Befreiung des deutschen nationalsozialistischen
Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau
zum 80. Mal.
In der Erklärung heißt es: „Derzeit erleben wir einen
beispiellosen Anstieg von Antisemitismus auf unserem
Kontinent, wie er seit dem Zweiten Weltkrieg nicht zu
beobachten war. Wir verurteilen auf das Schärfste die
besorgniserregende Zunahme gewaltsamer antisemitischer
Vorfälle, von Leugnung und Verfälschung des Holocaust
sowie von Verschwörungstheorien und Vorurteilen gegenüber
Jüdinnen und Juden.“
In der Erklärung heißt es weiter: „Mehr denn je ist es
ist von entscheidender Bedeutung, dass wir unserer
Verantwortung, die Opfer des Holocaust zu ehren, gerecht
werden. Wir sind entschlossen, Antisemitismus zu
bekämpfen und jüdisches Leben in Europa zu schützen und
zu fördern.
Wir verurteilen alle Formen von Diskriminierung,
Intoleranz, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und werden
entschlossene Maßnahmen ergreifen, um diesen Bedrohungen
für demokratische Gesellschaften entgegenzuwirken. Die
Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie,
der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der
Menschenrechte, einschließlich der Meinungs-, Religions-
und Weltanschauungsfreiheit, sowie der Rechte von
Personen, die Minderheiten angehören, muss und wird – im
Einklang mit den Werten, auf die sich unsere Europäische
Union gründet und die uns allen gemeinsam sind – unser
Handeln stets leiten. „Nie wieder“ gilt jetzt.“
Fünf Jahre Europäische
Hochschulallianzen: Mobilität der Studierenden deutlich
gestiegen
Brüssel, 24.
Januar 2025 - Zum internationalen Tag der Bildung hat die
EU-Kommission Schlüsseldaten zur frühkindlichen Bildung
und Betreuung vorlegt und eine Bilanz der Initiative
„Europäische Universitäten“ gezogen.
Roxana Mînzatu, Exekutiv-Vizepräsidentin der
EU-Kommission und zuständig für soziale Rechte und
Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und Vorsorge,
sagte: „Der Europäische Bildungsraum ist ein Ort, an dem
jeder sein Recht auf Zugang zu einer qualitativ
hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung
wahrnehmen kann, von klein auf bis zur Hochschulbildung
und darüber hinaus, unabhängig von der sozialen Herkunft.
An diesem Internationalen Tag der Bildung möchte ich mein
Engagement bekräftigen, in den nächsten fünf Jahren mit
allen EU-Mitgliedstaaten Hand in Hand zu arbeiten und den
Aufbau einer besseren, gleichberechtigten und
zugänglichen Bildung fortzusetzen.“
Europäische Hochschulallianzen: Anstieg der
Studierendenmobilität um 400 Prozent Der Bericht
skizziert die Fortschritte und Errungenschaften der Europäischen
Hochschulallianzen fünf
Jahre nach ihrem Start. Die Hochschulallianzen sind
bereits ein Eckpfeiler des europäischen Hochschulsystems.
Allein in den ersten drei Jahren verzeichneten sie einen
Anstieg der Studierendenmobilität innerhalb der Allianzen
um 400 Prozent.
Derzeit gibt es 65 Allianzen, an denen über 570
Hochschuleinrichtungen aus 35 Ländern, darunter alle
Mitgliedstaaten, beteiligt sind. Aus Deutschland sind
insgesamt 67Hochschulen an den 65 geförderten Allianzen
beteiligt. Damit ist Deutschland einer der Spitzenreiter
bei der Beteiligung an der Initiative.
Flaggschiff-Initiative der Europäischen
Hochschulstrategie der EU-Kommission
Die Hochschulallianzen bilden ein neues Modell der
transnationalen Zusammenarbeit in der Hochschulbildung
mit einer langfristigen strategischen Perspektive. Die
europäischen Hochschulallianzen haben erfolgreich
europäische interuniversitäre Campus geschaffen, in denen
Studierende grenzüberschreitend studieren und
zusammenarbeiten und von innovativen Lern- und
Lehrmethoden profitieren.
