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Michael Rubinstein erster Kandidat für die OB-Wahl am 17.
Juni |
Duisburg, 6. März 2012 -
Michael
Rubinstein, Geschäftsführer der jüdischen Gemeinde Mülheim,
Oberhausen und Duisburg (39) gibt sich selbstbewusst. "Ich
habe auch einen Job und muss hier nichts
in dieser Richtung beweisen. Und wenn Herr Jäger von der SPD
meint, dass ich nicht der geeignete Kandidat bin, so ist das
seine Meinung. Und die muss man ja nicht teilen."
Seit nun
acht Jahren steht der gebürtige Düsseldorfer der jüdischen
gemeinde vor und ist nun der erste offizielle OB-Kandidat
für die Wahl am 17 Juni. Allerdings will er auf keinen Fall
einen Parteienwahlkampf. Gleichwohl würde er es begrüßen,
wenn das parteiübergreifende Duisburger Wahlbündnis ihn als
Kandidat vorschlagen würde. "Ich stehe ganz klar dazu, mit
einer breiten Mehrheit in der Politik in erster Linie die
Belange der Bürger zu vertreten und natürlich der Verwaltung
vorzustehen, hier auch als Mittler zwischen Politik
und Bürgerschaft zu arbeiten." |
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Duisburg, 6. März 2012 - Auf Schwerpunkte eines
Anforderungsprofils verständigten sich die Mitglieder des
Duisburger Bündnisses OB-Wahl bei ihrer zweiten Sitzung am
gestrigen Abend. Namen von möglichen Kandidatinnen und
Kandidaten wurden, wie verabredet, dabei noch nicht genannt.
Alle beteiligten Parteien, also SPD, Die Linke, Bündnis
90/Die Grünen und FDP werden, ebenso wie die Vertreter der
Bürgerinitiative jetzt auf der Grundlage des Profils
Sondierungsgespräche mit möglichen Bewerbern und
Bewerberinnen führen.
Nach wie vor gilt die Bereitschaft aller Partner, unter
Zurückstellung möglicher Parteiinteressen gemeinsam nach der
besten Lösung für Duisburg zu suchen.
In einem sehr einvernehmlich geführten moderierten Prozess
wurde ein umfangreiches Anforderungsprofil entwickelt, von
dem einige Aspekte als vorrangige herausgearbeitet wurden :
Für unverzichtbar halten die Partner des OB-Wahl Bündnisses
nachgewiesene Führungskompetenz, die sich auch in einem
hohen Maß an Kommunikationsfähigkeit und Einbindung von
Arbeitnehmerinteressen zeigen soll. Wegen der besonderen
Rolle an der Schnittstelle zwischen Politik und Verwaltung
wird auch politische Erfahrung vorausgesetzt. Einen
Schwerpunkt der Arbeit soll der /die künftige OB im Bereich
der Bürgerbeteiligung setzen. Alle Beteiligten sehen in
deren Ausbau und Stärkung eine zentrale Aufgabe.
Einig sind sich die Partner des OB-Wahl Bündnisses auch,
dass Namen möglicher Kandidaten und Kandidatinnen, die
bereits in der Öffentlichkeit diskutiert werden, aus dem
Kreis des OB-Wahl Bündnisses nicht kommentiert werden.
Das nächste Treffen ist in der kommenden Woche angesetzt.
Dann will das Bündnis versuchen, diesen für Duisburg
einmaligen Prozess der konsensorientierten
KandidatInnen-Suche zwischen so unterschiedlichen
Beteiligten zu Ende zu führen. Ob dann tatsächlich alle
Partner sich auf einen Kandidaten/eine Kandidatin
verständigen können, gilt als offen.
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Neuwahl des Oberbürgermeister: Aufforderung zur
Einreichung von Wahlvorschlägen |
Am 17. Juni 2012 findet die Neuwahl des
Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin statt. Dieser
Termin wurde zwischenzeitlich von der Bezirksregierung
Düsseldorf schriftlich bestätigt. Die öffentliche
Bekanntmachung ist in Vorbereitung.
Wahlgebiet ist das Gebiet der Stadt Duisburg. Wählbar ist,
wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1
Grundgesetz ist oder wer die Staatsangehörigkeit eines
Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt und
eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehat, das
23. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht
ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass er
jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im
Sinne des Grundgesetzes eintritt (§ 65 Abs. 5
Gemeindeordnung NRW - GO NRW).
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruch in
der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die
Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Bewerber für die Wahl zur/zum Oberbürgermeister/in dürfen
nicht in mehreren Gemeinden kandidieren.
Wahlvorschläge für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des
Oberbürgermeisters können nach §§ 15 Abs. 1 und 46 b
Kommunalwahlgesetz bis spätestens zum 48. Tag vor der Wahl,
also bis zum 30. April 2012, um 18 Uhr, beim Wahlleiter der
Stadt Duisburg, Stabsstelle für Wahlen,
Europaangelegenheiten und Informationslogistik, Bismarckstr.
150-158, 47057 Duisburg (Neudorf), Zimmer 13, eingereicht
werden. Es empfiehlt sich, Wahlvorschläge möglichst
frühzeitig einzureichen, damit etwaige Mängel, die die
Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben
werden können.
Alle Wahlvorschläge und Anlagen hierzu sollen unter
Verwendung von Vordrucken entsprechend der Anlagen zur
Kommunalwahlordnung eingereicht werden. Sämtliche
Wahlvorschlagsvordrucke werden auf Anforderung kostenlos
durch die Stabsstelle für Wahlen, Europaangelegenheiten und
Informationslogistik, Bismarckstraße 150-158, 47057 Duisburg
(Neudorf), Zimmer 13 nach telefonischer Vereinbarung unter
den Telefonnummern 0203/283 2892 und 0203/283 2745
ausgegeben oder übersandt.
Wahlvorschläge können von politischen Parteien im Sinne des
Artikels 21 Grundgesetz (Parteien), von mitgliedschaftlich
organisierten Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen)
und von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewerbern)
eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag darf nur einen
Bewerber enthalten. Wer gemäß Gemeindeordnung wählbar ist,
kann sich selbst vorschlagen.
Als Bewerber einer Partei oder Wählergruppe kann in einem
Wahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Mitglieder-
oder Vertreterversammlung im Wahlgebiet hierzu gewählt
worden ist und seine Zustimmung hierzu schriftlich erteilt
hat. Die Bewerber und die Vertreter für die
Vertreterversammlung sind in geheimer Wahl zu wählen.
