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Archiv Juli bis Dezember 2024

Finanzierung des Deutschlandtickets für 2025 gesichert

Bundesrat beschließt Novelle des Regionalisierungsgesetzes
Berlin/Düsseldorf/Duisburg, 20. Dezember 2024 - Sozialticket und Schülerticket können in NRW weiterhin als Deutschlandticket angeboten werden 20.12.2024 Die Finanzierung des Deutschlandtickets ist für 2025 gesichert: Bundestag und Bundesrat haben die Novelle des Regionalisierungsgesetzes beschlossen, mit dem bislang gesperrte Bundesmittel freigegeben werden.

© MUNV

„Mehr als 13 Millionen Nutzerinnen und Nutzer sind eine Erfolgsgeschichte. Diese vielen Menschen sollen weiter von der Tarifrevolution profitieren“, sagte Oliver Krischer, Verkehrsminister von Nordrhein-Westfalen und Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz. Berücksichtigt wurden in der Novelle des Regionalisierungsgesetzes auch Empfehlungen des Bundesrates aus der ersten Beratung.


Unter anderem wurde eine zunächst zur Haushaltskonsolidierung geplante Verschiebung von 350 Millionen Euro aus dem Jahr 2025 in das Jahr 2026 gestrichen, was den Ländern die Finanzierung von Bus und Bahn erschwert hätte. Und anders als noch im Entwurf der Bundesregierung vorgesehen, soll es den Ländern nicht verboten werden, Varianten des Deutschlandtickets aus Regionalisierungsmitteln zu finanzieren.


Das heißt für Nordrhein-Westfalen, dass das Sozialticket und das Schülerticket weiterhin als Deutschlandticket angeboten werden können. Krischer dankte allen, „die seit Anfang November über Länder- und Fraktionsgrenzen hinweg an einer Lösung gearbeitet haben, die für alle Seiten tragfähig ist.“ Die heute in Bundestag und Bundesrat beschlossene Einigung war nach dem Aus der Ampel-Koalition im Bund zunächst ungewiss.


„Eine der ersten Aufgaben der neuen Bundesregierung muss es sein, das Deutschlandticket endlich langfristig über das Jahr 2025 hinaus abzusichern. Zudem brauchen wir in der neuen Legislaturperiode einen neuen Anlauf, um die Finanzierung des Nahverkehrs insgesamt, also über das Deutschlandticket hinaus, auf eine sichere Grundlage zu stellen“, sagte Krischer. Ohne zusätzliche Regionalisierungsmittel werde es für die Länder schwierig, ihre Fahrzeugflotten zu modernisieren und das jetzige Angebot zu halten. 


Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedet Haushaltsplan 2025

Kinder, Bildung, Schule und Sicherheit im Fokus einer nachhaltigen und generationengerechten Finanzpolitik
Ministerpräsident Wüst: Wir halten unseren Kurs der Mitte auch in finanziell herausfordernden Zeiten / Minister Dr. Optendrenk: Wir haben fest im Blick, was heute notwendig und für morgen wichtig ist
18. Dezember 2024

Foto: Land NRW / Josua Dunst

Finanzen
Der Landtag hat am Mittwoch, 18. Dezember 2024, den Haushaltsplan für das kommende Jahr verabschiedet. Mit einem Volumen von rund 105,5 Milliarden Euro setzt der Etat gezielte Schwerpunkte, um den aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen entgegenzutreten. Der Fokus liegt dabei in den Bereichen Bildung, Innere Sicherheit und industrielle Transformation. Trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen bleibt das Land handlungsfähig und investiert nachhaltig in die Zukunft.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Mit dem Haushalt 2025 setzen wir klare Prioritäten: für bessere Bildung und Betreuung unserer Kinder. Für mehr Sicherheit für die Menschen in unserem Land. Und wir setzen uns ein für industrielle Innovationen, für Arbeitsplätze und Wohlstand. Dadurch halten wir unseren Kurs der Mitte auch in finanziell herausfordernden Zeiten.“


Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Wir sorgen dafür, dass Nordrhein-Westfalen seine Aufgaben erfüllt und in die Zukunft investiert – immer mit dem Blick auf das, was heute notwendig und für morgen wichtig ist. Unser Haushalt 2025 ist daher ein Beleg für die Handlungs- und Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Auch und gerade unter erschwerten Bedingungen. So halten wir trotz wegbrechender Steuereinnahmen Kurs. Dabei steht die Zukunft unserer Kinder für uns an erster Stelle. Mit klaren Prioritäten und einem disziplinierten Haushalts- und Finanzmanagement schaffen wir Spielräume für gezielte Investitionen. Denn nur wer bewusst konsolidiert, kann auch gezielt investieren.“

Schwerpunkte des Haushalts 2025
Nordrhein-Westfalen begegnet den aktuellen Herausforderungen mit einer generationengerechten und zukunftsfesten Haushaltspolitik. Um diese zu ermöglichen, haben die Ressorts in vielen Bereichen Einsparungen erbracht – insgesamt in Höhe von 3,6 Milliarden Euro gegenüber der Finanzplanung. Diese Konsolidierungsbeiträge waren notwendige Bausteine, um wichtige Projekte fortzusetzen und auch für 2025 neue Impulse setzen zu können:

Rekordinvestitionen in Bildung
Mit knapp 42 Milliarden Euro erreicht das Bildungsbudget einen neuen Rekordwert. Damit sind die Bildungsausgaben seit 2023 um rund 11 Prozent gestiegen. Die Schaffung von 50.000 neuen Plätzen und fast 490 zusätzlichen Stellen im Offenen Ganztag sowie ein Plus gegenüber dem Nachtragshaushalt 2024 von 250 Millionen Euro in den Bereichen Kinderbildung und Ganztagsbetreuung unterstreichen den Fokus auf frühkindliche Förderung.

Krisenbewältigung und Innere Sicherheit
Als Reaktion auf den Anschlag von Solingen umfasst der Haushalt 2025 zusätzliche Mittel für die Innere Sicherheit, die Asylverfahren und die Terrorismusprävention: Drei zusätzliche Asylkammern, mehr Personal in den Ausländerbehörden und eine neue Abschiebeeinrichtung beschleunigen die Asylverfahren. Künftig werden auch virtuelle Ermittler sowie künstliche Intelligenz den Extremismus im Internet aufdecken. Allein der Haushalt 2025 sieht hierfür zusätzlich insgesamt 93 Millionen Euro vor. Hinzu kommen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 312 Millionen Euro sowie die Einrichtung von 176 neuen Stellen.

Auch darüber hinaus wird mit dem Haushalt 2025 weiter in die Innere Sicherheit investiert. Trotz erheblicher Herausforderungen für den gesamten Landeshaushalt steht der Polizei ein Ausgabevolumen von rund 4,15 Milliarden Euro zur Verfügung – eine nochmalige Steigerung um rund 90 Millionen Euro im Vergleich zu 2024. Insbesondere die 2017 begonnene und seit 2022 nochmals ausgebaute personelle Stärkung der Polizei durch die Einstellung von jährlich 3.000 neuen Kommissaranwärterinnen und -anwärtern wird kontinuierlich weiterverfolgt. Für die Übernahme der geprüften Absolventinnen und Absolventen werden –neben der Nutzung von im Laufe des Jahres freiwerdenden Planstellen – 1.522 zusätzliche Planstellen bereitgestellt.

Stärkung der Kommunen
Trotz aller Herausforderungen steht das Land fest an der Seite der Kommunen. Über ein Drittel des Haushalts – rund 38,4 Milliarden Euro – fließt in die Gemeinden. Mit jährlich 250 Millionen Euro wird das Land erstmals einen Beitrag zur Altschuldenlösung leisten und die Planungssicherheit der Kommunen erhöhen.

Auch der Hochwasserschutz und das Startchancen-Programm werden zusammen mit mehr als 125 Millionen Euro gefördert. Für die frühzeitige Förderung und Bildung für Kinder über das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) stehen rund 5,6 Milliarden Euro sowie weitere rund 885 Millionen Euro für den Offenen Ganztag zur Verfügung. Der Haushalt 2025 und die Finanzplanung für die Folgejahre sichern den Kommunen nicht nur die finanziellen Mittel, sondern auch ihre Zukunftsperspektiven.

Transformation und Nachhaltigkeit
Mit dem Haushalt stärkt die Landesregierung die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und schafft die Voraussetzungen für dringend nötige Investitionen in zukunftsweisende Technologien und Innovationen. Insgesamt steigen allein im Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums die Investitionen im Vergleich zu 2024 um mehr als 10 Prozent auf fast 850 Millionen Euro. Lag die Investitionsquote 2018 hier noch bei rund 27 Prozent, ist sie heute deutlich höher als 40 Prozent. So unterstützt das Land die Industrie und den Mittelstand mit passenden Förder- und Finanzierungsprogrammen.

Um die Energiekosten zu senken und die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern, setzt die Landesregierung weiterhin auf den konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien. Mit einem Beschleunigungs- und Entlastungspaket wurden Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht. Auch das Wirtschafts-Service-Portal.NRW wird 2025 weiter ausgebaut. Eine flächendeckende digitale Infrastruktur mit 5G- und Glasfaser-Versorgung ist entscheidend für einen zukunftsfähigen Standort.


Minister Dr. Optendrenk: „Wir stellen uns den finanziellen Realitäten. Trotzdem sorgen wir als moderner und nachhaltiger Staat dafür, dass unsere Kinder gute Bildungschancen haben. Wir fördern den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und digitalen Wandel und schaffen gute Voraussetzungen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen. Als schnelle und entschlossene Reaktion auf das schreckliche Messerattentat in Solingen haben wir das größte Sicherheitspaket der Landesgeschichte auf den Weg gebracht. Diese zusätzliche Sicherheit und Effizienz bei der Fahndung sind uns in den kommenden Jahren 400 Millionen Euro wert. Ihre Finanzierung haben wir heute mit dem Haushalt 2025 und der Finanzplanung für die Folgejahre abgesichert.“

Aufwuchs im Sozialbereich
Auch im Sozialbereich steht im kommenden Jahr insgesamt mehr Geld zur Verfügung. Die Aufwendungen im Bereich Soziale Sicherung, Familie und Jugend sowie Arbeitsmarktpolitik steigen gegenüber 2024 um rund eine Milliarde Euro auf 18,2 Milliarden Euro.

Herausforderungen durch erhebliche Steuermindereinnahmen
Die jüngsten Wachstumsprognosen sind weiterhin alarmierend. Dies schlägt sich deutlich im Ergebnis der Steuerschätzung von Oktober 2024 nieder und hat erhebliche Folgen für die öffentlichen Haushalte.

Minister Dr. Optendrenk: „Die deutsche Wirtschaft steckt in einer hartnäckigen strukturellen Krise, die die scheidende Bundesregierung nicht in den Griff bekommen hat. Die Wirtschaft in unserem Land droht weiter in die Krise zu rutschen. Das Wegbrechen der Steuereinnahmen sorgt in den Länder- sowie Kommunalhaushalten dafür, dass die finanziellen Handlungsspielräume immer enger werden. Auch für unseren Landeshaushalt sind die Auswirkungen enorm: 2025 müssen wir mit mehr als 1,3 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen auskommen als noch im Mai erwartet. Das kann so nicht weitergehen.“

Gleichzeitig haben die Ampel-Entscheidungen aus Berlin für immer neue und zusätzliche Belastungen für den Landeshaushalt gesorgt. Obwohl die Verantwortung für die Wirtschafts- und Konjunkturpolitik in Deutschland dem Bund zufällt, sollen die Länder und Kommunen die teuren Konjunkturprogramme des Bundes über Steuermindereinnahmen in erheblichem Maße mitfinanzieren.

Allein die dauerhaften Haushaltsverschlechterungen durch die von der Bundesregierung Ende 2022 getroffenen steuerlichen Entlastungsmaßnahmen und die Mehrausgaben für das „Wohngeld Plus“ sowie das Deutschland-Ticket belasten den Landeshaushalt dauerhaft mit 4 Milliarden Euro jährlich.

Die Folge: Mit immer neuen, nicht zu Ende gedachten Gesetzesvorhaben hat die Ampel-Koalition für große Verunsicherung gesorgt. Zahlreiche bürokratische Hürden und die unberechenbare Bundespolitik haben zu einer Investitionszurückhaltung geführt, die der deutschen Wirtschaft schadet und enorme negative Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte hat.

Vor diesem Hintergrund ist der Einsatz der Konjunkturkomponente im Rahmen der Schuldenbremse ein weiterer Baustein, um die Finanzierung von Investitionen und sozialen Leistungen sicherzustellen. Nach einer Anpassung an das Ergebnis der Herbststeuerschätzung wird sie voraussichtlich Kredite in einem Umfang von bis zu 2,055 Milliarden Euro ermöglichen. Generell werden innerhalb dieses Rahmens jedoch nur so viele Schulden aufgenommen, wie es tatsächlich aufgrund der aktuellen Entwicklung dann nötig ist.

Eckdaten des Haushalts 2025:


Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Gesamtausgaben des Landeshaushaltes auf 105,5 Milliarden Euro. Die Gründe für den Anstieg sind u.a. höhere Personalausgaben von allein 2,3 Milliarden Euro insbesondere durch die Tarifabschlüsse, bundesgesetzliche Pflichtleistungen, den kommunalen Steuerverbund, steigende Zinsausgaben und inflationsbedingte Erhöhungen auf sonstige Ausgaben.

Schulministerium legt detaillierte Unterrichtsstatistik für Schuljahr 2023/2024 vor

Ministerin Feller: Wir sorgen für größtmögliche Transparenz / Landesweite Daten zum erteilten und ausgefallenen Unterricht

Düsseldof, 11. Dezember 2024 - Erstmals legt das Schulministerium einen detaillierten Gesamtbericht über das Unterrichtsgeschehen an den Schulen in Nordrhein-Westfalen vor. Nach der flächendeckenden Unterrichtsstatistik wurden im zurückliegenden Schuljahr 2023/24 insgesamt 93,8 Prozent der vorgesehenen Unterrichtsstunden erteilt. 1,4 Prozent des Unterrichts entfielen auf das Eigenverantwortliche Arbeiten (EVA) in der gymnasialen Oberstufe. 4,8 Prozent des Unterrichts sind ersatzlos ausgefallen.  


Schulministerin Dorothee Feller erklärte: „Mit der Unterrichtsstatistik erhalten wir ein umfassendes Bild des Unterrichtsgeschehens an unseren Schulen. Wir sorgen wie versprochen für größtmögliche Transparenz. Mein Dank richtet sich an die Schulen, die die Daten mit großer Sorgfalt erfasst haben. Wir wissen jetzt genau, wieviel Unterricht an unseren Schulen erteilt und vertreten wird oder – wenn es sich nicht vermeiden lässt – ad hoc ausfallen muss.“


Die Ministerin betonte, dass die Ergebnisse Ansporn und Herausforderung zugleich seien: „Wir werden das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung weiter konsequent umsetzen und die Schulen eng begleiten und unterstützen. Der Weg ist noch weit, aber wir kommen voran. Heute sind insgesamt über 7.400 Menschen mehr an unseren Schulen tätig als vor zwei Jahren. Seit Dezember 2022 haben wir fast 12.000 Menschen neu eingestellt, darunter mehr als 10.000 Lehrkräfte. Das stimmt mich optimistisch für die Zukunft“.  


Mit der flächendeckenden Erhebung wird die Unterrichtserteilung im Verlauf eines Schuljahres systematisch und schulbezogen erfasst. Die Detailerhebung liefert darüber hinaus konkrete Gründe für Unterrichtsausfall und Vertretungsmaßnahmen. Alle rund 4.400 öffentlichen Schulen der Schulformen Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Gymnasium, Sekundarschule, PRIMUS-Schule und Förderschule im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen nehmen daran teil.  


Die Ergebnisse der Unterrichtsstatistik beruhen auf einer Rückmeldequote der Schulen von annähernd 100 Prozent. Auf der Grundlage der flächendeckenden Erhebung ergeben sich für das Schuljahr 2023/24 folgende Ergebnisse:


Planmäßig erteilter Unterricht
Die Erhebung zeigt, dass 83,7 Prozent des Unterrichts so wie von den Schulen beabsichtigt erteilt werden – das sind fünf von sechs Unterrichtsstunden. Davon werden 77,5 Prozent gemäß Stundenplan erteilt. 6,2 Prozent finden als Unterricht in besonderer Form statt, der verpflichtender Bestandteil des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags ist. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Schulfahrten, Exkursionen, Projekttage, Praktika, Wettbewerbe, Schul- oder Sportfeste. Dies alles ist ein wichtiger Bestandteil des Schullebens und dem planmäßigen Unterricht im Klassenraum qualitativ gleichzusetzen.




Vertretungsunterricht und Eigenverantwortliches Arbeiten
Insgesamt wurden inklusive Distanzunterricht 10,1 Prozent des Unterrichts vertreten. Um Unterrichtsausfall zu vermeiden, wird in der Primarstufe und der Sekundarstufe I häufig Vertretungsunterricht angesetzt. Dabei nahm die Vertretung im vorgesehenen Fach in allen Schulformen den höchsten Wert an (landesweit 5,1 Prozent). Ersatzunterricht in einem anderen Fach fand erheblich seltener statt (1,6 Prozent). Die Auflösung von Doppelbesetzungen spielt systembedingt zum Beispiel in der Förderschule (5,6 Prozent) sowie in der Grundschule (3,9 Prozent) eine größere Rolle.


In der gymnasialen Oberstufe hingegen setzen die Schulen überwiegend auf das Eigenverantwortliche Arbeiten (EVA). Dabei setzen sich Schülerinnen und Schüler selbstständig mit Inhalten und Aufgaben auseinander, die sie von ihren Lehrerinnen und Lehrern bekommen haben. Auf diese Weise wird die Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler gestärkt, die sie beispielsweise für ein späteres Studium benötigen.


Gründe für Unterrichtsausfall
Eine genauere Analyse der Unterrichtsstatistik auf Grundlage der Detailerhebung zeigt, dass ein Teil des ersatzlosen Unterrichtsausfalls und des Eigenverantwortlichen Arbeitens auf systembedingte Gründe zurückzuführen ist. Diese ergeben sich unmittelbar aus dem Schulalltag und betreffen den gesamten Schulbetrieb.


Je nach Berücksichtigung sind das etwa zwischen 2,5 und 3,0 Prozent des gesamten Unterrichtsvolumens. Dazu zählen zum Beispiel der Schuljahresbeginn, die Zeugnisausgabe, regionale Brauchtumstage, Eltern- sowie Schülersprechtage oder auch schulinterne Fortbildungen und pädagogische Tage. Gerade diese Gründe sind in der Schulöffentlichkeit in aller Regel akzeptiert und werden bewusst in Kauf genommen, damit Erstklässlerinnen und Erstklässler am zweiten Schultag eingeschult werden können oder alle Schülerinnen und Schüler an Tagen der Zeugnisausgabe nach der dritten Stunde schulfrei haben.

Im ersten Schulhalbjahr 2023/24 stand den Schulen ein zusätzlicher pädagogischer Tag zur Verfügung, um die Konzepte für das Lehren und Lernen in der digitalen Welt weiterzuentwickeln. Ein solcher Tag schlägt sich hochgerechnet auf das gesamte Schuljahr mit bis zu einem halben Prozent in der Statistik nieder.


In etwas mehr als der Hälfte aller Fälle lagen ungeplante Abweichungen vom Stundenplan in der Erkrankung der Lehrkraft begründet. In drei von vier Unterrichtsstunden fand im Fall von Erkrankungen Vertretungsunterricht statt. Rund ein Viertel führte zu Unterrichtsausfall oder EVA.


Ergebnisse nach Fächergruppen
Die Detailerhebung lässt auch Aussagen zu Fächergruppen zu. Insgesamt zeigt sich, dass der ersatzlose Unterrichtsausfall in den Kernfächern Mathematik und Deutsch sowie den Fremdsprachen und Naturwissenschaften unterproportional zum stundenplanmäßigen Angebot war.


Schulbezogene Daten
Die schulbezogenen Daten werden am 17. Dezember 2024 im Bildungsportal bereitgestellt. Zuvor wird jeder teilnehmenden Schule die Zusammenstellung der von ihr übermittelten Daten zur Verfügung gestellt.


Schulministerin Feller: „Die Veröffentlichung der schulbezogenen Ergebnisse verlangt von allen Beteiligten ein hohes Maß an Verantwortung. Wenn an einer Schule vermehrt krankheitsbedingt Unterricht ausfällt, so lässt dies ausdrücklich keine Rückschlüsse auf die Qualität der schulischen Arbeit zu. Uns geht es darum, auf der Grundlage von schulbezogenen Daten gemeinsam Lösungen zu finden, um die Unterrichtssituation zu verbessern und die Schulen dabei zu unterstützen. Die Schulaufsicht unterstützt und berät die Schulen eng.“

Den Gesamtbericht über das Unterrichtsgeschehen an den Schulen in Nordrhein-Westfalen im Schuljahr 2023/2024 finden Sie hier.

 


Schulministerin Feller: Lehrerberuf wird wieder attraktiver, mehr Personal für Schulen, aber Herausforderungen bleiben

·  7.400 mehr Menschen an Schulen tätig ·   Handlungskonzept Unterrichtsversorgung wirkt
·  Anstieg bei Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern
·   Lehramtsstipendium Ruhr startet in die 2. Runde

Düsseldorf, 9. Dezember 2024 - An den Schulen in Nordrhein-Westfalen ist die Personalausstattung auf insgesamt 162.711 Stellen gestiegen (Stand: Montag, 2. Dezember 2024). Im Vergleich zum Dezember 2022 ist das eine Steigerung um 5.689 Stellen. Hinzu kommen 1.737 Alltagshelferinnen und Alltagshelfer, die Lehrkräfte bei ihrer täglichen Arbeit entlasten und unterstützen. Damit sind an den Schulen des Landes heute insgesamt über 7.400 Menschen mehr tätig als Ende 2022. Die gestiegene Personalausstattung ist der Saldo aus insbesondere Berufsaustritten und Neueinstellungen.  


Seit Dezember 2022 gab es fast 12.000 Neueinstellungen. Davon entfallen mehr als 10.000 und damit der weit überwiegende Anteil auf Lehrkräfte. Aber auch andere Professionen wie Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Fachkräfte für multiprofessionelle Teams sowie Schulverwaltungsassistentinnen und -assistenten wurden eingestellt.  

Ministerin Dorothee Feller: „Mit Hilfe des Handlungskonzepts Unterrichtsversorgung konnten wir mehr Personal für unsere Schulen gewinnen und besonders belastete Schulen gezielt unterstützen. Wir kommen Schritt für Schritt voran; jedoch ist der Weg noch weit. Es haben sich zu viele grundlegende Herausforderungen aufgestaut. Der allgemeine Fachkräftemangel macht sich auch an unseren Schulen bemerkbar – das gilt übrigens bundesweit.
Denn nach allen Prognosen zur Lehrkräfteentwicklung in den nächsten Jahren – sowohl seitens der Bildungsministerkonferenz auf der Bundesebene als auch seitens der Landesregierung – wissen wir, dass sich die Lücke erst allmählich schließen wird. Wir werden weiter alles dafür tun, damit unsere Schulen mehr Lehrkräfte einstellen können.“  


In den vergangenen beiden Jahren ist der Personalbedarf an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen um 5.690 Stellen gestiegen, davon entfallen allein 2.066 auf das laufende Schuljahr 2024/2025.  Zurückzuführen ist diese Entwicklung vor allem auf gestiegene Schülerzahlen. Aber auch der fortschreitende Ausbau des Ganztags und die weitere Umsetzung der Inklusion führen zu einem steigenden Personalbedarf. Es ist jedoch gelungen, diesen gestiegenen Bedarf an Stellen durch zusätzliche Neueinstellungen aufzufangen.


Während der Personalbedarf also auf 170.760 Stellen gestiegen ist und damit deutlich mehr Stellen zu besetzen waren, ist die Zahl der unbesetzten Stellen nicht weiter gestiegen. Derzeit sind 8.049 Stellen unbesetzt. (Stand: Montag, 2. Dezember 2024). Vor zwei Jahren im Dezember 2022 waren es 8.047.   Ein im Vergleich zum Ende des vorangegangenen Schuljahres erhöhter Wert ist für die erste Schuljahreshälfte nicht ungewöhnlich. Neue Stellen werden in der Regel zu Beginn eines Schuljahres eingerichtet, wenn sich der Personalbedarf der Schulen zum Beispiel auf Grund der Schülerzahlentwicklung oder schulpolitischer Maßnahmen verändert.


