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Landtag und Ministerien aktuell
Archiv Mai - Dezember 2012 |
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Land NRW gibt 2,2
Millionen Euro für Bürgerradwege
Mit Bürgerengagement Radwege
kostengünstig selber bauen
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Düsseldorf/Duisburg, 17. Dezember 2012 - Das
Land fördert im Jahr 2012 noch insgesamt 24 Projekte aus dem
Programm „Bürgerradwege“ mit 2,2 Millionen Euro. Die
geförderten Radwege haben eine Gesamtlänge von 21,7
Kilometer. In neue Projekte fließen 1,7 Millionen Euro; 0,5
Millionen Euro werden für bereits im Bau befindliche oder
fertig gestellte Maßnahmen aus den Vorjahren eingesetzt.
„Bürgerradwege sind ein
vorbildliches Beispiel, wie aus der Zusammenarbeit von
engagierten Bürgern, kommunaler und Landesverwaltung
günstige, nachhaltige und sinnvolle Projekte umgesetzt
werden können“, sagte Verkehrsminister Michael Groschek
heute in Düsseldorf.
Beim Modellprojekt Bürgerradwege
der Landesregierung werden Radwegeprojekte
gemeinschaftlich vom Landesbetrieb Straßenbau NRW, den
beteiligten Kreisen und Kommunen und mit Unterstützung aus
der Bürgerschaft realisiert. Bürgerradwege werden mit
reduziertem Baustandard jedoch nach dem aktuellen Stand
der Technik und der Sicherheitsanforderungen gebaut.
„Trotz der späten Verabschiedung
des Landeshauhalts 2012 ist es dank guter Vorbereitung
aller Beteiligten gelungen, die Projekte soweit voran zu
treiben, dass die Förderung noch in diesem Jahr
abgewickelt werden kann“, lobte der Minister.
Das Angebot zum Bau von
Bürgerradwegen ist in den zurück liegenden Jahren auf
regen Zuspruch gestoßen. Zahlreiche Projekte konnten so
unbürokratisch verwirklicht werden, auch wenn im normalen
Bauprogramm dafür kurzfristig keine Mittel zur Verfügung
standen. Die Koordination und Beratung für die Umsetzung
des Programms übernehmen die Regionalniederlassungen von
Straßen.NRW.
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Milliarden für
Straßensanierung |
Düsseldorf/Duisburg,
14. Dezember 2012 - Wer soll das bezahlen? Redner aller
Fraktionen verwiesen auf geschätzte 3,5 Milliarden, die die
Sanierung der Brücken auf Bundesfernstraßen kosten könnte.
Ganz zu schweigen vom Sanierungsbedarf der Straßen von Land
und Kommunen. Aktueller Anlass einer Unterrichtung der
Landesregierung war die Sperrung einer Rheinbrücke auf der
A1 für LKW über 3,5 Tonnen. Während sich die
Regierungsfraktionen für eine Ausweitung der Lkw-Maut
aussprachen, kritisierten CDU und FDP, die Landesregierung
wolle die Verantwortung nach Berlin abschieben. Die
PIRATEN forderten einen neuen Ansatz in der Verkehrspolitik.
Im Februar soll Karl-Heinz Daehre, Vorsitzender einer
Bund-Länder-Arbeitsgruppe, im Landtag über Möglichkeiten
berichten, die Verkehrsinfrastruktur zukünftig zu
finanzieren. Für höhere Mauteinnahmen durch eine
Verbreiterung und Vertiefung der LKW-Maut plädierte
Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) angesichts der
absehbar notwendigen Maßnahmen in der Verkehrsinfrastruktur.
Notwendig sei eine Finanzierung nach dem Verursacherprinzip.
Es müsse gewährleistet werden, dass die Einnahmen für den
Straßenbau verwandt würden.
Groschek forderte einen
„Rettungsschirm Infrastruktur“ von Bund und Ländern. Bei
6.000 zu kontrollierenden Brücken gebe es mindestens 375
mögliche „Schadenbrücken“. Den Instandsetzungsbedarf allein
für die Brücken bezifferte der Minister auf 3,5 Milliarden
Euro, also auf 10 Jahre gerechnet 350 Millionen Euro
jährlich. Vom Bund erhalte das Land dagegen nur 330
Millionen Euro für die gesamte Verkehrssanierung. „Es
ist zu spät, Brunnen zu graben, wenn der Durst brennt“,
verwies Bernhard Schemmer (CDU) auf ein römisches Zitat.
Rot-Grün reagiere erst, wenn die Probleme im Verkehrsbereich
offensichtlich würden, dies sei keine vorrausschauende
Politik. Angesichts des Anstiegs des Schwerlastverkehrs
hätten die Untersuchungen der Brücken in NRW bereits Anfang
2010 begonnen. Der Landesbetrieb Straßenbau und damit der
Minister hätten daher über die Situation bei der in Rede
stehenden Brücke Bescheid gewusst. Es sei aber nichts
passiert, um die Schäden in Ordnung zu bringen. Stattdessen
falle man jetzt, wo solides Arbeiten gefragt sei, in „Panik
und Aktionismus“. Die Landesregierung und der
vorliegende Antrag versuchten, eigene Verantwortung an den
Bund abzuschieben. „Die Brücken bröseln, und Deutschland
droht der Verkehrsinfarkt“, konstatierte Reiner Breuer
(SPD). Das aktuelle Beispiel zeige: Umwegverkehre der Lkw
bedeuteten zusätzliche Kosten, Staus und Belastungen der
Bürgerinnen und Bürger. Die Straßeninfrastruktur müsse
verursachergerecht finanziert werden, pflichtete Breuer dem
Verkehrsminister bei. Eine Ausweitung der Lkw-Steuer auf
alle Straßen bedeute nicht nur zusätzliche Mittel für das
Land, sondern könne auch heutige „Mautausweichverkehre“
verhindern. Möglicherweise könne sie auch dazu beitragen,
notwendige Sanierungsmaßnahmen auf kommunalen Straßen zu
finanzieren. Breuer forderte den Bund auf, mit Blick auf die
absehbaren 3,5 Milliarden Euro für die Bundesfernstraßen
seiner Verantwortung gerecht zu werden. „Wir brauchen
eine nutzerorientierte Steigerung der Abgaben“, betonte
gleichfalls Arndt Klocke (GRÜNE). Eine entsprechende
Anhebung der Maut für Lkw über 7,5, besser über 3,5 Tonnen,
sei aber nur zu verantworten, wenn das Geld auch tatsächlich
in die Infrastruktur gehe. Er stimme den Verkehrsexperten
zu, die statt eines Neubaus vorranging den Erhalt von
Straßen einforderten, so der GRÜNEN-Sprecher. Notwendig sei
eine Abkehr von einer „Politik mit der Gießkanne“ sowie von
einer Finanzierung von Großprojekten. Für die Sanierung
fehlten jetzt die Milliarden, die für Stuttgart 21 oder den
Berliner Großflughafen ausgegeben würden. Des Weiteren
müssten die Bundesmittel für die Verkehrsinfrastruktur
zukünftig nach Bedarf statt nach Himmelsrichtung verteilt
werden.
Als unseriöse „Schau-statt-bau-Politik“
bewertete Christof Rasche (FDP) die Politik der
Landesregierung. Beim Zustand der Autobahnen habe sich nicht
die Frage gestellt, ob es zu Sperrungen komme, sondern wann,
betonte der FDP-Sprecher. Wenn sie einen Weg des Konsenses
wolle, müsse die Landesregierung die Ergebnisse der
Verkehrsarbeitsgruppe abwarten, anstatt jetzt vorab
Entscheidungen zu treffen. Die Straße bringe pro Jahr 53
Milliarden Steuereinnahmen, von denen 10,7 Milliarden
zurückflössen. „Da habe ich kein Einnahmeproblem, da habe
ich ein Ausgabenproblem“, wandte sich Rasche gegen eine
Ausweitung der Lkw-Maut, deren Einnahmen der damalige
Bundesfinanzminister Steinbrück überdies zu einer
entsprechenden Verkleinerung des Verkehrshaushalts genutzt
habe. Als „Kosmetik“ und „medialen Aktionismus“
bezeichnete Stefan Fricke (PIRATEN) den Entschließungsantrag
von SPD und GRÜNEN. Die Landesregierung sei seit eineinhalb
Jahren über die desaströse Lage im Bild: „Die Sperrung der
Leverkusener Rheinbrücke ist nur die Spitze des Eisbergs.“
Die Großbaustellen wären unnötig, wenn man nicht immer
wieder neue Prestigeobjekte einweihen, sondern stattdessen
in eine sinnvolle Instandhaltung investieren würde. Die
heutige Politik bedeute Verkehrsstaus, Umleitungen und
Verspätungen. Es sei notwendig, auch dem Wirtschaftsstandort
Nordrhein-Westfalen unnötige Belastungen zu ersparen. Fricke
wandte sich allerdings auch gegen das „Mantra“ von CDU und
FDP, die Straßen müssten immer breiter werden und mehr
Verkehr aufnehmen.
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Aktuelle Stunden zu Opel
und zum Industrieareal „newPark“
Eilantrag: Entlassung der Staatssekretärin gefordert
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Düsseldorf/Duisburg,
10. Dezember 2012 - Der Landtag wird sich in der
Plenarsitzung am Donnerstag, 13.
Dezember 2012, auf Antrag der Fraktionen von SPD und
GRÜNEN mit der Situation bei Opel in Bochum befassen.
Die Opel-Beschäftigten seien darüber informiert worden, dass
die Endmontage von Fahrzeugen in Bochum 2016 beendet werden
soll. Nach dem Auslaufen der Beschäftigungsgarantie 2014
drohten bei Opel in Bochum bis zu 3.000 Stellen wegzufallen.
Laut Opel-Geschäftsführung solle lediglich das
Warenverteilzentrum erhalten und Optionen für die
Komponentenfertigung geprüft werden. Betriebsbedingte
Kündigungen bei Opel in Bochum müssten ausgeschlossen
werden, so die beiden Fraktionen.
Drucksache 16/1667
„Landesregierung
muss endlich grünes Licht für newPark und die Schaffung
tausender Arbeitsplätze geben“
lautet der Antrag der FDP-Fraktion auf Aktuelle Stunde, die
in der Plenarsitzung am Freitag, 14. Dezember 2012,
aufgerufen wird. Die FDP-Fraktion moniert, dass die
Landesregierung für das Großvorhaben, mit dem auf der
newPark-Fläche in Datteln bis zu 9.000 Arbeitsplätze und
2.000 weitere in regionalen Handwerk, Handel und
Dienstleistungssektor geschaffen werden könnten, noch immer
nicht über eine Bürgschaftserteilung entschieden habe. Diese
sei jedoch eine Voraussetzung für den notwendigen
Flächenankauf, bei dem mit dem bisherigen Eigentümer RWE ein
Vorkaufsrecht vereinbart worden sei. Da die Kaufoption in
Kürze auslaufe und das strukturpolitisch wichtige Projekt
dann vor dem Aus stehe, müsse der Landtag über die Zukunft
von newPark debattieren.
Drucksache 16/1668
Mit einem Eilantrag fordert die
CDU-Fraktion die Entlassung von Staatssekretärin
Zülfiye Kaykin. Hintergrund sind die Vorwürfe gegen die
Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit, Integration und
Soziales, als Geschäftsführerin einer Begegnungsstätte in
Duisburg strafrechtlich verantwortlich dafür zu sein, dass
ein Mitarbeiter den größten Teil seines Gehaltes an der
Steuer vorbei bezogen habe. Die Nachzahlung von rund 3.770
Euro an die AOK durch Kaykin komme einem Schuldeingeständnis
gleich, so die CDU-Fraktion. Die Landesregierung müsse
handeln, um Schaden vom Land abzuwenden. Der Antrag steht
auf der Tagesordnung der Plenarsitzung am Mittwoch, 12.
Dezember 2012.
Drucksache 16/1666
Die
Mehrheit im Landtag lehnte diesen Antrag ab.
Friedensnobelpreis 2012: Landtag gratuliert Europäischer
Union
„Mit Freude und großer Herzlichkeit
gratuliere ich im Namen des Landtags Nordrhein-Westfalen und
auch ganz persönlich für die Auszeichnung mit dem
Friedensnobelpreis 2012 an die Europäische Union“, schrieb
Landtagspräsidentin Gödecke heute an den Präsidenten des
Europäischen Parlaments, Martin Schulz. Schulz nahm am
heutigen Tag stellvertretend für die 27 EU-Mitgliedstaaten
und insgesamt über eine halbe Milliarde Menschen diesen
bedeutenden Preis entgegen. „Die wichtigste
Errungenschaft der Europäischen Union war und ist der
erfolgreiche Einsatz für Frieden und Versöhnung sowie für
Demokratie und Menschenrechte“, so Gödecke. Die
stabilisierende Rolle der EU bei der Verwandlung Europas von
einem Kontinent der Kriege zu einem des Friedens
einschließlich der Überwindung der Teilung von Ost und West
erfülle insbesondere die Menschen in Deutschland mit
Dankbarkeit. Gödecke: „Deshalb freuen wir uns mit Ihnen über
diese einzigartige Auszeichnung.“
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Kabinett beschließt Rauchwarnmelderpflicht |
Düsseldorf/Duisburg, 4. Dezember 2012 -
Das Düsseldorfer Kabinett hat die
verpflichtende Installation von Rauchwarnmeldern in jedem
Haushalt auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf wird jetzt
dem Landtag zur Beratung vorgelegt. Nach Beschlussfassung
und Bekanntmachung des Gesetzes kann die Rauchmelderpflicht
zum 1. April 2013 in NRW in Kraft treten. Dann werden
Eigentümer zur Erstausstattung mit Rauchwarnmeldern bei
Neubauten verpflichtet. Für Wohnungen im Bestand gilt eine
Übergangsfrist bis zum 30. Dezember 2016. Die
Erstinstallation in der Wohnung muss der Eigentümer auch im
Bestand vornehmen. Für Pflege, Wartung und Batteriewechsel
ist der Mieter zuständig. Rauchwarnmelder müssen in
Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren angebracht werden.
