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Landtag und Ministerien aktuell
Archiv November - Dezember 2013 |
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Städte und Gemeinden in NRW erhalten 2014
Rekordsumme vom Land |
Jäger: Zuweisungen steigen um mehr als neun
Prozent |
Düsseldorf/Duisburg, 13. Dezember 2013 - Städte und
Gemeinden in NRW erhalten im kommenden Jahr die
Rekordsumme von rund 9,4 Milliarden Euro aus dem
Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG)2014. Der Betrag steigt
gegenüber 2013 um 9,3 Prozent (808 Millionen Euro).
Der nordrhein-westfälische Landtag verabschiedete heute
(18.12.) das GFG 2014. „Die Sanierung der Kommunalfinanzen
ist eines unserer wichtigsten Anliegen. Wir bleiben
verlässlicher Partner aller Städte und Gemeinden in NRW“,
erklärte Kommunalminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf.
Grund für den Anstieg der Zuweisungen ist die gute
Steuerentwicklung im aktuellen Jahr. „Die
außerordentliche Höhe dieser Masse ist auch das Verdienst
der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmer in
Nordrhein-Westfalen. Wir verteilen das Geld für unsere
Kommunen gerecht“, betonte Jäger. Zusätzlich werden die
Kommunen seit 2010 nicht mehr zur Konsolidierung des
Landeshaushalts herangezogen und wieder am Aufkommen des
Landes an der Grunderwerbsteuer beteiligt.
Mit dem
GFG 2014 werden die Parameter für den kommunalen
Finanzausgleich an aktuelle Daten angepasst. So werden
etwa die Einwohnerzahlen aus den fortgeschriebenen Daten
der aktuellen Volkszählung Zensus 2011 berücksichtigt.
Die Grunddatenaktualisierung wirkt sich außerdem auf die
Gewichtung der Ansätze des GFG und somit auch auf den
Soziallastenansatz aus. Mit dieser Fortschreibung
werden die Belastungen der Kommunen im sozialen Bereich
berücksichtigt. Die notwendigen Veränderungen werden in
zwei Schritten 2014 und 2015 vorgenommen, um teilweise
erhebliche Umverteilungswirkungen abzumildern. Damit
wendet die Landesregierung das gleiche Prinzip der Jahre
2011 und 2012 an. Auch damals wurde der Soziallastenansatz
schrittweise angepasst. Außerdem werden die Städte und
Gemeinden in NRW durch das neu geregelte
Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) in diesem Jahr um
rund 275 Millionen Euro entlastet. 2014 erhalten sie
voraussichtlich rund 145 Millionen Euro zusätzlich vom
Land. Auch in den Folgejahren werden bis zu 155 Millionen
Euro jährlich erstattet. "Die Kommunen sind Partner auf
Augenhöhe. Das Gesetz ermöglicht eine gerechte Abrechnung
der Einheitslasten und gibt den Kommunen die nötige
Planungssicherheit", meinte der Minister. "Unser Ziel
ist es, die Einheitslasten fair und zukunftsfest zwischen
Land und Kommunen zu verteilen." Der Landtag hatte im
November das entsprechende Gesetz verabschiedet.
