Duisburgs Abfallentsorgungsgebührensatzung für 2012
nichtig erklärt Duisburg,
12. Mai 2015 - Hallo liebe Gegner der Erhöhung der
Grundsteuer B in Duisburg und anderswo!
In der
vergangenen Woche waren unsere Kölner Anwälte in dem
verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor dem OVG Münster
involviert, in welchem sie Grundstückseigentümer in
Verfahren wegen der Heranziehung zu Abfallgebühren gegen
die Stadt Duisburg vertreten haben. Die Verhandlung hat
interessante Einblicke in die Praxis der
Gebührenkalkulation der Stadt Duisburg vermittelt. Wie der
Presse entnommen werden konnte, hat die Stadt Duisburg,
genauer die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR, eine
empfindliche Niederlage einstecken müssen. Die Richter des
OVG Münster bemängelten eine ganze Reihe schwerwiegender
Rechtsfehler in der Gebührenkalkulation. Im Ergebnis
erweist sich die Abfallgebühr in Duisburg als deutlich
überhöht. Für das Verfahren gegen die Grundsteuer B ist
aber dieses Ergebnis, so paradox es klingen mag, nicht
förderlich. Denn die Gerichte prüfen bei der Kontrolle der
Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer B die
kommunale Haushaltspraxis danach, ob die Gebührensätze
zu niedrig sind. Denn nur dann besteht ein Indiz dafür,
dass an sich über Gebühren zu finanzierende
Haushaltsstellen unzulässiger Weise über Einnahmen aus der
Grundsteuer B abgedeckt werden.
Dies gibt mir
Anlass für folgende Frage an ALLE:
Erhebt die Stadt
Duisburg keine kostendeckenden Gebühren und Beiträge für
solche Leistungen, in denen sie dies nach den Bestimmungen
des KAG NRW müsste ? Könn(t)en (Ihr) Sie Beispiele
benennen, in denen die Stadt Duisburg gegen die
Kostenerhebungs- bzw. Kostendeckungspflicht verstößt? Es
geht in erster Linie um die „Klassiker“ der kommunalen
Abgaben, also Abwasser, Straßenreinigung, Straßenausbau-,
Friedhofsgebühren, die nach dem KAG abgerechnet werden,
anderes ist aber auch gefragt. Zur Erinnerung: Der
Stadt fehlten für das Haushaltjahr 2015 "nur" rund 10,6
Mio. Euro. Trotzdem wurden in Duisburg keine Bäder und
Bibliotheken geschlossen werden, geschweige denn von
anderen Sparmöglichkeiten Gebrauch gemacht oder
Eintrittsgelder (Oper) oder Mieteinnahmen (z.B. Cafe
Movies, etc.) erhöht, Geschäftsführergehälter gekürzt.
Um den Haushalt auszugleichen, wurde stattdessen
phantasielos die Grundsteuer B um 23% von bisher 695 auf
nunmehr 855 Punkte erhöht. Damit gehört Duisburg nun zu
den Gemeinden mit den höchsten Steuersätzen in ganz
Deutschland. Eine Stadt, die ihrer Verpflichtung zur
Einnahme von Gebühren und Beiträgen nicht nachkommt, darf
die entstehenden Finanzlücken nicht über Steuern auf die
Bürger abwälzen. Nach dem Kommunalabgabengesetz sind
alle Kommunen zur Erzielung der ihnen zustehenden
Einnahmen verpflichtet. An erster Stelle stehen dabei
Gebühren und Beiträge, welche die Gegenleistung für eine
von der Kommune erbrachte Leistung darstellen. Die
Stadt Duisburg erzielt keine kostendeckenden Gebühren und
Beiträge in Bereichen, in denen sie hierzu gesetzlich
verpflichtet ist. Das muß belegt werden. Ihr/Sie
seid/sind gefordert. Damit steht/fällt der Prozess.
Weitere Infos und Geschehnisse auf facebook in der Gruppe
DUISBURG INITIATIV GEGEN GRUNDSTEUERERHÖHUNG (DIGG)
https://www.facebook.com/groups/grundsteuer/
Petition 'NEIN
zur beschlossenen Grundsteuererhöhung B' ist bereit zur
Übergabe
Laufende Petition 'Grundsteuer
in NRW auf max. 500% deckeln!'
|