| Duisburg, 25. Februar 2014 - Niemand hat 
					etwas dagegen, wenn Kinder mit ihren Eltern lustig sind und 
					Karneval feiern wollen. Auch für Jugendliche gilt das. Nur 
					bitte achten Sie darauf, dass der Alkohol aus dem Spiel 
					bleibt. Immer wieder fallen junge Menschen durch 
					unkontrollierten Alkohol Genuss auf.
 Es hat in den 
					vergangenen Jahren Fälle gegeben, dass Kinder im Alter von 
					12 (!) Jahren völlig alkoholisiert ins Krankenhaus gebracht 
					werden mussten. Es muss doch nicht sein, dass die Partys 
					junger Leute auf dem Jungenamt, bei der Polizei oder grad im 
					Krankenhaus enden.
 
 Das Jugendschutzgesetz hat da 
					ganz klare Richtlinien vorgegeben.
 Gewerbetreibenden 
					wird ausdrücklich verboten alkoholische Getränke an 
					Jugendliche unter 16 Jahren zu verkaufen oder auszuschenken. 
					Wer hochprozentige Alkoholika erwerben will, muss mindestens 
					18 Jahre alt sein.
 Gastronomen sollen sich zur 
					Sicherheit Ausweise zeigen lassen. Das Nichtbeachten dieser 
					Vorschriften kann zu einem Konzessionsentzug führen. 
					Verboten ist auch, dass der von den 18-Jährigen gekaufte 
					Alkohol an Kinder weitergeben wird.
 
 Das Ordnungsamt 
					weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kontrollen an den 
					Karnevalszügen verschärft durchgeführt werden.
 Also, 
					liebe Eltern, passt auf Eure Kinder auf, dann wird es ein 
					schönes Fest für ALLE!.
 
 Ein kräftiges, nüchternes  
					HELAU ruft der Chronist Klaus de Jong, bekennender, 
					nüchterner Karnevalist.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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