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Landtag und Ministerien aktuell  Archiv Mai - Dezember 2012

Land NRW gibt 2,2 Millionen Euro für Bürgerradwege

Mit Bürgerengagement Radwege kostengünstig selber bauen

Düsseldorf/Duisburg, 17. Dezember 2012 - Das Land fördert im Jahr 2012 noch insgesamt 24 Projekte aus dem Programm „Bürgerradwege“ mit 2,2 Millionen Euro. Die geförderten Radwege haben eine Gesamtlänge von 21,7 Kilometer. In neue Projekte fließen 1,7 Millionen Euro; 0,5 Millionen Euro werden für bereits im Bau befindliche oder fertig gestellte Maßnahmen aus den Vorjahren eingesetzt.

 

„Bürgerradwege sind ein vorbildliches Beispiel, wie aus der Zusammenarbeit von engagierten Bürgern, kommunaler und Landesverwaltung günstige, nachhaltige und sinnvolle Projekte umgesetzt werden können“, sagte Verkehrsminister Michael Groschek heute in Düsseldorf.  

Beim Modellprojekt Bürgerradwege der Landesregierung werden Radwegeprojekte gemeinschaftlich vom Landesbetrieb Straßenbau NRW, den beteiligten Kreisen und Kommunen und mit Unterstützung aus der Bürgerschaft realisiert. Bürgerradwege werden mit reduziertem Baustandard jedoch nach dem aktuellen Stand der Technik und der Sicherheitsanforderungen gebaut.  

„Trotz der späten Verabschiedung des Landeshauhalts 2012 ist es dank guter Vorbereitung aller Beteiligten gelungen, die Projekte soweit voran zu treiben, dass die Förderung noch in diesem Jahr abgewickelt werden kann“, lobte der Minister.

 

Das Angebot zum Bau von Bürgerradwegen ist in den zurück liegenden Jahren auf regen Zuspruch gestoßen. Zahlreiche Projekte konnten so unbürokratisch verwirklicht werden, auch wenn im normalen Bauprogramm dafür kurzfristig keine Mittel zur Verfügung standen. Die Koordination und Beratung für die Umsetzung des Programms übernehmen die Regionalniederlassungen von Straßen.NRW.

Milliarden für Straßensanierung  

Düsseldorf/Duisburg, 14. Dezember 2012 - Wer soll das bezahlen? Redner aller Fraktionen verwiesen auf geschätzte 3,5 Milliarden, die die Sanierung der Brücken auf Bundesfernstraßen kosten könnte. Ganz zu schweigen vom Sanierungsbedarf der Straßen von Land und Kommunen. Aktueller Anlass einer Unterrichtung der Landesregierung war die Sperrung einer Rheinbrücke auf der A1 für LKW über 3,5 Tonnen. Während sich die Regierungsfraktionen für eine Ausweitung der Lkw-Maut aussprachen, kritisierten CDU und FDP, die Landesregierung wolle die Verantwortung nach Berlin abschieben.
Die PIRATEN forderten einen neuen Ansatz in der Verkehrspolitik. Im Februar soll Karl-Heinz Daehre, Vorsitzender einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, im Landtag über Möglichkeiten berichten, die Verkehrsinfrastruktur zukünftig zu finanzieren.   Für höhere Mauteinnahmen durch eine Verbreiterung und Vertiefung der LKW-Maut plädierte Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) angesichts der absehbar notwendigen Maßnahmen in der Verkehrsinfrastruktur. Notwendig sei eine Finanzierung nach dem Verursacherprinzip. Es müsse gewährleistet werden, dass die Einnahmen für den Straßenbau verwandt würden.

Groschek forderte einen „Rettungsschirm Infrastruktur“ von Bund und Ländern. Bei 6.000 zu kontrollierenden Brücken gebe es mindestens 375 mögliche „Schadenbrücken“. Den Instandsetzungsbedarf allein für die Brücken bezifferte der Minister auf 3,5 Milliarden Euro, also auf 10 Jahre gerechnet 350 Millionen Euro jährlich. Vom Bund erhalte das Land dagegen nur 330 Millionen Euro für die gesamte Verkehrssanierung.
„Es ist zu spät, Brunnen zu graben, wenn der Durst brennt“, verwies Bernhard Schemmer (CDU) auf ein römisches Zitat. Rot-Grün reagiere erst, wenn die Probleme im Verkehrsbereich offensichtlich würden, dies sei keine vorrausschauende Politik. Angesichts des Anstiegs des Schwerlastverkehrs hätten die Untersuchungen der Brücken in NRW bereits Anfang 2010 begonnen. Der Landesbetrieb Straßenbau und damit der Minister hätten daher über die Situation bei der in Rede stehenden Brücke Bescheid gewusst. Es sei aber nichts passiert, um die Schäden in Ordnung zu bringen. Stattdessen falle man jetzt, wo solides Arbeiten gefragt sei, in „Panik und Aktionismus“.
Die Landesregierung und der vorliegende Antrag versuchten, eigene Verantwortung an den Bund abzuschieben. „Die Brücken bröseln, und Deutschland droht der Verkehrsinfarkt“, konstatierte Reiner Breuer (SPD). Das aktuelle Beispiel zeige: Umwegverkehre der Lkw bedeuteten zusätzliche Kosten, Staus und Belastungen der Bürgerinnen und Bürger. Die Straßeninfrastruktur müsse verursachergerecht finanziert werden, pflichtete Breuer dem Verkehrsminister bei. Eine Ausweitung der Lkw-Steuer auf alle Straßen bedeute nicht nur zusätzliche Mittel für das Land, sondern könne auch heutige „Mautausweichverkehre“ verhindern. Möglicherweise könne sie auch dazu beitragen, notwendige Sanierungsmaßnahmen auf kommunalen Straßen zu finanzieren. Breuer forderte den Bund auf, mit Blick auf die absehbaren 3,5 Milliarden Euro für die Bundesfernstraßen seiner Verantwortung gerecht zu werden.
„Wir brauchen eine nutzerorientierte Steigerung der Abgaben“, betonte gleichfalls Arndt Klocke (GRÜNE). Eine entsprechende Anhebung der Maut für Lkw über 7,5, besser über 3,5 Tonnen, sei aber nur zu verantworten, wenn das Geld auch tatsächlich in die Infrastruktur gehe. Er stimme den Verkehrsexperten zu, die statt eines Neubaus vorranging den Erhalt von Straßen einforderten, so der GRÜNEN-Sprecher. Notwendig sei eine Abkehr von einer „Politik mit der Gießkanne“ sowie von einer Finanzierung von Großprojekten. Für die Sanierung fehlten jetzt die Milliarden, die für Stuttgart 21 oder den Berliner Großflughafen ausgegeben würden. Des Weiteren müssten die Bundesmittel für die Verkehrsinfrastruktur zukünftig nach Bedarf statt nach Himmelsrichtung verteilt werden.

Als unseriöse „Schau-statt-bau-Politik“ bewertete Christof Rasche (FDP) die Politik der Landesregierung. Beim Zustand der Autobahnen habe sich nicht die Frage gestellt, ob es zu Sperrungen komme, sondern wann, betonte der FDP-Sprecher. Wenn sie einen Weg des Konsenses wolle, müsse die Landesregierung die Ergebnisse der Verkehrsarbeitsgruppe abwarten, anstatt jetzt vorab Entscheidungen zu treffen. Die Straße bringe pro Jahr 53 Milliarden Steuereinnahmen, von denen 10,7 Milliarden zurückflössen. „Da habe ich kein Einnahmeproblem, da habe ich ein Ausgabenproblem“, wandte sich Rasche gegen eine Ausweitung der Lkw-Maut, deren Einnahmen der damalige Bundesfinanzminister Steinbrück überdies zu einer entsprechenden Verkleinerung des Verkehrshaushalts genutzt habe.
Als „Kosmetik“ und „medialen Aktionismus“ bezeichnete Stefan Fricke (PIRATEN) den Entschließungsantrag von SPD und GRÜNEN. Die Landesregierung sei seit eineinhalb Jahren über die desaströse Lage im Bild: „Die Sperrung der Leverkusener Rheinbrücke ist nur die Spitze des Eisbergs.“ Die Großbaustellen wären unnötig, wenn man nicht immer wieder neue Prestigeobjekte einweihen, sondern stattdessen in eine sinnvolle Instandhaltung investieren würde. Die heutige Politik bedeute Verkehrsstaus, Umleitungen und Verspätungen. Es sei notwendig, auch dem Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen unnötige Belastungen zu ersparen. Fricke wandte sich allerdings auch gegen das „Mantra“ von CDU und FDP, die Straßen müssten immer breiter werden und mehr Verkehr aufnehmen.

Aktuelle Stunden zu Opel und zum Industrieareal „newPark“

Eilantrag: Entlassung der Staatssekretärin gefordert

Düsseldorf/Duisburg, 10. Dezember 2012 - Der Landtag wird sich in der

Plenarsitzung am Donnerstag, 13. Dezember 2012, auf Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNEN mit der Situation bei Opel in Bochum befassen. Die Opel-Beschäftigten seien darüber informiert worden, dass die Endmontage von Fahrzeugen in Bochum 2016 beendet werden soll. Nach dem Auslaufen der Beschäftigungsgarantie 2014 drohten bei Opel in Bochum bis zu 3.000 Stellen wegzufallen. Laut Opel-Geschäftsführung solle lediglich das Warenverteilzentrum erhalten und Optionen für die Komponentenfertigung geprüft werden. Betriebsbedingte Kündigungen bei Opel in Bochum müssten ausgeschlossen werden, so die beiden Fraktionen. Drucksache 16/1667

 

„Landesregierung muss endlich grünes Licht für newPark und die Schaffung tausender Arbeitsplätze geben“

lautet der Antrag der FDP-Fraktion auf Aktuelle Stunde, die in der Plenarsitzung am Freitag, 14. Dezember 2012, aufgerufen wird. Die FDP-Fraktion moniert, dass die Landesregierung für das Großvorhaben, mit dem auf der newPark-Fläche in Datteln bis zu 9.000 Arbeitsplätze und 2.000 weitere in regionalen Handwerk, Handel und Dienstleistungssektor geschaffen werden könnten, noch immer nicht über eine Bürgschaftserteilung entschieden habe. Diese sei jedoch eine Voraussetzung für den notwendigen Flächenankauf, bei dem mit dem bisherigen Eigentümer RWE ein Vorkaufsrecht vereinbart worden sei. Da die Kaufoption in Kürze auslaufe und das strukturpolitisch wichtige Projekt dann vor dem Aus stehe, müsse der Landtag über die Zukunft von newPark debattieren. Drucksache 16/1668

 

 

Mit einem Eilantrag fordert die CDU-Fraktion die Entlassung von Staatssekretärin Zülfiye Kaykin. Hintergrund sind die Vorwürfe gegen die Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales, als Geschäftsführerin einer Begegnungsstätte in Duisburg strafrechtlich verantwortlich dafür zu sein, dass ein Mitarbeiter den größten Teil seines Gehaltes an der Steuer vorbei bezogen habe. Die Nachzahlung von rund 3.770 Euro an die AOK durch Kaykin komme einem Schuldeingeständnis gleich, so die CDU-Fraktion. Die Landesregierung müsse handeln, um Schaden vom Land abzuwenden. Der Antrag steht auf der Tagesordnung der Plenarsitzung am Mittwoch, 12. Dezember 2012. Drucksache 16/1666

 Die Mehrheit im Landtag lehnte diesen Antrag ab.

Friedensnobelpreis 2012: Landtag gratuliert Europäischer Union

„Mit Freude und großer Herzlichkeit gratuliere ich im Namen des Landtags Nordrhein-Westfalen und auch ganz persönlich für die Auszeichnung mit dem Friedensnobelpreis 2012 an die Europäische Union“, schrieb Landtagspräsidentin Gödecke heute an den Präsidenten des Europäischen Parlaments, Martin Schulz. Schulz nahm am heutigen Tag stellvertretend für die 27 EU-Mitgliedstaaten und insgesamt über eine halbe Milliarde Menschen diesen bedeutenden Preis entgegen.  
„Die wichtigste Errungenschaft der Europäischen Union war und ist der erfolgreiche Einsatz für Frieden und Versöhnung sowie für Demokratie und Menschenrechte“, so Gödecke. Die stabilisierende Rolle der EU bei der Verwandlung Europas von einem Kontinent der Kriege zu einem des Friedens einschließlich der Überwindung der Teilung von Ost und West erfülle insbesondere die Menschen in Deutschland mit Dankbarkeit. Gödecke: „Deshalb freuen wir uns mit Ihnen über diese einzigartige Auszeichnung.“  

 

Kabinett beschließt Rauchwarnmelderpflicht

Düsseldorf/Duisburg, 4. Dezember 2012 - Das Düsseldorfer Kabinett hat die verpflichtende Installation von Rauchwarnmeldern in jedem Haushalt auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Landtag zur Beratung vorgelegt. Nach Beschlussfassung und Bekanntmachung des Gesetzes kann die Rauchmelderpflicht zum 1. April 2013 in NRW in Kraft treten. Dann werden Eigentümer zur Erstausstattung mit Rauchwarnmeldern bei Neubauten verpflichtet. Für Wohnungen im Bestand gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Dezember 2016.  
Die Erstinstallation in der Wohnung muss der Eigentümer auch im Bestand vornehmen. Für Pflege, Wartung und Batteriewechsel ist der Mieter zuständig. Rauchwarnmelder müssen in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren angebracht werden. Ein Gerät kostet zwischen 10 und 30 Euro.
Bauminister Michael Groschek erklärte: „Trotz langjähriger Aufklärungs­kampagnen gibt es einfach zu wenig Rauchwarnmelder in Nordrhein-Westfalen. Nach Schätzungen sind in zwei von drei Haushalten immer noch keine Rauchmelder installiert. Diese Zahl werden wir mit dem neuen Gesetz deutlich erhöhen, und damit den Schutz im Brandfall erheblich verbessern.“
 

Nichtraucherschutz - Neuregelung beschlossen

Düsseldorf/Duisburg, 29. November 2012 - Am Nichtraucherschutz scheiden sich die Geister. Den einen reichen die heute geltenden Regeln, die anderen forderten neue.
Am Ende beschlossen SPD und Grüne in namentlicher Abstimmung gegen die Stimmen von CDU, FDP, PIRATEN bei 18 abweichenden Stimmen der SPD mit 124 zu 101 Stimmen die von ihnen eingebrachten Neuregelungen (Drs.16/125). Änderungsanträge der PIRATEN (Drs.16/1549, Drs.16/1551, Drs.16/1552) fanden keine Mehrheit. Nach den beschlossenen Änderungen ist das Rauchen in Gaststätten grundsätzlich verboten, einzige Ausnahme sind private Feiern. Ein weiteres Verbot betrifft zum Beispiel das Rauchen auf Kinderspielplätzen.  

