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Landtag und Ministerien aktuell |
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Städte, Gemeinden und Kreise erhalten 2013
Rekordsumme vom Land Zuweisungen
steigen um 2,8 Prozent auf 8,7 Milliarden Euro
Regierungskoalition im Bundestag blockiert Ausbau von
Betuwe- Linie und Eisernem Rhein |
Düsseldorf/Duisburg, 20. März 2013 - Die NRW-Kommunen
erhalten im Jahr 2013 rund 8,7 Milliarden Euro Zuweisungen
vom Land. Der Betrag steigt gegenüber 2012 um rund 235
Millionen Euro (2,8 Prozent). Der nordrhein-westfälische
Landtag verabschiedete heute (20.03.) das
Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2013. „Die
Zuweisungen des Landes sind ein neuer Höchststand. Wir
bleiben ein verlässlicher Partner aller Kommunen und
unterstützen sie bei der Sanierung ihrer Haushalte“, sagte
Jäger. Seit 2010 werden die Kommunen nicht mehr zur
Konsolidierung des Landeshaushalts herangezogen. Zudem
werden sie wieder am Aufkommen des Landes aus der
Grunderwerbsteuer beteiligt. Dadurch stehen jährlich rund
300 Millionen Euro mehr als vor der Entlastung zur
Verfügung. "Wir geben die gestiegenen
Steuereinnahmen an die Kommunen weiter. Und sie
profitieren auch weiterhin von den Entlastungen, die wir
2010 beschlossen haben", erläuterte Jäger. Jäger mahnte
erneut eine stärkere Unterstützung der Städte und
Gemeinden durch den Bund an: "Die Kosten für
Sozialleistungen fressen große Löcher in die kommunalen
Haushalte. Wir tun alles in unserer Macht stehende, um die
kommunale Familie so gut es geht zu entlasten. Wir wollen
lebenswerte Städte und Gemeinden für die Menschen in NRW."
Regierungskoalition im
Bundestag blockiert Ausbau von Betuwe- Linie und Eisernem
Rhein
Groschek: „Wo bleibt der Aufschrei der Empörung von CDU
und FDP in NRW?“
Düsseldorf – Mit den Stimmen der Regierungskoalition gegen
SPD und Grüne bei Enthaltung der Linken hat heute morgen
der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages den Antrag
der Grünen „Hinterlandanbindung der ZARA-Häfen verbessern“
abgelehnt.
Die sogenannten ZARA-Häfen sind die belgischen und
niederländischen Häfen Zeebrügge, Antwerpen, Rotterdam und
Amsterdam. Deren Gesamtgüterumschlag ist mit 760 Millionen
Tonnen mehr als dreimal so hoch wie der der deutschen
Seehäfen Hamburg, Bremen, Bremerhaven, Wilhelmshaven. Auch
beim Containerumschlag haben die ZARA-Häfen mit 21,7 zu
14,9 Mrd. Euro die Nase weit vorn. Für die meisten dieser
Güter ist Deutschland Ziel- oder Transitland. Daher sind
der zügige Ausbau der Betuwe-Linie und der Bau der
A52-Trasse für den Eisernen Rhein unverzichtbar.
„Während CDU und FDP vor Ort so tun, als setzten sie sich
für den Ausbau der für NRW wichtigen Güterverkehrsstrecken
ein, blockieren sie in Berlin“, kritisierte
NRW-Verkehrsminister Michael Groschek in Düsseldorf das
Abstimmungsverhalten. „CDU und FDP befördern damit aktiv
den Stau auf unseren Straßen, weil sie den Ausbau der
Schienenstrecken für die wachsenden Güterverkehrsmengen
verweigern.“
Hauptforderung des Antrags war, im Rahmen der anstehenden
Bundesverkehrswegeplanung alle geplanten und im Bau
befindlichen
Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Westen Deutschlands auf
ihre Wirksamkeit für den Gütertransport Richtung Süden und
Osten zu überprüfen und hierbei insbesondere den
ansteigenden Bedarf an Gütertransporten von und zu den
ZARA-Seehäfen zu berücksichtigen.
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Erfolge der Polizei bei der
Kriminalitätsbekämpfung in NRW aber mehr
Wohnungseinbrüche und Cybercrime
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Innenminister Jäger legt Kriminalstatistik 2012 vor:
Historischer Tiefstand bei Jugendkriminalität, Rückgang
bei Gewaltdelikten, deutlich weniger Taschendiebstähle,
aber mehr Wohnungseinbrüche und Cybercrime
Düsseldorf/Duisburg, 11. März 2013 - Die NRW-Polizei
hat Erfolge bei der Bekämpfung der Kriminalität im Jahr
2012 erzielt: Weniger Gewalttaten, weniger gefährliche und
schwere Körperverletzungen, Rückgang bei der Kinder- und
Jugendkriminalität. Ein gemischtes Bild bietet sich bei
den Eigentumsdelikten mit mehr Wohnungseinbrüchen und
einem deutlichen Rückgang beim Taschendiebstahl. So fasste
Innenminister Ralf Jäger heute (11.3.) in Düsseldorf die
Eckpunkte der Kriminalstatistik für das vergangene Jahr
zusammen. Die Polizei registrierte rund 1,52 Millionen
Straftaten. Das sind 0,5 Prozent mehr als im Jahr davor.
Die Aufklärungsquote beträgt wie im Vorjahr 49,1 Prozent.
Cybercrime: Polizei bündelt Kompetenz. Die Fallzahlen
der Computerkriminalität sind gegenüber dem Vorjahr um
10,9 Prozent auf insgesamt 22.228 Fälle gestiegen
(+ 2.192). Insbesondere bei Straftaten der
Datenveränderung und Computersabotage gab es einen
deutlichen Anstieg um rund 175 Prozent auf nunmehr 4.118
Fälle. Dabei handelte es sich hauptsächlich um digitale
Erpressungen mit sogenannter Ransomware.