Erfahrungsgemäß wird erst in den kommenden Monaten ein Teil der freien Stellen besetzt werden. Schulministerin Dorothee Feller erklärte: „Jede unbesetzte Stelle ist eine zu viel und wir arbeiten weiter intensiv daran, dass unbesetzte Stellen möglichst rasch besetzt werden können. Erfreulich ist, dass der Lehrerberuf offenbar wieder attraktiver wird. Denn es entscheiden sich wieder mehr junge Menschen für den Schuldienst. Das stimmt mich für die Zukunft optimistisch.“  


In diesem Jahr haben 6.636 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ihren Vorbereitungsdienst angetreten. Dabei hat sich insbesondere die Zahl für die Grundschulen positiv entwickelt. Mit 1.543 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern wurde hier der höchste Wert in den vergangenen zehn Jahren erreicht.   Zum nächsten Einstellungstermin am Donnerstag, 1. Mai 2025, haben sich insgesamt mehr als 4.800 Studienabsolventinnen und Studienabsolventen beworben, das sind rund 500 mehr als ein Jahr zuvor.


Hintergrund: Im Anschluss an das Lehramtsstudium absolvieren zukünftige Lehrerinnen und Lehrer einen 18-monatigen Vorbereitungsdienst (Referendariat), in dem sie praxisnah auf den Schuldienst vorbereitet werden. Nordrhein-Westfalen bietet jährlich zwei Einstellungstermine in den Vorbereitungsdienst am 1. Mai und am 1. November an.  


Handlungskonzept Unterrichtsversorgung
Das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung umfasst insgesamt 34 verschiede kurz-, mittel- und langfristig wirkende Maßnahmen aus den Bereichen Lehrerausbildung und Lehrereinstellung, Wertschätzung, Entlastung und Dienstrecht. Beispiele:
·       Die Landesregierung hat allein in dieser Legislaturperiode gemeinsam mit den Hochschulen 465 zusätzliche Studienplätze vor allem für die Lehrämter an Grundschulen und in der Sonderpädagogik geschaffen.
·       Die Zahl der Alltagshelferinnen und Alltagshelfer ist auf 1.737 gestiegen, davon 1.477 an Grundschulen, 259 an Förderschulen und eine an einer PRIMUS-Schule (Stand: Montag, 2. Dezember 2024). Neu ist, dass seit November 2024 nun auch Hauptschulen und Realschulen unbesetzte Lehrkräftestellen mit Alltagshelferinnen und Alltagshelfern besetzen können.
·       Lehramtsstudierende können sich ab sofort wieder für das Lehramtsstipendium Ruhr – Deine Region. Deine Chance. bewerben. Das Programm startet mit dem Schuljahr 2025/2026 in die zweite Runde.

Erneut werden 70 Studierende während ihres Bachelorstudiums mit monatlich 300 Euro und besonderen Seminarangeboten gefördert. Außerdem werden sie bereits während des Studiums als Lernhelferinnen und Lernhelfer an Schulen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf eingesetzt. Weitere Informationen unter: https://www.lehramt.ruhr/lehramtsstipendium-ruhr sowie im Bildungsportal.
·       Die Werbekampagne „Was ist deine Lehrkraft“ wird im kommenden Jahr weiterentwickelt und fortgesetzt. In 2024 wurde die Kampagnenwebsite bereits über eine halbe Million Mal gezielt aufgesucht. Das Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA) hat mehr als 10.000 Beratungen durchgeführt.  


Um die vom Lehrkräftemangel gegenwärtig besonders betroffenen Schulen gezielt zu unterstützen, sieht das Handlungskonzept u.a. zeitlich befristete Abordnungen von Bestandslehrkräften sowie eine genauere Überprüfung der voraussetzungslosen Teilzeit vor. Derzeit sind insgesamt 9.310 Abordnungen ausgesprochen, um unterversorgte Schule zu unterstützen (Stand: Dienstag, 1. Oktober 2024).


Das sind 1.209 Abordnungen mehr als vor anderthalb Jahren im April 2023. Die Daten zeigen aber auch, dass das Instrument der zeitlich befristeten Abordnung bedarfsgerechter genutzt wird. Im genannten Zeitraum gibt es 1.097 mehr Abordnungen mit ganzer Stelle sowie 985 mehr Abordnungen an vom Lehrkräftemangel besonders betroffene Grundschulen.  

Die Anzahl der Beschäftigten in voraussetzungsloser Teilzeit hat sich in den vergangenen 18 Monaten deutlich verringert. Heute arbeiten fast 2.000 Lehrkräfte weniger in voraussetzungsloser Teilzeit als noch im April 2023 (Stand 1. Oktober 2024). Die Zahl hat sich von 13.744 auf 11.819 Personen verringert.  


Schulministerin Feller: „Unser Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern faire Bildungschancen zu ermöglichen. Deshalb bin ich allen Lehrkräften sehr dankbar, die sich für eine begrenzte Zeit abordnen lassen oder sich bereit erklären, mehr zu unterrichten. Sie alle leisten einen wichtigen Dienst für die Bildung unserer Kinder.“  


Das Schulministerium veröffentlicht zu Beginn der Monate Juni und Dezember zwei Mal jährlich Daten zur Unterrichtsversorgung an den öffentlichen Schulen auf Landes- sowie auf Ebene der Bezirksregierungen. Im Grundsatz erfolgt hierbei ein Abgleich zwischen den Stellen, die den Schulen von der Schulaufsicht zur Aufgabenerfüllung und zur Besetzung zugewiesen wurden (Bedarf) und der aktuellen Personalausstattung an den Schulen. Die Daten zur Unterrichtsversorgung finden Sie hier.   Informationen zum Handlungskonzept Unterrichtsversorgung finden Sie hier.


 

Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt Ausbau des Kultushafens für die IGA 2027

Düsseldorf/Duisburg, 2. Dezember 2024 - Die Bezirksregierung Düsseldorf hat der Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR  die Plangenehmigung für den Gewässerausbau des Kultushafens im Duisburger Stadtteil Wanheimerort erteilt. Der Kultushafen wird im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 zu einem Zukunftsgarten umgestaltet und damit ein zentraler Bestandteil des Gesamtprojekts.


„Der Gewässerausbau des Kultushafens ist ein wichtiges Vorhaben, das nicht nur die Attraktivität der Stadt Duisburg steigern wird, sondern auch ein starkes Signal für die nachhaltige Entwicklung unserer Region setzt. Die IGA 2027 bietet Duisburg die Möglichkeit, innovative Ansätze in der Stadt- und Landschaftsgestaltung zu präsentieren“, so Regierungspräsident Thomas Schürmann.


Die Planungen für das Projekt begannen im September 2021 und wurden von einer Reihe komplexer Herausforderungen begleitet, die bis Ende 2023 wiederholt Anpassungen und neue Lösungsansätze erforderlich machten. Zu den größten Aufgaben zählte die Umsiedlung eines umfangreichen Bestands von Mauereidechsen, die den Bauarbeiten weichen müssen. Außerdem erforderte die Lage im Bereich eines potenziellen Kampfmittelrisikos eine umfassende Sondierung und besondere Vorsichtsmaßnahmen.


Durch die frühzeitige und intensive Einbindung der Träger öffentlicher Belange in die Planungen konnte die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR einen reibungslosen Ablauf sicherstellen. So gelang es, die Plangenehmigung rechtzeitig abzuschließen, um den ambitionierten Zeitplan für die IGA 2027 einzuhalten. Der Gewässerausbau des Kultushafens ist ein zentraler Baustein der IGA 2027 und trägt dazu bei, die Stadt Duisburg als modernen und lebenswerten Standort zu präsentieren. Mit der Plangenehmigung wurde ein weiterer Schritt in Richtung einer erfolgreichen Umsetzung dieses zukunftsweisenden Projekts gemacht.


Startschuss für das Projekt PEARL-QUALI

Düsseldorf/Duisburg, 28. November 2024 - Verbesserung der psychischen Gesundheit und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern - Bezirksregierung Düsseldorf lädt zur Auftaktveranstaltung ein. Mit Beginn des neuen Schuljahres ist das Projekt PEARL-QUALI Düsseldorf an Schulen in der Region gestartet. Die Bezirksregierung Düsseldorf lud aus diesem Anlass Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Schulen, Schulträger, die Schulaufsicht sowie Expertinnen und Experten der Universität zu Köln an die Emmy-Nöther-Gesamtschule in Kaarst ein.


Ziel des Treffens war es, die Kooperationsvereinbarungen zwischen den Schulen und der Universität zu Köln zu unterzeichnen und in einen ersten fachlichen Austausch zu treten und die ambitionierten Ziele des Projekts gemeinsam weiterzuentwickeln. Das Projekt PEARL (Psychische Gesundheit und emotional-soziale Entwicklung an Regelschulen und Förderschulen) setzt genau dort an, wo Unterstützung dringend benötigt wird: bei Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung.


Ziel ist es, die psychische Gesundheit zu stärken, das soziale Miteinander zu fördern und Schule als sicheren Lebens- und Lernort zu gestalten. Das Projekt PEARL-QUALI verfolgt drei zentrale Zielsetzungen: Professionalisierung der Lehrkräfte bei der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit herausforderndem Verhalten. Förderung des Wohlbefindens und der sozial-emotionalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler bei gleichzeitiger Reduktion von Problemverhalten.


Verbesserung der Beziehungen zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern. Hierfür werden Lehrkräfteteams aus fünf Förderschulen, fünf Grundschulen und fünf Gesamtschulen in zwei Projektphasen durch Multiplikatorinnen und Multiplikatoren geschult und begleitet. Die wissenschaftliche Begleitung und Qualifizierung übernimmt die Universität zu Köln. Die Realität zeigt, wie groß der Bedarf an Unterstützung ist. Aggressionen, psychische Auffälligkeiten oder Rückzug belasten nicht nur die betroffenen Kinder und Jugendlichen, sondern auch Lehrkräfte und Eltern.


„Schule soll ein sicherer und freudvoller Lebens- und Lernort sein. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir uns diesen Aufgaben gemeinsam stellen“, betonte Regierungspräsident Thomas Schürmann. „Ein Projekt wie PEARL kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Besonders erfreulich ist die enge Zusammenarbeit zwischen Schulen, Schulaufsicht, Schulträgern und der Universität. Diese Kooperation unterstreicht, wie wichtig es ist, gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, um die Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler an Schule und Gesellschaft zu sichern“, so Thomas Schürmann. Das Projekt PEARL-QUALI ist auf vier Jahre angelegt und soll perspektivisch Impulse für eine breitere Umsetzung an allen Schulen im Regierungsbezirk Düsseldorf liefern.


Schluss mit leeren Worten. GEMA-Entlastung für die Stärkung von ehrenamtlichem Engagement, Kultur und Gemeinschaft

Landtag Düsseldorf, 27. November 2024 - Antrag der SPD-Fraktion
I.
Ausgangslage In der KiTa wird gesungen, im Karnevals- und Schützenverein werden Traditionen und Brauchtum gepflegt, in kirchlichen Vereinen und Organisationen wird Zusammenhalt gestärkt, im Sportverein wird Jugendförderung betrieben, ein – oftmals auch ehrenamtlich betriebener - Weihnachtsmarkt ist Kulturgut. Hierauf freuen sich viele Bürgerinnen und Bürger dieses Bundeslandes und begehen die Vorweihnachtszeit. All diese Veranstaltungen und vor allem ihre Akteure leisten einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl. Das alles geht nicht ohne Musik.

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Hier ein Auszug aus dem Versuch einer Kampagne mit Einbindung der Politik gegen die übermächtige GEMA aus der Sicht eines Bürgervereins

Aufruf (Kampagne) Bürgerverein Neudorf, das Leben der "Ehrenamtler" zum Wohle der Bürger ohne einengende überbordenden Behördengänge - Collage Dieter Gründer, Webmaster und Beiratsmitglied Bürgerverein Duisburg-Neudorf e.V. 2003 - 2016

Kommentar zu den „Vereinsmeiern“

Der Deutsche sei ein „Vereinsmeier“ – sagt der Volksmund. Geht klar, aber… Es gibt sicher 1000 gute Gründe eine Initiative zu gründen. Sie hat aber nur einen Sachstand – siehe TTIP oder CETA – als Inhalt bzw. Mittelpunkt. Ist die „Sache“ erledigt, löst sich auch die Initiative meistens auf. Bei einem Verein ist das anders, mögen die Gründe manchmal auch dieselben sein. Und hier fängt das Problem an. Wer keinen erfahrenen „Vereinsmeier“ hat, der die Fallstricke kennt, ist aufgeschmissen.


- Es geht zunächst um die Satzung, die Satzung und nichts anderes.
- Dann muss die Eintragung beim Amtsgericht (Vereinsregistergericht) erfolgen.
- Es folgt das mit dem Finanzamt, wegen der Freistellungsbescheinigung um auch würdig zu sein, Spenden annehmen zu dürfen. - Dann kommen Wahlen.
- Es geht auch um das Versammlungsrecht.
- Dabei müssen erst einmal neben den Mitstreitern auch Räumlichkeiten gefunden werden. - Anschließend muss analog zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zwingend eine Jahresmitgliederversammlung abgehalten werden.
- Dann kommt beim Finanzamt wieder der Akt mit den „Hosen-runter-lassen“.  
- Die "Ehrenamtler" müssen auch eine Veranstaltung zum Kern der Gründung abhalten.
- Wer auch noch Musik dabei haben will, hat es sofort mit der GEMA zu tun – und das ist nie spaßig, da es immer um Geld geht- und ganz klar ist:„Unwissenheit schützt nicht vor löhnen müssen.


Im Klartext: Es existieren ganze Füllhörner von Auflagen, die heutzutage ohne die Mithilfe von Profis (Steuerberater, am besten noch einen Juristen usw.) gar nicht mehr sinnvoll ist. In jedem Fall geht es immer um unglaubliche  Belastungen, die auch bei einem hohen Engagement schnell zu Überforderungen führen.  Dabei sind z.B. Bürgervereine so etwas wie der „Betriebsrat“ oder die "Innenrevision light" einer Kommune.

Diese Vereine wollen nichts Böses. Sie wollen z.B. den Bestand schützen, sich da einmischen wo sie sich sicher bestens auskennen und aufgedeckte Missstände beheben oder verhindern. Mündige Bürger eben.
Liebe Kommune, liebe Verwaltung, liebe Rats- Landtags- und Bundestagsabgeordneten: Helft wo ihr könnt, denn es sind natürlich auch eure Wähler. Diese angesprochenen Helfer in der Not ziehen ja auch meistens wunderbar mit. Trotzdem bleiben z. B. Ängste vor dem Finanzamt und der GEMA.
Das muss sich nach fast einem Jahrhundert des positiven Wirkens von Vereinen doch einmal ändern dürfen. Nehmt diesen Ehrenamtlern nicht die Lust an ihrem Tun. Es wäre wirklich ein sehr böser Bumerang, der da zurückkommen würde.

Übrigens war auch die Tätigkeit in Vereinen ein zentraler Grund, diesen Bürgerverein zu gründen. 
Harald Jeschke (ein Leidgeprüfter)

 

Von den hiesigen Politikern aller Couleur gab nur ein Achselzucken oder den lapidare Kommentar wie "gegen die GEMA etwas auszurichten..." Man darf gespant sein, wie mit dem Antrag der Opposition umgegangen wird.

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weiter mit dem SPD-Antrag

Die Kindertagesstätten, der Karnevals- und Sportverein und auch die Schausteller auf Weihnachtsmärkten nutzen den Einsatz von Musik zur Herstellung eines Gemeinschaftsgefühls. Sie schafft Atmosphäre, fördert das Sprachgefühl, die Fähigkeit des Zuhörens und verbindet unterschiedlichste Menschen miteinander. Keiner dieser aufgezählten Veranstaltungen und viele mehr, kann man sich vorstellen ohne Musik.


Für diese Leistung wollen Musikschaffende entlohnt werden. Zum Schutz des Urheberrechts hat sich in den 1930er Jahren die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) gegründet.

Die GEMA ist eine weltweit agierende Autorengesellschaft für musikalische Werke. In Deutschland verwaltet sie die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von mehr als 90.000 Mitgliedern. Aus aller Welt sind es knapp 2 Millionen Rechteinhaber. Die Nutzung lizenzpflichtiger Musik bedeutet für die Einrichtungen und die weiterverarbeitenden Institutionen einen nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand und zusätzliche Kosten, denn für das Kopieren von Liedblättern in der Kita und OGS müssen, sofern kein Rahmenvertrag vorliegt, für jede Einrichtung einzelne Verträge ausgefertigt werden.


Diese werden dann auch einzeln beraten und später geprüft. Dies führt nicht selten dazu, dass kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen nicht durchgeführt werden können oder das ohnehin knappe Budget der Vereine stark belastet. Um es weiter zu ermöglichen, dass die wunderschönen und wichtigen Veranstaltungen, an die jeder von uns großartige Erinnerungen hat oder an denen wir heute alle noch zahlreich partizipieren in gewohnter Weise stattfinden können, ist es geboten neben dem berechtigten Schutz geisteigen Eigentums gleichzeitig das ehrenamtliche Engagement zu stärken und von übermäßigem bürokratischem und finanziellem Aufwand zu befreien.


Dies kann gelingen durch den Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der GEMA. Dadurch wäre es möglich den finanziellen und bürokratischen Aufwand für die Nutzung gebührenpflichtiger Lieder entfallen zu lassen.

 Andere Länder haben es bereits vorgemacht. Dort können hierdurch jährlich tausende ehrenamtliche Veranstaltungen unterstützt werden. Der Freistaat Bayern hat einen Rahmenvertrag mit der GEMA geschlossen, der die Gebühren für bestimmte ehrenamtliche Veranstaltungen übernimmt. Hier hat sich gezeigt, dass dies vor allem kleinere Vereine entlastet.

Das Land Thüringen bietet zusätzliche Belastungs- und Unterstützungsangebote für Ehrenamtliche an, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren.
In Niedersachen wurden jüngst zentrale Verträge geschlossen, in denen die finanzielle Beteiligung klar definiert ist. Es wurde vereinbart, dass diese Bestimmungen regelmäßig evaluiert werden, um ihren Nutzen zu optieren.
Auch Hessen hat sich nun für die Übernahme von GEMA-Kosten ehrenamtlicher Vereine entschieden. Wichtig ist vor allem, dass transparente Kriterien erarbeitet werden. Hiermit ist vorwiegend gemeint, dass präzise definiert wird, welche Veranstaltungen förderungsfähig sind (bspw. allein gemeinnützige und keine kommerziellen Veranstaltungen).


Weiter muss feststehen, dass der Vertrag regelmäßig evaluiert wird, um sicherzustellen, dass die Mittel effizient eingesetzt werden, und tatsächlich förderungsbedürftiger Träger, Vereine und Organisationen entlastet werden. Auch wäre es gewinnbringend über die bloße finanzielle Entlastung hinaus, Schulungen zum Umgang mit GEMA-Anforderungen anzubieten, um zusätzlich administrative Erleichterungen zu schaffen. Zudem wäre es gewinnbringend, in den Austausch mit anderen Ländern zu gehen, um im Wege des Wissenstransfers bewährte Strategien der Länder zu übernehmen, die bereits erfolgreich den vorgeschlagenen Weg gegangen sind.


Der unterbreitete Vorschlag würde die Kultur des Ehrenamts und somit die Landschaft des freiwilligen Engagements in Nordrhein-Westfalen stärken. Zudem ist es ein Ausdruck des auch von der Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen betonte Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements.


II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:
• Ehrenamtliche Tätigkeit stellt einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag dar, weshalb die Veranstalter bei der Durchführung ehrenamtlicher Veranstaltungen von Erleichterungen profitieren sollten.
• Die – jedenfalls teilweise - Übernahme von GEMA-Gebühren durch das Land Nordrheinwestfalen für ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen ist geeignet, das Ehrenamt zu wertschätzen und zu unterstützen.
• Für eine solche Entlastung bedarf es des Abschlusses eines Rahmenvertrags.
• Hierdurch leistet das Land einen Beitrag die Vielfalt und das kulturelle Angebot in Nordrhein-Westfalen zu erhalten und zu fördern und setzt ein wichtiges Signal für die Anerkennung und Wertschätzung ehrenamtlicher Tätigkeit.
• Die Weigerung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration auf das Angebot der GEMA/VG Wort einzugehen, einen Landesrahmenvertrag für Kindertagesstätten einzugehen, ist eine verpasste Chance bürokratische Hürden abzubauen und Träger finanziell zu entlasten.


Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
• in Vertragsverhandlungen mit der GEMA einzusteigen und sich für die substanzielle Entlastung ehrenamtlich tätiger Organisationen, insbesondere gemeinnütziger Vereine einzusetzen.
• sich auf Bundesebene für eine Reform der GEMA-Gebührenstruktur einzusetzen.


Rekorde und Hattricks in der Bezirksregierung Düsseldorf

Regierungspräsident Schürmann ehrt Siegerteams des 26. Mathe-Online-Wettbewerbs Denken, knobeln, jubeln – so macht Mathematik Spaß!

Düsseldorf/Duisburg, 26. November 2024 - Rund 3000 Schülerinnen und Schüler aus ganz Nordrhein-Westfalen haben am 26. Mathe-Online-Teamwettbewerb teilgenommen und sich gemeinsam durch anspruchsvolle Aufgaben gekämpft. Mit 811 Teams wurde in diesem Jahr ein neuer Rekord seit der Pandemie erreicht. Erneut stellte der Regierungsbezirk Düsseldorf mit 531 Teams die meisten Teilnehmenden.


Besonders stark vertreten waren die Jahrgangsstufen 5 und 6, die etwa ein Drittel aller Teams ausmachten. Dahinter folgten die Jahrgangsstufen 7 und 8. „Der Wettbewerb ist ein Paradebeispiel dafür, wie Lernen Freude machen kann“, betonte Regierungspräsident Thomas Schürmann bei der Siegerehrung. „Hier geht es nicht nur um Mathematik, sondern darum, gemeinsam ein Problem zu analysieren und Schritt für Schritt zur Lösung zu kommen – jeder bringt seine Stärken ein.


Am Ende zählt der Teamgeist.“ Natürlich gehört auch ein gesunder Sportsgeist dazu: „Die Siegerehrung ist eine Anerkennung des Engagements. Doch der wahre Gewinn ist die Freude, ein kniffliges Problem gemeinsam gelöst zu haben.“


Besonders bemerkenswert: Das Team des Neuen Gymnasiums Bochum erzielte einen beeindruckenden Erfolg, indem es sich zum dritten Mal den Sieg sicherte – 2022 in der Altersklasse 7/8, 2023 in der Altersklasse 9/10 und 2024 erneut in der Altersklasse 7/8. Auch die Grundschule Hebbelstraße aus Duisburg überzeugte erneut und steht zum dritten Mal seit 2019 auf der Siegerliste.


Die Siegerteams des Mathe-Online-Wettbewerbs 2024
·        Klasse 1/2: „Zahlenknacker“ (jetzt Klasse 2), GGS Hebbelstraße, Duisburg  
·        Klasse 3/4: „Team Ferdi“ (jetzt Klasse 5), GGS Ferdinand-Lassalle-Str., Wuppertal  
·        Klasse 5/6: „Team NY“ (jetzt Klasse 7), Max-Planck-Gymnasium, Düsseldorf  
·        Klasse 7/8: „Unicorns“ (jetzt Klasse 8), Neues Gymnasium Bochum  
·        Klasse 9/10: „Championsdick“ (jetzt Klasse 10), Luisenschule, Mülheim an der Ruhr  
·        Klasse 11/12: „Stiftler“ (jetzt Q2), Stiftisches Gymnasium Düren

Siegerehrung Mathetreff - Gruppenfoto  / ©BR_D

Schürmann hob auch die Arbeit der Lehrkräfte hervor, die den Wettbewerb möglich machen: „Hinter jedem erfolgreichen Wettbewerb steht ein Team von engagierten Lehrerinnen und Lehrern. Sie entwickeln die Aufgaben, korrigieren die Lösungen und sorgen dafür, dass der Wettbewerb jedes Jahr stattfinden kann. Ihr Einsatz verdient größte Anerkennung.“


Der Wettbewerb bot für alle Altersgruppen passende Herausforderungen. So mussten Fünf- und Sechstklässler zum Beispiel folgende Aufgabe lösen: Die Klasse 5f hat einen Stand mit gebrannten Mandeln am Schulfest geplant. Die gebrannten Mandeln müssen nun noch von einigen Kindern der Klasse 5f in Tüten gepackt und mit einer Schleife versehen werden. Mona, Alicia, Ali und Tim packen die Mandeln in Tüten.


Beim Eis essen vergleichen die Kinder die Anzahlen ihrer mit Mandeln gefüllten Tütchen. Tim hat ein Viertel, Alicia den dritten Teil, Ali ein Sechstel aller gepackten Tütchen und Mona 12 Tütchen gefüllt. Wie viele Tütchen haben die drei anderen gepackt? Die Lösung: Insgesamt wurden 48 Tütchen gefüllt: je 12 von Mona und Tim, 16 von Alicia und 8 von Ali.


