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Michael Rubinstein erster Kandidat für die OB-Wahl am 17. Juni

Duisburg, 6. März 2012 - Michael Rubinstein, Geschäftsführer der jüdischen Gemeinde Mülheim, Oberhausen und Duisburg (39) gibt sich selbstbewusst. "Ich habe auch einen Job und muss hier nichts in dieser Richtung beweisen. Und wenn Herr Jäger von der SPD meint, dass ich nicht der geeignete Kandidat bin, so ist das seine Meinung. Und die muss man ja nicht teilen."

Seit nun acht Jahren steht der gebürtige Düsseldorfer der jüdischen gemeinde vor und ist nun der erste offizielle OB-Kandidat für die Wahl am 17 Juni. Allerdings will er auf keinen Fall einen Parteienwahlkampf. Gleichwohl würde er es begrüßen, wenn das parteiübergreifende Duisburger Wahlbündnis ihn als Kandidat vorschlagen würde. "Ich stehe ganz klar dazu, mit einer breiten Mehrheit in der Politik in erster Linie die Belange der Bürger zu vertreten und natürlich der Verwaltung vorzustehen, hier auch  als Mittler zwischen Politik und Bürgerschaft zu arbeiten."

 

Duisburg, 6. März 2012 - Auf Schwerpunkte eines Anforderungsprofils verständigten sich die Mitglieder des Duisburger Bündnisses OB-Wahl bei ihrer zweiten Sitzung am gestrigen Abend. Namen von möglichen Kandidatinnen und Kandidaten wurden, wie verabredet, dabei noch nicht genannt.
Alle beteiligten Parteien, also SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und FDP werden, ebenso wie die Vertreter der Bürgerinitiative jetzt auf der Grundlage des Profils Sondierungsgespräche mit möglichen Bewerbern und Bewerberinnen führen.
Nach wie vor gilt die Bereitschaft aller Partner, unter Zurückstellung möglicher Parteiinteressen gemeinsam nach der besten Lösung für Duisburg zu suchen.
In einem sehr einvernehmlich geführten moderierten Prozess wurde ein umfangreiches Anforderungsprofil entwickelt, von dem einige Aspekte als vorrangige herausgearbeitet wurden : Für unverzichtbar halten die Partner des OB-Wahl Bündnisses nachgewiesene Führungskompetenz, die sich auch in einem hohen Maß an Kommunikationsfähigkeit und Einbindung von Arbeitnehmerinteressen zeigen soll. Wegen der besonderen Rolle an der Schnittstelle zwischen Politik und Verwaltung wird auch politische Erfahrung vorausgesetzt. Einen Schwerpunkt der Arbeit soll der /die künftige OB im Bereich der Bürgerbeteiligung setzen. Alle Beteiligten sehen in deren Ausbau und Stärkung eine zentrale Aufgabe.
Einig sind sich die Partner des OB-Wahl Bündnisses auch, dass Namen möglicher Kandidaten und Kandidatinnen, die bereits in der Öffentlichkeit diskutiert werden, aus dem Kreis des OB-Wahl Bündnisses nicht kommentiert werden.
Das nächste Treffen ist in der kommenden Woche angesetzt. Dann will das Bündnis versuchen, diesen für Duisburg einmaligen Prozess der konsensorientierten KandidatInnen-Suche zwischen so unterschiedlichen Beteiligten zu Ende zu führen. Ob dann tatsächlich alle Partner sich auf einen Kandidaten/eine Kandidatin verständigen können, gilt als offen.

 

Neuwahl des Oberbürgermeister: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Am 17. Juni 2012 findet die Neuwahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin statt. Dieser Termin wurde zwischenzeitlich von der Bezirksregierung Düsseldorf schriftlich bestätigt. Die öffentliche Bekanntmachung ist in Vorbereitung.
Wahlgebiet ist das Gebiet der Stadt Duisburg. Wählbar ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz ist oder wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt und eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehat, das 23. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt (§ 65 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW - GO NRW).
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruch in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Bewerber für die Wahl zur/zum Oberbürgermeister/in dürfen nicht in mehreren Gemeinden kandidieren.
Wahlvorschläge für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters können nach §§ 15 Abs. 1 und 46 b Kommunalwahlgesetz bis spätestens zum 48. Tag vor der Wahl, also bis zum 30. April 2012, um 18 Uhr, beim Wahlleiter der Stadt Duisburg, Stabsstelle für Wahlen, Europaangelegenheiten und Informationslogistik, Bismarckstr. 150-158, 47057 Duisburg (Neudorf), Zimmer 13, eingereicht werden. Es empfiehlt sich, Wahlvorschläge möglichst frühzeitig einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.
Alle Wahlvorschläge und Anlagen hierzu sollen unter Verwendung von Vordrucken entsprechend der Anlagen zur Kommunalwahlordnung eingereicht werden. Sämtliche Wahlvorschlagsvordrucke werden auf Anforderung kostenlos durch die Stabsstelle für Wahlen, Europaangelegenheiten und Informationslogistik, Bismarckstraße 150-158, 47057 Duisburg (Neudorf), Zimmer 13 nach telefonischer Vereinbarung unter den Telefonnummern 0203/283 2892 und 0203/283 2745 ausgegeben oder übersandt.
Wahlvorschläge können von politischen Parteien im Sinne des Artikels 21 Grundgesetz (Parteien), von mitgliedschaftlich organisierten Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewerbern) eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten. Wer gemäß Gemeindeordnung wählbar ist, kann sich selbst vorschlagen.
Als Bewerber einer Partei oder Wählergruppe kann in einem Wahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung im Wahlgebiet hierzu gewählt worden ist und seine Zustimmung hierzu schriftlich erteilt hat. Die Bewerber und die Vertreter für die Vertreterversammlung sind in geheimer Wahl zu wählen. Stimmberechtigt ist nur, wer am Tage des Zusammentritts der Versammlung im Wahlgebiet wahlberechtigt ist. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.
Als Vertreter für eine Vertreterversammlung (sogenannter Delegierter) kann nur gewählt werden, wer am Tage des Zusammentritts der zur Wahl der Vertreter einberufenen Versammlung im Wahlgebiet wahlberechtigt ist. Die Vertreter für die Vertreterversammlung sowie die Bewerber können frühestens seit dem 15. November 2010 gewählt werden.
Gemeinsame Wahlvorschläge sind zulässig. Wird eine Person von mehreren Parteien oder Wählergruppen als gemeinsamer Bewerber benannt, ist sie hierzu in geheimer Abstimmung entweder in einer gemeinsamen Versammlung oder in getrennten Versammlungen der Wahlvorschlagsträger zu wählen. Die Wahlvorschlagsträger des gemeinsamen Wahlvorschlags dürfen keinen anderen als den gemeinsamen Bewerber wählen und zur Wahl vorschlagen.
Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewerber ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Leiter der Versammlung und zwei von ihm bestimmte Teilnehmer gegenüber dem Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber in geheimer Abstimmung erfolgt ist. Das Vorlegen einer Ausfertigung der Niederschrift und der Versicherung an Eides statt bis zum Ablauf der Einreichungsfrist, dem 48. Tag vor der Wahl, 18 Uhr, ist Voraussetzung für das Vorliegen eines gültigen Wahlvorschlages.
Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen von der für das Wahlgebiet zuständigen Leitung unterzeichnet sein.
Ist die Partei oder Wählergruppe in der im Zeitpunkt der Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen im Rat der Stadt, im Landtag oder auf Grund eines Wahlvorschlages aus NRW im Deutschen Bundestag vertreten, so kann sie Wahlvorschläge nur einreichen, wenn sie nachweist, dass sie einen nach demokratischen Grundsätzen gewählten Vorstand, eine schriftliche Satzung und ein Programm hat. Von dieser Nachweispflicht sind solche Parteien befreit, die die erforderlichen Unterlagen bis zum Tage der Wahlausschreibung dem Bundeswahlleiter ordnungsgemäß eingereicht haben.
Die Wahlvorschläge dieser Parteien und Wählergruppen und die Wahlvorschläge von Einzelbewerbern müssen ferner von Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).
Die Zahl der notwendigen Unterstützungsunterschriften beträgt 370.
Der Wahlausschuss hat Wahlvorschläge zurückzuweisen, wenn sie verspätet eingereicht sind, den durch das KWahlG oder die KWahlO aufgestellten Anforderungen nicht entsprechen oder auf Grund einer Entscheidung nach Artikel 9 Absatz 2, Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes oder Artikel 32 Abs. 2 der Landesverfassung unzulässig sind.
Für weitere Auskünfte steht die Stabsstelle für Wahlen, Europaangelegenheiten und Informationslogistik, Bismarckstraße 150 – 158, Zimmer 13,47057 Duisburg (Neudorf) unter Telefon 0203/283-2892 oder 0203/283-2745, oder Fax: 0203/283 4738, oder E-Mail: stabsstellei-03@stadt-duisburg.de zur Verfügung.