Stimmberechtigt ist nur, wer am Tage des Zusammentritts der
Versammlung im Wahlgebiet wahlberechtigt ist. Jeder
stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist
vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu
geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener
Zeit vorzustellen.
Als Vertreter für eine Vertreterversammlung (sogenannter
Delegierter) kann nur gewählt werden, wer am Tage des
Zusammentritts der zur Wahl der Vertreter einberufenen
Versammlung im Wahlgebiet wahlberechtigt ist. Die Vertreter
für die Vertreterversammlung sowie die Bewerber können
frühestens seit dem 15. November 2010 gewählt werden.
Gemeinsame Wahlvorschläge sind zulässig. Wird eine Person
von mehreren Parteien oder Wählergruppen als gemeinsamer
Bewerber benannt, ist sie hierzu in geheimer Abstimmung
entweder in einer gemeinsamen Versammlung oder in getrennten
Versammlungen der Wahlvorschlagsträger zu wählen. Die
Wahlvorschlagsträger des gemeinsamen Wahlvorschlags dürfen
keinen anderen als den gemeinsamen Bewerber wählen und zur
Wahl vorschlagen.
Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der
Bewerber ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei
haben der Leiter der Versammlung und zwei von ihm bestimmte
Teilnehmer gegenüber dem Wahlleiter an Eides statt zu
versichern, dass die Wahl der Bewerber in geheimer
Abstimmung erfolgt ist. Das Vorlegen einer Ausfertigung der
Niederschrift und der Versicherung an Eides statt bis zum
Ablauf der Einreichungsfrist, dem 48. Tag vor der Wahl, 18
Uhr, ist Voraussetzung für das Vorliegen eines gültigen
Wahlvorschlages.
Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen von
der für das Wahlgebiet zuständigen Leitung unterzeichnet
sein.
Ist die Partei oder Wählergruppe in der im Zeitpunkt der
Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen
im Rat der Stadt, im Landtag oder auf Grund eines
Wahlvorschlages aus NRW im Deutschen Bundestag vertreten, so
kann sie Wahlvorschläge nur einreichen, wenn sie nachweist,
dass sie einen nach demokratischen Grundsätzen gewählten
Vorstand, eine schriftliche Satzung und ein Programm hat.
Von dieser Nachweispflicht sind solche Parteien befreit, die
die erforderlichen Unterlagen bis zum Tage der
Wahlausschreibung dem Bundeswahlleiter ordnungsgemäß
eingereicht haben.
Die Wahlvorschläge dieser Parteien und Wählergruppen und die
Wahlvorschläge von Einzelbewerbern müssen ferner von
Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und
handschriftlich unterzeichnet sein
(Unterstützungsunterschriften).
Die Zahl der notwendigen Unterstützungsunterschriften
beträgt 370.
Der Wahlausschuss hat Wahlvorschläge zurückzuweisen, wenn
sie verspätet eingereicht sind, den durch das KWahlG oder
die KWahlO aufgestellten Anforderungen nicht entsprechen
oder auf Grund einer Entscheidung nach Artikel 9 Absatz 2,
Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes oder Artikel 32 Abs. 2
der Landesverfassung unzulässig sind.
Für weitere Auskünfte steht die Stabsstelle für Wahlen,
Europaangelegenheiten und Informationslogistik,
Bismarckstraße 150 – 158, Zimmer 13,47057 Duisburg (Neudorf)
unter Telefon 0203/283-2892 oder 0203/283-2745, oder Fax:
0203/283 4738, oder E-Mail: stabsstellei-03@stadt-duisburg.de
zur Verfügung.
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Abwahl offiziell |
Bekanntmachung des endgültigen
Ergebnisses der Abstimmung über die Abwahl des
Oberbürgermeisters der Stadt Duisburg vom 12. Februar 2012
Rechtsdezernent Wolfgang Rabe (links)
und Stadtdirektor Dr. Peter Greulich kurz vor der Verkündung
des offiziellen Abwahl-Ergebnisses zum Auftakt der Sitzung
des Wahlausschusses. Endgültig hatten die Ja-Stimmen zur
Abwahl gegenüber der Verkündung von Stadtdirektor Greulich
am Sonntag ein Minus 207 Stimmen, was bei dem mehr von
erforderlichen Abwahlstimmen von fast 38 000 kein gewicht
hat.
Duisburg, 15. Februar 2012 - Der Wahlausschuss hat in seiner
Sitzung am 15. Februar 2012 das Ergebnis der Abstimmung über
die Abwahl des Oberbürgermeisters der Stadt Duisburg vom 12.
Februar 2012 wie folgt festgestellt:
Abstimmungsberechtigte 364.910
Abstimmende 151.562
- davon mit Abstimmungsschein 37.994
Ungültige Stimmen 398
Gültige Stimmen 151.164
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
Ja 129.626
Nein 21.538
Nach § 66 Abs. 1 Satz 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist der
Oberbürgermeister abgewählt, wenn die Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen der Wahlberechtigten für die
Abwahl (mit „Ja“) gestimmt hat und diese Mehrheit mindestens
25 Prozent der Wahlberechtigten beträgt. Das Quorum beträgt
auf der Grundlage von 364.910 Abstimmungsberechtigten
mindestens 91.228 Ja-Stimmen und diese müssen gleichzeitig
die Mehrheit gegenüber den Nein-Stimmen darstellen.
Mit 129.626 abgegebenen gültigen Ja-Stimmen (35,52 Prozent)
ist das erforderliche Quorum erreicht und übersteigt
gleichzeitig die Anzahl der gültigen Nein-Stimmen (21.538 –
5,90 Prozent). Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) ist
daher abgewählt.
Gegen die Gültigkeit der Abstimmung und die von den
Wahlbehörden bei der Abstimmungsvorbereitung oder bei der
Abstimmungshandlung getroffenen Entscheidungen können jede
oder jeder Abstimmungsberechtigte der Stadt Duisburg sowie
die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung des
Abstimmungsergebnisses Einspruch einlegen, wenn
• sie der Ansicht sind, bei der Vorbereitung der Abstimmung
oder bei der Abstimmungshandlung seien Unregelmäßigkeiten
vorgekommen, die im jeweils vorliegenden Einzelfall auf das
Abstimmungsergebnis von entscheidendem Einfluss gewesen sein
können,
• sie die Feststellung des Abstimmungsergebnisses für
ungültig erachten.
Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Stadt Duisburg,
Stabsstelle für Wahlen, Europaangelegenheiten und
Informationslogistik, Bismarckstr. 150 – 158 (Neudorf),
Zimmer 13, 47049 Duisburg, schriftlich einzureichen oder
mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Das war...
Der Rat der Stadt Duisburg ist am
Donnerstag, 14. Oktober 2004, zu seiner ersten Sitzung in
der neuen Legislaturperiode zusammengetreten. Neben der
Vereidigung des neuen Oberbürgermeisters Adolf Sauerland und
der Ratsmitglieder stand auch die Bürgermeisterwahl auf der
Tagesordnung. 1. Stellvertreterin von OB Sauerland ist Doris
Janicki (B90/Die Grünen), 2. Stellvertreterin Monika Busse
(SPD) und 3. Vertreter Benno Lensdorf (CDU).
Die Sitzung wurde vom Altersvorsitzenden, Ratsherrn Alois
Fischer, eröffnet. Nach der Wahl des Schriftführers und
seines Vertreters hat Ratsherr Fischer den neuen
Oberbürgermeister in sein Amt geführt und vereidigt. OB
Sauerland sprach dabei die Eidesformel: „Ich schwöre, dass
ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können
verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen,
meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit
gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.“
Danach übernahm er den Vorsitz im Rat der Stadt Duisburg und
vereidigte die neuen Ratsmitglieder. Im Anschluss wurden die
Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt. Zur Wahl
standen eine gemeinsame Liste von CDU und Bündnis/Die Grünen
und eine gemeinsame Liste von SPD und FDP. Auf die erste
Liste entfielen 40 Stimmen, auf die zweite 33 Stimmen.
In der konstituierenden Sitzung
haben sich OB Sauerland (sitzend) und seine Vertreter ins
Goldene Buch der Stadt eingetragen. v.l.:Monika Busse
(SPD-Bürgermeisterin), Benno Lensdorf (CDU-Bürgermeister,
Doris Janicki (Grüne-Bürgermeisterin)
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Duisburg hat abgestimmt Erste Abwahl eines Oberbürgermeisters am 12. Februar 2012 erfolgreich Jochem Knörzer,
Harald Jeschke und Manfred Schneider (Foto)
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Duisburg, 12. Februar 2012 - Von diesem Plakat wurden die Gäste und Journalisten vor dem Rathaus begrüßt.
Die Wahllokale schlossen um 18 Uhr und begannen mit der Auszählung der abgegebenen Stimmen. Ab 18:10 Uhr machten Zahlen zwischen 33 und 40 Prozent die Runde. Gemeint war die Wahlbeteiligung. Je höher, desto größer die Chance, dass Adolf Sauerland von den Duisburger
BürgerInnen abgewählt worden war, da ja die CDU undemokratisch zum Wahlboykott aufgerufen hatte.
Im Foyer vor dem Ratssaal wurden die telefonisch eingeholten Informationen ausgetauscht.
NRW-Innenminister Ralf Jäger im Interview und ...
... im Gespräch mit Betroffenen der 'Loveparade-Katastrophe'.
Ausgerechnet Stadtdirektor Dr. Peter Greulich musste als Wahlleiter die Abwahl seines Freundes Adolf Sauerland verkünden. 19:36 Uhr - das vorläufige amtliche Endergebnis: 364.910 Wahlberechtigte 151.823 abgegebene Stimmen (41,6%) 151.390
gültige, 433 nicht gültige Stimmen 129.833 Stimmen für die Abwahl des Oberbürgermeisters (35,5%) - Quorum von 91.228 (25%) weit überschritten 21.557 stimmten gegen die Abwahl (5,9%)
Damit ist Oberbürgermeister Adolf Sauerland von den BürgerInnen Duisburgs abgewählt worden!
"Der König ist tot, es lebe der König" Der abgewählte
Oberbürgermeister Sauerland traf tatsächlich nach 20 Uhr im Rathaus ein und war vom deutlichen Abwahl-Ergebnis sichtbar überrascht.
Zu Beginn seiner kurzen Rede sagte Sauerland, dass er "nach all dem, was wir für die Stadt erreicht haben, ziemlich sicher war, dass das Abwahlergebnis anders ausfallen würde." Mit einem "Gott schütze Duisburg" verließ Sauerland das Rednerpult.
Adolf Sauerland
hatte anscheinend, in seiner eigenen, kleinen Welt, nicht damit gerechnet, dass das Quorum von mindestens 91.228 Stimmen erreicht werden würde und darauf gesetzt, dass die knapp 80.000 Unterschriften, die das Bürgerbegehren zur Abwahl erst durchgesetzt hatten, bereits das "Ende der Fahnenstange" bedeuteten. Der abgewählte Oberbürgermeister hat bis dato nicht begriffen, dass sein Versagen, seine unsäglichen Auftritte nach der 'Loveparade-Katastrophe', nicht mit etwaigen 'Leistungen' vor
diesem Tag aufzurechnen sind!
Adolf Sauerland ist von fast 130.000 Duisburger Bürgerinnen und Bürger aus dem Amt 'gejagt' worden! Nicht auszudenken, wenn es 'nur' 91.200 gewesen wären ...
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Duisburg
wählte erstmals in NRW einen OB ab |
12. Februar 2012
Adolf Sauerland wurde mit 129
833 Ja-Stimmen abgewählt. 151
823 von 364 910 Wahlberechtigte waren zur Urne gegangen
(41,6%). 35,5% hatten der Abwahl zugestimmt, 21 557 mit
Nein (5,9%).
"Neuanfang für Duisburg"-Vertreter Theo
Steegmann: "Das war das erhoffte klare Ergebnis! Das
Abwahlbündnis wird beendet, die Bürgerinitiative macht
weiter!" SPD-Bundestagsabgeordnete Bärbel Bas: "Das so viele Duisburger zur Wahl gingen ist schon sehr erstaunlich. Die Bürger haben bewiesen, dass sie etwas ändern können. Das war ein sehr deutliches Zeichen!"
Adolf Sauerland: "Ich hatte gedacht, dass die Erfolge
der vergangen Jahre ein anders Ergebnis gebracht hätten,
aber dann gab es die Loveparade. Ich wünsche mir, dass
die neuen Verantwortlichen aufeinander zugehen. Dies war
meine letzte Pressekonferenz. Ich werde meinen
Schreibtisch aufräumen und übergeben sowie am Mittwoch
beim Wahlausschuss sein."
Die
Ära Sauerland wurde nach 7 Jahren und vier Monaten
beendet. Die wie Mehltaus wirkende Lähmung der Stadt
seit der Loveparade kann von der Stadt genommen werden.