Alle Aufgaben und Lösungen sind auf der Webseite des Mathe-Treffs einsehbar – für alle, die Lust auf eine Herausforderung haben!  
https://otw2024.mathe-treff.de/

Der Wettbewerb findet traditionell kurz vor den Sommerferien statt.  Seit 1998 fordert und begeistert er Schülerinnen und Schüler mit kniffligen Aufgaben. Damals, als das Internet an Schulen noch Neuland war, wurden die Lösungen per Fax eingereicht – heute geht alles digital. Nur 2020 musste der Wettbewerb wegen der Corona-Pandemie pausieren.

Insgesamt wurden bisher über 600 mathematische Aufgaben speziell für diesen Wettbewerb entwickelt. Das bewährte Format bleibt: Um 8 Uhr morgens stehen die Aufgaben online zum Download bereit, bis 13 Uhr müssen die Lösungen eingereicht sein. Neben korrekten Antworten zählen auch Kreativität und Originalität – ein Alleinstellungsmerkmal des Wettbewerbs.


- Beginn der Hochwassersaison: Diese Angebote informieren bei Gefahr
- Sanierungsoffensive NRW: 42 Brücken in das neue Programm aufgenommen

Beginn der Hochwassersaison: Diese Angebote informieren bei Gefahr
Übersicht der Webseiten, Apps und Abo-Dienste
Düsseldorf/Duisburg, 4. November 2024 - Im November beginnt traditionell die Saison möglicher Winterhochwasser, deshalb weist das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen auf das breite Angebot hin, mit dem sich Bürgerinnen und Bürger über steigende Pegel informieren können und gewarnt werden. Die Basis für alle Angebote liefert das Pegelnetz des Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV).


Es kann auf aktuell 304 Pegel landesweit zugreifen, davon 98 eigene Hochwassermeldepegel, 76 Pegel externer Betreiber sowie 130 gewässerkundliche Pegel des LANUV, über die zusätzliche Daten über Wasserstände erhoben werden. Das Netz wird derzeit weiter ausgebaut: 25 neue Standorte wurden bereits festgelegt und der erste neue Hochwasser-Meldepegel bereits im Sommer in Betrieb genommen. Vier weitere sollen noch in diesem Jahr folgen. 


„Durch die Klimakrise werden Extremwetter- und Hochwasserereignisse Nordrhein-Westfalen künftig häufiger treffen. Deshalb ist es existenziell, dass wir die Bevölkerung noch besser informieren und uns vor solchen Katastrophen schützen“, sagt Umweltminister Oliver Krischer. „Die großen Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben bei uns deutliche Spuren in vielen Lebens-, Wirtschafts- und Umweltbereichen hinterlassen“, erklärte Elke Reichert, Präsidentin des LANUV in Duisburg.


„Die Hochwasserinformationen werden weiter verbessert, um Schäden so gering wie möglich zu halten.“ Um den Hochwasserschutz zu stärken, setzt das Land gemeinsam mit seinen Partnern den „10-Punkte Arbeitsplan Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ um. Für die Umsetzung stellt das Land den Kommunen und Deichverbänden umfangreiche Mittel zur Verfügung. Zum Vergleich: 2015 standen rund 30 Millionen Euro Landesmittel für Maßnahmen des Hochwasserschutzes aus zur Verfügung, in den Jahren 2023 und 2024 jeweils mehr als 80 Millionen Euro. Schutzmaßnahmen können mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten vom Land gefördert werden.  


Übersicht der Informationsangebote für Bürgerinnen und Bürger:
1. Hochwasserportal NRW Um die Öffentlichkeit schnell bei einer Gefahrenlage zu informieren, betreibt das LANUV das Hochwasserportal.NRW, auf dem fortlaufend Messdaten von derzeit 304 Pegeln in NRW veröffentlicht werden. 
Bei bevorstehenden und aktuellen Hochwasserlagen werden auch hydrologische Lageberichte zur Entwicklung der Situation zur Verfügung gestellt. https://hochwasserportal.nrw/lanuv/webpublic/index.html#/Start  

2. Hochwasserinformationen über die Warn-App NINA 
Wer die App installiert und unter Hochwasserwarnungen „Benachrichtigungen erhalten“ aktiviert, erhält entsprechende Hochwasserinformationen des LANUV. Nutzerinnen und Nutzer können wahlweise Daten für den aktuellen Standort oder für selbst festgelegte Orte abonnieren.

Seit diesem Jahr werden in NRW bei drohendem oder eingetretenem Hochwasser regionale Hochwasserinformationen für 17 Flusseinzugsgebiete in NRW bereitgestellt und die Bevölkerung aktiv informiert.  Informationen und Download:  Warn-App-NINA  


3. Umweltportal NRW
Das Umweltportal NRW ist die erste Anlaufstelle für behördliche Daten, Fakten und Informationen. Es bietet Zugang zu Hunderten von Webseiten, Messergebnissen, Übersichts-Karten, Umweltindikatoren, Berichten und Dokumenten. Auch aktuelle Warnmeldungen zu Umweltereignissen können abonniert werden.  www.umweltportal.nrw.de   


4. Hochwasserinformationen über die MeinePegel-App
„Meine Pegel“ ist die gemeinsame Wasserstands- und Hochwasser-Informations-App aller Bundesländer. Zusätzlich können in dieser App benutzerdefinierte Schwellenwerte für persönlich relevante Pegel eingerichtet werden, bei deren Überschreitung dann eine Benachrichtigung über das Smartphone erfolgt. Informationen und Download über https://www.hochwasserzentralen.info/meinepegel/   


5. Hochwassergefahren- und -risikokarten
Für Gewässer, an denen ein signifikantes Hochwasserrisiko für Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe oder wirtschaftliche Tätigkeiten besteht (Risikogewässer), werden in Nordrhein-Westfalen sogenannte Hochwassergefahren- und ‑risikokarten erstellt. Nordrhein-Westfalen hat 456 Risikogewässer mit einer Gesamtlänge von ca. 6000 Kilometer ausgewiesen.


Die Karten zeigen an, wo in einer Region oder Stadt konkret Gefahren durch Hochwasser bestehen. Auf dieser Basis kann das individuelle Risiko bewertet und vorgebeugt werden. Die veröffentlichten Karten finden Sie unter: hochwasserkarten.nrw.de. Hintergrundinformationen zu den Hochwassergefahren‑ und ‑risikokarten finden Sie unter: flussgebiete.nrw.de/hochwasserthemen


Erste Anhaltspunkte zur Abschätzung der Starkregengefahren am jeweiligen Wohnort kann die Starkregengefahrenhinweiskarte Nordrhein-Westfalen bieten, die wie die Hochwassergefahrenkarte die Auswirkungen bestimmter vordefinierter Szenarien darstellt:  Geoportal NRW Vielfach gibt es zudem detaillierte Angebote und Informationen der Städte, Kreise und Gemeinden: Kommunale Starkregengefahrenkarten Daneben informiert der Deutsche Wetterdienst (DWD) über Wettergefahren.   

6. FloodCheck-App
Mit der FloodCheck-App können Bürgerinnen und Bürger durch die Eingabe ihrer Wohnadresse und die Beantwortung zusätzlicher Fragen zur baulichen Beschaffenheit ihres Wohnobjektes ermitteln, ob und wie stark das Risiko potentieller Starkregen- und Hochwassergefahren für das entsprechende Objekt ist.


Das regionale Angebot von den Wasserverbänden Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV) soll in den nächsten Monaten landesweit ausgedehnt werden. Bisher besteht das Angebot für die Städte Bochum, Bottrop, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herne und Herten. https://floodcheck.net/ KontaktPressestelle Andrey Popov/ panthermedia.net Pressestelle MUNV E-Mail: presse@munv.nrw.de Previous



Sanierungsoffensive NRW: 42 Brücken werden in das neue Programm der Offensive aufgenommen
In die Zuständigkeit des Landes NRW fallen derzeit insgesamt 6.422 Brücken (7.308 Teilbauwerke), die durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW betreut werden. 
Mit der größten Sanierungsoffensive und Rekordinvestitionen hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vor einem Jahr die gewaltigen Herausforderungen angepackt, die Straßeninfrastruktur zukunftsfest zu machen. Für das kommende Jahr sind 42 Ersatzneubauten mit einem Gesamtvolumen von rund 108 Millionen Euro vorgesehen.


„Wir bauen neue Brücken und erhalten damit die Wege, die für den Alltag vieler Menschen essenziell sind. Sie alle sind genauso wie die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen darauf angewiesen, dass unsere Infrastruktur funktioniert“, erklärt Verkehrsminister Oliver Krischer. Die Sanierungsoffensive war im November 2023 mit 51 Brückenersatzneubauten und einem ambitionierten Straßenerhaltungs-Programm gestartet. Derzeit sind 46 Brücken in Realisierung, fünf Projekte sind bereits komplett fertiggestellt. Damit ist das Ziel, 400 Brücken durch Ersatzneubauten in zehn Jahren zu sanieren, klar anvisiert.


„Zum Teil laufen jetzt schon die Planungen für Bauprojekte, die in 2027 umgesetzt werden sollen“, erklärt Dr. Petra Beckefeld, technische Direktorin beim Landesbetrieb Straßen.NRW. Wechsel zur dauerhaften grundhaften Sanierung Das Erhaltungsprogramm für die Landesstraßen wird traditionell Anfang des Jahres vorgelegt. Bei der Sanierung der Landes- und Bundesstraßen konnten im Jahr 2024 bislang insgesamt 246,2 Kilometer saniert werden.


In Realisierung befinden sich weitere 110,7 Kilometer. Insgesamt sind in die Maßnahmen zum Straßenerhalt in diesem Jahr rund 260 Millionen Euro (Stichtag 30.09.2024) investiert worden. Als Trend zeichnet sich ab, dass Straßen deutlich mehr grundhaft saniert werden müssen als in der Vergangenheit, da mehr Schäden bis in den Untergrund reichen. „Gründlichkeit ist das Gebot unserer Zeit, in der Straßen und insbesondere die Brücken, die in den 1960er Jahren bis Mitte der 1980er Jahre gebaut wurden und nicht für die Belastungen des heutigen Verkehrs ausgelegt sind, vielerorts marode geworden sind“, erklärt Krischer.


Es reiche an vielen Stellen nicht mehr aus, den Belag zu erneuern. Mehr funktionale Ausschreibungen und innovative Bauweisen Verstärkt genutzt wurde in diesem Jahr bei den Ersatzneubauten die funktionale Ausschreibung, durch die Vergaben schneller erfolgen konnten. Bei einer funktionalen Ausschreibung wird kein detaillierter Leistungskatalog vorgegeben, sondern die Leistung nach dem zu erreichenden Ziel definiert. Die Bieter erhalten Rahmenbedingungen, die bei der Angebotsabgabe zu beachten sind. Planung und Entwurf von Rück- sowie Ersatzneubau wird vom Auftragnehmer übernommen.


„Das erspart Zeit, da es den Baufirmen ermöglicht, die Planung gezielt entsprechend der firmenspezifischen Ressourcen durchzuführen und auch patentgeschützte Schnellbauweisen anzubieten“, erläutert Dr. Petra Beckefeld. 2024 wurden 14 Maßnahmen über eine funktionale Ausschreibung vergeben, beispielsweise der Ersatzneubau an der L142 Euskirchener Straße in Neuss sowie der Ersatzneubau an der L116 Kaldenkirchener Straße in Mönchengladbach. Ein funktionales Ausschreibungsverfahren wird derzeit unter anderem auch für den Ersatzneubau B54 Gehweg Heideblick in Dortmund erstellt. 


Außerdem kommen mehr innovative Schnellbauweisen zum Einsatz. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Sanierungsoffensive und werden entsprechend forciert, weiterentwickelt und in der Praxis eingesetzt. Innovative Bauverfahren ermöglichen nicht nur, den Bau zu beschleunigen, sondern auch die Beeinträchtigung für den Verkehr möglichst gering zu halten. Deshalb setzt Straßen.NRW bei Ersatzneubauten auf die Zusammenarbeit mit Bauunternehmen, die Verfahren wie Fertigteilbauweisen zur schnellen und sicheren Errichtung von Bauwerken entwickelt haben.


Brücken, die im Frühjahr 2024 in rekordverdächtiger Zeit in modularer Expressbauweise realisiert wurden, sind z.B. die Wupperbrücke Blombacher Bach in Wuppertal oder die erste B 51-Brücke, die in nur sieben Wochen Bauzeit in Münster errichtet wurde und die A43 und B51 verbindet. Der Ersatzneubau wurde mit Betonfertigteilen und Ortbetonergänzung gebaut, wodurch das neue Bauwerk in gut einem halben Jahr erstellt werden konnte. Erfolg durch Dialog Ein entscheidender Faktor für die Umsetzung der Sanierungsoffensive ist der begleitende Dialogprozess.


Auf Initiative des Verkehrsministeriums Nordrhein-Westfalen fand eine große Infrastrukturkonferenz in Düsseldorf statt. Rund 200 Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Verbänden, Firmen, Kommunen, Bezirksregierungen und vom Bund trafen sich im März zum ersten landesweiten Informationsaustausch über die geplanten Großprojekte zum Erhalt der Verkehrsinfrastruktur. Darüber hinaus wurde im Sommer eine „Fokusgruppe Infrastruktur“ zur Umsetzung der Sanierungsoffensive mit etwa 30 hochrangigen Expertinnen und Experten u.a. aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kommunen, Umwelt und Verwaltungen eingesetzt. 


Die zweite Sitzung wird in Kürze stattfinden. Ergänzt wurde dieses Angebot durch vier Regionalkonferenzen (je zwei in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln), drei weitere sind noch in diesem Jahr geplant (je eine in den Regierungsbezirken Arnsberg, Münster und Detmold).  Sonderprogramm „Straßeninfrastruktur Südwestfalen“ Für Südwestfalen wurde ein Sonderprogramm „Straßeninfrastruktur Südwestfalen“ aufgelegt, da die Region massiv belastet ist durch die Sperrung der A45 und den Neubau der Talbrücke Rahmede.


Das betrachtete mehrbelastete Netz für das Maßnahmenpaket dort umfasst etwa 470 Kilometer Bundes- und Landesstraßen. Die anstehenden rund 120 Einzelmaßnahmen werden in einem transparenten Verfahren zurzeit unter Beteiligung der maßgeblichen Akteurinnen und Akteure vor Ort priorisiert und in 2025 in ein Sanierungskonzept überführt. Eine frühe Einbindung aller Akteure war das erklärte Ziel der Dialoge. Das gilt auch für die geplanten Arbeiten an der Josef-Kardinal-Frings-Brücke in Düsseldorf, die im Januar 2024 in die Verantwortung von Straßen.NRW überging, und der Uerdinger Rheinbrücke in Krefeld.


„Der Verkehr auf beiden Rheinbrücken soll weiter rollen, bis die geplanten Neubauten realisiert sind. Bis dahin müssen die Brücken instandgehalten und entlastet werden, um weitere Schäden zu vermeiden. Die damit einhergehenden Verkehrseinschränkungen belasten die Region stark. Deshalb ist es hier besonders wichtig, die Menschen und Unternehmen frühzeitig mitzunehmen“, erklärt Dr. Petra Beckefeld.


Für die Erneuerung der Kardinal-Frings-Brücke zwischen Düsseldorf und Neuss und der Uerdinger Brücke zwischen Krefeld und Duisburg stellt das Land zusätzliche acht Millionen Euro pro Jahr bereit – Geld, das für die Verwaltungskosten der ausführenden Projektgesellschaft DEGES zur Planung der beiden Brückenersatzbauten bestimmt ist. Die Sanierungsoffensive erfordert auch eine Konzentration des Personaleinsatzes auf Erhaltungsprojekte.


Um weitere personelle Ressourcen für die Sanierung zu akquirieren, wird verstärkt die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) in größere Ersatzneubauten des Landes eingebunden.  Intensiviert hat das Land in diesem Jahr auch das Recruiting von Fachkräften. Der Landesbetrieb Straßen.NRW hat seine personalstrategischen Maßnahmen schon zur Mitte des Jahres 2020 – also bereits während der laufenden Vorbereitungen zur Entflechtung zur Autobahn GmbH – gezielt auf die demographische Entwicklung, den sich zunehmend verschärfenden Fachkräftemangel sowie den immer härter werdenden Wettbewerb am Arbeitsmarkt ausgerichtet und die bereits vorhandene Vielzahl von Instrumenten zur gezielten Nachwuchsgewinnung weiter ausgebaut und medial professionalisiert.


Dazu zählt ein umfangreiches Angebot an technisch orientierten Berufsausbildungen sowie eine breite Angebotspalette für dual Studierende. „Trotz des schwierigen Marktumfelds konnten wir seit 2021 über 1.000 neue Beschäftigte rekrutieren“, so Dr. Sascha Kaiser, kaufmännisch-juristischer Direktor des Landesbetriebs Straßen.NRW. Um diese gewaltige Aufgabe stemmen zu können, wurde die Einarbeitung, Förderung und Schulung den neuen Erfordernissen angepasst und es wurden kreative Maßnahmen ergriffen, um die begehrten Fachkräfte frühzeitig finden und an Straßen.NRW binden zu können.


Ministerpräsident Wüst und Schulministerin Feller begrüßen in Düsseldorf mehr als 100 neue Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter

Düsseldorf, 31. Oktober 2024 - In ganz Nordrhein-Westfalen starten Anfang November weit mehr als 3.000 künftige Lehrkräfte in ihr Referendariat. Ministerpräsident Hendrik Wüst und Schulministerin Dorothee Feller haben am Donnerstag, 31. Oktober 2024 gemeinsam mit Regierungspräsident Thomas Schürmann mehr als 100 neue Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter (LAA) bei ihrer Vereidigungsfeier im historischen Plenarsaal der Bezirksregierung Düsseldorf begrüßt.

Foto: MSB NRW / Ralph Sondermann


Die jungen Frauen und Männer starten am 1. November 2024 nach dem Abschluss ihres Lehramtsstudiums in ihren Vorbereitungsdienst. Insgesamt beginnen in diesen Tagen weit mehr als 3.000 LAA in ganz Nordrhein-Westfalen ihr Referendariat.  


Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Bildung ist der Schlüssel für die Entfaltung der eigenen Talente und zu einem selbstbestimmten Leben. Bildung ist unerlässlich für eine starke Demokratie und für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter leisten einen entscheidenden Beitrag, indem sie Wissen vermitteln und junge Menschen auf die Anforderungen von morgen vorbereiten. Gute Bildung braucht engagierte Lehrkräfte, lebendigen Unterricht und eine positive Lernatmosphäre.

Deshalb arbeiten wir mit Hochdruck daran, den Lehrerberuf noch attraktiver zu machen. In den vergangenen knapp zwei Jahren haben wir über 7.000 Menschen neu an unsere Schulen gebracht, davon mehr als 5.600 Lehrkräfte, Sozialarbeiterinnen und -arbeiter und Schulpsychologinnen und -psychologen. Ich danke allen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern, die sich für diesen wichtigen Beruf entschieden haben. Sie gestalten die Zukunft unserer Gesellschaft.“  


„Alle neuen LAA können wir leider nicht persönlich empfangen, aber es ist schön, Sie alle hier versammelt zu sehen“, sagte Ministerin Feller, „mit Ihrem Tatendrang und Ihrem Wissen werden Sie unsere Schulen bereichern und können sich auf tolle Menschen und spannende Arbeitsorte freuen. Sie haben sich für den richtigen Beruf entschieden!“


Regierungspräsident Thomas Schürmann fügte hinzu: „Als Grundschullehrkräfte übernehmen Sie eine besondere Verantwortung, denn in den ersten Schuljahren wird das Fundament für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn gelegt. Dafür danke ich Ihnen. Und es freut mich, dass wir Sie als Ihre zukünftige Dienststelle im historischen Plenarsaal der Bezirksregierung begrüßen können und damit zum wertschätzenden Rahmen Ihrer Vereidigung beitragen.“  


Nachdem die LAA von Sabine Sprünken, Leiterin des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfSL) Neuss, vereidigt wurden, bereiten sie sich in der kommenden Zeit auf ihre Arbeit als Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer vor und werden im Rahmen des Vorbereitungsdienstes in der Regel in drei Fächern ausgebildet. Während die ersten beiden Fächer – Mathematik und Deutsch – gesetzt sind, ergibt sich das dritte Studienfach aus den jeweiligen Studienleistungen und war frei wählbar.


Ins Referendariat startet beispielsweise Carlotta Reibiger, 24 Jahre jung. Sie hat ihre Grundschulzeit selbst noch in bester Erinnerung. Mit ihrer einstigen Grundschullehrerin steht sie immer noch im häufigen Kontakt und bekam von ihr die Einschätzung, dass sie sehr gut mit Kindern umgehen und ihnen Wissen vermitteln könne. Nun bereitet sich Carlotta Reibiger für eine Tätigkeit als Grundschullehrerin mit dem Drittfach Sachkunde vor.


Ebenfalls in Düsseldorf dabei war Fabian Bless, 28, der seit vielen Jahren Schlagzeugunterricht gibt und dabei gemerkt hat, wie sehr es ihm liegt, Kindern Dinge beizubringen. Jetzt wird er Grundschullehrer mit dem Drittfach Sport. „Die beiden stehen stellvertretend für so viele andere junge Menschen und ihren Entschluss, einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten“, betonte Ministerin Feller. „Der Lehrermangel ist etwas, für dessen Beseitigung wir einen langen Atem brauchen – und junge Menschen wie Sie hier im Saal!“  


Der Vorbereitungsdienst findet in Nordrhein-Westfalen an 33 Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) mit 106 lehramtsbezogenen Seminaren statt. Er verbindet umfassende Lern- und Unterrichtselemente mit Praxisphasen in einer Ausbildungsschule. Die LAA, die heute in der Landeshauptstadt vereidigt wurden, lernen am ZfsL Neuss und bereiten sich auf eine Tätigkeit als Grundschullehrerin und Grundschullehrer vor.  


Zweimal im Jahr werden in Nordrhein-Westfalen jeweils 3.000 bis 4.000 neue LAA eingestellt – immer am 1. Mai und am 1. November eines Jahres. Die Bewerbungsverfahren werden über das Internetportal Sevon (Seminareinweisungsverfahren online) abgewickelt. Die Bewerberinnen und Bewerber können dort ihre Anträge digital stellen, Ortswünsche angeben und Unterlagen hochladen.

Die Website ist unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entstanden und kürzlich erst modernisiert worden. Sevon bietet den großen Vorteil, dass Unterlagen zu jedem Zeitpunkt bis Mitte November digital nachgereicht werden können. Das aktuelle Bewerbungsverfahren für den 1. Mai 2025 läuft noch bis zum 15. November.  


Die Ausbildungsstandorte werden zu jedem Einstellungstermin so festgelegt, dass Bewerbende in jedem Lehramt mindestens einen Ausbildungsstandort pro Regierungsbezirk auswählen können. Insgesamt können Bewerbende bis zu vier Ortswünsche für den Vorbereitungsdienst angeben.   „Unser Vorbereitungsdienst bereitet alle LAA mit umfangreichen Unterstützungsangeboten auf ihre kommenden Tätigkeiten vor“, sagte Ministerin Feller. „Darüber hinaus haben wir regelmäßige Gesprächsformate mit den ZfsL- und Seminarleitungen sowie den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern begonnen, um zu schauen, wie wir die Ausbildung weiter verbessern können.“


Zweite Runde des Innovationswettbewerbs „NeueWege.IN.NRW“: Land und EU unterstützen 13 innovative Projekte zu Mobilität und Logistik mit 23,5 Millionen Euro

 Düsseldorf, 24. Oktober 2024 - In der zweiten Einreichrunde des EFRE-Innovationswettbewerbs „NeueWege.IN.NRW“ hat ein unabhängiger Begutachtungsausschuss aus neun Expertinnen und Experten für Mobilität und Logistik von außerhalb Nordrhein-Westfalens entschieden und unter 25 eingereichten Skizzen die 13 innovativsten Ansätze zur Förderung empfohlen.


Die Förderempfehlungen gehen an Projekte aus Dortmund, Wuppertal, Aachen, Duisburg, Paderborn, Lennestadt, Wachtberg, Bielefeld, Bonn und Köln. Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehrs Oliver Krischer: „Nordrhein-Westfalen hat ein hohes Innovations- und Entwicklungspotenzial auf den Gebieten der Mobilität und der Logistik.