Schlüsseldaten zur frühkindlichen Bildung und Betreuung
Darüber hinaus hat die Kommission neue Schlüsseldaten zur
frühkindlichen Bildung und Betreuung (FBBE)
veröffentlicht, die eine umfassende eingehende Analyse
des Stands der FBBE, der Politik, der Praxis und der
Trends in 37 europäischen Ländern bietet. Der Bericht
zeigt, dass bei der Ausweitung des Zugangs zu FBBE
Fortschritte erzielt wurden.
Allerdings sind die Unterschiede zwischen den Ländern
nach wie vor groß sind, auch was die Qualität der
Dienstleistungen betrifft. Zwei Drittel der europäischen
Länder berichten über einen Mangel an Fachkräften in der
FBBE. Die zeigt den dringenden Bedarf an verbesserten
Arbeitsbedingungen und verstärkter beruflicher
Weiterbildung deutlich macht, um qualifizierte
Erzieherinnen und Erzieher zu gewinnen und zu halten. Der
Bericht untersucht auch die ECEC-Lehrpläne: Die meisten
europäischen Länder beziehen die Erziehung zur
Nachhaltigkeit und die Entwicklung digitaler Kompetenzen
mit ein.
Copernicus-Bericht: 2024 war das wärmste Jahr
seit Beginn der Aufzeichnungen
Brüssel, 10. Januar 2025 - Das Jahr
2024 war das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen
und das erste Jahr, in dem die globale
Jahres-Durchschnittstemperatur 1,5 Grad Celsius über dem
vorindustriellen Niveau lag. Das zeigt der Bericht
„Global Climate Highlights 2024“ des
Erdbeobachtungssystems Copernicus der EU. Die Erwärmung
des europäischen Kontinents ist seit den 1980er Jahren
doppelt so schnell vorangeschritten wie der globale
Durchschnitt.
Er ist damit der sich am schnellsten erwärmende Kontinent
der Erde. Das zeigen auch der europäische Bericht
über den Zustand des Klimas 2023 und die europäische
Klimarisikobewertung. Extreme Wetterereignisse nehmen zu
Insgesamt nehmen Häufigkeit und Schwere der extremen
Wetterereignisse zu. Die Meeresoberflächentemperaturen
sind nach wie vor außergewöhnlich hoch, wobei der
Zeitraum Juli bis Dezember 2024 der zweitwärmste nach
2023 war.
EU-Klimapolitik
Die EU hat sich verpflichtet, die globalen
Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen und bis 2050
klimaneutral zu werden. Sie hat sich auf Ziele
und Rechtsvorschriften geeinigt, um die
Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent
zu senken, und die Kommission hat bereits ein Ziel von 90
Prozent für die Nettoverringerung der
Treibhausgasemissionen bis 2040 empfohlen.
Die Kommission hat im April 2024 eine
Mitteilung darüber veröffentlicht, wie die EU wirksam
auf Klimarisiken vorbereitet und eine größere
Klimaresilienz aufgebaut werden kann. Copernicus
Copernicus ist die Erdbeobachtungskomponente des
Weltraumprogramms der Europäischen Union. Das von der EU
finanzierte Programm ist ein einzigartiges Instrument zur
Beobachtung unseres Planeten und seiner Umwelt.
Aktuelles Eurobarometer zeigt große Unterstützung
für die EU-Agrarpolitik
Brüssel/Duisburg, 9. Januar 2025 - Mehr
Europäerinnen und Europäer als je zuvor kennen die
Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP), und
mehr als 90 Prozent meinen, dass die Landwirtschaft und
die ländlichen Räume in der EU wichtig oder sehr wichtig
für unsere Zukunft sind. Das zeigt das aktuelle
Eurobarometer zur Landwirtschaft.