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Hauptbahnhof Essen: Akutes Problem im Griff
Frage der Altschächte und Stollen bleibt |
Düsseldorf/Duisburg, 13. Dezember 2013 - Rund 200
Züge seien ausgefallen, 1.800 umgeleitet worden: Über
diesen Zwischenstand der notwendigen
Bergbausanierungsmaßnahme am Hauptbahnhof Essen
informierte Andreas Sikorski, Leiter der Abteilung Bergbau
und Energie bei der Bezirksregierung Arnsberg, den
Unterausschuss Bergbau des Landtags NRW. Danach habe
man am 21. November im Zusammenhang mit dem Bau eines
Hochhauses in Gleisnähe und in einer Tiefe von 18 Metern
einen alten Bergbaustollen entdeckt. Wie man
zwischenzeitlich wisse, sei mit diesem im Jahr 1733
begonnen worden. Um Genaueres zu erfahren, seien derzeit
fünf Bohrgeräte Tag und Nacht im Einsatz. Mittlerweile
habe man 303 Bohrungen mit insgesamt 11.500 Bohrmetern
durchgeführt. Die entdeckten Hohlräume seien – soweit
möglich – auch mittels Kamera erkundet worden. Alles
zusammen führte dazu, dass bislang rund 2.500 Kubikmeter
Baustoff eingebracht worden sei, so Sikorski. Da es sich
um einen historischen Bergbau handele, könne ein
Verantwortlicher wohl nicht mehr haftbar gemacht werden;
die Kosten von gut 1 Millionen Euro müsse wohl das Land
tragen, erklärte die Bezirksregierung. „Wir mussten
von einer unmittelbaren Gefahr ausgehen“, betonte Sikorski
und verwies auf die Bedeutung des Eisenbahnknotenpunkts
Essen. Immerhin habe die Möglichkeit bestanden, dass die
vorhandenen Kohleflöze mit einer Mächtigkeit von 1 bis 1,8
Metern teilweise abgebaut worden seien. Bei der Erkundung
habe man auf mögliche Blindgänger aus dem Zweiten
Weltkrieg, aber auch auf Versorgungsleitungen jüngeren
Datums achten müssen. Die Arbeiten hätten auch im
Gleisbett stattgefunden. Sikorski lobte die
„hervorragende Zusammenarbeit“ mit der Deutschen Bahn, die
sofort die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen ergriffen
habe, sowie das große Verständnis der betroffenen Anwohner
und Reisenden. Die Arbeiten würden wohl bis Jahresende
abgeschlossen.
Problem Altbergbau Die
Abgeordneten dankten der Bergbehörde für ihr schnelles
Eingreifen und ein „vorbildliches“ Krisenmanagement. Sorge
bereitete ihnen vor allem das Problem des „Altbergbaus“,
also der stillgelegten und zum Teil nicht erfassten bzw.
nicht genehmigten Schächte und Stollen. Zu diesem Thema
liefen umfangreiche und permanente Sicherungsmaßnahmen,
erklärten für das Land die Bergbehörde sowie als
verantwortliche Eigentümer die Ruhrkohle AG, EON und
RWE-System. Nach ihren Ausführungen sichern und überwachen
sie in einem konsequenten Risikomanagement einerseits die
bekannten Schächte. Ebenso suche man, teilweise mit
Mitteln der Seismologie und der Geoelektrik, nach bislang
nicht kartographierten Schächten und unbekanntem erdnahem
Bergbau. Hierzu bedürfe es ebenso ausreichender
finanzieller Mittel als auch der entsprechenden Fachleute,
waren sich die geladenen Sprecher einig. Es werde aber
lange dauern, bis man alle Risiken ausschließen könne.
Denn wo man suche, finde man.
Wahlberechtigten beteiligt.
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Mehr als die Hälfte der Bürgermeister und Landräte
macht Weg frei für gemeinsame Kommunalwahl 2014 |
Düsseldorf/Duisburg, 6. Dezember 2013 - In
Nordrhein-Westfalen werden Bürgermeister und Landräte
künftig wieder an einem Tag gemeinsam mit den Räten
gewählt. „Eine gemeinsame Wahl erhöht die Wahlbeteiligung,
stärkt die Demokratie und spart Kosten", erklärte
Kommunalminister Ralf Jäger. Um das zu unterstützen, hat
sich mehr als die Hälfte der Bürgermeister und Landräte in
NRW dafür entschieden, das Amt vorzeitig niederzulegen.
