Duisburg, 8. Oktober 2012 -Kaum eine
Zeitung in Deutschland, die zu Wochenbeginn nicht darüber
berichtete: „Gericht verbietet Kreditgebühren“
lautete eine der stets ähnlich formulierten Schlagzeilen in
der Tagespresse. Ferner heißt es: „Die
Verbraucherzentralen kündigten an, jetzt betroffene Banken
einzeln abzumahnen – darunter auch Genossenschaftsbanken“.
Diesen Aktivitäten sieht die Volksbank Rhein-Ruhr sehr
gelassen entgegen. Vorstand Thomas Diederichs zur
aktuellen Situation: „Schon vor einer ganzen Reihe von Jahren
haben wir die Bearbeitungsgebühr für private Finanzierungen
abgeschafft. Die Kosten für den jeweiligen Kredit sind mit
dem Kreditzins abgedeckt. Insofern sind wir von der aktuellen
Rechtsprechung nicht betroffen und haben natürlich auch keine
Beschwerden bzw. Rückforderungen vorliegen.“ Im privaten
Finanzierungsbereich ist – sofern die Volksbank Rhein-Ruhr
Kredite nicht aus eigenen Mitteln vergibt – die TeamBank in
Nürnberg mit dem Produkt „EasyCredit“ Partner der Volksbank
Rhein-Ruhr. Und auch hier gibt Thomas Diederichs
Entwarnung: „Auch die TeamBank hat vor Jahren die
Bearbeitungsgebühr für den Privatkredit abgeschafft!“
Beide Maßnahmen seien, so Diederichs, ein überzeugender
Beweis für verbraucherfreundliche Geschäftspolitik, denn die
Bearbeitungsgebühr sei aus eigenem Antrieb abgeschafft worden
und nicht als Folge einer richterlichen Entscheidung.
Anders sieht es bei der 'Deutschen Bank' aus.
Diese wurde z. B. so angeschrieben:
Darlehensvertrag-Nr.12345678 9
Sehr geehrte
Damen und Herren,
aufgrund des uns heute bekannt
gewordenen rechtskräftigen Urteils des Oberlandesgerichts
Dresden (Az.: 8 U 562/11), das Bearbeitungsgebühren von
Banken und Sparkassen für Verbraucherkredite für unzulässig
erklärte, fordern wir Sie hiermit auf, die zu Unrecht
erhobenen Bearbeitungsgebühren aus o.g. Vertrag an uns
zurückzubezahlen!
Bitte überweisen Sie xxxxx Euro,
zzgl. der auf Basis des Vertragszinses zu viel gezahlten
Zinsen, auf unser Konto Max Muster - Sparkasse Muster -
Kto.: 123 456789 - BLZ 12345000.
Als spätestens Termin
haben wir uns den (min. 14 Tage)
notiert. Sollten wir bis zu diesem Datum keinen
Zahlungseingang in voller Höhe verbuchen können, werden
wir die Summe von den monatlichen Zahlungen einbehalten.
Auf die Einrede der Verjährung verweisen wir auf § 199
BGB, (1)2. - OLG Celle v. 13.10.2011 (Az:3W86/11) - sowie
(3)1. – Verjährungsfrist 10 Jahre.
Mit freundlichen
Grüßen
Aus dem uns vorliegenden Schreiben der
'Deutschen Bank' geht zumindest hervor, dass man sich damit
beschäftigt hat. Wenn auch der Inhalt einem "Bla, bla, bla"
gleich kommt:
So weit uns bekannt, wird der
Kunde entsprechend seinem Schreiben handeln und die
Bearbeitungsgebühren nebst Zinsen von den
monatlichen Kreditzahlungen abziehen. Und er will uns auf
dem Laufenden halten.
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