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Archiv Juli bis Dezember 2024
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Finanzierung des Deutschlandtickets für 2025
gesichert |
Bundesrat beschließt Novelle des
Regionalisierungsgesetzes
Berlin/Düsseldorf/Duisburg, 20. Dezember 2024 - Sozialticket und
Schülerticket können in NRW weiterhin als
Deutschlandticket angeboten werden 20.12.2024 Die
Finanzierung des Deutschlandtickets ist für 2025
gesichert: Bundestag und Bundesrat haben die Novelle des
Regionalisierungsgesetzes beschlossen, mit dem bislang
gesperrte Bundesmittel freigegeben werden.
© MUNV
„Mehr als 13 Millionen Nutzerinnen und
Nutzer sind eine Erfolgsgeschichte. Diese vielen Menschen
sollen weiter von der Tarifrevolution profitieren“, sagte
Oliver Krischer, Verkehrsminister von Nordrhein-Westfalen
und Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz.
Berücksichtigt wurden in der Novelle des
Regionalisierungsgesetzes auch Empfehlungen des
Bundesrates aus der ersten Beratung.
Unter
anderem wurde eine zunächst zur Haushaltskonsolidierung
geplante Verschiebung von 350 Millionen Euro aus dem Jahr
2025 in das Jahr 2026 gestrichen, was den Ländern die
Finanzierung von Bus und Bahn erschwert hätte. Und anders
als noch im Entwurf der Bundesregierung vorgesehen, soll
es den Ländern nicht verboten werden, Varianten des
Deutschlandtickets aus Regionalisierungsmitteln zu
finanzieren.
Das heißt für
Nordrhein-Westfalen, dass das Sozialticket und das
Schülerticket weiterhin als Deutschlandticket angeboten
werden können. Krischer dankte allen, „die seit Anfang
November über Länder- und Fraktionsgrenzen hinweg an
einer Lösung gearbeitet haben, die für alle Seiten
tragfähig ist.“ Die heute in Bundestag und Bundesrat
beschlossene Einigung war nach dem Aus der
Ampel-Koalition im Bund zunächst ungewiss.
„Eine der ersten Aufgaben der neuen Bundesregierung muss
es sein, das Deutschlandticket endlich langfristig über
das Jahr 2025 hinaus abzusichern. Zudem brauchen wir in
der neuen Legislaturperiode einen neuen Anlauf, um die
Finanzierung des Nahverkehrs insgesamt, also über das
Deutschlandticket hinaus, auf eine sichere Grundlage zu
stellen“, sagte Krischer. Ohne zusätzliche
Regionalisierungsmittel werde es für die Länder
schwierig, ihre Fahrzeugflotten zu modernisieren und das
jetzige Angebot zu halten.
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Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedet
Haushaltsplan 2025 |
Kinder,
Bildung, Schule und Sicherheit im Fokus einer
nachhaltigen und generationengerechten Finanzpolitik
Ministerpräsident Wüst: Wir halten unseren Kurs der Mitte
auch in finanziell herausfordernden Zeiten / Minister Dr.
Optendrenk: Wir haben fest im Blick, was heute notwendig
und für morgen wichtig ist
18. Dezember 2024
Foto: Land NRW / Josua Dunst
Finanzen
Der Landtag hat am Mittwoch, 18. Dezember 2024, den
Haushaltsplan für das kommende Jahr verabschiedet. Mit
einem Volumen von rund 105,5 Milliarden Euro setzt der
Etat gezielte Schwerpunkte, um den aktuellen
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen
entgegenzutreten. Der Fokus liegt dabei in den Bereichen
Bildung, Innere Sicherheit und industrielle
Transformation. Trotz schwieriger wirtschaftlicher
Rahmenbedingungen bleibt das Land handlungsfähig und
investiert nachhaltig in die Zukunft.
Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Mit dem Haushalt 2025
setzen wir klare Prioritäten: für bessere Bildung und
Betreuung unserer Kinder. Für mehr Sicherheit für die
Menschen in unserem Land. Und wir setzen uns ein für
industrielle Innovationen, für Arbeitsplätze und
Wohlstand. Dadurch halten wir unseren Kurs der Mitte auch
in finanziell herausfordernden Zeiten.“
Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Wir sorgen
dafür, dass Nordrhein-Westfalen seine Aufgaben erfüllt
und in die Zukunft investiert – immer mit dem Blick auf
das, was heute notwendig und für morgen wichtig ist.
Unser Haushalt 2025 ist daher ein Beleg für die
Handlungs- und Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Auch und
gerade unter erschwerten Bedingungen. So halten wir trotz
wegbrechender Steuereinnahmen Kurs. Dabei steht die
Zukunft unserer Kinder für uns an erster Stelle. Mit
klaren Prioritäten und einem disziplinierten Haushalts-
und Finanzmanagement schaffen wir Spielräume für gezielte
Investitionen. Denn nur wer bewusst konsolidiert, kann
auch gezielt investieren.“
Schwerpunkte des Haushalts 2025
Nordrhein-Westfalen begegnet den aktuellen
Herausforderungen mit einer generationengerechten und
zukunftsfesten Haushaltspolitik. Um diese zu ermöglichen,
haben die Ressorts in vielen Bereichen Einsparungen
erbracht – insgesamt in Höhe von 3,6 Milliarden Euro
gegenüber der Finanzplanung. Diese
Konsolidierungsbeiträge waren notwendige Bausteine, um
wichtige Projekte fortzusetzen und auch für 2025 neue
Impulse setzen zu können:
Rekordinvestitionen in Bildung
Mit knapp 42 Milliarden Euro erreicht das Bildungsbudget
einen neuen Rekordwert. Damit sind die Bildungsausgaben
seit 2023 um rund 11 Prozent gestiegen. Die Schaffung von
50.000 neuen Plätzen und fast 490 zusätzlichen Stellen im
Offenen Ganztag sowie ein Plus gegenüber dem
Nachtragshaushalt 2024 von 250 Millionen Euro in den
Bereichen Kinderbildung und Ganztagsbetreuung
unterstreichen den Fokus auf frühkindliche Förderung.
Krisenbewältigung und Innere Sicherheit
Als Reaktion auf den Anschlag von Solingen umfasst der
Haushalt 2025 zusätzliche Mittel für die Innere
Sicherheit, die Asylverfahren und die
Terrorismusprävention: Drei zusätzliche Asylkammern, mehr
Personal in den Ausländerbehörden und eine neue
Abschiebeeinrichtung beschleunigen die Asylverfahren.
Künftig werden auch virtuelle Ermittler sowie künstliche
Intelligenz den Extremismus im Internet aufdecken. Allein
der Haushalt 2025 sieht hierfür zusätzlich insgesamt 93
Millionen Euro vor. Hinzu kommen
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 312
Millionen Euro sowie die Einrichtung von 176 neuen
Stellen.
Auch darüber hinaus wird mit dem Haushalt 2025 weiter in
die Innere Sicherheit investiert. Trotz erheblicher
Herausforderungen für den gesamten Landeshaushalt steht
der Polizei ein Ausgabevolumen von rund 4,15 Milliarden
Euro zur Verfügung – eine nochmalige Steigerung um rund
90 Millionen Euro im Vergleich zu 2024. Insbesondere die
2017 begonnene und seit 2022 nochmals ausgebaute
personelle Stärkung der Polizei durch die Einstellung von
jährlich 3.000 neuen Kommissaranwärterinnen und
-anwärtern wird kontinuierlich weiterverfolgt. Für die
Übernahme der geprüften Absolventinnen und Absolventen
werden –neben der Nutzung von im Laufe des Jahres
freiwerdenden Planstellen – 1.522 zusätzliche Planstellen
bereitgestellt.
Stärkung der Kommunen
Trotz aller Herausforderungen steht das Land fest an der
Seite der Kommunen. Über ein Drittel des Haushalts – rund
38,4 Milliarden Euro – fließt in die Gemeinden. Mit
jährlich 250 Millionen Euro wird das Land erstmals einen
Beitrag zur Altschuldenlösung leisten und die
Planungssicherheit der Kommunen erhöhen.
Auch der Hochwasserschutz und das Startchancen-Programm
werden zusammen mit mehr als 125 Millionen Euro
gefördert. Für die frühzeitige Förderung und Bildung für
Kinder über das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) stehen rund
5,6 Milliarden Euro sowie weitere rund 885 Millionen Euro
für den Offenen Ganztag zur Verfügung. Der Haushalt 2025
und die Finanzplanung für die Folgejahre sichern den
Kommunen nicht nur die finanziellen Mittel, sondern auch
ihre Zukunftsperspektiven.
Transformation und Nachhaltigkeit
Mit dem Haushalt stärkt die Landesregierung die
Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und schafft die
Voraussetzungen für dringend nötige Investitionen in
zukunftsweisende Technologien und Innovationen. Insgesamt
steigen allein im Geschäftsbereich des
Wirtschaftsministeriums die Investitionen im Vergleich zu
2024 um mehr als 10 Prozent auf fast 850 Millionen Euro.
Lag die Investitionsquote 2018 hier noch bei rund 27
Prozent, ist sie heute deutlich höher als 40 Prozent. So
unterstützt das Land die Industrie und den Mittelstand
mit passenden Förder- und Finanzierungsprogrammen.
Um die Energiekosten zu senken und die Rahmenbedingungen
für Unternehmen zu verbessern, setzt die Landesregierung
weiterhin auf den konsequenten Ausbau der Erneuerbaren
Energien. Mit einem Beschleunigungs- und Entlastungspaket
wurden Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht.
Auch das Wirtschafts-Service-Portal.NRW wird 2025 weiter
ausgebaut. Eine flächendeckende digitale Infrastruktur
mit 5G- und Glasfaser-Versorgung ist entscheidend für
einen zukunftsfähigen Standort.
Minister Dr. Optendrenk: „Wir stellen uns den
finanziellen Realitäten. Trotzdem sorgen wir als moderner
und nachhaltiger Staat dafür, dass unsere Kinder gute
Bildungschancen haben. Wir fördern den
gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und digitalen Wandel
und schaffen gute Voraussetzungen für Bürgerinnen und
Bürger und Unternehmen. Als schnelle und entschlossene
Reaktion auf das schreckliche Messerattentat in Solingen
haben wir das größte Sicherheitspaket der
Landesgeschichte auf den Weg gebracht. Diese zusätzliche
Sicherheit und Effizienz bei der Fahndung sind uns in den
kommenden Jahren 400 Millionen Euro wert. Ihre
Finanzierung haben wir heute mit dem Haushalt 2025 und
der Finanzplanung für die Folgejahre abgesichert.“
Aufwuchs im Sozialbereich
Auch im Sozialbereich steht im kommenden Jahr insgesamt
mehr Geld zur Verfügung. Die Aufwendungen im Bereich
Soziale Sicherung, Familie und Jugend sowie
Arbeitsmarktpolitik steigen gegenüber 2024 um rund eine
Milliarde Euro auf 18,2 Milliarden Euro.
Herausforderungen durch erhebliche Steuermindereinnahmen
Die jüngsten Wachstumsprognosen sind weiterhin
alarmierend. Dies schlägt sich deutlich im Ergebnis der
Steuerschätzung von Oktober 2024 nieder und hat
erhebliche Folgen für die öffentlichen Haushalte.
Minister Dr. Optendrenk: „Die deutsche Wirtschaft steckt
in einer hartnäckigen strukturellen Krise, die die
scheidende Bundesregierung nicht in den Griff bekommen
hat. Die Wirtschaft in unserem Land droht weiter in die
Krise zu rutschen. Das Wegbrechen der Steuereinnahmen
sorgt in den Länder- sowie Kommunalhaushalten dafür, dass
die finanziellen Handlungsspielräume immer enger werden.
Auch für unseren Landeshaushalt sind die Auswirkungen
enorm: 2025 müssen wir mit mehr als 1,3 Milliarden Euro
weniger Steuereinnahmen auskommen als noch im Mai
erwartet. Das kann so nicht weitergehen.“
Gleichzeitig haben die Ampel-Entscheidungen aus Berlin
für immer neue und zusätzliche Belastungen für den
Landeshaushalt gesorgt. Obwohl die Verantwortung für die
Wirtschafts- und Konjunkturpolitik in Deutschland dem
Bund zufällt, sollen die Länder und Kommunen die teuren
Konjunkturprogramme des Bundes über Steuermindereinnahmen
in erheblichem Maße mitfinanzieren.
Allein die dauerhaften Haushaltsverschlechterungen durch
die von der Bundesregierung Ende 2022 getroffenen
steuerlichen Entlastungsmaßnahmen und die Mehrausgaben
für das „Wohngeld Plus“ sowie das Deutschland-Ticket
belasten den Landeshaushalt dauerhaft mit 4 Milliarden
Euro jährlich.
Die Folge: Mit immer neuen, nicht zu Ende gedachten
Gesetzesvorhaben hat die Ampel-Koalition für große
Verunsicherung gesorgt. Zahlreiche bürokratische Hürden
und die unberechenbare Bundespolitik haben zu einer
Investitionszurückhaltung geführt, die der deutschen
Wirtschaft schadet und enorme negative Auswirkungen auf
die öffentlichen Haushalte hat.
Vor diesem Hintergrund ist der Einsatz der
Konjunkturkomponente im Rahmen der Schuldenbremse ein
weiterer Baustein, um die Finanzierung von Investitionen
und sozialen Leistungen sicherzustellen. Nach einer
Anpassung an das Ergebnis der Herbststeuerschätzung wird
sie voraussichtlich Kredite in einem Umfang von bis zu
2,055 Milliarden Euro ermöglichen. Generell werden
innerhalb dieses Rahmens jedoch nur so viele Schulden
aufgenommen, wie es tatsächlich aufgrund der aktuellen
Entwicklung dann nötig ist.
Eckdaten des Haushalts 2025:
Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Gesamtausgaben des
Landeshaushaltes auf 105,5 Milliarden Euro. Die Gründe
für den Anstieg sind u.a. höhere Personalausgaben von
allein 2,3 Milliarden Euro insbesondere durch die
Tarifabschlüsse, bundesgesetzliche Pflichtleistungen, den
kommunalen Steuerverbund, steigende Zinsausgaben und
inflationsbedingte Erhöhungen auf sonstige Ausgaben.
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Schulministerium legt detaillierte
Unterrichtsstatistik für Schuljahr 2023/2024 vor |
Ministerin Feller: Wir sorgen
für größtmögliche Transparenz / Landesweite Daten zum
erteilten und ausgefallenen Unterricht
Düsseldof,
11. Dezember 2024 - Erstmals legt das Schulministerium
einen detaillierten Gesamtbericht über das
Unterrichtsgeschehen an den Schulen in
Nordrhein-Westfalen vor. Nach der flächendeckenden
Unterrichtsstatistik wurden im zurückliegenden Schuljahr
2023/24 insgesamt 93,8 Prozent der vorgesehenen
Unterrichtsstunden erteilt. 1,4 Prozent des Unterrichts
entfielen auf das Eigenverantwortliche Arbeiten (EVA) in
der gymnasialen Oberstufe. 4,8 Prozent des Unterrichts
sind ersatzlos ausgefallen.
Schulministerin
Dorothee Feller erklärte: „Mit der Unterrichtsstatistik
erhalten wir ein umfassendes Bild des
Unterrichtsgeschehens an unseren Schulen. Wir sorgen wie
versprochen für größtmögliche Transparenz. Mein Dank
richtet sich an die Schulen, die die Daten mit großer
Sorgfalt erfasst haben. Wir wissen jetzt genau, wieviel
Unterricht an unseren Schulen erteilt und vertreten wird
oder – wenn es sich nicht vermeiden lässt – ad hoc
ausfallen muss.“
Die Ministerin betonte, dass
die Ergebnisse Ansporn und Herausforderung zugleich
seien: „Wir werden das Handlungskonzept
Unterrichtsversorgung weiter konsequent umsetzen und die
Schulen eng begleiten und unterstützen. Der Weg ist noch
weit, aber wir kommen voran. Heute sind insgesamt über
7.400 Menschen mehr an unseren Schulen tätig als vor zwei
Jahren. Seit Dezember 2022 haben wir fast 12.000 Menschen
neu eingestellt, darunter mehr als 10.000 Lehrkräfte. Das
stimmt mich optimistisch für die Zukunft“.
Mit der flächendeckenden Erhebung wird die
Unterrichtserteilung im Verlauf eines Schuljahres
systematisch und schulbezogen erfasst. Die Detailerhebung
liefert darüber hinaus konkrete Gründe für
Unterrichtsausfall und Vertretungsmaßnahmen. Alle rund
4.400 öffentlichen Schulen der Schulformen Grundschule,
Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Gymnasium,
Sekundarschule, PRIMUS-Schule und Förderschule im Bereich
der Lern- und Entwicklungsstörungen nehmen daran teil.
Die Ergebnisse der Unterrichtsstatistik
beruhen auf einer Rückmeldequote der Schulen von
annähernd 100 Prozent. Auf der Grundlage der
flächendeckenden Erhebung ergeben sich für das Schuljahr
2023/24 folgende Ergebnisse:
Planmäßig erteilter Unterricht Die Erhebung zeigt,
dass 83,7 Prozent des Unterrichts so wie von den Schulen
beabsichtigt erteilt werden – das sind fünf von sechs
Unterrichtsstunden. Davon werden 77,5 Prozent gemäß
Stundenplan erteilt. 6,2 Prozent finden als Unterricht in
besonderer Form statt, der verpflichtender Bestandteil
des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags ist.
Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Schulfahrten,
Exkursionen, Projekttage, Praktika, Wettbewerbe, Schul-
oder Sportfeste. Dies alles ist ein wichtiger Bestandteil
des Schullebens und dem planmäßigen Unterricht im
Klassenraum qualitativ gleichzusetzen.
Vertretungsunterricht und Eigenverantwortliches Arbeiten
Insgesamt wurden inklusive Distanzunterricht 10,1 Prozent
des Unterrichts vertreten. Um Unterrichtsausfall zu
vermeiden, wird in der Primarstufe und der Sekundarstufe
I häufig Vertretungsunterricht angesetzt. Dabei nahm die
Vertretung im vorgesehenen Fach in allen Schulformen den
höchsten Wert an (landesweit 5,1 Prozent).
Ersatzunterricht in einem anderen Fach fand erheblich
seltener statt (1,6 Prozent). Die Auflösung von
Doppelbesetzungen spielt systembedingt zum Beispiel in
der Förderschule (5,6 Prozent) sowie in der Grundschule
(3,9 Prozent) eine größere Rolle.
In der
gymnasialen Oberstufe hingegen setzen die Schulen
überwiegend auf das Eigenverantwortliche Arbeiten (EVA).
Dabei setzen sich Schülerinnen und Schüler selbstständig
mit Inhalten und Aufgaben auseinander, die sie von ihren
Lehrerinnen und Lehrern bekommen haben. Auf diese Weise
wird die Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler
gestärkt, die sie beispielsweise für ein späteres Studium
benötigen.
Gründe für Unterrichtsausfall
Eine genauere Analyse der Unterrichtsstatistik auf
Grundlage der Detailerhebung zeigt, dass ein Teil des
ersatzlosen Unterrichtsausfalls und des
Eigenverantwortlichen Arbeitens auf systembedingte Gründe
zurückzuführen ist. Diese ergeben sich unmittelbar aus
dem Schulalltag und betreffen den gesamten Schulbetrieb.
Je nach Berücksichtigung sind das etwa
zwischen 2,5 und 3,0 Prozent des gesamten
Unterrichtsvolumens. Dazu zählen zum Beispiel der
Schuljahresbeginn, die Zeugnisausgabe, regionale
Brauchtumstage, Eltern- sowie Schülersprechtage oder auch
schulinterne Fortbildungen und pädagogische Tage. Gerade
diese Gründe sind in der Schulöffentlichkeit in aller
Regel akzeptiert und werden bewusst in Kauf genommen,
damit Erstklässlerinnen und Erstklässler am zweiten
Schultag eingeschult werden können oder alle Schülerinnen
und Schüler an Tagen der Zeugnisausgabe nach der dritten
Stunde schulfrei haben.
Im ersten Schulhalbjahr
2023/24 stand den Schulen ein zusätzlicher pädagogischer
Tag zur Verfügung, um die Konzepte für das Lehren und
Lernen in der digitalen Welt weiterzuentwickeln. Ein
solcher Tag schlägt sich hochgerechnet auf das gesamte
Schuljahr mit bis zu einem halben Prozent in der
Statistik nieder.
In etwas mehr als der Hälfte
aller Fälle lagen ungeplante Abweichungen vom Stundenplan
in der Erkrankung der Lehrkraft begründet. In drei von
vier Unterrichtsstunden fand im Fall von Erkrankungen
Vertretungsunterricht statt. Rund ein Viertel führte zu
Unterrichtsausfall oder EVA.
Ergebnisse nach
Fächergruppen Die Detailerhebung lässt auch Aussagen
zu Fächergruppen zu. Insgesamt zeigt sich, dass der
ersatzlose Unterrichtsausfall in den Kernfächern
Mathematik und Deutsch sowie den Fremdsprachen und
Naturwissenschaften unterproportional zum
stundenplanmäßigen Angebot war.
Schulbezogene
Daten Die schulbezogenen Daten werden am 17. Dezember
2024 im Bildungsportal bereitgestellt. Zuvor wird jeder
teilnehmenden Schule die Zusammenstellung der von ihr
übermittelten Daten zur Verfügung gestellt.
Schulministerin Feller: „Die Veröffentlichung der
schulbezogenen Ergebnisse verlangt von allen Beteiligten
ein hohes Maß an Verantwortung. Wenn an einer Schule
vermehrt krankheitsbedingt Unterricht ausfällt, so lässt
dies ausdrücklich keine Rückschlüsse auf die Qualität der
schulischen Arbeit zu. Uns geht es darum, auf der
Grundlage von schulbezogenen Daten gemeinsam Lösungen zu
finden, um die Unterrichtssituation zu verbessern und die
Schulen dabei zu unterstützen. Die Schulaufsicht
unterstützt und berät die Schulen eng.“
Den
Gesamtbericht über das Unterrichtsgeschehen an den
Schulen in Nordrhein-Westfalen im Schuljahr 2023/2024
finden Sie
hier.
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Schulministerin Feller: Lehrerberuf wird wieder
attraktiver, mehr Personal für Schulen, aber
Herausforderungen bleiben
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· 7.400 mehr Menschen an Schulen
tätig · Handlungskonzept Unterrichtsversorgung wirkt
· Anstieg bei Lehramtsanwärterinnen und
Lehramtsanwärtern · Lehramtsstipendium Ruhr startet
in die 2. Runde
Düsseldorf, 9. Dezember 2024 - An
den Schulen in Nordrhein-Westfalen ist die
Personalausstattung auf insgesamt 162.711 Stellen
gestiegen (Stand: Montag, 2. Dezember 2024). Im Vergleich
zum Dezember 2022 ist das eine Steigerung um 5.689
Stellen. Hinzu kommen 1.737 Alltagshelferinnen und
Alltagshelfer, die Lehrkräfte bei ihrer täglichen Arbeit
entlasten und unterstützen. Damit sind an den Schulen des
Landes heute insgesamt über 7.400 Menschen mehr tätig als
Ende 2022. Die gestiegene Personalausstattung ist der
Saldo aus insbesondere Berufsaustritten und
Neueinstellungen.
Seit Dezember 2022 gab es
fast 12.000 Neueinstellungen. Davon entfallen mehr als
10.000 und damit der weit überwiegende Anteil auf
Lehrkräfte. Aber auch andere Professionen wie
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter,
Fachkräfte für multiprofessionelle Teams sowie
Schulverwaltungsassistentinnen und -assistenten wurden
eingestellt.
Ministerin Dorothee Feller: „Mit
Hilfe des Handlungskonzepts Unterrichtsversorgung konnten
wir mehr Personal für unsere Schulen gewinnen und
besonders belastete Schulen gezielt unterstützen. Wir
kommen Schritt für Schritt voran; jedoch ist der Weg noch
weit. Es haben sich zu viele grundlegende
Herausforderungen aufgestaut. Der allgemeine
Fachkräftemangel macht sich auch an unseren Schulen
bemerkbar – das gilt übrigens bundesweit. Denn nach
allen Prognosen zur Lehrkräfteentwicklung in den nächsten
Jahren – sowohl seitens der Bildungsministerkonferenz auf
der Bundesebene als auch seitens der Landesregierung –
wissen wir, dass sich die Lücke erst allmählich schließen
wird. Wir werden weiter alles dafür tun, damit unsere
Schulen mehr Lehrkräfte einstellen können.“
In den vergangenen beiden Jahren ist der
Personalbedarf an den öffentlichen Schulen in
Nordrhein-Westfalen um 5.690 Stellen gestiegen, davon
entfallen allein 2.066 auf das laufende Schuljahr
2024/2025. Zurückzuführen ist diese Entwicklung vor
allem auf gestiegene Schülerzahlen. Aber auch der
fortschreitende Ausbau des Ganztags und die weitere
Umsetzung der Inklusion führen zu einem steigenden
Personalbedarf. Es ist jedoch gelungen, diesen
gestiegenen Bedarf an Stellen durch zusätzliche
Neueinstellungen aufzufangen.
Während der
Personalbedarf also auf 170.760 Stellen gestiegen ist und
damit deutlich mehr Stellen zu besetzen waren, ist die
Zahl der unbesetzten Stellen nicht weiter gestiegen.
Derzeit sind 8.049 Stellen unbesetzt. (Stand: Montag, 2.
Dezember 2024). Vor zwei Jahren im Dezember 2022 waren es
8.047. Ein im Vergleich zum Ende des vorangegangenen
Schuljahres erhöhter Wert ist für die erste
Schuljahreshälfte nicht ungewöhnlich. Neue Stellen werden
in der Regel zu Beginn eines Schuljahres eingerichtet,
wenn sich der Personalbedarf der Schulen zum Beispiel auf
Grund der Schülerzahlentwicklung oder schulpolitischer
Maßnahmen verändert.