Angesichts der gegenwärtigen Praxis und eines löchrigen Gesetzes sei eine Neuregelung notwendig, so Dr. Roland Adelmann (SPD). Vor allem bemängelte er, dass es keinen wirksamen Schutz für Kinder und Jugendliche gäbe; die freiwillige Selbstverpflichtung habe eben nicht funktioniert. Von daher trat Adelmann  für das nun angestrebte  allgemeine Verbot ein, mit persönlichen Feiern als einziger Ausnahme.  
Der Gesundheitsschutz sei 2007 bereits geregelt, meinte dagegen Peter Preuß (CDU). Beim vorliegenden Gesetz gehe es um die Verbotskultur der Grünen, die sich gegen Eigenverantwortung und gewachsene Lebenskultur richte. Ein vernünftiger, fairer Interessenausgleich habe nicht stattgefunden. Die Folge sei die nun vorgesehene Gängelung mündiger Bürger sowie eine Bedrohung ehrenamtlicher Vereine.
„Es geht nicht darum, das Rauchen zu verbieten“, so Arif Ünal (GRÜNE) mit Blick auf die vorgelegten Änderungen des Nichtraucherschutzgesetzes. Vor allem gehe es um den Schutz vor Passivrauchen. Das geltende Gesetz beinhalte zu viele Ausnahmeregelungen. Notwendig sei eine einfache und lückenlose Reglung, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und eine schrittweise Aufweichung zu verhindern.
„Unsinnige Verbote führen eher zu Trotzreaktionen als zu Einsicht“, so Susanne Schneider (FDP).  Die Zahl der Raucherinnen und Rauchern sei auch Dank des bestehenden Gesetzes rückläufig, verwies die FDP-Sprecherin auf die heutige Trennung von rauchfreien Gaststätten und Raucherclubs. „Sie wollen uns alle entmündigen“. wandte sich Schneider gegen die angestrebten „diskriminierenden“ Neuregelungen.
Es gebe beim Nichtraucherschutzgesetz  Handlungsbedarf, um kleinere Lücken zu schließen, konstatierte für die PIRATEN Kai Schmalenbach. Falsch sei allerdings die jetzt angewandte „Holzhammermethode“, die zum Beispiel Shisha-Clubs zum Aufgeben zwingen werde. Nicht berücksichtigt werde auch, dass das Rauchen von E-Zigaretten nicht vergleichbar sei mit dem Rauchen einer herkömmlichen Zigarette.
„Nur ein bisschen Schutz gibt es nicht, weil sich der Rauch ausbreitet“, betonte Ministerin Barbara Steffens (Grüne). Das bisherige Gesetz schütze nicht, wie auch die Expertenanhörung ergeben habe. Für sie sei Gesundheitsschutz wichtiger als wirtschaftliche Interessen. Es gehe nicht um Erziehung oder Verbot, sondern um den Schutz derjenigen, die sich ihre Gesundheit nicht schädigen lassen wollen.

Bundespräsident Gauck besucht Landtag NRW

Düsseldorf/Duisburg, 23. November 2012 - Bundespräsident Joachim Gauck kommt im Rahmen seines offiziellen Besuchs von Nordrhein-Westfalen in das Landesparlament in Düsseldorf. Am Montag, 26. November 2012, trifft der Bundespräsident gemeinsam mit seiner Partnerin Daniela Schadt und in Begleitung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft vormittags vor dem Parlamentsgebäude ein und wird dort von Landtagspräsidentin Carina Gödecke empfangen.
Im Empfangsraum des nordrhein-westfälischen Parlaments werden sich der Bundespräsident und Frau Schadt in das Gästebuch des Landtags eintragen. Im Anschluss daran gibt es im kleinen Kreis ein Gespräch über aktuelle landespolitische Fragen.
An diesem Gespräch im Empfangsraum nehmen neben den bereits genannten Personen die Vizepräsidenten Eckhard Uhlenberg (CDU), Oliver Keymis (GRÜNE), Dr. Gerhard Papke (FDP) und Daniel Düngel (Piratenfraktion) sowie die Fraktionsvorsitzenden Norbert Römer (SPD), Karl-Josef Laumann (CDU), Reiner Priggen (GRÜNE), Christian Lindner (FDP) sowie Dr. Joachim Paul (Piratenfraktion) teil.

Unerträgliche Äußerung zu jüdischen NS-Opfern

Düsseldorf/Duisburg, 19. November 2012 - Als „unerträglich“ hat Landtagspräsidentin Carina Gödecke die Äußerung des Abgeordneten der Piratenfraktion Dietmar Schulz zurückgewiesen, der einen Zusammenhang hergestellt hat zwischen den jüdischen Opfern der NS-Gewaltherrschaft und der aktuellen Krisensituation im Gaza-Streifen.

„Wer die systematische Ermordung von Millionen von Juden während der Nazi-Diktatur mit der heutigen Gefahr eines Krieges im Nahen Osten verknüpft, verhöhnt die Opfer der NS-Verbrechen ein zweites Mal“, so die Landtagspräsidentin. Mit solchen Aussagen befördere sich Schulz selbst ins Abseits und durchbreche den Konsens im Landtag Nordrhein-Westfalen, der in einer einhelligen Verurteilung der NS-Verbrechen besteht.
Schulz müsse sich deshalb den Vorwurf gefallen lassen, den Antisemitismus zu bedienen. Landtagspräsidentin Gödecke erwartet, dass Schulz selbst die Konsequenzen aus seiner Äußerung ziehe. Die Fraktion der Piraten forderte Gödecke auf, sich von den Äußerungen ihres Mitglieds zu distanzieren.

 

Sylvia Löhrmann und Johannes Remmel legen ihre Mandate nieder

Düsseldorf/Duisburg, 30. Oktober 2012 - Die Abgeordneten Sylvia Löhrmann und Johannes Remmel haben heute gegenüber Landtagspräsidentin Carina Gödecke erklärt, dass sie mit Ablauf des 31. Oktober 2012 ihre Landtagsmandate niederlegen.
Sylvia Löhrmann gehört dem Landtag Nordrhein-Westfalen seit dem 5. Oktober 1995 an. Von 1998 bis 2000 war die Lehrerin Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im NRW-Parlament, seit November 1999 auch Fraktionssprecherin.
Von 2000 bis 2010 war sie Vorsitzende der Landtagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN. Seit dem 15. Juli 2010 ist sie stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für Schule und Weiterbildung.   Johannes Remmel ist Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen seit 1995. Der Lehrer war von 2000 bis 2010 Parlamentarischer Geschäftsführer sowie umweltpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag NRW. Seit dem 15. Juli 2010 ist Remmel Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Städte und Gemeinden kommen der Haushaltssanierung großen Schritt näher

Sylvia Löhrmann und Johannes Remmel legen ihre Mandate nieder   Die Abgeordneten Sylvia Löhrmann und Johannes Remmel haben heute gegenüber Landtagspräsidentin Carina Gödecke erklärt, dass sie mit Ablauf des 31. Oktober 2012 ihre Landtagsmandate niederlegen.   Sylvia Löhrmann gehört dem Landtag Nordrhein-Westfalen seit dem 5. Oktober 1995 an. Von 1998 bis 2000 war die Lehrerin Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im NRW-Parlament, seit November 1999 auch Fraktionssprecherin. Von 2000 bis 2010 war sie Vorsitzende der Landtagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN. Seit dem 15. Juli 2010 ist sie stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für Schule und Weiterbildung.   Johannes Remmel ist Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen seit 1995. Der Lehrer war von 2000 bis 2010 Parlamentarischer Geschäftsführer sowie umweltpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag NRW. Seit dem 15. Juli 2010 ist Remmel Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Düsseldorf/Duisburg, 1. Oktober 2012 - Das Hilfsprogramm zur Sanierung kommunaler Haushalte läuft weiter: 48 NRW-Kommunen mit der größten Finanznot erhalten heute (1. Oktober) Geld aus dem Stärkungspakt. Sie haben die gesetzlichen Vorgaben für die Auszahlung erfüllt.
"Die Kommunen wollen zu einer eigenverantwortlichen Haushaltswirtschaft zurückzukehren. Mit dem Stärkungspakt kommen sie diesem Ziel einen großen Schritt näher", sagte Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Mit dem Stärkungspakt hilft das Land gezielt überschuldeten und von Überschuldung bedrohten Städten und Gemeinden mit Finanzspritzen. Hierfür werden bis zum Jahr 2020 insgesamt 5,85 Milliarden Euro aufgebracht.
Die 34 pflichtig teilnehmenden Kommunen der ersten Stufe erhalten die zweite Rate der zugesagten Landeshilfen, sobald ihr Haushaltssanierungsplan genehmigt ist. In zwölf Fällen ist die Prüfung durch die Bezirksregierung noch nicht abgeschlossen, hier soll das Geld sobald wie möglich ausgezahlt werden. Die 27 auf Antrag teilnehmenden Kommunen der zweiten Stufe erhalten in diesem Jahr die Mittel, sobald sie ihren Haushaltssanierungsplan vorgelegt haben. Dies haben bisher 26 Kommunen geschafft.
"Der Haushaltsausgleich ist ein Kraftakt. Der Weg ist lang und nicht leicht, aber die Mühe lohnt sich", erläuterte Jäger. Ein Hauptproblem der finanziellen Schieflage bei den Kommunen bleiben die Soziallasten. Sie sind allein von 2010 auf 2011 trotz der guten konjunkturellen Situation um 3,5 Prozent auf 13,6 Milliarden Euro in NRW geklettert. Allein die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist seit 2005 von 2,8 Milliarden Euro auf 3,8 Milliarden Euro in 2011 gestiegen. Das ist ein Zuwachs um fast 35 Prozent innerhalb von nur sieben Jahren. NRW-Minister Jäger sieht in der vollständigen Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund ab dem Jahr 2014 nur einen ersten Schritt zur Entschärfung der Situation. Der reiche aber nicht aus.
Jäger erinnerte die Bundesregierung an ihre Zusage im Rahmen der Einigung über den Fiskalpakt, sich an den Kosten für die Eingliederungshilfe zu beteiligen: "Jetzt müssen den Worten Taten folgen. Es darf nicht weiter der Bund Gesetze beschließen, für deren Finanzierung dann die Kommunen verantwortlich sind", machte der Kommunalminister deutlich und forderte den Bund auf, sich zur Hälfte an allen sozialen Lasten der Kommunen zu beteiligen.
Auszahlung Stufe 1: Die Konsolidierungshilfe 2012 wird am 1. Oktober 2012 an 22 der 34 Kommunen ausgezahlt: Duisburg, Hamm, Wuppertal Aldenhoven, Arnsberg, Bergneustadt, Castrop-Rauxel, Dorsten, Hattingen, Kürten, Marienheide, Menden, Minden, Nachrodt‑Wiblingwerde, Schwelm, Selm, Sprockhövel, Stolberg, Übach‑Palenberg, Welver, Werl, Würselen In Prüfung: Oberhausen, Remscheid Altena, Datteln, Hagen, Nideggen, Marl, Oer-Erkenschwick, Porta Westfalica, Schwerte, Waltrop, Witten Auszahlung Stufe 2: Die Konsolidierungshilfe 2012 wird am 1. Oktober 2012 an 26 der 27 Kommunen ausgezahlt: Essen, Gelsenkirchen, Herne, Leverkusen, Mönchengladbach, Solingen Bönen, Burscheid, Engelskirchen, Gladbeck, Gummersbach, Haltern am See, Halver, Herten, Korschenbroich, Löhne, Marsberg, Moers, Monschau, Neunkirchen‑Seelscheid, Nörvenich, Nümbrecht, Recklinghausen, Velbert, Werdohl, Windeck Noch offen: Bottrop

Landtag NRW wird 66 Jahre alt

Düsseldorf/Duisburg, 1. Oktober 2012 - Seinen 66. Geburtstag kann der Landtag Nordrhein-Westfalen am morgigen 2. Oktober feiern. Landtagpräsidentin Carina Gödecke erinnerte daran, dass der Landtag NRW am 2. Oktober 1946 erstmals zusammentrat nach der Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen durch die britische Besatzungsmacht am 23. August 1946. Die Eröffnungssitzung fand im Düsseldorfer Opernhaus statt. Zum Präsidenten wählte der Landtag den SPD-Abgeordneten Ernst Gnoß.
 Die damaligen Abgeordneten waren nicht von der Bevölkerung gewählt, sondern von der britischen Militärregierung ernannt. Von den 200 Abgeordneten gehörten 71 der SPD, 66 der CDU, 34 der KPD, 18 dem Zentrum, 9 der FDP und 2 keiner Partei an. Der erste Landtag hatte der Militärregierung Gesetze lediglich vorzuschlagen, konnte sie aber noch nicht selbst in Kraft setzen. Dieses Recht erhielt der Landtag dann am 1. Dezember 1946, doch bedurften auch danach beschlossene Gesetze noch der Zustimmung des britischen Gouverneurs.

