2015 unterschiedliche Beiträge
der gesetzlichen Krankenkassen Kassenwechsel bei steigenden
Zusatzbeiträgen prüfen Krankenversicherte können
sich im neuen Jahr zunächst über eine Beitragssenkung
freuen: Der bisher gültige Beitragssatz der gesetzlichen
Krankenversicherung sinkt von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent.
Der Wegfall der 0,9 Beitragspunkte beschert den Versicherern
jedoch ein Loch von rund elf Milliarden in ihren Kassen, das
sie voraussichtlich über individuelle Zusatzbeiträge wieder
schließen werden.
Für Verbraucher heißt es jetzt: „Aufgepasst! Falls eine
Krankenkasse einen höheren Mitgliedsbeitrag verlangt,
sollten Versicherte die Beitragssätze und die Leistungen
mehrerer Kassen miteinander vergleichen und gegebenenfalls
wechseln. Denn bei der Erhebung beziehungsweise Anhebung von
Zusatzbeiträgen können Versicherte ein Sonderkündigungsrecht
nutzen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Mehr zu den
neuen Regeln:
· Neue Beitragssätze: 65
der gesetzlichen Krankenkassen erheben zunächst einen
Zusatzbeitrag von unter 0,9 Prozent. 50 Kassen bleiben bei
dem vorläufigen Satz. Und acht Krankenkassen verlangen mehr.
Das bedeutet: Für viele wird die Krankenversicherung etwas
günstiger als bisher.
· Künftig mehr Ausgaben:
Das Plus in der Tasche ist für die Versicherten vermutlich
nur von kurzer Dauer: Mit Blick auf die steigenden Ausgaben
für Medikamente, Arzthonorare und Behandlungen sind die
meisten gesetzlichen Krankenkassen gezwungen, ihre
Zusatzbeiträge nach einer Weile anzuheben, um die
Kassenleistungen zu decken. Sämtliche Zusatzkosten müssen
von den Versicherten allein – ohne Anteil der Arbeitgeber –
geschultert werden.
· Zahlungspflicht: Wer
gesetzlich krankenversichert ist, muss in der Regel den
Zusatzbeitrag der Kasse zahlen. Ausgenommen davon sind
mitversicherte Familienangehörige – also Kinder oder
Ehepartner.
Bei Empfängern von Arbeitslosengeld I oder Grundsicherung
übernimmt der jeweilige Träger neben der Krankenversicherung
auch den vollen Zusatzbeitrag. Für Geringverdiener zahlen
die Ämter nur die durchschnittliche Anhebung. Fällt ein
Aufschlag höher aus, müssen Bezieher von Sozialleistungen
die Differenz nicht selbst zahlen.
· Kündigung: Versicherte
haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse einen
Zusatzbeitrag erhebt oder erhöht. Die Kassen müssen ihre
Versicherten spätestens in dem Monat vor der geplanten
Anhebung auf dieses Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen.
Um eine Vergleichsmöglichkeit mit anderen Kassen zu haben,
muss den Versicherten der durchschnittliche Zusatzbeitrag in
der Ankündigung genannt werden. Auch der Hinweis auf eine
Übersicht der Zusatzbeiträge aller Kassen auf der
Internetseite des GKV-Spitzenverbandes unter
www.gkv-zusatzbeitraege.de darf in dem Schreiben nicht
fehlen. Kündigen kann man dann bis zum Ende des Monats, in
dem der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder erhöht wird.
Die Kündigung wird jedoch erst zum Ende des übernächsten
Monats wirksam. Konkret: Wer im Januar kündigt, ist ab April
bei der neuen Kasse versichert. Bis dahin müssen allerdings
die verlangten Zusatzbeiträge bei der alten Kasse noch
gezahlt werden.
Dezember 2014
Das ändert Facebook am 1. Januar
2015
Zum 1. Januar ändert Facebook seine
Nutzungsbedingungen. Widersprechen kann man nicht. Wer nicht
einverstanden ist, muss das Netzwerk verlassen.
Das soziale Netzwerk führt Buch darüber, wer wann und wie
lange zum Beispiel auf der Homepage eines Online-Shops war
und was bestellt wurde. Und das passiert sogar, wenn
der Nutzer
nicht bei Facebook eingeloggt ist. Irgendwo werden
also Daten darüber gespeichert, wie viel Zeit der Nutzer im
Internet verbracht hat und was in der Zeit genutzt wurde.
Was kann dagegen unternommen werden? Der Browser kann so
eingestellt werden, dass er alle Cookies löscht, wenn er
beendet wird. Bequemer ist es, den Browser im privaten Modus
zu verwenden oder in den Einstellungen das Speichern von
Drittanbieter-Cookies zu verbieten. Wirkungsvoll sind auch
Browser-Addons wie
Ghostery,
das auch als App auf Android und iOS läuft.
Auf Gültigkeit achten Gutscheine
auf dem Gabentisch
Wenn man nicht weiß, was man schenken soll, sind Gutscheine
immer eine prima Sache. „Wer an Weihnachten mit einer
solchen Gabe zum Eintauschen bedacht wird, sollte jedoch auf
die Fristen achten, auch wenn man sich mit dem Einlösen von
Warengutscheinen Zeit lassen kann“, rät die
Verbraucherzentrale NRW. Denn die Kupons für Kleidung,
Küchenutensilien und Co. müssen in der Regel mindestens ein
Jahr lang gültig sein.
Lag unterm Weihnachtsbaum ein Gutschein für ein
Freizeitvergnügen mit festem Termin, muss die Karte
allerdings zum angegebenen Datum eingelöst werden, damit sie
nicht verfällt. Folgende Tipps helfen, Frust mit dem
Verstreichen von Fristen zu vermeiden:
· Gültigkeit von
Warengutscheinen: Auch wenn auf einem Gutschein keine
Befristung vermerkt ist, kann der Bon nicht unbegrenzt lange
eingelöst werden. Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von
drei Jahren. Deshalb muss ein unbefristeter Gutschein
spätestens innerhalb von drei Jahren eingelöst werden. Die
Frist beginnt jedoch immer erst am Schluss des Jahres, in
dem der Gutschein erworben wurde. Beispiel: Wer zum
Weihnachtsfest mit einem Gutschein beschenkt wird, der im
November 2014 erworben wurde, muss diesen bis spätestens zum
31. Dezember 2017 einlösen.
· Abgelaufene Dauer: Ist
die Frist auf Warengutscheinen verstrichen, müssen Händler
den Bon zwar nicht mehr einlösen. Aber nach Ansicht der
Verbraucherzentrale NRW müssen sie das Geld – abzüglich
ihres entgangenen Gewinns – erstatten.
· Fristen für Terminkupons: Bei Gutscheinen fürs
Konzert oder Theater sind die angegebenen Einlösedaten zu
beachten, sonst verfallen die Tickets.
Wenn der Baum brennt oder Böller
gefährliche Blindgänger sind Regulierung von
Versicherungsschäden
Brennt der Adventskranz, steht der Weihnachtsbaum in Flammen
oder schießt eine Rakete an Silvester plötzlich nach hinten
los, geht das nicht immer glimpflich aus. „Wer für den
Schaden aufkommt, wenn Brandschäden oder Verletzungen zu
beklagen sind, hängt von der eigenen Umsicht und vom
jeweiligen Versicherungsschutz ab“, erklärt die
Verbraucherzentrale NRW.
Wer keine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung hat, muss
meistens für entstandene Schäden selbst geradestehen. Doch
auch Versicherte, die solche Policen im Ordner haben, sind
nicht immer auf der sicheren Seite: „Werden beim Hantieren
mit Kerzen und Knallern eigene Sachen beschädigt, zahlt der
Versicherer möglicherweise nur einen Teil des Schadens. Wie
viel das ist, hängt vom Grad der Mitschuld des Versicherten
am Schadensfall ab“, mahnt die Verbraucherzentrale NRW zum
sorgsamen Umgang mit Kerzen, Knallern und Co.: „Denn einen
Rundum-Versicherungsschutz gibt es nicht.“
Bei Schäden rund um die Festtage springen folgende
Versicherungen ein:
· Hausratversicherung:
Weihnachtsbaum, Adventskranz und -gesteck dürfen
selbstverständlich in brennendem Kerzenglanz erstrahlen.
Setzen die flackernden Flämmchen trotz aller Sorgfalt die
Tannenzweige in Brand und kommt es zu Schäden an Möbeln,
Gardinen, Geräten und Teppichen, dann haftet die
Hausratversicherung. Sie ersetzt sämtliche Verluste, die
sowohl durch Feuer als auch durch Löschwasser entstanden
sind. Ruinierte Geschenke gehören ebenso dazu. Die
Versicherung zahlt jedoch zumeist nicht oder nur teilweise,
wenn Baum oder Kranz unbeaufsichtigt waren.
·
Wohngebäudeversicherung: Steht das Haus in Flammen oder wird
das Gebäude durch einen kleineren Brand beschädigt, ist dies
ein Regulierungsfall für die Wohngebäudeversicherung.
· Private
Haftpflichtversicherung: Wer als Partygast Geschirr, Gläser
oder Geschenke unabsichtlich demoliert oder im Garten
ungeschickt mit Feuerwerkskörpern hantiert, ist für den
Schadensfall über seine private Haftpflichtversicherung
abgesichert.
Kinder unter sieben Jahren (bei Teilnahme am Straßenverkehr
unter zehn Jahren) können in der Regel nicht für Schäden
haftbar gemacht werden, die sie verursacht haben.
Stattdessen haften Eltern – und die sind, haben sie beim
Zündeln und Hantieren des Nachwuchses mit Feuerwerkskörpern
ihre Aufsichtspflicht verletzt – durch die
Familien-Haftpflichtversicherung geschützt.
Silvesterknaller Zündende Tipps für schadenloses Böllern
In diesem Jahr ist der Verkauf von Knallern & Co. offiziell
nur vom 29. bis 31. Dezember 2014 erlaubt. Wer sich
fahrlässig verhält oder gegen bestehende Gesetze und
Verordnungen verstößt, muss in der Regel für den Schaden
haften.
„Auch deshalb empfiehlt es sich, nur zugelassene
Feuerwerkskörper zu zünden und sich beim Silvesterspaß
strikt an die Bedienungsanleitung zu halten. Zudem dürfen
pyrotechnische Gegenstände nicht in unmittelbarer Nähe von
Kirchen und Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen
abgebrannt werden. Das gilt auch für reetgedeckte und
Fachwerk-Häuser“, gibt die Verbraucherzentrale NRW
Feuerwerk-Fans zündende Tipps zum Jahreswechsel mit auf den
Weg:
· Nur zugelassene Ware
kaufen: Die explosiven Stoffe in Feuerwerkskörpern können
bei unsachgemäßer Handhabung nach dem Zünden gefährliche
Verletzungen verursachen. Deshalb müssen sie von der
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder
einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen werden.
Diese Zulassung bedeutet nicht, dass die Feuerwerkskörper
ungefährlich sind, sondern dass man mit Krachern und Raketen
bei sachgerechter Verwendung sicher hantieren kann. In
Deutschland geprüfte Ware ist an der Kennzeichnung
BAM P I oder P II plus einer vierstelligen
Zahlenreihe (zum Beispiel BAM - P II – 1912)
zu erkennen. Europäische Ware trägt das CE-Zeichen mit
Prüfnummer.
· Auf
Kennzeichnungsnummer achten: Kleinstfeuerwerk der Klasse F1
ist weniger gefährlich und darf deshalb das ganze Jahr über
an Personen ab zwölf Jahren verkauft werden. Dagegen dürfen
Raketen und Böller mit der Bezeichnung F2 nur zu Silvester
an Personen über 18 Jahre abgegeben und in der Nacht zu
Neujahr im Freien abgebrannt werden.
Für Feuerwerkskörper ohne amtliche Prüfnummer gilt:
Finger weg!
Diese Waren entsprechen meist nicht dem deutschen
Sicherheitsstandard. So fehlen bei diesen Produkten sowohl
Zulassungsnummer als auch Verwendungshinweise in deutscher
Sprache. Zudem lässt ihre Qualität sehr häufig zu wünschen
übrig: Fehlzündungen drohen, oder sie entfalten sich wegen
ihrer oftmals erheblich höheren Sprengkraft heftiger als
erwartet.
· Illegale Ware aus dem
Ausland meiden: Feuerwerkskörper ohne amtlichen Segen werden
häufig auf Trödelmärkten angeboten, finden sich bisweilen
aber auch in Geschäften. Die Produkte ohne Prüfnummer
stammen aus Osteuropa, Dänemark oder den Niederlanden.
Einfuhr und Verkauf dieser illegalen Waren sind nach
Paragraf 5 des Sprengstoffgesetzes verboten. Wer Knaller
ohne Zulassung zündet, verhält sich ordnungswidrig und kann
für mögliche Personen- und Sachschäden haftbar gemacht
werden.
Neue Lebensmittelkennzeichnung
gilt auch für Online-Handel
Bessere Deklaration von Inhaltstoffen
Vom Farbstoff über Konservierungsstoffe bis hin zu
Geschmacksverstärkern hat das Rätselraten über Inhaltsstoffe
bei Bestellungen von in Lebensmitteln im Internet künftig
ein Ende: Ab dem 13. Dezember müssen verpackte Lebensmittel
in den Ländern der Europäischen Union (EU) besser
gekennzeichnet werden. Dies gilt für die Waren in Läden,
aber auch für Lebensmittelprodukte, die übers Internet
EU-weit feilgeboten werden:
Die Pflichthinweise im Internetshop müssen vor einer
verbindlichen Bestellung – also bereits bei der
Warenpräsentation – deutlich sichtbar sein. Auch alle
anderen von der EU vorgeschriebenen Informationen sind stets
gut lesbar zu platzieren. „Einzige Ausnahme ist das
Mindesthaltbarkeitsdatum, das auch künftig beim Internetkauf
fehlen darf“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Verbraucher müssen sich jedoch beim Einkaufen und Bestellen
in virtuellen Lebensmittelläden zum Teil noch gedulden. Die
neuen Vorschriften werden schrittweise umgesetzt: Für
Fleisch tritt eine neue Herkunftskennzeichnung erst April
nächsten Jahres in Kraft. Andere Regeln bei der
Nähwertkennzeichnung gelten erst in zwei Jahren. Die
Verbraucherzentrale NRW skizziert die wichtigsten
Deklarationspflichten für Lebensmittel im Online-Handel:
· Exakte
Produktbezeichnung: Die Ära bloßer Fantasienamen ist passé.
Künftig muss ein Lebensmittel mit seiner verkehrsüblichen
Bezeichnung und nicht mit einem werbewirksam kreierten Namen
im Internet genannt werden. Kunden erfahren dann, dass sich
hinter einem „Erdbeertraum“ ein Milchmischgetränk aus
Magermilch mit Erdbeergeschmack verbirgt oder dass es sich
bei einer „NRW-Torte“ um eine Sahne-Mandel-Biskuittorte mit
Landesemblem handelt.
· Zutatenliste und
Zusatzstoffe: Künftig ist bei verarbeiteten Lebensmitteln
auch ein Zutatenverzeichnis Pflicht, das über die
Zusammensetzung des Produkts informiert. Hierbei müssen die
verwendeten Zutaten klar benannt werden. Statt der ungenauen
Bezeichnung „mit Farbstoff“ muss ein solcher Zusatz exakt
mit „E 100“ oder „Kurkumin“ gekennzeichnet werden. Auch
Warnhinweise bei der Verwendung von Azofarbstoffen, erhöhten
Koffeingehalten oder Süßungsmitteln, die bei übermäßigem
Verzehr abführend wirken können, dürfen künftig nicht
fehlen.
· Allergene und
Nano-Material: Auch die 14 Stoffe, die am häufigsten
allergische Reaktionen hervorrufen können, müssen künftig
bei verpackten Lebensmitteln in der Zutatenliste besonders –
also farblich, fett oder kursiv – hervorgehoben werden. Wie
über Allergene in loser Ware genau informiert werden muss,
ist derzeit noch offen und wird von den einzelnen
Mitgliedstaaten im Detail geregelt. Zutaten, die in Form von
technisch hergestellten Nanomaterialien verwendet werden,
müssen mit dem Zusatz "Nano" verbindlich gekennzeichnet
sein.
Präsente vom Onlinehändler -
Tipps fürs Bestellen per Mausklick
Weihnachtseinkäufe im Internet vom heimischen Sofa aus – das
kann bequem und günstig sein: ohne Ladenschluss und
Parkplatzsuche. „Doch auch im Internet lauern Fallen.
Online-Shopper sollten sich weder von schönen Internetseiten
noch von tollen Versprechungen und vermeintlich günstigen
Preisen blenden lassen“, rät die Verbraucherzentrale NRW.
Bei Bestellungen per Mausklick sollte etwa auf vollständige
Anschriften der Firmen, auf Datenschutz, Art der Bezahlung
und die Versandkosten geachtet werden. Folgende Tipps
helfen, den Geschenke-Stress aus dem Onlineshop locker
wegzuklicken:
· Preisvergleich und
Datenschutz: Viele Produkte sind im Internet günstiger zu
haben als im Ladengeschäft um die Ecke – aber nicht immer.
Wer preisgünstig einkaufen will, sollte die Preise nicht nur
im Internet, sondern auch im stationären Handel vergleichen.
Bestellt werden sollte nur in solchen Shops, die eine
verschlüsselte Datenübertragung ermöglichen.
Das erschwert eine Einsicht durch Dritte. Verschlüsselte
Datenverbindungen sind am „s" hinter dem „http" in der
Adress-Zeile des Browsers zu erkennen. Außerdem sollten die
Datenschutzbestimmungen aufmerksam durchgelesen werden.
Dabei ist darauf zu achten, ob die Angaben nur verwendet
werden, um die Bestellung zu erfüllen, oder ob sie auch für
Werbung genutzt oder gar an Dritte weitergegeben werden
sollen.
· Check des
Vertragspartners: Vor der Bestellung sollte sich der Kunde
vergewissern, dass der Firmenname, die so genannte
ladungsfähige Adresse (Postanschrift mit Land, Ort, Straße)
und der Verantwortliche des Anbieters leicht aufrufbar sind.
Nur so weiß man, mit wem man es zu tun hat und an wen man
sich wenden muss, wenn beispielsweise etwas Falsches oder
gar nichts geliefert wird.
Wer auf der Homepage keine Adresse oder nur eine
Postfachadresse findet, sollte misstrauisch werden und
besser nichts bestellen. Hilfreich können oftmals auch Foren
im Internet sein, in denen Kunden ihre Erfahrungen mit
bestimmten Firmen über deren Vertragsabwicklung allgemein
zugänglich darstellen. Wird dort bereits über
Lieferengpässe, Probleme bei Reklamationen oder bei der
Rückabwicklung von Verträgen nach einem Widerruf berichtet,
sollte am besten auf eine Bestellung verzichtet werden.
· Zusatzkosten und
Zahlungsweise: Damit sich die Schnäppchen nicht als
Mogelpackung erweisen, sind auch die Zusatzkosten wie
Versand- und Überweisungskosten sowie Zustellgebühren (bei
Nachnahmesendungen) in die Gesamtrechnung einzubeziehen.
Sonst wird ein vermeintlicher Preisvorteil schnell zur
Kostenfalle.
Kunden haben zwar kein Recht auf Wahl einer bestimmten
Zahlungsart, doch meist werden mehrere Alternativen
angeboten. Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt der
Ware per Rechnung oder die Erteilung einer
Einzugsermächtigung. Damit geht man nicht das Risiko ein,
entweder keine, eine andere als die bestellte oder eine
fehlerhafte Ware zu erhalten und anschließend dem Geld
hinterherlaufen zu müssen. Vorsicht gilt bei Vorkasse.
Strom sparen in der
Weihnachtszeit
So schont die Lichterkette den Geldbeutel
Gemütliche Stunden zu Hause, gutes Essen, festliche
Beleuchtung – in der Adventszeit ist es vielen Menschen
wichtig, sich mit kleinen Ritualen auf Weihnachten
einzustimmen. Viele dieser Traditionen sorgen allerdings
nicht nur für vorweihnachtliche Stimmung, sondern auch für
einen erhöhten Energieverbrauch. „Gerade bei der
Weihnachtsbeleuchtung sollten die Stromkosten im Blick
bleiben“, rät die Verbraucherzentrale NRW. „Eine einzige
Lichterkette mit 100 Glühlampen schlägt über die Advents-
und Weihnachtszeit mit rund 4 Euro zu Buche. Wer gern
üppigen Lichterglanz genießt, kommt deshalb schnell auf
höhere Summen.“
Damit die nächste Stromrechnung keine unangenehme
Überraschung beschert, haben die Verbraucherschützer einige
Spartipps für die Weihnachtszeit zusammengestellt.
· Beleuchtung: Beim Kauf
der Weihnachtsbeleuchtung sollten Lichterketten mit
hocheffizienten LED-Lampen ausgewählt werden. Diese sind
zwar in der Anschaffung etwas teurer, sparen aber im
Vergleich zu Lichterketten mit Glühlampen so viel Energie,
dass sie sich meist schon nach zwei oder drei Jahren
rechnen. Eine Lichterkette mit 100 LED etwa braucht in der
gesamten Advents- und Weihnachtszeit nur Strom für rund 75
Cent.
So macht sich die Investition schnell bezahlt. Hinzu kommt,
dass LED-Lampen deutlich langlebiger sind als herkömmliche
Lichterketten. Ein weiterer Spartipp: die
Weihnachtsbeleuchtung nur dann einschalten, wenn sich auch
wirklich jemand daran erfreuen kann. So ist es im
Außenbereich sinnvoll, eine Zeitschaltuhr einzusetzen, die
die Lichter gegen 23 Uhr automatisch abschaltet.
· Kochen und Backen:
Egal ob Plätzchen oder Weihnachtsgans – das Vorheizen des
Backofens ist für die meisten Gerichte überflüssig. Während
des Backens sollte die Ofentür möglichst geschlossen
bleiben, denn bei jedem Öffnen geht wertvolle Wärme
verloren.
Wer den Ofen fünf bis zehn Minuten vor Ende der Garzeit
ausschaltet und die Restwärme nutzt, spart ebenfalls
Energie. Nach dem Essen sollten die noch warmen Speisen erst
vollständig abkühlen, bevor sie in den Kühlschrank gestellt
werden. Die Reste vom Weihnachtsbraten lassen sich am
nächsten Tag in der Mikrowelle schnell und besonders
energiesparend erwärmen.
Sicherheit beim Immobilienkauf - Kostenfallen und
Vertragslücken erkennen
Für den Traum von den eigenen vier Wänden reizen Käufer und
Bauherren ihre finanziellen Möglichkeiten oft bis aufs
Letzte aus. Wird ein Bau oder Umbau dann teurer als
erwartet, gerät das Finanzierungsgerüst schnell ins Wanken.
Unklarheiten in Verträgen können die Situation noch
verschärfen.
Wer sich gegen versteckte Risiken etwa durch unvollständige
Baubeschreibungen oder unerwartete Sanierungskosten wappnen
möchte, findet Hilfe im Ratgeber „Kosten- und Vertragsfallen
beim Immobilienkauf“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch
erklärt im ersten Teil die typischen Kostenrisiken und
unterstützt beim Berechnen zusätzlicher Belastungen etwa
durch Erschließungskosten oder Modernisierungen.
Der zweite Teil widmet sich der Vertragsgestaltung und
stellt den typischen Regelungen und Formulierungen die
notwendigen, wünschenswerten gegenüber. Mehr als 120
Checkblätter rund um Besichtigung, Sanierung und Vertrag
sorgen für Durchblick und helfen bei Verhandlungen mit
Bauträgern oder Verkäufern.
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Straße 70, 40225 Düsseldorf.
Tipps und Ratgeber November 2014
Stromtarif wechseln? Aber sicher!
