Polizei - Meldungen - Blitzer Immer aktuell
BZ-Sitemap    • Meldungen + Statistiken    • Kommentare    • Archiv    • Bußgeldkatalog

Mobilen Geschwindigkeitskontrollen Stadt Duisburg: Montag, 3.11., bis Samstag, 8.11.2025
Einbruch • Kriminalitätsbericht 2024 Verkehrsbericht 2024 BZ-Niederrhein

 

November 2025


Dellviertel: Ohne Fahrerlaubnis vor der Polizei geflüchtet
Am späten Mittwochabend (5. November, gegen 21: 45 Uhr) ist ein 21-Jähriger in einem schwarzen VW (ein Mietwagen) vor einer Polizeikontrolle geflüchtet. Statt anzuhalten, als die Polizisten dem Fahrer Anhaltezeichen gaben, fuhr er auf der Kremerstraße über eine rote Ampel und bog dann falsch herum in eine Einbahnstraße (Krummacherstraße) ab. Auf der Realschulstraße zwang ihn ein entgegenkommendes Auto zum Anhalten. Der 21-Jährige rannte zu Fuß davon und ließ seinen Beifahrer (22) und einen Hund im Auto zurück. Die Polizei stellte das Auto sicher und übergab den Hund an ein Tierheim. Wenige Stunden später stellte sich der 21-Jährige auf der Wache Präsidium. Es stellte sich heraus, dass er keine Fahrerlaubnis besitzt und der Mietvertrag für das Auto über den Beifahrer lief. Jetzt muss er sich mit einer Anzeige unter anderem wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis auseinandersetzen. Auch der Beifahrer bekam eine Anzeige, weil er seinen Freund fahren gelassen hat, obwohl er wusste, dass dieser keine Fahrerlaubnis hat.



Marxloh/Wanheim-Angerhausen/Hochemmerich: Mehrere Verkehrsunfälle und Verletzte
Am Mittwochabend (5. November) kam es zwischen 19:00 und 20:30 Uhr zu drei Verkehrsunfällen, bei denen sich die Verkehrsteilnehmenden teilweise schwer verletzten.
Die Unfälle im Detail:
Auf dem Willy-Brandt-Ring stieß ein ausparkender Mercedes beim Anfahren in den fließenden Verkehr mit einem Krad zusammen. Der 72-jährige Autofahrer blieb unverletzt und kam mit einem Schrecken davon. Der 44-jährige Kradfahrer stürzte; er und sein 12-jähriger Sozius (Tochter) kamen mit schweren Verletzungen zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus. Lebensgefahr besteht nicht.
Im Kreuzungsbereich der Düsseldorfer Landstraße/Münchener Straße kollidierte ein Auto mit einem Krad, woraufhin der Kradfahrer stürzte und sich schwer verletzte. Die 54-jährige VW-Fahrerin blieb unverletzt. Zufällig vorbeifahrende Rettungskräfte hielten sofort an und leisteten dem 54-jährigen Erste Hilfe und brachten ihn in ein Krankenhaus. Die Polizisten stellten das Zweirad durch ein Abschleppunternehmen sicher.
Auf der Straße Grüner Weg geriet ein 56-jähriger Fahrradfahrer mutmaßlich in Folge des Konsums von Alkohol ins Schwanken und stürzte. Weil er sich schwere Verletzungen zuzog, brachte ihn ein Rettungswagen in ein Krankenhaus. Ein Arzt entnahm ihm dort eine Blutprobe.
In allen Fällen hat das Verkehrskommissariat die Ermittlungen aufgenommen und geht der Frage nach, wie es zu den jeweiligen Unfällen gekommen ist.



Hochemmerich: Gefährliche Körperverletzung - Polizei sucht Zeugen
Ein 31-Jähriger verständigte bereits am Freitagabend (31. Oktober, 17:52 Uhr) die Polizei, weil ein bislang Unbekannter ihn im Bereich der Atroper Straße verletzte und die Flucht ergriff.
Als die Polizisten eintrafen, schilderte der Duisburger (31) den Beamten, dass es zu einem Streit zwischen mehreren Personen gekommen sei. Ein Mann soll ihn mit einem Stock geschlagen haben. Dem 31-Jährigen gelang es, über die Schwarzenberger Straße zu entkommen. Der Unbekannte sei ihm zunächst gefolgt, ergriff dann jedoch die Flucht. Um die Polizei zu verständigen, zog sich der Verletzte in ein dortiges Geschäft zurück.
Ein Rettungswagen brachte den leicht Verletzten für eine ambulante Behandlung in ein Krankenhaus.
Das Kriminalkommissariat 35 hat die Ermittlungen zu den Hintergründen der gefährlichen Körperverletzung aufgenommen und sucht Zeuginnen und Zeugen, die Angaben zu der Tat und den Beteiligten machen können. Hinweise nehmen die Ermittler unter der Rufnummer 0203 2800 entgegen.