Das ist eine Schadsoftware, mit der die Täter den Zugriff
auf den befallenen Computer durch Verschlüsselung der
Daten blockieren und ein Lösegeld zur Freischaltung der
Daten fordern. Selbst wenn Geld gezahlt wird, bleibt der
Computer jedoch gesperrt. „Cybercrime ist die Kriminalität
von heute. Darauf hat sich die NRW-Polizei eingestellt“,
erklärte der Innenminister. Im Cybercrime-Kompetenzzentrum
des Landeskriminalamtes wird das Expertenwissen technisch
gebündelt. Rund 100 spezialisierte Polizeibeamte,
Wissenschaftler und Techniker sind dort unter anderem in
der Auswertestelle für Kinderpornografie oder in der
Computerforensik tätig. Jäger: „Die Jahresbilanz des
Kompetenzzentrums ist beeindruckend. Es unterstützte
andere Dienststellen in fast 600 Fällen. Darunter waren 20
umfangreiche Ermittlungsverfahren, für die Massendaten
ausgewertet wurden. Die Zentrale Internetrecherche
initiierte 291 komplexe Ermittlungsverfahren, zum Beispiel
im Spektrum politisch motivierter Kriminalität.“ Eine der
ganz dunklen Seiten der Internetkriminalität ist die
Kinderpornografie. „Die Täter sind schwer zu ermitteln,
sie profitieren vom Streit zwischen Bundesjustizministerin
Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesinnenminister
Friedrich um die Mindestspeicherdauer von
Telekommunikationsdaten. Dieser Konflikt dauert bereits
drei Jahre. Das ist unerträglich, besonders für die
Opfer“, kritisierte der NRW-Innenminister. Die zentrale
Ansprechstelle „Cybercrime“ unterstützt Unternehmen und
Behörden beispielsweise bei Hacking- oder DDOS-Attacken.
Im vergangenen Jahr gingen dort 198 Anfragen ein. Auf
Grund einer solchen Anfrage ermittelte das LKA bei einem
Angriff auf die Internetpräsenz eines deutschen,
börsennotierten Unternehmens. Die Täter hatten das
Firmennetz einen Tag lang mit DDOS-Attacken durch
ein Botnet angegriffen und nahezu lahm gelegt.
Die umfangreichen Auswertungen und Ermittlungen der
LKA-Experten führten zur Identifizierung eines
Tatverdächtigen als Betreiber des Botnets.
Mehr Wohnungseinbrüche Die Zahl der
Wohnungseinbrüche stieg um 7,5 Prozent auf 54.167 Fälle an
(+ 3.800). In 21.714 dieser Fälle scheiterten die Täter an
gut gesicherten Türen und Fenstern. Damit nahm der Anteil
der Einbruchsversuche in den vergangenen zehn Jahren von
35 Prozent auf über 40 Prozent zu. „Das zeigt, wie wichtig
der gute Schutz der eigenen vier Wände ist“, betonte der
Innenminister. Aufgeklärt wurden 13,8 Prozent der
Einbrüche (2011: 13,6 Prozent). „Es zeichnet sich ab,
dass NRW eine geringere Steigerung als andere Bundesländer
hat“, erklärte Jäger. „Wir haben auf die bundesweite
Zunahme der Einbruchszahlen frühzeitig reagiert und mit
"Riegel vor!" eine landesweite Strategie gegen
Wohnungseinbrecher entwickelt, die Wirkung zeigt. Deshalb
setzen wir sie konsequent fort.“ Die NRW-Strategie ist auf
eine verbesserte örtliche Analyse, eine systematische
Spurensuche und Spurensicherung sowie die Ausschöpfung
aller Fahndungsmöglichkeiten ausgerichtet. Durch
tagesaktuelle und landesweite Lageinformationen des LKA
können die Polizeibehörden neue Vorgehensweisen von Tätern
oder Einbruchserien frühzeitig erkennen und gegensteuern.
„Die Polizeibehörden arbeiten enger zusammen. Sie stellen
ihre Erkenntnisse über Datenbanken überregional bereit und
führen in den Regionen gemeinsame Fahndungen und Razzien
durch“, erläuterte der Innenminister. Die
Polizeibehörden im Ruhrgebiet, im Rheinland, im
Münsterland und in Ostwestfalen haben in den vergangenen
Monaten überregional gemeinsam Durchsuchungen und
Schwerpunktkontrollen durchgeführt. „Diese Aktionen waren
erfolgreich. Sie brachten neue Erkenntnisse über
Tatzusammenhänge und Reisewege von
südosteuropäischen Einbrecherbanden. Hier werden
wir weitermachen.“ Die Polizei ermittelte 1.851
ausländische Einbrecher. Das ist die höchste Zahl
seit über 30 Jahren. In ganz NRW fahnden seit 2011 mehr
als 40 spezielle Ermittlungskommissionen erfolgreich gegen
Einbrecher. „Wir wollen aber auch den Menschen mit der
Kampagne „Riegel vor!“ deutlich machen, dass sich jeder
gegen einen Einbruch schützen kann“, sagte Jäger. „Bei
der Sicherung der eigenen vier Wände berät die Polizei
kostenlos. Jeder kann zudem auf seine Umgebung achten und
verdächtige Beobachtungen sofort der Polizei über die
Nummer 110 melden. Lieber einmal mehr als einmal zu
wenig.“ Das NRW-Innenministerium hat dem LKA im
vergangenen Jahr zusätzliche vier Millionen Euro zur
Verfügung gestellt. Damit konnten DNA-Spuren an besonders
qualifizierte Labore zur Untersuchung gegeben werden. Die
seit Jahren bestehenden Überhänge bei unbearbeiteten
DNA-Spuren wurden so abgebaut. „Jetzt stehen die
Ergebnisse der Untersuchungen den Ermittlern schneller zur
Verfügung. Dabei hat die Aufklärung von Einbrüchen
Vorrang“, erklärte Jäger.
Deutlich weniger
Taschendiebstähle Gegen den Trend der letzten
Jahre gingen die Taschendiebstähle um 17,3 Prozent Fälle
auf 43.615 Fälle zurück (- 9.092). Taschendiebstähle sind
ein Schwerpunkt internationaler Diebesbanden. „Sie
schlagen vorwiegend im Gedränge der Großstädte zu. Deshalb
hat die Polizei dort konsequent reagiert und ihre Konzepte
gegen Taschendiebstahl weiterentwickelt. Der Erfolg zeigt
sich jetzt“, erklärte Jäger. Im Jahr 2011 war die Zahl
gegenüber 2010 um 29 Prozent (+ 12.000 Fälle) angestiegen.
Fahrzeugdiebstähle auf niedrigstem Stand seit 20 Jahren.
Die Zahl der Kraftfahrzeugdiebstähle ging
um 5,3 Prozent auf 7.369 Fälle zurück (- 412). Das ist der
niedrigste Wert seit 20 Jahren. Hier greifen die
technischen Sicherungen der Fahrzeughersteller wie
Wegfahrsperren, Alarmanlagen und bessere Türschließsysteme
und die Aufklärungsarbeit der Polizei. „Daran zeigt sich
für jeden erkennbar, dass gute Sicherungsmaßnahmen gegen
Diebstahl schützen“, hob Jäger hervor.