 

Abwahl offiziell
Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Abstimmung über die Abwahl des Oberbürgermeisters der Stadt Duisburg vom 12. Februar 2012

Rechtsdezernent Wolfgang Rabe (links) und Stadtdirektor Dr. Peter Greulich kurz vor der Verkündung des offiziellen Abwahl-Ergebnisses zum Auftakt der Sitzung des Wahlausschusses. Endgültig hatten die Ja-Stimmen zur Abwahl gegenüber der Verkündung von Stadtdirektor Greulich am Sonntag ein Minus 207 Stimmen, was bei dem mehr von erforderlichen Abwahlstimmen von fast 38 000 kein gewicht hat.

Duisburg, 15. Februar 2012 - Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2012 das Ergebnis der Abstimmung über die Abwahl des Oberbürgermeisters der Stadt Duisburg vom 12. Februar 2012 wie folgt festgestellt:

Abstimmungsberechtigte 364.910
Abstimmende 151.562
- davon mit Abstimmungsschein 37.994
Ungültige Stimmen 398
Gültige Stimmen 151.164

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
Ja 129.626
Nein 21.538

Nach § 66 Abs. 1 Satz 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist der Oberbürgermeister abgewählt, wenn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der Wahlberechtigten für die Abwahl (mit „Ja“) gestimmt hat und diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten beträgt. Das Quorum beträgt auf der Grundlage von 364.910 Abstimmungsberechtigten mindestens 91.228 Ja-Stimmen und diese müssen gleichzeitig die Mehrheit gegenüber den Nein-Stimmen darstellen.

Mit 129.626 abgegebenen gültigen Ja-Stimmen (35,52 Prozent) ist das erforderliche Quorum erreicht und übersteigt gleichzeitig die Anzahl der gültigen Nein-Stimmen (21.538 – 5,90 Prozent). Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) ist daher abgewählt.

Gegen die Gültigkeit der Abstimmung und die von den Wahlbehörden bei der Abstimmungsvorbereitung oder bei der Abstimmungshandlung getroffenen Entscheidungen können jede oder jeder Abstimmungsberechtigte der Stadt Duisburg sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses Einspruch einlegen, wenn

• sie der Ansicht sind, bei der Vorbereitung der Abstimmung oder bei der Abstimmungshandlung seien Unregelmäßigkeiten vorgekommen, die im jeweils vorliegenden Einzelfall auf das Abstimmungsergebnis von entscheidendem Einfluss gewesen sein können,

• sie die Feststellung des Abstimmungsergebnisses für ungültig erachten.

Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Stadt Duisburg, Stabsstelle für Wahlen, Europaangelegenheiten und Informationslogistik, Bismarckstr. 150 – 158 (Neudorf), Zimmer 13, 47049 Duisburg, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

 

Das war...
 

Der Rat der Stadt Duisburg ist am Donnerstag, 14. Oktober 2004, zu seiner ersten Sitzung in der neuen Legislaturperiode zusammengetreten. Neben der Vereidigung des neuen Oberbürgermeisters Adolf Sauerland und der Ratsmitglieder stand auch die Bürgermeisterwahl auf der Tagesordnung. 1. Stellvertreterin von OB Sauerland ist Doris Janicki (B90/Die Grünen), 2. Stellvertreterin Monika Busse (SPD) und 3. Vertreter Benno Lensdorf (CDU).
Die Sitzung wurde vom Altersvorsitzenden, Ratsherrn Alois Fischer, eröffnet. Nach der Wahl des Schriftführers und seines Vertreters hat Ratsherr Fischer den neuen Oberbürgermeister in sein Amt geführt und vereidigt. OB Sauerland sprach dabei die Eidesformel: „Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.“
Danach übernahm er den Vorsitz im Rat der Stadt Duisburg und vereidigte die neuen Ratsmitglieder. Im Anschluss wurden die Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt. Zur Wahl standen eine gemeinsame Liste von CDU und Bündnis/Die Grünen und eine gemeinsame Liste von SPD und FDP. Auf die erste Liste entfielen 40 Stimmen, auf die zweite 33 Stimmen.