Erfahrungsgemäß wird
erst in den kommenden Monaten ein Teil der freien Stellen
besetzt werden. Schulministerin Dorothee Feller erklärte:
„Jede unbesetzte Stelle ist eine zu viel und wir arbeiten
weiter intensiv daran, dass unbesetzte Stellen möglichst
rasch besetzt werden können. Erfreulich ist, dass der
Lehrerberuf offenbar wieder attraktiver wird. Denn es
entscheiden sich wieder mehr junge Menschen für den
Schuldienst. Das stimmt mich für die Zukunft
optimistisch.“
In diesem Jahr haben 6.636
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ihren
Vorbereitungsdienst angetreten. Dabei hat sich
insbesondere die Zahl für die Grundschulen positiv
entwickelt. Mit 1.543 Lehramtsanwärterinnen und
Lehramtsanwärtern wurde hier der höchste Wert in den
vergangenen zehn Jahren erreicht. Zum nächsten
Einstellungstermin am Donnerstag, 1. Mai 2025, haben sich
insgesamt mehr als 4.800 Studienabsolventinnen und
Studienabsolventen beworben, das sind rund 500 mehr als
ein Jahr zuvor.
Hintergrund: Im Anschluss an
das Lehramtsstudium absolvieren zukünftige Lehrerinnen
und Lehrer einen 18-monatigen Vorbereitungsdienst
(Referendariat), in dem sie praxisnah auf den Schuldienst
vorbereitet werden. Nordrhein-Westfalen bietet jährlich
zwei Einstellungstermine in den Vorbereitungsdienst am 1.
Mai und am 1. November an.
Handlungskonzept
Unterrichtsversorgung Das Handlungskonzept
Unterrichtsversorgung umfasst insgesamt 34 verschiede
kurz-, mittel- und langfristig wirkende Maßnahmen aus den
Bereichen Lehrerausbildung und Lehrereinstellung,
Wertschätzung, Entlastung und Dienstrecht. Beispiele:
· Die Landesregierung hat allein in dieser
Legislaturperiode gemeinsam mit den Hochschulen 465
zusätzliche Studienplätze vor allem für die Lehrämter an
Grundschulen und in der Sonderpädagogik geschaffen.
· Die Zahl der Alltagshelferinnen und Alltagshelfer
ist auf 1.737 gestiegen, davon 1.477 an Grundschulen, 259
an Förderschulen und eine an einer PRIMUS-Schule (Stand:
Montag, 2. Dezember 2024). Neu ist, dass seit November
2024 nun auch Hauptschulen und Realschulen unbesetzte
Lehrkräftestellen mit Alltagshelferinnen und
Alltagshelfern besetzen können. ·
Lehramtsstudierende können sich ab sofort wieder für das
Lehramtsstipendium Ruhr – Deine Region. Deine Chance.
bewerben. Das Programm startet mit dem Schuljahr
2025/2026 in die zweite Runde.
Erneut werden 70
Studierende während ihres Bachelorstudiums mit monatlich
300 Euro und besonderen Seminarangeboten gefördert.
Außerdem werden sie bereits während des Studiums als
Lernhelferinnen und Lernhelfer an Schulen mit einem
besonderen Unterstützungsbedarf eingesetzt. Weitere
Informationen unter:
https://www.lehramt.ruhr/lehramtsstipendium-ruhr
sowie im
Bildungsportal. · Die Werbekampagne „Was
ist deine Lehrkraft“ wird im kommenden Jahr
weiterentwickelt und fortgesetzt. In 2024 wurde die
Kampagnenwebsite bereits über eine halbe Million Mal
gezielt aufgesucht. Das Landesamt für Qualitätssicherung
und Informationstechnologie der Lehrerausbildung
(LAQUILA) hat mehr als 10.000 Beratungen durchgeführt.
Um die vom Lehrkräftemangel gegenwärtig
besonders betroffenen Schulen gezielt zu unterstützen,
sieht das Handlungskonzept u.a. zeitlich befristete
Abordnungen von Bestandslehrkräften sowie eine genauere
Überprüfung der voraussetzungslosen Teilzeit vor. Derzeit
sind insgesamt 9.310 Abordnungen ausgesprochen, um
unterversorgte Schule zu unterstützen (Stand: Dienstag,
1. Oktober 2024).
Das sind 1.209 Abordnungen
mehr als vor anderthalb Jahren im April 2023. Die Daten
zeigen aber auch, dass das Instrument der zeitlich
befristeten Abordnung bedarfsgerechter genutzt wird. Im
genannten Zeitraum gibt es 1.097 mehr Abordnungen mit
ganzer Stelle sowie 985 mehr Abordnungen an vom
Lehrkräftemangel besonders betroffene Grundschulen.
Die Anzahl der Beschäftigten in voraussetzungsloser
Teilzeit hat sich in den vergangenen 18 Monaten deutlich
verringert. Heute arbeiten fast 2.000 Lehrkräfte weniger
in voraussetzungsloser Teilzeit als noch im April 2023
(Stand 1. Oktober 2024). Die Zahl hat sich von 13.744 auf
11.819 Personen verringert.
Schulministerin
Feller: „Unser Ziel ist es, allen Schülerinnen und
Schülern faire Bildungschancen zu ermöglichen. Deshalb
bin ich allen Lehrkräften sehr dankbar, die sich für eine
begrenzte Zeit abordnen lassen oder sich bereit erklären,
mehr zu unterrichten. Sie alle leisten einen wichtigen
Dienst für die Bildung unserer Kinder.“
Das
Schulministerium veröffentlicht zu Beginn der Monate Juni
und Dezember zwei Mal jährlich Daten zur
Unterrichtsversorgung an den öffentlichen Schulen auf
Landes- sowie auf Ebene der Bezirksregierungen. Im
Grundsatz erfolgt hierbei ein Abgleich zwischen den
Stellen, die den Schulen von der Schulaufsicht zur
Aufgabenerfüllung und zur Besetzung zugewiesen wurden
(Bedarf) und der aktuellen Personalausstattung an den
Schulen. Die Daten zur Unterrichtsversorgung finden Sie
hier. Informationen zum Handlungskonzept
Unterrichtsversorgung finden Sie
hier.
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Bezirksregierung
Düsseldorf genehmigt Ausbau des Kultushafens für die IGA
2027
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Düsseldorf/Duisburg, 2. Dezember
2024 - Die Bezirksregierung Düsseldorf hat der
Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR die Plangenehmigung für
den Gewässerausbau des Kultushafens im Duisburger
Stadtteil Wanheimerort erteilt. Der Kultushafen wird im
Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027
zu einem Zukunftsgarten umgestaltet und damit ein
zentraler Bestandteil des Gesamtprojekts.
„Der Gewässerausbau des Kultushafens ist ein wichtiges
Vorhaben, das nicht nur die Attraktivität der Stadt
Duisburg steigern wird, sondern auch ein starkes Signal
für die nachhaltige Entwicklung unserer Region setzt. Die
IGA 2027 bietet Duisburg die Möglichkeit, innovative
Ansätze in der Stadt- und Landschaftsgestaltung zu
präsentieren“, so Regierungspräsident Thomas Schürmann.
Die Planungen für das Projekt begannen im
September 2021 und wurden von einer Reihe komplexer
Herausforderungen begleitet, die bis Ende 2023 wiederholt
Anpassungen und neue Lösungsansätze erforderlich machten.
Zu den größten Aufgaben zählte die Umsiedlung eines
umfangreichen Bestands von Mauereidechsen, die den
Bauarbeiten weichen müssen. Außerdem erforderte die Lage
im Bereich eines potenziellen Kampfmittelrisikos eine
umfassende Sondierung und besondere Vorsichtsmaßnahmen.
Durch die frühzeitige und intensive
Einbindung der Träger öffentlicher Belange in die
Planungen konnte die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
einen reibungslosen Ablauf sicherstellen. So gelang es,
die Plangenehmigung rechtzeitig abzuschließen, um den
ambitionierten Zeitplan für die IGA 2027 einzuhalten. Der
Gewässerausbau des Kultushafens ist ein zentraler
Baustein der IGA 2027 und trägt dazu bei, die Stadt
Duisburg als modernen und lebenswerten Standort zu
präsentieren. Mit der Plangenehmigung wurde ein weiterer
Schritt in Richtung einer erfolgreichen Umsetzung dieses
zukunftsweisenden Projekts gemacht.
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Startschuss für das Projekt PEARL-QUALI
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Düsseldorf/Duisburg, 28. November 2024
- Verbesserung der psychischen Gesundheit und Teilhabe
von Schülerinnen und Schülern - Bezirksregierung
Düsseldorf lädt zur Auftaktveranstaltung ein. Mit Beginn
des neuen Schuljahres ist das Projekt PEARL-QUALI
Düsseldorf an Schulen in der Region gestartet. Die
Bezirksregierung Düsseldorf lud aus diesem Anlass
Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Schulen,
Schulträger, die Schulaufsicht sowie Expertinnen und
Experten der Universität zu Köln an die
Emmy-Nöther-Gesamtschule in Kaarst ein.
Ziel
des Treffens war es, die Kooperationsvereinbarungen
zwischen den Schulen und der Universität zu Köln zu
unterzeichnen und in einen ersten fachlichen Austausch zu
treten und die ambitionierten Ziele des Projekts
gemeinsam weiterzuentwickeln. Das Projekt PEARL
(Psychische Gesundheit und emotional-soziale Entwicklung
an Regelschulen und Förderschulen) setzt genau dort an,
wo Unterstützung dringend benötigt wird: bei Schülerinnen
und Schülern mit dem Förderschwerpunkt emotionale und
soziale Entwicklung.
Ziel ist es, die
psychische Gesundheit zu stärken, das soziale Miteinander
zu fördern und Schule als sicheren Lebens- und Lernort zu
gestalten. Das Projekt PEARL-QUALI verfolgt drei zentrale
Zielsetzungen: Professionalisierung der Lehrkräfte bei
der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit
herausforderndem Verhalten. Förderung des Wohlbefindens
und der sozial-emotionalen Kompetenzen der Schülerinnen
und Schüler bei gleichzeitiger Reduktion von
Problemverhalten.
Verbesserung der
Beziehungen zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und
Schülern. Hierfür werden Lehrkräfteteams aus fünf
Förderschulen, fünf Grundschulen und fünf Gesamtschulen
in zwei Projektphasen durch Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren geschult und begleitet. Die
wissenschaftliche Begleitung und Qualifizierung übernimmt
die Universität zu Köln. Die Realität zeigt, wie groß der
Bedarf an Unterstützung ist. Aggressionen, psychische
Auffälligkeiten oder Rückzug belasten nicht nur die
betroffenen Kinder und Jugendlichen, sondern auch
Lehrkräfte und Eltern.
„Schule soll ein
sicherer und freudvoller Lebens- und Lernort sein.
Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir uns diesen
Aufgaben gemeinsam stellen“, betonte Regierungspräsident
Thomas Schürmann. „Ein Projekt wie PEARL kann nur
gelingen, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen.
Besonders erfreulich ist die enge Zusammenarbeit zwischen
Schulen, Schulaufsicht, Schulträgern und der Universität.
Diese Kooperation unterstreicht, wie wichtig es ist,
gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, um die Teilhabe aller
Schülerinnen und Schüler an Schule und Gesellschaft zu
sichern“, so Thomas Schürmann. Das Projekt PEARL-QUALI
ist auf vier Jahre angelegt und soll perspektivisch
Impulse für eine breitere Umsetzung an allen Schulen im
Regierungsbezirk Düsseldorf liefern.
|
Schluss mit leeren Worten.
GEMA-Entlastung für die Stärkung von ehrenamtlichem
Engagement, Kultur und Gemeinschaft
|
Landtag Düsseldorf, 27.
November 2024 - Antrag der SPD-Fraktion I.
Ausgangslage In der KiTa wird gesungen, im Karnevals- und
Schützenverein werden Traditionen und Brauchtum gepflegt,
in kirchlichen Vereinen und Organisationen wird
Zusammenhalt gestärkt, im Sportverein wird
Jugendförderung betrieben, ein – oftmals auch
ehrenamtlich betriebener - Weihnachtsmarkt ist Kulturgut.
Hierauf freuen sich viele Bürgerinnen und Bürger dieses
Bundeslandes und begehen die Vorweihnachtszeit. All diese
Veranstaltungen und vor allem ihre Akteure leisten einen
wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl. Das alles geht nicht
ohne Musik.
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Hier ein Auszug aus dem Versuch einer Kampagne
mit Einbindung der Politik gegen die übermächtige GEMA
aus der Sicht eines Bürgervereins
Aufruf (Kampagne) Bürgerverein Neudorf, das Leben der
"Ehrenamtler" zum Wohle der Bürger ohne einengende
überbordenden Behördengänge - Collage Dieter Gründer,
Webmaster und Beiratsmitglied Bürgerverein
Duisburg-Neudorf e.V. 2003 - 2016
Kommentar
zu den „Vereinsmeiern“
Der Deutsche sei ein „Vereinsmeier“ – sagt der
Volksmund. Geht klar, aber… Es gibt sicher 1000 gute
Gründe eine Initiative zu gründen. Sie hat aber nur einen
Sachstand – siehe TTIP oder CETA – als Inhalt bzw.
Mittelpunkt. Ist die „Sache“ erledigt, löst sich auch die
Initiative meistens auf. Bei einem Verein ist das anders,
mögen die Gründe manchmal auch dieselben sein. Und hier
fängt das Problem an. Wer keinen erfahrenen
„Vereinsmeier“ hat, der die Fallstricke kennt, ist
aufgeschmissen.
- Es geht zunächst
um die Satzung, die Satzung und nichts anderes. -
Dann muss die Eintragung beim Amtsgericht
(Vereinsregistergericht) erfolgen.
- Es folgt das mit dem Finanzamt, wegen der
Freistellungsbescheinigung um auch würdig zu sein,
Spenden annehmen zu dürfen. - Dann kommen Wahlen.
- Es geht auch um das Versammlungsrecht.
- Dabei müssen erst einmal neben den Mitstreitern auch
Räumlichkeiten gefunden werden. - Anschließend muss
analog zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zwingend eine
Jahresmitgliederversammlung abgehalten werden.
- Dann kommt beim Finanzamt wieder der Akt mit den
„Hosen-runter-lassen“.
- Die "Ehrenamtler" müssen auch eine Veranstaltung zum
Kern der Gründung abhalten. - Wer auch noch Musik
dabei haben will, hat es sofort mit der GEMA zu tun – und
das ist nie spaßig, da es immer um Geld geht- und ganz
klar ist:„Unwissenheit schützt nicht vor löhnen müssen.
Im Klartext:
Es existieren ganze Füllhörner von Auflagen, die
heutzutage ohne die Mithilfe von Profis (Steuerberater,
am besten noch einen Juristen usw.) gar nicht mehr
sinnvoll ist. In jedem Fall geht es immer um unglaubliche
Belastungen, die auch bei einem hohen Engagement schnell
zu Überforderungen führen. Dabei sind z.B.
Bürgervereine so etwas wie der „Betriebsrat“ oder die
"Innenrevision light" einer Kommune.
Diese Vereine
wollen nichts Böses. Sie wollen z.B. den Bestand
schützen, sich da einmischen wo sie sich sicher bestens
auskennen und aufgedeckte Missstände beheben oder
verhindern. Mündige Bürger eben.
Liebe Kommune, liebe Verwaltung, liebe Rats- Landtags-
und Bundestagsabgeordneten: Helft wo ihr könnt, denn es
sind natürlich auch eure Wähler. Diese angesprochenen
Helfer in der Not ziehen ja auch meistens wunderbar mit.
Trotzdem bleiben z. B. Ängste vor dem Finanzamt und der
GEMA. Das muss sich
nach fast einem Jahrhundert des positiven Wirkens von
Vereinen doch einmal ändern dürfen. Nehmt diesen
Ehrenamtlern nicht die Lust an ihrem Tun. Es wäre
wirklich ein sehr böser Bumerang, der da zurückkommen
würde.
Übrigens
war auch die Tätigkeit in Vereinen ein zentraler Grund,
diesen Bürgerverein zu gründen. Harald
Jeschke (ein Leidgeprüfter)
Von den hiesigen Politikern aller Couleur gab nur ein
Achselzucken oder den lapidare Kommentar wie "gegen die
GEMA etwas auszurichten..." Man darf gespant sein, wie
mit dem Antrag der Opposition umgegangen wird.
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weiter mit dem SPD-Antrag
Die Kindertagesstätten,
der Karnevals- und Sportverein und auch die Schausteller
auf Weihnachtsmärkten nutzen den Einsatz von Musik zur
Herstellung eines Gemeinschaftsgefühls. Sie schafft
Atmosphäre, fördert das Sprachgefühl, die Fähigkeit des
Zuhörens und verbindet unterschiedlichste Menschen
miteinander. Keiner dieser aufgezählten Veranstaltungen
und viele mehr, kann man sich vorstellen ohne Musik.
Für diese Leistung wollen Musikschaffende
entlohnt werden. Zum Schutz des Urheberrechts hat sich in
den 1930er Jahren die Gesellschaft für musikalische
Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
(GEMA) gegründet.
Die GEMA ist eine weltweit
agierende Autorengesellschaft für musikalische Werke. In
Deutschland verwaltet sie die Nutzungsrechte aus dem
Urheberrecht von mehr als 90.000 Mitgliedern. Aus aller
Welt sind es knapp 2 Millionen Rechteinhaber. Die Nutzung
lizenzpflichtiger Musik bedeutet für die Einrichtungen
und die weiterverarbeitenden Institutionen einen nicht
unerheblichen bürokratischen Aufwand und zusätzliche
Kosten, denn für das Kopieren von Liedblättern in der
Kita und OGS müssen, sofern kein Rahmenvertrag vorliegt,
für jede Einrichtung einzelne Verträge ausgefertigt
werden.
Diese werden dann auch einzeln
beraten und später geprüft. Dies führt nicht selten dazu,
dass kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen
nicht durchgeführt werden können oder das ohnehin knappe
Budget der Vereine stark belastet. Um es weiter zu
ermöglichen, dass die wunderschönen und wichtigen
Veranstaltungen, an die jeder von uns großartige
Erinnerungen hat oder an denen wir heute alle noch
zahlreich partizipieren in gewohnter Weise stattfinden
können, ist es geboten neben dem berechtigten Schutz
geisteigen Eigentums gleichzeitig das ehrenamtliche
Engagement zu stärken und von übermäßigem bürokratischem
und finanziellem Aufwand zu befreien.
Dies
kann gelingen durch den Abschluss eines Rahmenvertrags
zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der GEMA.
Dadurch wäre es möglich den finanziellen und
bürokratischen Aufwand für die Nutzung
gebührenpflichtiger Lieder entfallen zu lassen.
Andere
Länder haben es bereits vorgemacht. Dort können hierdurch
jährlich tausende ehrenamtliche Veranstaltungen
unterstützt werden. Der Freistaat Bayern hat einen
Rahmenvertrag mit der GEMA geschlossen, der die Gebühren
für bestimmte ehrenamtliche Veranstaltungen übernimmt.
Hier hat sich gezeigt, dass dies vor allem kleinere
Vereine entlastet.
Das Land Thüringen bietet
zusätzliche Belastungs- und Unterstützungsangebote für
Ehrenamtliche an, um den bürokratischen Aufwand zu
minimieren. In Niedersachen wurden jüngst zentrale
Verträge geschlossen, in denen die finanzielle
Beteiligung klar definiert ist. Es wurde vereinbart, dass
diese Bestimmungen regelmäßig evaluiert werden, um ihren
Nutzen zu optieren. Auch Hessen hat sich nun für die
Übernahme von GEMA-Kosten ehrenamtlicher Vereine
entschieden. Wichtig ist vor allem, dass transparente
Kriterien erarbeitet werden. Hiermit ist vorwiegend
gemeint, dass präzise definiert wird, welche
Veranstaltungen förderungsfähig sind (bspw. allein
gemeinnützige und keine kommerziellen Veranstaltungen).
Weiter muss feststehen, dass der Vertrag
regelmäßig evaluiert wird, um sicherzustellen, dass die
Mittel effizient eingesetzt werden, und tatsächlich
förderungsbedürftiger Träger, Vereine und Organisationen
entlastet werden. Auch wäre es gewinnbringend über die
bloße finanzielle Entlastung hinaus, Schulungen zum
Umgang mit GEMA-Anforderungen anzubieten, um zusätzlich
administrative Erleichterungen zu schaffen. Zudem wäre es
gewinnbringend, in den Austausch mit anderen Ländern zu
gehen, um im Wege des Wissenstransfers bewährte
Strategien der Länder zu übernehmen, die bereits
erfolgreich den vorgeschlagenen Weg gegangen sind.
Der unterbreitete Vorschlag würde die Kultur des
Ehrenamts und somit die Landschaft des freiwilligen
Engagements in Nordrhein-Westfalen stärken. Zudem ist es
ein Ausdruck des auch von der Landesregierung und die sie
tragenden Fraktionen betonte Wertschätzung des
ehrenamtlichen Engagements.
II.
Beschlussfassung Der Landtag stellt fest: •
Ehrenamtliche Tätigkeit stellt einen wertvollen
gesellschaftlichen Beitrag dar, weshalb die Veranstalter
bei der Durchführung ehrenamtlicher Veranstaltungen von
Erleichterungen profitieren sollten. • Die –
jedenfalls teilweise - Übernahme von GEMA-Gebühren durch
das Land Nordrheinwestfalen für ehrenamtlich organisierte
Veranstaltungen ist geeignet, das Ehrenamt zu
wertschätzen und zu unterstützen. • Für eine solche
Entlastung bedarf es des Abschlusses eines
Rahmenvertrags. • Hierdurch leistet das Land einen
Beitrag die Vielfalt und das kulturelle Angebot in
Nordrhein-Westfalen zu erhalten und zu fördern und setzt
ein wichtiges Signal für die Anerkennung und
Wertschätzung ehrenamtlicher Tätigkeit. • Die
Weigerung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie,
Gleichstellung, Flucht und Integration auf das Angebot
der GEMA/VG Wort einzugehen, einen Landesrahmenvertrag
für Kindertagesstätten einzugehen, ist eine verpasste
Chance bürokratische Hürden abzubauen und Träger
finanziell zu entlasten.
Der Landtag fordert
die Landesregierung auf, • in Vertragsverhandlungen
mit der GEMA einzusteigen und sich für die substanzielle
Entlastung ehrenamtlich tätiger Organisationen,
insbesondere gemeinnütziger Vereine einzusetzen. •
sich auf Bundesebene für eine Reform der
GEMA-Gebührenstruktur einzusetzen.
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Rekorde und Hattricks in der Bezirksregierung
Düsseldorf |
Regierungspräsident Schürmann ehrt Siegerteams des 26.
Mathe-Online-Wettbewerbs Denken, knobeln, jubeln – so
macht Mathematik Spaß!
Düsseldorf/Duisburg, 26.
November 2024 - Rund 3000 Schülerinnen und Schüler aus
ganz Nordrhein-Westfalen haben am 26.
Mathe-Online-Teamwettbewerb teilgenommen und sich
gemeinsam durch anspruchsvolle Aufgaben gekämpft. Mit 811
Teams wurde in diesem Jahr ein neuer Rekord seit der
Pandemie erreicht. Erneut stellte der Regierungsbezirk
Düsseldorf mit 531 Teams die meisten Teilnehmenden.
Besonders stark vertreten waren die
Jahrgangsstufen 5 und 6, die etwa ein Drittel aller Teams
ausmachten. Dahinter folgten die Jahrgangsstufen 7 und 8.
„Der Wettbewerb ist ein Paradebeispiel dafür, wie Lernen
Freude machen kann“, betonte Regierungspräsident Thomas
Schürmann bei der Siegerehrung. „Hier geht es nicht nur
um Mathematik, sondern darum, gemeinsam ein Problem zu
analysieren und Schritt für Schritt zur Lösung zu kommen
– jeder bringt seine Stärken ein.
Am Ende
zählt der Teamgeist.“ Natürlich gehört auch ein gesunder
Sportsgeist dazu: „Die Siegerehrung ist eine Anerkennung
des Engagements. Doch der wahre Gewinn ist die Freude,
ein kniffliges Problem gemeinsam gelöst zu haben.“
Besonders bemerkenswert: Das Team des Neuen
Gymnasiums Bochum erzielte einen beeindruckenden Erfolg,
indem es sich zum dritten Mal den Sieg sicherte – 2022 in
der Altersklasse 7/8, 2023 in der Altersklasse 9/10 und
2024 erneut in der Altersklasse 7/8. Auch die
Grundschule Hebbelstraße aus Duisburg überzeugte
erneut und steht zum dritten Mal seit 2019 auf
der Siegerliste.
Die Siegerteams des
Mathe-Online-Wettbewerbs 2024 · Klasse 1/2:
„Zahlenknacker“ (jetzt Klasse 2), GGS Hebbelstraße,
Duisburg · Klasse 3/4: „Team Ferdi“ (jetzt
Klasse 5), GGS Ferdinand-Lassalle-Str., Wuppertal
· Klasse 5/6: „Team NY“ (jetzt Klasse 7),
Max-Planck-Gymnasium, Düsseldorf · Klasse
7/8: „Unicorns“ (jetzt Klasse 8), Neues Gymnasium Bochum
· Klasse 9/10: „Championsdick“ (jetzt Klasse
10), Luisenschule, Mülheim an der Ruhr ·
Klasse 11/12: „Stiftler“ (jetzt Q2), Stiftisches
Gymnasium Düren
Siegerehrung Mathetreff - Gruppenfoto / ©BR_D
Schürmann hob auch die Arbeit der Lehrkräfte hervor, die
den Wettbewerb möglich machen: „Hinter jedem
erfolgreichen Wettbewerb steht ein Team von engagierten
Lehrerinnen und Lehrern. Sie entwickeln die Aufgaben,
korrigieren die Lösungen und sorgen dafür, dass der
Wettbewerb jedes Jahr stattfinden kann. Ihr Einsatz
verdient größte Anerkennung.“
Der Wettbewerb
bot für alle Altersgruppen passende Herausforderungen. So
mussten Fünf- und Sechstklässler zum Beispiel folgende
Aufgabe lösen: Die Klasse 5f hat einen Stand mit
gebrannten Mandeln am Schulfest geplant. Die gebrannten
Mandeln müssen nun noch von einigen Kindern der Klasse 5f
in Tüten gepackt und mit einer Schleife versehen werden.
Mona, Alicia, Ali und Tim packen die Mandeln in Tüten.