Jugendkriminalität: Niedrigster Stand seit 42
Jahren Erneut eine gute Entwicklung gibt es bei der
Jugendkriminalität. Von den insgesamt 481.260 ermittelten
Tatverdächtigen waren 114.999 unter 21 Jahre alt. Das sind
acht Prozent weniger als im Jahr davor (- 9.954). Ihr
Anteil an allen Tatverdächtigen betrug damit 23,9 Prozent
(2011: 25,3 Prozent). Das ist der niedrigste Stand seit 42
Jahren. Diese positive Entwicklung zeigt sich auch bei den
unter 21-jährigen Mehrfachtatverdächtigen, die fünf oder
mehr Straftaten in einem Jahr begehen. Die Polizei
ermittelte im vergangenen Jahr 6.997 von ihnen. 2003 waren
es noch 8.473. Besonders erfreulich ist die Entwicklung
bei den 8- bis unter 14-Jährigen. Hier sank die Zahl der
Mehrfachtatverdächtigen im gleichen Zeitraum von 932 auf
378. „Kinder- und Jugendkriminalität bleibt trotz der
guten Entwicklung im Fokus der Polizei“, betonte Jäger.
„Seit vielen Jahren kümmert sie sich mit
wirkungsvollen Programmen um jugendliche Intensivtäter.
Das bleibt auch in Zukunft so. Mit unserem bundesweit
einmaligen Präventionsprojekt „Kurve kriegen“ setzen wir
noch früher an. Wir verhindern damit, dass Kinder und
Jugendlichen dauerhaft in die Kriminalität abgleiten.“
Gewaltkriminalität: Weniger Taten - Hohe
Aufklärungsquote Die Gesamtzahl der Gewaltdelikte sank um
1,7 Prozent auf 49.159 Taten. Das ist der niedrigste Stand
seit zehn Jahren. 70 Prozent aller Gewaltdelikte klärten
die Ermittler auf. Bei den gefährlichen und schweren
Körperverletzungen, die um 4,1 Prozent auf 31.979 Taten
zurückgingen, waren es 79,4 Prozent. Mord und Totschlag:
Niedrigster Stand seit 20 Jahren Die Anzahl der Straftaten
gegen das Leben, einschließlich der Versuche, sank im
Vergleich zum Vorjahr um 15 Prozent auf 425 Fälle (- 72).
Das ist der niedrigste Stand seit 20 Jahren. 93,7 Prozent
davon klärten die Ermittler auf. Die Kriminalpolizei
ermittelte im Jahr 2012 in 105 Mordfällen und
Mordversuchen. Das sind 22,8 Prozent weniger (- 31 Fälle)
als im Jahr davor. Die Anzahl der
Totschlagsdelikte einschließlich der Versuche
sank um 11,9 Prozent auf 214 Fälle (-29). Betrugsdelikte:
Mehr Schwarzfahrer angezeigt Im Jahr 2012 nahm die Zahl
der Betrugsdelikte deutlich um 11,5 Prozent auf 263.992
Fälle zu (+ 27.162). Diese Steigerung ist durch ein
geändertes Anzeigeverhalten der Deutschen Bahn AG und
regionaler Verkehrsbetriebe gegen Schwarzfahrer begründet.
Die Zahl der Anzeigen stieg im vergangenen Jahr um 14,2
Prozent auf 87.915 Fälle (+ 10.896). Die Deutsche Bahn
zeigte in NRW 55.795 Schwarzfahrer an. Im Jahr 2010
meldete sie noch 17.746 und 2011 bereits 45.225 Fälle.
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Kommunalausschuss: Gemeinsame Wahl von
Bürgermeistern und Räten |
Düsseldorf/Duisburg, 8. März 2013 -
Die mit der Kommunalrechtsreform 2007 eingeführte Trennung
der Wahl von kommunalen Räten einerseits und
Bürgermeisterinnen beziehungsweise Bürgermeistern
andererseits soll wieder rückgängig gemacht werden.
Der Ausschuss für Kommunalpolitik stimmte einem
entsprechenden Gesetzentwurf von SPD und GRÜNEN mit
einigen Änderungen zu. Für den Gesetzentwurf stimmten SPD
und Grüne, dagegen CDU und FDP, die PIRATEN enthielten
sich. Der Gesetzentwurf muss noch vom Plenum des Landtags
NRW verabschiedet werden. Unterschiedliche Meinungen gab
es vor allem über verfassungsrechtlich und
beamtenrechtlich haltbare Übergangsregelungen. Über
einen Gesetzentwurf der PIRATEN, nach dem bei einer
Wiederholungswahl, die später als sechs Monate nach der
ursprünglichen Wahl stattfindet, auch neue Kandidaten
zugelassen werden sollen, soll noch weiter beraten werden.
Gleiches gilt auch für das Anliegen der CDU, auf Gemeinde-
und Kreisebene wieder Sperrklauseln einzuführen. Die SPD
regte an, hierzu ein Gutachten einzuholen. Beides wird
gemeinsam mit einem Entschließungsantrag der FDP zum
gleichen Thema noch im Plenum beraten.
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NRW-Justizministerium und die Verbraucherzentrale: Anwaltskanzleien geraten zur Landplage |
Düsseldorf/Duisburg, 7. März 2013 - Im Schulterschluss fordern das NRW-Justizministerium und
die Verbraucherzentrale NRW die Bundesregierung auf,
Massenabmahnungen von Verbrauchern wegen geringer
Urheberrechtsverstöße endlich einen wirkungsvollen
gesetzlichen Riegel vorzuschieben: Spezialisierte
Anwaltskanzleien geraten zur Landplage, wodurch der Schutz
des geistigen Eigentums völlig in den Hintergrund gerate.
Nach einer repräsentativen Umfrage der
Verbraucherzentralen sind in Deutschland rund 4,3
Millionen Bürger bereits abgemahnt und zur Zahlung
horrender Vergleichssummen von bis zu 4.800 Euro
aufgefordert worden. Auf Antrag von
Nordrhein-Westfalen hat der Bundesrat in seiner letzten
Sitzung am 01.03.2013 die Bundesregierung aufgefordert
entschlossen gegen den Abmahnmissbrauch gesetzgeberisch
vorzugehen. Trotz mehrfacher Ankündigungen: Bislang hat
das Bundesjustizministerium keinen Gesetzentwurf gegen den
Abmahnmissbrauch wegen Urheberrechtsverletzungen auf den
Weg gebracht. "Die Welle unseriöser Geschäftspraktiken auf
Grundlage des derzeitigen Urheberrechts bricht weiter
ungebremst auf zumeist unbedarfte Internetnutzer herein",
kritisiert NRW-Justizminister Thomas Kutschaty die
Berliner Untätigkeit.
