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Ist Grillen auf 'öffentlichen Flächen' mittlerweile legal?
Oder gilt das nur für Hochfeld?
Gleiches Recht für alle?
Jochem Knörzer

Duisburg, 05. April 2016 - Bereits im Februar 2016 machte eine Hochfelderin ihrem Ärger Luft und wendete sich mit einem Schreiben an den Oberbürgermeister der Stadt Duisburg, an Sören Link, in dem sie darauf aufmerksam machte, dass in Hochfeld 'öffentliche Grünanlagen' zum 'Wildgrillen' missbraucht werden.

Frühling in Hochfeld
Das Schreiben wurde interessanterweise an die 'WirtschaftsBetriebe Duisburg' (WBD) weitergeleitet.
Soll das uns jetzt sagen, dass nicht mehr das 'Bürger- und Ordnungsamt' für Ordnungswidrigkeiten und Belästigungen zuständig ist, sondern die Damen und Herren der Abfallentsorgung?


Legal? Ilegal? Anscheinend auf jeden Fall 'Scheissegal'!
Dass die WBD mit der Beantwortung und Einordnung des berechtigten Schreibens der Hochfelder Anwohner restlos überfordert ist, ist weder überraschend, noch von der Hand zu weisen.


Nach dem Grillen bleibt der Müll.
Und so wird es, wie weitsichtig ist unser Oberbürgermeister, tatsächlich ein Fall für die WBD!

Dann bleibt den Bürgern und Bürgerinnen in Hochfeld doch nur noch, ab sofort jede öffentliche Grünfläche in Hochfeld als 'Wilde Kippe' zu melden!