Beim Eis essen vergleichen die Kinder die
Anzahlen ihrer mit Mandeln gefüllten Tütchen. Tim hat ein
Viertel, Alicia den dritten Teil, Ali ein Sechstel aller
gepackten Tütchen und Mona 12 Tütchen gefüllt. Wie viele
Tütchen haben die drei anderen gepackt? Die Lösung:
Insgesamt wurden 48 Tütchen gefüllt: je 12 von Mona und
Tim, 16 von Alicia und 8 von Ali.
Alle
Aufgaben und Lösungen sind auf der Webseite des
Mathe-Treffs einsehbar – für alle, die Lust auf eine
Herausforderung haben!
https://otw2024.mathe-treff.de/
Der
Wettbewerb findet traditionell kurz vor den Sommerferien
statt. Seit 1998 fordert und begeistert er Schülerinnen
und Schüler mit kniffligen Aufgaben. Damals, als das
Internet an Schulen noch Neuland war, wurden die Lösungen
per Fax eingereicht – heute geht alles digital. Nur 2020
musste der Wettbewerb wegen der Corona-Pandemie
pausieren.
Insgesamt wurden bisher über 600
mathematische Aufgaben speziell für diesen Wettbewerb
entwickelt. Das bewährte Format bleibt: Um 8 Uhr morgens
stehen die Aufgaben online zum Download bereit, bis 13
Uhr müssen die Lösungen eingereicht sein. Neben korrekten
Antworten zählen auch Kreativität und Originalität – ein
Alleinstellungsmerkmal des Wettbewerbs.
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- Beginn der Hochwassersaison: Diese Angebote
informieren bei Gefahr - Sanierungsoffensive NRW: 42
Brücken in das neue Programm aufgenommen
|
Beginn der Hochwassersaison: Diese Angebote
informieren bei Gefahr Übersicht der Webseiten, Apps
und Abo-Dienste Düsseldorf/Duisburg, 4.
November 2024 - Im November beginnt traditionell die
Saison möglicher Winterhochwasser, deshalb weist das
Umweltministerium Nordrhein-Westfalen auf das breite
Angebot hin, mit dem sich Bürgerinnen und Bürger über
steigende Pegel informieren können und gewarnt werden.
Die Basis für alle Angebote liefert das Pegelnetz des
Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz
(LANUV).
Es kann auf aktuell 304 Pegel
landesweit zugreifen, davon 98 eigene
Hochwassermeldepegel, 76 Pegel externer Betreiber sowie
130 gewässerkundliche Pegel des LANUV, über die
zusätzliche Daten über Wasserstände erhoben werden. Das
Netz wird derzeit weiter ausgebaut: 25 neue Standorte
wurden bereits festgelegt und der erste neue
Hochwasser-Meldepegel bereits im Sommer in Betrieb
genommen. Vier weitere sollen noch in diesem Jahr
folgen.
„Durch die Klimakrise werden
Extremwetter- und Hochwasserereignisse
Nordrhein-Westfalen künftig häufiger treffen. Deshalb ist
es existenziell, dass wir die Bevölkerung noch besser
informieren und uns vor solchen Katastrophen schützen“,
sagt Umweltminister Oliver Krischer. „Die großen
Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben bei uns
deutliche Spuren in vielen Lebens-, Wirtschafts- und
Umweltbereichen hinterlassen“, erklärte Elke Reichert,
Präsidentin des LANUV in Duisburg.
„Die
Hochwasserinformationen werden weiter verbessert, um
Schäden so gering wie möglich zu halten.“ Um den
Hochwasserschutz zu stärken, setzt das Land gemeinsam mit
seinen Partnern den „10-Punkte Arbeitsplan
Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ um. Für die
Umsetzung stellt das Land den Kommunen und Deichverbänden
umfangreiche Mittel zur Verfügung. Zum Vergleich: 2015
standen rund 30 Millionen Euro Landesmittel für Maßnahmen
des Hochwasserschutzes aus zur Verfügung, in den Jahren
2023 und 2024 jeweils mehr als 80 Millionen Euro.
Schutzmaßnahmen können mit bis zu 80 Prozent der
Gesamtkosten vom Land gefördert werden.
•
Übersicht der Informationsangebote für Bürgerinnen und
Bürger: 1. Hochwasserportal NRW Um die Öffentlichkeit
schnell bei einer Gefahrenlage zu informieren, betreibt
das LANUV das Hochwasserportal.NRW, auf dem fortlaufend
Messdaten von derzeit 304 Pegeln in NRW veröffentlicht
werden. Bei bevorstehenden und aktuellen
Hochwasserlagen werden auch hydrologische Lageberichte
zur Entwicklung der Situation zur Verfügung gestellt.
https://hochwasserportal.nrw/lanuv/webpublic/index.html#/Start
2. Hochwasserinformationen über die Warn-App
NINA Wer die App installiert und unter
Hochwasserwarnungen „Benachrichtigungen erhalten“
aktiviert, erhält entsprechende Hochwasserinformationen
des LANUV. Nutzerinnen und Nutzer können wahlweise Daten
für den aktuellen Standort oder für selbst festgelegte
Orte abonnieren.
Seit diesem Jahr werden in NRW
bei drohendem oder eingetretenem Hochwasser regionale
Hochwasserinformationen für 17 Flusseinzugsgebiete in NRW
bereitgestellt und die Bevölkerung aktiv informiert.
Informationen und Download:
Warn-App-NINA
3. Umweltportal NRW
Das Umweltportal NRW ist die erste Anlaufstelle für
behördliche Daten, Fakten und Informationen. Es bietet
Zugang zu Hunderten von Webseiten, Messergebnissen,
Übersichts-Karten, Umweltindikatoren, Berichten und
Dokumenten. Auch aktuelle Warnmeldungen zu
Umweltereignissen können abonniert werden.
www.umweltportal.nrw.de
4.
Hochwasserinformationen über die MeinePegel-App
„Meine Pegel“ ist die gemeinsame Wasserstands- und
Hochwasser-Informations-App aller Bundesländer.
Zusätzlich können in dieser App benutzerdefinierte
Schwellenwerte für persönlich relevante Pegel
eingerichtet werden, bei deren Überschreitung dann eine
Benachrichtigung über das Smartphone erfolgt.
Informationen und Download über https://www.hochwasserzentralen.info/meinepegel/
5. Hochwassergefahren- und -risikokarten
Für Gewässer, an denen ein signifikantes
Hochwasserrisiko für Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe oder
wirtschaftliche Tätigkeiten besteht (Risikogewässer),
werden in Nordrhein-Westfalen sogenannte
Hochwassergefahren- und ‑risikokarten erstellt.
Nordrhein-Westfalen hat 456 Risikogewässer mit einer
Gesamtlänge von ca. 6000 Kilometer ausgewiesen.
Die Karten zeigen an, wo in einer Region oder Stadt
konkret Gefahren durch Hochwasser bestehen. Auf dieser
Basis kann das individuelle Risiko bewertet und
vorgebeugt werden. Die veröffentlichten Karten finden Sie
unter: hochwasserkarten.nrw.de.
Hintergrundinformationen zu den Hochwassergefahren‑ und
‑risikokarten finden Sie unter: flussgebiete.nrw.de/hochwasserthemen
Erste Anhaltspunkte zur Abschätzung der
Starkregengefahren am jeweiligen Wohnort kann die
Starkregengefahrenhinweiskarte Nordrhein-Westfalen
bieten, die wie die Hochwassergefahrenkarte die
Auswirkungen bestimmter vordefinierter Szenarien
darstellt:
Geoportal NRW Vielfach gibt es zudem detaillierte
Angebote und Informationen der Städte, Kreise und
Gemeinden:
Kommunale Starkregengefahrenkarten Daneben informiert
der Deutsche Wetterdienst (DWD) über Wettergefahren.
6. FloodCheck-App Mit der FloodCheck-App
können Bürgerinnen und Bürger durch die Eingabe ihrer
Wohnadresse und die Beantwortung zusätzlicher Fragen zur
baulichen Beschaffenheit ihres Wohnobjektes ermitteln, ob
und wie stark das Risiko potentieller Starkregen- und
Hochwassergefahren für das entsprechende Objekt ist.
Das regionale Angebot von den Wasserverbänden
Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV) soll in den
nächsten Monaten landesweit ausgedehnt werden. Bisher
besteht das Angebot für die Städte Bochum, Bottrop,
Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herne und Herten.
https://floodcheck.net/
KontaktPressestelle Andrey Popov/ panthermedia.net
Pressestelle MUNV E-Mail: presse@munv.nrw.de
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Sanierungsoffensive NRW: 42 Brücken
werden in das neue Programm der Offensive aufgenommen
In die Zuständigkeit des Landes NRW fallen derzeit
insgesamt 6.422 Brücken (7.308 Teilbauwerke), die durch
den Landesbetrieb Straßenbau NRW betreut werden. Mit
der größten Sanierungsoffensive und Rekordinvestitionen
hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
vor einem Jahr die gewaltigen Herausforderungen
angepackt, die Straßeninfrastruktur zukunftsfest zu
machen. Für das kommende Jahr sind 42 Ersatzneubauten mit
einem Gesamtvolumen von rund 108 Millionen Euro
vorgesehen.
„Wir bauen neue Brücken und
erhalten damit die Wege, die für den Alltag vieler
Menschen essenziell sind. Sie alle sind genauso wie die
Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen darauf angewiesen, dass
unsere Infrastruktur funktioniert“, erklärt
Verkehrsminister Oliver Krischer. Die Sanierungsoffensive
war im November 2023 mit 51 Brückenersatzneubauten und
einem ambitionierten Straßenerhaltungs-Programm
gestartet. Derzeit sind 46 Brücken in Realisierung, fünf
Projekte sind bereits komplett fertiggestellt. Damit ist
das Ziel, 400 Brücken durch Ersatzneubauten in zehn
Jahren zu sanieren, klar anvisiert.
„Zum Teil
laufen jetzt schon die Planungen für Bauprojekte, die in
2027 umgesetzt werden sollen“, erklärt Dr. Petra
Beckefeld, technische Direktorin beim Landesbetrieb
Straßen.NRW. Wechsel zur dauerhaften grundhaften
Sanierung Das Erhaltungsprogramm für die Landesstraßen
wird traditionell Anfang des Jahres vorgelegt. Bei der
Sanierung der Landes- und Bundesstraßen konnten im Jahr
2024 bislang insgesamt 246,2 Kilometer saniert werden.
In Realisierung befinden sich weitere 110,7
Kilometer. Insgesamt sind in die Maßnahmen zum
Straßenerhalt in diesem Jahr rund 260 Millionen Euro
(Stichtag 30.09.2024) investiert worden. Als Trend
zeichnet sich ab, dass Straßen deutlich mehr grundhaft
saniert werden müssen als in der Vergangenheit, da mehr
Schäden bis in den Untergrund reichen. „Gründlichkeit ist
das Gebot unserer Zeit, in der Straßen und insbesondere
die Brücken, die in den 1960er Jahren bis Mitte der
1980er Jahre gebaut wurden und nicht für die Belastungen
des heutigen Verkehrs ausgelegt sind, vielerorts marode
geworden sind“, erklärt Krischer.
Es reiche
an vielen Stellen nicht mehr aus, den Belag zu erneuern.
Mehr funktionale Ausschreibungen und innovative Bauweisen
Verstärkt genutzt wurde in diesem Jahr bei den
Ersatzneubauten die funktionale Ausschreibung, durch die
Vergaben schneller erfolgen konnten. Bei einer
funktionalen Ausschreibung wird kein detaillierter
Leistungskatalog vorgegeben, sondern die Leistung nach
dem zu erreichenden Ziel definiert. Die Bieter erhalten
Rahmenbedingungen, die bei der Angebotsabgabe zu beachten
sind. Planung und Entwurf von Rück- sowie Ersatzneubau
wird vom Auftragnehmer übernommen.
„Das
erspart Zeit, da es den Baufirmen ermöglicht, die Planung
gezielt entsprechend der firmenspezifischen Ressourcen
durchzuführen und auch patentgeschützte Schnellbauweisen
anzubieten“, erläutert Dr. Petra Beckefeld. 2024 wurden
14 Maßnahmen über eine funktionale Ausschreibung
vergeben, beispielsweise der Ersatzneubau an der L142
Euskirchener Straße in Neuss sowie der Ersatzneubau an
der L116 Kaldenkirchener Straße in Mönchengladbach. Ein
funktionales Ausschreibungsverfahren wird derzeit unter
anderem auch für den Ersatzneubau B54 Gehweg Heideblick
in Dortmund erstellt.
Außerdem kommen mehr
innovative Schnellbauweisen zum Einsatz. Sie sind ein
wichtiger Bestandteil der Sanierungsoffensive und werden
entsprechend forciert, weiterentwickelt und in der Praxis
eingesetzt. Innovative Bauverfahren ermöglichen nicht
nur, den Bau zu beschleunigen, sondern auch die
Beeinträchtigung für den Verkehr möglichst gering zu
halten. Deshalb setzt Straßen.NRW bei Ersatzneubauten auf
die Zusammenarbeit mit Bauunternehmen, die Verfahren wie
Fertigteilbauweisen zur schnellen und sicheren Errichtung
von Bauwerken entwickelt haben.
Brücken, die
im Frühjahr 2024 in rekordverdächtiger Zeit in modularer
Expressbauweise realisiert wurden, sind z.B. die
Wupperbrücke Blombacher Bach in Wuppertal oder die erste
B 51-Brücke, die in nur sieben Wochen Bauzeit in Münster
errichtet wurde und die A43 und B51 verbindet. Der
Ersatzneubau wurde mit Betonfertigteilen und
Ortbetonergänzung gebaut, wodurch das neue Bauwerk in gut
einem halben Jahr erstellt werden konnte. Erfolg durch
Dialog Ein entscheidender Faktor für die Umsetzung der
Sanierungsoffensive ist der begleitende Dialogprozess.
Auf Initiative des Verkehrsministeriums
Nordrhein-Westfalen fand eine große
Infrastrukturkonferenz in Düsseldorf statt. Rund 200
Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Verbänden,
Firmen, Kommunen, Bezirksregierungen und vom Bund trafen
sich im März zum ersten landesweiten
Informationsaustausch über die geplanten Großprojekte zum
Erhalt der Verkehrsinfrastruktur. Darüber hinaus wurde im
Sommer eine „Fokusgruppe Infrastruktur“ zur Umsetzung der
Sanierungsoffensive mit etwa 30 hochrangigen Expertinnen
und Experten u.a. aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kommunen,
Umwelt und Verwaltungen eingesetzt.
Die
zweite Sitzung wird in Kürze stattfinden. Ergänzt wurde
dieses Angebot durch vier Regionalkonferenzen (je zwei in
den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln), drei weitere
sind noch in diesem Jahr geplant (je eine in den
Regierungsbezirken Arnsberg, Münster und Detmold).
Sonderprogramm „Straßeninfrastruktur Südwestfalen“ Für
Südwestfalen wurde ein Sonderprogramm
„Straßeninfrastruktur Südwestfalen“ aufgelegt, da die
Region massiv belastet ist durch die Sperrung der A45 und
den Neubau der Talbrücke Rahmede.
Das
betrachtete mehrbelastete Netz für das Maßnahmenpaket
dort umfasst etwa 470 Kilometer Bundes- und
Landesstraßen. Die anstehenden rund 120 Einzelmaßnahmen
werden in einem transparenten Verfahren zurzeit unter
Beteiligung der maßgeblichen Akteurinnen und Akteure vor
Ort priorisiert und in 2025 in ein Sanierungskonzept
überführt. Eine frühe Einbindung aller Akteure war das
erklärte Ziel der Dialoge. Das gilt auch für die
geplanten Arbeiten an der Josef-Kardinal-Frings-Brücke in
Düsseldorf, die im Januar 2024 in die Verantwortung von
Straßen.NRW überging, und der Uerdinger Rheinbrücke in
Krefeld.
„Der Verkehr auf beiden Rheinbrücken
soll weiter rollen, bis die geplanten Neubauten
realisiert sind. Bis dahin müssen die Brücken
instandgehalten und entlastet werden, um weitere Schäden
zu vermeiden. Die damit einhergehenden
Verkehrseinschränkungen belasten die Region stark.
Deshalb ist es hier besonders wichtig, die Menschen und
Unternehmen frühzeitig mitzunehmen“, erklärt Dr. Petra
Beckefeld.
Für die Erneuerung der
Kardinal-Frings-Brücke zwischen Düsseldorf und Neuss und
der Uerdinger Brücke zwischen Krefeld und Duisburg stellt
das Land zusätzliche acht Millionen Euro pro Jahr bereit
– Geld, das für die Verwaltungskosten der ausführenden
Projektgesellschaft DEGES zur Planung der beiden
Brückenersatzbauten bestimmt ist. Die Sanierungsoffensive
erfordert auch eine Konzentration des Personaleinsatzes
auf Erhaltungsprojekte.
Um weitere personelle
Ressourcen für die Sanierung zu akquirieren, wird
verstärkt die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und
-bau GmbH (DEGES) in größere Ersatzneubauten des Landes
eingebunden. Intensiviert hat das Land in diesem Jahr
auch das Recruiting von Fachkräften. Der Landesbetrieb
Straßen.NRW hat seine personalstrategischen Maßnahmen
schon zur Mitte des Jahres 2020 – also bereits während
der laufenden Vorbereitungen zur Entflechtung zur
Autobahn GmbH – gezielt auf die demographische
Entwicklung, den sich zunehmend verschärfenden
Fachkräftemangel sowie den immer härter werdenden
Wettbewerb am Arbeitsmarkt ausgerichtet und die bereits
vorhandene Vielzahl von Instrumenten zur gezielten
Nachwuchsgewinnung weiter ausgebaut und medial
professionalisiert.
Dazu zählt ein
umfangreiches Angebot an technisch orientierten
Berufsausbildungen sowie eine breite Angebotspalette für
dual Studierende. „Trotz des schwierigen Marktumfelds
konnten wir seit 2021 über 1.000 neue Beschäftigte
rekrutieren“, so Dr. Sascha Kaiser,
kaufmännisch-juristischer Direktor des Landesbetriebs
Straßen.NRW. Um diese gewaltige Aufgabe stemmen zu
können, wurde die Einarbeitung, Förderung und Schulung
den neuen Erfordernissen angepasst und es wurden kreative
Maßnahmen ergriffen, um die begehrten Fachkräfte
frühzeitig finden und an Straßen.NRW binden zu können.
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Ministerpräsident Wüst und
Schulministerin Feller begrüßen in Düsseldorf mehr als
100 neue Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter
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Düsseldorf, 31. Oktober 2024 - In ganz
Nordrhein-Westfalen starten Anfang November weit mehr als
3.000 künftige Lehrkräfte in ihr Referendariat.
Ministerpräsident Hendrik Wüst und Schulministerin
Dorothee Feller haben am Donnerstag, 31. Oktober 2024
gemeinsam mit Regierungspräsident Thomas Schürmann mehr
als 100 neue Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter
(LAA) bei ihrer Vereidigungsfeier im historischen
Plenarsaal der Bezirksregierung Düsseldorf begrüßt.
Foto: MSB NRW / Ralph Sondermann
Die jungen Frauen und Männer
starten am 1. November 2024 nach dem Abschluss ihres
Lehramtsstudiums in ihren Vorbereitungsdienst. Insgesamt
beginnen in diesen Tagen weit mehr als 3.000 LAA in ganz
Nordrhein-Westfalen ihr Referendariat.
Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Bildung ist der
Schlüssel für die Entfaltung der eigenen Talente und zu
einem selbstbestimmten Leben. Bildung ist unerlässlich
für eine starke Demokratie und für den Zusammenhalt in
unserer Gesellschaft. Die Lehramtsanwärterinnen und
Lehramtsanwärter leisten einen entscheidenden Beitrag,
indem sie Wissen vermitteln und junge Menschen auf die
Anforderungen von morgen vorbereiten. Gute Bildung
braucht engagierte Lehrkräfte, lebendigen Unterricht und
eine positive Lernatmosphäre.
Deshalb arbeiten
wir mit Hochdruck daran, den Lehrerberuf noch attraktiver
zu machen. In den vergangenen knapp zwei Jahren haben wir
über 7.000 Menschen neu an unsere Schulen gebracht, davon
mehr als 5.600 Lehrkräfte, Sozialarbeiterinnen und
-arbeiter und Schulpsychologinnen und -psychologen. Ich
danke allen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern,
die sich für diesen wichtigen Beruf entschieden haben.
Sie gestalten die Zukunft unserer Gesellschaft.“
„Alle neuen LAA können wir leider nicht
persönlich empfangen, aber es ist schön, Sie alle hier
versammelt zu sehen“, sagte Ministerin Feller, „mit Ihrem
Tatendrang und Ihrem Wissen werden Sie unsere Schulen
bereichern und können sich auf tolle Menschen und
spannende Arbeitsorte freuen. Sie haben sich für den
richtigen Beruf entschieden!“
Regierungspräsident Thomas Schürmann fügte hinzu: „Als
Grundschullehrkräfte übernehmen Sie eine besondere
Verantwortung, denn in den ersten Schuljahren wird das
Fundament für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn gelegt.
Dafür danke ich Ihnen. Und es freut mich, dass wir Sie
als Ihre zukünftige Dienststelle im historischen
Plenarsaal der Bezirksregierung begrüßen können und damit
zum wertschätzenden Rahmen Ihrer Vereidigung beitragen.“
Nachdem die LAA von Sabine Sprünken, Leiterin
des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfSL)
Neuss, vereidigt wurden, bereiten sie sich in der
kommenden Zeit auf ihre Arbeit als Grundschullehrerinnen
und Grundschullehrer vor und werden im Rahmen des
Vorbereitungsdienstes in der Regel in drei Fächern
ausgebildet. Während die ersten beiden Fächer –
Mathematik und Deutsch – gesetzt sind, ergibt sich das
dritte Studienfach aus den jeweiligen Studienleistungen
und war frei wählbar.
Ins Referendariat
startet beispielsweise Carlotta Reibiger, 24 Jahre jung.
Sie hat ihre Grundschulzeit selbst noch in bester
Erinnerung. Mit ihrer einstigen Grundschullehrerin steht
sie immer noch im häufigen Kontakt und bekam von ihr die
Einschätzung, dass sie sehr gut mit Kindern umgehen und
ihnen Wissen vermitteln könne. Nun bereitet sich Carlotta
Reibiger für eine Tätigkeit als Grundschullehrerin mit
dem Drittfach Sachkunde vor.
Ebenfalls in
Düsseldorf dabei war Fabian Bless, 28, der seit vielen
Jahren Schlagzeugunterricht gibt und dabei gemerkt hat,
wie sehr es ihm liegt, Kindern Dinge beizubringen. Jetzt
wird er Grundschullehrer mit dem Drittfach Sport. „Die
beiden stehen stellvertretend für so viele andere junge
Menschen und ihren Entschluss, einen wichtigen Beitrag
für die Gesellschaft zu leisten“, betonte Ministerin
Feller. „Der Lehrermangel ist etwas, für dessen
Beseitigung wir einen langen Atem brauchen – und junge
Menschen wie Sie hier im Saal!“
Der Vorbereitungsdienst findet in Nordrhein-Westfalen an
33 Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL)
mit 106 lehramtsbezogenen Seminaren statt. Er verbindet
umfassende Lern- und Unterrichtselemente mit Praxisphasen
in einer Ausbildungsschule. Die LAA, die heute in der
Landeshauptstadt vereidigt wurden, lernen am ZfsL Neuss
und bereiten sich auf eine Tätigkeit als
Grundschullehrerin und Grundschullehrer vor.
Zweimal im Jahr werden in Nordrhein-Westfalen
jeweils 3.000 bis 4.000 neue LAA eingestellt – immer am
1. Mai und am 1. November eines Jahres. Die
Bewerbungsverfahren werden über das Internetportal
Sevon (Seminareinweisungsverfahren online)
abgewickelt. Die Bewerberinnen und Bewerber können dort
ihre Anträge digital stellen, Ortswünsche angeben und
Unterlagen hochladen.
Die Website ist unter
Wahrung der gesetzlichen Vorgaben des
Onlinezugangsgesetzes (OZG) entstanden und kürzlich erst
modernisiert worden. Sevon bietet den großen Vorteil,
dass Unterlagen zu jedem Zeitpunkt bis Mitte November
digital nachgereicht werden können. Das aktuelle
Bewerbungsverfahren für den 1. Mai 2025 läuft noch bis
zum 15. November.
Die Ausbildungsstandorte werden zu jedem
Einstellungstermin so festgelegt, dass Bewerbende in
jedem Lehramt mindestens einen Ausbildungsstandort pro
Regierungsbezirk auswählen können. Insgesamt können
Bewerbende bis zu vier Ortswünsche für den
Vorbereitungsdienst angeben. „Unser
Vorbereitungsdienst bereitet alle LAA mit umfangreichen
Unterstützungsangeboten auf ihre kommenden Tätigkeiten
vor“, sagte Ministerin Feller. „Darüber hinaus haben wir
regelmäßige Gesprächsformate mit den ZfsL- und
Seminarleitungen sowie den Lehramtsanwärterinnen und
Lehramtsanwärtern begonnen, um zu schauen, wie wir die
Ausbildung weiter verbessern können.“
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Zweite Runde des
Innovationswettbewerbs „NeueWege.IN.NRW“: Land und EU
unterstützen 13 innovative Projekte zu Mobilität und
Logistik mit 23,5 Millionen Euro
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Düsseldorf, 24. Oktober 2024 -
In der zweiten Einreichrunde des
EFRE-Innovationswettbewerbs „NeueWege.IN.NRW“ hat ein
unabhängiger Begutachtungsausschuss aus neun Expertinnen
und Experten für Mobilität und Logistik von außerhalb
Nordrhein-Westfalens entschieden und unter 25
eingereichten Skizzen die 13 innovativsten Ansätze zur
Förderung empfohlen.
Die Förderempfehlungen
gehen an Projekte aus Dortmund, Wuppertal, Aachen,
Duisburg, Paderborn, Lennestadt, Wachtberg, Bielefeld,
Bonn und Köln. Der Minister für Umwelt, Naturschutz und
Verkehrs Oliver Krischer: „Nordrhein-Westfalen hat ein
hohes Innovations- und Entwicklungspotenzial auf den
Gebieten der Mobilität und der Logistik.