 

In der konstituierenden Sitzung haben sich OB Sauerland (sitzend) und seine Vertreter ins Goldene Buch der Stadt eingetragen. v.l.:Monika Busse (SPD-Bürgermeisterin), Benno Lensdorf (CDU-Bürgermeister, Doris Janicki (Grüne-Bürgermeisterin)
 

Duisburg hat abgestimmt
Erste Abwahl eines Oberbürgermeisters am 12. Februar 2012 erfolgreich
Jochem Knörzer, Harald Jeschke und Manfred Schneider (Foto)

Duisburg, 12. Februar 2012 - Von diesem Plakat wurden die Gäste und Journalisten vor dem Rathaus begrüßt.

Die Wahllokale schlossen um 18 Uhr und begannen mit der Auszählung der abgegebenen Stimmen. Ab 18:10 Uhr machten Zahlen zwischen 33 und 40 Prozent die Runde. Gemeint war die Wahlbeteiligung. Je höher, desto größer die Chance, dass Adolf Sauerland von den Duisburger BürgerInnen abgewählt worden war, da ja die CDU undemokratisch zum Wahlboykott aufgerufen hatte.

Im Foyer vor dem Ratssaal wurden die telefonisch eingeholten Informationen ausgetauscht.

NRW-Innenminister Ralf Jäger im Interview und ...

... im Gespräch mit Betroffenen der 'Loveparade-Katastrophe'.

Ausgerechnet Stadtdirektor Dr. Peter Greulich musste als Wahlleiter die Abwahl seines Freundes Adolf Sauerland verkünden.
19:36 Uhr - das vorläufige amtliche Endergebnis:
364.910 Wahlberechtigte
151.823 abgegebene Stimmen (41,6%)
151.390 gültige, 433 nicht gültige Stimmen
129.833 Stimmen für die Abwahl des Oberbürgermeisters (35,5%) - Quorum von 91.228 (25%) weit überschritten
21.557 stimmten gegen die Abwahl (5,9%)

Damit ist Oberbürgermeister Adolf Sauerland von den BürgerInnen Duisburgs abgewählt worden!


"Der König ist tot, es lebe der König"
Der abgewählte Oberbürgermeister Sauerland traf tatsächlich nach 20 Uhr im Rathaus ein und war vom deutlichen Abwahl-Ergebnis sichtbar überrascht.

Zu Beginn seiner kurzen Rede sagte Sauerland, dass er "nach all dem, was wir für die Stadt erreicht haben, ziemlich sicher war, dass das Abwahlergebnis anders ausfallen würde."
Mit einem "Gott schütze Duisburg" verließ Sauerland das Rednerpult.

Adolf Sauerland hatte anscheinend, in seiner eigenen, kleinen Welt, nicht damit gerechnet, dass das Quorum von mindestens 91.228 Stimmen erreicht werden würde und darauf gesetzt, dass die knapp 80.000 Unterschriften, die das Bürgerbegehren zur Abwahl erst durchgesetzt hatten, bereits das "Ende der Fahnenstange" bedeuteten.
Der abgewählte Oberbürgermeister hat bis dato nicht begriffen, dass sein Versagen, seine unsäglichen Auftritte nach der 'Loveparade-Katastrophe', nicht mit etwaigen 'Leistungen' vor diesem Tag aufzurechnen sind!

Adolf Sauerland ist von fast 130.000 Duisburger Bürgerinnen und Bürger aus dem Amt 'gejagt' worden!
Nicht auszudenken, wenn es 'nur' 91.200 gewesen wären ...

 

Duisburg wählte erstmals in NRW einen OB ab

12. Februar 2012
Adolf Sauerland wurde mit 129 833 Ja-Stimmen abgewählt.
151 823 von 364 910 Wahlberechtigte waren zur Urne gegangen (41,6%).
35,5% hatten der Abwahl zugestimmt, 21 557 mit Nein (5,9%).


"Neuanfang für Duisburg"-Vertreter Theo Steegmann: "Das war das erhoffte klare Ergebnis! Das Abwahlbündnis wird beendet, die Bürgerinitiative macht weiter!"
SPD-Bundestagsabgeordnete Bärbel Bas:
"Das so viele Duisburger zur Wahl gingen ist schon sehr erstaunlich. Die Bürger haben bewiesen, dass sie etwas ändern können. Das war ein sehr deutliches Zeichen!"

Adolf Sauerland: "Ich hatte gedacht, dass die Erfolge der vergangen Jahre ein anders Ergebnis gebracht hätten, aber dann gab es die Loveparade. Ich wünsche mir, dass die neuen Verantwortlichen aufeinander zugehen. Dies war meine letzte Pressekonferenz. Ich werde meinen Schreibtisch aufräumen und übergeben sowie am Mittwoch beim Wahlausschuss sein."

Die Ära Sauerland wurde nach 7 Jahren und vier Monaten beendet. Die wie Mehltaus wirkende Lähmung der Stadt seit der Loveparade kann von der Stadt genommen werden.
Was bzw.
Wer kommt jetzt? Ganz intern gehandelt: HKM-Mann Peter Gasse!

 

Warum Herr Sauerland auch ohne Abwahl kein 'Chef' (mehr) ist
Jochem Knörzer

Mit Sauerland bleibt Duisburg blockiert
Duisburg, 11. Februar 2012 - Seit dem 24. Juli 2010, dem rabenschwarzen Tag der 'Loveparade-Katastrophe' in Duisburg, bei der 21 Menschen ums Leben kamen und über 500 an Leib und Seele verletzt wurden, ist Duisburg, die Duisburger Verwaltung regelrecht blockiert.
Blockiert durch einen Oberbürgermeister, durch den Chef der Verwaltung, der jegliche Verantwortung von sich weist und "seine" Verwaltungsmitarbeiter "im Regen stehen" lässt.