Kunden können ohne Risiko sparen Stromkunden
können durch eine kluge Tarifwahl Geld sparen, ohne Probleme
oder Nachteile fürchten zu müssen. Das betont die
Verbraucherzentrale NRW. Im Rahmen ihrer Aktion „Finden Sie
den günstigsten Stromtarif – aber sicher!“ hat sie für
Duisburg eine örtliche Übersicht mit Angeboten
zusammengestellt, die hilft, Verträge ohne Kostenfallen und
ungünstige Bedingungen zu finden.
Auf Basis aktueller Datenbanken gibt es eine
kostenpflichtige Beratung zu sicheren, günstigen Tarifen und
dem richtigen Vorgehen beim Wechsel. „Ein durchschnittlicher
Vier-Personen-Haushalt mit 4000 kWh Jahresverbrauch spart
als Kunde der Stadtwerke Duisburg rund 67,- Euro im Jahr
allein dadurch, dass er aus der sogenannten Grundversorgung
in einen günstigeren Tarif beim selben Unternehmen
wechselt“, betont Marina Steiner, Leiterin der
Verbraucherberatungs-stelle in Duisburg.
Oft reiche ein Anruf, um diesen reinen Tarifwechsel
anzustoßen. Um bis zu 236,- Euro verringerten sich die
jährlichen Kosten allerdings beim Neuvertrag mit einem
anderen Anbieter, selbst wenn man nur sichere,
verbraucherfreundliche Tarife in Betracht ziehe. „In der
Grundversorgung sind alle Kunden, die ihren Vertrag per
Druck auf den Lichtschalter abgeschlossen haben“, erklärt
Steiner. Denn wer Strom nutze, ohne einen Vertrag zu
vereinbaren, werde automatisch zu diesen meist teuren
Konditionen beliefert.
„Bundesweit ist das etwa jeder dritte Haushalt“ berichtet
sie. Viele davon könnten schnell und einfach Geld sparen,
denn die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist in der
Grundversorgung beträgt nur zwei Wochen.
Versorgungsunterbrechungen seien nicht zu erwarten,
versichert Steiner. Ein Wechsel sei zudem leicht:
„Beim Vertragsabschluss erhält der neue Anbieter eine
Vollmacht, um die Kündigung des alten Vertrags zu
übernehmen.“ So fließe der Strom nahtlos weiter, ein
Ortstermin oder gar Zähleraustausch sei nicht nötig. „Fällt
der neue Anbieter aus irgendeinem Grund aus, springt
automatisch wieder die Grundversorgung ein“, ergänzt
Steiner. „Die Lichter bleiben also an.“
RATGEBER 27. November 2014:
Kontrolle übers Budget verloren? Haushaltsbuch hilft beim
privaten Finanzmanagement
Steht am Ende des Jahres fest, dass das Sparziel
verfehlt oder gar auf Pump konsumiert wurde, hilft nur der
Kassensturz. Wer wissen will, wo das Geld wirklich bleibt,
sollte sich Monat für Monat schwarz auf weiß Einnahmen und
Ausgaben vor Augen führen. Cleveren Budgetplanern hilft
dabei das „Haushaltsbuch“ der Verbraucherzentrale NRW. Der
Ratgeber verschafft einen zuverlässigen Überblick über die
Finanzlage des Haushaltes und hilft, bei drohenden roten
Zahlen schnell entgegenzusteuern.
Per Eintrag im praktischen Ringbuch werden die täglichen
Ausgaben in Wochentabellen festgehalten. Monatsübersichten
und eine Jahresbilanz zeigen auf einen Blick den
finanziellen Spielraum eines Familienbudgets. Zahlreiche
Vorlagen beispielsweise für die Übersicht über
Ratenzahlungen, Wartungstermine für Auto oder Heizung sowie
Zuzahlungen etwa zur Krankenversicherung sorgen dafür, dass
alle Ausgaben im Etat berücksichtigt werden. Zahlreiche
Tipps rund um Haushalt, Einkauf, Strom- und Wasserverbrauch
oder den passenden Versicherungsschutz zeigen, wie fast
nebenbei bares Geld gespart und die Haushaltskasse entlastet
werden kann.
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Düsseldorf.
Folgekosten richtig einschätzen
Hilfe beim Kauf eines gebrauchten Hauses
Beim Erwerb eines gebrauchten Hauses ist der Kaufpreis oft
nur der Anfang. Meist sind Sanierungen oder Umbauten nötig,
so dass der Käufer insgesamt mehr investieren muss. Das kann
entscheidend dafür sein, ob ein Haus finanzierbar ist oder
nicht. Doch wie können Laien einschätzen, was zu tun ist und
mit welchen Kosten sie rechnen müssen?
Detaillierte Hilfe bietet der neu aufgelegte Ratgeber „Kauf
eines gebrauchten Hauses“ der Verbraucherzentrale NRW mit
umfangreichen Checklisten. Der Leser lernt die typischen
Probleme bestimmter Baujahre kennen und erfährt zum
Beispiel, welche aktuellen Vorschriften zur
Energieeinsparung Modernisierungen erforderlich machen
können. Zahlreiche Checklisten helfen dabei, bei jeder
Besichtigung einen aussagekräftigen Eindruck zu gewinnen.
Wie Handwerker für schnelle Kostenschätzungen eingebunden
werden können und wie der eigentliche Kaufpreis zu
beurteilen ist, erläutert der Ratgeber ebenso wie alles
Wichtige rund um die Vertragsgestaltung.
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Modernisierung bei
Wohnungseigentümergemeinschaften - Tipps zur Finanzierung
20. November 2014 - Wenn es um teure Modernisierungen geht,
etwa dem Austausch von Fenstern, der Heizung oder die
Wärmedämmung, haben es Wohnungseigentümergemeinschaften
(WEG) häufig schwer an einen Kredit zu kommen, wenn die
dafür notwendigen Rücklagen nicht ausreichen. Ein zu hohes
Risiko oder ein zu hoher organisatorischer Aufwand werden
von Banken und Sparkassen häufig als Grund genannt. „Dabei
ist insbesondere die energetische Modernisierung wichtig und
sinnvoll – sowohl für die Umwelt als auch für den eigenen
Geldbeutel“, weiß die Verbraucherzentrale NRW. Eine
Finanzierungsmöglichkeit für WEG über Banken und Sparkassen
ist das sogenannte Verbandsdarlehen.
Bei einem Verbandsdarlehen nimmt nicht der Einzelne sondern
die Hausgemeinschaft ein Darlehen bei einer Bank oder
Sparkasse auf. In der Regel übernimmt die bevollmächtige
Hausverwaltung die Abwicklung. Doch nicht jedes
Kreditinstitut bietet ein solches Darlehen an. Die
Verbraucherzentrale NRW hat Kreditinstitute befragt und eine
Übersicht von Banken und Sparkassen erstellt, die ein
Verbandsdarlehen für WEG anbieten. Die Übersicht kann
kostenlos über die Seiten der Verbraucherzentrale NRW
heruntergeladen werden, unter:
www.vz-nrw.de/weg-finanzierung.
Die Verbraucherzentrale NRW gibt nachfolgend Tipps zum
Finanzierungsangebot, den Beratungsdienstleistungen sowie zu
Förderprogrammen: · Finanzierungsangebot:
In Nordrhein-Westfalen bieten 16 regionale Banken und
Sparkassen Verbandsdarlehen für WEG an. Nachteil jedoch: Das
Angebot wird ausschließlich an WEG aus dem jeweiligen Region
der Bank oder Sparkasse angeboten. Eine Nachfrage kann sich
dennoch lohnen. Darüber hinaus bieten zwei überregional
tätige Banken Verbandsdarlehen für alle WEG an. Bei einigen
der Banken und Sparkassen gibt es dazu Voraussetzungen. So
vergeben manche Kredite nur bis zu einer bestimmten Höhe,
oder es werden nur WEG ab einer bestimmten Anzahl von
Eigentümern finanziert.
Steuertipps für den Ruhestand
Wenn der Fiskus bei Renten, Erträgen und Jobs kassiert
Der Fiskus bittet auch Rentner zur Kasse: Sie müssen
weiterhin Steuern zahlen, nicht nur auf ihre Rente, sondern
auch auf Kapitalerträge, Mieteinnahmen und Einkünfte aus
Nebenjobs. In welchen Fällen der Staat kassiert und wie sich
Rentenkürzungen und andere Probleme für die Finanzplanung
vermeiden lassen, zeigt der Ratgeber „Was ich als Rentner
wissen muss“ der Verbraucherzentrale NRW.
Neben dem kompakten Überblick über Steuerfragen erhalten
angehende Rentner das nötige Rüstzeug für Entscheidungen
rund um Versicherungen und Geldanlagen. Das Buch mit allen
aktuellen Regelungen der Rentenreform gibt Tipps zur
Anlagestrategie für den Ruhestand und zeigt, welche Policen
und Produkte zur Lebenssituation passen. Informationen zum
Rentenantrag sowie zur Berechnung der verschiedenen
Rentenarten runden das Angebot ab.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
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wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de,
Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax:
0211/3809-235, Post: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
Ratgeber Vereinsrecht und
Ehrenamt - Durchblick für Engagierte
- 6. November 2014 - Ob als Sporttrainer oder
Spielplatzpate, Katastrophenschützer, Migrationshelfer oder
Sterbebegleiter: 23 Millionen Menschen in Deutschland
engagieren sich ehrenamtlich in Vereinen, Initiativen und
Projekten. Nicht selten kommt es dabei zu Unsicherheiten,
welche Spielregeln einzuhalten sind und wann Probleme etwa
bei Steuer-, Versicherungs- oder Haftungsfragen auftauchen
können.
Worauf Engagierte achten sollten, zeigt der Ratgeber
„Vereinsrecht und Ehrenamt – Das Handbuch für alle
Ehrenamtler“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Handbuch
informiert über verschiedene Organisationsformen sowie die
Rechte und Pflichten von Vereinsmitgliedern und Vorständen.
Ganz gleich, ob es um die richtige Leitung einer
Versammlung, um Antragsstellung und Beschlussformulierung
oder um Versicherungsfragen geht: Der Ratgeber bietet
konkrete Antworten. Ehrenamtler erfahren zudem, welche
Regeln bei Lohn, Steuern und der Anrechnung von Zahlungen
auf Sozialleistungen gelten und in welchen Fällen sie für
ehrenamtliche Tätigkeiten haften.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der örtlichen
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
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wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de,
Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax:
0211/3809-235, Post: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
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RATGEBER-Neuerscheinung
Die Wohnung fit fürs Alter machen - Tipps für große und
kleine Umbauten
6.November 2014 - Nur ein bis zwei Prozent der
Wohnungen und Wohnhäuser in Deutschland sind barrierearm.
Dabei führen viele normale Alterserscheinungen früher oder
später zu Einschränkungen, die den Alltag erschweren. Dann
wird die Türschwelle zur Stolperfalle oder das Bad zu eng,
ein Fenstergriff ist kaum noch erreichbar oder die Klingel
nicht mehr zu hören. Wer früh an solche möglichen
Entwicklungen denkt und Umbauten entsprechend plant, erhöht
den Wohnkomfort und seine Chance, lange in den eigenen vier
Wänden zu leben.
Der neue Ratgeber „Clever umbauen – Komfortabel in die
besten Jahre“ der Verbraucherzentrale NRW zeigt, worauf
dabei zu achten ist. Das Buch hilft dem Leser, Barrieren in
den eigenen Wohnräumen zu erkennen und einzuschätzen, ob sie
sich abbauen lassen. Der Eingang wird dabei ebenso unter die
Lupe genommen wie Treppenhaus, Keller, Bad und Küche.
Vorschläge für Umbauten aller Art bis hin zur Veränderung
des Grundrisses stehen Informationen über nötige
Genehmigungen und kompetente Planungshelfer zur Seite. Auch
die Förderung durch Zuschüsse, Kredite und
Steuererleichterungen wird erklärt.
Der Ratgeber kostet 19,90 Euro und ist in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de,
Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax:
0211/3809-235, Post: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
Finanzbranche trommelt zur
Unterschrift: Vorsicht Winterschlussverkauf
6. November 2014 - Achtung Winterschlussverkauf! In diesem
Jahr gehen allerdings nicht nur Händler mit ihren
vermeintlich reduzierten Waren auf Kundenfang, sondern auch
die Finanzbranche. Ihr Verkaufsargument ist die Absenkung
des sogenannten Höchstrechnungszinses, besser bekannt als
Garantiezins. Denn dieser Zins wird zum 1. Januar 2015 von
bisher 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent gesenkt.
Das wirkt sich zum Beispiel auf folgende Produkte aus:
klassische Kapitallebensversicherungen, staatlich geförderte
Rentenversicherungen wie Riester oder die betriebliche
Altersvorsorge, sonstige Rentenversicherungen,
Sterbegeldversicherungen und
Berufsunfähigkeitsversicherungen. „Die Tatsache, dass der
Garantiezins gesenkt wird, sollte aber keinesfalls Grundlage
für einen übereilten Vertragsabschluss sein“, warnt die
Verbraucherzentrale NRW.
Erstens muss ein Produkt zu den individuellen Zielen und
Präferenzen des Einzelnen passen.
Zweitens sind nicht alle Produkte, bei denen der
Garantiezins eine Rolle spielt, überhaupt empfehlenswert.
Drittens gilt der Garantiezins nur für den Sparanteil und
nicht für den gesamten Beitrag. Vor dem Zuschlag bei einem
vermeintlichen WSV-Finanzschnäppchen helfen folgende Tipps:
· Angebote nicht immer vorteilhaft: Bevor Verträge
unterschrieben werden, sollten sich Kunden deshalb erst
genau informiert haben. Im Zweifel ist es besser, nächstes
Jahr in Ruhe das passende Produkt zu finden, als jetzt
vorschnell zu handeln. Andernfalls stellt sich eventuell im
Nachhinein heraus, dass das gewählte Produkt viel zu teuer
ist oder die Leistungen viel zu gering sind. Eine
Fehlentscheidung kann so viel teurer zu stehen kommen, als
wenn man auf die staatliche Förderung eines Jahres
verzichtet oder einen geringeren Garantiezins erhält.
· Gründe für einen Abschluss noch in 2014: Doch es
gibt durchaus Situationen, die Unterschrift noch in diesem
Jahr unter den Vertrag zu setzen. Nicht zögern sollte, wer
sich schon – ausreichend informiert – für ein konkretes
Finanzprodukt entschieden hat und dessen Planungen schon
sehr weit fortgeschritten sind. Beispiele hierfür:
Falls Kunden sich grundsätzlich für einen Riester-Vertrag
entschieden haben, hier eine Versicherungslösung bevorzugen
und auch schon das passende Produkt gefunden haben. Das
sichert nicht nur den höheren Garantiezins, sondern auch die
Zulage für das Jahr 2014. Ebenfalls noch in diesem Jahr
tätig werden sollten Verbraucher, die etwa Beiträge und
Leistungen verschiedener Gesellschaften für eine
Berufsunfähigkeitsversicherung miteinander verglichen haben
und auf dieser Basis ihre Entscheidung zum Abschluss schon
getroffen haben.
Kein Abschluss unter dieser
Nummer: Weiterhin unerlaubte Werbung am Telefon
6. November 2014 - Scheinbar lukrative Geldanlagen und
Versicherungen, billige Telefontarife, Zeitungs-Abos oder
gewinnträchtige Lotteriespiele: Privatpersonen werden am
Telefon tagtäglich trotz verschärfter Bekämpfung weiterhin
mit unerwünschter Werbung bombardiert.
Mal mehr oder weniger professionelle Verkaufsstrategen
drängen Kalterwischte zum Abschluss unüberlegter Verträge.
Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW verzeichnen
immer noch zahlreiche Beschwerden über anhaltende
Belästigung am Telefon, obwohl ungebetene Werbeanrufe
ausdrücklich gesetzlich verboten sind:
„Vertreter von Firmen dürfen nur mit ausdrücklicher
Einwilligung der Kunden anrufen und ihre Angebote
unterbreiten“, stellt die Verbraucherzentrale NRW klar. Um
dem unzumutbaren Treiben ein Ende zu bereiten, wollen sich
die Verbraucherzentralen mit einer Langzeit-Umfrage im
Internet ein genaueres Bild von den grassierenden Praktiken
bundesweit machen. Unfreiwillig Angerufene können ihre
Erfahrungen mit lästigen Werbeanrufen den
Verbraucherschützern melden unter
www.vz-nrw.de/umfrage-unerlaubte-werbeanrufe. Wer
künftig vor unliebsamen Telefonattacken besser gewappnet
sein will, dem helfen zudem folgende Tipps:
· Indizien für unseriöse Anrufe: Aus heiterem Himmel
werden potenzielle Kunden meist nach Feierabend immer noch
von unbekannten Werbevertretern angerufen, die ihnen im
Auftrag von Telefongesellschaften, Versicherungen,
Zeitschriftenverlagen oder Gewinnspielfirmen Produkte und
Dienstleistungen andrehen wollen. Die Anrufer locken nicht
nur mit lukrativen Konditionen, sondern fragen gezielt nach
persönlichen Daten und der Kontoverbindung. Anschließend
müssen sich viele der arglosen Hörer mit der Behauptung
herumschlagen, am Telefon sei ein wirksamer Vertrag zustande
gekommen, der eine Firma zur Abbuchung erster Beiträge
berechtigt.
· Wirksame Abwehr: Grundsätzlich können Verträge
telefonisch abgeschlossen werden. Kunden, die eine spontane
Zusage am Telefon reut, können den Vertrag in vielen Fällen
innerhalb von zwei Wochen widerrufen und bereits gezahlte
Beträge zurückbuchen. Die Anbieter müssen beweisen, dass die
Abmachung an der Strippe auf Gegenseitigkeit beruht.
Tipps und Ratgeber Oktober 2014
Energieausweise richtig verstehen
- Hilfen für den Immobilienvergleich
Wenn ein Haus den Energiekennwert 99 kWh/(m²a) hat – ist das
dann gut oder schlecht? Fragen wie diese stellen sich seit
Mai vermehrt beim Lesen von Immobilienanzeigen. Seitdem muss
darin der Kennwert aus dem Energieausweis eines Gebäudes
stehen, der erste Hinweise auf die Heizkosten gibt.
In rund vierzig Prozent der Zeitungsanzeigen und Aushängen
bei Maklern und Geldinstituten fehlt er noch, wie die
Verbraucherzentrale NRW festgestellt hat. 1700 Angebote aus
Duisburg und 46 weiteren Städten hat sie untersucht. Doch
auch da, wo der Kennwert vorhanden ist, ist er noch nicht
selbsterklärend. Hilfestellung bei der gar nicht so
einfachen Deutung gibt die Verbraucherzentrale NRW mit ihrer
aktuellen Aktion „Energieausweise richtig verstehen“.
Dazu bietet sie in Duisburg Beratung und praktisches
Infomaterial für den Immobilienvergleich an.
„Ob ein Energiebedarf von 99 Kilowattstunden pro
Quadratmeter und Jahr gut ist oder schlecht, lässt sich
nicht pauschal beantworten“, sagt Energieberater Norbert
Mohr bei der Vorstellung der Aktion am Mittwoch. „Es kommt
zunächst einmal darauf an, um welche Art von Haus es geht.“
Typische Neubauten mit moderner Heizung und guter Dämmung
liegen aktuell etwa bei 50. Viele Altbauten rangieren
dagegen im dreistelligen Bereich und können einen so
niedrigen Wert wie die 99 ohne extrem aufwändige Sanierung
gar nicht erreichen.
Entsprechendes gilt für die Effizienzklassen A+ bis H: „Ein
Neubau findet sich in der Regel in Klasse A oder B wieder.
Aber für einen betagten Altbau kann Klasse C, in die ein
Kennwert von 99 fällt, durchaus gut sein“, informiert
Norbert Mohr.
RATGEBER
Pflege zu Hause organisieren - Rat und Hilfe für Angehörige
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, leistet viel. Neben
der eigentlichen Pflege, die oft ohne Vorkenntnisse
aufgenommen wird, sind große organisatorische Aufgaben zu
bewältigen. Zahlreiche Anträge müssen gestellt, ganze Wohn-
und Lebenssituationen umgestaltet werden. Und immer wieder
stellt sich die Frage: Wer bezahlt was?
Der Ratgeber „Pflege zu Hause organisieren“ der
Verbraucherzentrale NRW gibt Angehörigen einen umfassenden
Leitfaden an die Hand. Beginnend beim unverzichtbaren Antrag
auf Pflegeleistungen und der Überlegung, ob die Betreuung zu
Hause wirklich leistbar ist, führt der Ratgeber durch
Vorbereitung und Alltag der Pflege. Er nennt zuständige
Stellen für finanzielle Leistungen sowie fachlichen Rat und
erläutert rechtliche Aspekte etwa von Vollmachten und
Versicherungen.
Zudem klärt er auf über Regelungen für Berufstätige wie die
gehaltslose Pflegezeit oder die gehaltsreduzierte
Familienpflegezeit. Praxistipps für die eigentliche Pflege
und Hilfen für den Umgang mit Konflikten und emotionalen
Belastungen durch die Pflegesituation runden das Angebot ab.
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für
zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach
Hause geliefert. Bestellmöglichkeiten: Online-Shop:
www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail:
ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice
der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
Auch bei Null-Prozent-Finanzierung: Hundert Prozent
Preisvergleich Ob Einbauküche, Auto oder
Flachbildfernseher – mit der Null-Prozent-Finanzierung
lassen sich viele Neuanschaffungen aus dem Stand
finanzieren, ohne einen Gedanken an die Zinsbelastung durch
das Abstottern in Raten zu verlieren. Damit jedenfalls lockt
die massenhafte Werbung von Möbelhändlern, Autohäusern und
Elektromärkten.
„Doch Null-Prozent-Finanzierung bedeutet nicht automatisch,
dass die Ware auch günstig erworben wird“, mahnt die
Verbraucherzentrale NRW zu 100 Prozent Preisvergleich, „denn
das zinslos Erworbene kann bei einem anderen Händler
deutlich billiger sein. Preisfüchse können am Ende durch
Vergleichen mehr sparen als durch eine günstige
Finanzierung. Deshalb sollte man sich durch die meist
kleinen Raten nicht vom eigentlichen Kaufpreis ablenken
lassen.“
Überhaupt: Auch bei einer Null-Prozent-Finanzierung macht
der Kunde Schulden – und die sollten auf absolut notwendige
Anschaffungen beschränkt bleiben, denn der finanzielle
Überblick geht auch bei kleinen Raten schnell verloren. „Bei
der Null-Prozent-Finanzierung fallen zwar keine Zinsen für
die Ratenzahlung an, das heißt aber nicht automatisch, dass
keine Kosten entstehen“, weist die Verbraucherzentrale NRW
auf mögliche Stolperfallen beim Kauf auf Pump hin:
· Verkaufsförderung mit kleinen Raten: Mit dem
Argument, dass der neue Fernseher ja ohnehin schon
finanziert wird und keine Zinsen kostet, locken Verkäufer
häufig zum Kauf eines größeren Modells mit mehr Ausstattung.
Denn angesichts der kleinen Raten sei dessen Finanzierung
problemlos möglich – so das Argument. Allerdings: Auch
kleine Raten belasten die Haushaltskasse. Und wenn der
notwendige Betrag für die Anschaffung bislang nicht
angespart werden konnte, wird das auch nicht gelingen, wenn
er als Rate zurückgezahlt werden muss.
· Versteckte Zusatzbelastungen: Auch bei fehlendem
Zins können sich manchmal zusätzliche Entgelte, zum Beispiel
für die Kontoführung oder -bearbeitung, im Kleingedruckten
verstecken. Weiterhin wird nicht selten versucht, Kunden zum
Abschluss kostenpflichtiger Garantieverlängerungen zu
drängen. Die sind meist überflüssig, denn die zweijährige
gesetzliche Gewährleistung steht bei jedem Kauf zu.