Ein Gerät kostet zwischen 10 und 30 Euro. Bauminister
Michael Groschek erklärte: „Trotz langjähriger
Aufklärungskampagnen gibt es einfach zu wenig
Rauchwarnmelder in Nordrhein-Westfalen. Nach Schätzungen
sind in zwei von drei Haushalten immer noch keine
Rauchmelder installiert. Diese Zahl werden wir mit dem neuen
Gesetz deutlich erhöhen, und damit den Schutz im Brandfall
erheblich verbessern.“
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Nichtraucherschutz - Neuregelung beschlossen |
Düsseldorf/Duisburg, 29. November 2012 - Am
Nichtraucherschutz scheiden sich die Geister. Den einen
reichen die heute geltenden Regeln, die anderen forderten
neue. Am Ende beschlossen SPD und Grüne in namentlicher
Abstimmung gegen die Stimmen von CDU, FDP, PIRATEN bei 18
abweichenden Stimmen der SPD mit 124 zu 101 Stimmen die von
ihnen eingebrachten Neuregelungen (Drs.16/125).
Änderungsanträge der PIRATEN (Drs.16/1549,
Drs.16/1551,
Drs.16/1552) fanden keine Mehrheit. Nach den
beschlossenen Änderungen ist das Rauchen in Gaststätten
grundsätzlich verboten, einzige Ausnahme sind private
Feiern. Ein weiteres Verbot betrifft zum Beispiel das
Rauchen auf Kinderspielplätzen.
Angesichts der
gegenwärtigen Praxis und eines löchrigen Gesetzes sei eine
Neuregelung notwendig, so Dr. Roland Adelmann (SPD). Vor
allem bemängelte er, dass es keinen wirksamen Schutz für
Kinder und Jugendliche gäbe; die freiwillige
Selbstverpflichtung habe eben nicht funktioniert. Von daher
trat Adelmann für das nun angestrebte allgemeine Verbot
ein, mit persönlichen Feiern als einziger Ausnahme. Der
Gesundheitsschutz sei 2007 bereits geregelt, meinte dagegen
Peter Preuß (CDU). Beim vorliegenden Gesetz gehe es um die
Verbotskultur der Grünen, die sich gegen Eigenverantwortung
und gewachsene Lebenskultur richte. Ein vernünftiger, fairer
Interessenausgleich habe nicht stattgefunden. Die Folge sei
die nun vorgesehene Gängelung mündiger Bürger sowie eine
Bedrohung ehrenamtlicher Vereine. „Es geht nicht darum,
das Rauchen zu verbieten“, so Arif Ünal (GRÜNE) mit Blick
auf die vorgelegten Änderungen des
Nichtraucherschutzgesetzes. Vor allem gehe es um den Schutz
vor Passivrauchen. Das geltende Gesetz beinhalte zu viele
Ausnahmeregelungen. Notwendig sei eine einfache und
lückenlose Reglung, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden
und eine schrittweise Aufweichung zu verhindern.
„Unsinnige Verbote führen eher zu Trotzreaktionen als zu
Einsicht“, so Susanne Schneider (FDP). Die Zahl der
Raucherinnen und Rauchern sei auch Dank des bestehenden
Gesetzes rückläufig, verwies die FDP-Sprecherin auf die
heutige Trennung von rauchfreien Gaststätten und
Raucherclubs. „Sie wollen uns alle entmündigen“. wandte sich
Schneider gegen die angestrebten „diskriminierenden“
Neuregelungen. Es gebe beim Nichtraucherschutzgesetz
Handlungsbedarf, um kleinere Lücken zu schließen,
konstatierte für die PIRATEN Kai Schmalenbach. Falsch sei
allerdings die jetzt angewandte „Holzhammermethode“, die zum
Beispiel Shisha-Clubs zum Aufgeben zwingen werde. Nicht
berücksichtigt werde auch, dass das Rauchen von E-Zigaretten
nicht vergleichbar sei mit dem Rauchen einer herkömmlichen
Zigarette. „Nur ein bisschen Schutz gibt es nicht, weil
sich der Rauch ausbreitet“, betonte Ministerin Barbara
Steffens (Grüne). Das bisherige Gesetz schütze nicht, wie
auch die Expertenanhörung ergeben habe. Für sie sei
Gesundheitsschutz wichtiger als wirtschaftliche Interessen.
Es gehe nicht um Erziehung oder Verbot, sondern um den
Schutz derjenigen, die sich ihre Gesundheit nicht schädigen
lassen wollen.
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Bundespräsident Gauck besucht Landtag NRW |
Düsseldorf/Duisburg, 23. November 2012 - Bundespräsident
Joachim Gauck kommt im Rahmen seines offiziellen Besuchs von
Nordrhein-Westfalen in das Landesparlament in Düsseldorf. Am
Montag, 26. November 2012, trifft der Bundespräsident
gemeinsam mit seiner Partnerin Daniela Schadt und in
Begleitung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft
vormittags vor dem Parlamentsgebäude ein und wird dort von
Landtagspräsidentin Carina Gödecke empfangen. Im
Empfangsraum des nordrhein-westfälischen Parlaments werden
sich der Bundespräsident und Frau Schadt in das Gästebuch
des Landtags eintragen. Im Anschluss daran gibt es im
kleinen Kreis ein Gespräch über aktuelle landespolitische
Fragen. An diesem Gespräch im Empfangsraum nehmen neben
den bereits genannten Personen die Vizepräsidenten Eckhard
Uhlenberg (CDU), Oliver Keymis (GRÜNE), Dr. Gerhard Papke
(FDP) und Daniel Düngel (Piratenfraktion) sowie die
Fraktionsvorsitzenden Norbert Römer (SPD), Karl-Josef
Laumann (CDU), Reiner Priggen (GRÜNE), Christian Lindner
(FDP) sowie Dr. Joachim Paul (Piratenfraktion) teil.
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Unerträgliche Äußerung zu jüdischen NS-Opfern |
Düsseldorf/Duisburg, 19. November 2012 - Als „unerträglich“
hat Landtagspräsidentin Carina Gödecke die Äußerung des
Abgeordneten der Piratenfraktion Dietmar Schulz
zurückgewiesen, der einen Zusammenhang hergestellt hat
zwischen den jüdischen Opfern der NS-Gewaltherrschaft und
der aktuellen Krisensituation im Gaza-Streifen.
„Wer die
systematische Ermordung von Millionen von Juden während der
Nazi-Diktatur mit der heutigen Gefahr eines Krieges im Nahen
Osten verknüpft, verhöhnt die Opfer der NS-Verbrechen ein
zweites Mal“, so die Landtagspräsidentin. Mit solchen
Aussagen befördere sich Schulz selbst ins Abseits und
durchbreche den Konsens im Landtag Nordrhein-Westfalen, der
in einer einhelligen Verurteilung der NS-Verbrechen besteht.
Schulz müsse sich deshalb den Vorwurf gefallen lassen, den
Antisemitismus zu bedienen. Landtagspräsidentin Gödecke
erwartet, dass Schulz selbst die Konsequenzen aus seiner
Äußerung ziehe. Die Fraktion der Piraten forderte Gödecke
auf, sich von den Äußerungen ihres Mitglieds zu
distanzieren.
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Sylvia Löhrmann und Johannes Remmel legen ihre
Mandate nieder |
Düsseldorf/Duisburg, 30. Oktober 2012 - Die Abgeordneten
Sylvia Löhrmann und Johannes Remmel haben heute gegenüber
Landtagspräsidentin Carina Gödecke erklärt, dass sie mit
Ablauf des 31. Oktober 2012 ihre Landtagsmandate
niederlegen. Sylvia Löhrmann gehört dem Landtag
Nordrhein-Westfalen seit dem 5. Oktober 1995 an. Von 1998
bis 2000 war die Lehrerin Parlamentarische Geschäftsführerin
der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im NRW-Parlament, seit
November 1999 auch Fraktionssprecherin. Von 2000 bis
2010 war sie Vorsitzende der Landtagsfraktion von Bündnis
90/DIE GRÜNEN. Seit dem 15. Juli 2010 ist sie
stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für
Schule und Weiterbildung. Johannes Remmel ist Mitglied des
Landtags Nordrhein-Westfalen seit 1995. Der Lehrer war von
2000 bis 2010 Parlamentarischer Geschäftsführer sowie
umweltpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/DIE
GRÜNEN im Landtag NRW. Seit dem 15. Juli 2010 ist Remmel
Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Städte und Gemeinden kommen der Haushaltssanierung
großen Schritt näher |
Sylvia Löhrmann und Johannes Remmel legen ihre Mandate
nieder Die Abgeordneten Sylvia Löhrmann und Johannes
Remmel haben heute gegenüber Landtagspräsidentin Carina
Gödecke erklärt, dass sie mit Ablauf des 31. Oktober 2012
ihre Landtagsmandate niederlegen. Sylvia Löhrmann gehört
dem Landtag Nordrhein-Westfalen seit dem 5. Oktober 1995 an.
Von 1998 bis 2000 war die Lehrerin Parlamentarische
Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im
NRW-Parlament, seit November 1999 auch Fraktionssprecherin.
Von 2000 bis 2010 war sie Vorsitzende der Landtagsfraktion
von Bündnis 90/DIE GRÜNEN. Seit dem 15. Juli 2010 ist sie
stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für
Schule und Weiterbildung. Johannes Remmel ist Mitglied des
Landtags Nordrhein-Westfalen seit 1995. Der Lehrer war von
2000 bis 2010 Parlamentarischer Geschäftsführer sowie
umweltpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/DIE
GRÜNEN im Landtag NRW. Seit dem 15. Juli 2010 ist Remmel
Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Düsseldorf/Duisburg, 1. Oktober 2012 - Das Hilfsprogramm zur
Sanierung kommunaler Haushalte läuft weiter: 48 NRW-Kommunen
mit der größten Finanznot erhalten heute (1. Oktober) Geld
aus dem Stärkungspakt. Sie haben die gesetzlichen Vorgaben
für die Auszahlung erfüllt. "Die Kommunen wollen zu
einer eigenverantwortlichen Haushaltswirtschaft
zurückzukehren. Mit dem Stärkungspakt kommen sie diesem Ziel
einen großen Schritt näher", sagte Kommunalminister Ralf
Jäger in Düsseldorf. Mit dem Stärkungspakt hilft das Land
gezielt überschuldeten und von Überschuldung bedrohten
Städten und Gemeinden mit Finanzspritzen. Hierfür werden bis
zum Jahr 2020 insgesamt 5,85 Milliarden Euro aufgebracht.
Die 34 pflichtig teilnehmenden Kommunen der ersten Stufe
erhalten die zweite Rate der zugesagten Landeshilfen, sobald
ihr Haushaltssanierungsplan genehmigt ist. In zwölf Fällen
ist die Prüfung durch die Bezirksregierung noch nicht
abgeschlossen, hier soll das Geld sobald wie möglich
ausgezahlt werden. Die 27 auf Antrag teilnehmenden Kommunen
der zweiten Stufe erhalten in diesem Jahr die Mittel, sobald
sie ihren Haushaltssanierungsplan vorgelegt haben. Dies
haben bisher 26 Kommunen geschafft. "Der
Haushaltsausgleich ist ein Kraftakt. Der Weg ist lang und
nicht leicht, aber die Mühe lohnt sich", erläuterte Jäger.
Ein Hauptproblem der finanziellen Schieflage bei den
Kommunen bleiben die Soziallasten. Sie sind allein von 2010
auf 2011 trotz der guten konjunkturellen Situation um 3,5
Prozent auf 13,6 Milliarden Euro in NRW geklettert. Allein
die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist seit
2005 von 2,8 Milliarden Euro auf 3,8 Milliarden Euro in 2011
gestiegen. Das ist ein Zuwachs um fast 35 Prozent innerhalb
von nur sieben Jahren. NRW-Minister Jäger sieht in der
vollständigen Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund ab dem Jahr
2014 nur einen ersten Schritt zur Entschärfung der
Situation. Der reiche aber nicht aus. Jäger erinnerte die
Bundesregierung an ihre Zusage im Rahmen der Einigung über
den Fiskalpakt, sich an den Kosten für die
Eingliederungshilfe zu beteiligen: "Jetzt müssen den Worten
Taten folgen. Es darf nicht weiter der Bund Gesetze
beschließen, für deren Finanzierung dann die Kommunen
verantwortlich sind", machte der Kommunalminister deutlich
und forderte den Bund auf, sich zur Hälfte an allen sozialen
Lasten der Kommunen zu beteiligen. Auszahlung Stufe 1:
Die Konsolidierungshilfe 2012 wird am 1. Oktober 2012 an 22
der 34 Kommunen ausgezahlt: Duisburg, Hamm, Wuppertal
Aldenhoven, Arnsberg, Bergneustadt, Castrop-Rauxel, Dorsten,
Hattingen, Kürten, Marienheide, Menden, Minden,
Nachrodt‑Wiblingwerde, Schwelm, Selm, Sprockhövel, Stolberg,
Übach‑Palenberg, Welver, Werl, Würselen In Prüfung:
Oberhausen, Remscheid Altena, Datteln, Hagen, Nideggen,
Marl, Oer-Erkenschwick, Porta Westfalica, Schwerte, Waltrop,
Witten Auszahlung Stufe 2: Die Konsolidierungshilfe 2012
wird am 1. Oktober 2012 an 26 der 27 Kommunen ausgezahlt:
Essen, Gelsenkirchen, Herne, Leverkusen, Mönchengladbach,
Solingen Bönen, Burscheid, Engelskirchen, Gladbeck,
Gummersbach, Haltern am See, Halver, Herten, Korschenbroich,
Löhne, Marsberg, Moers, Monschau, Neunkirchen‑Seelscheid,
Nörvenich, Nümbrecht, Recklinghausen, Velbert, Werdohl,
Windeck Noch offen: Bottrop
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Landtag NRW wird 66 Jahre alt |
Düsseldorf/Duisburg, 1. Oktober 2012 - Seinen 66. Geburtstag
kann der Landtag Nordrhein-Westfalen am morgigen 2. Oktober
feiern. Landtagpräsidentin Carina Gödecke erinnerte daran,
dass der Landtag NRW am 2. Oktober 1946 erstmals
zusammentrat nach der Gründung des Landes
Nordrhein-Westfalen durch die britische Besatzungsmacht am
23. August 1946. Die Eröffnungssitzung fand im Düsseldorfer
Opernhaus statt. Zum Präsidenten wählte der Landtag den
SPD-Abgeordneten Ernst Gnoß. Die damaligen
Abgeordneten waren nicht von der Bevölkerung gewählt,
sondern von der britischen Militärregierung ernannt. Von den
200 Abgeordneten gehörten 71 der SPD, 66 der CDU, 34 der
KPD, 18 dem Zentrum, 9 der FDP und 2 keiner Partei an. Der
erste Landtag hatte der Militärregierung Gesetze lediglich
vorzuschlagen, konnte sie aber noch nicht selbst in Kraft
setzen. Dieses Recht erhielt der Landtag dann am 1. Dezember
1946, doch bedurften auch danach beschlossene Gesetze noch
der Zustimmung des britischen Gouverneurs.