Massenhaft flatterten
Internetnutzern Abmahnungen durch spezialisierte
Anwaltskanzleien ins Haus, weil sie Songs, Alben und Filme
in Tauschbörsen heruntergeladen haben sollen. Obwohl das
Ausmaß der Verstöße meist gering sei, würden sie mit
drastischen Schadenersatzforderungen wegen angeblicher
Urheberrechtsverletzungen konfrontiert. "Weil sie die
Kostenrisiken nicht abschätzen können, scheuen Betroffene
die gerichtliche Auseinandersetzung. Um weiteren
Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, werden dann oftmals
überhöhte Vergleichsbeträge einfach gezahlt."
Insbesondere bei einmaligen, geringfügigen
Urheberrechtsverstößen soll der Streitwert nach Auffassung
des NRW-Justizministeriums auf 500 Euro begrenzt werden.
In der Folge würden künftig die mit einer Abmahnung
anfallenden Kosten bei 83,54 Euro gehalten. "Unbedacht
Klick gemacht – die Rechtsberatung und -vertretung der
Verbraucherzentrale NRW zählte 2012 fast 5.400 Anfragen.
Die Schadenersatzforderungen wegen angeblicher
Urheberrechtsverletzungen fangen bei Streitwerten bei
10.000 Euro an und hören bei 400.000 Euro längst nicht
auf", erläutert NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus
Müller die grassierenden Abzock-Maschen. Zur Strafe
sollten meist eine Unterlassungserklärung unterschrieben
und eine horrend hohe Vergleichssumme gezahlt werden – im
Extremfall 4.800 Euro, durchschnittlich 800 Euro.
"Selbst bei Verbrauchern ohne Internetzugang oder solchen,
die zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht online waren, haben
es Abmahnanwälte mit dem Abkassieren probiert", fordert
Klaus Müller gesetzliche Nachbesserungen für mehr
Verbraucherschutz im Urheberrecht ein. Der
Verbraucherschützer sieht insbesondere beim
Auskunftsanspruch von Urheberrechtsinhabern gegenüber den
Internetprovidern Nachbesserungsbedarf: "Die Auslegung,
wann eine Urheberrechtsverletzung als gewerblich zu
bewerten ist, darf nicht mehr länger vom angerufenen
Gericht abhängen. Um Transparenz für den Nutzer zu
schaffen und damit die Folgen seines Handelns vorhersehbar
zu machen, muss der Gesetzgeber aufnehmen, dass auch die
Rechtsverletzung ein gewerbliches Ausmaß haben muss und
diesen Begriff konkret definieren." Das schließe dann
unbedachte Klicks durch Nutzer von der Verfolgung als
Urheberrechtsverstöße gleich aus. Auch wer wiederholt
unbedacht klickt, sollte künftig besser geschützt sein:
"Die Streitwerte von derzeit 10.000 Euro und mehr lassen
die Verfahrenskosten bei den Gerichten in diesen Fällen in
Schwindel erregende Höhen steigen. Hier sollten künftig
die konkreten finanziellen Verhältnisse des Betroffenen
als Messlatte dienen, um die Kosten für Verbraucher
entsprechend zu reduzieren und ihnen die Wahrnehmung ihrer
Rechte zu ermöglichen", bahnt Klaus Müller einer
Kostendeckelung den Weg.
Rechtsextremistische Splitterpartei schürt gezielt
Hass Innenminister Jäger: Landesregierung
beobachtet die Hetzkundgebungen vor Flüchtlingsheimen
scharf -- Als erbärmliche und menschenverachtende
Propaganda von Rechtsextremisten stuft die Landesregierung
die angekündigten Hetzkundgebungen der Splitterpartei pro
NRW ein. Vor mehr als 20 Flüchtlingsheimen wollen sie die
Bewohner einschüchtern. "Wir werden dies sehr scharf
beobachten und bei Rechtsverstößen konsequent
durchgreifen", erklärte NRW-Innenminister Ralf Jäger heute
(7. März) im Düsseldorfer Landtag. „Die Extremisten in
Nadelstreifen" schüren gezielt Hass gegen Menschen, die
aus ihrer Heimat geflohen sind und hier Schutz suchen. Das
ist schäbig und gefährlich für das friedliche Miteinander
in unserem Land. Alle Menschen, die hier leben, sollen
sich sicher fühlen, unabhängig von ihrer Herkunft,
Hautfarbe und Religion“. Die Agitationen der
Rechtsextremisten sind für die nächsten zwei Wochen
geplant. „Auf infame Weise stellen die Wirrköpfe
Grundwerte unserer Demokratie in Frage“, warnte Jäger.
„Wir wollen politisch Verfolgten bei uns Schutz gewähren.
Menschenwürde und Diskriminierungsverbot sind
unverzichtbare Menschenrechte. Das dürfen wir auch
aufgrund der Nazi-Diktatur nicht vergessen." Das
Oberverwaltungsgericht Münster hat die Einschätzung des
Verfassungsschutzes NRW bestätigt, der pro NRW als
rechtsextremistisch einstuft und seit Jahren beobachtet.
„Unter dem Deckmantel eines unverfänglichen Namens schüren
diese geistigen Brandstifter bewusst Ängste vor
Überfremdung und transportieren ihre antidemokratische und
ausländerfeindliche Ideologie“, erklärte Jäger. Ihr
Versuch, den Stempel der Verfassungsfeindlichkeit um jeden
Preis zu vermeiden, ist gescheitert. Das
Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in seiner Entscheidung
im Februar 2011 deutlich herausgestellt: Die Bekenntnisse
von pro NRW zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
sind ersichtlich unglaubwürdig und taktisch bedingt.
Tatsächlich will die Partei - so das Gericht - „einen
Bestandteil der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung, nämlich die Menschenrechte für bestimmte
Personengruppen außer Geltung setzen.“
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Wohnraumförderung 2013 Zusätzliche Anreize für
Investoren - studentisches Wohnen integriert |
Düsseldorf/Duisburg, 22. Februar 2013 - Bauminister
Michael Groschek hat das Wohnraumförderungsprogramm für
2013 und die dazu gehörigen Förderrichtlinien des Landes
veröffentlicht. Damit startet das diesjährige Programm,
mit dem das Land für den Neubau, für Verbesserungen im
Wohnungsbestand und für den Studen- tenwohnungsbau
Fördermittel in Höhe von 800 Millionen Euro bereitstellt.