Frische Ideen für die Herbstküche
Kochbuch macht Lust auf Gemüse der Saison
Im Herbst ist Hochsaison für gesundes Gemüse aus
heimischem Anbau. Mangold und Möhren, Kohlrabi und Kürbis,
Radieschen und Rosenkohl, Porree, Feldsalat und Zucchini
wecken den Appetit. In der Regel kommen die vitaminreichen
Herbstgemüse als deftige Hausmannskost auf den Tisch. Dass
es auch anders geht, beweist das Kochbuch „Landfrauenküche“
der Verbraucherzentrale NRW und liefert frische Ideen für
die schmackhafte Zubereitung.
Vom Rosenkohlsalat über Rahm-Grünkohl bis zum
Kürbis-Kartoffelauflauf: Innovative Rezepte machen Lust aufs
Ausprobieren und helfen, ruckzuck gesunde Gerichte auf den
Teller zu zaubern. Neben den zahlreichen Tipps für die
Herbstküche bietet der Ratgeber auch für die anderen
Jahreszeiten ungewöhnliche Rezepte mit Zutaten aus der
Region: Tomatensuppe mit Mais im Winter, Gefüllte
Gurkenschiffchen im Frühling und Birne mit Kräutercreme für
den Sommer sind nur einige von rund 100 Ideen für leckere
Suppen, Salate, Snacks und Sattmacher – mehr als 40 davon
ohne Fleisch.
Tipps für den regionalen Einkauf sowie ein Saisonkalender
für Obst und Gemüse runden das Kochbuch ab. Das Buch kostet
19,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für zuzüglich 2,50
Euro für Porto und Versand wird es auch nach Hause
geliefert. Bestellmöglichkeiten: Online-Shop:
www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail:
ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice
der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
Künftig Salzgehalt statt
Natriumwert
Bessere Kennzeichnung auf Lebensmitteln
Wer vermeiden will, dass stark gesalzene Fertigsuppen oder
Tiefkühlpizzen auf seinem Teller landen, suchte bislang auf
der Verpackung nach dem Anteil der würzenden Zutat
vergebens. Wenn überhaupt war der Salzgehalt bei den
Nährwertangaben im Natriumwert versteckt.
„Viele Hersteller machten sich bisher nicht die Mühe, neben
dem Natrium auch den Anteil der weißen Streuwürze in ihren
Fertiggerichten anzugeben. Doch Verbraucher brauchen
verlässliche Angaben, denn zu viel Salz im Essen ist für den
menschlichen Organismus schädlich“, kritisiert die
Verbraucherzentrale NRW.
Jeder Deutsche nimmt täglich im Schnitt sieben bis neun
Gramm Salz zu sich. Mehr als sechs Gramm pro Tag können Herz
und Kreislauf auf Dauer nicht verkraften. Viele Menschen
haben mit hohem Blutdruck und einem steigenden
Schlaganfallrisiko zu kämpfen. Die Gefahr dieser
Zivilisationskrankheiten kann durch weniger Salz in der
eigenen Ernährung reduziert werden.“ Eine neue
Kennzeichnungspflicht ab Ende des Jahres soll Konsumenten
helfen, sich beim Lebensmitteleinkauf im Laden besser zu
orientieren und ihnen ermöglichen, ihren Salzkonsum leichter
zu regulieren:
Kennzeichnungsrevolution auf der Verpackung: Bislang war es
Herstellern freigestellt, ob sie den Salzgehalt in ihren
Fertig-Pizzen, Pasta-Gerichten und Co. auf den Verpackungen
angeben. Wenn, mussten Hersteller dies zwingend in Form des
Natriumwerts, einem Mineralstoff im Salz, tun, konnten die
Salzmenge aber zusätzlich nennen. Ein Gramm Natrium
entspricht rund 2,5 Prozent Gramm der weißen Würze. Kundige
Verbraucher mussten also meistens rechnen, um den wahren
Salzgehalt in der Suppe von der Verpackung ablesen zu
können.
Ab 13. Dezember kann der Rechner in der Tasche bleiben: Ab
dann muss bei der freiwilligen Kennzeichnung der Salz- statt
des Natriumanteils EU-weit auf der Verpackung angegeben
werden. Aber erst ab Ende 2016 müssen sich sämtliche
Hersteller an diese Vorgabe halten. Immer mehr
Lebensmittelfirmen nehmen bereits im Vorfeld nicht nur die
neue Regelung, sondern auch die damit beabsichtigte
Gesundheitsförderung ernst: Sie stellen schon jetzt die
Kennzeichnung auf ihren Lebensmittelverpackungen für
Verbraucher nachvollziehbar um und reduzieren sogar in
vielen Fällen den Salzanteil in ihren Gerichten.
Ratgeber: Individuell vererben
oder dem Gesetz vertrauen?
Möglichkeiten der Nachlassplanung
Für die eigene Nachlassplanung gibt’s kein Patentrezept. Ob
das Vermögen schon zu Lebzeiten verschenkt oder erst nach
dem Tod verteilt wird, inwieweit hierbei die gesetzliche
Erbfolge greift oder eine andere Aufteilung gewünscht ist,
sollte den individuellen Lebensumständen und Vorstellungen
des Erblassers entsprechen. Eine gute Planung der
Vermögensaufteilung ist der wichtigste Schritt für alle, die
rechtliche oder steuerliche Stolperfallen vermeiden und ihre
Werte möglichst nach eigenem Gusto vererben wollen.
Wie die persönliche Nachlassregelung aussehen kann und
worauf Erblasser bei Testamenten, Erbverträgen oder
Schenkungen achten sollten, darüber informiert der Ratgeber
„Richtig vererben und verschenken“ der Verbraucherzentrale
NRW. Das Buch bietet einen umfassenden Überblick über die
gesetzliche Erbfolgeregelung. Und es zeigt, wie unerwünschte
Auswirkungen verhindert werden können sowie welche
steuerlichen Aspekte im Einzelfall berücksichtigt werden
müssen. Konkrete Tipps und zahlreiche Musterformulierungen
helfen dabei, Wünsche rechtssicher zu formulieren.
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird
er auch nach Hause geliefert. Bestellmöglichkeiten:
Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555,
E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post:
Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister
Straße 70, 40225 Düsseldorf.
Tipps und Ratgeber September 2014
Mehr Transparenz und Information
auf Nachfrage Gebrauchsanleitung fürs
Verbraucherinformationsgesetz
Wer wissen möchte, wie es um die Sauberkeit an der
Fischtheke im Supermarkt bestellt ist oder ob der Bäcker um
die Ecke die vorgeschriebene Kennzeichnung bei seinen Brot-
und Backwaren einhält, bekommt auf Anfrage Auskunft von der
zuständigen Behörde. „Seit zwei Jahren sind amtliche Stellen
– bei Lebensmitteln zum Beispiel die
Lebensmittelüberwachungsämter – verpflichtet, Verbraucher
bei gezielter Nachfrage zu Lebensmitteln und alltäglichen
Gebrauchswaren über ihre Erkenntnisse zu informieren.
Wie dies im Einzelnen geschieht, ist im
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) geregelt“, erklärt die
Verbraucherzentrale NRW das Informations-Plus für
Verbraucher. Sie empfiehlt allen, die mehr Transparenz und
Information über Daten der Behörden zu bestimmten
Sachverhalten erhalten möchten, das VIG rege zu nutzen.
Damit die Erkenntnisse der Behörden kein Dasein im
Verborgenen fristen, hat die Verbraucherzentrale NRW die
wichtigsten Schritte von der Idee über die Nachfrage bis hin
zu den möglichen Kosten in einer praktikablen Anleitung
zusammengestellt:
· Auskunftsrecht: Alle Verbraucher haben Anspruch auf
Information über bestimmte Daten und Produkte, die den
Behörden vorliegen. Auskunft erteilt wird zum Beispiel bei
Lebensmitteln, ob es Belastungen durch Pflanzenschutzmittel
gibt oder ob Erkenntnisse zu Hygienemängeln in konkret
benannten Betrieben, die Lebensmittel herstellen oder mit
ihnen hantieren, vorliegen.
· Zuständige Behörde ermitteln: Um Zugang zu den
gewünschten Informationen zu bekommen, muss zunächst die
zuständige Behörde als Ansprechpartner ermittelt werden. Bei
einer gezielten Suche hilft die Behördensuchmaschine auf den
Internetseiten (www.bvl.bund.de) des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), wenn
dort der Begriff Verbraucherinformationsgesetz eingegeben
wird.
Ratgeber
Finanzielle Hilfen für Familien
So werden Ansprüche durchgesetzt
Rund 120.000 Euro geben Eltern nach Schätzungen von Experten
im Durchschnitt für den Unterhalt eines Kindes aus, bis es
volljährig ist. Der Staat unterstützt sie dabei mit
finanziellen Hilfen vom Betreuungs- und Kindergeld über die
beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen
Krankenversicherung bis zu steuerlichen Freibeträgen.
Doch wo gibt es welche Zuschüsse? Und welche Voraussetzungen
müssen erfüllt sein? Der Ratgeber „Finanzielle Hilfen für
Familien“ der Verbraucherzentrale NRW zeigt, wie Eltern im
verzweigten Netz direkter Hilfen und indirekter Förderung
alle bestehenden Ansprüche erkennen und durchsetzen können.
Von A wie Ausbildungsfreibetrag bis Z wie
Zusammenveranlagung verschafft das Buch einen
Überblick über die verschiedenen Hilfearten und nennt die
jeweils zuständigen Behörden oder Ansprechpartner. Mit Tipps
und Hinweisen, welche Unterlagen bei der Antragstellung
notwendig sind und welche Formalitäten beachtet werden
sollten, gibt der Ratgeber dem Leser praktische
Hilfestellungen an die Hand. Damit lassen sich die
bürokratischen Hürden zur bestmöglichen Förderung für den
Nachwuchs leichter nehmen
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de,
Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax:
0211/3809-235, Post: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
RATGEBER
Was tun, damit die Versicherung zahlt?
Vom Vertragsabschluss bis zur Schadensmeldung
Steht der Keller unter Wasser, heißt es nach dem
Leerpumpen nicht etwa: „Schnell weg mit den kaputten Sachen,
die Versicherung bezahlt ja neue“, sondern im Gegenteil:
„Alles aufbewahren, fotografieren, Belege suchen und Zeugen
finden!“ Sonst bezahlt die Versicherung vielleicht gar
nichts. Denn nur, wer seine Pflichten als
Versicherungsnehmer erfüllt, hat Anspruch auf
Schadensregulierung.
Der Ratgeber „Versicherungsschaden. Was tun?“
der Verbraucherzentrale NRW hilft Verbrauchern
dabei, vom Vertragsabschluss über die Schadensmeldung bis zu
Fristsetzungen alles so zu gestalten, dass sie nicht auf
Kosten sitzen bleiben. Geordnet nach den unterschiedlichen
Policen etwa für Hausrat, Unfall, Haftpflicht, Reise,
Berufsunfähigkeit, Kasko, Rechtsschutz oder
Lebensversicherungen zeigt das Buch, was genau im
Schadensfall zu tun ist und welche Fristen gelten. Der
Ratgeber informiert zudem, wann Versicherer Leistungen
ablehnen dürfen, etwa weil ein Schaden nicht abgedeckt ist
oder bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht wurden.
Zahlreiche Checklisten und Musterbriefe sowie Tipps für
außergerichtliche Einigungen runden das Servicepaket ab.
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in
der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop:
www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail:
ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice
der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
Vorsicht vor dem Gewinn
Firmen kassieren Verbraucher mit Zusatzkosten ab
Immer wieder gehen Firmen mit Glückwünschen auf Kundenfang:
Ob als Massensendung verschickt oder per Telefon, SMS oder
E-Mail unter die Leute gebracht: „Firmen, die eine Reise,
ein Auto oder einen Geldgewinn zu verschenken haben, wollen
mit ihrer Mitteilung meist nur Kasse machen“, erklärt die
Verbraucherzentrale NRW.
Den Benachrichtigungen liegt häufig ein Warenkatalog mit
Bestellformular gleich bei. Eine beliebte Ankündigung ist
auch der Gewinn einer Reise – oft ein teurer Preis, weil
einige Extras wie Einzelzimmer- und Saisonzuschlag,
Bearbeitungsentgelte, Kautionen zusätzlich zu zahlen sind.
Bisweilen werden vermeintliche Gewinner auch aufgefordert,
eine teure 0900-Telefonnummer für bis zu drei Euro pro
Minute zu wählen, um sich über Details zu informieren. Am
anderen Ende der Leitung hält man sie dann mit allgemeinen
Hinweisen möglichst lange in der Leitung. Mit solchen
Kostenfallen gehen dubiose Firmen auf Beutefang.
„Wer etwas gewonnen hat, muss dafür nichts zahlen – keine
Briefmarke, keinen Rückruf oder sonstige Zuschläge und
Gebühren“, erläutert die Verbraucherzentrale NRW und gibt
folgende Tipps:
· Nichts zahlen: Vermeintliche Glückspilze sollten
niemals mit geforderten Beträgen in Vorkasse treten – weder
in bar noch per Nachnahme. Es sollte auch keine Ermächtigung
zur Abbuchung vom persönlichen Konto erteilt werden. Das
Geld ist meist verloren, während Betroffene auf den Gewinn
vergeblich warten. · Mit Daten zur Person geizen: Da
viele Firmen es darauf anlegen, an persönliche Daten zu
kommen, um Namen und Adressen weiter zu verkaufen, müssen
Freigiebige damit rechnen, bald mit erneuter lästiger
Werbung und weiteren Gewinnbenachrichtigungen überhäuft zu
werden.
· Finger weg vom Hörer: Wegen weiterer Auskünfte
sollten keine teuren Telefonnummern unter 0900- bzw. 0137
angewählt werden. Sonst droht den Anrufern, dass sie bei
ratterndem Gebührenzähler möglichst lange hingehalten werden
und bei der nächsten Telefonrechnung zahlen müssen – meist
ohne einen Gewinn zu erhalten.
Behandlung nur gegen Bares?
Patientenrechte gegenüber Ärzten und Krankenkassen
Bietet ein Arzt bestimmte Leistungen nur gegen Bares an,
sind Patienten oft ratlos: Welche Untersuchungen und
Behandlungen sind sinnvoll, und in welchen Fällen muss dafür
wirklich selbst gezahlt werden? Der Ratgeber „Ihr gutes
Recht als Patient“ der Verbraucherzentrale NRW bietet
Orientierung. Das Buch zeigt, worauf Patienten bei
individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) achten müssen,
also bei Therapien, Medikamenten und Hilfsmitteln, die
Krankenkassen nicht bezahlen. Auch wie sich Ansprüche auf
Behandlungen gegenüber Ärzten und Krankenversicherungen
geltend machen lassen, wird erklärt.
Weitere Unterstützung erhalten Patienten bei der
Durchsetzung ihrer Rechte nach Behandlungsfehlern, bei
Problemen beim Umgang mit Krankenakten oder Verträgen und
beim Streit mit der Krankenkasse. Das Buch zeigt zudem,
welche Besonderheiten in der Pflege, bei
psychotherapeutischen Behandlungen, bei Heilpraktikern oder
in der Apotheke gelten.
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für
zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach
Hause geliefert.
Verbraucherzentrale
Energieberatung berät kostenlos zum Stromsparen bei
Unterhaltungselektronik „Und was hängt bei ihnen alles an
der Dose?“
Diese Frage stellt die Verbraucherzentrale Energieberatung
ab 22. September in einer bundesweiten Beratungsaktion.
Verbraucher erfahren in der kostenfreien persönlichen
Beratung, wie viel Strom TV, PC und Co. verschlingen, wie
der Verbrauch wirksam gedrosselt werden kann und was bei der
Geräteauswahl wichtig ist. „Beim Stromverbrauch in den
Privathaushalten hat sich in den vergangen Jahren viel
getan“, erklärt Eberhard Stapelmann, Energie-Experte der
Verbraucherzentrale in Duisburg.
„Große Haushaltsgeräte werden ständig effizienter und der
Einsatz der Energie-Effizienzlabel klärt bei vielen
Gerätetypen schon beim Kauf über den Stromverbrauch auf.
Auch viele Stromspartipps werden regelmäßig umgesetzt.“
Dennoch seien die Kosten für viele Haushalte nicht gesunken.
Das liegt, so Stapelmann, zum einen an den steigenden
Energiepreisen – zum anderen vor allem daran, dass in den
Haushalten die Anzahl der elektrischen Geräte kontinuierlich
ansteigt.
Moderne Geräte zeichnen sich zusätzlich durch eine Vielzahl
an (oft nicht benutzten) Zusatz-Funktionen aus, die eine
höhere Leistungsaufnahme erfordern. „Der Verbrauch der zum
Teil mehrfach vorhandenen High-Tech-Geräte frisst die
Einsparungen in anderen Bereichen manchmal schnell wieder
auf. Unterhaltungselektronik und Kommunikation machen
derzeit etwa 25 Prozent der Stromkosten im Haushalt aus.“,
weiß der Experte.
„Wer sich den Spaß an den Geräten nicht durch die
Stromkosten verderben lassen will, sollte deshalb schon beim
Kauf auf den Energieverbrauch und energiesparende
Einstellungen achten“, rät Stapelmann. „Hier gibt es ganz
erhebliche Unterschiede, und die sparsamen Geräte sind nicht
unbedingt teurer.“ In NRW beraten Energie-Experten der
Verbraucherzentrale an rund 90 Standorten im Rahmen der
Aktion „Und was hängt bei Ihnen alles an der Dose?“
kostenlos zu allen Fragen rund ums Stromsparen bei
Unterhaltungs- und Haushaltselektronik.
Das Angebot richtet sich an private Verbraucher. Die
halbstündige Beratung in der Beratungsstelle Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Str. 30 ist unter Tel.: 0203/488 011-01
oder energieberatung@stadt.de zu vereinbaren.
Den Gutschein zur Aktion erhalten Interessierte auch in
einer Beratungsstelle oder als Download auf
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Die Aktion
endet am 31.10.2014.
Tipps und Ratgeber August 2014
So schmeckt der Schultag:
Frühstück und Pausenbrot pushen und nicht vernachlässigen
Nur wer gut isst, lernt auch gut! Schulkinder
sollten deshalb morgens frühstücken, auch wenn es nur eine
Kleinigkeit ist. „Das Frühstück ist der wichtigste
Muntermacher des Tages. Vollkorn- und Milchprodukte, Obst
und Rohkost sind die Garanten für einen fitten Start. Sie
sorgen dafür, dass Energie und Leistungsstärke in den
Schulstunden nicht nachlassen – ganz ohne Brausetabletten
und Pillen mit zugesetzten Vitaminen und Mineralstoffen“,
erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Zum Schulstart liefert
sie hilfreiche Tipps zu vitamin- und nährstoffhaltigen
Leckereien, die auf dem Frühstücksteller und in der Brot-Box
für die Pause nicht fehlen dürfen:
· Nicht ohne zu essen und zu trinken aus dem Haus:
Untersuchungen zeigen, dass immer mehr Schulkinder, vor
allem die älteren, ohne etwas gegessen zu haben morgens das
Haus verlassen. Viele Kinder und Jugendliche verzichten aufs
Frühstück, um ein paar Minuten länger im Bett zu bleiben.
Ein gutes Frühstück erleichtert jedoch den Start in den
Schultag.
· Fit mit dem richtigen Frühstück: Denn Kinder und
Jugendliche, die gefrühstückt haben, sind aufmerksamer und
leistungsfähiger und ermüden nicht so schnell. Das Frühstück
sollte deshalb immer Kohlenhydrate, wie etwa
ballaststoffreiche Vollkornprodukte in Form von Brot oder
Müsli und Obst, enthalten. Idealerweise werden diese
Fitmacher mit ungesüßten oder wenig gesüßten Milchprodukten
sowie einem Getränk ergänzt, zum Beispiel durch
ungezuckerten Früchte- oder Kräutertee. Zur Abwechslung kann
es auch ein fix gemachter Milch-Mix aus Milch, Joghurt,
Banane und feinen Haferflocken sein. Damit nichts in der
Brot-Box zurück bleibt, sollte darin auch enthalten sein,
was Kinder gerne essen.
· Pausensnack in der Schule: Auch bei der
Zusammensetzung des zweiten Frühstücks in der Schule sind
ein Vollkornbrot, belegt mit Frischkäse und Salat, in
Kombination mit Gemüse – Gurke, Tomate, Möhre – oder Obst
ideale Energielieferanten.
Kinder essen Gemüse und Obst besonders gerne, wenn es in
mundgerechte Stücke geschnitten ist. War das Frühstück zu
Hause bereits reichhaltig, sollte das Pausenfrühstück in der
Schule nur ein Zwischensnack sein. Haben Pennäler am Morgen
dagegen nur wenig oder gar nichts gegessen, darf beim
zweiten Frühstück in der Klasse oder auf dem Schulhof gerne
etwas mehr in der Brot-Box sein. Fehlt ein Wasserspender in
der Schule, sollte auf alle Fälle ein geeigneter
Durstlöscher mit in die Schultasche wandern. Damit sinkt die
Gefahr, dass sich Schüler unterwegs mit Softdrinks,
Energy-Drinks oder Sportlergetränken eindecken, die nicht
empfehlenswert sind.
Verkaufen, verschenken oder
vererben? Wie Immobilien optimal den Eigentümer wechseln
Wer sein Eigenheim an die Nachkommen verschenkt,
will ihnen meist Kosten ersparen – doch unterm Strich kann
es günstiger sein, einen Verkauf zu vereinbaren.
Über solche steuerlich bedingten Feinheiten sowie Chancen
und Risiken bei der Weitergabe von Wohneigentum informiert
die Verbraucherzentrale NRW im Ratgeber „Meine Immobilie
verkaufen, verschenken oder vererben“.
Von der sorgfältigen Wertermittlung über die ansprechende
Präsentation bis zur Übergabe nach Zahlungseingang führt der
Ratgeber durch den klassischen Verkaufsprozess. Die Inhalte
von Makler- und Notarverträgen sind dabei ebenso Thema wie
die Nützlichkeit von Gutachten und alternative
Verkaufsmethoden wie das Bieterverfahren.
Wer seine Immobilie vererben möchte, findet
Tipps für die sinnvolle und rechtssichere Nachlassregelung.
Die Schenkung gegen Nutzung oder Wohnrecht sowie die
Veräußerung gegen eine Rente werden als weitere Varianten in
ihren Vor- und Nachteilen erörtert.
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird das Buch auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de,
Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax:
0211/3809-235, Post: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
Alles klar beim Rundfunkbeitrag?
„Sendeschluss“ für Übergangsregelungen
Eine Wohnung – ein Beitrag. So lautet seit dem 1. Januar
2013 der Slogan zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks. Monatlich 17,98 Euro sind für jede Wohnung zu
zahlen – unabhängig davon, wie viele oder ob überhaupt
Rundfunkgeräte vorhanden sind.
Zum Jahresende ist nun „Sendeschluss“ für alle bisherigen
Übergangsregelungen: „Auf Grundlage des Abgleichs mit den
Daten der Einwohnermeldeämter meldet der Beitragsservice
Bürgerinnen und Bürger an, die dies für ihre Wohnung bisher
versäumt haben. Und dann kann es zu Nachforderungen kommen“,
rät die Verbraucherzentrale NRW zum baldigen Konten-Check:
„Denn auch wo zum Beispiel in Wohngemeinschaften doppelt
bezahlt wurde, kann bis zum Jahresende noch von den
Übergangsregelungen profitiert werden.“
Dafür gibt sie folgende Checkliste mit auf den Weg:
· Anmeldung prüfen: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu
zahlen. Das gilt auch für Zweit- und Nebenwohnungen, privat
genutzte Ferienwohnungen und Zimmer in Studentenwohnheimen.
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in
dem man erstmals in einer Wohnung wohnt, nach dem Melderecht
dort gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter genannt ist.