Mehr als 70 Prozent der Befragten in der EU (71 Prozent)
und Deutschland (73 Prozent) stimmen darin überein, dass
die EU durch die GAP ihre Rolle bei der Bereitstellung
sicherer, gesunder und nachhaltiger Lebensmittel von
hoher Qualität erfüllt. In Deutschland ist eine Mehrheit
der Befragten hingegen unzufrieden mit dem Zugang zu
schnellen Internetverbindungen im ländlichen Raum:
während EU-weit 37 Prozent der Befragten diesen als
schlecht oder sehr schlecht bewerteten, sind es in
Deutschland 62 Prozent.
Christophe Hansen, EU-Kommissar für Landwirtschaft und
Ernährung, der in
der kommenden Woche die Internationale Grüne Woche in
Berlin besuchen wird, sagte über die Gemeinsame
Agrarpolitik der EU: „Sie ist zu einem echten Baustein
der europäischen Integration geworden und zeigt die
Bedeutung der Landwirtinnen und Landwirte und der
Landwirtschaft in unserer Gesellschaft. Dies ist eine
echte europäische Erfolgsgeschichte, die eine nachhaltige
Zukunft für alle gestaltet.“
Ergebnisse zur Höhe der Unterstützung für Landwirte 70
Prozent der Befragten in den EU27 und 72 Prozent in
Deutschland geben an, dass von der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) der EU alle EU-Bürgerinnen und Bürger
profitieren. Mehr als die Hälfte (56 Prozent) gibt an,
dass die Höhe der finanziellen Unterstützung der EU für
Landwirte zur Stabilisierung ihres Einkommens angemessen
ist, was einem Anstieg um zehn Prozentpunkte seit 2022
und dem höchsten Stand seit 2013 entspricht.
In Deutschland sagen dies 61 Prozent der Befragten.
Klimawandel und Landwirtschaft Die Ergebnisse zeigen
auch, dass 62 Prozent der Befragten EU-weit zustimmen,
dass die Landwirtschaft bereits einen wichtigen Beitrag
zur Bekämpfung des Klimawandels geleistet hat
(Deutschland: 61 Prozent). Extremwetterereignisse und der
Klimawandel werden als größtes Risiko für die
Ernährungssicherheit in der EU gesehen (EU27: 49 Prozent,
Deutschland: 54 Prozent).
Handelsabkommen
Die EU-Handelsabkommen werden von den Europäerinnen und
Europäer weithin als Erfolg bewertet: Eine große Mehrheit
ist der Ansicht, dass sie der Landwirtschaft (EU: 71
Prozent, Deutschland: 74 Prozent) und den
Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU (EU und
Deutschland: 66 Prozent) erhebliche Vorteile bringen.
76 Prozent EU-weit stimmen darin überein, dass diese
Abkommen die Diversifizierung der Märkte und der
Versorgung mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen in der
EU gewährleisten. Mehr als sieben von zehn Befragten sind
der Ansicht, dass diese Handelsabkommen die Ausfuhren
landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der EU weltweit
steigern (73 Prozent) und dass sie die Arbeits- und
Umweltstandards der EU fördern, einschließlich des
Tierschutzes für die landwirtschaftliche Produktion in
anderen Ländern (71 Prozent).
Hintergrund
Dies ist die achte Eurobarometer-Umfrage zum Thema „Die
Europäer, die Landwirtschaft und die GAP“. Sie wurde
zwischen dem 13. Juni und dem 8. Juli 2024 in allen 27
EU-Mitgliedstaaten durchgeführt. 26.349 Befragte aus
verschiedenen sozialen und demografischen Gruppen wurden
in ihrer Landessprache befragt. Die Umfrage gibt einen
umfassenden Überblick über die Einstellung der Europäer
zur Landwirtschaft und zur GAP.
Chemnitz und Nova Gorica sind Kulturhauptstädte
Europas 2025
Brüssel, 8.