Die
parteipolitische Zusammensetzung des ersten ernannten
Landtags war nur aufgrund von Schätzungen über die Stärke
der politischen Kräfte zustande gekommen. Erst die
Gemeindewahlen vom 15. September und vom 13. Oktober 1946
ergaben ein genaueres Bild der tatsächlichen Stärke der
Parteien in NRW. Daher ordnete die Militärregierung eine
Veränderung der Zusammensetzung des Landtags an. Dem zweiten
ernannten Landtag (19. Dezember 1946 bis 19. April 1947)
gehörten an: 92 Abgeordnete der CFU, 66 der SPD, 19 der
KPD, 12 des Zentrums, 9 der FDP und 2 Parteilose. Zum
Präsidenten wurde Dr. Robert Lehr (CDU) gewählt. Die
ersten Wahlen für den Landtag NRW fanden dann am 20. April
1947 statt. Von den 216 Abgeordneten gehörten 92 der CDU, 64
der SPD, 28 der KPD, 20 dem Zentrum und 12 der FDP an. Die
Abgeordneten wählten in der konstituierenden Sitzung am 19.
Mai 1947 den CDU-Abgeordneten Josef Gockeln zu ihrem
Präsidenten.
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Städte und Gemeinden kommen der Haushaltssanierung
großen Schritt näher |
Düsseldorf/Duisburg, 28. September 2012 -
Das Hilfsprogramm zur Sanierung kommunaler Haushalte läuft
weiter: 47 NRW-Kommunen mit der größten Finanznot erhalten
zum 1. Oktober 2012 Geld aus dem Stärkungspakt. Sie haben
die gesetzlichen Vorgaben für die Auszahlung erfüllt.
"Die Kommunen wollen zu einer eigenverantwortlichen
Haushaltswirtschaft zurückzukehren. Mit dem Stärkungspakt
kommen sie diesem Ziel einen großen Schritt näher", sagte
Kommunalminister Ralf Jäger heute (28. September) im
Ausschuss für Kommunalpolitik in Düsseldorf. Mit dem
Stärkungspakt hilft das Land gezielt überschuldeten und von
Überschuldung bedrohten Städten und Gemeinden mit
Finanzspritzen. Hierfür werden bis zum Jahr 2020 insgesamt
5,85 Milliarden Euro aufgebracht. Die 34 pflichtig
teilnehmenden Kommunen der ersten Stufe erhalten die zweite
Rate der zugesagten Landeshilfen, sobald ihr
Haushaltssanierungsplan genehmigt ist.
In elf Fällen
ist die Prüfung durch die Bezirksregierung noch nicht
abgeschlossen, hier soll das Geld sobald wie möglich
ausgezahlt werden. Die 27 auf Antrag teilnehmenden Kommunen
der zweiten Stufe erhalten in diesem Jahr die Mittel, sobald
sie ihren Haushaltssanierungsplan vorgelegt haben. Dies
werden bis zum 30. September voraussichtlich 24 Kommunen
schaffen. "Der Haushaltsausgleich ist ein Kraftakt. Der
Weg ist lang und nicht leicht, aber die Mühe lohnt sich",
erläuterte Jäger. Ein Hauptproblem der finanziellen
Schieflage bei den Kommunen bleiben die Soziallasten. Sie
sind allein von 2010 auf 2011 trotz der guten
konjunkturellen Situation um 3,5 Prozent auf 13,6 Milliarden
Euro in NRW geklettert. Allein die Eingliederungshilfe für
behinderte Menschen ist seit 2005 von 2,8 Milliarden Euro
auf 3,8 Milliarden Euro in 2011 gestiegen. Das ist ein
Zuwachs um fast 35 Prozent innerhalb von nur sieben Jahren.
NRW-Minister Jäger sieht in der vollständigen Übernahme
der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung durch den Bund ab dem Jahr 2014 nur einen
ersten Schritt zur Entschärfung der Situation. Der reiche
aber nicht aus. Jäger erinnerte die Bundesregierung an ihre
Zusage im Rahmen der Einigung über den Fiskalpakt, sich an
den Kosten für die Eingliederungshilfe zu beteiligen: "Jetzt
müssen den Worten Taten folgen. Es darf nicht weiter der
Bund die Wohltaten beschließen, für deren Finanzierung dann
die Kommunen verantwortlich sind", machte der
Kommunalminister deutlich und forderte den Bund auf, sich
zur Hälfte an allen sozialen Lasten der Kommunen zu
beteiligen. Auszahlung Stufe 1: Die Konsolidierungshilfe
2012 wird zum 1. Oktober 2012 an 23 der 34 Kommunen
ausgezahlt: Duisburg, Hamm, Wuppertal Aldenhoven, Arnsberg,
Bergneustadt, Castrop-Rauxel, Dorsten, Hattingen, Kürten,
Marienheide, Menden, Minden, Nachrodt‑Wiblingwerde, Schwelm,
Schwerte, Selm, Sprockhövel, Stolberg, Übach‑Palenberg,
Welver, Werl, Würselen.
In Prüfung: Oberhausen,
Remscheid Altena, Datteln, Hagen, Nideggen, Marl,
Oer-Erkenschwick, Porta Westfalica, Waltrop, Witten
Auszahlung Stufe 2: Die Konsolidierungshilfe 2012 wird zum
1. Oktober 2012 an 24 der 27 Kommunen ausgezahlt: Essen,
Gelsenkirchen, Herne, Leverkusen, Mönchengladbach, Solingen
Bönen, Bottrop, Burscheid, Engelskirchen, Gummersbach,
Halver, Herten, Korschenbroich, Löhne, Marsberg, Moers,
Monschau, Neunkirchen‑Seelscheid, Nörvenich, Nümbrecht,
Velbert, Werdohl, Windeck. Plan liegt noch nicht vor:
Gladbeck, Haltern am See, Recklinghausen.
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Anhörungen: Nichtraucherschutz, Jugendhilfe,
Gemeindefinanzierung |
Düsseldorf/Duisburg, 21. September 2012 - Zum
Nichtraucherschutz, zum Belastungsausgleichsgesetz
Jugendhilfe sowie zur Gemeindefinanzierung plus
Stärkungspaktfondsgesetz holen Fachausschüsse des Landtags
in der kommenden Woche die Stellungnahmen von
Sachverständigen ein.
Das Nichtraucherschutzgesetz
ist Thema der öffentlichen Anhörung am Mittwoch,
26. September 2012, 10 Uhr, Raum E3 – A02 im Ausschuss
für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Vorsitz Günter
Garbrecht, SPD). Das bestehende Gesetz lässt nach Auffassung
der Landesregierung zahlreiche Ausnahmen zu, so dass ein
umfassender Nichtraucherschutz nicht gewährleistet werden
könne. „Aus Gründen eines konsequenten Gesundheitsschutzes,
der Vollzugstauglichkeit des Gesetzes und der
Wettbewerbsfähigkeit“ wird deshalb für den
Gaststättenbereich ein uneingeschränktes Rauchverbot für
nötig gehalten. Ausnahmen sowie die Einrichtung von
Raucherräumen sollen nicht mehr möglich sein.
Zum Gesetz zur Regelung des
Kostenausgleichs für Aufgaben der öffentlichen
Jugendhilfe hört der Ausschuss für Familie, Kinder und
Jugend (Vorsitz Margret Voßeler, CDU) am Donnerstag, 27.
September 2012, 10 Uhr, Raum E3 – A02 die Stellungnahmen
von Experten. Mit dem Gesetzentwurf will das Land seiner
Verpflichtung nach Art. 78 Abs. 3 Satz 2 der
Landesverfassung nachkommen und den Kreisen und kreisfreien
Städte die Kosten ausgleichen, die durch die Übertragung der
öffentlichen Jugendhilfe auf diese entstanden sind.
Eine öffentliche Anhörung zum
Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 in Verbindung mit dem
Stärkungspaktfondsgesetz steht auf der Tagesordnung
des Ausschusses für Kommunalpolitik (Vorsitz Christian Dahm,
SPD) am Freitag, 28. September 2012, 10 Uhr, Raum
E3 – D01. Das Gemeindefinanzierunggesetz soll der
aktuellen Entwicklung, neuen Erkenntnissen und geänderten
Daten angepasst werden. Mit dem Stärkungspaktfondsgesetz
soll für die Abwicklung der Konsolidierungshilfen, die mit
dem Stärkungspaktgesetz an besonders belastete Gemeinden
gegeben werden, das Sondervermögen „Stärkungspaktfonds“
gegründet werden. Das Sondervermögen soll die überjährige
Verfügbarkeit der Mittel für die Gemeinden gewährleisten.
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Umweltministerium und Wirtschaftsministerium legen
Risikogutachten zu Fracking vor |
Experten stellen in allen Bereichen erhebliche Wissens- und
Informationsdefizite fest – Breites Dialogverfahren wird
gestartet
Düsseldorf/Duisburg, 5. September 2012 - In NRW wird es bis
auf Weiteres keine Genehmigungen für Erkundung und Gewinnung
unkonventioneller Erdgas-Lagerstätten unter Einsatz von
schädlichen Substanzen (Fracking) geben. Darauf haben
sich das zuständige Umweltministerium und das
Wirtschaftsministerium nach der Auswertung einer
Risikostudie zur Bohrtechnologie geeinigt. „Der Schutz der
Menschen und der Umwelt hat für die Landesregierung oberste
Priorität. Daher nehmen wir die Ergebnisse des Gutachtens
ernst. Der Einsatz der Fracking-Technologie kann derzeit und
bis auf Weiteres in NRW nicht genehmigt werden", sagten
Umweltminister Johannes Remmel und Wirtschaftsminister
Garrelt Duin bei der Vorlage des Gutachtens in Düsseldorf.
Die Landesregierung folgt damit den Empfehlungen der
Gutachter.
Wegen der derzeit unsicheren
Datenlage und der nicht auszuschließenden Umweltrisiken
empfehlen die Gutachter aus wasserwirtschaftlicher Sicht,
Fracking-Aktivitäten in Wasserschutzgebieten,
Wassergewinnungsgebieten der öffentlichen
Trinkwasserversorgung, in Heilquellenschutzgebieten sowie im
Bereich von Mineralvorkommen nicht zuzulassen und die
genannten Gebiete für diese Zwecke auszuschließen.
Es soll aber der Versuch gestartet werden, gemeinsam
mit Unternehmen und der Wissenschaft zu überlegen, welche
konkreten Erkenntnisse die Erkundungen letztlich liefern
müssen, um die Informations- und Wissensdefizite zu
beseitigen und eine ausreichende Grundlage für die
Entscheidung über mögliche nachfolgende Schritte zu
schaffen. Dies soll in einem transparenten und breiten
Prozess erfolgen. Im Dialog mit allen Beteiligten
(Unternehmen, Behörden, Wissenschaft und den an der Thematik
interessierten Bürgerinnen und Bürger) sollen
Forschungsbohrungen ohne Fracking erörtert werden, um ein -
unter Abwägung aller relevanten Belange - sinnvolles
Vorgehen zu gewährleisten. Im Anschluss an diesen Dialog
soll dann der notwendige Untersuchungsumfang, den
Erkundungsbohrungen leisten sollen, gemeinsam auf Basis der
Gutachterempfehlungen definiert und die anstehenden
Untersuchungen des Untergrundes entsprechend ausgelegt
werden.
Danach sollten die zuständigen Behörden mit
ihrem Sachverstand und Fachwissen Anträge zur Genehmigung
von Erkundungsbohrungen ohne Fracking im Einzelfall prüfen.
Bis zu diesem Zeitpunkt gilt unser Erlass vom 18.11.2011
zunächst weiter. Inwieweit der Erlass schon jetzt geändert
werden kann, um geothermische Bohrungen und
Erkundungsbohrungen für konventionelles Erdgas ohne Fracking
sowie seismische Untersuchungen genehmigen zu können, wird
gegenwärtig geprüft. So hat es auch die Landesregierung im
Kabinett vor wenigen Tagen besprochen.
Minister
Remmel betonte: „Fracking birgt erhebliche Gefahren für
Umwelt und Menschen. Das ist nun zum dritten Mal durch ein
Gutachten belegt worden. Es handelt sich um eine neuartige
Risikodimension mit derzeit nicht voraussagbaren Folgen.“
Die Gutachter
sehen eine weitere Erkundung und Erforschung des
Untergrundes ohne Fracking als sinnvoll an, um bestehende
Wissensdefizite zu beseitigen. Dazu sagte Duin: „Die
Landesregierung sieht hierin den Auftrag, Bohrungen zur
Erkundung und Erforschung des Untergrundes unter Ausschluss
von Fracking zu nutzen, um weitere Daten und Erkenntnisse zu
sammeln und offene Fragen beantworten zu können. Mir liegt
daran, dass wir alsbald auch rechtsverbindlich regeln, was
heute tatsächlich entscheidungsreif ist.“
Im Dezember
2011 hatte das Umweltministerium in Abstimmung mit dem
Wirtschaftsministerium ein Gutachten mit Risikostudie zur
Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen
Lagerstätten in NRW in Auftrag gegeben. Ziel des Gutachtens
war es, die Auswirkungen auf den Naturhaushalt und
insbesondere die öffentliche Trinkwasserversorgung zu
untersuchen.