Die parteipolitische Zusammensetzung des ersten ernannten Landtags war nur aufgrund von Schätzungen über die Stärke der politischen Kräfte zustande gekommen. Erst die Gemeindewahlen vom 15. September und vom 13. Oktober 1946 ergaben ein genaueres Bild der tatsächlichen Stärke der Parteien in NRW. Daher ordnete die Militärregierung eine Veränderung der Zusammensetzung des Landtags an. Dem zweiten ernannten Landtag (19. Dezember 1946 bis 19. April 1947) gehörten an:
92 Abgeordnete der CFU, 66 der SPD, 19 der KPD, 12 des Zentrums, 9 der FDP und 2 Parteilose. Zum Präsidenten wurde Dr. Robert Lehr (CDU) gewählt.   Die ersten Wahlen für den Landtag NRW fanden dann am 20. April 1947 statt. Von den 216 Abgeordneten gehörten 92 der CDU, 64 der SPD, 28 der KPD, 20 dem Zentrum und 12 der FDP an. Die Abgeordneten wählten in der konstituierenden Sitzung am 19. Mai 1947 den CDU-Abgeordneten Josef Gockeln zu ihrem Präsidenten.

Städte und Gemeinden kommen der Haushaltssanierung großen Schritt näher

Düsseldorf/Duisburg, 28. September 2012 - Das Hilfsprogramm zur Sanierung kommunaler Haushalte läuft weiter: 47 NRW-Kommunen mit der größten Finanznot erhalten zum 1. Oktober 2012 Geld aus dem Stärkungspakt. Sie haben die gesetzlichen Vorgaben für die Auszahlung erfüllt.
"Die Kommunen wollen zu einer eigenverantwortlichen Haushaltswirtschaft zurückzukehren. Mit dem Stärkungspakt kommen sie diesem Ziel einen großen Schritt näher", sagte Kommunalminister Ralf Jäger heute (28. September) im Ausschuss für Kommunalpolitik in Düsseldorf.
Mit dem Stärkungspakt hilft das Land gezielt überschuldeten und von Überschuldung bedrohten Städten und Gemeinden mit Finanzspritzen. Hierfür werden bis zum Jahr 2020 insgesamt 5,85 Milliarden Euro aufgebracht. Die 34 pflichtig teilnehmenden Kommunen der ersten Stufe erhalten die zweite Rate der zugesagten Landeshilfen, sobald ihr Haushaltssanierungsplan genehmigt ist.

In elf Fällen ist die Prüfung durch die Bezirksregierung noch nicht abgeschlossen, hier soll das Geld sobald wie möglich ausgezahlt werden. Die 27 auf Antrag teilnehmenden Kommunen der zweiten Stufe erhalten in diesem Jahr die Mittel, sobald sie ihren Haushaltssanierungsplan vorgelegt haben. Dies werden bis zum 30. September voraussichtlich 24 Kommunen schaffen.
"Der Haushaltsausgleich ist ein Kraftakt. Der Weg ist lang und nicht leicht, aber die Mühe lohnt sich", erläuterte Jäger. Ein Hauptproblem der finanziellen Schieflage bei den Kommunen bleiben die Soziallasten. Sie sind allein von 2010 auf 2011 trotz der guten konjunkturellen Situation um 3,5 Prozent auf 13,6 Milliarden Euro in NRW geklettert. Allein die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist seit 2005 von 2,8 Milliarden Euro auf 3,8 Milliarden Euro in 2011 gestiegen. Das ist ein Zuwachs um fast 35 Prozent innerhalb von nur sieben Jahren.
NRW-Minister Jäger sieht in der vollständigen Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund ab dem Jahr 2014 nur einen ersten Schritt zur Entschärfung der Situation.
Der reiche aber nicht aus. Jäger erinnerte die Bundesregierung an ihre Zusage im Rahmen der Einigung über den Fiskalpakt, sich an den Kosten für die Eingliederungshilfe zu beteiligen: "Jetzt müssen den Worten Taten folgen. Es darf nicht weiter der Bund die Wohltaten beschließen, für deren Finanzierung dann die Kommunen verantwortlich sind", machte der Kommunalminister deutlich und forderte den Bund auf, sich zur Hälfte an allen sozialen Lasten der Kommunen zu beteiligen.
Auszahlung Stufe 1: Die Konsolidierungshilfe 2012 wird zum 1. Oktober 2012 an 23 der 34 Kommunen ausgezahlt: Duisburg, Hamm, Wuppertal Aldenhoven, Arnsberg, Bergneustadt, Castrop-Rauxel, Dorsten, Hattingen, Kürten, Marienheide, Menden, Minden, Nachrodt‑Wiblingwerde, Schwelm, Schwerte, Selm, Sprockhövel, Stolberg, Übach‑Palenberg, Welver, Werl, Würselen.

In Prüfung: Oberhausen, Remscheid Altena, Datteln, Hagen, Nideggen, Marl, Oer-Erkenschwick, Porta Westfalica, Waltrop, Witten
Auszahlung Stufe 2: Die Konsolidierungshilfe 2012 wird zum 1. Oktober 2012 an 24 der 27 Kommunen ausgezahlt: Essen, Gelsenkirchen, Herne, Leverkusen, Mönchengladbach, Solingen Bönen, Bottrop, Burscheid, Engelskirchen, Gummersbach, Halver, Herten, Korschenbroich, Löhne, Marsberg, Moers, Monschau, Neunkirchen‑Seelscheid, Nörvenich, Nümbrecht, Velbert, Werdohl, Windeck.
Plan liegt noch nicht vor: Gladbeck, Haltern am See, Recklinghausen.

Anhörungen: Nichtraucherschutz, Jugendhilfe, Gemeindefinanzierung

Düsseldorf/Duisburg, 21. September 2012 - Zum Nichtraucherschutz, zum Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe sowie zur Gemeindefinanzierung plus Stärkungspaktfondsgesetz holen Fachausschüsse des Landtags in der kommenden Woche die Stellungnahmen von Sachverständigen ein.

 

Das Nichtraucherschutzgesetz ist Thema der öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 26. September 2012, 10 Uhr, Raum E3 – A02 im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Vorsitz Günter Garbrecht, SPD). Das bestehende Gesetz lässt nach Auffassung der Landesregierung zahlreiche Ausnahmen zu, so dass ein umfassender Nichtraucherschutz nicht gewährleistet werden könne. „Aus Gründen eines konsequenten Gesundheitsschutzes, der Vollzugstauglichkeit des Gesetzes und der Wettbewerbsfähigkeit“ wird deshalb für den Gaststättenbereich ein uneingeschränktes Rauchverbot für nötig gehalten. Ausnahmen sowie die Einrichtung von Raucherräumen sollen nicht mehr möglich sein.

 

Zum Gesetz zur Regelung des Kostenausgleichs für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe hört der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend (Vorsitz Margret Voßeler, CDU) am Donnerstag, 27. September 2012, 10 Uhr, Raum E3 – A02 die Stellungnahmen von Experten. Mit dem Gesetzentwurf will das Land seiner Verpflichtung nach Art. 78 Abs. 3 Satz 2 der Landesverfassung nachkommen und den Kreisen und kreisfreien Städte die Kosten ausgleichen, die durch die Übertragung der öffentlichen Jugendhilfe auf diese entstanden sind.

 

Eine öffentliche Anhörung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 in Verbindung mit dem Stärkungspaktfondsgesetz steht auf der Tagesordnung des Ausschusses für Kommunalpolitik (Vorsitz Christian Dahm, SPD) am Freitag, 28. September 2012, 10 Uhr, Raum E3 – D01. Das Gemeindefinanzierunggesetz soll der aktuellen Entwicklung, neuen Erkenntnissen und geänderten Daten angepasst werden. Mit dem Stärkungspaktfondsgesetz soll für die Abwicklung der Konsolidierungshilfen, die mit dem Stärkungspaktgesetz an besonders belastete Gemeinden gegeben werden, das Sondervermögen „Stärkungspaktfonds“ gegründet werden. Das Sondervermögen soll die überjährige Verfügbarkeit der Mittel für die Gemeinden gewährleisten.

Umweltministerium und Wirtschaftsministerium legen Risikogutachten zu Fracking vor

Experten stellen in allen Bereichen erhebliche Wissens- und Informationsdefizite fest – Breites Dialogverfahren wird gestartet

Düsseldorf/Duisburg, 5. September 2012 - In NRW wird es bis auf Weiteres keine Genehmigungen für Erkundung und Gewinnung unkonventioneller Erdgas-Lagerstätten unter Einsatz von schädlichen Substanzen (Fracking) geben.
Darauf haben sich das zuständige Umweltministerium und das Wirtschaftsministerium nach der Auswertung einer Risikostudie zur Bohrtechnologie geeinigt. „Der Schutz der Menschen und der Umwelt hat für die Landesregierung oberste Priorität. Daher nehmen wir die Ergebnisse des Gutachtens ernst. Der Einsatz der Fracking-Technologie kann derzeit und bis auf Weiteres in NRW nicht genehmigt werden", sagten Umweltminister Johannes Remmel und Wirtschaftsminister Garrelt Duin bei der Vorlage des Gutachtens in Düsseldorf. Die Landesregierung folgt damit den Empfehlungen der Gutachter.

Wegen der derzeit unsicheren Datenlage und der nicht auszuschließenden Umweltrisiken empfehlen die Gutachter aus wasserwirtschaftlicher Sicht, Fracking-Aktivitäten in Wasserschutzgebieten, Wassergewinnungsgebieten der öffentlichen Trinkwasserversorgung, in Heilquellenschutzgebieten sowie im Bereich von Mineralvorkommen nicht zuzulassen und die genannten Gebiete für diese Zwecke auszuschließen. Es soll aber der Versuch gestartet werden, gemeinsam mit Unternehmen und der Wissenschaft zu überlegen, welche konkreten Erkenntnisse die Erkundungen letztlich liefern müssen, um die Informations- und Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage für die Entscheidung über mögliche nachfolgende Schritte zu schaffen. Dies soll in einem transparenten und breiten Prozess erfolgen.
Im Dialog mit allen Beteiligten (Unternehmen, Behörden, Wissenschaft und den an der Thematik interessierten Bürgerinnen und Bürger) sollen Forschungsbohrungen ohne Fracking erörtert werden, um ein - unter Abwägung aller relevanten Belange - sinnvolles Vorgehen zu gewährleisten. Im Anschluss an diesen Dialog soll dann der notwendige Untersuchungsumfang, den Erkundungsbohrungen leisten sollen, gemeinsam auf Basis der Gutachterempfehlungen definiert und die anstehenden Untersuchungen des Untergrundes entsprechend ausgelegt werden.

Danach sollten die zuständigen Behörden mit ihrem Sachverstand und Fachwissen Anträge zur Genehmigung von Erkundungsbohrungen ohne Fracking im Einzelfall prüfen. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt unser Erlass vom 18.11.2011 zunächst weiter. Inwieweit der Erlass schon jetzt geändert werden kann, um geothermische Bohrungen und Erkundungsbohrungen für konventionelles Erdgas ohne Fracking sowie seismische Untersu­chungen genehmigen zu können, wird gegenwärtig geprüft. So hat es auch die Landesregierung im Kabinett vor wenigen Tagen besprochen.

Minister Remmel betonte: „Fracking birgt erhebliche Gefahren für Um­welt und Menschen. Das ist nun zum dritten Mal durch ein Gutachten belegt worden. Es handelt sich um eine neuartige Risikodimension mit derzeit nicht voraussagbaren Folgen.“

Die Gutachter sehen eine weitere Erkundung und Erforschung des Untergrundes ohne Fracking als sinnvoll an, um bestehende Wissensdefizite zu beseitigen. Dazu sagte Duin: „Die Landesregierung sieht hierin den Auftrag, Bohrungen zur Erkundung und Erforschung des Untergrundes unter Ausschluss von Fracking zu nutzen, um weitere Daten und Erkenntnisse zu sammeln und offene Fragen beantworten zu können. Mir liegt daran, dass wir alsbald auch rechtsverbindlich regeln, was heute tatsächlich entscheidungsreif ist.“

Im Dezember 2011 hatte das Umweltministerium in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium ein Gutachten mit Risikostudie zur Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in NRW in Auftrag gegeben. Ziel des Gutachtens war es, die Auswirkungen auf den Naturhaushalt und insbesondere die öffentliche Trinkwas­serversorgung zu untersuchen.