Was bzw. Wer kommt
jetzt? Ganz intern gehandelt: HKM-Mann Peter Gasse!
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Warum Herr Sauerland auch ohne Abwahl kein 'Chef' (mehr) ist Jochem Knörzer
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Mit Sauerland bleibt Duisburg blockiert Duisburg, 11. Februar 2012 - Seit dem 24. Juli 2010, dem rabenschwarzen Tag der 'Loveparade-Katastrophe' in Duisburg, bei der 21 Menschen ums Leben kamen und über 500 an Leib und Seele verletzt wurden, ist Duisburg, die Duisburger Verwaltung regelrecht blockiert. Blockiert durch einen Oberbürgermeister, durch den Chef der Verwaltung, der jegliche Verantwortung von sich weist und "seine" Verwaltungsmitarbeiter "im Regen
stehen" lässt.
Zur Erinnerung: - Noch am Abend der Veranstaltung behauptete Herr Sauerland, die Toten wären Opfer ihrer eigenen individuellen Fehlentscheidungen geworden, das Sicherheitskonzept habe funktioniert. Perverser geht es nicht, sind die Toten an ihrem Tod selber schuld und kann ein Sicherheitskonzept funktioniert haben, wenn es Tote gibt?!
- Bei der sonntäglichen Pressekonferenz wollte er gar nichts mehr sagen, verwies nur auf die Staatsanwaltschaft und das
laufende Verfahren und gipfelte in der Behauptung, er sei in die Planungen zur Loveparade überhaupt nicht eingebunden gewesen. Was ist das für ein Stadtoberhaupt, das sich nicht um solche Planungen kümmert, informiert bzw. informieren lässt?!
- Mit Anfang der Woche ging es dann Schlag auf Schlag. Zuerst behauptete Adolf Sauerland, dass die Loveparade nicht auf seinen Wunsch, sondern auf den Wunsch des Rates nach Duisburg geholt worden sei. Das ist glatt gelogen! Adolf Sauerland
und Uwe Gerste haben dem Rat am 11.06.2007 die Beschlussvorlage vorgelegt und der OB forderte in dieser die Ermächtigung zum Vertragsabschluss mit Lopavent und die Organisationshoheit für die Duisburger Stadtverwaltung.
- Weiter behauptete er, von Bedenken der Verwaltung nichts gewusst zu haben. Auch da sprechen mittlerweile aufgetauchte Protokolle, siehe Dressler und auch das „Mahlberg-Schreiben", eine andere Sprache.
- Im Weiteren führte er aus, dass er ja nichts
unterschrieben habe und alle Unterschriften von der Verwaltung geleistet worden seien. Er distanziert sich von seiner eigenen Verwaltung, deren Chef er ist, und schiebt dieser die Verantwortung zu.
- Schließlich schreibt er einen Brief an die MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung und will sich mit ihnen solidarisieren. Erst schiebt er denen die Verantwortung zu und anschließend will er den Schulterschluss, nachdem Mitarbeiter persönlich bedroht worden sind.
- In allen
Pressegesprächen behauptet er, im Amt bleiben zu wollen, um die Aufklärung voranzutreiben. Keine Fürsorge für die Hinterbliebenen der Opfer, nicht einmal die Hinterbliebenen des Duisburger Opfers und keine Fürsorge der Verletzten in den Duisburger Krankenhäusern.
- Schlussendlich der wiederholte Hinweis, dass er ja nur einer von 75 Ratsmitgliedern sei. Wieder der untaugliche Versuch, dem Rat der Stadt Mitverantwortung zu unterschieben und damit der wiederholte Versuch, die
eigenen Fehler in Gänze anderen zuzuschieben, wie von Anfang an!
Hätte Adolf Sauerland bereits am Sonntag, an dem Tag nach der Loveparade-Katastrophe, in der Pressekonferenz so reagiert wie später Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, wäre er auch heute noch unangefochtener Oberbürgermeister.
So aber forderte der Verwaltungspersonalrat im Dezember 2010 erneut den Rücktritt "ihres" Chefs, fast 80.000 Duisburger BürgerInnen sorgten für die Premiere eines
Oberbürgermeister-Abwahl-Verfahrens.
Auch heute, über anderthalb Jahre nach den unsäglichen Auftritten eines Herrn Sauerland, ist das Verhältnis zwischen Verwaltungsspitze und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stark gestört. Aufgrund des fehlenden Rückhalts 'hangeln' sich die MitarbeiterInnen in den Ämtern, menschlich absolut nachvollziehbar, an der obersten Grenze der zuständigen Vorschriften entlang. Es ist in der Verwaltungsspitze niemand da, der die Verantwortung für die Nutzung des
durchaus vorhandenen Spielraums übernimmt.
Sollte Herr Sauerland auch nach dem 12. Februar 2012 der Oberbürgermeister, der Verwaltungschef der Stadt Duisburg sein, wird sich an der, menschlich verständlichen, "Blockade" bis ins Jahr 2015 nichts ändern. Erst dann läuft die zweite Amtszeit des Herrn Sauerland ab. Eine 'unsägliche' Vorstellung!
Duden: unsäglich - ärgerlich, blamabel, das Letzte, dümmlich, eine Frechheit, haarsträubend, himmelschreiend, niveaulos,
peinlich, schändlich, schlecht, skandalös, unerträglich, unsinnig; (ugs.): allerhand, blöd, bodenlos, entsetzlich; (emotional): eine Unverschämtheit, unverschämt; (abwertend): albern, erbärmlich, hanebüchen, lächerlich, lachhaft, töricht; (ugs. abwertend): schrecklich; (ugs., meist abwertend): unmöglich. © Duden - Das Synonymwörterbuch
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Informationen zur Abstimmung über die Abwahl des
Oberbürgermeisters am 12. Februar 2012 |
Am Sonntag, 12. Februar 2012 findet die Abstimmung über die
Abwahl des Oberbürgermeisters in der Zeit von 8 bis 18 Uhr
in 402 Stimmbezirken (davon 45 Briefabstimmungsbezirken)
statt.
Hierfür wurden 357 Abstimmungslokale eingerichtet. Für die
Besetzung der Abstimmungsvorstände in den Abstimmungslokalen
wurden rund 3000 ehrenamtliche Helfer berufen.
Insgesamt sind rund 365.000 Duisburger
abstimmungsberechtigt, 10.189 davon sind es erstmals.