Der
Schwerpunkt lag in dieser Runde auf der Weiterentwicklung
der Automatisierung, ob bei Drohnen, Straßenbahnen,
Kehrmaschinen oder in der Gepäckabfertigung von
Flugzeugen. Hier wird geforscht, um die Verkehrswende in
Zeiten des Klimawandels und des Fachkräftemangels
voranzubringen.“
Die ausgewählten Projekte
werden vom Land und der EU mit 23,5 Millionen Euro
unterstützt. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und
Verkehr setzt den Innovationswettbewerb gemeinsam mit dem
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und
Energie um. Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie Mona Neubaur: „Die
Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Nordrhein-Westfalen
steigern und gleichzeitug das Klima schonen - das gehört
in Nordrhein-Westfalen zusammen. Innovationen in der
Logistik können in vielerlei Hinsicht entscheidend zur
Nachhaltigkeit beitragen: CO2-Emmissionen reduzieren,
Ressourcen sparen, Prozesse optimieren, Kosten senken und
resilientere Lieferketten schaffen.
Mit dem
Innovationswettbewerb ‚NeueWege.IN.NRW‘ fördern wir eine
nachhaltige Logistik und Mobilität. Ich freue mich, dass
auch in der zweiten Runde viele interessante Projektideen
dieses Ziel verfolgen.“ Die dritte und letzte
Einreichrunde des Wettbewerbs startet am 28. Oktober
2024; die Abgabefrist endet am 28. Januar 2025.
Zum Hintergrund Für zukunftsweisende, nachhaltige
und innovative Vorhaben in Nordrhein-Westfalen stehen aus
dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 EU-Mittel in Höhe von
1,9 Milliarden Euro des Europäischen Fonds für Regionale
Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Funds (JTF)
zur Verfügung. Hinzu kommen eine Ko-Finanzierung des
Landes Nordrhein-Westfalen und Eigenanteile der Projekte.
Unterstützt werden Vorhaben aus den Themenfeldern
Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung,
Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in
Kohlerückzugsregionen.
Diese Projekte werden
vom Begutachtungsausschuss zur Förderung empfohlen:
•
AIR² (Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML, Dortmund)
Das Ziel in AIR² ist die Entwicklung eines
automatisierten, intermodalen Robotersystems im urbanen
Raum, um nachhaltig das Verkehrsaufkommen auf der Straße
zu reduzieren und gleichzeitig dem Personalmangel
entgegenzuwirken. Das intermodale System, bestehend aus
einer Drohne für den Outdoor- und einen Roboter für den
Indoortransport, vereint die Vorteile für einen
schnellen, risikoarmen und durchgehend automatisierten
Transport.
Hierzu muss zum einen eine
Übergabestation entwickelt werden, die mit der Drohne,
der Roboterplattform und Menschen interagiert und die
Güter zwischenlagert. Zum anderen ist eine
standardisierbare Kommunikationsschnittstelle zum
automatisierten Transport zwischen den technischen
Systemen zu gestalten.
•
ViBeS - Virtuelle Befahrung zur partizipativen
Straßeninfrastrukturplanung (cityscaper GmbH, Aachen)
Mit diesem Projekt wird der Ansatz verfolgt, Bürgerinnen
und Bürger in den Planungsprozess für den
innerstädtischen Straßenraum frühzeitig mit
einzubeziehen, indem diese die baulichen Änderungen
selbständig durch den Einsatz neuer Medien von 3D Online
Präsentationen über Augmented Reality bis zum Virtual
Reality (VR) Simulator „erfahren” können. Außerdem werden
zwei mobile VR-Simulatoren und der neue
Partizipationsansatz für den Einsatz solcher Medien in
Beteiligungsverfahren konzipiert und evaluiert.
•
SAFER - Sicheres, Algorithmen-basiertes Fußwegerouting (Bergische
Universität Wuppertal, Dr. Michael Stiglmayr) Ziel
des Projektes ist die Integration von Verkehrssicherheit
im Fußgängerlängs- und insbesondere -querverkehr in
Routingsoftware auf Basis von ordinalen
Bewertungskriterien und deren Optimierung. Die zentralen
Forschungsaufgaben umfassen die Identifizierung
personenbezogener, sicherheitsrelevanter Merkmale im
Fußgängerverkehr, die Entwicklung eines geeigneten
Modells, welches (Verkehrs-) Sicherheit und Weglänge als
jeweils eigene Kriterien berücksichtigt, sowie die
Konstruktion eines angepassten Optimierungsalgorithmus.
•
ME.LAK - Menschenzentrierte Entwicklung einer autonomen
Kehrmaschine u. Leitstelle (Wirtschaftsbetriebe Duisburg
AöR, Duisburg) Im Rahmen des geplanten
Forschungsprojektes soll die Entwicklung einer
vollumfänglichen autonomen Kehrmaschine erfolgen, welche
die bisherigen Kapazitäten autonomer Fahrzeugtechnologien
übertreffen soll. Der Fokus liegt einerseits auf der
Entwicklung und Integration zusätzlicher automatisierter
Funktionen wie dem elektrischen Aufladen, dem Entleeren
und Reinigen des Sammelbehälters und dem Nachfüllen von
Frischwasser.
Die Innovation einer vollständigen
Automatisierung der Reinigungsprozesse, geht über die
reine Fahrfunktion hinaus und ermöglicht somit erst einen
generellen autonomen Betrieb.
•
SMobl - KI gestützte Intervention zur für ein nachhaltiges
Mobilitätsverhalten (Murmuras GmbH, Bonn, Hr. Qais Kasem)
Das vorliegende Vorhaben erarbeitet einen völlig
neuartigen Ansatz, das eigene Mobilitätsverhalten zu
verändern. Auf den Smartphones der Nutzer analysiert eine
KI sämtliche Interaktionen und identifiziert den Moment
der Mobilitätsentscheidung. Wird eine solche
festgestellt, löst das System eine dedizierte
Intervention aus. Diese schlägt dann die Nutzung eines
nachhaltigeren oder gesünderen Verkehrsmittels vor.
•
RailDisSim - Rail Disturbance Simulation (TU Dortmund, Institut für
Transportlogistik, Prof. Clausen, Dortmund) Das Ziel
des Forschungsprojekts ist es, eine Planungsunterstützung
zur Verkehrsträgerwahl für die Entscheider des Transports
im Kombinierten Verkehr (KV) zu schaffen. In einem ersten
Schritt wird ein Verständnis des Verhaltens von
Entscheider bei der Bewältigung betrieblicher Störungen
geschaffen. Dafür sollen die Faktoren, welche die Wahl
der Umleitung und damit einhergehend des Verkehrsmittels
beeinflussen, wie bspw. fehlende oder unzureichende
Informationsverfügbarkeit, ermittelt werden.
Als
Output des Projekts wird ein funktionsfähiges
Simulationsmodell entwickelt, welches das
Entscheidungsverhalten bei betrieblichen Störungen
abbildet.
•
AGfürNBA - Automatisiertes Gepäckhandling für Narrow Body Aircrafts
(Fraunhofer IEM, Paderborn) Das Projekt dient als
Wegbereiter für ein digital durchgängiges und
automatisiertes Gepäckhandling. Für einen möglichst
großen und schnell zu realisierenden Nutzen werden die
dem eigentlichen Flugverkehr vor- und nachgelagerten
Prozesse, die die Aufgabe der Vorfelddienste als Teil des
Bodenabfertigungsdienstes sind, betrachtet. Der Fokus im
Projekt soll auf der Digitalisierung und Automatisierung
der bisher ausschließlich manuell durchgeführten Prozesse
der Gepäckbeladung und -entladung liegen, um das Ziel
einer Mitarbeiterentlastung zu erreichen.
•
SHIELD - Störfestes Harmonisches ISM-Radar für echtzeitfähige Logistik
und Distribution (FHeuel & Loeher GmbH & Co KG,
Lennestadt) Das Forschungsprojekt SHIELD soll die
neuartige Technologie eines harmonischen ISM-Radars im
Bereich der Intralogistik für die Lokalisierung von FTF
und Gütern erforschen, weiterentwickeln und erproben. Die
Innovation von SHIELD besteht darin, die Vorzüge
harmonischer Radarsysteme im mmWellen-Bereich industriell
nutzbar zu machen. Mit dem Konzept lassen sich die zu
ortenden Objekte durch frequenzverdoppelnde Tags
markieren und so mit dem SHIELD- System auch in komplexen
Umgebungen lokalisieren.
•
VALESTRA - Valet Parking für Straßenbahnen (Fraunhofer Institut für
Hochfrequenzphysik u. Radartechnik (FHR), Wachtberg)
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, durch
Realisierung einer autonomen Straßenbahn in der
abgeschotteten, aber trotzdem hochkomplexen Umgebung
eines Betriebshofes. Verfolgt wird hierbei der Ansatz der
Fusion von verteilten synchronisierten Radarsensoren und
zusätzlicher Redundanz durch Ultraschallsensoren zur
Erhöhung der Ausfallsicherheit. Dieser verortet
Hindernisse in den verschieden Lichtbereichen der
Straßenbahn, aus welchen anschließend autonome
Fahrbefehle hervorgehen. Ein übergeordnetes UWB basiertes
Funkortungssystem lokalisiert die Straßenbahnen und
visualisiert deren Position auf dem Betriebshof.
•
RADIKAL - Radarsensorik für automatisierte Drohnensteuerung mit
intelligenter Kamera-Bildverarbeitung und abgesicherter
Landung (Third Element Aviation GmbH, Bielefeld) Das
Vorhaben RADIKAL erforscht neue Möglichkeiten der
Flexibilisierung und Absicherung von Drohnen in der
Logistik durch den Einsatz fortschrittlicher
Radarsensorik und Kameras in KI-basierenden
Sensorfusionsmodellen.
Das Ziel ist dynamisch auf
Hindernissen im Flug und während der Landung reagieren zu
können, um so eine größere Prozesssicherheit zu schaffen.
Durch die Erforschung neuer, speziell für Anforderungen
einer Lieferdrohne, geeigneter Sensoren und Algorithmen
sollen Flugsysteme verlässlicher und sicherer werden, um
das enorme Marktpotential nachhaltig und langfristig
auszuschöpfen.
Hierzu werden neue Sensordesigns
und neuartige KI-Funktionen in Logistikdrohnen integriert
und diese in realitätsnahen Demonstration-Szenarien
erprobt und validiert.
•
METAMOVER - die Szenario gestützte Plattform zur virtuellen Entwicklung
(Hr. Daniel Bird, HHVISION GmbH & Co.KG, Köln)
METAMOVER ist zum einen ein virtuelles Testfeld für
Transportfahrzeugsysteme, zum anderen ein Fahrsimulator
für virtuelle Probe- und Trainingsfahrten.
In der
Simulationsumgebung lassen sich virtuelle
Transportszenarien realitätsnah generieren, synthetische
Daten für maschinelles Lernen erzeugen, Algorithmen
erproben und Transportprozesse testen. Dabei soll
METAMOVER auch das Fahrertraining in anschaulicher und
realitätsnaher Darstellung ermöglichen. METAMOVER soll
zudem helfen, bisher unmögliche Transportaufgaben möglich
zu machen, Transportkapazitäten optimal zu nutzen und die
Entwicklung von Infrastrukturprojekten voranzutreiben.
•
Auto-Load - Vernetzte und automatisierte Be- und Entladung palettierter
Güterware (Fraunhofer Institut für Entwurfstechnik und
Mechatronik (IEM), Paderborn) Ausgehend von
Güterwagen und Sattelaufliegern sollen in diesem Projekt
multimodale Transportketten genutzt und entwickelt
werden, in denen eine kombinierte, nachhaltige
Feinverteilung bis zum Endkunden erreicht wird. Für einen
möglichst großen und schnell zu realisierenden Nutzen
werden die dem eigentlichen Transport vor- und
nachgelagerten Prozesse, die die Aufgabe der
Logistikzentren und Logistikmitarbeitern sind,
betrachtet. Dabei sollen die Be- und Entladevorgänge
automatisiert stattfinden.
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ERS.T-NRW – Electric Road System (Bergische Universität Wuppertal)
Das Vorhaben ERS.T-NRW soll die Erkenntnisse und
Anwendungsfälle aus den im Stand der Technik aufgeführten
Vorhaben zusammenführen und zur erstmaligen Entwicklung
einer interoperabel nutzbaren Systemkonfiguration führen.
Hierbei gilt es sowohl den energietechnischen
Teil, aus Spulen und Leistungselektronik zu
berücksichtigen, als auch den kommunikationstechnischen
Ansatz zu entwickeln, sodass ein interoperabler, sicherer
und störungsfreier Datenaustausch zwischen Fahrzeug und
Infrastruktur vor, während und zum Abschluss eines jeden
Ladevorgangs ermöglicht wird. Die Innovation des
Vorhabens
ERS.T-NRW liegt in dem Projektziel
ein fein abgestimmtes und spezifiziertes
Kommunikationssystem zu entwickeln, welches die höchsten
Anforderungen des dynamisch, induktiven Ladens
(D-WPT-Systeme) erfüllt, sowie leicht in zukünftig
gebauten Fahrzeugen integrierbar bzw. in den bestehenden
Fahrzeugen nachrüstbar ist. Durch die Kommunikation wird
es ermöglicht, fahrzeugseitig die Batterie zu schonen,
sowie netzseitig eine Bedarfsplanung bezogen auf Energie-
und Ausbaubedarf zu optimieren.
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„Heimat
Nordrhein-Westfalen“ – neuer Wandkalender zeigt Vielfalt der
heimischen Natur
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Düsseldorf, 23. Oktober 2024 - Ab sofort bestellbar: Kalender mit
Siegermotiven aus Fotowettbewerb des Umweltministeriums und der
Nordrhein-Westfalen-Stiftung 23.10.2024 Großformatige Natur- und
Landschaftsaufnahmen aus Nordrhein-Westfalen schmücken den gemeinsam
Fotokalender 2025 des Umweltministeriums und der
Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege.
Es sind die Siegerfotos eines Wettbewerbs, an dem sich mehr als 550
Fotografinnen und Fotografen beteiligt hatten.
Das Titelmotiv des Kalenders ist auch das Siegerfoto des
Wettbewerbs: die Aufnahme einer Waldeidechse im ostwestfälischen
Horn-Bad Meinberg. Der neue Kalender kann ab sofort ausschließlich
online gegen die Entrichtung einer Schutzgebühr von 7 Euro (brutto
und inkl. Versandkosten) bestellt werden – solange der Vorrat
reicht. Alle Informationen zum Fotowettbewerb und zur Bestellung des
Kalenders sind veröffentlicht unter www.fotowettbewerb.nrw.de.
Die nächste Runde des Wettbewerbs ist bereits eröffnet:
Gesucht werden spannende Tieraufnahmen, stille Pflanzenporträts und
malerische Landschaftsbilder aus allen Regionen des Landes. Für den
ersten Platz erhält die Fotografin oder der Fotograf 1.000 Euro; der
zweite Platz ist mit 600 Euro und der dritte mit 400 Euro dotiert.
Die neun Viertplatzierten erhalten jeweils 250 Euro. Die Teilnahme
ist bis August 2025 möglich. Auch die Gewinnerinnen und Gewinner
dieses Wettbewerbs dürfen sich auf die Veröffentlichung in einem
Fotokalender freuen.
WeitereInformationen Direktlink zur
Kalenderbestellung:
https://shop.gwn-neuss.de/produkt/umwelt-nrw-kalender-2025/
Mehr Informationen zum Fotowettbewerb „Unsere Heimat NRW“ und zu den
aktuellen Siegerfotos: www.fotowettbewerb.nrw.de
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Neuer Praxisleitfaden zur Deutschförderung
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Düsseldorf, 9. Oktober 2024 - Das
Schulministerium setzt verstärkt auf die Unterstützung
der Integration und Alphabetisierung neu zugewanderter
Schülerinnen und Schüler. Mit dem Schuljahr 2024/25 hat
das Schulministerium ein neues BiSS-Schulnetzwerk zur
Alphabetisierung neu zugewanderter Schülerinnen und
Schüler ins Leben gerufen. BiSS steht für Bildung durch
Sprache und Schrift und ist eine gemeinsame Initiative
von Bund und Ländern. Für das neue Schulnetzwerk zur
Alphabetisierung haben sich seit Beginn des Schuljahres
bereits 35 Schulen angemeldet. Es richtet sich vor allem
an weiterführende Schulen, die weniger Erfahrung mit der
Alphabetisierung haben als Grundschulen.
Staatssekretär Dr. Urban Mauer: „Grundlegende Lese- und
Schreib-kompetenzen sind das Fundament für eine
erfolgreiche Bildungs- und Berufslaufbahn, für die
persönliche Entwicklung junger Menschen und für ihre
gesellschaftliche Teilhabe. Viele neu zugewanderte
Schülerinnen und Schüler müssen diese Fähigkeiten in der
deutschen Sprache zunächst erwerben. Ich bin den
Kollegien in unseren Schulen sehr dankbar für das große
Engagement, mit dem sie sich um eine gute Integration neu
zugewanderter Schülerinnen und Schüler kümmern. Das ist
und bleibt eine große Herausforderung, bei der wir sie
mit klaren rechtlichen Rahmenbedingungen und konkreten
Ansätzen für die Alphabetisierung so gut wie möglich
unterstützen wollen.“
Unterstützungsangebote und Erfahrungsaustausch zur
Alphabetisierung standen heute auch im Mittelpunkt des
Fachtags der BiSS-Akademie NRW in Köln, der vom
Schulministerium und der Landesstelle Schulische
Integration (LaSI) veranstaltet wurde. Rund 300
Teilnehmende aus Schulen, Schulämtern und
Bezirksregierungen konnten sich auf dem Fachtag über
praktische Angebote der BiSS-Akademie NRW zur
Alphabetisierung sowie über Qualifizierungsmöglichkeiten
und die BiSS-Netzwerkstrukturen informieren. Schulen, die
sich für eine Teilnahme am BiSS-Schulnetzwerk zur
Alphabetisierung interessieren, finden weitere
Informationen sowie einen Anmeldelink unter
https://www.biss-akademie.nrw/angebot-zur-alphabetisierung/.
Insgesamt nehmen in Nordrhein-Westfalen
über 780 Schulen an dem übergeordneten Programm
BiSS-Transfer teil und arbeiten in themen-spezifischen
Netzwerken gemeinsam daran, die Sprachbildung ihrer
Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Das Ziel der
Netzwerkarbeit ist ein Transfer guter Konzepte zur
Sprachbildung, Lese- und Schreibförderung. Außerdem macht
die BiSS Akademie NRW den Lehrkräften Angebote, sich in
Form des „Blended Learnings“ weiterzubilden. Dabei wird
ein Teil der Qualifizierung in Präsenz organisiert und
ein Teil durch digitale Module absolviert.
Das Schulministerium stellt allen Schulen in
Nordrhein-Westfalen zudem einen neuen Praxisleitfaden zur
Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und
Schüler zur Verfügung. Ein Schwerpunkt der neuen
Handreichung liegt auf der Alphabetisierung von Kindern
und Jugendlichen, die zunächst noch grundlegende Lese-
und Schreibkompetenzen in der deutschen Sprache erwerben
müssen. Hier geht es vor allem darum, Schülerinnen und
Schüler, die etwa Kenntnisse der kyrillischen oder
arabischen Schriftsysteme haben, an das lateinische
Alphabet heranzuführen.
Auf rund 25 Seiten
unterstützt die Handreichung Lehrkräfte und pädagogische
Fachkräfte mit konkreten Hilfestellungen für den
Unterricht. Sie bietet praxisnahe Tipps, um die
Bildungschancen von geflüchteten und anderen neu
zugewanderten Kindern und Jugendlichen durch gezielte
Deutschförderung zu verbessern. Den neuen Praxisleitfaden
finden Sie im
Broschürenservice NRW.
Staatssekretär
Dr. Urban Mauer betont die Wichtigkeit von Sprachbildung
für die Chancengerechtigkeit im Bildungssystem: „Eine
gezielte Förderung der sprachlichen und
schriftsprachlichen Kompetenzen aller Schülerinnen und
Schüler ist eine wichtige Voraussetzung, um
Bildungserfolg und gesellschaftliche Teilhabe von
sozialer und sprachlicher Herkunft zu entkoppeln“.
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Ministerin Feller: Mit KI in Mathematik und
Deutsch neue Lernmöglichkeiten erproben
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Allgemeinbildende Schulen der
Sekundarstufe I können sich ab sofort für neues
KI-Pilotprojekt bewerben
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Düsseldorf, 26. September 2024 - Im
Mathematikunterricht den Beweis für den Satz der
Innenwinkelsumme eines Dreiecks erarbeiten und
dabei nach jedem Schritt eine unmittelbare
Rückmeldung von einer Künstlichen Intelligenz
(KI) erhalten, die beim Lösen dieser
Geometrieaufgabe zur Seite steht – so kann das
Lernen mit einer KI in der Schule beispielsweise
aussehen.
Das
Schulministerium startet in Nordrhein-Westfalen
nun ein Pilotprojekt, um an 25 Schulen der
Sekundartstufe I den kompetenzfördernden Einsatz
generativer KI in den Fächern Mathematik und
Deutsch zu erproben. Dazu erhalten die Schulen
Zugang zu Large Language Models (LLM). Prof. Dr.
Ingo Witzke und Prof. Dr. Torsten Steinhoff von
der Universität Siegen werden die Schulen dabei
mit ihren Teams wissenschaftlich begleiten.
Für die Teilnahme am Projekt
„Künstliche Intelligenz im Mathematik- und
Deutschunterricht“ (KIMADU) können sich
Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamt-,
Sekundar- und Primusschulen in allen
Regierungsbezirken ab sofort bewerben.
Schulministerin Dorothee Feller: „Mit
dem landesweiten Pilotprojekt gehören 25 Schulen
in Nordrhein-Westfalen zu den Pionieren, die KI
im Unterricht unter wissenschaftlicher Begleitung
einsetzen. Wir erhoffen uns neue Erkenntnisse zu
Möglichkeiten individueller Förderung über das
Lehren und Lernen mit KI, an denen sich andere
Schulen orientieren können. Durch den Einsatz
in zwei zentralen Schulfächern wollen wir die
mathematischen und sprachlichen Basiskompetenzen
und weiterführenden Kompetenzen bei jeder
Schülerin und jedem Schüler individuell stärken.
KI hat für den Schulunterricht ein großes
Potential, braucht aber einen klaren Rahmen.
Sinnvoll eingesetzt, kann Lernen mit KI ganz
gezielt auf die Stärken und Schwächen der
Schülerinnen und Schüler eingehen und sie über
direktes Feedback in ihrem Lernprozess
unterstützen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass
Schülerinnen und Schüler von Anfang an
reflektiert mit den neuen Möglichkeiten umgehen
und sich der Grenzen bewusst sind.“
Projektleiter Prof. Dr. Ingo Witzke
(Mathematikdidaktik): „Wir möchten im Rahmen des
Projektes Forschung auf hohem Niveau mit der
Unterrichtspraxis in den Schulen verbinden, um
einen sinnvollen und produktiven Umgang mit dem
komplexen und gleichzeitig hochaktuellen Thema KI
zu entwickeln. Es geht uns darum, gute
didaktische Orte zu identifizieren, um KI im
Unterricht einzusetzen. Dazu müssen wir auch die
Lern-, Aufgaben- und Prüfungskultur an den
Schulen überdenken. Besonders wichtig ist uns
dabei eine enge und auf gemeinsamen
Zielvorstellungen basierende Zusammenarbeit mit
den teilnehmenden Schulen.“
Projektleiter Prof. Dr. Torsten Steinhoff
(Deutschdidaktik): „Mathematische und sprachliche
Kompetenzen bleiben in Zeiten von KI nicht nur
weiterhin grundlegend für die Entwicklung des
Individuums und seine Teilhabe an der
Gesellschaft, sondern können nun sogar noch
besser gefördert werden. Das geht aber nicht von
allein, sondern nur in konstanter und enger
Kooperation von Bildungspolitik, Schulen und
Wissenschaft und mit geeigneten
Unterrichtskonzepten. Das Projekt KIMADU setzt
auf die Entwicklung und Umsetzung
lernförderlicher Mathematik- und Deutschaufgaben,
in denen Lehrkräfte KI einsetzen, um Lernprozesse
der Schülerinnen und Schüler konstruktiv zu
begleiten.“
Das Projekt
wird an den Schulen vom 1. Februar 2025 bis zum
31. Juli 2027 durchgeführt. Hierfür stellt die
Landesregierung insgesamt über eine Million Euro
bereit. Die Schulen erhalten einen
datenschutzkonformen Zugang zu verschiedenen
Large Language Models (LLM), mit denen sie
geeignete Mathematik- und Deutschaufgaben im
Unterricht erproben können.
LLM sind
Sprachmodelle, die mit großen Datenmengen
trainiert wurden und auf dieser Basis Texte
generieren. Anbieter für den Zugang zu den LLM
ist das Unternehmen Tobit Laboratories AG.
Ergänzend dazu werden Lizenzen der Feedback-App
„fiete.ai“ zur Verfügung gestellt.
In einem geschützten Rahmen erhalten
die Schulen die Möglichkeit, einen sicheren
Umgang mit KI im Mathematik- und
Deutschunterricht und in Leistungsüberprüfungen
zu erproben. Formate, die sich dabei bewähren,
können in die schulinternen Medienkonzepte und
Curricula der Schulen aufgenommen werden, um so
das Lernen mit KI nachhaltig zu verankern.
Bereits ab dem ersten Projektjahr werden erste
Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung
sowie Best-Practice-Beispiele auf der Homepage
www.lernen-digital.nrw veröffentlicht, damit
alle Schulen in Nordrhein-Westfalen frühzeitig
von den Projektergebnissen profitieren können.
Interessierte Schulen können sich bis
zum 22. November 2024 bewerben. Weitere
Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen
unter:
KI-Pilotprojekt KIMADU | Beteiligung NRW
Ministerium für Schule und Bildung des Landes
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen hatte als erstes Bundesland
den Schulen bereits zu Beginn des Jahres 2023
einen Leitfaden zum Umgang mit KI zur Verfügung
gestellt. Derzeit erstellt die
Kultusministerkonferenz unter Federführung von
Nordrhein-Westfalen bundesweite
Handlungsleitlinien für den Einsatz von KI im
Unterricht.