Zur Erinnerung:
- Noch am Abend der Veranstaltung behauptete Herr Sauerland, die Toten wären Opfer ihrer eigenen individuellen Fehlentscheidungen geworden, das Sicherheitskonzept habe funktioniert.
Perverser geht es nicht, sind die Toten an ihrem Tod selber schuld und kann ein Sicherheitskonzept funktioniert haben, wenn es Tote gibt?!

- Bei der sonntäglichen Pressekonferenz wollte er gar nichts mehr sagen, verwies nur auf die Staatsanwaltschaft und das laufende Verfahren und gipfelte in der Behauptung, er sei in die Planungen zur Loveparade überhaupt nicht eingebunden gewesen.
Was ist das für ein Stadtoberhaupt, das sich nicht um solche Planungen kümmert, informiert bzw. informieren lässt?!

- Mit Anfang der Woche ging es dann Schlag auf Schlag. Zuerst behauptete Adolf Sauerland, dass die Loveparade nicht auf seinen Wunsch, sondern auf den Wunsch des Rates nach Duisburg geholt worden sei.
Das ist glatt gelogen! Adolf Sauerland und Uwe Gerste haben dem Rat am 11.06.2007 die Beschlussvorlage vorgelegt und der OB forderte in dieser die Ermächtigung zum Vertragsabschluss mit Lopavent und die Organisationshoheit für die Duisburger Stadtverwaltung.

- Weiter behauptete er, von Bedenken der Verwaltung nichts gewusst zu haben.
Auch da sprechen mittlerweile aufgetauchte Protokolle, siehe Dressler und auch das „Mahlberg-Schreiben", eine andere Sprache.

- Im Weiteren führte er aus, dass er ja nichts unterschrieben habe und alle Unterschriften von der Verwaltung geleistet worden seien.
Er distanziert sich von seiner eigenen Verwaltung, deren Chef er ist, und schiebt dieser die Verantwortung zu.

- Schließlich schreibt er einen Brief an die MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung und will sich mit ihnen solidarisieren.
Erst schiebt er denen die Verantwortung zu und anschließend will er den Schulterschluss, nachdem Mitarbeiter persönlich bedroht worden sind.

- In allen Pressegesprächen behauptet er, im Amt bleiben zu wollen, um die Aufklärung voranzutreiben.
Keine Fürsorge für die Hinterbliebenen der Opfer, nicht einmal die Hinterbliebenen des Duisburger Opfers und keine Fürsorge der Verletzten in den Duisburger Krankenhäusern.

- Schlussendlich der wiederholte Hinweis, dass er ja nur einer von 75 Ratsmitgliedern sei.
Wieder der untaugliche Versuch, dem Rat der Stadt Mitverantwortung zu unterschieben und damit der wiederholte Versuch, die eigenen Fehler in Gänze anderen zuzuschieben, wie von Anfang an!

Hätte Adolf Sauerland bereits am Sonntag, an dem Tag nach der Loveparade-Katastrophe, in der Pressekonferenz so reagiert wie später Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, wäre er auch heute noch unangefochtener Oberbürgermeister.

So aber forderte der Verwaltungspersonalrat im Dezember 2010 erneut den Rücktritt "ihres" Chefs, fast 80.000 Duisburger BürgerInnen sorgten für die Premiere eines Oberbürgermeister-Abwahl-Verfahrens.

Auch heute, über anderthalb Jahre nach den unsäglichen Auftritten eines Herrn Sauerland, ist das Verhältnis zwischen Verwaltungsspitze und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stark gestört.
Aufgrund des fehlenden Rückhalts 'hangeln' sich die MitarbeiterInnen in den Ämtern, menschlich absolut nachvollziehbar, an der obersten Grenze der zuständigen Vorschriften entlang.
Es ist in der Verwaltungsspitze niemand da, der die Verantwortung für die Nutzung des durchaus vorhandenen Spielraums übernimmt.

Sollte Herr Sauerland auch nach dem 12. Februar 2012 der Oberbürgermeister, der Verwaltungschef der Stadt Duisburg sein, wird sich an der, menschlich verständlichen, "Blockade" bis ins Jahr 2015 nichts ändern. Erst dann läuft die zweite Amtszeit des Herrn Sauerland ab.
Eine 'unsägliche' Vorstellung!

Duden: unsäglich - ärgerlich, blamabel, das Letzte, dümmlich, eine Frechheit, haarsträubend, himmelschreiend, niveaulos, peinlich, schändlich, schlecht, skandalös, unerträglich, unsinnig; (ugs.): allerhand, blöd, bodenlos, entsetzlich; (emotional): eine Unverschämtheit, unverschämt; (abwertend): albern, erbärmlich, hanebüchen, lächerlich, lachhaft, töricht; (ugs. abwertend): schrecklich; (ugs., meist abwertend): unmöglich. © Duden - Das Synonymwörterbuch

 

Informationen zur Abstimmung über die Abwahl des Oberbürgermeisters am 12. Februar 2012

 


Am Sonntag, 12. Februar 2012 findet die Abstimmung über die Abwahl des Oberbürgermeisters in der Zeit von 8 bis 18 Uhr in 402 Stimmbezirken (davon 45 Briefabstimmungsbezirken) statt.
Hierfür wurden 357 Abstimmungslokale eingerichtet. Für die Besetzung der Abstimmungsvorstände in den Abstimmungslokalen wurden rund 3000 ehrenamtliche Helfer berufen.
Insgesamt sind rund 365.000 Duisburger abstimmungsberechtigt, 10.189 davon sind es erstmals.

Abstimmungsberechtigt zur Abstimmung über die Abwahl des Oberbürgermeisters ist,
 wer am Abstimmungstag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes ist,
 die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt,
 das 16. Lebensjahr vollendet hat,
 seit mindestens 16 Tagen vor der Abstimmung im Abstimmungsgebiet der Stadt Duisburg seine Wohnung hat (27. Januar 2012) und
 nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Abstimmungsverzeichnis
Das Abstimmungsverzeichnis wurde zum Stichtag 8. Januar 2012 erstellt, sodass ab dem 9. Januar 2012 die Abstimmungsbenachrichtigungskarten gedruckt und versandt werden konnten.