Das Gutachten kommt zu folgenden zentralen Aussagen:

1. Bei den unkonventionellen Erdgas-Lagerstätten in Nordrhein-Westfalen handelt es sich um vermutete Kohleflözgas- und Schiefergas-Vorkommen, die mit Tiefenlagen von teilweise weniger als 1.000 m im Vergleich zu den konventionellen Erdgas-Vorkommen (z.B. in Niedersachsen ca. 3.500 bis 5.000 m) in geringerer Teufe liegen. Das bedeutet auch, dass der Abstand zu Grundwasservorkommen, die für die Wassernutzung oder für Ökosysteme relevant sein können, entsprechend geringer ist.

2. Die Erkundung der potenziellen Erdgas-Vorkommen steht in NRW noch am Anfang. Die vergebenen Aufsuchungserlaubnisse betreffen ca. 60 Prozent der Landesfläche von NRW. Mit einer Aufsuchungserlaubnis ist keine Genehmigung von Probebohrungen verbunden.

3. Da die Erkundung vermuteter Kohleflözgas- und Schiefergas-Vorkommen noch ganz am Anfang steht, ist die Frage nach der wirtschaftlichen Gewinnbarkeit bisher nicht geklärt.

4. Die Erkundung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Erdgas-Lagerstätten können mit einer Reihe von erheblichen Umweltauswirkungen und Umweltrisiken verbunden sein. Sie resultieren hauptsächlich aus dem Gefährdungspotenzial der eingesetzten Frack-Fluide, der Formationswässer und des Flowback in Kombination mit möglichen Wegsamkeiten, über die eine Verbindung zu Schichten mit genutztem und nutzbarem Grundwasser geschaffen werden könnte.

5. Insbesondere im Hinblick auf die Langzeitintegrität von Bohrungen müssen Bewertungs- und Genehmigungskriterien erarbeitet werden, die den dichten Abschluss der Bohrungen während der Betriebszeit und in der Nachsorgephase sicherstellen.

6. Die Gutachter haben festgestellt, dass auch für die weiterentwickel­ten Frack-Fluide immer noch von einem hohen Gefährdungspoten­zial ausgegangen werden muss.

7. In allen Bereichen wurden erhebliche Wissens- und Informationsdefizite identifiziert. Dies betrifft Daten und Informationen, die nicht frei zugänglich sind oder nicht vorlagen, wie etwa Stoffdatenblätter oder belastbare statistische Daten zu Eintritts- und Versagenswahrscheinlichkeiten.

8. Eine abschließende Bewertung aller Risiken ist auf der Betrachtungs­ebene des Gutachtens derzeit – insbesondere aufgrund der festgestellten Defizite – nicht möglich.

9. Die Vorlage eines vollständigen und konkreten Katalogs von Bewertungs- und Genehmigungskriterien ist nach Auffassung der Gutachter vor dem Hintergrund der Wissens- und Informationsdefi­zite derzeit nicht möglich.

10. Hinsichtlich der zukünftigen Vorgehensweise sollte ein landesweiter Abstimmungsprozess unter den Genehmigungs- und Fachbe­hörden zu den weiteren erforderlichen Erkundungen initiiert werden. Hier ist abzustimmen, welche Erkenntnisse die Erkundungen liefern müssen, um vorhandene Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage für die Entscheidung über weitere Schritte zu schaffen. Dabei sollte eine klare Trennung zwischen den Entscheidungen über Vorhaben zur Erkundung ohne Fracking und den Entscheidungen über eventuelle spätere Erkundungs- oder Gewin­nungsmaßnahmen mit Fracking erfolgen. Die geologischen und hydrogeologischen Erkenntnisse sollten vom Land transparent veröffentlicht und zur Verfügung gestellt werden.

11. Für Tiefbohrungen, die im Rahmen der Erkundung unkonventionel­ler Erdgas-Lagerstätten abgeteuft werden und in denen kein Fracking erfolgt, müssen aus Sicht der Gutachter keine anderen Anforderungen gelten als für andere nicht auf unkonventionelle Erdgas-Vorkommen zielende Tiefbohrungen soweit sie nicht für Fracking in einer ggf. nachfolgenden Phase genutzt werden sollen.

Der interdisziplinär besetzte Gutachterkreis schlägt zudem vor, den weiteren Arbeitsprozess transparent zu gestalten und alle wichtigen gesellschaftlichen Gruppen bei der weiteren Gestaltung und weiteren Entscheidungsfindung mit einzubinden. Die Landesregierung wird daher das Gutachten mit allen Beteiligten (Wirtschaft, Umwelt, Städte und Gemeinden, Bürgerschaft) im Rahmen des Dialogs „Umwelt und Wirtschaft“ sowie „Dialog schafft Zukunft“ diskutieren.

Beide Minister forderten CDU/CSU und FDP im Bundesrat auf, ihre Blockadehaltung gegenüber einer verpflichtenden Umweltverträglichkeits­prüfung aufzugeben. Die NRW-Landesregierung hatte im Sommer 2011 im Bundesrat einen Antrag zur „Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben“ eingebracht. Ziel ist es, die Überprüfung der Umweltverträglichkeit bei der Gewinnung von Bodenschätzen über Bohrungen auszuweiten.
 Duin: „Die geltende Regelung reicht nicht aus, um die spezifischen Umweltauswirkun­gen von Frackingvorhaben zu beurteilen. Mit einer verpflichtenden Um­weltverträglichkeitsprüfung erhöhen wir die Transparenz und kommen bei der Beteiligung der Öffentlichkeit einen entscheidenden Schritt voran.“

Minister Remmel: „Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel, das wir besitzen. Das ist ein Schatz, den wir auch für künftige Generationen bewahren müssen. Wir dürfen es daher nicht leichtfertig aufs Spiel set­zen, weil wir Technologien einsetzen, deren Folgen und Wirkungen über lange Zeiträume derzeit nicht geklärt sind. Dass CDU/CSU und FDP mit diesem Risiko spielen, anstatt klare Kante zu zeigen, ist nicht zu akzep­tieren.“

Flughafen KölnBonn: Bundesverkehrsminister untersagt Nachtflugverbot

Minister Groschek: Ramsauer ignoriert die berechtigten Interessen der Anwohner – Land sind die Hände gebunden
Düsseldorf/Duisburg, 5. September 2012 - Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit: Das Bundesverkehrsministerium hat der vom Land Nordrhein-Westfalen geplanten „Einführung einer nächtlichen Kernruhezeit für den Passagier­flugverkehr am Verkehrsflughafen Köln/Bonn“ widersprochen.
Die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums als Oberste Luftfahrtbehörde ist für das Land bindend. NRW-Verkehrsminister Michael Groschek informierte heute das nordrhein-westfälische Kabinett über die Entscheidung des Bundes­ministers. „Wir haben gekämpft und verloren; Bundesrecht bricht Landesrecht. Das heißt nicht, dass wir das Ziel ‚Nachtflugverbot für Passagierflüge’ langfristig aufgeben. Vorerst versuchen wir in enger Zu­sammenarbeit mit dem Flughafen, den nächtlichen Lärm zu reduzieren“, sagte Minister Groschek.
Es sei bedauerlich, dass sich der Bund gegen die berechtigen Interessen der Flughafenanlieger gestellt habe. Mit Schreiben vom 18. April 2012 hatte das damalige MWEBWV dem Bundesminister die geplante Änderung der Betriebserlaubnis für den Flughafen zur Kenntnis und Zustimmung vorgelegt. Danach sollte es ein Nachflugverbot für Passagierflugzeuge in der nächtlichen Kernruhezeit von 0.00 bis 05.00 Uhr geben.

Anhörungen: Glücksspielstaatsvertrag und Neues Kommunales Finanzmanagement

Düsseldorf/Duisburg, 3. September 2012 - Zwei öffentliche Anhörungen stehen in dieser Woche auf der Tagesordnung der parlamentarischen Arbeit in den Fachausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen: Zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag hören die Mitglieder des Hauptausschusses (Vorsitz Prof. Dr. Rainer Bovermann) sowie des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Vorsitz Günter Garbrecht, SPD) am Donnerstag, 6. September 2012, Raum E3 – D01 die Stellungnahmen von Sachverständigen.
Der Entwurf des Staatsvertrags soll ein Glücksspielrecht in Deutschland schaffen, das dem Recht der EU und dem Verfassungsrecht entspricht. Er sieht insbesondere die zeitlich befristete Erprobung eines Konzessionsmodells vor, wonach durch private Anbieter Konzessionen zum Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten erworben werden können.
Abgesehen von staatlichen und privaten Lotterien sollen neben den Sportwetten und Spielbanken auch die Pferdewetten und die Spielhallen einbezogen werden. Die Länder verpflichten sich, der Entwicklung von Glücksspielsucht entgegenzuwirken und betroffenen Menschen Hilfen anzubieten.

Das Erste Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements ist Gegenstand einer Anhörung des Ausschusses für Kommunalpolitik (Vorsitz Christian Dahms, SPD) am Freitag, 7. September 2012, Raum E3 – D01.
Das Neue Kommunale Finanzmanagement, in NRW flächendeckend eingeführt, macht durch Abbildung des kommunalen Vermögens und der Schulden die Bilanz einer Kommune und damit ihr wirtschaftliches Handeln transparent. Nun sollen die Vorschläge, die im Evaluierungsbericht über das Kommunale Finanzmanagement gemacht wurden, durch Änderungen der haushaltsrechtlichen Bestimmungen in der Gemeindeordnung und in anderen Gesetzen gemäß den kommunalen Bedürfnissen realisiert werden.
 Die vorgesehenen gesetzlichen Anpassungen sollen für die Entscheidungsträger in den Kommunen die Steuerungsmöglichkeiten weiter verbessern.

Gegen "Schrottimmobilien": Enquetekommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel“ hat sich neu konstituiert

Düsseldorf/Duisburg, 31. August 2012 - Die Enquetekommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in NRW“ hat sich am 31. August 2012 im Landtag NRW neu konstituiert.
Der Landtag NRW hat die Kommission in der Plenarsitzung am 4. Juli 2012 auf Antrag der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und PIRATEN einstimmig wieder eingesetzt. Als Vorsitzende wurde Daniela Schneckenburger, Mitglied der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bestätigt. Stellvertretender Vorsitzender ist Bernhard Schemmer (CDU-Fraktion).
Landtagspräsidentin Carina Gödecke hatte vorher die Sitzung eröffnet und es begrüßt, dass die Enquetekommission ihre wichtige Arbeit aus der vergangenen Wahlperiode fortsetzen könne. Ziel der Arbeit seien Handlungsempfehlungen für die wohnungspolitischen Entscheidungen des NRW-Parlaments bei diesem für Mieterinnen und Mieter so bedeutsamen Thema.
Während der bisherigen 13-monatigen Arbeit hat die Enquetekommission die demografischen, ökonomischen und sozialen Rahmenbedingungen und Akteure des wohnungswirtschaftlichen Wandels in NRW analysiert, Geschäftsmodelle und Finanzierungsstrategien von Neuen Finanzinvestoren diskutiert sowie eine Fallstudienanalyse von 6 Beispielkommunen initiiert.
Die Enquetekommission wurde mit Beschluss des Landtags vom 10. November 2010 auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN eingesetzt. Ihr gehören elf Abgeordnete aus den fünf Landtagsfraktionen als ordentliche Mitglieder sowie einige Sachverständige als externe Mitglieder an. In dem Antrag heißt es, dass ausländische Investoren den deutschen Wohnimmobilienmarkt für sich entdeckt und große Wohnportfolios der öffentlichen Hand sowie von privaten Unternehmen erworben hätten.
Es müsse befürchtet werden, dass sich die Investoren, international agierende Investmentfonds, nicht langfristig am Markt engagierten. Das könne weitreichende Veränderungen auf den Wohnungsmärkten zur Folge haben: Wohnungen würden zur Handelsware, Mieterinnen und Mietern drohten wegen des mehrfachen Eigentümerwechsels Mieterhöhungen und Verluste eines Teils ihrer Rechte.
Am Ende der Verwertungskette privater Finanzinvestoren stünden "Schrottimmobilien", durch die auch in der Nähe liegende Wohnungsbestände engagierter Eigentümer in die Abwärtsspirale gezogen werden könnten. Das Ziel der Enquetekommission ist es, das Thema "Schrottimmobilien", das insbesondere in den Städten und Ballungsgebieten des Landes von wachsender Bedeutung ist, zu bearbeiten.
Neben einer umfassenden Bestandsaufnahme sollen landes- und kommunalpolitische Handlungsspielräume ausgelotet und Maßnahmen und Instrumente entwickelt werden, um der Verelendung von Stadtquartieren mit den Mitteln der Wohnungswirtschaft und der Wohnungsaufsicht entgegenzuwirken. Von folgenden Fragestellungen ist hierbei auszugehen: Räumliche Verteilung und Betroffenheit von Mieterinnen und Mietern Agieren und Interventionsmöglichkeiten der Wohnungsaufsicht Gesetzliche Grundlagen für Handlungsmöglichkeiten der Kommunen Rolle und Anforderungen an die Wohnungswirtschaft "Quersubventionierung" von "Heuschrecken" durch öffentliche Transferleistungen und Situation des Mieterschutzes.