Der Schwerpunkt lag in dieser Runde auf der Weiterentwicklung der Automatisierung, ob bei Drohnen, Straßenbahnen, Kehrmaschinen oder in der Gepäckabfertigung von Flugzeugen. Hier wird geforscht, um die Verkehrswende in Zeiten des Klimawandels und des Fachkräftemangels voranzubringen.“


Die ausgewählten Projekte werden vom Land und der EU mit 23,5 Millionen Euro unterstützt. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr setzt den Innovationswettbewerb gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie um. Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Mona Neubaur: „Die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Nordrhein-Westfalen steigern und gleichzeitug das Klima schonen - das gehört in Nordrhein-Westfalen zusammen. Innovationen in der Logistik können in vielerlei Hinsicht entscheidend zur Nachhaltigkeit beitragen: CO2-Emmissionen reduzieren, Ressourcen sparen, Prozesse optimieren, Kosten senken und resilientere Lieferketten schaffen.


Mit dem Innovationswettbewerb ‚NeueWege.IN.NRW‘ fördern wir eine nachhaltige Logistik und Mobilität. Ich freue mich, dass auch in der zweiten Runde viele interessante Projektideen dieses Ziel verfolgen.“ Die dritte und letzte Einreichrunde des Wettbewerbs startet am 28. Oktober 2024; die Abgabefrist endet am 28. Januar 2025.


Zum Hintergrund
Für zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Vorhaben in Nordrhein-Westfalen stehen aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 EU-Mittel in Höhe von 1,9 Milliarden Euro des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Funds (JTF) zur Verfügung. Hinzu kommen eine Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen und Eigenanteile der Projekte. Unterstützt werden Vorhaben aus den Themenfeldern Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen.


Diese Projekte werden vom Begutachtungsausschuss zur Förderung empfohlen:
AIR² (Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML, Dortmund)
Das Ziel in AIR² ist die Entwicklung eines automatisierten, intermodalen Robotersystems im urbanen Raum, um nachhaltig das Verkehrsaufkommen auf der Straße zu reduzieren und gleichzeitig dem Personalmangel entgegenzuwirken. Das intermodale System, bestehend aus einer Drohne für den Outdoor- und einen Roboter für den Indoortransport, vereint die Vorteile für einen schnellen, risikoarmen und durchgehend automatisierten Transport.

Hierzu muss zum einen eine Übergabestation entwickelt werden, die mit der Drohne, der Roboterplattform und Menschen interagiert und die Güter zwischenlagert. Zum anderen ist eine standardisierbare Kommunikationsschnittstelle zum automatisierten Transport zwischen den technischen Systemen zu gestalten.


ViBeS - Virtuelle Befahrung zur partizipativen Straßeninfrastrukturplanung (cityscaper GmbH, Aachen)
Mit diesem Projekt wird der Ansatz verfolgt, Bürgerinnen und Bürger in den Planungsprozess für den innerstädtischen Straßenraum frühzeitig mit einzubeziehen, indem diese die baulichen Änderungen selbständig durch den Einsatz neuer Medien von 3D Online Präsentationen über Augmented Reality bis zum Virtual Reality (VR) Simulator „erfahren” können. Außerdem werden zwei mobile VR-Simulatoren und der neue Partizipationsansatz für den Einsatz solcher Medien in Beteiligungsverfahren konzipiert und evaluiert.


SAFER - Sicheres, Algorithmen-basiertes Fußwegerouting (Bergische Universität Wuppertal, Dr. Michael Stiglmayr)
Ziel des Projektes ist die Integration von Verkehrssicherheit im Fußgängerlängs- und insbesondere -querverkehr in Routingsoftware auf Basis von ordinalen Bewertungskriterien und deren Optimierung. Die zentralen Forschungsaufgaben umfassen die Identifizierung personenbezogener, sicherheitsrelevanter Merkmale im Fußgängerverkehr, die Entwicklung eines geeigneten Modells, welches (Verkehrs-) Sicherheit und Weglänge als jeweils eigene Kriterien berücksichtigt, sowie die Konstruktion eines angepassten Optimierungsalgorithmus.


ME.LAK - Menschenzentrierte Entwicklung einer autonomen Kehrmaschine u. Leitstelle (Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR, Duisburg)
Im Rahmen des geplanten Forschungsprojektes soll die Entwicklung einer vollumfänglichen autonomen Kehrmaschine erfolgen, welche die bisherigen Kapazitäten autonomer Fahrzeugtechnologien übertreffen soll. Der Fokus liegt einerseits auf der Entwicklung und Integration zusätzlicher automatisierter Funktionen wie dem elektrischen Aufladen, dem Entleeren und Reinigen des Sammelbehälters und dem Nachfüllen von Frischwasser.

Die Innovation einer vollständigen Automatisierung der Reinigungsprozesse, geht über die reine Fahrfunktion hinaus und ermöglicht somit erst einen generellen autonomen Betrieb.


SMobl - KI gestützte Intervention zur für ein nachhaltiges Mobilitätsverhalten (Murmuras GmbH, Bonn, Hr. Qais Kasem)
Das vorliegende Vorhaben erarbeitet einen völlig neuartigen Ansatz, das eigene Mobilitätsverhalten zu verändern. Auf den Smartphones der Nutzer analysiert eine KI sämtliche Interaktionen und identifiziert den Moment der Mobilitätsentscheidung. Wird eine solche festgestellt, löst das System eine dedizierte Intervention aus. Diese schlägt dann die Nutzung eines nachhaltigeren oder gesünderen Verkehrsmittels vor.


RailDisSim - Rail Disturbance Simulation (TU Dortmund, Institut für Transportlogistik, Prof. Clausen, Dortmund)
Das Ziel des Forschungsprojekts ist es, eine Planungsunterstützung zur Verkehrsträgerwahl für die Entscheider des Transports im Kombinierten Verkehr (KV) zu schaffen. In einem ersten Schritt wird ein Verständnis des Verhaltens von Entscheider bei der Bewältigung betrieblicher Störungen geschaffen. Dafür sollen die Faktoren, welche die Wahl der Umleitung und damit einhergehend des Verkehrsmittels beeinflussen, wie bspw. fehlende oder unzureichende Informationsverfügbarkeit, ermittelt werden.

Als Output des Projekts wird ein funktionsfähiges Simulationsmodell entwickelt, welches das Entscheidungsverhalten bei betrieblichen Störungen abbildet. 

AGfürNBA - Automatisiertes Gepäckhandling für Narrow Body Aircrafts (Fraunhofer IEM, Paderborn) Das Projekt dient als Wegbereiter für ein digital durchgängiges und automatisiertes Gepäckhandling. Für einen möglichst großen und schnell zu realisierenden Nutzen werden die dem eigentlichen Flugverkehr vor- und nachgelagerten Prozesse, die die Aufgabe der Vorfelddienste als Teil des Bodenabfertigungsdienstes sind, betrachtet. Der Fokus im Projekt soll auf der Digitalisierung und Automatisierung der bisher ausschließlich manuell durchgeführten Prozesse der Gepäckbeladung und -entladung liegen, um das Ziel einer Mitarbeiterentlastung zu erreichen. 


SHIELD - Störfestes Harmonisches ISM-Radar für echtzeitfähige Logistik und Distribution (FHeuel & Loeher GmbH & Co KG, Lennestadt)
Das Forschungsprojekt SHIELD soll die neuartige Technologie eines harmonischen ISM-Radars im Bereich der Intralogistik für die Lokalisierung von FTF und Gütern erforschen, weiterentwickeln und erproben. Die Innovation von SHIELD besteht darin, die Vorzüge harmonischer Radarsysteme im mmWellen-Bereich industriell nutzbar zu machen. Mit dem Konzept lassen sich die zu ortenden Objekte durch frequenzverdoppelnde Tags markieren und so mit dem SHIELD- System auch in komplexen Umgebungen lokalisieren.

VALESTRA - Valet Parking für Straßenbahnen (Fraunhofer Institut für Hochfrequenzphysik u. Radartechnik (FHR), Wachtberg)
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, durch Realisierung einer autonomen Straßenbahn in der abgeschotteten, aber trotzdem hochkomplexen Umgebung eines Betriebshofes. Verfolgt wird hierbei der Ansatz der Fusion von verteilten synchronisierten Radarsensoren und zusätzlicher Redundanz durch Ultraschallsensoren zur Erhöhung der Ausfallsicherheit. Dieser verortet Hindernisse in den verschieden Lichtbereichen der Straßenbahn, aus welchen anschließend autonome Fahrbefehle hervorgehen. Ein übergeordnetes UWB basiertes Funkortungssystem lokalisiert die Straßenbahnen und visualisiert deren Position auf dem Betriebshof.


RADIKAL - Radarsensorik für automatisierte Drohnensteuerung mit intelligenter Kamera-Bildverarbeitung und abgesicherter Landung (Third Element Aviation GmbH, Bielefeld)
Das Vorhaben RADIKAL erforscht neue Möglichkeiten der Flexibilisierung und Absicherung von Drohnen in der Logistik durch den Einsatz fortschrittlicher Radarsensorik und Kameras in KI-basierenden Sensorfusionsmodellen.

Das Ziel ist dynamisch auf Hindernissen im Flug und während der Landung reagieren zu können, um so eine größere Prozesssicherheit zu schaffen. Durch die Erforschung neuer, speziell für Anforderungen einer Lieferdrohne, geeigneter Sensoren und Algorithmen sollen Flugsysteme verlässlicher und sicherer werden, um das enorme Marktpotential nachhaltig und langfristig auszuschöpfen.

Hierzu werden neue Sensordesigns und neuartige KI-Funktionen in Logistikdrohnen integriert und diese in realitätsnahen Demonstration-Szenarien erprobt und validiert.

METAMOVER - die Szenario gestützte Plattform zur virtuellen Entwicklung (Hr. Daniel Bird, HHVISION GmbH & Co.KG, Köln)
METAMOVER ist zum einen ein virtuelles Testfeld für Transportfahrzeugsysteme, zum anderen ein Fahrsimulator für virtuelle Probe- und Trainingsfahrten.

In der Simulationsumgebung lassen sich virtuelle Transportszenarien realitätsnah generieren, synthetische Daten für maschinelles Lernen erzeugen, Algorithmen erproben und Transportprozesse testen. Dabei soll METAMOVER auch das Fahrertraining in anschaulicher und realitätsnaher Darstellung ermöglichen. METAMOVER soll zudem helfen, bisher unmögliche Transportaufgaben möglich zu machen, Transportkapazitäten optimal zu nutzen und die Entwicklung von Infrastrukturprojekten voranzutreiben.


Auto-Load - Vernetzte und automatisierte Be- und Entladung palettierter Güterware (Fraunhofer Institut für Entwurfstechnik und Mechatronik (IEM), Paderborn)
Ausgehend von Güterwagen und Sattelaufliegern sollen in diesem Projekt multimodale Transportketten genutzt und entwickelt werden, in denen eine kombinierte, nachhaltige Feinverteilung bis zum Endkunden erreicht wird. Für einen möglichst großen und schnell zu realisierenden Nutzen werden die dem eigentlichen Transport vor- und nachgelagerten Prozesse, die die Aufgabe der Logistikzentren und Logistikmitarbeitern sind, betrachtet. Dabei sollen die Be- und Entladevorgänge automatisiert stattfinden.  


ERS.T-NRW – Electric Road System (Bergische Universität Wuppertal)
Das Vorhaben ERS.T-NRW soll die Erkenntnisse und Anwendungsfälle aus den im Stand der Technik aufgeführten Vorhaben zusammenführen und zur erstmaligen Entwicklung einer interoperabel nutzbaren Systemkonfiguration führen.

Hierbei gilt es sowohl den energietechnischen Teil, aus Spulen und Leistungselektronik zu berücksichtigen, als auch den kommunikationstechnischen Ansatz zu entwickeln, sodass ein interoperabler, sicherer und störungsfreier Datenaustausch zwischen Fahrzeug und Infrastruktur vor, während und zum Abschluss eines jeden Ladevorgangs ermöglicht wird. Die Innovation des Vorhabens


ERS.T-NRW liegt in dem Projektziel ein fein abgestimmtes und spezifiziertes Kommunikationssystem zu entwickeln, welches die höchsten Anforderungen des dynamisch, induktiven Ladens (D-WPT-Systeme) erfüllt, sowie leicht in zukünftig gebauten Fahrzeugen integrierbar bzw. in den bestehenden Fahrzeugen nachrüstbar ist. Durch die Kommunikation wird es ermöglicht, fahrzeugseitig die Batterie zu schonen, sowie netzseitig eine Bedarfsplanung bezogen auf Energie- und Ausbaubedarf zu optimieren.


„Heimat Nordrhein-Westfalen“ – neuer Wandkalender zeigt Vielfalt der heimischen Natur

Düsseldorf, 23. Oktober 2024 - Ab sofort bestellbar: Kalender mit Siegermotiven aus Fotowettbewerb des Umweltministeriums und der Nordrhein-Westfalen-Stiftung 23.10.2024 Großformatige Natur- und Landschaftsaufnahmen aus Nordrhein-Westfalen schmücken den gemeinsam Fotokalender 2025 des Umweltministeriums und der Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege. Es sind die Siegerfotos eines Wettbewerbs, an dem sich mehr als 550 Fotografinnen und Fotografen beteiligt hatten.


Das Titelmotiv des Kalenders ist auch das Siegerfoto des Wettbewerbs: die Aufnahme einer Waldeidechse im ostwestfälischen Horn-Bad Meinberg. Der neue Kalender kann ab sofort ausschließlich online gegen die Entrichtung einer Schutzgebühr von 7 Euro (brutto und inkl. Versandkosten) bestellt werden – solange der Vorrat reicht. Alle Informationen zum Fotowettbewerb und zur Bestellung des Kalenders sind veröffentlicht unter www.fotowettbewerb.nrw.de


Die nächste Runde des Wettbewerbs ist bereits eröffnet: Gesucht werden spannende Tieraufnahmen, stille Pflanzenporträts und malerische Landschaftsbilder aus allen Regionen des Landes. Für den ersten Platz erhält die Fotografin oder der Fotograf 1.000 Euro; der zweite Platz ist mit 600 Euro und der dritte mit 400 Euro dotiert. Die neun Viertplatzierten erhalten jeweils 250 Euro. Die Teilnahme ist bis August 2025 möglich. Auch die Gewinnerinnen und Gewinner dieses Wettbewerbs dürfen sich auf die Veröffentlichung in einem Fotokalender freuen.

WeitereInformationen Direktlink zur Kalenderbestellung: 
https://shop.gwn-neuss.de/produkt/umwelt-nrw-kalender-2025/ 
Mehr Informationen zum Fotowettbewerb „Unsere Heimat NRW“ und zu den aktuellen Siegerfotos: www.fotowettbewerb.nrw.de 


Neuer Praxisleitfaden zur Deutschförderung

Düsseldorf, 9. Oktober 2024 - Das Schulministerium setzt verstärkt auf die Unterstützung der Integration und Alphabetisierung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler. Mit dem Schuljahr 2024/25 hat das Schulministerium ein neues BiSS-Schulnetzwerk zur Alphabetisierung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler ins Leben gerufen. BiSS steht für Bildung durch Sprache und Schrift und ist eine gemeinsame Initiative von Bund und Ländern. Für das neue Schulnetzwerk zur Alphabetisierung haben sich seit Beginn des Schuljahres bereits 35 Schulen angemeldet. Es richtet sich vor allem an weiterführende Schulen, die weniger Erfahrung mit der Alphabetisierung haben als Grundschulen.  


Staatssekretär Dr. Urban Mauer: „Grundlegende Lese- und Schreib-kompetenzen sind das Fundament für eine erfolgreiche Bildungs- und Berufslaufbahn, für die persönliche Entwicklung junger Menschen und für ihre gesellschaftliche Teilhabe. Viele neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler müssen diese Fähigkeiten in der deutschen Sprache zunächst erwerben. Ich bin den Kollegien in unseren Schulen sehr dankbar für das große Engagement, mit dem sie sich um eine gute Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler kümmern. Das ist und bleibt eine große Herausforderung, bei der wir sie mit klaren rechtlichen Rahmenbedingungen und konkreten Ansätzen für die Alphabetisierung so gut wie möglich unterstützen wollen.“  


Unterstützungsangebote und Erfahrungsaustausch zur Alphabetisierung standen heute auch im Mittelpunkt des Fachtags der BiSS-Akademie NRW in Köln, der vom Schulministerium und der Landesstelle Schulische Integration (LaSI) veranstaltet wurde. Rund 300 Teilnehmende aus Schulen, Schulämtern und Bezirksregierungen konnten sich auf dem Fachtag über praktische Angebote der BiSS-Akademie NRW zur Alphabetisierung sowie über Qualifizierungsmöglichkeiten und die BiSS-Netzwerkstrukturen informieren. Schulen, die sich für eine Teilnahme am BiSS-Schulnetzwerk zur Alphabetisierung interessieren, finden weitere Informationen sowie einen Anmeldelink unter https://www.biss-akademie.nrw/angebot-zur-alphabetisierung/.  


Insgesamt nehmen in Nordrhein-Westfalen über 780 Schulen an dem übergeordneten Programm BiSS-Transfer teil und arbeiten in themen-spezifischen Netzwerken gemeinsam daran, die Sprachbildung ihrer Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Das Ziel der Netzwerkarbeit ist ein Transfer guter Konzepte zur Sprachbildung, Lese- und Schreibförderung. Außerdem macht die BiSS Akademie NRW den Lehrkräften Angebote, sich in Form des „Blended Learnings“ weiterzubilden. Dabei wird ein Teil der Qualifizierung in Präsenz organisiert und ein Teil durch digitale Module absolviert.  


Das Schulministerium stellt allen Schulen in Nordrhein-Westfalen zudem einen neuen Praxisleitfaden zur Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Ein Schwerpunkt der neuen Handreichung liegt auf der Alphabetisierung von Kindern und Jugendlichen, die zunächst noch grundlegende Lese- und Schreibkompetenzen in der deutschen Sprache erwerben müssen. Hier geht es vor allem darum, Schülerinnen und Schüler, die etwa Kenntnisse der kyrillischen oder arabischen Schriftsysteme haben, an das lateinische Alphabet heranzuführen.


Auf rund 25 Seiten unterstützt die Handreichung Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte mit konkreten Hilfestellungen für den Unterricht. Sie bietet praxisnahe Tipps, um die Bildungschancen von geflüchteten und anderen neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen durch gezielte Deutschförderung zu verbessern. Den neuen Praxisleitfaden finden Sie im Broschürenservice NRW.  


Staatssekretär Dr. Urban Mauer betont die Wichtigkeit von Sprachbildung für die Chancengerechtigkeit im Bildungssystem: „Eine gezielte Förderung der sprachlichen und schriftsprachlichen Kompetenzen aller Schülerinnen und Schüler ist eine wichtige Voraussetzung, um Bildungserfolg und gesellschaftliche Teilhabe von sozialer und sprachlicher Herkunft zu entkoppeln“.  

Ministerin Feller: Mit KI in Mathematik und Deutsch neue Lernmöglichkeiten erproben

Allgemeinbildende Schulen der Sekundarstufe I können sich ab sofort für neues KI-Pilotprojekt bewerben


Düsseldorf, 26. September 2024 - Im Mathematikunterricht den Beweis für den Satz der Innenwinkelsumme eines Dreiecks erarbeiten und dabei nach jedem Schritt eine unmittelbare Rückmeldung von einer Künstlichen Intelligenz (KI) erhalten, die beim Lösen dieser Geometrieaufgabe zur Seite steht – so kann das Lernen mit einer KI in der Schule beispielsweise aussehen.  


Das Schulministerium startet in Nordrhein-Westfalen nun ein Pilotprojekt, um an 25 Schulen der Sekundartstufe I den kompetenzfördernden Einsatz generativer KI in den Fächern Mathematik und Deutsch zu erproben. Dazu erhalten die Schulen Zugang zu Large Language Models (LLM). Prof. Dr. Ingo Witzke und Prof. Dr. Torsten Steinhoff von der Universität Siegen werden die Schulen dabei mit ihren Teams wissenschaftlich begleiten.  


Für die Teilnahme am Projekt „Künstliche Intelligenz im Mathematik- und Deutschunterricht“ (KIMADU) können sich Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamt-, Sekundar- und Primusschulen in allen Regierungsbezirken ab sofort bewerben.  


Schulministerin Dorothee Feller: „Mit dem landesweiten Pilotprojekt gehören 25 Schulen in Nordrhein-Westfalen zu den Pionieren, die KI im Unterricht unter wissenschaftlicher Begleitung einsetzen. Wir erhoffen uns neue Erkenntnisse zu Möglichkeiten individueller Förderung über das Lehren und Lernen mit KI, an denen sich andere Schulen orientieren können.
Durch den Einsatz in zwei zentralen Schulfächern wollen wir die mathematischen und sprachlichen Basiskompetenzen und weiterführenden Kompetenzen bei jeder Schülerin und jedem Schüler individuell stärken. KI hat für den Schulunterricht ein großes Potential, braucht aber einen klaren Rahmen. Sinnvoll eingesetzt, kann Lernen mit KI ganz gezielt auf die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler eingehen und sie über direktes Feedback in ihrem Lernprozess unterstützen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler von Anfang an reflektiert mit den neuen Möglichkeiten umgehen und sich der Grenzen bewusst sind.“  


Projektleiter Prof. Dr. Ingo Witzke (Mathematikdidaktik): „Wir möchten im Rahmen des Projektes Forschung auf hohem Niveau mit der Unterrichtspraxis in den Schulen verbinden, um einen sinnvollen und produktiven Umgang mit dem komplexen und gleichzeitig hochaktuellen Thema KI zu entwickeln. Es geht uns darum, gute didaktische Orte zu identifizieren, um KI im Unterricht einzusetzen. Dazu müssen wir auch die Lern-, Aufgaben- und Prüfungskultur an den Schulen überdenken. Besonders wichtig ist uns dabei eine enge und auf gemeinsamen Zielvorstellungen basierende Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Schulen.“  


Projektleiter Prof. Dr. Torsten Steinhoff (Deutschdidaktik): „Mathematische und sprachliche Kompetenzen bleiben in Zeiten von KI nicht nur weiterhin grundlegend für die Entwicklung des Individuums und seine Teilhabe an der Gesellschaft, sondern können nun sogar noch besser gefördert werden. Das geht aber nicht von allein, sondern nur in konstanter und enger Kooperation von Bildungspolitik, Schulen und Wissenschaft und mit geeigneten Unterrichtskonzepten. Das Projekt KIMADU setzt auf die Entwicklung und Umsetzung lernförderlicher Mathematik- und Deutschaufgaben, in denen Lehrkräfte KI einsetzen, um Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler konstruktiv zu begleiten.“  


Das Projekt wird an den Schulen vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Juli 2027 durchgeführt. Hierfür stellt die Landesregierung insgesamt über eine Million Euro bereit. Die Schulen erhalten einen datenschutzkonformen Zugang zu verschiedenen Large Language Models (LLM), mit denen sie geeignete Mathematik- und Deutschaufgaben im Unterricht erproben können.


LLM sind Sprachmodelle, die mit großen Datenmengen trainiert wurden und auf dieser Basis Texte generieren. Anbieter für den Zugang zu den LLM ist das Unternehmen Tobit Laboratories AG. Ergänzend dazu werden Lizenzen der Feedback-App „fiete.ai“ zur Verfügung gestellt.  


In einem geschützten Rahmen erhalten die Schulen die Möglichkeit, einen sicheren Umgang mit KI im Mathematik- und Deutschunterricht und in Leistungsüberprüfungen zu erproben. Formate, die sich dabei bewähren, können in die schulinternen Medienkonzepte und Curricula der Schulen aufgenommen werden, um so das Lernen mit KI nachhaltig zu verankern. Bereits ab dem ersten Projektjahr werden erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung sowie Best-Practice-Beispiele auf der Homepage
www.lernen-digital.nrw veröffentlicht, damit alle Schulen in Nordrhein-Westfalen frühzeitig von den Projektergebnissen profitieren können.  


Interessierte Schulen können sich bis zum 22. November 2024 bewerben. Weitere Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen unter: KI-Pilotprojekt KIMADU | Beteiligung NRW Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen  

Nordrhein-Westfalen hatte als erstes Bundesland den Schulen bereits zu Beginn des Jahres 2023 einen Leitfaden zum Umgang mit KI zur Verfügung gestellt. Derzeit erstellt die Kultusministerkonferenz unter Federführung von Nordrhein-Westfalen bundesweite Handlungsleitlinien für den Einsatz von KI im Unterricht.