Das Gutachten kommt
zu folgenden zentralen Aussagen:
1.
Bei den unkonventionellen Erdgas-Lagerstätten in
Nordrhein-Westfalen handelt es sich um vermutete
Kohleflözgas- und Schiefergas-Vorkommen, die mit Tiefenlagen
von teilweise weniger als 1.000 m im Vergleich zu den
konventionellen Erdgas-Vorkommen (z.B. in Niedersachsen ca.
3.500 bis 5.000 m) in geringerer Teufe liegen. Das bedeutet
auch, dass der Abstand zu Grundwasservorkommen, die für die
Wassernutzung oder für Ökosysteme relevant sein können,
entsprechend geringer ist.
2.
Die Erkundung der potenziellen Erdgas-Vorkommen steht
in NRW noch am Anfang. Die vergebenen Aufsuchungserlaubnisse
betreffen ca. 60 Prozent der Landesfläche von NRW. Mit einer
Aufsuchungserlaubnis ist keine Genehmigung von
Probebohrungen verbunden.
3.
Da die Erkundung vermuteter Kohleflözgas- und
Schiefergas-Vorkommen noch ganz am Anfang steht, ist die
Frage nach der wirtschaftlichen Gewinnbarkeit bisher nicht
geklärt.
4.
Die Erkundung und Gewinnung von Erdgas aus
unkonventionellen Erdgas-Lagerstätten können mit einer Reihe
von erheblichen Umweltauswirkungen und Umweltrisiken
verbunden sein. Sie resultieren hauptsächlich aus dem
Gefährdungspotenzial der eingesetzten Frack-Fluide, der
Formationswässer und des Flowback in Kombination mit
möglichen Wegsamkeiten, über die eine Verbindung zu
Schichten mit genutztem und nutzbarem Grundwasser geschaffen
werden könnte.
5.
Insbesondere im Hinblick auf die Langzeitintegrität
von Bohrungen müssen Bewertungs- und Genehmigungskriterien
erarbeitet werden, die den dichten Abschluss der Bohrungen
während der Betriebszeit und in der Nachsorgephase
sicherstellen.
6.
Die Gutachter haben festgestellt, dass auch für die
weiterentwickelten Frack-Fluide immer noch von einem hohen
Gefährdungspotenzial ausgegangen werden muss.
7.
In allen Bereichen wurden erhebliche Wissens- und
Informationsdefizite identifiziert. Dies betrifft Daten und
Informationen, die nicht frei zugänglich sind oder nicht
vorlagen, wie etwa Stoffdatenblätter oder belastbare
statistische Daten zu Eintritts- und
Versagenswahrscheinlichkeiten.
8.
Eine abschließende Bewertung aller Risiken ist auf
der Betrachtungsebene des Gutachtens derzeit – insbesondere
aufgrund der festgestellten Defizite – nicht möglich.
9.
Die Vorlage eines vollständigen und konkreten
Katalogs von Bewertungs- und Genehmigungskriterien ist nach
Auffassung der Gutachter vor dem Hintergrund der Wissens-
und Informationsdefizite derzeit nicht möglich.
10.
Hinsichtlich der zukünftigen Vorgehensweise sollte
ein landesweiter Abstimmungsprozess unter den Genehmigungs-
und Fachbehörden zu den weiteren erforderlichen Erkundungen
initiiert werden. Hier ist abzustimmen, welche Erkenntnisse
die Erkundungen liefern müssen, um vorhandene
Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende
Grundlage für die Entscheidung über weitere Schritte zu
schaffen. Dabei sollte eine klare Trennung zwischen den
Entscheidungen über Vorhaben zur Erkundung ohne Fracking und
den Entscheidungen über eventuelle spätere Erkundungs- oder
Gewinnungsmaßnahmen mit Fracking erfolgen. Die geologischen
und hydrogeologischen Erkenntnisse sollten vom Land
transparent veröffentlicht und zur Verfügung gestellt
werden.
11.
Für Tiefbohrungen, die im Rahmen der Erkundung
unkonventioneller Erdgas-Lagerstätten abgeteuft werden und
in denen kein Fracking erfolgt, müssen aus Sicht der
Gutachter keine anderen Anforderungen gelten als für andere
nicht auf unkonventionelle Erdgas-Vorkommen zielende
Tiefbohrungen soweit sie nicht für Fracking in einer ggf.
nachfolgenden Phase genutzt werden sollen.
Der
interdisziplinär besetzte Gutachterkreis schlägt zudem vor,
den weiteren Arbeitsprozess transparent zu gestalten und
alle wichtigen gesellschaftlichen Gruppen bei der weiteren
Gestaltung und weiteren Entscheidungsfindung mit
einzubinden. Die Landesregierung wird daher das Gutachten
mit allen Beteiligten (Wirtschaft, Umwelt, Städte und
Gemeinden, Bürgerschaft) im Rahmen des Dialogs „Umwelt und
Wirtschaft“ sowie „Dialog schafft Zukunft“ diskutieren.
Beide
Minister forderten CDU/CSU und FDP im Bundesrat auf, ihre
Blockadehaltung gegenüber einer verpflichtenden
Umweltverträglichkeitsprüfung aufzugeben. Die
NRW-Landesregierung hatte im Sommer 2011 im Bundesrat einen
Antrag zur „Änderung der Verordnung über die
Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben“
eingebracht. Ziel ist es, die Überprüfung der
Umweltverträglichkeit bei der Gewinnung von Bodenschätzen
über Bohrungen auszuweiten. Duin: „Die geltende
Regelung reicht nicht aus, um die spezifischen
Umweltauswirkungen von Frackingvorhaben zu beurteilen. Mit
einer verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfung erhöhen
wir die Transparenz und kommen bei der Beteiligung der
Öffentlichkeit einen entscheidenden Schritt voran.“
Minister
Remmel: „Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel, das
wir besitzen. Das ist ein Schatz, den wir auch für künftige
Generationen bewahren müssen. Wir dürfen es daher nicht
leichtfertig aufs Spiel setzen, weil wir Technologien
einsetzen, deren Folgen und Wirkungen über lange Zeiträume
derzeit nicht geklärt sind. Dass CDU/CSU und FDP mit diesem
Risiko spielen, anstatt klare Kante zu zeigen, ist nicht zu
akzeptieren.“
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Flughafen KölnBonn: Bundesverkehrsminister untersagt
Nachtflugverbot |
Minister Groschek: Ramsauer ignoriert die berechtigten
Interessen der Anwohner – Land sind die Hände gebunden
Düsseldorf/Duisburg, 5. September 2012 -
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und
Verkehr teilt mit: Das Bundesverkehrsministerium hat der vom
Land Nordrhein-Westfalen geplanten „Einführung einer
nächtlichen Kernruhezeit für den Passagierflugverkehr am
Verkehrsflughafen Köln/Bonn“ widersprochen. Die
Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums als Oberste
Luftfahrtbehörde ist für das Land bindend.
NRW-Verkehrsminister Michael Groschek informierte heute das
nordrhein-westfälische Kabinett über die Entscheidung des
Bundesministers. „Wir haben gekämpft und verloren;
Bundesrecht bricht Landesrecht. Das heißt nicht, dass wir
das Ziel ‚Nachtflugverbot für Passagierflüge’ langfristig
aufgeben. Vorerst versuchen wir in enger Zusammenarbeit mit
dem Flughafen, den nächtlichen Lärm zu reduzieren“, sagte
Minister Groschek. Es sei bedauerlich, dass sich der Bund
gegen die berechtigen Interessen der Flughafenanlieger
gestellt habe. Mit Schreiben vom 18. April 2012 hatte das
damalige MWEBWV dem Bundesminister die geplante Änderung
der Betriebserlaubnis für den Flughafen zur Kenntnis und
Zustimmung vorgelegt. Danach sollte es ein Nachflugverbot
für Passagierflugzeuge in der nächtlichen Kernruhezeit von
0.00 bis 05.00 Uhr geben.
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Anhörungen: Glücksspielstaatsvertrag und Neues
Kommunales Finanzmanagement |
Düsseldorf/Duisburg, 3. September 2012 -
Zwei öffentliche Anhörungen stehen in dieser Woche auf der
Tagesordnung der parlamentarischen Arbeit in den
Fachausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen: Zum Ersten
Glücksspieländerungsstaatsvertrag hören die Mitglieder des
Hauptausschusses (Vorsitz Prof. Dr. Rainer Bovermann) sowie
des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Vorsitz
Günter Garbrecht, SPD) am Donnerstag, 6. September 2012,
Raum E3 – D01 die Stellungnahmen von Sachverständigen.
Der Entwurf des Staatsvertrags soll ein Glücksspielrecht in
Deutschland schaffen, das dem Recht der EU und dem
Verfassungsrecht entspricht. Er sieht insbesondere die
zeitlich befristete Erprobung eines Konzessionsmodells vor,
wonach durch private Anbieter Konzessionen zum Veranstalten
und Vermitteln von Sportwetten erworben werden können.
Abgesehen von staatlichen und privaten Lotterien sollen
neben den Sportwetten und Spielbanken auch die Pferdewetten
und die Spielhallen einbezogen werden. Die Länder
verpflichten sich, der Entwicklung von Glücksspielsucht
entgegenzuwirken und betroffenen Menschen Hilfen anzubieten.
Das Erste Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen
Kommunalen Finanzmanagements ist Gegenstand einer Anhörung
des Ausschusses für Kommunalpolitik (Vorsitz Christian
Dahms, SPD) am Freitag, 7. September 2012, Raum E3 – D01.
Das Neue Kommunale Finanzmanagement, in NRW
flächendeckend eingeführt, macht durch Abbildung des
kommunalen Vermögens und der Schulden die Bilanz einer
Kommune und damit ihr wirtschaftliches Handeln transparent.
Nun sollen die Vorschläge, die im Evaluierungsbericht über
das Kommunale Finanzmanagement gemacht wurden, durch
Änderungen der haushaltsrechtlichen Bestimmungen in der
Gemeindeordnung und in anderen Gesetzen gemäß den kommunalen
Bedürfnissen realisiert werden. Die vorgesehenen
gesetzlichen Anpassungen sollen für die Entscheidungsträger
in den Kommunen die Steuerungsmöglichkeiten weiter
verbessern.
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Gegen "Schrottimmobilien": Enquetekommission
„Wohnungswirtschaftlicher Wandel“ hat sich neu konstituiert |
Düsseldorf/Duisburg, 31. August 2012 - Die Enquetekommission
„Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren
auf den Wohnungsmärkten in NRW“ hat sich am 31. August 2012
im Landtag NRW neu konstituiert. Der Landtag NRW hat die
Kommission in der Plenarsitzung am 4. Juli 2012 auf Antrag
der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und PIRATEN einstimmig wieder
eingesetzt. Als Vorsitzende wurde Daniela Schneckenburger,
Mitglied der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bestätigt.
Stellvertretender Vorsitzender ist Bernhard Schemmer
(CDU-Fraktion). Landtagspräsidentin Carina Gödecke hatte
vorher die Sitzung eröffnet und es begrüßt, dass die
Enquetekommission ihre wichtige Arbeit aus der vergangenen
Wahlperiode fortsetzen könne. Ziel der Arbeit seien
Handlungsempfehlungen für die wohnungspolitischen
Entscheidungen des NRW-Parlaments bei diesem für Mieterinnen
und Mieter so bedeutsamen Thema. Während der bisherigen
13-monatigen Arbeit hat die Enquetekommission die
demografischen, ökonomischen und sozialen Rahmenbedingungen
und Akteure des wohnungswirtschaftlichen Wandels in NRW
analysiert, Geschäftsmodelle und Finanzierungsstrategien von
Neuen Finanzinvestoren diskutiert sowie eine
Fallstudienanalyse von 6 Beispielkommunen initiiert. Die
Enquetekommission wurde mit Beschluss des Landtags vom 10.
November 2010 auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
eingesetzt. Ihr gehören elf Abgeordnete aus den fünf
Landtagsfraktionen als ordentliche Mitglieder sowie einige
Sachverständige als externe Mitglieder an. In dem Antrag
heißt es, dass ausländische Investoren den deutschen
Wohnimmobilienmarkt für sich entdeckt und große
Wohnportfolios der öffentlichen Hand sowie von privaten
Unternehmen erworben hätten. Es müsse befürchtet werden,
dass sich die Investoren, international agierende
Investmentfonds, nicht langfristig am Markt engagierten. Das
könne weitreichende Veränderungen auf den Wohnungsmärkten
zur Folge haben: Wohnungen würden zur Handelsware,
Mieterinnen und Mietern drohten wegen des mehrfachen
Eigentümerwechsels Mieterhöhungen und Verluste eines Teils
ihrer Rechte. Am Ende der Verwertungskette privater
Finanzinvestoren stünden "Schrottimmobilien", durch die auch
in der Nähe liegende Wohnungsbestände engagierter Eigentümer
in die Abwärtsspirale gezogen werden könnten. Das Ziel der
Enquetekommission ist es, das Thema "Schrottimmobilien", das
insbesondere in den Städten und Ballungsgebieten des Landes
von wachsender Bedeutung ist, zu bearbeiten. Neben einer
umfassenden Bestandsaufnahme sollen landes- und
kommunalpolitische Handlungsspielräume ausgelotet und
Maßnahmen und Instrumente entwickelt werden, um der
Verelendung von Stadtquartieren mit den Mitteln der
Wohnungswirtschaft und der Wohnungsaufsicht
entgegenzuwirken. Von folgenden Fragestellungen ist hierbei
auszugehen: Räumliche Verteilung und Betroffenheit von
Mieterinnen und Mietern Agieren und
Interventionsmöglichkeiten der Wohnungsaufsicht Gesetzliche
Grundlagen für Handlungsmöglichkeiten der Kommunen Rolle und
Anforderungen an die Wohnungswirtschaft
"Quersubventionierung" von "Heuschrecken" durch öffentliche
Transferleistungen und Situation des Mieterschutzes.