 Vor 66 Jahren

Düsseldorf/Duisburg, 23  August 2012 - Das Land Nordrhein-Westfalen wird am heutigen Tag 66 Jahre alt.  1946 - dem Gründungsjahr von Nordrhein-Westfalen - waren der 2. Weltkrieg mit 50 Millionen Toten, die Befreiung von der Nazi-Diktatur erst ein Jahr vorüber.
Deutschland war von Truppen der USA, der Sowjetunion, Großbritanniens und Frankreichs besetzt und in vier Besatzungszonen aufgeteilt. Weite Teile Deutschlands waren zerstört. Not und Elend, die Deutschland über weite Teile Europas gebracht hatte, herrschten nun auch hier.
Die Menschen hungerten, die Städte waren zerbombt, die Wohnungen Ruinen, die Wasser- und Energieversorgung, die Verkehrsverbindungen lagen danieder. Millionen von Flüchtlingen und Vertriebenen mussten aufgenommen werden. Trauer um die Toten, Sorge um die vermissten Angehörigen vergrößerten das Leid.

Das war die Situation 1946, dem Jahr der Gründung von Nordrhein-Westfalen. Und unter diesen schweren Bedingungen entstand NRW. Es war eine Entscheidung der britischen Besatzungsmacht, die die französischen und sowjetischen Internationalisierungspläne für die Industrie an der Ruhr abwehren und die Wirtschaftskraft des Landes für den Wiederaufbau Westdeutschlands und Westeuropas nutzen wollte. Britische Entscheidungen Am 19. Juli 1946 wurde der Plan zur Gründung des Landes, die Zusammenlegung von Rheinland und Westfalen unter dem Codenamen "operation marriage" in Berlin veröffentlicht.

Am 24. Juli wurde der damalige Oberpräsident der Provinz Westfalen, Rudolf Amelunxen, zum Ministerpräsidenten ernannt. Am 23. August erfolgte die offizielle Gründung des Landes durch die Verordnung Nummer 46 der britischen Militärregierung über die Auflösung der preußischen Provinzen und die Neubildung der Länder in der britischen Zone.
Am 29. August war das erste Kabinett Amelunxen aus Mitgliedern von SPD, FDP, des Zentrums, der KPD sowie aus Parteilosen gebildet. Seinen endgültigen territorialen Umfang erhielt das Land durch die Verordnung Nr. 77 der britischen Militärregierung vom 21. Januar 1947: Das Land Lippe wurde, nachdem sich dessen Parlament bereits dafür ausgesprochen hatte, mit Nordrhein-Westfalen vereint. Das Wappen Nordrhein-Westfalens nimmt Bezug auf die drei Landesteile und deutet die Vielfalt des Landes an: für das Rheinland der Strom, für Westfalen das Ross und für Lippe die Rose.
Im Jahr 1949 wurde NRW ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland. Nordrhein-Westfalen ist heute mit 18 Millionen Einwohnern, Deutschen und Ausländern, das bevölkerungsreichste und das am dichtesten besiedelste Land der Bundesrepublik. Die Fläche des Landes beträgt 34.068 km². Landtag NRW Auch der Landtag NRW, die Volksvertretung Nordrhein-Westfalens, kann in diesem Jahr auf 66 Jahre politisch-parlamentarische Arbeit zurückblicken. Am 2. Oktober 1946 trat der erste Landtag NRW, dessen Abgeordnete nicht gewählt, sondern von den Briten ernannt worden waren, zu seiner konstituierenden Sitzung im Düsseldorfer Opernhaus zusammen. Dazu zum passenden Termin mehr.


Aktuelle Stunde zum Chemiestandort NRW – CO-Pipeline nicht weiter behindern

Co-Pipeline: FDP wirft Rot-Grün “Verhinderungsgutachten” vor
Düsseldorf/Duisburg, 4. Juli 2012 - Schon seit Jahren tobt ein erbitterter Kampf um die Bayer-Pipeline entlang des Rheins. Heute hat die FDP-Fraktion der rot-grünen Landesregierung in einer Aktuellen Stunde vorgeworfen, mit ihrem geplanten Gutachten rund um wirtschaftliche Alternativen zur Pipeline den Start der fast fertiggestellten Röhre weiter zu behindern – zu Lasten des Chemiestandorts NRW.
Durch die Pipeline will der Bayer-Konzern Kohlenstoffmonoxid von Dormagen nach Krefeld transportieren.

 

 Die Inbetriebnahme konnten Kläger bislang allerdings erfolgreich verhindern. Derzeit läuft ein von der Bezirksregierung wegen Baumängel gefordertes Planänderungsverfahren. Die Chemieindustrie sei eine Schlüsselindustrie für NRW, betonte Dietmar Brockes, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP. Im Jahr 2005 habe der Landtag daher einstimmig das Rohrleitungsgesetz als Grundlage für die CO-Pipeline beschlossen, erinnerte der Abgeordnete: „Weil wir alle die wirtschaftliche Notwendigkeit dieses Projektes gesehen haben.“
Ohne Frage müsse Bayer die bei der Umsetzung entstandenen Mängel beheben – die Sicherheit der Menschen habe oberste Priorität. Doch das nun von der Regierung geplante „Verhinderungsgutachten“ torpediere das gesamte Projekt. Es könne nicht Aufgabe von Politik sein, wirtschaftliche Entscheidungen für Unternehmen zu treffen. Auch die SPD habe immer betont, dass die Bayer-Pipeline wichtig sei für den Industriestandort NRW, sagte Rainer Schmeltzer (SPD). Es sei dabei aber stets klar gewesen, dass die Sicherheit der Menschen vorgehe. Deren Kritik und Sorgen hätten CDU und FDP in ihrer schwarz-gelben Regierungszeit jedoch nicht ernstgenommen.

„Bayer machte peinliche und schlimme Fehler bei der Prüfung und Planung“, betonte Schmeltzer. Flyerdrucken reiche eben nicht aus. Die rot-grüne Koalition habe sich verpflichtet, Transparenz zu schaffen. „Dazu soll dieses Gutachten auch dienen.“ In diesem Zusammenhang werde die Regierung zudem prüfen, ob es mögliche Alternativen zur CO-Pipeline gebe. Rot-Grün halte sich selbst zugute, vorsorgende Sozialpolitik zu machen, stellte Hendrik Wüst (CDU) fest. „Die beste vorsorgende Sozialpolitik ist allerdings eine vernünftige Wirtschaftspolitik.“
In NRW heiße das: Industriepolitik. Auch Wüst betonte, beim Rohrleitungsgesetz seien sich alle Fraktionen einig gewesen. „Das ‚Aber‘ kam erst, als der Protest aufkam.“ Seiner Meinung nach muss Politik aufhören, immer wieder neuen Sand ins Getriebe zu streuen, wenn der rechtliche Rahmen und die Situation vor Ort übereinstimmen. Genau das tue aber die Regierung mit ihrem neuen Gutachten. „Wo kommen wir denn da hin, wenn wir jetzt Firmen vorrechnen, ob sich das, was sie tun, lohnt?“ Verlässliche Bedingungen für den Industriestandort NRW seien in der Tat wichtig, bestätigte Hans Christian Markert (GRÜNE).
Es müsse aber immer vermieden werden, dass Chemikalien Mensch und Umwelt gefährdeten. Er forderte daher eine nachhaltige Chemieindustrie für NRW, die „Aktion statt Reaktion“ großschreibe. Markert bezweifelte allerdings, dass Bayer dieses Prinzip beherzige. Seine Fraktion habe von Anfang an dafür plädiert, in Krefeld die CO-Produktion zu erhöhen, und das Gas nicht erst von Dormagen dorthin zu leiten. „Es ist jetzt absolut notwendig, richtig und auch konsequent, dass unser Umweltminister nun eine umfassende Begutachtung in Auftrag gegeben hat.“ Seine Fraktion entscheide sich nicht für ein Pro oder Contra zur CO-Pipeline, machte Joachim Paul (PIRATEN) deutlich. Stattdessen forderte er transparentere Verfahren und insgesamt eine stärkere Bürgerbeteiligung. Damit folgt er dem Positionspapier, das der Landesparteitag der Piraten im April zur CO-Pipeline verabschiedet hat.
Beim geplanten Gutachten signalisierte Paul Unterstützung: „Es ist noch etwas Zeit.“ Der Bayerkonzern selbst habe noch drei Gutachten zur Erdbebensicherheit angekündigt – derzeit lägen erst zwei vor. Zudem stehe im kommenden Jahr noch eine Verhandlung am Oberverwaltungsgericht aus. Paul: „Man muss in dem Moment nicht so eine Welle machen.“ In der Chemieindustrie in NRW arbeiteten 100.000 Menschen in rund 1.000 Betrieben, unterstrich Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) deren Bedeutung. Von der Grundstoffchemie bis zum Spezialprodukt sei alles vorhanden: „Das ist es, woran wir festhalten wollen: Dass wir die gesamte Wertschöpfungskette hier im Land behalten“, betonte der neue Minister. Deshalb sei es erstens wichtig, in die Infrastruktur zu investieren, so etwa die CO-Pipeline. „Der zweite Punkt ist aber, dass wir ein gesellschaftliches Klima brauchen, in dem Akzeptanz wachsen kann“, machte Duin klar. Dazu diene auch das angekündigte Gutachten. Eine Augen-zu-und-durch-Strategie sei fehl am Platz.

Historie der CO-Pipeline
Am 15. März 2006 beschloss der Landtag mit damaliger schwarz-gelber Mehrheit ein Spezialenteignungsgesetz, um zwischen den Chemieparks Dormagen und Krefeld-Uerdingen eine 67 Kilometer lange Rohrleitungsanlage zum Transport von Kohlenmonoxid (CO-Pipeline) errichten und in Betrieb nehmen zu können. In den Folgejahren kam es, nicht zuletzt auch aufgrund zahlreicher Bürgerzuschriften, zu mehreren kleinen Anfrage und Entschließungsanträgen der damaligen Oppositionsfraktionen zur Sicherheit der Pipeline und dementsprechend zu mehreren Diskussionen in Plenum und Ausschuss. Dort berichtete im September 2010 der damals neue grüne Umweltminister Johannes Remmel über einen verhängten Baustopp im Zusammenhang mit Problemen bei der Isolation des verlegten Rohres. Hinzu kamen im Jahr 2011 ein Erdeinbruch sowie ein Gerichtsurteil gegen Teile des Planfeststellungsbeschlusses aufgrund fehlender Prüfungen hinsichtlich Erdbebensicherheit.

Düsseldorf/Duisburg, 2. Juli 2012 -  „Verlässliche Rahmenbedingungen für den Chemiestandort NRW schaffen – Landesregierung darf CO-Pipeline nicht weiter behindern“ lautet auf Antrag der FDP-Fraktion das Thema der Aktuellen Stunde in der Plenarsitzung am Mittwoch, 4. Juli 2012. Statt einen Beitrag zur Stärkung des Chemiestandortes Nordrhein-Westfalen und zur Sicherung mehrerer tausend innovativer Arbeitsplätze zu leisten, werde ein wichtiges Investitionsvorhaben von der rot-grünen Landesregierung behindert, führt die FDP-Fraktion als Begründung für ihren Antrag an.

Sie bezieht sich dabei auf Presseberichte, nach denen Umweltminister Remmel durch externe Gutachter prüfen lassen will, welche technisch machbaren und wirtschaftlich sinnvollen Alternativen zur CO-Pipeline existieren. Bereits 2008 sei jedoch, so die FDP-Fraktion, ein Gutachten zur betriebs- und volkswirtschaftlichen Bedeutung der Pipeline eingeholt und 2011 aktualisiert worden. Der Landtag müsse im Rahmen einer Aktuellen Stunde darüber debattieren, welche Bedeutung die CO-Pipeline für den Chemiestandort NRW habe und welchen Beitrag die Landesregierung zur Sicherung der Industriearbeitsplätze leiste. Für ihre Wettbewerbsfähigkeit sei die nordrhein-westfälische Chemieindustrie auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen.

 

NRW-Verfassungsschutz bekommt erfahrenen Chef - Innenminister Jäger: Burkhard Freier wird die notwenigen Reformen umsetzen
Burkhard Freier wird neuer Leiter des NRW-Verfassungsschutzes. Das hat die Landesregierung auf Vorschlag von In
nenminister Ralf Jäger in ihrer heutigen (3.7.) Kabinettsitzung in Düsseldorf beschlossen. "Unter der Leitung von Burkhard Freier wird der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz seine engagierte Arbeit kompetent fortsetzen und zugleich notwendige Reformen vollziehen", sagte Jäger. Der in Fragen der inneren Sicherheit erfahrene Jurist Freier folgt damit Mathilde Koller nach, die Ende Juni in den vorzeitigen Ruhestand getreten war. "Aktuelle Entwicklungen im Extremismus zeigen: Wir brauchen einen leistungsfähigen Verfassungsschutz", unterstrich der Innenminister. "Dieser muss modern, effektiv und vor allem transparent arbeiten."
Um den Menschen das Vertrauen zurückzugeben, das sie nach Aufdecken der Morde des NSU verloren haben, soll das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz fortentwickelt werden. "Burkhard Freier wird diesen Modernisierungsprozess in den kommenden Monaten begleiten und als versierter Kenner dazu beitragen, den Verfassungsschutz für aktuelle Herausforderungen zu wappnen", sicherte Jäger zu. Burkhard Freier studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Münster. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen trat er 1985 in den Landesdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf ein und bekleidete ab 1991 verschiedene Führungsfunktionen im NRW-Innenministerium. Von 2001 bis 2006 war Freier Stellvertreter der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW. Mitte 2006 übernahm er die stellvertretende Leitung des NRW-Verfassungsschutzes, wo er bis Ende 2011 für die Bereiche Extremismus, Terrorismus, Spionageabwehr und Nachrichtenbeschaffung verantwortlich war. Seit Januar 2012 ist der 56-Jährige als stellvertretender Leiter der Polizeiabteilung des NRW-Innenministeriums tätig.