Diese Information hat das Ministerium für Inneres und
Kommunales NRW heute in Düsseldorf (6.12.) dem Ausschuss
für Kommunalpolitik im Landtag gegeben. „Das ist ein
ordentliches Ergebnis. Mit der gemeinsamen Wahl beseitigen
wir einen Fehler aus der Vergangenheit. Bürgermeister und
Gemeinderäte stehen in einer Verantwortungsgemeinschaft
und sollen deswegen auch gemeinsam gewählt werden“, führte
Jäger aus. Bürgermeister und Landräte mussten bis zum 30.
November entscheiden, ob sie ihr Amt bereits ein Jahr
früher niederlegen und damit den Weg für gleichzeitige
Wahlen am 25. Mai 2014 frei machen. Von den 427
Hauptverwaltungsbeamten konnten 401 ihr Amt vorzeitig zur
Verfügung stellen. Von dieser Möglichkeit haben 219
Amtsinhaber Gebrauch gemacht, das sind 54 Prozent. „Das
Niederlegungsrecht ist gut angenommen worden und zwar von
allen Parteien gleichermaßen“, hob Jäger hervor. 181
Hauptverwaltungsbeamte, also 45 Prozent, wollen ihre volle
Dienstzeit von sechs Jahren ableisten. 26 Bürgermeister
und Landräte konnten wegen ihrer besonderen Amtszeiten
nicht früher aus dem Amt scheiden.
Das im März
beschlossene „Gesetz zur Stärkung der kommunalen
Demokratie“ stellt eine Verbindung beider Wahlen ab dem
Jahr 2020 sicher. Dazu wurde die Amtszeit der Räte
einmalig von fünf auf sechs Jahre verlängert. Die Amtszeit
der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wurde dauerhaft
von sechs auf fünf Jahre verkürzt. Ab 2020 finden die
gemeinsamen Wahlen dann regelmäßig in fünfjährigem Abstand
statt. Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hatte die
Wahlzeiten voneinander getrennt. Die Amtszeit der
Bürgermeister und Landräte wurde von fünf auf sechs Jahre
verlängert. An der getrennten Wahl der Bürgermeister und
Landräte hatten sich in einzelnen Kommunen gerade 30
Prozent der Wahlberechtigten beteiligt.
r Wahlberechtigten beteiligt.
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Innenminister Jäger: Antrag NPD-Verbot klares
Signal |
NPD-Verbotsantrag ist klares Signal im Kampf gegen
Rechtsextremismus - NRW-Innenminister Jäger sieht gute
Erfolgschancen für ein Verbot der rechtsextremistischen
Partei Düsseldorf/Duisburg, 4. Dezember 2013 -
NRW-Innenminister Ralf Jäger hält den jetzt von den
Ländern beim Bundesverfassungsgericht eingereichten
NPD-Verbotsantrag für ein klares Signal der
Entschlossenheit im Kampf gegen aggressive
Rechtsextremisten. "Die Antragsschrift stützt sich auf
viele aktuelle Belege, die zeigen, dass sich die NPD in
aggressiv-kämpferischer Weise gegen unsere freiheitlich
demokratische Grundordnung stellt und diese abschaffen
will“, erklärte der Minister heute (4.12.) beim Auftakt
der Innenministerkonferenz in Osnabrück. "Es ist
deshalb richtig und notwendig, jetzt den Verbotsantrag zu
stellen."
Nach Auffassung des NRW-Innenministers
sind Verbote nicht das einzige, aber ein wichtiges Mittel
im Kampf gegen Rechtsextremisten. "Ein Verbotsverfahren
ist ein wichtiges Zeichen, dass unser Rechtsstaat
konsequent gegen Verfassungsfeinde vorgeht. Die NPD
bereitet den Boden für braune Gewalt und schürt Hass gegen
Ausländer, ihre Ideologie ist menschenverachtend und
antidemokratisch. Sie bietet eine ideologische Plattform
für geistige Brandstifter“, erklärte Jäger.