Landesregierung schreibt Strategie für Bildung für nachhaltige Entwicklung bis 2030 fort

Umweltminister Oliver Krischer: Bildung für nachhaltige Entwicklung leistet einen entscheidenden Beitrag für mehr Klimaneutralität und Nachhaltigkeit

Düsseldorf/Duisburg, 24. September 2024 - Die Landesregierung hat die Fortschreibung der Strategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung – BNE in NRW 2030“ beschlossen und setzt damit neue Akzente in der Umsetzung. Bereits seit fast 20 Jahren engagiert sich das Land im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE): Im Jahr 2005 wurde mit dem „Aktionsplan Zukunft Lernen“ ein Grundstein für eine BNE-Fachstrategie gelegt, die 2016 verabschiedet wurde und damals bundesweit einzigartig war. Durch die aktuelle Fortschreibung werden sowohl die Erfolge bei der Zielerreichung als auch weitere Ziele und Maßnahmen für die kommenden Jahre festgehalten.


Die überarbeitete BNE-Strategie enthält 17 Einzelziele und 25 Maßnahmen. „Ich freue mich sehr, dass es in einer gemeinsamen Anstrengung aller Beteiligten gelungen ist, diesen Fahrplan für die Umsetzung einer Bildung für nachhaltige Entwicklung in allen Bildungsbereichen zu erarbeiten. Für den dringenden Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft hin zu Klimaneutralität und Nachhaltigkeit, ist eine hochwertige Bildung für alle Menschen jeden Alters eine wichtige Voraussetzung“, sagte Umweltminister Oliver Krischer. Das Bildungs-Konzept der BNE beinhaltet ein lebenslanges Lernen von der KITA bis in den beruflichen Alltag und darüber hinaus.


Neben der Vermittlung von grundlegendem Wissen über ökologische, soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge, geht es vor allem auch darum, Handlungskompetenzen für ein nachhaltigeres Leben, Wirtschaften und Arbeiten zu erwerben. Den internationalen Bezugsrahmen bietet ein Programm der Vereinten Nationen, das mit Bildungsmaßnahmen die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele – die sogenannten SDGs – umsetzen will.


Minister Krischer machte deutlich: „Das übergreifende strategische Ziel, BNE in allen Bildungsbereichen zu stärken und immer besser umzusetzen, hat weiterhin Bestand. Die Fortschreibung zeigt auf, dass wir seit 2016 viel erreicht haben. Daran knüpfen wir nun an und haben weitere Maßnahmen in den einzelnen Bereichen vereinbart.“ Beispielsweise wird BNE verstärkt in die Konzepte der Kindertagesstätten und im Schulbereich in die Überarbeitung und Aktualisierung der Lehrpläne gesetzt.


An den Universitäten in Nordrhein-Westfalen wird eine Umfrage zum Verständnis von BNE sowie zu deren Umsetzung in der Bildungspraxis durchgeführt. In der beruflichen Bildung werden Investitionen in Aus- und Weiterbildungszentren sowie Konzepte zur Umsetzung von BNE im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet gefördert.


Im außerschulischen Bereich soll die Anzahl der vom Land geförderten BNE-Regionalzentren sowie die der BNE-zertifizierten Einrichtungen kontinuierlich erhöht werden. Während der Erarbeitung der Fortschreibung der BNE-Strategie wurde nach einem ersten Kabinettbeschluss ein Online-Konsultationsverfahren durchgeführt, bei dem Expertinnen und Experten, Lehrkräfte sowie Verbände Stellungnahmen abgeben konnten und Anregungen zum Text beisteuern konnten.


„Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen, die sich an dem Konsultationsverfahren beteiligt haben. Denn für die Umsetzung von BNE in der Bildungspraxis sind wir auf die aktive Mitwirkung von Akteurinnen und Akteuren in allen Bildungsbereichen angewiesen“, sagte der Minister. BNE lebt von der Beteiligung der Lehrenden und der Lernenden. Daher veranstaltet das Umweltministerium gemeinsam mit der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen mit dem BNE-Festival NRW jährlich eine große Fach- und Vernetzungsveranstaltung. Dieses Jahr findet diese am 26. und 27. September 2024 in Münster statt. Wie auch in den vergangenen Jahren wird das Festival wieder von Engagierten und Bildungseinrichtungen mitgetragen und gestaltet, die zahlreiche Workshops und einen Kreativmarkt anbieten. 


Deutschlandticket kostet ab dem 1. Januar 2025 monatlich 58 Euro.

Minister Oliver Krischer: "Deutschlandticket ist ein Erfolgsmodell"
Ergebnisse der Sonder-Verkehrsministerkonferenz zur Preisgestaltung am Januar 2025 - Forderung an den Bund 23.09.2024

Düsseldorf, 23. September 2024 - Der nordrhein-westfälische Verkehrsminister Oliver Krischer hat die Einigung der Sonder-Verkehrsministerkonferenz auf eine moderate Preiserhöhung beim Deutschlandticket begrüßt. "Das Deutschlandticket ist eine Revolution in der Geschichte des ÖPNV: Es entlastet Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die tagtäglich zur Arbeit pendeln müssen. Es lichtet den undurchsichtigen Tarifdschungel, stößt Strukturdebatten an und leistet einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende und damit zum Klimaschutz. Schon nach gut anderthalb Jahren ist das Deutschlandticket ein Erfolgsmodell, das jetzt fortgeschrieben werden kann."


Nordrhein-Westfalen hat in diesem Jahr den Vorsitz der Verkehrsministerkonferenz.  Die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister sowie -senatorinnen und -senatoren der Länder einigten sich auf einer digitalen Sonderministerkonferenz am Montag auf einen neuen Preis ab dem 1. Januar 2025 von monatlich 58 Euro. 


Minister Krischer: "Auch das Deutschlandticket unterliegt wie alle anderen Tickets der Kostensteigerungen. Wir haben aber gesagt, dass wir in der Einführungsphase den Preis stabil halten wollten. Daher bin ich zufrieden, dass es uns gelungen ist, im Jahr 2024 den Preis stabil zu halten. Ab 2025 kommen wir aber um eine maßvolle Preiserhöhung nicht herum. Die Einigung auf 58 Euro zeigt, dass die Länder am Erfolgsmodell Deutschlandticket festhalten und weiterentwickeln wollen. Mit diesem Preis schaffen wir es, das Ticket weiter attraktiv zu halten und die Finanzierung auf solide Füße zu stellen." 


Eine Preiserhöhung wäre angesichts der steigenden Kosten nur vermeidbar gewesen, wenn der Bund weitere Mittel in Aussicht stellen würde. Das ist derzeit aber nicht absehbar. Minister Krischer fordert deshalb von der aktuellen und künftigen Bundesregierung eine klare Aussage zur dauerhaften Fortsetzung des Tickets und einer finanziellen Beteiligung des Bundes auch nach 2025. "Nur so bekommen alle Beteiligten Planungssicherheit." 


Bund und Länder entlasten mit dem Deutschlandticket die Pendlerinnen und Pendler mit rund 3 Milliarden Euro pro Jahr. "Ich erwarte von der aktuellen und der künftigen Bundesregierung, dass sie sich nicht nur an die finanziellen Zusagen halten, sondern auch weitere Mittel zur Verfügung stellen." Genug Spielräume gäbe es etwa beim Abbau von klimaschädlichen Subventionen.


Ministerin Feller: Schule mitgestalten heißt Demokratie mitgestalten

„Your Vision Schule NRW – Junge Beteiligung für die Schule von morgen“ – Ministerin Feller lädt Schulen ein, sich dem Demokratieprojekt anzuschließen

Düsseldorf, 13. September 2024 - Demokratie kann auf vielfältige Weise gefördert werden: Groß und global wie mit dem Internationalen Tag der Demokratie der Vereinten Nationen, der am 15. September begangen wird. Oder konkret und in der Klasse: Die ersten rund 100 Schulen aus Nordrhein-Westfalen haben sich bereits erfolgreich für das neue Programm „Your Vision Schule NRW – Junge Beteiligung für die Schule von morgen“ beworben.


Weitere Schulen können sich noch im laufenden Schuljahr anschließen und ebenfalls im Rahmen des Projekts die Visionen der Schülerinnen und Schüler für ihre Schule in den Mittelpunkt stellen. An den teilnehmenden Schulen steigen die Schülerinnen und Schüler in einen demokratischen Prozess ein und bestimmen in einem neuartigen Format der Beteiligung mit, was ihre Schule ausmachen muss, damit sie gut lernen können.


Das Projekt, das von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung durchgeführt und vom Ministerium für Schule und Bildung gefördert wird, soll die Demokratiekompetenz von Jugendlichen stärken. Die erste Phase des Projekts, in der die Schülerinnen und Schüler ihre Ideen sammeln, läuft bis Herbst 2025 – genug Zeit für weitere Schulen, jetzt noch einzusteigen.  


Schulministerin Dorothee Feller: „Die ersten Schulen unseres neuen Programms stehen in den Startlöchern und können nun noch weitere Schulen motivieren, sich anzuschließen und ihre demokratische Schulkultur weiter zu festigen. Der Internationale Tag der Demokratie ist ein guter Anlass, all die vielfältigen Projekte und Initiativen für mehr Demokratiekompetenz an unseren Schulen in den Fokus zu rücken.

In Zeiten, in denen Grundwerte unserer Demokratie in Frage gestellt werden, liegt unsere Antwort eindeutig in einer Stärkung verschiedener Formen demokratischer Prozesse. Schule ist einer der zentralen Orte, an dem junge Menschen ihre Zeit verbringen. Hier sollen sie sich zugehörig und ernstgenommen fühlen. Wir möchten, dass sie sich nicht nur theoretisch mit der Staatsform Demokratie beschäftigen, sondern auch demokratische Verfahren selbst erleben.

Wenn Schülerinnen und Schüler die Erfahrung machen, dass es auf ihre Meinung ankommt und dass ihre Stimme gehört wird, wenn sie gemeinsam diskutieren und dabei verschiedene Perspektiven berücksichtigen – dann erleben sie ein Gefühl der Handlungsfähigkeit, das eines der Zutaten ist für das Fortbestehen einer gefestigten Demokratie. Die direkte Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an schulischen Veränderungsprozessen stärkt zudem eine demokratische Schulkultur.“  


Anne Rolvering, Geschäftsführerin der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung, erklärte: „Beteiligung ist eine notwendige Voraussetzung und Ausdruck lebendiger Demokratie. Mit ‚Your Vision Schule NRW' geben wir jungen Menschen die Möglichkeit, sich nicht nur als Teil des Systems Schule zu begreifen, sondern es aktiv mitzugestalten und ihre eigenen Erfahrungen in den Aushandlungsprozess einer gemeinsamen Zukunft einzubringen.“  


„Your Vision Schule NRW“ richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Klassen 6 bis 8 an allen weiterführenden Schulen, die im Rahmen des Projekts eigene Ideen für die Gestaltung der Schule von morgen entwickeln. Die teilnehmenden Schulen haben dazu bereits Materialien erhalten, auf deren Grundlage sie in der Schülerschaft einen Meinungsbildungsprozess initiieren. Zentrale Fragen, die die Schülerinnen und Schüler dabei gemeinsam diskutieren und beantworten sind beispielsweise: Was läuft an meiner Schule bereits gut? Welche Ideen für Veränderungen habe ich? Worüber möchte ich mitentscheiden?


Die Lehrkräfte und multiprofessionellen Teams werden in Online-Austauschformaten regelmäßig dabei unterstützt, ihre Schülerinnen und Schüler auf ihrer Entdeckungsreise zu begleiten. Zudem wird aufgezeigt, wie die Demokratiebildung insgesamt an den Schulen von dem Projekt profitieren kann.   Interessierte Schulen, die ebenfalls mitmachen möchten, können sich unter dem folgenden Link anmelden:
Your Vision Schule NRW. Der Internationale Tag der Demokratie wurde im Jahr 2007 von den Vereinten Nationen ausgerufen, um die Grundsätze der Demokratie zu fördern und aufrecht zu erhalten.

Schulen können individuelle Stärken von Schülerinnen und Schülern gezielter fördern

Landeskabinett bringt Änderung des Schulgesetzes auf den Weg
Düsseldorf, 10. September 2024 - Die nordrhein-westfälischen Schulen können ihren Unterricht künftig noch besser auf die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler zuschneiden. Dafür hat das Landeskabinett heute eine Änderung des Schulgesetzes auf den Weg gebracht, die am 1. August 2025 in Kraft treten soll.


Kernpunkte der Reform sind eine präzisere Fortbildungsplanung für Lehrerinnen und Lehrer und die gesetzliche Absicherung von Hauptschulbildungsgängen an Realschulen, um ein wohnortnahes vielfältiges Bildungsangebot für alle Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Zudem werden die Schulen von bürokratischen Aufgaben entlastet. Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbändeanhörung.  


Eine wichtige Rolle bei der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der schulischen Angebote spielt eine verbindliche Fortbildungsplanung. Diese werden die Schulleitungen künftig einmal jährlich für ihr gesamtes Kollegium erstellen. Damit sollen Lehrerinnen und Lehrer in die Lage versetzt werden, ihr Wissen und ihre Kompetenzen – im Besonderen im Team – kontinuierlich auszubauen und ihre Lehrinhalte und Lehrmethoden noch besser auf Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler auszurichten.


Gleichzeitig müssen Schulen, die neue Modelle erweiterter Selbstverwaltung und Eigenverantwortung verwirklichen, der Schulaufsichtsbehörde nicht mehr jährlich Berichte über den schulischen Betrieb vorlegen, sondern nur noch im Rhythmus von maximal fünf Jahren. „Wir sorgen dafür, dass unsere Lehrkräfte immer auf dem aktuellen Stand sind, um bestmöglich zu unterrichten, und mindern im gleichen Atemzug bürokratische Aufgaben, damit sich die Schulen mehr auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können“, betonte Schulministerin Dorothee Feller.  


Eine weitere wichtige Neuerung stellt die gesetzliche Garantie eines schulischen Angebots aus dem Bereich der Sekundarstufe I dar: Dass Realschulen ab den Klassen 7 einen Hauptschulbildungsgang anbieten können, wird von einer Übergangsregelung in eine feste schulgesetzliche Bestimmung überführt. Darüber hinaus dürfen Schulen, die ein solches Angebot vorhalten, Schülerinnen und Schüler nach dem Willen der Eltern und mit Zustimmung des Schulträgers bereits ab Klasse 5 nach Hauptschulstandards unterrichten.


„Diese Maßnahmen helfen insbesondere Kindern und Jugendlichen, die sonst kein solches Bildungsangebot in einer zumutbaren Entfernung zu ihrem Wohnort finden können“, erläuterte Ministerin Feller. „Auch Schülerinnen und Schüler, die aus Kapazitätsgründen an keiner Hauptschule unterkommen können, werden auf diese Weise eine schulische Alternative in ihrer Umgebung finden.“  

Der Kabinettbeschluss zum Schulrechtsänderungsgesetz beinhaltet zudem zwei weitere Modifizierungen:
·         Die lokalen Schulträger erhalten die Berechtigung, den Betrieb von bestehenden Primus-Schulen, in denen Schülerinnen und Schüler über die Grundschule hinaus bis Klasse 10 gemeinsam unterrichtet werden, um auch hier die individuellen Stärken und Schwächen besser zu berücksichtigen, in den kommenden Jahren fortzusetzen.


Voraussetzung ist, dass es in den Schulen zwei Parallelklassen pro Jahrgang gibt. Die Regelung, dass islamischer Religionsunterricht (IRU) an nordrhein-westfälischen Schulen angeboten werden kann, wird bis zum 31. Juli 2031 verlängert. Damit können die Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens auch in den kommenden Jahren am IRU teilnehmen, der weiter schrittweise ausgebaut wird – unterrichtet in deutscher Sprache, unter staatlicher Schulaufsicht und mit in Deutschland ausgebildeten Lehrkräften.  


Abschließend erklärte Ministerin Feller: „Wir entwickeln Schule von innen heraus weiter. Auf diesem Weg gehen wir Schritt für Schritt voran. Die Gesetzesänderung ist ein weiteres Element in unserem Gesamtmosaik zur Stärkung der Unterrichtsqualität in Nordrhein-Westfalen. Wir schaffen damit die Voraussetzungen dafür, dass unsere Schülerinnen und Schüler noch gezielter individuell gefördert werden können und einen modernen Unterricht auf der Höhe der Zeit erhalten. Gleichzeitig arbeiten wir selbstverständlich weiter daran, mehr Menschen an unsere Schulen zu bringen. Auch dabei kommen wir Schritt für Schritt voran. So konnten wir die Zahl der zusätzlich an unseren Schulen tätigen Personen in den vergangenen gut zwei Jahren um mehr als 7.100 Menschen steigern.“  


Rahmenbedingungen für das Startchancen-Programm stehen fest

Düsseldorf, 9. September 2024 - Die Umsetzung des Startchancen-Programms in Nordrhein-Westfalen schreitet weiter mit großen Schritten voran. Die Landesregierung hat am Montag, 9. September 2024, die Förderrichtlinie zur Umsetzung der Programm-Säule I veröffentlicht – die Basis dafür, dass an den im Schuljahr 2024/2025 teilnehmenden 400 Schulen Investitionen in eine lernförderliche, klimagerechte und barrierefreie Bildungsinfrastruktur mit hoher Aufenthaltsqualität gefördert werden können.


Zudem gab die Landesregierung die Programm-Säule II betreffenden Chancenbudgets in Höhe von insgesamt zehn Millionen Euro frei. Dieses Geld ermöglicht den Schulen Verbesserungen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung. „Die Neuerungen geben den Schulen Planungssicherheit“, betonte Schulministerin Dorothee Feller, „ich wünsche allen viel Erfolg bei der Vorbereitung ihrer Maßnahmen und freue mich, dass wir bei der Umsetzung des Startchancen-Programms gemeinsam mit den Bezirksregierungen, den Staatlichen Schulträgern und den beteiligten Schulen mit großem Tempo vorankommen, um zusammen die Türen zu mehr Bildungsgerechtigkeit zu öffnen.“  


Die Förderrichtlinie, erstellt nach zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarungen, wird sicherstellen, dass in den Startchancen-Schulen eine gute Lernumgebung mit zeitgemäßer Infrastruktur und Ausstattung entstehen kann. Dazu stehen Nordrhein-Westfalen in den kommenden zehn Jahren insgesamt rund 966,6 Millionen Euro zur Verfügung.


„Mit der Förderrichtlinie haben wir den Handlungsspielraum für Investitionen durch die Schulträger so breit wie möglich und die bürokratischen Anforderungen hingegen so schmal wie möglich ausgestaltet“, sagte Dr. Urban Mauer, Staatssekretär im Schulministerium.   Zugleich mit der Richtlinie veröffentlichte das Schulministerium auf seiner Website, dem Bildungsportal, auch eine
Übersicht, aus der hervorgeht, mit wie viel Geld die 91 Träger der 400 Startchancen-Schulen der ersten Gruppe für ihre Planungen nun rechnen können.


Über die Programmlaufzeit von zehn Jahren belaufen sich die Fördermittel für diese Schulen auf initial 395 Millionen Euro. Diese machen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aus, mindestens 30 Prozent sind als Eigenanteil durch die Schulträger zu erbringen. Die Träger öffentlicher Schulen können den Eigenanteil auch aus Mitteln der Schul- und Bildungspauschale finanzieren.  


Die Förderrichtlinie ist aus verwaltungsrechtlichen Gründen zunächst auf die Dauer von fünf Jahren begrenzt. Dies ist in Nordrhein-Westfalen gängige Praxis und steht nicht im Widerspruch zu der zehnjährigen Laufzeit des Startchancen-Programms.  


Die freigegebenen zehn Millionen Euro der Programm-Säule II werden den Schulen als fachbezogene Pauschale über die Schulträger zur Verfügung gestellt. Eine Liste mit den Summen, welche den einzelnen Schulen zustehen, findet sich ebenfalls im
Bildungsportal. Sowohl die Höhe des schulscharfen Chancenbudgets als auch die Schulträgerbudgets des Investitionsprogramms richten sich nach der Anzahl der im Rahmen des Startchancen-Programms adressierten Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und Sekundarstufe I an allgemeinbildenden Schulen und der „vollzeitschulischen Ausbildungsvorbereitung“ an Berufskollegs.


Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Auswahl der gesamten Startchancen-Schulen kann sich die Höhe der Fördermittel für die einzelne Schule im kommenden Programmjahr gegebenenfalls geringfügig verändern. Es ist jedoch Sorge dafür getragen, dass die Beträge grundsätzlich nicht geringer ausfallen. Die weiteren rund 520 Schulen, die für eine Teilnahme am Startchancen-Programm ab dem kommenden Schuljahr infrage kommen, sollen im vierten Quartal 2024 eine entsprechende Einladung erhalten.  


Weitere Informationen zum Startchancen-Programm sowie zu häufig gestellten Fragen sind im
Bildungsportal abrufbar.


Eröffnungsdatum IGA 2027 am 23. April 2027

IGA Metropole Ruhr 2027
Metropole Ruhrgebiet/Niederrhein - Die Internationale Gartenschauausstellung (IGA Metropole Ruhr 2027) berichtet: Vier weiteren Projekten der kommunalen Ebene Unsere Gärten verlieh die IGA Metropole Ruhr 2027 am Donnerstag, 29. August 2024, im Rahmen eines Regionalen Forums in der Stadthalle Mülheim, direkt an der Ruhr den 3. Stern.
Bekanntgegeben wurde außerdem der Eröffnungstermin der IGA 2027: Sie wird am 23. April 2027 ihre Tore öffnen.

Unter dem Motto: „Wie wollen wir morgen leben?“ präsentiert die Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 auf internationaler Bühne und in drei Ebenen innovative Lösungsideen für Zukunftsfragen der Grünen Infrastruktur und der Stadtentwicklung in  Metropolregionen.

Die Ebene der Zukunftsgärten bietet daneben auch die Kulisse für die Präsentationen des Garten- und Landschaftsbaus und der Pflanzenproduktion sowie für ein vielfältiges Veranstaltungsangebot. Die Kommunen zeigen auf der Ebene Unsere Gärten die grünen Schätze der Region. Die Ebene Mein Garten gibt den Bürger*innen Raum sich zu beteiligen mit privaten Initiativen und Kooperationen.  


Die Ebene Unsere Gärten
Die Metropole Ruhr verfügt über beeindruckende Garten- und Parkanlagen aus unterschiedlichen Epochen, über spektakuläre Landmarken der Industriekultur, artenreiche Industrie-natur und regionale Grünzüge – unser grünes Erbe. Für die IGA 2027 rücken die Kommunen auf der Ebene Unsere Gärten diese in den Fokus, werten sie auf und schaffen Neues. Immer im Blick: die nachhaltige Entwicklung und Verbindung von biodiversen Freiräumen, Erholungs- und Freizeitangeboten für alle.  


 Anregender Austausch zwischen den Kommunen
Die Gäste der Veranstaltung nutzten die Gelegenheit, sich an Thementischen mit den Verantwortlichen der Durchführungsgesellschaft über den Stand der Vorbereitung in den drei Ebenen Zukunftsgärten Mein Garten und Unsere Gärten zu informieren und auszutauschen.   


Während einer Podiumsdiskussion diskutierten, Klaus Beisiegel (Stadt Mülheim an der Ruhr), Benjamin Steiling (Stadt Dortmund), Kirsten Fischer (Hagen Marketing), Oliver Makrlik (Stadt Moers) und Horst Fischer (Geschäftsführer IGA 2027 gGmbH) über Chancen, Erwartungen und Herausforderungen bei der Vorbereitung der IGA 2027 und darüber, wie dieses große Gartenfestival im Stadtbild sichtbar wird und wie sich die Kommunen über ihre IGA-Projekte hinaus mit weiteren Aktionen und Veranstaltungen beteiligen werden.

Ebenso wie sich die vielen Vertreter*innen der Kommunen und Projektträger untereinander austauschten – und sicher viel Aufbruchstimmung in ihre Städte und Kreise mitnehmen konnten.

Projekte

Aquarellgarten in Dinslaken/Voerde ausgezeichnet
Ein Bild, das Wasser, Schiff, draußen, Transport enthält.

Automatisch generierte Beschreibung
Aquarellgarten Foto: IGA 2027

Das Regionale Forum der IGA 2027 ist eine Einladung an die Kommunen und Projektpartner*innen, am Prozess des Dekadenprojekts Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 teilzuhaben und über die Entwicklungen informiert zu werden. Unter dem Motto „Meilensteine feiern. Gemeinsam Richtung 2027“ standen die bis zu diesem Tag erreichten Fortschritte und Ergebnisse und die große Vorfreude auf die Projekte im Mittelpunkt. 


Ein besonderes Highlight: Der dritte Stern für weitere Projekte der kommunalen Ebene
Unsere Gärten. Diese Projekte haben den Qualifizierungsprozess erfolgreich abgeschlossen und ihre Finanzierung ist durch Förderzusagen oder Eigenmittel von rund 7 Millionen Euro gesichert, so dass sie bis zur nächsten Internationalen Gartenausstellung umgesetzt werden können bzw. bereits umgesetzt wurden. 