Minister Groschek betonte: „Wir haben die
Förderkonditionen noch einmal erheblich verbessert, damit
deutlich mehr Investoren als in der Vergangenheit die
Mittel auch wirklich abrufen“. Die Fördermittel werden
jetzt den örtlichen Bewilligungsbehörden, das sind die
Kreise und die kreis freien Städte, zugewiesen. Diese
können dann unmittelbar mit dem Fördergeschäft, der
Antragsbearbeitung und den Förderzusagen, beginnen.
Für Wissenschaftsministerin Svenja Schulze kommt das
Programm „zum richtigen Zeitpunkt, damit die Studierenden
in der Phase besonders hoher Studiennachfrage davon
profitieren können“. Im Jahr des doppelten
Abitur-Jahrgangs sei es ein „ganz wichtiges Signal, um die
Wohnraumsituation für Studierende auf einem insgesamt
engen Wohnungsmarkt zu entschärfen“.
Barbara
Steffens, Ministerin für Gesundheit und Emanzipation,
weist be- sonders auf die Chance des Förderschwerpunktes
Quartiersentwicklung hin: „Den Gedanken der
Quartiersentwicklung auch im Wohnungsbauför-
derungsprogramm zu verankern, ist ein richtiger Schritt.
So können Woh- nen und Arbeiten mit hoher Lebensqualität
dort zusammengeführt wer den, wo Menschen jeden Alters
leben möchten: In ihrem vertrauten Lebensumfeld, ihrem
Dorf, ihrem Quartier.“ Im zurückliegenden Jahr waren
die abgerufenen Mittel deutlich hinter den Erwartungen
zurückgeblieben. „Das kann man beklagen, man kann aber
auch Konsequenzen daraus ziehen: Mit den deutlich
verbesserten Förderkonditionen im Programm 2013 schaffen
wir die Voraussetzungen für ein besseres Ergebnis in
diesem Jahr“, sagte Groschek. Hauptgrund für die
zuletzt geringe Nachfrage nach Mitteln aus der Wohn-
raumförderung waren die niedrigen Kapitalmarktzinsen und
die im frei finanzierten Wohnungsbau erzielbaren
höheren Mieten. Um den sozialen Wohnungsbau gerade in den
angespannten Märkten für Investoren attraktiver zu machen,
gibt es im neuen Programm zinslose Darlehen. Die
Fördersätze pro Quadratmeter werden differenziert nach
Mietenniveaus erhöht, die Dauer der Zinsbindung wird
verlängert. Außerdem werden die Mietobergrenzen moderat
angehoben.
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Anhörungen zu Ladenöffnungsgesetz und mehr... |
Wasserentnahmeentgeltgesetz, Vollzug der
Sicherungsverwahrung, Verbandsklagerecht für
Tierschutzvereine, mehr Marktwirtschaft bei der
Energiewende, Anerkennungsgesetz
Düsseldorf/Duisburg, 14. Februar 2013 -
Das Ladenöffnungsgesetz soll nach Willen
der Landesregierung und der Fraktionen von SPD und GRÜNEN
geändert werden. So sollen u.a. die Zahl der zur Öffnung
frei gegebenen Kalendersonntage begrenzt und die
Öffnungszeiten an den Samstagen auf 22 Uhr beschränkt
werden, vereinzelt soll „Late Night-Shopping“ möglich
sein. Außerdem sollen die zulässigen Warensortimente
für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen
festgelegt und Blumen und Pflanzen, Zeitungen und
Zeitschriften, Back- und Konditorwaren von entsprechenden
Verkaufsstellen wieder wie früher an Ostern, Pfingsten und
Weihnachten am 1. Feiertag verkauft werden. Der
Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des
Ladenöffnungsgesetzes ist Thema einer Expertenanhörung im
Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand
und Handwerk (Vorsitz Georg Fortmeier, SPD) am Montag, 18.
Februar 2013, 13 Uhr in Raum E3 – A02.
Der Entgeltsatz für die Wasserentnahme
soll von 4,5 Cent/m3 auf 5 Cent/m3 angehoben werden. Dies
sieht die Landesregierung als notwendig an, um mit
entsprechenden Maßnahmen einen guten Zustand der
Oberflächengewässer und des Grundwassers zu verwirklichen,
so wie es die EU-Wasserrahmenrichtlinie als Ziel setzt.
Zum Gesetzentwurf zur Änderung des
Wasserentnahmeentgeltgesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen äußern sich im Haushalts- und
Finanzausschuss (Vorsitz Christian Möbius, CDU) sowie im
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Vorsitz Friedhelm
Ortgies, CDU) Sachverständige am Dienstag, 19. Februar
2013, 13.30 Uhr, Raum E3 – A02.
Mit dem
„Gesetz zur Regelung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung
in Nordrhein-Westfalen“ reagiert die
Landesregierung auf ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2011. Die Gesetzgeber in
Bund und Ländern sollen ein Gesamtkonzept der
Sicherungsverwahrung entwickeln, das dem
verfassungsrechtlichen Abstandsgebot entspricht, wonach
sich der Vollzug der Sicherungsverwahrung vom Vollzug der
Strafhaft deutlich zu unterscheiden hat. Während der
Bundesgesetzgeber für den Bereich des Strafrechts die
wesentlichen Leitlinien vorgeben soll, sollen die
Landesgesetzgeber das Abstandsgebot sichernde, effektive
Regelungen für den Vollzug der Maßregel treffen, die einen
freiheitsorientierten und therapiegerichteten Vollzug
gewährleisten. Die Gefahren, die von den
Untergebrachten ausgehen, sollen effektiv gemindert und
eine frühzeitige Entlassung aus der Sicherungsverwahrung
ermöglicht werden. Sämtliche Aspekte der Alltagsgestaltung
einschließlich der Kontakte nach außen sollen konsequent
im Abstand zum Strafvollzug geregelt und Einschränkungen
auf das Unumgängliche reduziert werden. Für die
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ist ein Neubau
am Standort Werl geplant. Die Verpflichtung zur
Entwicklung umfassender Betreuungskonzepte, die
Erweiterung der Behandlungsangebote, die zu leistende
Motivationsarbeit und die vorgesehenen
Dokumentationspflichten erfordern qualifiziertes Personal.
Zu dem Gesetzentwurf nehmen Experten Stellung im
Rechtsausschuss (Vorsitz Dr. Robert Orth, FDP) am
Mittwoch, 20. Februar 2013, 13.30 Uhr, Raum E3 – A02.
Mit dem Gesetz über das Verbandsklagerecht und
Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine soll
anerkannten Tierschutzvereinen ein Verbandsklagerecht
eingeräumt werden, damit sie die Interessen der Tiere auch
vor Gericht geltend machen und einklagen können. Außerdem
soll den Tierschutzvereinen die Mitwirkung an
tierschutzrelevanten Rechtsetzungs- und
Verwaltungsverfahren des Landes ermöglicht werden. Dazu
hört der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Vorsitz Friedhelm
Ortgies, CDU) am Mittwoch, 20. Februar 2013, 10.30 Uhr,
Raum E3 – A02 Experten an.