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Vor 66 Jahren |
Düsseldorf/Duisburg, 23 August 2012 - Das Land
Nordrhein-Westfalen wird am heutigen Tag 66 Jahre alt.
1946 - dem Gründungsjahr von Nordrhein-Westfalen - waren der
2. Weltkrieg mit 50 Millionen Toten, die Befreiung von der
Nazi-Diktatur erst ein Jahr vorüber. Deutschland war von
Truppen der USA, der Sowjetunion, Großbritanniens und
Frankreichs besetzt und in vier Besatzungszonen aufgeteilt.
Weite Teile Deutschlands waren zerstört. Not und Elend, die
Deutschland über weite Teile Europas gebracht hatte,
herrschten nun auch hier. Die Menschen hungerten, die
Städte waren zerbombt, die Wohnungen Ruinen, die Wasser- und
Energieversorgung, die Verkehrsverbindungen lagen danieder.
Millionen von Flüchtlingen und Vertriebenen mussten
aufgenommen werden. Trauer um die Toten, Sorge um die
vermissten Angehörigen vergrößerten das Leid.
Das
war die Situation 1946, dem Jahr der Gründung von
Nordrhein-Westfalen. Und unter diesen schweren Bedingungen
entstand NRW. Es war eine Entscheidung der britischen
Besatzungsmacht, die die französischen und sowjetischen
Internationalisierungspläne für die Industrie an der Ruhr
abwehren und die Wirtschaftskraft des Landes für den
Wiederaufbau Westdeutschlands und Westeuropas nutzen wollte.
Britische Entscheidungen Am 19. Juli 1946 wurde der Plan zur
Gründung des Landes, die Zusammenlegung von Rheinland und
Westfalen unter dem Codenamen "operation marriage" in Berlin
veröffentlicht.
Am 24. Juli wurde der damalige
Oberpräsident der Provinz Westfalen, Rudolf Amelunxen, zum
Ministerpräsidenten ernannt. Am 23. August erfolgte die
offizielle Gründung des Landes durch die Verordnung Nummer
46 der britischen Militärregierung über die Auflösung der
preußischen Provinzen und die Neubildung der Länder in der
britischen Zone. Am 29. August war das erste Kabinett
Amelunxen aus Mitgliedern von SPD, FDP, des Zentrums, der
KPD sowie aus Parteilosen gebildet. Seinen endgültigen
territorialen Umfang erhielt das Land durch die Verordnung
Nr. 77 der britischen Militärregierung vom 21. Januar 1947:
Das Land Lippe wurde, nachdem sich dessen Parlament bereits
dafür ausgesprochen hatte, mit Nordrhein-Westfalen vereint.
Das Wappen Nordrhein-Westfalens nimmt Bezug auf die drei
Landesteile und deutet die Vielfalt des Landes an: für das
Rheinland der Strom, für Westfalen das Ross und für Lippe
die Rose. Im Jahr 1949 wurde NRW ein Gliedstaat der
Bundesrepublik Deutschland. Nordrhein-Westfalen ist heute
mit 18 Millionen Einwohnern, Deutschen und Ausländern, das
bevölkerungsreichste und das am dichtesten besiedelste Land
der Bundesrepublik. Die Fläche des Landes beträgt 34.068
km². Landtag NRW Auch der Landtag NRW, die Volksvertretung
Nordrhein-Westfalens, kann in diesem Jahr auf 66 Jahre
politisch-parlamentarische Arbeit zurückblicken. Am 2.
Oktober 1946 trat der erste Landtag NRW, dessen Abgeordnete
nicht gewählt, sondern von den Briten ernannt worden waren,
zu seiner konstituierenden Sitzung im Düsseldorfer Opernhaus
zusammen. Dazu zum passenden Termin mehr.
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Aktuelle Stunde zum Chemiestandort NRW – CO-Pipeline
nicht weiter behindern |
Co-Pipeline: FDP wirft Rot-Grün
“Verhinderungsgutachten” vor
Düsseldorf/Duisburg, 4. Juli 2012 - Schon seit Jahren
tobt ein erbitterter Kampf um die Bayer-Pipeline entlang des
Rheins. Heute hat die FDP-Fraktion der rot-grünen
Landesregierung in einer Aktuellen Stunde vorgeworfen, mit
ihrem geplanten Gutachten rund um wirtschaftliche
Alternativen zur Pipeline den Start der fast
fertiggestellten Röhre weiter zu behindern – zu Lasten des
Chemiestandorts NRW. Durch die Pipeline will der
Bayer-Konzern Kohlenstoffmonoxid von Dormagen nach Krefeld
transportieren.
Die Inbetriebnahme konnten Kläger
bislang allerdings erfolgreich verhindern. Derzeit läuft ein
von der Bezirksregierung wegen Baumängel gefordertes
Planänderungsverfahren. Die Chemieindustrie sei eine
Schlüsselindustrie für NRW, betonte Dietmar Brockes,
wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP. Im Jahr 2005 habe
der Landtag daher einstimmig das Rohrleitungsgesetz als
Grundlage für die CO-Pipeline beschlossen, erinnerte der
Abgeordnete: „Weil wir alle die wirtschaftliche
Notwendigkeit dieses Projektes gesehen haben.“ Ohne
Frage müsse Bayer die bei der Umsetzung entstandenen Mängel
beheben – die Sicherheit der Menschen habe oberste
Priorität. Doch das nun von der Regierung geplante
„Verhinderungsgutachten“ torpediere das gesamte Projekt. Es
könne nicht Aufgabe von Politik sein, wirtschaftliche
Entscheidungen für Unternehmen zu treffen. Auch die SPD habe
immer betont, dass die Bayer-Pipeline wichtig sei für den
Industriestandort NRW, sagte Rainer Schmeltzer (SPD). Es sei
dabei aber stets klar gewesen, dass die Sicherheit der
Menschen vorgehe. Deren Kritik und Sorgen hätten CDU und FDP
in ihrer schwarz-gelben Regierungszeit jedoch nicht
ernstgenommen.
„Bayer machte peinliche und schlimme
Fehler bei der Prüfung und Planung“, betonte Schmeltzer.
Flyerdrucken reiche eben nicht aus. Die rot-grüne Koalition
habe sich verpflichtet, Transparenz zu schaffen. „Dazu soll
dieses Gutachten auch dienen.“ In diesem Zusammenhang werde
die Regierung zudem prüfen, ob es mögliche Alternativen zur
CO-Pipeline gebe. Rot-Grün halte sich selbst zugute,
vorsorgende Sozialpolitik zu machen, stellte Hendrik Wüst
(CDU) fest. „Die beste vorsorgende Sozialpolitik ist
allerdings eine vernünftige Wirtschaftspolitik.“ In NRW
heiße das: Industriepolitik. Auch Wüst betonte, beim
Rohrleitungsgesetz seien sich alle Fraktionen einig gewesen.
„Das ‚Aber‘ kam erst, als der Protest aufkam.“ Seiner
Meinung nach muss Politik aufhören, immer wieder neuen Sand
ins Getriebe zu streuen, wenn der rechtliche Rahmen und die
Situation vor Ort übereinstimmen. Genau das tue aber die
Regierung mit ihrem neuen Gutachten. „Wo kommen wir denn da
hin, wenn wir jetzt Firmen vorrechnen, ob sich das, was sie
tun, lohnt?“ Verlässliche Bedingungen für den
Industriestandort NRW seien in der Tat wichtig, bestätigte
Hans Christian Markert (GRÜNE). Es müsse aber immer
vermieden werden, dass Chemikalien Mensch und Umwelt
gefährdeten. Er forderte daher eine nachhaltige
Chemieindustrie für NRW, die „Aktion statt Reaktion“
großschreibe. Markert bezweifelte allerdings, dass Bayer
dieses Prinzip beherzige. Seine Fraktion habe von Anfang an
dafür plädiert, in Krefeld die CO-Produktion zu erhöhen, und
das Gas nicht erst von Dormagen dorthin zu leiten. „Es ist
jetzt absolut notwendig, richtig und auch konsequent, dass
unser Umweltminister nun eine umfassende Begutachtung in
Auftrag gegeben hat.“ Seine Fraktion entscheide sich nicht
für ein Pro oder Contra zur CO-Pipeline, machte Joachim Paul
(PIRATEN) deutlich. Stattdessen forderte er transparentere
Verfahren und insgesamt eine stärkere Bürgerbeteiligung.
Damit folgt er dem Positionspapier, das der Landesparteitag
der Piraten im April zur CO-Pipeline verabschiedet hat.
Beim geplanten Gutachten signalisierte Paul Unterstützung:
„Es ist noch etwas Zeit.“ Der Bayerkonzern selbst habe noch
drei Gutachten zur Erdbebensicherheit angekündigt – derzeit
lägen erst zwei vor. Zudem stehe im kommenden Jahr noch eine
Verhandlung am Oberverwaltungsgericht aus. Paul: „Man muss
in dem Moment nicht so eine Welle machen.“ In der
Chemieindustrie in NRW arbeiteten 100.000 Menschen in rund
1.000 Betrieben, unterstrich Wirtschaftsminister Garrelt
Duin (SPD) deren Bedeutung. Von der Grundstoffchemie bis zum
Spezialprodukt sei alles vorhanden: „Das ist es, woran wir
festhalten wollen: Dass wir die gesamte Wertschöpfungskette
hier im Land behalten“, betonte der neue Minister. Deshalb
sei es erstens wichtig, in die Infrastruktur zu investieren,
so etwa die CO-Pipeline. „Der zweite Punkt ist aber, dass
wir ein gesellschaftliches Klima brauchen, in dem Akzeptanz
wachsen kann“, machte Duin klar. Dazu diene auch das
angekündigte Gutachten. Eine Augen-zu-und-durch-Strategie
sei fehl am Platz.
Historie der CO-Pipeline Am
15. März 2006 beschloss der Landtag mit damaliger
schwarz-gelber Mehrheit ein Spezialenteignungsgesetz, um
zwischen den Chemieparks Dormagen und Krefeld-Uerdingen eine
67 Kilometer lange Rohrleitungsanlage zum Transport von
Kohlenmonoxid (CO-Pipeline) errichten und in Betrieb nehmen
zu können. In den Folgejahren kam es, nicht zuletzt auch
aufgrund zahlreicher Bürgerzuschriften, zu mehreren kleinen
Anfrage und Entschließungsanträgen der damaligen
Oppositionsfraktionen zur Sicherheit der Pipeline und
dementsprechend zu mehreren Diskussionen in Plenum und
Ausschuss. Dort berichtete im September 2010 der damals neue
grüne Umweltminister Johannes Remmel über einen verhängten
Baustopp im Zusammenhang mit Problemen bei der Isolation des
verlegten Rohres. Hinzu kamen im Jahr 2011 ein Erdeinbruch
sowie ein Gerichtsurteil gegen Teile des
Planfeststellungsbeschlusses aufgrund fehlender Prüfungen
hinsichtlich Erdbebensicherheit.
Düsseldorf/Duisburg, 2. Juli 2012 - „Verlässliche
Rahmenbedingungen für den Chemiestandort NRW schaffen –
Landesregierung darf CO-Pipeline nicht weiter behindern“
lautet auf Antrag der FDP-Fraktion das Thema der Aktuellen
Stunde in der Plenarsitzung am Mittwoch, 4. Juli 2012. Statt
einen Beitrag zur Stärkung des Chemiestandortes
Nordrhein-Westfalen und zur Sicherung mehrerer tausend
innovativer Arbeitsplätze zu leisten, werde ein wichtiges
Investitionsvorhaben von der rot-grünen Landesregierung
behindert, führt die FDP-Fraktion als Begründung für ihren
Antrag an.
Sie bezieht sich dabei auf Presseberichte,
nach denen Umweltminister Remmel durch externe Gutachter
prüfen lassen will, welche technisch machbaren und
wirtschaftlich sinnvollen Alternativen zur CO-Pipeline
existieren. Bereits 2008 sei jedoch, so die FDP-Fraktion,
ein Gutachten zur betriebs- und volkswirtschaftlichen
Bedeutung der Pipeline eingeholt und 2011 aktualisiert
worden. Der Landtag müsse im Rahmen einer Aktuellen Stunde
darüber debattieren, welche Bedeutung die CO-Pipeline für
den Chemiestandort NRW habe und welchen Beitrag die
Landesregierung zur Sicherung der Industriearbeitsplätze
leiste. Für ihre Wettbewerbsfähigkeit sei die
nordrhein-westfälische Chemieindustrie auf verlässliche
Rahmenbedingungen angewiesen.
NRW-Verfassungsschutz bekommt erfahrenen Chef -
Innenminister Jäger: Burkhard Freier wird die notwenigen
Reformen umsetzen
Burkhard
Freier wird neuer Leiter des NRW-Verfassungsschutzes. Das
hat die Landesregierung auf Vorschlag von In nenminister
Ralf Jäger in ihrer heutigen (3.7.) Kabinettsitzung in
Düsseldorf beschlossen. "Unter der Leitung von Burkhard
Freier wird der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz
seine engagierte Arbeit kompetent fortsetzen und zugleich
notwendige Reformen vollziehen", sagte Jäger. Der in Fragen
der inneren Sicherheit erfahrene Jurist Freier folgt damit
Mathilde Koller nach, die Ende Juni in den vorzeitigen
Ruhestand getreten war. "Aktuelle Entwicklungen im
Extremismus zeigen: Wir brauchen einen leistungsfähigen
Verfassungsschutz", unterstrich der Innenminister. "Dieser
muss modern, effektiv und vor allem transparent arbeiten."