Neue Strukturen für Landesinitiative StadtBauKultur NRW

Minister Groschek: Stadtteile brauchen Baukultur, um attraktiver Lebensraum zu sein
Düsseldorf/Duisburg, 28. Juni 2012 -  Die Stadtbaukultur in Nordrhein-Westfalen wird mit neuem Schwung voran gebracht. NRW-Städtebauminister Michael Groschek stellte das Memorandum „StadtBauKultur NRW 2020“ vor und gab damit den Startschuss für die zweite Dekade der Landesinitiative. „Mit der Landesinitiative wollen wir Zeichen setzen für ein zukunftsorientiertes Pla¬nen und Bauen in den Städten Nordrhein-Westfalens. Baukultur ist ein wichtiges Element in unseren Stadtzentren und Quartieren, damit diese ein attraktiver Lebensraum für die Menschen sein können“, sagte der Minister.
StadtBauKultur NRW 2020 wird von einem breiten Bündnis unterschiedlicher Akteure getragen, darunter die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und die Ingenieurkammer-Bau NRW. Gut zehn Jahre nach ihrer Gründung startet sie mit neuem Schwung und einem aktualisierten Themenkatalog durch. „Die Folgen der Alterung der Gesellschaft, der bauliche Klimaschutz und angemessener Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen sind zentrale Aufgaben, welche die Baukultur in Nordrhein-Westfalen in den nächsten Jahren stark prägen werden“, betonte Hartmut Miksch, Präsident der Architektenkammer NRW. „Wir streben einen lebendigen Austausch zwischen Fachleuten und einem breiten Publikum an.“

„Unser Blick liegt vor allem auf dem Erhalt unserer baulichen Infrastruktur. Brücken, Straßen, Netz- und Kanalsysteme brauchen ein qualifiziertes Erhaltungsmanagement, damit wir auch in Zukunft unseren Lebensstandard halten können“, sagte Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW.
Das „Memorandum Stadtbaukultur 2020“ beschreibt Instrumente und Wege, die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen dazu anregen sollen, sich für ihre gebaute Umwelt stärker zu engagieren. So sollen Bauherren für Fragen der Qualität der gebauten Umwelt sensibilisiert, Schüler schon frühzeitig an baukulturelle Themen herangeführt und bürgerschaftliches Engagement gezielt gefördert werden.

Neue Organisation und Struktur
Die Landesinitiative wird seit März 2012 durch den Verein „StadtBau¬Kultur NRW e.V.“ getragen. Rund zwei Dutzend Institutionen, Kammern und Initiativen sind Mitglieder des neuen Vereins, der gemeinsam mit dem Kuratorium aus den Partnerinstitutionen der StadtBauKultur NRW die inhaltliche Ausrichtung der Landesinitiative gestalten und über Pro¬jekte befinden wird. Den Vorsitz des Vereins hat der Stadtdirektor von Münster übernommen, Architekt Hartwig Schultheiß. Im Vorstand des Vereins arbeiten mit ihm Gelsenkirchens Stadtdirektor Michael von der Mühlen und Kathrin Möller von der GAG Immobilien AG, Köln.
Ende 2012 soll eine neu besetzte Geschäftsstelle in den bewährten Räumen des ehemaligen Europäischen Hauses der Stadtkultur auf dem Gelände der früheren Zeche Rheinelbe in Gelsenkirchen ihre Arbeit aufnehmen und das Programm umsetzen.
 

Das neue Landeskabinett

Gunther Adler zum Staatssekretär für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr ernannt
Düsseldorf/Duisburg, 26. Juni 2012 - Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat im Einvernehmen mit Bau- und Verkehrsminister Michael Groschek, Gunther Adler zum Staatssekretär im neuen Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Ver¬kehr ernannt. Adler hat seine Urkunde im Rahmen der Kabinettsitzung erhalten.
„Ich freue mich auf eine enge und vertrauensvolle Kooperation“, sagte Minister Groschek anlässlich der Ernennung von Staatssekretär Adler. „Gunther Adler kennt die Themenfelder des neuen Ministeriums, ist ein erfahrener Verwaltungsfachmann und mit der politischen Landschaft in NRW vertraut. Das sind hervorragende Voraussetzungen für eine erfolg¬reiche gemeinsame Arbeit“, erklärte Groschek.

Der 1963 geborene Gunther Adler hat Politische Wissenschaft, Soziolo¬gie und Staatsrecht in Bonn studiert. Anschließend arbeitete er als wis¬senschaftlicher Mitarbeiter im Büro von Ministerpräsident a. D. Johan¬nes Rau und war von 1999 bis 2004 dessen Referent im Persönlichen Büro des Bundespräsidenten. Anschließend leitete der gebürtige Leipzi¬ger das Vorstandsbüro des SPD-Parteivorstands in Berlin, bis er 2008 ins Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wech¬selte. Dort war er unter anderem zuständig für Politische Planung und Außenwirtschaft.
 

Düsseldorf/Duisburg, 21. Juni 2012 - Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat dem Landtag ihr Kabinett vorgestellt. Der neuen Landesregierung gehören neben der Regierungschefin 12 Ministerinnen bzw. Minister sowie ein Parlamentarischer Staatssekretär an. Landtagspräsidentin Carina Gödecke vereidigte die Mitglieder der Landesregierung.  Diese leisten vor den Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen folgenden Amtseid:
„Ich schwöre, dass ich meine ganze Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

Der neuen Landesregierung gehören an:
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft


Ministerin für Schule und Weiterbildung und stellvertretende Ministerpräsidentin
Sylvia Löhrmann

Finanzminister
Dr. Norbert Walter-Borjans

Minister für Inneres und Kommunales
Ralf Jäger

Justizminister
Thomas Kutschaty

Minister für Arbeit, Integration und Soziales
Guntram Schneider

Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk
Garrelt Duin

Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
Michael Groschek

Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung
Svenja Schulze


Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
Ute Schäfer

Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Johannes Remmel

Parlamentarischer Staatssekretär in diesem Ministerium
Horst Becker

Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
Barbara Steffens

Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien
Dr. Angelica Schwall-Düren

 

Hannelore Kraft erneut zur Ministerpräsidentin gewählt

Düsseldorf/Duisburg, 20. Juni 2012 - Die Abgeordneten des Landtags NRW haben Hannelore Kraft erneut zur Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen gewählt. Die 51-jährige Sozialdemokratin erhielt in geheimer Wahl bei 234 abgegebenen Stimmen die Stimmen von 137 Abgeordneten; 94 Abgeordnete stimmten gegen sie, 3 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

Von den 237 Abgeordneten des NRW-Parlaments fehlten zwei entschuldigt; ein Abgeordneter beteiligte sich nicht an der Wahl. Die Fraktionen von SPD (99) und Bündnis 90/DIE GRÜNEN (29) verfügen zusammen über 128 Stimmen. Die Fraktionen von CDU (67), FDP (22) und PIRATEN (20) haben zusammen 109 Stimmen. Da in der heutigen Sitzung ein Abgeordneter der CDU-Fraktion sowie ein Abgeordneter der FDP-Fraktion fehlten, hatten die Oppositionsfraktionen zusammen 107 Stimmen.

Landtagspräsidentin Carina Gödecke vereidigte die Ministerpräsidentin. Gemäß Artikel 53 der Landesverfassung leistete Hannelore Kraft vor dem versammelten Parlament den Amtseid:
„Ich schwöre, dass ich meine ganze Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

In ihrer Ansprache dankte die Ministerpräsidentin für das „phantastische Ergebnis“ und versicherte, dass sie versuchen werde, das in sie gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen. Sie werde den offenen Dialog mit einem starken Parlament führen und freue sich, wenn es gelinge, das Land Nordrhein-Westfalen voranzubringen. Sie werde ihr Bestes geben, so die Ministerpräsidentin und forderte die Abgeordneten auf: „Helfen Sie dabei mit.“

Hannelore Kraft gehört dem Landtag Nordrhein-Westfalen seit der Wahl im Jahr 2000 an. Im Kabinett der rot-grünen Landesregierung bis 2005 war sie von April 2001 bis November 2002 Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie anschließend bis 2005 Ministerin für Wissenschaft und Forschung. Von 2005 bis 2010 war Kraft Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW, seit 2007 ist sie Vorsitzende des SPD-Landesverbandes NRW. Seit 2005 gehört Kraft auch dem Parteivorstand der Bundes-SPD an, seit 2009 als stellvertretende Vorsitzende. Ministerpräsidentin Nordrhein-Westfalens ist sie seit 2010.
 

Wahl der Ministerpräsidentin

Düsseldorf/Duisburg, 19. Juni 2012 - Am morgigen Mittwoch, 20. Juni 2012 stehen die Wahl und die Vereidigung der Ministerpräsidentin auf der Tagesordnung der 3. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen in der 16. Wahlperiode. Die Verfassung Nordrhein-Westfalens äußert sich in ihrem zweiten Abschnitt über die Landesregierung.
In verschiedenen Artikeln der Verfassung wird die Wahl des Ministerpräsidenten bzw. der Ministerpräsidentin geregelt sowie Aussagen zu den Aufgaben des Regierungschefs gemacht. So ernennt und entlässt die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident die Minister. Sie oder er führt den Vorsitz in der Landesregierung.
Bei Stimmengleichheit entscheidet ihre bzw. seine Stimme. Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung, wie es in Artikel 55 der Landesverfassung heißt. Entscheidend für die Wahl ist Artikel 52 der Landesverfassung. Hier der Wortlaut:

Artikel 52
(1) Der Landtag wählt aus seiner Mitte in geheimer Wahl ohne Aussprache den Ministerpräsidenten mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder.
(2) Kommt eine Wahl gemäß Absatz 1 nicht zustande, so findet innerhalb von 14 Tagen ein zweiter, gegebenenfalls ein dritter Wahlgang statt, in dem der gewählt ist, der mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich keine solche Mehrheit, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Vorgeschlagenen statt, die die höchste Stimmenzahl erhalten haben.
(3) Der Ministerpräsident ernennt und entlässt die Minister. Er beauftragt ein Mitglied der Landesregierung mit seiner Vertretung und zeigt seine Entscheidungen unverzüglich dem Landtag an.

Bis auf zwei Ausnahmen wurden die nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten von den Abgeordneten des Landtags immer bereits im ersten Wahlgang gewählt, in dem die absolute Mehrheit erforderlich ist.
Die Ausnahmen:
1. Bei der Landtagswahl am 10. Juli 1966 fehlten der SPD nur zwei Mandate zur absoluten Mehrheit im NRW-Parlament. Die Sitze verteilten sich folgendermaßen:
SPD: 99 CDU: 86 FDP: 15

Trotz ihrer knappen Mehrheit (101:99) entschieden sich CDU und FDP dafür, ihre Koalition fortzuführen. Der bisherige Ministerpräsident Franz Meyers (CDU) und der SPD-Spitzenkandidat und Fraktionschef Heinz Kühn wurden von ihren Fraktionen für die Wahl des Ministerpräsidenten vorgeschlagen.
Bei einer Stimmenthaltung entfielen auf Meyers 100, auf Kühn 99 Stimmen. Meyers hatte somit die im ersten Wahlgang nötige Stimmenzahl von 101 Stimmen um eine Stimme verfehlt. Als im zweiten Wahlgang dasselbe Ergebnis zustande kam, verkündete Landtagspräsident John van Nes Ziegler unter Verweis auf einen Kommentar zur Landesverfassung und auf die Geschäftsordnung des Landtags, dass die Stimmenthaltung bei der Ermittlung der Mehrheit nicht mitgezählt werde, so dass die im zweiten Wahlgang erforderliche Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht sei. Meyers war damit zum nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten gewählt.

2. Nach der Landtagswahl 2012 bildeten die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN eine Minderheitsregierung. Die beiden Fraktionen verfügten über 90 von 181 Mandaten: SPD 67; GRÜNE 23; CDU 67; FDP 13 und LINKE 11.

Die Fraktion von SPD und GRÜNEN schlugen Hannelore Kraft zur Wahl als Ministerpräsidentin vor. Im ersten Wahlgang verfehlte sie mit 90 Ja-Stimmen die verfassungsmäßig vorgeschriebene Mehrheit von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtags. Da im zweiten Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen reicht, war Hannelore Kraft bei 90 Ja-Stimmen, 11 Enthaltungen und 80 Nein-Stimmen zur nordrhein-westfälischen Ministerpräsidentin gewählt, wie Landtagspräsident Eckhard Uhlenberg mitteilen konnte.