Abstimmungsberechtigt zur Abstimmung über die Abwahl des
Oberbürgermeisters ist,
wer am Abstimmungstag Deutscher im Sinne des Artikels 116
Abs.1 des Grundgesetzes ist,
die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der
Europäischen Gemeinschaft besitzt,
das 16. Lebensjahr vollendet hat,
seit mindestens 16 Tagen vor der Abstimmung im
Abstimmungsgebiet der Stadt Duisburg seine Wohnung hat (27.
Januar 2012) und
nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Abstimmungsverzeichnis
Das Abstimmungsverzeichnis wurde zum Stichtag 8. Januar 2012
erstellt, sodass ab dem 9. Januar 2012 die
Abstimmungsbenachrichtigungskarten gedruckt und versandt
werden konnten.
Für den Fall, dass Personen in der Zeit ab dem 9. Januar
2012 ihren Hauptwohnsitz innerhalb Duisburgs verlegt haben,
bleiben sie in dem Abstimmungsverzeichnis ihrer
ursprünglichen Wohnadresse und können in dem ihnen mit der
Abstimmungsbenachrichtigung mitgeteilten Abstimmungsraum
ihre Stimme abgeben.
Sollten Personen ihren Hauptwohnsitz in der Zwischenzeit in
eine andere Stadt verlegt haben, so werden sie aus dem
Abstimmungsverzeichnis gestrichen. Ein eventuell davor
ausgestellter Abstimmungsschein wird dadurch ungültig.
Hierüber werden sie per Brief an ihre neue Wohnanschrift
informiert.
Alle Personen, die in der Zeit zwischen dem 9. Januar 2012
und 27. Januar 2012 ihren Hauptwohnsitz aus einer anderen
Stadt nach Duisburg verlegt haben, wurden von Amts wegen in
das Abstimmungsverzeichnis aufgenommen und haben eine
Abstimmungsbenachrichtigung in Briefform erhalten. Dasselbe
gilt für Personen, die in dem selben Zeitraum die deutsche
Staatsangehörigkeit erhalten haben und zuvor aufgrund ihrer
Staatsangehörigkeit nicht abstimmungsberechtigt waren.
Abstimmen ohne Benachrichtigungskarte
Sollten Personen abstimmungsberechtigt sein, jedoch keine
Abstimmungsbenachrichtigungskarte erhalten haben, können sie
dennoch an der Abstimmung teilnehmen. Für die Abstimmung am
Abstimmungstag selbst genügt der
Personalausweis/Identitätsausweis. Welches Abstimmungslokal
jeweils zuständig ist, kann Call-Duisburg unter der
Telefonnummer 0203/94000 erfragt werden.
Briefabstimmung
Seit dem 12. Januar 2012 gibt es die Möglichkeit der
Briefabstimmung. Briefabstimmungsunterlagen können mündlich
(nicht telefonisch), schriftlich oder elektronisch
(Internet: briefwahl.duisburg.de) beantragt werden.
Darüber hinaus wurden sowohl zentral im Verwaltungsgebäude
Bismarckstrasse 150 - 158 in Duisburg-Neudorf als auch in
allen Duisburger Bezirksämtern Briefabstimmungsstellen
eingerichtet. Dort ist nicht nur die Beantragung der
Briefabstimmung möglich, sondern es kann nach entsprechender
Beantragung direkt vor Ort die Stimmabgabe erfolgen. Die
Briefabstimmungsstellen in den Bezirksämtern sind noch bis
Freitag entsprechend der regulären Öffnungszeiten, am
Freitag, 10. Februar 2012 zusätzlich bis 18 Uhr geöffnet.
Am 10. Februar 2012 werden um 18 Uhr das letzte Mal vor der
Abstimmung die Hausbriefkästen geleert. Sollte nach Freitag,
18 Uhr noch für die Abstimmung relevante Post (z. B.
Abstimmungsbriefe) überbracht werden, so ist dies nur noch
direkt bei der Stabsstelle für Wahlen, Europaangelegenheiten
und Informationslogistik (Wahlamt), Bismarckstr. 150 - 158,
47057 Duisburg (Neudorf) möglich – bis spätestens 18 Uhr am
Abstimmungstag (Sonntag).
Abstimmungsscheinanträge werden bis einschließlich 10.
Februar 2012, 18 Uhr (online bis 13 Uhr) entgegengenommen.
Ausschließlich bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung
werden sie noch bis zum Abstimmungstag, 15 Uhr, beim Wahlamt,
Bismarckstr. 150 - 158, 47057 Duisburg (Neudorf)
entgegengenommen.
Die Beantragung von Briefabstimmungsunterlagen für jemand
anderen ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
möglich. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass jede
Person nach den gesetzlichen Vorschriften maximal vier
Personen in dieser Angelegenheit vertreten darf.
Wenn für Abstimmungsberechtigte ein Abstimmungsschein
ausgestellt wurde und sie nicht per Brief abgestimmt haben,
so können sie gegen Vorlage ihres Abstimmungsscheines sowie
des Personalausweises in jedem der Duisburger
Abstimmungslokale ihre Stimme abgeben. Ansonsten kann man
nur in dem Abstimmungslokal seine Stimme abgeben, wo man in
das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist.
Auszählung ab 18 Uhr
Am Abstimmungstag beginnt ab 18 Uhr die Auszählung der
Stimmzettel in allen Stimmbezirken (siehe als Anlage
beigefügten Muster-Stimmzettel). Diese findet öffentlich
statt. Sobald das Ergebnis festgestellt ist, wird dieses
durch den Abstimmungsvorsteher verkündet und an den
zentralen Ergebnisdienst telefonisch übermittelt.
Das vorläufige amtliche Endergebnis wird voraussichtlich
gegen 19.30 Uhr vorliegen. Es wird durch den Wahlleiter
entsprechend bekannt gemacht – auch auf im Internet unter
www.duisburg.de.
Sollte das erforderliche Quorum von rund 91.250 Ja-Stimmen
(25 Prozent der Abstimmungsberechtigten) erreicht werden und
diese Ja-Stimmen gleichzeitig die Mehrheit gegenüber den
abgegebenen Nein-Stimmen sein, wäre der Oberbürgermeister
abgewählt. Sollte das Quorum nicht erreicht werden, bliebe
der Oberbürgermeister im Amt.