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Landesregierung schreibt
Strategie für Bildung für nachhaltige Entwicklung bis
2030 fort
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Umweltminister Oliver Krischer:
Bildung für nachhaltige Entwicklung leistet einen
entscheidenden Beitrag für mehr Klimaneutralität und
Nachhaltigkeit
Düsseldorf/Duisburg, 24. September
2024 - Die Landesregierung hat die Fortschreibung der
Strategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung – BNE in
NRW 2030“ beschlossen und setzt damit neue Akzente in der
Umsetzung. Bereits seit fast 20 Jahren engagiert sich das
Land im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung
(BNE): Im Jahr 2005 wurde mit dem „Aktionsplan Zukunft
Lernen“ ein Grundstein für eine BNE-Fachstrategie gelegt,
die 2016 verabschiedet wurde und damals bundesweit
einzigartig war. Durch die aktuelle Fortschreibung werden
sowohl die Erfolge bei der Zielerreichung als auch
weitere Ziele und Maßnahmen für die kommenden Jahre
festgehalten.
Die überarbeitete BNE-Strategie
enthält 17 Einzelziele und 25 Maßnahmen. „Ich freue mich
sehr, dass es in einer gemeinsamen Anstrengung aller
Beteiligten gelungen ist, diesen Fahrplan für die
Umsetzung einer Bildung für nachhaltige Entwicklung in
allen Bildungsbereichen zu erarbeiten. Für den dringenden
Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft hin zu
Klimaneutralität und Nachhaltigkeit, ist eine hochwertige
Bildung für alle Menschen jeden Alters eine wichtige
Voraussetzung“, sagte Umweltminister Oliver Krischer. Das
Bildungs-Konzept der BNE beinhaltet ein lebenslanges
Lernen von der KITA bis in den beruflichen Alltag und
darüber hinaus.
Neben der Vermittlung von
grundlegendem Wissen über ökologische, soziale und
wirtschaftliche Zusammenhänge, geht es vor allem auch
darum, Handlungskompetenzen für ein nachhaltigeres Leben,
Wirtschaften und Arbeiten zu erwerben. Den
internationalen Bezugsrahmen bietet ein Programm der
Vereinten Nationen, das mit Bildungsmaßnahmen die 17
globalen Nachhaltigkeitsziele – die sogenannten SDGs –
umsetzen will.
Minister Krischer machte
deutlich: „Das übergreifende strategische Ziel, BNE in
allen Bildungsbereichen zu stärken und immer besser
umzusetzen, hat weiterhin Bestand. Die Fortschreibung
zeigt auf, dass wir seit 2016 viel erreicht haben. Daran
knüpfen wir nun an und haben weitere Maßnahmen in den
einzelnen Bereichen vereinbart.“ Beispielsweise wird BNE
verstärkt in die Konzepte der Kindertagesstätten und im
Schulbereich in die Überarbeitung und Aktualisierung der
Lehrpläne gesetzt.
An den Universitäten in
Nordrhein-Westfalen wird eine Umfrage zum Verständnis von
BNE sowie zu deren Umsetzung in der Bildungspraxis
durchgeführt. In der beruflichen Bildung werden
Investitionen in Aus- und Weiterbildungszentren sowie
Konzepte zur Umsetzung von BNE im Rheinischen Revier und
Nördlichen Ruhrgebiet gefördert.
Im
außerschulischen Bereich soll die Anzahl der vom Land
geförderten BNE-Regionalzentren sowie die der
BNE-zertifizierten Einrichtungen kontinuierlich erhöht
werden. Während der Erarbeitung der Fortschreibung der
BNE-Strategie wurde nach einem ersten Kabinettbeschluss
ein Online-Konsultationsverfahren durchgeführt, bei dem
Expertinnen und Experten, Lehrkräfte sowie Verbände
Stellungnahmen abgeben konnten und Anregungen zum Text
beisteuern konnten.
„Ich bedanke mich
ausdrücklich bei allen, die sich an dem
Konsultationsverfahren beteiligt haben. Denn für die
Umsetzung von BNE in der Bildungspraxis sind wir auf die
aktive Mitwirkung von Akteurinnen und Akteuren in allen
Bildungsbereichen angewiesen“, sagte der Minister. BNE
lebt von der Beteiligung der Lehrenden und der Lernenden.
Daher veranstaltet das Umweltministerium gemeinsam mit
der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen
mit dem BNE-Festival NRW jährlich eine große Fach- und
Vernetzungsveranstaltung. Dieses Jahr findet diese am 26.
und 27. September 2024 in Münster statt. Wie auch in den
vergangenen Jahren wird das Festival wieder von
Engagierten und Bildungseinrichtungen mitgetragen und
gestaltet, die zahlreiche Workshops und einen
Kreativmarkt anbieten.
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Deutschlandticket kostet ab dem 1. Januar 2025
monatlich 58 Euro. |
Minister Oliver Krischer:
"Deutschlandticket ist ein Erfolgsmodell"
Ergebnisse der Sonder-Verkehrsministerkonferenz zur
Preisgestaltung am Januar 2025 - Forderung an den Bund
23.09.2024
Düsseldorf, 23. September 2024 - Der
nordrhein-westfälische Verkehrsminister Oliver Krischer
hat die Einigung der Sonder-Verkehrsministerkonferenz auf
eine moderate Preiserhöhung beim Deutschlandticket
begrüßt. "Das Deutschlandticket ist eine Revolution in
der Geschichte des ÖPNV: Es entlastet Millionen von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die tagtäglich zur
Arbeit pendeln müssen. Es lichtet den undurchsichtigen
Tarifdschungel, stößt Strukturdebatten an und leistet
einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende und damit zum
Klimaschutz. Schon nach gut anderthalb Jahren ist das
Deutschlandticket ein Erfolgsmodell, das jetzt
fortgeschrieben werden kann."
Nordrhein-Westfalen hat in diesem Jahr den Vorsitz der
Verkehrsministerkonferenz. Die Verkehrsministerinnen und
Verkehrsminister sowie -senatorinnen und -senatoren der
Länder einigten sich auf einer digitalen
Sonderministerkonferenz am Montag auf einen neuen Preis
ab dem 1. Januar 2025 von monatlich 58 Euro.
Minister Krischer: "Auch das
Deutschlandticket unterliegt wie alle anderen Tickets der
Kostensteigerungen. Wir haben aber gesagt, dass wir in
der Einführungsphase den Preis stabil halten wollten.
Daher bin ich zufrieden, dass es uns gelungen ist, im
Jahr 2024 den Preis stabil zu halten. Ab 2025 kommen wir
aber um eine maßvolle Preiserhöhung nicht herum. Die
Einigung auf 58 Euro zeigt, dass die Länder am
Erfolgsmodell Deutschlandticket festhalten und
weiterentwickeln wollen. Mit diesem Preis schaffen wir
es, das Ticket weiter attraktiv zu halten und die
Finanzierung auf solide Füße zu stellen."
Eine Preiserhöhung wäre angesichts der steigenden Kosten
nur vermeidbar gewesen, wenn der Bund weitere Mittel in
Aussicht stellen würde. Das ist derzeit aber nicht
absehbar. Minister Krischer fordert deshalb von der
aktuellen und künftigen Bundesregierung eine klare
Aussage zur dauerhaften Fortsetzung des Tickets und einer
finanziellen Beteiligung des Bundes auch nach 2025. "Nur
so bekommen alle Beteiligten Planungssicherheit."
Bund und Länder entlasten mit dem
Deutschlandticket die Pendlerinnen und Pendler mit rund 3
Milliarden Euro pro Jahr. "Ich erwarte von der aktuellen
und der künftigen Bundesregierung, dass sie sich nicht
nur an die finanziellen Zusagen halten, sondern auch
weitere Mittel zur Verfügung stellen." Genug Spielräume
gäbe es etwa beim Abbau von klimaschädlichen
Subventionen.
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Ministerin Feller: Schule mitgestalten heißt
Demokratie mitgestalten |
„Your Vision
Schule NRW – Junge Beteiligung für die Schule von morgen“
– Ministerin Feller lädt Schulen ein, sich dem
Demokratieprojekt anzuschließen
Düsseldorf, 13.
September 2024 - Demokratie kann auf vielfältige Weise
gefördert werden: Groß und global wie mit dem
Internationalen Tag der Demokratie der Vereinten
Nationen, der am 15. September begangen wird. Oder
konkret und in der Klasse: Die ersten rund 100 Schulen
aus Nordrhein-Westfalen haben sich bereits erfolgreich
für das neue Programm „Your Vision Schule NRW – Junge
Beteiligung für die Schule von morgen“ beworben.
Weitere Schulen können sich noch im laufenden
Schuljahr anschließen und ebenfalls im Rahmen des
Projekts die Visionen der Schülerinnen und Schüler für
ihre Schule in den Mittelpunkt stellen. An den
teilnehmenden Schulen steigen die Schülerinnen und
Schüler in einen demokratischen Prozess ein und bestimmen
in einem neuartigen Format der Beteiligung mit, was ihre
Schule ausmachen muss, damit sie gut lernen können.
Das Projekt, das von der Deutschen Kinder- und
Jugendstiftung durchgeführt und vom Ministerium für
Schule und Bildung gefördert wird, soll die
Demokratiekompetenz von Jugendlichen stärken. Die erste
Phase des Projekts, in der die Schülerinnen und Schüler
ihre Ideen sammeln, läuft bis Herbst 2025 – genug Zeit
für weitere Schulen, jetzt noch einzusteigen.
Schulministerin Dorothee Feller: „Die ersten Schulen
unseres neuen Programms stehen in den Startlöchern und
können nun noch weitere Schulen motivieren, sich
anzuschließen und ihre demokratische Schulkultur weiter
zu festigen. Der Internationale Tag der Demokratie ist
ein guter Anlass, all die vielfältigen Projekte und
Initiativen für mehr Demokratiekompetenz an unseren
Schulen in den Fokus zu rücken.
In Zeiten, in
denen Grundwerte unserer Demokratie in Frage gestellt
werden, liegt unsere Antwort eindeutig in einer Stärkung
verschiedener Formen demokratischer Prozesse. Schule ist
einer der zentralen Orte, an dem junge Menschen ihre Zeit
verbringen. Hier sollen sie sich zugehörig und
ernstgenommen fühlen. Wir möchten, dass sie sich nicht
nur theoretisch mit der Staatsform Demokratie
beschäftigen, sondern auch demokratische Verfahren selbst
erleben.
Wenn Schülerinnen und Schüler die
Erfahrung machen, dass es auf ihre Meinung ankommt und
dass ihre Stimme gehört wird, wenn sie gemeinsam
diskutieren und dabei verschiedene Perspektiven
berücksichtigen – dann erleben sie ein Gefühl der
Handlungsfähigkeit, das eines der Zutaten ist für das
Fortbestehen einer gefestigten Demokratie. Die direkte
Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an schulischen
Veränderungsprozessen stärkt zudem eine demokratische
Schulkultur.“
Anne Rolvering,
Geschäftsführerin der Deutschen Kinder- und
Jugendstiftung, erklärte: „Beteiligung ist eine
notwendige Voraussetzung und Ausdruck lebendiger
Demokratie. Mit ‚Your Vision Schule NRW' geben wir jungen
Menschen die Möglichkeit, sich nicht nur als Teil des
Systems Schule zu begreifen, sondern es aktiv
mitzugestalten und ihre eigenen Erfahrungen in den
Aushandlungsprozess einer gemeinsamen Zukunft
einzubringen.“
„Your Vision Schule NRW“
richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Klassen 6
bis 8 an allen weiterführenden Schulen, die im Rahmen des
Projekts eigene Ideen für die Gestaltung der Schule von
morgen entwickeln. Die teilnehmenden Schulen haben dazu
bereits Materialien erhalten, auf deren Grundlage sie in
der Schülerschaft einen Meinungsbildungsprozess
initiieren. Zentrale Fragen, die die Schülerinnen und
Schüler dabei gemeinsam diskutieren und beantworten sind
beispielsweise: Was läuft an meiner Schule bereits gut?
Welche Ideen für Veränderungen habe ich? Worüber möchte
ich mitentscheiden?
Die Lehrkräfte und
multiprofessionellen Teams werden in
Online-Austauschformaten regelmäßig dabei unterstützt,
ihre Schülerinnen und Schüler auf ihrer Entdeckungsreise
zu begleiten. Zudem wird aufgezeigt, wie die
Demokratiebildung insgesamt an den Schulen von dem
Projekt profitieren kann. Interessierte Schulen, die
ebenfalls mitmachen möchten, können sich unter dem
folgenden Link anmelden:
Your
Vision Schule NRW. Der Internationale Tag der
Demokratie wurde im Jahr 2007 von den Vereinten Nationen
ausgerufen, um die Grundsätze der Demokratie zu fördern
und aufrecht zu erhalten.
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Schulen können individuelle Stärken von
Schülerinnen und Schülern gezielter fördern |
Landeskabinett bringt Änderung des
Schulgesetzes auf den Weg Düsseldorf, 10. September
2024 - Die nordrhein-westfälischen Schulen können ihren
Unterricht künftig noch besser auf die individuelle
Förderung der Schülerinnen und Schüler zuschneiden. Dafür
hat das Landeskabinett heute eine Änderung des
Schulgesetzes auf den Weg gebracht, die am 1. August 2025
in Kraft treten soll.
Kernpunkte der Reform
sind eine präzisere Fortbildungsplanung für Lehrerinnen
und Lehrer und die gesetzliche Absicherung von
Hauptschulbildungsgängen an Realschulen, um ein
wohnortnahes vielfältiges Bildungsangebot für alle Kinder
und Jugendlichen zu gewährleisten. Zudem werden die
Schulen von bürokratischen Aufgaben entlastet. Der
Gesetzentwurf geht nun in die Verbändeanhörung.
Eine wichtige Rolle bei der Qualitätssicherung
und Qualitätsentwicklung der schulischen Angebote spielt
eine verbindliche Fortbildungsplanung. Diese werden die
Schulleitungen künftig einmal jährlich für ihr gesamtes
Kollegium erstellen. Damit sollen Lehrerinnen und Lehrer
in die Lage versetzt werden, ihr Wissen und ihre
Kompetenzen – im Besonderen im Team – kontinuierlich
auszubauen und ihre Lehrinhalte und Lehrmethoden noch
besser auf Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler
auszurichten.
Gleichzeitig müssen Schulen,
die neue Modelle erweiterter Selbstverwaltung und
Eigenverantwortung verwirklichen, der
Schulaufsichtsbehörde nicht mehr jährlich Berichte über
den schulischen Betrieb vorlegen, sondern nur noch im
Rhythmus von maximal fünf Jahren. „Wir sorgen dafür, dass
unsere Lehrkräfte immer auf dem aktuellen Stand sind, um
bestmöglich zu unterrichten, und mindern im gleichen
Atemzug bürokratische Aufgaben, damit sich die Schulen
mehr auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können“, betonte
Schulministerin Dorothee Feller.
Eine
weitere wichtige Neuerung stellt die gesetzliche Garantie
eines schulischen Angebots aus dem Bereich der
Sekundarstufe I dar: Dass Realschulen ab den Klassen 7
einen Hauptschulbildungsgang anbieten können, wird von
einer Übergangsregelung in eine feste schulgesetzliche
Bestimmung überführt. Darüber hinaus dürfen Schulen, die
ein solches Angebot vorhalten, Schülerinnen und Schüler
nach dem Willen der Eltern und mit Zustimmung des
Schulträgers bereits ab Klasse 5 nach Hauptschulstandards
unterrichten.
„Diese Maßnahmen helfen
insbesondere Kindern und Jugendlichen, die sonst kein
solches Bildungsangebot in einer zumutbaren Entfernung zu
ihrem Wohnort finden können“, erläuterte Ministerin
Feller. „Auch Schülerinnen und Schüler, die aus
Kapazitätsgründen an keiner Hauptschule unterkommen
können, werden auf diese Weise eine schulische
Alternative in ihrer Umgebung finden.“
Der
Kabinettbeschluss zum Schulrechtsänderungsgesetz
beinhaltet zudem zwei weitere Modifizierungen:
· Die lokalen Schulträger erhalten die
Berechtigung, den Betrieb von bestehenden Primus-Schulen,
in denen Schülerinnen und Schüler über die Grundschule
hinaus bis Klasse 10 gemeinsam unterrichtet werden, um
auch hier die individuellen Stärken und Schwächen besser
zu berücksichtigen, in den kommenden Jahren fortzusetzen.
Voraussetzung ist, dass es in den Schulen
zwei Parallelklassen pro Jahrgang gibt. Die Regelung,
dass islamischer Religionsunterricht (IRU) an
nordrhein-westfälischen Schulen angeboten werden kann,
wird bis zum 31. Juli 2031 verlängert. Damit können die
Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens auch in
den kommenden Jahren am IRU teilnehmen, der weiter
schrittweise ausgebaut wird – unterrichtet in deutscher
Sprache, unter staatlicher Schulaufsicht und mit in
Deutschland ausgebildeten Lehrkräften.
Abschließend erklärte Ministerin Feller: „Wir entwickeln
Schule von innen heraus weiter. Auf diesem Weg gehen wir
Schritt für Schritt voran. Die Gesetzesänderung ist ein
weiteres Element in unserem Gesamtmosaik zur Stärkung der
Unterrichtsqualität in Nordrhein-Westfalen. Wir schaffen
damit die Voraussetzungen dafür, dass unsere Schülerinnen
und Schüler noch gezielter individuell gefördert werden
können und einen modernen Unterricht auf der Höhe der
Zeit erhalten. Gleichzeitig arbeiten wir
selbstverständlich weiter daran, mehr Menschen an unsere
Schulen zu bringen. Auch dabei kommen wir Schritt für
Schritt voran. So konnten wir die Zahl der zusätzlich an
unseren Schulen tätigen Personen in den vergangenen gut
zwei Jahren um mehr als 7.100 Menschen steigern.“
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Rahmenbedingungen für das
Startchancen-Programm stehen fest
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Düsseldorf, 9.
September 2024 - Die
Umsetzung des Startchancen-Programms in
Nordrhein-Westfalen schreitet weiter mit großen Schritten
voran. Die Landesregierung hat am Montag, 9. September
2024, die Förderrichtlinie zur Umsetzung der
Programm-Säule I veröffentlicht – die Basis dafür, dass
an den im Schuljahr 2024/2025 teilnehmenden 400 Schulen
Investitionen in eine lernförderliche, klimagerechte und
barrierefreie Bildungsinfrastruktur mit hoher
Aufenthaltsqualität gefördert werden können.
Zudem gab die Landesregierung die Programm-Säule II
betreffenden Chancenbudgets in Höhe von insgesamt zehn
Millionen Euro frei. Dieses Geld ermöglicht den Schulen
Verbesserungen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung.
„Die Neuerungen geben den Schulen Planungssicherheit“,
betonte Schulministerin Dorothee Feller, „ich wünsche
allen viel Erfolg bei der Vorbereitung ihrer Maßnahmen
und freue mich, dass wir bei der Umsetzung des
Startchancen-Programms gemeinsam mit den
Bezirksregierungen, den Staatlichen Schulträgern und den
beteiligten Schulen mit großem Tempo vorankommen, um
zusammen die Türen zu mehr Bildungsgerechtigkeit zu
öffnen.“
Die Förderrichtlinie, erstellt
nach zwischen Bund und Ländern getroffenen
Vereinbarungen, wird sicherstellen, dass in den
Startchancen-Schulen eine gute Lernumgebung mit
zeitgemäßer Infrastruktur und Ausstattung entstehen kann.
Dazu stehen Nordrhein-Westfalen in den kommenden zehn
Jahren insgesamt rund 966,6 Millionen Euro zur Verfügung.
„Mit der Förderrichtlinie haben wir den
Handlungsspielraum für Investitionen durch die
Schulträger so breit wie möglich und die bürokratischen
Anforderungen hingegen so schmal wie möglich
ausgestaltet“, sagte Dr. Urban Mauer, Staatssekretär im
Schulministerium. Zugleich mit der Richtlinie
veröffentlichte das Schulministerium auf seiner Website,
dem Bildungsportal, auch eine
Übersicht,
aus der hervorgeht, mit wie viel Geld die 91 Träger der
400 Startchancen-Schulen der ersten Gruppe für ihre
Planungen nun rechnen können.
Über die
Programmlaufzeit von zehn Jahren belaufen sich die
Fördermittel für diese Schulen auf initial 395 Millionen
Euro. Diese machen bis zu 70 Prozent der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aus, mindestens 30
Prozent sind als Eigenanteil durch die Schulträger zu
erbringen. Die Träger öffentlicher Schulen können den
Eigenanteil auch aus Mitteln der Schul- und
Bildungspauschale finanzieren.
Die
Förderrichtlinie ist aus verwaltungsrechtlichen Gründen
zunächst auf die Dauer von fünf Jahren begrenzt. Dies ist
in Nordrhein-Westfalen gängige Praxis und steht nicht im
Widerspruch zu der zehnjährigen Laufzeit des
Startchancen-Programms.
Die freigegebenen
zehn Millionen Euro der Programm-Säule II werden den
Schulen als fachbezogene Pauschale über die Schulträger
zur Verfügung gestellt. Eine Liste mit den Summen, welche
den einzelnen Schulen zustehen, findet sich ebenfalls im
Bildungsportal.
Sowohl die Höhe des schulscharfen Chancenbudgets als auch
die Schulträgerbudgets des Investitionsprogramms richten
sich nach der Anzahl der im Rahmen des
Startchancen-Programms adressierten Schülerinnen und
Schüler der Primarstufe und Sekundarstufe I an
allgemeinbildenden Schulen und der „vollzeitschulischen
Ausbildungsvorbereitung“ an Berufskollegs.
Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Auswahl der
gesamten Startchancen-Schulen kann sich die Höhe der
Fördermittel für die einzelne Schule im kommenden
Programmjahr gegebenenfalls geringfügig verändern. Es ist
jedoch Sorge dafür getragen, dass die Beträge
grundsätzlich nicht geringer ausfallen. Die weiteren rund
520 Schulen, die für eine Teilnahme am
Startchancen-Programm ab dem kommenden Schuljahr infrage
kommen, sollen im vierten Quartal 2024 eine entsprechende
Einladung erhalten.
Weitere Informationen
zum Startchancen-Programm sowie zu häufig gestellten
Fragen sind im
Bildungsportal
abrufbar.
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Eröffnungsdatum IGA 2027 am 23. April 2027 |
IGA Metropole Ruhr 2027
Metropole Ruhrgebiet/Niederrhein - Die
Internationale Gartenschauausstellung (IGA Metropole Ruhr
2027) berichtet: Vier weiteren Projekten der kommunalen
Ebene Unsere Gärten verlieh die IGA Metropole Ruhr 2027
am Donnerstag, 29. August 2024, im Rahmen eines
Regionalen Forums in der Stadthalle Mülheim, direkt an
der Ruhr den 3. Stern. Bekanntgegeben wurde außerdem
der Eröffnungstermin der IGA 2027: Sie wird am 23. April
2027 ihre Tore öffnen.
Unter dem Motto: „Wie
wollen wir morgen leben?“ präsentiert die Internationale
Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 auf internationaler
Bühne und in drei Ebenen innovative Lösungsideen für
Zukunftsfragen der Grünen Infrastruktur und der
Stadtentwicklung in Metropolregionen.
Die
Ebene der Zukunftsgärten bietet daneben auch die Kulisse
für die Präsentationen des Garten- und Landschaftsbaus
und der Pflanzenproduktion sowie für ein vielfältiges
Veranstaltungsangebot. Die Kommunen zeigen auf der Ebene
Unsere Gärten die grünen Schätze der Region. Die Ebene
Mein Garten gibt den Bürger*innen Raum sich zu beteiligen
mit privaten Initiativen und Kooperationen.
Die Ebene Unsere Gärten Die Metropole Ruhr verfügt
über beeindruckende Garten- und Parkanlagen aus
unterschiedlichen Epochen, über spektakuläre Landmarken
der Industriekultur, artenreiche Industrie-natur und
regionale Grünzüge – unser grünes Erbe. Für die IGA 2027
rücken die Kommunen auf der Ebene Unsere Gärten diese in
den Fokus, werten sie auf und schaffen Neues. Immer im
Blick: die nachhaltige Entwicklung und Verbindung von
biodiversen Freiräumen, Erholungs- und Freizeitangeboten
für alle.
Anregender Austausch
zwischen den Kommunen Die Gäste der Veranstaltung
nutzten die Gelegenheit, sich an Thementischen mit den
Verantwortlichen der Durchführungsgesellschaft über den
Stand der Vorbereitung in den drei Ebenen Zukunftsgärten
Mein Garten und Unsere Gärten zu informieren und
auszutauschen.
Während
einer Podiumsdiskussion diskutierten, Klaus Beisiegel
(Stadt Mülheim an der Ruhr), Benjamin Steiling (Stadt
Dortmund), Kirsten Fischer (Hagen Marketing), Oliver
Makrlik (Stadt Moers) und Horst Fischer (Geschäftsführer
IGA 2027 gGmbH) über Chancen, Erwartungen und
Herausforderungen bei der Vorbereitung der IGA 2027 und
darüber, wie dieses große Gartenfestival im Stadtbild
sichtbar wird und wie sich die Kommunen über ihre
IGA-Projekte hinaus mit weiteren Aktionen und
Veranstaltungen beteiligen werden.
Ebenso wie
sich die vielen Vertreter*innen der Kommunen und
Projektträger untereinander austauschten – und sicher
viel Aufbruchstimmung in ihre Städte und Kreise mitnehmen
konnten.
Projekte Aquarellgarten in
Dinslaken/Voerde ausgezeichnet
Aquarellgarten Foto: IGA 2027
Das Regionale Forum
der IGA 2027 ist eine Einladung an die Kommunen und
Projektpartner*innen, am Prozess des Dekadenprojekts
Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027
teilzuhaben und über die Entwicklungen informiert zu
werden. Unter dem Motto „Meilensteine feiern. Gemeinsam
Richtung 2027“ standen die bis zu diesem Tag erreichten
Fortschritte und Ergebnisse und die große Vorfreude auf
die Projekte im Mittelpunkt.
• Ein
besonderes Highlight: Der dritte Stern für weitere
Projekte der kommunalen Ebene Unsere Gärten. Diese
Projekte haben den Qualifizierungsprozess erfolgreich
abgeschlossen und ihre Finanzierung ist durch
Förderzusagen oder Eigenmittel von rund 7 Millionen Euro
gesichert, so dass sie bis zur nächsten Internationalen
Gartenausstellung umgesetzt werden können bzw. bereits
umgesetzt wurden.