Mit dem Rundfunkbeitrag sind alle Programmangebote abgedeckt
– egal, ob sie per Fernseher, Radio, Computer oder
Smartphone empfangen werden. Auch die privaten Autos der
Bewohner sind enthalten. Umgekehrt allerdings: Wer nur ein
Radio oder nur einen Computer hat oder überhaupt keine
Rundfunkgeräte besitzt, kommt nicht am Rundfunkbeitrag
vorbei: Wie alle anderen muss er für die Wohnung monatlich
17,98 Euro zahlen.
· Doppelzahlungen checken: Pro Wohnung muss eine
Person angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für alle
entrichten. Wer für die Wohnung zahlt, entscheiden die
Bewohner selbst. So müssen erwachsene Kinder mit eigenem
Einkommen keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn sie noch in
der Wohnung ihrer Eltern leben und diese bereits den Beitrag
entrichten. Auch bei Wohngemeinschaften muss nur ein
Bewohner für alle zahlen. Wo bisher eventuell doppelt
gezahlt wird, kann abgemeldet und die Rückerstattung der zu
viel entrichteten Rundfunkbeiträge verlangt werden.
Zum Beispiel bei schon zum 1. Januar 2013 bestehenden
Wohngemeinschaften, bei denen mehrere Bewohner bezahlt
haben. Aber aufgepasst: Die bisherige Übergangsregelung zur
Rückerstattung läuft zum Jahresende aus. Doppelt gezahlte
Rundfunkbeiträge können nur noch bis 31. Dezember 2014
geltend gemacht werden.
Wenn die Prüfung der
Abwasserleitung ins Haus steht
Projekt Kanaldichtheit bietet passenden Rat für Duisburg
Um Böden und Grundwasser zu schützen, sind private
Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen verpflichtet,
ihre häusliche Abwasserleitung und die dazugehörigen
Einsteigeschächte und Inspektionsöffnungen auf undichte
Stellen zu überprüfen und bei Schäden sanieren zu lassen.
Dies gilt vor allem für Grundstücke, die in einem
Wasserschutzgebiet liegen. Denn Schmutzwasser aus defekten
Kanälen belastet unnötig den Boden. Und Grundwasser, das ins
defekte Kanalnetz läuft, bringt die Kläranlagen zusätzlich
unnütz auf Touren.
Bei starken Regenfällen steigt zudem das Risiko eines
Rückstaus im Keller. Feuchtigkeit und unter Umständen sogar
Wertverlust einer Immobilie sind die Folge. Schäden, die
durch eigene defekte Abwasserleitungen entstehen, müssen in
der Regel von den Grundstückseigentümern geschultert werden.
Eine Kontrolle der Leitungen ist von daher sinnvoll, stellt
aber dennoch für viele Eigentümer eine große Hürde dar.
Um Hausbesitzern den Einstieg in die komplexe Materie zu
erleichtern und sie mit dem nötigen Rüstzeug für eine
Kontrolle und eventuelle Sanierung zu wappnen, startet heute
das Projekt Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale NRW auch
für Duisburg bis Ende 2016 mit einem speziellen
telefonischen und schriftlichen Informations- und
Beratungsangebot.
Guter Rat tut Not: Denn eine Überprüfung der privaten
Kanalanschlüsse muss etwa bei Häusern, die vor 1965
errichtet wurden und in einem Wasserschutzgebiet liegen,
spätestens bis Ende 2015 abgeschlossen sein. Kommunen können
jedoch auch jetzt schon im Zuge eigener Arbeiten, etwa der
Sanierung ihres Kanalnetzes, von Hauseigentümern verlangen,
ihre Leitungen parallel prüfen und bei Bedarf reparieren zu
lassen. Wer jedoch mal eben an der Haustür eine scheinbar
günstige Firma beauftragt, zahlt meistens drauf. Häufig
machen so genannte „Kanalhaie“ gern Kasse, indem sie mehr
Schäden beseitigen und berechnen als nötig.
Die Dichtheit kontrollieren dürfen gemäß einer
Landesverordnung ausschließlich Firmen, die die gesetzten
fachlichen, technischen und rechtlichen Anforderungen
erfüllen. Es kann sich vor einer Auftragsvergabe immens
rechnen, wenn sich Nachbarn zusammentun und eine Firma
gleich mehrere Anschlüsse im Rahmen eines Vorzugsangebots
kontrolliert. Viele Eigentümer können zudem vom
Förderprogramm „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung
NRW“ bei der Beseitigung einer schadhaften Kanaldichtheit
profitieren. Hauseigentümern, die eine Prüfung auf die lange
Bank schieben, droht nach verstrichener Frist ein
Ordnungsgeld.
Damit der eigene Wille im Ernstfall geschieht:
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Doppelpack
Eine Vorsorgevollmacht ist das A und O, um bei einem Unfall,
einer schweren Erkrankung oder Demenz einer Person seines
Vertrauens ein Recht auf Mitwirkung bei Behandlungen bis hin
zu Bankgeschäften zu übertragen. Doch eine Vorsorgevollmacht
ist nicht gefeit gegen Missbrauch, da die Bevollmächtigten
keiner Kontrolle unterliegen. Die Verbraucherzentrale NRW
rät deshalb, „beizeiten ein sicheres Paket zu schnüren und
die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung sowie
einer Betreuungsverfügung zu kombinieren.“
Wie die eigene Willensbekundung aussehen kann, die im
Ernstfall auch den formellen Anforderungen genügt, zeigt der
Ratgeber „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und
Betreuungsverfügung“.
Das Buch informiert über Möglichkeiten und Konsequenzen
sinnvoller Regelungen für den schweren Krankheitsfall oder
eine dauerhafte Pflege, skizziert aber auch die drohenden
Folgen für den Fall, dass im Vorfeld keinerlei Wünsche und
Anliegen verfügt worden sind. Unterstützung bei der eigenen
Willensäußerung bieten rechtssichere Formulierungsvorschläge
und mehrere Musterbeispiele, die alle mit Hilfe eines
Passworts im Buch als Word-Dateien online heruntergeladen
werden können.
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für
zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird das Buch auch
nach Hause geliefert. Text, Formulare und Co. gibt’s auch
als E-Book für 6,49 Euro im Internet.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de,
Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax:
0211/3809-235, Post: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
Hilfsmittelkauf im Internet: Oft Crux statt sinnvolle Krücke
Bei der Bestellung von Hygieneartikeln, Behelfsmitteln zur
Pflege und Alltagshilfen umgehen viele Patienten den Rat
eines Arztes, sondern suchen sich auf eigene Faust eine
Bezugsquelle im Internet.
Die schnelle und bequeme Lieferung von Inkontinenzhilfen,
Bandagen, Kompressionsstrümpfen und Co. ist jedoch oft eher
Crux statt sinnvolle Krücke: „Kunden verlieren auf dem
virtuellen Gesundheitsmarkt leicht die Orientierung. Denn
webweit werden nicht nur geprüfte Qualitätswaren, sondern
auch Lifestyle- und selbst deklarierte Gesundheitsprodukte
als medizinische Hilfsmittel angeboten“, warnt die
Verbraucherzentrale NRW.
Sie rät, „Behelfsartikel bei körperlichen Einschränkungen
nicht ohne ärztliche Absprache zu bestellen.“ Viele
medizinische Hilfsmittel, etwa Einlagen, Stützstrümpfe,
Hörgeräte, Prothesen oder Rollstühle, müssen optimal passen
beziehungsweise individuell angepasst werden, damit sie
keine gesundheitlichen Schäden verursachen. „Allerdings
können Extra-Anfertigungen bei einer Online-Bestellung nicht
– wie sonst bei Warenbestellungen üblich – gegen Rückzahlung
bereits gezahlter Beträge zurückgegeben werden“, erklärt die
Verbraucherzentrale NRW.
Beim Weg zum richtigen Produkt im Internet sind deshalb
folgende Hinweise nützlich:
· Bei Beschwerden vorher immer zum Arzt: Der Kauf
eines Hilfsmittels im Internet ist nur dann ratsam, wenn
Käufer genau wissen, welche Dinge sie zum Ausgleich ihrer
körperlichen Beeinträchtigung sinnvoll benötigen. Vor einer
Bestellung sollte stets ärztlich geklärt werden, ob hinter
einem Handicap – zum Beispiel Schwerhörigkeit – nicht eine
Krankheit steckt, die anders als mit einem ausgleichenden
Hilfsmittel behandelt werden muss. Auch ein falscher Behelf,
zum Beispiel ein schlecht angepasstes oder technisch
minderwertiges Hörgerät, kann schwerwiegende gesundheitliche
Folgen auslösen.
· Hilfsmittel auf Rezept: Vom Arzt verordnete
Hilfsmittel können nicht nur in einem Fachgeschäft, sondern
inzwischen auch über einen Online-Fachversand bezogen und
mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Vorausgesetzt, der
Internethändler bietet geprüfte Produkte für den
Gesundheits- und Pflegebedarf an, die im
Hilfsmittelverzeichnis (HMV) der gesetzlichen Krankenkassen
aufgeführt sind. Behelfsartikel auf Rezept sind auf den
Webseiten an der jeweiligen HMV-Nummer erkennbar. Vor einer
Online-Bestellung sollte jedoch mit der jeweiligen
Krankenkasse geklärt werden, ob sie überhaupt und wenn ja,
dann auch für Proben, Anpassung, Einweisung und eventuelle
Reparatur des Hilfsmittels die Kosten übernimmt.
Schnell Bafög-Antrag stellen!
Clevere Finanztipps zum Studienstart
Wer einen festen Studienplatz hat, muss sich nun
rasch um die Finanzierung seines Studiums kümmern. Denn
lässt die Bewilligung von Zuschüssen – etwa Bafög – auf sich
warten, wird der Gang zur Uni ungewollt zur finanziellen
Belastungsprobe.
Worauf Erstsemester achten sollten, damit die
Bafög-Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorliegen und
der Start des Studiums finanziell sicher gelingt, ist in
vielen Details im Ratgeber „Clever studieren – mit der
richtigen Finanzierung“ der Verbraucherzentale NRW erklärt.
Neben Antworten auf alle Wer-, Was-, Wie- und Wann-Fragen
rund um den Bafög-Antrag bietet das Handbuch für Studenten
wertvolle Informationen zu weiteren Finanzierungshilfen wie
Stipendien, Fördergeldern oder Bildungskrediten.
Bei der zuverlässigen Budgetplanung hilft der umfassende
Überblick über die im Laufe der Hochschulzeit anfallenden
Kosten für Miete, Studiengebühren, Lernmittel und
Versicherungen. Rund wird die Lektüre mit rechtlichen
Hinweisen zu Studentenjobs und lukrativen Tipps zu
Vergünstigungen für Hochschulabsolventen.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in
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www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail:
ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice
der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
ENERGIEVERSORGER MÜSSEN ABSCHLÄGE
NACH TATSÄCHLICHEM VERBRAUCH BEMESSEN – GUTHABEN SIND
UNVERZÜGLICH ZU ERSTATTEN
Darf ein Energieversorger die monatlichen Abschläge für
Strom und Gas unverändert lassen, auch wenn der tatsächliche
Verbrauch niedriger ist? Nein! – auf diese
verbraucherfreundliche Entscheidung weist die
Verbraucherzentrale in Duisburg hin.
Die Richter des Landgerichts Düsseldorf (Urteil vom 16. Juli
2014, AZ: 12 O 474/12, nicht rechtskräftig) haben in einem
Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen die ExtraEnergie
GmbH geurteilt, dass künftige Abschlagszahlungen für die
Lieferung von Strom oder Gas entsprechend dem tatsächlichen
Verbrauch des Kunden während der letzten Abrechnungsperiode
berechnet werden müssen. Es verstoße gegen das
Energiewirtschaftsgesetz, wenn die bei Vertragsschluss
angenommenen und viel zu hohen Verbrauchswerte weiterhin zur
Grundlage genommen werden.
„Das Urteil ist auch Richtschnur für alle anderen Anbieter,
die sich bisher nicht korrekt verhalten haben“, erklärt
Marina Steiner, Beratungsstellenleiterin der
Verbraucherzentrale an der Friedrich-Wilhelm-Straße 30.
ExtraEnergie-Kunden wie auch Kunden anderer Unternehmen mit
rechtswidrigen Geschäftspraktiken rät sie, selbst aktiv zu
werden: „Sie können verlangen, dass künftige Abschläge
entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch aus der
Jahresendabrechnung festgelegt werden. Maßgeblich ist dabei
der zu Beginn des neuen Lieferjahres geltende Preis.“
Bei wirksamen Preiserhöhungen könnten die Abschläge dann
gegebenenfalls höher sein als bisher. Das jüngste Urteil
der Düsseldorfer Richter ist schon die zweite rote Karte für
den Energieversorger mit Sitz in Neuss: Bereits im April
hatte das Landgericht (Urteil vom 9.4.2014, Az. 12 O 180/13,
rechtskräftig) der ExtraEnergie GmbH auf eine Klage der
Verbraucherzentrale NRW hin untersagt, in den allgemeinen
Geschäftsbedingungen Klauseln zu verwenden sowie im
Internetauftritt Hinweise zu geben, nach denen Guthaben aus
Abrechnungen erst mit den nächsten Abschlagszahlungen
verrechnet werden.
Die Richter bestätigten die Auffassung der
Verbraucherschützer, dass Guthaben – wie gesetzlich
vorgeschrieben – umgehend und vollständig auszuzahlen,
spätestens aber mit dem nächsten Abschlag komplett zu
verrechnen sind.
Ratgeber
07.08.2014
Richtig reklamieren gegenüber Händlern, Handwerkern und Co.
Recht bekommen mit passendem Musterbrief Telefonanschluss in
der Warteschleife, überhöhte Vorauszahlungen bei
Pauschalreisen, keine Schadensregulierung durch den
Versicherer oder eine zu hohe Rechnung des Handwerkers: Nur
wer bei alltäglichen Verbraucherproblemen seine Rechte in
die Hand nimmt und gegenüber Händlern und Dienstleistern
angemessen einfordert, kann seine berechtigten Ansprüche
auch wirkungsvoll durchsetzen.
Der neue Ratgeber „Richtig reklamieren“ der
Verbraucherzentrale NRW ist ein hilfreicher Wegweiser, wenn
es darum geht, sich gegen unberechtigte Forderungen zu
wehren oder Entschädigungen wegen mangelhafter Leistungen
einzufordern. Das 220 Seiten starke Buch skizziert
verständlich die jeweilige Rechtslage – auch gegenüber
Banken, Verkehrsunternehmern und Vermietern. Mit mehr als
130 Checklisten und Musterbriefen wartet das Nachschlagewerk
auch mit konkreten Hilfestellungen auf.
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird
er auch nach Hause geliefert.
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Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
Juli 2014
RATGEBER /
NEUERSCHEINUNG
31.07.2014 Abofallen, Geldversprechen, Datenklau Abzocker
rechtzeitig entlarven Mit dreister Abzocke tricksen
Betrüger ihre Opfer aus: Sie schicken gefälschte
Mahnschreiben, locken mit scheinbar unentgeltlichen
Angeboten in Abofallen, täuschen in dubiosen Online-Shops
oder stehlen Daten im Internet. Nicht selten verstecken sie
auch im Kleingedruckten scheinbar seriöser Verträge böse
Überraschungen.
Mehr als 100 der gängigsten Maschen erklärt der Ratgeber
„Vorsicht, Abzocke!“ der Verbraucherzentrale NRW und zeigt,
wie man sich erfolgreich schützt. Tricks beispielsweise bei
Online-Auktionen und bei Spiele-Apps deckt das Buch ebenso
auf wie die Maschen bei Haustürgeschäften, Verträgen mit
Fitnessstudios oder Mobilfunkanbietern.
Der Pocket-Ratgeber informiert zudem, welche Fallen bei
Nebenjobs, Gewinnspielen, Geldversprechen, Kaffeefahrten
oder Gutscheinen lauern und woran sich Betrugsabsichten auf
den ersten Blick erkennen lassen. Wer einem
Abzocke-Unternehmen auf den Leim gegangen ist, findet
wertvolle Tipps und Musterbriefe, um Forderungen abzuwenden
oder Verträge zu kündigen.
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für
zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach
Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de,
Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax:
0211/3809-235, Post: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
Dauerhaft und oft auch bedenklich unter der Haut
Gesundheitliche Risiken von Tattoos
Rihanna schmückt sich damit, Mesut Özil auch. Mittlerweile
findet jeder zehnte Bundesbürger Gefallen daran, seine Haut
mit mehr oder weniger kunstvollen Tätowierungen zu
dekorieren. Der Gang in ein Tattoo-Studio, um sich dort
unwiderruflich Tinte und Farbpigmente unter die Haut stechen
zu lassen, sollte nicht einer vorübergehenden Laune
entspringen, sondern vorher gut überlegt und sorgfältig
geprüft sein. Denn die resistenten Sticheleien zieren den
eigenen Körper nicht nur lebenslang, sondern sie sind auch
vielfach mit gesundheitlichen Risiken verbunden.
„Wer etwa damit liebäugelt, die Körperkunst irgendwann
wieder entfernen zu lassen, sollte wissen, dass trotz
Lasertechnik und anderer moderner Verfahren Narben
zurückbleiben können und die Farben unter der Haut nicht
immer völlig verschwinden. Zudem kann eine Entfernung auch
zusätzliche Gesundheitsschäden auslösen“, warnt die
Verbraucherzentrale NRW.
Sie empfiehlt deshalb vor dem Griff zur Nadel, folgende
Stichpunkte mit im Blick zu haben:
· Keine Haftung bei Komplikationen: Professionelle
Tätowierer sollten Kunden vor dem ersten Stich ausführlich
mündlich und schriftlich über mögliche Risiken,
Komplikationen, Allergien und Tattoo-Wundpflege informieren.
Künftige Tattoo-Träger müssen im Gegenzug Folgekosten
auftretende Komplikationen oder für Tattoo-Entfernungen ganz
oder größtenteils selbst zahlen. Die Krankenkassen
übernehmen in der Regel hierfür keine Kosten.
· Keine Tattoos für Risikogruppen: Für Schwangere oder
Patienten, die Antibiotika oder immunschwächende Medikamente
einnehmen, ist die Tattoo-Prozedur aufgrund des
Infektionsrisikos ungeeignet. Bei Herzerkrankungen, Diabetes
oder Blutgerinnungsstörungen ist ebenfalls von einer
Tätowierung abzuraten. Dies gilt auch bei einer Neigung zu
Allergien, Ekzemen oder offenen Wunden. Vorsicht gilt auch
bei einer Nickel-Allergie, da der vielfach
hautunverträgliche Stoff bislang in vielen untersuchten
Tattoo-Farben gefunden wurde.
· Sterile Hygiene im Studio: Der Körperschmuck sollte von einem
Experten aufgetragen werden, der eine Hygieneschulung
absolviert hat und penibel auf Sauberkeit achtet. Denn bei
unsachgemäßen Nadelstichen ist die Entzündungs- und
Verletzungsgefahr groß. Mangelnde Hygiene kann HIV-,
Hepatitis- oder andere Infektionen auslösen. Stechwillige
sollten vor einer Behandlung fragen, ob im Studio ein
separater Raum mit abwischbaren Oberflächen und Liegen mit
frischen Einwegtüchern vorhanden ist und ob sterile Nadeln
und Instrumente verwendet werden. Der Tätowierer sollte auch
nur zu sterilen Einmal-Farbtuben greifen. Das Wasser zum
Verdünnen der Farben sollte ebenfalls aus sterilen
Einwegpackungen stammen.
Ausgekochte Online-Abzocke aus
Wien
Nicht zahlen für Rezepte, Horoskope und Tattoo-Vorlagen
Mit ausgekochten Tricks versucht die Firma Pable
Domainverwaltung aus Wien zurzeit, ahnungslose
Internetnutzer mit Rechnungen und Mahnungen zur Kasse zu
bitten. Wer auf den Websites von rezepte-portal-24.net,
horoskop-portal-24.net oder tattoo-vorlagen-24.net nach
Rezepten gesucht oder den Blick in die Zukunft gerichtet
hat, soll allein für die Registrierung zur Einsicht in die
Portalseiten satte 249 Euro zahlen. Denn schon nach bloßer
Eingabe der E-Mail-Adresse in die Anmeldebestätigung folgt
sodann eine Rechnung für eine zwölfmonatige Mitgliedschaft.
„Die von der Premium Media Service Ltd. betriebenen Websites
sind Abofallen“, rät die Verbraucherzentrale NRW, keinen
Cent zu zahlen: „Der Hinweis auf die Kosten findet sich
lediglich in einem schlecht lesbaren Fußnotentext auf der
Startseite sowie in den Nutzungsbedingungen. Und anstatt –
wie seit 1. August 2012 gesetzlich vorgeschrieben – den
Kunden per Bestellbutton ausdrücklich über seine
Zahlungspflicht zu informieren, ist der Button allein mit
der Aufschrift ‚Registrieren‘ getarnt.“
Weil der Onlinehändler die gesetzlichen Vorgaben zur
Buttonlösung nicht einhält, kommt kein Vertrag zustande –
Verbraucher müssen also auch nicht zahlen. „Auf die per
E-Mail übersandte Rechnung sollte überhaupt nicht reagiert
werden. Und um den Abzockern keine weiteren persönlichen
Daten preiszugeben, sollte auch keine Reaktion per Post
erfolgen“, rät Marina Steiner, Leiterin der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30, solchen Offerten mit
Datensparsamkeit die kalte Schulter zu zeigen.
Kostenfalle durch
Base-Datenautomatik
Mobiles Internet von E-Plus abgemahnt
Eigenmächtigen Vertragsänderungen bei BASE-Mobilfunktarifen
hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt per Abmahnung einen
Riegel vorgeschoben: Im Kleingedruckten wollte E-Plus seinen
Kunden mit einer Datenautomatik weiteres kostenpflichtiges
Surfvolumen ungefragt und alternativlos unterjubeln, wenn
die Inklusiv-Option für den mobilen Internetzugang
ausgeschöpft war. Die seit Anfang Juni 2014 vorgenommenen
Vertragsänderungen streicht E-Plus zum 1. August nun wieder.
„BASE-Kunden, die sich nie bewusst für die Datenautomatik
entschieden haben, können ungewollten Zusatzkosten und
Tarifumstellungen widersprechen“, erklärt Marina Steiner,
Leiterin der Beratungsstelle in Duisburg.
Die Unterlassungserklärung des Telefonanbieters zahlt sich
direkt für Kunden aus. Die Datenautomatik sollte seit 1.
Juni für alle neu abgeschlossenen Verträge gelten und dann
auch sukzessive bei automatischen Vertragsverlängerungen in
die Verträge einbezogen werden.
Zum 1. Juni 2014 hatte E-Plus seine allgemeinen
Geschäftsbedingungen für BASE-Mobilfunktarife um eine
Datenautomatik ergänzt. Wer seitdem bei diesen neuen Tarifen
sein Datenvolumen für die mobile Internetnutzung ausreizt,
erhält gegen Aufpreis bis zu dreimal zusätzliches Volumen,
um weiterhin schnell surfen zu können. Erst danach wird die
Surfgeschwindigkeit für den Rest des Monats auf 56 Kilobit
pro Sekunde (kbit/s) gedrosselt. Sind also beispielsweise
500 Megabyte (MB) inklusive, gibt es für jeweils 2 Euro
zusätzlich bis zu dreimal weitere ungedrosselte 100 MB dazu.
Crux dabei:
Die Zusatzkosten fallen jetzt automatisch an, sobald das
Volumen verbraucht ist. Vermeiden kann sie nur, wer genau
darauf achtet, dass das ursprüngliche Datenvolumen nicht
völlig ausgeschöpft wird. In der Kostenfalle stecken
hingegen Internetnutzer, die nach Verbrauch des
Inklusiv-Volumens für den Rest des Monats auch mit einer
geringen Geschwindigkeit zufrieden wären: Verzichtet werden
kann auf die Datenautomatik – anders als in den bisherigen
BASE-Vertragsbedingungen – nicht mehr.