An der Verleihung nahmen rund 200 Gäste, Vertreter*innen der Kommunen, insbesondere der investiven Projekte und der kommunalen IGA 2027-Projektteams der drei Ebenen, der Lenkungskreise, dem EGLV, dem LWL und des RVR und sowie Vertreter*innen der Ministerien und Bezirksregierungen teil. Darunter waren die IGA 2027-Geschäftsführung, Mülheims Oberbürgermeister Marc Buchholz und der stellvertretende Landrat des Kreises Wesel, Günter Helbig.


Rund 7 Millionen Euro Investitionen in die Region
Mit dem dritten Stern ausgezeichnet wurden die Projekte „Von Gärten, Menschen und Halden“ des LWL-Museums Zeche Zollern in Dortmund, das „Seebad Hengstey“ in Hagen, die „Ozeanroute“ im Ennepe-Ruhr-Kreis und der „Aquarellgarten“ an der Emschermündung in Dinslaken/Voerde (Emschergenossenschaft).   


Die 3. Stern-Trophäen wurden durch Nina Frense und Horst Fischer, Geschäftsführung der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH, an die Projektträger*innen übergeben. Fischer lobte die Ausgezeichneten: „Es sind allesamt großartige und zukunftsweisende Projekte, die die IGA 2027 sehr bereichern werden. Ich freue mich jetzt schon darauf, mir die Umsetzung in natura anschauen zu können.“ Nina Frense ergänzte in ihrer Laudatio, dass sich „hier zeigt, was das Ruhrgebiet erreichen kann, wenn alle an einem Strang ziehen.“

Zudem gab sie das langerwartete Eröffnungsdatum der IGA 2027 bekannt: Es wird der 23. April 2027 sein! Die Projekte werden aus dem Programm EFRE Erlebnis.NRW gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sowie der Europäischen Union.


Projekt „Zeche Zollern. Von Gärten, Menschen und Halden“ (Dortmund) Das Outreach-Projekt "Von Gärten, Menschen und Halden" des LWL-Museums Zeche Zollern in Dortmund wird das attraktive Umfeld der Zeche Zollern auf informative und unterhaltsame Weise erlebbar zu machen. Die eigens entwickelte App ermöglicht es (Nicht-) Besucher*innen, die Halde Zollern und die Arbeitersiedlung „Kolonie Landwehr" durch interaktive Rundgänge zu erkunden – Orte, die bisher unerschlossen waren. Auf der Halde Zollern steht die Auseinandersetzung mit Artenschutz, Klimawandel und biologischer Vielfalt im Fokus.

Der authentische Arbeitergarten mit historischen Nutzpflanzen und alten Hühnerrassen wird umfassend überarbeitet. Das neue Projekt verknüpft historische Themen mit zukunftsrelevanten Fragen. Die Themen reichen von nachhaltiger Nahrungsmittelproduktion über Geschlechtergerechtigkeit bis hin zu gesellschaftlicher Teilhabe.  Das Fördervolumen beträgt rund 426.000 Euro, der Eigenanteil liegt bei rund 85.000 Euro.  


Projekt SeeBad Hengstey (Hagen) 
Das historische Bad wird künftig ganzjährig als multifunktionales Ausflugsziel und Erlebnis-Etappe des Ruhrtalradweges nutzbar sein und ist ein attraktiver Baustein für ein neues Tor in die Flusslandschaft Mittleres Ruhrtal. Im Mittelpunkt des Konzeptes steht das historische Strandhaus und dessen Ausbau zu einem Gastronomiebetrieb mit Übernachtungsmöglichkeiten. Der BeachClub wertet die eigentliche Uferzone auf und bildet ein neues mögliches Etappenziel auf dem RuhrtalRadweg. Außergewöhnlich ist die Verbindung über eine Stegkonstruktion zwischen beiden Hotspots über den RuhrtalRadweg hinweg.

Auf dieser einzigartigen Stegkonstruktion, die als Rampenanlage barrierefrei konstruiert ist, kann man den Blick über den atemberaubenden Landschaftsraum schweifen lassen. Aus einem Badestandort wird so ein multifunktionaler Freiraum mit hohem Erlebniswert zu einem Leuchtturmprojekt für die Süduferentwicklung am Hengsteysee. Investitiert werden rund 6,4 Millionen Euro. Projektträger sind die Stadt Hagen und die HVG Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH.  


Projekt Aquarellgarten (Dinslaken/Voerde)
Das Projekt Aquarellgarten wird am dynamischen Delta der Emscher-Mündung in Dinslaken und Voerde gleichermaßen das Naturerlebnis und die lokalen Traditionen des Färberhandwerks beleben: mit artenreichen und bunten Blühwiesen aus regionalem Saatgut, mit Färberpflanzen und Stauden, Zwiebelgewächsen und nachwachsenden Rohstoffen auf einer Fläche von 1,4 Hektar entlang der Rad- und Wanderwege rund um den Informations- und Umweltbildungsort Hof Emschermündung. Während des IGA-Jahres leben diese Traditionen, die bis ins 15. Jahrhundert zurückreichen, mit gemeinschaftlichen Pflückaktionen und Weiterverarbeitung der Pflanzen wieder auf.  


Projekt Ozean-Route 
Der Ennepe-Ruhr-Kreis möchte mit der Ozean-Route ein Rad-Erlebnis-Angebot zur Erdgeschichte des Ruhrgebietes entwickeln: Radfahrende erleben 75 Mio. Jahre Kontinentaldrift sowie das Kommen und Gehen eines Ozeans als „Prequel“ zur Geschichte der Kohle im Ruhrgebiet. Besuchende sollen dabei erlebnisorientiert für das Naturerbe dieser Region sensibilisiert werden.

Als Projekt mit fahrradtouristischem Schwerpunkt fördert das Vorhaben zudem neben regionalen Wertschöpfungseffekten auch die Qualifizierung des Wohn- und Wirtschaftsstandortes der Region. Entlang der Radrevier Route „Von Ruhr zur Ruhr“ soll hierzu an geologischen Aufschlüssen ein dezentrales Informations- und Erlebnisangebot geschaffen werden: Rastmöglichkeiten, multimediale Informationsangebote und insbesondere die digitalen Inszenierungen bilden dabei den Kern des Angebotes an den zu entwickelnden Erlebnisstationen. Geplant wird mit 1,3 Millionen Euro an Förder- und 400.000 Euro an Eigenmitteln.  


Zweite Sterne für Mülheimer Projekte
Die Gastgeberstadt Mülheim an der Ruhr erhielt zudem den zweiten Stern für die Projekte Grüner Stadtring und MüGa revisited. Die Projekte haben Fördermittel in Höhe von 774.000 Euro aus dem Städtebauförderprogramm des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Aussicht.   

Grüner Stadtring
Der Grüne Stadtring bündelt als ganzheitlicher Stadtentwicklungsansatz vielfältige Themen der nachhaltigen Stadt von Morgen: Mit dem Rad- und Fußverkehrsring werden die Stadtteile Broich, Saarn sowie die Innenstadt künftig über direkte Grünwegetrassen miteinander verbunden. Zentraler Projektraum: das Gebiet zwischen Florabrücke und RS1. 

Neben einem Brückenneubau ist dazu unter anderem auch eine Sanierung des stark frequentierten Ruhrinselweges notwendig. Klimaanpassungsmaßnahmen werden dabei von Beginn an mitgedacht. So komplettiert das Projekt die Umgestaltung von Mülheims Grüner Mitte. 

MüGa revisited
Das Ziel des Projektes ist die Steigerung der Aufenthaltsqualität bei gleichzeitiger Erhöhung der bioklimatischen Bedeutung für die MüGa, Teil der Mülheimer Identität und grüne Verbindung zwischen Kultureinrichtungen, den beiden Flussufern und den angrenzenden Stadtquartieren. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt wurden Ideen und Maßnahmen entwickelt, die den Park und seine Gartenschau-Idee in die Zukunft tragen.


Zentrale Bausteine der Neugestaltung des Geländes sind insbesondere die Überarbeitung der Pflanzbereiche, die Umgestaltung der Eingangsbereiche, die Ertüchtigung und Inszenierung der bestehenden Teichanlage sowie der bedarfsgerechte Umbau eines Spielplatzbereichs.  

 


Abfalltransportkontrolle der Bezirksregierung Düsseldorf an der Autobahn 40

Düsseldorf, 30. August 2024 - Erstmals hat die Bezirksregierung Düsseldorf eine kooperative Abfalltransportkontrolle organisiert: Rund 50 Mitarbeitende von 13 Behörden waren gestern (29.08.2024) bei der Kontrolle der Bezirksregierung Düsseldorf an der Autobahn 40 zwischen Venlo und Dortmund beteiligt.


Die Bilanz: Insgesamt wurden 61 Fahrzeuge kontrolliert, in 18 Fällen gab es Beanstandungen wie beispielsweise fehlerhafte Transportdokumente oder nicht ordnungsgemäße Kennzeichnung der Lastwagen bezüglich der transportierten Abfälle. Zudem kam es zu zwei illegalen Abfallverbringungen, bei denen der Verdacht einer Straftat besteht. In beiden Richtungen wurden Fahrzeuge auf dem Parkplatz Neufelder Heide abgeleitet und dort von den Expertinnen und Experten der beteiligten Behörden kontrolliert.


Neben den Mitarbeitenden des zuständigen Dezernats 52 der Bezirksregierung waren die Polizeidienststellen Hilden und Moers, die Vernetzungsstelle Umweltkriminalität des Landeskriminalamts, die Hauptzollämter Duisburg und Krefeld, das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), die Bezirksregierungen Arnsberg, Köln und Münster sowie für die niederländischen Behörden das Inspectie Leefomgeving en Transport (Inspektion Lebensraum und Transport) dabei.


Regierungspräsident Thomas Schürmann erläuterte die Bedeutung der kooperativen Kontrolle: „Solche gemeinsamen Aktionen sind ein wichtiger Schritt nach vorne in der operativen Überwachung. Aufgrund der Komplexität der möglichen Straftaten ist ein hohes Maß an Rechtskenntnis und umwelttechnischem Knowhow bei allen Akteuren erforderlich. Kooperative Kontrolle dienen dem Wissens- und Erfahrungsaustausch, fördern das gegenseitige Verständnis in den jeweiligen Zuständigkeiten und verbessern die Zusammenarbeit durch stärkere Vernetzung aller Beteiligten.“


Bei den Kontrollen geht es im Wesentlichen darum, illegale nationale oder auch internationale Abfalltransporte zu verhindern. Geprüft wird aber zum Beispiel auch, ob die mitzuführende Dokumentation ordnungsgemäß ist und mit der tatsächlichen Ladung übereinstimmt. Außerdem wird die ordnungsgemäße Kennzeichnung der Fahrzeuge geprüft.  


Hintergrund: Abfallstromkontrolle
In NRW sind die Bezirksregierungen für die Durchführung der Abfallstromkontrolle zuständig.
Aufgabe ist die Überwachung der Abfallbewirtschaftung. Wesentlich dabei ist die Kontrolle der Entsorgungsgrundpflichten und der Pflichten bei Transportvorgängen, sowohl bei nationalen als auch grenzüberschreitenden Entsorgungsvorgängen.

Dabei sind sowohl die Abfälle selbst durch ihre unterschiedlichen chemischen Zusammensetzungen und ihre Gefährlichkeit, als auch die handelnden Personen und Firmen in der Abfallbewirtschaftung facettenreich. Die Hauptakteure sind Erzeuger, Entsorger und Beförderer bzw. Sammler von Abfällen, außerdem agieren in diesem Wirtschaftszweig Makler und Händler von Abfällen.


Minister Reul stellt Lagebild zu Messergewalt und Bekämpfungskonzept vor

 Reul: Messergewalt ist jung und männlich
Düsseldorf, 28. August 2024 - Das Ministerium des Innern teilt mit: Messergewalt beschäftigt weiter die Behörden. „Gewalt im öffentlichen Raum - Tatmittel Messer in Nordrhein-Westfalen 2019 bis 2023“ präsentiert. Auch ein Bekämpfungskonzept um Messergewalt einzudämmen wurde vorgestellt.   In dem Lagebild hat das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Messerstraftaten der vergangenen Jahre umfangreich ausgewertet.

Dabei standen Täter, Taten, Tatorte und Opfer im Fokus der Untersuchung. Ausgewertet wurden Taten, die sich auf öffentlichen Straßen, in Partyhotspots oder in der Gastronomie ereigneten. Rund 3.500 Taten wurden 2023 mit dem Tatmittel Messer begangen. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme um 43 Prozent. 15 Menschen starben nach einem Messerangriff. Viele der Messertäter sind männlich, jugendlich, sind in den Abend- und Nachtstunden im Freien unterwegs. Etwa die Hälfte der Tatverdächtigen ist unter 21 Jahre alt.


Rund 45 Prozent der Tatverdächtigen haben keinen deutschen Pass. Innenminister Herbert Reul: „Erst der Mensch, der es in der Hand hat, macht aus dem Messer eine Waffe. Wir müssen mehr über Täter, Taten und Opfer erfahren, wenn wir diese schrecklichen Messerangriffe verhindern wollen. Die Auswertung sagt uns, dass Messergewalt jung und männlich ist. Mich sorgt, dass - gemessen am Ausländeranteil in der Bevölkerung - Tatverdächtige ohne deutsche Staatsangehörigkeit überproportional vertreten sind.


Sich zu bewaffnen, hat sicher auch etwas mit Männlichkeitsgehabe zu tun. Mit dem Messer mag sich ein mancher stärker und unbesiegbarer in der dunklen Nacht fühlen. Dieses mittelalterliche Bild von Männlichkeit tut unserer Gesellschaft nicht gut.“


Um Messergewalt einzudämmen, stellte Minister Reul verschiedene Maßnahmen vor, die in den Kreispolizeibehörden, angepasst an örtliche Gegebenheiten und Kriminalitätsgeschehen, individuell umgesetzt werden. Die Präventionsarbeit in Flüchtlingsunterkünften wird künftig verstärkt. Neben individueller Waffentrageverbote und Waffenverbotszonen gehört auch mobile Videobeobachtung und strategische Fahndung dazu.


Innenminister Herbert Reul: „Jede Kreispolizeibehörde muss selbst schauen, was individuell vor Ort funktioniert. Deshalb soll auch vor Ort analysiert und geprüft werden, welche Maßnahmen am besten greifen. Das wollen wir hier aus Düsseldorf nicht vorgeben. Die eine richtige Lösung gegen Messergewalt gibt es nicht. Verschiedene Maßnahmen müssen ineinandergreifen.“

Dieses Konzept ist ausdrücklich keine Reaktion auf den Terroranschlag vom 23.08.2024 in Solingen. Es ist nicht als Bekämpfungskonzept gegen den islamistischen Terrorismus zu verstehen, sondern bezieht sich allgemein auf die steigende Anzahl von Messertaten im öffentlichen Raum.  


Mangelnde Umsetzungsbereitschaft: IHK zu fehlender Planungsbeschleunigung im NRW-Straßenbau

Anfrage im Landtag Düsseldorf, 19. August 2024 - Die Landesregierung beabsichtigt die Brücken im eigenen Zuständigkeitsbereich innerhalb eines Jahrzehnts zu sanieren.
1 Der Hauptgeschäftsführer der IHK Aachen bezeichnete dieses Ziel des NRW-Verkehrsministers „als sehr ambitioniert und deshalb auch schwierig“. NRW müsse vielmehr „Planungsbeschleunigung wirklich ernst zu nehmen“. Das Bewusstsein sei bei allen Stellen vorhanden, aber an der konkreten Beschleunigung mangelt es, u.a. würden „Vorgänge nicht gleichzeitig digital von den Genehmigungsbehörden bearbeitet“.


2 Hintergrund der massiven Kritik der IHK ist der anhaltende Engpass in der Eifel, wo Lkw über Landstraßen geführt werden, weil die Autobahn A 1 auf drei Bauabschnitten nicht zu Ende gebaut wird. Unternehmen aus der Region verlieren zunehmend die Geduld und geraten offenbar eine wirtschaftliche Schieflage.


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4122 mit Schreiben vom 9. August 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie beantwortet.

1. Wie bewertet die Landesregierung, die von der IHK vorgebrachte Kritik hinsichtlich unzureichender digitaler bzw. paralleler Bearbeitung bei Genehmigungsbehörden?
Straßenbauvorhaben wie der Neubau der A 1, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen berühren, werden im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens genehmigt, das mit einem Planfeststellungsbeschluss abschließt. Der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, d.h., dass neben der Planfeststellung grundsätzlich keine anderen behördlichen Entscheidungen, insbesondere keine anderen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Bewilligungen und Zustimmungen erforderlich sind.

Innerhalb des Verfahrens arbeiten die einzelnen Fachbehörden parallel an ihren Beiträgen zum Verfahren. Der bündelnde Planfeststellungsbeschluss ist eine Verwaltungsentscheidung, die das Baurecht für ein Infrastrukturvorhaben umfassend regelt. Sämtliche für das Vorhaben erforderlichen Genehmigungen werden durch die Planfeststellungsbehörde erteilt bzw. entschieden.

Dies wiederum erfordert die frühzeitige und umfassende Beteiligung sowohl aller Träger öffentlicher Belange (Gemeinden, Fachbehörden, usw.), deren Aufgabenbereiche von dem Projekt berührt sind, als auch von sonstigen Stellen, die ihren Sachverstand und ihre Forderungen auf diesem Weg ins Verfahren einbringen können, sowie der privaten Betroffenen.

Die Träger öffentlicher Belange und sonstige Stellen werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens parallel zur Auslegung des Plans in den Gemeinden in der Regel digital, ggf. über eine Beteiligungsplattform, beteiligt. Es findet daher keine parallele Bearbeitung von Genehmigungsverfahren bei verschiedenen Genehmigungsbehörden statt. Im Übrigen werden die durch das am 29.12.2023 in Kraft getretene Genehmigungsbeschleunigungsgesetz eröffneten digitalen Möglichkeiten genutzt.


Auch wurden bereits in der Vergangenheit die im Zuge der Corona-Pandemie durch das am 29.05.2020 in Kraft getretene Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) eingeführten digitalen Möglichkeiten je nach Einzelfall und Eignung des Verfahrens angewandt.


2. Wird die Notwendigkeit von Planungsbeschleunigung auch bei der Landesregierung als Primärhindernis bei der Verkehrsinfrastruktursanierung, insbesondere beim Straßenbzw. Brückenbau gesehen?
Die Landesregierung setzt sich für mehr Planungsbeschleunigung auch im Landesstraßenbau ein. So sind schon mit dem sog. Infrastrukturpaket II im Dezember 2021 die Regelungen der bis dahin erlassenen Planungsbeschleunigungsgesetze des Bundes in das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen worden, soweit sie in das Landesrecht übertragbar waren.


Es wurde klargestellt, dass Brückenersatzbauten keine planfeststellungspflichtige Änderung der Landesstraße darstellen, soweit keine neuen Fahrstreifen angebaut werden und sie nicht mit einer erheblichen baulichen Umgestaltung verbunden sind. Sie können als Unterhaltungsmaßnahmen in eigener Verantwortung des Baulastträgers verwirklicht werden, für die auch ein Recht der Enteignung besteht. Weitere Änderungen des Straßenund Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen werden derzeit geprüft.

3. Wie sehen die konkreten Verkehrsbelastungen in der Eifel rund um die fehlenden 26 Kilometer der Autobahn A1 aus bzw. welche Straßen im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW sind betroffen?

Im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW sind die B 51, die B 258 und die L115 Träger der regionalen/überregionalen Pendlerströme aus der Eifelregion. Die Daten der Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2021 sind für den abgefragten Bereich nachfolgend dargestellt:


4. Wie will die Landesregierung den Zehntausenden betroffenen Pendlern bzw. Gemeinden im Grenzgebiet von NRW zu Rheinland-Pfalz unter die Arme greifen?

Zum einen stellt die Landesregierung im Grenzgebiet die Landesstraße 115 zur Verfügung, auf deren Trasse zum Teil künftig die A1 gebaut werden soll. Zum anderen wird für die Pendler im Grenzgebiet von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz die duch die Flutkatastrophe zerstörte Eifelstrecke der DB mit Mitteln des Aufbauhilfefonds des Bundes wieder aufgebaut. An den Kosten der Elektrifizierung dieser Eisenbahnstrecke ist das Land mit über 90 Mio. Euro beteiligt.

 

Mehr Fachunterricht für Deutsch und Mathematik an Grundschulen

Pilotprojekt zur Stärkung der Basiskompetenzen mit KI – neues Schulnetzwerk zur Alphabetisierung

Düsseldorf/Duisburg, 15. August 2024 - Schulministerin Dorothee Feller hat zum Start des Schuljahres 2024/25 neue Maßnahmen vorgestellt, um die Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler weiter zu stärken und Lehrerinnen und Lehrer zu entlasten: „Auch im neuen Schuljahr stellen wir unsere Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt. Unsere Schulleitungen, Lehrkräfte und die vielen weiteren Berufsgruppen, die in unseren Schulen tätig sind, werden wir weiter gezielt unterstützen, damit sie die Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen gezielt fördern können“, erklärte die Ministerin.  


  Mehr Fachunterricht für Deutsch und Mathematik in der Grundschule
In den Grundschulen des Landes soll künftig mehr Unterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik erteilt werden. Dazu beabsichtigt das Schulministerium, die Stundentafel anzupassen und für die beiden Fächer in jeder Jahrgangsstufe jeweils eine Stunde mehr vorzusehen. Dazu sollen bisher variable Förderstunden verbindlich den beiden Fächern zugeordnet werden. Damit werden von Klasse 1 bis 4 fast durchgehend sechs Stunden Deutsch und fünf bis sechs Stunden Mathematik pro Woche unterrichtet.


Schulministerin Dorothee Feller: „Mit der Lesezeit von 3x20 Minuten haben wir bereits im vergangenen Schuljahr begonnen, diese Basiskompetenzen gezielt zu stärken. Auf diesem Weg gehen wir konsequent weiter voran und erhöhen dazu in einem weiteren Schritt in der Grundschule die Stundenzahl in den Fächern Deutsch und Mathematik. Mit dem Lesen, Schreiben und Rechnen werden die unverzichtbaren Grundlagen für alle weiteren Bildungs- und Lebenswege unserer Schülerinnen und Schüler gelegt.“


Zum Start des neuen Schuljahres wird das erforderliche Beteiligungsverfahren zur Änderung der Ausbildungsordnung für die Grundschule eingeleitet mit dem Ziel, dass die Änderung zum zweiten Schulhalbjahr umgesetzt werden kann. So bleibt den Schulen ausreichend Zeit, um sich auf die Neuregelung vorzubereiten.  


  Landesweites Screening für die Grundschulanmeldung
Zur Grundschulanmeldung im Herbst 2024 wird das Schulministerium den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen ein neues Testverfahren zur Erhebung des Sprachstands der Kinder zur Verfügung stellen. „ILEA-T“ (Individuelle Lern-Entwicklungs-Analyse in der Transition) wurde von der Universität Halle-Wittenberg entwickelt, ist wissenschaftlich erprobt und direkt einsetzbar. Es wird allen Grundschulen kostenfrei zur Verfügung gestellt.


Schulministerin Feller: „Bislang haben unsere Grundschulen vielfach eigene Testverfahren entwickelt, mit ganz unterschiedlichen Herangehensweisen, jedoch überall mit viel Aufwand. Diesen Aufwand wollen wir unseren Schulleitungen und Lehrkräften zukünftig ersparen und die Sprachstandsfeststellung weitgehend vereinheitlichen.“  


  Perspektivisch wird bei der Grundschulanmeldung ein digitales Screening-Verfahren zum Einsatz kommen. Das Schulministerium erprobt ein solches digitales Screening-Tool in diesem Jahr an rund 130 Grundschulen. Nach erfolgreichem Testlauf soll es im Herbst 2025 allen Grundschulen zur Verfügung stehen. Das digitale Tool erfasst insbesondere sprachliche Kompetenzen systematisch und wertet diese unmittelbar aus. Es ermittelt, an welchen Stellen die Kinder Unterstützungsbedarf haben und bietet passgenaue Übungen an.