Für den Fall, dass Personen in der Zeit ab dem 9. Januar 2012 ihren Hauptwohnsitz innerhalb Duisburgs verlegt haben, bleiben sie in dem Abstimmungsverzeichnis ihrer ursprünglichen Wohnadresse und können in dem ihnen mit der Abstimmungsbenachrichtigung mitgeteilten Abstimmungsraum ihre Stimme abgeben.
Sollten Personen ihren Hauptwohnsitz in der Zwischenzeit in eine andere Stadt verlegt haben, so werden sie aus dem Abstimmungsverzeichnis gestrichen. Ein eventuell davor ausgestellter Abstimmungsschein wird dadurch ungültig. Hierüber werden sie per Brief an ihre neue Wohnanschrift informiert.
Alle Personen, die in der Zeit zwischen dem 9. Januar 2012 und 27. Januar 2012 ihren Hauptwohnsitz aus einer anderen Stadt nach Duisburg verlegt haben, wurden von Amts wegen in das Abstimmungsverzeichnis aufgenommen und haben eine Abstimmungsbenachrichtigung in Briefform erhalten. Dasselbe gilt für Personen, die in dem selben Zeitraum die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben und zuvor aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht abstimmungsberechtigt waren.

Abstimmen ohne Benachrichtigungskarte
Sollten Personen abstimmungsberechtigt sein, jedoch keine Abstimmungsbenachrichtigungskarte erhalten haben, können sie dennoch an der Abstimmung teilnehmen. Für die Abstimmung am Abstimmungstag selbst genügt der Personalausweis/Identitätsausweis. Welches Abstimmungslokal jeweils zuständig ist, kann Call-Duisburg unter der Telefonnummer 0203/94000 erfragt werden.

Briefabstimmung
Seit dem 12. Januar 2012 gibt es die Möglichkeit der Briefabstimmung. Briefabstimmungsunterlagen können mündlich (nicht telefonisch), schriftlich oder elektronisch (Internet: briefwahl.duisburg.de) beantragt werden.
Darüber hinaus wurden sowohl zentral im Verwaltungsgebäude Bismarckstrasse 150 - 158 in Duisburg-Neudorf als auch in allen Duisburger Bezirksämtern Briefabstimmungsstellen eingerichtet. Dort ist nicht nur die Beantragung der Briefabstimmung möglich, sondern es kann nach entsprechender Beantragung direkt vor Ort die Stimmabgabe erfolgen. Die Briefabstimmungsstellen in den Bezirksämtern sind noch bis Freitag entsprechend der regulären Öffnungszeiten, am Freitag, 10. Februar 2012 zusätzlich bis 18 Uhr geöffnet.
Am 10. Februar 2012 werden um 18 Uhr das letzte Mal vor der Abstimmung die Hausbriefkästen geleert. Sollte nach Freitag, 18 Uhr noch für die Abstimmung relevante Post (z. B. Abstimmungsbriefe) überbracht werden, so ist dies nur noch direkt bei der Stabsstelle für Wahlen, Europaangelegenheiten und Informationslogistik (Wahlamt), Bismarckstr. 150 - 158, 47057 Duisburg (Neudorf) möglich – bis spätestens 18 Uhr am Abstimmungstag (Sonntag).
Abstimmungsscheinanträge werden bis einschließlich 10. Februar 2012, 18 Uhr (online bis 13 Uhr) entgegengenommen. Ausschließlich bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung werden sie noch bis zum Abstimmungstag, 15 Uhr, beim Wahlamt, Bismarckstr. 150 - 158, 47057 Duisburg (Neudorf) entgegengenommen.
Die Beantragung von Briefabstimmungsunterlagen für jemand anderen ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass jede Person nach den gesetzlichen Vorschriften maximal vier Personen in dieser Angelegenheit vertreten darf.
Wenn für Abstimmungsberechtigte ein Abstimmungsschein ausgestellt wurde und sie nicht per Brief abgestimmt haben, so können sie gegen Vorlage ihres Abstimmungsscheines sowie des Personalausweises in jedem der Duisburger Abstimmungslokale ihre Stimme abgeben. Ansonsten kann man nur in dem Abstimmungslokal seine Stimme abgeben, wo man in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist.

Auszählung ab 18 Uhr
Am Abstimmungstag beginnt ab 18 Uhr die Auszählung der Stimmzettel in allen Stimmbezirken (siehe als Anlage beigefügten Muster-Stimmzettel). Diese findet öffentlich statt. Sobald das Ergebnis festgestellt ist, wird dieses durch den Abstimmungsvorsteher verkündet und an den zentralen Ergebnisdienst telefonisch übermittelt.
Das vorläufige amtliche Endergebnis wird voraussichtlich gegen 19.30 Uhr vorliegen. Es wird durch den Wahlleiter entsprechend bekannt gemacht – auch auf im Internet unter www.duisburg.de.

Sollte das erforderliche Quorum von rund 91.250 Ja-Stimmen (25 Prozent der Abstimmungsberechtigten) erreicht werden und diese Ja-Stimmen gleichzeitig die Mehrheit gegenüber den abgegebenen Nein-Stimmen sein, wäre der Oberbürgermeister abgewählt. Sollte das Quorum nicht erreicht werden, bliebe der Oberbürgermeister im Amt.

Wahlausschuss
Am Mittwoch, 15. Februar 2012 tagt der Wahlausschuss öffentlich und stellt das endgültige amtliche Endergebnis der Abstimmung fest.

 

Wieso 'Schuld'? VERANTWORTUNG!
Jochem Knörzer

Duisburg, 15. Januar 2012 - Immer wieder taucht in den Medien und in Gesprächen die Aussage auf "Der Sauerland ist Schuld an der Loveparade-Katastrophe, der muss weg!"
Dem hat sich die BZ nie angeschlossen, das haben wir nie publiziert.
"VERANTWORTUNG" ist das richtige Wort.
Adolf Sauerland ist der Chef der Duisburger Verwaltung, der Verwaltung, die die Loveparade, bei der am 24. Juli 2010 21 Menschen starben und über 500 an Leib und Seele verletzt wurden, mitgeplant und genehmigt hat.