Januar 2025 - Seit Beginn des Jahres 2025 tragen zwei
Städte den Titel „Kulturhauptstadt Europas“ (ECOC):
Chemnitz und Nova Gorica in Slowenien. Glenn Micallef,
EU-Kommissar für Generationengerechtigkeit, Jugend,
Kultur und Sport, gratulierte den beiden Städten: „Ich
freue mich auf ein ganzes Jahr voller Feierlichkeiten,
die die Vielfalt, die Identitäten und die Werte der
europäischen Kulturen hervorheben und gleichzeitig
deutlichen machen, was die europäischen Bürgerinnen und
Bürger zusammenbringt, um unsere Vielfalt, unsere
Identitäten und unsere Werte zu feiern. Dies ist auch
eine Gelegenheit, über die Auswirkungen dieser
prestigeträchtigen Initiative in den letzten 40 Jahren
nachzudenken.“
Offizieller Start in Chemnitz am 18. Januar, in Nova
Gorizia am 8. Februar
Die Eröffnung von Chemnitz als ECOC 2025 findet am 18.
Januar statt. Unter dem Motto „C the Unseen“ will die
Stadt die Rolle der Zivilgesellschaft durch
gemeinschaftliche Kulturprojekte stärken und ein Netz
„europäischer Erbauer der Demokratie“ aufbauen. Nova
Gorica wird seine Tätigkeit als ECOC am 8.
Februar aufnehmen und das Kulturhauptstadtjahr dafür
nutzen, sich zusammen mit der angrenzenden italienischen
Stadt Gorizia weiter zu entwickeln und so zu einer
„Kulturhauptstadt Europas ohne Grenzen“ zu werden.
Dies wird auch eine Gelegenheit sein, das Konzept der
Grenzen in vielen Dimensionen mit kulturellen und
künstlerischen Mitteln zu erkunden. Chemnitz und Nova
Gorica erhalten den Melina-Mercouri-Preis Um ausgewählt
zu werden, mussten die Städte ein Kulturprogramm mit
einer starken europäischen Dimension auflegen, dass die
aktive Beteiligung der Gemeinden in ihren Städten
förderte. Die Kommission hat den beiden
Kulturhauptstädten Europas 2025 den mit 1,5 Millionen
Euro dotierten Melina-Mercouri-Preis verliehen, der im
Rahmen des Programms „Europa“ finanziert wird.
Das ganze Jahr über werden in beiden Städten kulturelle
Veranstaltungen, Ausstellungen und Aufführungen
stattfinden, die den Reichtum unserer gemeinsamen
europäischen Kulturen veranschaulichen. In diesem Jahr
erhalten die Feierlichkeiten eine zusätzliche Dimension,
da 2025 der 40. Jahrestag der ECOC-Initiative begangen
wird. Mit dem Titel „Kulturhauptstadt Europas“ können
Städte ihre lokale und regionale Entwicklung durch Kultur
fördern. Die Initiative bringt auch langfristige
kulturelle, wirtschaftliche und soziale Vorteile - sowohl
für die Städte als auch für die umliegenden Regionen.
Neue EU-Bauprodukte-Verordnung: mehr Innovation,
Digitalisierung und Nachhaltigkeit
Brüssel, 7. Januar 2025 -
Heute tritt die neue Verordnung
über Bauprodukte in Kraft. Sie erleichtert den
Verkauf von Bauprodukten im EU-Binnenmarkt, unterstützt
innovative Bautechniken und stärkt die
Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Branche.
Insbesondere bedeuten die neuen Regeln einen wichtigen
Schritt bei der Digitalisierung des Bausektors: Digitale
Produktpässe werden alle Informationen über Bauprodukte
liefern. Sie beinhalten auch Leistungs- und
Konformitätserklärungen, Sicherheitsinformationen und
Gebrauchsanleitungen. Dadurch wird es auch möglich sein,
den CO2-Fußabdruck eines Gebäudes zuverlässig zu
berechnen. Die neue Bauprodukteverordnung hilft
Bauherren, Architekten, Ingenieuren, Verbrauchern und
Behörden dabei, auf der Grundlage der Leistung und
Nachhaltigkeit von Bauprodukten die richtigen
Entscheidungen zu treffen.
