Beantragte Regelinsolvenzen im
März 2025: +5,7 % zum Vorjahresmonat Januar
2025: 12,8 % mehr Unternehmens- und 10,0 % mehr
Verbraucherinsolvenzen als im Januar 2024
Destatis
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Wiesbaden/Duisburg, 11. April 2025 -
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in
Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des
Statistischen Bundesamtes (Destatis) im März 2025 um
5,7 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Damit
liegt die Zuwachsrate erstmals seit Juni 2024 (+6,3
%) wieder im einstelligen Bereich. Bei den
Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge
erst nach der ersten Entscheidung des
Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen.
Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags
liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
Beantragte Regelinsolvenzen im
Februar 2025: +12,1 % zum Vorjahresmonat Jahr
2024: 22,4 % mehr Unternehmens- und 6,5 % mehr
Verbraucherinsolvenzen als im Jahr 2023
Wiesbaden/Duisburg, 15. März 2025 -
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in
Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des
Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Februar 2025
um 12,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.
Mit Ausnahme des Juni 2024 (+6,3 %) liegen die
Zuwachsraten im Vorjahresvergleich damit seit Juni
2023 im zweistelligen Bereich. Bei den
Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge
erst nach der ersten Entscheidung des
Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der
tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in
vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
Beantragte
Regelinsolvenzen im Januar 2025: +14,1 % zum
Vorjahresmonat Wiesbaden/Duisburg,
14. Februar 2025 - Die Zahl der beantragten
Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen
Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im
Januar 2025 um 14,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat
gestiegen. Mit Ausnahme des Juni 2024 (+6,3 %)
liegen die Zuwachsraten im Vorjahresvergleich damit
seit Juni 2023 im zweistelligen Bereich. Bei den
Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge
erst nach der ersten Entscheidung des
Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der
tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in
vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
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