Seit dem 25. Juli 2010, seit seinem unsäglichen "Auftritt" auf der Pressekonferenz, seinen unsäglichen Aussagen zur Todesursache "individuelle Fehler der Toten", versucht sich Adolf Sauerland vor seiner VERANTWORTUNG, moralisch und politisch, zu drücken!
Hier steht er weit hinter jedem selbstständigen Handwerksmeister und Betriebsinhaber zurück.

VERANTWORTUNG, nicht SCHULD!

Für die Schuldfrage ist die Staatsanwaltschaft, die Justiz zuständig.

Da Adolf Sauerland selber keine Verantwortung übernehmen will, haben die BürgerInnen Duisburgs jetzt die Verantwortung, ob sich in Duisburg nach dem 12. Februar 2012 endlich wieder etwas bewegt oder ob die Blockade bis 2015, bis zum Ende der Sauerland'schen Amtszeit, bleibt!

 

Chronologie des Abwahlverfahrens

4. Juni 2011
Änderung der Gemeindeordnung tritt in Kraft: Abwahl des Oberbürgermeisters durch die BürgerInnen wird möglich.
20. Juni 2011
Beginn der Unterschriftensammlung durch die Bürgerinitiative „Neuanfang für Duisburg“
17. Oktober 2011
Dem Rat der Stadt werden von der BI 79.915 Unterschriften übergeben. Notwendig waren 54.897 Unterschriften.
24. Oktober 2011
Der Rat stellt auf einer Sondersitzung die Zulässigkeit des Abwahlverfahrens fest und legt den Wahltermin auf den 12. Februar 2012.
16. Dezember 2011
Ein gemeinsamer Wahlaufruf zur Abwahl von Oberbürgermeister Adolf Sauerland wird vorgelegt. Es unterschreiben die Parteien Bündnis 90/die Grünen, Die Linke, FDP, SPD, die Organisationen DGB, Ver.di, DGB-Jugend, SJD Die Falken KV Duisburg sowie die Bürgerinitiative „Neuanfang für Duisburg“ und viele mehr oder weniger bekannte Einzelpersonen. Auch der Ratsherr und Vorsitzende der Wählergruppe Bürgerlich-Liberale, Peter Bettermann, gehört zu den Erstunterzeichnern.
Duisburger Bündnis Abwahl
12. Januar 2012
Die Briefwahlunterlagen können beim Wahlamt anfordert werden. Wie?!
Sonntag, 12. Februar 2012
Wahltag. Die Abwahl verläuft nach den Regeln der Kommunalwahl. Für die Abwahl muss eine Mehrheit der BürgerInnen stimmen. Es müssen für die Abwahl 25% der Wahlberechtigten stimmen, ca. 92.000 Duisburger Bürgerinnen und Bürger.

 

Bürgermeister abwählen - wie geht das? Donnerstag, 19. Januar 2012, 15 Uhr
Infostand Düsseldorfer Straße/Ecke Königstraße, Duisburg

Duisburg, 12. Januar 2012 - In Duisburg entscheiden die Bürger am 12. Februar 2012 über ein Bürgerbegehren zur Abwahl von Oberbürgermeister Adolf Sauerland. Eine Änderung des Wahlrechts macht solche Abwahlverfahren "von unten" seit Mai 2011 möglich.
Die Bürger wurden damit vom Zuschauer zum Akteur. Sie müssen nicht mehr darauf warten, dass sich im Rat eine Zweidrittel-Mehrheit zur Einleitung eines Abwahlverfahrens findet.
Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, informiert auf Einladung der Initiative "Neuanfang für Duisburg" über das Verfahren und beantwortet Bürgerfragen dazu.

 

Breites gesellschaftliches Abwahlbündnis

Duisburg, 10. Januar 2012 - Die 1. Sitzungswoche des Bundestages beginnt am Montag, heute haben die SPD-Abgeordneten Bärbel Bas und Johannes Pflug ihre Arbeitsschwerpunkte für 2012 vorgestellt. Die Abwahl von Adolf Sauerland am 12. Februar ist dabei auch für Bas und Pflug ein wichtiger Termin: „Wir engagieren uns im breiten gesellschaftlichen Abwahlbündnis und rufen vor allem auch die 16- oder 17-jährigen Erstwähler zur Wahl auf. Viele von ihnen waren auf der Loveparade und mussten anschließend miterleben, dass der Oberbürgermeister bis heute keinen angemessen Umgang mit dieser Katastrophe gefunden hat und auch in Zukunft nicht finden wird. Duisburg hat die Wahl und sollte sie nutzen.“

 

Mehr Demokratie e.V. warnt vor Abwahlboykott
CDU diskutiert Aufruf zu Nichtbeteiligung an Sauerland-Bürgerentscheid

Köln/Duisburg, 7. Dezember 2011 - Die Initiative „Mehr Demokratie“ hat die Duisburger CDU vor einem Aufruf zum Boykott des Bürgerentscheids über die Abwahl von Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) gewarnt. „Da genug Bürger den Abwahlantrag unterschrieben haben, ist die CDU in der Pflicht, sich der Auseinandersetzung zu stellen“, sagte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka. Alles andere sei zum Schaden der Demokratie.
Der CDU-Vorsitzende Thomas Mahlberg hatte gegenüber der NRZ erklärt, dass der Kreisverband der Partei sich zwar noch nicht festgelegt habe, er aber davon ausgehe, dass die CDU ihre Mitglieder zum Fernbleiben von der Urne aufrufen werde. „Wir werden deutlich machen, dass die Abwahl mit den Konsequenzen aus der Loveparade-Tragödie nichts mehr zu tun hat, sondern nur noch eine politische Veranstaltung ist“, begründete Mahlberg das Vorhaben.
„ Ob die Mehrheit der Duisburger für oder gegen die Abwahl von Sauerland ist, wird sich nur zeigen, wenn sich alle Parteien mit voller Kraft am Wahlkampf beteiligen und die Bürger zur Stimmabgabe mobilisieren“, so Mehr Demokratie-Geschäftsführer Slonka. Er fordert die CDU deshalb auf, sich der Abwahldebatte zu stellen und für ihren Oberbürgermeister zu werben. Dass die Christdemokraten auf ein Scheitern des Abwahlbegehrens am Quorum spekuliere, beweise erneut die Schädlichkeit solcher Hürden. Laut Gemeindeordnung ist ein Abwahlantrag nur dann erfolgreich, wenn die Mehrheit dafür mindestens 25 Prozent aller Stimmberechtigten ausmacht. Rund 92.000 Duisburger müssten also mindestens für die Abwahl von Sauerland stimmen.
„ Weil solche Hürden zum Ignorieren von Abstimmungen geradezu einladen, war eine Boykott-Debatte wie jetzt in Duisburg leider zu erwarten. Quoren sind aber eine Belohnung der Sofa-Demokratie, in der die Bürger nur Zuschauer sind“, meint Slonka. Mehr Demokratie setzt sich deshalb dafür ein, dass bei Wahlen und Abstimmungen nur die Wähler eine Rolle spielen, die an einer Abstimmung teilnehmen.