Wahlausschuss
Am Mittwoch, 15. Februar 2012 tagt der Wahlausschuss
öffentlich und stellt das endgültige amtliche Endergebnis
der Abstimmung fest. |
Wieso 'Schuld'? VERANTWORTUNG! Jochem Knörzer
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Duisburg, 15. Januar 2012 - Immer wieder taucht in den Medien und in Gesprächen die Aussage auf "Der Sauerland ist Schuld an der Loveparade-Katastrophe, der muss weg!" Dem hat sich die BZ nie angeschlossen, das haben wir nie publiziert. "VERANTWORTUNG" ist das richtige Wort. Adolf Sauerland ist der Chef der Duisburger Verwaltung, der Verwaltung, die die Loveparade, bei der am 24. Juli 2010 21 Menschen
starben und über 500 an Leib und Seele verletzt wurden, mitgeplant und genehmigt hat.
Seit dem 25. Juli 2010, seit seinem unsäglichen "Auftritt" auf der Pressekonferenz, seinen unsäglichen Aussagen zur Todesursache "individuelle Fehler der Toten", versucht sich Adolf Sauerland vor seiner VERANTWORTUNG, moralisch und politisch, zu drücken! Hier steht er weit hinter jedem selbstständigen Handwerksmeister und Betriebsinhaber
zurück.
VERANTWORTUNG, nicht SCHULD! Für die Schuldfrage ist die Staatsanwaltschaft, die Justiz zuständig.
Da Adolf Sauerland selber keine Verantwortung übernehmen will, haben die BürgerInnen Duisburgs jetzt die Verantwortung, ob sich in Duisburg nach dem 12. Februar 2012 endlich wieder etwas bewegt oder ob die Blockade bis 2015, bis zum Ende der Sauerland'schen Amtszeit, bleibt!
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Chronologie des Abwahlverfahrens |
4. Juni 2011 Änderung der Gemeindeordnung tritt in Kraft: Abwahl des Oberbürgermeisters durch die BürgerInnen wird möglich. 20. Juni 2011 Beginn der Unterschriftensammlung durch die Bürgerinitiative „Neuanfang für Duisburg“ 17. Oktober 2011 Dem Rat der Stadt werden von der BI 79.915 Unterschriften übergeben. Notwendig waren 54.897 Unterschriften.
24. Oktober 2011 Der Rat stellt auf einer Sondersitzung die Zulässigkeit des Abwahlverfahrens fest und legt den Wahltermin auf den 12. Februar 2012. 16. Dezember 2011 Ein gemeinsamer Wahlaufruf zur Abwahl von Oberbürgermeister Adolf Sauerland wird vorgelegt. Es unterschreiben die Parteien Bündnis 90/die Grünen, Die Linke, FDP, SPD, die Organisationen DGB, Ver.di, DGB-Jugend, SJD Die Falken KV Duisburg sowie die Bürgerinitiative „Neuanfang für
Duisburg“ und viele mehr oder weniger bekannte Einzelpersonen. Auch der Ratsherr und Vorsitzende der Wählergruppe Bürgerlich-Liberale, Peter Bettermann, gehört zu den Erstunterzeichnern. Duisburger Bündnis Abwahl 12. Januar 2012 Die Briefwahlunterlagen können beim Wahlamt anfordert werden.
Wie?! Sonntag, 12. Februar 2012 Wahltag. Die Abwahl verläuft nach den Regeln der Kommunalwahl. Für die Abwahl muss eine Mehrheit der BürgerInnen stimmen. Es müssen für die Abwahl 25% der Wahlberechtigten stimmen, ca. 92.000 Duisburger Bürgerinnen und Bürger.
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Bürgermeister abwählen - wie geht das? Donnerstag, 19. Januar 2012, 15 Uhr Infostand Düsseldorfer Straße/Ecke Königstraße, Duisburg
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Duisburg, 12. Januar 2012 - In Duisburg entscheiden die Bürger am 12. Februar 2012 über ein Bürgerbegehren zur Abwahl von Oberbürgermeister Adolf Sauerland. Eine Änderung des Wahlrechts macht solche Abwahlverfahren "von unten" seit Mai 2011 möglich. Die Bürger wurden damit vom Zuschauer zum Akteur. Sie müssen nicht mehr darauf warten, dass sich im Rat eine Zweidrittel-Mehrheit zur Einleitung eines Abwahlverfahrens findet. Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr
Demokratie, informiert auf Einladung der Initiative "Neuanfang für Duisburg" über das Verfahren und beantwortet Bürgerfragen dazu.
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Breites gesellschaftliches Abwahlbündnis |
Duisburg, 10.
Januar 2012 - Die 1. Sitzungswoche des Bundestages beginnt
am Montag, heute haben die SPD-Abgeordneten Bärbel Bas und
Johannes Pflug ihre Arbeitsschwerpunkte für 2012
vorgestellt. Die Abwahl von Adolf Sauerland am 12. Februar
ist dabei auch für Bas und Pflug ein wichtiger Termin: „Wir
engagieren uns im breiten gesellschaftlichen Abwahlbündnis
und rufen vor allem auch die 16- oder 17-jährigen Erstwähler
zur Wahl auf. Viele von ihnen waren auf der Loveparade und
mussten anschließend miterleben, dass der Oberbürgermeister
bis heute keinen angemessen Umgang mit dieser Katastrophe
gefunden hat und auch in Zukunft nicht finden wird. Duisburg
hat die Wahl und sollte sie nutzen.“
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Mehr
Demokratie e.V. warnt vor Abwahlboykott
CDU diskutiert Aufruf zu Nichtbeteiligung an
Sauerland-Bürgerentscheid
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Köln/Duisburg, 7. Dezember 2011 -
Die Initiative „Mehr Demokratie“ hat die Duisburger CDU vor
einem Aufruf zum Boykott des Bürgerentscheids über die
Abwahl von Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) gewarnt.
„Da genug Bürger den Abwahlantrag unterschrieben haben, ist
die CDU in der Pflicht, sich der Auseinandersetzung zu
stellen“, sagte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka.
Alles andere sei zum Schaden der Demokratie.
Der CDU-Vorsitzende Thomas Mahlberg hatte gegenüber der NRZ
erklärt, dass der Kreisverband der Partei sich zwar noch
nicht festgelegt habe, er aber davon ausgehe, dass die CDU
ihre Mitglieder zum Fernbleiben von der Urne aufrufen werde.
„Wir werden deutlich machen, dass die Abwahl mit den
Konsequenzen aus der Loveparade-Tragödie nichts mehr zu tun
hat, sondern nur noch eine politische Veranstaltung ist“,
begründete Mahlberg das Vorhaben.