Obermeiderich/Marxloh: Jugendliche in Folge von Knallkörpern verletzt
In zwei Fällen ermittelt die Kriminalpolizei, weil sich ein 13- und ein 15-Jähriger schwere Verletzungen durch gezündete Pyrotechnik oder Feuerwerkskörper zugezogen haben.
Der Vater des 13-jährigen Duisburgers wandte sich am Dienstagmorgen (4. November, 9:30 Uhr) an die Polizisten der Wache Marxloh, weil sein Sohn am Montagabend (3. November, 19:45 Uhr) in Folge eines "Böllers" schwer verletzt worden war. Der Teenager gab an, dass er an einer Bushaltestelle an der Wiesbadener Straße einen Gegenstand aufheben wollte, der dann explodiert sei. Infolgedessen brachte ein Rettungswagen den Verletzten zur weiteren Behandlung zunächst in ein Krankenhaus.
In einem weiteren Fall wandte sich das Krankenhauspersonal einer Klinik an der Dieselstraße am Dienstagvormittag (4. November, 11 Uhr) an die Polizei, weil ein 15-Jähriger mit schweren Handverletzungen eingeliefert wurde. Der Jugendliche soll sich zuvor mit einem Freund auf der Wilfriedstraße in Marxloh getroffen haben. Hierbei soll es zum Zünden des Knallkörpers gekommen sein.
In beiden Fällen hat das Kriminalkommissariat 11 die Ermittlungen zu den Hintergründen aufgenommen. Um was für pyrotechnische Gegenstände es sich handelt, woher die Knallkörper stammen und wer die "Böller" gezündet hat, ist Bestandteil der andauernden Ermittlungen.
Die Polizei Duisburg warnt eindringlich: Der unsachgemäße und missbräuchliche Umgang mit Feuerwerkskörpern kann neben den rechtlichen Verstößen auch zu schwersten Verletzungen führen. Knalltraumen, Verbrennungen oder auch abgerissene Körperteilen können die Folge sein. Die Verletzungen können verheerende gesundheitliche Konsequenzen nach sich ziehen und auch ihre persönlich gesetzten Ziele unter Umständen vollständig zerstören.



Vierlinden: Falsche Klempner unterwegs - Zeugensuche
"Guten Tag, wir müssen einmal ihr Heizungssystem kontrollieren" - so in etwa beschafften sich falsche Klempner am Dienstagmittag (4. November, gegen 13 Uhr) Zutritt in eine Wohnung am Franz-Lenze-Platz.
Zwei Personen, die einen Blaumann trugen, klingelten an der Haustür einer 94-jährigen Dame. Das Duo gaukelte vor, das Heizungssystem kontrollieren zu müssen.
Während die Täter die Seniorin ablenkten, nutzten sie die Gelegenheit, Bargeld und Schmuck zu entwenden und ergriffen die Flucht in unbekannte Richtung.
Die Männer werden wie folgt beschrieben: Einer soll circa 1,65 Meter groß sein und kurze blonde Haare haben. Seine Arbeitshandschuhe sollen grün gewesen sein.
Die Polizei Duisburg sucht Zeuginnen und Zeugen, die das Duo beobachtet haben. Hinweise nimmt die Polizei Duisburg unter der Rufnummer 0203 2800 entgegen.
Tipps, um sich vor falschen Klempnern zu schützen, finden Sie hier: https://polizei.nrw/falschewasserwerker
Alles zum Thema Sicherheit für Senioren gibt es unter dem folgenden Link: https://duisburg.polizei.nrw/seniorenpraevention-sicherheit-fuer-seniorinnen-und-senioren



