Duisburg, 12. September 2019 - Es wird
kein zonales Fahrverbot in Köln geben, wie es das
Verwaltungsgericht zuvor angeordnet hatte. Dies ist das
Ergebnis des Urteils des Oberverwaltungsgerichts vom
Donnerstag 12. September 2019 zur Klage gegen den Kölner
Luftreinhalteplan. Zugleich hat das Gericht die
Überarbeitung des Luftreinhalteplans angeordnet.
Inwieweit dabei streckenbezogene Fahrverbote als Ultima Ratio
erforderlich sind oder andere Maßnahmen tragen, ist auf
Grundlage neuer Daten und Prognosen sowie aufgrund einer den
Vorgaben des Gerichts entsprechenden
Verhältnismäßigkeitsprüfungen von der Bezirksregierung Köln
erneut zu entscheiden. Dies gilt für vier Straßenabschnitte
(Clevischer Ring, Neumarkt, Justinianstraße,
Luxemburgerstraße) mit weiterhin hohen Belastungswerten.
"Mit dem Urteil würdigt der Senat unsere gemeinsamen
Bemühungen, die sich bereits in deutlich verbesserten
Messwerten zeigen. Damit ist es gelungen, ein zonales
Fahrverbot abzuwenden. Auch gibt es weiterhin keinen
Automatismus für Fahrverbote. Wir werden das Urteil
sorgfältig prüfen", sagte Staatssekretär Dr. Heinrich
Bottermann heute in Münster. Auch ist die Regelung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes, wonach Fahrverbote bei
Werten bis 50 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) in der Regel
unverhältnismäßig sind, in die Prüfung, ob Fahrverbote
erforderlich sind, mit einzubeziehen. Hier ist auch geregelt,
dass etwa nachgerüstete und Euro 6-Fahrzeuge von potentiellen
Fahrverboten ausgenommen wären. Die Landesregierung behält
sich vor, dies gegebenenfalls im Wege der Revision klären zu
lassen.
"Der im April in Kraft getretene neue
Luftreinhalteplan und die darin auf den Weg gebrachten
Maßnahmen für bessere Luft in Köln wirken. Allerdings müssen
wir auch akzeptieren, dass dem Senat unsere Maßnahmen und die
damit verbundenen Prognosen der Grenzwerteinhaltung für die
sehr belasteten Straßen nicht ausreichen", sagte Kölns
Regierungspräsidentin Gisela Walsken. "Entsprechend müssen
und werden wir hier noch einmal zusätzliche Aktivitäten
prüfen."
Im Rahmen der Fortschreibung des
Luftreinhalteplans Köln hat die Bezirksregierung Köln mit der
Stadt Köln ein Konzept mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket
erarbeitet. Dazu gehören unter anderem Parkraummanagement,
Komplettumrüstung aller Innenstadtbusse auf Elektroantrieb
(Busflottenerneuerung), LKW-Transitverbot, Bundesstraßenmaut
für LKW, Förderung des Radverkehrs, Landstromversorgung von
Binnenschiffen, Einführung von Expressbuslinien, Umstellung
von Carsharing-Flotten, Lastenräder und Mikrodepots,
ÖPNV-Erweiterung und Taktungsveränderung und
Flottenmodernisierung der Stadt Köln.
"Erklärtes Ziel
ist und bleibt, die Luftqualität schnellstmöglich aus Gründen
des Gesundheitsschutzes zu verbessern und zugleich
Fahrverbote zu vermeiden. Dies gilt für alle beklagten
Städte. Hierzu lieferte die heutige Verhandlung weitere
wichtige Orientierungen. Der Trend abnehmender
Stickstoffdioxidwerte in den Städten stimmt, er muss weiter
an Fahrt aufnehmen ", sagte Staatssekretär Bottermann.
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