„Die
NPD propagiert einen Staat, der nicht mit unserer
Verfassung vereinbar ist. In ihm wären Ausländer und
Minderheiten permanent Repressalien ausgesetzt und würden
in ihrer Menschenwürde verletzt. Diesem organisiert
betriebenen Rassismus wollen wir die logistische Basis
entziehen. Es wäre endlich Schluss damit, dass wir aus
Steuermitteln die Wahlkampfkosten dieser Rechtsextremisten
erstatten müssen. Diesen Zustand finde ich unerträglich.“
Der Minister wies darauf hin, dass die Innenminister
enorme Anstrengungen unternommen haben, um die bekannten
rechtlichen Anforderungen für ein Verbot zu erfüllen. "Es
gibt Risiken, aber auch die realistische Chance, die
Karlsruher Richter von der Verfassungswidrigkeit der NPD
zu überzeugen. Diese Chance wollen wir jetzt nutzen.“
Jäger betonte: „Für Extremisten, die fremdenfeindlich und
rassistisch auftreten, ist bei uns kein Platz. Ich kann
gut verstehen, wie sich Migranten fühlen müssen, wenn sie
martialisch auftretende Neonazis sehen oder gar von ihnen
bedroht werden. So etwas dulden wir nicht. Die Demokratie
muss jetzt beweisen, dass sie wehrhaft ist.“ Gleichzeitig
machte der Minister deutlich: "Es ist ganz klar, dass wir
auch nach einem NPD-Verbot weiter entschlossen gegen
Rechtsextremisten kämpfen müssen. Die Ideologie ist weiter
in den Köpfen mancher Verblendeter. Deshalb werden wir die
Straftaten von Rechtsextremisten weiter konsequent ahnden.
Aber genauso wichtig ist eine verstärkte politische
Aufklärung. Keiner darf bei rassistischen oder
fremdenfeindlichen Parolen einfach weghören. Wir alle
müssen im Alltag Flagge zeigen und die Werte unserer
Demokratie verteidigen." Um die formalen
Voraussetzungen für einen erfolgreichen Verbotsantrag zu
erfüllen, hatten die Verfassungsschutzbehörden bereits vor
Monaten ihre V-Leute aus den Führungsgremien der NPD
abgezogen. Am vergangenen Dienstag hatten die Länder die
268 Seiten umfassende Verbotsantragsschrift dem
Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
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Haushaltsberatungen
2014 starten mit Gemeindefinanzierung |
Düsseldorf/Duisburg, 27. November 2013 -
Rund 62,3 Milliarden Euro will die Landesregierung im
kommenden Jahr ausgeben. Der Entwurf, den das Kabinett am
10. Juli 2013 beschlossen hat (Drucksache
16/3800), sieht vor, die Neuverschuldung auf 2,4
Milliarden Euro zu verringern (für 2013 ist noch eine
Neuverschuldung von rund 3,35 Milliarden Euro geplant). An
Zuweisungen für die Städte und Gemeinden sind rund 9,4
Milliarden Euro vorgesehen.
Bei der Beratung über das
Gemeindefinanzierungsgesetz (Drucksache
16/3802) im Landtag fiel die Bewertung erwartungsgemäß
unterschiedlich aus.
Mehr Geld für die Kommunen: Das
gehe nur auf weitergegebene Mehreinnahmen zurück, nicht
aber auf zukunftsgerichtete Ansätze der Landesregierung,
kritisierte
André Kuper (CDU). Bundesweit sorge das Plus bei den
Steuereinnahmen auch für ein Plus in den
Gemeindehaushalten. Nur in NRW könnten die Kommunen
weniger investieren, litten unter zu geringen
Schlüsselzuweisungen. Die höchsten kommunalen Steuersätze
seien die Folge.
„Das ist nicht Robin Hood, das ist
Räuber Hotzenplotz, was Sie hier geben“, konterte
Hans-Willi Körfges (SPD). Schließlich habe die
vorvorletzte, schwarz-gelbe Landesregierung die Kommunen
zur Konsolidierung des Landeshaushalts herangezogen. Was
in Gutachten vorgeschlagene Änderungen zur GFG-Systematik
angehe, plädiere er für einen Dialog mit den Betroffenen.