Schulministerin Feller appellierte an die Eltern: „Nutzen Sie die Beratung durch unsere Schulen und besprechen Sie mit den Lehrkräften und auch mit der KiTa die Ergebnisse der Grundschulanmeldung. Nehmen Sie alle Förderangebote wahr. Wir wollen alle gemeinsam, dass unsere Kinder einen guten Start in das Schulleben haben.“  


  Grundschulen werden von umfangreichen Dokumentationspflichten entlastet
Die Schulen in Nordrhein-Westfalen haben laut Schulgesetz (Paragraph 29) die Aufgabe, die Richtlinien und Lehrpläne des Landes in schuleigene Unterrichtsvorgaben umzusetzen, in denen die Ziele des Unterrichts bezogen auf die konkrete Situation vor Ort beschrieben werden. In der Grundschule wurde diese Vorgabe bisher in der Regel in Form von detaillierten Arbeitsplänen umgesetzt, in denen die Vorgaben teils bis auf die Ebene von Einzelstunden heruntergebrochen wurden.


  Ab dem neuen Schuljahr werden die Grundschulen keine Arbeitspläne mehr erstellen müssen, sondern lediglich schuleigene Unterrichtsvorgaben, in denen die Grundzüge der Unterrichtsarbeit festgehalten werden. Schulministerin Feller: „Nach vielen Gesprächen im vergangenen Jahr ist sehr deutlich geworden, dass die Arbeitspläne in ihrer derzeitigen Form einen enormen Arbeitsaufwand für unsere Lehrkräfte bedeuten und das Verhältnis von Aufwand und Nutzen zumindest manchmal zweifelhaft war. Ich habe deshalb entschieden, dass unsere Grundschulen zukünftig keine Arbeitspläne mehr erstellen müssen. Damit entlasten wir Schulleitungen und Lehrkräfte von einer umfassenden Dokumentation in Form von Arbeitsplänen.“


  Die Qualitäts- und Unterstützungsagentur – Landesinstitut für Schule NRW (QUA-LiS) wird zeitnah Beispiele für schuleigene Unterrichtsvorgaben bereitstellen und hat außerdem ein digitales Tool entwickelt, das die Grundschulen bei der Erstellung der eigenen Unterrichtsvorgaben unterstützt.   Pilotprojekt zum Einsatz von KI in Deutsch und Mathematik an weiterführenden Schulen Als erstes Bundesland hatte Nordrhein-Westfalen den Schulen bereits zu Beginn des Jahres 2023 einen Leitfaden zum Umgang mit KI zur Verfügung gestellt.


Derzeit werden unter Federführung von Nordrhein-Westfalen in der Kultusministerkonferenz Handlungsleitlinien für den Einsatz von KI im Unterricht erarbeitet. Daran anknüpfend startet das Schulministerium im Herbst dieses Jahres gemeinsam mit der Universität Siegen ein neues KI-Pilotprojekt. 25 Projektschulen werden in den kommenden drei Jahren konkrete Unterrichtseinheiten entwickeln und zeigen, wie KI sinnvoll im Unterricht eingesetzt werden kann, um die Basiskompetenzen zu stärken. Dafür stellt die Landesregierung über eine Million Euro zur Verfügung.

Die Projektschulen veröffentlichen ihre Arbeitsergebnisse bereits während der Projektlaufzeit, sodass alle Schulen in Nordrhein-Westfalen davon profitieren können.  


  Neues Schulnetzwerk zur Alphabetisierung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass viele neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler im Rahmen der schulischen Erstförderung zunächst grundlegende Lese- und Schreibkompetenzen erwerben müssen. Die Alphabetisierung stellt vor allem für die weiterführenden Schulen eine große Herausforderung dar. Mit Beginn des neuen Schuljahres wird das Schulministerium daher ein neues Schulnetzwerk ins Leben rufen, das sich vor allem an weiterführende Schulen richtet.


Der Schwerpunkt des neuen BiSS-Netzwerks liegt auf der Alphabetisierung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler. BiSS steht für Bildung durch Sprache und Schrift – eine gemeinsame Initiative von Bund und Ländern. Über 660 Schulen aus Nordrhein-Westfalen arbeiten bereits gemeinsam daran, die Sprachbildung ihrer Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Ab sofort können die Schulen in Nordrhein-Westfalen ihr Interesse an einer Teilnahme am neuen Netzwerk unter
https://www.biss-akademie.nrw/angebot-zur-alphabetisierung/ bekunden.


Schulministerin Feller: „Die Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler ist und bleibt eine große Herausforderung für unsere Schulen. Umso dankbarer bin ich, mit welchem großen Engagement unsere Schulleitungen, Lehrkräfte und Schulaufsichtsbehörden sich dieser Aufgabe widmen. Das hat unser aller Respekt verdient! Gleiches gilt für die Schulträger, die mit viel Pragmatismus den benötigten Schulraum zur Verfügung stellen, um die große Zahl der neu zugewanderten und geflüchteten Kinder an unseren Schulen aufzunehmen. Wir werden die Schulen weiter bei dieser wichtigen Arbeit unterstützen.“  


Das Schulministerium wird den Schulen zum neuen Schuljahr einen Praxisleitfaden mit konkreten Hilfestellungen zur Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellen. Im Mittelpunkt steht auch hier die Alphabetisierung.  
Abschließend erklärte Schulministerin Feller: „Mit mehr Unterricht für die Fächer Deutsch und Mathematik, mit einem neuen Screening-Verfahren für die Grundschulanmeldung und mit dem Verzicht auf die umfangreichen Arbeitspläne entlasten wir insgesamt unsere Grundschullehrkräfte und verfolgen weiterhin konsequent den Weg, unsere Schülerinnen und Schüler vom ersten Schultag an gezielt im Lesen, Schreiben und Rechnen zu fördern. Der IQB-Trend für die Sekundarstufe I hat gezeigt, dass auch unsere älteren Schülerinnen und Schüler kontinuierlich im Lesen, Schreiben und Rechnen gefördert werden müssen. Wir setzen deshalb nicht nur an den Grundschulen auf eine konsequente Förderung dieser Basiskompetenzen, sondern mit konkreten Angeboten auch an den weiterführenden Schulen.“  


Neben der Ausweitung von PIKAS werden auch das Mathematik-Tool „divomath“ und der Leseraum Online, kurz LeOn, für die Sekundarstufe I weiterentwickelt.


Öffentliche Bekanntmachung des Planfeststellungsverfahrens Deponie Lohmannsheide
Düsseldorf/Duisburg, 31. Juli 2024 - Die Bezirksregierung Düsseldorf hat der DAH1 GmbH (Vorhabenträgerin) am 20.06.2024 den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb einer DK I-Deponie (Deponie für schadstoffarme Abfälle) am Standort der Bergehalde Lohmannsheide in Duisburg-Baerl erteilt.


Die Bergehalde Lohmannsheide an der Gutenbergstraße in Duisburg wurde aufgrund der Beendigung des Steinkohlebergbaus in Deutschland nicht bis zum geplanten Endausbau verfüllt. Die DAH1 GmbH plant nun auf dem vorhandenen Haldenplateau der ehemaligen Bergehalde eine Deponie der Deponieklasse I gemäß Deponieverordnung zu errichten und zu betreiben. Die vorhandenen Restkapazitäten der Halde können so zur Deponierung von DK I-Abfällen genutzt werden.


Das Ablagerungsvolumen auf einer Grundfläche von rd. 16,2 ha beträgt ca. 3,5 Mio. m³ (ca. 5,20 Mio.t) verteilt auf 5 aufeinanderfolgende Schüttabschnitte bei einer Laufzeit von ca. 15 Jahren. Jährlich sollen maximal 400.000 t Abfälle abgelagert werden. Da neben der Vorhabenträgerin mehr als 50 Zustellungen an Einwender erforderlich wären, können diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.


Von dieser Möglichkeit macht die Bezirksregierung Düsseldorf als Planfeststellungsbehörde Gebrauch. Im Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf und den örtlichen Tageszeitungen wird der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Auslegung in den betroffenen Gemeinden bekannt gegeben.    


Der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 05.08.2024 bis einschließlich 19.08.2024 bei der Stadt Duisburg im Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Stadthaus), Raum U28 in 47051 Duisburg zur Einsicht aus während der Dienststunden:
- Montags nur mit vorheriger telefonischer Absprache unter: 0203-2836426
- Dienstags von 08:00 bis 13:00 sowie von 13:30 bis 15:30 Uhr
- Mittwochs von 08:00 bis 13:00 sowie von 13:30 bis 15:30 Uhr
- Donnerstags nur mit vorheriger telefonischer Absprache unter: 0203-2836426
-  Freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr. Bitte bei der Pförtnerloge anmelden.


Bei der Stadt Moers, Rathausplatz 1, 47441 Moers, 2. Stock im alten Rathausteil, Raum 2.025 während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr sowie Freitag 08:30 – 12:00 Uhr zur Einsicht aus.

Der Planfeststellungsbeschluss kann bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen sowie den Einwenderinnen und Einwendern schriftlich oder elektronisch bei der Bezirksregierung Düsseldorf angefordert werden. Der Bekanntmachungstext, der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen können innerhalb des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf (www.brd.nrw.de) unter der Rubrik „Services“ -> „Offenlagen“ eingesehen werden.  


 
Der etwas andere Weg in den Polizeidienst

Düsseldorf/Duisburg, 3. Juli 2024 - rste Absolventinnen und Absolventen des Bildungsgangs „FOS Polizei“ erhielten in Düsseldorf ihre Zeugnisse aus den Händen von Schulministerin und Innenminister
28 junge Menschen schlossen am Mittwoch, 3. Juli 2024, einen besonderen Ausbildungsschritt auf dem Weg in den Polizeidienst ab.


Aus den Händen von Schulministerin Dorothee Feller und Innenminister Herbert Reul erhielten am Max-Weber-Berufskolleg in Düsseldorf 14 Frauen und 14 Männer, die als erste Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter in Nordrhein-Westfalen den Bildungsgang „Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst“ (kurz: FOS Polizei) erfolgreich absolviert haben, ihre Zeugnisse.


Sie starten nun eine Anwärterlaufbahn im gehobenen Polizeivollzugsdienst. Auch an insgesamt 10 weiteren Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen finden in diesen Tagen FOS-Polizei-Zeugnisvergaben statt. Landesweit haben mehr als 290 Absolventinnen und Absolventen den Bildungsgang mit Erfolg abgeschlossen.  


Das neue Schulmodell, das es seit zwei Jahren gibt, ermöglicht Auszubildenden mit mittlerer Reife den Einstieg in den gehobenen Polizeidienst und ergänzt damit den herkömmlichen Ausbildungsweg, der höhere Schulabschlüsse voraussetzt.   Innenminister Herbert Reul: „Ich freue mich, dass wir unseren ersten FOS-Testpiloten zum Abschluss gratulieren können. Mit dem Bildungsgang FOS Polizei sind wir neue Wege innerhalb der Polizei gegangen und haben den Zugang zur Polizeiausbildung durchlässiger gemacht. Damit wollen wir auch denjenigen eine Chance geben, die wir nicht zuallererst auf dem Schirm haben, die aber hochmotiviert und talentiert sind. Damit ermöglichen wir, dass auch Menschen mit mittlerem Bildungsabschluss zur Polizei kommen. Nicht nur Gymnasiasten sind gute Polizisten. Mit dem Zeugnis bekommen die meisten Absolventen auch die Eintrittskarte zum Studium bei der Polizei Nordrhein-Westfalen überreicht. Wir freuen uns auf die jungen, motivierten Menschen, die ihren Weg weiter bei der Polizei Nordrhein-Westfalen gehen wollen.“  


Schulministerin Feller: „Unsere Berufskollegs leisten mit ihrer enorm breiten Ausbildungspalette einen wichtigen Beitrag zur Fachkräfteoffensive in Nordrhein-Westfalen, und dazu zählt auch, dass sie Polizistinnen und Polizisten von morgen ausbilden. Das Angebot wird sehr gut angenommen, was auch daran liegt, dass die Ausbildung praktische Erfahrungen in einer Polizeibehörde und Unterrichtsinhalte am Berufskolleg optimal miteinander verzahnt.“  


In der zweijährigen FOS-Polizei-Ausbildung erwerben die Absolventinnen und Absolventen die Fachhochschulreife und damit die Zugangsvoraussetzung für einen anschließenden Bachelorstudiengang an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW, kombiniert mit der vorbehaltlichen Einstellungszusage für den Polizeivollzugsdienst. Im ersten Jahr erfolgt ein Praktikum in einer Kreispolizeibehörde, unter anderem mit Einsätzen im Wach- und Wechseldienst im Streifenwagen, Einblicken in die kriminalpolizeiliche Ermittlungsarbeit und Teilnahme an polizeilichen Trainingseinheiten.


Im zweiten Jahr schließt sich ein ausschließlich schulischer Part an. Dabei erhalten die Schülerinnen und Schüler zur Vorbereitung auf den Polizeivollzugsdienst beispielsweise Unterricht in den Fächern Recht und Staatslehre. Der Lehrplan ist ausgerichtet auf die Inhalte des späteren Bachelorstudiums.  


In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der Bewerbungen an den Berufskollegs für diesen Ausbildungsgang gesteigert – von 2.485 im Jahr 2022 auf 2.936 im Jahr 2023. Im aktuellen Jahr läuft das Bewerbungsverfahren für den Ausbildungsbeginn im Sommer 2025 noch bis zum 30. November. Die Zahl der beteiligten Berufskollegs ist im vergangenen Jahr von elf auf 15 erhöht worden.


Die vier neuen Standorte sind das Eugen-Schmalenberg-Berufskolleg im Märkischen Kreis, das Freiherr-von-Stein-Berufskolleg in Minden-Lübbeke, das Berufskolleg Hilden im Kreis Mettmann und das Berufskolleg Nord in der Städteregion Aachen. Eine erste landesweite Evaluation unter den Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften hat ergeben, dass diese mit dem Ausbildungsangebot sehr zufrieden sind.  

Weitere Informationen zur FOS Polizei finden Sie unter https://www.schulministerium.nrw/fos-polizei https://www.next-level-polizei.de/fachoberschule-polizei/


Offene Ganztagsschule: Mehr Geld für mehr Plätze

Haushaltsentwurf 2025 stellt Weichen für Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung  Kabinett billigt Erlass zur OGS
Düsseldorf, 2. Juli 2025 - Mit dem Haushaltsentwurf 2025 hat die Landesregierung die Weichen dafür gestellt, den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 sukzessive umzusetzen. Der Landeshaushalt sieht im kommenden Jahr für die Offene Ganztagsschule (OGS) erstmals einen Anstieg um 50.000 Plätze vor (2024: +38.000). Ab dem Schuljahr 2025/26 können damit vonseiten des Landes mehr als 480.000 Plätze finanziert werden – eine Steigerung um 56 Prozent seit 2017 (307.600).
In Summe wird das Land allein im nächsten Jahr über 884 Millionen Euro für die OGS bereitstellen. Im Vergleich zu diesem Jahr ist das ein Plus von rund 104,6 Millionen Euro.  


Schulministerin Dorothee Feller: „Wir sichern die Landespauschalen für den weiteren Ausbau der OGS-Plätze für die nächsten Jahre verlässlich ab. Dazu stellen wir deutlich mehr Geld für deutlich mehr Plätze zur Verfügung. Und wir sorgen dafür, dass diese Dynamik erhalten bleibt: In der mittelfristigen Finanzplanung haben wir für die Jahre 2026 und 2027 einen erneuten Ausbau der Kapazitäten um jeweils 50.000 Plätze vorgesehen. Ab dem Jahr 2027 investiert die Landesregierung jährlich mehr als eine Milliarde Euro in den Offenen Ganztag. So stehen bereits ein Jahr vor dem Endausbau ausreichend Landeszuschüsse für die erforderlichen OGS-Plätze und darüber hinaus zur Verfügung.”  


Im Jahr 2028 sollen dann noch einmal Mittel für weitere 25.000 OGS-Plätze bereitgestellt werden, sodass zum Schuljahr 2028/29 insgesamt 605.000 Plätze im Offenen Ganztag finanziert werden könnten. Prognosen zeigen, dass im Endausbau des Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2029/30 für etwa 80 Prozent der Kinder im Grundschulalter ein Ganztagplatz benötigt wird. Nach Vorausberechnungen des Schulministeriums sind das knapp 590.000 Plätze in Grundschulen.  


Familienministerin Josefine Paul: „Der Offene Ganztag bei uns in Nordrhein-Westfalen ist von Beginn an als Kooperationsmodell zwischen Jugendhilfeträger und Schule konzipiert gewesen. Mit dem neuen Erlass bekennen wir uns zu unserer gemeinsamen Verantwortung für die erfolgreiche Fortführung der Offenen Ganztagsschule und schaffen nun Klarheit und Verlässlichkeit für die Träger und Familien. Mit Hilfe des Erlasses stärken wir die Verantwortungsgemeinschaft zwischen Schule und Jugendhilfe, deren gelingende Kooperation für ein ganzheitliches Bildungsverständnis ganz maßgeblich ist. Wir stärken auch – und das ist mir als Kinder- und Jugendministerin besonders wichtig – die Beteiligung von Kindern im Offenen Ganztag.“  


Der nun vorgelegte gemeinsame Erlass tritt zum 1. August 2026 in Kraft und regelt die Ganztags- und Betreuungsangebote in der Primarstufe. Dazu gehören die Offene Ganztagsschule sowie weitere außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote. Der Erlass bildet den Rahmen für die erfolgreiche Weiterführung der OGS als Kooperationsmodell von Schule und Jugendhilfe auch unter Berücksichtigung des Rechtsanspruchs.


Im Einzelnen sieht der Erlass folgende neuen Regelungsinhalte vor:
Die bestehenden Regelungen zur OGS bleiben im Grundsatz unverändert. Die gewachsenen und etablierten Strukturen und Erfahrungen werden genutzt, um das hohe Tempo beim Platzausbau beizubehalten. Weiterhin wird es für die Offenen Ganztagsschulen keiner Betriebserlaubnis bedürfen. Die OGS soll aus den bestehenden Strukturen heraus weiterentwickelt werden. So erhalten die Akteure und Verantwortlichen große Flexibilität. Dazu wird die Zusammenarbeit der Träger der Jugendhilfe und der Schulträger gestärkt. Schulträger stimmen sich zukünftig bei der Einrichtung einer OGS mit dem öffentlichen Jugendhilfeträger ab.


Die Zusammenarbeit vor Ort soll auf Grundlage eines gemeinsamen Bildungsverständnisses erfolgen. Weiterhin bilden Kooperationsvereinbarungen die Grundlage der Zusammenarbeit. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe wird künftig Partner dieser Vereinbarung. Vertreterinnen und Vertreter der außerunterrichtlichen Angebote in offenen Ganztagsschulen sind in den schulischen Gremien zu beteiligen. Mit dem Erlass wird zudem ein flexibler Rahmen geschaffen, der es ermöglicht, dass bestehende Angebote außerhalb der OGS, die bei den Eltern auf hohe Akzeptanz stoßen, erhalten werden können.


Auch die Partizipation der Kinder bei der Gestaltung der OGS soll zukünftig besonders berücksichtigt werden. Ihre Wünsche und Interessen sind durch vielfältige Beteiligungsformate zu berücksichtigen. Die Anforderungen an den Schutz von Kindern fließen in die Ausgestaltung der Konzepte der offenen Ganztagsschulen ein. Die Merkmale der offenen Ganztagsschulen und der außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote wurden ausgeschärft. Die Kooperation mit außerschulischen Partnern bleibt zentrales Gestaltungsmerkmal.  


Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte die Landesregierung die Förderrichtlinie für den Infrastrukturausbau in Kraft gesetzt, um die Kommunen beim Ausbau der Ganztagsplätze zu unterstützen. Insgesamt stehen rund 892 Millionen für Investitionen zur Verfügung.   Im März dieses Jahres haben das Familienministerium und das Schulministerium in gemeinsamer Verantwortung dann Fachliche Grundlagen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs vorgelegt.

Nun hat das Landeskabinett den Entwurf eines gemeinsamen Erlasses von Familienministerium und Schulministerium gebilligt, der der zukünftigen Gesetzeslage Rechnung trägt und eine Grundlage bildet für die Ausgestaltung des Rechtsanspruchs vor Ort.

Mangelnde Umsetzungsbereitschaft: IHK zu fehlender Planungsbeschleunigung im NRW-Straßenbau

Anfrage im Landtag Düsseldorf, 19. August 2024 - Die Landesregierung beabsichtigt die Brücken im eigenen Zuständigkeitsbereich innerhalb eines Jahrzehnts zu sanieren.
1 Der Hauptgeschäftsführer der IHK Aachen bezeichnete dieses Ziel des NRW-Verkehrsministers „als sehr ambitioniert und deshalb auch schwierig“. NRW müsse vielmehr „Planungsbeschleunigung wirklich ernst zu nehmen“. Das Bewusstsein sei bei allen Stellen vorhanden, aber an der konkreten Beschleunigung mangelt es, u.a. würden „Vorgänge nicht gleichzeitig digital von den Genehmigungsbehörden bearbeitet“.


2 Hintergrund der massiven Kritik der IHK ist der anhaltende Engpass in der Eifel, wo Lkw über Landstraßen geführt werden, weil die Autobahn A 1 auf drei Bauabschnitten nicht zu Ende gebaut wird. Unternehmen aus der Region verlieren zunehmend die Geduld und geraten offenbar eine wirtschaftliche Schieflage.


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4122 mit Schreiben vom 9. August 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie beantwortet.

1. Wie bewertet die Landesregierung, die von der IHK vorgebrachte Kritik hinsichtlich unzureichender digitaler bzw. paralleler Bearbeitung bei Genehmigungsbehörden?
Straßenbauvorhaben wie der Neubau der A 1, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen berühren, werden im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens genehmigt, das mit einem Planfeststellungsbeschluss abschließt. Der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, d.h., dass neben der Planfeststellung grundsätzlich keine anderen behördlichen Entscheidungen, insbesondere keine anderen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Bewilligungen und Zustimmungen erforderlich sind.

Innerhalb des Verfahrens arbeiten die einzelnen Fachbehörden parallel an ihren Beiträgen zum Verfahren. Der bündelnde Planfeststellungsbeschluss ist eine Verwaltungsentscheidung, die das Baurecht für ein Infrastrukturvorhaben umfassend regelt. Sämtliche für das Vorhaben erforderlichen Genehmigungen werden durch die Planfeststellungsbehörde erteilt bzw. entschieden.

Dies wiederum erfordert die frühzeitige und umfassende Beteiligung sowohl aller Träger öffentlicher Belange (Gemeinden, Fachbehörden, usw.), deren Aufgabenbereiche von dem Projekt berührt sind, als auch von sonstigen Stellen, die ihren Sachverstand und ihre Forderungen auf diesem Weg ins Verfahren einbringen können, sowie der privaten Betroffenen.

Die Träger öffentlicher Belange und sonstige Stellen werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens parallel zur Auslegung des Plans in den Gemeinden in der Regel digital, ggf. über eine Beteiligungsplattform, beteiligt. Es findet daher keine parallele Bearbeitung von Genehmigungsverfahren bei verschiedenen Genehmigungsbehörden statt. Im Übrigen werden die durch das am 29.12.2023 in Kraft getretene Genehmigungsbeschleunigungsgesetz eröffneten digitalen Möglichkeiten genutzt.


Auch wurden bereits in der Vergangenheit die im Zuge der Corona-Pandemie durch das am 29.05.2020 in Kraft getretene Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) eingeführten digitalen Möglichkeiten je nach Einzelfall und Eignung des Verfahrens angewandt.


2. Wird die Notwendigkeit von Planungsbeschleunigung auch bei der Landesregierung als Primärhindernis bei der Verkehrsinfrastruktursanierung, insbesondere beim Straßenbzw. Brückenbau gesehen?
Die Landesregierung setzt sich für mehr Planungsbeschleunigung auch im Landesstraßenbau ein. So sind schon mit dem sog. Infrastrukturpaket II im Dezember 2021 die Regelungen der bis dahin erlassenen Planungsbeschleunigungsgesetze des Bundes in das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen worden, soweit sie in das Landesrecht übertragbar waren.


Es wurde klargestellt, dass Brückenersatzbauten keine planfeststellungspflichtige Änderung der Landesstraße darstellen, soweit keine neuen Fahrstreifen angebaut werden und sie nicht mit einer erheblichen baulichen Umgestaltung verbunden sind. Sie können als Unterhaltungsmaßnahmen in eigener Verantwortung des Baulastträgers verwirklicht werden, für die auch ein Recht der Enteignung besteht. Weitere Änderungen des Straßenund Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen werden derzeit geprüft.

3. Wie sehen die konkreten Verkehrsbelastungen in der Eifel rund um die fehlenden 26 Kilometer der Autobahn A1 aus bzw. welche Straßen im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW sind betroffen?

Im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW sind die B 51, die B 258 und die L115 Träger der regionalen/überregionalen Pendlerströme aus der Eifelregion. Die Daten der Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2021 sind für den abgefragten Bereich nachfolgend dargestellt:


4. Wie will die Landesregierung den Zehntausenden betroffenen Pendlern bzw. Gemeinden im Grenzgebiet von NRW zu Rheinland-Pfalz unter die Arme greifen?