Obermarxloh: Kind durch Böller verletzt
Am Montagnachmittag (3. November, 15 Uhr) rückten Polizei und Rettungskräfte zu einem Park an der Hauffstraße Ecke Norbertuskirchplatz aus, weil ein Kind (12) durch die Detonation eines pyrotechnischen Gegenstands an der Hand verletzt wurde. Nach notärztlicher Behandlung brachten Rettungskräfte die 12-Jährige zur stationären Behandlung ins Krankenhaus.
Die eingesetzten Polizisten befragten Zeugen und informierten den Vater des Kindes. Augenzeugen schilderten den Beamten, dass unmittelbar nach dem Knall mehrere Kinder aus dem Park weggerannt seien und das schwer verletzte Kind zurückblieb.
Die Hintergründe zu dem Ereignis sind Bestandteil der noch andauernden Ermittlungen. Zeugen, die Angaben zu dem Vorfall machen können, melden sich bitte unter der Rufnummer 0203 2800 beim Kriminalkommissariat 11.
In diesem Zusammenhang warnt die Polizei vor dem Erwerb und der Benutzung erlaubnispflichtiger, ungeprüfter oder selbst hergestellter Feuerwerkskörper. Sie können sich selbst oder Unbeteiligte durch das Zünden schwer verletzen und machen sich mitunter strafbar.
Wie Sie zugelassene oder erlaubnispflichtige Feuerwerkskörper erkennen, wann Sie ein Feuerwerk zünden dürfen und gegen welche Gesetze Sie beim Umgang möglicherweise verstoßen, erfahren Sie hier: https://www.polizei-beratung.de/fileadmin/Medien/225-IB-Silvesterfeuerwerk-DE.pdf



Dellviertel: Körperverletzung am Hauptbahnhof-Vorplatz
Am Sonntagnachmittag (2. November, 15:40 Uhr) kam es am Portsmouthplatz zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 24-Jährigen und zwei 25-Jährigen. Zunächst soll es zu einem verbalen Streit gekommen sein, der im weiteren Verlauf in einer körperlichen Auseinandersetzung endete.
Nach ersten Erkenntnissen der Polizei soll das Duo den 24-Jährigen körperlich angegriffen haben. Dann soll es zu einer wechselseitigen Körperverletzung gekommen sein, bei der einer der 25-Jährigen ein Messer gezogen und damit den 24-Jährigen leicht verletzt habe. Im Anschluss an die Tat flüchteten die beiden Männer in einem Pkw. Der Verletzte kam zur Behandlung mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus.
Während die Beamten den Vorfall aufnahmen, erschienen mehrere Angehörige des 24-Jährigen am Tatort. Einer von ihnen kam einem Platzverweis der Polizei nicht nach und wurde deswegen in Gewahrsam genommen.
Kurz darauf erschienen die beiden 25-Jährigen auf der Polizeiwache Präsidium, da sie Anzeige erstatten wollten. Die Männer müssen sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten, der 24-Jährige wegen einfacher Körperverletzung.



Duisburg: 163 Einsätze, 309 Kontrolle und 76 Platzverweise an Halloween
Auch in diesem Jahr hat sich die Duisburger Polizei akribisch auf den Halloweenabend und die anschließende Nacht vorbereitet. Um für Sicherheit auf Duisburgs Straßen zu sorgen, standen die Beamtinnen und Beamten vor und während des gesamten Einsatzes im engen Austausch mit dem Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes der Stadt Duisburg sowie der Duisburger Verkehrsgesellschaft.
Neben einem erhöhten Personaleinsatz, zu dem unter anderem auch Beamtinnen und Beamte der Bereitschaftspolizei sowie Polizistinnen und Polizisten in ziviler Kleidung zählten, kam auch in diesem Jahr im Stadtteil Hochfeld eine mobile Videobeobachtungsanlage zum Einsatz.
Zwar kam es auch an diesem Halloweenfest u.a. zu Böllerwürfen und Ruhestörungen im gesamten Stadtgebiet, jedoch zeigten die verstärkten Sicherheits- und Präsenzmaßnahmen wiederholt erkennbar Wirkung.

Hochfeld: So schritten die Einsatzkräfte bereits um 19 Uhr ein, als ein 14-Jähriger sich auch von der Videobeobachtungsanlage nicht abschrecken ließ und erlaubnispflichtige Knallkörper zündete. Bei der anschließenden Kontrolle fanden die Polizisten bei dem Jugendlichen weitere Knallkörper, sowie zahlreiche Kreditkartenrohlinge, deren Herkunft er nicht erklären konnte. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg erließ eine Richterin des AG Duisburg einen Beschluss zur Durchsuchung der Wohnung seiner Eltern. Die Durchsuchung verlief ergebnislos. Die Polizistinnen und Polizisten stellten die zuvor aufgefundenen Knallkörper, die Rohlinge sowie ein Mobiltelefon des Tatverdächtigen sicher. Der 14-Jährige muss sich nun mit Strafverfahren, unter anderem wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz auseinandersetzen.