„ Ob die Mehrheit der Duisburger für oder gegen die Abwahl
von Sauerland ist, wird sich nur zeigen, wenn sich alle
Parteien mit voller Kraft am Wahlkampf beteiligen und die
Bürger zur Stimmabgabe mobilisieren“, so Mehr
Demokratie-Geschäftsführer Slonka. Er fordert die CDU
deshalb auf, sich der Abwahldebatte zu stellen und für ihren
Oberbürgermeister zu werben. Dass die Christdemokraten auf
ein Scheitern des Abwahlbegehrens am Quorum spekuliere,
beweise erneut die Schädlichkeit solcher Hürden. Laut
Gemeindeordnung ist ein Abwahlantrag nur dann erfolgreich,
wenn die Mehrheit dafür mindestens 25 Prozent aller
Stimmberechtigten ausmacht. Rund 92.000 Duisburger müssten
also mindestens für die Abwahl von Sauerland stimmen.
„ Weil solche Hürden zum Ignorieren von Abstimmungen
geradezu einladen, war eine Boykott-Debatte wie jetzt in
Duisburg leider zu erwarten. Quoren sind aber eine Belohnung
der Sofa-Demokratie, in der die Bürger nur Zuschauer sind“,
meint Slonka. Mehr Demokratie setzt sich deshalb dafür ein,
dass bei Wahlen und Abstimmungen nur die Wähler eine Rolle
spielen, die an einer Abstimmung teilnehmen.
Rund 68.000 Duisburger hatten im Sommer das Bürgerbegehren
für die Abwahl des Duisburger Oberbürgermeisters
unterschrieben. Hintergrund des Abwahlantrags sind Vorwürfe
gegen Sauerland wegen der Genehmigung der Loveparade im
vergangenen Jahr, bei der 21 Menschen durch ein Unglück zu
Tode gekommen waren. Der Abwahlentscheid findet am 12.
Februar statt.
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BZ-auf ein Wort: Ein interessanter Tag
- Sauerland von den Bürgern gestellt Jochem Knörzer
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Duisburg, 24. November 2011 - Der heutige Tag kann durchaus als interessant bezeichnet werden. Ab 15 Uhr tagte der Wahlprüfungsausschuss, in dessen Verlauf sich recht klar herauskristallisierte, dass die Verwaltungsspitze es sehr eilig mit der Prüfung der "Unterschriften zum Abwahlbegehren" hatte und es sich auch so einfach machte, wie es die eigene Interpretation der GO NRW und eines Gerichtsentscheid zuließ. Der von Dr. Langner und Rabe immer wieder zitierte
Paragraph 25, Einwohnerantrag (GO NRW), spricht von "nicht zweifelsfrei erkennen" und "Die Angaben werden von der Gemeinde geprüft". Und mit der Benutzung des Programms 'Meso' ist es für Duisburg und fast 80.000 Unterschriften genauso möglich, wie für eine kleine Gemeinde mit 695 Unterschriften, diese zu prüfen. Nach Eingabe von Name und Vorname erscheinen bereits zugeordnete Adressen. Die Eingabe des Geburtsdatums reduziert die möglichen Adressen weiter, meistens schon auf eine.
Warum hat die Projektleitung, natürlich auf Weisung der Verwaltungsspitze, die fehlenden und ergänzten Hausnummern dann doch unter "Ermittelbarkeit" - ermitteln sollten sie aber nicht - und nicht unter "Erkennbarkeit" eingeordnet? Die Antwort gab Stadtdirektor Dr. Peter Greulich im Laufe der Diskussion, allerdings wohl eher für seine unmittelbare Umgebung: "Bei jeder Nachprüfung der Angaben hätte die gesamte Prüfung doch zwei Wochen länger gedauert!"
Ach so, dann wäre der Karnevalstermin natürlich nicht zu halten gewesen und der Abwahltermin wäre im März gelandet.
Die um 18 Uhr folgende Sondersitzung des Rates sah eine 'DWG-Fraktion', die sich nicht nur vor ihren Oberbürgermeister sondern auch noch gegen die Duisburger Bürgerinnen und Bürger stellte. Die Forderung nach Briefwahlmöglichkeiten ,und somit die gleichen demokratischen Möglichkeiten wie bei einer Oberbürgermeisterwahl, wurde als "Manipulationsversuch" von
Hagenbuck, Krebs und Grün gewertet! Unfassbar!
Dass Bürgermeister Lensdorf und Petra Vogt, beide CDU, bereits auf Wahlkampf gebürstet sind, Lensdorf die Abwahl des Oberbürgermeisters als Versuch der SPD hinstellt, nach den gescheiterten Wahlen in den Jahren 2004 und 2009 doch noch zu versuchen, den Oberbürgermeister stellen zu können, ist zwar Nonsens aber eben üblich.
Ebenso der Versuch von Sauerlands 'Männerfreund' Greulich, die
Verwaltungsmitarbeiter in das Kreuzfeuer hineinzuziehen, das auf den Verwaltungschef und die Verwaltungsspitze zielt.
Zum Abschluss des Tages dann noch die Erklärung des Herrn Sauerland, allerdings mit einer etwas verdrehten Kopfzeile: „Die Bürger haben das Wort – ich stelle mich“ Neee, Herr Sauerland, die BürgerInnen haben Sie gestellt. Mit fast 80.000 Unterschriften. Ob sie Sie auch "erlegen", das wird der 12. Februar 2012 zeigen!
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Rat erklärt Antrag zur Abwahl des Oberbürgermeisters einstimmig für zulässig Alle Unterschriften mit fehlender oder nachgetragener Hausnummer durch Verwalter ungültig gewertet! Jochem Knörzer
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Duisburg, 24. November 2011 - Am 12. Februar haben die Duisburger Bürgerinnen und Bürger die historische Möglichkeit, ihren (un)geliebten Oberbürgermeister abzuwählen. In der heutigen Ratssondersitzung hat der Rat der Stadt den Bürgerantrag einstimmig, auch ohne Enthaltung, anerkannt und ist dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Abwahltermin gefolgt. Auch dem Antrag der FDP, "entsprechend den Bedingungen bei der Wahl des Oberbürgermeisters im Jahr 2009" in jedem Bezirksamt eine
Briefwahlstelle ab dem 12. Januar 2012 einzurichten, wurde, bei Gegenstimmen der 'DWG' und Happel, angenommen. Bereits im Wahlprüfungsausschuss, der drei Stunden vorher ebenfalls in einer Sondersitzung tagte, hatte die SPD, BL, Grüne und Linke die Verwaltung aufgefordert, mit dem dort vorgestellten Programm "Meso" die aufgrund fehlender Hausnummer nicht gewerteten Unterschriften zum Abwahlantrag erneut bzw. überhaupt zu prüfen. Dieses wurde als Antrag in die Ratssondersitzung eingebracht und, bei
einer Gegenstimme und Nichtteilnahme der CDU an der Abstimmung, mehrheitlich angenommen. Verwaltung prüfte Unterschriften mit 27 MitarbeiterInnen und "Meso" Vom 18.10. bis 11.11.2011 prüften 15 MitarbeiterInnen der Verwaltung und, auf Stundenbasis bezahlte, 12 externe MitarbeiterInnen die 79.915 Unterschriften zum Abwahlbegehren gegen den Duisburger Oberbürgermeister. Laut Stadtkämmerer Dr. Langner hatte man pro MitarbeiterIn mit 200 Unterschriftsprüfungen pro Tag gerechnet.