Wenn Grillgeruch zu dicker Luft führt: Rechte und
Pflichten von Nachbarn
Der Grill des Nachbarn stinkt zum Himmel, der Rasenmäher
stört die Mittagsruhe, und auf dem Balkon nebenan wird
pausenlos geraucht: Im Sommer ist Hochsaison für Ärger am
Gartenzaun. Nicht selten kommt es so zum Dauer-Clinch
zwischen Nachbarn. In welchen Fällen Hausbesitzer und Mieter
auf ihr Recht pochen können und welche Ärgernisse sie
hinnehmen müssen, erklärt der Ratgeber „Meine Rechte als
Nachbar“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das Buch erläutert anhand zahlreicher Beispiele und
Gerichtsurteile, an welchen Punkten häufig Streit entbrennt,
und wie sich Nachbarn etwa gegen Gerüche, Lärm,
grenzüberschreitende Bebauungen oder überhängende Äste
wehren können. Auch die Rechtsprechung zur Störung durch
spielende Kinder, jagende Katzen und wilde Partys nimmt der
Ratgeber in den Blick. Für Auseinandersetzungen, die sich
nicht einvernehmlich klären lassen, gibt es Tipps für die
Konfliktlösung vor Gericht oder mit Hilfe einer
Schlichtungsstelle.
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de,
Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax:
0211/3809-235, Post: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
Bloß nicht wegwerfen! Frische
Ideen für die Resteküche
Braune Bananen, altes Brot oder Nudeln vom Vortag –
Essensreste wandern nicht selten einfach in die Mülltonne.
Doch statt im Abfall können die Reste mit frischen Ideen als
pfiffige neue Gerichte wieder auf dem Tisch landen und so
den Geldbeutel und die Umwelt schonen. Wie das gehen soll?
Ruckzuck und kinderleicht, wie der Ratgeber „Kreative
Resteküche“ der Verbraucherzentrale NRW beweist.
Auf einen Blick liefert das Kochbuch das passende Rezept für
häufig anfallende Reste von A wie Apfel bis Z wie Ziegenkäse
oder Zwieback. Eine umfangreiche Verwertungstabelle
ermöglicht den schnellen Zugriff auf zahlreiche
Zubereitungskniffs für Obst und Gemüse, Kräuter, Kartoffeln,
Nudeln, Brot, Milchprodukte, Wurst und Fleisch.
Eine Übersicht über passende Gewürze zu den Hauptzutaten
erleichtert das Ausprobieren – damit die Lust am
Experimentieren nicht im Frust beim Essen endet. Restlos
glücklich macht der umfangreiche Rezeptteil mit pfiffigen
Kochideen für jeden Tag.
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für
zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach
Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de,
Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax:
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Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
Balkon modernisieren Energie
sparen, Komfort gewinnen
Ein Balkon soll möglichst viel Platz und Komfort an
warmen Tagen bieten. Was auf und unter dem Vorbau vonstatten
geht, sollten seine Besitzer aber auch an kühleren Tagen im
Auge behalten. Denn aus energetischer Sicht kann das sonnige
Zimmer im Freien eine Kehrseite haben.“
In Räumen unter einem Balkon drohen unter Umständen
Feuchtigkeit und Schimmelbefall. Außerdem kann über den
Balkon eine erhebliche Menge an Heizenergie verloren gehen“,
erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Sie gibt Tipps, wie
Balkonbesitzer Energie sparen und Komfort gewinnen können.
· Energieverlusten einen Riegel vorschieben: Mit ihrer
Glasfläche und möglichen Undichtigkeiten kann die Balkontür
ein Wärmeleck sein. Zudem ist der Durchgang häufig schmal
und mit Schwellen oder Stufen verbunden. Eine neue,
luftdicht eingebaute Tür mit Wärmeschutzverglasung minimiert
Energieverluste. Gleichzeitig kann der Austausch Sicherheit
und Komfort steigern: Breite Türen mit starken
Verriegelungen halten ungebetene Gäste fern, während ihre
nahezu schwellenfreie Bauweise den Bewohnern einen bequemen
Durchgang ermöglicht.
· Der Wärme keine Brücke bauen: Die Balkonplatte ist
in vielen Altbauten die Verlängerung einer Geschossdecke und
damit eine Wärmebrücke. Darüber geht zum einen Heizenergie
verloren. Zum anderen führt das kalte Bauteil zu ebenfalls
kühlen Stellen an Wänden und Decken angrenzender Räume. Dort
droht in der Heizperiode Tauwasser- und in der Folge
Schimmelbildung. Wer solche Probleme feststellt, sollte
Expertenrat einholen.
In manchen Fällen schafft eine fachgerecht angebrachte
Innendämmung Abhilfe. Müssen Bodenbelag, Putz und
Balkonbrüstung ohnehin erneuert werden, ist auch das Dämmen
der Balkonplatte eine Möglichkeit. Welche Maßnahme sinnvoll
ist, hängt vom Einzelfall ab.
· Seenlandschaft trocken legen: Regenwasser, das sich
auf dem Balkon staut, kann einsickern und die Bausubstanz
beschädigen. Wer dauerhaft Pfützen auf dem Balkon hat,
sollte deshalb den Ablauf überprüfen und gegebenenfalls
erneuern lassen. Die Oberfläche der Balkonplatte sollte
zudem wasserdicht sein. · Stolperfallen einebnen: Ein
aufgeständerter Boden, etwa aus Holz, sorgt auch ohne
Türaustausch zumindest auf der Außenseite für stolperfreie
Bewegungsfreiheit. Wichtig: Wird das Bodenniveau erhöht,
muss unter Umständen auch die Geländerhöhe angepasst werden.
Appetitlich-App: Positive
Zwischenbilanz für Gastronomie-Kontrollbaromter in Duisburg
und Bielefeld VZ/NRW
Das unter dem Namen „Appetitlich“-App gestaltete und zudem
im Internet nutzbare Kontrollbarometer der
Verbraucherzentrale NRW zum Stand der Hygiene und
Kundeninformation in Gastronomiebetrieben ist mehr als
sieben Monate nach dem Start ein Erfolgsmodell. „Mehr als
20.000 App-Downloads und über 200.000 Klicks auf Ergebnisse
der Betriebsprüfungen von Restaurants, Imbisstuben und Co.
zeigen, dass wir Restaurantbesuchern per App und Internet
einen nützlichen Zugang zu amtlichen Kontrolldaten ebnen“,
so lautet die positive Zwischenbilanz der
Verbraucherzentrale NRW zu ihrem Modellversuch.
Anfang Dezember letzten Jahres hat die Verbraucherzentrale
NRW mit ihrer „Appetitlich“-App Neuland betreten. Seitdem
testet sie das Kontrollbarometer als Pilotprojekt zunächst
in den Städten Bielefeld und Duisburg. Die Veröffentlichung
im Internet und App-Anwendung auf Tablets und Smartphones
stützt sich auf die Ergebnisse der jeweiligen amtlichen
Lebensmittelüberwachung. „Mit wenigen Klicks zeigt unser
Kontrollbarometer anhand der Farbskala grün, gelb und rot
an, ob sich ein Gastronomiebetrieb in puncto Sauberkeit und
Kundeninformation korrekt verhält oder ob die berechtigten
Verbraucherinteressen hierzu vernachlässigt werden“, erklärt
die Verbraucherzentrale NRW.
Anmerkung der Redaktion: Die Installation der
Applikationssoftware bereitet immer noch Probleme. Nach
mehreren Versuchen mit älterer IOS-Software haben wir
aufgegeben.
Was angehende Rentner jetzt
wissen sollten
Tipps zu Anträgen, Steuern und Geldanlagen
Steht der Ruhestand bevor, müssen Rentner in spe in
eigener Sache aktiv werden. Denn soll die erste Rente
nahtlos nach dem Jobausstieg gezahlt werden, müssen wichtige
Unterlagen und vor allem der Rentenantrag pünktlich
vorliegen. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, gilt es
zudem, die richtigen Entscheidungen rund um Versicherungen,
Geldanlagen und Steuern zu treffen. Der Ratgeber „Was ich
als Rentner wissen muss“ bietet das nötige Rüstzeug für den
reibungslosen Start in den Ruhestand. Das aktuelle Buch
enthält alle Neuerungen der diesjährigen Rentenreform wie
die die abschlagsfreie Rente mit 63 und die Mütterrente.
Der Ratgeber erläutert den Weg zum Rentenantrag und erklärt,
worauf es bei der Berechnung der verschiedenen Rentenarten
ankommt. Informationen zur Besteuerung von Renten fehlen
ebenso wenig wie Tipps, welche Versicherungen und
Geldanlagen zur neuen Lebenssituation passen. Die Leser
erfahren zudem, wie sich Nebeneinkünfte und Hinzuverdienste
auf Rente und Krankenversicherung auswirken.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de,
Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax:
0211/3809-235, Post: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
Mit dem Smartphone ins Ausland
Ab 1. Juli 2104 gilt: Dünnere Luft für Preisaufschläge
Neben Badehose und Sonnencreme haben Smartphone und
Tablet bei vielen Urlaubern längst einen Stammplatz auf der
Kofferliste. Denn auf die Möglichkeit jederzeit Fotos ins
soziale Netzwerk hochzuladen, schnell mal die E-Mails zu
checken oder sich zu Hause per Anruf oder SMS zu melden,
will heutzutage auch auf Reisen kaum mehr jemand verzichten.
Wären da nur nicht die hohen Entgelte, die Mobilfunkanbieter
ihren Kunden für die Nutzung der mobilen Gerätschaften in
fremden Netzen seit jeher in Rechnung stellen.
Zum einen gelten nämlich die üblichen Flatrates nicht für
die Nutzung im Ausland, und zum anderen steigen die
Minutenpreise nach dem Grenzübertritt wie der Urlaubsflieger
nach dem Start in höhere Sphären. Diese so genannten
Roaming-Entgelte führen dazu, dass Verbraucher auf Reisen
deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen. Doch wie in
den vergangenen Jahren zwingt die EU die Anbieter in den
Mitgliedsländern auch diesmal, pünktlich zum Beginn der
Reisesaison zum preislichen Sinkflug.
„Ab dem 1. Juli dürfen abgehende Gespräche nur noch mit höchstens knapp 23
Cent pro Minute berechnet werden. Das sind 6 Cent weniger
als bisher.“, weiß die Verbraucherzentrale NRW. Nach den
Plänen der EU könnten die Roaming-Aufschläge Ende 2015 sogar
gänzlich der Vergangenheit angehören. So langsam heißt es
also für Anbieter wie Kunden: Fertig machen zur Landung!
Bis es soweit ist, helfen folgende Tipps der
Verbraucherschützer, die Kosten bei der Handynutzung im
Ausland nicht in ungeahnte Höhen zu treiben:
· Änderungen beachten: Ankommende Anrufe, für die man
im Ausland auch bezahlen muss, sowie das Versenden von SMS
dürfen nur noch um die 6 Cent pro Minute bzw. 7 Cent pro
Nachricht kosten. Auch der Höchstpreis fürs Surfen wurde
erneut gesenkt und liegt nun bei knapp 24 Cent pro
übertragenem Megabyte. Dabei muss die Abrechnung pro
Kilobyte erfolgen.
· Tarifoptionen prüfen: Vor Reiseantritt sollte man
sich genau informieren, welche Kosten bei der Handynutzung
im Ausland im eigenen Tarif tatsächlich anfallen. Denn neben
dem Tarif mit den angegebenen Höchstpreisen haben die
Anbieter auch andere Tarifoptionen im Portfolio. Diese sehen
zum Teil eine Grundgebühr vor oder ein einmaliges Entgelt
für den Verbindungsaufbau, welches zusätzlich zu den
Minutenpreisen anfällt und vor allem Kurzgespräche
verteuert. Für Nutzer, die sich längerfristig im Ausland
aufhalten, kann sich eine derartige Tarifoption jedoch auch
als günstiger herausstellen.
Tarifwechsel sind in der Regel binnen eines Kalendertags
entgeltfrei möglich. Und ab dem 1. Juli 2014 müssen
Mobilfunkanbieter ihren Kunden auch ermöglichen, spezielle
Roaming-Angebote anderer Anbieter zu nutzen, ohne dass dafür
die Rufnummer oder die SIM-Karte gewechselt werden muss.
· Geräte richtig einstellen: Auch in der Hosentasche
kann das Smartphone durchaus erhebliche Kosten produzieren:
zum Beispiel durch die Aktualisierung von Software und Apps
oder durch Herunterladen von E-Mails. Wer das verhindern
möchte, sollte das Gerät vor Reiseantritt so einstellen,
dass es nicht ohne Rückfrage Daten über Mobilfunknetze
herunterlädt. Auch auf dem Smartphone installierte
Navigationssoftware funktioniert übrigens in vielen Fällen
nur bei einer laufenden Internetverbindung. Welche
Handgriffe zur Deaktivierung erforderlich sind, verrät die
Bedienungsanleitung. Hilfe hierzu gibt`s auch beim
Hersteller oder in Internetforen.
· Datenroaming: Wer beim digitalen Surfen am Strand
die Zeit vergisst, ist durch die EU-Regelungen vor dem
finanziellen Kentern geschützt. Die Mobilfunkanbieter müssen
ihre Kunden nämlich warnen, wenn Kosten von knapp 50 Euro
produziert wurden. Bei knapp 60 Euro müssen sie die
Verbindung sogar automatisch trennen. Verbraucher können die
Sperre aktiv aufheben oder von vornherein höhere oder
niedrigere Grenzwerte setzen. Positiv auch:
Dieser Schutz gilt nun in vielen Fällen auch außerhalb der
EU.
· WLAN nutzen: Vor bösen Überraschungen bei den Kosten
ist auch geschützt, wer sich nicht über seine SIM-Karte ins
Internet einwählt, sondern dafür beispielsweise das
hoteleigene Drahtlosnetzwerk (WLAN) oder ein Internetcafe
nutzt. Auf Online-Banking oder andere sensible Geschäfte
sollte man allerdings dann sicherheitshalber besser
verzichten.
Weitere Informationen zum mobilen Telefonieren gibt's in den
örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW oder
im Internet unter www.vz-nrw.de/roaming.
Juni 2014
Sieger BahnCard 25
Weltmeisterorakel mit Kündigungsfrist
Ob Brasilien, Deutschland oder doch der Geheimtipp Costa
Rica – noch bis zum 26. Juni heizt die Deutsche Bahn mit der
„Sieger BahnCard 25“ das WM-Fieber an. Dabei winkt eine
viermonatige Probe-Bahn-Card 25 – sowie die Chance, eine
BahnCard 25-Abo-Karte für weitere zwölf Monate zu gewinnen.
Voraussetzung: Der BahnCard-Kunde hat richtig getippt, das
Team welchen Landes in Brasilien Fußballweltmeister wird.
Alle Inhaber der Aktionskarte, die den Titelträger korrekt
orakelt haben, gehen in die kostenlose
BahnCard-Verlängerung.
Die Schlichtungsstelle Nahverkehr der Verbraucherzentrale
NRW rät zur umsichtigen Defensivtaktik: „Ob mit oder ohne
Gewinn – die BahnCard 25 ist ein Abonnement, das sich
automatisch verlängert, wenn es nicht sechs Wochen vor Ende
der Laufzeit nachweislich gekündigt wird.“
· Laufzeit und Kündigungsfrist: So bleibt die Karte
für alle, die auf die falschen Mannschaften gesetzt haben,
ab dem Kauf vier Monate lang gültig. Wird nicht rechtzeitig
gekündigt, geht sie in ein reguläres Abo über.
Orakel-Weltmeistern, die mit der Vorhersage des
Fußball-Champions richtig lagen, können sich 16 Monate lang
über den BahnCard-Rabatt freuen. Auch sie sollten sich aber
die Kündigungsfrist auf Termin legen, wenn sie kein weiteres
Abo wünschen: Sechs Wochen vor Ablauf der viermonatigen
Laufzeit muss auch das Kündigungsschreiben der Gewinner bei
der Deutschen Bahn eingegangen sein. · Rat der
Verbraucherzentrale NRW: Gekündigt werden sollte per
Einschreiben oder Fax. Zudem empfiehlt es sich, zeitnah um
eine Kündigungsbestätigung zu bitten. Die Sieger BahnCard
25, mit der die Bahn 25 Prozent Rabatt auf ihre regulären
und Spar-Preise gewährt, ist für 25 Euro erhältlich. Für die
erste Klasse kostet sie 50 Euro für vier Monate.
Bei Fragen hilft die Schlichtungsstelle Nahverkehr unter
www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de. Hier gibt es auch
weitere Informationen zum Nahverkehr in NRW und
Hilfestellungen in Streitfällen mit einem
Verkehrsunternehmen. Neu online: Fahrgastkunden können der
Schlichtungsstelle auch Verspätungen zur Kenntnisnahme
melden.
Handynutzung im EU-Ausland
Preissenkung ab 1. Juli für Telefonieren, Simsen und Surfen
Mit dem Smartphone Fotos ins soziale Netzwerk hochladen,
schnell mal die E-Mails checken oder sich zu Hause per Anruf
melden. "Wer das im anstehenden Auslandsurlaub macht, sollte
sich zuvor gut über die Preise informieren", rät die
Verbraucherzentrale NRW. Denn während hierzulande der Kampf
um die günstigsten Tarife tobt, ist beim Roaming, also der
Handynutzung im Ausland, noch kein funktionierender
Wettbewerb erkennbar.
Die Folge: Verbraucher müssen auf Reisen deutlich tiefer in
die Tasche greifen. Zum einen nämlich gelten die üblichen
Flatrates nicht für die Nutzung im Ausland. Zum anderen
steigen die Minutenpreise nach dem Grenzübertritt wie der
Urlaubsflieger nach dem Start in höhere Sphären.
Immerhin: Pünktlich zum Beginn der Reisesaison zwingt die EU
nun die Anbieter in den Mitgliedsländern, den preislichen
Sinkflug einzuleiten.
„Ab dem 1. Juli dürfen abgehende Gespräche nur noch mit
höchstens 35 Cent pro Minute berechnet werden. Das sind 7
Cent weniger als bislang“, weiß die Verbraucherzentrale NRW.
Folgende Tipps der Verbraucherschützer sollen helfen, die
Kosten bei der Handynutzung im Ausland nicht in ungeahnte
Höhen zu treiben:
· Änderungen beachten: Ankommende Anrufe, für die man
im Ausland auch bezahlen muss, sowie das Versenden von SMS
dürfen nur noch um die 10 Cent pro Minute, bzw. pro
Nachricht kosten. Erstmals ist darüber hinaus ein
Höchstpreis fürs Surfen festgelegt, der bei 83 Cent pro
übertragenem Megabyte liegt. Dabei muss die Abrechnung pro
Kilobyte erfolgen. Damit nicht genug. In den nächsten Jahren
sollen die erlaubten Höchstpreise weiter sinken.
· Tarifoptionen prüfen: Urlauber sollten sich vor
Reiseantritt genau informieren, welche Kosten bei der
Handynutzung im Ausland im eigenen Tarif tatsächlich
anfallen. Denn neben dem Tarif mit den angegebenen
Höchstpreisen haben die Anbieter auch andere Tarifoptionen
im Portfolio. Diese sehen zum Teil eine Grundgebühr vor oder
ein einmaliges Entgelt für den Verbindungsaufbau, welches
zusätzlich zu den Minutenpreisen anfällt und vor allem
Kurzgespräche verteuern.
Für Nutzer, die sich längerfristig im Ausland aufhalten,
kann sich eine derartige Tarifoption jedoch auch als
günstiger herausstellen. Tarifwechsel sind in der Regel
binnen eines Kalendertags entgeltfrei möglich. Über die
konkret anfallenden Preise muss der Anbieter bei
Grenzübertritt per SMS kostenfrei informieren.
Start ins selbstständige Leben:
Tipps für junge Erwachsene
Mit dem frischen Schulabschluss in der Tasche
starten viel junge Erwachsene bald in ihr selbstständiges
Leben. Studium oder Ausbildung stehen an, der Umzug in eine
eigene Wohnung, ein Auslandsjahr oder eine Reise.
Unterstützung bei alltäglichen Herausforderungen wie
Budgetplanung, Wohnungssuche und Versicherungswahl leistet
der Ratgeber „Endlich erwachsen“ der Verbraucherzentrale
NRW.
Das neu aufgelegte Buch widmet sich einzeln den Bedürfnissen
künftiger Auszubildender und Studierender sowie den
Möglichkeiten von Schulabgängern ohne feste Perspektive:
Themen von der Berufsausbildungsbeihilfe über Stipendien und
Praktika bis zum Freiwilligen Sozialen Jahr werden
angesprochen. An vielen Stellen gibt es Verweise auf
zuverlässige Informationsquellen im Internet. Der Ratgeber
erläutert genau, welche Regeln für Kindergeld,
Sozialversicherung und Steuern in welcher Situation gelten.
Tipps zu Themen wie Mietnebenkosten, Handyverträgen,
Fahrtkosten und Kontenführung helfen allen Gruppen beim
Sparen.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book steht er
unter www.vz-ratgeber.de für 9,99 Euro zum Download bereit.
Bestellmöglichkeiten: www.vz-ratgeber.de, Telefon:
0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax:
0211/3809-235, Post: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
Energieschulden: Kostenkarussell
durch Nebenforderungen stoppen Wer seine
Stromrechnung nicht mehr bezahlen kann, steht bei seinem
Energieversorger mit durchschnittlich 1.300 Euro in der
Kreide. Diese alarmierende Zahl veröffentlichte jetzt das
Statistische Bundesamt. „Hinter den Energieschulden
verbergen sich jedoch nicht nur Außenstände bei
Abschlagszahlungen oder Jahresendabrechnungen, sondern
teilweise auch hohe Kosten für Mahnungen, Inkasso sowie für
die Unterbrechung beziehungsweise Wiederherstellung der
Stromversorgung, die die Versorger obendrein in Rechnung
stellen“, so die Verbraucherzentrale NRW. Bei den
114 Grundversorgungsunternehmen in Nordrhein-Westfalen hat
sie rund 13 zusätzliche Kostenpositionen entdeckt, die
säumigen Energiekunden drohen können.
„Für Betroffene ist die Entgeltpraxis ein Buch mit sieben
Siegeln, weil die Angaben der Versorger zu derartigen
Nebenforderungen nicht einheitlich dargestellt werden und
darüber hinaus vielfach missverständlich oder lückenhaft
sind. Keineswegs selten ist es, dass auflaufende
Nebenforderungen dann in keinem Verhältnis mehr zu den
eigentlich ausstehenden Zahlungen stehen“, weiß Paulina
Wleklinski, Beraterin der Verbraucherzentrale in Duisburg
aus dem Beratungsalltag.
Damit das Forderungskarussell gar nicht erst in Gang kommt,
hat die Verbraucherzentrale in Duisburg 30 zur bundesweiten
Aktionswoche der Schuldnerberatung (23. bis 28. Juni 2014)
ein vorbeugendes Informationspaket geschnürt:
· Strom zuerst bezahlen: Wie die Miete sollten die
Abschläge für Strom und Gas regelmäßig und pünktlich bezahlt
werden. Denn gerät der Kunde dabei in Verzug, kann der
Energieversorger die Belieferung einstellen. Abschläge und
Jahresendabrechnungen sind daher vor allen anderen
Rechnungen zu begleichen. Wer Leistungen von Jobcenter oder
Sozialamt bezieht, kann die Abschläge auch direkt vom
Sozialleistungsträger an den Energieversorger überweisen
lassen. Ein formloser Antrag direkt bei der entsprechenden
Behörde reicht dafür aus.
· Unterjährige Abrechnung prüfen: Wenn der
Stromverbrauch nicht nur einmalig mit der Jahresrechnung,
sondern monatlich, viertel- oder halbjährlich abgerechnet
wird, baut das dem Auflaufen hoher Nachzahlungsbeträge vor.