„Mit mehr
Marktwirtschaft die Energiewende aktiv gestalten –
Verantwortung für den Energie- und Industriestandort
Nordrhein-Westfalen übernehmen“ lautet ein Antrag
der FDP-Fraktion, zu dem sich am Mittwoch, 20. Februar
2013, 13 Uhr, Plenarsaal im Ausschuss für Wirtschaft,
Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (Vorsitz
Georg Fortmeier, SPD) Experten äußern werden. Die
Energiewende sei eines der technologisch, wirtschaftlich
und politisch anspruchsvollsten Projekte der kommenden
Jahrzehnte, heißt es in dem Antrag. Umweltverträglichkeit,
Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung
müssten gleichermaßen gewährleistet sein. Investiert
werden müsse in den Ausbau der Erzeugungskapazitäten,
übergangsweise in konventionelle und zunehmend in
erneuerbare Energien, in Kapazitäten zur Gewährleistung
der Versorgungssicherheit, in den Aufbau von Speicher- und
Netzinfrastruktur sowie in die Steigerung der
Energieeffizienz. Die Landesregierung soll sich für
eine ordnungspolitische Neuausrichtung bei der
Energiewende einsetzen, die durch Investitions- und
Innovationsanreize einen kosteneffizienten Umbau des
Energiesystems und die wirtschaftliche Integration der
Erneuerbaren vorantreibt. Der Landtag soll sich zur
Gemeinschaftsaufgabe Energiewende auf der Basis des
Energiekonzepts von Bundesregierung und Bundestag
bekennen. Eigene Umsetzungsmaßnahmen der Landesregierung
sollen künftig besser auf allen staatlichen und
zwischenstaatlichen Ebenen koordiniert werden.
Mit
dem Anerkennungsgesetz Nordrhein-Westfalen
soll es Menschen, die im Ausland eine Berufsqualifikation
erworben haben, einfacher gemacht werden, diese anerkennen
zu lassen. NRW agiert dabei innerhalb einer Initiative
aller Länder. Da sich aufgrund der föderalen Struktur der
Bundesrepublik eine Vielzahl unterschiedlicher Berufe mit
zum Teil stark voneinander abweichenden Regelungen und
Inhalten entwickelt habe, wird es als unerlässlich
angesehen, ein einheitliches Anerkennungsverfahren mit
einheitlichen Standards in allen Ländern zu entwickeln.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist am Mittwoch, 20.
Februar 2013, 13.30 Uhr, Raum E3 – D01 im Ausschuss für
Arbeit, Gesundheit und Soziales (Vorsitz Günter Garbrecht,
SPD) Gegenstand einer Anhörung.
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Minister Kutschaty und Groschek wollen Reform des
Mietrechts zu Lasten der Mieter im Bundesrat stoppen
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Düsseldorf/Duisburg, 1. Februar 2013 - Die NRW-Minister
Thomas Kutschaty (Justiz) und Michael Groschek (Bauen,
Wohnen Stadtentwicklung und Verkehr) wollen die von den
Regierungsfraktionen des Bundestags geplante Reform des
Mietrechts am Freitag (01.02.2013) im Bundesrat stoppen:
„Luxussanierungen und Penthäuser dürfen nicht das Bild der
Städte in NRW prägen. Vielmehr gehören auch ältere
Menschen und Familien mit Kindern in unsere schönen
Innenstädte.“
Der Deutsche Bundestag hat im
Dezember vergangenen Jahres mit den Stimmen der
Regierungsfraktionen eine Reform des Mietrechts
beschlossen, nach der Mieter unter anderem nicht mehr
berechtigt sein sollen, die Miete für drei Monate zu
mindern, wenn der Vermieter die Wohnung energetisch
saniert. Justizminister Kutschaty hierzu: „Wenn der
Vermieter also im Winter anfängt, die Fenster
auszutauschen und der Mieter faktisch nur sehr
eingeschränkt in seiner Wohnung wohnen kann, muss er
weiterhin die volle Miete zahlen. Warum? Noch deutlicher
wird die einseitige Verschiebung der Lasten, wenn man sich
vor Augen führt, dass der Vermieter im Anschluss
berechtigt ist, jedes Jahr elf Prozent der
Sanierungskosten auf den Mieter abzuwälzen. Nach neun
Jahren hat der Mieter die Sanierung also nicht nur klaglos
erdulden müssen; er hat sie auch komplett bezahlt. Ab dem
zehnten Jahr verdient nur der Vermieter an der Sanierung.
Eine Rendite von elf Prozent nach zehn Jahren und zwar
jedes Jahr ist also nicht etwa das unseriöse
Werbeversprechen eines Hedgefonds, sondern "soziales
Mietrecht" nach der Vorstellung unserer Bundesregierung.“
Minister Groschek erklärt weiter: „Das aus Sicht der
Stadtentwicklung wichtigste Thema, nämlich das der
Wiedervermietung ignoriert der Gesetzesentwurf völlig.
Derzeit können Vermieter bei einer Wiedervermietung die
Preise bis an die Grenze der Sittenwidrigkeit so weit
erhöhen, wie der Markt es hergibt. In Ballungsgebieten und
attraktiven Wohngegenden können deshalb bei
Neuvermietungen zum Teil schwindelerregende Preise
verlangt werden. Das beweist, dass Schwarz-Gelb die
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen, die
tatsächlich dringend Änderungen im Mietrecht erfordern,
bewusst missachtet. Da werden Klientelinteressen bedient.
Zum Schutz der Mieter muss die Erhöhung bei einer
Wiedervermietung auf maximal zehn Prozent über der
ortsüblichen Vergleichsmiete beschränkt werden.“ Die
nordrhein-westfälische Landesregierung sieht hier eine
drohende Fehlentwicklung im Mietrecht, die dazu führen
wird, dass ältere Menschen und Familien mit Kindern die
immer höher werdenden Mieten nicht bezahlen können. Die
Minister Kutschaty und Groschek erklären deshalb
gemeinsam: „Diese Reform geht nur auf Kosten der sozial
Schwächeren! Unsere Städte leben gerade auch von der
sozialen Vielfalt! Städte ohne ältere Menschen und
Familien mit Kindern wollen wir nicht!“ Sie werden sich
deshalb morgen im Bundesrat dafür einsetzen, dass diese
Reform gestoppt und der Vermittlungsausschuss angerufen
wird.