Rund 68.000 Duisburger hatten im Sommer das Bürgerbegehren für die Abwahl des Duisburger Oberbürgermeisters unterschrieben. Hintergrund des Abwahlantrags sind Vorwürfe gegen Sauerland wegen der Genehmigung der Loveparade im vergangenen Jahr, bei der 21 Menschen durch ein Unglück zu Tode gekommen waren. Der Abwahlentscheid findet am 12. Februar statt.

 

BZ-auf ein Wort: Ein interessanter Tag - Sauerland von den Bürgern gestellt
Jochem Knörzer

Duisburg, 24. November 2011 - Der heutige Tag kann durchaus als interessant bezeichnet werden. Ab 15 Uhr tagte der Wahlprüfungsausschuss, in dessen Verlauf sich recht klar herauskristallisierte, dass die Verwaltungsspitze es sehr eilig mit der Prüfung der "Unterschriften zum Abwahlbegehren" hatte und es sich auch so einfach machte, wie es die eigene Interpretation der GO NRW und eines Gerichtsentscheid zuließ.
Der von Dr. Langner und Rabe immer wieder zitierte Paragraph 25, Einwohnerantrag (GO NRW), spricht von "nicht zweifelsfrei erkennen" und "Die Angaben werden von der Gemeinde geprüft".
Und mit der Benutzung des Programms 'Meso' ist es für Duisburg und fast 80.000 Unterschriften genauso möglich, wie für eine kleine Gemeinde mit 695 Unterschriften, diese zu prüfen. Nach Eingabe von Name und Vorname erscheinen bereits zugeordnete Adressen. Die Eingabe des Geburtsdatums reduziert die möglichen Adressen weiter, meistens schon auf eine.

Warum hat die Projektleitung, natürlich auf Weisung der Verwaltungsspitze, die fehlenden und ergänzten Hausnummern dann doch unter "Ermittelbarkeit" - ermitteln sollten sie aber nicht - und nicht unter "Erkennbarkeit" eingeordnet?
Die Antwort gab Stadtdirektor Dr. Peter Greulich im Laufe der Diskussion, allerdings wohl eher für seine unmittelbare Umgebung: "Bei jeder Nachprüfung der Angaben hätte die gesamte Prüfung doch zwei Wochen länger gedauert!"
Ach so, dann wäre der Karnevalstermin natürlich nicht zu halten gewesen und der Abwahltermin wäre im März gelandet.

Die um 18 Uhr folgende Sondersitzung des Rates sah eine 'DWG-Fraktion', die sich nicht nur vor ihren Oberbürgermeister sondern auch noch gegen die Duisburger Bürgerinnen und Bürger stellte. Die Forderung nach Briefwahlmöglichkeiten ,und somit die gleichen demokratischen Möglichkeiten wie bei einer Oberbürgermeisterwahl, wurde als "Manipulationsversuch" von Hagenbuck, Krebs und Grün gewertet!
Unfassbar!

Dass Bürgermeister Lensdorf und Petra Vogt, beide CDU, bereits auf Wahlkampf gebürstet sind, Lensdorf die Abwahl des Oberbürgermeisters als Versuch der SPD hinstellt, nach den gescheiterten Wahlen in den Jahren 2004 und 2009 doch noch zu versuchen, den Oberbürgermeister stellen zu können, ist zwar Nonsens aber eben üblich.

Ebenso der Versuch von Sauerlands 'Männerfreund' Greulich, die Verwaltungsmitarbeiter in das Kreuzfeuer hineinzuziehen, das auf den Verwaltungschef und die Verwaltungsspitze zielt.

Zum Abschluss des Tages dann noch die Erklärung des Herrn Sauerland, allerdings mit einer etwas verdrehten Kopfzeile:
„Die Bürger haben das Wort – ich stelle mich“
Neee, Herr Sauerland, die BürgerInnen haben Sie gestellt. Mit fast 80.000 Unterschriften.
Ob sie Sie auch "erlegen", das wird der 12. Februar 2012 zeigen!

 

Rat erklärt Antrag zur Abwahl des Oberbürgermeisters einstimmig für zulässig
Alle Unterschriften mit fehlender oder nachgetragener Hausnummer durch Verwalter ungültig gewertet!
Jochem Knörzer