Die bisherigen Ministerpräsidenten Nordrhein-Westfalens:
Rudolf Amelunxen (zunächst parteilos, dann Zentrum): 1946 bis 1947 (nicht gewählt, sondern von der britischen Besatzungsmacht ernannt)
Karl Arnold (CDU): 1947 bis 1956 (verliert Amt durch konstruktives Misstrauensvotum)
Fritz Steinhoff (SPD): 1956 bis 1958
Franz Meyers (CDU): 1958 bis 1966 (verliert Amt durch konstruktives Misstrauensvotum)
Heinz Kühn (SPD): 1966 bis 1978
Johannes Rau (SPD): 1978 bis 1998
Wolfgang Clement (SPD): 1998 bis 2002
Peer Steinbrück (SPD): 2002 bis 2005
Jürgen Rüttgers (CDU): 2005 bis 2010
Hannelore Kraft (SPD): seit 2010

 

Minister Voigtsberger scheidet aus der Landesregierung aus
Düsseldorf. Harry K. Voigtsberger, Minister für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, wird dem neuen Kabinett nicht angehören. „Wenige Tage vor meinem 62. Geburtstag möchte ich aus persönlichen Gründen mein Amt auslaufen lassen. Hinter mir liegen zwei unglaublich spannende Jahre, die ich nicht missen möchte. Nun sollen Jüngere Verantwortung übernehmen“, erklärte Voigtsberger.
„Nach meiner Überzeugung lässt sich der notwendige Ausbau der Infrastruktur nur bewerkstelligen, wenn die Bürgerinnen und Bürger von Anfang an beteiligt werden. Denn moderne Wege der Beteiligung helfen uns dabei, Planungsprozesse zu verbessern und zu beschleunigen. Die gemeinsam gestalteten Vorhaben sichern so die gesellschaftliche Tragfähigkeit industrieller Entwicklung und sind wesentliche Elemente des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts in diesem Land.“
 

NRW will Bürgermeister und Räte wieder an einem Tag wählen

Düsseldorf/Duisburg, 14. Juni 2012 - Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Räte sollen in NRW wieder gemeinsam gewählt werden. Die rot-grüne Landesregierung plant eine Zusammenlegung der Wahltermine für 2020. "Wir sind überzeugt, dass bei einer zeitgleichen Wahl von Rat und Bürgermeistern mehr Menschen zur Wahlurne gehen", sagte Kommunalminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf.
Die künftige Landesregierung will vorschlagen, dass bis zur nächsten NRW-Kommunalwahl 2014 das Wahlrecht so verändert wird, dass die Amtszeit der Bürgermeister und die Wahlzeit der Räte wieder an einem Tag enden. Dazu sollen die Amtszeit der Räte einmalig von fünf auf sechs Jahre verlängert und die Amtszeit der Bürgermeister dauerhaft von sechs auf fünf Jahre verkürzt werden. Die erste gemeinsame Wahl fällt dann in das Jahr 2020.
Bereits zur nächsten Kommunalwahl soll den Bürgermeistern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Amtszeit zu verkürzen, damit die gemeinsame Wahl mit dem Rat schon 2014 erfolgen kann. "Die Einzelheiten hierzu stehen noch nicht fest. Wir werden jedoch eine verfassungsrechtlich einwandfreie Lösung vorschlagen", erläuterte der Minister. Die neue Landesregierung will damit die von der Regierung Rüttgers
2007 durchgesetzte Trennung der Wahlzeiten "schnellstmöglich" wieder abschaffen. "Bürgermeister und Räte sollen an einem Strang ziehen. Sie stehen in einer Verantwortungsgemeinschaft", sagte Jäger. "Deshalb ist es sinnvoll, dass die Bürger sie an einem Tag wählen."
Ziel sei es, die Wahlbeteiligung zu erhöhen. An der getrennten Wahl der Bürgermeister und Landräte hatten sich in einzelnen Kommunen gerade 30 Prozent der Wahlberechtigten beteiligt. Die CDU/FDP-Koalition hatte die Amtszeit der Bürgermeister und Landräte von fünf auf sechs Jahre verlängert und die Stichwahl abgeschafft. Die Stichwahl hat der Landtag bereits 2011 wieder eingeführt.

 

Bildung Top-Thema im Koalitionsvertrag - gute Vorarbeit von Sören Link wird Praxis!

Düsseldorf/Duisburg, 13. Juni 2012 - „Das ist eine gute Nachricht für die Schulen in NRW. Und vor allem der hervorragenden Arbeit von SPD Oberbürgermeisterkandidat Sören Link zu verdanken, der als schulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion wesentlich am Schulkonsens mitgearbeitet hat“, freut sich Frank Börner, MdL.
Im heute veröffentlichten Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis90/Die Grünen wurde vereinbart, dass die durch rückläufige Schülerzahlen frei werdenden Lehrerstellen nicht eingespart werden, sondern im Schulsystem bleiben und systematisch für pädagogische Innovationen und Qualitätsverbesserungen sowie notwendige Weiterentwicklungen genutzt werden: z.B. für die Verbesserung der Unterrichtssituation etwa durch kleinere Lerngruppen, die Umsetzung der Inklusion und des Schulkonsenses. Von den regulär 12.000 frei werdenden Lehrerstellen verbleiben 11.000 im Schulsystem.
„Gleiche Chancen durch gute Schulbildung bleibt Top-Thema für die NRW-SPD“, so Börner abschließend.

SPD Landtagsabgeordnete begrüßen die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen
Die vier Duisburger Landtagsabgeordneten der SPD Rainer Bischoff, Frank Börner, Ralf Jäger und Sarah Philipp befürworten den am Dienstag veröffentlichten rot-grünen Koalitionsvertrag. Der Koalitionsvertrag setzt Schwerpunkte in den Bereichen Kinder und Bildung, wirtschaftliche und ökologische Erneuerung, handlungsfähige Kommunen, Familien und Inklusion. Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales, der unmit-telbar an den Verhandlungen zwischen den Sozialdemokraten und den Grünen beteiligt war, erklärte: „Ein guter Vertrag mit den richtigen Zielen. Besonders wichtig für die Zukunft sind die Investitionen in die Bildung unserer Kinder und ein vernünftiges Spar-programm.“
„Besonders für den Duisburger Arbeitsmarkt bedeutet die eingeschlagene politische Richtung eine wahre Chance“, so Rainer Bischoff. „In einer Stadt, in der die Arbeitslo-senquote noch immer deutlich über dem Landesdurchschnitt liegt, sind arbeitspolitischen Maßnahmen wie etwa die Ausbildungsgarantie oder die geplante Landesinitiative "Faire Arbeit – fairer Wettbewerb" von maßgeblicher Bedeutung.“
Auch die Abgeordneten Sarah Philipp und Frank Börner, die am 13. Mai erstmals in den Düsseldorfer Landtag einzogen, zeigten sich durchaus zufrieden mit den Ergebnissen. „Dies ist eine gute Arbeitsgrundlage. Insbesondere das klare Bekenntnis zum Indust-riestandort NRW bietet auch Sicherheit für Arbeitsplätze in Duisburg“, verlautbarte Frank Börner.
„Vor allem die deutliche Forderung, dass Städtebaufördermittel nicht weiter gekürzt werden, ist für unsere Stadt von immenser Bedeutung. Schließlich profitiert gerade die Duisburger Stadtteilentwicklung von Fördertöpfen wie dem „Stadtumbau West“ und der „sozialen Stadt““, erklärte die 29jährige Sarah Philipp.
 

Landtag: Konstituierende Sitzung

Carina Gödecke zur Landtagspräsidentin gewählt 
Düsseldorf/Duisburg, 31. Mai 2012 - Die neue Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen heißt Carina Gödecke (SPD). Die 53-jährige pädagogische Referentin erhielt in der vom bisherigen Parlamentspräsidenten Eckhard Uhlenberg geleiteten konstituierenden Sitzung des 16. Landtags NRW in geheimer Wahl 223 Stimmen von 235 anwesenden Abgeordneten. Neun Abgeordnete stimmten mit Nein; drei Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Zwei Abgeordnete fehlten entschuldigt.
 
Zuvor hatte Eckhard Uhlenberg die 235 anwesenden  Abgeordneten des 16. Landtags Nordrhein-Westfalen verpflichtet. Die Verpflichtung sei ein deutliches, persönliches „Ja“ zum uneigennützigen Einsatz für das Wohl der Menschen in Nordrhein-Westfalen. In seiner Eröffnungsrede dankte Uhlenberg den ausgeschiedenen Kolleginnen und Kollegen „für ihre engagierte, nicht selten leidenschaftliche politische Arbeit“. Die neuen Abgeordneten forderte er auf, sich mit Unbefangenheit und guten Ideen im Parlament bemerkbar zu machen. Gehen und Kommen im Landtag Nordrhein-Westfalen von Personen wie auch von Parteien sehe er als Beweis für die Lebendigkeit der freiheitlichen, parlamentarischen Demokratie, so Uhlenberg.
 
Die frisch gewählte Landtagspräsidentin Carina Gödecke, von 2010 bis 2012 Erste Vizepräsidentin des Landtags, gehört dem NRW-Parlament seit 1995 an. Von Mai 2000 bis Juli 2010 war sie Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion. Bei der Landtagswahl vom 13. Mai 2012 hatte Carina Gödecke im Wahlkreis Bochum I mit einem Stimmenanteil von 54,9 Prozent ihr Mandat direkt erworben. 
In ihrer Ansprache vor dem Plenum dankte Gödecke für das Vertrauen des Hauses und bescheinigte ihrem Vorgänger Uhlenberg, einen großen Beitrag geleistet zu haben, „dass unser Parlament gerade in diesen Zeiten der unklaren Mehrheiten ein Ort des fairen, demokratischen Wettbewerbs war.“ Die Abgeordneten forderte sie auf, „an erster Stelle dafür zu sorgen, dass die parlamentarische Demokratie lebendig und lebhaft bleibt. Unser alltäglicher Umgang miteinander bereitet die Basis für das Ansehen unseres Parlaments.“ Eine genauso wichtige Aufgabe werde es sein, die Arbeitsweise und die Strukturen des Landtags dem Wandel der Zeit anzupassen, damit dieser am Puls der Zeit bleibe. Als „Parlamentarierin durch und durch“ werde sie mit einer Arbeitsgruppe zur Geschäftsordnung und zur Parlamentsreform einen Denkprozess anstoßen, um den Landtag zu stärken und diesen noch deutlicher als zentralen Ort von Politik und Demokratie in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. Gödecke weiter: „Ich wünsche mir, dass wir in dieser Wahlperiode nicht nur die Informationsrechte des Parlaments in der Verfassung regeln können, sondern auch die parlamentarische und die direkte Demokratie weiterentwickeln.“
 
Zum 1. Vizepräsidenten wählten die Abgeordneten des Landtags Eckhard Uhlenberg (CDU). Der bisherige Parlamentspräsident erhielt 220 der 235 anwesenden Abgeordneten. Neun Abgeordnete stimmten mit Nein; 6 enthielten sich der Stimme.
 
Zum 2. Vizepräsidenten bestimmten die Abgeordneten Oliver Keymis (GRÜNE), der bereits in der 14. und 15. Wahlperiode dieses Amt ausübte. Er erhielt 212 von 234 abgegebenen Stimmen. Fünfzehn Abgeordnete stimmten mit Nein; 7 enthielten sich der Stimme.
 
Als 3. Vizepräsident wurde Dr. Gerhard Papke (FDP) mit 146 von 232 Stimmen gewählt. Mit Nein stimmten 70 Abgeordnete; 15 enthielten sich der Stimme. Eine Stimme war ungültig.
 
Der 4. Vizepräsident schließlich heißt Daniel Düngel (PIRATEN). Der Versicherungskaufmann wurde mit 171 von 232 abgegebenen Stimmen gewählt. 36 Abgeordnete stimmten mit Nein; 24 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Eine Stimme war ungültig.
 

2. Sitzung des Landtags am 5. Juni 2012
Landtagspräsidentin Carina Gödecke hat die Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen für Dienstag, 5. Juni 2012, zur zweiten Sitzung der 16. Wahlperiode eingeladen.
Auf der Tagesordnung stehen das Gesetz zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL, Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL-StV) sowie das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hilfen für Blinde und Gehörlose. Die erste Lesung der beiden Gesetzentwürfe, die von der Landesregierung vorgelegt werden, soll ohne Debatte an den Hauptausschuss überwiesen werden.

Auf Punkt 3 der Tagesordnung steht das Gesetz zur Restrukturierung der WestLB AG. Hier ist eine Debatte vorgesehen, bevor der Gesetzentwurf der Landesregierung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen werden soll.

 

Verzicht auf das Landtagsmandat
Den Verzicht auf ihr Mandat im Landtag Nordrhein-Westfalen haben heute Ursula Heinen-Esser, Dr. Norbert Röttgen (beide CDU) sowie Karl-Heinz Krems (SPD) gegenüber Landtagspräsident Eckhard Uhlenberg erklärt.
Mit Wirkung vom 31. Mai 2012 werden voraussichtlich Christian Haardt und Jens Kamieth von der Landesreserveliste der CDU sowie Norbert Römer von der Landesreserveliste der SPD nachrücken und ihre Mandate im Landtag NRW wahrnehmen.
 