Um den Menschen das Vertrauen zurückzugeben, das sie
nach Aufdecken der Morde des NSU verloren haben, soll das
nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz
fortentwickelt werden. "Burkhard Freier wird diesen
Modernisierungsprozess in den kommenden Monaten begleiten
und als versierter Kenner dazu beitragen, den
Verfassungsschutz für aktuelle Herausforderungen zu
wappnen", sicherte Jäger zu. Burkhard Freier studierte
Rechtswissenschaften an der Universität in Münster. Nach dem
zweiten juristischen Staatsexamen trat er 1985 in den
Landesdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf ein und
bekleidete ab 1991 verschiedene Führungsfunktionen im
NRW-Innenministerium. Von 2001 bis 2006 war Freier
Stellvertreter der Landesbeauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit NRW. Mitte 2006 übernahm er die
stellvertretende Leitung des NRW-Verfassungsschutzes, wo er
bis Ende 2011 für die Bereiche Extremismus, Terrorismus,
Spionageabwehr und Nachrichtenbeschaffung verantwortlich
war. Seit Januar 2012 ist der 56-Jährige als
stellvertretender Leiter der Polizeiabteilung des
NRW-Innenministeriums tätig.
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Neue Strukturen für
Landesinitiative StadtBauKultur NRW |
Minister Groschek: Stadtteile brauchen Baukultur, um
attraktiver Lebensraum zu sein
Düsseldorf/Duisburg, 28. Juni 2012 - Die
Stadtbaukultur in Nordrhein-Westfalen wird mit neuem Schwung
voran gebracht. NRW-Städtebauminister Michael Groschek
stellte das Memorandum „StadtBauKultur NRW 2020“ vor und gab
damit den Startschuss für die zweite Dekade der
Landesinitiative. „Mit der Landesinitiative wollen wir
Zeichen setzen für ein zukunftsorientiertes Pla¬nen und
Bauen in den Städten Nordrhein-Westfalens. Baukultur ist ein
wichtiges Element in unseren Stadtzentren und Quartieren,
damit diese ein attraktiver Lebensraum für die Menschen sein
können“, sagte der Minister.
StadtBauKultur NRW 2020 wird von einem breiten Bündnis
unterschiedlicher Akteure getragen, darunter die
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und die
Ingenieurkammer-Bau NRW. Gut zehn Jahre nach ihrer Gründung
startet sie mit neuem Schwung und einem aktualisierten
Themenkatalog durch. „Die Folgen der Alterung der
Gesellschaft, der bauliche Klimaschutz und angemessener
Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen sind zentrale
Aufgaben, welche die Baukultur in Nordrhein-Westfalen in den
nächsten Jahren stark prägen werden“, betonte Hartmut Miksch,
Präsident der Architektenkammer NRW. „Wir streben einen
lebendigen Austausch zwischen Fachleuten und einem breiten
Publikum an.“
„Unser Blick liegt vor allem auf dem Erhalt unserer
baulichen Infrastruktur. Brücken, Straßen, Netz- und
Kanalsysteme brauchen ein qualifiziertes
Erhaltungsmanagement, damit wir auch in Zukunft unseren
Lebensstandard halten können“, sagte Dr.-Ing. Heinrich
Bökamp, Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW.
Das „Memorandum Stadtbaukultur 2020“ beschreibt Instrumente
und Wege, die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen
dazu anregen sollen, sich für ihre gebaute Umwelt stärker zu
engagieren. So sollen Bauherren für Fragen der Qualität der
gebauten Umwelt sensibilisiert, Schüler schon frühzeitig an
baukulturelle Themen herangeführt und bürgerschaftliches
Engagement gezielt gefördert werden.
Neue Organisation und Struktur
Die Landesinitiative wird seit März 2012 durch den Verein „StadtBau¬Kultur
NRW e.V.“ getragen. Rund zwei Dutzend Institutionen, Kammern
und Initiativen sind Mitglieder des neuen Vereins, der
gemeinsam mit dem Kuratorium aus den Partnerinstitutionen
der StadtBauKultur NRW die inhaltliche Ausrichtung der
Landesinitiative gestalten und über Pro¬jekte befinden wird.
Den Vorsitz des Vereins hat der Stadtdirektor von Münster
übernommen, Architekt Hartwig Schultheiß. Im Vorstand des
Vereins arbeiten mit ihm Gelsenkirchens Stadtdirektor
Michael von der Mühlen und Kathrin Möller von der GAG
Immobilien AG, Köln.
Ende 2012 soll eine neu besetzte Geschäftsstelle in den
bewährten Räumen des ehemaligen Europäischen Hauses der
Stadtkultur auf dem Gelände der früheren Zeche Rheinelbe in
Gelsenkirchen ihre Arbeit aufnehmen und das Programm
umsetzen.
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Das neue
Landeskabinett |
Gunther Adler zum Staatssekretär für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr ernannt
Düsseldorf/Duisburg, 26. Juni 2012 - Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft hat im Einvernehmen mit Bau- und
Verkehrsminister Michael Groschek, Gunther Adler zum
Staatssekretär im neuen Ministerium für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Ver¬kehr ernannt. Adler hat seine
Urkunde im Rahmen der Kabinettsitzung erhalten.
„Ich freue mich auf eine enge und vertrauensvolle
Kooperation“, sagte Minister Groschek anlässlich der
Ernennung von Staatssekretär Adler. „Gunther Adler kennt die
Themenfelder des neuen Ministeriums, ist ein erfahrener
Verwaltungsfachmann und mit der politischen Landschaft in
NRW vertraut. Das sind hervorragende Voraussetzungen für
eine erfolg¬reiche gemeinsame Arbeit“, erklärte Groschek.
Der 1963 geborene Gunther Adler hat Politische Wissenschaft,
Soziolo¬gie und Staatsrecht in Bonn studiert. Anschließend
arbeitete er als wis¬senschaftlicher Mitarbeiter im Büro von
Ministerpräsident a. D. Johan¬nes Rau und war von 1999 bis
2004 dessen Referent im Persönlichen Büro des
Bundespräsidenten. Anschließend leitete der gebürtige
Leipzi¬ger das Vorstandsbüro des SPD-Parteivorstands in
Berlin, bis er 2008 ins Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung wech¬selte. Dort war er unter anderem
zuständig für Politische Planung und Außenwirtschaft.
Düsseldorf/Duisburg, 21. Juni 2012 -
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat dem Landtag ihr
Kabinett vorgestellt. Der neuen Landesregierung gehören
neben der Regierungschefin 12 Ministerinnen bzw. Minister
sowie ein Parlamentarischer Staatssekretär an.
Landtagspräsidentin Carina Gödecke vereidigte die Mitglieder
der Landesregierung. Diese leisten vor den
Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen folgenden
Amtseid:
„Ich schwöre, dass ich meine ganze Kraft dem Wohle des
deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von
ihm wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und
Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren
und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und
Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott
helfe.“
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet
werden.
Der neuen Landesregierung gehören an:
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft
Ministerin für Schule und Weiterbildung und stellvertretende
Ministerpräsidentin
Sylvia Löhrmann
Finanzminister
Dr. Norbert Walter-Borjans
Minister für Inneres und Kommunales
Ralf Jäger
Justizminister
Thomas Kutschaty
Minister für Arbeit, Integration und Soziales
Guntram Schneider
Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und
Handwerk
Garrelt Duin
Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
Michael Groschek
Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung
Svenja Schulze
Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
Ute Schäfer
Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz
Johannes Remmel
Parlamentarischer Staatssekretär in diesem Ministerium
Horst Becker
Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
Barbara Steffens
Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien
Dr. Angelica Schwall-Düren
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Hannelore Kraft
erneut zur Ministerpräsidentin gewählt |
Düsseldorf/Duisburg, 20. Juni 2012 -
Die Abgeordneten des Landtags NRW haben Hannelore Kraft
erneut zur Ministerpräsidentin des Landes
Nordrhein-Westfalen gewählt. Die 51-jährige Sozialdemokratin
erhielt in geheimer Wahl bei 234 abgegebenen Stimmen die
Stimmen von 137 Abgeordneten; 94 Abgeordnete stimmten gegen
sie, 3 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.
Von den 237 Abgeordneten des NRW-Parlaments fehlten zwei
entschuldigt; ein Abgeordneter beteiligte sich nicht an der
Wahl. Die Fraktionen von SPD (99) und Bündnis 90/DIE GRÜNEN
(29) verfügen zusammen über 128 Stimmen. Die Fraktionen von
CDU (67), FDP (22) und PIRATEN (20) haben zusammen 109
Stimmen. Da in der heutigen Sitzung ein Abgeordneter der
CDU-Fraktion sowie ein Abgeordneter der FDP-Fraktion
fehlten, hatten die Oppositionsfraktionen zusammen 107
Stimmen.
Landtagspräsidentin Carina Gödecke vereidigte die
Ministerpräsidentin. Gemäß Artikel 53 der Landesverfassung
leistete Hannelore Kraft vor dem versammelten Parlament den
Amtseid:
„Ich schwöre, dass ich meine ganze Kraft dem Wohle des
deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von
ihm wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und
Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren
und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und
Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott
helfe.“
In ihrer Ansprache dankte die Ministerpräsidentin für das
„phantastische Ergebnis“ und versicherte, dass sie versuchen
werde, das in sie gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen. Sie
werde den offenen Dialog mit einem starken Parlament führen
und freue sich, wenn es gelinge, das Land
Nordrhein-Westfalen voranzubringen. Sie werde ihr Bestes
geben, so die Ministerpräsidentin und forderte die
Abgeordneten auf: „Helfen Sie dabei mit.“
Hannelore Kraft gehört dem Landtag Nordrhein-Westfalen seit
der Wahl im Jahr 2000 an. Im Kabinett der rot-grünen
Landesregierung bis 2005 war sie von April 2001 bis November
2002 Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie
anschließend bis 2005 Ministerin für Wissenschaft und
Forschung. Von 2005 bis 2010 war Kraft Vorsitzende der
SPD-Fraktion im Landtag NRW, seit 2007 ist sie Vorsitzende
des SPD-Landesverbandes NRW. Seit 2005 gehört Kraft auch dem
Parteivorstand der Bundes-SPD an, seit 2009 als
stellvertretende Vorsitzende. Ministerpräsidentin
Nordrhein-Westfalens ist sie seit 2010.
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Wahl der Ministerpräsidentin |
Düsseldorf/Duisburg, 19. Juni 2012 - Am morgigen Mittwoch,
20. Juni 2012 stehen die Wahl und die Vereidigung der
Ministerpräsidentin auf der Tagesordnung der 3. Sitzung des
Landtags Nordrhein-Westfalen in der 16. Wahlperiode. Die
Verfassung Nordrhein-Westfalens äußert sich in ihrem zweiten
Abschnitt über die Landesregierung.
In verschiedenen Artikeln der Verfassung wird die Wahl des
Ministerpräsidenten bzw. der Ministerpräsidentin geregelt
sowie Aussagen zu den Aufgaben des Regierungschefs gemacht.
So ernennt und entlässt die Ministerpräsidentin oder der
Ministerpräsident die Minister. Sie oder er führt den
Vorsitz in der Landesregierung.
Bei Stimmengleichheit entscheidet ihre bzw. seine Stimme.
Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik
und trägt dafür die Verantwortung, wie es in Artikel 55 der
Landesverfassung heißt. Entscheidend für die Wahl ist
Artikel 52 der Landesverfassung. Hier der Wortlaut:
Artikel 52
(1) Der Landtag wählt aus seiner Mitte in geheimer Wahl ohne
Aussprache den Ministerpräsidenten mit mehr als der Hälfte
der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder.
(2) Kommt eine Wahl gemäß Absatz 1 nicht zustande, so findet
innerhalb von 14 Tagen ein zweiter, gegebenenfalls ein
dritter Wahlgang statt, in dem der gewählt ist, der mehr als
die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich keine
solche Mehrheit, so findet eine Stichwahl zwischen den
beiden Vorgeschlagenen statt, die die höchste Stimmenzahl
erhalten haben.
(3) Der Ministerpräsident ernennt und entlässt die Minister.
Er beauftragt ein Mitglied der Landesregierung mit seiner
Vertretung und zeigt seine Entscheidungen unverzüglich dem
Landtag an.
Bis auf zwei Ausnahmen wurden die nordrhein-westfälischen
Ministerpräsidenten von den Abgeordneten des Landtags immer
bereits im ersten Wahlgang gewählt, in dem die absolute
Mehrheit erforderlich ist.
Die Ausnahmen:
1. Bei der Landtagswahl am 10. Juli 1966 fehlten der SPD nur
zwei Mandate zur absoluten Mehrheit im NRW-Parlament. Die
Sitze verteilten sich folgendermaßen:
SPD: 99 CDU: 86 FDP: 15
Trotz ihrer knappen Mehrheit (101:99) entschieden sich CDU
und FDP dafür, ihre Koalition fortzuführen. Der bisherige
Ministerpräsident Franz Meyers (CDU) und der
SPD-Spitzenkandidat und Fraktionschef Heinz Kühn wurden von
ihren Fraktionen für die Wahl des Ministerpräsidenten
vorgeschlagen.
Bei einer Stimmenthaltung entfielen auf Meyers 100, auf Kühn
99 Stimmen. Meyers hatte somit die im ersten Wahlgang nötige
Stimmenzahl von 101 Stimmen um eine Stimme verfehlt. Als im
zweiten Wahlgang dasselbe Ergebnis zustande kam, verkündete
Landtagspräsident John van Nes Ziegler unter Verweis auf
einen Kommentar zur Landesverfassung und auf die
Geschäftsordnung des Landtags, dass die Stimmenthaltung bei
der Ermittlung der Mehrheit nicht mitgezählt werde, so dass
die im zweiten Wahlgang erforderliche Mehrheit der
abgegebenen Stimmen erreicht sei. Meyers war damit zum
nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten gewählt.
2. Nach der Landtagswahl 2012 bildeten die Fraktionen von
SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN eine Minderheitsregierung. Die
beiden Fraktionen verfügten über 90 von 181 Mandaten: SPD
67; GRÜNE 23; CDU 67; FDP 13 und LINKE 11.