Doch Vorsicht: Viele Versorger lassen sich dieses
vorbeugende Mittel gegen Energieschulden oft extra und teuer
bezahlen! Vorher unbedingt die Kosten für eine unterjährige
Abrechnung prüfen! Auch ein regelmäßiges Ablesen der
Zählerstände trägt dazu bei, Stromverbrauch und -kosten im
Blick zu behalten.
· Sperre unbedingt vermeiden: Eine Stromsperre zu
vermeiden ist leichter als einen gesperrten Anschluss wieder
freizuschalten. Außerdem fallen dabei weitere Kosten an –
denn sowohl die Sperrung (Preisspanne zwischen 12,50 und
95,20 Euro) als auch die Entsperrung (Preisspanne zwischen
14,88 und 120,20 Euro; Erhebungszeitpunkt 31. Dezember 2013)
kosten Geld, was sich in noch höheren Forderungssummen
niederschlägt.
Bei Jahresrechnungen lohnt es sich, mit dem Versorger über
Möglichkeiten zur Ratenzahlung zu verhandeln. Die Raten
sollten so bemessen sein, dass sie aus dem verfügbaren
Einkommen und über einen längeren Zeitraum neben den
laufenden Abschlägen bezahlt werden können. Achtung: Bei
Zahlungen muss unmissverständlich klargestellt werden,
welcher Anteil der Summe auf laufende Abschlagszahlungen
entfällt und welcher auf die Altforderung. Hierdurch werden
erneute Zahlungsrückstände vermieden.
· Nebenforderungen einem Kosten-Check unterziehen: Es
gibt eine große Kostenspanne, wie viel Versorger säumigen
Zahlern zum Beispiel für eine Mahnung in Rechnung stellen.
So hat die Verbraucherzentrale NRW bei einer Erhebung unter
den NRW-Grundversorgern hierfür Beträge zwischen 1,50 und
7 Euro pro Mahnung ermittelt (Stand: 31. Dezember 2013).
Deshalb empfiehlt es sich, die Abrechnungen des
Energieversorgers genau zu prüfen. Wer Zweifel hat, ob die
in Rechnung gestellten Nebenforderungen in dieser Höhe
gerechtfertigt sind, sollte dieser Teilforderung
widersprechen und nur den unbestrittenen Rechnungsbetrag
überweisen. Strittige Rechnungsposten sollten durch die
Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt überprüft
werden. In jedem Fall lohnt es sich, mit dem Versorger
darüber zu verhandeln.
Ein kostenloses Infomaterial mit Tipps zur Vermeidung einer
Stromsperre gibt’s zum Abholen in der Beratungsstelle an der
Friedrich-Wilhelm-Straße 30. Öffnungszeiten: Mo, Fr 9:00 -
15:00 Uhr und Di, Do 9:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr.
Im Internet sind Fragen und Antworten zum Thema zu finden
unter www.vz-nrw.de/stromsperre
RATGEBER /
NEUERSCHEINUNG
Anspruch auf Reha geltend machen
Vom Antrag bis zur Bewilligung Jeder hat Anspruch auf eine
Reha, wenn sie zum Beispiel nach einer Krankheit notwendig
ist, um langfristigen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Vom
wöchentlichen Herzsport bis zur stationären Therapie reicht
die Palette der sogenannten Rehabilitationsleistungen. Doch
häufig werden Patienten nur unzureichend über ihre
Möglichkeiten und Rechte aufgeklärt, oder sie scheitern am
Papierkrieg.
Der neue Ratgeber „Ihr Recht auf Reha“ der
Verbraucherzentrale NRW zeigt den Weg zur
Antragsbewilligung. Das Buch klärt auf, welcher
Leistungsträger von der Krankenkasse bis zur
Rentenversicherung in welchem Fall zuständig ist. Die Leser
erfahren, was sie bei ihrem Antrag bedenken müssen und
welche finanziellen Unterstützungen wie Krankengeld oder
Zuschüsse für Haushaltshilfen möglich sind. Auch das
richtige Vorgehen beim Widerspruch gegen einen ablehnenden
Bescheid oder bei einer Klage wird erklärt. Eine Adressliste
der zuständigen Behörden und Leistungsträger rundet das
Paket ab.
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für
zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach
Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: www.vz-ratgeber.de, Telefon:
0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax:
0211/3809-235, Post: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
König Kunde muss mehr auf Kulanz
achten
Ratgeber informiert über neue Rechte beim Online-Kauf
Entpuppt sich der neue Fernseher oder die gekaufte Hose zu
Hause als Fehlkauf, gibt’s im Laden nur auf Kulanzbasis Geld
zurück oder einen Gutschein. Online-Kunden hingegen
brauchten bislang bestellte Artikel bei Nichtgefallen nur
innerhalb von 14 Tagen original verpackt wieder
zurückzuschicken – bei einem Warenwert über 40 Euro sogar
ohne Rücksendekosten.
Seit 13. Juni 2014 können Waren jedoch nicht kommentarlos an
einen Versandhändler zurückgesendet werden. Käufer müssen
vielmehr ihren Rücktritt vom Kaufvertrag per E-Mail oder
Brief ausdrücklich erklären. Nun geben Online-Shops vor, ob
sie oder die Kunden das Rücksendeporto hierfür zahlen
müssen. Welche Spielregeln rund um Vertragsabschluss,
Umtausch und Widerruf beim Einkauf im Geschäft,
Versandhandel oder Internet gelten und was Kunden beachten
sollten, wenn gekaufte Ware Mängel aufweist, darüber
informiert der druckfrische Ratgeber „Meine Rechte bei Kauf
und Reklamation – Basiswissen für König Kunde“ der
Verbraucherzentrale NRW. Das Buch mit Basiswissen auch zur
aktuellen Rechtsprechung hilft Kunden, ihre Rechte
durchzusetzen. Es zeigt, wie ein Kaufvertrag rückgängig
gemacht und eine Ware reklamiert wird, wenn sie nicht
fristgerecht eintrifft oder nicht einwandfrei funktioniert.
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für 2,50
Euro mehr (Porto und Versand) wird er auch nach Hause
geliefert. Als E-Book gibt’s die Lektüre unter
www.vz-ratgeber.de für 7,99 Euro zum Download.
Bestellmöglichkeiten: Online-Shop: www.vz-ratgeber.de,
Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax:
0211/3809-235, Post: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
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Mai
Billigstromanbieter: Kunden
sollten auf korrekte Abrechnung und Bonuszahlung pochen
Mit Neukundenbonus oder extrem günstigen Tarifen wollen
Stromdiscounter zum Anbieterwechsel bewegen. Doch nicht
immer zahlen die Billigstromanbieter den versprochenen Bonus
auch aus – oder sie versuchen, durch gesetzeswidrige
Guthabenverrechnungen auf Kosten der Kunden Kasse zu machen.
Die Verbraucherzentrale NRW hat dem unlauteren
Geschäftsgebaren der almado-Energy GmbH und der ExtraEnergie
GmbH nun einen Riegel vorgeschoben.
Auf eine Klage der Verbraucherschützer hin hat das
Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 9.4.2014, Az. 12 O
180/13, nicht rechtskräftig) der ExtraEnergie GmbH
untersagt, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen Klauseln
zu verwenden sowie im Internetauftritt Hinweise zu geben,
nach denen Guthaben aus Abrechnungen erst mit den nächsten
Abschlagszahlungen verrechnet werden.
Die Richter bestätigten, dass Guthaben – wie gesetzlich
vorgeschrieben – umgehend und vollständig auszuzahlen sind.
Über die almado-Energy GmbH beschwerten sich immer wieder
Kunden, dass ihnen (mit verschiedenen Argumenten) der
versprochene 25-Prozent-Neukundenbonus nicht ausgezahlt
wurde. Das Unternehmen hat sich nach einer Abmahnung durch
die Verbraucherzentrale NRW selbst verpflichtet, die
monierten wettbewerbsrechtlichen Verstöße ab 1. Juni 2014 zu
unterlassen.
„Kunden von almado-Energy und ExtraEnergie müssen nun aber
selbst aktiv werden“, rät Marina Steiner, Leiterin der
Beratungsstelle in Duisburg. Wer um den Bonus geprellt wurde
oder wessen Gutschriften mit laufenden Abschlägen verrechnet
wurden, kann auf eine korrekte Abrechnung beziehungsweise
Auszahlung pochen.
Persönliche Beratung zu Strom- und Gaspreisen bietet die
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30:
Terminvereinbarung unter Telefon: 0203/488 011 01
Im Nebenberuf der eigene Chef -
Tipps für den Weg in die Selbstständigkeit
21. Mai 2014 - Ein zweites Einkommen nach Feierabend
erarbeiten sich Millionen Menschen in Deutschland als ihr
eigener Chef. Als freie Texter etwa, als Handwerker oder mit
kleinen Onlineshops sind sie nebenberuflich selbstständig.
Dafür brauchen sie mehr als nur eine Geschäftsidee. Denn
Selbstständige müssen auch Stundensätze kalkulieren,
Material finanzieren, Kunden werben und Buchführung
betreiben.
Beim Einstieg hilft der Ratgeber „Nebenberuflich
selbstständig“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch
erläutert die kaufmännischen, steuerlichen und rechtlichen
Rahmenbedingungen der Selbstständigkeit und die
Besonderheiten im nebenberuflichen Bereich. Muss ein
Arbeitgeber der Tätigkeit zustimmen? Und unter welchen
Umständen dürfen auch Arbeitslose selbstständig Geld
verdienen? Antworten auf diese Fragen gibt es ebenso wie
Tipps zu Risiken und Haftung, zur Kreditbeschaffung und zur
Altersvorsorge.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand
wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: www.vz-ratgeber.de, Telefon:
0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax:
0211/3809-235, Post: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf.
Gaunerei mit gutem Image: Falsche
Verbraucherschützer am Telefon Duisburg, 21. Mai
2014 - Scheinbare Verbraucherschützer versuchen immer wieder
mit dem guten Image der Verbraucherzentrale Kasse zu machen,
indem sie arglose Bürger mit unseriösen Anrufen traktieren.
Um Vertrauen zu wecken und die Leute in der Leitung zu
halten, meldet sich eine Stimme am Telefon unter der
Bezeichnung „Verbraucherzentrale“ oder
„Verbraucherschutzzentrale“.
Die Täuschungsmanöver sind bei genauem Hinhören höchst
zweifelhaft: Die Anrufer unter falschem Deckmantel bieten
etwa an, persönliche Einträge in Schwarzen Listen gegen
unerlaubte Telefonwerbung zu tilgen oder personenbezogene
Daten aus Telefonlisten von Lotteriefirmen oder nicht
vorhandenen Verträgen zu löschen.
Für diese nutzlosen Service-Leistungen werden mitunter
zwischen 180 bis 285 Euro verlangt. Besonders dreist ist das
Versprechen, dafür zu sorgen, dass Hörer nicht mehr mit
Anrufen von anderen dubiosen Diensten belästigt werden. Als
Krönung wird einigen auch noch ein Zeitungs-Abo
aufgeschwatzt. „Wir rufen jedoch niemanden unaufgefordert
an, erfragen keine persönlichen Angaben, führen keine
Listen, die vor ungebetenen Telefonwerbern oder
Gewinnspieldiensten schützen und löschen auch keine Daten
bei Fremdfirmen. Wir unterbreiten schlicht keinerlei
Angebote am Telefon“, warnt die Verbraucherzentrale NRW vor
der Gaunerei.
Rufen Unbekannte ungebeten zu Werbezwecken an, ist dieser
Telefonanruf unzulässig. Angerufene sollten bei solchen
überraschenden Attacken von Fremden keine persönliche Daten
und vor allem niemals ihre Kontonummer angeben. „Betroffene
sollten am besten sofort auflegen, oder sie können sich
Namen und Masche merken und uns über den unerbetenen Anruf
informieren“, rät die Verbraucherzentrale NRW zur sinnvollen
Gegenwehr. Ein passendes Beschwerdeformular kann im Internet
unter www.vz-nrw.de/telefonwerbung ausgefüllt werden.
Persönlichen Rat und Hilfe gibt’s bei der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30. Einen kurzen Draht
gegen Abzocke hat auch das Verbrauchertelefon NRW, montags
bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter 0900-1-89 79 69 für 1,86
Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise
können abweichen.
Überblick für private Bauherren
Formular hilft bei der Vertragsgestaltung
8. Mai 2014 - Das Eigenheim
bedeutet die größte private Investition im Leben der meisten
Bauherren. Doch in einer Baubeschreibung wasserdicht
festzuzurren, was genau sie für ihr Geld bekommen, ist für
Laien schwer. Zahlreiche Details sind zu beachten, von der
Dicke der Wärmedämmung des Kellerfußbodens über die
Schaltbarkeit der Steckdosen bis zur Öffnungsart der
Fenster.
Der Ratgeber „Die Muster-Baubeschreibung“ der
Verbraucherzentrale NRW hilft dabei, den Überblick zu
bekommen und alle Vereinbarungen in dem enthaltenen Formular
festzuhalten. Das Buch erläutert von der
Grundstückserschließung bis zum Außenanstrich alle Aspekte
eines Hausbaus. Das Formular der Muster-Baubeschreibung, das
mit einem Code im Buch auch zum Ausdruck heruntergeladen
werden kann, ermöglicht die genaue Dokumentation aller
zugesicherten Leistungen.
So können Bauherren vor Auftragsvergabe mehrere Angebote
übersichtlich vergleichen. Machen sie die Baubeschreibung
zum Bestandteil des Bauvertrags, sind sie später zudem vor
vielen bösen Überraschungen durch Zusatzkosten geschützt.
Der Ratgeber kostet 19,90 Euro und ist in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 5
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird
er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70,
40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-ratgeber.de, Tel: (02 11)
38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38
09-235
Gut gedämmt ist halb geheizt
Kostenlose Beratung zur Wärmedämmung bei der
Verbraucherzentrale Energieberatung
Wenn sich die meisten Menschen angesichts länger werdender
Tage und wärmender Sonnenstrahlen erst richtig auf den
Sommer freuen, denkt Eberhard Stapelmann, Energieberater in
der Verbraucherzentrale Duisburg, schon wieder an den
nächsten Winter. Jetzt in der warmen Jahreszeit ist nämlich
genau der richtige Zeitpunkt, das eigene Haus mit einer
neuen Dämmung fit für die nächste Heizsaison zu machen.
Unter dem Motto „Gut gedämmt ist halb geheizt“ startet die
Verbraucherzentrale Energieberatung deshalb ab Mitte Mai
eine großangelegte Beratungsaktion.
„Etwa drei Viertel des gesamten Energieeinsatzes in privaten
Haushalten machen die Heizkosten aus“, erläutert Eberhard
Stapelmann. Oftmals verschenktes Geld: Bei einem nicht
gedämmten Einfamilienhaus entweichen bis zu zwei Drittel der
Wärme einfach so über den Keller, durch die Außenwände und
das Dach. Das sind in einem typischen 60er-Jahre Haus rund
2.000 Liter Heizöl im Jahr – oder bis zu 1.200 Euro. Leider
rufen sich die kalten Füße und die hohe Heizrechnung des
vergangenen Jahres jedoch meist erst wieder in Erinnerung,
wenn der nächste Winter vor der Tür steht. Dann aber ist es
für wirksame Abhilfe meist zu spät.
„Wer sein Haus dagegen schon während des Sommers warm
einpackt, profitiert im Winter vom geringeren Heizbedarf und
niedrigeren Heizkosten“, empfiehlt Eberhard Stapelmann.
Allerdings fangen mit der Entscheidung, das eigene Heim
energetisch auf Vordermann zu bringen, die Fragen manchmal
erst an: Welche Maßnahme bringt am meisten? Welche
Materialien stehen zur Verfügung? Wie viel darf das Ganze
kosten, und welche Förderprogramme gibt es? Hier soll die
Aktion Abhilfe schaffen, erklärt Eberhard Stapelmann: „Bei
uns nimmt sich ein Energieberater ausführlich Zeit für die
individuelle Situation.“
Bei
Fragen zur Effizienz und Durchführung von Dämmmassnahmen
hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale
anbieterneutral und unabhängig.
Die Beratung findet nach Terminvereinbarung unter Tel.
0800-809 802 400 in der Beratungsstelle Duisburg,
Friedrich-Wilhelm-Str. 30 kostenfrei gegen Vorlage des
Gutscheins statt.
Den Gutschein zur Aktion erhalten Interessierte in den
Beratungsstellen der Verbraucherzentralen oder als Download
auf
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Die Aktion
endet am 25.6.2014.
Streit um den Nachlass - Rechte
in der Erbengemeinschaft
Nur 20 Prozent der Deutschen bestimmen per
Testament, wer nach ihrem Tod ihr Vermögen erbt. In den
meisten Fällen tritt die gesetzliche Erbfolge ein – und das
führt nicht selten zu Missgunst und Konflikten unter den
Erben. Welche Regelungen bei der Teilung und Verwaltung des
Nachlasses greifen und wie typische Schwierigkeiten
bewältigt werden können, zeigt der Ratgeber
„Erbengemeinschaft“ der Verbraucherzentrale NRW.
Anhand eines fiktiven Falls führt das Buch durch die
Vorgänge und Fallstricke auf dem Weg zur Nachlassteilung.
Fachbegriffe und Vorschriften werden durch das durchgängig
verwendete Beispiel anschaulich gemacht. Der Leser erfährt,
wann einzelne Erben auf ihre Rechte pochen können, und in
welchen Fällen einvernehmliche Lösungen sinnvoll oder nötig
sind. Erblasser finden Tipps, wie sie mit einer gut
durchdachten Regelung Streit von vornherein vermeiden.
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird
er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70,
40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11)
38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38
09-235
Rezepte-Apps nicht kostenlos:
Gratis-Kochhilfen bieten Service gegen Daten
Spargel mal anders zubereiten als mit Schinken und
holländischer Soße? Mit Hilfe von Smartphones oder Tablets
können Hobbyköche im Supermarkt oder im Bio-Laden spontan
auf Suche nach den benötigten Zutaten für einen
Spargelgratin mit Ziegenkäse gehen oder die Menge für einen
Salat aus den gebratenen Stangen mit Erdbeeren berechnen
lassen.
Zahlreiche Rezepte-Apps laufen Kochsendungen und
traditionellen Kochbüchern durch ihren vielseitigen und
mobilen Service den Rang ab: Die kulinarischen
Web-Applikationen warten mit unzähligen Vorschlägen,
detaillierten Anleitungen, Zusatzinformationen,
Einkaufslisten und Netzwerk-Funktionen zum Kochen und Backen
auf.
Hinter dem allseits verfügbaren Service verbirgt sich meist
ein cleveres Geschäftsmodell: Die digitale Hilfe am Herd
mittels Tablets und Smartphones gibt’s in der Regel nicht
umsonst, auch wenn viele Apps als „kostenlos“ angepriesen
werden. Meist ist bei den Gratis-Versionen nur eine kleine
Rezept-Auswahl zur Nutzung freigeschaltet. „Doch egal, ob
eine Gratis- oder eine Kauf-App zur heimischen Küchenhilfe
wird: Die Nutzer bezahlen den Rundum-Rezepte-Service auf
alle Fälle mit der Preisgabe ihrer Daten“, warnt die
Verbraucherzentrale NRW.
Damit Hobbyköchen bei der Anwendung nicht der Appetit auf
Koch-Apps vergeht, empfiehlt sie vor dem Download folgende
Hinweise zu beachten:
· Reiz zur Nutzung durch viele Funktionen: Die
Rezepte-Sammlungen, die man sich als Web-Programme im
Pocket-Format auf den mobilen Alleskönner lädt, stehen zum
Anklicken stets und überall bereit. Die Zubereitung des
Wunschgerichts lässt sich leicht auf die gewünschte
Personenzahl umrechnen. Eine interaktive Einkaufsliste mit
sämtlichen Zutaten wird oft gleich mitgeliefert. Bewertungen
und Erfahrungen von anderen Anwendern bieten eine hilfreiche
Orientierung.
Häufig veranschaulichen zudem Bild- oder Videostrecken die
Zubereitung in kleinen Häppchen. Doch nach wenigen Klicks
ist es mit dem Koch-Spaß bei den kostenlosen App-Varianten
meist schnell vorbei. Wer Appetit auf mehr Finessen und
Funktionen hat, muss erst eine kostenpflichtige Vollversion
oder gar ein Abo auf seinem Smartphone oder Tablet
freischalten. Die Kosten hierfür reichen von 89 Cent für die
Vollversion bis zu 10,99 Euro für sechs Monate.
Solarstrom selbst nutzen
Gutes Timing zahlt sich aus
Die Solaranlage auf dem Eigenheim lohnt sich immer noch –
vor allem dann, wenn die Bewohner den erzeugten Strom selbst
nutzen. Das betont die Verbraucherzentrale NRW in ihrer
aktuellen Aktion „Meine Sonne – mein Strom – meine
Entscheidung“ rund um Photovoltaik auf Privathäusern. Große
Rollen spielen dabei ein gutes Timing beim Stromverbrauch
und der Einsatz von Speichern, die eine zeitversetzte
Nutzung der Sonnenenergie erlauben.
„Strom einzukaufen kostet viel mehr, als der Verkauf
einbringt“, fasst Eberhard Stapelmann, Energieberater der
Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Duisburg, die
Situation für private Kleinanlagen zusammen. „Deshalb ist es
sinnvoller, den eigenen Bedarf mit Strom vom Dach zu decken,
als diese Energie billig zu verkaufen und selbst die teure
aus dem Netz zu nutzen.“
Ein Rechenbeispiel: Ein Hausbesitzer, der jetzt eine kleine
Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, erhält für eine
Kilowattstunde etwa 13 Cent Einspeisevergütung. Für eine aus
dem Netz bezogene Kilowattstunde zahlt er im Durchschnitt
rund 28 Cent. Wenn er also eine Kilowattstunde einspeist,
während er zugleich eine einkauft, zahlt er effektiv 15
Cent. Nutzt er seinen selbst erzeugten Strom direkt, spart
er genau diese 15 Cent. Denn er verzichtet zwar auf die
Vergütung von 13 Cent, senkt aber seine Verbrauchsrechnung
um 28 Cent.
Wichtigstes Ziel einer klugen Planung ist es deshalb nicht
mehr, wie zu Zeiten hoher Einspeisevergütung, möglichst viel
Strom zu verkaufen. Stattdessen sollte eine Anlage heute so
ausgelegt werden, dass ein möglichst großer Teil des selbst
produzierten Stroms direkt verbraucht wird. Die größte Hürde
dabei: Die Energie wird oft nicht zu dem Zeitpunkt benötigt,
zu dem sie erzeugt wird. „Ohne besondere Maßnahmen kann ein
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April 2014
Tipps zur Spargelzeit
Liebhaber der weißen und grünen Stangen können sich freuen.
Wegen des milden Winters beginnt die Spargelzeit in diesem
Jahr zwei Wochen früher: Bis Ende Juni ist das zarte Gemüse
wieder in aller Munde: „Spargel zergeht umso mehr auf der
Zunge, je frischer er ist“, empfiehlt die
Verbraucherzentrale NRW den Griff nach frisch gestochener
Ware aus der Region: „Spargel aus dem beheizten Gewächshaus
sollten Kunden besser links liegen lassen“, so hingegen der
klimafreundliche Rat. Die Preise starten zu Saisonbeginn
zwischen 4,90 Euro und 12,90 Euro pro Kilo und gehen in den
nächsten Wochen bis zu 4 Euro runter.