An der Verleihung
nahmen rund 200 Gäste, Vertreter*innen der Kommunen,
insbesondere der investiven Projekte und der kommunalen
IGA 2027-Projektteams der drei Ebenen, der
Lenkungskreise, dem EGLV, dem LWL und des RVR und sowie
Vertreter*innen der Ministerien und Bezirksregierungen
teil. Darunter waren die IGA 2027-Geschäftsführung,
Mülheims Oberbürgermeister Marc Buchholz und der
stellvertretende Landrat des Kreises Wesel, Günter
Helbig.
• Rund 7 Millionen Euro
Investitionen in die Region Mit dem dritten Stern
ausgezeichnet wurden die Projekte „Von Gärten, Menschen
und Halden“ des LWL-Museums Zeche Zollern in Dortmund,
das „Seebad Hengstey“ in Hagen, die „Ozeanroute“ im
Ennepe-Ruhr-Kreis und der „Aquarellgarten“ an der
Emschermündung in Dinslaken/Voerde
(Emschergenossenschaft).
Die 3. Stern-Trophäen wurden durch Nina Frense und Horst
Fischer, Geschäftsführung der IGA Metropole Ruhr 2027
gGmbH, an die Projektträger*innen übergeben. Fischer
lobte die Ausgezeichneten: „Es sind allesamt großartige
und zukunftsweisende Projekte, die die IGA 2027 sehr
bereichern werden. Ich freue mich jetzt schon darauf, mir
die Umsetzung in natura anschauen zu können.“ Nina Frense
ergänzte in ihrer Laudatio, dass sich „hier zeigt, was
das Ruhrgebiet erreichen kann, wenn alle an einem Strang
ziehen.“
• Zudem gab sie das langerwartete
Eröffnungsdatum der IGA 2027 bekannt: Es wird der 23.
April 2027 sein! Die Projekte werden aus dem Programm
EFRE Erlebnis.NRW gefördert vom Ministerium für
Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sowie der
Europäischen Union.
• Projekt „Zeche
Zollern. Von Gärten, Menschen und Halden“ (Dortmund) Das
Outreach-Projekt "Von Gärten, Menschen und Halden" des
LWL-Museums Zeche Zollern in Dortmund wird das attraktive
Umfeld der Zeche Zollern auf informative und
unterhaltsame Weise erlebbar zu machen. Die eigens
entwickelte App ermöglicht es (Nicht-) Besucher*innen,
die Halde Zollern und die Arbeitersiedlung „Kolonie
Landwehr" durch interaktive Rundgänge zu erkunden – Orte,
die bisher unerschlossen waren. Auf der Halde Zollern
steht die Auseinandersetzung mit Artenschutz, Klimawandel
und biologischer Vielfalt im Fokus.
Der
authentische Arbeitergarten mit historischen Nutzpflanzen
und alten Hühnerrassen wird umfassend überarbeitet. Das
neue Projekt verknüpft historische Themen mit
zukunftsrelevanten Fragen. Die Themen reichen von
nachhaltiger Nahrungsmittelproduktion über
Geschlechtergerechtigkeit bis hin zu gesellschaftlicher
Teilhabe. Das Fördervolumen beträgt rund 426.000 Euro,
der Eigenanteil liegt bei rund 85.000 Euro.
• Projekt SeeBad Hengstey (Hagen)
Das historische Bad wird künftig ganzjährig
als multifunktionales Ausflugsziel und Erlebnis-Etappe
des Ruhrtalradweges nutzbar sein und ist ein attraktiver
Baustein für ein neues Tor in die Flusslandschaft
Mittleres Ruhrtal. Im Mittelpunkt des Konzeptes steht das
historische Strandhaus und dessen Ausbau zu einem
Gastronomiebetrieb mit Übernachtungsmöglichkeiten. Der
BeachClub wertet die eigentliche Uferzone auf und bildet
ein neues mögliches Etappenziel auf dem RuhrtalRadweg.
Außergewöhnlich ist die Verbindung über eine
Stegkonstruktion zwischen beiden Hotspots über den
RuhrtalRadweg hinweg.
Auf dieser einzigartigen
Stegkonstruktion, die als Rampenanlage barrierefrei
konstruiert ist, kann man den Blick über den
atemberaubenden Landschaftsraum schweifen lassen. Aus
einem Badestandort wird so ein multifunktionaler
Freiraum mit hohem Erlebniswert zu einem
Leuchtturmprojekt für die Süduferentwicklung am
Hengsteysee. Investitiert werden rund 6,4 Millionen Euro.
Projektträger sind die Stadt Hagen und die HVG Hagener
Versorgungs- und Verkehrs-GmbH.
• Projekt Aquarellgarten (Dinslaken/Voerde)
Das Projekt Aquarellgarten wird am dynamischen Delta der
Emscher-Mündung in Dinslaken und Voerde gleichermaßen das
Naturerlebnis und die lokalen Traditionen des
Färberhandwerks beleben: mit artenreichen und bunten
Blühwiesen aus regionalem Saatgut, mit Färberpflanzen und
Stauden, Zwiebelgewächsen und nachwachsenden Rohstoffen
auf einer Fläche von 1,4 Hektar entlang der Rad- und
Wanderwege rund um den Informations- und
Umweltbildungsort Hof Emschermündung. Während des
IGA-Jahres leben diese Traditionen, die bis ins 15.
Jahrhundert zurückreichen, mit gemeinschaftlichen
Pflückaktionen und Weiterverarbeitung der Pflanzen wieder
auf.
• Projekt Ozean-Route
Der Ennepe-Ruhr-Kreis möchte mit der Ozean-Route ein
Rad-Erlebnis-Angebot zur Erdgeschichte des Ruhrgebietes
entwickeln: Radfahrende erleben 75 Mio. Jahre
Kontinentaldrift sowie das Kommen und Gehen eines Ozeans
als „Prequel“ zur Geschichte der Kohle im Ruhrgebiet.
Besuchende sollen dabei erlebnisorientiert für das
Naturerbe dieser Region sensibilisiert werden.
Als Projekt mit fahrradtouristischem Schwerpunkt fördert
das Vorhaben zudem neben regionalen
Wertschöpfungseffekten auch die Qualifizierung des Wohn-
und Wirtschaftsstandortes der Region. Entlang der
Radrevier Route „Von Ruhr zur Ruhr“ soll hierzu an
geologischen Aufschlüssen ein dezentrales Informations-
und Erlebnisangebot geschaffen werden: Rastmöglichkeiten,
multimediale Informationsangebote und insbesondere die
digitalen Inszenierungen bilden dabei den Kern des
Angebotes an den zu entwickelnden Erlebnisstationen.
Geplant wird mit 1,3 Millionen Euro an Förder- und
400.000 Euro an Eigenmitteln.
• Zweite Sterne für Mülheimer Projekte Die
Gastgeberstadt Mülheim an der Ruhr erhielt zudem den
zweiten Stern für die Projekte Grüner Stadtring und MüGa
revisited. Die Projekte haben Fördermittel in Höhe von
774.000 Euro aus dem Städtebauförderprogramm des
Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung des Landes NRW und des Bundesministeriums
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Aussicht.
Grüner Stadtring Der Grüne Stadtring bündelt
als ganzheitlicher Stadtentwicklungsansatz vielfältige
Themen der nachhaltigen Stadt von Morgen: Mit dem Rad-
und Fußverkehrsring werden die Stadtteile Broich, Saarn
sowie die Innenstadt künftig über direkte Grünwegetrassen
miteinander verbunden. Zentraler Projektraum: das Gebiet
zwischen Florabrücke und RS1.
Neben einem
Brückenneubau ist dazu unter anderem auch eine Sanierung
des stark frequentierten Ruhrinselweges notwendig.
Klimaanpassungsmaßnahmen werden dabei von Beginn an
mitgedacht. So komplettiert das Projekt die Umgestaltung
von Mülheims Grüner Mitte.
MüGa revisited
Das Ziel des Projektes ist die Steigerung der
Aufenthaltsqualität bei gleichzeitiger Erhöhung der
bioklimatischen Bedeutung für die MüGa, Teil der
Mülheimer Identität und grüne Verbindung zwischen
Kultureinrichtungen, den beiden Flussufern und den
angrenzenden Stadtquartieren. Gemeinsam mit den
Bürgerinnen und Bürgern der Stadt wurden Ideen und
Maßnahmen entwickelt, die den Park und seine
Gartenschau-Idee in die Zukunft tragen.
Zentrale Bausteine der Neugestaltung des Geländes sind
insbesondere die Überarbeitung der Pflanzbereiche, die
Umgestaltung der Eingangsbereiche, die Ertüchtigung und
Inszenierung der bestehenden Teichanlage sowie der
bedarfsgerechte Umbau eines Spielplatzbereichs.
•
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Abfalltransportkontrolle der Bezirksregierung
Düsseldorf an der Autobahn 40 |
Düsseldorf, 30. August 2024 - Erstmals
hat die Bezirksregierung Düsseldorf eine kooperative
Abfalltransportkontrolle organisiert: Rund 50
Mitarbeitende von 13 Behörden waren gestern (29.08.2024)
bei der Kontrolle der Bezirksregierung Düsseldorf an der
Autobahn 40 zwischen Venlo und Dortmund beteiligt.
Die Bilanz: Insgesamt wurden 61 Fahrzeuge
kontrolliert, in 18 Fällen gab es Beanstandungen wie
beispielsweise fehlerhafte Transportdokumente oder nicht
ordnungsgemäße Kennzeichnung der Lastwagen bezüglich der
transportierten Abfälle. Zudem kam es zu zwei illegalen
Abfallverbringungen, bei denen der Verdacht einer
Straftat besteht. In beiden Richtungen wurden Fahrzeuge
auf dem Parkplatz Neufelder Heide abgeleitet und dort von
den Expertinnen und Experten der beteiligten Behörden
kontrolliert.
Neben den Mitarbeitenden des
zuständigen Dezernats 52 der Bezirksregierung waren die
Polizeidienststellen Hilden und Moers, die
Vernetzungsstelle Umweltkriminalität des
Landeskriminalamts, die Hauptzollämter Duisburg und
Krefeld, das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM),
das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
(LANUV), die Bezirksregierungen Arnsberg, Köln und
Münster sowie für die niederländischen Behörden das
Inspectie Leefomgeving en Transport (Inspektion
Lebensraum und Transport) dabei.
Regierungspräsident Thomas Schürmann erläuterte die
Bedeutung der kooperativen Kontrolle: „Solche gemeinsamen
Aktionen sind ein wichtiger Schritt nach vorne in der
operativen Überwachung. Aufgrund der Komplexität der
möglichen Straftaten ist ein hohes Maß an Rechtskenntnis
und umwelttechnischem Knowhow bei allen Akteuren
erforderlich. Kooperative Kontrolle dienen dem Wissens-
und Erfahrungsaustausch, fördern das gegenseitige
Verständnis in den jeweiligen Zuständigkeiten und
verbessern die Zusammenarbeit durch stärkere Vernetzung
aller Beteiligten.“
Bei den Kontrollen geht
es im Wesentlichen darum, illegale nationale oder auch
internationale Abfalltransporte zu verhindern. Geprüft
wird aber zum Beispiel auch, ob die mitzuführende
Dokumentation ordnungsgemäß ist und mit der tatsächlichen
Ladung übereinstimmt. Außerdem wird die ordnungsgemäße
Kennzeichnung der Fahrzeuge geprüft.
Hintergrund: Abfallstromkontrolle In NRW sind die
Bezirksregierungen für die Durchführung der
Abfallstromkontrolle zuständig. Aufgabe ist die
Überwachung der Abfallbewirtschaftung. Wesentlich dabei
ist die Kontrolle der Entsorgungsgrundpflichten und der
Pflichten bei Transportvorgängen, sowohl bei nationalen
als auch grenzüberschreitenden Entsorgungsvorgängen.
Dabei sind sowohl die Abfälle selbst durch ihre
unterschiedlichen chemischen Zusammensetzungen und ihre
Gefährlichkeit, als auch die handelnden Personen und
Firmen in der Abfallbewirtschaftung facettenreich. Die
Hauptakteure sind Erzeuger, Entsorger und Beförderer bzw.
Sammler von Abfällen, außerdem agieren in diesem
Wirtschaftszweig Makler und Händler von Abfällen.
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Minister Reul stellt Lagebild zu Messergewalt und
Bekämpfungskonzept vor |
Reul: Messergewalt ist jung und
männlich Düsseldorf, 28. August 2024 - Das
Ministerium des Innern teilt mit: Messergewalt
beschäftigt weiter die Behörden. „Gewalt im öffentlichen
Raum - Tatmittel Messer in Nordrhein-Westfalen 2019 bis
2023“ präsentiert. Auch ein Bekämpfungskonzept um
Messergewalt einzudämmen wurde vorgestellt. In dem
Lagebild hat das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Messerstraftaten der vergangenen Jahre umfangreich
ausgewertet.
Dabei standen Täter, Taten, Tatorte
und Opfer im Fokus der Untersuchung. Ausgewertet wurden
Taten, die sich auf öffentlichen Straßen, in
Partyhotspots oder in der Gastronomie ereigneten. Rund
3.500 Taten wurden 2023 mit dem Tatmittel Messer
begangen. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme
um 43 Prozent. 15 Menschen starben nach einem
Messerangriff. Viele der Messertäter sind männlich,
jugendlich, sind in den Abend- und Nachtstunden im Freien
unterwegs. Etwa die Hälfte der Tatverdächtigen ist unter
21 Jahre alt.
Rund 45 Prozent der
Tatverdächtigen haben keinen deutschen Pass.
Innenminister Herbert Reul: „Erst der Mensch, der es in
der Hand hat, macht aus dem Messer eine Waffe. Wir müssen
mehr über Täter, Taten und Opfer erfahren, wenn wir diese
schrecklichen Messerangriffe verhindern wollen. Die
Auswertung sagt uns, dass Messergewalt jung und männlich
ist. Mich sorgt, dass - gemessen am Ausländeranteil in
der Bevölkerung - Tatverdächtige ohne deutsche
Staatsangehörigkeit überproportional vertreten sind.
Sich zu bewaffnen, hat sicher auch etwas mit
Männlichkeitsgehabe zu tun. Mit dem Messer mag sich ein
mancher stärker und unbesiegbarer in der dunklen Nacht
fühlen. Dieses mittelalterliche Bild von Männlichkeit tut
unserer Gesellschaft nicht gut.“
Um
Messergewalt einzudämmen, stellte Minister Reul
verschiedene Maßnahmen vor, die in den
Kreispolizeibehörden, angepasst an örtliche Gegebenheiten
und Kriminalitätsgeschehen, individuell umgesetzt werden.
Die Präventionsarbeit in Flüchtlingsunterkünften wird
künftig verstärkt. Neben individueller Waffentrageverbote
und Waffenverbotszonen gehört auch mobile
Videobeobachtung und strategische Fahndung dazu.
Innenminister Herbert Reul: „Jede Kreispolizeibehörde
muss selbst schauen, was individuell vor Ort
funktioniert. Deshalb soll auch vor Ort analysiert und
geprüft werden, welche Maßnahmen am besten greifen. Das
wollen wir hier aus Düsseldorf nicht vorgeben. Die eine
richtige Lösung gegen Messergewalt gibt es nicht.
Verschiedene Maßnahmen müssen ineinandergreifen.“
Dieses Konzept ist ausdrücklich keine Reaktion auf
den Terroranschlag vom 23.08.2024 in Solingen. Es ist
nicht als Bekämpfungskonzept gegen den islamistischen
Terrorismus zu verstehen, sondern bezieht sich allgemein
auf die steigende Anzahl von Messertaten im öffentlichen
Raum.
|
Mangelnde
Umsetzungsbereitschaft: IHK zu fehlender
Planungsbeschleunigung im NRW-Straßenbau
|
Anfrage im Landtag Düsseldorf, 19. August 2024 - Die Landesregierung
beabsichtigt die Brücken im eigenen Zuständigkeitsbereich innerhalb
eines Jahrzehnts zu sanieren. 1 Der Hauptgeschäftsführer der IHK
Aachen bezeichnete dieses Ziel des NRW-Verkehrsministers „als sehr
ambitioniert und deshalb auch schwierig“. NRW müsse vielmehr
„Planungsbeschleunigung wirklich ernst zu nehmen“. Das Bewusstsein
sei bei allen Stellen vorhanden, aber an der konkreten
Beschleunigung mangelt es, u.a. würden „Vorgänge nicht gleichzeitig
digital von den Genehmigungsbehörden bearbeitet“.
2
Hintergrund der massiven Kritik der IHK ist der anhaltende Engpass
in der Eifel, wo Lkw über Landstraßen geführt werden, weil die
Autobahn A 1 auf drei Bauabschnitten nicht zu Ende gebaut wird.
Unternehmen aus der Region verlieren zunehmend die Geduld und
geraten offenbar eine wirtschaftliche Schieflage.
Der
Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage
4122 mit Schreiben vom 9. August 2024 namens der Landesregierung im
Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie beantwortet.
1. Wie
bewertet die Landesregierung, die von der IHK vorgebrachte Kritik
hinsichtlich unzureichender digitaler bzw. paralleler Bearbeitung
bei Genehmigungsbehörden? Straßenbauvorhaben wie der Neubau der
A 1, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen
berühren, werden im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens
genehmigt, das mit einem Planfeststellungsbeschluss abschließt. Der
Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, d.h., dass
neben der Planfeststellung grundsätzlich keine anderen behördlichen
Entscheidungen, insbesondere keine anderen öffentlich-rechtlichen
Genehmigungen, Bewilligungen und Zustimmungen erforderlich sind.
Innerhalb des Verfahrens arbeiten die einzelnen Fachbehörden
parallel an ihren Beiträgen zum Verfahren. Der bündelnde
Planfeststellungsbeschluss ist eine Verwaltungsentscheidung, die das
Baurecht für ein Infrastrukturvorhaben umfassend regelt. Sämtliche
für das Vorhaben erforderlichen Genehmigungen werden durch die
Planfeststellungsbehörde erteilt bzw. entschieden.
Dies
wiederum erfordert die frühzeitige und umfassende Beteiligung sowohl
aller Träger öffentlicher Belange (Gemeinden, Fachbehörden, usw.),
deren Aufgabenbereiche von dem Projekt berührt sind, als auch von
sonstigen Stellen, die ihren Sachverstand und ihre Forderungen auf
diesem Weg ins Verfahren einbringen können, sowie der privaten
Betroffenen.
Die Träger öffentlicher Belange und sonstige
Stellen werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens parallel
zur Auslegung des Plans in den Gemeinden in der Regel digital, ggf.
über eine Beteiligungsplattform, beteiligt. Es findet daher keine
parallele Bearbeitung von Genehmigungsverfahren bei verschiedenen
Genehmigungsbehörden statt. Im Übrigen werden die durch das am
29.12.2023 in Kraft getretene Genehmigungsbeschleunigungsgesetz
eröffneten digitalen Möglichkeiten genutzt.
Auch wurden
bereits in der Vergangenheit die im Zuge der Corona-Pandemie durch
das am 29.05.2020 in Kraft getretene Planungssicherstellungsgesetz
(PlanSiG) eingeführten digitalen Möglichkeiten je nach Einzelfall
und Eignung des Verfahrens angewandt.
2.
Wird die Notwendigkeit von Planungsbeschleunigung auch bei
der Landesregierung als Primärhindernis bei der
Verkehrsinfrastruktursanierung, insbesondere beim Straßenbzw.
Brückenbau gesehen? Die Landesregierung setzt sich für mehr
Planungsbeschleunigung auch im Landesstraßenbau ein. So sind schon
mit dem sog. Infrastrukturpaket II im Dezember 2021 die Regelungen
der bis dahin erlassenen Planungsbeschleunigungsgesetze des Bundes
in das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
übernommen worden, soweit sie in das Landesrecht übertragbar waren.
Es wurde klargestellt, dass Brückenersatzbauten keine
planfeststellungspflichtige Änderung der Landesstraße darstellen,
soweit keine neuen Fahrstreifen angebaut werden und sie nicht mit
einer erheblichen baulichen Umgestaltung verbunden sind. Sie können
als Unterhaltungsmaßnahmen in eigener Verantwortung des
Baulastträgers verwirklicht werden, für die auch ein Recht der
Enteignung besteht. Weitere Änderungen des Straßenund Wegegesetzes
des Landes Nordrhein-Westfalen werden derzeit geprüft.
3. Wie sehen die konkreten Verkehrsbelastungen in
der Eifel rund um die fehlenden 26 Kilometer der Autobahn A1 aus
bzw. welche Straßen im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW sind
betroffen?
Im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW sind die
B 51, die B 258 und die L115 Träger der regionalen/überregionalen
Pendlerströme aus der Eifelregion. Die Daten der
Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2021 sind für den abgefragten
Bereich nachfolgend dargestellt:
4. Wie will die Landesregierung den Zehntausenden
betroffenen Pendlern bzw. Gemeinden im Grenzgebiet von NRW zu
Rheinland-Pfalz unter die Arme greifen?
Zum einen stellt die
Landesregierung im Grenzgebiet die Landesstraße 115 zur Verfügung,
auf deren Trasse zum Teil künftig die A1 gebaut werden soll. Zum
anderen wird für die Pendler im Grenzgebiet von Nordrhein-Westfalen
und Rheinland-Pfalz die duch die Flutkatastrophe zerstörte
Eifelstrecke der DB mit Mitteln des Aufbauhilfefonds des Bundes
wieder aufgebaut. An den Kosten der Elektrifizierung dieser
Eisenbahnstrecke ist das Land mit über 90 Mio. Euro beteiligt.
|
Mehr Fachunterricht für Deutsch und Mathematik an
Grundschulen
|
Pilotprojekt zur Stärkung der Basiskompetenzen mit KI –
neues Schulnetzwerk zur Alphabetisierung
Düsseldorf/Duisburg, 15. August 2024 -
Schulministerin Dorothee Feller hat zum Start des
Schuljahres 2024/25 neue Maßnahmen vorgestellt, um die
Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler weiter zu
stärken und Lehrerinnen und Lehrer zu entlasten: „Auch im
neuen Schuljahr stellen wir unsere Schülerinnen und
Schüler in den Mittelpunkt. Unsere Schulleitungen,
Lehrkräfte und die vielen weiteren Berufsgruppen, die in
unseren Schulen tätig sind, werden wir weiter gezielt
unterstützen, damit sie die Basiskompetenzen Lesen,
Schreiben und Rechnen gezielt fördern können“, erklärte
die Ministerin.
•
Mehr Fachunterricht für Deutsch und Mathematik in der
Grundschule In den Grundschulen des Landes soll
künftig mehr Unterricht in den Fächern Deutsch und
Mathematik erteilt werden. Dazu beabsichtigt das
Schulministerium, die Stundentafel anzupassen und für die
beiden Fächer in jeder Jahrgangsstufe jeweils eine Stunde
mehr vorzusehen. Dazu sollen bisher variable
Förderstunden verbindlich den beiden Fächern zugeordnet
werden. Damit werden von Klasse 1 bis 4 fast durchgehend
sechs Stunden Deutsch und fünf bis sechs Stunden
Mathematik pro Woche unterrichtet.
Schulministerin Dorothee Feller: „Mit der Lesezeit von
3x20 Minuten haben wir bereits im vergangenen Schuljahr
begonnen, diese Basiskompetenzen gezielt zu stärken. Auf
diesem Weg gehen wir konsequent weiter voran und erhöhen
dazu in einem weiteren Schritt in der Grundschule die
Stundenzahl in den Fächern Deutsch und Mathematik. Mit
dem Lesen, Schreiben und Rechnen werden die
unverzichtbaren Grundlagen für alle weiteren Bildungs-
und Lebenswege unserer Schülerinnen und Schüler gelegt.“
Zum Start des neuen Schuljahres wird das
erforderliche Beteiligungsverfahren zur Änderung der
Ausbildungsordnung für die Grundschule eingeleitet mit
dem Ziel, dass die Änderung zum zweiten Schulhalbjahr
umgesetzt werden kann. So bleibt den Schulen ausreichend
Zeit, um sich auf die Neuregelung vorzubereiten.
•
Landesweites Screening für die Grundschulanmeldung
Zur Grundschulanmeldung im Herbst 2024 wird das
Schulministerium den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen
ein neues Testverfahren zur Erhebung des Sprachstands der
Kinder zur Verfügung stellen. „ILEA-T“ (Individuelle
Lern-Entwicklungs-Analyse in der Transition) wurde von
der Universität Halle-Wittenberg entwickelt, ist
wissenschaftlich erprobt und direkt einsetzbar. Es wird
allen Grundschulen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Schulministerin Feller: „Bislang haben unsere
Grundschulen vielfach eigene Testverfahren entwickelt,
mit ganz unterschiedlichen Herangehensweisen, jedoch
überall mit viel Aufwand. Diesen Aufwand wollen wir
unseren Schulleitungen und Lehrkräften zukünftig ersparen
und die Sprachstandsfeststellung weitgehend
vereinheitlichen.“
•
Perspektivisch wird bei der Grundschulanmeldung ein
digitales Screening-Verfahren zum Einsatz kommen. Das
Schulministerium erprobt ein solches digitales
Screening-Tool in diesem Jahr an rund 130 Grundschulen.
Nach erfolgreichem Testlauf soll es im Herbst 2025 allen
Grundschulen zur Verfügung stehen. Das digitale Tool
erfasst insbesondere sprachliche Kompetenzen systematisch
und wertet diese unmittelbar aus. Es ermittelt, an
welchen Stellen die Kinder Unterstützungsbedarf haben und
bietet passgenaue Übungen an.
Schulministerin
Feller appellierte an die Eltern: „Nutzen Sie die
Beratung durch unsere Schulen und besprechen Sie mit den
Lehrkräften und auch mit der KiTa die Ergebnisse der
Grundschulanmeldung. Nehmen Sie alle Förderangebote wahr.
Wir wollen alle gemeinsam, dass unsere Kinder einen guten
Start in das Schulleben haben.“
•
Grundschulen werden von umfangreichen
Dokumentationspflichten entlastet Die Schulen in
Nordrhein-Westfalen haben laut Schulgesetz (Paragraph 29)
die Aufgabe, die Richtlinien und Lehrpläne des Landes in
schuleigene Unterrichtsvorgaben umzusetzen, in denen die
Ziele des Unterrichts bezogen auf die konkrete Situation
vor Ort beschrieben werden. In der Grundschule wurde
diese Vorgabe bisher in der Regel in Form von
detaillierten Arbeitsplänen umgesetzt, in denen die
Vorgaben teils bis auf die Ebene von Einzelstunden
heruntergebrochen wurden.