NRW unterstützt 27 finanzschwache Kommunen

Kommunalminister Jäger:
Zweite Stufe im Stärkungspakt wird ein Kraftakt, aber er lohnt sich

Düsseldorf/Duisburg, 29. Mai 2012 -NRW setzt seine Hilfe für finanzschwache Kommunen fort: 27 Städte und Gemeinden werden ab sofort an der zweiten Stufe des Stärkungspakts Stadtfinanzen teilnehmen. Das hat Kommunalminister Ralf Jäger heute (29. Mai) in Düsseldorf bekannt gegeben. "Der Haushaltsausgleich ist machbar. Es wird ein gemeinsamer Kraftakt, aber er lohnt sich für alle", sagte Jäger.
Teilnehmen werden die kreisfreien Städte Bottrop, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Leverkusen, Mönchengladbach und Solingen und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden Bönen, Burscheid, Engelskirchen, Gladbeck, Gummersbach, Haltern am See, Halver, Herten, Korschenbroich, Löhne, Marsberg, Moers, Monschau, Neunkirchen-Seelscheid, Nörvenich, Nümbrecht, Recklinghausen, Velbert, Werdohl und Windeck. Für die Teilnehmer der Stufe zwei im Stärkungspakt stehen in diesem Jahr 65 Millionen Euro, im nächsten Jahr 115 Millionen Euro und in den Jahren 2014 bis 2020 jährlich 310 Millionen Euro zur Verfügung.
Bis zum 30. September 2012 müssen sie einen Haushaltssanierungsplan erstellen, der aufzeigt, wie der Haushaltsausgleich mit Hilfe des Landes spätestens bis zum Jahr 2018 erreicht wird. Spätestens im Jahr 2021 muss der Haushaltsausgleich ohne die Konsolidierungshilfe des Landes erzielt sein. In dieser zweiten Phase werden die Landesmittel schrittweise reduziert. Mit dem Stärkungspakt hilft das Land gezielt überschuldeten und von Überschuldung bedrohten Städten und Gemeinden mit Finanzspritzen. Hierfür werden bis zum Jahr 2020 insgesamt 5,85 Milliarden Euro aufgebracht.

34 Gemeinden nehmen bereits seit 2011 an der ersten Stufe des Stärkungspakts teil. Für sie bringt das Land jährlich 350 Millionen Euro auf. Damit erreicht die finanzielle Hilfe nun 61 Städte und Gemeinden mit insgesamt 5,4 Millionen Bürgerinnen und Bürgern. Vier Städte und Gemeinden, die einen Antrag gestellt haben, werden nicht an der zweiten Stufe teilnehmen können. Ihre Haushaltsdaten aus dem Jahr 2010 belegen nicht, dass bis zum Jahr 2016 die Überschuldung droht. Dieses Kriterium ist aber eine zwingende gesetzliche Voraussetzung für die Teilnahme.
"Wir müssen sicherstellen, dass unsere Hilfe dort ankommt, wo die finanzielle Not am Größten ist", machte der Kommunalminister deutlich. Notleidenden Kommunen, die nicht am Stärkungspakt teilnehmen, hilft ein Baustein des Aktionsplans Kommunalfinanzen, der Schuldenfalle zu entkommen: Seit Mai 2011 sind Haushaltssicherungskonzepte auch dann genehmigungsfähig, wenn der Haushaltsausgleich erst nach zehn Jahren erreicht wird. Bisher waren es vier Jahre. "Wir haben ein Gesamtpaket geschnürt und die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass alle Nothaushaltskommunen eine Perspektive für eine selbstbestimmte Haushaltspolitik bekommen", unterstrich Jäger.

Liste der Städte und Gemeinden, die an der Stufe 2 des Stärkungspakts teilnehmen:
Stadt / Gemeinde und Höhe der Konsolidierungshilfe in Millionen Euro ab 2014:  Bottrop 9,6; Essen 108; Gelsenkirchen 24; Herne 20; Leverkusen 12,8; Mönchengladbach 46; Solingen 25; Bönen 0,7; Burscheid 0,5; Engelskirchen 1,2; Gladbeck 4,7; Gummersbach 3,6; Haltern am See 3,4; Halver 0,8; Herten 11,2; Korschenbroich 1,8; Löhne 2,8; Marsberg 1; Moers 7,8; Monschau 0,9; Neunkirchen-Seelscheid 1,4; Nörvenich 0,6; Nümbrecht 1,5; Recklinghausen 11,6; Velbert 5,4; Werdohl 1,4; Windeck 1,3 Liste der Städte und Gemeinden, die die Kriterien für die Teilnahme nicht
erfüllen: Mülheim an der Ruhr, Lindlar, Overath und Rösrath
 

Nachhaltige Wohnungsbauprojekte gesucht! Landespreis für Architektur, Wohnungs- und Städtebau startet

Bauminister Voigtsberger: Anspruchsvolle, sozial verträgliche Architektur mit wirtschaftlicher und ökologischer Effizienz soll Impulse geben
Düsseldorf/Duisburg, 21. Mai 2012 - Zukunftsweisende Wohngebäude, die mit energieeffizienten und sozialen Baukonzepten punkten können – erfolgreiche Beispiele für solche nachhaltige Architektur will die Landesregierung mit dem diesjährigen Landespreis für Architektur, Wohnungs- und Städtebau auszeichnen. „Wir wollen Impulse geben und suchen Vorbilder für qualitativ hochwertige Wohnungen, die gleichzeitig wirtschaftlich und ökologisch effizient sind und sozial funktionieren“, sagte Bauminister Harry K. Voigtsberger.
Ausgezeichnet werden bis zu zehn gestalterisch wertvolle, wirtschaftlich wie energetisch effiziente und intelligente Wohnungsbauprojekte mit Vorbildcharakter. Bewerben können sich Bauherren, Architekten und Ingenieure, deren Bauten nach 2008 in Nordrhein Westfalen errichtet wurden. Auch nordrhein-westfälische Architekten, Stadtplaner und Ingenieure mit entsprechenden Projekten außerhalb der Landesgrenzen sind angesprochen. Die Preise sind mit jeweils 3.000 Euro dotiert, die prämierten Projekte sollen in einer Ausstellung und einer Broschüre dokumentiert werden.
Ausgelobt wird der Preis vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr in Kooperation mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen.
Der Landespreis greift in regelmäßigen Abständen Zukunftsthemen auf und würdigt vorbildliche Gebäude in Nordrhein-Westfalen.
Den vollständigen Auslobungstext und die Bewerbungsunterlagen finden Sie unter www.mwebwv.nrw.de und auf den Internetseiten der Kooperationspartner.
Bis spätestens zum 27. Juli 2012 müssen die Bewerbungen beim Büro „compar - strategien für architektur und städtebau“ eingereicht werden, das mit der Abwicklung des Wettbewerbs beauftragt ist.
Adresse: compar - strategien für architektur und städtebau
z. H. Sandra Trelle,
Schönhauser Straße 15, 44135 Dortmund

 

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft klar bestätigt
Quittung für CDU nicht nur in Duisburg

 
 Rot-Grün kann mit komfortabler Mehrheit regieren  

Duisburg/Düsseldorf, 13. Mai 2012 - Bei einer Wahlbeteiligung von 59,3 Prozent wurde die SPD, mit Ministerpräsidentin Hannelore Kraft an der Spitze, mit 39 Prozent die stärkste Partei, während die CDU 8,5 Prozent verloren hat und nur 26,3 Prozent der Stimmen holen konnte.

Die "Piraten" sind erwartungsgemäß in den Landtag eingezogen, auch die bereits totgeglaubte FDP legte zu und bleibt die viertstärkste Partei. Die Linke verfehlte den erneuten Einzug in den Landtag deutlich.
Zusammen mit den Grünen kommt die Regierungskoalition auf 120 der 221 Sitze.

 

Minister Remmel und Minister Voigtsberger: Bundesregierung lässt NRW bei Fracking im Regen stehen
Union und FDP lehnen im Bundestag strengere Umweltauflagen für umstrittene Gasbohrung ab

NRW will über Bundesrat weiter Druck ausüben
Düsseldorf/Duisburg, 11. Mai 2012 - Umweltminister Johannes Remmel und Wirtschafts- und Energieminister Harry K. Voigtsberger fordern von CDU und FDP eine Kehrtwende in ihrer bisherigen Politik beim Einsatz der umstrittenen Gas-Bohrmethode Fracking.
„Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel, das wir besitzen. Das ist ein Schatz, den wir auch für künftige Generationen bewahren müssen. Wir dürfen es daher nicht leichtfertig aufs Spiel setzen, weil wir Technologien einsetzen, deren Folgen und Wirkungen über lange Zeiträume nicht geklärt sind. Dass CDU und FDP mit diesem Risiko spielen, anstatt klare Kante zu zeigen, ist nicht zu akzeptieren“, kritisierten die beiden Minister.
„Fracking birgt erhebliche Gefahren für Umwelt und Menschen. Das hat erst kürzlich eine hochrangige Expertenrunde eindrucksvoll dargelegt. Es handelt sich um eine neuartige Risikodimension mit nicht voraus­sagbaren Folgen“, sagte Remmel.
„Die Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten muss daher einer obligatorischen Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterworfen werden, wie dies die NRW-Landes­regierung im Bundesrat gefordert hatte. Damit erreichen wir zugleich eine dringend gebotene breite Öffentlichkeitsbeteiligung und die not­wendige Transparenz“, erklärte Wirtschaftsminister Voigtsberger.
Am späten Donnerstagabend lehnten Union und FDP mit der Koalitionsmehrheit im Bundestag mehrere Anträge von SPD und Grüne ab, umgehend strenge Auflagen für die unkonventionelle Gasförderung aus tiefen Gesteinsschichten (Fracking) festzulegen.
Bei der sogenannten Fracking-Methode wird ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien in tiefe Gesteinsschichten gepresst, um das Gestein durch hohen Druck so aufzubrechen, dass das Gas entweichen kann.
„Wenn es Union und FDP im Bund und in NRW beim Thema Fracking wirklich ernst meinen, dann müssen sie im Bundesrat endlich mit uns für strengere Umweltschutzauflagen beim Fracking stimmen. Bisher allerdings bekämpfen sie unseren entsprechenden Antrag im Bundesrat. Dadurch verlieren CDU und FDP an Glaubwürdigkeit“, kritisieren die beiden NRW-Minister.
Die NRW-Landesregierung hatte im Sommer 2011 im Bundesrat einen entsprechenden Antrag zur „Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben“ eingereicht. Mit diesem Antrag will die Landesregierung eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der unkonventionellen Gasförderung erreichen. Die bisher geregelte Überprüfung der Umweltverträglichkeit bei der Gewinnung von Bodenschätzen über Bohrungen muss nach den Vorstellungen der beiden zuständigen Minister ausgeweitet werden. Insbesondere bei Aufsuchungs- und Gewinnungsvorhaben, bei denen Hydraulic Fracturing (Frac-Maßnahmen) durchgeführt und in diesem Zusammenhang in der Regel auch wassergefährdende Stoffe ein­gesetzt werden.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte im Dezember ein umfangreiches Gutachten zum Thema „Fracking“ in Auftrag gegeben.
Remmel: „Unser Fahrplan bleibt bestehen: Wir warten die Ergebnisse unsere Risiko-Studie ab. Die Risikostudie soll Klarheit schaffen über die potenziellen Gefährdungen, insbesondere die des Grundwassers. Der zweite Teil soll die Frage beantworten, wenn es tatsächlich konkrete Bohrungen geben sollte, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie diese dann zu begleiten sind.“
Bis dahin werden keine Genehmigungen für beantragte Vorhaben durch die zuständigen Behörden erteilt. (duma)

Der Bundesratsantrag der NRW-Landesregierung ist zu finden unter: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2011/0301-400/0388-11.html

 

'Kraft-Wahlkampf'
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft in Duisburg auf Stimmenfang

Jochem Knörzer, Manfred Schneider

 
Verfassungsgerichtshof Münster kippt Gesetz der schwarz-gelben Vorgängerregierung

Düsseldorf/Duisburg 8. Mai 2012 - Das Land NRW wird die Abrechnung der Einheitslasten zwischen Land und Kommunen verfassungskonform neu regeln. Das erklärte Kommunalminister Ralf Jäger heute (8. Mai) in Münster. "Unser Ziel ist es, eine zukunftsfeste Regelung zu treffen, die bis zum Jahr 2019 trägt. Wir suchen nun gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden nach Wegen für eine faire Abrechnung der Einheitslasten. Dazu wird uns das Urteil des Verfassungsgerichtshofs wichtige Anhaltspunkte liefern", sagte Jäger.
Jäger verwies darauf, dass mit der heutigen Entscheidung erneut ein Gesetz aus der Zeit der schwarz-gelben Vorgängerregierung vor dem Verfassungsgerichtshof gescheitert ist: "CDU und FDP haben uns ein Gesetz hinterlassen, das den Interessen der Kommunen nicht gerecht wird. Es ist klar: Für diese Klatsche ist die alte schwarz-gelbe Koalition verantwortlich." Mit Blick auf die erwartete Entscheidung des Gerichts hatte die rot-grüne Landesregierung eine ursprüngliche Rückforderung gegenüber den Kommunen in Höhe von 167 Millionen Euro bereits ausgesetzt.