Folgende Hinweise garantieren einen delikaten und
umweltfreundlichen Genuss:
· Regionaler Anbau: Wenn die Temperatur unter der Folie
tagsüber 12 bis 13 Grad Celsius erreicht fühlt sich der
Spargel wohl und wächst. Nächtliche Kälte hemmt das
Wachstum, weil die Temperatur im Boden und unter der Folie
dann absinkt. Deshalb ist der Beginn der Freilandsaison
stark von der Witterung abhängig. Nach dem Saisonbeginn
steht einem klimafreundlichen Kauf aber nichts mehr im Wege:
Nach dem Stechen verlieren die empfindlichen Spargelstangen
schnell an Frische, Geschmack und Zartheit. Feinschmecker
geben deshalb während der Saison den erntefrischen
Erzeugnissen aus der Region den Vorzug vor ausländischer
Ware, die einen langen Weg hinter sich hat, an Frische
verliert und auch das Klima durch den Transport belastet. In
Nordrhein-Westfalen werden etwa 70 Prozent Spargel aus
eigenem Anbau direkt ab Hof, auf dem Markt oder beim
Gemüsehändler angeboten.
· Kennzeichnung: Spargel muss mit dem Herkunftsland und
dem Preis pro Kilogramm auf einem Hinweisschild oder neben
der Ware gekennzeichnet werden. Nicht zulässig sind Angaben
pro 500 Gramm, die Kunden am Gemüsestand in die Irre führen.
Eine Einteilung in Güteklasse ist bei Spargel nicht mehr
vorgeschrieben. Viele Händler orientieren sich an der
gültigen internationalen UNECE-Norm und teilen den Spargel
von sich aus in drei Qualitätsstufen E, I und II ein. Bei
leicht gekrümmtem oder unsortierten Spargel, der oft
günstiger ist, handelt es sich in der Regel nicht um
minderwertigere Qualität. Begrifflich gibt es mit dem
Wahlbecker und den Bornheimer Spargel zwei EU-geschützte
Spargelqualitäten aus Nordrhein-Westfalen. Nur Spargel, der
in diesen Regionen angebaut wird, darf unter diesen
Bezeichnungen verkauft werden.
Ratgeber
Gewicht im Griff - Körpersignale
richtig deuten und abnehmen Heißhungerattacken,
Langeweile, Stress, Kummer oder schlicht Gewohnheit – all
dies können Gründe für übermäßiges Essen sein. Viele
Menschen haben verlernt, auf ihren Körper zu hören und dann
zu essen, wenn sie Hunger haben, und aufzuhören, wenn sie
satt sind. Die Folge dieses natürlichen Regulationsverlustes
sind Übergewicht, Unwohlsein und oft auch ein Teufelskreis
aus Diäten und Ess-Anfällen, der sich nur schwer
durchbrechen lässt.
Wer dauerhaft abnehmen will, sollte seine
Ernährungsgewohnheiten kennen und sein Essbedürfnis besser
steuern: Wo kommt das Hungergefühl her? Wie lernt man,
Körpersignale richtig zu deuten? Welche Nahrungsumstellungen
und Übungen helfen, Gewicht zu reduzieren und zu halten?
Mit zehn Schritten führt der Ratgeber „Gewicht im Griff“ der
Verbraucherzentrale NRW ohne Überforderung zum gewünschten
Abnehmen. Checklisten, viele Tipps und lecker-leichte
Rezepte helfen im Buch beim Ermitteln und Erreichen des
eigenen Wohlfühlgewichts.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird
er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70,
40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11)
38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38
09-235
Die eigenen Finanzen selbst in
die Hand nehmen
Geldanlagen prüfen und kündigen
Jedes Jahr verlieren Menschen in Deutschland 20 bis 30
Milliarden Euro, weil sie bei der Geldanlage schlecht
beraten wurden. Der Finanzmarkt hält mit unrentablen
Produkten, kaum verzinsten Konten und hochriskanten
Spekulationsgeschäften viele Fallstricke bereit. Bevor
niedrige Renditen oder Kursschwankungen Anlegern zum
Verhängnis werden, sollten diese deshalb ihre Geldgeschäfte
selbst in die Hand nehmen und sich regelmäßig fragen:
Abwarten oder aussteigen? Der Ratgeber „Schadensfall
Geldanlage – Finanzprodukte prüfen, kündigen, verkaufen“ der
Verbraucherzentrale NRW hilft dabei.
Das Buch informiert über verschiedene Produkte von
Tagesgeld- und Sparkonten über Lebensversicherungspolicen,
Baufinanzierunganlagen und Fonds bis zu Anleihen, Aktien und
Zertifikaten. Auf 120 Seiten erfahren Anleger, welche
Angebote zu ihren Bedürfnissen und Vorstellungen passen. Zu
jeder Produktart gibt es zudem Tipps, wie diese Anlagen
möglichst verlustfrei gekündigt oder verkauft werden können.
Der Ratgeber kostet 8,90 Euro und ist in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für
zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach
Hause geliefert.
Den Pocket-Ratgeber gibt’s auch als E-Book für 7,49 Euro im
Internet. Bestellmöglichkeiten:
Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister
Straße 70, 40225°Düsseldorf, Internet: www.vz-ratgeber.de,
Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02
11) 38 09-235
Mit der Landfrauenküche durch das
Jahr
100 Rezepte mit saisonalen Produkten
Morgens geerntet, mittags schon auf dem Esstisch –
so kann der Weg von Obst und Gemüse aus regionaler Erzeugung
aussehen. Lust auf eine solche heimische Küche mit einer
frischen Vielfalt saisonaler Produkte macht das Kochbuch
„Landfrauenküche – Die besten Rezepte für jede Jahreszeit“
der Verbraucherzentrale NRW. Nach Jahreszeiten geordnet,
liefert der Ratgeber rund 100 Ideen für Suppen, Salate,
Snacks, Sattmacher und Süßes.
Vom frühlingshaften Kressesüppchen über sommerliche
Obstkreationen bis hin zu ungewöhnlichen Rezepten wie
Sauerkrautrauten oder Pfannkuchen mit Porreefüllung für
Herbst und Winter.
Dabei wird deutlich: Die Landküche bietet viele moderne,
leichte und gut zu variierende Gerichte. 40 der Vor- und
Hauptspeisen werden zudem ohne Fleisch zubereitet.
Tipps zum regionalen Einkauf und zur Lagerung von
Lebensmitteln sowie ein Saisonkalender für Obst und Gemüse
runden das Angebot ab.
Das Kochbuch kostet 19,90 Euro und ist in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird
es auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70,
40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11)
38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38
09-235
Zweiter Band der Schriftenreihe
des Kompetenzzentrums Verbraucherforschung NRW Im Abseits
der Verbraucherpolitik?
Der verletzliche Verbraucher Verletzliche Verbraucher, das
können Bezieher von Sozialleistungen, Angehörige
bildungsferner Schichten, ältere Menschen, Kinder und
Jugendliche oder Migrantinnen und Migranten sein. Sie alle
stehen auf verschiedene Art und Weise „im Abseits der
Verbraucherpolitik“.
Die Beiträge des zweiten Bandes der „Beiträge zur
Verbraucherforschung“ rücken die besonderen Probleme und
Anforderungen dieser bisher wenig beachteten
Verbrauchergruppe ins Blickfeld von Wissenschaft und
Politik:
Neben grundlegenden Überlegungen zur Verbraucher- und
Armutsforschung widmen sich die Autorinnen und Autoren
drängenden Fragen wie der Energiearmut, der
Patientenbeteiligung, der Zukunftsvorsorge, dem nachhaltigen
Konsum und der Medienkompetenz. Themen des zweiten Bandes
sind: "Verletzliche Verbraucher oder Haushalte?" (Prof. Dr.
Michael-Burkhard Piorkowsky, Universität Bonn), "Formen der
Patientenbeteiligung" (Dr. Remi Maier-Rigaud, Universität
Köln), Young Professionals in der Finanzberatung (Prof. Dr.
Julius Reiter, Prof. Dr. Eric Frère, Alexander Zureck und
Tino Bensch, FOM Hochschule für Oekonomie & Management),
"Energiearmut: Wer sind die verletzlichen Verbraucher und
wie viele gibt es?" (Frank Luschei, Universität Siegen);
"Suffizienz als Anknüpfungspunkt für ein nachhaltiges Handeln
des verletzlichen Verbrauchers" (Melanie Lukas, Prof. Dr.
Christa Liedtke, Dr. Carolin Baedeker und Dr. Maria J.
Welfens, Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie),
"Der verletzliche Verbraucher im E-Commerce" (Bastian
Dinter, Prof. Dr. Lothar Funk, Prof. Dr. Sven Pagel, FH
Düsseldorf und FH Mainz). Ergänzt wird der Band durch Thesen
zu Sozialpolitik und Verbraucherschutz.
Diese fassen die Ergebnisse eines Workshops zum Thema
zusammen, der zugleich Grundlage für die Herausgabe dieses
Sammelbandes war. Herausgeber Dr. Christian Bala ist
Wissenschaftlicher Mitarbeiter des KVF NRW Klaus Müller ist
Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Beiträge zur
Verbraucherforschung Das 2011 gegründete Kompetenzzentrum
Verbraucherforschung NRW (KVF NRW) der Verbraucherzentrale
NRW hat die Aufgabe, die interdisziplinäre
Verbraucherforschung in Nordrhein-Westfalen zu fördern, um
eine Wissensbasis als Grundlage für effizientes verbraucher-
und wirtschaftspolitisches Handeln zu schaffen. Mit den
„Beiträgen zur Verbraucherforschung“ dokumentiert das KVF
NRW seine halbjährlichen Workshops, die die Diskussion
zwischen Wissenschaft, Politik und Verbraucherorganisationen
anregen sollen.
Das KVF NRW ist ein Kooperationsprojekt der
Verbraucherzentrale NRW e. V. mit dem Ministerium für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz (MKULNV) und dem Ministerium für
Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) des Landes
Nordrhein-Westfalen. Bezugsmöglichkeiten Der zweite Band der
"Beiträge zur Verbraucherforschung" kostet 19,90 Euro (15,99
Euro als E-Book) und ist über den Buchhandel sowie
versandkostenfrei über den Online-Shop der
Verbraucherzentrale erhältlich: www.vz-nrw.de/shop.
Bibliografische Angaben Bala, Christian und Klaus Müller,
Hrsg. 2014.
Der verletzliche Verbraucher: Die sozialpolitische Dimension
von Verbraucherpolitik. Bd. 2. Beiträge zur
Verbraucherforschung. Düsseldorf: Verbraucherzentrale NRW.
ISBN Print: 978-3-86336-902-6, ISBN E-Book (PDF):
978-3-86336-904-0. 160 Seiten
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Kinderteller
Dickmacherkost für die Kleinen
Tipps zu Kindertellern in Restaurantketten
März 2014 - Wenn Eltern mit ihren Kindern auswärts essen,
werden in Fast-Food-Tempeln oft Kalorienbomben auf dem
Kinderteller serviert: Schnitzel, Hähnchen-Nuggets,
Fischstäbchen mit Pommes, Mayo und Ketchup sind dort die
Hits für Kids. „Paniertes und Frittiertes ist leider an der
Tagesordnung. Frisches Obst, Salat und Gemüse taucht bei der
Kinderkost in der Systemgastronomie kaum auf“, rüffelt die
Verbraucherzentrale NRW deren Speisenangebot für die kleinen
Gäste.
Wiederholt haben die Verbraucherschützer die Komponenten von
Kindertellern und –menüs von 20 Café- und Restaurantketten,
die ihre Auswahl als Appetizer auch im Internet
präsentieren, kritisch unter die Lupe genommen: „Die
standardisierten Kindermahlzeiten sind unterm Strich zu fett
und zu kalorienhaltig. Eltern, die auf eine gesunde
Ernährung Wert legen und trotzdem nicht auf den Besuch von
Restaurants einer bestimmten Marke verzichten wollen, müssen
das gesamte Speisenangebot auch für die Erwachsenen sorgsam
studieren und gezielt nach frischen Beilagen fragen“, so das
Fazit der Verbraucherzentrale NRW aus ihrer Stichprobe. Bei
der gesundheitsfördernden Auswahl helfen großen und kleinen
Gästen folgende Tipps:
· Status quo auf Kindertellern: Meistens werden
Kindern mundgerechte Sticks, Nuggets oder Mini-Schnitzel aus
Geflügelfleisch aufgetischt, das an und für sich reich an
leicht verdaulichem Eiweiß und fettarm ist. Doch in den
Fast-Food-Küchen brutzeln die vorfabrizierten
Chicken-Nuggets, Hähnchenbrust- oder Putensteaks meist mit
Panade in der Friteuse, und der gesunde Effekt löst sich in
Dunst auf. Auf jedem zweiten Teller landen Pommes – entweder
als Beilage oder Hauptgericht – garniert mit Ketchup und
Mayonnaise.
Fisch gibt’s wenn, meist auch nur als frittierte Stäbchen
dargereicht, manchmal auch als Thunfisch aus der Dose auf
der Pizza. Viele Restaurants können immerhin bei ihren
Pasta- und Pizzagerichten ein leichtes Plus für sich
verbuchen: Denn die Kohlenhydrate bei den italienischen
Klassikern sind nicht mit Frittierfett kombiniert. Gemüse
gibt’s teilweise auch als Beilage oder in der Soße. Dass
einige Betriebe bei ihren Kindermenüs standardmäßig jeweils
eine Gemüse-, Salat- oder Obstbeilage anbieten, ist unter
Frischeaspekten jedoch viel zu wenig.
Ökologisch, vegetarisch oder
tierisch unklar?
Tricks bei der Lebensmittelkennzeichnung
März 2014 - Vegetarisch oder vegan, regional und
mit Bio-Siegel: Nach zahlreichen Lebensmittelskandalen
wünschen sich viele Verbraucher möglichst unbelastete
Produkte. Doch die Suche danach wird ihnen oft schwer
gemacht. Denn nicht immer ist klar zu erkennen, ob
vermeintlicher Käse wirklich vegetarisch ist, Honig
ökologisch erzeugt wurde oder eine Kartoffel aus der Region
stammt. Wie Hersteller bei der Kennzeichnung täuschen, zeigt
der neu aufgelegte Ratgeber „Lebensmittel-Lügen – Wie die
Food-Branche trickst und tarnt“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das Buch erklärt, wie wenig Ziegenmilch in manchem
Ziegenkäse ist und wie Entengeschmack ganz ohne Zugabe von
Ente in eine Fertigsuppe gelangen kann. Auch gängige Maschen
bei der Angabe des Fruchtgehalts von Säften und bei
Werbeaussagen rund um Zucker, Fett und andere Nährstoffe
kommen unter die Lupe. Zudem erfahren Verbraucher, auf
welche Siegel und Kennzeichnungen Verlass ist und wie sie
sich mit Beschwerden gegen die Tricks der Branche wehren
können. Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird
das Buch auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70,
40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11)
38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38
09-235
Richtig reklamieren -
Handbuch mit 134 Musterbriefen
März 2014 - Der Telefonanschluss lässt auf sich
warten. Die gebuchte Pauschalreise entpuppt sich als
Reinfall. Der Versicherer verweigert die Regulierung des
Schadens. Die Bank verlangt für die Bearbeitung des Kredits
ein Entgelt. Ein Klick im Internet beschwert ein
kostenpflichtiges Abo. Der Handwerker will mehr Geld als im
Kostenvoranschlag kalkuliert. Wer es versteht, bei den
alltäglichen Verbraucherproblemen richtig zu reklamieren,
kann seine Rechte auch wirkungsvoll durchsetzen.
Der neue Ratgeber „Richtig reklamieren“ der
Verbraucherzentrale ist dabei ein hilfreicher Wegweiser. Ob
überhöhte Vorauszahlungen bei Pauschalreisen verlangt
werden, Zugverspätungen die Geduld der Fahrgäste
überstrapazieren oder sich in der Betriebskostenabrechnung
des Vermieters viele Unbekannte auftun: rechtliche
Hilfestellungen sind gefragt, um sich gegen unberechtigte
Forderungen zu wehren oder Entschädigungen wegen
mangelhafter Leistungen einzufordern.
Aber auch wenn der Handwerker pfuscht und der Kunde auf
Nachbesserung pochen will, muss dieser seine Rechte kennen
und Fristen zu deren Durchsetzung beachten. Das 224-seitige
Buch „Richtig reklamieren“ skizziert verständlich die
jeweilige Rechtslage und hat mit mehr als 130 Checklisten
und Musterbriefen praktische Hilfestellungen parat. Der
Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für
zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach
Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70,
40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11)
38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38
09-235
Weltverbrauchertag 2014 in
Duisburg:
Schlüsseldienste – Teure Retter in der Not
März 2014 - Verbraucherzentrale und Polizei warnen vor
unseriösen Tricks Die Tür fällt zu und der Schlüssel ist
drinnen – das kann jedem passieren, oftmals jedoch mit
teuren Konsequenzen. Als Retter in der Not bieten
Schlüsseldienste rund um die Uhr ihre Dienste an. Doch eine
auffällige Anzeige im Branchenbuch oder ein vollmundiger
Hinweis im Internet führt nicht immer zu einer seriösen und
preisgünstigen Firma.
„Viele hilfreiche Türöffner leisten zwar rasche Abhilfe,
nutzen im Gegenzug jedoch die Notlage der Kunden mit
überteuerten Preisen und der Forderung nach Barzahlung
schamlos aus“, warnt Marina Steiner, Leiterin der
Verbraucherzentrale NRW in Duisburg. In dieser Notlage hilft
nur, die Kosten vor dem Anrücken einer Firma zu vergleichen
und die Rechnung im Zweifel nicht sofort zu bezahlen.
„Gibt der vermeintliche Retter in der Not jedoch nicht nach
und übt weiterhin massiven Druck aus, sind auch wir bei
einem Anruf zur Stelle, um Betroffenen aus dieser misslichen
Lage zu befreien“, erklärt Kriminalhauptkommissar Uwe
Gärtner von der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle in
Duisburg. Den diesjährigen Weltverbrauchertag am 15. März
nutzen Verbraucherzentrale und Polizei, um vor unseriösen
Schlüsseldiensten zu warnen, die mit gewieften Dreh schnelle
Kasse machen wollen. Ratsuchende erhalten viele Tipps, um im
Ernstfall auf die weit verbreiteten Tricks von Abzockern
nicht hereinzufallen und angemessen zu reagieren:
· Ortsansässige Firma suchen: Um Kosten gering zu
halten und Angaben nachprüfen zu können, am besten im
Notfall einen Schlüsseldienst in der Nähe anrufen. Hierbei
sollten Ausgesperrte immer nach der genauen Anschrift der
Firma und einem verbindlichen Festpreis – in der Regel
zwischen 75 und 100 Euro – fragen.
Nutzen Schlüsselnotdienste die Bedrängnis von Kunden aus und
verlangen mehrere hundert Euro fürs Türöffnen oder wollen
keinen Preis nennen, ist es ratsam, auch in der akuten
Stresssituation mehrere Anbieter anzurufen und deren
Leistungen miteinander zu vergleichen. Auf keinen Fall
sollten Firmen einen Auftrag erhalten, die sich im Telefon-
oder Branchenbuch durch die Aneinanderreihung des
Buchstabens „A“ an vorderster Stelle einen Vorteil
verschaffen. Oft sind solche Dienste weder seriös noch
ortsansässig.
· Nur sachgerechte Leistungen akzeptieren: Vor
Erteilung eines Auftrags sollte die Vereinbarung akribisch
geprüft werden. Firmen vor Ort dürfen nur Fahrtkosten
innerhalb der Ortsgrenzen berechnen. Ist eine Tür bloß
zugefallen, muss sie weder aufgebrochen noch das Schloss
ausgebaut werden. Beides ist aber häufige Praxis, um die
Kosten in die Höhe zu treiben. Unverschlossene Türen lassen
sich in der Regel ohne Beschädigung in zehn bis dreißig
Sekunden von einem Fachmann öffnen.
Für diese Leistung kann nur ein angemessener Betrag und
nicht ein Fantasiepreis – etwa für einen zweiten Monteur –
verlangt werden. Schlüsseldienste dürfen nur die konkrete
Arbeitszeit – in der Regel wenige Minuten – und die
entstandenen Fahrtkosten in Rechnung stellen. Nur wenn der
Notdienst außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeiten anrückt,
kommen zur reinen Arbeitszeit Nacht- und Feiertagszuschläge
von 25 bis 100 Prozent hinzu. Extras wie
„Sofortdienstzulage“ oder „Spezialwerkzeuge“ dürfen nicht
berechnet werden. Kosten für letzteren Posten fallen nur an,
wenn die Geräte tatsächlich eingesetzt wurden.
"Crowdinvesting" im Internet
Unzureichende Risiko-Hinweise
März 2014 - Die Idee ist auf dem Vormarsch: Viele Geldgeber
finanzieren mit kleinen Summen gemeinsam ein Projekt und
bekommen dafür im Gegenzug einen Teil der möglichen Gewinne.
Crowdinvesting nennt sich das Modell, für das spezielle
Internetplattformen verstärkt Kunden akquirieren. Gerade das
Thema Energiewende und Klimaschutz weckt derzeit das
Interesse einiger Plattformen. Sie stellen auf ihren Seiten
Projekte vor und suchen dafür Unterstützer.
Mit dem eingesammelten Geld sollen beispielsweise
Photovoltaik-Anlagen errichtet oder Arbeiten realisiert
werden, die die Energieeffizienz von Bürogebäuden erhöhen.
Anleger bekommen im Gegenzug eine attraktive Rendite in
Aussicht gestellt. In einigen Fällen vergeben die Anleger
ihr Geld in Form von Darlehen. Auch der Eintritt in eine
Genossenschaft, eine GmbH & Co KG oder eine andere Form der
Unternehmensbeteiligung ist denkbar.
Doch so vielfältig die Arten einer Beteiligung sind, nahezu
allen ist eines gemeinsam: Scheitert das Projekt, droht im
schlimmsten Fall der Totalverlust des investierten Geldes.
Die Verbraucherzentrale NRW ist der Auffassung, dass die
Eurosammler auf dieses Risiko deutlich hinweisen müssen.
Doch das tun nicht alle Plattformen, die
Erneuerbare-Energie-Projekte oder Energieeffizienzmaßnahmen
unterstützen. Das jedenfalls ist das Ergebnis einer
Stichprobe der Verbraucherschützer.
Bei zwei von fünf geprüften Plattformen fehlte der wichtige
Risiko-Hinweis. Zwei weitere Anbieter wiesen lediglich in
allgemeinen FAQ (Frage-und-Antwort-Liste), in der zum
Download zur Verfügung stehenden Beitrittserklärung oder in
den AGB auf die Verlust-Gefahr hin. Nach Ansicht der
Verbraucherzentrale reicht das nicht aus. Der Hinweis sollte
nicht versteckt in Prospekten, Broschüren, FAQs, AGB oder
erst während des Kaufvorgangs erfolgen. Vielmehr sollte sich
ein deutlicher Hinweis frei zugänglich direkt bei dem
konkret beworbenen Projekt finden lassen. Wo
Gewinnerwartungen und mögliche Renditen hervorgehoben
werden, gehört es sich fairerweise auch, die andere Seite
der Medaille zu nennen.
Ratgeber Schimmel stoppen
Februar 2014 - Strategien gegen feuchte
Wohnräume Falsches Lüften, eine zu niedrige Innentemperatur
oder bauliche Mängel – die Ursachen für Feuchtigkeit in
Wohnräumen sind vielfältig. Gern gesellt sich Schimmel als
ungebetener Gast dazu und bildet nicht nur hässliche Flecken
an den Wänden, sondern gefährdet auch die Gesundheit der
Bewohner. Allergien und ein erhöhtes Infektrisiko können die
Folgen sein.
Wie man die lästigen Pilze wieder los wird und die eigenen
vier Wände trocken hält, zeigt der Ratgeber „Feuchtigkeit
und Schimmelbildung in Wohnräumen“ der Verbraucherzentrale
NRW. Das Buch rückt die möglichen Ursachen für
Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall in den Mittelpunkt
und erklärt, wie falsches Heiz- und Lüftungsverhalten oder
Eigenheiten des Gebäudes zu Problemen führen.