•
Ab dem neuen Schuljahr werden die Grundschulen keine
Arbeitspläne mehr erstellen müssen, sondern lediglich
schuleigene Unterrichtsvorgaben, in denen die Grundzüge
der Unterrichtsarbeit festgehalten werden.
Schulministerin Feller: „Nach vielen Gesprächen im
vergangenen Jahr ist sehr deutlich geworden, dass die
Arbeitspläne in ihrer derzeitigen Form einen enormen
Arbeitsaufwand für unsere Lehrkräfte bedeuten und das
Verhältnis von Aufwand und Nutzen zumindest manchmal
zweifelhaft war. Ich habe deshalb entschieden, dass
unsere Grundschulen zukünftig keine Arbeitspläne mehr
erstellen müssen. Damit entlasten wir Schulleitungen und
Lehrkräfte von einer umfassenden Dokumentation in Form
von Arbeitsplänen.“
•
Die Qualitäts- und Unterstützungsagentur – Landesinstitut
für Schule NRW (QUA-LiS) wird zeitnah Beispiele für
schuleigene Unterrichtsvorgaben bereitstellen und hat
außerdem ein digitales Tool entwickelt, das die
Grundschulen bei der Erstellung der eigenen
Unterrichtsvorgaben unterstützt. Pilotprojekt zum
Einsatz von KI in Deutsch und Mathematik an
weiterführenden Schulen Als erstes Bundesland hatte
Nordrhein-Westfalen den Schulen bereits zu Beginn des
Jahres 2023 einen Leitfaden zum Umgang mit KI zur
Verfügung gestellt.
Derzeit werden unter
Federführung von Nordrhein-Westfalen in der
Kultusministerkonferenz Handlungsleitlinien für den
Einsatz von KI im Unterricht erarbeitet. Daran anknüpfend
startet das Schulministerium im Herbst dieses Jahres
gemeinsam mit der Universität Siegen ein neues
KI-Pilotprojekt. 25 Projektschulen werden in den
kommenden drei Jahren konkrete Unterrichtseinheiten
entwickeln und zeigen, wie KI sinnvoll im Unterricht
eingesetzt werden kann, um die Basiskompetenzen zu
stärken. Dafür stellt die Landesregierung über eine
Million Euro zur Verfügung.
Die Projektschulen
veröffentlichen ihre Arbeitsergebnisse bereits während
der Projektlaufzeit, sodass alle Schulen in
Nordrhein-Westfalen davon profitieren können.
•
Neues Schulnetzwerk zur Alphabetisierung neu
zugewanderter Schülerinnen und Schüler Die Erfahrungen
der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass viele neu
zugewanderte Schülerinnen und Schüler im Rahmen der
schulischen Erstförderung zunächst grundlegende Lese- und
Schreibkompetenzen erwerben müssen. Die Alphabetisierung
stellt vor allem für die weiterführenden Schulen eine
große Herausforderung dar. Mit Beginn des neuen
Schuljahres wird das Schulministerium daher ein neues
Schulnetzwerk ins Leben rufen, das sich vor allem an
weiterführende Schulen richtet.
Der
Schwerpunkt des neuen BiSS-Netzwerks liegt auf der
Alphabetisierung neu zugewanderter Schülerinnen und
Schüler. BiSS steht für Bildung durch Sprache und Schrift
– eine gemeinsame Initiative von Bund und Ländern. Über
660 Schulen aus Nordrhein-Westfalen arbeiten bereits
gemeinsam daran, die Sprachbildung ihrer Schülerinnen und
Schüler zu verbessern. Ab sofort können die Schulen in
Nordrhein-Westfalen ihr Interesse an einer Teilnahme am
neuen Netzwerk unter
https://www.biss-akademie.nrw/angebot-zur-alphabetisierung/
bekunden.
Schulministerin Feller: „Die
Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler
ist und bleibt eine große Herausforderung für unsere
Schulen. Umso dankbarer bin ich, mit welchem großen
Engagement unsere Schulleitungen, Lehrkräfte und
Schulaufsichtsbehörden sich dieser Aufgabe widmen. Das
hat unser aller Respekt verdient! Gleiches gilt für die
Schulträger, die mit viel Pragmatismus den benötigten
Schulraum zur Verfügung stellen, um die große Zahl der
neu zugewanderten und geflüchteten Kinder an unseren
Schulen aufzunehmen. Wir werden die Schulen weiter bei
dieser wichtigen Arbeit unterstützen.“
Das
Schulministerium wird den Schulen zum neuen Schuljahr
einen Praxisleitfaden mit konkreten Hilfestellungen zur
Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und
Schüler zur Verfügung stellen. Im Mittelpunkt steht auch
hier die Alphabetisierung. Abschließend erklärte
Schulministerin Feller: „Mit mehr Unterricht für die
Fächer Deutsch und Mathematik, mit einem neuen
Screening-Verfahren für die Grundschulanmeldung und mit
dem Verzicht auf die umfangreichen Arbeitspläne entlasten
wir insgesamt unsere Grundschullehrkräfte und verfolgen
weiterhin konsequent den Weg, unsere Schülerinnen und
Schüler vom ersten Schultag an gezielt im Lesen,
Schreiben und Rechnen zu fördern. Der IQB-Trend für die
Sekundarstufe I hat gezeigt, dass auch unsere älteren
Schülerinnen und Schüler kontinuierlich im Lesen,
Schreiben und Rechnen gefördert werden müssen. Wir setzen
deshalb nicht nur an den Grundschulen auf eine
konsequente Förderung dieser Basiskompetenzen, sondern
mit konkreten Angeboten auch an den weiterführenden
Schulen.“
Neben der Ausweitung von PIKAS
werden auch das Mathematik-Tool „divomath“ und der
Leseraum Online, kurz LeOn, für die Sekundarstufe I
weiterentwickelt.
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Öffentliche Bekanntmachung des
Planfeststellungsverfahrens Deponie Lohmannsheide
|
Düsseldorf/Duisburg, 31. Juli 2024 - Die Bezirksregierung
Düsseldorf hat der DAH1 GmbH (Vorhabenträgerin) am
20.06.2024 den Planfeststellungsbeschluss für die
Errichtung und den Betrieb einer DK I-Deponie (Deponie
für schadstoffarme Abfälle) am Standort der Bergehalde
Lohmannsheide in Duisburg-Baerl erteilt.
Die
Bergehalde Lohmannsheide an der Gutenbergstraße in
Duisburg wurde aufgrund der Beendigung des
Steinkohlebergbaus in Deutschland nicht bis zum geplanten
Endausbau verfüllt. Die DAH1 GmbH plant nun auf dem
vorhandenen Haldenplateau der ehemaligen Bergehalde eine
Deponie der Deponieklasse I gemäß Deponieverordnung zu
errichten und zu betreiben. Die vorhandenen
Restkapazitäten der Halde können so zur Deponierung von
DK I-Abfällen genutzt werden.
Das
Ablagerungsvolumen auf einer Grundfläche von rd. 16,2 ha
beträgt ca. 3,5 Mio. m³ (ca. 5,20 Mio.t) verteilt auf 5
aufeinanderfolgende Schüttabschnitte bei einer Laufzeit
von ca. 15 Jahren. Jährlich sollen maximal 400.000 t
Abfälle abgelagert werden. Da neben der Vorhabenträgerin
mehr als 50 Zustellungen an Einwender erforderlich wären,
können diese Zustellungen durch öffentliche
Bekanntmachung ersetzt werden.
Von dieser
Möglichkeit macht die Bezirksregierung Düsseldorf als
Planfeststellungsbehörde Gebrauch. Im Amtsblatt der
Bezirksregierung Düsseldorf und den örtlichen
Tageszeitungen wird der verfügende Teil des
Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung
und ein Hinweis auf die Auslegung in den betroffenen
Gemeinden bekannt gegeben.
Der
Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen liegen
in der Zeit vom 05.08.2024 bis einschließlich 19.08.2024
bei der Stadt Duisburg im Amt für
Stadtentwicklung und Projektmanagement,
Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Stadthaus), Raum U28 in
47051 Duisburg zur Einsicht aus während der
Dienststunden: - Montags nur mit vorheriger
telefonischer Absprache unter: 0203-2836426 -
Dienstags von 08:00 bis 13:00 sowie von 13:30 bis 15:30
Uhr - Mittwochs von 08:00 bis 13:00 sowie von 13:30
bis 15:30 Uhr - Donnerstags nur mit vorheriger
telefonischer Absprache unter: 0203-2836426 -
Freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr. Bitte bei der
Pförtnerloge anmelden.
Bei der Stadt
Moers, Rathausplatz 1, 47441 Moers, 2. Stock im
alten Rathausteil, Raum 2.025 während der Dienststunden
von Montag bis Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 –
16:00 Uhr sowie Freitag 08:30 – 12:00 Uhr zur Einsicht
aus.
Der Planfeststellungsbeschluss kann bis zum
Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen sowie
den Einwenderinnen und Einwendern schriftlich oder
elektronisch bei der Bezirksregierung Düsseldorf
angefordert werden. Der Bekanntmachungstext, der
Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen können
innerhalb des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der
Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf
(www.brd.nrw.de) unter der Rubrik „Services“ ->
„Offenlagen“ eingesehen werden.
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Der etwas andere Weg in den Polizeidienst
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Düsseldorf/Duisburg, 3. Juli 2024 - rste Absolventinnen und
Absolventen des Bildungsgangs „FOS Polizei“ erhielten in Düsseldorf
ihre Zeugnisse aus den Händen von Schulministerin und Innenminister
28 junge Menschen schlossen am Mittwoch, 3. Juli 2024, einen
besonderen Ausbildungsschritt auf dem Weg in den Polizeidienst ab.
Aus den Händen von Schulministerin Dorothee Feller und
Innenminister Herbert Reul erhielten am Max-Weber-Berufskolleg in
Düsseldorf 14 Frauen und 14 Männer, die als erste
Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter in Nordrhein-Westfalen den
Bildungsgang „Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung,
Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst“ (kurz: FOS Polizei) erfolgreich
absolviert haben, ihre Zeugnisse.
Sie starten nun eine
Anwärterlaufbahn im gehobenen Polizeivollzugsdienst. Auch an
insgesamt 10 weiteren Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen finden in
diesen Tagen FOS-Polizei-Zeugnisvergaben statt. Landesweit haben
mehr als 290 Absolventinnen und Absolventen den Bildungsgang mit
Erfolg abgeschlossen.
Das neue Schulmodell, das es
seit zwei Jahren gibt, ermöglicht Auszubildenden mit mittlerer Reife
den Einstieg in den gehobenen Polizeidienst und ergänzt damit den
herkömmlichen Ausbildungsweg, der höhere Schulabschlüsse
voraussetzt. Innenminister Herbert Reul: „Ich freue mich, dass wir
unseren ersten FOS-Testpiloten zum Abschluss gratulieren können. Mit
dem Bildungsgang FOS Polizei sind wir neue Wege innerhalb der
Polizei gegangen und haben den Zugang zur Polizeiausbildung
durchlässiger gemacht. Damit wollen wir auch denjenigen eine Chance
geben, die wir nicht zuallererst auf dem Schirm haben, die aber
hochmotiviert und talentiert sind. Damit ermöglichen wir, dass auch
Menschen mit mittlerem Bildungsabschluss zur Polizei kommen. Nicht
nur Gymnasiasten sind gute Polizisten. Mit dem Zeugnis bekommen die
meisten Absolventen auch die Eintrittskarte zum Studium bei der
Polizei Nordrhein-Westfalen überreicht. Wir freuen uns auf die
jungen, motivierten Menschen, die ihren Weg weiter bei der Polizei
Nordrhein-Westfalen gehen wollen.“
Schulministerin
Feller: „Unsere Berufskollegs leisten mit ihrer enorm breiten
Ausbildungspalette einen wichtigen Beitrag zur Fachkräfteoffensive
in Nordrhein-Westfalen, und dazu zählt auch, dass sie Polizistinnen
und Polizisten von morgen ausbilden. Das Angebot wird sehr gut
angenommen, was auch daran liegt, dass die Ausbildung praktische
Erfahrungen in einer Polizeibehörde und Unterrichtsinhalte am
Berufskolleg optimal miteinander verzahnt.“
In der
zweijährigen FOS-Polizei-Ausbildung erwerben die Absolventinnen und
Absolventen die Fachhochschulreife und damit die
Zugangsvoraussetzung für einen anschließenden Bachelorstudiengang an
der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW,
kombiniert mit der vorbehaltlichen Einstellungszusage für den
Polizeivollzugsdienst. Im ersten Jahr erfolgt ein Praktikum in einer
Kreispolizeibehörde, unter anderem mit Einsätzen im Wach- und
Wechseldienst im Streifenwagen, Einblicken in die
kriminalpolizeiliche Ermittlungsarbeit und Teilnahme an
polizeilichen Trainingseinheiten.
Im zweiten Jahr
schließt sich ein ausschließlich schulischer Part an. Dabei erhalten
die Schülerinnen und Schüler zur Vorbereitung auf den
Polizeivollzugsdienst beispielsweise Unterricht in den Fächern Recht
und Staatslehre. Der Lehrplan ist ausgerichtet auf die Inhalte des
späteren Bachelorstudiums.
In den vergangenen Jahren
hat sich die Zahl der Bewerbungen an den Berufskollegs für diesen
Ausbildungsgang gesteigert – von 2.485 im Jahr 2022 auf 2.936 im
Jahr 2023. Im aktuellen Jahr läuft das Bewerbungsverfahren für den
Ausbildungsbeginn im Sommer 2025 noch bis zum 30. November. Die Zahl
der beteiligten Berufskollegs ist im vergangenen Jahr von elf auf 15
erhöht worden.
Die vier neuen Standorte sind das
Eugen-Schmalenberg-Berufskolleg im Märkischen Kreis, das
Freiherr-von-Stein-Berufskolleg in Minden-Lübbeke, das Berufskolleg
Hilden im Kreis Mettmann und das Berufskolleg Nord in der
Städteregion Aachen. Eine erste landesweite Evaluation unter den
Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften hat ergeben, dass diese mit
dem Ausbildungsangebot sehr zufrieden sind.
Weitere
Informationen zur FOS Polizei finden Sie unter
https://www.schulministerium.nrw/fos-polizei
https://www.next-level-polizei.de/fachoberschule-polizei/
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Offene Ganztagsschule: Mehr Geld für mehr Plätze
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Haushaltsentwurf 2025 stellt Weichen
für Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung
Kabinett billigt Erlass zur OGS
Düsseldorf, 2. Juli 2025 - Mit dem Haushaltsentwurf 2025
hat die Landesregierung die Weichen dafür gestellt, den
Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im
Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 sukzessive
umzusetzen. Der Landeshaushalt sieht im kommenden Jahr
für die Offene Ganztagsschule (OGS) erstmals einen
Anstieg um 50.000 Plätze vor (2024: +38.000). Ab dem
Schuljahr 2025/26 können damit vonseiten des Landes mehr
als 480.000 Plätze finanziert werden – eine Steigerung um
56 Prozent seit 2017 (307.600). In Summe wird das
Land allein im nächsten Jahr über 884 Millionen Euro für
die OGS bereitstellen. Im Vergleich zu diesem Jahr ist
das ein Plus von rund 104,6 Millionen Euro.
Schulministerin Dorothee Feller: „Wir sichern die
Landespauschalen für den weiteren Ausbau der OGS-Plätze
für die nächsten Jahre verlässlich ab. Dazu stellen wir
deutlich mehr Geld für deutlich mehr Plätze zur
Verfügung. Und wir sorgen dafür, dass diese Dynamik
erhalten bleibt: In der mittelfristigen Finanzplanung
haben wir für die Jahre 2026 und 2027 einen erneuten
Ausbau der Kapazitäten um jeweils 50.000 Plätze
vorgesehen. Ab dem Jahr 2027 investiert die
Landesregierung jährlich mehr als eine Milliarde Euro in
den Offenen Ganztag. So stehen bereits ein Jahr vor dem
Endausbau ausreichend Landeszuschüsse für die
erforderlichen OGS-Plätze und darüber hinaus zur
Verfügung.”
Im Jahr 2028
sollen dann noch einmal Mittel für weitere 25.000
OGS-Plätze bereitgestellt werden, sodass zum Schuljahr
2028/29 insgesamt 605.000 Plätze im Offenen Ganztag
finanziert werden könnten. Prognosen zeigen, dass im
Endausbau des Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2029/30
für etwa 80 Prozent der Kinder im Grundschulalter ein
Ganztagplatz benötigt wird. Nach Vorausberechnungen des
Schulministeriums sind das knapp 590.000 Plätze in
Grundschulen.
Familienministerin Josefine
Paul: „Der Offene Ganztag bei uns in Nordrhein-Westfalen
ist von Beginn an als Kooperationsmodell zwischen
Jugendhilfeträger und Schule konzipiert gewesen. Mit dem
neuen Erlass bekennen wir uns zu unserer gemeinsamen
Verantwortung für die erfolgreiche Fortführung der
Offenen Ganztagsschule und schaffen nun Klarheit und
Verlässlichkeit für die Träger und Familien. Mit Hilfe
des Erlasses stärken wir die Verantwortungsgemeinschaft
zwischen Schule und Jugendhilfe, deren gelingende
Kooperation für ein ganzheitliches Bildungsverständnis
ganz maßgeblich ist. Wir stärken auch – und das ist mir
als Kinder- und Jugendministerin besonders wichtig – die
Beteiligung von Kindern im Offenen Ganztag.“
Der nun vorgelegte gemeinsame Erlass tritt zum 1.
August 2026 in Kraft und regelt die Ganztags- und
Betreuungsangebote in der Primarstufe. Dazu gehören die
Offene Ganztagsschule sowie weitere außerunterrichtliche
Ganztags- und Betreuungsangebote. Der Erlass bildet den
Rahmen für die erfolgreiche Weiterführung der OGS als
Kooperationsmodell von Schule und Jugendhilfe auch unter
Berücksichtigung des Rechtsanspruchs.
Im
Einzelnen sieht der Erlass folgende neuen
Regelungsinhalte vor: Die bestehenden Regelungen zur
OGS bleiben im Grundsatz unverändert. Die gewachsenen und
etablierten Strukturen und Erfahrungen werden genutzt, um
das hohe Tempo beim Platzausbau beizubehalten. Weiterhin
wird es für die Offenen Ganztagsschulen keiner
Betriebserlaubnis bedürfen. Die OGS soll aus den
bestehenden Strukturen heraus weiterentwickelt werden. So
erhalten die Akteure und Verantwortlichen große
Flexibilität. Dazu wird die Zusammenarbeit der Träger der
Jugendhilfe und der Schulträger gestärkt. Schulträger
stimmen sich zukünftig bei der Einrichtung einer OGS mit
dem öffentlichen Jugendhilfeträger ab.
Die
Zusammenarbeit vor Ort soll auf Grundlage eines
gemeinsamen Bildungsverständnisses erfolgen. Weiterhin
bilden Kooperationsvereinbarungen die Grundlage der
Zusammenarbeit. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe
wird künftig Partner dieser Vereinbarung. Vertreterinnen
und Vertreter der außerunterrichtlichen Angebote in
offenen Ganztagsschulen sind in den schulischen Gremien
zu beteiligen. Mit dem Erlass wird zudem ein flexibler
Rahmen geschaffen, der es ermöglicht, dass bestehende
Angebote außerhalb der OGS, die bei den Eltern auf hohe
Akzeptanz stoßen, erhalten werden können.
Auch die Partizipation der Kinder bei der Gestaltung der
OGS soll zukünftig besonders berücksichtigt werden. Ihre
Wünsche und Interessen sind durch vielfältige
Beteiligungsformate zu berücksichtigen. Die Anforderungen
an den Schutz von Kindern fließen in die Ausgestaltung
der Konzepte der offenen Ganztagsschulen ein. Die
Merkmale der offenen Ganztagsschulen und der
außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote
wurden ausgeschärft. Die Kooperation mit außerschulischen
Partnern bleibt zentrales Gestaltungsmerkmal.
Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte die
Landesregierung die
Förderrichtlinie für den Infrastrukturausbau in Kraft
gesetzt, um die Kommunen beim Ausbau der Ganztagsplätze
zu unterstützen. Insgesamt stehen rund 892 Millionen für
Investitionen zur Verfügung. Im März dieses Jahres
haben das Familienministerium und das Schulministerium in
gemeinsamer Verantwortung dann
Fachliche Grundlagen für die Umsetzung des
Rechtsanspruchs vorgelegt.
Nun hat das
Landeskabinett den Entwurf eines gemeinsamen Erlasses von
Familienministerium und Schulministerium gebilligt, der
der zukünftigen Gesetzeslage Rechnung trägt und eine
Grundlage bildet für die Ausgestaltung des
Rechtsanspruchs vor Ort.
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Mangelnde
Umsetzungsbereitschaft: IHK zu fehlender
Planungsbeschleunigung im NRW-Straßenbau
|
Anfrage im Landtag Düsseldorf, 19. August 2024 - Die Landesregierung
beabsichtigt die Brücken im eigenen Zuständigkeitsbereich innerhalb
eines Jahrzehnts zu sanieren. 1 Der Hauptgeschäftsführer der IHK
Aachen bezeichnete dieses Ziel des NRW-Verkehrsministers „als sehr
ambitioniert und deshalb auch schwierig“. NRW müsse vielmehr
„Planungsbeschleunigung wirklich ernst zu nehmen“. Das Bewusstsein
sei bei allen Stellen vorhanden, aber an der konkreten
Beschleunigung mangelt es, u.a. würden „Vorgänge nicht gleichzeitig
digital von den Genehmigungsbehörden bearbeitet“.
2
Hintergrund der massiven Kritik der IHK ist der anhaltende Engpass
in der Eifel, wo Lkw über Landstraßen geführt werden, weil die
Autobahn A 1 auf drei Bauabschnitten nicht zu Ende gebaut wird.
Unternehmen aus der Region verlieren zunehmend die Geduld und
geraten offenbar eine wirtschaftliche Schieflage.
Der
Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage
4122 mit Schreiben vom 9. August 2024 namens der Landesregierung im
Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie beantwortet.
1. Wie
bewertet die Landesregierung, die von der IHK vorgebrachte Kritik
hinsichtlich unzureichender digitaler bzw. paralleler Bearbeitung
bei Genehmigungsbehörden? Straßenbauvorhaben wie der Neubau der
A 1, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen
berühren, werden im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens
genehmigt, das mit einem Planfeststellungsbeschluss abschließt. Der
Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, d.h., dass
neben der Planfeststellung grundsätzlich keine anderen behördlichen
Entscheidungen, insbesondere keine anderen öffentlich-rechtlichen
Genehmigungen, Bewilligungen und Zustimmungen erforderlich sind.
Innerhalb des Verfahrens arbeiten die einzelnen Fachbehörden
parallel an ihren Beiträgen zum Verfahren. Der bündelnde
Planfeststellungsbeschluss ist eine Verwaltungsentscheidung, die das
Baurecht für ein Infrastrukturvorhaben umfassend regelt. Sämtliche
für das Vorhaben erforderlichen Genehmigungen werden durch die
Planfeststellungsbehörde erteilt bzw. entschieden.
Dies
wiederum erfordert die frühzeitige und umfassende Beteiligung sowohl
aller Träger öffentlicher Belange (Gemeinden, Fachbehörden, usw.),
deren Aufgabenbereiche von dem Projekt berührt sind, als auch von
sonstigen Stellen, die ihren Sachverstand und ihre Forderungen auf
diesem Weg ins Verfahren einbringen können, sowie der privaten
Betroffenen.
Die Träger öffentlicher Belange und sonstige
Stellen werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens parallel
zur Auslegung des Plans in den Gemeinden in der Regel digital, ggf.
über eine Beteiligungsplattform, beteiligt. Es findet daher keine
parallele Bearbeitung von Genehmigungsverfahren bei verschiedenen
Genehmigungsbehörden statt. Im Übrigen werden die durch das am
29.12.2023 in Kraft getretene Genehmigungsbeschleunigungsgesetz
eröffneten digitalen Möglichkeiten genutzt.
Auch wurden
bereits in der Vergangenheit die im Zuge der Corona-Pandemie durch
das am 29.05.2020 in Kraft getretene Planungssicherstellungsgesetz
(PlanSiG) eingeführten digitalen Möglichkeiten je nach Einzelfall
und Eignung des Verfahrens angewandt.
2.
Wird die Notwendigkeit von Planungsbeschleunigung auch bei
der Landesregierung als Primärhindernis bei der
Verkehrsinfrastruktursanierung, insbesondere beim Straßenbzw.
Brückenbau gesehen? Die Landesregierung setzt sich für mehr
Planungsbeschleunigung auch im Landesstraßenbau ein. So sind schon
mit dem sog. Infrastrukturpaket II im Dezember 2021 die Regelungen
der bis dahin erlassenen Planungsbeschleunigungsgesetze des Bundes
in das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
übernommen worden, soweit sie in das Landesrecht übertragbar waren.
Es wurde klargestellt, dass Brückenersatzbauten keine
planfeststellungspflichtige Änderung der Landesstraße darstellen,
soweit keine neuen Fahrstreifen angebaut werden und sie nicht mit
einer erheblichen baulichen Umgestaltung verbunden sind. Sie können
als Unterhaltungsmaßnahmen in eigener Verantwortung des
Baulastträgers verwirklicht werden, für die auch ein Recht der
Enteignung besteht. Weitere Änderungen des Straßenund Wegegesetzes
des Landes Nordrhein-Westfalen werden derzeit geprüft.
3. Wie sehen die konkreten Verkehrsbelastungen in
der Eifel rund um die fehlenden 26 Kilometer der Autobahn A1 aus
bzw. welche Straßen im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW sind
betroffen?
Im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW sind die
B 51, die B 258 und die L115 Träger der regionalen/überregionalen
Pendlerströme aus der Eifelregion. Die Daten der
Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2021 sind für den abgefragten
Bereich nachfolgend dargestellt:
4. Wie will die Landesregierung den Zehntausenden
betroffenen Pendlern bzw. Gemeinden im Grenzgebiet von NRW zu
Rheinland-Pfalz unter die Arme greifen?