Die Fraktion von SPD und GRÜNEN schlugen Hannelore Kraft zur
Wahl als Ministerpräsidentin vor. Im ersten Wahlgang
verfehlte sie mit 90 Ja-Stimmen die verfassungsmäßig
vorgeschriebene Mehrheit von mehr als der Hälfte der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtags. Da im zweiten
Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen reicht, war
Hannelore Kraft bei 90 Ja-Stimmen, 11 Enthaltungen und 80
Nein-Stimmen zur nordrhein-westfälischen Ministerpräsidentin
gewählt, wie Landtagspräsident Eckhard Uhlenberg mitteilen
konnte.
Die bisherigen Ministerpräsidenten Nordrhein-Westfalens:
Rudolf Amelunxen (zunächst parteilos, dann Zentrum): 1946
bis 1947 (nicht gewählt, sondern von der britischen
Besatzungsmacht ernannt)
Karl Arnold (CDU): 1947 bis 1956 (verliert Amt durch
konstruktives Misstrauensvotum)
Fritz Steinhoff (SPD): 1956 bis 1958
Franz Meyers (CDU): 1958 bis 1966 (verliert Amt durch
konstruktives Misstrauensvotum)
Heinz Kühn (SPD): 1966 bis 1978
Johannes Rau (SPD): 1978 bis 1998
Wolfgang Clement (SPD): 1998 bis 2002
Peer Steinbrück (SPD): 2002 bis 2005
Jürgen Rüttgers (CDU): 2005 bis 2010
Hannelore Kraft (SPD): seit 2010
Minister
Voigtsberger scheidet aus der Landesregierung aus
Düsseldorf. Harry K. Voigtsberger, Minister für Wirtschaft,
Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, wird dem neuen Kabinett
nicht angehören. „Wenige Tage vor meinem 62. Geburtstag
möchte ich aus persönlichen Gründen mein Amt auslaufen
lassen. Hinter mir liegen zwei unglaublich spannende Jahre,
die ich nicht missen möchte. Nun sollen Jüngere
Verantwortung übernehmen“, erklärte Voigtsberger.
„Nach meiner Überzeugung lässt sich der notwendige Ausbau
der Infrastruktur nur bewerkstelligen, wenn die Bürgerinnen
und Bürger von Anfang an beteiligt werden. Denn moderne Wege
der Beteiligung helfen uns dabei, Planungsprozesse zu
verbessern und zu beschleunigen. Die gemeinsam gestalteten
Vorhaben sichern so die gesellschaftliche Tragfähigkeit
industrieller Entwicklung und sind wesentliche Elemente des
wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts in diesem Land.“
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NRW will Bürgermeister und Räte wieder an einem Tag
wählen |
Düsseldorf/Duisburg, 14. Juni 2012 - Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister sowie Räte sollen in NRW wieder gemeinsam
gewählt werden. Die rot-grüne Landesregierung plant eine
Zusammenlegung der Wahltermine für 2020. "Wir sind
überzeugt, dass bei einer zeitgleichen Wahl von Rat und
Bürgermeistern mehr Menschen zur Wahlurne gehen", sagte
Kommunalminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf.
Die künftige Landesregierung will vorschlagen, dass bis zur
nächsten NRW-Kommunalwahl 2014 das Wahlrecht so verändert
wird, dass die Amtszeit der Bürgermeister und die Wahlzeit
der Räte wieder an einem Tag enden. Dazu sollen die Amtszeit
der Räte einmalig von fünf auf sechs Jahre verlängert und
die Amtszeit der Bürgermeister dauerhaft von sechs auf fünf
Jahre verkürzt werden. Die erste gemeinsame Wahl fällt dann
in das Jahr 2020.
Bereits zur nächsten Kommunalwahl soll den Bürgermeistern
die Möglichkeit gegeben werden, ihre Amtszeit zu verkürzen,
damit die gemeinsame Wahl mit dem Rat schon 2014 erfolgen
kann. "Die Einzelheiten hierzu stehen noch nicht fest. Wir
werden jedoch eine verfassungsrechtlich einwandfreie Lösung
vorschlagen", erläuterte der Minister. Die neue
Landesregierung will damit die von der Regierung Rüttgers
2007 durchgesetzte Trennung der Wahlzeiten
"schnellstmöglich" wieder abschaffen. "Bürgermeister und
Räte sollen an einem Strang ziehen. Sie stehen in einer
Verantwortungsgemeinschaft", sagte Jäger. "Deshalb ist es
sinnvoll, dass die Bürger sie an einem Tag wählen."
Ziel sei es, die Wahlbeteiligung zu erhöhen. An der
getrennten Wahl der Bürgermeister und Landräte hatten sich
in einzelnen Kommunen gerade 30 Prozent der Wahlberechtigten
beteiligt. Die CDU/FDP-Koalition hatte die Amtszeit der
Bürgermeister und Landräte von fünf auf sechs Jahre
verlängert und die Stichwahl abgeschafft. Die Stichwahl hat
der Landtag bereits 2011 wieder eingeführt.
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Bildung Top-Thema im Koalitionsvertrag - gute Vorarbeit
von Sören Link wird Praxis! |
Düsseldorf/Duisburg, 13. Juni 2012 - „Das ist eine gute
Nachricht für die Schulen in NRW. Und vor allem der
hervorragenden Arbeit von SPD Oberbürgermeisterkandidat
Sören Link zu verdanken, der als schulpolitischer Sprecher
der SPD-Fraktion wesentlich am Schulkonsens mitgearbeitet
hat“, freut sich Frank Börner, MdL.
Im heute veröffentlichten Koalitionsvertrag von SPD und
Bündnis90/Die Grünen wurde vereinbart, dass die durch
rückläufige Schülerzahlen frei werdenden Lehrerstellen nicht
eingespart werden, sondern im Schulsystem bleiben und
systematisch für pädagogische Innovationen und
Qualitätsverbesserungen sowie notwendige Weiterentwicklungen
genutzt werden: z.B. für die Verbesserung der
Unterrichtssituation etwa durch kleinere Lerngruppen, die
Umsetzung der Inklusion und des Schulkonsenses. Von den
regulär 12.000 frei werdenden Lehrerstellen verbleiben
11.000 im Schulsystem.
„Gleiche Chancen durch gute Schulbildung bleibt Top-Thema
für die NRW-SPD“, so Börner abschließend.
SPD
Landtagsabgeordnete begrüßen die Ergebnisse der
Koalitionsverhandlungen
Die vier Duisburger Landtagsabgeordneten der
SPD Rainer Bischoff, Frank Börner, Ralf Jäger und Sarah
Philipp befürworten den am Dienstag veröffentlichten
rot-grünen Koalitionsvertrag. Der Koalitionsvertrag setzt
Schwerpunkte in den Bereichen Kinder und Bildung,
wirtschaftliche und ökologische Erneuerung, handlungsfähige
Kommunen, Familien und Inklusion. Ralf Jäger, Minister für
Inneres und Kommunales, der unmit-telbar an den
Verhandlungen zwischen den Sozialdemokraten und den Grünen
beteiligt war, erklärte: „Ein guter Vertrag mit den
richtigen Zielen. Besonders wichtig für die Zukunft sind die
Investitionen in die Bildung unserer Kinder und ein
vernünftiges Spar-programm.“
„Besonders für den Duisburger Arbeitsmarkt bedeutet die
eingeschlagene politische Richtung eine wahre Chance“, so
Rainer Bischoff. „In einer Stadt, in der die
Arbeitslo-senquote noch immer deutlich über dem
Landesdurchschnitt liegt, sind arbeitspolitischen Maßnahmen
wie etwa die Ausbildungsgarantie oder die geplante
Landesinitiative "Faire Arbeit – fairer Wettbewerb" von
maßgeblicher Bedeutung.“
Auch die Abgeordneten Sarah Philipp und Frank Börner, die am
13. Mai erstmals in den Düsseldorfer Landtag einzogen,
zeigten sich durchaus zufrieden mit den Ergebnissen. „Dies
ist eine gute Arbeitsgrundlage. Insbesondere das klare
Bekenntnis zum Indust-riestandort NRW bietet auch Sicherheit
für Arbeitsplätze in Duisburg“, verlautbarte Frank Börner.
„Vor allem die deutliche Forderung, dass
Städtebaufördermittel nicht weiter gekürzt werden, ist für
unsere Stadt von immenser Bedeutung. Schließlich profitiert
gerade die Duisburger Stadtteilentwicklung von Fördertöpfen
wie dem „Stadtumbau West“ und der „sozialen Stadt““,
erklärte die 29jährige Sarah Philipp.
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Landtag: Konstituierende Sitzung |
Carina Gödecke zur Landtagspräsidentin gewählt
Düsseldorf/Duisburg, 31. Mai 2012 - Die neue Präsidentin des
Landtags Nordrhein-Westfalen heißt Carina Gödecke (SPD). Die
53-jährige pädagogische Referentin erhielt in der vom
bisherigen Parlamentspräsidenten Eckhard Uhlenberg
geleiteten konstituierenden Sitzung des 16. Landtags NRW in
geheimer Wahl 223 Stimmen von 235 anwesenden Abgeordneten.
Neun Abgeordnete stimmten mit Nein; drei Abgeordnete
enthielten sich der Stimme. Zwei Abgeordnete fehlten
entschuldigt.
Zuvor hatte Eckhard Uhlenberg die 235 anwesenden
Abgeordneten des 16. Landtags Nordrhein-Westfalen
verpflichtet. Die Verpflichtung sei ein deutliches,
persönliches „Ja“ zum uneigennützigen Einsatz für das Wohl
der Menschen in Nordrhein-Westfalen. In seiner
Eröffnungsrede dankte Uhlenberg den ausgeschiedenen
Kolleginnen und Kollegen „für ihre engagierte, nicht selten
leidenschaftliche politische Arbeit“. Die neuen Abgeordneten
forderte er auf, sich mit Unbefangenheit und guten Ideen im
Parlament bemerkbar zu machen. Gehen und Kommen im Landtag
Nordrhein-Westfalen von Personen wie auch von Parteien sehe
er als Beweis für die Lebendigkeit der freiheitlichen,
parlamentarischen Demokratie, so Uhlenberg.
Die frisch gewählte Landtagspräsidentin Carina Gödecke, von
2010 bis 2012 Erste Vizepräsidentin des Landtags, gehört dem
NRW-Parlament seit 1995 an. Von Mai 2000 bis Juli 2010 war
sie Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion. Bei
der Landtagswahl vom 13. Mai 2012 hatte Carina Gödecke im
Wahlkreis Bochum I mit einem Stimmenanteil von 54,9 Prozent
ihr Mandat direkt erworben.
In ihrer Ansprache vor dem Plenum dankte Gödecke für das
Vertrauen des Hauses und bescheinigte ihrem Vorgänger
Uhlenberg, einen großen Beitrag geleistet zu haben, „dass
unser Parlament gerade in diesen Zeiten der unklaren
Mehrheiten ein Ort des fairen, demokratischen Wettbewerbs
war.“ Die Abgeordneten forderte sie auf, „an erster Stelle
dafür zu sorgen, dass die parlamentarische Demokratie
lebendig und lebhaft bleibt. Unser alltäglicher Umgang
miteinander bereitet die Basis für das Ansehen unseres
Parlaments.“ Eine genauso wichtige Aufgabe werde es sein,
die Arbeitsweise und die Strukturen des Landtags dem Wandel
der Zeit anzupassen, damit dieser am Puls der Zeit bleibe.
Als „Parlamentarierin durch und durch“ werde sie mit einer
Arbeitsgruppe zur Geschäftsordnung und zur Parlamentsreform
einen Denkprozess anstoßen, um den Landtag zu stärken und
diesen noch deutlicher als zentralen Ort von Politik und
Demokratie in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. Gödecke
weiter: „Ich wünsche mir, dass wir in dieser Wahlperiode
nicht nur die Informationsrechte des Parlaments in der
Verfassung regeln können, sondern auch die parlamentarische
und die direkte Demokratie weiterentwickeln.“
Zum 1. Vizepräsidenten wählten die Abgeordneten des Landtags
Eckhard Uhlenberg (CDU). Der bisherige Parlamentspräsident
erhielt 220 der 235 anwesenden Abgeordneten. Neun
Abgeordnete stimmten mit Nein; 6 enthielten sich der Stimme.
Zum 2. Vizepräsidenten bestimmten die Abgeordneten Oliver
Keymis (GRÜNE), der bereits in der 14. und 15. Wahlperiode
dieses Amt ausübte. Er erhielt 212 von 234 abgegebenen
Stimmen. Fünfzehn Abgeordnete stimmten mit Nein; 7
enthielten sich der Stimme.
Als 3. Vizepräsident wurde Dr. Gerhard Papke (FDP) mit 146
von 232 Stimmen gewählt. Mit Nein stimmten 70 Abgeordnete;
15 enthielten sich der Stimme. Eine Stimme war ungültig.
Der 4. Vizepräsident schließlich heißt Daniel Düngel
(PIRATEN). Der Versicherungskaufmann wurde mit 171 von 232
abgegebenen Stimmen gewählt. 36 Abgeordnete stimmten mit
Nein; 24 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Eine Stimme
war ungültig.
2. Sitzung des Landtags am 5. Juni 2012
Landtagspräsidentin Carina Gödecke hat die Abgeordneten des
Landtags Nordrhein-Westfalen für Dienstag, 5. Juni 2012, zur
zweiten Sitzung der 16. Wahlperiode eingeladen.
Auf der Tagesordnung stehen das Gesetz zum Staatsvertrag
über die Gründung der GKL, Gemeinsame Klassenlotterie der
Länder (GKL-StV) sowie das Gesetz zur Änderung des Gesetzes
über die Hilfen für Blinde und Gehörlose. Die erste Lesung
der beiden Gesetzentwürfe, die von der Landesregierung
vorgelegt werden, soll ohne Debatte an den Hauptausschuss
überwiesen werden.
Auf Punkt 3 der Tagesordnung steht das Gesetz zur
Restrukturierung der WestLB AG. Hier ist eine Debatte
vorgesehen, bevor der Gesetzentwurf der Landesregierung an
den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen werden soll.
Verzicht auf das
Landtagsmandat
Den Verzicht auf ihr Mandat im Landtag
Nordrhein-Westfalen haben heute Ursula Heinen-Esser, Dr.
