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Beantragte Regelinsolvenzen im März 2025: +5,7 % zum Vorjahresmonat
Januar 2025: 12,8 % mehr Unternehmens- und 10,0 % mehr Verbraucherinsolvenzen als im Januar 2024
Destatis

Wiesbaden/Duisburg, 11. April 2025 - Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im März 2025 um 5,7 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Damit liegt die Zuwachsrate erstmals seit Juni 2024 (+6,3 %) wieder im einstelligen Bereich. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen.
Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.  



Beantragte Regelinsolvenzen im Februar 2025: +12,1 % zum Vorjahresmonat
Jahr 2024: 22,4 % mehr Unternehmens- und 6,5 % mehr Verbraucherinsolvenzen als im Jahr 2023

Wiesbaden/Duisburg, 15. März 2025 - Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Februar 2025 um 12,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Mit Ausnahme des Juni 2024 (+6,3 %) liegen die Zuwachsraten im Vorjahresvergleich damit seit Juni 2023 im zweistelligen Bereich.
Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.  



Beantragte Regelinsolvenzen im Januar 2025: +14,1 % zum Vorjahresmonat
Wiesbaden/Duisburg, 14. Februar 2025 - Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Januar 2025 um 14,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.
Mit Ausnahme des Juni 2024 (+6,3 %) liegen die Zuwachsraten im Vorjahresvergleich damit seit Juni 2023 im zweistelligen Bereich.
Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.