Hochheide: Weil im Bereich des Hochheider Marktes und des Parkdecks eines Supermarktes an der Kirchstraße von Personengruppen Knallkörper gezündet und in Richtung eines vorbeifahrenden Streifenwagens geworfen sein sollen, schritten auch hier die Einsatzkräfte konsequent ein. Bei der Kontrolle eines 14-Jährigen um 20:30 Uhr auf der Kirchstraße entdeckten die Einsatzkräfte zahlreiche Knallkörper, für die er keine Erlaubnis besaß. Die Beamten stellten die Gegenstände sicher und leiteten auch gegen ihn ein Strafverfahren ein.

Als Zivilkräfte eine Personengruppe beobachteten, die sich immer wieder in ein an der Moerser Straße in Hochheide gelegenes Café zurückzogen und erneut Knallkörper zündeten, kontrollierte der Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes der Stadt Duisburg in Begleitung von Einsatzkräften der Polizei den Betrieb, in dem sich 16 Personen aufhielten. In einem Behältnis fanden die Beamten mehrere vermeintlich illegale Knallkörper und stellten sie sicher. Auch hierzu leiten die Polizisten ein Strafverfahren ein.

Aldenrade: Überschattet wurde der gesamte Einsatz von einem Vorfall, der sich am Freitagabend (18 Uhr) auf der Sonnenstraße in Aldenrade zutrug. Nach bisherigen Erkenntnissen erlitt ein 14-Jähriger in Folge einer Detonation eines pyrotechnischen Gegenstandes schwerste Verletzungen an seiner Hand. Nachdem ein Notarzt den Jungen an Ort und Stelle versorgte, brachten Rettungskräfte den Verletzten zur stationären Behandlung ins Krankenhaus. Die Hintergründe zu dem Vorfall sind Bestandteil der noch andauernden Ermittlungen. Weitere Jugendliche, die den 14-Jährigen zuvor begleiteten, hatten Glück im Unglück und kamen mit leichten Verletzungen davon.

Insgesamt rückten die Einsatzkräfte der Polizei bis in die Nacht zu Samstag (1. November, 1:45 Uhr) zu 163 Einsätzen aus, die im direkten Zusammenhang zum Halloweengeschehen standen. Hierbei kontrollierten die Polizistinnen und Polizisten rund 280 Personen, 29 Fahrzeuge und erteilten 76 Platzverweise.



Hochfeld: Mobile Videobeobachtung über Halloween an der Pauluskirche
Die Polizei Duisburg wird rund um Halloween erneut eine mobile Videobeobachtung an der Pauluskirche einsetzen. Das System ist von Donnerstag, 30. Oktober, 18 Uhr, bis Sonntag, 2. November, 10 Uhr in Betrieb.

Polizeipräsident Alexander Dierselhuis erklärt: „An Halloween hat niemand einen Freifahrtschein um Straftaten zu begehen / Unsere Gesetze gelten auch an Halloween. Die Videobeobachtung dient unterstützend dazu, Straftaten möglichst zu verhindern, bevor sie begangen werden. Mit der verstärkten Polizeipräsenz, aber auch zivilen Einsatzkräften im gesamten Stadtgebiet und dieser Maßnahme setzen wir ein klares Zeichen.“
Um beispielsweise Gewaltdelikten, Sachbeschädigungen und dem Zünden von Pyrotechnik vorzubeugen, setzt die Polizei Duisburg diese Technik ein, die sich in der Vergangenheit bereits bewährt hat: Beim Jahreswechsel 2024/2025 blieb der überwachte Bereich während der gesamten Beobachtungszeit frei von Straftaten.
Die Videobeobachtungsanlage wird in der Leitstelle der Polizei von speziell geschultem Personal bedient und das Bildmaterial ausgewertet. Die im Bedarfsfall angefertigten Aufzeichnungen werden nach 14 Tagen automatisch gelöscht – es sei denn, sie werden zur Strafverfolgung oder zur Verhinderung weiterer Straftaten benötigt. Bereiche, die dem besonderen Schutz der Privatsphäre unterliegen – etwa Wohnungen oder Arztpraxen – werden vorab verpixelt oder geschwärzt.
Das mobile System besteht aus einem Anhänger mit einem ausfahrbaren Teleskop-Kamerasystem. Zwei zusätzliche Kameras sichern den unteren Bereich des Anhängers gegen Manipulation oder Beschädigung.
Die Rechtsgrundlage für den Einsatz der mobilen Videobeobachtung bildet der § 15a des Polizeigesetzes NRW (PolG NRW). Hinweisschilder vor Ort informieren über Beginn und Umfang der Videoüberwachung.