Innovation und Nachhaltigkeit Die neue Verordnung soll
die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität des
Bausektors stärken. Sie soll innovative und nachhaltige
Techniken in der EU fördern, einschließlich
vorgefertigter oder modularer Elemente wie z. B.
Fassadensysteme. Der verstärkte Einsatz von
Off-Site-Baumethoden soll dazu beitragen, die Kosten zu
senken und die Bereitstellung dringend benötigter
Wohnungen - sowohl neu gebauter als auch renovierter – zu
beschleunigen.
Weniger Abfall und längere Lebensdauer
Diese Technologien können in der Produktions- und
Fertigungsphase zu einer Reduzierung des Bauschutts um 10
bis 15 Prozent führen. Darüber hinaus können die
vorgefertigten Einheiten am Ende ihres Lebenszyklus
demontiert und neu konfiguriert werden, was die Vorteile
der Nachhaltigkeit noch weiter verstärkt.
Frauen in Aufsichtsräten
Neue EU-Regeln für ein
ausgewogeneres Geschlechterverhältnis sind in Kraft
Brüssel, 3. Januar 2025 - Die EU-Regelung über die
ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in
Leitungsorganen von börsennotierten Unternehmen ist Ende
2024 in allen Mitgliedstaaten in Kraft getreten. Hadja
Lahbib, EU-Kommissarin für Gleichstellung, Vorsorge und
Krisenmanagement, bezeichnete die Richtlinie als
bedeutenden Meilenstein.
„Ich werde Folgemaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen,
dass diese wichtigen Rechtsvorschriften von den
Mitgliedstaaten ordnungsgemäß umgesetzt und sorgfältig
angewandt werden. Gemeinsam können wir die gläserne Decke
durchbrechen.“
Geschlechtergerechtigkeit bedeutet Fairness für alle In
der Richtlinie wird für große börsennotierte Unternehmen
in der EU ein Ziel von 40 Prozent des
unterrepräsentierten Geschlechts unter ihren nicht
geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern
und von 33 Prozent unter allen
Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern festgelegt.
Da Frauen im EU-Durchschnitt nur 33 Prozent der
Mitglieder in den Leitungsorganen börsennotierter
Unternehmen vertreten, wird dies in der Praxis dazu
beitragen, den Anteil von Frauen in diesen
Führungspositionen zu erhöhen. Die Frist für die
Umsetzung durch die Mitgliedstaaten endete am 28.
Dezember 2024, die Unternehmen müssen die Ziele bis
zum 30. Juni 2026 erreichen.
Mehr Chancengleichheit in allen Lebensbereichen
Bisher müssen die Mitgliedstaaten unter anderem
Vorschriften über spezifische verbindliche Maßnahmen für
das Auswahlverfahren für Verwaltungsratsmitglieder mit
transparenten und geschlechtsneutralen Kriterien und die
Offenlegung von Qualifikationskriterien auf Antrag eines
nicht erfolgreichen Bewerbers umgesetzt haben.
Im November
2012 hat die Kommission die Richtlinie über ein
ausgewogenes Geschlechterverhältnis in den
Leitungsorganen von Unternehmen vorgeschlagen. Nach
zehnjährigen Beratungen erzielten das Europäische
Parlament und der Rat im Juni
2022 eine politische Einigung. Die Kommission wird
die Mitteilungen der Mitgliedstaaten über ihre
Umsetzungsmaßnahmen prüfen und begutachten, ob diese
Maßnahmen den Bestimmungen der Richtlinie ordnungsgemäß
folgen. Die Kommission unterstützte die Mitgliedstaaten
bei der Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung in
nationales Recht, beispielsweise durch Workshops und
bilaterale Konsultationen.