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Köln bekommt ein Spielkasino |
NRW-Innenminister Jäger: "Domstadt bietet beste
Voraussetzungen für einen erfolgreichen Spielbankbetrieb"
Düsseldorf/Duisburg, 29. Januar 2013 -
Köln wird Standort einer Spielbank - der fünften in
Nordrhein-Westfalen. Das hat die Landesregierung in ihrer
heutigen Kabinettsitzung (29.01.) auf Vorschlag von
Innenminister Ralf Jäger entschieden. "Als größte Stadt in
Nordrhein-Westfalen mit leistungsfähiger Infrastruktur und
starker Anziehungskraft über die Stadtgrenzen hinaus
bietet die Domstadt beste Voraussetzungen für einen
erfolgreichen Spielbankbetrieb", erklärte Jäger in
Düsseldorf. "Ziel ist es, eine attraktive Alternative
zu unerlaubtem Glücksspiel zu schaffen, vor allem zu
illegalem Online-Poker und illegalem Casino-Spiel. Wir
wollen das Glücksspiel in geordnete Bahnen lenken." Als
Großstadt mit dicht besiedeltem Einzugsgebiet und hoher
touristischer Attraktivität hat Köln gute Chancen, mit
einer Spielbank einen großen Teil der spielaffinen
Bevölkerung zu erreichen. "Köln verfügt über eine gut
ausgeprägte Infrastruktur im öffentlichen Nahverkehr und
eine direkte Anbindung an das Autobahnnetz. Dies
ermöglicht, auch die spielinteressierten Einwohner der
umliegenden Städte und Gemeinden anzusprechen",
unterstrich der NRW Innenminister. Zugleich werde mit
dem Standort Köln ein regionales Überangebot an
Spielbanken in Nordrhein-Westfalen vermieden. "Für die
Domstadt spricht, dass in der südlichen Rheinschiene
bisher kein Spielbankangebot vorgehalten wurde",
erläuterte Jäger. Spielcasinos gibt es derzeit in Bad
Oeynhausen, Dortmund-Hohensyburg, Duisburg und Aachen.
Betreiber der Spielbanken in NRW ist die Westdeutsche
Spielbanken GmbH & Co. KG. "Mit einem begrenzten
Angebot zeitgemäßer Spielbanken stellen wir ein faires
Glücksspielangebot in unserem Land sicher, das zugleich
dem hohen Stellenwert des Jugend- und Spielerschutzes
Rechnung trägt", betonte der NRW-Innenminister. Dabei
verwies er auf das bei Casinospielen einschließlich Poker
besonders ausgeprägte Suchtpotenzial. "Es wäre fahrlässig,
derartige Spiele dem illegalen Schwarzmarkt zu
überlassen", unterstrich Jäger. Die Erfahrung habe
gezeigt: Die staatliche Spielbank erfülle ihren
ordnungspolitischen Auftrag, öffentliches Glücksspiel
legal und verantwortungsvoll anzubieten. Und der
Minister ergänzte: "Wichtig ist: Die Umsätze an den
Spieltischen und den Automaten der Spielbanken kommen
nicht nur dem Unternehmen zu Gute. Vielmehr geht der
Löwenanteil der Bruttospielerträge an die Stiftung
Wohlfahrtspflege, über die zahlreiche soziale Projekte in
NRW gefördert werden." Dies gelte auch für den künftigen
Standort Köln. Im Dezember 2012 hatte das Parlament das
NRW-Spielbankgesetz geändert und einen fünften Standort
beschlossen.
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Anhörungen zu Stärkungspakt für Gymnasien und zum
Kommunalwahlgesetz |
Düsseldorf/Duisburg, 28. Januar 2013 - „Stärkungspakt
für Gymnasien
– Ganztagsorganisation an den weiterführenden Schulen
flexibilisieren und Kampagne für Ganztagsgymnasien
starten“ lautet ein Antrag der FDP-Fraktion, der
Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für
Schule und Weiterbildung (Vorsitz Wolfgang Große Brömer,
SPD) am Mittwoch, 30. Januar 2013, 13.30 Uhr im
Plenarsaal ist. Der Ganztag sei eine Bereicherung für
das NRW-Schulsystem und leiste einen unverzichtbaren
Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bei
den Ganztagsangeboten gebe es allerdings ein erhebliches
Ungleichgewicht, vor allem zu Lasten der Gymnasien, heißt
es in dem Antrag. Beim Ausbau der Ganztagsangebote müsse
zudem den unterschiedlichen Elternerwartungen entsprochen
werden. Die FDP-Fraktion setzt sich deshalb dafür ein, die
Organisation des Ganztagsangebots an weiterführenden
Schulformen zu flexibilisieren und künftig ein paralleles
Angebot von Ganztags- und Halbtagszügen zu ermöglichen.
Für den Ausbau der Ganztagsangebote an Gymnasien solle
eine umfangreiche Werbekampagne initiiert werden. Eltern-
und Fachverbände sollen in die Maßnahmen eingebunden
werden.
Eine Änderung des
Kommunalwahlgesetzes will die Piratenfraktion. Sie
möchte aktives und passives Wahlrecht gleichstellen, damit
bei einer Wiederholungswahl sechs Monate nach einer für
ungültig erklärten Wahl auch neue Bewerber kandidieren
können. Die Fraktion der PIRATEN wendet sich damit gegen §
42 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes, der festlegt, dass bei
einer Wiederholungswahl nach denselben Wahlvorschlägen
gewählt werden muss, die bei der für ungültig erklärten
Wahl vorlagen. Während das Wählerverzeichnis im Falle
einer Wiederholungswahl sechs Monate nach der für ungültig
erklärten Wahl aktualisiert werde, verbleibe es bei den
alten Wahlvorschlägen. Damit künftig auch neue
Bewerberinnen und Bewerbe antreten können, soll die
Differenzierung zwischen aktivem und passivem Wahlrecht
aufgehoben werden. Zu dem entsprechenden Gesetzentwurf
äußern sich Experten im Ausschuss für Kommunalpolitik
(Vorsitz Christian Dahm, SPD) am Freitag, 1.
Februar 2013, 10 Uhr im Plenarsaal. Die
Sachverständigen nehmen außerdem Stellung zu dem
Gesetzentwurf „Stärkung der kommunalen Demokratie“
der Fraktionen von SPD und GRÜNEN. Danach sollen Rat,
Bürgermeister sowie Kreistag, Landräte wieder zeitgleich
gewählt werden und die 2007 eingeführte Entkoppelung der
Wahl von kommunalen Vertretungen und
Hauptverwaltungsbeamten rückgängig gemacht werden. Da es
nicht unproblematisch sei, in laufende Amtszeiten und
Wahlperioden einzugreifen, soll die Verbindung beider
Wahlen erstmalig für 2020 sichergestellt werden.