„Wir wollen nichts übers Knie brechen“, so Körfges.
Kai Abruszat (FDP) warf dem Kommunalminister vor, den
Abgeordneten Fehlinformationen zur finanziellen Lage der
Kommunen vorgelegt zu haben. Das GFG habe ein beachtliches
Volumen, gestand er zu. Das sei aber kein Verdienst der
Landesregierung, sondern vieler Bürgerinnen, Bürger und
Unternehmen, die für mehr Steuereinnahmen gesorgt hätten.
Abruszat warb dafür, die GFG-Systematik an die
tatsächlichen Bedarfe der Kommunen anzupassen.
Darin, dass viele NRW-Kommunen zu
wenig Geld hätten, war
Mario Krüger (GRÜNE) einer Meinung mit seinem
Vorredner. Aber auch er wies darauf hin, dass die damalige
schwarz-gelbe Landesregierung eine Konsolidierung des
Landeshaushalts auf Kosten der Kommunen betrieben habe.
Nicht weiterhelfen würde im Übrigen der Blick auf niedrige
Hebesätze in Mecklenburg-Vorpommern: Es gehe um die
Entwicklung in NRW.
Vor dem Hintergrund niedrigerer
Hebesätze in benachbarten Bundesländern sah
Torsten Sommer (PIRATEN) eine in NRW drohende Spirale
der Hebesätze kritisch. Positiv hob der Abgeordnete den
gestiegenen Schüleransatz hervor. Vom GFG als Gesamtpaket
zeigte er sich dennoch enttäuscht: Weder sei das
gestiegene Volumen auf das Engagement der Regierung
zurückzuführen, noch werde es ausreichen, um die Situation
zu entspannen.
Kommunalminister Ralf Jäger (SPD) sprach von einem guten
und fairen Gesetz und zeigte sich enttäuscht von der
Debatte. Er habe das Gefühl, die Oppositionsfraktionen
übten Kritik um jeden Preis, quasi als Selbstzweck. Was
das den Kommunen nützen solle, verstand er nicht. Immerhin
bekämen die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen
weiterhin das, was ihnen zustehe, verteidigte er den
Gesetzentwurf.
Daten und Fakten
Den im
Etatentwurf 2014 geplanten Ausgaben von 62,3 Milliarden
Euro stehen laut Regierung unter anderem ein
Steueraufkommen von 47 Milliarden Euro gegenüber. Darüber
hinaus sollen zusätzliche Einnahmen von 12,7 Milliarden
Euro in die Landeskasse fließen. Die verfassungsgemäße
Regelgrenze für die Neuverschuldung liege im Jahr 2014 bei
gut 4,3 Milliarden Euro und werde somit in der
Haushaltsplanung um fast 2 Milliarden Euro deutlich
unterschritten, so die Landesregierung. Das Kabinett hat
sich auf Einsparungen von insgesamt 865 Millionen Euro
verständigt. Dazu soll auch eine gestaffelte Erhöhung bei
der Beamtenbesoldung (bzw. Nullrunden) beitragen.
In Zusammenhang mit dem
Haushaltsgesetz werden die Finanzplanung 2013 bis 2017 mit
Finanzbericht 2014 (Drucksache
16/3801) sowie folgende Gesetzentwürfe beraten:
Im Anschluss an die zweite Lesung
des Entwurfs zum Landeshaushalt 2014 wird das zweite
Gesetz zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes (Drucksache
16/3968) in zweiter Lesung beraten.