Duisburg, 24. November 2011 - Am 12. Februar haben die Duisburger Bürgerinnen und Bürger die historische Möglichkeit, ihren (un)geliebten Oberbürgermeister abzuwählen.
In der heutigen Ratssondersitzung hat der Rat der Stadt den Bürgerantrag einstimmig, auch ohne Enthaltung, anerkannt und ist dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Abwahltermin gefolgt.
Auch dem Antrag der FDP, "entsprechend den Bedingungen bei der Wahl des Oberbürgermeisters im Jahr 2009" in jedem Bezirksamt eine Briefwahlstelle ab dem 12. Januar 2012 einzurichten, wurde, bei Gegenstimmen der 'DWG' und Happel, angenommen.
Bereits im Wahlprüfungsausschuss, der drei Stunden vorher ebenfalls in einer Sondersitzung tagte, hatte die SPD, BL, Grüne und Linke die Verwaltung aufgefordert, mit dem dort vorgestellten Programm "Meso" die aufgrund fehlender Hausnummer nicht gewerteten Unterschriften zum Abwahlantrag erneut bzw. überhaupt zu prüfen. Dieses wurde als Antrag in die Ratssondersitzung eingebracht und, bei einer Gegenstimme und Nichtteilnahme der CDU an der Abstimmung, mehrheitlich angenommen.
Verwaltung prüfte Unterschriften mit 27 MitarbeiterInnen und "Meso"
Vom 18.10. bis 11.11.2011 prüften 15 MitarbeiterInnen der Verwaltung und, auf Stundenbasis bezahlte, 12 externe MitarbeiterInnen die 79.915 Unterschriften zum Abwahlbegehren gegen den Duisburger Oberbürgermeister.
Laut Stadtkämmerer Dr. Langner hatte man pro MitarbeiterIn mit 200 Unterschriftsprüfungen pro Tag gerechnet. Rechnerisch hätte das einer Dauer von knapp 15 Tagen bedeutet. Die Spitzen der Verwaltung, in der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses waren es Stadtkämmerer Dr. Langner, Stadtdirektor Dr. Greulich und Rechtsdezernent Rabe, hatten es anscheinend so eilig, dass alle eingereichten Unterschriften, bei denen die Hausnummer fehlte oder nachgetragen wurde, nicht geprüft und für ungültig erklärt wurden.
Als Erklärung wurde der Paragraph 25, Absatz 4, der Gemeindeordnung (GO) NRW herangezogen.
§ 25 - Einwohnerantrag
(4) Jede Liste mit Unterzeichnungen muss den vollen Wortlaut des Antrags enthalten. Eintragungen, welche die Person des Unterzeichners nach Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift nicht zweifelsfrei erkennen lassen, sind ungültig. Die Angaben werden von der Gemeinde geprüft.

Und weil dieser nicht ausreichend erschien, zitierte Frau Jochum aus einem Gerichtsentscheid zum damaligen Bürgerbegehren "Forensik".
Dabei ist das Programm "Meso" so einfach und hilfreich. Nach Eingabe von Name, Vorname und Geburtsdatum zeigt das Programm die jeweilige Straße mit Hausnummer an.
Doch die Projektleitung hielt sich an die Vorgabe der Verwaltungsspitze: erkennen - ja, ermitteln - nein.

Ob sich die Eile für Verwaltungschef Sauerland gelohnt hat, wissen wir nach Schließung der Wahllokale am 12. Februar 2012, ein Sonntag in der Karnevalszeit.

 

OB Sauerland: „Die Bürger haben das Wort – ich stelle mich“
Pressemitteilung der Stadt Duisburg

Duisburg, 24. November 2011 - Im Nachgang der Sondersitzung des Rates der Stadt Duisburg vom 24. November 2011 gibt  Oberbürgermeister Adolf Sauerland folgende Erklärung ab:
„Die Bürgerinnen und Bürger haben jetzt das Wort. Ich stelle mich dem Verfahren. Ich werde das Wählervotum akzeptieren und hoffe, dass es meine Gegner auch tun.
Nachdem ich 2004 zum ersten Mal zum Oberbürgermeister der Stadt Duisburg gewählt worden war, wurde das beim politischen Wettbewerber als einmaliger Ausrutscher angesehen. Schließlich hatte in Duisburg eine Partei über 50 Jahre lang die Geschicke der Stadt bestimmt und den Oberbürgermeister gestellt. Der mit meiner Wahl eingeleitete Wechsel war für viele inakzeptabel. Man ließ mich aber in der ersten Wahlzeit bis zur Wahlkampfphase 2009 in Ruhe arbeiten, weil man davon ausging, dass der Ausrutscher bei der nächsten Wahl wieder ausgebügelt würde. Obwohl schon vor der Kommunalwahl 2009 auch mit Verunglimpfungen und Gerüchten Stimmung gegen mich gemacht wurde, haben die Wählerinnen und Wähler meine geleistete Arbeit als Oberbürgermeister gewürdigt und mich mit einem weiteren Mandat beauftragt. Ich habe das Wählervotum angenommen und mich verpflichtet, mein Amt bis 2015 weiterhin zum Wohle der Stadt auszuüben. Wie ich bereits erklärt habe, ist es auch meine feste Absicht, dieser Pflicht nachzukommen, es sein denn, es gibt ein anderslautendes demokratisches Votum.“

 

BZ-auf ein Wort: Bleibt die Demokratie auf der Strecke?
Jochem Knörzer

Duisburg, 18. November 2011 - 79.915 Unterschriften Duisburger BürgerInnen zum Abwahlbegehren gegen Adolf Sauerland wurden von der BI 'Neuanfang für Duisburg' dem Rat übergeben, nach der Prüfung durch die Verwaltung wurden 67.329 als gültig gewertet. Damit ist das Quorum von 15 Prozent der 365.980 wahlberechtigten DuisburgerInnen - 54.897 - nicht nur erreicht sondern weit überschritten worden.
Trotzdem darf man sich fragen, warum fast 16 Prozent der eingereichten Unterschriften für ungültig erklärt wurden.
Begründungen wie "Formblatt nicht vollständig", "Fehlende/falsche/unvollständige Angaben zu Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Datum der Unterschrift" und "Fremdergänzungen/-eintragungen" betteln regelrecht um Erklärungen und Nachprüfungen.
Allein "Hausnummer" weisen 4.790 nicht gewertete Unterschriften aus!

Die "Sauerland'sche CDU" sieht diese Nachfragen nicht, steuert zielstrebig und hastig die letzte aussichtsreiche Möglichkeit an, "ihren Sauerland" im Amt zu behalten: die Abwahl in den Karneval zu legen.
Um das zu erreichen, wird, satzungsgemäß und zulässig, eine Sondersitzung des Rates am 24. November 2011 beantragt.
Um der, von der Gemeindeordnung NRW, vorgeschriebenen Dreimonatsfrist gerecht zu werden, muss die Abwahl bis spätestens dem 19. Februar 2012 durchgeführt werden. Da es sich dabei um den Karnelvalssonntag, einen Tag vor Rosenmontag, handelt, schlägt die Verwaltung gnädigerweise den Sonntag davor, den 12. Februar 2012, vor.

Das Vorgehen der CDU scheint durchaus rechtens zu sein, warum habe ich trotzdem das Gefühl, dass die Demokratie, mal wieder, auf der Strecke bleibt?