Rechnerisch hätte das einer Dauer von knapp 15 Tagen bedeutet. Die Spitzen der Verwaltung, in der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses waren es Stadtkämmerer Dr. Langner, Stadtdirektor Dr. Greulich und Rechtsdezernent Rabe, hatten es anscheinend so eilig, dass alle eingereichten Unterschriften, bei denen die Hausnummer fehlte oder nachgetragen wurde, nicht geprüft und für ungültig erklärt wurden. Als Erklärung wurde der Paragraph 25, Absatz 4, der Gemeindeordnung (GO) NRW herangezogen.
§ 25 - Einwohnerantrag (4) Jede Liste mit Unterzeichnungen muss den vollen Wortlaut des Antrags enthalten. Eintragungen, welche die Person des Unterzeichners nach Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift nicht zweifelsfrei erkennen lassen, sind ungültig. Die Angaben werden von der Gemeinde geprüft. Und weil dieser nicht ausreichend erschien, zitierte Frau Jochum aus einem Gerichtsentscheid zum damaligen Bürgerbegehren "Forensik". Dabei ist das Programm "Meso" so
einfach und hilfreich. Nach Eingabe von Name, Vorname und Geburtsdatum zeigt das Programm die jeweilige Straße mit Hausnummer an. Doch die Projektleitung hielt sich an die Vorgabe der Verwaltungsspitze: erkennen - ja, ermitteln - nein.
Ob sich die Eile für Verwaltungschef Sauerland gelohnt hat, wissen wir nach Schließung der Wahllokale am 12. Februar 2012, ein Sonntag in der Karnevalszeit.
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OB Sauerland: „Die Bürger haben das Wort – ich stelle mich“ Pressemitteilung der Stadt Duisburg
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Duisburg, 24. November 2011 - Im Nachgang der Sondersitzung des Rates der Stadt Duisburg vom 24. November 2011 gibt Oberbürgermeister Adolf Sauerland folgende Erklärung ab: „Die Bürgerinnen und Bürger haben jetzt das Wort. Ich stelle mich dem Verfahren. Ich werde das Wählervotum akzeptieren und hoffe, dass es meine Gegner auch tun. Nachdem ich 2004 zum ersten Mal zum Oberbürgermeister der Stadt Duisburg gewählt worden war, wurde das beim politischen Wettbewerber als
einmaliger Ausrutscher angesehen. Schließlich hatte in Duisburg eine Partei über 50 Jahre lang die Geschicke der Stadt bestimmt und den Oberbürgermeister gestellt. Der mit meiner Wahl eingeleitete Wechsel war für viele inakzeptabel. Man ließ mich aber in der ersten Wahlzeit bis zur Wahlkampfphase 2009 in Ruhe arbeiten, weil man davon ausging, dass der Ausrutscher bei der nächsten Wahl wieder ausgebügelt würde. Obwohl schon vor der Kommunalwahl 2009 auch mit Verunglimpfungen und Gerüchten Stimmung gegen
mich gemacht wurde, haben die Wählerinnen und Wähler meine geleistete Arbeit als Oberbürgermeister gewürdigt und mich mit einem weiteren Mandat beauftragt. Ich habe das Wählervotum angenommen und mich verpflichtet, mein Amt bis 2015 weiterhin zum Wohle der Stadt auszuüben. Wie ich bereits erklärt habe, ist es auch meine feste Absicht, dieser Pflicht nachzukommen, es sein denn, es gibt ein anderslautendes demokratisches Votum.“
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BZ-auf ein Wort: Bleibt die Demokratie auf der Strecke? Jochem Knörzer
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Duisburg, 18. November 2011 - 79.915 Unterschriften Duisburger BürgerInnen zum Abwahlbegehren gegen Adolf Sauerland wurden von der BI 'Neuanfang für Duisburg' dem Rat übergeben, nach der Prüfung durch die Verwaltung wurden 67.329 als gültig gewertet. Damit ist das Quorum von 15 Prozent der 365.980 wahlberechtigten DuisburgerInnen - 54.897 - nicht nur erreicht sondern weit überschritten worden. Trotzdem darf man sich
fragen, warum fast 16 Prozent der eingereichten Unterschriften für ungültig erklärt wurden. Begründungen wie "Formblatt nicht vollständig", "Fehlende/falsche/unvollständige Angaben zu Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Datum der Unterschrift" und "Fremdergänzungen/-eintragungen" betteln regelrecht um Erklärungen und Nachprüfungen. Allein "Hausnummer" weisen 4.790 nicht gewertete Unterschriften aus!
Die "Sauerland'sche CDU" sieht diese Nachfragen nicht, steuert zielstrebig und hastig die letzte aussichtsreiche Möglichkeit an, "ihren Sauerland" im Amt zu behalten: die Abwahl in den Karneval zu legen. Um das zu erreichen, wird, satzungsgemäß und zulässig, eine Sondersitzung des Rates am 24. November 2011 beantragt. Um der, von der Gemeindeordnung NRW, vorgeschriebenen Dreimonatsfrist gerecht zu werden, muss die Abwahl bis spätestens dem 19. Februar 2012 durchgeführt werden.
Da es sich dabei um den Karnelvalssonntag, einen Tag vor Rosenmontag, handelt, schlägt die Verwaltung gnädigerweise den Sonntag davor, den 12. Februar 2012, vor.
Das Vorgehen der CDU scheint durchaus rechtens zu sein, warum habe ich trotzdem das Gefühl, dass die Demokratie, mal wieder, auf der Strecke bleibt?
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