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Neue Zielvereinbarung für die Gleichstellung von
Menschen mit Behinderung vorbereitet |
Düsseldorf/Duisburg, 20. November 2013 -
Eine neue Zielvereinbarung für die kommenden Jahre haben
heute Landtagspräsidentin Carina Gödecke und die LAG
Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer
Erkrankung NRW vorbereitet. Die Präsidentin unterstrich,
dass sich der Landtag NRW seiner Vorbildfunktion bei der
Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit
Behinderung bewusst sei. Auf der Basis der
Zielvereinbarung von 2011sei das nordrhein-westfälische
Landtagsgebäude in weiten Teilen mittlerweile
barrierefrei. Mit der Sanierung des Plenarsaals seien
durchaus auch Maßstäbe für inklusives Bauen gesetzt
worden.
Die Vorsitzende der LAG Selbsthilfe NRW
Geesken Wörmann hob die deutlichen Fortschritte nach der
ersten Zielvereinbarung 2011 hervor; heute wollten sich
die Beteiligten auf die nächsten Schritte für eine neue
Zielvereinbarung verständigen. An dem Gespräch nahmen
außerdem Annette Schlatholt, Geschäftsführung LAG
Selbsthilfe, Anna-Maria Koolwaay, Landesverband der
Schwerhörigen, Gerd Kozyk, Landesverband der Blinden,
Thomas Meyer, Landesverband der Körperbehinderten, Ute
Palm, Landesverband der Sehbehinderten, sowie der
Beauftragte der Landesregierung für die Belange der
Menschen mit Behinderung Norbert Killewald teil. Der
Landtag war durch seine Präsidentin sowie Landtagsdirektor
Peter Jeromin vertreten.
Folgende Maßnahmen will der Landtag in
den beiden kommenden Jahren umsetzen:
Ø
Ausstattung des Plenarsaals und weiterer
Sitzungssäle mit einer transportablen Induktionsschleife
für schwerhörige Menschen
Ø
Maßnahmen zur besseren Wegebeziehung und
Wegeführung im Landtagsgebäude (Gebäude-Leitsystem)
Ø
Tastmodell des Landtagsgebäudes
Ø
Realisierung einer Besuchertoilette für
besonders Behinderte
Ø
Umstellung der beiden großen Türen in der
Wandelhalle zu den Fraktionsbereichen auf Automatikbetrieb
Ø
Sanierung und barrierefreie Umgestaltung des
Besuchersaales.
Die Zielvereinbarung soll auch eine
konzeptionelle Weiterentwicklung der Barrierefreiheit im
Landtag enthalten. Die Unterzeichnung ist für Dezember
2013 vorgesehen.
150 Kilometer
Radschnellwege in NRW / Gewinner im Landeswettbewerb
Radschnellwege sind Aachen, Bad Oeynhausen, Düsseldorf,
Köln und Rhede
In
Nordrhein-Westfalen sollen mit Unterstützung der
Landesregierung fünf Radschnellwege geplant werden. Aus
den verbliebenen acht Projektskizzen, die Kommunen aus NRW
im Juli beim Verkehrsministerium für einen
Planungswettbewerb eingereicht hatten, hat eine Jury die
fünf besten Vorschläge ausgewählt. Damit entstehen in NRW
in verschiedenen Regionen zusammen mit dem 80 Kilometer
langen Ruhrgebietsprojekt 230 Kilometer überörtliche
Radschnellwege. Insgesamt gibt es in Nordrhein-Westfalen
ein landesweites Radverkehrsnetz von 14.200 Kilometern
Länge.
NRW-Verkehrsminister Michael Groschek und Landrat Günter
Rosenke (Kreis Euskirchen) vom Präsidium der
Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrrad-freundlicher
Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS) gaben in
Düsseldorf die Wettbewerbssieger bekannt.
„Ich gratuliere den
Gewinnerkommunen. Sie können Vorreiter sein für eine
großartige Entwicklung. Der Radverkehr boomt. Pedelecs
werden den Zweiradverkehr weiter puschen. Wir schaffen
jetzt dafür die notwendige Infrastruktur, denn wir wollen
in den nächsten Jahren einen Quantensprung beim Radverkehr
in NRW schaffen“, sagte Verkehrsminister Groschek.