Zum einen stellt die
Landesregierung im Grenzgebiet die Landesstraße 115 zur Verfügung,
auf deren Trasse zum Teil künftig die A1 gebaut werden soll. Zum
anderen wird für die Pendler im Grenzgebiet von Nordrhein-Westfalen
und Rheinland-Pfalz die duch die Flutkatastrophe zerstörte
Eifelstrecke der DB mit Mitteln des Aufbauhilfefonds des Bundes
wieder aufgebaut. An den Kosten der Elektrifizierung dieser
Eisenbahnstrecke ist das Land mit über 90 Mio. Euro beteiligt.
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Mehr Fachunterricht für Deutsch und Mathematik an
Grundschulen
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Pilotprojekt zur Stärkung der Basiskompetenzen mit KI –
neues Schulnetzwerk zur Alphabetisierung
Düsseldorf/Duisburg, 15. August 2024 -
Schulministerin Dorothee Feller hat zum Start des
Schuljahres 2024/25 neue Maßnahmen vorgestellt, um die
Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler weiter zu
stärken und Lehrerinnen und Lehrer zu entlasten: „Auch im
neuen Schuljahr stellen wir unsere Schülerinnen und
Schüler in den Mittelpunkt. Unsere Schulleitungen,
Lehrkräfte und die vielen weiteren Berufsgruppen, die in
unseren Schulen tätig sind, werden wir weiter gezielt
unterstützen, damit sie die Basiskompetenzen Lesen,
Schreiben und Rechnen gezielt fördern können“, erklärte
die Ministerin.
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Mehr Fachunterricht für Deutsch und Mathematik in der
Grundschule In den Grundschulen des Landes soll
künftig mehr Unterricht in den Fächern Deutsch und
Mathematik erteilt werden. Dazu beabsichtigt das
Schulministerium, die Stundentafel anzupassen und für die
beiden Fächer in jeder Jahrgangsstufe jeweils eine Stunde
mehr vorzusehen. Dazu sollen bisher variable
Förderstunden verbindlich den beiden Fächern zugeordnet
werden. Damit werden von Klasse 1 bis 4 fast durchgehend
sechs Stunden Deutsch und fünf bis sechs Stunden
Mathematik pro Woche unterrichtet.
Schulministerin Dorothee Feller: „Mit der Lesezeit von
3x20 Minuten haben wir bereits im vergangenen Schuljahr
begonnen, diese Basiskompetenzen gezielt zu stärken. Auf
diesem Weg gehen wir konsequent weiter voran und erhöhen
dazu in einem weiteren Schritt in der Grundschule die
Stundenzahl in den Fächern Deutsch und Mathematik. Mit
dem Lesen, Schreiben und Rechnen werden die
unverzichtbaren Grundlagen für alle weiteren Bildungs-
und Lebenswege unserer Schülerinnen und Schüler gelegt.“
Zum Start des neuen Schuljahres wird das
erforderliche Beteiligungsverfahren zur Änderung der
Ausbildungsordnung für die Grundschule eingeleitet mit
dem Ziel, dass die Änderung zum zweiten Schulhalbjahr
umgesetzt werden kann. So bleibt den Schulen ausreichend
Zeit, um sich auf die Neuregelung vorzubereiten.
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Landesweites Screening für die Grundschulanmeldung
Zur Grundschulanmeldung im Herbst 2024 wird das
Schulministerium den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen
ein neues Testverfahren zur Erhebung des Sprachstands der
Kinder zur Verfügung stellen. „ILEA-T“ (Individuelle
Lern-Entwicklungs-Analyse in der Transition) wurde von
der Universität Halle-Wittenberg entwickelt, ist
wissenschaftlich erprobt und direkt einsetzbar. Es wird
allen Grundschulen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Schulministerin Feller: „Bislang haben unsere
Grundschulen vielfach eigene Testverfahren entwickelt,
mit ganz unterschiedlichen Herangehensweisen, jedoch
überall mit viel Aufwand. Diesen Aufwand wollen wir
unseren Schulleitungen und Lehrkräften zukünftig ersparen
und die Sprachstandsfeststellung weitgehend
vereinheitlichen.“
•
Perspektivisch wird bei der Grundschulanmeldung ein
digitales Screening-Verfahren zum Einsatz kommen. Das
Schulministerium erprobt ein solches digitales
Screening-Tool in diesem Jahr an rund 130 Grundschulen.
Nach erfolgreichem Testlauf soll es im Herbst 2025 allen
Grundschulen zur Verfügung stehen. Das digitale Tool
erfasst insbesondere sprachliche Kompetenzen systematisch
und wertet diese unmittelbar aus. Es ermittelt, an
welchen Stellen die Kinder Unterstützungsbedarf haben und
bietet passgenaue Übungen an.
Schulministerin
Feller appellierte an die Eltern: „Nutzen Sie die
Beratung durch unsere Schulen und besprechen Sie mit den
Lehrkräften und auch mit der KiTa die Ergebnisse der
Grundschulanmeldung. Nehmen Sie alle Förderangebote wahr.
Wir wollen alle gemeinsam, dass unsere Kinder einen guten
Start in das Schulleben haben.“
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Grundschulen werden von umfangreichen
Dokumentationspflichten entlastet Die Schulen in
Nordrhein-Westfalen haben laut Schulgesetz (Paragraph 29)
die Aufgabe, die Richtlinien und Lehrpläne des Landes in
schuleigene Unterrichtsvorgaben umzusetzen, in denen die
Ziele des Unterrichts bezogen auf die konkrete Situation
vor Ort beschrieben werden. In der Grundschule wurde
diese Vorgabe bisher in der Regel in Form von
detaillierten Arbeitsplänen umgesetzt, in denen die
Vorgaben teils bis auf die Ebene von Einzelstunden
heruntergebrochen wurden.
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Ab dem neuen Schuljahr werden die Grundschulen keine
Arbeitspläne mehr erstellen müssen, sondern lediglich
schuleigene Unterrichtsvorgaben, in denen die Grundzüge
der Unterrichtsarbeit festgehalten werden.
Schulministerin Feller: „Nach vielen Gesprächen im
vergangenen Jahr ist sehr deutlich geworden, dass die
Arbeitspläne in ihrer derzeitigen Form einen enormen
Arbeitsaufwand für unsere Lehrkräfte bedeuten und das
Verhältnis von Aufwand und Nutzen zumindest manchmal
zweifelhaft war. Ich habe deshalb entschieden, dass
unsere Grundschulen zukünftig keine Arbeitspläne mehr
erstellen müssen. Damit entlasten wir Schulleitungen und
Lehrkräfte von einer umfassenden Dokumentation in Form
von Arbeitsplänen.“
•
Die Qualitäts- und Unterstützungsagentur – Landesinstitut
für Schule NRW (QUA-LiS) wird zeitnah Beispiele für
schuleigene Unterrichtsvorgaben bereitstellen und hat
außerdem ein digitales Tool entwickelt, das die
Grundschulen bei der Erstellung der eigenen
Unterrichtsvorgaben unterstützt. Pilotprojekt zum
Einsatz von KI in Deutsch und Mathematik an
weiterführenden Schulen Als erstes Bundesland hatte
Nordrhein-Westfalen den Schulen bereits zu Beginn des
Jahres 2023 einen Leitfaden zum Umgang mit KI zur
Verfügung gestellt.
Derzeit werden unter
Federführung von Nordrhein-Westfalen in der
Kultusministerkonferenz Handlungsleitlinien für den
Einsatz von KI im Unterricht erarbeitet. Daran anknüpfend
startet das Schulministerium im Herbst dieses Jahres
gemeinsam mit der Universität Siegen ein neues
KI-Pilotprojekt. 25 Projektschulen werden in den
kommenden drei Jahren konkrete Unterrichtseinheiten
entwickeln und zeigen, wie KI sinnvoll im Unterricht
eingesetzt werden kann, um die Basiskompetenzen zu
stärken. Dafür stellt die Landesregierung über eine
Million Euro zur Verfügung.
Die Projektschulen
veröffentlichen ihre Arbeitsergebnisse bereits während
der Projektlaufzeit, sodass alle Schulen in
Nordrhein-Westfalen davon profitieren können.
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Neues Schulnetzwerk zur Alphabetisierung neu
zugewanderter Schülerinnen und Schüler Die Erfahrungen
der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass viele neu
zugewanderte Schülerinnen und Schüler im Rahmen der
schulischen Erstförderung zunächst grundlegende Lese- und
Schreibkompetenzen erwerben müssen. Die Alphabetisierung
stellt vor allem für die weiterführenden Schulen eine
große Herausforderung dar. Mit Beginn des neuen
Schuljahres wird das Schulministerium daher ein neues
Schulnetzwerk ins Leben rufen, das sich vor allem an
weiterführende Schulen richtet.
Der
Schwerpunkt des neuen BiSS-Netzwerks liegt auf der
Alphabetisierung neu zugewanderter Schülerinnen und
Schüler. BiSS steht für Bildung durch Sprache und Schrift
– eine gemeinsame Initiative von Bund und Ländern. Über
660 Schulen aus Nordrhein-Westfalen arbeiten bereits
gemeinsam daran, die Sprachbildung ihrer Schülerinnen und
Schüler zu verbessern. Ab sofort können die Schulen in
Nordrhein-Westfalen ihr Interesse an einer Teilnahme am
neuen Netzwerk unter
https://www.biss-akademie.nrw/angebot-zur-alphabetisierung/
bekunden.
Schulministerin Feller: „Die
Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler
ist und bleibt eine große Herausforderung für unsere
Schulen. Umso dankbarer bin ich, mit welchem großen
Engagement unsere Schulleitungen, Lehrkräfte und
Schulaufsichtsbehörden sich dieser Aufgabe widmen. Das
hat unser aller Respekt verdient! Gleiches gilt für die
Schulträger, die mit viel Pragmatismus den benötigten
Schulraum zur Verfügung stellen, um die große Zahl der
neu zugewanderten und geflüchteten Kinder an unseren
Schulen aufzunehmen. Wir werden die Schulen weiter bei
dieser wichtigen Arbeit unterstützen.“
Das
Schulministerium wird den Schulen zum neuen Schuljahr
einen Praxisleitfaden mit konkreten Hilfestellungen zur
Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und
Schüler zur Verfügung stellen. Im Mittelpunkt steht auch
hier die Alphabetisierung. Abschließend erklärte
Schulministerin Feller: „Mit mehr Unterricht für die
Fächer Deutsch und Mathematik, mit einem neuen
Screening-Verfahren für die Grundschulanmeldung und mit
dem Verzicht auf die umfangreichen Arbeitspläne entlasten
wir insgesamt unsere Grundschullehrkräfte und verfolgen
weiterhin konsequent den Weg, unsere Schülerinnen und
Schüler vom ersten Schultag an gezielt im Lesen,
Schreiben und Rechnen zu fördern. Der IQB-Trend für die
Sekundarstufe I hat gezeigt, dass auch unsere älteren
Schülerinnen und Schüler kontinuierlich im Lesen,
Schreiben und Rechnen gefördert werden müssen. Wir setzen
deshalb nicht nur an den Grundschulen auf eine
konsequente Förderung dieser Basiskompetenzen, sondern
mit konkreten Angeboten auch an den weiterführenden
Schulen.“
Neben der Ausweitung von PIKAS
werden auch das Mathematik-Tool „divomath“ und der
Leseraum Online, kurz LeOn, für die Sekundarstufe I
weiterentwickelt.
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Öffentliche Bekanntmachung des
Planfeststellungsverfahrens Deponie Lohmannsheide
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Düsseldorf/Duisburg, 31. Juli 2024 - Die Bezirksregierung
Düsseldorf hat der DAH1 GmbH (Vorhabenträgerin) am
20.06.2024 den Planfeststellungsbeschluss für die
Errichtung und den Betrieb einer DK I-Deponie (Deponie
für schadstoffarme Abfälle) am Standort der Bergehalde
Lohmannsheide in Duisburg-Baerl erteilt.
Die
Bergehalde Lohmannsheide an der Gutenbergstraße in
Duisburg wurde aufgrund der Beendigung des
Steinkohlebergbaus in Deutschland nicht bis zum geplanten
Endausbau verfüllt. Die DAH1 GmbH plant nun auf dem
vorhandenen Haldenplateau der ehemaligen Bergehalde eine
Deponie der Deponieklasse I gemäß Deponieverordnung zu
errichten und zu betreiben. Die vorhandenen
Restkapazitäten der Halde können so zur Deponierung von
DK I-Abfällen genutzt werden.
Das
Ablagerungsvolumen auf einer Grundfläche von rd. 16,2 ha
beträgt ca. 3,5 Mio. m³ (ca. 5,20 Mio.t) verteilt auf 5
aufeinanderfolgende Schüttabschnitte bei einer Laufzeit
von ca. 15 Jahren. Jährlich sollen maximal 400.000 t
Abfälle abgelagert werden. Da neben der Vorhabenträgerin
mehr als 50 Zustellungen an Einwender erforderlich wären,
können diese Zustellungen durch öffentliche
Bekanntmachung ersetzt werden.
Von dieser
Möglichkeit macht die Bezirksregierung Düsseldorf als
Planfeststellungsbehörde Gebrauch. Im Amtsblatt der
Bezirksregierung Düsseldorf und den örtlichen
Tageszeitungen wird der verfügende Teil des
Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung
und ein Hinweis auf die Auslegung in den betroffenen
Gemeinden bekannt gegeben.
Der
Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen liegen
in der Zeit vom 05.08.2024 bis einschließlich 19.08.2024
bei der Stadt Duisburg im Amt für
Stadtentwicklung und Projektmanagement,
Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Stadthaus), Raum U28 in
47051 Duisburg zur Einsicht aus während der
Dienststunden: - Montags nur mit vorheriger
telefonischer Absprache unter: 0203-2836426 -
Dienstags von 08:00 bis 13:00 sowie von 13:30 bis 15:30
Uhr - Mittwochs von 08:00 bis 13:00 sowie von 13:30
bis 15:30 Uhr - Donnerstags nur mit vorheriger
telefonischer Absprache unter: 0203-2836426 -
Freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr. Bitte bei der
Pförtnerloge anmelden.
Bei der Stadt
Moers, Rathausplatz 1, 47441 Moers, 2. Stock im
alten Rathausteil, Raum 2.025 während der Dienststunden
von Montag bis Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 –
16:00 Uhr sowie Freitag 08:30 – 12:00 Uhr zur Einsicht
aus.
Der Planfeststellungsbeschluss kann bis zum
Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen sowie
den Einwenderinnen und Einwendern schriftlich oder
elektronisch bei der Bezirksregierung Düsseldorf
angefordert werden. Der Bekanntmachungstext, der
Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen können
innerhalb des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der
Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf
(www.brd.nrw.de) unter der Rubrik „Services“ ->
„Offenlagen“ eingesehen werden.
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Der etwas andere Weg in den Polizeidienst
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Düsseldorf/Duisburg, 3. Juli 2024 - rste Absolventinnen und
Absolventen des Bildungsgangs „FOS Polizei“ erhielten in Düsseldorf
ihre Zeugnisse aus den Händen von Schulministerin und Innenminister
28 junge Menschen schlossen am Mittwoch, 3. Juli 2024, einen
besonderen Ausbildungsschritt auf dem Weg in den Polizeidienst ab.
Aus den Händen von Schulministerin Dorothee Feller und
Innenminister Herbert Reul erhielten am Max-Weber-Berufskolleg in
Düsseldorf 14 Frauen und 14 Männer, die als erste
Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter in Nordrhein-Westfalen den
Bildungsgang „Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung,
Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst“ (kurz: FOS Polizei) erfolgreich
absolviert haben, ihre Zeugnisse.
Sie starten nun eine
Anwärterlaufbahn im gehobenen Polizeivollzugsdienst. Auch an
insgesamt 10 weiteren Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen finden in
diesen Tagen FOS-Polizei-Zeugnisvergaben statt. Landesweit haben
mehr als 290 Absolventinnen und Absolventen den Bildungsgang mit
Erfolg abgeschlossen.
Das neue Schulmodell, das es
seit zwei Jahren gibt, ermöglicht Auszubildenden mit mittlerer Reife
den Einstieg in den gehobenen Polizeidienst und ergänzt damit den
herkömmlichen Ausbildungsweg, der höhere Schulabschlüsse
voraussetzt. Innenminister Herbert Reul: „Ich freue mich, dass wir
unseren ersten FOS-Testpiloten zum Abschluss gratulieren können. Mit
dem Bildungsgang FOS Polizei sind wir neue Wege innerhalb der
Polizei gegangen und haben den Zugang zur Polizeiausbildung
durchlässiger gemacht. Damit wollen wir auch denjenigen eine Chance
geben, die wir nicht zuallererst auf dem Schirm haben, die aber
hochmotiviert und talentiert sind. Damit ermöglichen wir, dass auch
Menschen mit mittlerem Bildungsabschluss zur Polizei kommen. Nicht
nur Gymnasiasten sind gute Polizisten. Mit dem Zeugnis bekommen die
meisten Absolventen auch die Eintrittskarte zum Studium bei der
Polizei Nordrhein-Westfalen überreicht. Wir freuen uns auf die
jungen, motivierten Menschen, die ihren Weg weiter bei der Polizei
Nordrhein-Westfalen gehen wollen.“
Schulministerin
Feller: „Unsere Berufskollegs leisten mit ihrer enorm breiten
Ausbildungspalette einen wichtigen Beitrag zur Fachkräfteoffensive
in Nordrhein-Westfalen, und dazu zählt auch, dass sie Polizistinnen
und Polizisten von morgen ausbilden. Das Angebot wird sehr gut
angenommen, was auch daran liegt, dass die Ausbildung praktische
Erfahrungen in einer Polizeibehörde und Unterrichtsinhalte am
Berufskolleg optimal miteinander verzahnt.“
In der
zweijährigen FOS-Polizei-Ausbildung erwerben die Absolventinnen und
Absolventen die Fachhochschulreife und damit die
Zugangsvoraussetzung für einen anschließenden Bachelorstudiengang an
der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW,
kombiniert mit der vorbehaltlichen Einstellungszusage für den
Polizeivollzugsdienst. Im ersten Jahr erfolgt ein Praktikum in einer
Kreispolizeibehörde, unter anderem mit Einsätzen im Wach- und
Wechseldienst im Streifenwagen, Einblicken in die
kriminalpolizeiliche Ermittlungsarbeit und Teilnahme an
polizeilichen Trainingseinheiten.
Im zweiten Jahr
schließt sich ein ausschließlich schulischer Part an. Dabei erhalten
die Schülerinnen und Schüler zur Vorbereitung auf den
Polizeivollzugsdienst beispielsweise Unterricht in den Fächern Recht
und Staatslehre. Der Lehrplan ist ausgerichtet auf die Inhalte des
späteren Bachelorstudiums.
In den vergangenen Jahren
hat sich die Zahl der Bewerbungen an den Berufskollegs für diesen
Ausbildungsgang gesteigert – von 2.485 im Jahr 2022 auf 2.936 im
Jahr 2023. Im aktuellen Jahr läuft das Bewerbungsverfahren für den
Ausbildungsbeginn im Sommer 2025 noch bis zum 30. November. Die Zahl
der beteiligten Berufskollegs ist im vergangenen Jahr von elf auf 15
erhöht worden.
Die vier neuen Standorte sind das
Eugen-Schmalenberg-Berufskolleg im Märkischen Kreis, das
Freiherr-von-Stein-Berufskolleg in Minden-Lübbeke, das Berufskolleg
Hilden im Kreis Mettmann und das Berufskolleg Nord in der
Städteregion Aachen. Eine erste landesweite Evaluation unter den
Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften hat ergeben, dass diese mit
dem Ausbildungsangebot sehr zufrieden sind.
Weitere
Informationen zur FOS Polizei finden Sie unter
https://www.schulministerium.nrw/fos-polizei
https://www.next-level-polizei.de/fachoberschule-polizei/
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Offene Ganztagsschule: Mehr Geld für mehr Plätze
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Haushaltsentwurf 2025 stellt Weichen
für Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung
Kabinett billigt Erlass zur OGS
Düsseldorf, 2. Juli 2025 - Mit dem Haushaltsentwurf 2025
hat die Landesregierung die Weichen dafür gestellt, den
Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im
Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 sukzessive
umzusetzen. Der Landeshaushalt sieht im kommenden Jahr
für die Offene Ganztagsschule (OGS) erstmals einen
Anstieg um 50.000 Plätze vor (2024: +38.000). Ab dem
Schuljahr 2025/26 können damit vonseiten des Landes mehr
als 480.000 Plätze finanziert werden – eine Steigerung um
56 Prozent seit 2017 (307.600). In Summe wird das
Land allein im nächsten Jahr über 884 Millionen Euro für
die OGS bereitstellen. Im Vergleich zu diesem Jahr ist
das ein Plus von rund 104,6 Millionen Euro.
Schulministerin Dorothee Feller: „Wir sichern die
Landespauschalen für den weiteren Ausbau der OGS-Plätze
für die nächsten Jahre verlässlich ab. Dazu stellen wir
deutlich mehr Geld für deutlich mehr Plätze zur
Verfügung. Und wir sorgen dafür, dass diese Dynamik
erhalten bleibt: In der mittelfristigen Finanzplanung
haben wir für die Jahre 2026 und 2027 einen erneuten
Ausbau der Kapazitäten um jeweils 50.000 Plätze
vorgesehen. Ab dem Jahr 2027 investiert die
Landesregierung jährlich mehr als eine Milliarde Euro in
den Offenen Ganztag. So stehen bereits ein Jahr vor dem
Endausbau ausreichend Landeszuschüsse für die
erforderlichen OGS-Plätze und darüber hinaus zur
Verfügung.”
Im Jahr 2028
sollen dann noch einmal Mittel für weitere 25.000
OGS-Plätze bereitgestellt werden, sodass zum Schuljahr
2028/29 insgesamt 605.000 Plätze im Offenen Ganztag
finanziert werden könnten. Prognosen zeigen, dass im
Endausbau des Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2029/30
für etwa 80 Prozent der Kinder im Grundschulalter ein
Ganztagplatz benötigt wird. Nach Vorausberechnungen des
Schulministeriums sind das knapp 590.000 Plätze in
Grundschulen.
Familienministerin Josefine
Paul: „Der Offene Ganztag bei uns in Nordrhein-Westfalen
ist von Beginn an als Kooperationsmodell zwischen
Jugendhilfeträger und Schule konzipiert gewesen. Mit dem
neuen Erlass bekennen wir uns zu unserer gemeinsamen
Verantwortung für die erfolgreiche Fortführung der
Offenen Ganztagsschule und schaffen nun Klarheit und
Verlässlichkeit für die Träger und Familien. Mit Hilfe
des Erlasses stärken wir die Verantwortungsgemeinschaft
zwischen Schule und Jugendhilfe, deren gelingende
Kooperation für ein ganzheitliches Bildungsverständnis
ganz maßgeblich ist. Wir stärken auch – und das ist mir
als Kinder- und Jugendministerin besonders wichtig – die
Beteiligung von Kindern im Offenen Ganztag.“
Der nun vorgelegte gemeinsame Erlass tritt zum 1.
August 2026 in Kraft und regelt die Ganztags- und
Betreuungsangebote in der Primarstufe. Dazu gehören die
Offene Ganztagsschule sowie weitere außerunterrichtliche
Ganztags- und Betreuungsangebote. Der Erlass bildet den
Rahmen für die erfolgreiche Weiterführung der OGS als
Kooperationsmodell von Schule und Jugendhilfe auch unter
Berücksichtigung des Rechtsanspruchs.
Im
Einzelnen sieht der Erlass folgende neuen
Regelungsinhalte vor: Die bestehenden Regelungen zur
OGS bleiben im Grundsatz unverändert. Die gewachsenen und
etablierten Strukturen und Erfahrungen werden genutzt, um
das hohe Tempo beim Platzausbau beizubehalten. Weiterhin
wird es für die Offenen Ganztagsschulen keiner
Betriebserlaubnis bedürfen. Die OGS soll aus den
bestehenden Strukturen heraus weiterentwickelt werden. So
erhalten die Akteure und Verantwortlichen große
Flexibilität. Dazu wird die Zusammenarbeit der Träger der
Jugendhilfe und der Schulträger gestärkt. Schulträger
stimmen sich zukünftig bei der Einrichtung einer OGS mit
dem öffentlichen Jugendhilfeträger ab.
Die
Zusammenarbeit vor Ort soll auf Grundlage eines
gemeinsamen Bildungsverständnisses erfolgen. Weiterhin
bilden Kooperationsvereinbarungen die Grundlage der
Zusammenarbeit. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe
wird künftig Partner dieser Vereinbarung. Vertreterinnen
und Vertreter der außerunterrichtlichen Angebote in
offenen Ganztagsschulen sind in den schulischen Gremien
zu beteiligen. Mit dem Erlass wird zudem ein flexibler
Rahmen geschaffen, der es ermöglicht, dass bestehende
Angebote außerhalb der OGS, die bei den Eltern auf hohe
Akzeptanz stoßen, erhalten werden können.
Auch die Partizipation der Kinder bei der Gestaltung der
OGS soll zukünftig besonders berücksichtigt werden. Ihre
Wünsche und Interessen sind durch vielfältige
Beteiligungsformate zu berücksichtigen. Die Anforderungen
an den Schutz von Kindern fließen in die Ausgestaltung
der Konzepte der offenen Ganztagsschulen ein. Die
Merkmale der offenen Ganztagsschulen und der
außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote
wurden ausgeschärft. Die Kooperation mit außerschulischen
Partnern bleibt zentrales Gestaltungsmerkmal.
Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte die
Landesregierung die
Förderrichtlinie für den Infrastrukturausbau in Kraft
gesetzt, um die Kommunen beim Ausbau der Ganztagsplätze
zu unterstützen. Insgesamt stehen rund 892 Millionen für
Investitionen zur Verfügung. Im März dieses Jahres
haben das Familienministerium und das Schulministerium in
gemeinsamer Verantwortung dann
Fachliche Grundlagen für die Umsetzung des
Rechtsanspruchs vorgelegt.
Nun hat das
Landeskabinett den Entwurf eines gemeinsamen Erlasses von
Familienministerium und Schulministerium gebilligt, der
der zukünftigen Gesetzeslage Rechnung trägt und eine
Grundlage bildet für die Ausgestaltung des
Rechtsanspruchs vor Ort.
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