Praktische Tipps helfen, den Schimmel schnell und dauerhaft
zu stoppen. Hinweise zu Rechten und Pflichten von Mietern
und Vermietern sowie deren Ansprüchen bei
Feuchtigkeitsschäden runden das Paket ab.
Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für
zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach
Hause geliefert.
Bittere Pillen beim Arzneimittelkauf vermeiden
Verschiedene Vertriebswege auf dem Gesundheitsmarkt nutzen
Das Angebot an Arzneimitteln hält für Patienten
manch bittere Pille bereit: Zahlreiche Medikamente gibt’s
nicht auf Rezept und müssen aus eigener Tasche bezahlt
werden. Die klassische Apotheke als einzige Bezugsquelle von
Tabletten, Salben und Tinkturen hat ausgedient. Kunden
können sich auch in Drogeriemärkten oder Internetapotheken
mit den nötigen Präparaten versorgen. „Bei den
Arzneimittelausgaben lassen sich durchaus einige Euro
sparen, wenn Patienten mit den unterschiedlichen Regelungen
und Bezugsmöglichkeiten vertraut sind“, liefert die
Verbraucherzentrale NRW hierzu folgende Tipps:
· Verschreibungspflichtige Arzneimittel:
Präparate auf Rezept sind nur gegen Vorlage einer ärztlichen
Verordnung erhältlich. Diese muss einer Apotheke im Original
vorgelegt bzw. zugesandt werden. Für
verschreibungspflichtige Medikamente gelten feste Preise,
die bei Apotheken vor Ort und bei Versandapotheken identisch
sind. In der Regel werden rezeptpflichtige Medikamente von
den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Patienten müssen
hierbei zehn Prozent des Arzneimittelpreises zuzahlen – das
heißt mindestens fünf und höchstens zehn Euro, auf keinen
Fall aber mehr, als das Präparat kostet. Das gilt auch bei
einer Bestellung im Internet. Einige preisgünstige
Medikamente sind in Deutschland von der Zuzahlung befreit.
· Rezeptfreie Medikamente:
Nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen nur in
zugelassenen Vor-Ort- oder Online-Apotheken verkauft werden.
Bis auf wenige Ausnahmen erstatten die gesetzlichen
Krankenkassen die Mittel zur Selbstmedikation jedoch nicht.
Für freiverkäufliche Medikamente gelten keine festen Preise.
Deshalb kann es sich bei rezeptfrei erhältlichen
Schnupfensprays, Halstabletten oder Schmerzmitteln lohnen,
die Angebote mehrerer Apotheken zu vergleichen.
· Klassische oder Discount-Apotheke: Die
nächste Apotheke vor Ort ist in der Regel die erste
Anlaufstelle, um sich mit Arzneimitteln zu versorgen.
Daneben bieten immer öfter auch Discount-Apotheken
rezeptfreie Arzneimittel zu einem günstigen Preis an. Alle
Apotheken – ganz gleich ob um die Ecke oder im Internet –
sind zur Beratung verpflichtet.
Pflegefall – was tun? Leitfaden
für die passende Versorgung
Februar 2014 - Wird ein Mensch pflegebedürftig, müssen
Betroffene und Angehörige oft in kurzer Zeit wichtige und
weitreichende Entscheidungen treffen. Soll die Pflege
zuhause oder in einem Heim stattfinden? Wer soll sie
übernehmen? Wann, wo und wie wird finanzielle Unterstützung
beantragt?
Mit dem Ratgeber „Pflegefall – was tun?“ gibt die
Verbraucherzentrale NRW hierbei eine kompakte Hilfestellung.
Angehörige erfahren, wie sie schnell reagieren und die
Versorgung sicherstellen können. Wie sich anschließend auch
dauerhaft eine gute Pflege gestalten lässt und welche
Unterstützung Kranken- und Pflegekassen dabei gewähren, sind
weitere Themen.
Zudem erfahren die Betroffenen, worauf sie beim Besuch des
Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und der Auswahl
eines Pflegeheims oder Pflegedienstes achten sollten.
Informationen zur Bedeutung und Reichweite einer
Vorsorge-Vollmacht sowie Tipps für Berufstätige über
gesetzliche Regelungen zu Auszeiten im Job runden das
Angebot ab.
Der Ratgeber kostet 8,90 Euro und ist in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30 erhältlich. Für
zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach
Hause geliefert. Bestellmöglichkeiten: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70,
40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11)
38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38
09-235
Frühbucherrabatte nicht immer Schnäppchen
Clevere Urlauber vergleichen Leistungen und Preise
Februar 2014 - Zahlreiche Reiseveranstalter
werben zurzeit mit Frühbucherrabatten um die Gunst der
Kunden: Wer seinen Sommerurlaub frühzeitig – bis Ende
Februar oder sogar bis Ende März – bucht, soll für seine
rasche Entscheidung oft mit Preisnachlässen oder anderen
Vergünstigungen bei Unterkunft und Verpflegung belohnt
werden.
„Was auf den ersten Blick als Schnäppchen erscheint,
entpuppt sich bei genauerem Hingucken mitunter als
Schmalspurangebot, bei dem eine Reihe zusätzlicher Kosten
fällig werden“, warnt die Verbraucherzentrale NRW vor
voreiligem Zuschlag. Sie rät, Preise und Leistungsumfang von
Reiseofferten anhand folgernder Tipps zu vergleichen:
· Freiwillige Leistung: Ob ein Frühbucherrabatt
gewährt wird, hängt vom jeweiligen Reiseveranstalter ab.
Nachlässe oder Vergünstigungen können innerhalb eines
Angebots auch variieren, etwa wenn ein Rabatt nur für
bestimmte Unterkünfte eingeräumt wird.
· Preisvergleich: Die einzelnen Posten eines
Frühbucherangebots lassen sich nur bei gleichen oder
ähnlichen Leistungen vergleichen.
Kunden sollten ihr Augenmerk hierbei nicht nur auf den
Preis, sondern auch auf den Leistungsumfang richten. Ein
Check vor Vertragsabschluss zeigt zum Beispiel, ob im
Angebot der Transfer vom Flughafen zum Hotel oder die
All-Inclusive-Verpflegung enthalten ist. Aber auch ein
Vergleich mit anderen Angeboten kann sich lohnen: Denn viele
Veranstalter bieten identische Leistungen an – etwa Flug und
Unterkunft. Diese können bei dem einem Anbieter zum
regulären Preis billiger sein als bei einem anderen
Veranstalter zum reduzierten Preis.
Gewährt der günstigere Anbieter zusätzlich noch einen
Nachlass, ist bei einem Preisvergleich unterm Strich eine
Ersparnis von mehreren hundert Euro drin. Preisgünstigstes
Angebot: Wer keine Lust hat, im Internet nach Schnäppchen zu
jagen, sollte sich im Reisebüro nach möglichen Schnäppchen
für ihr Traumziel erkundigen.
Die Reisevermittler müssen für die Preisdifferenz
geradestehen, wenn sie nicht die günstigste Variante für das
gewünschte Reiseziel aus ihrem Sortiment heraussuchen. Im
Streitfall sollten Kunden – etwa mit Hilfe eines Zeugen –
jedoch nachweisen können, dass sie sich nach dem billigsten
Angebot erkundigt haben.
Ratgeber: Verfügungen, Verträge,
Versicherungen
Handbuch zur lückenlosen Vorsorge für Ernstfälle
Februar 2014 - Unfall, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit
können jeden einzelnen unerwartet in jeder Lebensphase
treffen. Wer seine persönlichen Dinge für den Ernstfall
nicht vorsorglich nach seinen Vorstellungen geregelt hat,
riskiert, dass Angehörige oder Außenstehende nach eigenem
Gutdünken Entscheidungen über medizinische Behandlungen oder
Geldausgaben treffen müssen.
Der Ratgeber „Vorsorge selbstbestimmt“ der
Verbraucherzentrale NRW hilft, Gedanken und Dokumente zu den
persönlichen Angelegenheiten zusammenzutragen und
individuelle Wünsche rechtzeitig in rechtssichere
Verfügungen einfließen zu lassen.
Das aktualisierte Handbuch erklärt anschaulich, wie
unerlässliche Vorsorge-Dokumente – etwa Patientenverfügung,
Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung – wirksam
aufgesetzt werden und welche Punkte bei der finanziellen
Absicherung sowie Nachlassregelung zu beachten sind.
Checklisten, Formulierungshilfen und Musterscheiben, die zur
Bearbeitung am PC begleitend im Internet heruntergeladen
werden können, erleichtern eine lückenlose Vorsorge. Der
Ratgeber kostet 17,90 Euro und ist in der Beratungsstelle
Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 5 erhältlich. Für zuzüglich
2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause
geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70,
40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11)
38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38
09-235
Handyversicherungen
Januar 2014 - Die Angst der Nutzer, dass ihr wertvolles
Smartphone abhanden kommt oder dass allzeit bereite Tablet
sie plötzlich im Stich lässt, sitzt tief. Auf diese Sorge
und Not spekulieren Händler bereits beim Kauf und offerieren
ihren Kunden zum Objekt ihrer Begierde gleich die passende
Versicherung. Doch die Policen halten im Schadensfall
vielfach nicht, was im Verkaufsgespräch an Schutz
versprochen wurde. Spitzfindige Ausschlüsse und mangelhafte
Versicherungsbedingungen fallen der Verbraucherzentrale NRW
immer wieder beim Blick ins Kleingedruckte ins Auge.
„Unterm Strich wird bei Verlust oder einem Manko kein
adäquater finanzieller Ausgleich gezahlt, sondern die
Versicherer erstatten lediglich einen von ihnen festgelegten
Zeitwert oder tauschen das teure Teil durch ein gebrauchtes
Gerät aus“, weiß die Verbraucherzentrale NRW. Sie rät,
folgende Hinweise beim Abschluss eines Schutzvertrags fürs
Handy mit ins Kalkül zu ziehen: · Leistungen: Wer 300
Euro und mehr investiert, möchte seinen mobilen Alleskönner
natürlich gut abgesichert wissen.
Dieses Sicherheitsbedürfnis machen sich viele Verkäufer
zunutze und bieten für angeblich „kleines Geld“ einen
Handyschutz zwischen drei und zehn Euro pro Monat an. Doch
gibt’s einen Schaden zu beklagen, lässt auch der Ärger über
die Versicherung nicht lange auf sich warten. Denn die zahlt
bei Klau oder Defekt entweder gar nichts, und wenn, dann oft
nicht Bares, sondern bietet den Geschädigten häufig nur ein
ähnliches oder gar gebrauchtes Ersatzgerät an. Bei einer
Reparatur werden die Kosten hierfür übernommen.
Überweist eine Versicherung tatsächlich einen Geldbetrag,
erstattet sie in der Regel jedoch nicht den Neu-, sondern
nur den Zeitwert eines Geräts. Dieser beträgt in der Regel
zwischen 50 und 80 Prozent. Hinzu kommt, dass viele
Handybesitzer meist noch mit einer Selbstbeteiligung
zwischen zehn und 20 Prozent des Kaufpreises zur Kasse
gebeten werden. Geht das Gerät also nach einem Jahr oder
später kaputt oder verloren, rechnet sich der
Versicherungsschutz immer weniger.
Ratgeber Baufinanzierung
Stütze bei der Suche nach optimalem Kredit
Januar 2014 - Die wichtigste Hürde
auf dem Weg zum Eigenheim ist die Finanzierung der
Immobilie. Denn wer sich die Kosten für den Traum von den
eigenen vier Wänden schön rechnet oder gewieften Beratern
glaubt, zahlt nicht nur drauf, sondern riskiert im Ernstfall
sogar den Verlust von Haus oder Wohnung. Mit Hilfe des
Ratgebers „Baufinanzierung“ der Verbraucherzentrale NRW
errichten künftige Immobilienbesitzer ihre Finanzplanung auf
einem tragfähigen Fundament.
Das überarbeitete Buch zeigt, wie eine abgesicherte
Hausfinanzierung von Berechnung des Bedarfs und der
maximalen monatlichen Belastbarkeit bis zur Wahl der
optimalen Finanzierungsform aufgebaut wird. Tipps zu
günstigen Finanzierungsangeboten, zahlreiche
Beispielrechnungen und nützliche Checklisten erleichtern die
Kreditaufnahme.
Der Ratgeber kostet 16,90 Euro und ist in der
Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 30
erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird
er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Versandservice der
Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225
Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38
09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235
Tipp: Nachhaltige Geldanlage
Der kleine grüne Daumen der Geldinstitute
Januar 2014 - Viele Anbieter von Geldanlagen
berücksichtigen bei ihren Investitionen ethische, soziale
oder ökologische Kriterien. Hierdurch fördern sie etwa den
fairen Handel von Gütern und Dienstleistungen, die
Energiewende oder auch die Bildung und Kultur.
Rüstungsgüter, Atomindustrie oder Suchtmittel wie Tabak,
Alkohol oder Glücksspiel sind dagegen häufig Tabuthemen.
Nach einer aktuellen Umfrage der Verbraucherzentrale NRW bei
rund 340 Banken und Sparkassen bieten 68 Prozent der
Kreditinstitute nachhaltige Geldanlagen an. Jedes dritte
Institut möchte sein Angebot weiter ausbauen.
Auch in Sachen Energiewende gibt´s immer wieder Offerten:
etwa die Beteiligung an einer lokalen Energiegenossenschaft.
Doch auf der anderen Seite fehlt es häufig noch an Vielfalt.
Bei den meisten Banken gibt es nur wenige Finanzprodukte mit
nachhaltigen Faktoren zu kaufen. Die Verbraucherzentrale NRW
gibt Tipps, was der Markt derzeit offeriert und worauf
Anleger achten sollten.
· Nachhaltige Banken: Nachhaltige Banken (etwa GLS,
Ethikbank, Umweltbank, Triodos Bank) berücksichtigen im
Einlagen- und Kreditgeschäft eine Reihe von ethischen,
sozialen und ökologischen Kriterien. Sie bieten dieselben
Dienstleistungen an wie eine herkömmliche Bank oder
Sparkasse. Dazu zählen etwa klassische Tagesgeld- oder
Festgeld-Konten bei denen das Ersparte unter dem Schutz des
Einlagensicherungssystems steht. Auch regionale Volksbanken
und Sparkassen bieten teils sichere und nachhaltige
Sparanlagen an.
· Investmentfonds: Die meisten Kreditinstitute aus der
Verbraucherzentralen-Befragung bieten Investmentfonds fürs
gute Gewissen an. Investmentfonds – etwa Aktien-, Renten-
oder Indexfonds – sind für diejenigen geeignet, welche
flexibel sparen möchten, einen langfristigen Anlagehorizont
haben, an der Entwicklung internationaler Märkte
partizipieren möchten aber auch Kurs- und gegebenenfalls
Währungsrisiken in Kauf nehmen können. Doch Vorsicht: Die
Nachhaltigkeitskriterien der Fondsgesellschaften
unterscheiden sich sehr stark und sind teils sehr schwammig
formuliert.
Altersvorsorge richtig planen -
Strategien zum finanziell gesicherten Ruhestand
Duisburg, 16. januar 2014 - Ruhestand ohne finanzielle
Sorgen – dieser Wunsch lässt sich nur erfüllen mit Hilfe
zusätzlicher Vorsorge. Wer im Rentenalter bei seinem
persönlichen Lebensstandard keine Abstriche machen will,
sollte frühzeitig damit beginnen und seine Anlagestrategie
passend zu seinen Ressourcen planen. Doch bei der Vielzahl
an Vorsorgeprodukten ist es oftmals schwierig, den Überblick
zu behalten und die individuell richtige Auswahl zu treffen.
Anhand von wichtigen Basisinformationen, nützlichen Tipps
und Berechnungsbeispielen weist der neue Ratgeber
„Altersvorsorge richtig planen“ den richtigen Weg zu einer
soliden Vorsorge. Informationen zum System der gesetzlichen
Rente und Hinweise zu Chancen und Risiken einzelner
Finanzprodukte sind darin ebenso enthalten wie Details zu
Fördermöglichkeiten bei betrieblicher Altersvorsorge,
Riester- und Rürup-Rente.
Anschauliche Anleitungen zu Vorsorgestrategien in
unterschiedlichen Lebensphasen runden das Buch ab. Der
Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in den örtlichen
Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für
zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird das Buch auch
nach Hause geschickt.
Krank und allein zu Haus:
Hilfeleistungen der Krankenkassen
Ein akuter Bandscheibenvorfall, beide Arme in Gips
oder eine schwere Infektion, die dazu zwingt, das Bett zu
hüten: Jeder kann aufgrund eines Unfalls oder einer
Erkrankung in die missliche Lage geraten, bei seinen
alltäglichen Verrichtungen vorübergehend auf fremde Hilfe in
den eigenen vier Wänden angewiesen zu sein. Gesetzlich
Krankenversicherte, die nicht stationär ins Krankenhaus
müssen, jedoch zuhause niemanden haben, der ihnen bei der
Körperpflege, beim Essen und im Haushalt hilft oder die
Kinder versorgt, können bei ihrer Krankenkasse die Kosten
für eine häusliche Krankenpflege beziehungsweise für eine
Haushaltshilfe beantragen.
„Ob und in welcher Höhe es Zuwendungen gibt, ist bei den
Krankenkassen jedoch nicht einheitlich geregelt. Nachfragen
zahlt sich in den meisten Fällen aus“, erklärt die
Verbraucherzentrale NRW. Sie steuert zur Klärung mit der
Kasse oder zur Wahl einer neuen Krankenversicherung
grundlegende Informationen bei:
· Häusliche Krankenpflege: Eine bezahlte
Extra-Unterstützung etwa bei der täglichen Körperpflege oder
dem Gang zur Toilette können gesetzlich Versicherte von
ihrer Krankenkasse erhalten, wenn es die ärztliche
Behandlung erfordert. Häusliche Krankenpflege wird jedoch
nur bewilligt, wenn niemand daheim die Pflege eines
Betroffenen übernehmen kann und ein Arzt die Notwendigkeit
der zusätzlichen Hilfe bescheinigt. Hierbei muss allerdings
immer etwas zugezahlt werden.
Auf alle Fälle lohnt sich ein Leistungsvergleich bei den
verschiedenen gesetzlichen Kassen. Denn jede bestimmt
selbst, ob und wie lange sie Leistungen für Körperpflege,
Ernährung und Mobilität übernimmt. Viele Krankenkassen
zahlen maximal zwischen zwei Wochen oder bis zu einem halben
Jahr für die tägliche Grundpflege. Einige richten ihre
Leistungsbereitschaft exakt an der Dauer der medizinisch
notwendigen Behandlungspflege aus. Die meisten Kassen zahlen
höchstens für eine Stunde ambulante Grundpflege am Tag. Ein
geringer Teil übernimmt auch zwei. Versicherte mit einer
chronischen Erkrankung sollten bei einem Kassenwechsel
darauf achten, dass dieses Versorgungs-Plus nicht von
vornherein bei einer Verschlimmerung ihres Zustands
ausgeschlossen ist.
Falsche Eingruppierung in
Pflegestufe - Widerspruch gegen Bescheid der Pflegekasse
möglich
Duisburg, 9. Januar 2014 - Wer durch Krankheit,
Unfall oder hohes Alter immer mehr auf Hilfe von Anderen
angewiesen ist, kann Leistungen aus der Pflegeversicherung
beantragen. Wie viel Geld aus der Pflegekasse gezahlt wird,
ermittelt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK)
anhand einer Skala von Pflegestufe Null für eingeschränkte
Alltagskompetenz bis hin zu Pflegestufe Drei bei schwerer
Pflegebedürftigkeit. Diese Begutachtung ist ein wichtiger
Termin, auf den Betroffene wie Angehörige gut vorbereitet
sein sollten.
„Sind Pflegebedürftige und Angehörige mit der anschließenden
Einstufung nicht einverstanden, weil sie dem tatsächlichen
pflegerischen und hauswirtschaftlichen Bedarf des
betroffenen Menschen nicht entspricht, kann Widerspruch
gegen den Bescheid eingelegt werden“, erklärt die
Verbraucherzentrale NRW.
Damit der Einwand erfolgsversprechend ist, helfen folgende
Tipps:
· Besuch des Medizinischen Dienstes: Bei der
Begutachtung des Pflegebedürftigen in dessen Wohnung oder im
Pflegeheim ist es hilfreich, wenn eine persönliche
Vertrauensperson an dem Termin teilnimmt. Diese
Kontaktperson kann den Betroffenen unterstützen und wichtige
ergänzende Hinweise zur persönlichen Lage und der Verfassung
des pflegebedürftigen Menschen geben. Der Gutachter sollte
einen möglichst wirklichkeitsnahen Einblick in den Alltag
und über die Verfassung des betroffenen Menschen bekommen.
Wichtig ist etwa, dass Probleme beim Toilettengang,
Ankleiden und bei der Körperpflege realistisch geschildert
werden.
· Pflegetagebuch: Bevor Pflegeleistungen beantragt
werden, ist es empfehlenswert, frühzeitig damit zu beginnen,
mindestens eine Woche lang ein Pflegetagebuch zu führen. Je
länger ein Pflegetagebuch geführt wird, desto mehr sagt es
über die persönliche Situation des Antragstellers aus. Die
schriftliche Dokumentation der täglichen Verrichtungen gibt
Auskunft darüber, welche Hilfen in welchem Umfang
stattfinden und notwendig sind. Die Auflistung ist eine
wichtige Hilfestellung bei der Bewertung des Pflegebedarfs
und für die Argumentation gegenüber der Pflegekasse
unverzichtbar.
Aha-Effekte durch bunte Farben:
Verbraucherzentrale NRW bietet unabhängige Energieberatung
mit Wärmebildern vom Haus
Duisburg, 8.01.2014 - Wohlige Wärme im eigenen Heim
kommt Verbraucher teuer zu stehen. Fürs Heizen geben private
Haushalte rund zwei Drittel ihres Energiebudgets aus. Die
Verbraucherzentrale NRW hilft, diesen großen Kostenblock
nachhaltig zu senken.
Ab Anfang 2014 bietet die Energieberatung Ruhr West der
Verbraucherzentrale NRW in Duisburg ein spezielles
Winterpaket an: Ein 90-minütiger Beratungstermin beim
Verbraucher zu Hause, inklusive so genannter Thermografien.
Das sind eigens erstellte Wärmebilder des Wohngebäudes. Zum
Angebot gehört ein schriftlicher Bericht über erkannte
Wärmelecks, mit Hinweisen zum Sparen und Modernisieren sowie
zur finanziellen Förderung.
„Die Tipps richten sich immer nach der individuellen
Situation der Bewohner, ihrem Geldbeutel und den jeweiligen
Bedürfnissen“, betont Norbert Mohr, seit Dezember letzten
Jahres neuer Energieberater für das westliche Ruhrgebiet.
Bevor der Energieberater zur Energieberatung nach Hause
kommt, fertigt ein Thermograf die Außenaufnahmen vom Haus
mit einer speziellen Kamera an. Das geschieht am besten
nachts, bei niedrigeren Außentemperaturen.
Die Thermografien, die so entstehen, erinnern an bunte
Pop-Art-Werke, die fachmännisch interpretieren werden
müssen.
Auf dieser Grundlage wird dem Hausbesitzer gezeigt,
ob und wo kostbare Wärme aus dem Gebäude entweicht. Häufig
zieht es durch Dächer, Fenster und Türen. Klassische
Kostentreiber sind auch dünne Heizkörpernischen sowie
ungedämmte Rolladenkästen oder Außenwände. „Gerade Bewohnern
älterer Häuser verschaffen wir durch die Thermografie viele
Aha-Effekte“, sagt Berater Norbert Mohr. Oft enthüllt die
Technik auch kuriose Wärmelecks –vom Voreigentümer dürftig
zugemauerte Fenster zum Beispiel, oder nackte Heizungsrohre
in der Wand. „Wir beraten unabhängig von Anbietern oder
Geschäftsinteressen“, erklärt Energieberater Norbert Mohr.
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