„Für
das Rad gibt es nur gute Gründe“ ergänzte Landrat Rosenke.
„Mehr Rad und weniger Autos tun den Städten und Gemeinden
genauso gut, wie den Menschen, die sich mit dem Rad
fortbewegen. Mobilität per Rad spart Platz, ist innerorts
meist schneller, macht Spaß und ist gesund.“
Die prämierten
Vorschläge sind:
•
Die StädteRegion Aachen mit der Strecke Aachen –
Herzogenrath/Kerkrade/Heerlen (30 km)
•
Die Stadt Düsseldorf mit der Strecke Neuss - Universität
Düsseldorf - D.-Benrath - D.-Garath – Langenfeld und
Monheim (31 km)
•
Die Stadt Bad Oeynhausen mit der Strecke Herford, Löhne,
Bad Oeynhausen, Porta Westfalica und Minden (36 km)
•
Die Stadt Köln mit der Strecke Köln Innenstadt -
Universität zu Köln - Köln-Lindenthal - Gewerbegebiet
Marsdorf (Köln) und Europark (Frechen) - Bahnhof Frechen
(8,4 km)
•
Die Stadt Rhede mit der Strecke Isselburg-Anholt -
Isselburg - Isselburg-Werth - Bocholt - Rhede - Borken –
Velen (45 km)
Zusätzliche
Streckenvorschläge aus Düsseldorf (für die Strecke
Ratingen-Kaiserswerth) und Rhede (für den Abschnitt Velen
- Coesfeld) konnten die Jury nicht überzeugen.
Nicht durchsetzen
konnten sich die Vorschläge aus
•
Bonn (Bornheim - Alfter - Bonn - Troisdorf – Siegburg, 27
km),
•
Kreis Düren (Düren Bahnhof – Gewerbegebiet „Im großen Tal“
– Huchem-Stammeln – Selhausen – Krauthausen – Selgersdorf
– Forschungszentrum Jülich –Jülich Bahnhof – FH-Campus
Jülich, 18 km),
•
Iserlohn (Hagen-Hohenlimburg - Iserlohn–Hemer - Menden -
Lendringsen - Holzen –Arnsberg, 62 km).
Ihren Vorschlag
zurückgezogen hatte die Stadt Kleve (mit der geplanten
Strecke Kleve - Kranenburg (D) –Nijmegen, NL, 12,5 km).
Für die fünf
Gewinnerprojekte fördert das Land zunächst eine
Machbarkeitsstudie. Die ist Grundlage für die weitere Vor-
und Ausführungsplanung, die das Land ebenfalls
unterstützt. Die Förderung von Radschnellwegen hatte die
Landesregierung als einen wichtigen Baustein in ihrem im
Februar 2012 beschlossenen Aktionsplan zur Förderung der
Nahmobilität definiert.
Die Koalition hatte
beschlossen, das Straßen- und Wegegesetz NRW in Hinblick
auf Radschnellwege so zu ändern, dass in Zukunft
Radschnellwege Landesstraßen werden, für die (außerhalb
von Großstädten >80 Tsd. Einwohnern) die Baulast, also die
Kosten für Bau und Unterhaltung, beim Land liegen.
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Land stellt rund eine halbe Milliarde Euro mehr
für die Sanierung der Kommunalfinanzen bereit |
Düsseldorf/Duisburg, 12. November 2013 - „Wir werden keine
Kommune finanziell überfordern. Das war stets unser
Anspruch. Genau deswegen haben wir entschieden, noch
stärker als bisher geplant die Kommunen bei der
Konsolidierung ihrer Finanzen zu unterstützen“, erklärte
Kommunalminister Ralf Jäger heute (12.11.) in Düsseldorf.
Das Land wird sich mit zusätzlich über 495 Millionen
Euro in den kommenden sieben Jahren an der Finanzierung
der zweiten Stufe des Stärkungspaktes Stadtfinanzen
beteiligen. Auf diese Weise wird die Solidaritätsumlage,
der Beitrag der finanzstarken Kommunen, deutlich gesenkt.