Zum einen stellt die Landesregierung im Grenzgebiet die Landesstraße 115 zur Verfügung, auf deren Trasse zum Teil künftig die A1 gebaut werden soll. Zum anderen wird für die Pendler im Grenzgebiet von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz die duch die Flutkatastrophe zerstörte Eifelstrecke der DB mit Mitteln des Aufbauhilfefonds des Bundes wieder aufgebaut. An den Kosten der Elektrifizierung dieser Eisenbahnstrecke ist das Land mit über 90 Mio. Euro beteiligt.

 

Mehr Fachunterricht für Deutsch und Mathematik an Grundschulen

Pilotprojekt zur Stärkung der Basiskompetenzen mit KI – neues Schulnetzwerk zur Alphabetisierung

Düsseldorf/Duisburg, 15. August 2024 - Schulministerin Dorothee Feller hat zum Start des Schuljahres 2024/25 neue Maßnahmen vorgestellt, um die Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler weiter zu stärken und Lehrerinnen und Lehrer zu entlasten: „Auch im neuen Schuljahr stellen wir unsere Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt. Unsere Schulleitungen, Lehrkräfte und die vielen weiteren Berufsgruppen, die in unseren Schulen tätig sind, werden wir weiter gezielt unterstützen, damit sie die Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen gezielt fördern können“, erklärte die Ministerin.  


  Mehr Fachunterricht für Deutsch und Mathematik in der Grundschule
In den Grundschulen des Landes soll künftig mehr Unterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik erteilt werden. Dazu beabsichtigt das Schulministerium, die Stundentafel anzupassen und für die beiden Fächer in jeder Jahrgangsstufe jeweils eine Stunde mehr vorzusehen. Dazu sollen bisher variable Förderstunden verbindlich den beiden Fächern zugeordnet werden. Damit werden von Klasse 1 bis 4 fast durchgehend sechs Stunden Deutsch und fünf bis sechs Stunden Mathematik pro Woche unterrichtet.


Schulministerin Dorothee Feller: „Mit der Lesezeit von 3x20 Minuten haben wir bereits im vergangenen Schuljahr begonnen, diese Basiskompetenzen gezielt zu stärken. Auf diesem Weg gehen wir konsequent weiter voran und erhöhen dazu in einem weiteren Schritt in der Grundschule die Stundenzahl in den Fächern Deutsch und Mathematik. Mit dem Lesen, Schreiben und Rechnen werden die unverzichtbaren Grundlagen für alle weiteren Bildungs- und Lebenswege unserer Schülerinnen und Schüler gelegt.“


Zum Start des neuen Schuljahres wird das erforderliche Beteiligungsverfahren zur Änderung der Ausbildungsordnung für die Grundschule eingeleitet mit dem Ziel, dass die Änderung zum zweiten Schulhalbjahr umgesetzt werden kann. So bleibt den Schulen ausreichend Zeit, um sich auf die Neuregelung vorzubereiten.  


  Landesweites Screening für die Grundschulanmeldung
Zur Grundschulanmeldung im Herbst 2024 wird das Schulministerium den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen ein neues Testverfahren zur Erhebung des Sprachstands der Kinder zur Verfügung stellen. „ILEA-T“ (Individuelle Lern-Entwicklungs-Analyse in der Transition) wurde von der Universität Halle-Wittenberg entwickelt, ist wissenschaftlich erprobt und direkt einsetzbar. Es wird allen Grundschulen kostenfrei zur Verfügung gestellt.


Schulministerin Feller: „Bislang haben unsere Grundschulen vielfach eigene Testverfahren entwickelt, mit ganz unterschiedlichen Herangehensweisen, jedoch überall mit viel Aufwand. Diesen Aufwand wollen wir unseren Schulleitungen und Lehrkräften zukünftig ersparen und die Sprachstandsfeststellung weitgehend vereinheitlichen.“  


  Perspektivisch wird bei der Grundschulanmeldung ein digitales Screening-Verfahren zum Einsatz kommen. Das Schulministerium erprobt ein solches digitales Screening-Tool in diesem Jahr an rund 130 Grundschulen. Nach erfolgreichem Testlauf soll es im Herbst 2025 allen Grundschulen zur Verfügung stehen. Das digitale Tool erfasst insbesondere sprachliche Kompetenzen systematisch und wertet diese unmittelbar aus. Es ermittelt, an welchen Stellen die Kinder Unterstützungsbedarf haben und bietet passgenaue Übungen an.


Schulministerin Feller appellierte an die Eltern: „Nutzen Sie die Beratung durch unsere Schulen und besprechen Sie mit den Lehrkräften und auch mit der KiTa die Ergebnisse der Grundschulanmeldung. Nehmen Sie alle Förderangebote wahr. Wir wollen alle gemeinsam, dass unsere Kinder einen guten Start in das Schulleben haben.“  


  Grundschulen werden von umfangreichen Dokumentationspflichten entlastet
Die Schulen in Nordrhein-Westfalen haben laut Schulgesetz (Paragraph 29) die Aufgabe, die Richtlinien und Lehrpläne des Landes in schuleigene Unterrichtsvorgaben umzusetzen, in denen die Ziele des Unterrichts bezogen auf die konkrete Situation vor Ort beschrieben werden. In der Grundschule wurde diese Vorgabe bisher in der Regel in Form von detaillierten Arbeitsplänen umgesetzt, in denen die Vorgaben teils bis auf die Ebene von Einzelstunden heruntergebrochen wurden.


  Ab dem neuen Schuljahr werden die Grundschulen keine Arbeitspläne mehr erstellen müssen, sondern lediglich schuleigene Unterrichtsvorgaben, in denen die Grundzüge der Unterrichtsarbeit festgehalten werden. Schulministerin Feller: „Nach vielen Gesprächen im vergangenen Jahr ist sehr deutlich geworden, dass die Arbeitspläne in ihrer derzeitigen Form einen enormen Arbeitsaufwand für unsere Lehrkräfte bedeuten und das Verhältnis von Aufwand und Nutzen zumindest manchmal zweifelhaft war. Ich habe deshalb entschieden, dass unsere Grundschulen zukünftig keine Arbeitspläne mehr erstellen müssen. Damit entlasten wir Schulleitungen und Lehrkräfte von einer umfassenden Dokumentation in Form von Arbeitsplänen.“


  Die Qualitäts- und Unterstützungsagentur – Landesinstitut für Schule NRW (QUA-LiS) wird zeitnah Beispiele für schuleigene Unterrichtsvorgaben bereitstellen und hat außerdem ein digitales Tool entwickelt, das die Grundschulen bei der Erstellung der eigenen Unterrichtsvorgaben unterstützt.   Pilotprojekt zum Einsatz von KI in Deutsch und Mathematik an weiterführenden Schulen Als erstes Bundesland hatte Nordrhein-Westfalen den Schulen bereits zu Beginn des Jahres 2023 einen Leitfaden zum Umgang mit KI zur Verfügung gestellt.


Derzeit werden unter Federführung von Nordrhein-Westfalen in der Kultusministerkonferenz Handlungsleitlinien für den Einsatz von KI im Unterricht erarbeitet. Daran anknüpfend startet das Schulministerium im Herbst dieses Jahres gemeinsam mit der Universität Siegen ein neues KI-Pilotprojekt. 25 Projektschulen werden in den kommenden drei Jahren konkrete Unterrichtseinheiten entwickeln und zeigen, wie KI sinnvoll im Unterricht eingesetzt werden kann, um die Basiskompetenzen zu stärken. Dafür stellt die Landesregierung über eine Million Euro zur Verfügung.

Die Projektschulen veröffentlichen ihre Arbeitsergebnisse bereits während der Projektlaufzeit, sodass alle Schulen in Nordrhein-Westfalen davon profitieren können.  


  Neues Schulnetzwerk zur Alphabetisierung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass viele neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler im Rahmen der schulischen Erstförderung zunächst grundlegende Lese- und Schreibkompetenzen erwerben müssen. Die Alphabetisierung stellt vor allem für die weiterführenden Schulen eine große Herausforderung dar. Mit Beginn des neuen Schuljahres wird das Schulministerium daher ein neues Schulnetzwerk ins Leben rufen, das sich vor allem an weiterführende Schulen richtet.


Der Schwerpunkt des neuen BiSS-Netzwerks liegt auf der Alphabetisierung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler. BiSS steht für Bildung durch Sprache und Schrift – eine gemeinsame Initiative von Bund und Ländern. Über 660 Schulen aus Nordrhein-Westfalen arbeiten bereits gemeinsam daran, die Sprachbildung ihrer Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Ab sofort können die Schulen in Nordrhein-Westfalen ihr Interesse an einer Teilnahme am neuen Netzwerk unter
https://www.biss-akademie.nrw/angebot-zur-alphabetisierung/ bekunden.


Schulministerin Feller: „Die Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler ist und bleibt eine große Herausforderung für unsere Schulen. Umso dankbarer bin ich, mit welchem großen Engagement unsere Schulleitungen, Lehrkräfte und Schulaufsichtsbehörden sich dieser Aufgabe widmen. Das hat unser aller Respekt verdient! Gleiches gilt für die Schulträger, die mit viel Pragmatismus den benötigten Schulraum zur Verfügung stellen, um die große Zahl der neu zugewanderten und geflüchteten Kinder an unseren Schulen aufzunehmen. Wir werden die Schulen weiter bei dieser wichtigen Arbeit unterstützen.“  


Das Schulministerium wird den Schulen zum neuen Schuljahr einen Praxisleitfaden mit konkreten Hilfestellungen zur Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellen. Im Mittelpunkt steht auch hier die Alphabetisierung.  
Abschließend erklärte Schulministerin Feller: „Mit mehr Unterricht für die Fächer Deutsch und Mathematik, mit einem neuen Screening-Verfahren für die Grundschulanmeldung und mit dem Verzicht auf die umfangreichen Arbeitspläne entlasten wir insgesamt unsere Grundschullehrkräfte und verfolgen weiterhin konsequent den Weg, unsere Schülerinnen und Schüler vom ersten Schultag an gezielt im Lesen, Schreiben und Rechnen zu fördern. Der IQB-Trend für die Sekundarstufe I hat gezeigt, dass auch unsere älteren Schülerinnen und Schüler kontinuierlich im Lesen, Schreiben und Rechnen gefördert werden müssen. Wir setzen deshalb nicht nur an den Grundschulen auf eine konsequente Förderung dieser Basiskompetenzen, sondern mit konkreten Angeboten auch an den weiterführenden Schulen.“  


Neben der Ausweitung von PIKAS werden auch das Mathematik-Tool „divomath“ und der Leseraum Online, kurz LeOn, für die Sekundarstufe I weiterentwickelt.


Öffentliche Bekanntmachung des Planfeststellungsverfahrens Deponie Lohmannsheide
Düsseldorf/Duisburg, 31. Juli 2024 - Die Bezirksregierung Düsseldorf hat der DAH1 GmbH (Vorhabenträgerin) am 20.06.2024 den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb einer DK I-Deponie (Deponie für schadstoffarme Abfälle) am Standort der Bergehalde Lohmannsheide in Duisburg-Baerl erteilt.


Die Bergehalde Lohmannsheide an der Gutenbergstraße in Duisburg wurde aufgrund der Beendigung des Steinkohlebergbaus in Deutschland nicht bis zum geplanten Endausbau verfüllt. Die DAH1 GmbH plant nun auf dem vorhandenen Haldenplateau der ehemaligen Bergehalde eine Deponie der Deponieklasse I gemäß Deponieverordnung zu errichten und zu betreiben. Die vorhandenen Restkapazitäten der Halde können so zur Deponierung von DK I-Abfällen genutzt werden.


Das Ablagerungsvolumen auf einer Grundfläche von rd. 16,2 ha beträgt ca. 3,5 Mio. m³ (ca. 5,20 Mio.t) verteilt auf 5 aufeinanderfolgende Schüttabschnitte bei einer Laufzeit von ca. 15 Jahren. Jährlich sollen maximal 400.000 t Abfälle abgelagert werden. Da neben der Vorhabenträgerin mehr als 50 Zustellungen an Einwender erforderlich wären, können diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.


Von dieser Möglichkeit macht die Bezirksregierung Düsseldorf als Planfeststellungsbehörde Gebrauch. Im Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf und den örtlichen Tageszeitungen wird der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Auslegung in den betroffenen Gemeinden bekannt gegeben.    


Der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 05.08.2024 bis einschließlich 19.08.2024 bei der Stadt Duisburg im Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Stadthaus), Raum U28 in 47051 Duisburg zur Einsicht aus während der Dienststunden:
- Montags nur mit vorheriger telefonischer Absprache unter: 0203-2836426
- Dienstags von 08:00 bis 13:00 sowie von 13:30 bis 15:30 Uhr
- Mittwochs von 08:00 bis 13:00 sowie von 13:30 bis 15:30 Uhr
- Donnerstags nur mit vorheriger telefonischer Absprache unter: 0203-2836426
-  Freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr. Bitte bei der Pförtnerloge anmelden.


Bei der Stadt Moers, Rathausplatz 1, 47441 Moers, 2. Stock im alten Rathausteil, Raum 2.025 während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr sowie Freitag 08:30 – 12:00 Uhr zur Einsicht aus.

Der Planfeststellungsbeschluss kann bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen sowie den Einwenderinnen und Einwendern schriftlich oder elektronisch bei der Bezirksregierung Düsseldorf angefordert werden. Der Bekanntmachungstext, der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen können innerhalb des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf (www.brd.nrw.de) unter der Rubrik „Services“ -> „Offenlagen“ eingesehen werden.  


 
Der etwas andere Weg in den Polizeidienst

Düsseldorf/Duisburg, 3. Juli 2024 - rste Absolventinnen und Absolventen des Bildungsgangs „FOS Polizei“ erhielten in Düsseldorf ihre Zeugnisse aus den Händen von Schulministerin und Innenminister
28 junge Menschen schlossen am Mittwoch, 3. Juli 2024, einen besonderen Ausbildungsschritt auf dem Weg in den Polizeidienst ab.


Aus den Händen von Schulministerin Dorothee Feller und Innenminister Herbert Reul erhielten am Max-Weber-Berufskolleg in Düsseldorf 14 Frauen und 14 Männer, die als erste Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter in Nordrhein-Westfalen den Bildungsgang „Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst“ (kurz: FOS Polizei) erfolgreich absolviert haben, ihre Zeugnisse.


Sie starten nun eine Anwärterlaufbahn im gehobenen Polizeivollzugsdienst. Auch an insgesamt 10 weiteren Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen finden in diesen Tagen FOS-Polizei-Zeugnisvergaben statt. Landesweit haben mehr als 290 Absolventinnen und Absolventen den Bildungsgang mit Erfolg abgeschlossen.  


Das neue Schulmodell, das es seit zwei Jahren gibt, ermöglicht Auszubildenden mit mittlerer Reife den Einstieg in den gehobenen Polizeidienst und ergänzt damit den herkömmlichen Ausbildungsweg, der höhere Schulabschlüsse voraussetzt.   Innenminister Herbert Reul: „Ich freue mich, dass wir unseren ersten FOS-Testpiloten zum Abschluss gratulieren können. Mit dem Bildungsgang FOS Polizei sind wir neue Wege innerhalb der Polizei gegangen und haben den Zugang zur Polizeiausbildung durchlässiger gemacht. Damit wollen wir auch denjenigen eine Chance geben, die wir nicht zuallererst auf dem Schirm haben, die aber hochmotiviert und talentiert sind. Damit ermöglichen wir, dass auch Menschen mit mittlerem Bildungsabschluss zur Polizei kommen. Nicht nur Gymnasiasten sind gute Polizisten. Mit dem Zeugnis bekommen die meisten Absolventen auch die Eintrittskarte zum Studium bei der Polizei Nordrhein-Westfalen überreicht. Wir freuen uns auf die jungen, motivierten Menschen, die ihren Weg weiter bei der Polizei Nordrhein-Westfalen gehen wollen.“  


Schulministerin Feller: „Unsere Berufskollegs leisten mit ihrer enorm breiten Ausbildungspalette einen wichtigen Beitrag zur Fachkräfteoffensive in Nordrhein-Westfalen, und dazu zählt auch, dass sie Polizistinnen und Polizisten von morgen ausbilden. Das Angebot wird sehr gut angenommen, was auch daran liegt, dass die Ausbildung praktische Erfahrungen in einer Polizeibehörde und Unterrichtsinhalte am Berufskolleg optimal miteinander verzahnt.“  


In der zweijährigen FOS-Polizei-Ausbildung erwerben die Absolventinnen und Absolventen die Fachhochschulreife und damit die Zugangsvoraussetzung für einen anschließenden Bachelorstudiengang an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW, kombiniert mit der vorbehaltlichen Einstellungszusage für den Polizeivollzugsdienst. Im ersten Jahr erfolgt ein Praktikum in einer Kreispolizeibehörde, unter anderem mit Einsätzen im Wach- und Wechseldienst im Streifenwagen, Einblicken in die kriminalpolizeiliche Ermittlungsarbeit und Teilnahme an polizeilichen Trainingseinheiten.


Im zweiten Jahr schließt sich ein ausschließlich schulischer Part an. Dabei erhalten die Schülerinnen und Schüler zur Vorbereitung auf den Polizeivollzugsdienst beispielsweise Unterricht in den Fächern Recht und Staatslehre. Der Lehrplan ist ausgerichtet auf die Inhalte des späteren Bachelorstudiums.  


In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der Bewerbungen an den Berufskollegs für diesen Ausbildungsgang gesteigert – von 2.485 im Jahr 2022 auf 2.936 im Jahr 2023. Im aktuellen Jahr läuft das Bewerbungsverfahren für den Ausbildungsbeginn im Sommer 2025 noch bis zum 30. November. Die Zahl der beteiligten Berufskollegs ist im vergangenen Jahr von elf auf 15 erhöht worden.


Die vier neuen Standorte sind das Eugen-Schmalenberg-Berufskolleg im Märkischen Kreis, das Freiherr-von-Stein-Berufskolleg in Minden-Lübbeke, das Berufskolleg Hilden im Kreis Mettmann und das Berufskolleg Nord in der Städteregion Aachen. Eine erste landesweite Evaluation unter den Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften hat ergeben, dass diese mit dem Ausbildungsangebot sehr zufrieden sind.  

Weitere Informationen zur FOS Polizei finden Sie unter https://www.schulministerium.nrw/fos-polizei https://www.next-level-polizei.de/fachoberschule-polizei/


Offene Ganztagsschule: Mehr Geld für mehr Plätze

Haushaltsentwurf 2025 stellt Weichen für Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung  Kabinett billigt Erlass zur OGS
Düsseldorf, 2. Juli 2025 - Mit dem Haushaltsentwurf 2025 hat die Landesregierung die Weichen dafür gestellt, den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 sukzessive umzusetzen. Der Landeshaushalt sieht im kommenden Jahr für die Offene Ganztagsschule (OGS) erstmals einen Anstieg um 50.000 Plätze vor (2024: +38.000). Ab dem Schuljahr 2025/26 können damit vonseiten des Landes mehr als 480.000 Plätze finanziert werden – eine Steigerung um 56 Prozent seit 2017 (307.600).
In Summe wird das Land allein im nächsten Jahr über 884 Millionen Euro für die OGS bereitstellen. Im Vergleich zu diesem Jahr ist das ein Plus von rund 104,6 Millionen Euro.  


Schulministerin Dorothee Feller: „Wir sichern die Landespauschalen für den weiteren Ausbau der OGS-Plätze für die nächsten Jahre verlässlich ab. Dazu stellen wir deutlich mehr Geld für deutlich mehr Plätze zur Verfügung. Und wir sorgen dafür, dass diese Dynamik erhalten bleibt: In der mittelfristigen Finanzplanung haben wir für die Jahre 2026 und 2027 einen erneuten Ausbau der Kapazitäten um jeweils 50.000 Plätze vorgesehen. Ab dem Jahr 2027 investiert die Landesregierung jährlich mehr als eine Milliarde Euro in den Offenen Ganztag. So stehen bereits ein Jahr vor dem Endausbau ausreichend Landeszuschüsse für die erforderlichen OGS-Plätze und darüber hinaus zur Verfügung.”  


Im Jahr 2028 sollen dann noch einmal Mittel für weitere 25.000 OGS-Plätze bereitgestellt werden, sodass zum Schuljahr 2028/29 insgesamt 605.000 Plätze im Offenen Ganztag finanziert werden könnten. Prognosen zeigen, dass im Endausbau des Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2029/30 für etwa 80 Prozent der Kinder im Grundschulalter ein Ganztagplatz benötigt wird. Nach Vorausberechnungen des Schulministeriums sind das knapp 590.000 Plätze in Grundschulen.  


Familienministerin Josefine Paul: „Der Offene Ganztag bei uns in Nordrhein-Westfalen ist von Beginn an als Kooperationsmodell zwischen Jugendhilfeträger und Schule konzipiert gewesen. Mit dem neuen Erlass bekennen wir uns zu unserer gemeinsamen Verantwortung für die erfolgreiche Fortführung der Offenen Ganztagsschule und schaffen nun Klarheit und Verlässlichkeit für die Träger und Familien. Mit Hilfe des Erlasses stärken wir die Verantwortungsgemeinschaft zwischen Schule und Jugendhilfe, deren gelingende Kooperation für ein ganzheitliches Bildungsverständnis ganz maßgeblich ist. Wir stärken auch – und das ist mir als Kinder- und Jugendministerin besonders wichtig – die Beteiligung von Kindern im Offenen Ganztag.“  


Der nun vorgelegte gemeinsame Erlass tritt zum 1. August 2026 in Kraft und regelt die Ganztags- und Betreuungsangebote in der Primarstufe. Dazu gehören die Offene Ganztagsschule sowie weitere außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote. Der Erlass bildet den Rahmen für die erfolgreiche Weiterführung der OGS als Kooperationsmodell von Schule und Jugendhilfe auch unter Berücksichtigung des Rechtsanspruchs.


Im Einzelnen sieht der Erlass folgende neuen Regelungsinhalte vor:
Die bestehenden Regelungen zur OGS bleiben im Grundsatz unverändert. Die gewachsenen und etablierten Strukturen und Erfahrungen werden genutzt, um das hohe Tempo beim Platzausbau beizubehalten. Weiterhin wird es für die Offenen Ganztagsschulen keiner Betriebserlaubnis bedürfen. Die OGS soll aus den bestehenden Strukturen heraus weiterentwickelt werden. So erhalten die Akteure und Verantwortlichen große Flexibilität. Dazu wird die Zusammenarbeit der Träger der Jugendhilfe und der Schulträger gestärkt. Schulträger stimmen sich zukünftig bei der Einrichtung einer OGS mit dem öffentlichen Jugendhilfeträger ab.


Die Zusammenarbeit vor Ort soll auf Grundlage eines gemeinsamen Bildungsverständnisses erfolgen. Weiterhin bilden Kooperationsvereinbarungen die Grundlage der Zusammenarbeit. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe wird künftig Partner dieser Vereinbarung. Vertreterinnen und Vertreter der außerunterrichtlichen Angebote in offenen Ganztagsschulen sind in den schulischen Gremien zu beteiligen. Mit dem Erlass wird zudem ein flexibler Rahmen geschaffen, der es ermöglicht, dass bestehende Angebote außerhalb der OGS, die bei den Eltern auf hohe Akzeptanz stoßen, erhalten werden können.


Auch die Partizipation der Kinder bei der Gestaltung der OGS soll zukünftig besonders berücksichtigt werden. Ihre Wünsche und Interessen sind durch vielfältige Beteiligungsformate zu berücksichtigen. Die Anforderungen an den Schutz von Kindern fließen in die Ausgestaltung der Konzepte der offenen Ganztagsschulen ein. Die Merkmale der offenen Ganztagsschulen und der außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote wurden ausgeschärft. Die Kooperation mit außerschulischen Partnern bleibt zentrales Gestaltungsmerkmal.  


Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte die Landesregierung die Förderrichtlinie für den Infrastrukturausbau in Kraft gesetzt, um die Kommunen beim Ausbau der Ganztagsplätze zu unterstützen. Insgesamt stehen rund 892 Millionen für Investitionen zur Verfügung.   Im März dieses Jahres haben das Familienministerium und das Schulministerium in gemeinsamer Verantwortung dann Fachliche Grundlagen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs vorgelegt.

Nun hat das Landeskabinett den Entwurf eines gemeinsamen Erlasses von Familienministerium und Schulministerium gebilligt, der der zukünftigen Gesetzeslage Rechnung trägt und eine Grundlage bildet für die Ausgestaltung des Rechtsanspruchs vor Ort.