Norbert Röttgen (beide CDU) sowie Karl-Heinz Krems (SPD)
gegenüber Landtagspräsident Eckhard Uhlenberg erklärt.
Mit Wirkung vom 31. Mai 2012 werden voraussichtlich
Christian Haardt und Jens Kamieth von der Landesreserveliste
der CDU sowie Norbert Römer von der Landesreserveliste der
SPD nachrücken und ihre Mandate im Landtag NRW wahrnehmen.
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NRW unterstützt 27
finanzschwache Kommunen |
Kommunalminister
Jäger:
Zweite Stufe im Stärkungspakt wird ein Kraftakt, aber er
lohnt sich
Düsseldorf/Duisburg, 29. Mai 2012 -NRW
setzt seine Hilfe für finanzschwache Kommunen fort: 27
Städte und Gemeinden werden ab sofort an der zweiten Stufe
des Stärkungspakts Stadtfinanzen teilnehmen. Das hat
Kommunalminister Ralf Jäger heute (29. Mai) in Düsseldorf
bekannt gegeben. "Der Haushaltsausgleich ist machbar. Es
wird ein gemeinsamer Kraftakt, aber er lohnt sich für alle",
sagte Jäger.
Teilnehmen werden die kreisfreien Städte Bottrop, Essen,
Gelsenkirchen, Herne, Leverkusen, Mönchengladbach und
Solingen und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
Bönen, Burscheid, Engelskirchen, Gladbeck, Gummersbach,
Haltern am See, Halver, Herten, Korschenbroich, Löhne,
Marsberg, Moers, Monschau, Neunkirchen-Seelscheid,
Nörvenich, Nümbrecht, Recklinghausen, Velbert, Werdohl und
Windeck. Für die Teilnehmer der Stufe zwei im Stärkungspakt
stehen in diesem Jahr 65 Millionen Euro, im nächsten Jahr
115 Millionen Euro und in den Jahren 2014 bis 2020 jährlich
310 Millionen Euro zur Verfügung.
Bis zum 30. September 2012 müssen sie einen
Haushaltssanierungsplan erstellen, der aufzeigt, wie der
Haushaltsausgleich mit Hilfe des Landes spätestens bis zum
Jahr 2018 erreicht wird. Spätestens im Jahr 2021 muss der
Haushaltsausgleich ohne die Konsolidierungshilfe des Landes
erzielt sein. In dieser zweiten Phase werden die
Landesmittel schrittweise reduziert. Mit dem Stärkungspakt
hilft das Land gezielt überschuldeten und von Überschuldung
bedrohten Städten und Gemeinden mit Finanzspritzen. Hierfür
werden bis zum Jahr 2020 insgesamt 5,85 Milliarden Euro
aufgebracht.
34 Gemeinden nehmen bereits seit 2011 an der ersten Stufe
des Stärkungspakts teil. Für sie bringt das Land jährlich
350 Millionen Euro auf. Damit erreicht die finanzielle Hilfe
nun 61 Städte und Gemeinden mit insgesamt 5,4 Millionen
Bürgerinnen und Bürgern. Vier Städte und Gemeinden, die
einen Antrag gestellt haben, werden nicht an der zweiten
Stufe teilnehmen können. Ihre Haushaltsdaten aus dem Jahr
2010 belegen nicht, dass bis zum Jahr 2016 die Überschuldung
droht. Dieses Kriterium ist aber eine zwingende gesetzliche
Voraussetzung für die Teilnahme.
"Wir müssen sicherstellen, dass unsere Hilfe dort ankommt,
wo die finanzielle Not am Größten ist", machte der
Kommunalminister deutlich. Notleidenden Kommunen, die nicht
am Stärkungspakt teilnehmen, hilft ein Baustein des
Aktionsplans Kommunalfinanzen, der Schuldenfalle zu
entkommen: Seit Mai 2011 sind Haushaltssicherungskonzepte
auch dann genehmigungsfähig, wenn der Haushaltsausgleich
erst nach zehn Jahren erreicht wird. Bisher waren es vier
Jahre. "Wir haben ein Gesamtpaket geschnürt und die
Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass alle
Nothaushaltskommunen eine Perspektive für eine
selbstbestimmte Haushaltspolitik bekommen", unterstrich
Jäger.
Liste der Städte und Gemeinden, die an der Stufe 2 des
Stärkungspakts teilnehmen:
Stadt / Gemeinde und Höhe der Konsolidierungshilfe in
Millionen Euro ab 2014: Bottrop 9,6; Essen 108;
Gelsenkirchen 24; Herne 20; Leverkusen 12,8; Mönchengladbach
46; Solingen 25; Bönen 0,7; Burscheid 0,5; Engelskirchen
1,2; Gladbeck 4,7; Gummersbach 3,6; Haltern am See 3,4;
Halver 0,8; Herten 11,2; Korschenbroich 1,8; Löhne 2,8;
Marsberg 1; Moers 7,8; Monschau 0,9; Neunkirchen-Seelscheid
1,4; Nörvenich 0,6; Nümbrecht 1,5; Recklinghausen 11,6;
Velbert 5,4; Werdohl 1,4; Windeck 1,3 Liste der Städte und
Gemeinden, die die Kriterien für die Teilnahme nicht
erfüllen: Mülheim an der Ruhr, Lindlar, Overath und Rösrath
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Nachhaltige Wohnungsbauprojekte gesucht! Landespreis für Architektur, Wohnungs- und Städtebau startet |
Bauminister Voigtsberger: Anspruchsvolle, sozial verträgliche Architektur mit wirtschaftlicher und ökologischer Effizienz soll Impulse geben Düsseldorf/Duisburg, 21. Mai 2012 - Zukunftsweisende Wohngebäude, die mit energieeffizienten und sozialen Baukonzepten punkten können – erfolgreiche Beispiele für solche nachhaltige Architektur will die
Landesregierung mit dem diesjährigen Landespreis für Architektur, Wohnungs- und Städtebau auszeichnen. „Wir wollen Impulse geben und suchen Vorbilder für qualitativ hochwertige Wohnungen, die gleichzeitig wirtschaftlich und ökologisch effizient sind und sozial funktionieren“, sagte Bauminister Harry K. Voigtsberger. Ausgezeichnet werden bis zu zehn gestalterisch wertvolle, wirtschaftlich wie energetisch effiziente und intelligente Wohnungsbauprojekte mit Vorbildcharakter. Bewerben können sich
Bauherren, Architekten und Ingenieure, deren Bauten nach 2008 in Nordrhein Westfalen errichtet wurden. Auch nordrhein-westfälische Architekten, Stadtplaner und Ingenieure mit entsprechenden Projekten außerhalb der Landesgrenzen sind angesprochen. Die Preise sind mit jeweils 3.000 Euro dotiert, die prämierten Projekte sollen in einer Ausstellung und einer Broschüre dokumentiert werden. Ausgelobt wird der Preis vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr in Kooperation mit der
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen. Der Landespreis greift in regelmäßigen Abständen Zukunftsthemen auf und würdigt vorbildliche Gebäude in Nordrhein-Westfalen. Den vollständigen Auslobungstext und die Bewerbungsunterlagen finden Sie unter www.mwebwv.nrw.de und auf den Internetseiten der Kooperationspartner. Bis spätestens zum 27. Juli 2012 müssen die Bewerbungen beim Büro „compar
- strategien für architektur und städtebau“ eingereicht werden, das mit der Abwicklung des Wettbewerbs beauftragt ist. Adresse: compar - strategien für architektur und städtebau z. H. Sandra Trelle, Schönhauser Straße 15, 44135 Dortmund
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Ministerpräsidentin Hannelore Kraft klar bestätigt Quittung für CDU nicht nur in Duisburg
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Rot-Grün kann mit komfortabler Mehrheit regieren |
Duisburg/Düsseldorf, 13. Mai 2012 - Bei einer Wahlbeteiligung von 59,3 Prozent wurde die SPD, mit Ministerpräsidentin Hannelore Kraft an der Spitze, mit 39 Prozent die stärkste Partei, während die CDU 8,5 Prozent verloren hat und nur 26,3 Prozent der Stimmen holen konnte.
Die "Piraten" sind erwartungsgemäß in den Landtag eingezogen, auch die bereits totgeglaubte FDP legte zu und bleibt die
viertstärkste Partei. Die Linke verfehlte den erneuten Einzug in den Landtag deutlich. Zusammen mit den Grünen kommt die Regierungskoalition auf 120 der 221 Sitze.
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Minister Remmel und Minister Voigtsberger: Bundesregierung lässt NRW bei Fracking im Regen stehen Union und FDP lehnen im Bundestag strengere Umweltauflagen für umstrittene Gasbohrung ab
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NRW will über Bundesrat weiter Druck ausüben Düsseldorf/Duisburg, 11. Mai 2012 - Umweltminister Johannes Remmel und Wirtschafts- und Energieminister Harry K. Voigtsberger fordern von CDU und FDP eine Kehrtwende in ihrer bisherigen Politik beim
Einsatz der umstrittenen Gas-Bohrmethode Fracking. „Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel, das wir besitzen. Das ist ein Schatz, den wir auch für künftige Generationen bewahren müssen. Wir dürfen es daher nicht leichtfertig aufs Spiel setzen, weil wir Technologien einsetzen, deren Folgen und Wirkungen über lange Zeiträume nicht geklärt sind. Dass CDU und FDP mit diesem Risiko spielen, anstatt klare Kante zu zeigen, ist nicht zu akzeptieren“, kritisierten die beiden Minister. „Fracking
birgt erhebliche Gefahren für Umwelt und Menschen. Das hat erst kürzlich eine hochrangige Expertenrunde eindrucksvoll dargelegt. Es handelt sich um eine neuartige Risikodimension mit nicht voraussagbaren Folgen“, sagte Remmel. „Die Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten muss daher einer obligatorischen Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterworfen werden, wie dies die NRW-Landesregierung im Bundesrat gefordert hatte. Damit erreichen wir zugleich eine
dringend gebotene breite Öffentlichkeitsbeteiligung und die notwendige Transparenz“, erklärte Wirtschaftsminister Voigtsberger. Am späten Donnerstagabend lehnten Union und FDP mit der Koalitionsmehrheit im Bundestag mehrere Anträge von SPD und Grüne ab, umgehend strenge Auflagen für die unkonventionelle Gasförderung aus tiefen Gesteinsschichten (Fracking) festzulegen. Bei der sogenannten Fracking-Methode wird ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien in tiefe Gesteinsschichten gepresst, um
das Gestein durch hohen Druck so aufzubrechen, dass das Gas entweichen kann. „Wenn es Union und FDP im Bund und in NRW beim Thema Fracking wirklich ernst meinen, dann müssen sie im Bundesrat endlich mit uns für strengere Umweltschutzauflagen beim Fracking stimmen. Bisher allerdings bekämpfen sie unseren entsprechenden Antrag im Bundesrat. Dadurch verlieren CDU und FDP an Glaubwürdigkeit“, kritisieren die beiden NRW-Minister. Die NRW-Landesregierung hatte im Sommer 2011 im Bundesrat einen
entsprechenden Antrag zur „Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben“ eingereicht. Mit diesem Antrag will die Landesregierung eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der unkonventionellen Gasförderung erreichen. Die bisher geregelte Überprüfung der Umweltverträglichkeit bei der Gewinnung von Bodenschätzen über Bohrungen muss nach den Vorstellungen der beiden zuständigen Minister ausgeweitet werden. Insbesondere bei Aufsuchungs- und
Gewinnungsvorhaben, bei denen Hydraulic Fracturing (Frac-Maßnahmen) durchgeführt und in diesem Zusammenhang in der Regel auch wassergefährdende Stoffe eingesetzt werden.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte im Dezember ein umfangreiches Gutachten zum Thema „Fracking“ in Auftrag gegeben. Remmel: „Unser Fahrplan bleibt bestehen: Wir warten die Ergebnisse unsere Risiko-Studie ab. Die Risikostudie soll Klarheit schaffen über die potenziellen Gefährdungen, insbesondere die des
Grundwassers. Der zweite Teil soll die Frage beantworten, wenn es tatsächlich konkrete Bohrungen geben sollte, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie diese dann zu begleiten sind.“ Bis dahin werden keine Genehmigungen für beantragte Vorhaben durch die zuständigen Behörden erteilt. (duma)
Der Bundesratsantrag der NRW-Landesregierung ist zu finden unter:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2011/0301-400/0388-11.html
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'Kraft-Wahlkampf' Ministerpräsidentin Hannelore Kraft in Duisburg auf Stimmenfang Jochem Knörzer, Manfred Schneider
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Verfassungsgerichtshof Münster kippt Gesetz der
schwarz-gelben Vorgängerregierung |
Düsseldorf/Duisburg 8. Mai 2012 - Das
Land NRW wird die Abrechnung der Einheitslasten zwischen
Land und Kommunen verfassungskonform neu regeln. Das
erklärte Kommunalminister Ralf Jäger heute (8. Mai) in
Münster. "Unser Ziel ist es, eine zukunftsfeste Regelung zu
treffen, die bis zum Jahr 2019 trägt. Wir suchen nun
gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden nach Wegen für
eine faire Abrechnung der Einheitslasten. Dazu wird uns das
Urteil des Verfassungsgerichtshofs wichtige Anhaltspunkte
liefern", sagte Jäger.
Jäger verwies darauf, dass mit der heutigen Entscheidung
erneut ein Gesetz aus der Zeit der schwarz-gelben
Vorgängerregierung vor dem Verfassungsgerichtshof
gescheitert ist: "CDU und FDP haben uns ein Gesetz
hinterlassen, das den Interessen der Kommunen nicht gerecht
wird. Es ist klar: Für diese Klatsche ist die alte
schwarz-gelbe Koalition verantwortlich." Mit Blick auf die
erwartete Entscheidung des Gerichts hatte die rot-grüne
Landesregierung eine ursprüngliche Rückforderung gegenüber
den Kommunen in Höhe von 167 Millionen Euro bereits
ausgesetzt.
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