„Das ist eine Konsequenz, die wir aus vielen Gesprächen
mit Bürgermeistern und aus der Sachverständigenanhörung
gezogen haben“, erläuterte Ralf Jäger. Ein jetzt von den
Regierungsfraktionen beschlossener Vorstoß zum
vorliegenden Entwurf des zweiten
Stärkungspaktänderungsgesetzes sieht vor, den mit der
Solidaritätsumlage aufzubringenden Betrag von ursprünglich
rund 182 Millionen Euro pro Jahr auf rund 91 Millionen
Euro zu halbieren. „Dies bedeutet für die betroffenen
Gemeinden eine deutliche Entlastung“, unterstrich Jäger.
Erreicht wird dies dadurch, dass das Land 91 Millionen
Euro pro Jahr bereitstellt. Davon werden rund 71 Millionen
Euro aus dem Landeshaushalt aufgebracht und 20 Millionen
pro Jahr den Kommunen vorgestreckt. Die Laufzeit der
Solidaritätsumlage verlängert sich damit um zwei Jahre bis
2022. Gleichzeitig wird auch die Höchstgrenze des
abzuschöpfenden Steuerkraftüberschusses von ursprünglich
geplanten 50 Prozent auf 25 Prozent halbiert. „Das Land
trägt beim Stärkungspakt mit jetzt insgesamt rund vier
Milliarden Euro den Löwenanteil. Damit geht NRW an die
Grenze seiner Belastbarkeit und erweist sich als
verlässlicher Partner der Städte und Gemeinden“, betonte
der Kommunalminister. Durch die geplante Änderung wird
die Solidaritätsumlage der 59 beteiligten Städte und
Gemeinden im kommenden Jahr um die Hälfte gesenkt: Danach
zahlt die Stadt Monheim rund 23 Millionen Euro, Düsseldorf
rund 13 Millionen Euro, Ratingen (4,3 Millionen Euro),
Straelen (4 Millionen Euro), Verl (3,9 Millionen Euro),
Burbach (3,1 Millionen Euro), Langenfeld (3 Millionen
Euro), Halle Westfalen (2,6 Millionen Euro) bis hin zu
Wachtendonk (14.800 Euro) und Blomberg (9.300 Euro).
„Wir brauchen die Solidarität der kommunalen Familie.
Und wir sorgen dafür, dass sie leistbar ist“, versicherte
Jäger. Für den Kommunalminister steht fest: „Nur wenn Land
und Kommunen an einem Strang ziehen, haben hoch belastete
Städte und Gemeinden wieder die Chance, zu einer
selbstbestimmten Haushaltspolitik zurückzukommen.“ Zur
Solidaritätsumlage werden nur besonders finanzstarke,
sogenannte abundante Kommunen herangezogen. Mit ihr sollen
finanzschwache Kommunen im Stärkungspakt Stadtfinanzen
gezielt unterstützt werden. Bei der Berechnung der Umlage
wird vorausgesetzt, dass die Steuerkraft der
herangezogenen Städte und Gemeinden nicht nur im aktuellen
Haushaltsjahr den Finanzbedarf übersteigt, sondern die
Kommune auch in den vier Vorjahren mindestens zweimal
abundant war. "Die Abundanz ist ein objektives,
bewährtes und anerkanntes Kriterium", stellte Jäger klar.
„Dieses Vorgehen ist transparent und konsequent. Die
Sanierung der kommunalen Haushalte liegt im gemeinsamen
Interesse des Landes und aller Kommunen. Am Ende werden
alle Kommunen vom Stärkungspakt profitieren." Die
Landesregierung will erreichen, dass bis 2021 alle
Stärkungspaktkommunen in NRW wieder aus eigener Kraft
einen ausgeglichenen Haushalt erwirtschaften.
Duisburg
gesamt: 473.396.830 Euro
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