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Anhörung zum
Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz Hearing zu
Transparenzregeln für Nebentätigkeiten von Abgeordneten
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Düsseldorf/Duisburg, 18. Januar 2013 - Der
Entwurf der Landesregierung für ein „Gesetz zur Zweckbindung
der dem Land Nordrhein-Westfalen nach dem
Entflechtungsgesetz aus dem Bundeshaushalt zustehenden
Finanzmittel“ (Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz) ist
Thema einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Bauen,
Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (Vorsitz Dieter Hilser,
SPD) am Dienstag, 22. Januar 2013, 14 Uhr im Plenarsaal des
Landtags. Mit dem Gesetzentwurf will die Landesregierung,
dass die Verteilungsquoten aus dem
Bundes-Entflechtungsgesetz aufrechterhalten und die
bisherige Zweckbindung für den Zeitraum 2014 bis 2019
verbindlich festgelegt werden.
Hintergrund: Den
Ländern stehen seit 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013
jährlich Festbeträge aus dem Bundeshaushalt zu, die
zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
der Gemeinden (NRW 259.521.000), die Wohnraumförderung (NRW
97.072.000), den Ausbau und Neubau von Hochschulen
einschließlich der Hochschulkliniken (NRW 107.045.000) sowie
für die Bildungsplanung (NRW 4.859.000) eingesetzt werden.
Bis Ende 2013 soll geprüft werden, ob diese Beträge noch
angemessen und erforderlich sind. Auch die Zweckbindung soll
dann entfallen: Die aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung
gestellten Beiträge sollen dann nur noch einer allgemeinen
investiven Zweckbindung unterliegen. Die Landesregierung
hält dagegen die weitergehende Bereitstellung der Mittel in
der bisherigen Höhe sowie die gruppenspezifische
Zweckbindung aus Gründen der Planungssicherheit für die
aufgeführten Politikbereiche für zwingend erforderlich.
Zu den „Möglichkeiten und Grenzen der Transparenzregeln
für die Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen“
beziehen Experten in einem öffentlichen Hearing des
Hauptausschusses und des Ältestenrats am Freitag, 25. Januar
2013, 11 Uhr im Plenarsaal Stellung. Der Ältestenrat des
Landtags hatte in seiner Sitzung am 31. Oktober 2012
beschlossen, ein solches Hearing zu den verschiedenen
Aspekten der Nebentätigkeiten von Abgeordneten zu
veranstalten. Damit soll eine verfassungsrechtlich
tragfähige Grundlage für den politischen
Entscheidungsprozess zum Thema Nebentätigkeiten von
Abgeordneten des Landtags NRW geliefert werden. Das Hearing
wird live im Internet
www.landtag.nrw.de übertragen.
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Girlsʼ Day im Landtag: Duisburgs SPD-Abgeordnete
Sarah Philipp bietet Einblick in den Alltag einer
Politikerin |
Düsseldorf/Duisburg, 16. Januar 2013 - Die
SPD-Landtagsabgeordnete Sarah Philipp bietet in diesem Jahr
erstmals einer Schülerin aus ihrem Wahlkreis die
Möglichkeit, sie am 25. April 2013, dem bundesweiten Girlsʼ
Day, einen Tag lang zu begleiten und im NRW-Landtag den
Arbeitsalltag von Abgeordneten vor Ort mitzuerleben.
„Der Girlsʼ Day leistet einen wichtigen Beitrag für mehr
Chancengleichheit von Mädchen und Frauen in der Ausbildung
und im Erwachsenenleben. Auch in der Politik und im
politiknahen Umfeld brauchen wir mehr Frauen. So gibt es
unter den 237 Abgeordneten lediglich 70 Frauen. Das ist zu
wenig. Deshalb beteilige ich mich als Abgeordnete gerne an
diesem Tag. Da an dem diesjährigen Girlsʼ Day eine
Plenarsitzung des Landtags stattfindet, ist ein spannender
Einblick in den Politikbetrieb garantiert“, so Philipp.
Mitmachen können Schülerinnen aller weiterführenden Schulen
der Jahrgangsstufen 8 bis 12, die in den Stadtteilen
Bissingheim, Buchholz, Duissern, Großenbaum, Huckingen,
Hüttenheim, Mündelheim, Neudorf, Rahm, Ungelsheim,
Wanheim-Angerhausen, Wanheimerort oder Wedau wohnen.
Ausreichend für die Bewerbung ist eine E-Mail oder Brief mit
kurzer Begründung, warum das Interesse an der Teilnahme
vorhanden ist. Die Bewerbung ist zu richten an: Landtag
Nordrhein-Westfalen Sarah Philipp MdL Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf E-Mail:
sarah.philipp@landtag.nrw.de Bewerbungsschluss ist
der 15. März 2013.
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Anhörungen zum Haushaltsgesetz und zum
Gemeindefinanzierungsgesetz 2013
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Düsseldorf/Duisburg, 14. Januar 2013 - Der
Gesetzentwurf der Landesregierung zum Haushaltsgesetz 2013
(Drs. 16/1400) Ist Thema der öffentlichen Anhörung im
Haushalts- und Finanzausschuss (Vorsitz Christian Möbius,
CDU) am Donnerstag, 17. Januar 2013, 13.30 Uhr, Raum E3 –
A02. Das Volumen des nordrhein-westfälischen Landeshaushalts
soll 2013 etwas über 60 Milliarden Euro liegen. Zur Deckung
der Ausgaben soll das Finanzministerium ermächtigt werden,
Kreditmittel bis zum Höchstbetrag von 3,6 Milliarden Euro
aufzunehmen. Die Sachverständigen werden sich zu Aspekten in
Einzelplänen äußern, aber auch Stellung nehmen zur
Nettoneuverschuldung, zur Schuldenbremse, zu Investitionen,
zum Personalbestand, zum Einsparpotential in der
Landesverwaltung bei den Personal- und Verwaltungskosten.
Einen Tag später, am Freitag, 18. Januar 2013, 10 Uhr,
Raum E 3 – D01, hören die Mitglieder des Ausschusses für
Kommunalpolitik (Vorsitz Christian Dahm, SPD) Experten zum
Entwurf der Landesregierung zum Gemeindefinanzierungsgesetz
2013 an. Der Gesetzentwurf sieht Zuweisungen des Landes von
etwas über 8,6 Milliarden Euro an die Kommunen vor und
ergänzt damit die Erträge der Gemeinden und
Gemeindeverbände, die diese zur Finanzierung ihrer Aufgaben
benötigen.
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